1874 / 88 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Dienstzeit seßen will, Jh würde diese Ausführungen für an der Stelle gehalten haben, wenn sie angeführt wären zur Begründung eincs Amendements zum Militärgesez, durch welches die Bestimmurg des Wehrgeseßes von der dreijährigen Dienstzeit abgeändert würde; das wäre der Ort gewesen, wo man nochmals, wie es 1867 bei der Vereinbarung des Wehrgeseßes geschehen ist, die ganze Frage von der zwei- oder dea Iren Dienstzeit funditus Hätte diskutiren können; hier ist sie nah meiner Ansicht niht am Plaß, denn ih glaube nicht, daß es eine mit den Worten und der Absicht der Verfassung sowohl, als des Wehrgeseßes von 1867 zu vereinbarende Behauptung wäre, wenn der Saß aufgestellt werden sollte, daß der Reichstag oder, rich- tiger gesagt, die gesetzgebenden Faktoren es bei Aufstellung und Ge- nehmigung des Militäretats lediglih in der Hand hätten, die Dauer der Dienstzeit anderweit zu bestimmen, als fie geseßlich geregelt ist.

Der Herr Vorredner ist sodann Übergegangen zu der Frage, ob Kriegsgefahr da sei oder niht. Jch unternehme es nicht, ihm seine Ueberzeugung zu nehmen, daß wir einer langen Reihe von Fricdens- jahren entgegengehen, ich will ihm auf dieses Gebiet nicht folgen, und ih würde diesen ganzen Punkt seiner Rede nicht erwähnt haben, wenn es nicht meine Pflicht wäre, ganz entschieden ein Deméenti seiner Be- hauptung zu geben, daß das deutsche auêwärtige Amt von der fran- zosischen Regierung demüthigende Schritte crzwungen hätte; es ift das eine Behauptung, der ih das firmellste Dementi geben muß, weil nichts fo sehr geeignet ist, zwischen zwei Nationen, die eben Krieg geführt und Frieden geschlossen haben, den Samen der Zwietracht wieder auszusäen.

Es ist endlich von dem Herrn Vorredner in Beziehung auf den Art. 62 der Auslegung entgegengetreten, welche ciner der gestrigen Redner diesem Artikel gegeben hat. Er hat in dieser Auélegung einen völligen Mangel an juristishem Verständniß gefunden, Ich kann ihm dies nicht zugeben; er leitet die Unrichtigfeit der Behauptung aus den Werten her: s

Zur Berechnung derselben wird die in dem Art. 60 interi- misti\h festgestellte Präsenzstärke so laage festgehalten, bis sie durch ein Reichêgeseß abgeändert ist.

Ich will nur daran erinnern, daß das vorliegende Reichsgeseß, wenn es angenommen wird, diese Präsenzstärke der Verfassung gar nicht abändert, es ist ganz dicfelbe.

Sodann nahm der Bundesbevollmächtigte, Finanz-Minister Camphausen, das Wort:

Meine Herren! Die Aeußerung des Hrn. Akg. v. Mallinckredt, daß es Minister nicht mehr gebe, veranlaßt mich zu der Bemerkung, daß das Kompromiß, welches unter den Auspizien des Herrn Reichs- kanzlers angebahnt worden ift, sich vom ersten Augenblick an meiner vollen Zustimmung erfreut hat, daß ich vom ersten Augenblick an davon durcbdrungen gewesen bin, daß es darauf ankommt, eine ver- föhnliche Politik zu befolgen, daß es darauf ankommt, eine große geschlossene nationale Partei zu bilden. Wenn Hr. v. Mallinckrodt als Minister nur einen solchen anerkennen will, welcher der Politik des Fürsten v. Bismarck entgegemritt, dann stelle ich Ihnen allerdings anheim, auch mich zu den Nicht-Ministern zu rechnen.

Dann, meine Herren, ift davon die Rede gewesen, daß Jeder der beste Interpret seiner eigenen Worte sei. Jh stimme dieser Auf- fassung bei, aber mit einem Vorbehalt: der Betreffende muß sich nicht zu dem Grundsaße bekennen: si fecisti nega!

