1830 / 112 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Aufreizungen zur Unsittlichfeit, mit allen dur die Pflicht der Fürsorge für das Wohl Unserer Unterthanen gebotenen und nach der Verfassung Unsers Reiches Uns zustehenden Mitteln zu brgegnen. Wir haben zu diesem Ende die Be- stimmungen der Ul. Beilage der Verfassungsurkunde über die Freiheit . der Presse streng handhaben lassen. Es ist aber auch Unser ernstlicher Wunsch, daß die Er- werbung belehrender und nüßlicher Schriften dem Volke er- leihtert und auf diesem Wege den Nachtheilen vorgebeugt werde, die von dem Gebrauche werthloser Bücher zu besor- gen sind. Wir finden es dieser Unserer Absicht angemessen, zu genehmigen, daß gleichfalls die Protestanten eigene Ver- eine zur Verbreitung erbaulicher und belehrender Schriften gründen dürfen, welche unter Unserer Aufsicht und Schuß in so lange, ‘als Wir nicht anders verfügen, nach folgenden Grundbestimmungen sichrichten sollen u. st. w.// Nach dem weitern Inhalte dieser Bestimmungen erhalten die Vereine die Ei- genschaft vom Staate genehmigter ‘Privatgésellschaften. Die Theilnahme “an denselben is jedem Juländer gestattet. Der Austritt erfolgt nah vorgängiger halbjähriger Anzeige. Mit auswärtigen ähnlichen Anstalten dürfen die Vereine nicht in Verbindung treten. Jhr Zweck ist die Verbreitung er- baulicher und belehrender Sicblilten zunächst unter den Pro- testanten in Baiern, und zwar in dem Verhältnisse, -daß die Bücher an die Mitglieder der Gesellschaft unentgeltlich, an andere Personen aber zu möglichst wohlseilen Preisen abge- geben werden. Bei den Erbauungsschriften soll darauf ge- sehen werden, daß sie mit wesentlicher Festhaltung des Lehr-

begriffes ihrer Kirche, und weder in polemischer noch in ein- | Wien begehrt. Nehmer. * Paris 2 Mt. 186 Geld. Breslau zu lassen. Pe--

seitig mystischer Richtung, verfaßt sind. Die Bücher, welche von dem Verein verbreitet werden, sind dem Staats-Ministe- rium des Jnunern jährlich anzuzeigen.

Von dem Chevauxlegers-Regimente in Augsburg befinden sich, nah Angabe öffentlicher Blätter, über 100 Mann im Spitale, wovon bereits 7 durch ein nervöses Fieber “hinge- rat wurden. Glücklicherweise sind bis jetzt unter dem dajelbst gleichfalls garnisonitenden Zten Linien- Jnfanterie - Regimente und der Artillerie, so wie auch unter den Personen des Cí- vilstandes, feine Anzeichen solcher Krankheit wahrgenommen

worden. Î

: Frankfurt a. M. 18. April. Nachrichten aus Darm- stadt vom 17ten d. zufolge ist das Großherzogl. Haus durch ‘den an diesem Tage erfolgten unerwarteten und schleunigen Tod Sr. Hoheit des Landgrafen Christian von Hessen, Brüder des verewigten Großherzogs, aufs Neue in Bestür- zung und Betrübniß verseßt worden.

vet Franffuvt: a. M., 18. April. Ju der‘rabgelgus fenen Woche: war das Geschäft im Staatspapier-Handel“ wo- gen der eingetretenen christlichen und jüdischen Feiertage nicht eben lebhaft. Die Course der Oesterreichischen Fonds erlit- - ten mehrere Schwankungen und gingen etwas niedriger; be- sonders war dies bei den Bank-Actien und 5proe. Metall. bemerklih. Der rückgängigen Bewegung lag die weichende Notirung“ an der Wiener Börse zum Grunde; man erhielt solche fast täglich durch Stafetten und in Verbindung mit Privat-Nachrichten, wonach nôchsten Monat wieder für 10 Millionen 5proc. „Metall. zum Abtráäge bestimmt werden fol- len. Der Abschluß des neuen 4proc. Aulehns von 20 Mil- lionen Fl. bestätigte sich. Die Kauflust zu Bank-Actien vêr- lor sich auffallend, seit man erfuhr, daß ein angesehenes hie- siges Haus, das unlängst arke Posten dieses Essefts losge- schlagen, 1000 bis 1200 Stück Accien aus der Wiener Bank genommen hat,, vermuthlich um solche an den Markt zu brin- gen. Inzwischen konnte bei Allem dem fein bedeutendes Fal- len. eintreten, da das baare Geld im Ueberuß am Plak ist und der Disconto sich wie bisher auf 3 pCt. hält. Bei Pro- longation aller Fonds: Gattungen is der Zins etwas höher.

