1830 / 31 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ros. B i t als Militair- Beféhlshabèr halten wix uns

_* fihtsvolle Publikum nur darauf aufmerksam machen wollen , daß

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gründen“ und- die Verfassung gewissenhaft dl befolgen, muß

S E Lat artiA i L T P T T

‘der Königl. Regierüng zu Breslau énthaltenen Bekanútma- _ Könîígs Majestät die Eröffnung des dritten

_von Merkel zu úbertragen , auch den Herrn Fúrstén zu An- halt-Köthen-Pleß Durchl { Uh Con ae hall und. den H

s nen geruhet. +441

für melt cgIwaiten:Provinzial-Landta e versam-

Wir Friedrich Wilheln le Prensen ti tbei 1 norm von Gottes Guaden, Kdnig von

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len bleiben, wenu, wie ausdrücklih dábei gesagt wird, die Resultate den Hoffnungen der genannten Kotimission ent-

rechen, Herr Encima de la Piedra schlägt darauf 13 Ar- tifel zur Verbesserung des Zustandes dêr Finanzen vor, von denen der Staats-Rath bereits 3 angenommen hat, und schließt sein Memoire mit ciner Auseinandersezung der Gründe, die thn zu diesen Vörschlägen bewogen haben. 4, Me Lay 0M Merifko. E : Die neuesten in England eingelaufenen Noxdamerikani- schen Blätter (bis zum 17. December) bringen, folgende Pro-

amation der Generale Bustamente und Santa Ana an die Mexikaner, datirt Jalapa den 29. October 1829: „Als Pri-

“berufen, einige Worte an unsere Mitbürger zu richten, um gewisse uns entweder aus Bosheit“ oder aus irriger Ansicht gemachte Beschu

gesagt, wir gingen damit um, die Regierungsform zu än- dern. Dieses Vorgeben is durchaus fals, -da wir uns zu solcher Veränderung nicht für autorisirt balten; auch fann solches von Niemand durch Anführung irgend einer einzigen That- sache bégrundet werden. Andererseits berufen wir uns: auf die unzweideutigen Beweise, die wir von unserer Anhänglich- keit an das Fôderativ-System, und zwar noch vor der -Ein- führung der Fundamental-Gesebe, an den Tag gelegt haben. Diese gegen uns vorgebrahte Verläumdung ist um so empd- render und ungerechter, als die ganze Armee aus freien Bürgern be- steht, die sich entschieden zu Gunsten einer föderativen Regierung ausgesprochen haben. Nachdem wir solchergestalt die uns ge- machten Beschuldigungen von uns abgewiesen, haben wir das eit

_utñiserer Meinung nah allgemeine Reformer nothwendig sind, um die Nation neller auf den ihr bestimmten Gipfel von Größe zu bringen. Die Verfassung hat zu diesem Behuf ei- nen Zeitpunkc anberaumt, wo es den gesebmäßigen Repräsen- tanten der Nation erlaubt ist, die nôthigen Modifikationen E A Dieser Zeitpunkt ist nahe. Das laufende Jahr: ist bald zu Ende, und im nächsten können die erforderlichen Modifikationen auf- eine gesezmäßize Weise eingeführt wer- den. Entfernet daher, Mexikaner, alle Gédanken an revo- lutionaire Absichten von uñserer Se:te,. denn diese sind uns nie in den Sinn gekommen. Zu theuer ist uns das Interesse des Landes, zu theuer seine Wohlfährt die- von Fticde und: Eintracht abhängt, als daß wir an Maaßregeïn detifen soll- ten, die niemals ausgeführt werden fönnen, ohne uns und die Konföderation ins Verderben zu- führen. Es fehlet- vielleicht nicht an geheimen Feinden der Konföderation, die zur Er- reichung ihrer Privatzweke sih bemühen, unter den ersten Beamten Uneinigkeit zu stiften; was jedoch uns betrifft, so werden ihre Anstrengungen vergeblich seyn. Die Zeit ist gefommen, wo alle zusammentreten mússen, um diè bestehen? den Einrichtungen zu befestigen und zu befördern, damit die Nation 7 der ihr zukommenden hohen Stelle würdig zeige. Sie muß fi

