l Haunovers” Telegraphlc;. | Alfel8S — s s s î vorm T werft, Akt, - Ges. Oräentl. Gen.-Vers, in Berlin. e Baz. | Abr T&“| L: Der Besblußk t Aula Glolwitzer Disoonto - Bank. Ordentl. Gen.-Vers. in = Ort. |Þ Ls, M.| K52 Gre vom B Le s eiwitz, : : — Wesellschaftsstatuts ist i| ——— Säobsische Vieh-Versloherungs-Bank. Ausserzordentl. J Pian det 4 Gen.-Versa. in Dresden; s. Ins. in Nr. 80. Königliches_° gx! kt. AKt.-Ges, für Ofenfabrikation, vorm, Gust. Dankberg. s Ordentl. Gen -Vers. in Berlin. : T ckp *| fheiter. Akt. - @os. für Holzarbelt. Ordent]l. Gen, - Vers. in OS0.,ar--y,| ¡bedeckt. Berlin ; s. Ins. in Nr. 80. 7'Hernösand 335,6 W.,, schw. wenig bewölkt. Vereinigte Deutsohe Telegraphen-Gesellsohaft. Or- | 7'Helsingfors 336,6 dent]. Gen.-Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr. 80. 7 Petersburg . 337,1 Industrieverein Vietmannsdorf, AKt.-Ges. Ausser- | 7/Stockholm ./335,2 ordentl. Gen.-Vers. in Berlin,
__ | TiSkudesnüs ./332,5 Patentpaplerfabrik zu Penig. Ordentl, Gen.-Vers. in | 7/0xde.…....332,8 Penig. 8|Fredericksh| — Arenberg'sohe Aktien-Geszollschaft für Bergbau und 8 Helsingör S Hüttenbetrieb, Ordentl. Gen.-Vers. in Essen; s. Ins. | 7Moskau ...331,8 in Nr, 80. A
- 6 Memel. , 333,6 Dentsche Aktien-Geselizchaft für Bergbau, Eisen- | 7
Telegraphisehe Witterungsherlehkte. 74 S Ort,
7|Haparanda ./335,4| 7 Christians. .1335,2! Hernösand .|335,6' Helsingfors |334,1/' Petersburg ./335,0 Stockholm ./335,4
335,4! Fredericksh| — | Helsingör, .| — | Moskau .../332,1' Memel... .336,4 —0,3 Flessburg .|1335,8 — Königsberg. 336,2 —0, Danzig. .. .336,2—0,7 Puttbus, .../335,1/4-0,3 Kieler Haf.|336,3| — 334,3 —1,4 Weserlenuch. 336,3, — Wilhelmsh, (334,8! — Stettin .…../335,3 —1,2 Gröningen ./337,3 — Bremen …./337,1| — Helder... 337,3) _— Berlin „…, ./335,8/4-0,3 Posen,...,/331,7|— 2,6 Münster .….1335,4—-0,4 Torgau... ./333,5| 0,0 Breslau „330,7 —0,8| Brüßsoì ...1337,4| — Cöla.... ¿390.2414 Wicabade: |333,4| — Ratibor. ./326,9|—2,9 Triez 332,5 +0,8 Cherbourg .|/338,0| — Havïe ,.. 338,2! 338,9!
St. Mathieu 339,7! Constantin, 337,4
Generai - Versammilungen. Stettiner Masohinenbau-Anustalt nund Sohifsban-
Allgemeine Himmeis- anstcht,
Bar. | Abw Temp. bw P.L.| v.M.| B. | v. M.
Wind |
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
dreußischer Staats-Anzeiger.
M | Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auz; für Berlin außer den Postanstalteu auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr, 32.
Abends,
8. 22. Die Vorschrift im §. 15 Absaß 2 findet nur auf die- jenigen Militärpersonen des Unteroffizierstandes Anwendung, welche nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes aus dem aktiven Militärdienste ausscheiden. S E A :
§. 23. Der Vorschrift im §. 17 wird für die dort bezeichneten
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. A pril,
|SO., stille. |bedeckt. [W,, schwach. Regen. Windstille. |bewölkt. [W., schwach. |trübe.!) 80., sw. |bedeckt.?) WNW,., schw. bedeckt, NNW,, schw. |bedeckt. SW., schw, — 8) NW., schw. ——Ì SW., mässig. heiter.
„1 Schwach. bedeckt. SW,, schw. heiter.
,2/0., schw. bedeckt,
8' — bedeckt, NW., schw. [fast heiter. | — heiter.
„1 NW., schæ, trübe, ¡WSW,, mäss, |heiter,
SW., mäss, heiter.
D WNW,, schw. bedeckt.
S., stille. schön.
