1830 / 127 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Abgereist: Se. Excellenz der Königl. General - Post- meister und Bundestags-Gesandte, o. Nagler 7 nach Frank- furt a. M.

Zeitungs-Nachrichten. Ausl ck t

Franfr€ei E

Paris, 30. April. Gestern Nachmittag um 5 Uhr begab der König Sich, in Begleitung der Dauphine und der Herzogin von Berry, nach dem Lazaristen-Kloster im Faubourg- Saint - Germain, um in der Kapelle des Heiligen Vinzenz von Pau! Seine Andacht zu verrichten. Gegen 6 Uhr tra- fen Se. Majestät wieder in den Tuilerieen ein. L

Nachdem der Dauphin am 26sten Morgens Fontainebleau wieder verlassen, sind Se. Königliche Hoheit noch an dem- selben Tage bis Menou, einem dem Herzoge vou Damas zU- gehörigen Schlosse im Departement der MNièvre;, gereist, wo Höchstdieselben von diesem Jhrem ersten Kammerjunker be- wirthet wurden und- die Nacht zubrachten. Am folgenden Morgen seßte der- Prinz seine Reije über Nevers fort und wollte- die náchste Nacht in Moulins zubringen.

Die Herzogin von Berry wird „erst am 10ten k. M. ihren erlauchten Aeltern entgegenreisen. *) An diesem Tage werden J. K. H. Sich nach Rambouiller begeben und, nach? dem Sie die Nacht doct zugebracht, am folgenden Morgen bis Blois reisen, wo an demselben Tage auch Jhre Sicilianische Majestäten eintreffen. Am 12ten wird die Prinzessin ihre Aeltern nah Chambord führen, nach der Besichtigung diejes dem Herzoge von Bordeaux gehörigen Schlosses nach Blois zurückkehren und am“ lk4ren die Reise nach der Hauptstadt fortseßen. JJ. MM. schlafen die Nacht vom 14ten auf den 45ten in Rambouillet ünd treffen an diesem leßtern Tage über Saint -Cloud- ín' Paris ein. Nachdem die Hôchsten Herr- schaften einen Theil Jhres Gefolges nach Neapel zurückge- schie haben, besteht dasselbe jeßt nur noch aus 59 bis 60 Personen. : '

„„Man- behauptet jeßt mit Bestimmtheit“/, äußert der Globe, „daß in dem kurz vor“ der Abreise des Dauphins gehaltenen Minister - Rathe die Auflôsung der Kammer auf den 20. Mai angeseßt worden scy. Die Wahlen wurden in diesem Falle gegen Ende Juni vor sich gehen, und die neue Kammer würde auf den 1. Aug. zusammenberufen werden. Wir haben diese Nachricht aus ciner “Quelle, die uns großes Vertrauen einflôßt. Ob dieselbe gegründet sey oder nicht, muß sich übrigens nächstens ausweisen. Wan wird sih näm- lich erinnern, daß der jüngere Balguerie unterm 19.- März seine Abdankung als Deputirter des Gironde - Departements bei der Kammer eingereiht hat. Spätestens bis zum 19. Mai muß also das Bezirks - Wahl - Kollegium zu Bordeaux zusam- menbexufen werden, um ihm einen Nachfolger zu wählen ; er- scheint sonach die betreffende Königl. Verordnung nicht bald, so ist dies eiú Beweis, däß die Aufldsung der Kammer defi- nitiv beschlossen ist. Der Temps fügt hinzu: ,, Man versichert, daß- der König, gleichzeitig mit der Auflôsungs-Ver- ordnung, auch eine Proclamation an die Franzosen im All- gemeinen und an die Wähler. insbesondere erlassen werde, um mittelst derselben auf das Wahlgeschäft einzuwirken. Jn die- sem Aftenstücte, das man möglichst feierlich abfassen will, wird der Monarch, zur Widerlegung aller Berüchte und zur Be- seitigung aller Besorgnisse, seine Erklärungen zu Gunsten der Charte in den bestimmtesten Ausdrücken wiederholen, zugleich aber den festen Willen zu erkennen geben, die Rechte seiner Krone zu vertheidigen und seine Prärogative in ihrem gan-

en’ Umfange zu üben; d. h. er wird flax und deutlich die

bsicht verkündigen, das Shstem und das Ministerium, die erte vas zu ‘allen jenen Gerüchten und Besorgnissen Anlaß gegeben haben , und die man, troß aller Widerlegungen und Protestationen , nicht hat verscheuchen können, aufrecht zu erhalten. Und um die seit einiger Zeit angenommene Taftik bis ans Ende durchzuführen, wird die gedachte Proclamation zu verstehen - geben oder gerade heraus erklären, daß, wenn die Wähler und Deputirten bei ihrem Widerwillen gegen das jeßige System und Ministerium beharren sollten, der König in den Rechten seiner Krone und dem“ 1äten Artikel der Charte die Mittel finden würde, einen aufrührerischèn Wi- derstand zu- besiegen; d. h. man würde in einiger Entfernung

ea F) Unseve vorgestrige Meldung daf die Herzogin bercits am ide abgereist sey, hatten wir aus der Gazette de France

| zung abgehalten.