Für Bank'- Actien auf einen Monat tägliche Lieferung wird_

42 bis 5 Fl. pr. Stück mehr bezahlt, als pr. comptant , für Partial 2 ‘pCt. und bei 4proc. Metall. #7 bis F pCt. Uebri-

gens stehen unsere- Course der 5- und 4proc. Metall., so wie

der BankActien, mit denen der Wiener Börse und der an- deren Hauptpläße fast ganz gleich, so daß keine Zusendungen zu erwarten sind und die effektiven Stücke sich selten machen. Das Geschäft in Holländischen Fonds, als 2zproc. Jutegra- len, Kanzen unF Restanten zeigte sich merklich flau, seit man von der weichenden Notirung an der Amsterdamer Börse Nachricht hatte. Unsere Spekulanten scheinen geneigt, mit diesem Papiere nach und nach loszuschlagen. Span... Rente perp. hielt sich ziemlich begehrt, doch mehr in Folge eingelau- fener Aufträge von Berliner Häusern, als der Kauflust uan- serer eigenen Spekulanten. «Jn Polnischen Loosen fand be- deutender. Umsaß statt ; sie hielten sich um etwa F Rthlr. pr. Stück steigend im Coursez an comptanten Stücken derselben

ist eben fein Ueberfluß. Die 4proc. Preuß. Staats-Schuld- scheine halten sich in willigem Begehr. “Int allen ita, Effekten ging nur sehr wenig um. Auch im Wechsel-Handel war es die vergangene Woche über merklich still. mster- dam aller Sichten war ausgeboten (es wurden viele Restan- ten nach diesem Plaße zum Verkauf gesendet und darauf hin abgegeben). Hamburg und Paris waren etwas gefragt. Berlin aller Sichten blieb in willigem Gesuch und steigend im Course. der lebten 8 Tage nur sehr wenig Geschäft und auch heute der Umsalz nicht ‘besonders erheblich. Jn Oesterreichischen Effekten war es besonders fill. /-5proc. Metall. à 1035 zu haben, ohne Nehmer. 4proc. #2985 gemacht und nicht be- gehrt. Actien pr. ult: nur à 1385 Fl. bei mäßigen Summen zu lassen. Partial à 141+ zu haben. ‘Alte und neue Preuß. à 100 gut zu lassen. Zproc. Dân., welche vor einigen Tagen bis 747 bezahlt wurden, waren heute nicht über 744 zu las- sen. 4proc. Dän. à 934 -pCt. gemacht. Engl. Russ. à 109# Einiges umgeseßzt und zu haben. Russ. Anl. Hamb. Cert. à 105 Verkäufer, 1043 zu lassen. Poln. Part. pr. ult. à

132 gemacht, am Schlusse der Börse dazu zu haben und

131.12 viel Kauflust: Norw. 6proc. à 1052 Verkäufer. Neap. Rente in Cert. bei Falc. pr. ult. à 905 und in spà- teren Terminen à 907 zu lassen. Die Engl. à 967 Geld. Griech. (blaue) à 475 begehrt. Rente von Aguado in Franz. Cert. à 77 zu haben, in Holländ. Cert. à 725 zu haben, à 72 Geld. Auch in Wechseln war das Geschäft nicht sehr belebt. London mehr Brief als Geld. Amsterdam zu lassen. Frankfurt a. M. und Augsburg zuzn Course

tersburg ohne Umsas. Disconto 37 pCt. Brief und Geld. Ld’'or. und Gold in Barren ohne Frage.

Spanicn.

Madrid, 6. April. Jun der heutigen Hofzeitung liest man unter der Ueberschrift: „„Gesebßesfraft habende prag- matische Sanction, welche von Karl [V. auf Ansuchen der Cortes im Jahre 1739 beschlossen wurdé und auf Befehl Sr. Majestät des jest regierenden- Königs zur fovtdauerndèn Be- folgung des Gesekzes 2,’ Titel 15, Theil 2, welches die regel- mäßige Thronfolge der Krone Spanien feststellt, bekannt ge- macht wird‘/, folgendes Dokument :

