1830 / 31 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Zeitpunkt, mit welchem die in dem Gesehe über die Einrich- tung, des f | meine Revision der Grundsieuex eintreten soll, noch nichk brstimmt me Le EANR- Ad dâher auch eine Entscheidung über dic Zulässig- keit der dieserhalb gemachten Anträge ausgeseht bleiben muß. egen Aufbringung. der für: die Kats er-Antna bme ecrforder-

lichen Kosten, muß es bei den Bestimmungen Unserer Ordre vom 25. November 1827 sein Bewenden behalte

Aus den wiederholten Anträgen wegen alsbaldiger. Ermäßi- gung der“ bigher ecmittelten Katastral - 2 ein - Erträge häben Wix engue Prüfung Behörde gufzutraget. .

‘nächsien Provinzial - Landtage wird ‘über das Resultat f gegeben auch eine Vorschrift über die Art, in: welcher. Betichtigung einzelner erweislicher in dex Kataster - Aufnahme: ekommenen Frrthümer erfolgen. soll, von dem Finanz: Minie ri eilt verden. Eiuc nochmalige allgemeine Revision sämmt- cin-Ertrags-Abschäßungen kann aber nicht stattfinden.

Die Ernennung eines zweiten Genexal - Abschäßungs -Jispec- ors if nicht mehr erforderlich, da zwei dergleichen Fnspectoren reite eftellt ind. f Den Atttr den fúr die Theil

“Fnformation den Zutritt zu det Prúfungs-Commissionen der ein:

zeliten. Kataster - Verbände. sowohl als zu den Bezirks - Prüfungss-

Commissisonen zu gestatten „. haben Wir genchmiget, und soll zu diesem O Zeir genguntet Deputirten freisichen , dic Kataster-

erhandl Dich) U langen; dbei muß jedoch iede Stdrung und jeder Kosten - Auf- wand vermieden werden. Wegen der gewünschten Aenderung der in dèx- Kataster - JFnstruction angenommenen Abschäßungs- Princi- pien- der Rein - Erträge der Fabriken , Mühlen und anderer. ge- werblichen Anlagen wird Unsern getreuen Ständen bei ihrer uäch- sen ‘Vetsammlung die Veranlassung zu einer nähern Begutach- tung dieses. Gegensiandes gegeben werden.

"9. Das wiederholte Gesuch ein Erlaß der nach der vorgefun- denem Verfässung von cinem Theile der Provinz Westphalen auf-

aben-Wesens vom 39. Mai. 1820 vorbehaltene -allge- -

genonimen, dem Finanz - Minister . eine nochmalige. ah l T Gegenndes unter Zuziehung der Kataz -

ts att â nahme-añt_ dem Kaiaster-Ges âft- gewählten fidadischen Mitgliedern zu ihrer

gen einzuschen„ und mündliche Erläuterungen zu ver-.

zugegen icht mit dem Steuer = Contingente vereint zu den

Staat

-Kassen fließenden. Zulags - Prozente zur. Grundsteuer, kann |

aus den {hon in dem Landtags-Abschiede vom 13. Juli 1827 an- |

geführten Gründen niht gewährt werden.

Fndem' Wir Unsere, getreuen Stände dieserhalb auf die Be-_|

stimmungen des §. 50 des Gesebes wegen Anordnung der Provin- zial - Stände für dic Provinz Weßphalen vom 27. März 1824 ver:

Geseb: vom 30.

namentlich wegen der- beabsich : und. wegen: der „unubthig - cidaeheR linortisations- Zahlung&eaz-. chiû ung nicht ertheilen; - dagegen aber.

nen Steuer Klassen, als diejenigen, welche das Gewerhbe-Steuer- i at 1820 enthält, gegeben werden. können. Un-

abhängig hiervon ist dem Staats-Ministerio eine nähere Prüfung

des Verfahrens aufgetragen, nah welchem sämnmitlihe mit Mate-

riale Suezeeh und, Schnittw« ide

den. Städten als Handeltreibende mit kaufmännischer

geicyen und in der Klasse A. besteuert werden sollen, so wie auch

er Finanz-Minister angewiesen worden:

von den getreuen; Ständen Uns. vorgetragenen -cinzelnen. Fällen

sofort nâher-untersuchen zu la ;

