1874 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

händigen Namens3-Unterschrift eines Kontrolbeamten

einer Darlehns\{uld von versehen. werden

1 Reichsmark, in Buchstaben von Reichsmark, welcher Betrag an- den Kreis ge Prozent jährlih zu verzinfen ist.

ablung der ganzen Schu

0 worden und k

1st züm Unterschiede auf der ganzen te unter den beiden leßten Zin8coupon davon abweichenden Lettern in nachstehender Art zu

mit vier und ein hal d von 774,000 Reihs8márk ahre 1874 ab allmählih aus einem zu diesem Behufe Prozent des ursprüng- Zuwachs der Zinsen von den

den Tilgungsfonds

eshieht vom ebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem lichen -nominellen Schuldkapitals unter bereits geiilgten Schuldbeträgen. Kreis behält sich jedoch das Recht vor, Proz?nt des ursprünglichen nominellen Schuld- Die durch die verstärkte Amortisation erspar- enfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 500 beziehungsweise 200

der Einlösung der Schuldverschreibungen wird t. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre.

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.

bis auf hochstens fünf kapitals zu verstärken. ten Zinsen wachsen eb

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

Bekanntmachung vom 17. v. Mts., g und Einlösung der Landes-Gold- und Königlih Preußischer Staats- Anzeiger vom 20. v. Mts.), wird nachstehend das gesehlih zu- lässige Mindestgewicht der preußischen Friedrichsd'o (500 Gramm gleich Ein Pfund Artikel 1 des Münzvertrages vom ammlung, Seite 312) angegeben.

Die preußischen Frie fassen zu 5 Thlr. 20 Sgr. in dem wechselt, wenn fie vollwihtig oder Umlauf im Gewicht verringert find und zum Mindesten folgendes Gewicht haben:

A. Die von 1750 bis-1820 auf freien Stempeln geprägten Friedrihsd'or: 63,9414 vous. glei 3,245 Amis,

Im Anschluß an meine betreffend die Außerkursf\ezun münzen (Deutsher Reichs-

Die Folgeordnung dur das Loos bestimm in dem Monate Juni jeden Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge. welchem die Rückzahlung erfolgen foll, Diese Bekanntmac¿ung exfolgt spätestens drei Monale vor dem Feitstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preu oder dem an dessen Stelle trétenden in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder dem e, und in dem Friedländer Kreisblatte. so wird von der Kreisvertretung mit egi:rung ein anderes Blatt substituirt, und Königlich

sowie des Termins, an

ffentlich bekannt gemacht. rx in Grammen

im Sinne des

Münzgewicht 24. Januar 1857; Preußische

Staats - Anzeiger, y E drihsd'or werden an den E-:nlösungs- an dessen Stelle tretenden Organ Falle angenommen bezie- Sollte leßteres Blatt eingehen, Genehmigung der Königlichen R und die Veränderung in dem Deutschen Neichs- Preußischen Staats-Anzei Bis zu dem Tage, wo fo Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbj am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahrés, von xechnet, mit vier ein halb Prozent jährlich in Reichs Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfol Rückgabe der ausgegebenen verschreibung bei der Kreis- den vorgedachten Blättern b And zwar auch in der nach genden Zeit. Mit der zur E _verschreibung find a feitstermine zur

hungsweise umge nur durch

den gewöhnlichen

er bekannt gemacht.

lchergestalt das Kapital und. zwar zum ährlichen Terminen . die halben von . die ganzen von , die doppelten von 256,776

B. Die seit 1821 im Ringe geprägten Friedrichsd'or :

64,664 preuß. gleih 3,282 Gramme,

münze verzinjet. / gt gegen bloße inscoupons beziehungsweise dieser Schuld- Domnau, sowie der in ekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin, dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol-

mpfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- uch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren üdzuliefein. Für die fehlenden Zinscoupons wird

welche innerhalb dreißig Jahren sowie die inner-

ommunal-Kässe in „die halben von

. die ganzen von . die doppelten von 260,656 Berlin, den 7. April 1874. Der Finanz-Minister. Camphausen.

Die Ziehung der 4. Klasse 149. Königlih preußischer Klassen- Lotterie wird am 17. April d. I., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs- Saale des Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungs-Loose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse

5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor- lihen Loose aus der 83. Klasse bis zum 183. bei Verlust des Anrehts, einzulösen.

etrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, lungstermine niht erhoben werden, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an ähren zu Gunsten des Kreises. ation verlorener und vernichteter Vorschrift der Allgemeinen Ge- . 120 sequ. bei dem Königlichen

der aufgebeten. noch amortisirt werden,

nach dem Rücfzà halb vier Jähren, gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, ver Das Aufgebot und die Amorti Schuldverschreibungen erfolgt nah rihts-Ordnung Theil 1. Titel 51 § erichte zu. Bartenstein. Zinécoupons können we doch joll Demfsenigen, der vierjährigen L et und den stattgehabtén Befiß der Zin der "Schuldverschreibung oder fonfst in glaub Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angeme hin nicht vorgekommenen Zinscoup

d Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn - halbjährigé coupons bis zum Schlusse des I weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Periode Die Ausgabe einer neuen Zi Kreis-Kommunalkasse zu Domnau, sowie bei der noch b machen Zahlungsstelle in Berlin gegen Ablieferung des der ältêren beigedruckten Talons. i alons erfolgt die Aushändigung der neuen ‘Zinscoupons-Serie an den IJnhäber der Schuldverschreibung, sofern deren Vörzeigung rechtzeitig gesehen ist. ur Sicherheit der Hierdurch eingegangenen r Kreis mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit feiner Steuerkraft. Hessen zu Urkunde haben wir Hue ertheilt.

sind nah den §8. legung der bezüg April d. J., Abends 6 Uhr, Berlin, 8. April 1874. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geiftlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Am Gymnasium in Bartenstein sind die ordentlichen Lehrer Dr. Franz Heyer und Dr. Rudolf Thimm zu Oberlehrern befördert worden. Am Andreas-

welcher den Verlust von Zinscoupons vör Ab- Verjährungsfrist bei der Kreiéverwaltung an- scoupons durch Vorzeigung hafter Weise darthut, nach ldeten und bis da- ons gegen Quittung ausgezahlt

Gymnasium in Hildesheim is der ordentliche

. ausgegeben. L Lehrer Borchers zum Obérlehrer befördert worden.

n ausgegeben.

