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hen einer Regierung und den“ Ministern, welche. “ihr zu Dollmetschern derselben bei fremden Nationen dienen sollen, besteht eine so enge Verbindung, hinsichtlich ihrer politischen Ansichten, daß man hiexin dem Präsidetiten alletifalls zuge- stehen kann, das ihm verfassungsmäßig gebührende Recht des Beamtenwechsels zu Gunsten seiner Anhänger zu ‘benußen, um Diesen Aemter zu übertragen, die er Andern nimmt, welche sie unter einer früheren Verwaltung bekleideten. Was aber andere nichr zu diejer Kätegörie gehörende Aemter be- trisst, so stellen sich die Sachen F eine ganz verschiedene Weise. Die mit diesen Aemtern verbundenen Pflichten sind unter allen Verwaltungen größtentheils dieselben ; sie find von der Verfassung deutlich bezeichnet und vêllig unabhängig von allen Anforderungen einer höheren Staats-Politif, in deren Betreff sehr verschiedene Ansichten obwalten können. Dergleichen Aem- ter zu Werkzeugen einer Partei machen zu wollen, und noch dazu in solcher Ausdehnung und in solcher Weise, wie der gegenwärtige Präsident es gethan hat; das heißt, jede Anstellung, die von der Regierung ausgeht und die (wenigstens in der Theoric) zum Besten der Negierten seyn soll, zur Bestehung einer Faction und- zur Belohnung von Söldlingen benußen. Fast Úberflússig wäre cs, hier noch hinzuzufügen, daß in solchen ‘llen, Talente, guter Ruf und geleistete Dienste ohne- per- Stad Kriecherci gegen das Oberhaupt der Regierung nicht berücksichtigt werden; wir sagen persönliche Kriecherei, weil in diesem Augenblick feine bestimmtea Grundsäße zu bemer- fen sind, die ihren Anhängern den Namen einer ‘Partei verschaffen könnten. Die dermalen in Gunst stehende foge- nannte Partei wenigstens besißt Grundsäße, die sie jedem Verhältnisse anpaßt. Hier in der Stadt New -York ist sie gegen den Tarif; im Jnnern des Staates New-York für denselben; in Virginien und Süd-Carolina ist sie gegen innere Verbesserungen; in Ohio, Îllinois und dem entferu- ten Westen ist sie für Errichtung. von Landstraßen und Ka- nâlen; theoretisch befennt sie sich zu Ersparungen und Reform; praktisch war sie vershwenderiscch in unnds- thiger Abseßung auswärtiger Gesandten und Ernennung an- derer, in Anstellung- einer Menge von Beamten, bevor man ihrer bedurfte, und in anderen Dingen mehr; während die von ihr veranlaßte Reform in nur zu vielen Fällen einzig darin bestand, geschickte und langbewährte Staatsdiener außer Brodt zu seben, um Leuten Plaß zu machen, denen diese Eigenschaften fehlten. Es besteht kein gemeinschastliches
fee Aemter - Befebungen derselbe Fall seyn werde. Zwi-
Band, das diese Partei zusammenhält, als Diensibarkeit ge-
gen das Oberhaupt der Regierung — ihre Anhänger sind Jacksonisten und nichts weiter.“ ; s ÆGegen Ende des vorigen Mouats traf der frühere Staats - Secretair, Herr Henry Clay, in New-Orleans ein. Vereinigte Provinzen vom la Plata.
