1830 / 45 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

aht aa S D E A E Ard E E E a E

Liberalen Unterstúbt- zu wekden, diesen Zugeständiisse gewäh- ren muß, welche die Ultras von ihm L S daß er ében so, um’ die Lébteren zu fesseln/ sich: den Libera- den ridadeit: Mere und sie dadurch «in Harnisch erhält. ‘Dürfen wir indessen. aus dem Stande der Franzdfischen Fonds einen Schluß ziehen, so existirt keinesweges der von unserm [Korrespondenten vorausgejeßte Mangel - an Ver-

trauen ‘in das: Polignacsche Ministerium. Zwar- besißt ein Minister allerlei: Mittel, um die Fonds: in Schwung zu- brin- gen, die permanente Festigkeit jedoch, die sich an der Fran-

0h en Börse wahrnehmen läßt, scheint uns mit großem Mißtrauen in die bestehende Verwaltung: durchaus nicht ver- E |

6 lich. i e Dee Anlagen: zu -dem neuen Gebäude des Königs - Kolle-

‘giums, welches einen Flügel des Somerset-House bilden wird, sind bereits sehr weit vorgerückt, doch: hat: die Ceremonie des -Grundsteinlegens bisher noch nicht ftatt gefunden. Man glaubt, :daß: dabei , falls sie: angeordnet wird , der Herzog von Cum- berland-den König- vertreten- werde. Seit dem 7. Sept.»wa- xen im Durchschnitte täglich 300- Arbeiter mit Au una und Ausmauerxung des Grundes beschäftigt. Das ebäude wird eine Fläche von ungefähr 50,000 bis 60,000 Quadrat-

‘Fuß einnehmen. Im Süden wird es durch die ‘Themse be-

gränzt , im Westen durch die óstliche Seite des omerset- out, im Norden durch den Stkand und im Osten durch trand-lane. Von Norden nah Süden mißt es ungefähr

400 Fuß und von Osten nah Westen über 150. Einige Hâu-

fer am Strande sind bereits zur Raumgewinnung gekauft

‘und niedergerissen worden; andere sollen späterhin noch ge-

fauft werden. Dex Bau-Entrepreneur will das Gebäude, d. h. die Mauern und das Dach, für 60,000 Pfd. herstellen ; * die: Vollendung desselben dürfte außerdem noch nicht weniger als 250,000 Pfd. fosten. tuen

Hr. E. ‘P. Fordham hat in einer Voriesung, die er am vorigen Freitage in der Royal-Jnstitution gehalten hat, den

Plan entwickelt, Fuhrwerke auf Chausseen durch verdichtete

Luft in Bewegung zu seßen. Nach einer wissenschaftlichen theoretischen Begründung jeines Planes hat Hr. Fordham auch ein kleines Modell von einem Wagen vorgezeigt, der dur cinen mit condensirter Luft gefüllten Cylindér , dessen ‘Hahn zu diesem Behufe geöffnet wurde, in Bewegung“ ge-

‘seßt ward. Von dieser Erfindung, über die, fich Herr-Ford-

ham cin Patent hat geben lassen , verspricht man sich viel Gutes, insofern nämlich ein solcher Luft-Wagen manche Vor- theile und viel größere Gefahrlosigkeit vor einem Dampf- Wagen - voraus haben würde. Viele wissenschaftlich ge- bildete Männer haben der Vorlesung des Herrn Fordyam mit großem Juteresse zugehört. ug | : Die Times berichtet, daß der König von. Spanien dreien in London wohnenden Spanier die Erlaubniß ertheilt habe, eine Eisenbahn von Xerez nachdem Hafen von Sta. Maria, so wie von da nach Rota und weiterhin auch nach San Luca und Barrameda zu: báuen. Diese Maaßregel, die ‘besonders dem Weinbau von Xerez sehr zu statten kommen

würde, fúhrt das genannte Blatt ais einen Beweis an, das auch in Spanien die Fortschritte Europäischer Kultur und Industrie Eingang zu finden anfangen. Der Courier “Meldet, daß die Spanische Regierung zwar damit umging?, - 3000 Mann nach: Cuba zu senden, jedoch nur zuin Ersaßze

der daselbst durch die Expedition des General Barradas' eut- standenen Lücke, keinesweges aber, um einen für unsinuig er- flärten neuen Angri auf Mexifo T machen. : i

i ¿n der Times heißt co Ir wissen , daß der Vor- -ráth Inúßigen Geldes“ in der Bank größer ist, als er zu ir- génd einer Zeit vorher gewesen.“ Diese Thatsache mag die- jenigen beruhigen, die so eifrig eine Vermehrung des umläu- fenden Zahlmittels wünschen, denn sie beweist, daß cher zu großer, als zu geringer Umlauf besteht.“ „M