14. Wegen der beab

aus den zur ständischen Disp den Provinz

A S Ó 0s: U: dei Zweck, um durch Darlehen gus. densclben- und. durch R,

terung rüsichtlich des Zins =Saßhes gemeinnúhige: Anlagen und industribse Privat - Üntcrnehmungen, ü hefbr. voaigp: n sern getreuen Ständen Unsern allerhöchsten Beifall zu Die Wegen, Sees dieie Kasse gemachten Vorschläge: unter- liegen jedoch erheblichen. Ausstellungen und; können Wir dazu,

Unsere Allerhöchste Genehmtgung ni | | haben Wir Unsern Minister des Fynern und. dex Finanzen: beauf-

tragt, durch den Ober-Präsidenten der Provinz: unter Zuziehung - Landes-Eingesessener etnen andern, ¡ien Auen und- den Ver: | hältnissen mehr Pn Ca E, Lot zusammenstellen zu lassen,

welcher dem nächsten Provinz andtâge vorgelegt werden - soll,

um sowohl wegen der Beslimmung jener Fonds zu: gedachtem Fnstitute: Beschluß zu fassen, als si Über lu A gut-

achtlèch zu äußern und endlich auch besondere Abgeordnete zunx

Abschlusse der Säche, wie zur Vollzie wig dex Statuten und deren

Ausführung nach Unserer Allerhöchsten Bestätigung zu: ernennen.

15. Auf das. wiederholte Gesuch Unserer-getreuen Stände,/-die Handels - Verhältnisse mit Frankreich betresend „worauf dieselben chtede 1827: bereits. beschieden.

worden, kdnnen sie für- ießt nue darauf hingewiesen werden , daß

in dem Landtags - Abschiede: vom -13. Febr.

bekanntlich das Köni l. Französische Gouvernement sein bisheri= ges Zoll-System der Prüfung besonderer Berathungs-Commissto= nen unterworfen, und die Absicht zu erkennen- grgeben hat - die bisherigen Erfahrungen für die Zukunft zu benußen. Diesseits ist

hierbei nicht verabsäumt, die Vortheile eines gegenseitigen freiern -

Verkehrs darzulegen, wovon das Resultat abgewartet werden muß. 16. Der Antrag auf eine ständische Theilnahme an der Ver= waltung der Chaussee- Angelegenheiten kann in seiner Allgemein-

| heit nicht gewährt werden.

wiesen, lassen Wir denselben jedoch einc Denkschrift Unsers Fi- |

uanz+ Ministers hierbei zugehen , welehe auf Unsern Befchl über ; ) R | Bezir Münster vorhandenen- Chaussecen aus Provinzial-Mittelu exbaut wären, hat fich nicht bewährt. Auch war der - für diesen

®

elarana, des den getroffenen Ee über Béischläge zum Grunde liegenden Sa [c 0 Den Antrag wegen Vorlegung von Nachweisungen über die

nhalt der Eingabe vöm 29. December v. F. und zur Auf- den Fnhalt g L: hg

ber »rundsicuer-. verhäitnisses entworfen ist. ;

Verwendung der für die Kataster-Aufnahme und den Ramissions- | Fonds aufzubringenden Steuer - Beischläge- genehmigen Wir und

haben die deshalb nöthigen Anordnungen treften lassen. Die Ueber- tragung der Ersparnisse bci den Remissions- Fonds für den Be- darf des folgenden Jahres findet bereits statt, außer den Beischlä- gen Ge ‘das Kataster und den Remissions - Fonds werden aber in dex Provinz Westphalen keine Steuer - Bcishläge zu Provinzial- Zwecken erhoben. Die Summe, welche im Regierungs - Bezirk Arnsberg für den Wegebau gus dem Grundstcuer-Aufkommen. bez stimmt. ist, gehörr' dem Herzogthum Westphalen ausschließlich an,

eben so wie die Erhebung eines Beischlages für den Schulfonds |

nur im Regierungs-Bezirk Münster ftatt findet.