An Nordamerifa eingelaufene Zeitungen gus Buenos- Ayres bis zum 23. Dezember v. J. enthalten folgende nähere Umstände über die (vor einiger Zeit mitgetheilte) Ernennung des Generals Manuel Rosas zum Gouverneur und General- Capitain der Provinz Buenos-Ayres. MNachdera Tages zuvor im Hause der Repräsentanten beschlossen worden war, den neu zu erwählenden Gouverneur mít außerordentlichen Vollmachten zu versehen, um sich den Plänen und Rän- fen unruhiger Köpfe kräftig widerseßen zu können, wurde am 6, Dezember der genannte General mit einer Majorität von 32 Stimmen unter 33 zum Gouverneur und General - Capi- tain der Provinz Buenos-Ayres erwählt. Am 8. fand seine förmliche Eiusebung im Hause der Repräsentanten statt, wo er nach erfolgter Eidesleistung eine Rede hielt, die der Prä- sident des Hauses beantwortete. Leßterer sagte hierbei \{ließ- lich, daß er (Rosas) dem Beschlusse des Hauses zufolge. mit außerordentlicher Gewalt bekleidet und mithin für die öfent- liche Ruhe und persönliche Sicherheit verantwortlich gewor- den sey. Die Nachwelt würde einst über ihn richten, ob er seine- gegen das Land übernommenen Pflichten und seine feier-
_lich abgelegten Eide erfüllt habe. — Ju -einem dieser Eide
machte er sich verbindlich, die Unabhängigkeit des Staates und seiner Freiheiten unter. dem republikanischen Repräsenta- tiv -System aufrecht zu erhalten. — Noch an demselben Tage erließ er cine Adresse an die Bewohner der Pro- vinz im Allgemeinen; eine zweite an die Armee und Flotte und eine dritte an die Miliz, Uebrigens (heißt es în den Zeitungen) ist dieser General Rosas derselbe, der vor einigen Monaten an der Spike eines zahlreichen Haufens von Indianern und von Bewohnern von Santa-Fé in Buenos-Ayres eindrang. Sein dermaliges Kabinet besteht
aus, dem Minister der inneren und -auswärtigen Angelegen-
heiten, General Thomas Guido , ‘g1s ‘dem Kriegs-Minister
J. R. Balcarce und aus dem Finanz-Minister M. F. Gart- cia. Er* macht große Anstrengungen, die verschiedenen Pro-
vinzen der Argentinischen Republik, die seit längerer Zeit
alle politischen Verbindungen unter einander abgebrochen hatten nach dem Vorbilde der Vereinigten Stani R wieder zu vereinigen. “ Ex hätte zu diesem Ende am 12. Dez. an die Gouverneure aller Provinzen ein Umlaufschreiben er- lassen, in welchem ex unter “Anderm sagt, ér würde feine Wünsche nicht für vollkommen erfüllt haltea, wenn er nicht
die ganze Argentinische Familie mit einem Lande verbünden
sähe, das den Beistand aller Provinzen bedürfe. — Die er- wähnten Buenos-Ayres-Zeitungen sind übrigens mit Notizen uber den General Dorrego angefüllt, der bekanntlich im Dez.
1328 auf Befehl des Generals Lavalle erschossen wurde. -
Seine Leiche wurde am 20. Dez. v. J. von dem Orte, wo sie bisher gelegen, zur Stadt gebracht, dort zuerst in der
Kirche La Piedad und dann in der Citadelle feierlih ausge-
stellt, worauf sie wieder“ zur Kathedrale zurückgeführt und in selbiger beigeseßt wurde. Die Gaceta Mercantil vom 23. Dez. war mit ciner s{hwarzen Einfassung versehen.
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__- Berlin, 10. April. Nachstehendes ‘sind die beiden Aktenstücke, welche wir gestern, bei Mittheilung der Ueber-
einkunft zwischen Preußen und Frankreich vom 23. Oft. 1829,
nachzuliefern uns vorbehalten haben : Erflärung wegen Beseitigung der Differenz, die sich rücksichtlich des Leyeuschen Distrikts er- hoben hatte.
Das Preußische und das Französische Gouvernement
sind mit einander übereingekommen, die entstandene Differenz wegen des zwischen der Saar und Blies belegenen, aus den Dörfern Klein-Blittersdorfff, Auersmachern, den Weilern Han- weiler, Rilchingen und dem Pachthofe-Vintringer Hof beste- henden, Leyenschen Distrikts durch den in den nachfolgenden Artikeln enthaltenen Vergleich zu beseitigen.