Zinscoupons-Serie erfolgt bei der

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. P Berljy," 8. April.

und Königliche Höheit: der Kronprinz empfing gestern m 10/7 Uhr ‘den Wirklichen Geh. Rath Grafen hm dann militärishe Meldungen entgegen und prásidirte von 12 Uhr ab einer Konferenz der Landes-Vertheidi-

ung der Sizung begab Sih Se. Kaiserliche oheit zur Schnepfenjagd nah dem Spandauer

Zinscoupons-Serie Beim Verluste des T

/ Se. Kaiserliche Verpflichtungen haftet Vormittag U : 1 von Keller, na

diese Ausfertigung unter unserer

gungs-Kommission.

( ) PIUCS e Das kreitständische Finanz-Komite. des Friedländer Kreises. und Königliche H Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzcihnen.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung am 29. v. M. bes{hlo}sen, zur Ausführung des Gesehes vom 23. Februar 1874, betreffend die Gewährung von -nachträglichen Vergü- ‘tungen für Kriegsleistungen der Gemeinden, nah- stehende Bestimmungen zu treffen:

j Ausführung des Geseges sind im Allgemeinen die- jenigen Vorschriften gleihmäßig anzuwenden, welhe für die Ausführung des Geseßes vom 11. Mai 1851 über die Kriegs- leistungen und deren Vergülung maßgebend gewesen sind.

Es gilt dies namentli von denjenigen Vorschriften , dur welche ‘festgestellt ist: 1)--von welchen Behörden die Ansprüche aufzurufen find, 2) bei welhen Behörden die Anmeldung der Ansprüche zu erfolgen hat, 3) welchè Behörden die Prüfung und Feststellung der Ansprüche zu bewirken haben, 4) welche Bescheinigungen und Nachweise zur Begründung der Ansprüche beizubringen sind.

Die Ansprüche find von den zuständigen Behörden (1. 1) ‘in deren amtlichen ‘Anzeigeblättern mit einer Präklusivfrist von ‘6 Monaten äufzuruüfen. Ausprüche, welche ‘bein Ablauf dieser, mit dem Tage der Ausgabe des betreffénden Anzeigeblat- tes beginnenden Frist niht angemeldet find, können nahträglih nicht geltend gemacht werden.

Sind. die zur Begründun

: Regierungsbezirk Königsberg. Erster (bis ._. & Zinscoupon zu der Meels-Obligation des p Kreises. V, und cin halb Prozent Zinsen, Reichsmark . Pfennige. |

Der Inhaber ‘dieses Zinscoupons empfängt gegen: defsen Rückgabe

am . - : und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Dbli- ätion für das Hälbjähr von bi

Reichamark

Provinz Preußen.

Reichsmark zu vier

Y : , ennigen bei der Kreis- ‘“ Kommunäl-Kasse zu Domnau sowie bei der in dem Deutschen öuiglich Preußischen Staats-Anzeiger ‘oder dem an dessen’ Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen "Regierung zu Kötügsberg "oder an dessen Stelle treténden Organe,

utid in dem Friedländer Kreisblatte bekannt gemachten Einlö sungsstelle

Reichs- untd

Domnau, den. ten Dás kreisfständische Ae Na

Dieser Zinscoupon ist ungülti

18.5 mite des Friedländer Kreises.

en

: N g, wenn “dessen Geldbetrag nicht

interhalb vier Fahren, ‘vom Ablaufe des Kalenderjahres ‘der Fälligkeit

an ‘gerechnet; erhoben wird.

Anmerkung: Die“ Namens'-*Untérschriften | der Mitglieder des Koutites können mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift eines Kontrol- beamten vérsehen werden.

: nd g eines Anspruches erforder- lihen Bescheinigungen und Nachweise (1. 4.) auch, im Wege der Kommunikation mit der Militärverwaltung nicht zu beschaffen, so ist es zulässig, auf die sonst in der Verwaltungspraxis üblichen ittel Es sind jedoch in solchen Fällen die vollständigen Verhandlungen, vor Feststellung der Ansprüche, der betheiligten Militärverwaltung zur Erklärung vorzulegen und find die von dieser etwa geltend zu machenden Bedenken bei der 4 Entscheidung in Berücksichtigung zu ziehen. Auch ist den bezüg- lien festgestellten Liquidationen (V.) die Erklärung der Militär- verwaltung beizufügen. Ansprüche, welhe auch auf diesem Wege nicht genügend klar gestellt werden können, find von der Anerkennung ausge-

Beweismittel zurückzugehen.

Provinz Preußen. y ierungsbezirk Königsberg.

zur Kreis-Obligation des Friedländer Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Friedländer Kreises Lit r Ur ibe Reichsmark à vier und ein halb Prozent Zinsen , die . . . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 . . bis 18. . b der Kreis-Kommunalkasse zu Domnau sowie bei der in dem Deut- schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der König- en Regierung zu Königsberg oder an dessen Stelle tretenden Organe und in dem Friedländer Kreisblatte bekannt gemächten Einlösungsstelle in Berlin, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Jn- habers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. Domnau, den . ten

Das kreisständishe Finanz-Komite

IV. Die Behörden, welchen die Prüfung und Feststellun der Ansprüche übertragen ist (1. 3), haben itiótgs des f s Geseges vom 23. Februar 1874 ihre Feststellungen etwaigen Erinnerungen des Rechnungshofes gegenüber zu vertreten.

