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- ftairischen Vergehen, unter die Jurisdiction der gewöhnlichen Civil-Gerichte gestellt worden, den davon gehegten Erwartun- gen ¡nicht entsprochen hat und mit Jnkonventenzen und Nach- theilen für den Dienst verbunden ist, so haben Se. Durchl. der Herzog mittelst Verordnung vom 20sten v. M. beschlo\- sen, fúr. das Militair cin eignes Gericht, unter dem Na- men : General - Kriegs - Gericht , einzuseben. Dasselbe bildet, seinem Range nach, ein Ober-Gericht, ist feinem der übrigen Gerichte im Lande subordinirt und steht unter spezieller Auf- sicht des Herzogli. Staats-Ministeriums. Nur von leßterer Behörde können demnach gegen dasselbe, auf angebrachte Be- _\hwerden, Beförderungs- oder Straf-Mandate erlassen wer- den. Der Jurisdiction des General-Kriegs-Gerichts sind im Allgemeinen unterworfen : alle wirklich dienstthuenden Militair- Personen jedes Grades ; alle bei dem Militair angestellten Ci- vil-Beamten jedes Grades, welche bisher den Kriegs-Artikeln in geeigneten Fällen unterworfen waren ;- die Offiziere, Unter- offiziere und Soldaten der Veteranen - Compagnie ; die El e: frauen, Kinder und Dienstboten sämmtlicher eben angeführ- ten Perjonen. Pensionirte und verabschiedete Militairs jedes Grades stehen unter den Civil - Gerichten. Das General- Kriegs-Gericht hat seinen Siß in Braunschweig und besteht aus dem vorsikenden jedesmaligen Chef des Kriegs-Kollegiums, zwei stimmführenden Beamten, einem Secretair , einem Ne- gistrator und einem Pedell. Mit dem-1. Mai d. J. tritt das General-Kriegs-Gericht in Wirksamkeit. ‘‘
„„Sicherm Vernehmen nah, soll der um- die Herzogl" Lande so hoch. verdiente erste Kammer -Direftor v. Bülow in den Grafenstand erhoben worden eun E A
„Dem durch viele vortreffliche Schriften bekannten Gehßhei- men Ober - Appellations-Rath v. Strombeck zu Wolfenbüttel ást von Seiten Sr. Maj. des Kaisers von Rußland, für seci- nen im vorigen Jahre erschienenen Entwurf eines Kriminal- Geseßbuches, ein werthvoller Diamantring nebst einem schmei- chelhaften Schreiben von dem Kaiserl. Russischen Gesandten in Hamburg üÜberschickt worden.“
Krantret G.
Paris, 2. April. Gestern Mittag führten Se. Mai. den Vorsis im Minister-Rathe. Abends arbeiteten Hôöchst- dieselben mit dem Fürsten von Polignac. Es heißt, daß die Königliche Verordnung über die seit cinigen Tagen angekün- digten Veränderungen in den Präfefturen im Laufe der näch- sten Woche im Moniteur erscheinen werde.
