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wilÞ nux faufen „was - es braucht — Baumwolle, - Reis,
Tabáck;/ Asche u. \. w.; es sollte aber auch- Unser Mehl und sonstige —Lebensmittel nehmen. Gut; — voriges “Jahr
nete es seine Háfen. uad lud. uns ein, ihm Mehlck zuzu-
Hren ; doch unsere alten Kunden brauchten so viel, daß wir ihnen 700,000 Fässer ‘überlassen mußten und án Engländ nur 150,000 abgeben konnten. Der. Norden»Europa’s lieferte an England im leßten Jahre 10 wal mehr Weizen als wix, und selbft, wenn keiti Köttigeseb bestünde, dürfte es schwerlich an- ders géwesen- seyn. Dagegen können wir uns nur Glück nshèn, daß Süd-Amerika, Westindien -aihd die ôstlichen i Án hseré ‘Abnéhmer sind und solche Bedürfnisse haben, bie: wir“ zu befriedigen vermögen. Uebrigens ist es einiger-
maßèn Édftlich, ‘daß die Artikel, ‘die England von nus noth-
wendig braucht und nehmen muß," 10-rial mehr an Werth be- tragen, ls die Artifel, hinsichtlich deren man wünscht, daß es sie von uns kaufen soll, ohne daß es deren bedarf. Die Baumwoölle z.B., die es von uñs bezieht, beläuft sich jährlich auf ‘12 bis 13 Millionen. Jm Allgemeinen“ sind wir der - Meinung, daß unser Handel ziemlich gut gewesen ist; unsere reichen Aerndten und der Umstand, daß niemals weniger Vor-
räthe heimischer Erzeugnisse unverkauft nachgeblieben sind,
liesèn wenigstens keine andere Vorausseßung zu.“
In einer Connecticut-Zeitung liest man: „Unser Gesandte in Eñgland, -Herr Mac Lane, hat eine Audienz beim Könige gchabt, und wir sind- nicht ganz ohne d, daß unsére Hauidels-Verhältnisse durch Feine Bemühungen gewinnen wer- dén. “ Der Verlust des Kolonial-Handels, durch die Fehlgriffe der Herren Clay und Adams, ist in Neu - England. tief ge- fühlt worden und hat die Preise fäst aller Erzeugnisse unse- res Bodens niedergedrückt. Sollte es Herrn Mac Lane ge- lingen, einen. Vertrag zu schließen, so würde fein Theil der Vereinigten Staaten mehr dabei gewinnen, als wir, daher
nehmen rir auch an seinen Unterhandlungen einen mehr als |
gewöhnlichen Antheil.‘
101,0 Di
Berlin, 1. Febr. - Jn der Kölnschen Zeitung wird |
von Seiten -des dasigen Provinzial-Steuet-Direktors- folgende an die Staats-Minister des Jnnern und der Finanzen - er- gangene Allerhöchste Kabinets-Ordre zur öffentlichen Kennt- niß gebracht :
¡Da die Gebühren für - die Benußung deï Häfen und Werfte am Rhein, welche auf Kosten des Staats erhalten werden, bisher nach von einander abweichenden Grundsäßen crhoben worden sind, so verordne Jch, auf Ihren gemein- schaftlichen. Bericht vom 30. Sept. d. F. mit Aufhebung des Französischen Dekrets vom 22. Juni 1807, und zur Erleich- terung der. Nheinschifffahrt, Folgendes: 1) Von denjenigen Schiffen, welche die zu Emmerich, Wesel und Düsseldorf er- bauten Sicherhe:tshäfen benußen wollen , wird ein Hafen- Schußzgeld entrichtet , welches für jede zèhn Last Ladungsfä- higfeit des De einen halbên“ Thaler beträgt, bei dessen Berechnung - die Summen unter zehn Last für volle zehn Last angenommen werden. 2) Dieses Schußgeld wird "so oft ent- richtet , als das Einlaufèn in den Hafen begehrt wird, und fann das Schiff dafür ein Jahr , vom Tage dés Einlaufens bis zum Tage des Auslaufens gerechnet, im Hafen verbleiben. 3) Schifsmühlen , Pontons, Fähren, Schiffbrücken und éhn- liche Gesäße- entrichten für ein _ununterbrochenes Lager von einem Jahr sechs Thaler. 4) Unbrauchbare Gefäße aller Art werden. nur dann in den Hafen eingelassen, wenn durch “sie der Raum für andere Gefäße nicht beschränkt wird. Liegen sie bereits. in dem Hafen, so müssen sie, wenn jener Fall eintritt, denselben verlassen, ohne daß eine Vergütung des entrichteten Hafen-Schußgeldes verlangt werden kann. 5) Be- freit von Entrichtung des Hafen - Schußgeldes sind alle Ge- ráße, welche zun Staats - Cigenthum gehdren, ingleichen im Eaumerieler afi diejenigen Schiffe, welche bios der steuer- lichen Revision wegen eirtfabyén: 6) Für die Benußung des Werfts in Düsseldorf findet die Entrichtung eines. Werftgel- des statt, welches mit ‘sieben und einem halben Silbergroschen für jede zehn Last der Ladungsfähigkeit eines Schiffes, nach der Berechnung Unter 1. von jedem Schiffe entrichtet wird, welches vordem Werft Anker "wirft dder an dasselbe anlegt, mit Ausnahme dér Schiffe, welche das Eine oder das An- dere im Nothfalle oder zu dem Zweck thun, um sich der
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Revision der NheinZoll-Beaniten zu unterziehen.
