Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
A 22.
Personalveränderungen.
Königlich Vrenßische Armee.
Offiziere, Portepee - Fähnriche . Crnennungen Beförderungen und Verseßungen. Im activen Heere. Berlin, 16. Januar. v. Heydebreck, Sec. Lt. a. D., früher im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, bisher in der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika, mit dem 26. Ja- nuar d. I. in der Armee, und zwar als Sec. Lt. bei dem Gren. Regt. König Friedri Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, angestellt.
Berlin, 21. Januar. Schlüter, Pr. Lt. vom Ulan. Negt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, vom 1. Februar D ab auf sech8 Monate zur Gestüts-Verwalt. commandirt. 2
Berlin, 22. Januar. Bronsart v. Schellendorff, Gen. der Inf. und commandirender General des X. Armee-Corps, ‘in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension zur Disp. und
leihzeitig à la suite des Großh. Meckl. Gren. Regts. Nr. 89 ge- stellt: auch ferner in der Anciennetätsliste der Generalität zu führen.
Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 19. Januar. Kirchner, Oberst-Lt. a. D., zuleßt etatsmäß. Stabs- offizier im damaligen 5. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 41, unter Er- theilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Füs. Regts. General-Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, mit seiner Pension, ñ ellmer, ie a. D., zuleßt Abtheil. Com- mandeur im 2. Pom. Feld-Art. Negt. Nr. 17, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 1. P Feld-Art. Negts. Nr. 2, mit seiner Pension, — zur Disp. gestellt.
Im Sanitäts-Corps. Berlin, 14. Januar. Dr. Brie- ger I. Assist. Arzt 1. Kl. der Nes. vom Landw. Bezirk T Breslau, aus allen Militärverhältnissen entlassen.
Berlin, 19. Januar. Dr. Bliesener, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des Gren. Negts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, zum Ober-Stabsarzt 2. "Kl. und Negts. Arzt des Huf. Negts. Landgraf Friedrich 11. von U Oa burg (2. Heff.) Nr. 14, Dr. Moriz, Stabs- und Bats. Arzt vom Pommer. Jäger-Bat. Nr. 2, zum Ober-Stabêarzt 2. Kl, und Regts. Arzt des Gren. Negts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6; die Unterärzte: Dr. Eggel vom Kolberg. Gren. Negt. Graf Gneisenau (2. Pommer.) Nr. 9, unter gleichzeitiger Verseßung zum Großherzogl. Mecklenburg. Jäger-Bat. Nr. 14, Dr. Franz vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, unter gleichzeitiger Verseßung zum Inf. Negt. von Stülpnagel (5. Branden- burg.) Nr. 48, Dr. Gotthold vom Magdeburg. “Drag. Negt. Nr. 6, unter gleichzeitiger Verfeßung zum Feld-Art. Regt. “von Scharnhorst (1. Hannover.) Nr. 10; die Unterärzte der Reserve Kohß, Dr. Hertßfeld vom Landw. Bezirk Königsberg, Dr. Romey vom Landw. Bezirk Osterode, Dr. Leiser vom Landw. Bezirk Stolp, Matus ch vom Landw. Bezirk Bitterfeld, Dr. Püß vom Landw. Bezirk T Braunschweig, Dr. Hennig vom
Landw. Bezirk Freistadt, Dr. Gisevius vom Landw. Bezirk“ T Berlin, Dr. Steinkopf vom Landw. Bezirk Halle, Dr. Schild vom Landw. Bezirk Bitterfeld, Urbanowicz vom Landw. Bezirk Rawitsch, Dr. Henkel vom Landw. Bezirk Lauban, Schubert “vom Landw. Bezirk “ Nawitsh, Dr. John vom Landw. Bezirk Schweidniy, Dr. Gold\chmidt vom Landw. Bezirk 1 Breslgu, Straëhler vom Landw. Bezirk Potsdam, Dr. Illner vom - Lndw. Bezirk Oppeln, ubrich ‘vom Landw. Bézirk Glogau, Rosner vom Landw. ezirk Wohlau, Wolff vom Landw. Bezirk Gleiwiß, Dr. Tornier vom Landw. - Bezirk Essen,
Dr. Viering * vom Landw. Bezirk “Siegen, Dr: Peren vom Landw. Bezirk Montjoie, Dr. Reuter vom Landw.