_Nach- Briefen aus Madras sollten die Regierungeit zu

-Pulo-Penang, zu Singapore’ und zu. Malacca* mit dem 1. n u in f iafädóón : an die Stellen der Gouverneure treten “Resideuten jeder -mit einem Steuer -Einnehmer und cinem - Hbekt-Polizei-Jntendanten. 157M & Die’ lebten Quebec - Zeitungen rathen unserer. Regierung ‘an, in’ Unter/Canada (dessen Bewohner größtentheils Fran- ‘zösischen Ursprungs sind) einen Erb-Adel zu stiften. Die. Zahl der Baróne fkônnte, sagen sie, auf 160 gebracht wérden ; ‘diese! könnten: zusammentreten und 30 aus sich zum lebens- länálichen Siße im Geseßgebungs-Rathe der Provinz“ wählen. "(Die direkte. Londoner Post vom Zten d. úber Ostende ist,eden so wie eine frühere, beim Schlusse dieses Artikels “noch _nicht’ hier angekommen. Aus Ostende wird unterm ten d. M. geschrieben, der dasige Hafen sey so mit Eismässen

angefüllt, daß das Einlaufen von Schiffen vorläufig- ganz kin- |-

¿tndglich sey. “Selbst: dey Hafen von Calais war «am. áten-d. : E +gtfroren „daß die’ Englische, nach:-Paris- bestimite

stäfetten -Post-ihren:We I von- Boulogne

nehmen mußte, um einlaufen: zu: können.) Niéderlande.

Aus dem:-Haag, 9. Febr. - Es bestätigt: s{,: daß Se. Majestät der: König den bisherigen Gouve T: Provitic Nord - Brabant, edri: van der Fosse, zum Gouverneur :der Provinz Antwerpen-und- ander Stelie «desselben: den: bisheri- gen Distrikts-Kommissarius, van-den Bogaerde, in: Gent,-zum * aare Provinz Nord-Brabant zu ernennen geruhet häâben. : # P04 U ‘Das Banquierhaus Hope ‘und Conip. in Amsterdam hat

“am 7ten d. durch einen von dem! Königl. Spanischen Bän-

quier, Herrn Aguado: in ‘Paris, abgesandten “Courier folgeu- des am 6. Januar erlassene Defret des Königs von:Spanien in einer Abschrift empfangen : ¿¿Art. 1. Die-Dokumente-urid

Obligationen der rechtmäßigen-und anerfanuten: Holländischen

Schuld sollen gegen Jnscriptionen auf die immerwährende 5proc.

Spanische Rente zum Nominäl-Werth und zwarzum Maaßstab von 25 Fl. für einen schweren Spanischen Piaster binnen 6 Monaten eingelöst werden. Art. 2. Die gegen die ursprüng- lichen Schuld -Dokumente ausgegebenen Suilaciptionpu sollen mit den in Paris cirkulirenden ganz übereinstimmen und in Betreff der Nummern mit diesen in Verbindung stehen,-wmit dem Unterschiede, daß die Zinsen und das zur Tilgung be- stimmte 1 pCt. in Amsterdam bezahlt werden. Art. 3. Der Zinsen -Genuß von den fkonvertirten Obiigationen und den Snseriptionen, die statt ihrer ausgegeben werden sollen, be- ginnt mit dem 1. Jan. d, J. - Art. 4. Die rückständigen Zinsen bis zum 31. Dec. 1829 sollèn zum Kapital geschlagen und gleichfalls in Juscriptionen auf die immerwährende Rente verwandelt werden; jedoch soll der Wechsel - Cours des“ Hol- lándischen Courant - Gulden zu 7 Realen -Vellon angenom- men werden und der Zinsen: Genuß von diesem konvertirten Zinsenrest mit dem 1. Jan. 1831 beginnen.“ d Die zweite Klasse des Königl. Niederländischen Justituts hat den Professor van Kampen zu Amsterdam zu ihrem Mitc- gliede erwähit. | G 4 M0: N40 Stuttgart, 9. Febr. Nach der . im neuesten Negie- rungsblatt enthaltenen Rechenschaft über die Verwaltung der Allcemeinen Brandschaden- Versicherangs -Kasse, haben die Brand-Entschädigungen im Jaßr 1828—29 betragen : 128,915 Fl. 31 Kr. Der Gesammt - Anschlag der ‘versicherten Ge- bäude ,. welcher bei der leßten Unilage von 1827 sich auf 168,221,000 Fs. belaufen hatte, ist um 16,417,475 Fl: gestie- gen, und hat 184,638,475 Fl. betragen. es Der Schwäbische Merëur enthält einen von mehreren hiesigen angesehenen Einwohnern erlassenen Aufruf zur Theil- nahme an einem Privat-Vereine für sittliche und bürgerliche Besserung entlassener Straf - Gefangenen. : Karlsruhe, 6. Februar. Mehrere Schreiben - vom Boden -See melden, daß derselbe in ein Eismeer. verrwan- delt ist, was seit 135 Jahren“ nicht mehr -gésehen wurde. Der einzige Arm des Sees vom Ludwigshafen und Bodmani, bis Ueberlingen und Dingelsdorf ist noch frei. al Darmstadt, 8. Febr. Ju der heutigen Sißung der oten Kammer der Landstände "wurden 3 Erlasse der ersten Kammer vorgelegt, worin" dieselbe ihre Beschlüsse hinsichtlich der Geseßentwürfe über "die Pensioniruug der auf Wider- ruf Angestellten, úber die Erbauung und Unterhaltung der Provinzialstraßen und über die Erbauung der: Staatskunst- straßen mittheilte. Diéselben wurden an den 2ten- Ausschuß verwiesen. Hierauf erstattete der erste Ausschuß seinen Bericht úber die Finanz-Verwaltung der Jahre 418247 1825 und: 1826.- Der “Rest der Sißung:war der fortgeseßten Berathung úbér die Gemeinde-Drdhung- gewidmet. # - Aus Schliß meldet man unterm 4. d. -M-: *7-Heute