1 Ich beauftrage. Sie, mit der ‘Ausführung dieser-Bestim-. mungen vom 1. Fanuar fk. J.’ an vorzugehen. Die alsdann ia dem-Hafen befindlichen Schiffe können für die bereits ent-
sagen sie, hält fest an seinem System der Sell bethägung: cs H
haben wir’ behauptet, däß das neue
richtete Gebühr, vom Tage ihres Einlaufens an, ein Jahr in deinselben® verbleiben, gs s S 2 - ' Berlin, den 5. December 1829, Do L : j : (gez.) Friedrich Wilhe lm.// Nach Inhalt der diesfälligen Bekanntmachung des ob- genannten Provinzial - Steuer - Direktors erfolgt die Entrich- tung der in der Allerhöchsten Kabinets - Ordre gedachten Ha- fen, Schuß- und Werftgelder beziehungsweise än das Haupt- Weezlmt zu Emmerich und an die Haupt-Steuer-Aeiter zu esel. und. Düsseldor, +5] b a.
Die Etiglifscheti Wahlfökmen Jn dein Aufsatze ‘über ‘die E hei Wahlforme eit wir behauptet, daß das neueste Géses eiù éntscledenes Uebergewicht in die“ Hände fa “Aristókratie und der Neichen lege. S Bérveise , daß diefe Behauptung feinesivegs irrig oder Úbereilt ist, dient nicht allein die Vétgleichüng mit den Ie Französischen, sondern auch mir dèn Englischen Ein- richtungen. Bt ge Zuvörderst besteht in England feine ganz - allgemeine, ditrchaus A o , etiva näch dém einseitigen Grundsaß der Bevôdlferung, der Grundfläche ödeér-der Steuern ; sondern dás platte Land hat andere Wahlformen als die Städte, diese haben andere” als die Universitäten u. s. w. Dies ergiebt sih schon aus der Aufzählung der Bestandtheile des Unterhauses. Es erscheinen t ableo für 40 Englische Grafschaften 80 Abgeordnete 00 O E See ger : 172 Landstädte und Flecken (unter ihnen senden 167 zwei, und 5 einen Ab- __ geordneten) zusammen „8 Seehäfen ; 2 Universitäten - 412 Grafschaften von Wales... t2 Städte von Wes. 2. ; 30 Schottische Grafschaften 30 / ; 65 ; Städte und Flecten.. . ; ; : :
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._._. 658 Abgeordnete. Ihr Zeit Eduards 1 saßen im Unterhause etwa 150, von Heinrich V1 bis Heinrich VIIT etwa 300 Glieder. Heinrich VI stellte her-2 Stimmen und {uf33 neue Stimmen. Eduard VI e 2 / D E Maria 1s idr die 4 C T Elisabeth. see 4D a0. 508 Jakeb 1 L E O O ; Karl 1 eira gas 4 G6 ¿ Seit Karl 11 hat kein Kônig aus eigener Macht Stimm- réchre fär: das Unterhaus ertheilt, und die Frage über eine hierauf bezugliche Parlaments -Reform gehört zu den wichtigsten des Englischen Staatsrechts. Zwischen'dem Göten- dienst, getrieben mit der alle Entwickelung ertödtenden Un-
_veränderlichfeut, und den Thorheciten ‘der Radikalen, die das Unterste zu obersi kehren n®chten, oder in der politischen Welt
nichts fúr vollgültig halten, als die unbenannte Zahl (dié Kopf- zahl, ohne wéitere nähere Beschaffenheiten) — möchte’ sich wohl ein Mittelweg auffinden lassen. Deun ob. man gleich nicht
“ erweisen fann,- daß irgend ein schädliches Geseh iediglih des-
halb gegeben sey, weil einige der - größten Städte keine ‘Ab- eordneten zum Parlamente schicken, ist_es doch eine’ Art von Edrensache, bei so hoher Stellung nicht von dem- natürlichen und edelsten politischen Rechte / immerdar ausgeschlosseri zu seyu. Andererseits läßt sich aber auch nicht läugnen, daß eine Vernichtung bestehender Stimmrechte für die Berechtigten ‘ein ungemein harter Verlust wäre, und bisweilen die trefflichsten und geistreichsten- Männer, welche in gms Wahl-Versamm- lungen nicht durchdringen konnten, für verfallene Burgen un- eigennúßig erwählt wurden. : : s
Für die Grasschaften bestehèn folgende gleichartige Wahl- Vorschriften : -
1) jeder Wähler soll in der Grafschaft ein Grundstück mit
wenigstens. lebenslänglichen Anrechten besißen, welches (je- doch ohne Abzug von Staats- und Gemeinde - Abgaben) jährlich m GtnA
Ertrag giebt.