Endlich, meine Herren, ist noch die Rede gewesen von den Fi- nanzen und von der Rückwirkung der Ihnen vorgeschlagenen Maßregel auf die Finanzfraft der Nation. Da sage ih nun, ih meine, wir sollten durch die Erfahrung der leßten Kriege doch gelernt haben, daß es keine gesundere Finanzpolitik giebt, als die, sich den Frieden zu sichern, daß es kein fichereres Mittel giebt, sich den Frieden zu sichern, als wenn man in der Lag? ist, den Frieden zu gebieten, und in diese Lage, meine Herren, wollen wir uns durch den vorliegenden Gesetz- entwurf verseßen.

Demnächst erklärte der stellvertretende Bundes - Bevollmäch- tigte, General von Voigts-Rheßtz:

__ Der Herr Abg. von Mallinckrodt hat auch mich in seine Dis- kussion gezogen, der ih der von ihm citirte Kommissar der Armece- verwaltung in der Kommissionssißung gewesen bin. Er hat zunächst ausgeführt, wie bei Beuitheilung der Nothwendigkeit der dreijährigen Dienstzeit gegenüber der zweijährigen Autoritäten gegen Autoritäten ständen und hat sodann drei berühmte Namen: Grolmann, Müffling, und Krausencck mit seinen Vorausseßungen in unmittelbare Verbin- dung gebracht, ohne jedoch das hinzuzufügen, was Herrn von Mal- linckrodt jeßt niht mehr unkekannt sein konnte, da ih es aus- führlih in der Kommission dargelegt hake, nämlich daß ein wesentlicher Unterschied zwischen den Auffassurgen und Aeußerungen dieser drei Generale besteht und dem, was Hr. v. Mallinckrodt zu beweisen beabsichtigt. Die Sachlage war damals folgende: im Jahre 1830 sollten Theile der Armee mobil werden, konnten es aber nicht vollständig, weil es an Reserve- und Landwebrleuten fehlte. Es ent- stand nun die Frage, was besser sei, die zweijährige Dienstzeit anzu- nehmen und so die ganze Armee homogen herzustellen, oder die drei- jährige Dienstzeit aufrecht erhalten und die Lüfen durch Landwehr- rekruten zu decken. Vor diese Alternative wurden die Generäle bei Beantwortung der Frage gestellt; sie haben sich entschieden für zwei Jahre, um die Armee homog?n zu erhalten. Die Allerhöchste Ka- binetsordre hat es ausdrüdlih ausgesprochen, daß, sobald die finanzielle Lage und die Herstellung normaler Verhältnisse in dem Beurlaubtenstande es gestatte, wieder zur dreijährigen Dienstzeit übergegangen werden solle. Nach 19 Jahren der damaligen Gesammtdienstzeit wurde zur zweieinhalbjährigen und später bei günstigerer Fntóde zur drei- jährigen Dienstzeit zurückgekehrt. Herr von Mallinckrodt scheint auch noch an andere Autoritäten zu denken. Da fie nicht genannt worden find, so bin ich nicht in der Lage, ihren Werth zu beurtheilen; ich kann aber die Ansicht nicht unterdrücken, O: bei der Frage, ob die Infanterie der zwei- oder dreijährigen Dienstzeit bedürfe, uur ein er- fahrener Infanterie-Offizier, der di: Friedens-Ausbildung von der Jn- fanterie geleitet und ihre Führung in der Schlacht und währcud des Feldzugs gehabt hat, als maßgebend anzusehen ist. Jch selbst kann das sehr unbefangen erklären, weil ich nicht Junfanteric-Offizier bin; ih stüße mich aber auf das Urtheil vieler erfahreuer Infanterie-Offi- ziere, von denen ih konftatiren darf, daß ih noch nicht einen gefunden habe, der behauptet hätte, daß die zweijährige Dienstzeit bei der In- fanterie genüge. Es wird so oft von Autoritäten gesprohen sind dies aber Kavallerie-, Artillerie- oder Ingenieur-Offiziere, so besteite ih, E sie in diefer Materie als maßgebende Autoritäten angesehen werden Tönnen. Eine gewandte Feder und eine dreiste Behauptung ist noch lange kein maßgebendes Urtheil.

