1893 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

\ha}ung von rollendem Material benöthigten 5 000.000 Kronen jchlägt die Regierung vor, durch eine Staats-Anleihe zu beschaffen. ck j

| Dänemark.

Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind gestern aus Stockholm nach Kopenhagen zurügekehrt.

Amerika.

Aus Panama war dem „Reuter schen Bureau“ eine Depesche zugegangen, wonach in Guatemala der Pöbel einen Angriff auf das dortige britishe Konsulat gemacht und der älteste Sohn des Konsuls dabei mehrere lebensgefährlihe Ver- wundungen erlittenhätte. Wie demselben Bureau aus Washington von gestern gemeldet wird, sind diese Nachrichten, eingegangenen genauen Erkundigungen zufolge, stark übertrieben. Es handele sich nur um einen Ueberfall und éine Mißhandlung des auf dem Lande - weilenden jüngeren Sohnes des Ge- sandten durch eine Räuberbande. Die Regierung von Guatemala habe dem Gesandten volle Genugthuung versprochen. Wie der „New-York Herald“ aus Valparaiso meldet,

hat die hilenische Deputirtenkammer ein Geseß ange- nommen, nach welchem der Präsident ermächtigt wird, vor Ablauf dreier Jahre die dem Staat Chile gehörigen Salpetergebiete zu verkaufen. Die Verkäufe werden in Europa und in den Vereinigten Staaten angezeigt werden.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter hen Bureaus“ aus Yokohama vom 24. d. M. hat das japanische Parla- ment die Genehmigung des Ausgabe-Budgets abgelehnt. - Auf den Rath der Minister vertagte der Mikado ‘das Parla- ment auf zwei Wochen.

Afrika.

. Das —„Neuter [he Bureau“ veröffentliht “eine Depesche aus Kairo von gestern, wonah die Vermehrung der englishenDccupationstruppe in Egypten sih auf zwei Bataillone beschränken werde. Das eine derselben gehöre dem schottishen Regiment an, welches in Gibraltar steht. Die beiden nah Egypten entsandten Bataillone würden in Alexandria verbleiben und zunächst nicht nah Kairo gehen, wofern dies nit durch die Umstände nothwendig gemaht werden würde. Nach einer weiteren Meldung wird auch die Besaßung von Ma g Infanterie zur Verstärkung des Occupationscorps abgeben. é :

Aus Fez erfähri das genannte Bureau, der britische Legations- ath Devismes de Ponthieu sei am 17. d. von dort abgereist. Wie verlautet, habe er seine Mission, den Streitfall zwishen England und Marokko _ über die Er- mordung des englishen Unterthanen Trinidad zu regeln, er- folgreidh ausgeführt. Marokïo werde eine Entschädigung von 5000 Dollars zahlen.

Abg. Dr. von Marquardsen (nl.) empfiehlt ebenfalls den Anträg Rintelen und weist in längeren Ausführungen nach, daß bei den vorjährigen Berathungen über die entsprehende Regierungsvorlage in der Commission der Abg. Singer den Antrag Rintelen gutgeheißen habe. In dieser Commission, wo noch von einem Rector Ahlwardt oder einem Candidaten Ablwardt oder Ls einem Abgeordneten Ahlwardt aar keine Rede war, sei von ihm (Redner) dieselbe Auffassung in aller Schärfe bekundet worden. Der Reichstag möge den Antrag so rasch und so einstimmig wie möglih annehmen. L -

Abg. Dr. von Bar (dfr.) spriht sich als Jurist ebenfalls für den Antrag aus. A S

Abg. Städthagen (Soc.) mat darauf aufmerfsam, daß der Abg. Singer seine Meinung in der Commission geäußert habe, bevor das Reichsgericht gesprochen; er habe fi dabei ausdrücklich eine Mo- dification seines Urtheils nah der Entscheidung des Reichsgerichts vor- behalten. Der Art. 31 lasse gerade die Unterbrehung der Verjährung durch rihterlichen Antrag zu. Gefahren durch den Eintritt der Verjährung lägen nicht vor, also -brauhe man auch kein L zu machen. Sowie das Reichsgericht anders entscheide, müsse der Neichstag wieder ein neues Nothgeseß machen. 7A S