2) Jeder soll ein solches Grundstück schon ein Jahr vor der’ eintretenden Wahl besessen, und deshalb dem Friedensrich-
ter die nôthigen- Beweise! vorgelegt haben, Unter diesen Einschräufkfungen dürfen selbst Pfand - und Fideicomtniß- Besiber- (mortgaged- or trusted estates) mitstimmén; *be-
freit- hingegen. von deuselben sind die, welche durch Erb-
|chaft, Heirath oder Dienstrecht Grundsticke erwarben. '
4) Dieg
ens 40 Schilling, etwa 14 Rthlr. , reinen
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3) Fär jede. Besibung . findet (ohne Rücksicht auf ihre stei-
gende Größe) nur: eine Stimme statt. ¡edit O oßjährigen Wähler beschwören, -daß- sie die geseßlichen Ei catchasten ‘besißen, und, sich: nicht -bestechen -ließen. _ Daß. diese Wahlformen:ohne allen Vergleich demofratischer sind als die Französischen, spricge indie Augen; ja sie: find im Ablaufe. der- Zeit. ohne. Zwei
exging,¿waren „40 Schilling: mindestens so viel:-als ‘jet-10 Pfund Sterliñg, und „eine Erhöhuug der--von jedem Wähler
31 fordernden Summe. wäre: heutiges. Tades- (wie: es: für: Jr- La „geschehen. ist nicht sowohk eine Neuerung, -als- ein-Zurük- fabren auf das: Alte. und. Gesekliche... Andepxerséits--wird- diese máthtige_ Zunahme des.demokratischen: Gewichts in England ausgeglichea - durch . den: Eiùfluß des. Adels. auf die Wahlen,
und dadurch, daß: die: Krone.jekt- weit. mehr-Bearaten unter
sich hat und unendlich. größere Summen verwaltet. | 7 ie Abgeordneten für .die Universitäten werden von ‘den
. Doktoren und wirklichen ey At eius pi n )
____ _Hôchst. verschieden ist die Wahlart in den Städten. Ge- wöhnlich entscheidet zroar : die Stimme- der selbstständigen , zu Staats- und Gemein delasten beitragenden Männer, (jo z. B. in Abingdon, Arundel, Glocester, Lancaster und anderen Or- ten), doch finden wir, daß da wählen: .in Bath der Búürger- meister, die: Aldermäánner und der Gemeinderath; in. Bristol die Freibesißer, welche jährlich 40 Schilling reines Einkommen haben, in Callington die Einwohner, welche seit drei Jahren Häuser besißen; in Andower der Stadtvorsteher und eine ausgewählte Zahl von Bürgern ; in Coventry die reien Män- ner, welche sieben Jahre in der Stadt Lehrlinge waren, und eingetragen und eingeschworen. sind; im: Crickdale die Zeitbe- sier und dir, welche wenigstens dreijährige Pachtungen ha- ben; in Aylesbury alle Hausbesiker, die nicht Almosen empfan- gen u. s. w.