Auf die gestrige Erklärung. der Quotidienne , daß sie lie-
ber: schweigen , als die Royalisten unter sih veruneinigen wolle, antwortet heute die Gazette de France, daß sie diesem Entschlusse ihren vollen Beifall schenke; da es in- dessen nach zener Erklärung den Anschein haben föônnte, als ob die Gazètte in diesem Zwiste der angreifende Theil gewe- sen sey, so halte sie es zu ihrer Rechtfertigung füx nothwen- dig, noch einmal den ganzen Wortstreit, wie sich solcher zwi- schen ihr und der Quotidienne entjponnen habe, zujammen zu fassen. - Nach d.eser Recapitulation , aus deren Inhalte sich ergiebr, daß die Quotidienne durch die Erklärung: ¿sie würde den Eintritt des Herrn von Villele in das Ministe- rium als ein Motiv der Entzweiung unter den Royalisten betrachten‘/ das erste Zeichen zum Angriffe ¿egeben hat, — schließt die Gazette in folgender Art: „„Die Quotidienne sagt je6t, daß, nachdem sie ihre Pflicht erfüllt, sie ihren Groll zu den Füßen des Thrones niederlege und fortfahren werde, die Königl. Prärogative und dîe unumschränfkte Freiheit des Mo- narchen in der Wahl seiner Minister zu vertheidigen. Es ist schade, daß die Quotidienne nicht da angefangen hat, wo sie aufhôrt, indem alsdann jeder Zwist unter uns vermieden worden wäre. Nichtsdestoweniger wünschen wir ihr aus vol- lem Herzen Glü zu dieser Erklärung, wodurch ihr Roya- lismus dem unsrigen gleichkömmt. Es bleibt nunmehr von unserm ganzen Zwiespalt nichts weiter übrig, als die Hinder- nisse, welche die Quotidienne unsrer Absicht, alle fähigen Köpfe unter den getreuen Royalisten in dem Ministerium vom 8. August zu vereinigen, enkgegengestellt hat — Hinder- nisse, wofür wir hicht umhin können, sie nah wie vor allein verantwortlich zu machen. “‘
zahlreichen Auditorium die Aufnahme des Hrn. Lamartine statt. Als der Direktor der Akademie ankündigte, daß das neue Mitglied eine Gedächtniß - Rede auf den Graten. Daru halten würde, waren Aller Augen. auf den glänzenden Dich- ter, den Ruhm der Französischen Literatur , den einfach be- scheidenen und allgemein geshäßten Mann (wie. sich die Ga- ¡ette ausdrückt) gerichtet, der hierauf mit bewegter, aber doch Jehr deutlicher Stimme einen von dem lautesten Beifalle oft- ‘mals unterbrochenen Vortrag hielt, in dessen Eingange er zU-
E E E a Era Simm E E S Ä I E =ck = T E —t=_=ck- E =:
In der Französischen Akademie. fand gestern vor. einem |
nächst in rührenden Worten des großen Verlustes gedachte, den er unlängst durch den Tod seiner Mutter erlitten. Nach- dem er den Grafen Daru als Militair , Staatsmann und Schriftsteller geschildert, {loß derselbe in folgender Weise :
„Die Politik is jet nicht mehr jene schimpfliche Kunst, sei-
nen Gegner durch Bestechung und Dinterlist zu bezwingen.«-Das Christenthum hat allmälig in ihr jenen götclichen Keim der Sitt-
* lichkeit und Tugend zur Reife gebracht, zu dessen Entwickelung es
