1830 / 90 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

uaniß. des. ausschließlichen. Versorgung=-des östlichen Theils. der T E i ann: sowo l-in Beträcht. des kommerziellen Stand-

punktes dex Ostsce- Häfen, als. aus mehrfachen politischen und schr | cht gewahrt wer-

erheblichen sigatspixthschaftlichen Rücksichten, ni hrt wie den; Seueden abér haben Wit die ‘Vorschläge Unserer Ministerfen darüber erfordert, ob und auf welchem Wege dem Ostsée-Handel fernerwoeite Unterstüßung und Begünstigung fönnen und behalten Wie Uns vor, na) % {läge dieserhalb das Erforderliche. zu beschließen.

der Persante von- Groß - Kressin oder Dahmen bis Kolberg 4e cine_Untersuchung der Ausführbarkeit , des Koften - Erfordernifses und des Rubens des von denselben vorgeschlagenen Projeits ver- anlaßt, - welche noch nicht bcendigt ist. dung wird daher vorbehalten. : Ra u

6) Auf-das Gesuch um geseßliche Festellung der Ent schadî-

gung der altberechtigten Müller für die ihnen durch die seit dem Erlaf des Gescbés vom 23. Okt. 1526 entfagndenen neuen Mühlen-

anlagen erwachsenen Nachtheile geben Wir Unsern getreuen Stän- |

deu die Unzulässigkeit dieses Antrages aus dem híer beigefügten

trag Unserer getreuen Stände der Marken z1 entnehmen.

7) Um das irrthümliche Verfahren zu beseitigen, welches bei - Verwendutig des durch die Ordre vom 24. Febr. 1757 angewtxe|e- nen Dispensations - Gelder - Fonds, abweichend von den Bestim- mungen dieser Stiftung, bisher beobachtet worden , haben Wir

verordnet, daß die Verwendung dieser Unterstüßungs-Gelder ganz nach den nämlichen Grundsäßen *xrfolge, die für die Verwendung ;

dex Zinsen des Pommerschen Meliorations - Fonds befichen, und

daß mit Beobachtung eines gleichen Verfahrens die Vorschläge |

zur Vertheilung der disponiblen Summen duxch den Minister des Fnnern. Uns unmittélbar zur Prüfung und Entscheidung vor- aclegt werden.

steuer in “Alt - Vorpommern betreffend,

modus und die Quarta

haben Wir den Bericht Unsers Finanz - Ministers erfordert und | behalten Uns vor) demnächst die Art und Weise zu bestimmen, 8 | roelchev die zugesagte Vergütung für die Aufhebung jener Steuern

in deù ritterschaftlichen und Städte-Eigenthums-Örtschaften Alt- - Vorpommerns gewährt werden foll.

9) Auf den Antrag wegen ; vom 15. Nov. 1811 mit Ausdehnung guf besondere Bestimmun-

gen- zur Beförderung der Bewässerungen, sind Unsere Provinzial- | Behörden angewiesen worden, diesen Gegenstand vovers! uvch Wel- ter vorzubereiten, und muß daher Unsere Allérhdchste Beschliéfung |

für jeßt ausgeseßt bleiben.

10) Dem Gesuch um Vergütung der Brau-Steuer füy ‘erz |- | h L für alle Beschädigte dic Aufforderutg znr Anmeldung ihrer An-

portirtes- Bier steht entgegen , daß dergleichen Vergütungen nac dem Geseh vom 8. Febr. 15319 §. 39 nur da ausnahmsweise fur

zulässig crflärt worden sind, wo sie fich zur Erhaïtung des Han- delsverkehrs im Großen erforderlich zeigen, welches aber bei der | geringen Bier - Exportation aus det Pommerschen Häfen nicht |

der Fall ist. Zudem ist die Brau-Steuer an sich von den innekn | föniten. Wäre dies geschehen, so würde in der Ministerial-Jn-