Art. 1, Preußen verbleibt im Besiße des Leyenschen
Distrikts, und Frankreich entsagt förmlich jedem Anspruche auf
den in Rede stehenden Distrikt.
Art. 2. Als Entschädigung für die Ansprüche, welche Frankreich nach dem Wortlaute des Pariser Friedens-Vertra- ges vom 20. November 1815 auf den Leyenschen Distrift ge- macht hatte, erhält Leßteres die Dörfer Merten, Biblingen, Flatten und Gongelfangén mit ihren Weichbilden.
Art. 3. Die Uebergabe dieser Dörfer an Frankreich soll sobald“als möglich, und ohne die Beendigung der desini- tiven Gränz-Regulirung äbzuwarten, geschehen.
Art. 4. Das Préeuzische Gouvernement leistet auf die am Tage dex Uebergabe etwa noch rückständigen Steuern der Einwohner von Merten und Biblingen Verzicht.
Art. 5. Da, wo die Saar und Blies das Preußische Gebiet von dem- Französischen scheiden, foll der Thalweg* die- ser Flüsse die Gränze bilden. ;
Art.-6. Gegemvärtige im Namen Sr. Maj. des Kd? nizs von Preußen und Sv. Maj. des Königs von Frank- reich zweimal gleichlautend ausgesertigte Erklärung soll , nach erfolgter Auswechselung, in Kraft und Wirkfamkeit treten.
_So geschehen zu Paris, den 11. Juui 1827. (L. S.) Werther. (L. -S,) Freiherr v. Damas.
Namentliches Verzeichniß der Dörfer, Weilèr und Zubehörungen , deren Gebiete die neue durch. die definitive
Uebereinkunft vom 23. Oftober 1829 * festgeseßte Gränze
zwischen Preußen und Frankreich berühren: Von Preußischer Seite. | Perl und Oberperl. Pellingen. Borg. Efft. Büschdorf. Der nördliche Theil des Bannes von Scheuerwald. Wehin- gen. Wellingen. Büdingen und der abgetretene Theil des Bannes von Waldwies. Silvingen, Bieringen. Öberesch. Diesdorf. Fuhrweiler. Groshemmersdorf. Körperich-Hemmers-
dorf. Niedaltdorf. Jhn oder Lognon, und der nördliche Theil
von dessen Bann. Der abgetretene Theil von Heiningen. Leidingen und der nördliche Theil seines Gebietes. Beders- dorf. Jttersdorf. Berus und St. Oraine. Ueberherrn. Der Warenthof und Warentwald. Die Waldungen von Lauter- bach. Lauterbach. Karlsbrunn. St. Nifolas. Naßweiler. Emmersweiler und die Gensbacher-Mühle. Grosrosseln. Lud-
weiler. Geislautern. Fürstenhausen. Klarenthal. Krüghütte.
Ziegelhof. Gersweiler. “Die Stadt und die Gemarkung von Saarbrücken. St. Arnual. Güdingen. Saar - Bübingen.
