gestört, nur kleine Umsätze für den Consum statt.“ Roheisen: Der Glasgower Markt hat noch kein besseres Ausschen, Verschifffungs- ordres laufen nur spärlich ein, undfes sind meist nominelle Preise. Warrants schwankend, werden 75 sh. Cassa pr. Tons notirt, Middles- bro-Eisen ist stark angeboten. Hiesige Preise für Roheisen mussten ebenfalls ermässigt werden: gute und beste Marken schottisches Roheisen 53 à 56 Sgr. und englisches 44 à 46 Sgr. pro 50 Kilo- gramm. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 1f à 11/,, Thlzr., zu Bauten 2} à 24 ThIr., Walzeisgen 4} à 44 Thlr. und Kesselbleehe 54 à 64 Thlr. pro 50 Kilogramm bei grösseren Posten.- Kupfer unverändert, gute Sorten 294 à 304 ThIr. pro 50 Kilogramm, ein- zeln theurer. Zinn: schwach, Banca 314 à 32 Thlr. und prima Lammzinn 31} à § Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln höher. Zink still und ohne Umsatz, W. H. Giesches Erben in grössecren Par- thien 87 à 85/2 Thlr., geringere schlesische Sorten 5 à 5/1; Thlr. pro 50 Kilogramm weniger. Blei unverändert, Tarnowitzer, Harzer und Sächsisches 7+ à 74 Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln besser. Kohlen und Koks angeboten, engl. Nusskohlen : ach Qualität 26 à #8 Thlr. pro 40 Hektoliter, schlesischer uud westfälischer Schmelzkoks 19 à 22 Sgr. pro 59 Kilogramm frei hier. E220 R CREe
Brannkoblenwerk Borna-Lobsiädt. Die sechste Einz. mit 10 Thlr. pr. Aktie ist vom 20, bis 25. April cr. bei der Gesellschafts- kasse in Glauchanu zu leisten.
Bangesellsohaft für Mittelwobnungen. Die Einz. von 10% oder 20 ThIr. auf die Aktien von 200 Thlr. ist bis zum 1, Mai cer. bei A, Busse & Co. in Berlin zu leisten,
Auaszahiunzgen. Breslau-Sohweidnitz-Frelburger Eisenbahn. Die Dirid. der Stammaktien von Nr, 1 bis 42,500 für das Jahr 1873 von 8% oder 16 Thlr. pr. Aktie wird gegen Dividendenschein Nr. vom 16. BE cer, bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin aus- gezahlt,
_ Providentia, Frankfurier Verslohernngs - Gesellsohaft, Die Diyvidenden-Coupons pro 1873 werden mit 12 FIL bei der Ge- sellschaftskasse in Frankfurt a. M. eingelöst.
AKilen-Bau-Gesellsohaft Pstend. Die Divid. von 4% = 8 Thlr. pro Aktie wird von jetzt ab bei Ed. Mamroth in Berlin ausgezahlt,
Fagon-Schmiede nund Sohrauben-Fabrik. Die im Mai cr. fällige Divid, von 9% wird von jetzt ab mit 18 ThIr. pr. Aktie bei der Gesellschaftskasse in Berlin ausgezahlt,
Chemnitzer Aktien-Färberel & Appreotur-Anstalt. Die Ausz. der Divid, erfolgt vom 15. April cr. ab gegen Dividendenschein Nr. 2 mis 4 Thlr. pr. Aktie bei Gebr. Meyer in Berlin,
Generals VerazzzzuzitunzaAern.
15. April, Greppiuer Werke Akt. - Ges. für Banbedarf und Braunkohlen. Ordentl. Gen.-Vers, in Ber!in. 16 Chemische Farben-Fabrik Akt.-Ges, Ordentl. Gen.- Vers. in Berlin. Ordentl. und
17, Ostpreussisoher Indusirie - Verein, Berliner Speditenr-Verein Akt.-Ges. Ordentl. Gen.-
ausserordentl, Gen.-Vers, in Berlin. A Vers. in Berlin.
Bunzlaner Gesohirr-, Oefen-, Thonröhren-Fabriken Akt.-Ges. Ordent]l, Gen.-Ters, in Bunzlau. AKt.-Ges. Harzer Blelwerke, Ordentl. Gen.-Vers. in Hannover.
Coepenicker Chemlisohe Fabri: AKkt.-Ges. Ordentl. Gen.-Yers. in Berlin,
Weimarische Tuoh-Fabrik, AKkt.-Ges. Ordenil, Gen.- Vers, in Weimar.
