1830 / 78 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Verpflichtung obliege, vor Allem zur unmittelbaren Errichtung | Griechenlands führen soll. Die Wahl dieses Fürsten ivird

eines Waffenstillstands zu Land und zu Wasser zwischen den | der Gegenstand fernerer Mittheilungen und - Stipulation

Türken und den Griechen zu schreiten. “Demzufolge wurde seyn. 4) Sobald die Klauseln des ¿egi etizenn Protofolls beschlossen, daß die Bevollmächtigten der drei Hôfe in Kon- | zur Kenntniß der dabei Betheiligten gebracht seyn werden, stantinopel, so wie deren Kesidenten in Griechenland und | wird der Friede zwischen dem Ottomanischen Reiche und Grie- die Admirale im Archipel unverzüglich den Befehl erhalten | chenland als ipso facio wiederhergestellt angesehen, und sollen sollen, von den friegführenden Theilen cine schnelle und gänz- | die Unterthanen beider “Staaten gegenseitig hinsichtlich der liche Einstellung der Feindseligkeiten zu fordern und zu erlan- Handels- und Schissfahrtsrechte auf - gleichem Fuße mit de- gen. Zu dem Ende ivurden Jnstructionen für die gedachten | nen der andern mit dem Türkischen Reiche und Griechen- Bevollmächtigten und Residenten, so wie auch fúr die: drei | land im Frieden lebenden Staaten behandelt werden. 5) Die

Admirale ‘besprochen und festgestellt, da die Wiederherstellung Ottomanische Pforte und die Griechische Regierung werden

des Friedens zwischen Rußland und- der Pforte dem Russl- uaverzüglic) Afte einer unbedingten und vollflommenen Am- -

schen Admiral gestattete, an den Operationen seiner Kollegen nestie erlassen. Das Amnestie - Dekret dexr Pforte wird die von Seiten Englands und Frankreichs wieder Theil zu neh- } ‘ausdrückliche DENMERRL E daß fein Grieche in dem men. Nachdem man über die ersten Bestimmungen überein- | ganzen Umfange ihres Gebiets- weder seines“ Eigenthums be- gefommen, haben die Mitglieder der Konferenz, in Betracht, raubt, noch wegen des an der Jnsurrection Griechenlands etwa daß sie durch die Erflärungen der Pforte n Stand geseßt | genommenen Antheils auf aa eine Weise beunruhigt wer- seyen, die Maaßregeln zu besprechen, deren Annahme ihnen | den darf. Die Amnestie - Akte der Griechischen Regierung bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge als die beste er- wird denselben Grundsaß zu Gunsten aller Muselmänner scheinen möchte, und "in dem Wunsche, in den früheren Be- | und Christen aussprechen, welche gegen die Sache Griechen- stimmungen der Allianz diejenigen Verbesserungen anzubrin- lands etwa Partei exgrissen haben, und es soll sich außerdem gen, welche am meisten geeignet seyn dürften, dem Friedens- | verstehen und bekannt gemacht werden, daß die Muselmäns- werke der Verbündeten neue Unterpfänder der Dauer zu ge- | nel, welehe die an Griechenland überwiesenen Gebiete und währen, in Uebereinstimmung Folgendes festgeseßt : 1) Grie: Jnseln auch künftig zu bewohnen fortfahren wollen, daselbst chenland wird einen unabhängigen Staat bilden und alle nebst ihren Familien einer vollklommenen Sicherheit genießen

mit einer vollständigen- Unabhängigkeit verbundenen politi- werden, 6) Die Ottomanische Pforte wird denjenigen unter schen, administrativen“ und commerciellen Rechte genießen. | ihren Griechischen Unterthanen, welche das Türkische Gebiet 9) Jun Betracht dieser dem neuen Staate bewilligten Vor- | zu verlassen wünschen möchten, die Frist eines Jahres zum.