err v. Mallinckrodt hat in einer ctwas eigenthümlichen Weise

mindeftens im Tone meine Ausführungen in der Kommission etwa so dargestellt, als ob ich gemeint gewesen sei, den Herren in der Kommission interessante oder komische Anekdoten zu erzählen. Das hat mir sehr fern gelegen; ih habe den Herren die Lage der Verhältnisse sevau so dargestellt, wie fie ist. Jh habe entwickelt, daß in der aftik ein wesentliher Umshwung eingetreten ist, indem wir nicht mehr, wie ehedem, dichte Bataillons bekommen haben, in denen Offiziere und Unteroffiziere vor, in und hinter der Front stehen, mit {wachen Tirailleurlinien davor oder daneben, und daß eine solche Kolonne selbst bei weniger ausgebildeten Leuten noch genügende Konsi- ftenz hatte. Die heutige Taktik findet ihren Ausdruck darin, daß die Truppen zur Vermeidung „großer Verluste durch die bessere Bewaffnung in langen Schwarmlinien und aufgelöst fechten müssen. Daß dadurch ein sehr erhöhter Grad der Ausbildung, eine ungleich straffere Gefechts- und Feuerdisziplin nothwendig ist, ist so erschien es mir wenigstens damals auch in der Kommission erkannt worden. Ich habe ferner zu beweisen gesucht, daß die Art, wie die Kriege der Neuzeit eingeleitet werden und sich entwickeln, eine andere ilt als früher, daß zwischen dem Moment der Mobilmachung und dem, wo wir auf dem Schlachtfelde erscheinen, niht mehr wie ehedem, oft 3 bis 4 Monate liegen, ein Zeitraum genügend, um die Truppen auf den Märschen an militärishe Verhältnisse wieder einzugewöhnen, sondern daß die Truppen mobil werden, auf Die isenbabn gehen,

auêgeschi}t werden und ins Gefecht gehen. Das sind Thatsachen, die |

nicht abzuleugnen sind, und wenn Herr v. Mallinckrodt sich ver- gegenwärtigen wollte, daß er wohl eben so gut wie wir Anderen den

14. Juli geglaubt haben, wir ständen noch vor dem Frieden, und daß -

wir am 6. August bei Wörth und Spichern geschlagen haben, dann wird er ferner nit bestreiten, daß in den historishen Thatsachen die Quittung für die Richtigkeit dessen gegeben ist, was ih behauptet habe.

Wenn Herr v. Mallinckrodt ferner sagt, daß ih behauptet bätte, Armeen mit zweijährigèr und geringerer Dienstzeit seien geschlagen worden, so habe ich damals nicht hinterm Berge halten fkön- nen, weil ich durch ihn provozirt worden bin, fsolhe Armeen u nennen. Ich habe die österreihishe und dänische angeführt.

s ist vollfommen richtig, daß bei viel längerer nomineller Dienstzeit die österreihishe Ar:nee, bedrängt durch finanzielle Schwie- rigkeiten, zu einer bedeutenden Herabminderung der Dienstzeit hat schreiten müssen; diese Armee hat unglücklich gefohten 1859 und 1866. Wenn der Herr Abg. von Mallinckrodt, der ja seine Studien über den Feldzug 1859 gemacht zu haben scheint, das Werk des preußischen Generalstabs naclesen will, so wird er finden, daß meine Anführungen durchaus korrekt sind. i

Wenn der Herr Abg. von Mallinckrodt der Meinung ift, daß bei Magenta und Solferino die zweijährige Dienstzeit bei dem Verlust der Slhlachten nicht entsheideud gewesen ist, jo bin ich nicht in der Lage, in diesem Falle dem Resultat seiner Studien zu folgen. Er muß mir schon erlauben, dem Resultat der meinigen zu folgen. Diese führen mich zu dem Schlusse, daß die österreihische Armee damals nicht in der Verfassung war, in der fie gewesen sein würde, wenn sie eine längere Dienstzeit gehabt hätte. Es wird dem Hrn. v. Mal- linckrodt bei seinen Studien so gut wie mir aufgefallen sein, daß die Beurlaubten die neuen Gewehre erst in die Hand nahmen auf dem Marsche gegen den Feind. j

Wenn der Hr. Abg. v. Mallinckrodt endlich in Bezug auf die dreijährige Dienstzeit meine Behauptungen bemängelt, so erlaube ih mir den Gegenbeweis zu liefern, indem ich den §. 9 der Verfassung vorzulesen mir gestatte. Derselbe lautet :

Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der

Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28, Lebenéjahre dem

stehenden Heere und zwar die ersten drei Jahre bet den

Fahnen, die leßten vier Jahre in der Reserve und die folgen-

den fünf Lebensjahre der Landrehr an.