vieler Jahrhunderte bedurfte. Schon Fenelon’s guter Geist bezeich- nete sie der Welt als das Evangelium der Könige. Sie überlebte die ciserne Zeit des Despotismus und die Saturnalien der Anarchiè, bis zulest aus dem Chaos der Theorieen Vernunft und Freiheit hervorgingen und mit ihnen eine Ordnung der Dinge ins Leben trat, unter welcher die Monarchie, diefe Beschüßerin der Rechte und der fortschreitenden Entwickelung des Menschengeschlechts, aufs Neue herrlich erblühte und uns die Morgendämmerung einer s{chönern Zukunft verkündete. Wenn unjer Jahrhundert die blutigen Lehren der Vergan- genheit nicht vergißt, wenn es sich der Geseblosigkeit und der Knechtschaft, diejer beiden rächenden Geißeln erinuert, w9o- durch die Fehler der Könige und diè Ausschweifungen der Völéer bestraft werden, wenn es von den menschlichen Ein- richtungen micht mehr verlangt, als die Unvollkommenheit unsrer Natur gestattet, so wird es seine ruhmwürdige Be- stimmung erfüllen. Verewigen wird es den Namen des ge- seßgebenden Königs, der unjerm aufgeklärten Zeitalter durch die Charte huldigte; verewigen den Namen des rechtschasse- nen Königs, dem sein Wort heilig ist, und der das Geschenk seines Vorgängers auf» die späteste Nachwelt übertragen wird.- Vergessen wir aber nie, daß unsre Zukunft an die unsrer Herrscher unauflöslih geknüpft is, Und geden- fen wir |tets, was ‘uns- die Geschichte lehrt, daß die Vól- fer {1 gewissen fürstlichen - Geschlechtern gleichsam personisiziren, daß sie mit diesen Geschlechtern sinken, sich mit ihnen wieder erheben, mit ihnen zu Grunde gehen, und daß gewisse Dynasticen den Hausgöttern - der Alten gleichen , die man dem friedlichen Dache unserer Vorfahren nicht entrücken durfte, ohne daß der ganze Heerd cin Raub der Zerstörung wurde. / Hr. Cuvier, welcher an diesem Tage die Functigo- nen eines Direktors der Atademie verrichtete, antwortete Hrn. von Lamartine; er ließ dem glänzenden Talente dessel-
ben volle Gerechtigkeit widerfahren, und in einem Vergleiche *
zwischen Frankreichs und Englands Dichtern unserer Zeit“ er- kannte er den ersteren den Lorbeer zu. ‘Nach Hrn. Cuvier, dessen Rede großen Beifall fand, las Hr. Lebrnn einige Stanzen über Athen und eine Ode über den Parnaß.
Der Messager des Chambres sprichr von der Er- nennung des Herrn von Lamartine zum diesseitigen Gesand- ten in Griechenland.
Gestern Abend fand in dem unter dem Namen der „V en- danges de Boaurgogne* befannten Lokale das glänzende Fest statt, welches die Wähler des Seine-Departements zu Ehren der Deputirten veranstaltet hatten, die in der Sibung vom 16. Márz fúr die Adresse gestimmt. Da der Saal nicht alle 700 Gâste fassen konnte, so hatte man einen Theil- des an- stoßenden Gartens in ein großes Zelt verwandelt, unter wel- chem sich mehrere Tafeln befanden ; die Bäume waren mit: Blumengewinden verziert und glänzend beleuchtet. Gegen 7 Uhr seßte man sich zu Tisch; es waren überhaupt 70 Depu- tirte zugegen. Die 12 Abgeordneten des Seine-Departements, und zwar der Graf Alexander von Laborde,“ die Generale Math. Dumas und Demarçai, die Barone von Schonen und Louis, die Banquiers Vassal, J. Lefêébvre und Odier und die Herren Salverte, Corcelles, Chardel und Bavoux nahmen die Ehrenpläbe ein. Jhnen zunächst folgten die Her- ren Delessert , Benj. Constant, J. Laffitte und Martin La- fayette, General Lafayette und sein Sohn, Labbey de Pom- pières, Etienne, Dupont, v. Jacqueminot, v. Tracy, Casimir Périer, Aug. Périer und Camille Périer, Guilhem, Mar- schal, Galot, Audry de Puyraveau, Baillot, Berard, Ké- katry, Dufresne, Girod de (Ain, General Lamarque, Vien- net, Mechin, Degouve de Nuncques, St. Aignan, v. Gram- mont, Gaetan v. Larochefoucauld, Mauguin, Ternaux, Lámeth, -Pavée de Vandoeuvre- Cunin Gridaine und Pa- taille. Außerdem nahmen eine große Anzahl angesehener Bür- ger der Hauptstadt und mehrere Schriftsteller an dem Feste Theil. Am Schlusse des Gastmahls brachte der zum Vor- sier erwählte Herr F. J. Rousseau „ ehemaliger Maire des dritten Pariser Bezirks, folgenden Toast ans: ¿Dem Zusam- menwirken der drei Gewalten! Dem verfassungsmäßigen Könige! Der Pairs - und der Deputirten-Kammer !