Oberlausitzer Bank. Ordentl. Gen, - Vers. in Zittau, Denutsohe Bank. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. Berliner Pferde - Eisenbahn - Gesellsohaft. Ordent], Gen.-Vers. in Berlin. i Donnermarkhütte, ObersohlesIsche Eisen- und Koh- lenwerke Akt.-Ges, Ordentl, Gen.-Yers, in Breslau. Tarnowitzer Akt.-Ges. für Bergbau und Elsen- Hüttenbetrieb. Ordentl. Gen.-Vers. in Tarnovitz ; 8s. Ins. in Nr. 84.
Kündigungen und Verloosunmgen.
Pommersoche Hypotheken AKktien-Bank. Die ausgeloosten und gekündigten Hypothekenbriefe werden schon von jetzt ab mit einem Zuschlage von 20 % resp. 10 % zum Nominalwerthe bei der Gesell- schaftskasse in Cöslin eingelöst; s, Ins. in Nr. 84.
L'eancerni,
Die Interimsscheine der Lifchterfelder Land- und Ban-Gesell- sohaft sind von heute ab nur mit 80 4 Einzahlung lieferbar und werden mit Zinsen à 4% vom 26. Januar er. (als Durchschnitts- termin) gehandelt.
Ea e R (M GE et net. iaircnre Einla Me E
T Oa M e: As:
a Reg A212 1 A T Cle e C vat H
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Drehscheiben-Theile* an den Unterzeichneten ein- senden.
[180] Bergish-Märkische Eisenbahn.
Eine für den diesseitigen Betrieb niht mehr ver- i 7 E ; : E wendbare, ca. 360 Centner schwere Lokomotiv-Dreh- 4D Preis ist pro 500 Kilo anzugeben; eine scheibe von 36 Fuß Durchmesser, sowie verschiedene | Trennung von Schmiedeeisen und Gußeisen wird
ile, (Trä Räde Ta At _| nicht vorgenommen. Theile, (Träger, Räder 2c.) von 4 Drebscheiben, zu Die Verkaufsobjekte lagern auf dem Bahnhofe
sammen ca. 1000 Centner wiegend, solle E ; — E Meistbietenden verkauft me utt sollen an den Obercassel bei Düsseldorf, woselbst eine Besichtigung
Reflektirende wollen ihre Offerte bis spätesteus | stllfinden kaum. den 80. April cr, Bormittags 11 Uhr, franco | Crefeld, E A und verfiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf den er Maschincumeister. Ankauf einer Drehscheibe und verschiedener Spoerer.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.
—— Breslau-Schweiduit-Freiburger Eisenbahn.
i _ Die Inhaber von unterm 1. Mai 1872 ausgefertigten Quittungsbogen der Freiburger Stamm- A egn 2 werden hierdurch aufgefordert, die noch einzuzichende dritte und vierte (leßte) Rate von zusammen
in der Zeit vom 2. bis 13, Mai cr. incl. mit Ausnahme der Sonn- und Festtage
zu leiften: in Breslan bei unserer Hauptkasse, in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie, bei dem Bankhause S. Bleichröder, bei dem Bankhause Iacob Laudanu, in Leipzig bei dem Bankhause Frege & Comp., in Hamburg bci dem Bankhause Ed. Frege & Comp., worauf die Aushändigung der Stammaktien erfolgt. Die Ein- resp. Restzahlung trägt für einen 60% gen Quittungëbogen 45 % d. \. 920 Thlr. — Sgr. — Pf. abzüglich 5% Zinsen von der bisher geleisteten Einzahlung von 60 % d. st. 120 Thlr. für die Zeit vom 2. Febr. bis incl. 1, Mai cr. = 90 Tage E 88 Thlr. 15 Sgr. — Pf.
und znzüglih 5 % zurückzuvergütende Zinsen “auf den laufenden Zinscoupons, also Q L Santar er: Vi incl 1 Vai e Tag E D 102-10,
E 2: A 91 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf.