A dem Wahlgeschäfte irgend einen Staatsstreich durch- lickéen lassen.“ „So unvorsichtig ein solches Verfahren auch seyn würde“, schließt der Temps, „so würde uns das- selbe doch nicht wundern; denn es wäre nur die natürliche Folge des leßten Paragraphen der Thron - Rede bei der Er- öffnung der diesjährigen Session; nur eine Folge der Proro- gation der Kammern, so wie der Lage des Ministeriums und der Sprache, welche die Vertheidiger desselben seit neun Monaten führen.“

Dem fküktzlich abgesesten General-Direktor der Domainen, Herrn Calmon, soli eine Pension von 12,000 Fr. aus dem Pensions - Fonds des Finanz-Ministeriums bewilligt worden seyn. Der Globe, welcher diese Nachricht mittheilt „- erin- nert daran, daß, der Königl. Verordnung vom 12. Januar 1825 zufolge, das Maximum der Pensionen der Finanz -Di- reftoren nur- 6000 Fr. betragen dürfe.

Da dié am 22sten d. M. stattgefundene Sißung der Franzöfischen Akademie, worin dem verstorbenen Marquis von Lally-Tollendal ein Nachfolger gewählt werden solite , zu feinem Resultate geführt hatte (S. Nr. 120 der Staats- Zeitung), so wurde gestern zu diesem Behufe eine zweite Siz- Wie vor aht Tagen , betrug auch- diesmal die Zahl“ der anwesenden Mitglieder 33; absolute Majorität 417... Es fanden 'drei Abstimmungen statt; in der ersten er- hielt Hr. Ancelot 13, Hr. Cousin 10,: Hr. v. Pongerville 9 und. Hr. Scribe 4 Stimme; in der zweiten Hr. Ancelot 13

und die Herren Cöusin und v. Pongerville ein Jeder 10

Stimmen; in der dritten wurde, um der Sache ein Ende zu machen, Hr. Cousin aufgegeben, und die ihm zu Theil gewor- denen 10 Stimmen wurden auf. die beiden anderen Kandida- ten übertragen, dergestalt, daß jest Hr. Ancelor 15, Hr. v. Pongerville- aber 18 Stimmen erhielt, und Leßterer so- nach als Mitglied der Akademie an die Stelle des Marquis v. Lally-Tollendal ausgerufen wurde. Die Quotidienne fann ihren Verdruß über die Wahl des Hrn. v. Pongerville nicht verbergen; die übrigen Kandidaten, meint sie, hätten zwar auch einige Ansprüche auf die-dem Hrn. v. Pongerville

zu Theil gewordene Auszeichnung gehabt, allein dieser Lelz- ®

tere sey Úberdies noch f glücklich gewesen, - seine Kandidatur von dem Constitutionnel unterstüßt zu sehen, und so dürfe man sich uicht wundern, daß er gewählt worden sey; die Akademie habe jest nichts Besseres zu thun, als das Lob‘ der Patentsteuer zum-Gegenstande ihrer nächsten Preis- beiverbung zu machen.

- Der hiesige Königl. Gerichtshof hat gestern die beiden zuchtpolizeilichen r r emit: gegen- den Redacteur des Cour- rier français, Herrn Chäâtelain, wodurch derselbe wegen Ver- unglimpfung des Polizei -Präsekten zu 15tägiger Haft und einer Geldbuße von 500 Fr., und wegen Verläumdung der richterlichen Behdrde, die jenes Urtheil gefällt, zu eben fo langem- Gefängniß und einer Geldbuße von 300 Fr. -verur- theilt wurde, bestätigt.

Der Geschäfcsfühter des Globe, Hr. Dubois, ist in sei: ner Cigenschaft als Mitglied der Universität, wegen des fúrz- lich gegen ihn ergangenen zuchtpolizeilichen Erkenntnisses, auf den ten f. M. vor den Königl. Universitäts - Rath geladen worden.