‘/ Die ganze Gesellschafc stimmte in den Ruf ein: Es lebe die Charte! Cs lebe der verfassungsmäßige König! Hierauf hielt der Vice- Präsident, Herr Odillon-Barrot im Namen der anwesenden
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. und Notabeln eine Anrede an die Deputirten. Fol- de Ausrufungen, die er im Laufe seines Vortrags mehr- mals wiederholte - wurden mit Begeisterung ausgenommen : „Ehre unseren Deputirten! Ehre den patriotischen Schrift- stellern! Ehre den Wählern, dem Muthe der Bürger und den gesechmäßigen Vereinen! Gott beschüße Frankreich !‘/ Ge- neral Math. Dumas, einer der Veteranen der Armee, ant- wortete dem Vice-Präsidenten Namens der Deputirten in einer Rede, die er mit folgenden Worten schloß: Frankreich rechnet auf Jhren Muth, und auch wir werden, unsererseits, Jhrem Beijpiele folgend , an Eifer und Beharrlichkeit fúr das Wohl unseres shônen Vaterlandes mit einander wett- eifern. Gott beschübe die Freiheiten Franfreichs !“/ Auf den Wunsch der- unter dem Gartenzelte sizenden Gâste, denen von beiden Vorträgen manches entgangen war , wiederholten die beiden Redner dieselben vor diesem Theile der Gesellschaft. Nach acht Uhr erklärte der Präsident das Fest fär geschlossen, welches nur im Anfang durch eintge an verschiedenen Orten des Zeltes eindringende Regentropsen auf Augenblicke ge-
ôrt wurde. S
N Der Königl. Gerichtöhof hat heute sein Urtheil in der Rechtssache des Journal du Commerce und des" Courrier: français wegen der Bekanntmachung des Prospektus des Bretagner Steuer-Verweigerungs-Vereins gefällt, wosür jene Blätter bekanntlich in erster Instanz zu einmonatlicher Hast und einer Geldbuße von 500 Fr. fondemnirt worden waren.
Dasseibe lautet also : ‘
A E E oan daß der Art, 4 des Gesekzes vom 95. Máârz 1822, weiches die Aufreizung zu Haß und Ver- achtung der Regierung" bestraft, unter den Worten: KÖd®- niglihe Regierung die Minister in corpore versteht, die im Namen des Königs und unter ihrer persönlichen NRerantwortlichkeit das Land verwalten; — daß solches aus der Gesammtheit “der Bestimmungen des Gesetzes, aus der Abstufung der verschiedenen Facta, die es als Vergehen bezeichnet, und namentlich aus dem Zten Paragraphen des Artifels 4 hervorgeht, welcher ausdrüctlich erflârt, daß die
Strafbestimmung diejes Artikels dem Rechte, die Handlun-
gen der Minister zu erdrtern und zu tadeln, feinen Abbruch
thun fônne; — in Betracht, day die gehässig|te Beschul- digung, die man gegen die Minijter vorbringen kann, und die am meisten dazu geeignet ist, ihnen Haß und Verach- tung zuzuzichen, darin besteht , daß man ihnen den verwe- genen Plan der Vernichtung der Grundlagen der von der
Charte geheiligten verfassungsmäßigen Garantieen zumuthet
und ihnen die Absicht beimißr, öffentliche Steuern entweder ohne
die freie, regelmäßige und constitutionnelle Mitwirkung des
Königs und der Kammern, oder unter der Mitwirkung
solcher Kammern auszuschreiben, die nach einem außerhalb