Bezirk Bonn, Noßmann vom Landw. Bezirk Neuß, Ronde vom Landw. Bezirk Düsseldorf, Dr. Pohl vom Landw. Bezirk Marburg, Dr. Bardey vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Hooymann vom Landw. Bezirk Köln, Dr. Fuchs vom Landw. Bezirk Jülich, Dr. Herbel vom Landw. Bezirk Oberlahnstein, Dr. Stern vom Landw. Bezirk Altona, Dr. Wulf vom Landw. Bezirk Rendsburg, Seidler vom Landw. Bezirk Göttingen, Frie vom Landw. Bezirk Rostock, Dr. Reimers vom Landw. Bezirk Hamburg, Schroeder vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Fischer vom Landw. Bezirk Minden, Dr. Seeger vom Landw. Bezirk Potsdam, Dr. Willgerodt vom Landw. Bezirk T Braunschweig, Dr. van Nes vom Landw. Bezirk Hannover, Haake vom Landw. Bezirk 1 Braunschweig, Dr. Golliner vom Landw. Bezirk Celle, Dr. Regenbogen vom Landw. Bezirk Lingen, Dr. Klingelhöfer vom Landw. Bezirk Marburg, Simon vom Landw. Bezirk Mainz, Dr. Schrank vom Landw: Bezirk Wiesbaden, Dr. Colombara, Dr. Kaß vom Landw. Bezirk T Berlin, Dr. Rothfuhs vom Landw. Bezirk Marburg, Dr. Reißner vom Landw. Bezirk T Darmstadt, Bucherer, Zimmermann vom Landw. Bezirk Freiburg, Ludwig vom Landw. Bezirk Straßburg; die Unterärzte der Marine-Res.: Dr. Bock, Sprengel, NReintjes, Dr. Sick vom Landw. Bezirk Kiel, Dr. Schubert, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Teltow, — zu Assist. Aerzten 2. Kl, — befördert. Dr. Dunbar, Assist, Arzt” 1 Kl! der Nes: vom Landw. Bezirk T Braunschweig, früher Assist. Arzt 1. Kl. bei dew 1. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2, im“ activen Sanitäts-Corps, und zwar als Assist. Arzt 1. Kl. mit einem Patent vom 2. August 1890 bei dem Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, wieder angestellt. Dr. Pfuhl, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt vom Hus. Regt. Landgräf Friedrich 11. von Hessen-Homburg (2. Hess.) Nr. 14, als Garn. Arzt. nah Hannover, Ba ehr, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Oftpreuß.) Nr. 44, als Abtheil. Arzt zur 2. Abtheil. des Feld-Art. Regts. von Pod- bielsfi (Niederschles.) Nr. 5, Dr. Bieck, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, zum Cadetten- hause in Köélin, — verseßt. Dr. Ruprecht, Ober - Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, mit Pension und feiner bisherigen Uniform, Dr. Paeprer, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. ‘des Feld-Art. Regts. von Podbielski (Niederschlês.) Nr. 5, mit Son Dr. Jockwer, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom andw. Bezirk Neuß, Dr. Brill, Stabsarzt der Landw. 2. Auf- gebots vom Landw. Bezirk 11 Cassel, Dr. Killian, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Molsheim, — ‘der Abschied bewilligt. - Î Militär-Justizbeamte. : Durch: Verfügung desGeneral-Auditeurs der Armee. 90. Januar. Kiy, Div. Auditeur der 34. Div., vom 1. Februar d. I. ab zur 2. Garde-Inf. Div. verseßt. j
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee-Fähnriche 2. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im activen Heere. 15. Januar. Auracher, , Major, bisher à la suite des 2. Inf. Regts. Kronprinz und commandirt zur L dortselbst, auf die erste Hauptmannsstelle im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold verseßt.
Durch Verfügung der Inspection der Fuß-Artillertie. Merkl, Feuerwerks-Pr. Lt. vom Art. Depot Qu goburg, „commandirt beim Filial-Art. Depot Lechfeld, zum Haupt-Laboratorium, Ruß,
omm.
Berlin, Mittwoch, den 25. Januar
e O unter Commandirung zum Filial-Art. Depot Lechfeld, — erseßt.