_Da_- habe ih mir nun eingebildet, es solle so viel heißen: als

prinzipiell soll der Mann drei Jahre bei der Fahne dienen. Es ist allerdings richtig, daß nic: {eder Mann drei Jahre gedient hat, auch nit so lange zu dienen bravcht, weil das Alinea 4 des §. 63 dem Kaiser das Recht giebt, den Präfenzstand zu beflimmen. Herr v. Mallinckrodt wird wohl wissen, daß bei der Berathung der Verfas- sung ausdrücklich vom Bundesrathstische erklärt worden ist: es sei diese Vorschrift dahin zu verstehen, daß der Kaiser Beurlaubungen bei der Armee eintreten lassen könne. ____ Jh möchte außerdem dem Hrn. Abg. v. Mallinckrodt noch auf seine Citate hinsichtlich der bayerischen Arm-e erwidern, daß es mir fern liegt, die Verdienste derselben irgend wie zu s{hmälern. Jch ge- statte mir aber auf ein soeben erschienenes, sehr offizióses Werk von einem bzyerishen Generalstabs-Offizier über den Feldzug 1870/71 hinzuweisen. Dort wird wiederhelt und stark betont, daß die kurze Friedensdienstzeit die Veranlassung - gewesen sei, daß die baycrischen Truppen den Strapazen und Anstrengungen des Krieges zu wider- stehen weniger geeignet gewesen seien, als dies der Fall bei längerer Dienstzeit gewesen sein würde.

Ich wiederhole nah alledem und halte aufrecht das, was ih in der Kommission erklärt habe, daß eine längere Dienstzeit bei uns die dreijährige im Frieden den Soldaten abhärtet, fechten lehrt und auf den Märschen und in Bivouaks gegen Strapazen widerstand- fähig macht.

__ Hierauf bemerkte der“ Königlih bayerishe Bundesbevoll- mächtigte, Oberst Fries:

Meine Herren! J will nur wenige Worte dem beifügen, was Herr General von Voigt-Rheeß eben sagte. Ich möchte nur dem Herrn Abg. v. Mallinckrodt bemerken, daß, ungeachtet der Erfolge der bayerischen Truppen bei Wörth und Weissenburg und im ganzen Feldzuge, doch sehr wenige Offiziere in der bayerishen Armee sein werden, die nicht die Ueberzeugung hätten, es sei die dreijährige Dienst- zeit au für die bayerische Armee beizubehalten, teziehungsweise soweit sie nicht bestand, einzuführen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

__ Cöln, 10. April. Das niederrheinische Musikfest wird in den Pfingsttagen (24, 25. und 26. Mai), dem festgeseßten Turnus jufelos hier gefeiert werden und unter Hillers Leitung im Gürzenich- aale stattfinden. Aut ersten Tage soll außer der Pastoral-Symphonie von Beethoven Händels „Samson", am zweiten Hillers „Zerstörung Jerusalems* und das Triumphlied von Brahms aufgeführt werden; der dritte Tag gehört herkömmlih den Künstlern. Zugesagt haben: S A - Leutner, Hr. und Fr. Joachim, Hr. Diener und Hr. elper.

München, 11. April. Der ordentliche Professor an dcr Univer- sität Leyden Dr. E. Selenka ift zum ordentlichen Professor der Zoologie und vergleichenden Anatomie an der Universität Erlangen, it zum Direktor der damit verbundenen Sammlungen ernannt worden.

St. Petersburg, 12. April. Ueber die Expedition der St. Petersburger Naturforschergesellschaft nach Mittel- asien bringt die „N. S. P. Z.“ folgende weitere Nachrichten : Jn Holge einer Verwendung des Finanz-Ministers sind der Naturforscher- gesellschaft 10,000 Rbl. zugewiesen worden, nicht aber zur Deckung der Ausgaben bei Betheiligung an der Amu-Darja-Expedition der geogra- phischen Gesellschaft, sondern zur Ausrüstung einer besonderen Expe- dition an den Aral- und Kaspischen See. Die Aufgabe dieser Expe- dition würde darin bestehen, zunächst die Wasserfauna der beiden Seen zu erforschen und daun den geologischen Bau und die Landfauna der nörd- lihenGegenden desUst-Urt, vonMangischlak und desAmu-Darja-Bezirks in den Grenzen unseres Gebietes. Nach dem Aral - See geht W. D. Alenizyn, nach dem Kaspischen See O. A. Grimm ab, beide zur Er- forshung der Wasserfauna. Die Landexpedition, an der Hr. Barbot de Marny für geologische Untersuhungen und die Herren Bogdanow und Student Butlerow für Poaeg Ge Forschungen Theil nehmen, wird fich zunächst mit der Erforschung von Mangischlak beschäftigen, von dort am Nordrande des Ust-Urt entlang zum Aral-See gehen, diesen durchschiffen und sich dann an der Mündung des Amu - Darja auéseßen lassen. Die Erforschung des alten Bettes des Amu - Darja gehört nit in das Programm der Expedition.