V. Die von den einzelnen Bundesrégierungen dem Reichs- kanzler-Amt behufs Zahlung, beziehungsweise Erstattung der estgestellten Beträge mitzutheilenden, gehörig belegten Liquida- tionen müssen außer dem Atteste eines Rehnungsbeamten über die erfolgte Prüfung nah den Zahlen und na eine dahin gehende Bescheinigung der feststellenden Behörde ent- halten, daß die Prüfung auf Grund des Geseßes vom 23. Fe- bruar 1874 stattgefunden, und daß in der Liquidation nur lhe Beträge enthalten find, deren Vergütung, beziehungsweise » rstattung nah dem gedachten Geseße zu erfolgen Yat.

des Friedländer Kreises. ch den Belägen

Anmerkung. 1) Die Namens - Unterschriften der Mitglieder des Komites können mit Lettern odér Facsimile-Sternpeln

gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigen-

Ueber Kundgebungen für das dem Reichstage vorliegende Militärgeseß geben wir im Anschluß an unsere gestrigen Berichte weiter folgende Mittheilungen:

Der in Hamburg in der Versammlung vom 4. April gefaßte Beschluß, betreffend eine an die Hamburger Reichstags3- abgeordneten zu rihtende Aufforderung wegen ihrer demnäch- stigen Abstimmung in der Militärfrage, ist dem Reichskanzler mitgetheilt worden und darauf folgende, an den Herrn C. Jacob adresfirte Antwort des Fürsten von Bismarck hier eingegangen:

„Berlin, 6. April 1874. Den in Hamburg am 4. d. M. im Börsenfaale versammelt ge- wesenen Herren sage ih für das Vertrauen zur Reichsregierung, wel- es in dem gefaßten Beschlusse ausgedrückt ist, und für die Mitthei- lung, mit der Sie mich beehrten, meinen verbindli{sten Dank. Die in der ersten Handelsstadt Deutschlands von so gewicti- gen Stimmen au3gesprochene Ueberzeugung, daß das Heer als ein organisches Glied der Nation dauernd im Stande sein müsse, die friedliche Arbeit vor gewaltsamer Störung zu \{chüßen, wird Wider- hall finden und is ein werthvolles Pfand für das Gelingen einer D erfandigung zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichs-

age.”

Der Stettiner „Ostsee-Ztg.* is folgender Aufruf zur Zers - öffentlihung zugegangen:

Die Unterzeichneten haben in dem Vertrauen auf die Zustim- mung vieler ihrer Mitbürger beschlossen, die nachfolgende Adresse an den Reichstag in Berlin zu rihten. Wir bitten alle Gleichgesinnten dur Unterschrift ihres Namens ihre Zustimmung zit erklären. Die Nähe der Verhandlungen über das Militärgeseß rechtfertigt die Bitte, mit der Unterschrift mözlihst zu eilen. Die Adressen werden bis Sonnabend, den 11. April incl, ausliegen (folgen die Namen).

Hoher Reichêtag! Aus den Berichten über die Verhandlungen

der bezüglichen Kommission des Hohen Reichstages haben ‘wir erse- hen, daß die Vorlage der Reichsregierung, bekreffend das Militär- geseß, auf Schwierigkeiten |ößt, welhe uns nah den glänzenden Er- folgen unserer Heeres8verwaltung nicht gere{htfertigt erscheinen. “In der Ueberzeugung, daß die Forderungen der Reichsrégierung in der gesammten militärishen und politishen Lage ihre volle Be- gründung finden, sprehen wir deshalb die Erwartung aus, daß der Hohe Reichstag in dieser Angelegenheit einen Konflikt mit der Reichs- regierung zu vernieideñ wissen wird.

Stettin, den 7. April 1874. :

(Folgen die Unterschriften.)

Ein Telegramm aus Hannover vom heutigen Tage meldet: Der Vorstand und dié Vertrauensmänner der national- liberalen Partei unterzeichneten heute eine in der Militärçesehfrage entworfene Adresse, in welcher die entshiedene Mahnung äus- gesprochen wird, jeden Konflikt mit der Regierung zu vermeiden. - Die „Kölnische Zeitung'*- enthält einen längeren Bericht über eine zahlrei / besuchte Versammlung von Reichstags- wählern in Cöln, welche am 6. d. M. Abends im Saale der Lesegesellshaft unter Vorsiy des Geheimen Raths v. Ammon stattgesunden hat. In derselben wurde mit Einstimmigkeit. der Erlaß folgender Adresse an den Reichstag beschlossen:

Hoher Reichstag! Die von inneren und äußeren Feinden be- drohte Lage des neu erstandenen Deutschen Reiches exfordert dringend, daß über die Heeresvorlage kein Konflikt zwischen der Reichsregierung und dem Reichstage entstehe. Son jeßt, wo eine solche Möglichkeit uns erst droht, klingt der Jubel aller Reichsfeinde mißtönend an Unser Ohr. Wir wollen aber nicht;--daß- Deutschlands Ehre und Macht- stellung gefährdet werde; wir vergessen nicht den Dank, den wir unserem siegreichen Kaiser, seinen Feldherren und dem tapferen deut- Fhen Volkéheere ‘verschulden ; deswegen erlauben wix. uns, unser: volle Ueberzeugung dahin auszusprechen; daß es ein unberechenbares natio- nales Unglück wäre, wenn eine Einigung nicht erzielt ‘würde. - Wir bitten daher den Hohen Reichstag, daß er durh vertrauensvolles Entgegenkommen die j-t das Land drückende peinliche Ungewißheit baldigst beseitige. | ;

Cöln, den 6. April 1874.