theile und mit Rücksicht auf den von der Pforte ausgespro- Verkaufe ihrer Besikthümer und zur « freien Auswaaderung cchenen Wunsch, die durch das Protofoll vom 22steen März | aus dem Lande bewillizen. Die Griechische Regierung, bestimmten Gränzen enger gezogen zu sehen , wird die De- wird den Bewohnern Griechenlands, welche auf das Tür- marcations-Linie der Gränzen. Griechenlands von der Mün- fische Gebiet auswandern wollen, dieselbe Freiheit gewähren. dung des Flusses Aspropotamos beginnen, an diesem Flusse | 7) Alle Griechischen Streitkräfte zu Land und zu Wasser hinauf bis zu der Höhe des Sees von Anghelo Castro sollen die Gebiete, Pläße und Juseln, welche sie außerhalb gehen, den genannten See , 1o- wie die von Vrachori | der im 2. Artikel bestimmten Gränzlinie Griechenlands beseßt und Saurovibßa durchschneiden, den Berg Artolina berühren | halten, räumen und sich in fürzester Frist hinter diese Linie und von hier aus dem Kamme „des Berges Axos, dem Thale | zurückziehen. Alle Türkischen Streitkräfte zu Land und zu von Kaluri und dem Kamme des eta - Gebirges bis zum | Wasser, welche innerhalb der oben angegebenen Gränzen Golf von Zei-Tun folgen, den sie bei der Múndung des Sper- | Gebiete, Pláße oder Juaseln besebt halten, jollen diese Ausein, chios erreichen wird. Alle südlich von dieser Linie gelegenen Plâze und Gebiete räumen und sich, „gleichfglls in kürzester Gebiete und' Länder, welche von der Konferenz bejonders Frist, über die gedachten Gränzen zurückziehen. 8) Jedem namhaft gemacht. worden, werden zu Griechenland, allé im | der dret Höfe bleibt. die ihm durch den Artikel 6. bes Ver- Norden derselben Linie liegenden Länder und Gebiete aber | trages vom 6. Juli 1827 zugesicherte Befugniß, das Ganze auch fernerhin zu dem Ottomanischen Gebiete gehören. Zu | der vorstehenden Anordnungen und Klauseln zu garantiren ; Griechenland soll ferner auch gehören: die ganze Insel Ne- | die Garantie-Akten sollen, wenn der Fall eintritt, abgesondert. gropont mit den Teufels-Jnseln*), die Insel Sfyro, so wie aufgenommen werden. Die Kraft und die Wirkungen dieser die im Alterthume unter dem Namen Cykladen bekannten, ver]chiedenenAkten sollen, dem gedachtenArtikel gemäß, derGegen- zwischen dem 36sten und Z9sten Grade nördlicher Breitezund stand fernerer Stipulationen der hohen Mächte werden. Keine ei- dem 2sten und 29sten Grade östlicher Länge des Meridians | ner der drei fontrahirenden Mächte angehörige Truppen-Abthei- von Greenwich**) gelegenen, Jnseln. Z) Die Regierung Grie- (ung darf ohne Zustimmung der beiden andernHöfe, die den Traktat henlands wird monarchish uud erblich nach der Ordnung | unterzeichnet haben, das Gebiet des neuen Griechischen Staats der Erstgeburt seyu; sie wird einem Fürsten anvertraut wer- | betreten. 9) Um die Kollisionen zu vermeiden, welche unter den, der nicht unter den, in den Staaten, die den Traktat | den gegenwärtigen Umständen aus einer Berührung zwischen vom 6. Juli 1827 unterzeichnet haben, herrschenden Familien | den beiderseitigen Kommissarien zur Ziehung der Demarca- gewählt werden kann, und der den Titel eines souverainen Fürsten tions - Linien unfehlbar hervorgehen dürsten, wenn es sich i : | darum handeln wird, an Ort und Stelle die Gränzeu Grie- : : | j l et R chenlands festzustellen, i|st man dahin übereingekommen, “_ D'Es ist ungewiß, ob. hierunter die ganze Jnsel-Gruppe zu | daß diese Arbeit Großbritanischen , Französischen und: Russi- verstehen ist, welche zwischen Lemnos, Negropont, Skyro und | schen Kommissarien anvertraut werden, und daß jeder der . der Cassandraschen Halbinsel vor dem Eingange zu dem Meer- | drei Höfe einen d o Diese: mit iegt. my busen * von Volo und Zeitun licgt, oder nur einige der E ddem tw “ep g ee Orig rg, D Een Eise Mise Aleitten dechivelagus. Nach den | struetion. versehenen. Komumissarten werden dert: Zug Ler Englischen und Französischen Seekarten eint das lebtére das | edachten Gränzen feststellen, indem“ sle dabei mit aller richtigè, indessen läßt sich nicht wohl denken, daß man diese Jn- nur möglichen Genauigkeit der im Artikel 2. angegebe- sel-Gruppe, deren Theile \o nahe zusammen liegen, zwischen | uen Linie folgen, diese Linie durch Pfähle bezeichnen“ und Griechen und Türken sollte theilen wollen. Die kleineren nah | davon zwei von ihnen - unterzeichnete Karten aufnehmen, Lemnos zu Agnes Eilande, Jura, Piperi, Pelagnisi sind un--| von denèn die eine der Ottomanischen , die andere der Grie- bewohnt und ohne Bedeutung; Skiathos, Skopelos und Dromi | chischen Regierung übergeben werden soll. Sie» sollen ge- haben Einwohner und Häfen. Leßtere sind wichtig wegen der | h c i bei it echs aven S R , g s halten seyn, ihre Arbeiten in Zeit von sechs Monaten. nahen Lage an der Halb - Fnsel Magnesia (Zagora), auf der, am z i lls ischen. den drei K issarien V Fuße des Pelion, 12 große und wohlhabende Griechische Dôr-- | L, focndin6. Men. Hans An R C f E e E A EE Ca Ne **) Dieses- scheint ein Fehler | Hein- | Menmeyryet GRRE I E Set gen ves gegey- lich elben: R L o e E Leib Bing R wärtigen Protofolls sollen durch die. Bevollmächtigten der wich. Bon dem neuen Griechischen Staate wären sonach fol- | drei Höfe, welche zu diesem Zwecke die unter U, aniiegende gende Jns\eln, die bereits seit zwei Jahren Bestandtheile desselben gemeinschaftliche Justruction erhalten werden - utimittelbar ausmachten, ausgeschlossen: a) Das ganze jeßige Departement der