Abg. Dr. Hartman n-Plauen e Als das Erkenntniß des Reichsgerichts in Sachen Schmidt (Sachsen) erging, da riefen die Socialdemokraten: Victoria! Da glaubten fie einen großen Sieg er- fohten zu haben. Es handelt sich (0 nit bloß um die mögliche Verfol- gung von Mitgliedern wegen Beleidigung, es können doch S mög-

ien anderen Vergehen und Verbrechen ne e kommen. Die Verfassung schreibt nihts davon, daß, wenn der Reichstag einen Beschluß auf Sistirung gefaßt habe, das Gericht an ihn mit einem Antrag auf Unterbrehung der dadurch eventuell angebahnten Verjährung her treten könne. Daß der Antrag durch den Fall Ahlivardt hervor- gerufen sei, diese Behauptung müsse als objective Unwahrheit be- zeichnet werden.

Damit schließt die Discussion. Nah dem Schlußwort des Antragstellers wird der Antrag auf Commissions- berathung abgelehnt. Dem sofortigen Eintritt in die zweite Lesung widerspriht der Abg. Stadthagen, da er dadurh Ce: werde, Abänderungsanträge vorzubereiten. Da der Widerspruch die geshäftsordnungsmäßige Unterstüßung von 15 Mitgliedern findet, muß die zweite Lesung ausgeseßt werden.

Das Haus seßt sodann die Berathung der Anträge der Deutsch-Conservativen und des Centrums fort, welche sh auf den Schuß des Handwerks. beziehen. Von diesen An- trägen sind die auf den Befähigungsnachweis bezüglichen shon am vorigen Schwerinstag erledigt worden.

Zur Verhandlung steht zunächst der Antrag Ackermann, welcher von dèêm Reichskanzler die Vorlegung eines Gesezes fordert, wodurch den Consumvereinen die Hingabe von Waaren an - Nichtmitglieder s{hlechthin und unter Straf- androhung verboten wird.

Von - den Centrums - Abgeordneten Gröber, Hibe, Dr. Schaedler und Genossen ist im gleichen Sinn ein Geseß- entwurf beantragt, welcher das Genofjenschaftsgeses von 1889 mit der fehlenden Strafbestimmung versehen will. Zu diesem Zweck soll in das Geseß folgender § 145 a eingeshoben werden: s

- „Personen, welche in Consumvereinen mit dem Verkauf von Waaren beauftragt find, werden, wenn sie der Vorschrift zuwider

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

i Der Bericht über die 29. Sißung vom 24. Januar befindet sich in der Ersten Beilage. 30. Sißung vom 25. Januar, 11 Uhr. Der Sizung wohnt Boetticher bei.

Zur ersten Berathung steht der von dem Abg. Nintelen (Centr.) eingebrachte Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reich.

Der Geseßentwurf ist von Mitgliedern des Centrums und der Neichspartei, außerdem von einzelnen Nationalliberalen, Polen und Welfen unterschrieben ‘und hat folgenden Wortlaut:

Dem § 69 des Strafgeseßbuchs wird folgender zweiter Absatz hinzugefügt: „Die Verjährung ruht während der Zeit, in welcher auf Grund des Gefeßes eine Strafverfolgung nit begonnen oder nit fortgeseßt werden tann. Das Fehlen des in dem Strafgeseße selbst vorgeschriebenen Erfordernisses des Antrags auf Straf- verfolgung oder der Ermächtigung zu derselben hindert nicht den Beginn der Verjährung“. h _ Antragsteller Si Rintelen (Centr.): Mein Antrag versteht

Fe eigentlich von felbst. Er will die streitige Frage, wie es hin- ihtlih der Verjäbrungsfrage bei Strafverfolgungen und der Jm- munität der Reichstags-Abgeordneten zu balten ist, endli klar stellen. Der Antrag ist nit erst durch den Fall Ablwardt veranlaßt worden. Swhon im vorigen Jahre, als die verbündeten Regierungen eine Vorlage wegen der Immunitätéfrage gemacht hatten, habe i eine Abänderung vor- Feldlagen. Diese Abänderung bestand in dem ersten Saß meines beutigèn Antrags. Es liegt im Interesse der Neichstags-Abgeordneten selbst, daß Anklagen, die gegen sie- C Tenge werden sollen, schnell erledigt