durch ihre zeitherigen Anstrengungen im Karapfe für ihre Unabhängigkeit erroorben hat. -Leßtere immer fester zu be--

die erste Pflicht der_Mexifaner und der Polar-Stern aller ihrer Handlungen seyn. Das is es, was -w:x wünschen; nur dahin allein zielt unser ganzes Bestreben. Daß. die Na- tion für immer frei und glücklich seyn möge, is unser in- brünstiges Gebet, und für diesen heiligen Zweck sind wir zu jeder Zeit bereit, unser Leben mit dem größtén-Enthusiasmus zum Opfer darzubringen.“ ¡ /

r b Sw anb. RE | Berlin, 31. Jay. Nach einer im neuesten Amtsblatte

chung des Ober-Präsidiums der Provinz Desen haben des : ) Schlesischen Pro- vinzial-Landtags auf den 14. Febr. d. J. festzuseßen, und die unftion AllerhöchstJhres Kommissarius bei demselben dem irflichen Géheimen Rath und: Ober - Präsidenten Herrn

aucht wiederum zuin Landtags - Mar- : Herrn Grafen Ferdinand zu Stolberg-Werni- gèrode auf Péterswaldau-zu dessen Stellvertreter zu ernen-

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Laudtags - Abschied

melt gewesenen Stände von Westp alen.

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ldigungen zu wioerlegen. Man hat nämlich -

ch den ausgezeichnetèn Ruf erhalten, den sie fich |

Münster versammelt gewesenen getreuen Ständen von Westphalen Unsern gnädigen Grüß ? Ñ s E IDas Wir haben die auch bei deren diesmaligen Versammlung be- thätigten Gesinnungen treuer Anhänglichkeit und nicht minder den Eifer, mit welhem Unsere getreuen Stände des Landes Wohlfahrt zu. erzielen sich bestrebt haben, mit landesväterlichem Wohlgefallen erkannt und ertheilen gihnen auf die Uns unterthä- R Ce Erklärungen und Bitten den folgenden gnädig-

Die dem Landtage vor élegtes Propositionen : - betreffend. 0 1. Dem Antogge Unserer getreuen Stände, '\ daß die in der ibnen vorgelegten Verordnung wegen Abstellung der Gebehochzei- ‘ten und ähnlicher in dortiger Provinz üblichen Festlichkeiten an- gedroheten Strafen herabgeseht werden mdchten, haben Wir ge- willfahrt und die gedachte Verordnung, da Unsere getreuen Stände solche als wohlthätig anerkannt und um Er der- selben. gebeten haben, bereits untér dem 3. Mai d. F. volljogen und deren- Publication dur die dortigen Amtsblätter befohlen. 2. Auf ‘die Erklärung Unserer getreuen Stände über die Fh- nen vorgelegte. Proposition wegen Festseßung cittes Naximi der jährlichen Wegebauleistungen im Herzogthum We phalen haben Wir verordnet, daß vorläufig das Maximum der jährlichen Stra- ßenbau-Leistuigen cines Verpflichtéten auf A E E: mit der Händ oder dem Gespann fm Sommer _8 Arbeitötage desgleichen im Winter oder wenn die Ausfüh- rung etnes Straßenbaues im Wege des Verdirigens der Arbeiten “an einen Dritten - vorgezogen wird, auf einen- jedoch vor der Hand nur für den Zeitraum von höchstens 12 Fahren statthaften Zuschlag von 84 pCt. im Jahre auf die Grund: und die Klassen- Steuer der zu“ Natural-Wegcbau-Leistungen Verpflichteten festzu- seten E so wie daß dieses laximum ffe dicienigen Gemeinen, ‘deren Fluren A die Wegelinie nicht berührt werden , die aber ju nachbarlichen Hülfsleistungen geseßlich verpflichtet sind, auf te:Hâlfte anzunehmen ist, jeder Gemeine aber überlassen blei- ben sell, diezhiernach im Ganzen aur ste fallende Wegebau - Last ‘unter die Gemeine-Glieder zu vertheilen. Die von. Unsern getreuen Ständen bei dieser Gelegenheit vorgetragenen weitern Anträge betreffend, so ist die Feststellung derjenigen Wege, auf welche die vorhergehend gedachten Leistun- en zu bezichen sind, allerdings wünschenswerth. Da indeß über lejentgen Straßen, welche der Staat ohne_ alle Conkurrenz der