zur Kenntniß der Ottomanischen Régierung gebracht werden.

Ofi- Sporaden, mit Samos, Nikaria, Patmos7 Leros, Kalimnós | Den Refidenten der drei Höfe in Griechenland werden über und mehreren feineren Inseln dieses Bezirks. þ) Die südliche | den nämlichen Gegenstand auch Jnstruetionen ertheilt. wekr- Hâlfte des ichigen Departements Súd- Cykladen mir den Jnseln | den. Die drei Höfe behalten sich vor, die gegenwärtigen Sti- Handels Schiffe elte Vat Ce Wetten Dre pulationen in einen förmlichen Vertrag aufzunehmen, der z8 zum Departement der Nord - Sporaden gddrig, Äuerdem die | London unterzeichnet, / als“ Ausführung des. T Inscln Chios, Candia, und auf dem festen Lande ganz Akarna- 6. Juli angesehen und den anderen Europäischen Höfen mit nien und Doris, so daß nur Attika, Bdotien, Lokris, Phocis | der Einladung mitgetheilt werden soll, | und Aetolien nebst Morea den Kontinent des neuen christlichen | es für dienlich erachten, beizutreten. Schluß: Nachdem Staates bilden. | / solchergestalt die drei Hôfe- das Ziel-einer. langen ünd s{wie-

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demselben , wenn sie

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rigen Unter ndlung erreiht haben, wünschen sie sich auf- richtig Glück, inmitten der schwierigsten und. artesten Um- stände zu! einem vollkommenen Einverständnisse gelangt zu seyn. Daß ihre Einigkeit in solhen Momente Bestand ge- habt hat, giebt das beste Unterpfand für dessen Dauer, und die drei Höfe \chmeichelu sich, daß diese Einigkeit, eben so dauerhaft als wohlthätig, fortwähreud dazu beitragen wird, den Weltfrieden zu befestigen. : Haiti,

Aus Port ¿au -Prince wird unterm 19. Jan. (in Erdilielà Aubiatórn gemeldet : y,Hier ist Don-Fernandez de Casto in der Eigenschaft ees bevollmächtigten Gesandten vom Spanischen Hofe -angefommen , um mit der Regierun von Hayti zu unterhandeln. Man fkenut zwar den Zwe seiner Gesandschaft noch nit genau, doch will man wissen, daß er entweder die Zurückgabe des chemals: Spanischen Thei- les von St. Domingo oder cine verhältnißmäßige- Sch« dlos- haltung in Geld für seine Regierung verlangt. Er hat be- reits zwei Audienzen beim Präsidenten gehabt, und sind von demselben Kommissarien ernannt woxden, um mit dem Ge- sandten zu unterhandeln. _Hier hat natürlich die Ankunst dieses- Mannes großes Aufsehen erregt, und ist man auf den Erfolg seiner Sendung sehr ge}pannk. Don Fernandez de Casto

: hat Generals- Rang und ein glänzendes Gefolge mitgebracht.“

Jn land.

_ Berlin, 19. März. Am 15ten d. M. is zu Gnesen, an die Stelle des verstorbenen Erzbischofs von Wolicfi, von dem vereinigten Metropolitan-Kapitel von Gnesen und Po- sen der bisherige Prálat bei dem Domkapitel in Posen, Du- nin, zum Erzbischof feierlih gewählt worden.