Die Quittungsbogen sind bei unserer hiesigen Hauptkasse mit einem, bei den ährigen Ein: ¿ahlungsstellen mit zwei, nah den Nummern derselben geordneten, und mit Name, Wohnort des Besitzers versehenen Verzeichnisse einzureichen und werden bei der erstcren die Aktien sofort ausgereiht, während von den leßteren ein Exemplar der qu. Verzeichnisse mit Quittung über die eingelieferten Quittungsbogen und des gezahlten Betrages sogleih zurückgegeben wird und die Verabfolgung der Aktien aht Tage darauf gegen Rügabe der Quittung stattfindet.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nah §. 15 des Statuts derjenige Inhaber der oben bezeichneten Quittungsbogen, welcher bis zum leßten Zahlungstage d. i. 13. Mai cr. die eingeforderte Zah- lung nicht geleistet hat, für jeden Aftienbetrag per 200 Thlr. bei welchem ein Verzug eintritt, in eine Kon- ventionalstrafe von 5 Thlrn. verfällt, welche wir außer der rückständigen Rate und den geseßlichen Verzugs- zinsen gerichtlich von ihm einzuziehen befugt sind.
Breslau, den 7. April 1874.
Directorium.
Rücversicherungs - Verein der Agrippina. Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch-benachrichtigt, daß die für das Ge- \chäftsjahr 1873 beschlossene Dividende vou Thaler 12 per Aktie gegen Aushändigung des a 1 Ult d S fälligen Dividendenscheines Nr. 1 schon e vom 14, dieses Monats ab im Geschäftslokal der Agrippina von 10 bis 12 Uhr Vormittags
in Empfang‘ gonommen werdeu kann. Cöln, den 9. April 1874.
[M. 582]
(a. 56/IV.)
Der Vorftand.
Braunschwelg-Hannoversche Hypothekenbank,
Den Amortisations-Bedingungen gemäß sind von den von uns emittirten unkündbaren Pfand brief-Anleihen bei der am 23. und 24. März d. F. stattgehabten Ausl i Hefe uis oos qur mort sation deftimm, irte: gehabten oosung die nachfolgenden Pfandbriefe
on der {4¿prozetttigen Pfandbrief-Anleihe Serie 1, s Lir A. à 1000 Thlr. Nr. 12 M s 9 idi is ip (M. 589] L B. à 500 E 215. 299. 323. 368. 447. 494. ; Z A b v 190 291. 300. 352. 372. 433. 452. 481. 499. 864, 950. 974. 988. 1090. 1270. 1507, 1509. 1545, 1593, 1598. 1604. 1845. 1890. 1932. 2075. 2998. 2234. 2354. 2372. 2378. 2390. 2493. 2698. 2707. 2842. 2854. 2983. 3208. V4 1e r 2E E L S U 3968. 3977. 4015. 4113. 200. 4275. ; ¿ j ¿ . 4696. 4835. 97 Li 500 396, 5570, 4835. 4850, 4972. 5045. e i on der öprozentigen Pfandbrief-Anleihe Serie IV. h 3. Littr. A. à 1000 Thlr. Nr. 5B, Gr. 750. 995. f h g e Hirt eer É D à O d: As Ee at 2189. 2340. 2727. é A 4 29. 3988. . 4161. 4191. 4229. 4590. 4720. 4888. 5501. 5637. 6136. 6309. 6404. 6450. 6799, 7087. 7107, 7769. 8028. 8506. 8772. 9311. 9915. úù balt 10,154. Le [E 11,591. 11,854. udzaylung diejer auêgeloosten Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligati D RE Ri Dai dg erti die Zee nie Tell Zinacoûbious fd D Chsapioivn d Dogitn? er, fowie bei den so on b j i ea Stlutinjen, sonstigen bekannten Zahlstellen bis zum 1. Juli d. F. unter Abreh- zom 1, Juli 1874 ab hört die Verzinsung dieser Pfandbriefe auf : Von den zur Rüfzahlung am 2. Januar 1874 aus sten Pfandbrief ie n: bezeichneten zur Rücahlung s midi N ausgelooften Pfandbriefen sind die nachstehend
1 n der 5prozentigen Pfandbrief-2 S ¿
Littr. B. à 500 Thie, Ne aues gen Pf f-Anleihe Serie Il. vom 1. Iauuar 1873. „ C, « 1468, 1956. 2307. 3061. 3310. 3420.
2) Bou der ‘5 prozeutigen d p ; nie Littr. B. Ï°500 Thle, N grntigen Pfandbrief-Auleihe Serie Il. vom 1. Ianuar 1873,
¿ A « 1394, 1938. 2095. 2475. 2844. 3079. 3389. 3486.
i E machen darauf aufmerksam, daß diese Pfandbriefe vom 1. Jaruar d. J. ab nicht mehr
Braunschweig, den 7. April 1874. Braunschweig-Hanunoversche Hypothekenbauk,
0148) VBreslau-Schweidnitßz-Freiburger Eisenbahn.