werden. I erinnere dabei bloß an den Fall des Abg. Freiherrn von Hammerstein. Es ist des Reichstags niht würdig, wenn seine Zier 1h der Verfolgung entziehen auf Grund von Geseten,

ie sie selbst gemacht haben. Ich bitte Sie, meinen Antrag ein- ns B ae, S 40g. Stadthagen (Soc.): Der Antrag erreicht aud in dem Eten Wortläut, in dem er uns jeßt E nicht seinen Zweck; es wird überbaupt sehr \chwierig, wenn niht unmöglich sein, eine entspreende Fassung zu finden. Das Erkenntniß des Reichs: gerichts in Sachen des Abg. Smidt (Sasen) bat nit, wie der his Rintelen anzunehmen scheint , die Verjährun êfrage endgültig entschieden. Das Reichëgericht hat vielmehr diese rage nur neben- her gestreift; das Erkenntniß ist au niht vom Plenum des Gerichts sondern nur von einem Senat ausgegangen. Ich bleibe bei meiner Meinung, daß es Sache der Gerichte selbst it, beim Reichstag in jenen Fallen, die hier getroffen werden sollen, die erforderlichen An- träge zu stellen. Es wärè ja freilich denkbar, daß ein Gericht er-

der Staatssecretär Dr. “von

Waaren an Nichtmitglieder verkaufen, mit Geldstrafe bis zu 150 4 bestraft“. -

S 152 soll dementsprechend die Androhung von Ordnungs- strafen im Betrage von 20 bis 600 16 gegen die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaften äd auf den Fall aus- dehnen, wenn diese die vorstehende Vorschrift nicht EBTReN

Abg. Ackermann (dcons.) emyfiehlt - die Annahme dées deutschconservativen Antrages. Er werde zwar dem Gesebßentwurf des Centrums zustimmen, halte aber die Annahine seines Antrages für nicht überflüssig, da“ es niht siher sei, ob der Geseßentwurf in dieser Session noch alle Stadien durchlaufe. Ich verweise bezüglih der Nothwendigkeit der Annahme unseres Antrags namentli auf - den Consumverein ‘in Görliß, der -zwar äußerlich die Form einer Actiengesellschaft. trägt, aber in Wirklichkeit ein Confumbverein ist, der das ganze Geschäft des selbständigen 22, wers dort vernihtet. Das Genofsenschaftögesez enthält das Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder, aber ketne Strafbestimmung für die Vebertretung dieses Verbots: es ift also eine lex imperfecta, welche wir vervollständigen müssen. 5

Abg. Hiße, als Antragsteller für den Centrumsantrag, verzichtet nach der Darlegung des Vorredners auf eine ausführliche Begründung. Das Centrum werde den Antrag Ackermann annehmen, wünsche aber au seinen Geseßentwurf zur Verabschiedung zu bringen und boffe, daß der Ausdruck der Stimmung der überwiegenden Mehrheit des Hauses nicht ohue Eindruck auf die Regierung bleiben - werde. Das Centrum. beantrage über den Antrag Ackermann hinaus, dur eine Novelle: zur Gewerbeordnung die Consumvereine durchweg concessions- pflitig zu machen. _ Abg. Dr. Clem m - Ludwigshafen (nl.) bittet um Ablehnung der sämmtlichen Anträge. Die Strafandrohung werde es unmöglih machen, überhaupt noch einen Verkäufer oder Ladenhalter zu finden, der in einem Confumvereirt thätig fein möchte. Das Beispiel von Görliß sei sehr unglücklich, denn dort handle es sich eben um eine Actiengesellschaft. Die Verfechter der gestellten Anträge schienen keine Ahnung von dem sfegensreichen Wirken dieser Vereine zu haben. Sie liefern gute Waareu zu mäßigen Preisen, sie haben die Baar- zahlungen eingeführt und dadurch einen ausgezeihneten Ansporn zum Sparen gegeben. Daß tie kleinen selbständigen Geschäfte ‘be- einträchtigt oder gar vernihtet würden, kann Redner nicht zugeben. Es handle sih auch nit bloß um die Consumvereine in den Städten, sondern au um die ländlichen und landwirthscaftlihen Consum- vereine, und deren segensreihe Wirkungen werde do wohl fein Un- befangener in Abrede stellen. Ihre Ausbreitung sei eine absolute Nothwendigkeit, sie gäben Saatgut, Futtermittel 2c. an ihre Mit- glieder ab, und noch viel größer- würde ihr Segen sein, wenn sie au den gemeinsamen Verkauf in die Hand nähmen und dadur dem Maklerwesen Abbruh thun - könnten. Nicht “bloß den Confumbvereinen, fondern auch den Raiffeisen!'shen Vereinen, welche gerade die Rechte und das Centrum so sehr protegiren, werde -durh den Antrag, wenn er Gese würde, ein Schaden zugefügt, der möglicher- weise alles ruinire. Der Consumverein müsse außerdem gerade jo. gut wie irgendwelher andere Gewerbetreibende seine