Steuern die unbedeutende, und da ihre Vergütung bei dexr Bier- Ausfuhr eincr einzelnen Provinz

den Schwierigkeiten und Mißbräuchen, die bei ciner allgemeinen | Anwendung unvermeidlich snd , nicht im Verhältniß fichen; da- |

her guf das Gesuch nicht eingegangen werden kann. L Endlich eröffnen Wir Unsern getreucn Ständen - daß Unser Staats-Ministerium angewiesen i, denselben auf dem nächsten P dorstete eine Benachrichtigung von dem, was in Ge- olge Unsrer dorstchenden allergnädigien Resolutionen verfüdat feyn roiri iugehen zut La P S i “Zu Urfund Unserer guädigen Bescheidung haben Wir’ den grgénwärtigen Laudtags - Abschied unter Unsrer Allerhdchî- eigenhändigen Unterschrift ausfertigen lassen und bleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen. (Gegeben {u Berlin, den 14. Febr. 1829. E | (gez.) Friedrich Wilhelm. D gez)Friedrich Wilhelm, Kronprinz. (gez) v. Altenstein: v. Schumann. v. Lottum. v. Bernstorff. v. Hafe. v. Dankelmann. v. Mo.

A N M U La Of ei i des Staats-Ministeriums über den Antrag derStändec des zweiten Provinzial-Landtags der Mark Branden- burg wegen Entschädigung der dürch die R

“des Mahlzwanges betheiligten Mühlenbesthßer.

*%) Ueber den A Unserer getreuen Stände, den Neben- i

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zu Theil roerden | ch Eingang dieser Vor-

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Die durch jenen Landtags-Abschied. vorbehaltene Allerhdchfie Be- timmung über die. Bescitigung der durch neue Mühlen-Anlagen entstchenden „Verluste is| demnächsi--durch dic: Kabinets - Ordre vom23. Oftober v. F. getrofen worden. Wenyu nun die Pro- vinzialftände alcichwshl diese Angelegenheit wieder in Anregung

“gebracht haben, o is daraus doch keine Veranlassung zu irgend

einer in der- Sache zu treffenden Abänderung herzuleiten , weil

die Eingabe derselben nichts enthält, was eine *diesfällige ander=

| weite Festseßung begründen kann.

s Persan Antrag Unserer getreuen Stände auf Schiffbarmachung |

Die diesfällige Entschci- | f je Fest : "in dem vom Staats-Ministerium an des Königs Majestät erstat-

Zu 1. wünschen die Stände cinc Vergütigung derjenigen Ver- luñe, welche seit dem Ablaufe der in der Verordnung vom 15.

| September 1818 zur Anmeldung der Entschädigungs - Ansprüche bestimmten präflusivischen Frist durh neue Mühlen-Anlagen ent-

fanden sind. Eine solche Festseßung is aber, wie dies auch schon

" teten Berichte vom 39. September v: F: entwickelt worden, nicht

allein nicht zu Theil werden |

kann, o würde der dadurch gewährte unerhebliche Vortheil mit | f d Entschädigung nicht ferner durch die. in ded Verordnung vom

15. September 1818 befohlene Berwvoeisführung mittelst Vorlegung j

4s ae Königs Majestät haben bereits durch die an das Staats- Mtnit

erium ergangene Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 24. DE- tober 1823 zu bestimmen geruhet, daß eine Erweiterung des Ge- seßes vom 15. September 1818, als den -Staats-Kassen ‘zur gro- bey Belästigung gereichend, nicht zuläsfig sey, und ‘dem zufolge ie Stände der Mark Brandenburg durch den Landtags-Abschied vom 17. August 1525 zu ß. Nr. 10 beschieden, daß bei der durch die Verordnung vom 15. September 1818 {on gestatteten Tre leichterung der Beet e ori Úber die Existenz des Schädetis- und bei den danach wirklich schon erfolgten und fortwährend noch crfolgenden Entschädigungen der Müller, cine fernere Erweite- cung ‘der Entschädigungs - Grundsäße nicht stattfinden könne.

die Verordnung vom 15. September

ausftihrbar/ und deshalb nur cine Beschränkung fernerer neuer Mühlen - Anlagen angeordnet worden. Denn abgeschén davon, daß eine neue Bestimmung in der von den Ständen gewünschten Art eine neue bedeutende Belästigung für die Stgats- Kasse her-