Die Dividende der Stammaktien (ohne Littera) von Nr. 1 bis 42,590 für das Jahr 1878 S Prozent oder 16 Thlr. pro Stammaktie
ist auf festgeseßt.
der Sonn- und Festtage von 9 bis 1 Uhr:
Die Zahlung erfolgt gegen A-gabe des Dividendenscheins Nr. 9 Vormittags, mit Ausnahme
in Leipzig durch Herrn H. C.
Breslau, den 8. April 1874.
laut in Dresden dur Herren Gebrüder Guttentag in Hamburg durch die Norddeutsche Bauk h : Bei Präsentation mehrerer Dividendenscheine ist denselben ein nach der Nummerfolge geordnetes, mit Namensunterschrift versehenes Verzeichniß beizufügen.
Direktorium.
in Breslau durch unsere Hauptkasse vom 13. April cr. ab, in Berlin durch die Berliner Bie Bean | vom 16. April
bis 30. April cr.
(M. 593]
öffnung Mitte Mai.
(vorm. Geor §. 30 des Statuts stattfindenden
cingeladen.
Wahl der Revisoren. dentlichen Vollmachten.
Bankhause Moriß
Aktionär in seiner Haud vereinigen. Berlin, den 9. April 1874.
[M. 583]
raths ernannt worden die Hérren: Konsul
was hiermit bekannt gemacht wird. Cöln, den 9. April 1874.
[M 588) Sommerwohnungen
in der \{önsten Gegend Mecklenburgs, zwei Stunden vom Bahnhof, # Stunde von der Poststation ent- fernt. Das Etablissement mit Sommerwohnungen liegt wundershön von der Natur umgeben, ist meilenweit ringsum mit Buchen und Kiefern umge- ben, auch Seen mit Fischerei.
Adressen sub S. 72958 befördert Rudolf Mosse Berliu Wi. (a. 479/4.)
Ostpreussische : Südbahn,
hme pro März 1874. Peti Bette O Shle e S. E A Nach vorläufiger Feststellung zusam-
m r v /44186,184 Thlr. Im März 1873 definitiv . . 77,957 , Im März 1874 mehr . . . , 58,227 Thlr. Die Direktion der Ostpreußischen Südbahn. Zu dem Ostdeutsch-Russischen dem Osftdeutsch - Moskauer und dem Sächsisch-Russischen Ver- band - Güter - Tarif sind neue
Graveuhorst, vou Seckendorff.
Der Präsideut des Aufsichtsraths. Chr. Nofß, nO
? P Frachtsäße für die Beförderung | von „Zacker aller Art“ aus den |
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bad Köftriß
(Station der Weißenfels-Geraer Eisenbahn). Trockene warme SandbáDder, die s seit 1865 dur die günstigsten Er-
folge bewährt; Eröffnung Mitte April. Sehr kräftige Sool- und andere Bäder; Er-
j (L. 2682) Das Direktorium.
[V. 586]! Aktien-Gesellschaft für Tabaks: Fabrikation. : E i orm. ge Praetorius.) Die Aktionäre der Aktien - Gesellschaft für Tabaks - Fabrikation werden zu der auf Grund des
ordentlichen Generalversammlung
auf : Montag, den 20. April 1874, Bormittags 10 Uhr, im Saale des Klub der Landwirthe, Frauzösishe Straße 48, 1 Treppe,
Tagesordnung der Geueralversammlung. Vorlegung der Vilanz pro 1873 und Geschäftsbericht der Direktion Bericht der Revisoren über Ertheilung der Decharge. Neuwahlen zum Aufsichtsrath und Entscheidung über die vollzogenen Cooptationevn.
Antrag cines Aktionärs auf Einfcßung einer Kommission von 5 Personen mit außeror-
i Zur Theilnahme an der Generalversammlung, bei welcher laut §. 33 des Statuts je 5 Aktien eine Stimme geben, sind nach §. 31 des Statuts diejenigen Aktionäre berehtigt, welche ihre Aktien bis
zum 18, d. Mts,, Abends 6 Uhr, bei der Gesellschaftskasse, Königestraße 62, oder dem
Löwe & Co. hier, Mohrenstraße 31, deponiren, oder welche die Deponi-
rung ders-lben bei der Königlich Preußischen Bank dur Einreichung und Niederlegung der Depotscheine bei einer der beiden genannten Stellen genügend nachweisen. Mehr als 50 Stimmen darf nah §. 33 kein
[J
Der Aufsichtsrath. Dr. Gustav Lewinstein, Borsißender.