Außer diesen und den gestern bereits mitgetheilten Kund- gebungen - liegen weitere - Berichte über Versammlungen und Adressen vor aus Buau, Celle, Norden, Münden, Leer, Emden, Scharmbeck, dem Amte Lauenstein, Flensburg, Remscheid, Jser- lohn, Rheydt, Herdecke, Duisburg, Gladba, Lahr, Bochum, dem Mettmanner Kreise, Marburg, Neuwied, Weißenféls, Dur- lach, Constanz, Udestedt 2c.

___— Die Bestimmung im Art. 4 Nr. 3 der Instruktion über „die Bildung der Amtsbezirke und die Berufung der“ Amtsvor- steher 2. vom 18. Iuni v. I. hat, nah einem Reskript des Ministers des Innern, den Fall des §. 58 Abs. 1 der Kreis- ordnung im Auge, in welchem es fich darum handelt, die zeit- weilige Wahrnehmung der Verwaltung eines Amts- bezirfs, für welchen eine zuin Amtsvorsteher geeignete Person nit hat ermitielt werden können, dem Vorsteher eines be- nahbarten Bezirks zu übertragen. Eine solche Uebertra- gung fann nur mit Einwilligung des betreffenden Amisvor- stehers erfolgen, wie sih dies aus den legislativen Berhandlun- gen über die Kreisordnung ergiebt. Demgemäß ist durch die gedahte Bestimmung - der Instruktion vom 18. Juni v. I. angeordnet, daß zunächst die Bereitwilligkeit des von dem Kreistage bezeihneten Amtsvorstehers zur zeitweiligen Wahrneh- q der Verwaltung des betréffenden benahbarten Amtsbezirkes von dem Landrathe festgestellt werden \oll, bévor darüber an den Ober - Präsidenten behufs weiterer Anordnung Bericht er- stattet wird. Dagegen if die in Rede stehende Bestimmung nit auch auf’ den Fall des §. 57 Absaßz 4 dex Kreisordnung änzu- wenden, welcher die einstweilige Uebertragung der Stellvertretung eines Amtsvorstehers an einen benachbarten Amtsvorsteher be- trifft. Für diesen Fall wiederholt die Instruktion vom 18. Juni v. I. im Art. 4 unter Nr. 6 nur die vorgedachte Bestimtiung der Kreisordnung fast wörtlih dahin, „daß in denjenigen Amts- bezirken, für welhe in Ermangelung hierzu geeigneter Personen Stellvertreter der Amtsvorsteher nicht bäben ernannt werden fönnen, ‘die Stellvertretung einstweilen einem der .béitahbarten Amtsvorsteher durch den Kreisaus\huß : übertragen werden soll.“ Nach der Fassung, wie nach der Absicht des Geseges fann s feinem Zweifel unterliegen , - daß jeder Amtsvorsteher zur zeitweiligen Vertretung eines anderen benahbarten Amtsvorstehers verpflichtet ist. Däs Geseh würde eine Lücke enthalten, wenn man eine solhe Verpflichtung nicht annehmen wollte. Denn während im-§. 58 der Kreisordnung ausdrücklih vorgesehen is, daß, wenn die zeitweilige Wahrneh- mung der Verwaltung eines Amtsbezirks durch den Vorsteher eines benachbarten Bezirks niht thunlich ist, der Ober-Präsi- dent auf Vorschlag des Kreisausshusses einen kommissarischen Amtsvorsteher zu ernennen hat, - enthält der §. 57 eine analoge Bestimmung bezüglich der Ernennung eines kommissarischen Stell- vertreters nicht. Auh erscheint es an fi gerechtfertigt, zwar die Uébernahme der Stellvertretung eines Amtsvorstehers für den Vorsteher eines benahbarten Bezirks zu einer Zwangspsflicht im Sinne des §. 8 der Kreisordnung zu machen, da es fih hierbei der Regel nah nur um eine kürzere vorübergehende Verwaltung eines Amtsbezirks im Falle der - Behinderung oder des Abganges des-- betreffenden Amtsvarstehèrs ‘handeln wird, dagegen die der Regel nah ungleih mühevollere Verwaltung eines Auttsbezirks

s

für welchen ein Amtsvorsteher überhaupt nicht hat ernannt wer- den können, dem Vorsteher eines benahbarten Bezirïs nur mit feiner ausdrücklihen Einwilligung zu übertragen 2c.

_— ‘Der Minister des Innern hat den Landräthen der Pro-

“‘Hinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Stslefien und Sachsen den Cirkular-Erlaß vom 24. April 1870 in Erinnerung rringen sassen, wonach es in der Regel für unstatthaft zu erahten ist, Schulzen zum Betriebe des Schankwirthschafts-Ge- ‘werbes zu konzessioniren, bezw. Schankwirthe als Schulzen zu

estätigen. Die Landräthe haben diesen Grundsag bei der Be- Dia der jeßt neu zu wählenden Schulzen zu beachten und Schankwirthen die Bestätigung als Schulzen nur in denjenigen Fällen zu ertheilen, in denen nach ihrem p ihimäßigen Ermessen die Verhältnisse eine solche Ausnahme hinreichend begründen, au die Persönlichkeit des Gewählten die Gewähr für die gehörige Erfüllung der mit dem Schulzenamte verbundenen Pflichten, wie

- für den ordnungsmäßigen Betrieb des Schankgewerbes in sih

trägt und Mißstände aus der Verbindung des Schulzenamtes mit dem Betriebe einer Schankwirthschaft niht zu besorgen find.

