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und blieben gestern zu 152 pCt. begehrt; einzelne blaue Grie- _chische Vbitationen sizd von 455 auf 433 pCt. zurückgegan- gen. Brafil. standen gestern auf E AT pCt. Mexif. 335 À 34. Columb. 24 à 26. Peruan. 203-à 22 pCt. Geld auf Prolongation 34 à 4 pCt., auf Leihung 3 à 37 pCt. Dis- conto 2 à 12, Papier auf London kurze Sicht war zu 12 Fl. 272 Cts. begehrt; auf 2 Monat blieb zu 12 Zl. 225 Cts. Geld übrig; für Hamburg auf beide Devijen Geld; furz 354 St. und 2 Monat 35 St. Der Handel am gestrigen Getreide- Markt beschränkte sich in Weizen blos auf Polnische Sorten, wovon einige kleine Partieen an Verbraucher abgelassen sind ; Roggen fand sehr wenig Umsaß; - Gerste war ohne Preis- Veränderung; für alten Hafer war. Begehr mit einer ‘Preis- Erhöhung von 4 à 5 Fl. ; neuer gut preishaltend. Nachite- hende Preise sind bezahlt worden : füx 125 psünd. weißbunten Polnischen Weizen 325 Fl. ; für 126 pfünd. schönen bunten

dito 315 Fl.; für 126pfünd. etwas geringern dito M Ml; 4

reuß. Roggeu galt 144. 159 Fl. : Ls

a R ritt Es sind so viele falsche Kanzbillets ent- dect worden, daß aller Handel in diejem Effekt heute stocken mußte und nur jolche Stücke gekauft werden tonnten, welche von dem Verificateur des gropen Buchs als àâcht anerkannt

wurden. Dieses Ereigniß hatte Einfiuß auf fast alle Fouds }

mit Ausnahme von Spanijchen, welche jehr begehrt waren.

Spanien.

Der Courrier français giebt nachstehendes Privat- -

schreiben aus Madrid vom 12. lpril: „Es: ist erngtich von der Aufhebung der royalistischen Freiwilligen die Rede, deren Unterhalt jährlich Millionen kostet. Die Hâuptker B apostolischen Partei und der Staatsrath _wider]eßen Ari dieser Maaßregel. Der Könég läßt, bevor er FID S EREICIE N, det, durch scinen Günstling, Herrn Grijaiva, im O, Erkundigungen über diesen Gegenjtand einziehen. Galizien wird durch Räuberbanden beunruhigt welche besonders bie reisenden Mönche und Priester auspindern y weil Be N meisten Geld haben. Privatbriese aus der Havana ine den, daß dem General - Capitain BVives die ersien Anzeigen O dem Bestehen einer Verschwörung auf der Insel von en Gesandschasten in- London und bei den Vereinigten Staaten zugekommen sind. Jn: den Vereinigten Staaten soil 50 Oberst, Roca Santi- Petri, früheves Mitglieo des ae des . Pater Pineres, der Angeber gewejen [eyu. Nach allen bisher eingegaigetien Berichten, Hat die mißlun- gene Expedition des Brigadter Bazradas die C

der Jndependenten belebt. Schon wurden 13 Sarthazena

4 A G Heot dor ‘inneren Spaltungen : : ata, Martha Mga tee. De E E E T e O |

e SaeGs cibiae Schiffe ausgerüstet E N A | wählt, der, sobald er jeinen Siß eingenommen hatte, folgende Sir Bortobello, C ¿che und Vera-Cruz schon bereit lie: | P 4 bet E e E Sisal, Portebello, Campêc) h : | sicht, wenn ih Euch mit einigen Worten die Gründe an-

genden in Gemeinschast agiren sollten. Die Hôupter ber B iecchwdeung scheinen Fonds zu ihrer Dersugung gehabt und noch andere aus dem Auslande erwarter zu haben, um s Spanischen Truppen zu bestechen , nid) Ver MEUNCEN E e mächtizen und Cuba. für eine Republif zu ertlären ; fie rechne: ten dabei auch auf die Unterstüßung der Seeger welche sie frei lassen wollten. Unter den verhajteten “Personen besindet sich der Oberst-Lieutenant Lancha und der Kavallerie -Össicier Mancha; beide nahmen an der Cxpeditivn unker Barradas Theil; ferner der Hauptmann Sanchez-_ der früher in „Mo- rales Heere diente, der Lieutenant äÄcosia Und 201 Lucas Ugarte.‘/ : Meri fo.