2 S2. W., schw. heiter,
|WSW.,s.schw. — Gips L 6 - N / T 2 S, 8ChW, ganz bed, : oft4 5 : des Geseßzes vom 27. Juni 1871 festgeseßten Pensiouserhöhungen nur Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht danu Af ruch, wenn Fu Sins vor’ Ablauf von fünf Jahren
0., schwach, |bedeckt.5) i 2 j S ; Dem Vostdirektor a. D. Hübner zu Berlin den Rothen 1 Pennonmru h l QUIEI E aale hae hler-Orden dritter Klasse mit der Sthleife; dem Ober-Postkom- | 15h (L S N eit HenmazgliGen Dasey eln NO., schw. bedeckt. 6) missarius a. D. Bajohr zu Danzig den Rothen Adler-Orden ‘&° 9, Den mit Pension äus dem Mariüedienste ausscheidenden : SSW., schw. |schön. vierier Klasse, . und dem Landbriefträger Heinrih Menges | im Öffizierrang # Aerzten, Maschinen-Jngenieuren, Deckoffi- | Personen rückwirkende Kraft beigelegt. : 0., mäss. ¡sehr heiter. zu Weinheim im Großherzogthum Baden das Allgemeine Ehren- | zieren und oberen Marinebeamten, welche früher der Handeidllotte an- §. 24. Die Bestreitung derjenigen Auêgaben, welche dem Reiche NW.,schwach. |bewölkt. zeihen zu verleihen. gehörten, wird ‘die Fahrzeit mit derselben vom 18. Lebensjahre an bis nach dem gegenwärtigen Geseße in Folge des Krieges von 1870/71 N., schw. bedeckt, ?) zum Eintritt in die Kriegsmarine zux Hälfte als pensionsfähige Diekst- | erwachsen, erfolgt aus dem durch das Geseß vom 23. Mai 1873 be- NO., schw. heit, Reif. zeit in gleichem Maße- hnet, wie den Offizieren der Kriegs- | gründeten Reichs-Jnvalidenfonds. L ; 4 ¡W, schwach. heiter. marine (§. 54 vnd §8. 56 ebenda). Ï Urkatdlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beis- [W., schwach. |trübe. 11, Militärpersonen det Unterklassen. gedrucktem Ai Insiegel. [WNW „s.schw.|s-hr bewölkt, 8. 10. Unteroffiziere, welhe t als“ Jnvaliden verforgungôbe- Gegeben Berlin, den 4. April 1874. W., schwach. bedeckt. rechtigt sind, erlangen durch zwölfsährigen aktiven Dienst bei fortge- (L. 8.) Wilhelm. N, müss, chr bewölkt. seßtéèr guter Führung den Anspruch. “auf den Civilversorgungsfchein Fürst von Bismar. (88. 58 und 75 ebenda). N
Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes erwerben Anspruch auf Juvalidenversorgung ese auf Grund der Dienstzeit, sondern nur . durch eine im ilitärdienste erlittene Dienstbe-
7|Helsingfors |330,7]|
7|Haparanda ./334,3 T[Christiansd.'333,0
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Windstille. trübe, Windstille, |wen.bew.,Nebel. 080, schw, |Nebel. O0S0., mässig. bedeckt. S80., mäss. |Regen. £0,, mäss. — SO0., mäss. — 2) SW,, mäss. |bewölkt. O., mäss. trübe. - |SW,, schw, |trübe., N0., schw. \|trübe,
— bedeckt. ?) 5/0., schwWw. Nebel, SSW., mäss. ¡trübe, 0, schwach. |bedeckt, Regen. WSW,, schw, |bewölkt. SW,, schw. |bewölkt. NW., schw. |bedeckt. SSW,, stille. |bewölkt WSW., schw. heiter, SSW., schw, S0., schw. NW., schw. SW., schw. N., schw. NW,, schw. bedeckt.) SW,, schw. [wenig bewölkt, S30,, mässig. bedeckt, NW., mässig. heiter. W., schwach, halb heitez, SW., mässig. |neblig. Windstille Regen, W., fast stille. trübe. S., 8ChW. | wen, bew,,Thau.
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Königlich
Das Abonnement beträgt L Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr. L Msartionnprain fürden Raum einer LDruckzeile 8 Sgr.