S Beurlaubtenstande. 13. Januar. Bräutigam, Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt. Wrede, zum_ 2. Inf. Regt. Kronprinz, Raschbacher, Sec. Lt. vom_-10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, zum 9. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern — beide im Res. Verhältniß, verseyt. Jäger (Negensburg), Sec. Lt. in der Landw. Inf. 1. Auf- gebots, zum Pr. Lt.; die Vice-Feldwebel bezw. Vice-Wachtmeister : Kraus (1 München) im Inf. Leib-Regt., Frhr. v. Liebig (1 München), Port. Fähnr. im 1. Inf. Regt. König, Edler v. Stockhammern, Dimroth (1 München) im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Gummer (Bamberg) im 5. Inf. Negt. vacant Großherzog Ludwig 1V. von Hessen, Clarner, Diehm (Ingolstadt) im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Krauß (I München) im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Mayer (I München), Brunner (Landshut) im 16. Inf. Regt., vacant König Alfons von Spanien; Schickendan (Kaiserslautern) im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Riederer, Keßler (I München) im 3. Feld- Art. Negt. Königin Mutter, Pracher (1 München) im 1. Train-Bat., — zu Sec. Lis. der Nes, Hey (1 München), Vice-Feldw. bei der Inf., zum Sec. Lt. der Landw. 1. Aufgebots, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 15.Ja- nuar. Weinzierl, Major vom 7. Inf. Regt. Prinz“ Leopold, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 13. Januar. Dessauer (Aschaffenburg), Pr. -Lt. von der Landw. Cav. 1. Aufgebots, mit dec Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform, Scheibenbogen Eer Sec. Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, — der Abschied
ewilligt.
Im Sanitäts-Corps. 8. Januar. Kemmler, Assist. Arzt 2. Kl. vom 17. Inf. Negt. Orff, zur Nes. des Sanitätscorps, Dr. Shanzenbach (1 München), Assist. Arzt 2. Kl. der Res., in den Fricdensstand des 17. Juf. Regts. Orff, — verseßt. Kullmer (Ludwigshafen), Dr. Sielmann (Würzburg), Dr. Banholzer (Augsburg), Dr. Stiller, Dr. Krummacher (1 München), Dr. Ritter und Edler v. Peßl (Dillingen), Dr. Rogler, Dr. Aurn- hammer, Dr. Dreysel, Pingen, Dr. Reußner, Dr. Pistor, Dr. Veith (1 München), Gerber (Augsburg), Stabel, Neu- mayer, Dauß, Schmidtlein (1 München), Mohr (Würz- burg), Dr. Schild (1 München), Unterärzte der Nes., zu Assist. Nerzten 2. Kl. der Res. befördert. :
Beamte der Militär-Verwaltung. 14. Januar. Weiß, Unter-Veterinär des 4. Feld-Art. Regts. König, zum Veterinär 2. Kl. in diesem Truppentheil befördert. *
Deutscher Reichstag. 29. Sigung vom Dienstag, 24. Januar, 1 Uhr.
Die erste Berathung des Géseßentwurfs, betressend Er- gänzung der Bestimmungen über den Wucher, wird fortgeseßt. Ueber die Rede des Abg. Frohme, der zunächst das Wort hatte, haben wir bereits in der Dienstags-Nummer berichtet. Nach ihm erhält das Wort der Abg. Hiße (Centr.): Jch kann mit dem Vorredner an- erkennen, daß nicht alle Formen des Wuchers dur dieses“Geseßz getroffen werden; aber er hat keinen Versuhß gemacht, den Be- gift des Wuchers nah irgend einer Nichtung hin zu erweitern. as Bedürfniß, den Begriff des Wuchers weiter auszudehnen, er- fenne auch ich an. Der Vorredner will ein Geseß gegen Termin- handel, Börse, Miethswucher, gegen die wucherishen Wirkungen des Arbeitsertrages. Daß da große wucherische Geschäfte vorgehen, gebe ih zu; aber zeigen Sie unsdoch einen Weg, der zu ihrer Unterdrückung führt ! Wenn der Vorredner gegen den Miethswucher ein scharfes Wort spricht, fo kann ich ihm meine volle Unterstüßung zusagen auch nah der Seite des Retentionsrechts hin. Die Bestrebungen zum Schuß der nationalen Arbeit können wir freilih niht unter den Begriff des Wuchers stellen, sind aber gern bereit, ihm nah jeder Richtung hin entgegen zu arbeiten, und der Versuch, der mit diesem Geseß dazu gemacht wird, ist ein schr bescheidener. Wir werden versuchen in der Commission die Sache s{ärfer zu formuliren. Der Abg. Dr. Horwiß \priht i og ein ee Geseß aus und bestreitet zunächst das Bedürfniß. [lerdings hat die Zahl der Verur-