10. Die Leinewand - Legge betreffend, haben Wir befohlen,

daß ‘darüber nach ‘erfolgter Vernehmung sachkundiger ZADien derx dabei interessicten Gewerbe solche allgemeine Vorjchriften ent- worfen werden, daß durch sie der beabsichtigte Zweck mit der zur Sicherung der diesseitigen Concurrenz mit dem Auslande ndthigen mgs geringen Beschränkung der Freiheit des Gewerbe - Bee triebs erreicht wird.

11 Auf den Antrag der getreuen Stände wegen Eiuführung gleicher Wagenspurbreiten in der Provinz, hahen Wir unter dem. 0. Funi- d. -J- cine desfallsige Verordnung erlassen, und guch be- fohlen, daß: eige Behufs der Berathung über cine gleichmäßige Einrichtut ¡in den Rhein - Provinzen dem nächsten Rheinischen

Provinzial-Landtage vorgelegt werde.

12. Die nachgesuchte Ertheilung von &Kusgangs -Pâssen auf robe Schaafwolle hat in dem Berraciné, daß diese Magßregel ledig= -

ih zum Besten der Produzenten als eine Ausnahme. von der Re- el gerechtfertigt erscheint, denselben aber, da sie nicht directe ins Ausland exportzren,- nicht zu Gute kommen würde, nicht bewilligt werden können. i 10 T dik ees

Fm übrigen aber sicht um so n zu wünschen , -daß dic Wolt-Praplceigs fn ‘dortiger Provinz sich von thuer gegenwär- tigen: noch niedrigen Stufe erheben mdge, als. die Behauptung, daß Klima und Boden daselbst ciner einträgliehern Schafzucht wette , durch mehrere Beispiele. bereits hinreichend widerlegt worden ist. ek

13, Auf die Beschwerde Unserer getreuen Stände über. die |

Heranziehung aller städtschen Material - und Schnittwaagren-Händ- lex zu Gewerbe-Steuer vom Handel. mit kaufmännischen Rechten, erdf\nen Wir denselbén, daß in nähere Ecägung ezogen. werden soll, in wiefern vor vollendeter Revision der a

die polizeilichen Verhältnisse der Gewerbè, genauere Bestimmunu-

gen für die Einordnung der Gewerbetreibenden in die verschiede- *

thgebing Über:

Die Behauptung Unserer getreuen Stände, daß die Mehrzahl -

der Wesyhälischen Kunststraßen , namentli alle im Regierungs-

Bezirk aus Steuer-Zuschlägen gebildete Fonds nicht ein Commus- nal-Fonds der Provinz, wie solches sih aus dem Unserm vorste- henden Bescheide auf das Gesuch wegen Erlaß der Zusaß --Centi= men beigefügten Þro Nemoria des Näheren ergiecht. Von einem andern kleinen Theile der dortigen Chaussecen, welcher in früherer Zeit mit Beihülfe der Provinz gebaut 'ist,- -sind j die Bauschul- den auf die Staats-Kassen Übernommen, und erfo gt jeßt die Un- terhaltung der Chaussecen ganz allgemein aus den Staatë= Fonds und zwar mit um so größerer Belästigung“ dieser Fonds, als dic Chausseegeid- Einnahme gerade in dortiger Provinz dic Unterhal-

tungs-Kosten bei weitem nicht deckt. Läßt auch der Zuitand- meh- -

rerer Ghaugtemn in der Provinz Wesiphalen Manches zu wünschen úbrig, so ift ‘dies grdßtentheils cine Folge besonderer drtlicher Ver- hältnisse, und. find überdem die geeigneten Maaßregeln angeord- net, um diesen 3astand allmälig ‘zu verbessern und: eine-tüchtige Unterhaltung dex Chausseeen zusichern. Lira lar pr u Wie nun diese Unterhaltung eine allgemeine’ Staats - Angele - genheit ist, so ist es auch der Bau neuer Kansi-Straßen, insofern die Kosten aus den Staats-Fonds berg egeben werden: Becüctsich= tigen die-getreuen Stände die hbchstbedeatenden: Chaussee-Anlagen, die aus den Staats=-Fonds- theils. seit: 1816 ausgeführt, theils in

der B. begriffen , oder doch angeordnet sind, so werden a

sie nur Veranlassung zur dankbären Anerkennung der Fürsorge finden, welche: der -dortigen De ‘auch ‘in déesém. Vetwaltungs- zweige gewidmet ist. Auch fernerhin wird auf die Anlage tteuer Kunsi-Straßen-- so weit es die Mittel des Staats und die billige Beachtung des- gleichartigen Bedürfnisses ‘anderer Provtnzen gce- stattet, Bedacht genommen werden dabei auch die von den Stän- den gewünschte Begzerinig- der Verbindung zwischen Mänster und Bielefeld Gegenstanè näherer Berücksichtigung seyn,