Berlinck Mittwoch,
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l 1 Flensburg. . 332,7 und Stabl-Indastrie, Ausserord, Gen,-Vers, in Berlin. 7 Eönigsberg 332,4 Dessauer Wollgarn-Spinnerei, Ordentl, Gen.-Vers, in | 6Danzig ....332,7 Dessau. 6 Putbus ..'331,9 Geraer Handels- und KEredit-Bank. Ordentl. Gen.- | 7|Kieler Haf. 335,0 Vers, in Gera, 7\Cöslin 333,3 „Baltisoher Lloyd,“ Stettin- Amerikanisohe Dampf- | 6|Wes. Lehtt. 330,4 sohifFahrts- Aki.-Ges. Ordentl. Gen.-Vers. in Stettin, 7 Wilhelmsh. 332,4 PranKkfaorter Baubank. Ordentl. Gen.-Vers, in Frank- 6|Stettin .… 333,5 fart a. M. : 7 Gröniagez 334,4 Commerzbank in Warschau. Ordentl. Gen.-Vers. in | 6|Bremen .….334,2 Warschan. THelder .….. 334,2 Steiokchlenban - Verein Gottes Segen zu Lugau, | 6Berliu ‘e BOZN Ordentl Gen.-Vers, in Chemnitz. 6 'Posen 328,9 Kündigengen und Verloogungen-. Î 6 Münster .… 331,9 Braunsberger Kreis - Obligationen, Sämmtliche 5% Oblig. 6 Torgau … 330,7 sind zum 1, Oktober cr. gekündigt; s. Ins, in N80 6 Breslau 327,9 Hänichener Stelnkohlenbau - Verein. Das Verzeichniss der | 7 Brüssel ...333,8 ausgeloosten, zum 1. Oktobec cr. gekündigten 44% Schuldscheine; s. | “8826 Ins. in Nr. 80. 6 Wiesbaden ./330,5 Auewcise von Banken und Endusétrie- 6 Ratibor 324,4 Geseilschaften. G [Trier 329,6 Preusslsche Bank. Deu Status vom 31. März cr.; s. Bekannt- 7 Cherbourg . 336,0 machung in Nr. 80. 7Havre 339,1 Den Status ult, März cr. der Bank des Berliner Kassen- 7|[Carlstube. ./330,9 Vereins, der Côlulschen Privat-Bank, der Bank für Süddeutsch- | 7|8gt Mathieu 335,4 NNO., sch. [bedeckt land und der Badischen BankE; s. Inserate in Nr. 80. 7! Constantin,|338,7 N, schw. |schön, Deutsche Union-Bauk. Die Bilanz sowie das Gewinn- und | — : 1) Gestern Nachm, SSW. mässig *?) Strom S, Gestern Nachm.
Verlust-Konto pro 1873; s. Ins, in Nr. 30. Grimme, Natalis & Co. Commandúlt-Gesellsohast auf Aktien, | S. schwach. Strom S. 2) Nebel. Gestern Regen. ‘) Gestern Abend
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Kommerzien - Rath und Bankier Freiherrn Abraham von Oppenheim zu Cöln den Stern zum Kö- niglihen Kronen - Orden zweiter Klasse und dem itDiden August -Dieckmann zu Roßdorf, im zweiten JIerihowschen Kreise, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus : Ordens pon Hahenzollern zu verleihen.
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1j Nachts Regen, *?) Nebel, Nuchts BRegeh. 2?) Gest. Nachm,
880. mässìg. #3 Strom S, Gest, Nachm, S. schwach, Strom 8, Das 10. Stück des Reichs-Gesegblatts, welhes heute aus-
Die Bilanz xer ult Dezember pr.; s. Ins, in Nr. 80.
Regen.
5) Nebel. Gestern Regen,
8) Nachts Regen.
s) Gestern Regen.
s) Nachts Regen. 7?) Nachts Regen.
E L I E ZE G E E I M E I D CRIREIES S PUE ¡Tia 2 Zet E PE A IECE A F: TAD IPRIT E PTEK” ¡7 M5 ALL V 6M A E
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Der unter dem 27, November v. J. hinter dem früheren Gestwirth Oscar Suck aus Rosenberg O./S. crlassene Steckbrief im Reichs-Anzeiger vom 1, Dezember 1873 wird hiermit erneuert. Rosenberg O.-S., den 31, März 1874. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. *
Steckbrief? Gegen den Kaufmann Fricdrih Wilhelm Wiegel von hier, 28 Jahre alt, ist die ge- richtliche Haft wegeu {weren Diebstahls und Unter- \chlagung bejchlossen worden. Jch ersuche, denselben im Betr-tungsfalle zu verhaften und mich von der Verhaftung zu benathrichiigen. Fraukfurt a. /M,, den 4. April 1874. Der Königliche Staatsanwalt.
Die in meiner Bekanututichung vom 18. ds. Mts. als muthmaßlich hierselbst gestohlen verzeichneten Werthpapiere a. 590 Thlr. 43prozeniize Oberschlestsche Brieg-Neisser Eisenbahn-Priorität Nr. 467, b. 10 Thlr. dergleichen Nr. 4031 sind bis auf den zu der Priorität al a, gehörigen Talon mit Coupon auf- gefunden worden. Naumburg, den 31. März 1874.
Der Staats-Anwalt.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[1375] Ediktalladun
Die Vormünder der Aae Kinder des weiland Vollhöfers Johanu Ernst Kiehn zu Briet- lingen haben dem Gerichte (nggeiak daß sie wegen eines ihren Pupillen aus der Landes-Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns - Hypothek mit dem im Bezirke des unterzeichr.eten Amtsgerichts be- e Kiehn schen Grundbesiß zu bestellen beab- ichtigen.