Englischen Blättern zufolge war Herr Butler, der neve Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von Nord- Amerika, in Mexiko angekommen, Da derselbe einer der be- deutendsiten Grund-Besißer in der Provinz Texas ist, so wird geglaubt, daß die Vereinigten Staaten, indem sie ihn zu ih- rem Repräsentanten erwähiten, bamit ihren Entschluß kund geben wollten, in den Besiß von Texas zu kommen, ey es nun durch Ankauf oder durch Gewalt. Der Vice-Präsident (Bustamente); der sich beim Abgange der lebten Nachrichten (j. den vorgestr. Art. Mexiko) an der Spike des Ministeriums befand, war sehr thätig in der Reorganisirung der Armee und hat eine Kommission von Generalen ernannt, weiche die aus- zuführenden Maaßregeln beaufsichtizen sollen. Man nennt unter den beabsichtigten Plänen die Bildung eines Beobach-

tungs-Heeres an der der Insel Cuba gegenüberliegenden Küste. - Zum Kriegs - Minister ist Herr_Facio ernannt; der Finanz- : iger ol verwendet sehr viele Sorgfalt darauf, Ordnung in ein Departement zu bringen.

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die Kühnheit | \ | füllen möge.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New - York, 10. März. - Der National - Fntelli- gencer theilt aus einem der leßten Blätter des Cherotesischen Phoenix Nachstehendes mit: „„Jn Folge eines Vertrages hatten die Vereinigten Staaten einer Anzahl von Cherokesen, die nach dem westlich vom Missisippi belegenen Gebiete aus- gewandert waren, für die auf ihren früheren Wohnsißen ges machten Verbesserungen eine Entschädigung ausgezahlt. Ei- nige Bürger des Staates Georgia, in dem Glauben, daß die auf dieje Weise bezahlten Verbesserungen dsffentliches Eigen- thum geworden wären , nahmen von selbigen Besiß, ohne dazu von Staate autorisirt gewesen zu seyn. Die zurücfge- bliebenen Cherofesen machten dagegen Vorstellungen, und die Sache kam bei der ausúbenden Gewalt zur Untersuchung. Ja der Zwischenzeit erließ Roß, der Häuptling der Chero-

/ kejen, eine Proflamation, in welcher er fich für berechtigt er- - fúr neuen 123 pfünd. rothbunten Königsberger 270 Fl; für ; flärte, diejenizen Individuen zu bestrafen, die will:ührlich in das

121 pfünd. gemeinen bunten dito 250 Fl: 117. 120psúnd. | Cherokesijche Gebiet eingedrungen wären , wobei er sich zugleich

überdie Saumseligkeit der ausúbenden Gewalt beschwerte. Dieser Proflamation folgte ein Besehl anMajor Ridges, die Weißen aus dem gewaltsam eingenommenen Besiß zu vertreiben und ihre

Häujer zu verbrennen. Diesem Befchle zufolge wurden 16 - Familien aus ihren Wohnungen gewiesen und diese vòr ihren

Äugen verbrannt. Ein Haufen von 25 Weißen bewafssnete sich, verfolgte die Eingebornen, holte 4 derselben ein, deren einer, wie es heißt, getödtet ward, die übrigen Z aber ge- fangen genommen und der bürgerlichen Obrigteit Georgia's ausgeliefert wurden.“ Hierzu bemerkt der National-Jn-

teliigencer: „Einer Aïte vom Jahre 1802 zufolge, hat nur

der Präsident das Recht, ‘Personen wieder- wegzuweisen , die in Judianisches Gebiet eindringen. Roß hat nicht nur die Rechtsfrage auf seine Weise entschieden, sondern auch diese

Entscheidung mit Feuer und Schwerdt ausgeführt und seine

“bewassneten Landsleute zur Hülfe gerufen, um sich gegen das

in Georgia anhängig gemachte Civil-Verfahren zu vertheidi- gen. Es steht zu erwarten, daß im Kongreß ein Bericht úber diejes Ereigniß von der ausübenden Gewalt, welche in- zwischen die gehörigen Maaßregeln zur Verhinderung künf- tiger Excesse dieser Art genommen hat, erstattet werden wird.“

An der Stadt Philadelphia fand vor einiger Zeit

eine sehr zahlreiche Versammlung von Bewohnern derselben.

und der benachbarten Bezirke statt, um über eine im Kon- greß einzareichende Denfjchrist zu berathschlagen , in welcher

gebeten werden soll, daß die Regierung bei zu treffenden Maaß-

regeln in Beziegung auf die Cherokesen und andere Judia-

nische Nationen die von den Vercinigten Staaten gegen.