Wenn aber den getreuen Ständen eine Theilnahme an: der Verwaltung-der Stagats- Chaussee-Angelegenheiten im Widerspruch mit den durch das Gesep- vom 5. Juni 1823 ih

der größtentheils sehr mangelhafte Zustand der inneren Verbindungs-

wege in dortiger Provinz ein weites Feld für ihre Wirksamkeit dar-

Bet dem geäußerten lebhaften Wunsch der Stände, ihren

Eifer für die Verbesserung der Communikations-Mittel zu: bethäz

tigen, bei der vielfältigen Gelegenheit , diesen Wunsch durch eine wesentliche Wirksamkeit zu. befr edigen - lassen sich die günstigsten

Folgen für die Verbesserung der inneren Verbindungswege erwar-- ten, und Wir ‘wiederholen daher die den Ständen schon in. den" Landtags-Abschiedè vom-13. Fuli 1827 ertheilte Zusicherung - daß: es ihnen geftattet seyn soll, zur Beanfsichtigung dérjenigen Kunst--

Straßen, welche die: Provinz auf gemeinsame Kosten oder auf Ak- tien anlegen wird, ständische Commissarien zu. ernennen.

nittwaaren Hi ndeltreibende. Fndividuen in n Rechten an=

- das Verfahren in den

iten Gründung: einer Húlfs ck Kaße eit r u «E Ia = 16S) ofttion 0A Miner HWIs asse

ir Un- erkennen.

(eft Aytgnes non Kai! einen, -

nen beigelegten

i en - gcnz- Blätter, haben Wir der zur Berathung über Befugnissen-: nicht: zugestanden werden kann , so bietet ihnen doch ñ

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17. Béi dem gegründeten Wunsche: Unserer getreuen Stände daß ‘baldmbglich L ine allgemeine Wegeottutg ihn Westpha len erlassen werde, haben, Wir befohlen , daß der Ober Provinz mit Zuziehung der dortigen B

und mit oru eun „derselben eine’ neue gllgemeine : Weges=

Ordnung für Westp weh Staats-Mini erio geprüft seyn wird, Unseèn getreuen Ständen

auf dem nächsién Provinzia ¿Landtage ‘zur Begutachtung und Er=-|

klärung vorgelegt: werden 18. Die Antyaäge * e Westphalen bestehenden 8

ei 8 Brar n°6 : sicherungs - Anftalt genehmigend, haben Wir ‘befohlen, ern:

getreuen Ständen. auf dem nächsien Provinzial anae en: f j

‘Unsers Staats-Ministerii entworfeites Ne-

das Gutachten Unsers Staatsraths? und nach den guf da gründeten Vorschlä

lement zur Begutachtung, vorgelegt werde - nach welchem, alle - einzelnen in der Provinz ¡vorhandenei /Sozietäten - deren -Zweck genseitige Versicherung der Gebäude gegen Feiersgefahrge--

richtet- ist, in ctne Provinzial Sozietät vereinigt werden sollen.-

n pie aben :uns micht. übetzen en kdnnen / daß, wie Un- sere getreuen Sulüde: permeicite d e kleinen uicht Flüsse sich nach der- bestehenden Gesehgebung in einem gesezlosen Zustande befinden, indem die vorhandenen gesehlichen Vorschriften den Anwohnern solcher. kletneren Flüsse und Gewässer / gegen schädliche Handlungen Einzelner, wodurch ‘der Lauf. der Flüsse ge- hemmt oder nachtheilige Veränderungen darin: vecattlaßt. werden édnnuen , hinreichenden Schuß gewähren, und nach. diesen

