1830 / 118 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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politisch und religiós reformirender Gesebgeber, die Macht seines Thrones wie Napoleon oder Peter der Große feststel- len zu fönnen. Aber die Schonungslosigkeit seines Charakters, seine Verachtung mancher religiêsen Vorurtheile und derUlemas selbst, deren Moscheenschäße er vergeudet hat, indeß er Jene un- gern aus dem Staatsschaßze ernöhrt, sein offenkundiger Haß gegen die Willkühr der Paschas und der Provinzial - Gutsherren (Ayans), seine Gier nach Confiscationen und das Treiben der Staats-Buchhalterei, die Einkünfte durch {were Aufla- gen zu erhöhen, haben den Sultan bei seinem. Volfe um so verhaßter gemacht, als man seine Verstellung und seine Guade eben ‘so- sehr, als seinen Zorn fürchcer. Geld fehlt in allen Kassen, und seine Pläne sind nur durch ein zahlreiches und treues Militair ausführbar, aber nicht dur despotische Pa- scha’s, deren Willkühr er durch Theilung der Civil- , _Mili- tair- und Finanz-Gewalt zu brechen wütischt. Jn Europa ist jeßt der Pascha von Scutari der mächtigste durch ein Ge- folge von wenigstens 20,000 Arnauten, die er stets besoldet, oder doch beliebig aufbieten kann. Der Sultan sieht eín, daß der wilde Pascha von Scutari bei der größten Unterstüßung an Linientruppen" schwerlich mit den Bosniaken fertig wird, ohne den Beistand der Servier zu erhalten. Darin liegt der Schlüssel des Wohlwollens, welches jebt die Pforte den Ser- viern zeigt, die aber schwerlich den Wünschen des Sultans und des Paschas von Belgrad folgen werden, der Pforte gegen Sold wider die Bosnier Beistand zu leisten, denn das wäâre gegen ihr Interesse und vielleicht wider Oesterreichs Wünsche, auf die der schlaue Milosch sehr viele Rücksiht nimmt. _ Er fann aber dennoch in Verwickelung gerathen, weil die jechs neuen Distrikte Serviens zum Theil von den Bosnischen Ae abgetreten werden mússen, und weil die Hälfte der Hosniaken, besonders in der an Dalmatien gränzenden Her- zegowina, aus Christen besteht. Auch glaube man ja nicht, daß die christlichen Bulgaren den Ayans jest so gehorsam sind, wie vor dem Kriege. Die Pforte selbst hat zwar die Saßungen nicht umgestoßen , welche sie nach der Eroberung Bulgariens für die ansässigen Christen und die Türkischen Lehnsmänner in Abgaben- und Diensten feststellte ; aber die Ayans und“ die Lehnsherren haben aus vielen Vorrechten des Bulgarischen Landrechts die cchristlichen Bauern verdrängt, velche jeßt die Herstellung ihrer Rechte und die Einschrän- fung der gutsherrlichen fordern.“

M tr (Es, j

Nord-Amerikanische Blätter bringen Nachrichten

aus Vera-Cruz bis zuni 2. März, die indessen wenig we- sentlich Neues enthalten. Wie es hieß, hatte die Mexikani- sche Ober-Verwaltung ein versöhnendes Verfahren gigen die rovinz Yucatan angenommen, und. man glaubte daher, daß alle Mißhelligkeiten friedlich abgemacht werden würden. Das Land war übrigens ganz ruhig und der in der Hauptstadt befindliche Kongreß mit Erwägung verschiedener auf innere Einrichtungen sich beziehender Geseke und Verordnungen be- schäftigt. Eines der verhandelten Geseke schließt Ausländer von allem A aus, und es war sogar im Vor- schlage, vom Handel im Jnnern des Landes die Unterthanen aller Lánder auszuschließen, die nicht mit Mexiko in Handels-

Verhältnissen ständen. Wie man, jenen Nachrichten zufolge, laubt, wird hiermit auf die Nord-Amerikaner gezielt , auch soll dieser Vorschlag in Folge des lezten Verfahrens Nord- Amerikanischer diplomatischer Agenten, und eines Planes, sich in Besiß der Provinz Texas zu seben, gemacht worden

jeyn. Wenigstens sind an die Chefs der verschiedenen De-.

partements Befehle ergangen, die Zahl der unter ihrem Be- reich wohnenden Bürger der Vereinigten Staaten anzugeben, und in Vera-Cruz sind le6tere dffentlich und förmlich aufge- fordert worden, sich zu melden, oder im entgegenge|ebten Falle einer Strafe gewärtig zu seyn. Jn Vera-Cruz sprach man sogar von Vertheidigungs - Anstalten an den Gränzen, um vorgeblicher Weise die genannte Provinz gegen einen Einfall von Seiten der Vereinigten Staaten zu schüßen.

