1830 / 63 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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terrichten. Ju der Regel aber fann der Cavent erst nach

dem Ablaufe des Termins der halbjährlichen allgemeinen

Zurücklieferung gewechselt werden. H 4) Am Dienstage der zweiten Woche nach dein Termine der

allgemeinen Zurücklieferung sind alle Cautionen, wofür

die Caventen nicht in Anspruch genommen worden, er- loschen, und die Bibiiothekare allein verantwortlich für die Herbeischaffung der entliehenen Bücher.

X1II, Die zum Entleihen der Bücher nach §. IX. Nr. 1 bis 6 berechtigten Personen können in der Regel die ent- liehenen Bücher bis zum halbjährlichen allgemeinen Zurück- lieferungs-Termine behalten; jedoch sind sie nah dem äblaufe

von 4 Wochen , seit dem Tage des Empfanges, verpflichtet, |

auf die Aufforderung der Bibliothekare, die Bücher in die Königl. Bibliothek zurückzuliefern. 4 G a XIIL. Alle anderen Entleiher müssen spätestens vier W o- chlen nah dem Empfange die Bücher zurückgeben , oder we- nigstens in der Bibliothek vorweisen, um mit den Königl. “Bibliothekaren díe Verlängerung des Gebrauchs zu verabre-

den, welche ihuen zugestanden werden fann, falls das Buch

nicht von einem Andern verlangt wird. y ___X1IV, Jn den Tagen zwischen dem 12. und 20. März und dem 1. und 8. August jedes Jahres müssen alle agusge- liehenen Bücher, auf die von der Königl. Bibliothek in den iesigen Zeitungen bekanntgemachte Aufforderung, zum Be- d e einer allgemeinen Revision in die Bibliothek g eue fert werden; in dieser Zeit werden in der Regel gar feine ücher ausgegeben. B Wer an diesen Terminen die entlichenen Bücher nicht einliefert, oder überhaupt die Bücher über die ibm be- willigte Zeit behält, wird durch einén Mahnbrief erinnert, wofür er dem úberbringenden Bibliothekdiener 5 Silbergro- schen Gebühren, und, wenn er indeß seine Wohnung verän- dert hat, ohne davon die Anzeige in der Königlichen Biblio- thek zu machen, das Doppelte zu entrichten hat. 1 auf diese. Erinnerung die Zurücklieferung au dem nächsten zur Ablieferung bestimmten - Tage (s. §. V1.) uicht “erfolgt, sv werden am folgenden Tage die Bücher durch einen Bibliothek: diener, dem seine Gebühren aufs Neue zu zahlen sind, und durch einen auf Kosten des Leihers angenommenen Träger abgeholt. | i u __XVI. Wer sich in einem der §. AXV. bestimmten Fälle befindet, dem darf -vor vollständig bewirkter Zurücklieferung fein Buch aus der Königlichen Bibliothek geliehen werden. ___" XVIl, Wer ein Buth -der Königlichen Bibliothek be- schädigt oder verliert und es binnen einer nach den Umstän- den zu bestimmenden Zeit nicht wieder erstattet, bezahle das wiefache des- von einem geschwornen Bücher-Taxator zu be- stimmenden Preises. tale ______XVUL Jeder Entleiher „- welcher es bis zur Anrufung gerichtlicher Hülfe fommen läßt, ist für immer des Rechts,

aus der Königl. Bibliothek Bücher zu erhalten, verlustig. Die ;

6. X. bezeichneten Personen, wenn der Regreß an ihre Ca- venten nothwendig wird, verlieren dieses Recht sowohl für dasck laufende als für das nächstfolgende Halbjahr. ;

X{X, Wer auf mehrere Wochen verreijet, ohne vorher die von der Königl. Bibliothek ihm geliehenen Bücher zu- rúcézugeben, ist unfähig, sowohl in dem laufenden als in dem _ nächstfolgenden Halbjahre Bücher- aus der -Königl. Bibliothek u erhalten. 4 M x a Besichtigen der Königl, Bibliothek. ____ XX. Wer. die Bibliothek zu besichtigen wünscht, hat bei den Königl. Bibliothekaren sich zu melden und mit diesen darúber Abrede zu nehmen. L

XXI. Es werden nie mehr als hôchstens zehn Personen zu gleicher. Zeit zur Besichtigung dex Königl. Bibliothek zu- gelassen, s

XXIÍ. fen sich nicht in der Bibliothek zerstreuen, jondern sind verbuün- s dem herumführenden Beamten der Königlichen Bibliothek

u folgen. - E A u s u g :

aus dem Reglement für die in der Königl. Biblie-

thet errichtete Anstalt zum Lesen gelehrter-

ae 4 A 20 Isch rif tan;: : t I. Das Journal-Zimmer is fünsmal in der Woche, ‘in den Stunden von 11 bis 2 Uhr, offen. i

“Gedruckt bei A. W. Hayn.