Namentlich soll verpfändet werden der Kiehnsche Vollhof Haus-Nr. 29 zu Brietlingen, sammt allen seinen Zubehörungen an Gebäuden, Berechtigungen, Ländereien 2c., insonderheit die in der Grundsteuer- Mutterrolle für Brietlingen unter der Haupt-Nr. 6 mit 177 Morgen 82 OQudr. - Ruthen beschriebenen Kiehnschen Grundstüke. :
Es werden demnach unter Bezugnahme auf die 8&8. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfand- gegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober - Eigenthumsrechten, in hypothekarishen und sonst Pbevorzugten Forderungen, in Reallasten, Ab- findungs-, Dotal- oder Leibzuchts - Ansprüche oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hier- durch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Freitag, den 5, Iuni 1874, Morgens 10 Uhr,
augescßten Termine im hiesigen Ger:chtslokale anzu- melden, Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechlsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden L ypothek nicht eingeräumt werden soll. 7
Von der Anmeldungépflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes-Kreditanszalt Certifikate ausgestellt worden.
Lüneburg, den 1. April 1874.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. A. Keuffel.
Verkäufe Verpachtun en Submissionen 2c. E
(M.555] : : Holzversteigerung.
Von dem diesjährigen Einschl fl.
NoibenblegtVe A tieencitng Men Sett sollen
in der Brauerei zu Nothenburg a./Oder verkauft |
werden:
A. Am 14. April d. I., Bormittags von 9°, Uhr ab. Aus dem Schußbezirke Seedorf:
386 Stück kiefernes Bau- und Sägeholz.
Aus dem Schußbezirke Plothow:
221 Stück elsene Schipphölzer,
6 „ birkene Nubenden, 243 „ iefernes Bau- und Sägeholz, 38 Rm. s Böttcherholz.
Aus dem Revier Poln. Nettkow:
11 Stück rüsterne Nußenden, 1 „ weidenes Nußende. 40 Hundert eichene Weinpfähle.
B. Am 17. April d. I., Vormittags von 9°, Uhr ab.
Aus dem Schuhbezirke Seedorf : 1500 Rm. kiefernes Scheitholz, 600 ,„ ü Astholz. ‘
Aus dem Schugbezirke Plothow: 300 Nm. elsenes Scheitholz (113 Rm. in Rollen), 400 , „ Astholz 1 Cl,
100 „ fiefernes Scheitholz, O S Astholz T.
Aus dem Schußbezirke Poln. Nettkow:
36 Rm. eichnes Astholz 1 Cl, 422 „ rüsterues Scheitholz, 18 „ elsenes Astholz,
46 „ weidenes Scheitholz, 70/5 J Añlholz.
Bis zur Höhe von 50 Thlr, sind die Kaufgelder im Termine sofort zu erlegen, bei größeren Käufen a mixdestens { der Kaufsumme als Angeld zu zahlen.
Die Verkaufsbedingungen werden im Termine be- kannt gemacht werden. y
Neu-Nettkau, den 5. April 1874. Der Bezirksförster.
Lindenberg. (a. 243/4.)
Kbuigliche Preußische Ostbahn.
Er S A
__ Zum Bau der Telegraphenleitung if der Eisenbahn- Ee Bromberg-Insierburg joll die Anlieferung on
5170 Stü Porzellau - Isolatoïèn mit shmiedeeisernen Stüßen und
1434 Centner geglühteu Eisendvaht 4,6 Mur. Durchutesser
bis zum 1. Juli 1874 im Wege einer öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Offerten sind portofrei uvd versiegelt mit der entsprehenden Aufschrift: sieg
„Lieferung vou Isolatoren für die Königliche Ostbahn“,
„Leferuug vou Eisendraht. für die Königliche Ostbahn“
vis zum Submissionstermine, Mitt-
woch, den 22. April 1874, Vormit- tags 10 Uhr
an den Unterzeiehneten in dessen Bureau am hiesige Jeiíëu
Bahnhofe einzureichen, wo sie in Gegenwart der §5 chienenen Submittenten geöffnet werdey, v Die Lieferungs-Bedingungen, welche alles Ucbrig!
t
enthalten, fönnen ebendaselbst eingeschen, auch auf
portofrei Anträge gegen 5 Sgr.
werden,
[M. 552]
mit
2 Sa . 10S
König Die Anfertigung und Lieferung von: a, 25 Stück Güterzugs - Lokomotiven
opialien bezogen
Bromberg, dea 1. April 1874. Königliche Telegraphen-Insepktion
der Ostbahn. Bekauntmachung.