Der General-Major und Commandeur der 3. Garde- Kavallerie-Brigade, Frhr. von Loë, welcher sich mit kurzem Urlaub nah Bonn begeben hatte, ist von dort hierher zurü- gekehrt.

Am 6. d. M. starb zu P Is im S1: Lehen e

ie Gräfin Luise zu Stolberg - WernigeroDe, ged. Grei D n Wiliros des im Jahre 1854 verstorbenen Oberst- Kämmerer Grafen Anton zu Stolberg-Wernigerode, Mutter des im Jahre 1872 verstorbenen Präsidenten des Herrenhauses und Ober-Präsidenten . von Schlesien, Grafen Eberhard zu -Stolberg- Wernigerode.

Der Thierarzt erster Klasse Roepke zu Calbe a. Milde ist zum Kreis-Thierarzt des Kreises Gardelegen, unter Anwei- sung seines Wohnsißes in Oebisfelde, ernannt worden.

_— Die dur cine Rutshung des Bahnkörpers auf Bahnhof Rothsließ in dec Nacht von 5. zum 6. d. Mts. plößlih entstandene Senkung ist 40 Meter lang, 32 Meter breit und 4 bis 6 Meter tief. Das alsbald begonnene Umgehungs- geleis. ist heute fertig geworden, \o daß die Züge wieder durch- geführt werden können und das Umsteigen der Passagiere aufhört.

Bayecrm. München, 5, April. Der König ließ sich in Folge eines leichten Unwohlseins bei der gestern Abends in der Hofkapelle veranstalteten Auférstehungsfeier dur den Prinzen Luitpold vertreten , welcher dabei vom größen Cortége um- geben war. / : j i

Gegenüber den \ich widersprehenden Nachrichten über die Verhandlungen der Kommission--bezüglich des Fortbestandes der Central-Forfstlehranstalt in Aschaffenburg theilt die „Allg. Ztg.“ mit; daß sh bei derselben einzelne Stimmen für Belassung der Anstalt in Aschaffenburg, sowie für Vereinigung derselben mit der Universität in Würzburg, eine Stimme auch für: Vereinigung mit der polytehnishen Schule hierselbst ausge- \prochen habe, daß jedoch die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder für Vereinigung der Anstalt [mit dex Universität in München sich aussprach und daß wie \chon telegraphish erwähnt in diesem Sinn au, das fommissionelle Gutachten abgefaßt ist, das nun zunächst Gegenstand weiterer Berathungen im Ministerium bilden wird. 2

Vom Kriegs-Ministerium wurden am 3. d. M. diejenigen Bestimmungen bekannt gegeben, welche als Abände- rungen und beziehungsweise als Ergänzungen der bisher zum VBollzuge des Reihs-Militär-Penfionsgeseßes vom 27. Juni 1871 und der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1873 „die Bewilligung von Pensionszulagen für die nah älteren Normen pensionirten Offiziere und Militärb eamten betr. erlassenen Vorschriften fünftig und mit Rückwirkung auf die

bereits zur Entscheidung gekommenen einschlägigen Fälle in An- wendung zu treten haben.

Nah denselben beginnt die Wirksamkeit der Bestimmung dés

, 21. des Rei ¿militär-Pensionsgeseß{s a. für die Theilnehmer am Kricgi gegen R vom 1. ‘August 1870 an, b. für die übrigen um aktiven Dienste wieder Herangezogeien pensionirten Offiziere und

litärärzte vom 21. Juli 1871 an. Bei Berechnung der Dienst-

e für den Anspruch auf den Eintritt in eine Pensionszulage nach der Allerhchsten Verordnung vom 28. Juni 1873 oder auf das Vor- iden in eine höhere solche Zulage kommt in Anrechnung: s. die bei dex Pensionirung zurückgelegte Gesammtdienstzeit, Þ. die „nach_der Pensionirung im aktiven Dienste zugebrachte Zeit. Pensionirte Offi-

-—zgiere-und-Militärärzte; welche- aus-genännten Bestimmungen Ansprüche

uf eine” ihnen günstigere Regelung ihrer Pensionsverhältnisse ableiten T thes. haben ihre desfallsigen Anmeldungen, zu denen die Gebrauchsformularien durch die lithograp%;ishe Offizin des “Kriegs-

—Mintstexiums abgegeben werden, gehörig ausgefüll: und mit ihrer

ntérschrift versehen, unter Couvert einzureichen. : ; - e Der Veteranen- und Kriegerverein Münchens

hält am 10. Mai, dem Erinnerungstag an den Friedens\{luß, Fahnenweihe und feiert sein Stiftungsfest.

Sachsen. Dresden, s. April. Das heutige „Dts I: enthält eine Bekanntmachung vom 31. März, wona das Ministerium des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Chem- nig, unter Zustimmung der geseßlichen Vertreter der Stadt: gemeinde, beschlossenen anderweiten Anleihe von Sechs Mil- lionen Mark Reichswährung * gégen Ausgabe von auf den In- haber lautenden, übrigens | planmäßig. auszuloóseñden oder zu kündigenden, bis dahin aber mit vier, und ein! halb Prozent jährlich zu. verzinsenden“ Schuldfcheinen, Maßgabe des vor- gelegten Anleihe- und Tilgüngsplanes, sowie der vorgelegten Entwürfe der Schuldscheine, Talons und Coupons die Genehmi- gung ertheilt hat. -

Baden. Karlsruhe, 2. April. Am 31. v. M. ver- starb hierselb der Direktor des Großherzoglichen Verwaltungs- hofes, Mitglied der Ersten Kammer, Ludwig Fecht, im 9: Lebensjahre.