Wenn auch .

Die an der Besicktigung Theilnehmenden dúr-

1), Zum Besuchen des Jourtial-Zimmers sid berechtigt: 1) Die- vortragenden Räthe des Königl. Ministeriums der

Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. 2) Die Mitglieder der Königl. Akademie der Wissenschaf-

ten, der Direkcor und die Mitglieder des Senats der

Königl. Afademie der Kunste. Ug)

3) Die ordentlichen und außerordentüchen Professoren , so wie die Privat-Doceuten der hiesigen Königl. Friedrich- _Wilhelms-Universität. Ft n A M

4) Die Direktoren, Professoren und Oberlehrer der hiesigen Gymnasien. O

5) Die Prediger. der hiesigen Kirchen.

I. Alle diejenigen, welche zu der Benußung des. Joux- nal-Zimmers berechtigt sind uad daven Gebrauch machen wol- len, haben eine Einlaß-Karte von dem Königl. Ober - Biblio- thefar in Empfang zu nehmen und bei dem ersten Besuche des Journal Zimmers ihren Namen, mit Vorzeigung ihrer Einlaß: Karte, zur Eintragung in ein dazu bestimmtes Buch anzugeben.

IV. Alle Zeicschriften, welche in Gemäßheit der Beyöll-

! mächtigung des vorgesetzten Ministeriums für die Königliche Bibliothek angeschasst werden , befinden s{ch während Eines

Monats im Journal-Zimmer und dúrfen während dieser Zeit auf feine Weise aus demselben hinwegaecgeben oder weggenom- men werden. Erst nach dem Ablaufe dieser Zeit, und wetin sie eingebunden worden, werden sie gegen Empfangschein un- ter denselben Bedingungen, als alle Übrigen Bücher der Kd- nigl. Bibliothek, jedoch kein neuer Journâl-Band auf längere Zeit, als auf höchstens vierzehn Tage, verabfolgt. tio

V. Die neu angeschafften: Bücher, bei wel Schaden geschehen fann, mit Ausnahme der in Auctionèn ge- fauften, werden acht Tage lang ¿m Journal-Zimmer aufge- stellt ; aber auch von diefen fanu feines verabfolgt werden, bevor sie in ihren Fächern in der Bibliothek selb aufgestellt worden find. ;

VL Wer ein im Journal-Zimmer aufgestelltes Journal uter den sub No. 1V. angesúhrten Bedingungen. in seite Wohnung -zu erhalten wünscht, kann seinen Wunsch in einem im Journal-Zimmer aufgelegten Buche bemerken, damit die also eingetragene Bemerkungen der Reihefolge nach ber sihtigt werden fönnen. 14

e A S m t A

Königlihe Schauiipiele. : Donnerstag, 4. März. Jm Schauspielhause: De Män- vel, Schauspie! in 5 Abtheiiungen, von A. W Iffflanb. Freitag, 5. März. Jm Opernhause: Die Belager:mg von Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Mus von Rossint. (Hr, Nozier wird hierin taazen.) Königsstädtsches Theater. H Donñerstag, 4. März. Zum “erfrenmnale: Das Mädchen aus der Feenwceit, oder: Der Bauer als Millionair , großes romantisebes Original-Zauber-Mährchen in Z Akten, von! Fer- dinand Raimund; Mußk vom Kapellmeister Drechsler, (Die neuen Decerakionen find vom Deécorattons - Maler Herrn Blun1.) E

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aur derr ani

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 25. Lebr. Oesterr. Sproe. Metall. 1001. Bank-Actien 1365. Tavse 29 109 Fl 222. “Fart.-Oblig. 416. Russ. Encl. Anl. 103. Kuss. Anl. Hamb. Cert. O3. - f Hamburg, 1! Müvz, : Vesterr. Sproc. dMletail, 1041. A4urne, 973, Part. -Oilia 1595. Bank-Action 1427, Buss, Engt, Anl. 1094. Ras, Anl Hamb, Ce tific 1047. Dän. 747g. Pole, pr. L April 123; Engl. Neap. 974. Talé. 915. r j Lfd. 23. Febr a 4 2 P proc. Con: 927, Russ. 111. Du. 74. Brasil 091, Pott, 591, Griech. M13 HMexic. 261, i L f Wien, 24. Febr. N i proc. Metall. 1035. Aproc. 974. Loose za 100 Fl, 1835.

e eritl ties b Cezaan O O O IIGES D T G Ota r wma rann n

| Bank-Actien 13112.“

R'hacteur John. Mitredacteur Cottel.