selbige eingegangenen Verpflichtungen ‘treu und redlich" er- Zum Präsidenten dieser Versammlung wurde ein ehrwürdiger, 84 Jahre alter Bischof Namens White er-

Rede hielt: „Meine Mitbürger! Jch bitte um Eure Nach-

führe, die mich dazu bewogen, die mir erwiesene Ehre anzu- nezmen dei einer Versammtung den Vorsiß zu führen, deren Zweck es ist, über bürgerliche Angelegenheiten zu berathe \chlagen. Fnudem ich es thue, weiche ich von den ewöhnlis hen Beschäftigungen meines Lebens ab, und Manche mögen g!'auben, daß cin jolcher Schritt nicht mit dem Berufe eines Geistlichen in Uebereinstimmung sey. Da ich der Meinung bin, daß die Rechte eines Staatsbürgers von den Pflichten eines Dieners der Kirche wohl zu unterscheiden sind, und zugleich die Ueberzeugung hege, daß der Besi constitution- neller Rechte nur zur Erfüllung def aus selbigen entsprin- genden Pflichten auffordern könne, so- habe ih mich je- derzeit nicht nux für berechtigt, sondern sogar für ver- bunden gehalten, bei öffentlichen Maaßregeln von Wich- tigkeit meine Gesinnungen offen darzulegen und diesen gemäß meine Stimme für oder gegen dieselben zu ge- ben. Da ich indessen andererscits auch niht unempfindlich gegen die Nachtheile bin, Lie aus Einmischung geistlicher Per- sonen ‘in- die politischen Angelegenheiten hervorgehen könnten, so hâtte ih geglaubt , die Kommune würde, wo von ihrem. bürgerlichen Interesse die Rede - ist, einen Andern als einew Geistlichen an die Spiße einer deshalb veranstalteten Ver- sammlung berufen. Sollte es mithin als eine Abweichung von diesem Grundsaß erscheinen, wenn ich den mir dargebo- teneu Siß einnehme, so liegt meine Vertheidigung in der Natur des Gegenstandes selbst, der uns hier vereinigt hat.

Wir wollen nämlih von dem uns nah der Verfassung zu-

stehenden Rechte Gebrauh machen, unsere Meinung auszu- sprechen über eine der fdderativen Gescbgebung vorzulegende

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Staats-Zeitung. F 120.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen

Angelegenheit , die sich auf nicht gewöhnliche Interessen be- zieht ; wir wollen uns gegen eine Maaßregel erheben, die den ersten Ansprüchen der Gerechtigkeit zuwider ist, unser mensch- liches Gefühl auf das Höchste erregt und den redlichen Cha- rafter der Nation zu gefährden droht, die sih bei mehrmals wiederholten Gelegenheiten gegen ein hülf- und vertheidi- gungsloses Volk verbindlich gemacht, es im Besi von Ge- bieten zu schüßen, von denen man dasselbe jeßt zu verweisen beabsichtigt. Nach der Ansicht dessen , der in diesem Augen- bli zu Euch spricht, kann man es nicht Aberglauben nen- nen, wenn er befürchtet, daß eine solche Handlung von Seiten der Regierung, wenn sie wirklich zur vollständigen Ausführung fommen sollte, diejenigen Uebel auf uns herabziehen dürfte, welche der gerechte Richter der Welten nach seiner ewigen Weisheit der Menschheit aufzulegen pflegt, dergestalt, daß eine National- Sünde oft der Anfang einer Reihe von National-Leiden wird, die mit dem Umsturz einer legitimen und freien Regierung endigen. Aus diesen Gründen halte ih dafür, daß für die Angelegenheit, mit der wir uns jeßt beschäftigen, cin jedes Herz laut schlagen, eine jede Stimme sich erheben und alle mögliche Kraft in Bewegung geseßt werden müsse; mit Mäßigung zwar, aber doch guf eine möglichst wirksame Weise.“ Nach Beendigung dieser Rede, die auf die ganze Versamm- lung den tiefsten Eindrué machte, schritt man zur Wahl der Sekretäre und zur Ernennung eines zur Vorlegung der beabsichtigten Denkschrift bestimmten Ausschusses, zu wel- chem, wie es zu erwarten stand, der Bischof cinstimmig zu- gezogen wurde. Nachdem besagte Schrift der Versammlung vorgelesen und mit einigen Zusäßen vermehrt worden war, wurde sie einmüthig angenommen und: darauf beschlossen, sie beiden Häusern des Kongresses zu ÜÚbersenden.