Meck@lenburg. Schwerin, 7. April. Der Grbgroß- herzog hat sih gestern Abend von hier nach Weimar begeben. Der Herzog Paul Friedrich, welcher zum Osterfest hier ein- E war, ist heute Morgen wieder abgereist.

__ Sachsen - Weimar - Eisenach- Weimar, 7. April. Im Laufe des heutigen Nachmittags trafen der Herzog von Altenburg, sowie der Erbgroßherzog von Mecklenburg- Schwerin zum. Besuche am Großherzoglichen Hofe hier ein.

Oldenburg. Oldenburg, °. April. Der Groß- gFracs wird in nächster Zeit dem Fürstenthum Birkenfeld einen

esuch abstatten. S In den nächsten Tagen wird eine Versammlung der

Wähler stattfinden, um den Reichstagsabgeordneten des 1.

eit zu geben,

und 2. Wahlbezirks im Großherzogthum Gelegenh seh kennen zu

die Stellung ihrer Wähler gegenüber dem Armeege

Das Großherzogliche Staatsministerium, Departement unter dem 26. März d. I. eine Bekannt- hend, daß bei der Veranlagung kel 8 des Einkommensteuergeseßes vom zinslihen Schulden in Abzug n der Steuerpflichtigen n werden, als

der Finanzen, erließ machung, dahin ge fommensteuer nah Arti 64 die Zinsen der ver sind. Verzinsliche Schulde o weit als vorhanden angenomme n den Schäßungsausschüssen mit Bestimmtheit die Shulden bis zum 7. Mai unter An- d Wohnortes des Gläubigers und des chuldner angegeben und auf Verlangen

der Ein-

6. April 18 zu bringen jollen aber nur # deren Vorhandensei bekannt is, oder als gabe des Namens un Zinsfußes von dem S speziell nachgewiesen sind.

Schwarzburg -Sond Der Erbprinz U längerer Abwesenheit in diesen

Sondershausen, nd die Erbprinzessin sind nach Tagen wieder hierher zurücgekehrt.

ershausen.

Wien, 7. April. 4 versichert, ist das Antwor t- f das aus Veranlassung der gerichtete Schreiben Gleichzeitig dürfte, in Telegramm des Grafen Andrafsy eim päpstlichen Stuhle, Grafen Oesterreihs auf die Encyclica terreihishen Bischöfe abgesandt sein.

London, 6. April. ne wird die Kö-

Oesterreich-Ungarn. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse \chreiben des Kai neuesten kirchlichen Gesezesvorlagen an ihn des Papstes am Ostersonnta demselben Blatte zufolge, e an den österreichischen Gesaudten b Paar, als ‘o des Papstes an die öf

Großbritaunien und Jriand. rend des Verweilens des Hofes in Osbor e Marine-Invaliden des Aschanti-Krieges im Hospitale Am 22. d. M.- wird Jhre Majestät in ber die aus dem Aschanti-Feldzuge heim- rten Matrosen und Marinetruppen abhalten. General-Major Sir Garnet Wolseley i neral-Inspektor der Hülfstruppen (Miliz, und: Freiwillige) ernannt worden. Ernennung des Generáls Sir Jame Sekretär des Commandeur en chef vacant ‘Wie die „Morning-Post“ erfäh Innern der Familie des verstorbenen

ge abgegangen.

ffizielle Erivi

zu Haslar besuchen. Osborne eine Revue Ü

f zum Ge- Yeomanry, Kavallerie Posten war durch die

s Lindsay zum militärischen

at der Minister des Dr. Livingstone mit- daß die Ueberführung der irdischen Hülle des ampton nach London sowie-die Beisezung f ôffentlihe Kosten ge-

theilen lassen, Reisenden von South derselben in der Westminster-Abtei au schehen werde.

Spanien. gen ift am 7. San Pedro eingeleitet worden, noch heute erwartet. wirkung der Flotte

Nach in Bayonne eingetroffenen Meldun- April der Angriff der Regierungstruppen auf de Abanto durch ein heftiges Artilleriefeuer und wurde der Sturm auf die Position

Das stürmische Meer verhindert die Mit- bei den militärischen Operationen um Bil- listenanführer Saballs erhebt in der Pro- nen. Dex Zolldienst in Jungutera

vinz Gerona-Zwangskontributio pignan) wird für Don Carlos

(Provinz Gerona, unweit Per

Türkei. (Wes. Ztg.) Das Budget für das Iahr 1290 ist folgendermaßen veranschlä&gt: Aus- 34,580 türkische Lire (150,807,480 Beutel oder 24,807,420 türkische Deficit 65,432 Beutel oder 327,160

Hedshra (1874—75) gabe'5,026,916 Beutel oder 25,1 Thlr.); Einnahme #,961, Lire (148,844,520 Thlr.); türkische Lire (1,962,960 Thlr.)

Rußland unnd Polen. Die Uebersiedelung der Turkmenen, Kreisen des Gouvernements Astrachan Halbinsel Mangyschlak soll, wie die „„ fen worden sein. 4

Goltbernement zu“ verbleiben wünschen, daß sie fih binnen eines t- oder Landgemeinde des Gouverne- anschreiben lassen. findet zur Zeit zwischen den Ministerien des Innern und der Finanzen ein Méinungsaustausch darüber e Normalzahl für die Handlungen mit \pirituösen ken in den Städten aufzustellen und die Städte zu Bevölkerungszahk, sowie nah ihrer ad- lleú und industriellen Bedeutung in ver-

St. Petersburg, 4. April. welhe in zwei disiren, nah der ._Z." meldet, in diesen

Tagen beschlo en Turkmenen, welche im

Astrachansthen unter der Bedingung- ge halben Jahres einer Sta ments nah eigener Wahl ch der „M. Z.“

tattet. werden,

diesem Zweck nach: ihrer ministrativen, kominerzie \chiedene Kategorien einzutheilen.