_Eingeseéssenen zn unterhalten hat, kein Zweifel obwaltet, so fommt

es nur noch auf Ermittelung derjenigen Verbindungs - Strafen an, welche im Gegensaß der von den einzelnén Gemeinen zu un- terhaltenden Vicinal-Wege, als Bezirks- oder Provinzial-Straßen zu behandeln sind, und haben Wir daher im Herzogthum West- phalen, wte in allen Übrigen Theilen der Provinz angeordnet, daß die diesfälligen. Ermittelungen durch die Regierung unter Auf- sicht des Ober-Präsidenten veranlaßt und dabei die Kreisstände mit thren Wünschen gehbdrt werden. Nicht angemessen kann es dagegen befunden werden, den Kreisständen hierüber gänzlich die Bestimmung zu Übertrggen, weil bei Feststellung der Bezirks-Stra- ßen nech andere Jnteressen, als die eines einzelnen oder einzelner Kreise in Betracht kommen. Aus welchem Grunde denn auch in den West-Rheinischen Landestheilen die Bestimmung der Bezirks- Straßen keinesweges den Ständen überlassen is, sondern von Uns Allerhöchsifelb| auf den Vorschlag Unsers Ministers des Funern erfolgt. Ebenso wenig zuläsfig i der Antrag bei der Entschei- dung, welche Straßen als Provinzial-Straßen zu behandeln sind, der bisherigen Observanz zu folgen; indem einestheils dieser An- trag tkn der Wege-Ordnung vom 14. Fanuar 1769, welche von sämmtlichen Landstraßen und Wegen ohîe Ausnahme handelt, kei- neswegs begründet ist, und überdem die Observanz tin diesem Falle einen nicht zweckmäßigen Bestimmungsgrund abgeben würde,

‘da die Wichtigkeit dfffentliher Wege- nicht von unveränderlichen Verhältnissen, sondern von viel ält de hängig ist, weöhalb denn auch selbs die jesige Auswahl von Be-

ig wechselnden Umsiänden ah- irfs- Straßen keinesvegs als eine fúr die Folgezeit abgeschl Bestinimung binitistellen seyn. wird. Y y geschlossene Dein Gesuch: den provinziellen Wegebau-Fonds in seiner frú- heren Höhe von . .* S 25/611 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. u J A en, steht entgegen, daß dieser d |

a) lim den darunter begriffenen Betrag der mit dém ‘1. Jan. 1821 aufgehobenen Gewerbe- und Vieh- Steuer, im Verhältniß des Steuer- Kapitals mit ._. 6505 Rthlr. ___b) um dîe zur Ver-

zinsung und Amortisi-

rung der Wegebau-Schul-

den des Herzogthums i Westphalen bestimmten 6700

zusammen um 13,205 Réhlr- S s ai l s

gekürzt ist, so daß in runder Summe

AS Bn «A 00 120-0 LOMOO BNSE 9: aru 4s Beilage

enfhieten Unsern auf dem Provinzial - Landtage zu

_Hâlfte, also 10 Abgeordnete ausloosen zu lassen, thur von deu, He L Abgeordneten übrig bleibenden 3 hat ausloo- | , ! La E j c i - Fen lassen. f \ | Anzeige eritattet sevn wtrd, werden Wir das Weitere beschließen.