Columbien.

Folgendes ist die Grundlage der neuen Constitutiou, die (wie gestern erwähnt) vom Columbischen Kongreß ange- nommen worden -ist :- „Die Integrität der Columbischen Re- publik ‘wird, dem Grundgeseß (von 1819) gemäß, bestätigt ; ihre Regierung soll central, volksthämlich, repräsentat v und auf Wahl beruhend , die oberste Gewalt soll in ihrer Anwen- dung jederzeit in die geselgebende, ausübende und richterliche getheilt seyn; die geseßgebende Gewalt - wird einem aus dem

Senate und dem Hause der Repräsentanten zusammengeseß- ten Kongreß anvertrauet, dessen Beschlüsse von der ansüben- den Gewalt zu sanktioniren sind; die geschgebende Gewalt darf niemals einem einzigen Jndividuum oder einer einzelnen Körperschaft zugetheilt werden; die vollziehende Gewalt wird dem Próôsidenten der Republif übertragen und muß mittelst Minister - Staats - Secretairen in Ausübung gebracht wer- denz; in den wichtigeren Verwaltungs-Geschästen soll der Prä- sident durch einen Staats-Rath unterstüßt werden; die Ge- rechtigfeit wird durch obere und untere Gerichts - Behörden. verwaltet, die einer vollkommenen Unabhängigkeit in Aus- ábung ihrer Amtspflichten genießen; um die Republik leih- ter zu regieren, wird sie in Departemente, Provinzen, Kantone und Kirchspiele eingetheilt werden; es wer-

‘den Bezirks - Kammern errichtet werden mit der Macht,

über alle Municipal - und örtlichen Angelegenheiten der De- partements zu berathschlagen und zu entscheiden und über Alles (an die Regierung) zu berichten, was die allgemeinen Interessen der Republik berühren“ könnte; (es soll nämli cin jedes Departement, dessen Bevölkerung, Vermögen * und andere Verhältnisse hinreichend sind, um die Kosten einer solchen Einrichtung zu bestreiten, eine Bezirfs-Kammer er- halten, dagegen aber ein Departement, das seirer geringen Bevölferung oder anderer Ursache wegen eine solche Kam- mer nicht zum Besten des Allgemeinen erhalten kann, zu die- sem Ziveck mit einem benachbarten Departement verbundew werden); die Wahl - Perioden sollen verlängert werden, um den Mißständen auszuweichen, die aus häufigem Wechsel der höheren Beamten entspringen, und um der wiederholten Er- wählung derselben vorzubeugen; feine Staatsgewalt oder Magistratsperson soll unbeschränkte oder eine andere Autori- tát als diejenige besißen, die von der Verfassung vorgeschrie- ben ist; feine Staatsgewalt oder Magistratsperson foll die Macht haben, Maaßregeln gegen die persönliche Sicherheit zu ergreifen, außer in solchen Fällen, die in der Konstitution ausdrücklich bezeichnet sind; jeder ôffentliche Beamte ist der Verantwortlichkeit unterworfen. Der Präsident teht unter feiner Verantwortlichkeit, ausgenommen in- den in der Kons-e stitution bezeichneten Fällen von Hochverrath; die Röômisch - katholisch apostolische Religion ist die Staats - Religion, Die Regierung übt das Amt des Protectorats über die Colum- bische Kirche aus und kein anderer öffentlicher Gottesdienst

! soll erlaubt werden; die Konstitution verbürgt sich für per-

sônliche Sicherheit, Eigenthumsrecht, Gleichheit vor dem Ge- seß, Preßfreiheit, Freiheit der Beschäftigungen und Bitt- schrists - Recht.‘