: Natürlich ist die Zahl der Wöhler bei diesen Bestimmun- gen sehr verschieden; sie betrug z. B. in Banburyÿ 19, in Bath 30, in Abingtoñ 600, in St. Albans 1000, in Glo- cester 2000, in Bristol 5000, in London etiva 7000, in Westmin- ster 11,000. Also isr auch bei den städtischen Wahlen nir- gends der alleinige Nachdruck auf Grundbesis und Steuer gelegt, und, wenn man gleich jene ‘historisch entstandene bunte Mannigfaltigkeit bei andern Einrichtungen nicht erfünsteln, ja vielleicht fgum.- beibehalten foll, darf man doch nicht vergessen, daß Umfang, Werth und Wirkung des Vermögens iu den einzelñen Theilen eines großen Reiches sehr verschieden ist. Seßt man z. B. allgemein fest: nur der Eigenthümer einer größeren Quantität -von- Grundvermögen erhalte politische Rechte, so fann eiue Hälfte des Reichs, wo lediglich fteine Besißungen sind, ganz leer ausgehen, und die zweite Hälfte ein falsches Uebergewicht erhalten. Wollte man umgekehrt .das Maaß der Berechtigungen ausschließend nach dêr Kopfzahl bestimmen, so.träte man den Reichen und Vor- nèhmen zu nahe, oder stellte sie, wie in Frankreich während der Revolution, ganz in den Hintergrund: Sollten die Steuern allein entscheiden, so ist nicht zu ermitteln, wer manche der einträglichsten R und insbesondere würden die Haupt: städte übertriebene Ansprüche mächen. - Ueberctrieben , fofern z.- B. ganz Frankreich, ja wohl ganz Europa zu den Pariser Steuern beiträgt. Wäre dies aber auch nicht der Fall und jener An- spruch durchaus gerecht, so müßte der ohnehin geistig n außeror- detitlich großeCinfluß der Hauptstadt sich auch formell so erweitern, daß die Staatsverfassung nach der mangelhaften antiken Weise
wieder. in..eine-Stadtverfassung- verwandelt würde.
Ueber die Eigenschaften der für das Unterhaus Gewähl-
ten ist theils durch Geseße, “theils durch Herkommen Folgen- |
des bestimmt : S
1)- der Erwählte darf fein Fremder, kein Minderjähriger, fein Geistlicher, fein. Lord, er darf uicht -der Felonie- oder des Vexraths überführt, oder auch nur beschuldigt seyn.
9 Die - Sherifs der bla vai adi die Bürgermeister der“
Städte und die Vorsteher “der Burgen sind zwar nicht -fúr ihre, wohl aber. für andere Sprengel wählbar, wo- “durch einseitige ungébührliche Bewerbutigen- beseitigt. wer-
den, ohne tüchtigen Personen den Eintritt ins Unterhaus ganz: zu: versperren, Es) ist nicht „(wie wohl ehemals) nô-
thig, daß die Gewählten Einwohner des Wahl-Bezirks sind. Es darf- (mit Ausnahme der Eommissarien für die Schaß- fammer) Niemand gewählt werden, der einem seit 1705 entstandenen, von der Krone abhängigen Amte. vorsteht, oder von ihr ein- Jahrgeld bezieht. Jedes Mitglied des Unterhauses, welches eine solche Stelle, ein solches Jahre geld annimmt, verliert dadurch seinen - Charakter als. Na- tional-Repräsentant. ;
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el viel“ demokratischer-gewör- L den, als man ursprünglich bezweckte. Zur Zeit Heinrichs VI, wo. jene. Bestimmung: über die erforderliche reine. Einnahme | 4 : - Grafsthaft zu“ werden: * * 6) Die ien besen beschwören,
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4) Niemand ‘dätf zugleich im Obér/ Und ‘Untéthaufe sigen oder mehr als eine Stimme im lesten übernehmén.