‘das Geseß vom 17. Januar-1820 als Provinzial - Sta t sind, agc Ade gelassen, daß die Verzinsung und Til-

Zweck nicht ausreichend befinden- können- Damit abex die be-

mit deren Zugrundelegung der 2c. v. Vincke unter Beirath der

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung F 32.

geblieben sind, welche von dem Grundsteuer-Contingent des

gers thums ges ay abg var fgr E D durch. besondere | s läge zur Grundsteuer gufgebra , i Ren über die getreuen Stände die Belassung der 6505 Rihlr. dadurch begründen wollen, daß: an die Stelle der aufgehobenen Vieh - und Gewerbe - Steuer, die Klassen - und resp. Mahl - und Schlacht - Steuer und eine andere Gewerbe-Steuer eingeführt ist, \o haben Sie dabei úbersehen, daß die lehten Steuern allgemeine Landes - Abgaben für alle Provinzen sind, äus denen die übrigen

rovinzen gleiche Bewilligungen würden fordern können, wenn ïe der einen zugestanden "würden. Auch haben dieselben, went - Sie die Bewilli A E E Mee A n

l -@ ) “denjenigen Schulde / : E S 12, ting 1e inzial - Staatsschulden :

Fe

der Wegebau - Schulden gerade einen der Zwecke des Wege- bau Fonds Asgema@t hat, und Pr fundirt ist. 3. Den von Unsern getreuen- Ständen der -Ritterschaft Uns |

vorgelegten Entwurf eines Statuts über die Erbfolge in den rit- ;

terschaftlichen Familien haben Wie für den daniit beabsichtigten

e Ordnung der Futestat-Erbfolge in den ritterschaftlichen cite, ur rhaltuñe des Familien - Besibthums in denseluen, | unter gerehten und ausführbaren Maaßgaben nach Unserer Aller-- hdchslen Landesväterlichen Absicht und nach den Wünschen Unse- rex getreuen Ritterschaft erreicht werde, haben Wir zunächst unter Leitung Unsers Fustiz-Ministers und unter Theilnahme des wirk- lichen Geh. Raths und Ober-Präsidenten v. Vincke die Geund- züge zu der dieserhalb zu treffenden Anordnung entwerfen lassen,

S âlischen Provinzial- Behbrden und ciniger Mitglieder der dorcigen Mitter haft n vollständiges Futestat- Erbfolge - Statut ausarbelten wird, welches demtächst Unsern getreuen Ständen

dem Provinzial-Landtag zur Erklärung vorgelegt werden soll. n 4 dus der bvebbietigen Anzeige über die nach Vorschrift des | §.- 53. des Geseßes' wegen Anordnung vot Provinzial-Ständen in | ge Wesiphalen vom 27. März 1824 vorgenommenen Ausloosung der

einen Hälfte der Provinzial-Landtags-Abgcordneten haben Wir er

sehen, daß Unser getreuer Stand der Städte hierbei von der irr-

e n i ist daß die 7 _ Abgeordneten der | | y , thümlichen Ansicht ausgegangen ist - daß 4 zu bexathen, vornehmlich ader die Erklärung dersclben darüber zu f | ors. Ban in eh pE Ler in Westphalen Gcnierte r

er ich auschei verden müssen, und demnach, an= | für die Ausfiattung dieser Stifter auf eine der Erreichung dés für sich ausscheidend, betrachtet werd Me | Iwvetes schéritelleudr Weise mitzuwirken erbdtig sev. Sobald Unz

{ternirend zu Viril - Stimmen berechtigten Städte deshalb - weil dieselbe u dem nächsten Landtag nicht erscheinen , als an uud

siatt vou der Gesammtzahl der 20 Mitglieder dieses Statdes , die

nach Abzug iener 7

Dieses Verfahren is indeß an und für sich selb, wie in vine iat angt n es Folgen, der vorerwähnten geseplichen Vor- schrift durchaus entgegen, indem solche dahin geht- daß, mit Ab-

lanf von-jédesmal 3 Fahren die Dauer der

“der Ln eittes jeden Standes ablaufe; und dieselven durch

e len erscht werden: bei dem hier beobachteten Verfahren aber - “M die Stelle der ohne Loos ausscheidenden Abgeordneten, nicht neu erwählte Landtags-Abgeordnete- sondern die mit thnen

je Reihe kommenden alternirenden Städte, auf den Landtag ein- tretGe; ‘micvin also für diesmal anstatt 10 nux 5 das nâchstemal aber 17 Mitglieder des Standes der Städte rosp. ausscheiden und durch neu erwählte- erseßt wetden -cnüssen. Um diesem späterhin sich: immer wiederholendey Uebelstande abzuhelfen, müssen nut- mehre ‘die 7 Abgeordneten der alternirenden Städte, als durchs Loos ausgeschieden betrachtet und für-fie sowohl als für die Ab- " geordimeten derjenigen Städte, welche mit den Städten, von wel-

chen sie abgeordnet sind, alterniren, neue Wahlen angeoecdnet wérden. ? « car: «M :