Élärte, das sei niht seine Sache, âber dann wäre eben Abhi überhaupt nit möglih. Die Hauptsahe ist iuvessen Lee mit dem Antrag tintelen die Immunität preisgegeben wrd ohne Compensation hinsichtlich des Artikels 31 der Verfassung. Troß seiner unbedingten Klarheit erfährt dieser Artikel nah wie vor dur Gerichtsbeshlüfse Verleßungen, wenn es sih-um das Vorgehen egen einen Abgeordneten während einer Vertagung des Reichstags andelt. Redner verweilt besonders bei dem Falle des Abg. Kuhnert, der s{ließlich vom Reichsgeriht nach jahrelanger Verfol ung wegen Verjährung außer Verfolgung geseßt wurde. Der Autragîte er fônne übrigens noch fo fehr betonen, daß der Antrag nit dur den Fall Ahlwardt veranlaßt worden sei, in der Oeffentlichkeit werde dieses Odium immer auf dem Antrage haften bleiben. Redner be- Cutnigt Verweisung des Antrags an eine Commission von 14 Mit- gliedern. j Abg. Dr. Hartmann- Plauen (deutschcons.) tritt für den un- ‘veränderten Antrag ein und bittet den Reichstag, ihn ohne Com- missionsberathung fofort im Plenum in zweiter Lesung anzunehmen.

‘Die Argumente des Abg. Stadthagen seien nicht stihhaltig. Mit der-

MUnterbrehung der Verjährung dur die Gerichte selbst, indem sie an den Reichstag entsprechende Anträge stellen, wäre nihts gewonnen.

Steuer bezahlen. Der Mittelstand habe gerade so viel Interesse, wie jeder andere Stand daran, daß die Confumbvereine erhalten bleiben. 4 Abg. Stolle (Soc.): u_ meinem Staunen habe ich von dem Abg. Aermann. einen zahlenmäßigen Nachweis über die Schädigung der kleinen Gewerbtreibenden durch die Consumvereine nicht ver- nommen. Nach dem sächsischen Statistischen Jahrbuch steht fest, daß sämmtliche eingetragenen Genossenschaften, Actiengesellshaften und juristischen Personen (wozu alle 3600 sächsischen Gemeinden gehören, fofern sie auch nur irgend einen Gewerbebetrieb wie eine Gasanstalt oder dergleihen

ben) von dem ge- sammten \teuerbaren Eink 5 „ha E 7 sentiren, - Wie {5 nkommen Sachsens nur 3,1 9% reprä

2 biernach ein s{ädigender Einfluß der Ge- nossenschaften, der Consumbvereine auf die Allgemeinheit Eise werden ? Wollten Sie etwas durcseßen, dann müßten Sie den An- a4 : auf Actiengesellschaften ausdehnen. Davor aber werden, Sie von Ihren eigenen Parteifreunden, die ja fast alle Inkeressetiten. der Actiengesellschaften sind, bewahrt werden. Was Sie vorschlagen, ‘ist daher eine crajse Ungerechtigkeit. Seitdem die Consumbvereine zur Skeuer allgemein herangezogen werden, alle ihre Reclamationen abgewiesen worden sind, haben jolhe Forde- rungen, wie die des Abg. Ackermarn, keinen Boden mehr. Der Consumverein in Reichenbach zahlt jährlih 42 000 f Steuer.