23 fs » A D
3 gekuppelten Achsen nebst Tendern,
Utenfilien und 3 Saß Reservestücken; . 10 Stück Tender-Lokomotiven mit 2 gekup
pee Achsen nebst Utenfilien und ß Reservesti cken und tückPersonenzugs-Lokomotiven
mit 3 Achsen, von denen 2 gekuppelt sind,
soll im Wege werden. Offerten hi
„Submission
selbst anberau
nebst Tendern, Utensilien und 1 Saß Re- servestücen
der sffentlihen Submission verdungen
erauf sind portofrei und versiegelt mit
der Aufschrift:
auf Lieferung von Lokomotiven“
versehen, bis zu dem au
f Montag, den 27, April 1874,
Vormittags 11 Uhr,
in unserm Central-Bureau auf dem Bahnhofe hier-
mten Termine an uns einzureichen.
Die Submissions- und Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen in unser:m maschinentechnischen
Bureau hierselbst zur Einsicht aus und werden von demselben auf portofreie Anträge gegen Einsendung von 1 Thlr. mitgetheilt.
Die vorbezeichnete Dienststelle wird auch auf fon-
stige, die Lieferung betreffende Anfragen Auskunft
ertheilen.
Königli
iniglide den 4, April 1874. JC
Direktion der Ostbahn. Wex.
Verschi
edene Bekanntmachungen.
Die hiesige Stadtbaurathsstelle, welche
mit einem jährlichen Gehalt von Thlr. 1500. dotirt isl, soll beseßt werden. Bewerber, welche das Staats- Bagumeisterexamen bestanden haben, werden ersucht, sih bis 15, Mai a. c. an unsecn Vorsißenden Gmden
zu wenden.
[M. 541
Spandow, den 1. April 1874. Die Stadtverorduetenversammlung.
Kassen
(01379) Braunschweigische Bank.
Sa G I eoextan ultimo März 1874, Bestatid L «
Lombard-Bestand, p Pp B eSe tand .
usw. Wechsel-Bestand .
Thlr. 1,431,561. 7.
1,056,527. 17. 2,879,205. 4. 1,388,253. 19.
Debitoren in Conto -Cor-
rent (gegen
Corrent
Banknoten-Cirkulation . L
Sicherheit) 2,258,879. 11.
840,760. 1. 4,498,500. —.
Kreditoren in Conto-
Braunschweig, den 31. März 1874.
dl ômne
% Rheinisch - “ehr, auch
Die Direktion. Urbih. Bewig.
‘3 Gymnasium zu Wongrowiß. ‘dulfahr, mit welchem die Ober- g'in den beiden folgenden Jahren die
Unter- und Ober-Prima) eröffnet und die Tertia als Ober- und Unter-Tertia in zwei nah Lehr- plan und Unterrichts\tunden gesonderte O oto getrennt wird, beginnt Montag, den 13. April d. I, An demselben Tage findet die Prüfung der neu aufs zunehmenden Schüler statt. Anmeldungen nehme ich an den vorhergehenden Tagen entgegen. Dr. Dyckhoff, Gymnasial-Direktor.
_In der am 31. März d. J. abgehaltenen ordente lichen Generalversammlung unserer Bank wurden O zu Verwaltungsraths-Mitgliedern erwählt ie Herren:
Oberst-Lieutenant z. D. Asterw, Vorsißender.
Geheimer Regierungs-Rath Gaede, fsttell-
vertrétender Vorfißender ;
Landrath a. D. Crusirves; . Oberst-Lieutenant z. D. vom Woedke; sämmtlih in Dresden wohnhaft, welches wir hier- mit nah §. 51 unseres Statutes bekannt geben.
Dresden, den 1. April 1874.
Sächsiscze Vich- Versicherungs - Bauk
in Dresden.
Die Géneral-Direktion. Reemer,
Vom 1. April 1874 tritt an Stelle des Spezialtarifs Il, des Magdeburg - Preußischen Eisenbahnverbandes vom 1. Februar 1873 für Bau- und oa (Ul Olzer bis zu 22 Fuß
Länge bei Ausnußung der Tragfähigkeit der Wagen resp. Berechnung der Fracht nach der vollen Trag- kraft ein neuer Spezialtarif in Kraft, in welhem die Stationen Schöningen der Berlin-Potêdam-Mag- deburger Bahn, Jerxheim, Wolfenbüttel, Ringelheim, Seesen, Kreiensen und Holzminden, der Braunschwei- gischen Eisenbahn, Spaodau, Stendal, Salzwedel, Lehrte, Oschersleben, Halberstadt, Quedlinburg und Neuhaldensleben der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn im Verkehr mit verschiedenen Sta- tionen der Ostbahn neu aufgenommen sind; die Sta- tion Neuhaldensleben ist mit demselben Tage auch als Verbandftation für die Beförderung von Bau- und Nußthölzern von 6,9 Metern (22 Fuß) Länge und darüber unter Berechnung der Fracht nach der Tragkraft der celassen aufgenommen. Exemplare
[1368]
kt F 7
des dieserhalb erlassenen Tarifnachtrages VI. sind yon den Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 29. März 1874. Königlicze Direktion der Ostbahn.
[18521 Oberschlesische Eisenbahn.