Gutachten Unsers. Staats-Ministeriums Über cinen ähnlichen An- | beiführen würde, dies aber bereits durch im Eingange des ge- " aenwärtigen Gutachtens allegirte Allerhöchüe Kabinets - Ordre | vom 24, Oftober 1823 für unzulässig erflärt worden ist, so würde | sich auch cine Berücksichtigung der : | teten nachträglichen Entschädigungs - Ansprüche nicht ohne große

von den Ständen bevorrogr-

Schwierigkeiten und Weitläuftigkeiten erreichen lassen, weil even- imaliter manche schon entschiedene Entschädigungssachen wegen der durch anderweite. seit dem“ Ablauf dexr präftlustvischen Frist

entíandene ncue Mühlen angeblich erlittenen anderweiten Aus= -

fälle der bannberechtigten Müller, von Neuem wieder aufgenom- men werden müßten, und weil überhaupt wohl nicht dahin zu

| gelangen seyn dürfte, auszumitteln und festzustellen, welchen Schaden eine einzelne neu entstandene Mühle diesem oder senem

Besißer ciner alten bannberehtigten Mühle verursacht habe. - Durch die auf einen Bericht vom 30. September v. F. ek- gangene Allerhöchste Käbinets-Ordre vom 23. Oftober-v. F. hat mithin diese Angelegenheit, wie der Herr Ober - Prâstdent von Bewe in“scinem Gutachten richtig. bemerit- seine Erledigung crhalten. Wenn die Stände ferner zu 1. noch darauf antragen, die vot

Declaration des Vorfluthgeseßes | ihnen gewünschten Bestimmungen auch auf ‘dicjenigen Müller

| auszudehnen, welche vor dem Jahre 1818" mit ihren Ansprüchen

aus dem Grunde abgewiesen worden wären, weil sie den firengén Beweis-nach dem Gesehe vom 232. Oktober 1840 nicht zu führen vermocht hâtten; so ist von den Ständen überschen worden- daß 1818 dergleichen feüher zuz rückgewiesene Anträge feinesweges ansgeschlosen hat, viclnehr

sprüche cnthôlt. : O E

Es hat auch, #0 viel bekannt, noch keine Behörde die Anficht aufgestelit , vaß solche früher zurückgewiesenen Anträge auf den Grund des Geseßes von 1818 nicht wieder aufgenommen werden stanz Remcdur erfolgt schn. Es bedarf daher diescrhalb feiyer neaen Bestimmung.

Zu Ul tragen die Stände ‘darauf an, die Provocation - auf

der Mahlregister erschroeren zu lassen.

Die Stände haben hier wiederum die Vorschrift des §. 3

dexr gedachten Verordnung, wonach schon fesisteht, daf auch an=

dere geseßtiche' Beweismittel, mit alleiniger Ausnahme der Eides- Delation , zulässig seyn sollen, Überschen - so wie denn auch die vorliegende Petition ergiebt , daß sie weder die Cirfular - Verfü gung, welche über die Ausführung der Verordnung vom 15. Sevtember 1818 in Folge des diesfälligen Staagtsraths-Gutachtens von den Ministerien des Handels und des Jnnern unterm 15. Juni 1821 an die Regierungen ergangen ist, noch die Art und Weise kennen, wie die Mühlen- und etränkezwangs-Entschädi- ungssachen in der Rekurs-Justanz, unter Gestattung einer mög- ih# billigen Berücksichtigung der eintretenden Verhältnisse be- handelt werden. f Ù U

Der zu Uk. von den Ständen gemachte Antrag, den Provo- fanten gegen die Entscheidungen der Regierungen den Rechts- weg zu gestatten, erscheint, nachdem die mehrsten Sachen bereits in der bisherigen Art rechtskräftig entschieden worden sind, um so weniger zur Genehmigung geeignet - als dadurch gerade der Zweck, den der Geseßgeber gchabt, indem er die Entschcidung den Administrations - Behörden überwiesen hat - verfchlt werden würde und dem Fnteresse der Müller wohl nicht 'entsproches werden dürfte. Eben so wenig wird auf den Antrag s

zu IV., dic néuen Müller zur Entschädigung der alten Bant- Múllexr heranzuziehen eingegangen werden können, da auch dieser Antrag durch“ die Allerhöchste abinéts - Ordre vom 23. Oktober

_v. J. als erledigt anzufehen ist.

Berlin, den 21. August 1827. =-

: Das Staats-Minifterium.

