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Sghre 1728 auc die: Ausgabe falscher. Wechsel zu einem Ka- pital-Verbrechen gemacht worden. Unstreitig habe man sh ‘damals durch einen besondern Fall zu Einführung solcher Strenge bewegen lassen. Ein ges Hale habe nämlich : L N Betrügereien zu vollsühren gewußt; er machte falsche Wechsel auf Parlaments - Mitglieder , besonders auf einen Herrn Gibson , und zwar habe ‘er sich dazu der Brief- Coûùverte bedient, welche die Parlaments-Mitglieder gebraucht ätten. i Dlrials auf die Rúckseite ihrer Couverte nichts als fr, (franco) mit Hinzufügung ihres Namens. Jm Besiße mehrerer sol- Hén Couverte mit dem Zeichen „„\r. ‘R. Gibson// ‘habe jener Hale daraus „„fúr (for) R. Gibson/“ gernacht und eine belie- bige Summe hinzugefügt. das Parlament so auf ebracht gewesen, daß es das jeßt noch bestehende Geseh erließ, das seitdem, so wie Handel und
Verkéhr sich -ausbreiteten, auch noch cine größere Anwendung
gefunden habe; besonders da nun jedes Departement eine eigene Akte gegen die dasselbe betreffenden Fälschungen in An- spruch nähm. Die Sammlung von Statuten darüber sey nun guf 120 angewachsen, die man in zwei Klassen: in solche, die ôffentliche und allgemeine, und solche, die besondere und Departements-Angelegenheiten betreffen, eintheilen könne. — Sein Vorschlag gehe nun dahin, alle Gesetze zurückzuneh- men, durch welche auf Fälschung Todesstrafe ausgesprochen sey, jene môge nun eine sffentliche oder Departements-Ange- legenheit betreffen, dagegen aber eine bestimmte Art solcher
Vergehen, die ferner als Kapital-Verbrechen angesehen wer-
den sollen, herauszuheben. Er nehme keinen Anstand, von fich auszusagen , daß er ein eifriger Vertheidiger dés Prin- zips sey, nach welchem -die Anwendung der Todesstrafen ver- mindert werden soll. Man fönne nicht läugnen, daß Kapi- tal- Strafen hier häufiger wären Und der, Kriminal - Kodex strenger sey, als in irgend einem" andern Lande der Welt. Bemerkenswerth sey es, daß in London und Middlesex die Anzahl solcher Verbrechen in einer Friedenszett, die dem Kriege unmittelbar folge, immer größer werde, dagegen aber sih vermindere , sobald wieder ein Krieg eintrete. Ju den sieben Jahren nah Abschluß des Nord - Amerikanischen Frie- dens seyen nicht weniger als 378 Verbrecher oder 54 durch- \chnittlich in jedem Jahre hingerichtet worden, Geringer sey die Anzahl derselben in -den sieben Jahren von 1816 bis 41822 gewesen , da 1N oder durchschnittlich in jedem Jahre 97 hingerihtet worden, und noch geringer in den fieben Jahren von 1822 bis 1829 mit 122 Hinrichtungen oder 17 im jedem Jahre. — Das neue Geselz beab- sichtige, die Todesstrafen' nur da bestehèn zu lassen, wo eine Fälschung verkäuflicher und übertragbarer Sicherheiten, oder aller solcher Dinge, die Geld repräsentiren, stattgefunden habe. Hierzu fäme nur noch die Nachmachung des großen und des Geheim - Siegels so wie des Königl. Handzeichens. Auch Testamente würden in diesen Bereich gezogeu werden, weil man diese gewdhülich ohne Zuziehung von Zeugen aus- fertige und sie daher zu vielen gefährlichen Betrügereien Spielraum gäben. Dagegen sollen von der Todesstrafe alle Fälschungen von Geld - und andern Quittungen, von Stem- peln , schriftlichen Mittheilungen , Aufträgen und Befehlen, von Scheinen und Obligationen , die nicht in die oben er- wähnte Kategorie gehören, befreit seyn. — Mit dem Code- Napoleon seyen diese Prinzipien ziemlich übereinstimmend. — Ueberall fônne man bei Fälschungen die Todesstrafe nicht abschaffen, weil die Fälscher gewöhnlich geschickte, oft seyr ge- bildete Leute, wie der bekannte Fauntelroy seyen, dessen Be- trügereien sich auf nicht weniger als 490,000 Pfd. belaufen
