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Kongresse nicht mehr unter dem Joch von Unruhestiftern ste- hen, sondern die wahren Organe des Gesammtwillens seyn. Die zur Vertheidigung der Geseke bestimmten Waffen wer- den nicht mehr dazu dienen, dieselben zu verbannen, und weit entfernt, Euch Stimmen abzuzwingen, die Eterem Ge- wissen und Eueren Interessen zuwiderlausen, werden |ie Eure Freiheiten täglich beschügen. An diescm in den Annalen unserer Freiheit und Unabhängigkeit so denf- wrdigen Tage sind wir im Namen des Gesetzes und durch die freie Wahl des Regierungsraths, den Artikeln 97. und 116. der Verfassung gemäß, aù die Spiße der dssentlichen Anzelegenheiten berufen worden. Diese Bürde übersteigt unsere Krôfte, nicht aber unsere Wünjche und Bestrebungen. Während des kurzen Zeitraumes, in welchem wir damit be- fleidet ‘sey werden, wollen wir.uns nicht einen Augenblick von der Bahn des Gesebes entfernen. Die verfassungsmä- ßize Ordnzeug wird ihre Kraft und ihren Glanz wieder ge- winnen, Und Alles wird in das geseßliche Geleise fommen, von welchem die Leidenschaften abgeführt hatten. Jndem wir Euch von unseren Vollmachten in Kenntniß seten, theilen wir Euch die Gründe unseres Vertrauens wit und sichern Euch eine Ruhe zu, die von nun an nie mehr gestôrt wer- den soll. Seyd überzeugt, daß wir weder Mühe noch Ar- beit sonen werden, um überall die dffentlicze Ordnung, die Aufrechterhaltung der Constitution und den Frieden sicher zu stellen. Der Name der Armee scy für. immer gesegnet und der Dezember 18329 ein denfkwürdiger Monat. Steht uns bei, Mexikaner, und das Vaterland woird gerettet seyn! Ge- geben. im National - Pallaste zu Mexiko, den 23. Dez. 1329. Unterzeichnet: Pedro Velez, Luis Quintanar, Lucas Alaman.“‘‘
Jm fa n D.
Berlin, 4. Febr. Nachrichten aus Magdebukgvom2ten d, zufolge waren die niedern Gegenden um diese Stadt, in Folge des Thauwetters und der starken Regengüsje in den- vorherigen Tagen, ganz mit hohem Wasser angefüllt, und die Strömung in- den Dörfern war so stark, daß das Wasser die durchfahren- ten Wagen heb und fortzuschwemmen drohte. Die sämmtli- chen Dörfer auf der Sträße kach Braunschweig über Erxle-
ben: waren am 27, Febr. dergestalt unter Wasser ,: daß man”
das Vieh auf die Anhöhen bringen „mußte: Chen fo war die Straße nach Neu-Haldensleben und. Wollmirskedt an die- sem Tage nur mit Lebensgefahr zu passiren, "Die Passage auf der Chaussé zwischen Magdeburg uud Burg wurde durch das Uebertreten des Wassers bei dem Dorfe Gerwisch und zwischen dem Dorfe Schermke und Burg mit einer iülnter- brechung bedroht. : :
j =— Unterm Zten wird aus Magdeburg gemeldet: Jn verwichener Nacht um 1 Uhr löste s das vor der langen Brúcke zwischen der Friedrichsstadt und der Citadelle lagernde Eis mit solcher Heftigkeit, daß die Brúcke in Gesahr gerieth. Die thätige Mitwirkung der kommandirten Pioniere hat in- . deß das Fortgehen der Brücke gehindert, und heute Morgen hatte sich das Eis geseßt. Durch die Sonnenwärme und dic starke Strömung des Wassers wurde jedoch das Cis in den Vormittags-Stundten abermals gelöst, und die Cis|chol-
len dringen nunmehr- mit- solcher Heftigkeit an die gedachte
„Brücke, daß zu besorgen steht, es werde mindestens ein Joch fortzerissen und die Passage dadurch gehemmt werden. — Bon dem _ einen Ende der Brücke bis zum andern sind dop- pelte Seile zum Winden gezogen worden, um mittelst dersel- ben, falls jene Besorgniz in Erfüllung geht, die Post-Fellei- sen herüber und hinüber zu bringen und so wenigstens in dieser Beziehung die Communication zu erhalten. Zu dem Ende ist auch von Seiten der Post-Behörde die erforderlichs Veranstaltung am jenseitigen Ufer Behufs der Weiterbefêr- dekung der Felleisen getroffen worden.