„„Wir Ferdinand VII., von Gottes Gnaden König von Castilien, Leon u. st; w., thun den Jufanten, Prälaten, Her- zôgen, Marquis, Grafen, Baronen, Prioren,- Commandeurs und Unter-Commandeurs der Orden, Gouverneurs der Schlôdf- fer und Burgen, den Mitgliedern Unserer Conseils, den. Prä- sidenten und Mitgliedern Unserer Gerichtshöfe, ‘den Corre- gidors, Gouverneurs, Ober - und Unter - Alfaden, so wie al- len anderen Richtern, Gerichten und Bewohnern aller Städte und Dörfer Unserer Königreiche, Allen insgesammt.und Je- dem besonders fund und zu wissen :‘/ ;

„Daß die Cortes, welche in Unserem Pallaste Buen- Retiro im Jahre_1789 versammelt waren , sich auf die Ver- anlassung Unseres erhabenen hochseligen Vaters mit “der Nothwendigkeit und Zeitgemäßheit der Aufrechterhaltung der durch die Geseße des Königreichs und durch Geformnien, welche bis in das Dunkel der Zeiten hinaufxeihen, festge- stellten Thronfolge-Ordnung Spaniens beschäftigt haben, wo- nach den Aelteren die Jüngeren, den Männern die Frauen und fo fort in allen Linien und nach der Reihe folgen.‘

„In Betracht der *unschäßbaren Vortheile, welche dics ses Gejes während der sieben Jahrhunderte seiner Dauer gewährt hat, so wie der zufälligen Umstände, welche die Ab- schaffung dieses Geseßes mittelst Defrets vom 10. Mai 1713

herbeiführten, haben die Cortes unterm 30. September des -

Aahres 1789 unserm hochseligen Vater ein Gesuch einge- reicht, worin sie all’ das Gute auseinander seßten, welches aus der Beobachtung -der im- Titel 15, Theil. 2. des zweiten Gesetzes festgestellten Thronfolge dem Königreiche, sowohl vor als nah der Vereinigung der Krone Kastilien und Arrago- nien, erwachsen ist, und Se. Majestät baten, daß Sie geru- hen möchten, ohne Rücksicht .auf die durch die oben erwähnte Atte eingeführte Neuerung zu befehlen, daß in der Thron- folge der Monarchie die seit undenklichen Zeiten hergebrachte Sitte fortdauernd beobachtet werde, wie sie stets beobachtet wokden sey, und eine vor der Cortesversammlung abgefaßte

pragmatische Sanction zu erlássen , wodurch dieser Beschluß.

und die Abschaffung der obigen Akte festgestellt werde.“ ¡Nach dem Empfang dieser Bittschrift faßre Unser el-

habener Vater denjenigen Entschluß, welchen das Wohl des

- a Beilage

Hamburg, 2. April. Ju Fonds war im Laufe

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: 843 | Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staatë-Zeitung Æ 112. G A E R R L E E E E E

Königreiches erheischte, und antwortete auf den Bericht, mit welchem die Beisißer bei Hofe, der Präsident und die Mi- nister Unserer Königl. Kammer von Castilien die Bittschrift der Cortes begleitet hatten: ///,-daß Er einen der Petition angemessenen Beschluß gefaßt habe./‘/// Er empfahl ihnen aber, für den Augenblick noch das größte Geheimniß- darüber zu beobachten , weil er es so fúr dienlich erachte, und befahl in dem betreffenden Dekrete seinem Conseil, „, „die in so!chen Fällen úbliche pragmatische Sanction auszufertigen.//‘/ Mit - Rücksicht darauf überschickten die Cortes auf besonderem Wege durch ihren Präsidenten, Grafen von Campomanes, Gouver- neur des Lonseils , eine beglaubigte Kopie+ ihrer Bittschrift und alles dessen, was darauf Bezug hatte, und das Ganze wurde in der Versammlung mit dem zur Bedingung gemach- ten Geheimniß befannt gemacht. ‘/

„„Die Unruhen, welche damals Europa aufregten, so wie diejenigen , welche später die Halbinsel selbst heimsuchten, er- laubten nicht die Ausführung dieser wichtigen Pläne, welche ruhigere Zeiten erforderte. Nachdem Wir mit Hülfe der göttlichen Barmherzigkeit den Frieden und die Ordnung, de- ren Unsere geliebten Völker so sehr bedurften, glücklich wie- derhergestellt , haben Wir, nah Erwägung diejer wichtigen Angelegenheit und nach Anhörung des Gutachtens der für Unseren Dienst und für das Staatswohl thätigen Mi- nister, mittelst Unseres Königl. Defrets vom sten “d. M. befohlen, daß man nach Einsicht der Original-Bittschrist und des in diesem Bezug? von Unserem vielgeliebten Vater ge- faßten Beschlusses , sv wie der Beglaubigung der ersten Se- cretaire der Cortes, welche diese Dokumente begleitete, das oben benannte pragmatische Gefeß unmittelbar in der üblichen Form bekannt mache.‘