Haut l,

Die Bremer Zeitung meldet aus Bremen vom 24. April: „Durch das Schif} „Wilhelmine Charlotte‘, Kapt. Kohlmann, von Port agu Prince, erhalten wir den ,¡Tele- graphe// com 28. Febr. Unter den offiziellen Artifely in diesem Blatte befindet sich eine Proklamation des Práäsiden- ten Boyer vom 22. Februar, wodurch er die Sißungen der Kammern bis zum 10. Sept. prorogirt. Eine Anzeige des General-Sefretariats macht kund, daß die Regierung von dem Gouverneur der Bahamás - Jnseln benachrichtigt wor- den sei, daß die Haitische Flagge in den genannten Inseln auf Befehl Sr. Britischen Maj. zugelassen werde.“

In einem dritten Artikel heißt es, wie folgt : ¿Die Offiz ziere, welche die Regierung seit dem Schritte Spaniens nach dem östlichen Theile der Jusel abgeschickét hatte, haben die zufriedenstellendsten Berichte über die Gesinnungen welehe die Einwohner bei Vornehmung des Zweckes der Mission des Hexrn de Castro an den Tag gelegt, erstattet. Diese würdi-

gen Haitier haben sich der Gelegenheit zu“ freuen geschienen,

wo sie ihren Eid der Treue gegen die Republik erneuern und die über ihren Patriotismus verbreiteten nachtheiligen Ge- rüchte Lügen strafen konnten. So haben also die Abgesand-- ten der Regierung, statt laue oder feige Bürger in den be- suchten Städten bemerken zu können , nur Mitbürger voll

Enthusiasmus für die geheiligte Sache der National-Unab-

hängigkeit angetroffen, und die sich lieber unter den Trüm- mern ‘ihres Eigenthums begraben lassen, als den liberalen Ju- stitutionen entsagen wollen , die sie seit acht Jahren beherr- \chen.// Angehängt sind eine Adresse des Offizier -Corps des Arrondissements von St. Jean; eine andere der Einwohner

von Mont Christ; und ein Bericht des Generals Simon,

Kommandanten zu Porte Plate.

Beilage

E E ÄOPRE E T; O ÄÄE Ä S O T Ä P Ä A ———-— M E C 2 E P E

bei Linières eine bessere

E 889 Beilage zur Allgemeinen Preuß

i “gnlanv. |

Berlin, 28. April. Der Königl. Wirkliche Geh. Rath und Ober- Präsident ‘von, Preußen , Herr v. Schôn Excel-

‘lenz, hat unterm 30sten v. M. (in den Amts: Blättern der end add Königl. Regierungen) eiñe summarische Ueber-_

sicht der Resultate des Wirkens des Schiedsmanns-Jnstituts

in den Provinzen Ost- und Westpreußen zur öffentlichen

untniß gebracht. Jun der diesfälligen Bekanntmachung Tat me Es war wichtig, von dem Erfolg der Einrichtung

“der Schiedsmänuer in beiden Preußischen Provinzen genaue

Kenutniß zu haben, und deshalb ist aus den mir darüber zu- gegangenen Nachrichten die nachstehende summarische Ueber- ficht gefertigt. Six liefert das erfreuliche Resultat, daß von 11,334 in dem Jahre 1829 angemeldeten Sachen 8,764 wirklich verglichen sind und nur in 1,215 ein Vergleich nicht zu Stande gebracht werden fonnte, die übrigen aber entwe-

der noch schweben 7 oder wegen Ausbleibens der Parteien _von den Schiedsmännern nicht beendigt werden fonnten. És

ist nun zwar außer Zweifel, daß wohl nicht alle bei den

““Sehiedsmäniern O Sachen, falls das Justitut der-

selben nicht existirt Se j / woprden wären, vielmehr in ‘vielen Fällen die Parteien sich

ätte, Gegenstand eines Rechtsstreits ge-

guch wohl ohne Prozeß verglichen oder die Sache auf sich

4 hätten beruhen lassen, dennoch aber st durch das Justirut

der Schiedsmänner zur Vermeidung von Prozessen viel bei-

getragen, -und zwar im: ersten Jahre der Existenz. dieser Jn- \ticution, wo in ver“chiedenen Kreisen der Begriff der neuen Einrichtung noch nicht klar sich gestellt hatte, und wo, wie bei jeder neuen Sache, die Art des Verfahrens noch nicht die nôthige Sicherheit erlangt haben fonnte. Und doch ist der günstige Ersolg schon klar, der sich in der Zukunft noch bedeutend vergrößern muß, wenn ‘die Institution noch mehr in ihrem Werthe erkanyt und bei dem Verfahren in der Ausführung Erfahrung: mehr Sicherheit gegebeu haben wird. Diese auf Antrag des Landtages von Sr. Majestät dem Könige genehmigte Institution muß nothwendig - eine meh- rere Sbreizung der Kenntniß. unserer Gesebe und Einrich- tungen-und eine Erweiterung des Gebiets- loyaler Meinungen zur Folge haben und dadurch wesentlih auf die allgemeine