(‘ gez.) v. Altenstein. v. Schuckmann. tum. Graf: v. Bernstorff. v. Hake. Graf v. in ckelmann, v. Mo. *

; v. Lot- Graf Dianb

% De G

“o Dex bisherige: Privat : Docent, D». Heinrich Rhein-

Über die BBWRLEN Karnevals - Belustigungen einige Aus-

am Spaliere. - Ja der Halle befaud si | Zabgarde epats: Rogimants und wechseïte mit dem im Saale

tische, schimmernd von fosibarem Silbergeschirr und Blumen,

Preußische

Allgemeine

S t 9 at s / J ei t U n g.

M90

- Veim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung I Ne j ‘ug gebracht, daß d ; April Et ÿ die Bestellungen auf die

meration, hiec am Orte bei der Redaction (bis 2. A: a E S

: E, uß. Courant vierteliährlich festgesest if, durch die Stadt-Post d is. Haus Tclande A lgesebt E

Berlin, Mittwoch den Z1fen Mär,

- Aemtern zu machen stnd, und daß der

1830.

se Zeitüng nebff Pränu- d_v Mohret 34.) Preis für den gatizen Umfang ee MELDE)-

Plab Nr. 1., und_von da ab

wofür den hiesigen Abonnenten das Blatt am Vorabend seittes Datums

Wir fügen die Bemerkung hinzu, daß der seit Anfang vorigen F tig i Sd v ut r As i 2nsattg vorigen Fahres 1 S A eiger für die Preußischen Skaaten, welchec die nabEhend, beitet Be R T Mis

verbundene Ailgemèei - Sonecurse , An DroreEe,

ubhastationen, Aufgebote verlorener Staats-Papiere, Edictal - Citationen u. #. w. im Auszuge zur Kenntniß des Publitems eee

auch zur Aufnahme der von Setitew der öffentlichen Behörden des Fn- und A

es Publikums bringt,

machungen -desgleichen vorn-literarishen Anzeigen bestimmt. if, nah wie vor delt Aalen pee Ge Ce Ani

unentgeltlich geliefert wird. Für diejenigen, welche die Staats-Zei ich é Rthir. Preuß. Cour: jährlich oder zeha Silbergroschett vicrteltibrli® s O! tat

Amtliche Nachrichrcen. Se. Majestät der Ädüig- Haben dem Laudrath des Prenz:

lowschen Kretses, von Winterfeld, den ZRorhen Adler-

Orden Leer Klasse mit Cichenlaub, Und dein Grafen und Hexrn Karl Heinrich Alban von Schöuburg Wec- felbu rg den St. Johanniter-Orden zu verleihen geruhet. __ Des Königs Majeñäct habew den bisherigen außerordeut- lichen Professor ia der philosophditchen Fakultät der Universi-

tàát zu Halle, De, Heinrich Leo, zum ordentlichen -Pro-

fessór in der gedachten Fafuität zu ernennen und die für ihu ausgefertiate Bestailung Allerhdchsijelb# zu vollziehen geruhet.

wald hierselbst, ist zum außerordentlichen Professor in der

cheologischen Fafultät der: hiesigen Königi. Universicät ernaunt

worde. __ Abgéreist: Se. Durchlaucht der General - Major utd

Commandeur der 5ten Kavallerie-Brigade, Prinz George zu Hesseu-Kassel, nach Nen-Strelis. /

__ Durchgereisi: Der Königl. Französische Kabinets-Con-

xier Alliot, von S7. Petersburg kommend, nah Paris.

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Zeitungs-Nachrichten. v f Ausland. A __ Rußland. i BIY St. Petersburg, 20. März. Der Befehlshaber der erten Brigade der Polnischen Uhlanen, Generai e Bug sheffsfi hat den St. Annen-Ordeu ee Kiasse erhalten, Die St. Petersburgische Zeitung giebr in Ver- folz der früheren (auch von uns mitgetheilcen) Nachrichren

züge aus einem Artikel in der „„Nordischen Biene‘/ über

Maskenball, den der Minister des Sallcclithen Hofes: Tue Peter Wolfonsfi, am 26. Febr. d. J; gegeben hat; Folgen- des ist daraus entlehnt: „Die Treppe bildete einen Lauben- gang aus Chinesischem Epheu , durhflochten mic Rosen und- anderen Blumen ; hin und wieder hingen große Weintrauben das Musikchor des