Vorschriften die Polizei - Behdrde, auf Antrag der Beschä=- E ard Ee aden bedrohten Intéréssenten , 0 befügt als '

verpflichtet sind , Vorkehrungen zur: Abwendung eines wahrschein= nicht begründet, wonach vielmehr“ dem freien Willen" des Execut="

lichen Schadens zu treffen. Demnach haben wir die von Unsern

getreuen Ständen beantragte Anordnung einer regelmäßigen Pos- -

lizei-Aufsicht über dergleichen Gewässer um so weniger beschließen tenen nbi in Fol S bes dieserhalb zu: orggnisicenden Aufstchts- Systems den Anwoh

pflichtung zur Unterhaltung des dabei erforderlichen technischen

Personals und zu den sonstigen Ausgaben für diese ihnen zustehen-

den Gewässer: und deren Ufer, nach den Gutachten und Vorschrif- ten der Techniker , cine Last auferlegt werden wüßte, welche mit dem Zweck in keinem Verhältnisse stehen und als eine lästige Be- aufsichtigung des Privat-Eigenthums vielfache Beschwerde erregen würde. Dahingegen aber wollen Wir es den Eingesessenen eines jeden Kreises anheimgeben, wenn sie, zur mehreren Sicherstellung dex Anwohner der gedachten kleinen Gewässer- die Anordnung be- sonderer Maaßnahmen dennoch für nothwendig halten , auf dem Kreistage eine Vereinigung zu Vorschlägen dieserhalb zu trefen- der, mbglich| wenig kostspteliger Einrichtungen zu veranlassen. 2. Den Vorschlägen wegen Vorbeugung der von Unsern gez

“treuen Ständen besorgten unverhältnißmäßigen. Vermehrung der

auf Tage - Arbeit angewiesenen Heuerlings - Familien und nicht selbständigen neuen Ansiedlungen stehen viele erhebliche Beden- fen t M | ec h pet tas

Da diese Vorschläge indeß zum Theil mit mehreren ¡n Folge dér- Anträge anderer Landtage in Berathung befindlichen Gegen- ständen der Geschgebüung in Verbindung stehen , so haben Wir be- fohlen, daß gleichzeitig mit diesen“ die Besorgniß und Wühsche Ufiserer getreuen Stände näher erwögen werden sollen.

21. Auf den Antrag Unserer getreuen Stände wegen Ankguf und Aufzucht der Remönten in dex Provinz Westphalen, haben

Wir gern genehmigt, daß die in dortiger Provinz stationirten Truppeti ibïe Renonten soviel als möglich daselbsi ankaufen md- act, und i Unser Ober - Präsident angewiesen worden, sich hier- iber mit Unserm*commandirenden General ‘des 7ten Armee-Corps ¿17 vereinigen. "Dem Gesuthe um Etäblirüng: l Remonte-Dé- pots in der Prövitz karin dagegen für ieht Micht inachgégeben were. den , da dex wegen der sich“ allidhrlich erhbhenden Forderuhgen

mehr zureihende Remonte Fonds sich gegenwärtig" daranf be-

schränken muß , nur solche Pfekde ‘zit kaufen - welche ‘mit Sicher.

heit erwarten lassen, daß sie für die Armee branchbar werden, die Aúfzucht von Füllen ‘im Großen aber úberall , wegen der Noth-

wendigkeit, si€ bis zum 4ten Jahre zu ernähren, bet der Ungewiß- _heït ihrér“Entwictelung und bei dem in der Regel stattfinden- ; Ansta| hn )drig ein: ge Lokal und ohne die Anstellung des zu dex weitern Be

den' Abgáng sehr kostbar is, und dic Pferdezucht in Westphalen zudem noch nicht die Ausdehnung gewonnen haben dürfte/ ein Remóönte=- Depot mit brauchbaren dreijährigen Pferden zu füllen. 22: Das: Gésuch wegen O E der Fntelli- iesen Gegen-

and bereits angeorditeten Commission zur Prüfung und Berük-

sichtigung zufertigen lassen. Den Antrag auf Wiederherstellung |

des im Fahre 1827 aufgehobenen Fntelligenz- Blattes für den Ju- risdictions-Bezirk des Hofgerichts zu Arnsberg begründet findend,

haben Wir aber dieserhalb schon jeßt dás Erforderliche angeordnet. : 23. Den Anträg Unserer getreuen Stände, daß in Beziehung |

auf einige Gattungen von Förderungen die Veriährungs- Fristen (gee werden möchten; und nicht. niinder i

. die Gldubiger, da solches rein privatrechtlich ist und keinesweges das pro- vinzielle, son ern das allgemeine Recht betrifft, haben Wir an Un

Gesebgebung näher prüfen zu lassen.