Der zum Spanischen Gesandten am Schwedischen Hofe ernannke: Herr Cavia, bisher erster Secretair bei-der hiesigen Spanischen Botschaft, ist nach seinem neuen Bestimmungs- orte abgegangen. AR 5 l

Unter den fúr die Expedition gegen Algier eingeschifften Gegenständen befindet sich auch eine vollständige Druckerei, in welcher während der Dauer dieses Krieges zwèimal wöchent- lich eine Zeitung unter dem Titel „der Asrikaner‘/ erschei: nen wird.’ L tp s E

Der Präsident des Handels-Büreau's hat der hiesigen Handels - Kammer angezeigt, daß die gesebgebende Behörde des Staats Georgien eine Verordnung erlassen habe, wo- durch allen Farbigen, sowohl den Negern als den Mulatten, der Eintritt in diesen Staat untersagt sey. Demzufolge dúr- fen einheimische und fremde Schiffe, welche Farbige am Bord haben, nicht in-die Häfen von Savannah, Darien und Sánita Maria einlaufen, wenn sie sich nicht einer strengen Quaran- taine von 40 Tagen unterwerfen wollen. “Die am Bord ge- fundenen Farbigen werden während _des Aufenthalts der Schiffe in den genannten Häfen, ey Kosten des“ Capitains, ins Ge- fängniß abgeführt, und müssen das Land auch mit den Schif- fen zugleich wieder verlassen. Durch die Weigerung, diese Kosten zu entrichten und die Farbigen wieder mit sich zu nehmen, seßt der Capitain sich einer Geldbuße von 500 Fr. und einer 3monatlichen A S ne E neue Geseßz soll mit dem 22. Juni d. J. in Krast treten. j

In Marseille haben sich zwei Franzosen nach Konstati

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tinopel eingetQife, wo sie eine Zeitung in Tärkischer und Französischer Sprache herausgeben wollen. Sie haben ein Gesuch, um Eklaubniß zu ihrem Unternehmen , beim Suitan eingereicht und erwarten eine günstige Antwort von demselben.

Briefe aus Buenos-Ayres melden den Tod des General

Quiroga.

Großbritanien und Yrland.

Parlaments-Verhandlungen. Die von ihm in Vóörschlag gebrachten Justiz - Reformen, welche B Brougham (wie bereits erwähnt) in der Unterhaus - Siz- zung vom 30. April durch etnen O Vortrag erläu- terte, fnúpfen sich zunächst an seine bekannten Verbesserungs- Vorschläge, welche er vor 25 Jahren in einer der längsten Reden vortrug, die jemals im ‘Parlamente gehalten worden sind. Es sind seitdem zwei Kommissionen ernannt worden, welche mit den Vorschlägen des Herrn Brougham sich be- \{äftigt haben. Die eine derselben hat bereits einen Bes richt über das Geseß vom persönlichen Eigènthum erstattet, und ein zweiter Bericht wird demnächst von ihr erwarter. Die andere Kommission hat schon zwei Berichte über das Verfahren bei Civil - Prozessen abgegeben. Diese, Berichte aber hatte ps Brougham erst abwarten wollen, um mir Hülfe derselben seine neuen Anträge zu machen, und darum find dieselben bis jeßt verzögert worden. Diese Erflärung als Einleitung voranschickend, dankte Herr Brougham fodann den Mitgliedern jener* Kommissionen, welche ihm durch ihre Arbeiten die seinige erlcihtert hätten. Seit 150 Jahren, Fagte ér, sey in diesem Lande vielleicht keine ähnliche vicium- Fassende Arbeit,-als die geliefert worden, welche die Kommif- sionen dem Hause vorgelegt haben, . Inzwischen werde ev sh - doch veranlaßt schen, in seiner Rede noch Man- ches zu berühren, was die Berichte übergangen hät- ten. Auch sey hicht abzuschen, daß die Kommissionen den Gegenstand sehr . bald auch da auffasscen werden,

wo er ihn aufzunehmen gedente, denn sonst würde er, um | Stadt‘/ befindet.