der verfassungsmäßigen Formen eingeführten Wahl-Systeme zusammengeseßt worden sind; — in Erwägung, daß Bert, der Geschäftsführer des Journal du Commerce, und Dela- pelouze, der Geschäftsführer des Courrier [ranzais, dadurch, daß. sie in ihren Nummern vom 11. und 12. September v. J. die Afte, betiteit : Bretagner Association, die nur auf der eben gedachten Vorausseßung beruht, bekannt gemacht und diese Bekanntmachung mit Betrachtungen be- gleitet haben welche in beifälligen, für die Königl. Regie- xung beleidigenden Ausdrücken abgefaßt sind, — nicht al- lein die Handlungen der Minister erörtert und getadelt, sondern zugleich der Regierung die strafbare Absicht beige- messen haben, entweder Steuern, die nicht von beiden Kam- mern bewilligt worden, auszuschreiben und zu erheben, oder das Wahl-System auf gesebwidrigem Wege zu verändern, oder gar ‘dié Charte, die für ewige Zeiten bewilligt worden ist und die Rechte und Pflichten aller Staatsgewalten fest- sekt, zurückzunehmen; — daß sie sich durch eine solche Be- kanntmachung des von dem Artikel 4 des Gesebes vom 25. März . 1822 vorhergesehenen , und strafálligen Verge- hens schuldig gemacht haben; — weist der Gerichtshof den Hert und -den Delapelouze mit ihren Appellationen gegen das unterm 11ten d. M. in contumaciam gegen sie gefällte Erkenntniß ab und verurtheilt sie in die Kosten, „Dieses Urtheil““/ äußert-das Journal des Débats,
„Ast, wenn gleich es zum Nachtheile der gedachten beiden
Blätter ausgefallen , deshalb nicht minder ein glänzender
Sieg für die Freunde der Verfassung und ein Hoffnungs-
Anker fr Frankreich. Dies allein war es, was wir woll-
ten. Dic Urheber der Associationen selbsk verlangten nicht
mehr. Jekbzt sind diese Vereine überflüssig. Der Gerichts- hof hat sie zwar vexurtheilt, aber er hat sich gleichsam an
ihre Stelle” geseßt, indem er jede gesezwidrige Steuer im
Voraus gebrandmarkt und unmöglich gemacht hat.“ — Das
Journal du Cominerce spricht sich ganz in derselben Art
”-
aus; nachdem, meint dasselbe, der Königl. Gerichtshof \ich für die redlichen Absichten des Ministeriums gleichsam vér- bürgt habe, dürfe Niemand mehr daran zweifeln ; dfe Búrg- schaft sey aber von so hohem Werthe, daß man fie durch eine einmonatliche Haft nicht zu theuer erfaufe.
Der Baron Méchin - hat seinen Prozeß gegen die Ga- zette de France gewonnen. Das Zuchtpolizei7 Gericht - sprach gestern nach einer zweistündigen Berathung folgendes Urtheil : „„Ju- Betracht, daß die Gazette in ihren Nummern vom Zten und 5ten März den Baron Méchin , sowohl in seiner Eigenschaft als ehemaliger Staats-Beamter, als in seiner Ei- genschaft als Deputirter verläumdet hat, verurtheilt das Tri- bunal den verantwortlichen Geschäftsführer dieses Blattes, von Genoude, zu 14tägiger Haft, einer, Geldbuße von“ 500 Franken , zur öffentlichen Bekanntmachung des Urtheils und in die Kosten.‘ Der Kron-Anwalt hatte nur auf eine Geld- buße von 300 Fr. angetragen.
Das Leichenbegängniß des Marschalls Gouvion St. Cyx sollte vorgestern stattfinden. Alles war bereits dazu voróöe- reitet, als plôslich in den öffentlichen Blättern die Benach- richtigung erschien daß die Bestattung an jenem Tage nicht vor sich gehen würde. Man erwartete, sofort einen andern Tag dazu festgesest zu sehen ; bis jeßt ist aber darüber noch nichts befanut gemacht worden.
Großbritanien und Jrland.
