1830 / 73 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Frankreich, worin dieser der Deputirten-Kammer die defini-

tive Organisation der Pairs-Kammer anzeigte, und welches -

der Präsident sofort der Versammlung mittheilte. Der Na- E E während desen die Herren von Montbel und von Haussez eingeführt wurden und auf der Minister - Bank Plaß nahmen, ergab 344 anwesende Mitglieder (absolute Majorität 173). Hiervon- erhielten Herr Dupin der Aeltere 475, Herr Dupont v. d. Eure 157, Herr Girod 153, der Vicomte von Martignac 135, Herr von Berbis 129, der Marquis von Cambon 107, Herr Bourdeau 101 Stimmén u. f, w. Da hiernach Herr Dupin der Aeltere allein die erfor- derliche Stimmen-Mehrheit erhalten hatte, so wurde er zum Vice-Präsidenten proklamirt, und es mußte Behufs der Wahl der úbrigen drei Vice - Präsidenten ein Ballotement zwischen denjenigen sechs Kandidaten, die nach ihm die meisten Stimmen erhalten hatten, angestellt werden. Bei einem solchen ist be- kanntlich die absolute Stimmen - Mehrheit nicht nöthig, sondern es genügt die relative. Die Zahl der anwesenden Deputirten hatte sich mittlerweile auf 341 vermindert. Hier- von erhielten jest Hr. Bourdeau 190, der Marquis v. Cam- bon 175, der Vicomte v. Martignac 168, Hr. Girod 162, Hr. v. Berbis 158 und Hr. Dupont“ 148 Stimmen; die drei Erstern wurden sonach proflamirc, und die vier Vice- Präsidenten sind also: die Hérren Dupin der Aeltere, Bourdeau, Marquis v. Cambon und Vicomte v. Mar- tignac. Die Ernennung der vier Secretaire wurde, da es bereits 42 Uhr war und das Bureau noch an demselben Abende zum Könige geladen war, um Sr. Majestät die Kan- didaten-Liste für die Prásidenren- Stelle vorzulegen, bis auf die náchste Sißung (am 8ten) verschoben. Man vermuthet, daß die Kammer zu ihren Secretairen die Herren v. Jacque- minot, v. Harcourt, v. Preissäc und Dumarhallach wählen werde.

Paris, 7. März. Die Pairs - Kammer wird morgen den Bericht des Grafen Siméon über den Entwurf zur Adresse vernehmen. .„,Die liberalen Blätter‘/, äußert die Gazette de France,“ scheuen sich nicht, schon jeßt zu ver- künden, daß ‘die Kammer in dieser Adresse eine gewisse Neu- tralität, wodur die Staats-Körper in der Regel ihre Stim- mung zu erkennen geben, beobachten und stillschweigend miß- billigen werde, um nicht zu tadeln. Da wir ‘es nicht für schicklich halten, auf solche Weise den Resultaten einer

Berathung, die noch nicht einmal begonnen hat, vorzugyvei--

fen, so fordern wir das Publikum auf, die Sache ruhig ab- zuwarten und sich einstweilen vor den Täuschungen des Libe- ralismus zu bewahren.“ -

Man glaubt, daß die- Wahl des Präsidenten der Depu- tirten-Kammer in dem heutigen Minister - Rathe werde ent-

schieden werden. : Dás Journal des Débats enthält heute eine Re-

zension der leßten Broschüre des Hrn. Cottu. ¿Der Ver- -

fasser‘‘heißt es darin unter Anderm, „„beschwört den Monar- ehen, sih mit der Diktatur zu bekleiden, die Charte zu mo- difiziren und nöthigenfalls zu den Waffen seine Zuflucht zu nehmen. Der Himmel bewahre uns, daß wir uns mit Hrn. Cottu in einen. Federkrieg einlassen sollten; sein System ist längst nach Gebühr gewürdigt. Er mag uns daher immerhin wie- derholen, daß wir der Republik entgegen eilen, daß das Eigenthumsrecht bedroht sey, daß Franfreih auf einem Vul- fane ruhe, und was dergleichen leere Declamationen mehr sind. Er mag sich in Schimpfreden über die Preßfreiheit ergießen; dieser Zorn ist verzeihlih, da die öffentlichen Blät- ter ihm von jeher“ arg mitgespielt haben. Was wir aber nicht begreifen können, “ist, daß ein Justizmann sich gegen das Grundgeseß der Monarchie auflehnt und sich müht, in sei- nem Lande den Bürgerkrieg anzuzünden, Herr Cottu mag sagen, was er ivill: der König, für sich allein, hat das Recht