5) Jeder für “eine Grafschaft Gewählte soll eine jährliche
reine Einnahme von 600 Pfuud , jeder für eihe Städt ‘oder ‘Burg Gewählte von“300/ Pfb. “aus Gruhtbermögen “(eitiém “freeholdobét ‘copyHold) “bezichen: “Doch “wird “diese Einnahme“ nicht“ verlangt von Söhnen der Lords oder“von Deputiëten der Universitäten ; aúcch “ iht von “Personen, ‘deren Väter geeignet sind, Abgeordnete | r,cine * b en, “daß fié die geseßlichéii* Eigên- schaften bestem; wogegen die ‘Eidesformel féidée ‘trichts da- '- rüber enthält, daß ste keine Bestechungek“ angewatidt häben. 7) Streit über Wahlen entscheidet das Unterhaus durch eiten QesthaE vori 15 Gld S E E E Es sey-erlaubt, ‘dieser Aufzählung der wichtigsteti“ geseßli- chen Bestimmungen“ när“ zwei“ Bemerkungen beizufü g :
Erstens, ist der-Einfluß der Regierung auf beidèé Kammern
weit größer in'Frankreith als“ in England, weil dort vièle: der
_Paírs Jahrgelder erhältén, und die ‘von den Mlnistétn gänz äh-
‘hängigen Beamten zu Reichstags-Abgeoëdneten gervählt wer: den können. Mages anch Übertrieben seyn," benn ein Schrift: stelle: (Montgaiiülard 1, 78) behauptet , unter 4130 Depuútir-" ten wären 260 meßr oder weniger abhängigé Beamte, nd 242 Emigrirte ‘oder ‘deren Verwandte; so ‘hat és doch keinen Zweifel, daß- Personen, welche die Verwältüng kontrolliken sollen, mindestens nicht in Überwiegender Zahl, selbst zu den verwaltenden Personen gehen dürfen. f 7 Zroeitens , die ‘Ausschließung “der Geistlichen vom Engli schen Unterhause beruht nicht auf “einem wissenschaftlichen Grundsake, oder einem wohl überlegten Geselze; sondern auf einem eigenthümtichen Zusammentreffen von Umständen und der Tyrannei Heinrichs Vil, Bis auf die Zeit dieses Kd- nigs hatte die Geistlichkeit in der fogenannten Convöétation ein eigenes Parlament mit zweien Häuseru. Zum Oberhause gehörten die Erzbischöfe, Bischöfe und mehrere Aebte; zum Unterhause die Dechanten, Archidiakonen und erwählte Ab- geordneten der Kathedralkirchen, so wie zwei Abgeordnete, er-
_ wählt von der gesammten Geistlichkeit jedèés bischöflichen Spren-
gels. Als die Convocation gerechte Bedenken ‘gegen die Art und Weise erhob, wie das weltliche Parlament dem Könige eine mehr “als Päpstliche Gewalt în allen religidseu und kirchlichen Angelegenheiten -übêrtrug, wurde dieselbe so gut wie vernichtet, ohne der Seistlichkeit ihter Forderung ge- mß rireen wesentlichen Antheil an dem weltlichen Parlamente einzuräumen. Der frühere Grund, daß die Geistlichkeit gls- dann doppelt einwirken und vertreten werde, im Parlainente und der Convocation, hatte seit Aufhebung der leßtén alle Bedeutung verloren, und während das geringste materielle Interesse auf angemessene Repräsentation Anspru macht, -
¡ist das wichtigste und größte geistige Juüteresse, der Form
nach, ganz zur Seite geworfen. Ob dadurch füt Schulèn und Kirchen in England ein Vortheil hervorgegangen sey, mäg sehr bezweifelt werden ; gewiß haben die Laien im Untéthaust sich in Bezug auf religièse Gegenstände (besonders im 17ten Jáhrhunderte) keinesweges immer einsihtig und duldsam gezeigt. Im Öberhaaje siken zwar noch als Ueberrest“ des geistlichen Standes zwei Erzbischöfe und 28 Bischôdfe, allein diese wenigen Männer haben sehr an Bedeutung verloren, seitdem die Zahl der weltlichen Lords- so ungemein “erhöht worden“ is.
| Vermischte Nachrichten. -- ;
Die Wiener Zeitung enthält Nachstehendes:
Der Ruf der ächten Orientalischen Damascener Klingen, den sie 2E lih ihrer großen Zähigkeit verdanken, vermöge welcher sie selbst bei den stär en;auf Elsen gef rten Hiebên weder
brechen, noch auch : boizht. schartig werden, hat längst. zu viel-
falligen Versuchen Gelegenheit gegeben, ähnliche. Kli 1gen“auch. in Europa nachzuahmen. Die zu diesem Ende. bisher be- fannt gewordenen" älteren Methoden sind von verschiedenem Werthe; “abér alle “trifft der gemeinschaftliche Vorwurf, daß die Bearbeitung sehr- mühsam Und “wéitläuftig, der Erfolg un-
sicher, und die-Klingen fast immer so hoch zu steher kommen,
als selbst die echten. Jn der. neuéstén Zeit hat Hérr*Anton Crivelli, Professor der Physit in Mailand, bereits durch mehrere andere núbliche Erfindungen rühmlich bekannt, ein Verfahren mit edler nit genug zu preisender Uneigennüßig- keit dffentlich mitgetheilt, nah welchem damascirte, den Orien- talischen weder an Schönheit noch an Güte nachstehende Klingen, sich auf eine sehr leichte Art von jedem Arbeiter, wel-
- cer mit der Behandlung und dem Schweißen von Eisen und Stahl vertraut ist, ohne Anstand verfertigen lassen: -