Wenn die Consumbereine Schnaps und Spirituosen an die Mitgliedzr verkauften, find gewisse Bürgermeister in Sachsen ebenfalls eins er fo“ gegen den Consumverein in Meerane. (Sthluß dez Blatte8.) :

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

Der Bericht über die 20.. Sizung vom 24. findet si in der Ersten Beilage.

921. Sißung. vom 25. Januar.

“Der Sizung wohnen der Justiz - Minister Dr. Schelling und der Minister für Landwirthschaft 2c. Heyden bei. ; ;

Das Haus seßte die zweite Berathung des Staagts- haushalts-Etats für 1893/94 fort und genehmigte, nah einer Bemerkung des Abg. Dr. Arendt, den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ebenso ohne Debatte den Etat des Kriegs-Ministeriums.

Beim Etat der Gestütsverwaltung spricht Abg. Lamprecht (cons.) seine Befriedigung darüber aus, daß der Finanz-Minister fich so wohlwollend der Landwirth{chaft gegenüber ausgesprochen habe. Er hoffe, daß dieses Wohlwollen auch demnädst im Etat zum Ausdruck kommen werde. Redner empfiehlt besonders die Vermehrung der Beschäler für ‘die Provinz Brandenburg und bittet den landwirthschaftlichen Minister, daran zu denken, das Hauyt- gestüt in Neustadt an der Dosse wieder einzurichten. : Abg. von Dobeneck (cons.) {ließt ih diefen Wünschen an bemerkt aber, daß er die Einsührung des {weren , kaltblütigen P Pferdeshlags für Brandenburg nicht für empfehlens- werth halte. Abg. Seer (nl.) erklärt, daß man in der Provinz Posen mit der jeßigen Verwaltung des Gestütswesens vollständig zufrieden sei. Abg. Dün kelberg (nl.) wendet sich_ dagegen, daß der Abg. von Dobeneck sich gegen den kaltblütigen Schlag ausgesprochen hat. Ober-Landstallmeister deriß erklärt, daß die Erfolge in der Rheinprovinz mit kaltblütigen Hengsten erst dann zu guten Ergeb- nissen geführt hätten, als die Züchter eingesehen hätten, daß sie mit ihren alten Stuten keine guten Ergebnisse erzielten, und si belgische * Stuten verschafften. E i Abg. n e a Elba (cons.) hält es auch für zweckmäßig, Kreuzungsversuche mit kaltblütigen Hengsten zu vermeiden. Ueberhaupt sollte man keine Versuche machen O Oiaen Hengsten in den Provinzen, welche das Pferdematerial für unsere Cavallerie liefern. Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden: Starke Hengste find nicht so leiht zu hafen, wie man eine Het durch falt-- - blütige {nell ruiniren kann. Die besten Thiere sind auf die Remonte- vrovinzen vertheilt worden. Die Errichtung eines Hauptgestüts “in Neustadt und eines neuen Landgestüts in Westpreußen habe ih er- rc aber es konnten eben hier nicht die Mittel flüssig gemacht werden. : Die dauernden Ausgaben werden genehmigt. Bei den einmaligen Ausgaben bemängelt 200 _Abg. Freiherr von Minnigerode-Rossitten (cons.) die hohen * Kosten der Bauten beim Hauptgestüt in Trakebnen, namentlich au für ein Arbeiterwohnhaus, worin die Unterbringung einer Familie 39500 „(. Kapital erfordert. K Á Minister für Landwirthschast 2c. von Heyden erklärt, daß Luxusbauten in Trakehnen niht beabsichtigt seien, aber da das Haupts ge\tüt von aller Welt besuht werde, müsse es fh auch etwas

Januar be-

von von

würtig repräsentiren. In der öffentlichen Submission liegt die Correctur für den hohen Anschlag, wenn auch der Anschlag auf die Submission einzuwirken geeignet ist

wäre nachher niht ausreichend gewesen, so würde die Kritik auh niht stillges{wiegen haben. Außerdem ist zu bedenken, daß bei Trakehnen 7 Bruchsteine u. \. w. nit in der Nähe zu haben find, also erhebliche - Mehrkosten verursahen. Die Unterbringung einer Arbeiterfamilie mit - 3900 M erscheine ihm, dem Minister, nah seiner persönlichen Er- fahrung nicht zu hoh. 5 :