nicht, die Charte zu modifiziren; er hat das. Recht nicht, die

durch ein Geseß eingeführten Wahl - Formen zu verändern. Herr Cottu bestreitet es, daß die Charte ein wechselseitig bin- dender Vertrag zwischen König und Volk sey; er erblickt darin nur ein freiwilliges Geschenk. Sollte H so gut wie wir wissen, daß die großen politischen Transactio- nen durch die stillschweigende Einwilligung der interefsirten Theile abgeschlossen werden? Allein angenommen. auch, die Charte wäre ein bloßes Geschenk, - hat Herr Cottu niemals den_Eingang zu“ derselben gelesen, worin es heißt: ,,,„Wir verwilligen Unseren Unterthanen, sowohl für Uns als für Un- ere Nachfolger, und auf ewige Zeitèn, die nachstehende con- {titutionnelle Charte.//‘/ Wie könnte hiernach der Monarch das Recht haben, ein Geschenk zurückzunehmen oder zu ermäßigen,

macht hat ? Er hat sich seiner ab

oluten Macht unwiderruflich ent- àußert; er hat sein Königliches p :

ort verpfändet ; und die Charte

das er für sich und seine er absoluten und auf ewige Zeiten ge-_

noch in ein Geseß verwandeln.

rx. Cottu. nicht

mag nun ein förmlicher Pact oder ein einfahes Geschenk seyn, sie ist darum nicht minder das unantastbare Eigenthum der Nation. „,„„Wenn,‘/‘/ sagt Hr. Cottu in seiner Schrift, ,7 ¡(die Revolutionairs (und hierunter versteht er alle diejeni- en, die von gesezwidrigen Verordnungen nichts roissen wol- en) sich damit begnügen, bei einer Modification der Charte ein bloßes Geschre® zu erheben , so kann man sih darauf be- schränken , ihnen den Mund zu stopfen. Schreiten sie aber zur Gewalt , so mag man sich wohl hüten, mit ihnen in Un- terhandlungen zu treten; mit Kanonen und Soldaten gehe man ihnen entgegen und seße sie füx immer außer Stand, die Welt zu beunruhigen!"/// Die ganze Taktik des Herrn Cottu besteht also in der Anwendung der Diktatur, in der Auflehnung wider die Charte und in der Aufforderung zum Búür- gerfriege. Nach solchen Aeußerungen erklären wir laut, daß jeder Prozeß über Preßvergehen uns hinführo unmög- lich scheine. Was man auch sagen mag, man fann

nicht mehr sagen, als Herr Cottu gesagt hat. Der-

Courrier français sagt am Schlusse einer Rezension úber die gedachte Broschüre: „Der Schluß, den wir daraus ztehen müssen, ist nothwendig der, daß geseßwidrige Maaßre- geln doch nicht so ganz außer den Absichten der Minister lie- gen als Hr. von Montbel solches behauptet ; denn wie käme es sonst, daß diejenigen, die dergleichen Maaßregeln vorschla- gen, sich einer völligen Ungestraftheit erfreuen, während die Regierung doch alle Schriftsteller einer entgegengeseßten Mei- nung auf das strengste verfolgen läßt. Was die Revolutio- nen fosten, wissen wir und verlangen nicht danach. Aber auch was die Sklaverei kostet, haben wir erfahren und ver- langen sie daher eben so wenig.‘

„Das Ministerium,“ bemerkt das Journal du Com- merce“/ ist jekt daßin gelangt, wohin es nothwendig mit ihm fommen mußte. Der Majorität der Wahlkammer ent- behrend, und von der erblichen Kammer verlassen, bleibt ihm nichts Übrig, als sich zurückzuziehen oder cinen Staatsstreich zu wagen, denn bei seiner Unpopularität kann es eben so we- nig auf eine Majorität in den Wähl-Kollegien rechnen. Doch- verkündigt uns noch nichts, daß daf}elbe gesonnen fey, sich der Macht zu begeben. Also ein Staatsstreich !“—Der Drapeau blanc glaubt dagegen, daß die Auflôsung der Kammer nahe bevor-

stehe. „Wird aber‘, fragt dieses Blatt, „das Kabinet es bei die-

ser Maaßregel bewenden lassen? Dies wäre Hochverrath! denn offenbar würden die Wahl - Kollegien, wenn sie ferner aus denselben Elementen, als jest, bestehen, der Kammer auch dieselben Deputirten wieder züschicken, wenn nicht gar die neuen Wahlen noch schlechter als die lebten ausfielen. An- dererseits würde es aber ‘abgeschmackt seyn, wenn man von der jeßigen Kammer vor deren Auflösung“ noch ein neues Wahl-Geseß erwarten wollte. Soll man nun unter solchen Umständen das Reich der Revolution Preis geben? Besser, man nimmt zu einer Verordnung seine Zuflucht, verän-

dert das Wahl-System und sichert sich auf solche Weise eine-

Kammer, welche die monarchische Gesinnung des Landes re- präsentirt. Späterhin läßt sich jene Verordnung ja immer Wenigstens würde der Staat gerettet seyn.‘