nicht die Arbeit zu a ihnen gar nicht vorgreifen. „¿Ein Land „7 fuhr Hr. B. fort, „in welchem man, um eine Schuld von 6 oder 7 Pfd. einzutreiben, damit beginnen muß, einen Vorschuß an Gerithtsfkosten von 60. bis 70 Pfd. zu machen, fann, so sehr es auch sonst gesegnet seyn mag, in seiner Rechts - Verwaltung nicht glücklich genannt werden. Kommt nun dazu noch, daß der Schuloforderer großen Be- Fchwerlichkeiten ausgeseßt, daß er von einem Orte in den an- dern, von einer Provinz in die andere, und von diesem Ge- richtshofe zu jenem getrieben wird, ehe er ein rechtsfräftiges Urtheil erlangen kann, so wird unsere Beneidung des Lan- des, in welchem eine solche Rechts-Verwaltung exijttct, noch GPedeutend vermindert. iel ärger wird die Sache noch, wenn man, nachdem 60 bis 70 Pfd., um 6 oder 7 Pfd. wie- der zu erlangen, ausgegeben worden sind, doch nichts erhält, #weil der Verklagte die Macht hat, sein Vermögen fo zu stellen, Haß es außerhalb des gerichtlichen Exekutiv - Bereichts sich be- findet. Kommt nun zu allem diesen, daß, wenn auch ein Mann in den Umständen ist , seine 6 oder 7 Pfd. einklagen zu können, und der Verklagte solvent ist und Zahlung leistet, der Kläger zwar seine 6 oder 7 ‘Pfd., nicht-aber auch seine Kosten-Auslagen, Jondern, ungeachtet des gewonnenen Prozesses, 20 Pf. weniger zurückbekommt , so daß er, außer der eingetriebenen Schuld, noch 13 bis 14 Pfd. aus seiner Tasche ausgegeben hat, nach- dem er sih einer Unzahl von Plagen“ und allen Quälereien eines solchen Prozesses ausgeseßt hatte muß da nicht der- jenige, dem so etwas erzählt wird, in die Frage ausbrechen : 21 1¡Wie ist es möglich, daß ein solches Land noch bestehen Xann 24// - Wer das Land nicht kennt, muß sagen, es könne mur ein höchst barbarischer Staat seyn (Hört!) und ein ar- Mes Land, denn ein commercielles, das ausgebreitete und wichtige Interessen hat, würde einen solchen Stand der Dinge nicht dulden. Und doch ist dieses Land: kein anderes, als England! Viele, wenn nicht die meisten der Hérren, die mir eben zuhören, fennen diesen Uebelstand aus eigener Er- fahrung, und es fragt sh nun: wie ist ihm abzuhelfen ?

“Dazu -mússèn wir zunächst “die Quelle kennen lernen, aus

der das Uebel entspringt, und-diese wird sich am besten durch eine möglichst klare: Darstellung der Fafta auffinden lassen.“

Der Redner erinnerté nun an seine Angaben vom Jahre

1827 ; damals seyen seit fünf Jahren durchschnittlich in jedem Jahre 79,800 Schuld - Prozesse vor den Gerichtshöfen in Westminster - Hall anhängig gemacht worden , 7000 aber nur Coder Einer von, 11 Fällen) zum wirklihen Spruch gekom-

men, weil ein großer Theil der übrigen Kläger wahrscheinlich

die nôthigen Kosten nicht aufbringen konnte oder wollte. “Jm Jahr 1827 habe bei jenen Gerichtshöfen seit 25 Jahren die Zahl deè Schuld-Prozesse, Summen über 10 Pfd. betrésfend,