Amerika. Aus Washington wird unterm 5. d. Mis. Die englisch-amerikanische Kom- Hr. Howard wird chten ‘Zuerkennungen vor - dem -

per Kabel gemeldet : mission hat ihre Arbéiten g die britishen Unterthanen gema 26. September auszahlen. New-Y ork, 7. April. genen Nhrichten “ist in Cu Concha als Generalkapitän erfolgt. “Der „A. A. C.“ geh Buenos-Ayres; 5. März, zu: „Die Revolution ; in Paraguay 1 stattgefunden, in welchtr Die Rebellen machten 509 Gefan u Stande kam.

(W. T. B.) Nah hier eingegan- ba die Installirung des Generals

en folgende Nachrihten aus

st zu Ende, Unweit Ascension die Régieruñngsarmee ge- ente/' wórauf eine Prôsidènt Jovellänos Kabinet aus den Oppositionsfühtern: der-Legislatur genehmigte Verkauf die in London fälligen April- s{chen Chili und dexr: Argen- Meise gebessert. Professor itliht, aus welchem erhellt, m vollendet sein wird. das jst 85,000 Sterne, um- der astronomischen Welt unbe-

hat cine Schlächt lagen würde.

freund\chäftliche Uebéreinkunft z bleibt im Amte und bildet sein Der nächste Schritt -wird-der--von der Eisenbahn sein, zu dem Behufe, Coupons zu decken. Die Beziehungen zw haben fich in keiner Gould hat seinen Jahresbericht veröffer anometria Argéntina in Kurze

daß die Ur jede mit 50 Sterne

wird 1700 Karten, fassen, von denen ein Drittel bisher kannt war.“

Nachrichten aus Ri den: „Man erwartet, der 0 die Verhaftung -des Bischofs Fieber hat ein wenig zugen raffte dasselbe täglih im D

Asien. Das offizielle Woh Indien über die bengalishe Hunger Wetter während der leßt dex Regen viel Gutes ge Folge der zeitigen Frühjahrsernte für die Späternte vorzubereit ist die Lage der Bevölkerung

o de Janeiro vom 7. März mel- berste Gerichtshof werde in Kurzem von ‘Paxa anordnen. men; während der. leßten 14 Tage urchschnitt drei Menschèn reg.“

enbulletin dés Vizekönigs von snoth meldet, daß das n günstig war, däß ölkerung-in den Boden

Das gelbe

en 14 Tage ungemei than hat „und daßdie Bev im Stande war,

Mit [Ausnahme [von Tirhut entschieden gut und hoffnungsvoll.

sammtzahl der zur Anzeige gelangten Todesfälle durch Hunger beträgt nur dreizehn. Man fürchtet indeß, daß eine gewisse An- zahl alter Leute und Kinder den Entbehrungen erlegen sein mö- gen oder erliegen werden. Wenn die Frühjahrsernte, die nun gewisse Distrikte beschäftigt, vorüber is, erwartet man, daß die Zahl der an den Nothbauten beschäftigten Personen einen großen Zuwachs erfahren wird. Aus Japan bringt eine neue Post bis zum 24. Februar reichende Nachrichten : Am 29. *Idánuar empfing die Kaiserin von Japan die Frauen und sonstigen Familienglieder der Gesandten von den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Belgien. Der Kaiser hat verfügt, daß sein Einkommen in derselben Weise besteltert werden soll, wie dasjenige seiner Unterthanen. Dem Schaze wird dadurG ein Betrag von 25,000 Dollars zufließen. Die Regierung macht große Anstrengungen, um die Rebellion der Samourat zu unterdrücken; viele der Soldaten haben jedoh ihre Waffen weggeworfen und weigern \ih, gegen ihre Landsleute zu fehten. Die „Gazette“ erklärt die Furcht der in Japan wohnen- den Fremden für unbegründet; auch die finanzielle Lage des Landes fei zufriedenstellend. Die Samourai von Saga, in Fizen, habén f{ in den Tempeln versammelt und verlangen die Absendung ciner Expedition nah Corea. Die Bewegung ift fortwährend im Wachsen. Am Abend des 1. Februar drangen dieselben in die Bank von Ono, in Fukooa ein, und betrugen sh so gewaltthätig, daß das ganze Bankpersonal entfloh. Die Errichtung einer Telegraphenlinie in nördlicher Richtung macht guten Fortschritt.

China. Ein Telegramm aus Hongkong meldet unterm 5. d. M., daß in Peking und Tientsin alle Ursachen der Be- sorgniß verschwunden sind.

Afrika. Aus einer per Dampfer „Anglian“ in London eingetroffen Cap-Post mit den Daten: Capstadt, 10. und St. Vincent, 25. März, ist Folgendes hervorzuheben: Der in Maritburg verhandelte Prozeß des Kaffernhäuptlings Langaliba- lele, der angeblich die Ursache der jüngsten Rebellion in Natal war, hat mit der lebenslänglihen Verbannung des Angeklagten seinen Abschluß gefunden. In den Strömen des Distrikts Bokk- well ist Gold gefunden worden. Die Regierung hat eine Kom- mission ernannt, um die nöthigen Untersuhungen anzustellen. Im Hochlande haben große Uebershwemmungen stattgefunden. Hopé Town an den Ufern des Orangeflusses wurde beinahe weg- ges{chwemmt.