theilungen wegen Wuchers abgenommen, aber das beweist nur, daß das Wuchergeseß von 1880 gewirkt hat. - Diese Vorlage aus es nur weiter aus, denn der Wucher tritt in anderen
B auf, die Wucherer sind sauer geworden, und diese will das Gesetz abshrecken und treffen. Der Abg. Dr. Horwitz bezweifelt die Zweckmäßigkeit eines solchen G Sgererilen Eingreifens, es werde lähmend auf -den Geschäftsverkehr wirken. Dafür - liegen jedoch keine Erfahrungen vor. Die Regierungsvorlage will ja auch in Betreff des Sachwuchers nur den gewohnheitsmäßigen und gewerbs- mäßigen Wucher treffen. Ex hat si ferner gewendet gegen den Vor- \chlag des Abg. Dr. Giese, daß der Richter niht bloß {strafrechtlich gegen den Wucherer vorgehen, sondern au gleih die Entschädigung der Vermögensbenachtheiligung regeln soll in Form einer Buße, die dem Bestraften auferlegt wird. Der- Abg. Dr. Giese denkt da nicht an die jeunesse dorée, die vor den Händen des Wucherers beshüßt werden soll. Deshalb würde ih kaum die Hand rühren, um geseßz- E dagegen einschreiten zu lassen. Wir denken dabei an die Opfer, die nicht aus lager Verkommenheit oder Dummheit, son- dern aus Noth dem Wucherer verfallen : an Handwerker, Bauern, Arbeiter, Näherinnen, denen systematisch -die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen wird. In der Commission kann vielleicht ein Weg gefunden werden, um das sofortige Einschreiten des Strasrichters zu regeln, vielleiht auch schärfere Bestimmungen, gegen die Auswucherung durch Wechsel, wenigstens eine BZinsgrenze, deren Ueberschreitung bestraft wird. Der Abg. Wöllmer meinte, es sei des Deutschen Reichs wenig würdig, mit solchen kleinlihen Maßnahmen den Geschäftsverkehr zu lähmen. Jch sehe darin keinen Nachtheil ; daß Deutschland auf diesem Boden zuerst vorgeht, liegt vielleiht daran, daß das deutsche Volk vor allen anderen den ues haßt und sich empört gegen solche Bestrebungen, daß das deutsche Volk ein ausgeprägtes Nechts- und Sittlichkeitsgefühl in dieser Frage hat.
Abg. Schrader (dfr.): Meine Absicht war es nicht, heute hier zu sprechen. Heute vor-25 Jahren wurde in meiner Heimath ein Creditverein gegründet, der die Absicht verfolgt, dem Wucher ent- gegenzutreten. Heute sollte das 29 jährige Stistungsfest - stattfinden und ih hoffte bei dieser Gelegenheit eine weitere Propaganda für das Eintreten gegen den Wucher zu mächen. Daß ih mi heute hier theoretisch mit dieser Page beschäftigen muß, ver- anlaßt eine Aeußerung des Abg. Freiherrn von Buol, welcher meinte, daß die Rede, welche ih bei Gelegenheit der Berathung über die Petition gegen den Wucher im Saargebiet 1880 gehalten habe, nicht übereinstimme mit der Rede des Abg. Dr. Horwiß in der Beurthei- [ung dieser A Ich habe damals ausgeführt, daß der Punkt der Petition, der die Ausdehnung des E RETR Ie auf den Sahwucher verlangte, für mi unannehmbar wäre. uf demselben Stand-
Feuerwerks-Pr. Lt. vom Haupt-Laboratorium, zum 2. Fuß-Art. Regt., Schreiber, Feuerwerks-Lt. vom 2. Fuß-Art. Regt., zum Art. Depot
punkt \tehe ich noch heute und das deckt \ich auch mit den Aus- führungen des Abg. Dr. Horwiß. Ich bin der Meinung, wir
1893,
müssen uns hier im Plenum eingehender mit der Formulirung geseßliher Bestimmungen befassen; - man verläßt sih immer darauf, das wird ja {hon in der Commission R „werden. Der Reichstag verzichtet aber dadurh auf eins seiner wichtigsten Rechte. Solche Fragen müssen - im _ Interesse des Volkes im Plenum besprochen werden, damit wir niht nachher einfa
nur vor die Le gestellt werden: anzunehmen oder ab- zulehnen. Die Frage, was als Wucher anzusehen sei, ist schon 1887 in der erwogen worden.