Im Tarif für direkte Getreidetrausporte von galizischen nah deutschen Stationen vom 15. Februar cr. ist der Frahtsaß Czernowiß-Hof für Getreide (excl. Mais) von 26,8 Sgr. auf 35,1 Sgr. pro Ctr. zu berichtigen.
Breslau, den 29. März 1874.
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahu.
Bexrgisch- Mártkische : Eisenbahn.
Dex Linksrheiniscthe Eisenbahu - Berbands- Tarif vom 1. Dezember 1863 und. der Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen “Stationen der Westfälishen und Bergis{ch-Märkischen Bahn einer- seits und Stationen der Rheinischen Bahn anderer- seits via (Ober-Cassel und) 6 vom 1. April 1864 nebst den reglementarishen Bestimmungen werden, da sich durch Umexpedition nah den bezüglichen Lokaltarifen fast durhweg billigere Säße ergeben, mit dem 30. April cr. aufgehoben.
Elberfeld, den 4. April 1874. [1372]
Königliche Eisenbahn-Direktion.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Obersten von Bychelberg, Chef des Generalstabes ‘der General-Inspektion der Artillerie, verliehenen Komthurkreuzes weiter Klasse des Königlich, sähsischen Albrechts-Ordens; des em Major Isfing, Vorstand des Artillerie-Depots in Berlin, verliehenen Kaiserlih rufsishen St. Stanisl(us-Drdens zweiter Klasse und des dem Major Hoffmann, Artillerie-Offizier vom Plaß in Mey, verliehenen Ritterkreuzes erster Klafse des König- lih bayerishen Militär-Verdienst-Ordens.
e craz tat aer
Berlin, 8. April. 7 Ihre Majestät die Kaiserin - Königin hat Sich
n Abend nah Weimar begeben: und gedenkt am Donnerstag Ah
end hierher zurückzukehren.
Deutsches Nei.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Otto Muhm- in Valdivia (Chili) zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Dem Anwalt Johannes Weber in Zabern is die nah- gesuhte Entlassung aus dém Reichs-Iustizdienste ertheilt.
Gesetz, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des. Ge- seßes vom 27. Juni 1871- über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen 2c.
Vom 4. April 1374. L : Mir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. j : verordnen im Namen des Deutschen Neiches, nah erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: i
. 1. Das Geseß vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiser- lihen Marine, sowie die Bewilligungen für Hinterbliebene solcher
ersonen (Reichs-Geseßbl. S. 275), wird durch nachfolgende Vor- riften abgeändert beziehungsweise ergänzt. I. Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzte. — A. Im Reichsheere.
8. 2. Die im §. 14 des Gejeßes vom 27. Juni 1871 genannten Offiziere und Militärärzte erlangen Ansprüche auf die Hälfte der im 8, 13 daselbst bestimmten Pensionserhöhung auch {hon dann, wenn dur eine im Kriege erlittene Verwundung oder Beschädigung zwar eine bleibende Störung ihrer Gesundheit E durch diese aber nur ihre Felddienstfähigkeit, niht auch ihre Gärnisonsdienst- fähigkeit (§8. 3 daselbst) aufgehobea worden ist. :
8. 3, Die §8. 13a. bis d, des Geseßes vom 27. Juni 1871 er- wähnten Pensionserhöhungen find auch dann zu gewähren, wenn die
ensionirung später als fünf Jahre nah dem Friedens\lusse, bezie- ungsweise nach erlittener Beschädigung eintritt (§. 16 ebenda).
. 4. Die Zahlung der Pension an solche Verabschiedete, welche zur Zeit der Pensionirung Gehalt nicht mehr beziehen, beginnt mit dem Monat, für welchen die Pensionirung ausgesprochen worden ist (s. 31 ebenda). i L
8. 5. Die Befugniß zur Bewilligung der Das an die Me pensionirter Offiziere oder im Offizierrange \tehen- der Militärärzte für den auf den Sterbemonat folgenden Monat kann auch anderen Behörden, als den obersten Militär-Verwaltungsbehörden der Kontingente übertragen werden (S. 39 ebenda).
s Bei Bemessung der Pension der Zeug-, Feuerwerks- und Train-Depot-Offiziere wird der Betrag des wirklich bezogenen etats- mäßigen Gehalts zu Grunde gelegt (§. 10 und §. 47 ebenda).