Ppläcirten Orchester ab. Sie bliesen Polonajsen, und während des Ahenudessens auzerwählteStücteaus Rossini hen Opern Alle Ge- mächer und Tische waxen mit unzähligen Blumen geschmückt, die den aumuthigscen Wohlgeruch verbreiteten. Drei Schenk

boten die mauznigfachsten Erfrischungen dar. Die Polongil bewegte sich dur díe ganze eite der Zimmer De Cie

X e der Staats- Zeitun ill der Preis des gedachter Blattes En t:

den fonnte. Der -reichen, wohlgewählten und beluf r En ebe afenidE Villein e Ra E y, aws Seine Majestät der Kaiser einzutr | mit der ge}panntesten Erwartung eh e E Mes p rey 0 c ot Maskenzug erwartete und agte sich: wo ist denn die Kaiserin? Mat wußte um große Vorbereitungen zur Darstel L Personafes aus der Spontinischen Öper Ferdinand Corte woran auch d.e Kaiserin Selbst und Jhr Durlauebtiger Bruder “Theil zu nehmen geruhen würden. Während - jedoch jeves Mi je..nach ihueu sich um}ah, erschienen zu gleicheë" Zeic" im Saale jehszeh Damen als Fledermäuje mastirt, ü «grauen Dôminos mit dergleichen Capuchons u-:d s{warzen Halb- masfen mit rosenfarbenen Taffentbärtchen, alle böch ele an n so vollfommén übereinstimmend kostümirt, durch die in Ln op ohe Mgeheagten Sutribtungen aus Draht einau- er jo glei an Wuchse und durch Verstellung der Stimme einander in der Sprache fo ähnlich daß fein a dern zu unterscheiden, und Niemand die Kaise n U B! gs unter diesen Masken vermuthete, A E TD 14: S en Queen ertdnte fröbliches Lacheh terer Scher en Quiproquo?s, die vo Di pie A O Mee L a von der Lidentniecte Sil 5ging, ote die ganze Gejellschaft. Dieses Incoani währte bis zu Ende. Erst später zeigte Sich -J Majestär in Jhrer ganzen Schönheit, im véflen Glay R EOEI Würde. Um Mitternacht zogen fich dit d vera D Cs nal die fehszehn Zledermäuse in die u Toilette tes Zimmer zurück, und die übtigen Anwesenden seiten de Tan soit. Piöblich erctónte Musik aus dér Treppenhalle, vid ditk r ute sh dezr prachtvollste Masfkenzug. Voran giug er Peruanische oberste Opferpriester (‘Ceremendnienmeiser Fürst Jussupow), dann kamen zwei ¿ferpriester (Zâger- - meister Fürst Wolkonsfky und Katnmerherr Bachizzetjew) ‘dant paarweise die Sonnenjungfrauen (die Gräfinnen Figuelmonic und Säwodowski, und die Hoffräulein: E, Bulgakow, Cou- tesse Siewers, Contesse E. Tiesenhausen und Fräulein L. arzow) nah. thuen Montezuma (Oberceremonienmeister raf Potozky); vor ihm her zwei Mexikaner (Kammiek- etr Sapieha und Kammerjunker Steritsch). “Ihre Maje- stät die Kaiserin mit dem Prinzen Albrecht, als Amazili ‘und Ferdinand Cortez. Auf den Spanischen Feldherrn folgtetr der Kaminerherr Mjätlew und der Kammerjunker Stmirnöw- ps das Gefolge, bestehend aus der“ dunkelrotheu Quadrille L T Ans N, Stroganow, Kammerjunker Graf Schuwaloiw ; s rin Jussupow, Kammerherr Lensfkji; Bäronesse S. Frie- 2 S, Kammerjunker Fürst G. Wolkonski ; das Hofftäuleit olstoi, der Ceremonienmeister Fürst Gagarin); der’ himmel- E (Hoffräulein Fürstin S. Urussow, Kamimetjunkér Fürst . Wolkonski; Len L. von Baranow , ‘Ceremonien- meister Graf Kossakowski; Gräfin S. Modéue, Kammerzun-

fer Martscheuko ; Hoffräulein Wassiltschikow, Staatsrath

Golenischtschew - Kutusow), und der rosenfatbenen Q oiemtichtschzew - v LUadrille (E. Stscherkor, _Ceremoúienmetster Graf Ssologub ;=Hoffräu-

so daß nirgends auch nurck das mindeste Gedräage stattfin-

lein Gräfin A. Wolkonski, - Ceremonienimeistec Graf Sawo-

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