Kleinblittersdorf , vormals Leyischer Distrikt. Auersmacher, *
desgl. Rilchingen, desgl. Hanweiler, desgl. Der Wintringer-
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hof , desgl: Die Gersweiler Mühle. liesrane bah. Die e ; e le. i E Uhrigsmüh Von Franz es Seite. a Appa, Filiale von irsch. Merschweiler mit seinen isialer Belmacher , Kinzingen und Nauendorf. Mandern. Ehntingeu und Menzburg. Scheuerwald und der südliche Theil- seines Bannes. Rißingen , Filiale von Launsdorf. Laurisdorf. Flatten, Filiale von Launsdorf. Gongelfangen, iliale von Waldwies. Waldwies. Zeuringen, Filiale von Srandbef, Burgesch , Filiale von Schwerdorf. Cottendorf,
desgl. Obweiler , desgl. Scchwerdorf. Neunkirchen , Filiale
g i ; ; L: O Hwerdorf. Reimelsdorf. Nied-Wellingen und Gerstlin- p EA ebaetretete Thril von Jhn oder Lognon. Heiningen. Der abgetretene Theil von Leidingen. Schrecklingen, il- lingen. Berweiler. Merten und Biblingen. Houve und Wen- delhof: Kreußwald. La Croix, desgl. Wilhelmsbrunn, desgl. Das Hospital von Karlingen. Freimengen von St. Fontaine. E Cochern und Ditschweiler. Roßbrück. Morsbach uid Gensbach. Forbach von westlicher Seite. Klein-Rosseln und die alte Glashütte. Forbach mit Schönecken. Die Glas- hútté Sophie, der Styringer Hof und Zubehör. Spichern. Alzingen und Zinzingen. Grosblittersdor| und die Sembacher- Múhle. Wilfriedingen. Saargemünd. Neunkirchen. Bilies- ersweiler. Bliesschweien. i — / Dieses Verzeichniß der Dörfer, Weiler und Gebiete, welche beiderseits die Gränzlinie zwischen Preußen und Frank- reich berühren, wurde mit den Namen, welche auf dem Haupt- Plane geschrieben stehen, gleichlautend befunden und soll dem definitiven Vertrage, welcher heute den. drei und zwanzigsten Hftober ein tauseud acht hundert neun und zwanzig zu Saar- brúcken abgeschlossen worden ist, beigeschlossen werden. Saardrücken, den 23. Oftober 1829. (L S.) Heinrich Delius, Kommissarius Sr. Majestät des Königs von Preußeti. (L. S.) Roufjeau, R Kommisfarius Sr. Allerchristlichsten Majestät.
— Anus Glogau schreibt man unterm 4ten d. : Die
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angestrengten Arbeiten der hiesigen Einwohner und des Mi- litairs, worunter besouders das überaus thätige Pionier- Corps und der stets an Ort und Stelle die nôthigen Anord- nungen treffende Herr Major von Wichert sich auszeihneten, haben einen Dammbruch an der Oder nicht verhindern fôn- nen. In der Nacht vom 24. zum 25. März erreichte der Strom am Pegel die hier nie erlebte Höhe von 13 Fuß, und nur wenige Zolle hâtte das Wasser noch. zu steigen brauchen, um die Brücke selbst zu ÚÜbershwemmen. Da riß der Damm bei dem Dorfe Zerbau und dieses so wie alle anderen der Oder nahe gelegenen Dörfer wurden jo unter Wasser gefeßt, daß von vielen Häusern nur noch die Dächer hervorragen. Von dem jenseitigen Oder-Ufer sind wir nun ganz abgeschnit- ten, und die Post- Verbindung mit Züllichau , Fraustadt und Guhrau findet theilweise zu Schisfe statt. Die Noth der Landleute zu mildern hat sich der bereits im vorigen Jahre mit so. günstigem Erfolg bestandene Unterstüßungs-Verem, an dessen Spiße sich unser Kommandant, Se. Excellenz der Herr General-Lieutenant von Grolmaunn befindet, wieder konstituirt und bereits angefangen, milde Gaben zu sammeln und zu vertheilen. Jm vorigen Jahre find durch die Thä- tigkeit dieses Vereins úber 3200 Thaler an baarem Gelde und 700 bis 800 Scheffel Getreide vertheilt worden. Es is zu erwarten , daß, da in diesem Jahre die Noth bei weitem größer ist, als im vorigen, der- Verein diesmal noch kräftiger in seinem’ segenreichen Wirken unterstüßt werden wird.