Morgen “um ‘37 Uhr * wurde. ® hier zufällig das“eben so -

“ltene, als prachtvolle Schauspiel eines Nordlichts beobachtet. er Kern des Lichtstreifens” erhob sich in der scheinbaren

Breite eines. doppelten Regenbogens, von dem hier in Nord-”

durch: Berge sehr beschränkten Horizont: in êine Höhe von A, 12°. Er wn ‘gegén Westen, wos in der Entfernung von 15 der Mond vot-heiteren Himmel im hellsten

Glanze strahlte, scharf begränzt.. Auf eine helle Pre

folgte ein mattes Orañge, welches, in:ein helles Überge- Liv, sich allmählig in ein blendend- weißes: Licht verlor, das sich weithin gegen Norden verbreitete ‘und: sehr deutlich von

Beilage

- besorgt

_Kriegs- Ministerium . .. 253,084,810 -

Beiläge- zur Allgemeinen Pre

der Mondeshelle untershied. Der Mangel an Jnstrumenten zur genaueren Beobachtung, und eine vor

N. erlaubten dem Einsender nicht, dieses Vergnügen länger -

als bis 4% Uhr zu genießen, wo die ganze Erscheinung noch

lte von 17 18°

ia ihrem vollen Licht dastand.‘/ - _— Fránkfurt a. M., 10. Februar. Die warme

V Wittecitbg j seit zwei Tagen so“ anhaltend und wirkt so ba

fráftig,. daß man hier in der Erwartung steht, der Main werde heute Nächts oder morgen am Tage aufgehen. Man ‘großes Wasser. Heute starb hier dèr bekannte Buchhändler Wilmans. i

i Oesterreich,

“Wien, 9. Febr. Am 31sten v. M. is Se. K. K. Hor

heit der Erzherzog Vice - König im erwúnschtesten Wohlseyn zu Venedig eingetrossen und von den Bewohnern dieser

Stadt, weite Ait 0 7 Tage die’ von der A 2)

Huld gewährte Wohlthat der Eröffnung des Freihafens- zu Theil werden Ae mit unbeschreiblichem Jubel empfangen worden. Der Handelsstand von Venedig hatte zur Feier der Erdffnung des -Freihafens der allgemeinen Wohlthätig-

* feits-Kommission die Summe von 44,000 Oesterreichischen Lire

zur Austheilung an die Armen in dieser rauhen Jahreszeit, die auch in Venedig sehr strenge war, Übergeben.