B. In der Kaiserlichen Marine.
8. 7. Die vorstehenden Bestimmungen (§§. 2—6) finden gleich- mäßig im Geschäftsbèreih der Kaiserlichen Marine Anwendung (§8. 48 und 55 des R vom 27. Juni 1871). :
Die Maschinen-Ingenseure der Marine sind den im §. 48 des Geseßes vom 27. Juni 1871 bezeichneten Angehörigen der Marine beinzgaten. : 4
ie ebendaselbst nur zu! Gunstea der Wittwen und Kinder fe: troffene Bestimmung findet überhaupt auf die Hinterbliebenen dieser Aotiarigen der Marine entsprechende Anwendung (§§. 29 u. ffff. ebenda). Eh
Eg. Die auf Seereisen nahweislich in Folge einer militärischen Aktion oder durch außerordentliche klimatische Einflüsse, namentlich bei längerem Aufenthalte in den Tropen, invalide oder zur Fortseßung des Seedienstes ohne ihr Verschulden unfähig gewordenen ifier Aerzte, Maschinen-Ingenieure und Decktoffiziere Vbai auf die im §. 12
ädigung. i S ny L 11. Ganzinyaliden, derea Juvalidität durch eine in dem Kriege von 1870/71 erlittene Dienstbeshädigung herbeigeführt worden ist, und welche Anspru auf den Civilversorgungsfchein haben, wird nach ihrer Wahl an Stelle des Cibilverforgungsscheins ‘eine Pensions- zulage von 2 Thaklecn monatlich gewährt (Anstellungsentshädigung). Das Recht zur Wahl erlisht für die bereits anerkannten Be- rechtigten innerhalb sechs Monaten nach Eintritt der verbindlichen Kraft dieses Gesetzes, für die etwz noch später Seelen en Be- rechtigten iunerhalb sech8 Monaten nah der erfolgten Anerkennung der Suvalidität, beziehungsweise durch Annahme des Civilversorgungs- scheins vor M dieser Frist. f z : 8 12, An Stelle der nah §. 76 des Gesehes vom 27. Juni 1871 zu bewilligenden —Pensionserhöhung für Nichtbenußzung des Civilversorgungsscheins tritt eine Peufionszulage von 3 Thalern mo- natlich, welche den Invaliden | aller Pensionsklasfen gewährt werden kann. 3 A L i ì f I e U ler Peufioo Miähriger Be Diese! be- dürfen werbe diejer quisciage des Nachweises „erlittener ¿Dienstb ; digukg nicht s j
Die Anstellungsentshädigung und die vorerwähnte Pensionszulage fönnen nit nebeneinander bezogen werden. «Jn dem Fall des Z. 74 ist jede diefer Pen ges für si neben einer dem gesammten Diensteinkommen gleihkommenden Penston zahlbar.
8. 13- Für die Versorgungsansprüche der nachweislich durch den Krieg invalide gewordenen, aus dem aktiven Militärdienst ausgeschie- denen Unteroffiziere und Mannschaften gelten innerhalb der dem be- treffenden Fciedens\{hlusse folgenden 3 Jahre die Bestimmungen der 88 65 bis 80 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 mit den durch gegen- wärtiges Geseß festgestellten Abänderungen (§§. 81—85), :
Für die Versorgungsansprüche der nahweislich durch den Krieg 1870/71 invalide gewordenen, aus dem aktiven Militärdienstck aus- geschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften wird dieser Termin auf 4 Jahre verlängert. J j : i
Sämmtliche Terporie ci bleiben versorgungsberechtigt bis zur Rückehr der Felddienstfähigkeit.
: i. 14 Die Meck der §8. 39 und 40 des Geseßes vom 97; Juni 1871 finden auf die Hinterbliebenen aller bei ihrem Tode im Genusse von Pension befindlih gewesenen Militärpersonen der Un- terklassen Anwendung (§8. 98 ebenda). / :
8. 15. Die im §. 103 des Geseßes vom 27. Juni 1871 bezeih- neten Diensteinkommens\äße, bis zu deren Erfüllung den im Civil- dienst angestellten oder beschäftigten Pensionären die Penfion belassen werden kann, werden Í
a. für den Seel Wo TIE,
b. für den Sergeanten oder Unteroffizier auf 250 Z
c, für den Gemeinen auf c G TI30 erhöht. : Le
Für Militärpersonen des Unteroffizierstandes, welche fich minde- stens 12 Jahre im aktiven Militärdienst befunden haben, werden die
Säße zu a. und b. auf 400 Thlr. festgeseßt.
: & 16. Die Vorschriften im §. 107 Absaß 1 und 2 des Velyes vom 27. Juni 1871 finden nur auf die Fälle Anwendung, in welchen bei Feststellung der Ciyvilpension die früher zurückgelegte Militärdienst- zeit als pensionsfähige Dienstzeit mit in Anrechnung gebracht wird.
Fa allen anderen Fällen greifen die Vorschriften des §. 108 a. a. O. Plaß. / 8. 17. Áuf die im §. 112 Absaß 2 des Gesehes vom 27. Juni 1871 bezeihneten Militärpersonen und deren Hinterbliebene finden die Bestimmungen der S; 99 bis 108 ebendaselbst nur insoweit Anwen- dung, als diejenigen Vorschriften, welhe vor der Wirksamkeit des er- wähnten Geseßes auf sie anwendbar waren, ihnen nit günstiger find.