D O iee
Damals nahmen die Regierungsvertreter bezüglih des Sachwuchers noh einen anderen Standpunkt ein als heute und motivirten ihn ausführlich. Heute sind die Motive sehr allgemein; man sagt, auf * dem Gebiete des Sachwuchers könne ebenso Schlimmes vorkommen wie auf dem Gebiete des Creditwuchers. Das mag sein, aber {hon das bestehende Qeles über die Bestrafung des Wuchers is auf diese Fälle anwendbar. Es ist nicht leiht, die im gegenwärtigen Entwurf angegebenen Kriterien des Wuchers anzuwenden; viele ehrliche Leute werden dadurch geschädigt werden und die Wirkung nah der anderen Seite wird eine außerordentli geringe fein. Welcher Anreiz liegt in der neuen Form, die das Geseß vorschlägt, für jeden Menschen, der sich übervortheilt glaubt, sih an den Strafrichter zu wenden und das Einschreiten der Gerichte wegen Wuchers zu verlangen ® Eine solche Untersuchung kann auch gegen den ehrlichsten Mann eingeleitet werden, und für jeden Geschäftsmann ist es außerordentlich gefährlich, einer Jolhen ausgeseßt zu werden. Wenn au die Untersuchung niedergeschlagen wird oder eine Freisprehung erfolgt, so ist damit nicht die ungeheure Schädigung gehoben, die sih aus der Einleitung des Verfahrens ergiebt. Die Feststellung des Begriffs des Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigen ist niht leiht. Ein wohlhabender Mann, welcher die Gewohnheit hat, unterstüßungsbedürftigen Leuten Geld zu leihen, kann leiht der Gefahr ausgeseßt werden, daß jemand, der von ihm unterstüßt ist, ihn des Wuchèrs bezichtigt. Der Nußen für denjenigen, der unvortheilhafte Bedingungen eingeht, ist nicht so groß, als man glaubt. Die Consequenz der vorgeschlagenen Bestimmung ist nur die, daß die Kreise, die sich mit Geldleihen unter unficheren Bedingungen befassen, immer raffinirter und die Prämien “immer höher werden. Bedenklih ist die Vorschrift, daß binnen drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres eine ne erfolgen muß, widri- genfalls der Geldleiher den Anspruch auf die Zinsen verliert und einer Strafe bis zu 509 4 ausgeseßt ist. - Cine besondere Qualifi- cation ist hieriá niht enthalten. Die einfache Thatsache, daß die Abrechnung nicht binnen drei Monaten geliefert wird, kann den ehr- listen Mann ins Gefängniß bringen, auch wenn er sich nur eine Nachlässigkeit dabei hat zu \{hulden fommen lassen. Das ist ungerecht. Man scheint _mir bei dem Entwurf zu schr den Strö- nachzugeben, die \sich im Reichstage, weniger im Lande geltend gemacht haben. Uge conservativen Herren geht das Geseßz fogar noch nicht weit genug. -Der Abg. Dr. Giese will sogar die civil- - rechtlichen Folgen des Sahwuchers oder des Wuchers überhaupt durch den Strafrichter bestimmen lassen. Das ift äußerst bedenklich. Das Ver- fahren giebt bei solchen Geschäften nicht die nöthige Garantie dafür, daß in sahgemäßer Weise ein Urtheil erfolgt. Die verbündeten Re- gierungen sind dagegen, aber nah den Erfahrungen, die wir 1887—90 gemacht haben, ist es möglich, daß sie au diesen Wünschen nahkom- men. Wohin soll der fortgeseßte Eingriff des Staates in das ge- werbliche Leben führen? Die Socialdemokraten sagen angesichts der Mißstände im gewerblichen Leben: Seht ihr, da zeigt ihr uns wieder, daß euer System nichts taugt, und was ihr vorshlagt, wird fo wenig helfen, daß ihr do einmal zu eier gründliähen Umgestaltung der socia- len Zustände schreiten müßt. Gehen Sie auf dem beschrittenen Wege weiter, dann werden Sie vielleicht den Herren, die Sie zu bekämpfen beabsichtigen, die Wege bahnen. Das deutsche Volk ist nicht so un- mündig, wie es nach- derartigen Gefebßen erscheint. Je mehr die Leute in den Glauben verseßt werden, daß sie sih nit selbst helfen können und daß ihnen von Staatswegen geholfen