“Um dém durch die ungewöhnliche und anhaltende Strenge dieses Winters verursachten Nothstande der ärmeren Einwoh- ner Ofens abzuhelfen, hat der dafige Magistrat nicht nur eine große Anzahl solcher Menschen zu ver})chiedenen städti- schen Arbeiten, und zum Reinigen der Straßen von Eis und Schnee gebraucht, sondern auch alte, gebrechliche, kranke Leute, und Kinder, die sich nichts erwerben können, und keine gehö- rige Unterkunft haben, in dem städtischen Spital, und an ‘anderen Orten unterbringen und versorgen lassen. Solche dârftige Menschen aber, die in ihren Wohnungen theils ein- zeln, theils mit ganzen Familien ohne Nahrung, Bedeckung und Heizung darbten, war der wohlthätige Pester Frauen? Verein bemüht, in allen Vierteln der Stadt und der Vor- städte aufzusuchen, auch selbst mit Beihülfe des Magistkaäts

dusfindig zu machen ck dieselben mit angemessenen Naghrungs- |

mittel, Kleidungsstücken, vorzüglich aber mit Holz zu verse- hen und auf diese Art eine große Anzahl wahrhaft mitleids- wexther Armen in gegenwärtiger Noth zu ünterstüben.

5 Spanien.

Bereits durch cin Königl. Dekret vom 14. November 1825. wurde die Einführung des Budget - Systems in den Spanischen Staatshaushalt beschlossen, demnächst aber durch einen zweiten Königl. Beschluß vom 28. April 1828 jene Ver- fügung in Ausführung gebracht. Die Gaceta de Madrid vom 26. Januar maht nunmehr 15 an den Finanz-Minister Ballesteros erlassene Königl. Dekrete vom 31. Dez. v. J. bekannt, welche das Ausgabe-Budget für 1830 feststellen und mehrere andere die bessere Regulirung der Finanzen bezwek- fende Verordnungen enthalten. Als cine wesentliche Neue- rung is es zu betrachten , daß das Budget der Königl. Til-

ungs- Kasse hinführo einen“ integrirendeu Theil des Finanz-

tats ausmachen und immer unmittelbar nah der Civil-Liste *

aufgeführt werden wird. Der Haupt - Jnhalt jener 15*Ver-

: ( Pee ist folgender : Die eksté stellt das Ausgabe - Budget

330 ín nachstehender Weise fest: Civil-Liste. Y 53,429,500 Realen Tilgungs- Kasse. . #. 172,978,826 - Staats-Ministerium. . . 11,344,500 -

Ministerium der Justiz las undder Gnaden, « . 14,510,742

94 Maravedis

Marine - Ministerium .. 41,200,000 - Finanz-Ministerium . .… „46,207,740 - A

; _Total-Summéêé . 592,756,089. Realen 8 Maravedis. Die zweite. Verordnung betrisst die Dotirung der Tilgungs- Kasse. Zunächst wird darin der Königl. Dekrete vom 8. März 1824 erwähüt, dur welche die Einschreibung von 40 Millio- *

“nen Réalen in das große Buch genehmigt wurde, und gesagt daß diese Summe ungeachtet der großèn Op Le Rote die -

Reorganisation aller Verroattungszwéeige erheischt habe ," noch Se anz verbraucht sey. Damit die Tilgungs-Kasse künftig die Zinsen der inneren und auswärtigen S uld mit gleicher Púnktlichkeit zahlen könne, werden ‘ihr, außer den in allen reu Obligationen und in jeder einzelnen U even Hypo- theken, folgende Einnahmen zugewiesen ;- 4). Der Ertrag der

é

] ne ‘Partieen getheilt werden so

i A dèr Provinzen beim Verkauf von Grundstücket 6

E ußischen Staats - Zeitung 1 46.

| durch Verordnung vom 8. März 1824 festgeseßten Steuern ; 2). der Ertrag der durch Verordnung T brüar dessel- ben Jahres eingeführte Utensilien Steuer; 3) der Ertrag , der Branntwein- und Liqueur -Steucr; 4) der Ertrag der sogenannten frutas eiviles; Sie übrigen durch die unten “folgenden Verordnungen festgesehten Steuern bis zu dem für die : vollständige Deckung der Ausg sgaben Ee Betrage. Die Geyeral - Steuer - Direction wird den Gesammtertrag dieser | Steuern direkt Und ohne -Dazwischenkünft des Königlichen Schaßes der Tilgungs-Kasse überweisen. Der Etat der Til: gung der innern und auswärtigeu Schuld, welche, dem De- _frete vom 8. März 1824 zufolge, mit 1 pCt. des Nominal- Kapitals geschieht, wird regelmäßig bekannt gemacht werden. Die verzinsliche Schuld soll bei den Verträgen der Regierung mit Privatleuten, so wie bei den für den öffentlichen Dienst er- forderlichen Anleihen und Vorschüssen uro laufenden Course “angenommên werden. Die Staatsschuld wird unter eine cin- zige Benennung gebracht und auf einen einzigen Zinsfuß re- ducirt werden. Bei Bezahlung der Staats-Domainen, wel- ché veräußert und jar Der des Verkaufs in einze!- l en, wird die unverzinste Staatsschuld zum laufenden Course angenommen.