(a.7483/4)
( 90 9 ? 4 ' ' Rükversicherungs-Verein der Agrippina. : In der am 9. dieses Monats gehaltenen ordentlichen General-Versammlung des Rüversicherungs- Vereins der Agrippina find auf Grund der §§. 17, 18 und 33# des Statuts zu Mitgliedern des Aufsichts-
a D Christoph Andreae, Friedr. Herstatt, Kommerzien-Rath Ed. Ioeft, rauz D. Leiden, Chr. Noß, Adolf Nauteustrauh und Fr. Wenucelins
Freiherr Ed. von Oppenheim, Robert Peill,
(C. a. 56/IV,) russischen Beförderungsstrecken vom 15. d. M. ab- in Kraft getreten. Drucktexemplare der bezüglichen Nach- träge sind bei unseren Güter-Expeditionen in Guben, Frankfuxt, Görliß und Liebau unentgeltlich zu haben. Berlin, den-31. März 1874. Königliche Direktion
der Niederschlesisch-Müärkishen Eisenbahn. S Buafechel
zum Sä -Ru -Po nishen Verband - Güter- #1 Tarife ein Nachtrag IV. in E “M Kraft getreten, welcher ermä- S A=ßigte Frachtsäße für den Trans- port von Holz ab Sosnowice enthält. Druck-Exem- plare des Nachtrags werden von unseren Güter: Expeditionen in Breslau und Görliß auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 6. April 1874,
Königliche Direktion der Niederschlesisch-Müärkishen Eisenbahu.
Stettin-Copenhagen. A. 1. Postdampfer „Titanfa*“, Capt. G. Ziemke. [M. 409] Abfahrt von? L
Stettin jeden Sonunabeud 1 Uhr Nachm.,
Copenhagen jeden Mittwoch 3 Uhr Nachm.
Dauer der Ueberfahrt 14 bis 15 Stunden.
in- nnd Retourbillets (4 Wochen gültig).
wischen Berlin und Copenhagen verkauft in Berlin die Billet-Kasse der Berlin-Stettiner Eisenbahn mit TfiT 147 Bahn II. Klasse, Dampfer I. Kajüte,
» Thlr. 8F Bahn Il. Klasse, Dampfer II. Kajüte.
Rud. Christ. Gribel in Stettin,
und
cher Reichs-Anzeiger
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beirägt 1 Thlr, 15 Sgr.
für das Bierteljahr.
Sestellung an; für Berlin anßer den Postanstálten
InsertionspreisfürdenRaum einer Draczeile 3 Sgr.
¿ SG.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Pastor Siegert zu Charlottenbrunn im Kreise Wal- denburg den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; sowie dem Zoll-Erheber Schwenteck zu Augsgirren im Kreise Ragnit und dem Stadtgerihtsboten Grunau zu Königsberg in Pr. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Nei.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutshen Reiches den Kaufmann John zu La Guaira (Venezuela) zum Konsul des Deutschen Reiches für die Staaten Bolivar und Barcelona zu ernennen geruht.
Impfgeseß. Vom 8s. April 1874. i / Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c. Z j E verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§. 1. Der Impfung mit Schußpocken foll unterzogen werden ;
1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtéjahr fol- genden Kalenderjahres, fofern es nicht nah ärztlihem Zeugniyz (§. 10) die natürlihen Blattern überstanden hatz j /
2) jeder Zögling ciner öffentlichen- Lehranstalt oder einer Privat- s{ule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensfahr zurücklegt, sofern er nit nach ärztlichem Zeugniß in den leßten fünf Jahren die E Blattern überftanden hat oder mir Erfolg geimpf}t wor-
en ift.
8. 2. Ein Jmpfpflichtiger (§. 1), welcher nah ärztlichem Zeug- niß ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit nicht ge- impft werden kann, ist binnen Jahresfrist nah Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen. -
F Db VAE Gefahr us Det hat f zweifelhaften Fällen der tändige Impfarzt (8. 6) endgültig zu entscheiden. 7 3, Jst eine Impfung nah dem Urtheile des Arztes (§8. 5)
“ erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre und, falls
fie auch dann erfolglos bleibt, im dritten Jahre wiederholt Werden.