III. Gemeinschaftliche und 1g erldht der Kaiser beson
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8. 18. Für jeden einzelnen Feldzug erläßt der Kaiser besondere Bestimmungen darüber, wer: im Sinne des Gesetzes vom 27. Juni 1871 (88. 17 und 71 daselbst) Theilnehmer am Kriege war.
8. 19. Die Vorschrift des §. 2 hat rückwirkende Kraft für die Theilnehmer am leßten Kriege mit Frankreich. s
8. 20. Die Vorschriften in den 88. 6, 9, 11, 12 und 13 finden auch auf diejenigen ehemaligen Militärpersonen Anwendung, über deren Versorgungsansprüche unter Zugrundelegung der Bestimmungen des See orider 27. Juni 1871 bereits entschieden ist, beziehungs- weise zu entscheiden war. h 4 i
Aus den angeführten Paragraphen können Ansprüche auf Nach- zahlungen für eine vor Eintritt der verbindlichen Kraft dieses Gesehes liegende Zeit nicht abgeleitet werden. i
Die Zahlung der nah den §§. 11 und 12 eintretenden Be- willigungen für die bereits anerkannten, im Besiße des Civilversorgungs- \cheins, beziehungsweise im Genuß der Pensionserhöhung für Nicht- benußung des Civilversorgungsscheins befindlichen Invaliden hebt mit demjenigen Monat an, in welchem gegenwärtiges Geseß Geltung
erlangt. L. 21. Die Vorschrift im Î: 14 findet auf die Hinterbliebenen der Militärpersonen der Unterklassen auch für die Vergangenheit mit
gleiher Wirkung Anwendung, als wenn sie bereits durch das Geseß
vom 27, Juni 1871 getroffen worden wäre.
gegeben wird, enthält unter j
Nr. 993 das Gesetz, betreffend die Einshränkung der Ge- richtsbarkeit der deutshen Konsuln in Aegypten. Vom 30. März 1874; unter :
Nr. 994 das Geseh, betreffend die Erwerbung eines Grund- ftücks behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Bot- schaft in Wien. Vom 31. März 1874; und unter
Nr. 995 das Gesez, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Gesehes vom 27. Juni 1871 über die Penfto- nirung und Versorgung der Militärpersonen 2c. Vom 4. April 1874.
Berlin, den 8. April 1874.
Kaiserlihes Posi-Zeitungs-Amt,
Königreich Preußen. ,
Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen des Kreises Friedland zum Betrage vou : 258,000 Thalern-oder 774,000 Reichsmark. Vom 25. Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von den Kreisständen des Friedländer Kreises auf dem Kreistage vom 22. Dezember 1873 beschlossen worden, die zur Ein- lôsung der nach Unseren Privilgien vom 7. Oktober 1864 (Geseß- Samml. S, 657), vom 13. Juni 1866 (Geseß-Samml. S. 443) und vom 2. Februar 1868 (Geseß-Samml. S. 212) emittirten und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreis-Obligationen erforder- lichen Geldmittel durh Aufnahme eines Darlehns bis zum Höchst- betrage von 258,000 Thlrn. oder 774,000 Reichsmark aus dem Deut- \chen Reichs-Invalidenfonds zu beschaffen, wollen Wir auf den An- trag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Melis Zuvadidentguoe auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als au Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt- Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, also von höchstens 258,000 Thlrn. oder 774,000 Reichs- mark ausstellen zu dürfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat —, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen bis zum Höcbstbetrage von 258,000 Thlr. oder 774,000 Reichsmark, in Buchstaben: „Zwei Hundert Acht und Fünfzig Tausend Thalern“ oder Sieben Hundert Vier und Siebenzig Tausend Reichs s wark,“ welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Reichs- mark nah Wahl des Darleihers resp. dessen Men gers über díe Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen na dem anlie- genden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer und mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit wenigstens jährlih einem und höchstens jährli fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zu- wachs der Zinsen von den bereits amortisirten @chuldbeträgen 3u tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmi- gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. : : s Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir unter Zurücknahme des von ns dem Kreise Friedland unter dem 12. August 1872 (Amts- blatt der Regierung zt Königsberg pro 1872 Seite 225) gewährten rivilegiums wegen Ausgabe von Kreis-Obligationen im Betrage von 300 000 Thlr. vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Quigrer der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. - Urkundlich unter U eni Höchsteigenhändigen Unterschrift und Velgereuctein A S ice n egeben Berlin, den 25. Februd i: A. Wilhelm.
GaridL ansen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Kreises Friedland. Littr Nr
Provinz Preußen.
Auf Grund des unterm . . . . genehmigten Kreistagsbeschlufses vom 22. Dezember 1873 und des Allerhöchsten Privilegiums vom L R wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Höchst- betrage von 258,000 Thalern oder 774,000 Reichsmark bekennt fich das ständische Finanz-Komite des Kreises Friedland Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Glâu- bigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu
E H A I E E E E R T E D SERR s L r A L E E E E L T S L L A - L
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