_— Die Direction des Deutsch-Amerikanischen Bergwerk- Vereins. zu Elberfeld hat unterm 14. Márz sämmtliche Actio- naire aufgefordert, von der am 11. Febr. v. J. beschlo)- senen Zubuße ferner 15 pCt. spätestens drei Monate nach dem Erscheinen dieser Aufforderung in den durch die Sta- tuten vorgeschriebenen Zeitungen baar an sie zu bezahlen, roobei sie jedoch denen, welche spätestens innerhalb vier Wo- hen für diese funfzehn pCt. eine gehörige Promesse bei ihr einliefern werben, verstattet hat, ‘dieselbe auf den 30. Dez. 1830 zahlbar auszustellen. Die Direction hat zugleich dar- auf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Jnhaber von Actien, welche dieser Aufforderung auf ‘die eine oder die andere Weije in der bestimmten Frist keine Folge leisten, nach §. 3 der Statuten das Recht ihrer Actien verlieren, und daß die damit verbundenen Zins-Coupons gleichfalls erlöschen sollen.

Die größte der drei Porzellan-Vasen, die dem Hrn. Dr. Wolf bei seinem vorgestrigèn Jubiläum im Namen der hiesigen Aerzte überreicht wurde, führte auf der einen Seite die Jnschrift: „Dem verehrten Jubelgreije Dr. Jer. Jac. Wolf am 17. März 1830; ‘/ auf der andern, die Worte : „Jn Hochachtung, Freundschaft und Liebe gewidmet von den praftischen Aerzten Werlind, “#4 Wir bemerken. bei dieser Gelegenheit, daß sich in unjere vorgestrige Angabe der In- schriften des dem Jubelgreije überreichten Pofals und der Opferschale ein Fehler eingeschlichen hat. Der Pofal trug nómlich blos die von uns mitgetheilte Deutsche Inschrift, wogegen die Opferschale beide lateinische Inschriften ‘fúhrte.

Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Königlichen Thierarzneischule im bevorstehenden Sommer- Semester vom 26. Ap.ril bis 15. September | gehalten werden.

1) Herr Ober-Stabs-Rofßarzt und Professor Naumann wird täglich Morgens von 8 bis 9 Uhx und Nachmittags von 5 bis 6 -Úhr die Uebungen im Krankénstglle leiten; Montags und Dien- fiags von 2 bis 3 Uhr wird derselbe allgemeine Pathologie, Don- nerstags und Freitags Therapie und Arzneimittel - Lehre, und Mittwochs und Sonnabends die Lehre vom Exterieur vortragen.

2) Herr Professor D. M. Reckleben, Privatdozent an der hiesigen Universität, wird von 11 his 12 Uhr Mittwochs und Donnerstags Über Diätetik, Freitags ‘und Sonnabends über die

Seuchen der Hausthiere lesen, von 1 his 2 Uhr Nachmittags, -

am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Über Physto- logie, am Freitag und Sonnabend Uber Osfteologie Vorträge halten. E Herr Professor D. M. Gurlt hâlt Montags, ienstags und Donnerstags von 10 bis 11 Uhr über Encyklopädie der Thicr- heilfunde, Montags, Dienstags, Donnersiags und Freitags von 11 bis 12 Uhx Über Physiologie, #9) wie Mittwochs und Donner- stags von 2 bis 3 Uhr úber Ofteologie Vorlesungen. Ferner hâlt derselbe am- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhy Vorträge bey Botanik und yerbindet damit botani-

sche Excursionen. Die Sectionen der in det Krankcnställen ge-

fallenen Thiere geschehen unter seiner Leitung. . 4) Herr Oberlehrer und Ober-Thicrarzt D. M. Hertwig hilt Montags, “Dienstags , Mittwochs und Donnerstags von 3 bis 4 Uhr Vorlesungen über allgemeine Chirurgie, Repetitionen über dfeselbe und über die Arzneimittel-Lehre täglih von 6 bis 7 Uhr Abends. Den Unterricht im Krankensialle ertheilt Der- selbe täglih von 7 bis 8 Uhr Morgens und von 7 bis 8 Uhr Abends. Auch verrichtet er die im Krankensiälle des Herrn Pro- fessors Naumann vorkommenden chirurgischen Operationen, oder läßt fe unter sciner Leitung verrichten. i i 5) Herr Apotheker und Lehrer Erdmann leitet täglich die pharniaceutischen Arbeiten in der Schul-Apotheke. Derselbe hält Mittwochs und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr . und Fret- tags von 10 bis 11 Uhr über Pharmacologie und Formulare und Montags, Dienstags und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr Úber Physik Vorträge und Repctitionen. j )

6) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Gemmeren wird täglich Vormittags von 9'bis 10 Uhr praktischen Unterricht Über die Krankheiten der Hunde und kleinen Hausthierc ertheilen, und in noch zu bestimmenden Stunden Repetitionen über allgemeine s und Therapie, Extericur, Seuchenlchre und iâtectif

alten.