Kultur w eke, ünd so in ihren Fölgen von Jahr zu Jahr

segensreicher werden.“ i

Zu Trier wurde am 12ten d. M. das Dienst-Jubi- láum des Königl. General - Majors und Commandeurs der 16ten Landwehr-Brigade, Herrn von Löbell, feierlich begangen. (Eine weitsre Mittheilung darüber müssen wir uns vorbe-

halten.) R

Das Fürstenthum Neuchatel, mit Einschluß der Graf- chaft Valangin ausgezeichnet durch dic Natur -seines Bo- dens und die Kunst seiner Bewohner, wovon ein Zehntheil Uhren mache, und - ein Zehntheil Spiben klöppelt einzig in seiner politischen. Stellung, wornach es zugleich ein Theil des preußischen Staats und ein Kanton im Schweizerbunde ist erscheint nicht minder merkwürdig durch Bevölkerungs- verhältnisse, deren Darstellung hiermit versucht wird. Es sei dabei erlaubt, in einem deutsch geschriebnen Aussaße dem Lande \einen deutschen Namen Neuburg wieder zu geben,

: obwohl erx selbst ämtlich außer Uebung gefommen_ ist. Ju

Gef und: im Waadtlande wird nicht miuder- nur französi|cch gesprochen, als in Neuburg: dennoch braucht der - Deutsche

„nicht die frauzdsischen Namen Genève und Pays de Vaud,

wenn er in seiner Muttersprache von ihnen redet. Neuburg hat in der neuesten Zeit zwei, wiewohl ge-

i ringe, Vergrößerungen erhalten: durch den pariser Frieden

vom 30sten Maë 1814 einen schmalen Streifen. -Bergweiden längs dein Kamme des Juca, welcher dadurch auch zwischen

Brevine- und Loecle die Laudesgränze gegen Frankreich

ward; und durch die eilfte Beilage der wiener Kongreßakte vom l0ten Junius 1815- cinige Unterthanen des ausgelösten Bisthums Dasel, wodurch die- nördlichste Gegend des Landes

Begränzung - empfing, Jun dieser

Ausdehnung enthält dasselbe fast vierzehn, genauer 1,5 e: ‘geographische Quadratmeilen „- oder beina “nauer 299,900 preußische Morgen. Dieser Angabe liegt

300,000 ge-

die schône Karte von Osterwald. zum Grunde, ‘welche das Land nach ‘einer trigonometrkschen Messung in den Jahren

: E 1806, in dem aalnose von gra dis Ren Größe, odex von drei Zollen. für eine Meile preußischen Maaßes darstellt, Gi T GREIOS

Nach der eben erwähnten Messung befinde si der

4 4

\ der Lebenden , und die Angaben der Gebornen und

Theil dieset Auswanderung; und 10 blieven es ' hig über siebenhundert in neun Jahren, die als reiner

ischen Staats-Zeitung Æ 118.