Der Temps «enthält folgende statistische Notizen über die Deputirten-Kammer in Betreff der äußerlichen Verhält- nisse der verschiedenen Mitglieder derselben: 1) Deputirte, die entweder in Paris ansässig find oder doch gewöhnlich dort leben 143; 2) Gutsbesißer 132; 3) abseßbare Beamten 65; 4) unabseßbare Beamten 38; 5) Maires von Städten 25; 6) Militairs 36; 7) Kaufleute 53; 8) Advokaten und Rechts- gelehrte 20; 9) Gelehrte 11; 10) Protestanten 26; 11) Söhne nnd Brüder von Pairs und künftige Erben der Pairschaft 13. Seit dem Jahre 1827 sind 22 Deputirte gestorben und 5 zu Pairs erhöht worden; 16 sind aus der Kammer ausgeschie- den und 3 haben die Pairswürde ererbt. -

In dem Constitutionnel liest man: „Mehrere De- putirte haben laut erklärt, daß sie gleich nach der definitiven Organisation der Kammer den Vorschlag machen würden, diejenigen Zeitungsschreiber und sonstigen Personen vor ihre Schranken zu laden, welche die Kammer -mit so unglaub- licher Frechheit verlästert haben.‘/- Diese andern Personen

wären namentlih der Bischof von Gap, der General -Pro-

furator Pinaud in Meß und Herr" Cottu.

Hr. B. Constant konnte Kränklichkeits halber an der obigen Sibung der Deputirten - Kammer nicht Theil nehmen.

Die Quotidienne erklärt heute die Verabschiedung des Grafen vor Sesmaisons, als eine durchaus verfassungs- mäßige Maaßregel. Wer, bemerkt dieselbe, im Staatsdienst e angestellt sey, músse au die Regiérung durch seine E Denkungsart und Handlungsweise unterstüßen ; wosle er E ches nicht, sondern ziehe es vor, sich der Opvosition anzuschlie-

ßen, so müsse er entweder seinen Abschied nehmen oder sich auf eine Entlassung gefaßt machen. Das Journal des Debats bemerkt hierbei, daß der Graf v. Sesmaisons in Nantes keinesweges fük den Kandidaten der Opposition, son- dern daß er nur gegen den ministeriellen Kandidaten (Herrn Dudon) als einen dem Departement der niedern Loire völlig fremden Mann gestimmt habe.

Bei der Pairs-Kammer ist eine Bittschrift in Betreff der Verweigerung geseßwidriger Steuern eingegangen.

Der Mes}hager des Chambres will aus guter Quelle wissen, daß es die Absicht Frankreichs sey, falls izm die Be- zwitigung Algiers gelingen sollte, daselbst im Einverständnisse mit den übrigen großen Mächten den Maltheser-Orden un- ter der Benennung der Ritter des- Mittelmeeres wie- der herzustellen und jene Stadt, dem Könige zu Ehren, Car- lopolis zu taufen. Dies sey die richtige: Auslegung der in der Thronrede enthaltenen Stelle, worin es heiße, daß die Erxvedition nach Algier zum Vortheile der Christenheit ausschlagen werde. j

Der Redacteur und der Drucker des in Toulouse er- scheinenden Blattes „la France méridionale‘/ sind wegen Auf- nahme des Artikels : „Frankreich und die Bourbonen im Jahre 1830//, aus dem Globe, auf den 13ten d. M. vor das dor- tige Zuchtpolizei-Gericht geladen worden. :