_ — Aus Köln.-sc{reibt man unterm 27. Februar: Der Rhein ist hier frei von Eis. Das Wasser ist wieder ge- wachsen und steht dermalen auf 21 Fuß 1 Zoll Preuß. Maaß. Das Eis des Oberrheins oberhalb Mainz und des Mains ist noch zurü. Wahrscheinlich werden wir' davon hier we- nig zu sehen bekommen. — Laut Nachrichten von Emmerich vom 25. d. M. Abends stand das Eis auf dem Niederrhein noch ganz fest. j H
q L n +4» Pon, Piandbr
Königliche Schauspiele.
Freitag, 5. März. Jm Opernhause: Die Belazerung vou Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Rossini. (Hr. Rozier wird hierin tanzen.)
Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. :
i Im Schauspielhause: 1) Monsiear Beaufils. come- die en 1 acle, par Mr. de Jouy. 2} Bruis et Palaprat, comédie en 1 acle, par Mr. Elicnne. 3) L’bydrophobe de Marcoussis, folie vaudeville en 1 acte, par MM, Varin et Desverger. (T pit redit Königsstädtsches Theater.
__ Freitag , 5.- März. Der Jurist- und der Bauer, Lust- spiel in 2 Aften. Hierauf: Köonzertino mit Variationen sür
den Kontrabaß, componirt und vorgetragen von Herrn F. C.
Frauke. Zam Beschluß: Der Diener- zweier Herren, Lust- spiel in 2 Aften.
Berliner Börse. ¿ Bea 4. März 1830. Anitl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufss. Cour.) | Zj Brie}. Geld. 1 Zj Brief Geld.
St.-Schuld-Sclh. tO1Z (1013 [Schlesische do. 4 | — {L063 — [1052 jPomm. Dom. do. 5 | — {104
Pr. Engl. Anl. 18} Pr. Engl. Anl, 22 — 11055 fMlärk. do. do. 104 Kurm.0h. m.1,C. 101 1005 FOstpr. do. do. 104 Neum.Int.Sch.d. 101 [1005 Rückst.C.d.Kmk 6 |— Berl. Stadt- Ob. 23 — f} do. do. d: Nuk. 6 i009 | 993 FZins-Sch.d.mk.] — | 77 1025 [1023 dito d. Nuk. T — {392 E 102 1015 , — 1012 [Holl -yallv. Die. — ! — 1023 102 Neue dito — 120 / — [102 JFriedrichsd’or 133 | 13x {062 | — [Disconto ., 3 Kar-u.Neom.do. ¡O62 | — 9 H I A Ge R E M P E r T A iy j 4 2 Preuf{s. Cour. Wechsel- Cours. Brief. |Gzl7. Ae Ia ais - aas E oan e 5X 11 . TABrZ 1441 E 2/4 N 200 T1: [2 B66 1441 - but ete 000 Mlle Reu 1028 7 dito K f i 300 Nik. Mt, 1517 London U 113 40ht, — Patid ia 300 Fr. Mit, 32x Wien in 20 Ar. : 0 L. #0: M1, {04 Augshuiw e E ME- 104; Breslau. g J Mt, — LBIPZIS, 4 5 qu Uo — Frankturt a. M. WZ 150 Fl. 2M. [1037 Petersburg BN. 100 Rbl. [3 Woch. | 302 Mo s e N e 100 Rbl [3 Woeh. | —. Vatsthdw. «R A 600 FI. Kurz L008
Auswärtige Börsen, Franksurt a N. 27. Febr. Oesterr. 5proe Metall. 1937, 4proc, 9877. Bank-A-tien 1588. Partial-Oblizatiouen 1393, Geld. Loose zu 100 FI. 1815. Brief. /
Königsbe. do. Elöirger do. Danz.do.in tZ. Westpr. Pdb.4. dila- dito B. Gro [shz. Pos. do: Osterr. Ptandurl.
Dle
Hamburg, 2. März. Oester-. öprac. Bletall 104 4proec. Oblig. desgl. 139. Bank-Actien desg]. 1325.
r ul: 975. Part Russ, Engl. Anl.
109. Ruchs. Anl. Lamb. Cert. 142, Poln. 1235. Dän. pr. ult, 73.
Paris. 23. Febr. 3proc. Rente pr. compt. 83 Fr. 85 Cent., fin cour. 83 Fr. 90 Cent. Z5proc. pr. compt. 109 Fr. 15 Cent., fin cour. 109 Fr. 25 Cent. S5proc. Rente von Aguado 69#. y
St. Petersburg, 23. Febr. amburg 3 Mon. 92. Silber-Rubel 36934 Kop. 6proec. Inscrip- tioncu in Bank-Ass. 138. :
Wien, 25. Febr. 5proc, Metali, 1035. Aproc. 975. Loose zu 100 FI. 1843.
Bank- Acliei13327s.