T) Hexr Pr. phil. Stôrig, Professor extraordinarius ant der Universität wird wöchentlich. dreimal über Züchtung und Pflege P TGER dessen Krankheiten'und deren Heilung, Vorträge

atten. y ;

8) Der Vorsteher der Schmieden, Herr Thierarzt Müller, wird wöchentlich zwei Mal von 3 bis 4 Uhr über die Schmiede- funst Vorträge halten, und die praktischen Uebungen in der Fn- struftionsschmiede leiten. :

9 Herr Professor Dr. Reckleben und Herr Thierarzt Müller übernchmen den Unterricht derjenigen gelernten Beschla- geschmiede, welche zugleich Thierärzte vierter Klasse werden wollen, wenn sich dazu eine hinlängliche Anzahl melden wird.

109) Herr Registrator Tönnies wird in noch zu bestimmett- den Stunden zu schriftlichen Styl-Uebungen Anleitung geben.

Vermischte Nachrichten.

Auszug aus der Englischen Rangliste (Army-List) für den Monat Februar 1830. (Schluß des im vorgetrigen Blatte abgebrochenen Artikels.) _Verkaufs-Preise der Stellen odex der Patente, (Camissíons.) - : Leib-Garde-Kavallerie: ein Oberst-Lieutenant zahlt 50,000 Rthlr., ein Major 37,000, ein Hauptmann 24/000, ein Lieutenant 12,000, ein Kornet 8500. ; Dragoner und Dragoner-Garde: ein Obersi-Lieu- tenant zahlt über 42,000 Rthlr., ein Major 31,000, ein Hauptmann 21,000, ein-Lieutenant 7000, ein Kornet fast 6000. Fuß-Garde: ein Oberst-Lieutenant zahlt 63,900 Rthlr., ein Major mit Obérsten-Rang 58,000, ein Hauptmann mit Oberst-Lieutenants-Ratig 33,000, ein Lieutenant mit Haupt- manns-Rang 14,000, eîn Fähnrich mit Lieutenants-Rang 8000. Linien-Jnfanterie: ein Oberst-Lieutenant zahlt un- gefähr 31,000 Rthlr., ein Major 22,000, ein Hauptmann 12,600, ein Lieutenant ungefähr 5000, ein Fähnrich 3000. Halber Sold. Kavall. Infant. Der Oberst erhält täglih.. . 15 Sh.*)6P. 1 Sh. 6 P. , Oberst-Lt. - z Mao n O L - Major 27° da aab f Lo D f

4 = Ü Hauptmann 4, di ild Co Aa d Es A A S 8 - 4

Lieutenant £7 abend i Kornet¿Fähurich; Sec:-Lt. Sr D Js s Pensionen werden nur für für Verwundungen im Ktvar ertheilt. Ein General-Lieutenant erhält 2800 Rthlr., ein General-Major 2400, ein Oberst und Oberst-Lieutenant 2100, ein Major 1400, ein Hauptmann 700, ein *Lieutenant 500, ein Fähnrich, Kornet 350. E | Schließlich muß noch einer Einrichtung in der Britischen Armee Erwähnung geschehen , welche eine s{öône Eigenthüm- lichfeit dieses “1 740A ausmacht. Regimenter, bisweilen selbs nur Theile derselben, (Bataillone ‘oder Compagnien), woelche - sich in Feldzügen, Schlachten, Treffen, Belagerunigen hervor- gethan haben, erhalten (als solche Ganze) Auszeichnungen. Sie bestehen in- Namen der “Orte oder in Émblemata, Bezug habend auf das Land, wo sich die kriegerische Begebenheit zu- trugz mit diesen werden die Fahnen, die Czafó Bleche, Knöpfe, Trommeln, Bandelier - Schilder, Tornister geziert. So liest man z. B. in den flatternden Fahnen des ersten - Regiments die Namen : Egmont-op-Zee (in Holland). Saint Lucie. Aegypten. Busaco. Salamanca. Vittoria. St. Seba- stian. Nive. Peninsula. Niagara. Waterloo. Nagpore. Maheidpoor. Ava. Auf denen des 23sten Infanterie - Regi- ments die Namen: ‘Minden. Aegypten. Martinique. la Al-

F 1 Shill. beträgt nah unserem Gelde ungefähr 10 Sgr.

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