Preußische

hen es ohne

Allgemeine

5taats-Zeitunsg.

_—

Ne 604.

Amtliche Nachrichten. “Kronik des Tages. Des Königs Majestät haben dem bei der H

Adlet-Orden 4ter Klasse Allergnädigsk zu verleihen geruhet.

Zeitungs-Nachrichten. Au A D. “Rußland.

St. Pétersbüra, 24. Febr. Auf Vorstellung der Ge- neräle“ Diebitsch - Sabalkansfi und Paskewitsch - Erivanski nd mehrère Militärs für ihre im lebten Kriege gegen: tie

Türken bewiesene Tapferkeit mit Rangerhshung, Ördens-

zeichén, göldnen Säbeln und dergleichen Degen belohnt

wordeti, :

Der General Kriegs - Gouverneur von St. Petersburg, Mitglied des Reichs-Rathes, General-Adjutant und General der Kavallerie, Golenischtscheff-Kutusoff |., is, seinem Wunsch geinäß, mit Beibehaltung seiner übrigen Aemter, von dem erst- genannten Peostén entlassen und an seine Stelle der General

vol der Jufantetie, Essen T., bisheriger Kriegs - Gouvexrnenr- von Orenburg und Commandeur des abgesouderten Orenburgi-*|

\ch&ù Corps, zum Generäl-Krièégs-Göuverneur von St. Pe- teksburg ernannt worden. S “Der Befehlshaber der Reserve-Grenadiere des abgeson- derten Kauükasischen Corps, General-Major Muravieff l, ist det Feldmakschall Grafen Diebitsch - Sabalkänski beigegeben 4vdkden. - "Zit Brigade -Chefs* sind ernannt: die General - Majóre Tkéoloff 1, Byfkoff l. und Gawrilenko} 1. i

Dér“ Geheime Rath' Pottoraßki ist zum Civil-Gouverneur vot Jaroslaff} ernannt worden. : /

Der bisherige Kurator des Mosfkowischen Lehr - Bezirks, vêtäbschiedete General-Major Pissareff, is -dieses Postens entlassen und mit dem Befehl, seinen Siß - im dirigirenden Senat einzunehmen, zum Geheimen Rath. ernannt worden.

Se. Mäájestät der Kaiser haben an den Minister Jhres Häuses eineî Ukas erlassen, in Folge dessen die Abgaben von dei? Bauern der Kaiserlichen Domainèn nicht so wie bisher vol jedem“ Kopf, sondern nah Maaßgabe der Beschaffenheit und Gköße der Ländereien erhoben werden follen. j

„Peter der Große‘//- heißt es in der hiesigen Afademi- schen Zeitung, „der keinen Augenblick seines Lebens unbenußt Ließ, hatte unter Anderem an seinem Wagen einen Wegemesser, den èr aus Holland mitgébracht hatte, und der die Zahl der zuïückgelegten Werste anzeigte. er Wagen mit dem Hodo- mketer- befindet sich noch jéßt im hiesigen Arsenal. Die Ma-

chine ist wohl erhalten, obgleich unbrauchbar, da sie die Wersté Zeit bestimmt gewesenen

-nach der zu Peter des Gkoßen ‘Länge von 700 Faden angiebt, während die jeßigen 500 Faden Tafig sind. Es ‘ist bekannt, sagt das h esige Militair-Jour- nâl, daß in unseren Zeiten viel Mühe und Floiß auf die Ver- Fektigung eines vollkommenen Wegemessers verwendet woorden ist, auch sind dem wissenschaftlichen Militair - Comité meh- rere. Hodometer zur Prüfüng zugesendet worden, von“ denen eines künstlicher und zusammengeseßter ‘als das andere war, ‘allein kein einziges entsprach der Erwartung des Comité. ‘Es fan indessen nicht schwer seyn, ein dem Hodozneter “Peter des Großen ähnliches zu verfertigen, welches die Werste näch ihrêm gegenwärtigen Längenmoaße anzeigte ; es bedürfte dazu vielleicht nur eine? geringen Veränderung - des Mecha-