„Nachdem Wir dasselbe unter dem Beistande Unserer beiden Fisfale, welche es mündlich vortrugen, am 27sten d. M. in Unserem General - Conseil bekannt gemacht hatten, wurde darin beschlossen, es als eine mit Gesebesfraft versehene, von- den Cortes abgefaßte, und promulgirte pragmatische Sanction zu vollziehen. Demzufolge befehlen Wir, daß, der Bittschrift der im Jahre 1789 in Unserm Pallaste Buen -Retiro ver- sammelten Cortes gemäß, der wörtliche Juhalt des Gesetzes 2, Titel 15. Theil 2, dessen Text hier folgt, für immer beobachtet werde :‘/

;; „Der Vorzug der Erstgeburt ist ein großer Beweis der Liebe, welche Gott- den Königs - Söhnen giebt, welche Brúder haben. Derjenige, dem er diese Ehre erweist, herrscht úber die andern, welhe ihm gehorchen und ihn als ihren Herrn und Vater betrachten sollen. Daß diejes Wahrheit sey, erhellt aus drei Gründen, von denen der erste auf der Natur , der zweite auf dem Geseße und der dritte auf der Sitte beruht: Auf der Natur; denn der Vater, und die Mutter wünschen Kinder zu haben, welche das Jhrige erben, und der Erstgeborne, welcher ihre Wünsche am schnellsten erfúllt, muß demzufolge auch am meisten von ihnen geliebt werden: auf dem Geseke; denn Gott, unser Herr, befahl Abraham, um ihn zu prüfen, seinen erstgeborenen Sohn Jsaaë, den er sehr licbte, zu opfern; und er that dies aus zwei Gründen : der erste war, weil er ihn, wie schon gesagt, sehr liebte, der zweite, weil Gott ihn zum Heiligen ausersehen hatte, indem er ihn zuerst geboren werden ließ; darum befahl er Abraham, diesen zu opfern; denn, wie er zu Moses im alten Testa- mente jagt, jede männliche Erstgeburt wird von Gott heilig genannt werden. Daß die Brüder ihn als ihren Vater be- trachten sollen , erhellt daraus , daß er älter ist, als sie, und zuerst zur Welt kam; daß sie ihm als ihrem Herrn zu gehor- chen haben , ergiebt sich aus den Worten, welche Jsaaë zu seinem Sohne Jakob sprach, als er ihm den Segen in dem Glauben ertheilte, daß er der Aelteste sey: Du wirst Herr deiner Brüder seyn, die Kinder deînes Vaters werden sich zu dir wenden, und wen du segnen wirst, der soll gesegnet seyn, und wen du verfluchst, auf den falle der Fluch. Durch alle diese Wokte wird zu verstehen gegeben, daß der ältere Bru- der Macht über seine übrigen Brüder als Vater und Herr hat, und daß sie ihn als solchen betrachten sollen. Ferner wollten nach der alten Sitte die Aeltern aus Mitleiden zu den übrigen Kindern nicht, daß der Aeltere Alles habe, son- dern daß jeder sein Theil erhalte. Aber die verständigen und das Gemeinwohl berücksichtigenden Männer, welche einsahen, daß ‘eine solche Theilung bei Königreichen nicht stattfinden könne, ohne sie zu zerstôren, wie auch unser Herr Jesus Christus sagt, daß. jedes getheilte Reich zerstört werden würde, seßten als Recht fest, daß die Herrschaft eines Köntg-

reichs nach dem Tode 'des Vaters nur dem ältesten Sohne

zufallen solle. “Dies ist in allen Ländern der Welt, wo eit

erbliche Herrschaft besteht, und namentlich in Spanien, stets üblich gewesen. Um den vielen Uebelständen, welche eintra- ten und welche noch später eintreten fonnten, vorzubeugen, wurde festgestellt, daß immer die Nachkommen in gerader Li- nie die Herrschaft des Königreichs erben sollten, und es ward bestimmt, daß in Ermangelung mäunlicher Nachkommenschaft die âlteste Tochter das Reich erbe; auch wurde angeordnet, daß, wenn der âlteste Sohn vor Antritt seines Erbes ster- ben und von seiner rechtmößigen Gemahlin einen Sohn oder eine Tochter hinterlassen würde, dann dieser oder diese und