T U 14010),

Berlin, 30. April. Das heutige Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam enthält folgende unterm 3ten d. M. an des Herrn Ministers des Junern Excellenz ergangene Allerhöchste Kabinets Ordre :

„Da bei der in Meiner Verordnung vom 18. Novem- ber 1826 §. 6. angeordneten Vertretung des Standes dex Landgemeinden auf dem“ Kommunal - Landtage der Nieder- Lausibß durch die beiden jedesmaligen Provinzial - Landtags-

Abgeordneten dieses Standes und derer Stellvertreter es

sich im Behinderungsfalle eines. oder mehrerer dieser Abgéotd- neten ereignen kann, daß die speziellen Jnteressen dieses Stan- des nicht gehörig vertreten sind, so will Jch auf den Antrag des im vorigen Herbste versammelt gewesenen Nieder-Lausiß- hen Kommunal-Landtages hiermit genehmigen, daß für einen jeden der vier Kommunal - Landtags - Abgeordneten des Stan- des der Landgenieinden ein Stellvertreter gewählt werde. Jch bestimme aber zuglei, daß in Beziehung auf die Wahl und Qualification dieser Stellvertreter alle geseßlichen Vorschriften wegen der Wahlen der Provinzial - Abgeordneten des dritten Standes und wegen der Befähigung, als solche gewählt zu werden, Anwendung finden sollen, und beauftrage Sie im

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Uebrigen, Meine gegenwärtige Bestimmung zur Kenntniß der

Provinz zu bringen und wegen deren Ausführung das Er-

(gez.) Fricdrih Wilhelm.“

In demselben Blatte wird auch folgende eben

so sehr von menschenfreundlicher Gesinnung als von Muth und Geistesgegenwart zeugende Handlung eines Bauern aus Tellschow belobend zur öffentlichen Kenntniß gebracht: „„Die Bauern Daniel und Johann Ladewig, der Bauer Joachim Knack und zwei Altsiber aus Tellschow, welche bei ihrer Rückkehr von einem in Stepeniß beigewohnten Begräßnisse gezwungen waren, um durch- den während der Todtenfeier plöblich sehr angewachsenen Stepenißfluß zu gelangen, sich dazu eines Wagens zu bedienen, wurden, nachdem- der Wa- en schon die Mitte des Stromes erreicht hatte, am 28. ebruar d. J. mit Gespann und Wagen von den Wellen fortgerisseu. Der Wagen schlug um, und die darauf befind- lichen Personen fielen ins Wasser, hatten jedoch, mit Aus- {luß des Bauer Daniel Ladewig, welcher sich mitten im Strome auf einer Eisscholle befand, sámmtlih das „Glück, lebend an das Ufer geschleudert zu werden. Auf dêi Hülfe- ruf des Ladewig, welcher uur noch an der Eisscholle, die ihn forttrieb, hing, wagte es der Bauer Joachim Knack, sich in dem reißenden Strome der Eisscholle zu nähern. Schon er- griff auch ihn der Strudel, als er cine zweite Eisscholle er- reichte, die es ihm möglich machte, so weit vorzudringen, um

forderliche zu veranlassen.

P] A N L b 5 S EIE G f E ¿6 ie R E E E ph G E R ENr S a f P) 2A Ll A EMÁ Mi M ÂMMN M M MÁÚ M bm GRMM M MMMRNN M M M  E É ub fti M M MPEE M GMME MM A S MM ¡S M N mm Mi MMNMU M Mf MM M M G M M f îuMMMM M M 7AM D M S f ûM S Nf SS G ff M M DMMD A S M A M LfÙ N M Af: Îfí4 M Mi MM Pf ESSNME A GEMI M úM S PEZ A îMMEMMMM G Mf M ÏG G M S ZMCîÁO fn nt 23MM N S A É M M

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den húlflosen Daniel Ladewig zu erfassen ; ein kühner Sprung von seiner ihm unter den Füßen weggleitenden Eisscholle brachte ihn endlih so weit, daß er mit einer Hand einen Weidenstamm ergreifen konnte, von hier aus auch Grund faßte und auf diese Weise den Ladewig vom Tode rettete.‘

Der Königl. Schauspieler Hr. Ludwig Devrient giebt gegenwärtig Gastrollen in nas Aus Frankfurt a. M. wird gemeldet, daß die hier rühmlichst bekannte Schau- spielerin, Dlle. Lindner, über Hannover nah Berlin abge- reist sey. Auch Hr. Kapellmeister Guhr in Frankfurt gedenkt eine Reise nach Berlin und Hamburg zu machen.