Die zuftändige Behörde kann anordnen, “daß die leßte Wieder- holung der Impfung dürch den Impfarzt (Z. -6) vorgenommen wérde.
8. 4, Ist die Jipfung ohne geseßlichen Grund (§Z. 1, 2) unter- blieben, so ift sie binnen einer von der zuständigen Behörde zu seten- den Frist nachzuholen. S
. 5, Jeder Impfling muß frühestens am sechsten, spätestens am achten Tage nah der Impfung dem impfenden Arzte vorgestellt werden.
8. 6. In jedem Bundesstaate werden Impfbezirke gebildet, deren jeder einem Impfarzte unterstellt wird. j E
Der Impfarzt nimmt in der Zeit vom Anfang Mai bis Ende September jeden- Jahres an den vorher bekannt zu machenden Orten und Tagen für die Bewohner des JImpfvezirks Impfungen unentgelt- lich vor. Die Orte für die Vornahme der Impfungen, sowie für die Vorstellung der JImpslinge (§. 5) werden so gewählt, daß kein Ort des Bezirks von dem nächst belegenen Impforte mehr als 5 Kilo- meter entfernt ist. : j
. 7. Für jeden Impfbezirk wird vor Beginn der Impfzeit eine Liste der nah §. 1, Ziffer 1 der Impfung unterliegenden Kinder von der zuständigen Behörde aufgestellt. Ueber die auf Grund des §. 1, Ziffer 2 zur Impfung gelangenden Kinder haben die Vorsteher der betreffenden Lehranstalten eine Liste anzufertigen. /
Die Impfärzte vermerken in den Listen, ob die Impfung mit oder ohne Erfolg vollzogen, oder ob und weshalb sie ganz oder vor- läufig unterblieben ist. : E i
Nach dem Schlusse des Kalenderjahres find die Listen der Be- hörde einzureichen. : :
Die Einrichtung der Listen wird durch den Bundesrath fest- estellt. 4 e 8. 8. Außer den Impfärzten find aussch{licßlich Aerzte befugt, Impfungen vorzunehmen. E i ;
Sie haben über die ausgeführten Impfungen in der im §. 7 vor- geschriebenen Form Listen zu führen und diejelbe am Jahres\ch{luß der zuständigen Behörde vorzulegen.
. 9. Die Landesregierungen haben nach näherer Anorduung des Bundesraths dafür zu sorgen, daß eine angemessene Anzahl von Jmpf- instituten zur Beschaffung und Erzeugung von Schußpockenlymphe ein- gerichtet werde. : L
Die Impfinstitute geben die Schußpockenlymphe an die öffent- lichen Impfärzte unentgeltlich ab und haben über Herkunft und Ab- gabe derselben Listen zu führen.
Die öffentlichen Impfärzte sind verpflichtet, auf Verlangen Schuß- pockenlymphe, soweit ihr entbehrliher Vorrath reiht, an andere Aerzte unentgeltlih abzugeben.
8. 10. Ueber jede Impfung wird nach Feststellurg ihrer Wir- fung (S. 5) von dem Arzte ein Impfschein ausgestellt. In dem Impf- schein wird, unter Angabe des Vor- und Zunamens des Impflings, sowie des Jahres uno Tages seiner Geburt, bescheinigt, entweder,
daß durch die Impfung der geseßlichen Pflicht genügt ift,
dß die Impfung im nächsten Jahre wiederholt werden muß. In den ärztlichen Zeugnissen, durch welche die gänzliche oder vor- läufige Befreiung von der Impfung (§8. 1, 2) nachgewiesen werden soll, wird, unter der für den Impfschein vorgeshriebenen Bezeichnung der Person, bescheinigt, aus welchem Grunde und auf wie larige die Impfung unterbleiben darf. / E & 11, Der Bundesrath bestimmt das für die vorgedachten Be- scheinigungen (8. 10) anzuwendende Formular. : Die erste Ausstellung der Bescheinigungen erfolgt ftempel- und ge- bührenfrei. Z 5 5 8. 12. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder sind gehalten, auf amtlihes Erfordern mitteist der vorgeschriebenen Bescheinigungen (8. 10) den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder „und E aen erfolgt oder aus einem geseßlichen Grunde unter- ieben ift.