— Aus Stettin von 8ten d. wird gemeldet: Der hie- sige Wasserstand war am ten 6 Fuß 11 Zoll, am 5ten 7 Fuß 1 Zoll, am 6ten 6 Fuß 9 Zoll, überall bei-Westwind, am 7ten 6 Fuß 8 Zoll, bei Westnordwest, und heute 6 Fuß 7 Zoll, bei Westwind. Der fliegende Orkan hat von der Nacht des 4ten d. M, bis gestern, jedoch în den leßten Tagen mit ge- lingerer Kraft, fortgedauert und manche VUCOINN zur &olge gehabt. Namentlich wurde ein Fraufkfurter Kahn, mit Brennholz beladen, unter die in Bau: begriffene Parnibbrücke getrieben und versank; einige Brücken des Dammweges wur-
den schadhaft und ein Brückenpfeiler durch eine Holzflotte
10 beschädigt, daß er gesunken ist. Die Brücken "4 jedoch heute wieder in solchem Zustande, daß der Weg ohne-Gefahr zu passiren ist, Der Orkan peitschte das Wasser mit einer solchen Gewalt, daß es über. die Brücken und- Wälle der Lastadie spribte und Wellen wie die See schlug. — Jn Groß-Schönfeld bei Bahn drückte der Sturmwind eine neu t Swinemünde wurde ain Zten Abends 11 Uhr der \{chon den ganzen Tag über lebhafte Súdwestwind bei Regen und
erbaute Scheune so zusammen, daß sie fast ganz einstärzte. —
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Hagelschguer ebenfalls zu einem fürchterlichen Orkan, der am 4ten bis Abends 6 Uhr ununterbrochen fortwüthete, das Wase ser der Ostsee forttrieb und die ohnehin schon berrächtliche Geschwindigkeit des Swinestroms in dem Maaße steigerte, däß dieselbe im Fahrwasser längs der östlichenUfereinfassung zwischets 6—8 Fuß in der Sekunde betrug. Durch den mit seiner ganzen Kraft auf das Bollwerk unterhalb der- Stadt wirkenden Strötmn. wurde das Vorland auf 24Ruthen Länge fortgeführt, das Boll- werk unterwaschen, und es entstand ein Erdfall von gleicher Länge und 1 —4 Ruthen Breite. Die am Bollwerk liegen- den Schifse mußten ihre Anker aufs Land bringen und #o die Schiffe befestigen, weil sie der Haltbarkeit der Anbinde- pfähle nicht mehr trauen fonnten. Die östliche R iein sung am Russenriegel bis zum Südenwerk beim östlichen Noth-Hafen wurde ebenfalls an mehreren Stellen bedeutend _beschädigt und zerstört. Mehrere Strecken wurden untertva- schen, es bildeten sih Erdfälle , das alte und neue Packwerk verschwand auf 33 Ruthen Länge und 2—6 Ruthen Breite, und die neuen 36—38 Fuß langen Bollwerks - Pfähle wut- den ausgehoben, fortgeführt und die darauf befindlichen Vor- räthe von Steinen und Kies iín- den Abgrund gezogen. Das Unwetter selbst rourde durch einen sehr niedrigen Barometer- stand von 28‘/ Reaumur und am 3ten d. M. Abends durch cinen um den Mond befindlichen großen Ring vorher E zeigt. Der Wasserstand war am 4ten Mittags, -rwoo der Or- fan am heftigsten wüthete, 2/ also 1/ 6‘/ unter dem Normal - Wasserstand am Pegel. Ein Glück ist, daß es nicht aus Nordost wehete, weil sonst eine shreckliche Wassersnoth und vielleiht noch größere Zerstôrung eingetreten seyn würde. Es sind úbrigens während ‘und nach dem Orkan die zwecmäßig- sten Maaßregeln zur Verhütung größerer Zerstörungen und Besserung des bereits Zerstôrten getroffen, auch die ausge- waschenen und fortgerissenen Rammpfähle und Rüstungs- hölzer mit fast übermenschlicher Anstrengung größtentheils ge- borgen worden.