Ueber die Lage der Dinge an der Gold ste überbringt der in Liverpool angekommene Dampfer „Bonny“ folgende bis zum 12. März reichende Nachrichten :

In Cape Coast waren Abgesandte von Kumassie angekommen, um die Veitragsbedingungen zu diskutiren. Sie erheben Einwände gegen das Aufgeben der Menschenopfer und behaupten, daß Sir Garüet Wolselcy als Kriegsentshädigung nur 5009 und nicht 50,000 Unzen Goldes verlangt häbe. Unter ‘den Abgesandten befindet sih der Sohn des Königs Koffi Calcalli. Leßterer ist, wie es heißt,“ frank, und unter seinen Vasallen sollen große Spaltungen existiren. Kapitän Glover empfing am 8, Februar die Unterwerfung des Königs von Duabin und“ am 12. Februar beseßte er Kumasfie mit 4600 Mann. König Koffi Calcalli Ueß ihm 14 Unzen Goldes auf einem :goldénen Teller überreichen, mit dem Ersuchen, feine Truppen über den Prah zurückziehen zu wollen: Kapitän Glovers Verluste betrugen 10-Todte und 24 Verwundete. In Trans Volta hatte die Streitkraft unter Kapitän Goldsworthy“ 25 Todte und 120 Verwundete. Alle Opéra- tionen jenseits des Volta wurden auf Sir Gaxnet Wolseleys Befehl suspendirt.

Australien. Sidney (in Neu-Süd-Wales), 6. April. (W. T. B.) Ueber die Flucht Rocheforts und fsÆiner Genossen is Folgendes bekannt geworden: Dieselben hatten Erlaubniß erhalten, behufs Fangens von Fischen einen Ausflug machen zu dürfen. Eine am Ziel ihrer Exkurfion vor Anker liegende Barke nahm sie auf und führte sie aufs hohe Meer.

Coursbuch der Deutschen Reichs - Postverwaltung, 1874 April, I. Abtheilung, Verlag der Königlichen Gêéheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R.- v. Deer), ist soebèn ausgegeben. Dasselbe entbält die Eijenbahnverbindungen in Deutschland und der ôster- reichisch-ungarishen Monarchie und Uebersicht der bestehendeti Rund- reise-Souren- mit Angabe! der Billetpreile, bearbeitet. im «Coursbureau des Kaiserlichen Geñéxal-Poftamts, und umfäßt die bis zum 1; April eingetretenen refp. “mit “demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner noch' gültig: AbtheilungIL, März-April, enthaltend die bedeutenderén Eijenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Defterreich, ferner: Postverbindungen in Deutschland und dên angrenzenden Ländern, DámpyfschifféCourse, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Tarif für Courier- und Exkraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs-Täbelle, Zusammen-

stellung der Bestimmungen! über Benußung def Télegraphenlinien und Gebührentarif 2c. Mit-2 Kärten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Breslau, 2. April, Im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Médizinal-Angelégénheiten ist Seitens des Ober- Präsidenten der Provinz“ Schlesien“ unter dem 27. März der Þrovin- zialständijchen Kommission zur Errichtung des Museums: der bildenden Künste mitgethéïlt worden, däß im Staatshaushaltsetat * pro 1874 die Summe von 120,000 Thlr. als einmalige Stäatsbeihülfe zum Bau cines Provinzial-Museums der bildenden Künste in Breslau bewilligt ift:

Münen, 8. April. (W. T. B.) Der Direktor der Maler- Akademie; Wilhelm von Kaulbach, ist gestern Abend 84 Uhr an ‘dér ‘Cholera gestorben. | : :

Am 25. März \tarb hierselbst der Direktor der hiefigen Kunst- gewerbeshule, Hermann Dyck. L

Professor Karl v. Piloty malt gegenwärtig ein s es Bild, welches die Verstoßung dér Auna Boleyn durch Heinrich V1, darstellt. Die Figuren des beinahe fertigen Gemäldes find lebensgroß, die Technik ist eine überaus glänzende.

Tübingen, 2. April. Der erdentliche Professor Dr. Schön- berg an-der staatswirthschaftlichen Fakultät der Unwersität ist von dér ihm seither, neben dem Lehrauftrag für Nationalökonomie, obge- legeñten*" Vêértretung der Polizeiwissenschaft, Politik ‘und Ericyklopädie der Staatswissenschaften enthoben, und die in der gedächten Fakultät erledigte ordentliche Professur mit ‘einem Lehrauftrag.|für innere Ver- waltung, Politik ‘und Encyklopädie der Skääkswissenschaften dem Res gierungé-Assessor Dr. Jolly bei dem! Ober-Präsidium für *Elsaß- Lothringen in Straßburg übertragen worden.

Die Nr. 28 der „Wifiëenschaftlihen Beilage der Leipziger Zeitung“ vom 5. April hat folgenden Inhalt: Das Steuerwesen in! Sáächsen vor .dem dreißigjährigen Kriege. Rezen- sionen und Besprechungen.

Die Géterdlbersammlung der Deutschen Shakespeare- Gesell}chaft findet am 23. d. M, Vormittags ‘um P Uhr, im Saale des Stadihauses zu Wéi mar stätt. Auf ' det“ Tágesordnung steht: Begrüßung der Versammlung am- Tage der zéhtijährigen Stif-

überein, daß der Nothstand nirgends

Alle Berichte stimmen darin Thanna und Durbunga.

so groß ift, als in Baheyra,

tung der Gesellschaft, durch ‘den Genertil-Intendäntet Frhrn. von Loën; Vortrag ‘des ‘Kreisgerichtsrathes und Universitätsrichters Dr.