‘fein Anderer das Erbe erhalten sollten; falls alle diese \ter-

ben würden, so sollte die Thronfolge auf den nächsten Ver- wandten übergehen, wenn er dazu befähigt sey und sonst nichts gethan habe, weshalb er dessen verlustig gehen könnte. Aus allen diesen Gründen“ ist das Volk gehalten, dem ältesten Sohne des Königs zu gehorchen, denn auf andere Weise würde der König nicht volllommenen Gehorsam finden, wenn es nicht auf diese Weise dem Königthum Gehorsam leistete. Weshal® jeder dawider Handelnde einen wissentlichen Verrath begehen und der über diejenigen, welche die Macht des Königs nicht anerkennen , verhängten Strafe verfallen würde.

¡Deshalb befehlen Wir Euch allen und einem jeden in seinem besondery Amte und Bereiche, daß Jhr dieses Unser Geselz und diese pragmatische Sanction ihrem ganzen Juhalte nach befolgt und ausführt so wie befolgen und ausführen lasset, indem Jhr die erforderlichen Anordnungen treft, ohne daß es noch einer anderen Erklärung weiter bedarf, als der ge- genwärtigen, welche von dem. Tage an, wo sie in der her- fömmlichen Form in Madrid und den übrigen Städten und Dörfern Unserer Königreiche bekannt gemacht wird, púnktlich vollzogen werden soll, indem dies Unserem Königlichen Dienste so wie der allgemeinen Wohlfahrt Unserer Unterthanen so zuträglich ist. Denn dies ist Unser Wille, und der gedruckten Kopie dieses Unseres Dekrets, welches von Don Valentin de Piniíía, dem ältesten Kabinets-Secretaire aus dem Conseil, unterzeichnet ist, soll derselbe Glaube, wie dem Originale, bei- gemessen werden. Gegeben im Pallaste, am 29. März 1831.“

„Jch der König.“ TUAr tel

Die Privilegirte Schlesische Zeitung gi ; gende Privat - Nachrichten aus B u 4A r t vom A Mare: ¡Durch eine neuerlich erlassene Verordnung unseres Divans wurde. die einzige bei ans im Umlauf gewesene Türkische Múnze, von 12 Türkischen Piastern im Werth, außer Cours geseßt und deren Einbringen n die Fürstenthümer, bei Strafe der Confiscation, verboten. Wir haben nunmehr haupt#säch- lich nur Deutsche Múünzsorten , namentlih Dukaten zu Z12 Piaster, Thaler zu 137 Piaster, Zwanziger zu 99 Para im Werth und Russische Silber-Rubel. Jn Brailow werden aus den Materialien der geschleiften Festungswerke zwei schöne Griechische Kirchen aufgeführt werden, wozu bereits alle An- stalten getroffzn sind. Jn Giurgewo, wo, so wie in Turnow u. st. w., die Festungswerke nun unverzüglich geschleift wer- den, sollen die Materialien hiervon ebenfalls zum Bau einer neuen Kirche verwendet werden. Seit einigen Tagen cir- fuliren hier Gerüchte von neuen Unruhen in Macedonien und etnigen andern Türkischen Provinzen, man behauptet sogar, daß die Russische Armee aus diesem Grunde, auf Veranlassung der Pforte, noch einige Zeit jenseits des Bal- fans postirt bleiben werde; dies bedarf indessen wohl der Be- stätigung, Nachdem die Pest ganz aus unserer Stadt ver- shwunden isk, kommen Handel und Gewerbe zusehends mehr als je in Schwung, und wir sehen mit jedem Tage die Zu- funft heiterer vor uns.‘ |

Grie en l.a-t d. Die neuesten Nummern des Courrier de la Grèce,

bis zum 13. März, sind mit Bekanntmachungen des Präsi-

denten, die innere Verwaltung des Landes betreffend , ange- füllt und eathalten noch feine auf eine mögliche Veränderung des Gouvernements hinweisende Andeutung. Nach * einem Dekrete des Präsidenten ist die Dauer der Griechischen Na- tionalbank auf fünf nacheinander folgende Jahre, welche im Jahre 1835 zu Ende gehen, festgeseßt worden ; alsdann sollen die Actionairs den Betrag ihrer Actien ausgezahlt erhalten im Falle sie es nicht vorziehen, neue Bankscheine zu uehmen, und alsdann soll auch das ganze Institut auf Grundlagen, welche sich nach den Umständen und den Fortschritten des