Literarische Nachrichten.

i Beiträge zur Revision der Preußische Gesßeßge-

bung. Herausgegeben von Dr. Eduard Gans, ordent-

lichem Professor der Rechte an der Königl. Friedrich - Wil-

helins - Universität zu Berlin, Berlin, bei Duncker und Humblot. Band 1. Abtheilung k.

Mit diesem jo eben erschienenen Hefte. ist nunmehr eine Zeitschrift begonnen, die nach der von dem Herrn Heraus- geber im Dezember v. J. vorausgesechickten (in Nr. 355 der Allg. Pr. Staats-Zeit. von 1829 enthaltenen) Ankündigung zu niche geringen Erwartungen berechtigte. Ihre Aufgabe, welche die Wissenschaft der Geseßgebung in besonderer Bezie- 09 auf den Preußischen Staat zum Gegenstande hat, er- cheint in der That eben so wichtig durch die Aaregung, aus der das Unternehmen hervorgegangen, als durch die,- welche es zu erwecken geèignet ist. Höchst bezeichnend aber für den Standpunkt des Staates nicht minder als den der Wissens schaft ist es, wenn wir einen \so bedeutenden Stoff von bei- den gleichzeitig ergriffen sehen, wenn der freie Gedanke und diè gegebene Wirklichkeit sich so von einander durchdrungen finden, daß die Wissenschaft ihre Thätigkeit in die eigenste Sphäre des Staats und seiner gegenwärtigen Interessen

| Is fann, ohne ihren heimishen Boden zu verlas-

en oder darin als ein fremdes Element betrachtet zu werden. Diese schon an die Ankündigung des Unternehmens sich fnüpfeade Betrachtung findet auch sofort ißre Bewährung in der einleitenden Abhandlung des Herrn Herausgebers, welche die von thm vorausgesezten Gründe der gegenwärtigen Umarbeitung des Preußischen Landrechts erörtert. Dasselbe ist ganz in dem Sinn und in der Weise eines wissenschaftlichen Werkes aus seiner Zeit hervorgegangen. Die Idee, das ge- sammte Recht als ein - gegenwärtiges und im freien Bewrwoußt- . seyn zu gestaltendes zu erfassen, mußte aber wie der Verfasser darlegt, am frühesten in dem-Staate zur Erscheinung fommen, der den grau gewordenen Staaten des Mittelalters gegen- über durch die Kraft des zu einer festen Existenz hinarbeiten- den neuen Geistes emporgewachsen rvar. Referent kann hier- úber nur auf die eigenen Worte des Verfassers verweisen. Ein sich folhermaßen in der Zeit lebendig fortbewegen- der Staat muß denn auch die reiche Geschichte des seit der Einführung des Allgemeinen Preußischen Landrechts verflos- senen Zeitraumes in seine Gesetzgebung tiefer hineingeardeitet haben, als daß es jeßt blos auf auf die Einreihung der angehäuften Frovellen anfäme. Vielmehr führt die Aufs gabe auf die wesentliche Differenz: des geistigen Stand- punktes jener Zeit von dem gegenwärtigen hin. Der Ver- fasser charafterisirt die abstraft philosophische Richtung des ersteren, wie sie in dem Preußischen Landrecht überall sich geltend gemacht und einen wahrhaft lebendigen Organis- mus des Rechts nimmer hat erzeugen fônnen. Von der reit sten und humansten Ls beseelt, wollte diese Geselge- bung nur dem Rechte selbst“ sein strenges Recht nicht gewäh- ren und, anstatt ihm eine eigene fonsequente Entwicelung zu gónnen, ihre absolute Macht in jede untergeordnete Bestim- mung unmittelbar hineinlegen. So ist das Prinzip der vers theilenden Gerechtigkeit, wie es der Verfasser nennt, in dem Landrecht auf eine Weise durchgeführt, daß es vor lauter Be- stimmungen, die dennoch das unendliche Gebiet aller Möglichkeit nicht auszumessen vermögen, zu keiner durhgreifenden Bestimmt- heit fommt, und die Kasuistit dermaßen in das Geseh selbst auf: genommen, daß sie darin , statt dem freien Leben hingegeben zu seyn, erstarrt. Jn Uebereinstimmung damit ist denn auch die starre Autorität, die dieses Geseß in jedem vorkommen- den einzelnen Falle behaupten will, so daß immer von Neuem nur ganz- unmittelbar aus ihm die Entscheidung abgeleitet werden soll, die ganze Arbeit früherer Rechtssprüche aber eine verlorene is, Daher die Erscheinung, daß die Juris- prudenz des Preußischen Landrechts so arm geblieben ist, ge-