ungefähr 93,900 betragen; 30,809 davon hâtten Summen zwischen 10 und 20 Pfd., 34,200 Summen zwischen 20 und 590 Pfò. und 14,000 Summen zwischen 50 und 400 Pfd becroffen ; von 93,009 Prozessen LAtteh also F feine Summe von 20 Pfd., F feine von 50 und # feine von 100 Pfd. zum Gegenstande gehabt. Der größte Theil der im Lande schwebenden Schuld - Ptozesse betresse demnach Summen un- «ter 100 Pfo. Hr. Brougham ging nun dazu über, die Kosten zu schildern, welche alle diese Prozesse im Durch- schnitte verursachten. - Hauptsächlich entstehen sie dadurch, daß der Kläger nicht blos selbst nach dem 20 oder 30 Meilen weit entfernten Orte, an welchem die richterliche Behörde sich eben béfindet, sich begeben, sondern daß er. auch An- walt und Zeugen dorthin auf seine Kosten fommen lassen muß. Die Zeugen- werden dabei ziemli hoh, und zwar stan- deëgemäß, remunerirc , so daß z. B. in cincin Prozesse, bei welchem ein Architekt , ein Zimmermeister und mehrere A:- beiter als Zeugen erschienen, der erfte 2 Guineen, der an- dere 15 Shill. und die übrigen 5 Shill. täglich erhielten. Die Reisegelder belaufen sich außerdem auf ungefähr 8 Pence sür die Englische Meile, da jene Remuneration nur eine Ver- gütigung für verlorne Zeit und Arbeit ist, wobei natürlich ‘der Tagelöhner“ ofe mehr für. seine Zeir bekommt, als er sonst wohl im Srande scyn würde, sich zu erwerben. Wer die- sen Sang der . Juitiz einmal kennen gelernt hat, der ver- folge auch feinen Schuloner um eine. unter 40 bis 50 Pfd. betragende Summe. Die - Hauptstadt, als ver Central-Punfkt des Landes, ist auch seit vielen Jahren schon der Centralpunft der Englischen Rechtspfiege, so daß hier eigentlich alle Prozesse des Landes ihren Anfang nehmen. wie sie hier auch ihre Erledigung finden. Allein der Richter, der fich zur Schlichtung. der Prozesse aus London nach der Pro- vinz begiedt, kommt dort in jedem halben Jahre nur einmal hin, und der Prozeßführende muß nicht blos bis dahin war- ten, sondern sich alsdann au nach irgend einem entlegenen Winkel der Grafschaft begeben, wo sich eben die „„Aisisen- ] Hier muß er sich mit seinem Rechts-Kon- sulenten besprechzen, hierher muß ex Agenten und Zeugen sen- den und sie, bis feine Angelegeüheit herankommt , uitethal- ten; ja öft schlagen sich die Agenten darum, wessen Sache die leßte vor der Assise bleiben joll, damit sie nämlich ihren resveëciven Klienten. recht lange Rehnungen machen können.

| Sind nun noch weitere Erörterangen ndrhig, die sih bis über

die A’issije hinaus erstrecken, so muß die Partei ihren: Agenten nach London senden, was natürli) mit großem Zeitverluste

| Und umen Ausgaben verknüpft if, Hr. Brougham be-

rührte die von den Koinmissionen* in Vorschlag: gebrachten Mittel, \olchen Uebel theilweise abzuhelfen; ste 6 n jedoch sämmtlich nur darauf hinaus, die Kosten um ein Geringes zu vermindern, Das Haupr-Uebel wird immer bestehen blei- ben, so lange-die Assisen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung fortdauern. Der Redner sagte, daß lange vorher, ehe die jeßigen Formen festgestellt worden feyen, bessere Einrich- tungen in England schon vorhanden gewesen. So haben fich z. B. zur Zeit der Sachsen mehrere große Tribunale im Lande befunden, denen eine auszedehnte Gewalt zugetheilt war ; dieje haben sowohl Krimingl- als bürgerliche Prozesse zu entscheiden gehabt und, Herrn Broughams Meinung nach, fommt die Entscheidung derjelben auch jeßt noch den Graf- schafts - Gerichtshöfen ohne“ Ausnahme zu, wiewoh! viele Ge- lehrte darüber nicht derselben Meinung mit ihm sind. Herr Brougham ging sodann die Geschichte der Englischen Rechts- pflege durch, verglich dieselbe mit der Schottischen, welche verhältnißmäßig bei Weitem mehr Rechtsfälle“ als die erstere zur Entscheidung bringt, und zog“ daraus den Schluß, daß es jeíne bedeutenden Vortheile habe, alle Prozesse, mit Aus- nahme der ganz wichtigen, den Grafschafts-Gerichtshöfen zur Entscheidung zu überlassen. Nicht aber blos mehr _Rechts- fälle fommen ¡n Schottland zur Entscheidung, sondern auch die Kosten sind dorc ungleich geringer, und wenn manu in England, um 100 Pfd. wieder zu erlangen, 160 Pfd. in Kosten muß aufgehen lassen, so belaufen sih diese in Schottland auf nit -mehr als -13 Pfd. Eine so wohlfeile Justiz sey den Schotten zu beneiden, und es verlohne sich in der That der Mühe, ein ähnliches Verfahren auch in Etgland, wo es früher {hon bestanden habe, wieder einzuführen. Ehe Herr Br. zu seinem eigentlichen Vorschlage überging, berührte er noch den Zustand der Britischen Appellations - Gerichts- barkeit, die er als unvollkommen in jeder Hinsicht schilderté, namentlich in Bezug auf die Kolonicen und auf Schottland. Alsdann {lug er, um ein Tribunal zu erlangen, wo ra- sche und wehlfeilé Justiz zu erholen sey, vor, daß zunächst in jeder Grafschaft eín dazu passender Rechtsgelehrter êtwà ein Advokat gewissen Ranges ernannt werde, der Civi-