werden müsse, desto unselbständiger wird das Volk ‘und desto mehr - staatlihe Eingriffe müssen Sie machen. - Jeder Schritt auf diesem Wege ist ein Schritt zur Socialdemokratie. Wir haben uns von jeher gegen diefe über- mäßige Ausdehnung des staatlichen Eingreifens ertlärt, weil wir wissen, daß die Nation, welche eine solhe Geseßgebung hat, keine kräftige Nation ist und gewerblich ‘nit auf dem Höhepunkt sein und bleiben kann. Bei den Verhandlungen im Jahre 1888 über die Petition wegen Einschränkung des Wuchers standen der Reichstag und die Regierung auf einem viel ruhigeren Standpunkte. Die weit- gehenden Forderungen, die in der Petition ausgesprochen wurden, wurden einmüthig abgelehnt. Man war der Meinung, daß man vielmehr für eine wirthschaftlihe Belehrung der Bevölkerung sorgen müsse, und daß die Bewucherten in übler N waren, ehe sie dem Wucherer in die Hände fielen. Man war der Meinung, daß auch der Verein gegen Wucher im Saargebiet vor allen Dingen die Bevölkerung aufflären ‘und daß man Mittel zur Verfügung {tellen müsse, um ehrlichen Credit zu vershaffen. Wir \tänden damals fd auf demselben Standpunkt, wie heute. Alle Ihre Wuchergesete l
mungen
ind werthlos im Vergleich, zu dem was von Schulze-Deliksch und eleistet worden ist. Wenn Sie solche Bestrebungen fördern, werden Sie gegen den Wucher viel mehr thun, als wenn Sie einen ganzen Haufen Gejeßesparagraphen machen. Gerade diejenigen politischen Parteien, die bestrebt sind, dem Gewerbestand, dem Arbeiter zu helfen, sollten ihre Mitwirkung hier nicht versagen. Bei Berathung unseres Antrages, betreffend die Berufsvereine, werden wir sehen, ob die Konservativen geneigt sind, uns auf diesem Gebicte zu folgen. Kuriren Sie auf Symptome, anstatt die Wurzeln der Uebelstände anzugreifen, o werden Sie die Unzufriedenheit im Volke immer größer machen. Dazu wollen wir die Hand nicht bieten. Abg. Sch neider-Hamm (nl.): Unser Standpunkt gegenüber der Vorlage ist im allgemeinen niht unfreundlih, wenngleih wir der Meinung sind, daß sie in verschiedener E tbe CrES bedürftig ist. Auch wir meinen , daß die bisherige Gesetzgebung die Pflichten des Staats dem Wucher gegenüber nicht erfüllen kann und wird, daß ferner eine Aenderung der Zustände, auf denen der Wucher erwächst, dringend wünschenswerth ist, daß ferner eine Aufklärung des Volkes über wirthschaftlihe Fragen geboten ist, und daß die Creditinstitute möglihsstt vermehrt werden müssen. Aber wir stehen auf dem L daß es richtig ist, das eine zu thun und das andere nicht zu lassen. Die Erfahrungen, die wir unter der Herrschaft des bisherigen Wuchergeseßes gemacht haben, find nicht derart, daß wir die Zumuthung von uns abweisen müßten, die Schäden und Lücken des E zu verbessern. Es ist hingewiesen auf die geringe Anzahl von Untersuhungen und Bestrebungen auf Grund dieses Geseßes und auf die E große Zahl von Freisprechungen. Aber die Wirksamkeit eines Strafgeseßes ist nicht lediglih nach der Zahl der Verurtheilungen zu bemessen, ein Strafgeseß wirkt auch erziehlih auf das Volk. Auch aus der erigen Zahl der Verurtheilungen wegen Meineids darf man niht den Schluß ziehen, daß Strafbestimmungen über den Meineid überflüssig seien. err Schulze-Delißsh sagte mit Recht, {hon der Ausspruch des sitt- ichen Bannes über den Wucherer werde heil]jam wirken. Die Vorlage will auch die sogenannten Zweckgeshäfte in den Kreis des Wuchers ziehen, und mit Recht. Denn wenn man den Wucher bestrafen will, liegt kein Grund vor, diejenigen durch die Maschen des Gesetzes entschlüpfen zu lassen, die Creditwucher betreiben durch Abschluß von Geschäften, welche genau denselben wirthschaftlichen Zweck verfolgen. Insbesondere ist hierbei an die Fälle zu denken, ws
aiffeisen im Creditwesen