- Präsident dexr ¿ f: ? G eda ein L upt kundigen Eingelessenen die einzelten vorhandenen Wege-Ordnun- gen va den Grundsäßen des Allg Landrechts. ausgehend, revidirt:

alen entworfen werde, welche, wenn sie: vom

egen Vereinigung der in der Provinz rand-Sdzietdten in: cine HentheiWebs j daß Uns

schiffbaren

nern von: dergleichen t dortiger Provinz in sehr großer- Zahl- vorhandenen kleineren Flüssen die dauernde Ver- 0 | ' | föonsen Wir Uns durch den ecteuertcen Antrag -der Stände nicht |- bewogen finden, wider die Vorschriften der befichenden Excéutiöns*' ‘Ordnung die Subhastation der in Geld - dder Natural-Präsiätio= | nen bestehenden Renten“ als Mittel zur Befriedigung der' Execu- tionssucher unbebingt anzuordnen. :

[De | n * hereits eingeleiteten Erörterungètt über" die bestéhendén der Pferdezuchter für“ bräuchbate 3iährige Reiöht - Pferde nichr « Cord

" die ständische Petition nichts enthält. Wir“ müs} daher derx

Petition um nähere Bestimmung des Pfandrechts der

N Rinisier abgeben lassen, um selbige bei Revision der

25. Bei den uns angezeigten eigenthümlichen Verbälttüssen der ländlichen Grunddesiger ‘in doteigcr Pro wöllen'Wir-nach" dem Antrag Unserer getreuen Stände ausnahmsweise gesicitten, daß dér Verkauf der Früchte auf dem Hálme- im Wege 'dér Exctution bis ‘auf ‘die Hdhe cines Drittels der Erndte des -Schüldners iti allen Getreidearten zugelassen werde. “L S0 L

2. Jn gnädigster rgend M4 betreffende Gesuch® Unt sereL getreuen Stände habèn Wir“ Unsere Minister des Fier“ undder Justiz mit den erforderlichen Eitileïtungen zu einen? Et? wurfe einer Taxations- Ordnung für die Provinz Wéstphälen bés" auftragt, dessen Mittheilung an dieselbe Ju irre Filtai chen Er=° klärung demnächst erfolgen wird. R 2 A A

_27. Den Antrag wegen Verlängerung der ‘in dém Gesezes, betrefend ‘die in den zum vormaligen Größhé Berg gehbrig gewesenen Landestheilen bestandenen F

zt

‘vom 23. Marz v. F. bestimmten Frift zur: Anmeldung der Red “dev Fidei-Commiß-Anwärter,- haben Wir bewilligt und diese F | durch Unsere Ordre vom 28. April d J. anf vei Jahre Und nat’ bis zum 30. Aprik 1831 hinausgeséßt. 40

Wegen derx zuglcich "in Aierad ‘gebrachten Modifikätión’ dès- gedachten: §. 3. des Géschés voin'23. März v: F. id Dr Be mit Beräctsichtiguitg der Anträge Unsérér“ getreüen Stände äts" derweite gesetzliche Bestimmungen zu treffen, und ‘haben deshalb" das Erforderliche veranlaßt. R R : 28. Die von einigen Gerichten angenoüimene Meinung, als ob der Gläubiger nah dem Gesehe vom 4 Juli 1822 genöthigt“ werden könnte, sich die seinem Schuldner zuständigen Geld-Rentent nah dem Abldsnngs- Preise wider seinen Willen übereignén zu

| lassen/ ist nach Anzeige Unsers Justiz-Mintsters von demselben kei- |

nesweges jemals gebUligt* worden, auch if dieselbe ‘in den Be=- stimmungen der § 1 ff. §. 6-und 10. des vorgedachten Géseßes"

tionssuchers überlassen ‘bleibt, ‘ob er dergleichen Rente füt ih“ cinzichen und s{ch darauf nach ‘§. 2 f. des Geseßes änweisen oder solche nah §. 6 und 10 a. a. O. in Zahlung annehmen ‘und sich solche úbereignen lassen will; dec Justiz= Minifter is dahéx ange" wiesen, die Gerichte, bei welchen eine entgegengeseéßte Praxis an=-_ genommen sevn sollte, hiernach zurecht zu -weisen: dagegén aber