; Berichtigung. Im gestrigen Blatte der Staats-Zeitung, S. 453, Sp. J, 3. 7 Vi ,/90,000 E st, ,60,000.‘/
Neueste Börsen-Nachrichten. Frankfurt a. M., 28. Febr. Oesterr. 55 dletallig. 1032. 43 Aetalliq. 987- Bank-Actien 1588. Partial - Obligationen G Loose zu 100 s 1825 Brief. ï / Pas
“ Paris, 24. Febr.
proc. Spanische Rente von Aguado 693. Gedruckt bei A. W. Hayn. E
| Zproc. Rente per compt. 84 Fr. Cent., 5proc. Rente per compt. 109 Fr. 25 Cent. in cour.
R R S O I E E S E S Zante nr namenemeenenmmneen
5 C., lin cour. 84 Fr. 10 C.; proc. Rente 192 Fr. 20 109 Fr. 35 C. ; 5proc.- Neapol. fin cour. 92 Fr. 59 Cent.
Redacteur Fohn. Mitredacteur Cottel.
Me 65.
Allge
Preußishe Staats-Zeitung.
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Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.
Meta n e A j i Das Seehandlungs - Jnstitut ist heute von mir angewte- sen worden, vom 1. März d. I. ab, Kapitalien nicht mehr zu 4, sondern nur zu 37 pCt. jährlicher Zinsen gegen eine sowohl dem Justitut®, als dem Einzahler gleich nach Ablauf des ersten halben Jahres freistehende jechsmonatliche Kündi- gung, in Summen von 50 Rrthlr. und darúber, welche durch 10 theilbar sind, anzunehmen. : i _ Diese meine Bestimmung, so wie, daß es wegen der bis einschließlich zum morgenden Tage bei der Seehandlung zu 4 pCt. belegten Kapitalien , sowohl hinsichtlich ihrer Verzin- sung als der darin vorbehaltenen Kündigungszeit , bei der obligationsmäßigen Feftseßzung verbleibt, bringe ih hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, den 26. Februar 1830. : Der Chef des Seehandlungs - Instituts. Rother.
Das 4te Stúck der Gescbsamumlung , welches heute aus- gegeben ‘wird, enthält : _ die Allerhöchsten Kabinets-Ordres unter Nr. 1230. vom 15. Juli v. J., wegen Modifizirung der ge- _ se6lichen Vorschrift, über Lösung der Gewerbscheine, “und gz Nr. 1231. vom 17. Januar d.'J., die Theilnahme der Kreis- stánde an der Veranlagung der Klassensteuer und “_an der Prüfung der dagegen erhobenen Beschwer- den betreffend. Berlin, den 6. März 1830. Debits-Comtoir.
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
R ußland.
St. Petersbur g, 24. Febr. Se. Mazj. der Kaiser haben am 20. v:.M. eine in der Ober-Censur-Verwaltung entworfene und auf Antrag des Ministers des ôffentlichen Unterrichts im Reichs- rathe geprüfte Ergänzung der seit 1828 bestehenden Verord- nung über die Rechte der Schriftsteller zu bestätigen geruhet. Derselben zufolge hat der Schriftsteller oder Ueber- sezer eines Werkes während seines Lebens das ausschließliche Recht, über selbiges, als über sein Eigenthum, zu-schalten ; nach seinem Tode geht sein Recht auf 25- Jahre auf seine Erben über, und noch auf 10 Jahre länger, wenn binnen 5 Fahren vor Ablauf ‘obiger 25 eine neue Auflage er'cheint ; Jri inal- Werke oder Uebersebungen , gedrut oder im Ma- nuskript; die von den Verfassern weder verkauft noch vererbt oder abgetretén sind, dürfen. zur Befriedigung der Gläubiger derselben nur mic der Einwilligung des Verfassers oder (falls derselbe bereits- verstorben ist) seiner Erben, verkauft werden. Wenn Schulden halber das Vermögen eines Buchhändlers verkauft wird , so. gehèn die ihm zugehörenden Manuskripte und das Recht, solche zu druckeñ, auf den Käufer derselben nicht anders úber, als wenn er sich verpflichtet, die ihretwegen eingegangenen Verbindlichkeitey des vorigen Besißers zu erfüllen ; nach Ablauf von 5 Jahren nach der ersten Herausgabe eines Werkes. darf ein jeder Schriftsteller „sein Werk zum zweiten Mal herausgeben ; die Herausgeber von Journalen und an-
‘dern periodischen Werken , Almanachen und überhaupt von
Berlin, Sonnaóvend. den 6ten März
1830.