oder,
Berlin, Montag,
L 13. Die Vorsteher derjenigen Schulänstalten, deren Zöglinge dem Impfzwange unteriiegen (§. 1, Ziffer 2); haben bei der Aufnähme von Schülern durch Einfordern der vörgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die geseßliche Jinpfuüng erfolgt ist. q
Sie haben dafür zu jorgen, daß Zöglinge, welhe während des Besuchès der Anstalt nah §..1, Ziffer 2 impipilihtig werden, dieser Verpflichtung genügen. ,
Ist eine Impfung ohne geseßlihcn Grund unterblieben, so haben fie auf deren Nachholung zu dringen. 7 :
Sie sind verpflichtet, vier Wochen vor Schluß des Schuljahres der zuständigen Behörde ein Verzeichniß derjenigen Schüler vorzulegen, für welche der Nachiveis dêr Jüipfang nicht erbracht ist.
§8. 14. Eltern, Pflegeelteru uwd ‘Vormünder, welch? den nah 8. 12 ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark- bestraft.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, déren Kinder und Pflege- befohlene ohne gescßlihen Gründ “und roß erfolgter amtlicher Auf- forderung der Impfung oder déx hx folgen#èn Gestellung (8. 5) ent- zogen geblieben find, werden mit Geldfttafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei E Gestraft. : i
8. 15, Aerzte und Schulvorseher, wehe den durch §. 8 Ab- saß 2, §. 7 und durch §. 13 ihnen auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommen, werden mit Gelèestrafe bis zu einhundert Mark bestraft.
8. 16. Wer unbefugter Wéise (§. 8) Jmpfungen vornimmt, wird mit Geldstrafe bis zu. einhundertfünfzig Maxk oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft. ; ;
. 17. Wer bei der Ausführnng einer Jmpfung fahrläsfig handelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß- strafe bis zu drei Monaten bestraft, sofern niht nach dem Straf- geseßbuch eine härtere Strafe eintritt. s ;
8. 18, Die Vorschriften dieses Gefeßes treten mit dem 1. April 1875 in Kraft. ; G
Die einzelnen Bundesstaaten werden die zur Ausführung erforder- lichen Bestimmungen treffen. S
Die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Bestimmungen über Zwangsïmpfungen bei dem Ausbruch einer Pocken-Epidemt# wer- den durch dieses Geieß nit berührt. N Ÿ
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Kaiserlichen Jusiegel. -
* Gegeben Berlin, den 8. Ayeil E F (L. S) ” ilhelm. 9 Fürst von Bismarck. Bekanntmachung. Poftverbindung mit Mexiko.
Diîke zur Korrespondenzbeförderung benußten Dampf\chiff-
Verbindungen nach Mexiko gestalten sich gegenwärtig, wie folgt: 1) Auf dem Wege über England:
a. aus Southampton am 2. jedes Monats, in Vera-Cruz |
nach ungefähr 25 Tagen;
b, aus Liverpool am 10. jedes Monats, in Vera-Cruz nah ungefähr 34 Tagen.
2) Auf dem Wege über Frankreich:
aus St. Nazaire am 20. jedes Monats, in Vera-Cruz nah ungefähr 26 Tagen.
3) Auf dem Wege über Hamburg (mittelst der von da nach Colon abgehenden Dampfs\chiffe):
aus Hamburg am 8. und 23. jedes Monats, in St. Tho- mas nach ungefähr 22 Tagen,
von St. Thomas mit dem nähsten in der Richtung nah Vera-Cruz abgehenden Dampfschiffe.
4) Auf dem Wege über die Vereinigtén Staaten von Amerika:
aus New-York am 25. April, 16. Mai, 6. und 27. Juni U. #. w. jeden einundzwanzigsten Tag, in Vera-Cruz nach un- gefähr 12 Tagen.
Es empfiehlt fih, die Korrespondenz nah Mexiko möglih|t zeitig zur Poft zu liefern, damit auch bei etwaigen Störungen im Gange der Eisenbahnzüge 2c. die Ankunft an den betreffenden Hafenorten nicht zu \pät erfolge. Die auf dem Wege über die Vereinigten Staaten von Amerika zu befördernde Korrespondenz muß in New-York spätestens am Tage vor dem Abgange des Dampfschiffes nah Vera-Cruz eintreffen, wenn sie mit dem leg- teren weiter gesandt werden sol.
Berlin W., 10. April 1874. Kaiserlihes General-Postamt.
Bei der Kaiserlichen Telegraphen-Station in Mainz wird vom 15. huj. ab für die Monate April bis inkl. September der verlängerte Tagesdienst bis 107 Uhr Atends eingeführt. Frankfurt a. -M,, den 10. April 1874. | Kaiserliche Telegra phen-D irektion.