Die Anträge, ten R MELITE dex Stände ' t etreffend. i _: 41. Das Gesuch Unserer getceuen Ritterschaft um Declaration

der Großherzoglich Hessischen Verordnung vom 1. Der. 1897 dic

Verhältnisse der adeligen Gerichtsherren betreffend, haben Wir der

Berúcksichtigung werth befunden und veranlaßt, daß Über eine

solche Declärat on das Gutachten Unsers Staatsraths erfordert

werde; gleichzeitig aber zur Sicherstellung der Fidei- Commiß-

Anwärter. gegen die. von ießt an mit dem Fidei- Commifi etwa

vorzunehmenden Dispositionen und gegen die eintretenden Erb=

fälle, den Anwärtern ihre Fidei - Commissarischen Rechte bis zur

Regulirung ihxes Verhältnisses in. einer ‘besondern Ordre vorhe-

Ps

ltett. ; é i: : d - 2, Die von einander abweichenden Anträge Unserer getreuen

itterschaft einerseits auf Generalisirung ukd andererseits auf ibe Aufhebung dee Geoßberzoglich- Hessischen Verordnung vom 28. April 1809; durch welche die i enthaltenen oder darin aufzunchmenden Beschränkungen wegett dexr“ adligen Geburt ‘oder der Confession der zu wählenden Ehe- gattitinen resp.- annullirt und verboten find, berühren beiderseits die: wohlbegrüändeten rechtlichen Verhältnisse der betreffenden Fa- milien allzu verlegend, als daß Wir Uns zu Gewdhrung des eine oder des andern ‘derselben bewogen finden könnten.

Wahl von einer Hälfte |

n Familien-Stiftungen

Sollten jedoh im Herzogthum Westphalen angesessene Ge- chlechter die auf den vorhandenen Stiftungen gegründete aber durch die E Herzogl. Hessische Verordnung autgehobene Be- dingung der adligen Geburt überhaupt oder infonders des. Nach- veijes ciner bestimmten Anzahl adliger Ahnen der zu ehelichenden

ersonen durch gesehmäßig abzufassende Familien - Beschlüsse ent- weder gänzlich oder mit den den betrefenden Familien erforderlich oder wünschenswerth scheinenden Modificationen wieder herstellen wollen, so soll thnen solches gestattet seyn: wohingegen es rück- sichtlich der Bedingungen wegen der Confessson der zu wählenden Gattinnen bei dee tin jenem Geseß enthaltenen Aufhebung fol- cher Bedingungen auch ferner bewenden muß. Was aber die Fa- nitlien in den übrigen Theilen der Provinz Westphalen betrifft, woselb| dergleichen durch Familien - Stiftungen bedungene Be- sitmmungett nicht aufgehoben find, so if es denselben na den Geseyen ja ohnehin unbenommen, solche durch Familten-Beschlüsse ihren Bedürfnissen ‘und Wünschen entsprechend abzuändern, näher zu bestimmen oder aufzuheben. :

Hierbei finden Wie Uns zu Vorbeugutizg von Streitigkeiten noch fesizuseben veranlaßt, daß sofern die betreffenden Stiftliugs- Urkunden den Ausdruck Lours oder ritterbúrtig gebrau- chen, ohne dabei eine gewisse Anzahl nachzuweisender Ahnen nahm- haft zu machen, der Nachweis von viec adligen Ahnen jederzeit als ausreichend angenommen werden soll; so wie Wir endlich vor denjenigen Familien gewärtigen, bei denen die ihnen us Stif- tungen rücksichtlich der Confession auferlegten mit dem Geiste Un- ‘serer Geseße und ächter christlicher Gesinnungen aber . nicht zu vereinbarenden Heiraths - Beschränkungen noch geseßlich -besiehen, daß ste dieselben durch gesezmäßige Vereinigungen aufzuheben fich becifern werden. : a E S :