hätten. Wollte man solchen Leuten das Leben schen- fen und also irgend eine andere Strafe in Anwen- dung bringen, so würden sie bei harter Arbeit auf
dffentlichen Landstraßen und selbst an den Deportations-Orten sehr bald das öffentliche Mitleid — eben ihrer natürlichen M LUns wegen —. in Anspruch nehmen, und - jenes würde sich bald Gelegenheit zu verschaffen wissen, ihnen ihr Schick? fal recht erträglih zu machen. Denke man aber an das Fa- milien-Unglücf, das solche Leute oft anrichten, so erscheine es um so mehr gerathen, die Todesstrafe für sie niht abzuschaf- fen, sondern -erst abzuwarten, ob und wie diese Verbrechen mit der Zeit sich vielleicht vermindern, oder eine andere Ge- fialt annehmen. — Schlieglich stattete der Minister noch zweien Männern, Herrn Hobhouse (frúhern Unter-Staats- Secretair)- und Herrn Gregson seinen Dank fúr die Vor- arbeiten ab, die sie lange Zeit eingeleitet, um das gegeh- wärtige Geseß vorzubereiten , dessen Einbringung als Bill
U E Hause unter beifälligen Aeußerungen gestattet
Diese” genießen nämlih Porto-Freiheit und schrieben -
Fn Folge dieser Betrügorei sey
einbilden, es sey i
Oberhauses vom 2. April) an den Grafen v. Aberdee gerichtete Frage, ob die auf Griechenland Bezug Gabeiden Papiere noch vor Ostern dem Hause vorgelegt werden dürf- ten, antwortete diéser, daß er, wiewohl er gern gewünscht hätte, es noch vorher möglich machen zu fönnen ,. doc ‘erst nach den Feiertagen im Stande seyn würde, damit hervorzu- treten. Auf die weitere Frage des Lord Holland, woran die Verzögerung ‘eigentlich liege, erwiederte der Minister, daß mehrere Punkte noch nicht erledigt seyen, doch fönne er hin- s daßdie größte Uebereinstimmung unter den dabei etheiligten herrsche. — Nachdem darauf die (vorgestern er- wähnte) vom Marquis ‘von Clanricarde erhobene Frage beseitigt worden wär, brachte der Marquis von Salisbury die dritte Lesung einer Bill zur Schadloshaltung der Zeugen in der Angelegenheit von East-Retford in Antrag. Lord Holland widerseßte sich derselben, indem er die Meinung abgab, daß man diese Bill erst nah der bekannten Bill zur Wahlrechts - Uebertragung könne passiren lassen. Lebtere fomme am 26. April vor, daher trage er darauf ‘an, daß die dritte Lesung der vorliegenden Bill auf den 27sten d. M. verschoben werde. Der Lord-Kanzler er- klärte sich jedoch gegen jene Meinung, wonächst auch, als die dritte Lesung in Frage gestellt wurde, diese von dem Hause genehmigt ward. © — Jm Unterhause wurden mehrere Bittschriften ge- gen die Er1euerung des Ostindischen Freibriefes, gegen die G und Fenster - Taxe, und endlich auch eine von deñ chiffs-Rhedern in Hull überreicht, die darauf antrugen, daß man 1) die auswärtige Rhederei so viel als möglich be- schränke, 2) aber alle Abgaben, welche auf der Britischen Rhe- derei lasteten, ganz und gar aufhebe. Hr. Sykes, der diese Bittschrift úberreichte, schilderte die Noth der Schiffs- Eigenthümer und erklärte sich für ihre Wünsche, die jedoch feine weitere Unterstüßung im Hause fanden. — Jn Bezug auf Griechenland wurde Herrn Peel eine ähnliche Frage, wie die von Lord Holland im Oberhause gethane , vorgelegt. Er antwortete darauf ebenfalls, daß er hosse, die Papiere mit Nächstem vorlegen zu tönnen, dasiejeßt, in Folge einiger neuer- dings gcrroffenen Anordnungen, noch unvollständig seyen. Jnzwischen könne er versichern , daß das größte Einverständ- niß unter den Verbündeten herrsche, und daß die noch unter denselben unerledigten Gegenstände schwerlich mit den Na- men „„Differenze‘“/ zu belegen seyen. Das Haus verwandelte sich darauf in etnen Sübsidien - Auss{huß, um die Ausgaben- Anschläge der Civil - Liste, des Geschüß - Departements u. s. w._ in Erwägung“ zu ziehen. Was davon heute, so wie in den Sißungen von. Montag und Mittwoch (5. und 7. April)