R berühmte Virtuose, Herr Hummel, ist hier einge-

troffen.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Im Oberhause wurde am 4ten März dem Grafen Bathurst, als Vor- siber des Comité zur Untersuchung der Ostindischen Angele- genheiten, gestattet, von Zeit zu Zeit im Namen dieses Co- mité Bericht über die vernommenen Zeugen abgeben zu dür- fen. JÎn Folge mehrerer eingereichten Bittschriften kam wiederum die Noth des Landes zur Sprache ; auf den Wunsch, den cinige Lords äußerten, daß die Regierung noch mehrere Ersparnisse” in den Ausaaben eintreten lassen möge, entgegnete der Herzog von Wellington: „Es ist an einem anderen Orte, (im Brterbag e) von einem Minister der Krone eine Darle- gung der öffentlichen Ausgaben gemacht worden, aus welcher deutlich zu ersehen ist, daß die Regierung bedeutende Reduc- tionen gegen das leßte Jahr hat eintreten lassen, und daß die Ersparnisse, die im Ganzen seit einigen Sessionen statt gefunden haben, nicht unbedeutend std. Jch kann nur hin- zufügen, daß ih, eben fo wie meinèé Kollegen, alles gethan habe, was in meiner Macht stand, um die dêffentlichen Aus- gaben auf die engsten Gränzen zurückzuführen. - Ich kenne auch feine Ausgabe med5r, die nicht zur Aufrechthaltung und Sicherheit der großen, ausgedehnten und fomplizirten Jnter- essen dieses Landes nothwendig wäre. Man muß nämlich nicht vergessen, daß England, wiewohl nur ein fleiner Fleck auf der Welt- Karte, Interessen und Besißungen über die ganze Erdkugel ver- breitet hat. Große Etablissements sind daher unumgänglich nöthig, um die Ehre und den Vortheil diejes Landes stets wahrzunehmen. Auch muß das nicht außer Acht gelassen werden , daß von den öffentlichen Ausgaben nur 12 Millionen auf Erhaltung dieser Etablissements verwandt werden; von dieser Summe allein sd durch die Einschränkungen der vorigen Session 2 Millionen erspart worden; was außer jenen 12 Millionen ausgegeben wird, das wird, unter Garantie und Sanction der Landes - Ehre, zu Zwecken verwandt, die außerhalb aller Einschränkung und Einmischung sih befindén. Was die Kolonieen anbetrifft, die so oft schon als ein Abfluß unserer Ausgaben bezeichnet worden sind, so erlaube ich mir die Be- merkung, daß die Zahl der Truppen, die sich in den alten vor dem leßten Kriege schon uns gehörenden Kolonieen be- finden, jeßt geringer ist, als im Jahre 1792. Es sind jedoch, neue Acquisitionen seitdem hinzugekommen, und diese sind_es, die bedeutende Besaßungen erheischen so bedeutend fast, als sonst die ganze Truppen-Macht war, die für unsere alten Kolonieen gebraucht wurde. Jch erinnere nur an das Kap, an Mauritius, Ceylon und die Jonischen Jnseln, die alle bedeutende Garnisonen zur Vertheidigung sowohl, als zur Aufrechthaltung der Ruhe erheischen. Man wird hieraus zur Genüge ektsehen, daß die Angaben von möglicle: Reduc- tionen auf lauter Jrrthümern beruhen. Was unsere Schiffs- macht betrifst, so ist wohl auch keine Frage, daß es, der ange- führten Umständewegen, einer größern Anzahl von Leuten bedarf, als damals, da wir noch nicht so viele Stationen „zu ver- theidigen hatten. Ich hoffe, Ew. Herrlichkeiten werden den Schwierigkeiten, mit denen das Land jeßt zu fämpfen hat, ruhíg entgegentreten, und zweifle ih auch nicht, daß Sie dieselben alle besiegen werden, ohne solche Einschvänfungen anzuordnen, welche ‘die Wirksamkeit unserer Schiffs- oder Militair-Macht

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S B T U E A De V UCME E Id m EZ R ate E A D O A E E A N A M

vermindern urid auf diese Weise die entferuten Besi6ungen der Krone,’ die zu vertheidigen wir verpflichtet sind, Gefahren oder Unruhen ausseßen würden.“ Graf von Malmes- bury machte bemerklih, daß man die schon viele Meéenschen-