__Die dritte Verordnung stellt das Ausgaben - Budget der Tíilgungskasse folgendermaßen fest: Zur Bezahlung der 4proc. Zinsen von 600 Millionen fonsolidirter Vales und deren Til- gung mit 1 pCt. jährlih, 30 Millionen Realen; zur Verzin- sung mit 5 pCt. ünd Tilgung zu 1 pCt. der 200 Millionen in das große Buch Or TEBAEE Schuld, 12 Mifllioneh R. ; für ‘die mit 5 pEt. zu leistende Verzinsung von 800 Millio- nen zum Theil noch zu kontrahirender Anleihen (bis jeßt sind nux an Kapital 506,600,000 R. und an Renten 25,330,000 Realen fontrahirt}, und für deren Tilgung à 1 pCt., jährlich 48 Millionen; für die Tilgung der unverzinsten Schuld, 8 Millionen; für die Kosten der Tilgungs- und Liguidations- Austälten 2 Millionen; für die Einlösung dex resp. Serien ‘der’ Königl. Anleihen im Jahre 1830 32,978,826 -R.; für die Verzinsung der durch besondere Verträge mit Frankreich utid England eingegangenen Verpflichtungen, 28 Mill. ; für die Verzinsung anderer im Königl. Defret vom 8. März 1824 micht“ einbegriffener Verpflichtungen 12 Milkiönen ; zusammen 1727978,826 Realen. i

L In der vierten Verordnung werden die für das Finänz- „etntstertum ausgefeßten 46,207,710 R. auf folgende Weije vertheilt : Gehalt des Finanz - Ministers 120,000 R.; Gehalt des Gonverneurs des- obersten Finanz - Raths 100,000 R Gehalte der 26 Räthe à 50,000 R., 1,300,000; Gehalt de General-Direftórs des Königl. Schaßes 100,000 R. ; Gehalte der 27 Intendanten 1ster, 2ter und Zter Klasse 950,000 R. ; 25 Verwaltungs-Chefs 1ster Klässe zu 24,000 R., 600,000 R. ; 16 Verwaltungs-Chefs 2ter Klasse zu 20,000 R., 320,000 R. ; 373 Finanz-Beamte der 1sten bis 11ten Klasse 2,772,000 R. ; 243 Subaltern-Bearte 749,200 R. ; 18 Beamte bei den vom Fi- nanz-Miuisterium ressortirenden Gerichtshöfen 274,351; Pensio- nen 9,460,379 R. ; für die Münzhäuser und andere Bauten, so wie für die Abtretang des Sees von Albuferá dur die Herzogin von Argete 782,985 R. ; für Pensionen der Wittwen und Mün- del der montes pietatis, für Almosen, so wie fúr ‘die ordent- lichen und außerordentlichen Kostett der Büreaux “des Finanz- Miristertums u. \. f. 28/678, /4 M s L

Die 5te_ Verordnung seßt dre Kasten für die Verwaltung und Erhebüng der Steuern und Zölle auf 84/644,666 ‘R. fest; wovon auf das Corps ‘der bewaffneten Zollwächter an den Gränzen und Küsten. 42,536,834, und: auf die al Zoll-Direction 10,124,434 kommen u. \. wv. Die. folgenden 10 Verordnungen beschäftigen sich ausschließlich mit den Mit- “teln und Wegen zur Decung des“ durch die neue Organisa- tion des Finanzwesens herbeigeführten Mehrbetrages“ in den Ausgaben. ‘So wird ‘dem 6ten Dekret zufolge von jebt an und so lange die Bedürfnisse der Tilgun efase es erfordern, “von dem Betrage der Provinzial - Einnahmen “an Kopfstei u. \. w. eine Abgabe yon 10 pCt., und“-laut dem 7ten “kret in den der Thor-Accise untérworfenen Hauptstädten

ceise von 4 pCt. erhoben. Diejenigen Städte, welche z Erhebung einer Branmeweinstäler “derecitnt" d?e beziehen nach dem Zten Dekrete statt des dritten Theils ‘des Ertrages, der ihnen bisher zufiel, nur den fünften. —- Das 9te Dekret „stellt fest daß denjenigen Privatleuten oder Körperschaften, für welche das Finanz- Departement Steuern oder Abgaben verwaltet, statt der ‘bishèr üblichen 4 pCt. künf 10:9 t.

abgezogen werden sollen. Kraft des 10ten Dekrets wer-

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