hôchste Punkt auf dem Kamme des Jura, so weit er in ei- ner Länge von 57 geographischen Meilen das neuburger Ge- biet theils begränzt, theils durchshneidet, 3,741 preußische Fuße über dem Hafendamme bei der Stadt Neuburg. Allein auch- dieser Damm liegt schon 1,390 solchèr Fuße über der Meeresfläche; und es erhebt sich daher der höchste Rücken des Landes 5,131 Fuße über das Meer. Vermöge dieser hohen Lage ist ein großer Theil des Bodens, obwohl unter dem 47sten Breitengrade gelegen, und größtentheils gegen den milden Súd- Süd- Osten abhängig, nicht zum Getreidebau tauglich. Die Thäler im hohen Gebürge, von fahlem Ge- ein umsáume, bringen nur Viehweide und Heu ‘hervor ; das ckerland reicht nur bis auf 2,800 Fuße über die Meeres- fläche hinan ; und: nur die Ufer des neuburger Sees, bis auf etwan 500 Fuß senkrechter Erhöhung über seinen Spiegel, sind mit Reben bekränzt. | : Es ist gan sich feine ungewöhnliche Erscheinung, daß Fabrikländer ihren Brodbedarf nicht auf eignem Boden zu erbaun vermögen. Das Erzgebürge Sachsens, das Riesenge- búrge Schlesiens, der südliche Theil der Grafschaft Mark, neb{?: den angränzenden Herrschaften Homburg, Neustadt und Gimborn, selbst ein großer Theil des Papen Berg smd in diesem Falle; denno aber viel dichter bevölkert als das Fürstenthum Neuburg, Zwar erleichtert jenen die Nähe der fruchtbaren Ebnen den Unterhalt ihrer Bevölkerung : indessen ist es die grôßre Schwürigfeit der Zufuhr doch nicht allein, was die Zunahme. der neuburger Bevölkerung zurückhält ; vielmehr liegt in der Bildung der großen Masse des Volkes selbst die Schéu vor einer Vermehrung, welche bes Menschen Arbeit wohlfeiler machen könnte, als sich mit seinér sittlichen Würde verträgt. Mit dieser achtbaren Richtung des háus- lichen Lebens kann zwar. dennoch eine hoch gesteigerte Bevôdl- ferung verbunden jein, wenn der Umfang der gewerblichen Anlagen, und die Größe: der darin belegten Kapitale der Ver- wendung aller Macht des Geistes auf das gränzenlose Ge- biet des Kunstfleißes- freie Bahu erdössnet, und der zweckmä- ßige Gebrauch, nicht die fkarge Bezahlung menschliher Kräfte den Kreis der Bedürfnisse durch- die Wohlfeilheit. ihrer Be- friedigung erweitert. - Allein nur große Länder und Völker- Massen, deren eigner Bedarf einen dauerhaften Absaß ver- búrgt, und welch dem Eigenthume ihrer Angehörigen selbst jenseits des Ozeans Schuß und Achtung zu varihafen ver- mögen, gewähren diejenige Sicherheit, die solcher Gewerb- betricb erfordert. Das kleine Neuburg, obwohl dem preußi- schen Staate zugewandt, liégt allzu fern von den größern Provinzen des}\elben, uñd is selbst durch seine Verfassung zu sehr vereinzelt, um des ganzen Vortheils dieser Verbindung zu genießen. | Die ämtliche Zählung am Ende des Jahres 1828 ergab

fúur Neubürg 53,949 Einwohner zu Ende des Jahres 1819 hatte man . D.

“gezählt. * Der Zuwachs in diesem nean- : jährigen Zeitraum betrug also... , . . . 2,378 Einwohner

"Wäre derselbe gleichförmig gewesen; so hätte man die Einwohnerzahl jedes Jahres mit 1,5 /52x/-4 zu multiplizi- reu, um die Einwohnerzahl des nächst darauf folgenden zu evhaltenz die Verinehrung betrug: demnach jährlich sehr we- nig über ein ‘halbes Prozent. 6 | Zwar der Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle reiht etwas weiter. Jun“ deu vorerwähnten neun ee wurden geboren 12,919 Einwohner dagegen starben “nur 9,831- * -

der Ueberschuß der Geburten betrug álso in diesem. Zeitraume r E Da die Volkszahl sich inzwischen nur wúrfk- lic ehrte um ene ees U AITS s. N t au lRä p at . ch s Et Er Se. so müssen in diesen neun Jahren... 710 ( inwohner e) L ( / è Rd P RADL T

also jährlich im Durchschnitte". ' e

ausgewandert sein, vorausgeseßt nämlich,

3,088 Einwohner

“79 Einwohner “Saählungen er Leben uni er C ien und Gestorb- nèn vollkommen richtig ‘sind. Wahrscheinlich zögen jährlich sehr viel mehr junge Leute auch dort aus der- väterlichen Hei- math, um Erwerb und Glü in der -Ferue“ zu suchen: aber Zurückkehrende und fremde A, ersebten einen

\o_ blieben es nur we-

Verlust zu betrachten sein könnten, wenn nitht aus: einer hô-

\ hern Ansicht auch diese Klage nur eitel erschiene. Denn der