Büchern, die verschiedene kleine Aufsäße enthalten, haben das ausschließliche Recht, sie in derselben Form aufs Neué abdruk- fen zu lassen; - einzelne Aufsäße in Journalen oder anderen Sammlungen dürfen die Verfasser für sich allein bestehend drucken lassen ; nach Ablauf des fúr das Eigenthumsrecht der Schriftsteller festgeseßten Termins werden deren Werke Eigenthum des Pu- blifums, und jeder darf sie dann drucfen, herausgeben und verkaufen. Als Nachdrucker wird betrachtet: wer, ohne dazu das Recht zu haben, ein schon gedrucktes Buch, unter dem Namen einer 2ten, Zten u. s. w. Ausgabe, aufs Neue abdrucft: wer ein in Rußland herausgekommenes, oder von der Russischen Censur genehmigtes Buch im Auslande aufs Neue druckt (felbst wena er eine Uebersezung in einer frem- den Sprache beifügt) und dasselbe in Rußland verkauft, ohne sih darüber mit dem Herausgeber verständigt zu haben : wer eine dffentlich gehaltene Rede oder irgend einen Aufsaß, ohne Genehmigung des Verfassers in Druck herausgiebt : ein Jour- nalist, der, unter dem Schein der Rezension oder unter sonst einem Vorwande, aus: fremden Werfen fortlaufend und vollständig kleine Artikel abdruckt, selbst wenn: sie weniger als einen Druckbogen betrügen ; dagegen sind ihm gelegentliche Abdrúcfe kleiner, weniger als einen Druckbogen betragenden Aufsäße mit Angabe der Quellen, aus denen sie entlehnt snd, nicht verboten. Die nochmalige Ueberseßung eines schon über- seßten Werkes soll nur dann als Nachdruck betrachtet werden, wenn E desselben. Wort für Wort. aus früheren Uebersebun- gen, auf welche Jemand noch ein ausschließlihes Recht hat, abgeschrieben is. Nachdruck ist es, wenn Jemand ein Wör- terbuch herausgiebt, in welchem der größte Theil unverändert âus eiñem andern ähnlichen Werke genommen ist ; dahin gehört auch der Abdruck geographischer Charten, historischer“ Tabellen und ähnlicher Werke, wenn sie nur unbedeutende Veränderun- gen enthalten. Macht der Herausgeber eincs in Rußland gedruck- ten Buches nicht bei dessen Erscheinen seine Absicht bekannt, eine Ueberseßung veranstalten zu wollen, und erscheint diese nicht im Laufe von 2 Jahren, so darf es von Jedem überseßt wer- den. Bestraft wird der Nachdruck dadurch , daß erstlich der Schuldige dem rechtmäßigen Herausgeber eines Werkes allen den Schaden zu erseben hat, der nah Vergleichung der wirf- lichen Zahlung für die ganze Anfertigung der nahgedruckten Auflage mit dem von dem rechtmäßigen Herausgeber früher (d.- h. bei seiner eigenen Herausgabe dieses Werfkes)-angekün-, digten Verkaufspreise berechnet wird, und dann zweitens dic vorräthigen Exemplare des Nachdrucks zum Vortheil des- rechtmäßigen Herausgebers eingezogen werden, Giebt Je- mand ein fremdes Werk unter seinem Namen heraus, oder veräußert sein Manuskript oder Herausgeber - Recht an ver- schiedene Personen zugleich, ohne deren gegenseitige Zustim- mung, so ist dies ein Betrug, und der Schuldige. vor Gericht u ziehen und zum Schadenersaßz zu“ verurtheilen. Bei neuen Muflagen wird es dem Herausgeber zur unerläßlichen Pflicht gemacht, auf dem Titelblatte das Druckjahr anzuzeigen „ und ob das Wer? einige Verbesserungen erhalten habe oder nicht. Wer ein Werk druckt, ohne die im Censur-Reglement enthal- tenen Verordnungen zu beachten, verliert alles Recht auf das- - selbe. Beschwerden über Nachdruck müssen inländische Klô- ger innerhalb 2, und ausländische binnen 4 Jahren einreichen. Am 15ten {6ten und 18ten gingen die öffentlichen Prü- fungen der Zöglinge vor sich, die aus dem unter dem Schuß | Jhrer Majestät der Kaiserin stehenden Kaiserlichen Justitut der Edel-Fräulein entlassen wurden. und am 2Wsten die der Zöglinge der bürgerlichen Abtheilung. Die Anzahl der erste: ‘ren betrug 137, und die der leßteren 143. In der Sißung, die am 18ten stattfand, und welcher auch. das diplomatische Corps und eine zahlreiche Versammlung der angesehensten Personen, so wie die Türkischen Gesandten beiwohnten , leg- ten die Fräulein die glänzendsten Proben ihrer Fortschritte
in der Musik, dem Gesange und Tanze ab.