Parlaments - Verhandlungen. Als der Lord- Advokat (von Schottland) in der Sißung des Unter- hauses vom 1. April um Erlaubniß zu Einbringung einer Bill, Behufs allgemeiner Einführung der Geschwornen - Gerichte in Schottland, nachsuchte, sagte er unter Andern, dag die Jury überhaupt erst seit 15 Jahren in Schottland gekannt werde. Das Oberhaus habe zuerst den Uebelstand erkannt, den es damals gehabt, die Zeugen vor Kommissaricn vernehmen und ihre Ausfagen blos \chriftlih protokolliren zu lassen. Dadurch hätte bei Appellations- Sachen aus Schott-
. laud das Oberhaus immer eine Masse von Papieren erhal-
tey, aus denen es sich niemals habe recht herausfinden fôöu- nen, und darum sey im Jahr 1315 zuerst bei dem Sessions- Gerichtshofe das Geschwornen-Verfahren eingeführt worden. Man habe iedoch mit vieler Vorsicht dabei zu Werfe geheu mússen, weil das Volk in großen Vorurtheilen für seine frä- heren Formen befangen gewesen, und deshalb sey noch feine allgemeinere Einführung versucht worden. Inzwischen habe man seitdem gefunden, daß das Volk in Schottland dem Geschwornen - Verfahren nicht so abgeneigt sey , als man ge- glaubt; im. Jahr 1319 seyen demgemäß auch schon größere Bersuche gemacht worden, die man gegenwärtig allgemein benußen wolle. — Der Lord Advokat, der sodann die Details der neuen Bill durchging und erklärte, führte unter Anderm auch als Beweis dafür an, wie sehr der innere Verkehr Schott- lands seit der Univn mit England zugenommen habe, daß da- mals Zôlle und Accise 63/500 Pfd. eingebracht , während sie jebt 4,215,000 Pfd. einbringen. Schließlich bemerkte er, daß durch Einführung des neuen Verfahreus dem Lande eine Aus- gabe von 23,600 Pfd. erspart werden würde. -— Es wareu besonders die Schottischen Mitglieder des Hauses (unter de- nen sich auch Hr. Hume befand), die úber den Antrag des Lord - Advokaten sich vernehmen ließen. Herr Hume ließ es an Ermahnungen zur Sparsamkeit nicht fehlen und machte besonders darauf aufmerêsam, dap die Schottischen Richter allzuviel mit solchen Geschäften zu thun hätten, die außerhalb des Kreises ihres richterlichen Deruses lägen. (Es gehört z. B. dazu die Verwaltung der Schottischen Schaßkammer.) Schließlich wurde dem Lord-Advokaten die Erlaubniß zu_Ein- bringung der Bill ertheilt. — et Peel trug sodann auf ähnliche Erlaubniß an , eine Bill zur Verbesserung der Ge- see über Fälschung einbringen zu dúrfen. Zweck derselben ist es vornehmlich, die Anwendung der Todesstrafe auf das Ver- brechen der Fälschung, wenn auch nicht gan doch in vielen Fällen abzuschaffen. - Herr Peel ging zunächst die Geschichte der in diejer Hinsicht gegenwärtig bestehenden Gesehe durch. Ein ursprüngliches Statut, sagte er, habe es darüber gar nicht. gegeben ; erst_ im fünften Regierungsjahre der Königin Elisabeth sey ein Strafgeseß gegen Fälschung von Dokumen- ten, die auf wirkliches Besibthum Bezug hätten, erlassen wor:
den. Von Todesstrafe sey jedoch dabei nicht die Rede gewe:
sen. Ext unter Kdnig Wilhelm sey diese- bei Errichtung der Bank, gegen alle diejenigen, die die Paptere derselben nach- machten, verhängt worden; früher sey immer nur auf lebens- längliche Einsperrung, Pranger, Brandmarkung oder Ohren- Abschneiden erkannt worden. Alle Fälschungen, welche die Bank vou England nicht betrafen, seyen inzwischen auch ferner nah” dem alten "Geseße behandelt worden, bis im
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