nach dem Österfeste zu fernerer Erwägung verbleiben. “6D on 2, April. Ein heutiges Morgenblatt enthielc die Nochricht , daß Se. Majestät sich ernstlich unwohl befin- den. Namentlich auch in der City und an' der Börse hat dies eintge Unruhe erregt; da jedoch auf Privatwegen jene Nachricht nicht bestätigt wurde, so ist ihr im Allgemeinen nicht viel Glauben geschenkt worden, doch sieht man den nächsten Mittheilungen aus Windsor mit Gespanntheit ent- gegen. j « Jn Bezug auf die (gestern mitgetheilte) hinsichts der Korn-Geseße stattgefundene Debatte im Oberhause äußert der-Globe: „Es fann gegenwärtig von dergleichen Diskus: sionen fein praftischer Nußen erwartet werden, denn, wie fráftig und argumentirend sie auch seyn mögen — es bleibt doch immer nicht ‘blos die Majorität Derjenigen , die eine direkte Macht im Parlamente haben, zu Gunsten des Pro- hibitiv-Systernes, sondern dieses wird auch von einem hinläng- lich großen Theile der Bevölkerung selbs — den Pächtern und Land- Eigenthümern — so unterstüßt, daß es für jebt unmöglich ist, einen Angriff dagegen mit irgend einem günsti- gen Erfolge Ee Da einmal Diejenigen , die sich »rem Interesse gemäß, daß die Korn - Ein- fuhr. erschwert werde, am Ruder sind und die Macht der Gesekgebung in Händen haben „ so ist es vielleicht besser, wenn Diejenigen, die nicht alle Getreide-Einfuhr auf einmal veboten haben wollen, das Geseb, so wie es jeßt beschaffen ist, unberührt lassen.“ : 08 „„Wir können“, sagt das Hof - Journal, „auf das Bestimmteste ankündigen, daß Prinz Leopold nicht die Absicht hege, vor dem Verlaufe einiger Monate England zu verlassen. Ungegründet ist das Gerücht, daß er dem mit den verbünde- ten Mächten eingegangenen Arrangement irgend ein Hinder- niß in den Weg gelegt habe.‘ :
Beilage
— Auf die von Lord Hollard (in dér Sißung des
nicht erledigt werden kann, soll, einer Ankündigung gemäß, bis
A ERSL E E
‘ft unterm 23. Ofc. 1829 folgende definitive Uebereinkunft
747 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung
UDiRITIAND E E S R A
of- Journal zufolge sind vorläufige Schritte u ide Heiraid zwischen Lord Ellenborough und der Lady Asabella Fikgibbon, einer Schwester des Lord Clare,
gethan’ worden.
Den Direktoren des Actien Vereins zur Erbauung des
nnels unter der Themse ist von mehreren Kapitalisten ein Borschuß von C ONO Pfd. St. gegen 12 pCt. Zinsen und glei-
en Antheil an dem fünftigen Ertrage angeböôten worden. Die Vorsteher des Vereins werden, wie die Sunday - Times meint, genöthigt seyn, dieses Anerbieten anzunehmen, da sie für cin o ungewisses Unternehmen schwerlich Kapitalien un- ter günstigeren Bedingungen auftreiben dárften.
S ten.
Turin, 29. März. Aus Genua ist die erfreuliche Nach- rit hier eingegangen, daß Jhre Majestäten der König und die Königin glücklich von Nizza, wo der Königl. Hof den Winter zugebracht hat, im dortigen Hafen angelangt find ; die Ueberfahrt war günstig, und Ihre Majestäten sind gestern Abend nebst ihrem Gefolge im vollkommensten Wohljeyn ans Land gestiegen.