Abg. N (dfr.): Bei der s{chlechten Finanzlage follte man fo éostspielige Bauten nicht bewilligen. Wenn die Beschaffung der Baumaterialien so s{hwierig sei, dann solle das Haus nur die Ausgaben für den Ringofen der Ziegelei bewilligen, dann könnten die Ziegel im nächsten Jahre billiger beshafft werden. /

Abg. Struß (freicons.) hält die Baukosten ebenfalls für enorm ho; jedes Stück im Stall untergebrahten Viehes würde zu 50 4 jährlicher Miethe wohnen. -

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden erklärt, daß der Bau des Ringofens auf die Frage keinen Einfluß habe, denn die nöthigen Steine seien son jeßt beschafft worden, wie immer, wenn ein Bau begonnen werden folle Z ; j

_ Die’ einmaligen Ausgaben für den Stall in Bajohrgallen, 69 500 M, werden abgelehnt, die für den Stall in Taukenisch- ken sowie für den Ringofen werden bewilligt. 2A _- Vei der“ einmaligen Ausgabe von 82500 6 zum An-_ tauf N L De (Zuschuß zu dem betreffenden Titel der laufenden Ausgaben) spricht

Abg. von Bockelberg (cons.) dem Landstallmeister seine An- L aus für die guten Ergebnisse, die er bei seinem Ankauf er- zieli habe. z

Die Ausgabe wird bewilligt, ebenso ohne Debatte die Etats des Herrenhauses und des Hauses der Ab- geordneten. d / Es folgt der Etat der Justizverwaltung.

_Referent der Budgetcommission ist der Abg. Bödiker (Centr.), der ausführt, daß die Einnahmen der Justizverwaltung auf 57 780 000 veranschlagt sind, während der Staatszushuß gegen früher {ih nur - um 200-000 #6 gesteigert hat, und zwar für die Anstellung von 101 Richtern, dereu Anstellung aber zum theil beim Diätenfonds erhebliche Ersparnisse mit sich bringt. ;

Beim ersten Titel der Einnahme bemerkt E Abg. Sch mitz-Erkelenz (Centr.), daß die bohen Gerichtsfosten beim Publikum {wer emvfunden würden, namentlih die Kosten Ut Vormundschaftsfachen, die auf einem Tarif von 1351 beruhen; die Tarifsäße entsprechen nicht der Leistungsfähigkeit, weil sie zu gleich- mäßig sind und daher die kleinen Vermögen schärfer treffen als die großen. Redner empfiehlt eine Aenderung der Kosten für Vormund? schasts- und au für Grundbuchsfachen. L

_ Geheimer Justiz-Rath Vierhaus: Beide Gebührentarife be- ruhen auf besondéten“ Geseßen; sie sind aus der Gebührenordnung von 1851 entstanden, auf welcher alle Gebührenordnungen und Tarife beruhen. Man wird also die Gebühren in Vormundschafts-_und Grundbuchsachen -nicht allein ändern können. Troßdem die Sache also eine weittragende Bedeutung hat, wird von der Justizverwaltung nicht verkannt, daß eine Ungleichheit der Belastung vorliegt, und 6s Z wird, sobald cine Aenderung des Gebührenwesens in Frage ommt, in Ne PNSGTE werden, wie bier zu helfen it 82 i

Abg. Knebel (nl) {ließt sich den Ausführungen des Abg. - Schmitz an, namentli in Bezug auf die Rheinprovinz, wo die Aen? derung des Grundbuchs jeßt vor sih geht. Die Regelung der Kosten in Grundbuchsachen könnte wohl abgefondert erfolgen. S Die Einnahmen aus den Gerichtskosten werden bewilligt. Als Arbeitsverdienst der Gefangenen "n 1758 500 4 eingestellt als Antheil des Staats, während ein Drittel den Gefangenen verbleibt. Von dem Antheil des

Staats verbleiben zwei Drittel der Staatskasse und ein Drittel wird zur Remuneration der Gefängnißbeamten verwendet;

Wenn die Regierung zu wenig veranschlagt hätte und der Anschlag * :