Königreich Preufen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Gießen Dr. Carl Koester zum ordentlihen Professor in der medizinischen Fakultät der Univerfität zu Bonn zu ernennen; und Dem Zimmermeister Hermann Kneib zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof-Zimmermeisters zu verleihen. Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht: Dem Königlichen Hof-Uhrmacher H. Markfeldt zu Berlin auch i Prädikat eines Hoflieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen. :
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ein in Berlin gebildetes „Komite für den Bau der Havel-
Eisenbahn? ist zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für
anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
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en 13. April,
Abends,
eine Eisenbahn von Charlottenburg am rechten Ufer der Hävel entlang zum Anschlusse an die Potsdam-Magdeburger Eisen- bahn in der Nähe von Potsdam verstattet worden.
Haupt-Verwaltung der Staats\chuld en. Béktanktuüachun n
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bervirk- ten Verloosung von Prioritäts -Aktien der Niederfhlefis{ch - Mär- kischen Eisenbahn find die in dér Anlage (a) aufgeführten
358 Stück Ser. 1. à 100 Thlr. und E S 7 O 4 gezogen worden. h
Dieselben rverden den Besizern mit der Aufforderung ‘ge- kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabé der Aktien nebst| den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins- coupons ‘Ser. V. Nr. 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der E - Märkischen Eisenbahn hierselbst zu erheben.
Die in Rede stehenden Aktien werden au bei den Sta- tionskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Lieg- nig eingelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Ein- lôsung bei diesen Kassen bewirkt werden fann, von der König- lihen Direktion der Niederschlesish - Märkishen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Ka- pitalbetrage gekürzt.
Vom 1. Juli d. I. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts-Aktien auf.
Zugleih werden die bereits früher ausgelooften, auf der Anlage verzeihnetén noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung áuf- gehört hat.
Berün, den 8. April 1874.
Hauptverwaltung der Staats\{hulden. von Wedell. “Löwe. Hering. Rötger.
à Ist der heutigen Nr. dieses Blattes beigefügt.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 13. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern vor dem Diner ‘den Fürsten zu Salm-Horstmar.
Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdieselben militärische Meldungen, sowie die Orden des verstorbenen Staats-Ministers a. D. Freiherrn von Bodelshwingh aus den Händen ‘des Sohnes desselben, des Hauptmanns Freiherrn von Bodelshwingh vom Garde-Füfilier-Regiment, entgegen und hörten den Vortrag des Civil-Kabinets.
— Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Marienkirhe bei und war in Bellevue bei dem Kinderfeste Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin anwesend. — Das Familien-Diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl ftatt.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag militärishe Mel- dungen entgegen und empfing um 12 Uhr den Ministerial- Direftor Dr. Förster. Abends 6 Uhr hatie der Großherzoglih badishe Staatsrath Dr. Gelzer Audienz. Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit die Vorstellung im Schau- \spielhause.
Gestern Vormittag ertheilte Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit dem Kaiserlih deutschen Minifter-Refidenten in Brafilien, Legations - Rath Uebel, Audienz. Nachmittags 2 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Höhsftihren Kindern nah Bellevue, wo im Earten zur Feier des Geburts- tages der Prinzessin Victoria ein Kinderfest stattfand. Zum Familiendiner erschienen die Höchsten Herrschaften Nachmittags 5 Uhr im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sizung zu- sammen.
— Im ferneren Verlaufe der Sihung des Deutschen Reichstags am 11. d. Mts. erklärte der Reichstag die Wahlen der Abgeordneten Fürsten Lichnowski für den 8. Oppelner Wahlkreis, Faller für den 3. Badenschen, Frhr. v. Malzzahn- Gülgz für den 1. Stettiner, Grafen Bethusy-Huc für den 1. Oppelner, Prinzen Wilhelm von Baden für den 10. Badenschen Wahlkreis, Traeger für Reuß j. L. und des Abg. v. Donimirski für den 6. Wahlkreis des Regierungsbezirks Marienwerder für gültig. Hierauf erledigte das Haus in 1. und 2. Lesung den Geseh- entwurf, beireffend die Abänderung des Art. 15 des Münz - eseßes: . gel Wie Bestimmung im Artilel 15 Ziffer 1 des Münzgeseßes vcm 9. Juli 1873 findet auch auf die in "Oesterrei bis zum Schlusse