29. Der Vorschlag wegen Ausfertigung von Aitesten dev Hy= ' potheken-Behörden, in Stelle der nach Vorschrift der Hypothetétt=

| ea zu ertheilenden Reeognitions-Scheine, haben Wir ‘fük i

zroectmäßig befunden und deshalb durch Unsere bereits in der Ge? sebsamnilung* aufgenomuiene Ordre vom 10. Mai d. J. das Nd=z thige fesigeseßr. Auch haben Wir Unsern Justiz-Minister angewié- sen,’ bei der-Revifión der Hypetheken-Ordnung auf die möglichste - Verminderung der Kosten Bedacht zu nehmen. He '

30. Die Ressort - Streitigkeiten zwischen det Gerichten “und

| General-Commistionen wegen Ausführung der Gesche vom 21stew | April 1825 übex die Rechts - Verhältnisse der Grundbesiber in dent“

vormaligen Westphältschen Landestheil, sind mittelst Vereinigutig

Unserer Minister des Funern und der Justiz den Anträgen a)

rer getreuen Stände entsprechend erledigt, und die Behörden die-" serhalb mit erforderlichen Fnstructionen versehen ivorden. " Auch ist durch Unsere bereits durch die Geschsammluñg publiétiktè ‘Ordre vom 2". Juntus d. J. vexordnet worden, daß alle Prozesse úber dic Rechts-Vérhältnisse des ländlichen Grundbésizes in denjettigen Landestheilen, für welche dié Gesehe vom 21: April 1825 erlassen ® sind und ee nach diesen Gesehen zu ‘entscheiden sind,“ sle mb- gen "bei den General - Commissionen oder den Gerichten anhäti- gig ‘scyn, in dritter -Fnstanz zur Entscheidung des Geh. Obér-Tki- bunals gelangen sollen. : : A E 31. Ueber die beantragte Jäagd-Gemeinheitstheilung+Ordnün behalten Wir Uns vor, Unsere Entschliéßung! Iu Len, sobald die

und rechtlichen Verhältnisse beendigt sevn werd

32; Dem Antrage Unserer “getreten Stände," ihnen“ dié zum" Landes-Arthîve Zenommenen Archive der in den versthiédeiten ein zelnen Theilen der Provinz bestandenen ständischen Cökporätionen ausantworren zu: lassen, können Wir zur Zéit. schon Unt deswilleck keine weitere Folge geben, weil die Ausantwörtutg ohne die nd thigen Anstalten zur Uebernahme , folglich" ohne ‘ein gchdrig ein-

orgung erforderlichen Personals nicht thunlich i, hiervon aber?" weitern Erwägung des künfrigen Landtages anheim gebén, ob für diese O auf Kosten der Provinz zun sorgen sey Gt dafern auf den Antrag zurúückgekommêèn werden far, DEN ck threr Er- * klärung und der- Einreichung cines Plahs zut Eiltrichtung eitge- enschen. Bei diesem leßteren würde jedenfalls dafür-gesorgt wer- en müßen, daß das ständische Archiv zu feder Zeit bei cintreten- - dem Bedlwfnisse zugänglich sey. Vorläufig müssez Wir icdoh Unsere getreucn Stände darauf aufmerksam“ macheñ, daß - die Ver- cinigung aller derjenigen Akten „und Urkunden, welche sowo für. die Geschäfte der Provinz als für das Bedürfniß der Verwaltuttg von Wichtigkeit seyn mdchten, in einem bfentlichen Lañdes-Archive für das Angemessenste erachtet werden muß, um o mehr, als dent Landtage, wenn derselbe bei seinen Verhandlungen der Kenntniß des einen oder andern Aktenstücks bedürfen solite, die gewünschte Mittheilung nic versagt werden wird.