Inland. Berlin, 9. April. “Zwischen Preußen und Frankreich
über die Gränzberichtigung der beiderseitigen Staaten, ge- máß der Pariser Traktaten vom 30. März 1814 und vom 90. Nov. 1815, ünd im Verfolg der unterm 11. Juni 1827 zu Paris unterzeichneten Erklärung, abgeschlossen worden. Die auf den Grund des sechsten Paragraphs des ersten Artikels des Pariser Friedens-Traktates vom 20. Nov. 1815 ernannten Kommissarien, nämlich : von Seiten Sr. Majestät des Königs von Preußen , der Herr Heinrich Delius, Chef-Präsident der Königlichen Re- gierung zu Köln und Ritter des Rothen Adler-Ordens drit- ter Kla}e ; i und : j von Seiten Sr. Majestät des Königs von Frankreich und Navarra, der Herr Stephan Nikolaus Rousseau, Obersi im Jngenieurs-Corps, Offizier des Königlichen Ordens dex Ehrenlegion und Ritter des Königl. Militair - Ordens des heiligen Ludwigs „ ‘des Niederländischen Wilhelms - Ordens und des Civil-Verdienst-Ordens der Baierischen Krone ; nahdem sie sich wechselseitig und in gehdriger Form ihre Voll- ma hten mitgetheilt und anerkannt hatten, daß die am H. Juni 1827 unterzeichnete und ausgewechselte Erklärung *), W0- durch ihre beiderseitigen Regierungen übereingefommen wa- ren, die wegen des Leyenschen Gebietes entstandenen Anstände zu beseitigen, in Beziehung auf den dritten Artikel diejer Er- flärung wirflih in Ausführung gekommen sey, nachdem |le auch anerkannt hatten, daß das -durch ihre Delegirten - Be- hufs Feststellung der geometrischen Lage der einen- eigenell Bann bildenden Ortschaften, unterm 20. Febr. 1821 zu Saar- brücken abgefaßte Protokoll, in Beziehung auf die Linie, welche zur Ausführung des Traktates vom 20. Nov. 1815 von Perl bis nach Houve- gezogen werden soll , bei Feststel- lung des Gränzzuges längs diejer Linie zum Grunde gelegt werden müsse, so haben die Kommissarien die durch die näm- lichen Delegirten beschlossenen und in das erwähnte Proto- foll eingerückten Einrichtungen und Vorschläge zum Austausche angenommen „- und sind über die nachfolgenden Artikel über- eingekommen. : | Art. 1. Die Gränze zwischen den beiden Staaten soll mitten in dem Flußbetté der Mosel, das heißt in dem Thal- wege dieses Flusses an demjenigen Punkte anfangen, bei 1vel- chem die Königreiche Preußen und Frankreich, und bas Groß- herzogthum Luxemburg unter der Souverainetät des Königs der Niederlande, sich berühren, welcher Punft demjenigen auf dem rechten Ufer des nämlichen Flusses gegenüber liegt, wo die Bânne der Dörfer Perl (in Preußen) und Appach (in Frankreich) sich scheiden, Von da wird die Gränze der- jenigen Linie folgen, welche fortan auf beiderseitigem Gebiete längs der Gränze die Scheidewand bilden wird, bis zu dem Punkte, wo sie zwischen Güdingen und Saar -Bübingen,
__*) Die- obgedachte Erklärung i wähnte, zu die(@ Ucbercinkunft gehöri e Verzeichniß aller Ge- biete oder Gebietstheile, welche von jeder Seite die neue Linie
zwischen den beiden - Königreichen berühren, werden wir morgen
so wie das weiter unten er- |
Æ 100.
beide zu Preußen géhdrig, ‘den Saarfluß erreicht, dessen Thal- weg oder Wasserfaden in diesem Theile“ seines Laufes “zur Gränze dienen wird, ‘bis zum Zusammenfluß dieses Flusses mit der Blies unterhalb Saargemünd , um hierauf in dem Thalwege der leßtern aufwärts zu gehen und bei der Uhrigs- mühle an den Scheidepunfkt zwischen den Gebieten dex Preu- Kischen Gemeinde Bliesransbach, der Baierischen Gerneindén Bliesmengen und Bliesbolgen, und der Französischen Ge- méinde Bliesschweien zu gelangen, bei welchem Punkte zu- gleich Preußen, Frankreich und der Baiersche Rheinkreis sich berühren, Alles dies „ wie solches auf dem diesem Vertrage beigefügten Hauptplane sich verzeichnet findet und durch einen doppelten Strich (blau auf der Preußischen und roth auf der Französischen Seite) auf diesem Plane angedeutet ist, welcher durch die Herren Kommissarien, ihre Delegirten und die mit der Aufnahme beauftragten Ingenieurs festgestellt und unterzeihnet worden is. *
Nachdem in Folge dieser Gränzbestimmung zwischen den beiden Königreichen der dritte Artikel ‘der Crklärung vom 11ten Juni 1827. in Ausführung gekommen ist, so hat Frank: reih von Preußen die Dörfer und davon abhängigen Gebiete von Flatten, Gongelfangen, Merten und Biblingen zur Aus- gleichung der Ansprüche erhalten, welche die erstgenannte Macht auf den Leyenschen Distrikt gemacht hatte, nach dem buch säb- lichen Sinne des Traktates vom 20sten November 1815., worauf sie förmlich Verzicht leistet, wie solches die hier obén angeführte Declaration vom 11. Juni 1827. besagt.