Bertin, Freitag den 5tn März

D aupt - Bank stehenden Geheimen Kanzlei -Secretair B usch dem Aeltereh, bei Vollendung seines funfzigsten -Dienstjahres den Rothen

1830.

niemus in Folge einer für das Räderwèrk anders“ gestelltet: Berechnung. Die erste Nummer des MiNcatt? Aber s ent- hält die ausführlihe Beschreibung eines solchen Hodometers mit erläuternden Zeichnungen.“ :

Vorgestern fand hier eine Versammlung der Actionaié der Russischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft statt, in wél- cher vom Admiral Mokdwinoff der Jahresbericht dieses Ver- eins vorgelesen wurde, aus welchem hervorgeht, däß im Hi 1829 an Versicherungs-Prämien 887/397 Rübel 93 Kop. ein- gingen, und dagegen an Bränd-Ehtschädigüngen 152,282 R. 30 K. ausgezahlt wurden ; an Käpital fanden si{ch am: 1. Ja- nuar 1830 vor: 2,710,687 R. 78 K.; dié Summe der den Actisñaïiren auszuzählenden Dividende betrug 950,000 R., E, daß auf jede Actie ein reiner Gewinn von 95 R. ommt,

Eiuem Kaiserlichen Befehl zufolge sollen künftig: im Kai-

“serlichen Leihhauje für auf Pfänder ausgelithene und auszu-

lcihende Summen nur 6 pCt. Zinsen erhobèn werdet...

P of è n. : Warschau, 28. Febr. Mittelst Allerhöchsten Dekrets Sr. Majestät des Kaijers vom 26. v. M. i dié Polñische Bank ermächtigt worden, der General-Direction dés land: schaftlichen Kreditwesens einen Kredit von ciner Million Gul- den polnisch zu eröffnen. j Se. Majestät det König- von Frankreich haben die -Dée-

dicätion des von dem Professor der hiesigen Univetsität,

Grafen Skarbek, in Französischer Sprache- heraüsgegebonen Werkes: Théorie des richesses sotidles anzunehßtien geruhet: Nach viermonatlicher ünuaterbrochäier S bct E R C LIN wit gestern wieder die ersteii Dröschkei: Süit einigen Ta- gen kegiiet es fortwährend, und unsere Straßen sind kaum noch zu passiren.

Unsere Pfandbriefe stehen 99%, und werden dié Partial:

obsigationón von 300 sti. mit 383 fl. bezahlt.

: Frankrei.

Paris, 25. Febr. Gestern hielten Se. Majestät einen Minister -Rath, bei welchem der Färst von Polignac wieder zugegen wak. ' e M

Die Gazette de France behauptete gestern, daß, weni das jeßigè Ministerium die Majorität in der Wahl-Kamwer nicht habe, feis anderes irgend einer Art sie haben wärde; daß aber jedes andere als das jeßige Ministerium die Majo? rität der erblichen Kanimer und das Königthira gégen sich haben würde. Das Journal des" Débats bemerkt dage: gen heute: „Wir glauben uns nicht zu täuschen, wein wir versichern, daß jede außerhalb der Reihen des jesigen Miki- steriums zwüsammengeseßte- Verwaltung die Majorität in der Wahl-Kammer haben würde, und daß es unter allen in dem Sinne der Majorität dex Deputirten-Kammer gebildeten Mi- nisterien fein einziges geben würde, das die Majorität der Pairs-Kammer und ‘das Königthum nicht für sich hätte.“

Ein liberales Blatt giebt heute die ‘Namen der Kandi- daten’ der Opposition für die Präsidenten-Stelle in der De- putirten - Kammer ; es wären danach die Herren Royer - Col- lard, Girod, Sébastiani, Casimir Périer und Dupin. Erste- rer dúrfte wohl die meisten Stimmen erhalten. /

Der in Nantes erscheinende „Freund der Charte‘/ mel- det unterm 21sten d. M.: „Wir können den constitution- nellen Wählern mit Bestimmtheit anzeigen , daß Herr von Vatimesnil die Kandidatur des großen Wahl - Kollegiums der niedern Loire, die er seiner bekannten Anhänglichkeit an die Verfassung verdanft, mit Vergnügen angenommen hat.‘/ Die Gazette schmeichelt sich, daß sowohl in Nantes äls in Angers der ministerielle Kandidat (Herr Dudon und Herr Guernon

de Ranùville) über ‘den constitutionnellen den Sieg dávon-tra- gent werde. M K Ha i