leben und unzähliges Geld fostende Erhaltung der ungesun-

den Kolonie von Sierra - Leone ganz aufgeben sollte Er wies ferner darauf hin, daß, zur Abhülfe 7: arben Noth in England, das benachbarte Schottland, in Bezug auf Geld -Umlaguf und Armen - Geseße, zum Muster dienen soll- te. Marquis von Lansdown, der den Angaben und Absichten des Herzogs von Wellington alle Gerechtigkeit wi- derfahren ließ, meinte doch, es wúrde manche Ersparniß noch möglich seyn, wenn man die Kolonieen selbst, nament- lich z. B. Canada, die Kosten ihrer eigenen Vertheidi- gung tragen ließe und so das Mutterland erleichterte. —= Graf von Malmesbury trag auf amtliche Nachweisz der _Getreide - Einfuhren und Preise an, die seit der Einführung der bestehenden Korn-Geseke stattgefunden haben. Seit den 17 Monaten, sagte er, daß diese Gesetze in Kraft sich befänden, seyen 2,200,000 Quarter fremdes Getreide zur innern Consumtion. eingeführt worden; dies sey mit eíne Ursache der Landesnoth, denn nach zwei \chlechten Aerndten erhalte jeßt der Landmann nur 56 bis 57 Shill. per Quarter oder einen um vier Shill. geringern Preis, als der war, den man vorher, in den Jahren gesegneter Aerndten, als ein an- gemessenes Entgeld des Landmannes angesehen hatte. Die Nachweise wurden angeordnet, worauf das Haus sich vertagte. ___— Die Si6ung des Unterhauses vom 3. März bot nichts besonders Erhebliches dar. Herr Davenport ver- legte seinen Antrag auf Untersuchung der Landesnoth auf den 16. März, und die Bill zur Feststellung der Rechte in Bezug auf dramatische Erzeugnisse wurde zum zweiten Male verlesen. Unter mehreren Bittschriften, die Hr. O'Connell in der Sißung vom ten überreichte, befand sich auch eine von gewissen Protestanten der. Grafschaft Mayo in Jrland, die sich darüber beschwerten, daß sie 30 Jahren ohne öffentlichen Gottesdienst sich befänden und daher‘/, fügte Hr. O’Connell hinzu, „„w.e die Bittsteller sich auszudrücken belieben, sehr leicht in die Jrrthümer der sie umgebenden Römischen Kirche verfallen, so wie sie auch keine Schulen haben wür- den, wenn die Katholifen nicht für die Mit - Erziehung der protestantischen“ Kinder sorgtén.// Die Bittschrift wurde zum Druck verordnet. Herr O’Connell kündigte darauf an, daß er am 4. Mai erstlih auf eine Bill antragen werde, wodurch die wohlthätigen Vermächtnisse der Katholiken auf gleichen Zuß mit denen der protestantischen Dissenters gestellt werden sollen und zweitens auf eine Bill, die in gewissen Fällen die Ehen zwischen Protestanten und Katholiken in England legal inachen, fo _wie die Strafen aufhebeù soll, die in Jrland dem fatholischèn Priester auferlegt sind, der die eheliche Einség- nung eines den beiden verschiedenen Glaubensbefenntnissen

angehörenden Brautpaares verrichtet. Hr. Spring Rice‘ überreichte die Bittschrift katholischer Einwohner der Stadt

Galway (Irland), die sih darüber beshwerten, daß es in diesem Orte noch einige stä dt ische Bevorzugungen für Pro- testanten und namentlich auch die gäbe, daß nur Protestan- ten zu Parlamentsgliedern erwählt werden können. T Peel erklärte, es sey der Zweck der in der vorjährigen Sefs- sion durchgegangenen Bill, alle, sowohl Staats- als städtische Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken aufzuheben.

Dies finde natürlich auch auf die Stadt Galway seine Anwendung;

inzwischen wolle er doch über diesen speciellen Fall sich erst auslas- sen, wenn eine besondere Bill in Bezug darauf eingebracht werde. Sir J. Newport machte darauf seinen (bereits erwähn- ten) Antrag iv Bezug auf den Züstand der Landes-Kirche in Jrland. Das ehrenwerthe Mitglied wahrscheinlich das älteste im ganzen Hause bat zunächst um Nachsicht, wenn er, bei jeinem vorgerückten Alter , den Gegenstand vielleicht uicht so fasse, wie er, bei den unermeßlichen Mißbräuchen, die sich in die. Kirche Jrlands eingeschlichen hätten, aufge- faßt zu werden verdiene. Er machte sodann in seinem Vor- - trage auf die kümmerlichen Gehalte aufmerksam, welche die Landprediger in Jrland hätten, während die höheren Prä- bendarien von Einkünften strobkten. Er wies e Limmerick, die ehemalige Didôcese des Bischofs von Ferns_hin, der in seiner befannten Korrespondenz zwar diesen Mißstand ge- läugnet habe, wo jedoch einzelne / namentlih gemachte Geist- liche nach 40jährigen Diensten von ihren Me dürf: tigen Anstellungen nicht befördert werden, während man junge mit Connexionen versehene Männer i Andere Geistliche, die den Dienst für 3 verst

hnen vorziehe. ( hiedene Kirch- spiele zu versehen hätten, bezögen von dem einen 18 Pfd.

2 Sh. 9 Pf. von dem audern 9 Pfd. 4 Sh. 7 Pf., und vom dritten 9 Pfd, 5 Sh. 3: Pf. zusammen also ein jähr-

C B E Q Cr: M H tk SVCHO E R Me I N E Fe R T ea peAA TET Ie E