— Îm verflossenen - Quartal sind überhaupt 7 Preußî- sche Seeschiffe von 638 Lasten Grdße in den Hafen zu Swi- nemúnde eingelaufen; darunter befanden sich zwei 355 Lasten große Schiffe beladen und 5 geballastete. Ausgegangen ist nur ein 45 Lasten großes Preußisches Schiff.
— Nach zuverlässigen Nachrichten über das Fortschreiten der Regulirung der -gutsherrlichen und bäuerlichen Verhält- nisse in der Provinz Posen siad im Jahre 1829 durch Be- stätigung und Ausfertigung der Rezesse beendigt, oder zur Aufnahme der Rezesse vorbereitet und als beendigt zu betrach- ten: 179 Regulirungen zum Eigenthum bei ganzen Gemein- den, 33 Ablôsungen von Diensten und Grundgerechtigkeiten bei ganzen Ortschaften und 202 Gemeinheits-Theilungen, mit Inbegriff der - bei Regulirungen vorgekommenen. Bei den lestern sind überhaupt in 179. Dorfschaften 1742 Eigenthü- mer geworden mit einem Landbesiß von 92,590 Morgen zu einem ungefähren Werthe von 539,260 Rthlr. Bei 33 Abidsun- gen sind 286 verpflichtete und 254 berechtigte Jndividuen ge- wesen, und sind an Diensten abgelöst 48335 Spanntage und 4259 Handtage. Die Zahl der separirten Jnteressenten be- trägt 2491, gänzlich separirt sind 283,588 Morgen Pr., ohne gänzliche Separation von verschiedenen Grund-Gerechtigfeiten befreit sind 74,485 Morgen Pr. ; zur Verbesserung der Schul- ämter sind hergegeben 143 Morgen Pr. und an neuen Eta- blissements sind entstanden: ein herrschaäftlihes Vorwerk, 41 abgebaute Hôfe, 18 Familien-Wohnungen. Die Resultate “aus den 6 Jahren, seit dem Beginnen der Geschäfts-Verwal- tung der dasigen General-Kommission, zu Anfange des Jah- res 1824 bis zum Schlusse des Jahres 1829, kommen da hinzu: stehen: 1) bei Regulirungen sind bei 554 Ortschaften 5322 Eigenthümer ihrèr Stellen mit einem Landbesis von 302,174 Morgen Pr. zu einem ungefähren Werthe von 2,111,411 Rthlr. geworden, und aufgehoben sind durch diese Regulirungen an Diensten 429,384 Spanntage und 876,253 Handtage, zusam- men 1,305,637. Die übrigen dabei aufgehobenen Dienste ha- ben den Werth an Kapital von 478,901 Rthlr. Was 2) die Ablösungen betrifft, so waren bei 90 Ortschaften: 827 Verpflichtete und 311 Berechtigte; abgelöst an Diensten sind: a) 16,835:Spanntagè, b) 15,2513 Handtage, zusammen 32,087. 3) Gemeinheits-Theilungen haben 581 statt gefunden ; die Zahl der Jnteressenten bei denselben war 7685; gänzlich separirt sind 1,078,550 Morgen Pr.; ohne gänzliche Sepa- ration sind von verschiedenen Gerechtigkeiten befreit worden — 217,034 Morgen Pr. ; zur Verbesserung der Schul-Aemter wurden bei 31 Stellen 260 Morgen Pr. hergegeben ; an neuen Etablissements entstanden: 5 herrschaftliche Vorwerke, 124 abgebaute Höfe, 54 Familien-Wohnungen. — Die Guts- Herren haben die gesesliche Verpflichtung, bei Eigenthums-
Verleihungen " bäuerlicher Hôfe deren Jnhabern - Wohn-