Um nun auf eine sichere und dauerhafte Weise den Be- sibstand jedes Königreiches, so wie es die Bestimmung der Gränz-Bezeichnung zwischen den beiden Staaten vorschreibt, festzustellen, so hat man anerkannt und ist dahin úbereingefom- men , daß einer Seits Preußen an Frankreich 1) das Dorf und Gebiet von Mandern ; 2) das Dóörfchen Scheuer- wald mit demjenigen Theile seiner Gemarkung, welcher südlich von dem Wege gelegen ist, der aus dem St. Martins-Walde an dem Punkte herauskommt, welcher die Gemeinde Man- dern (Frankreich) von Buschdorf (Preußen) trennt, und nahe bei und ndrdlich von dem kleinen Hause, das Schloß genannt, vorbei zieht, bis zu dem Punkte, wo er den Weg von Luxem- burg nach Saarlouis erreicht, welcher sofort die Gränze zwi- schen den beiden Staaten bis an das Kolles - Kreuz bilden wird; 3) das Dörfchen Remelsdorf und seine Gemarkung; 4) einen Theil des Bannes von Jhn oder Lognon ; 5) das Vöôrfchen Heiningen und dessen Gebiet; 6) einen Theil des Bannes von Leidingen; diese drei leßktgenagnnten Orte und Gebiets-Theile, in so weit sie \üd-dstlih von dem Wege gelegen sind, der von Guerstlingen nach Schreck- singen führt; 7) das Dorf und den Bann von Srhrecf- lingen; 8). das Dorf und Gebiet von Willingen ; und von der andern Seite Frankreich an Preußen 1) die kleinen Parzellen der Gemarkung von Launsdorf, welche nördlich des Weges von Luxemburg nach Saarlouis liegen; 2) das Gebiet von Waldwies , welches man den Molvingergrund nennt, und welches nordöftlich von dieser Gemeinde und: jenseic des-Kirschhofer und Wieserwaldes gelegen ist ; 3) den kleinen Theil des Gebietes von Heiningen, welcher nordöstlich des Weges , der von Guerstlingen nach Schrecklingen führt , ge- legen ist; 4) die Gersweiler Mühle mit Allem was dazu gehört, und was auf dem rechtenUfer der Blies liegt, abtreten soll. Den Einwohnern von Gersweiler wird die Befugniß vorbehalten, ihr Getreide nach wie vor auf dieser Mähle mahlen zu sassen. Preußen behält überdies den Besiß des Dôörfchens und Gebieces von Diesdorf , welches vordem zu Schwerdorf ‘gehört hätte, wie auch. des Warndtwaldes und des in-_die- jem Walde eingeschlossenen Warndthofes, dergestalt, daß der Saum des Waldes die Gränze bilden soll. Um feine Unge- wißheit zu lassen, so soll dieter definitiven Uebereinkunft ein Verzeichniß aller Gebiete oder Gebietstheile beigefügt werden, welche von jeder Seite die neue Linie zwischen den beiden Königreichen berühren. Diese Nachweisung wird von den Kom- missarien unterzeichnet werden, nachdem deren Uebereinstimmung mit dem Hauptplan dieser Gränze anerkannt worden seyu-wird. Zu diesem Endzwecke, und gleich nach der Genehmigung der gegenwärtigen“ Uebereinkunft, werden -: die Herren Delegirten der Kommissarien, nämlich von Seiten des Commissairs Sei- nér- Majestät des: Königs von Preußen, der Herr Wilhelm Heinrich Dern, Königl. Preußischer ‘Landrath und Ritter des rothen Adler-Ordens dritter Klasse, und von Seiten des :Commissairs Seiner Allerchristlichsten Majestät , der ‘Herr
mittheilen.
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Kaspar Reinhard Réollay- Ole T E im Königl, Fran- zösischen Ingenieur - Corps, Ritter des dniglichen ‘Militair-
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