3. Die Hersiellung zweier Familien -Stifter für die Tbchter des Westphälischen Adels mit verhältnißmäßiger Betheiligung. der

| Katholischen Confessions-Genossen, unter Mitwtrctung der in Wesi-

phalen angesesencn adeligen Geschlechter find Wir. zu genehmigen gern geneigt, und baden daher bereits vor Eingang des desfalli- en Gesuchs Unserer getreuen Ritterschaft die Vorschläge Unsers Staats - Miniserii dieserhalb erfordert, worauf dasselbe den wirk- lichen Geheimen Iiath und Ober - Präsidenten von Vincke beguf- tragt hat, mit den ritterschaftlichen Landtags - Abgeordneten über det, ciner solchen Stiftung zu gebenden Umfang und Verfassung

von dem Resultate dieser, nach Anzeige des Staats-Ministerié zwar eingeleiteten abez noch nicht zu Ende gedichenén Verhandlungen

4. Auf, den Antrag Unserer getreuen Stände haben Wir br- fohlen , daZdie Vorschläge wegen Abänderung der jeßigen Kreis- Verbände in dortiger Provinz dem nächsten Provinzial-Landtage zur Berathung und Erklärung - vorgelegt. werden, immittelf| aber die Kretstags - Verfammlungen auf Grund der jeßt besichenden Kreis - Eintheilung daselb sofort provisorisch anordnen lassen.

5. Was die vort Unsern getrenen Ständen in Beziehung auf die Zinscückstände der Müntterschen Landesschulden angebrachte

gleichzeitig und für dieselbe Zeit erwählten Deputirten dec neu an Bitte betrifft, so find mit den dabei betheiligten fremden Regie-

rungen commissarische Verhandlungen eingeleitet und dabei die Ansprüche diesseitiger Gläubiger bestens wahrgenommen worden. Dex Erfolg wird den Fnieressenten zu seiner Zeit bekannt ge- macht werdet. t ; i ch n __6, Däs Fortbeitchen einer höhern akademischen Lehr- Anftalt zu Münster mit einer theologischen und pbtlowphischen Fakultät, i bereits durch Unsere Ordre vom 18. Octobrr 1818 bestimmt worden. Derselben werden die erforderlichen akademischen Ehren- rechte und die früher fistirte Befugniß, akademische ¿h ische Grade zu ertheilen - wieder verliehen werden, und sollen ‘die ihr zu ertheilenden Statuten bald mbglichst. ccgen, N E : 7. Die in Antrag gebrachten Begünstigungen des Getreide- Verkehrs in kleinen Quantitäten und des vom Auslande an dies- seits“ Berechtigte zu entrichtenden Zins - Getreides knnen nicht bewilligt werden, da die Befreiung er fleinen Getreide- Quanti- táten bis auf 4 Scheffel, es möglich machen würde, durch Thei- lung der Transporte den Zweck der. Eingangs - Abgabe ganz zu vereiteln, es guch der Behuf einer Befreiung des Guertigen Zins - Getreides 2c. ‘erforderlichen Untersuchungen, Formalitäten und Controllen um so weniger verlohnen würde, als es dem Zins- Berechtigten nicht gn Gelegenheit fehlen kann, die ausländischen Natural Zinsen im Auslande zu verflbern und demselben , n er die Naturalien einbringen und wegen der darauf ruhenden Ein- gangs-Abgabe im Juláände hdher verwerthen will, dieser Vortheil nicht auf- alleinige Unkosten aller übrigen Jnländer verschafft wer- den kann. Zudem aher if die gegenwärtige höhere Eingangs-Ab- abe vom. Getreide und Vich von Unsern getreuen Ständen selbsk du frühere Anträge herbeigeführt und wenn leytere gleich auf die Gränze gegen einen Nachbarftaat gerichtet gewesen, so hat die Erhdhung doch nur fúr die westlichen Provinzen allgemein bewil- ligt werden können, da die intendirten Erwiederungs-Maaßregeln

g j j zuläsfig befunden werden können. . Or E Îe ia Unsern getreuen Ständen wegen des Grund-

| heut: Autuficrd gemachten Anträge erdfnen Wir. denselben, daß