_Stockholm, 10. April. Einer der Beamten des Köuiglichen Reichsarchios, Kammerherr C. Silfverstolpe, hat in diesen Tagen eine Reise ins Ausland angetreten, um während eines längeren Auf- enthaltes in Dänemark, Norddeutschlaud, Esthland und Lifland in den Archiven der größeren Städte Aktenstücke und Dokumerte zu sammeln, welche in Verbindung stehen mit der Geshihte Schwedens während der Kalmar-Ünionszeit und der Glanzperiode des mächtigen Pa Gundes. Die Reiseunkosten bezahlt das Reichsarhiv. Bei den

evorstehenden Nachforschungen soll die Jahreszahl 1401 als Ausgangs- punkt benußt werden und man hofft den Druck der in Frage gestellten Dokumentensammlung {on im Herbste d. J. vornehmen zu können.

___— Ein Telegramm der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien an die Prager Sternwarte zeigt an, daft am 11. April von Winnecke in Straßburg ein Komet in der Nähe des Sterncs # im Sternbilde des Wassermannes aufgefunden wurde. Derselbe erscheint als ein heller Nebel von etwa 4 Bogenminuten mati ui Ob das Geftirn ein neues, bisher noch nicht beobactetes ist, kann erst durch weitere Beobachtungen entschieden werden.

Landwirthschaft.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden ist der Stand der Winter- sagten durchweg ein vielversprehender; der Froft hat nur in wenigen ehr hoch belegenen Gegenden Schaden verursacht, im Uebrigen waren die Saaten hinreichend durch Schnee geschüßt. Auch der Weinstock hat gut überwintert, das Holz ift vollständig reif geworden, wenn es gus A 2 wieder in tragfähigem Zustande nicht sehr reihlich vor- anden i

Gewerbe und Handel.

Berlin. Das Verzeichniß Nr. 3 derjenigen Werthpapiere, deren Zichungs- und Verloosungslisten die Allgemeine Verloo- sungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preu- ßishen Staats-Anzeigers regelmäßig publizirt, und für welche die Königliche Hauptbank in Berlin, hinsichtlih der bei ihr deponirten Papiere, die Verpflichtung übernimmt, die Ziehungs- und Verloosungsliften nachzusehen und die Valuta der gezogenen Pa- piere einzuziehen oder die Papiere an der Börse zu verkaufen, ist so cben erschienen und kann, mit Probenummern der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle, von dec Expeditien des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers, Berlin, 8. W., Wilhelm- straße 32, und von Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Anhalt: straße 12, fowie durch alle Buchhandlungen kostenfrei bezogen werden.

Breslau, 14. April. (W. T. B.) In der heutigen General- versammlung der Aktionäre der Breslauer Wechslerbank wur- den sämmtliche Gegenstände der Tagesordnung einstimmig genchmigt und namentli die Reduktion des Aktienkapitals“ um 750,000 Thlr. durch Rüdckauf eigener Aktien beschlossen.

Cöln, 13. April. Jn der heutigen Generalversammlung des Cölner Bergwerkvereins wurde die Dividende. für 1873 auf 25 Pro- zent festgeseßt.

Meiningen, 14. April. (W. T. B) Die heutige General- Versammlung der Deutschen Hypothekenbank ertheilte der Ver- waltung die statutenmäßige Decharge und beshleß die Vertheilung einer Dividende von 74 Prozent. Der Dividendencoupon Nr. 11 wird demzufolge mit 3 Thlrn. ausbezahlt.

Paris, 15. April. (W. T. B.) Clement Duvernois, Direktor der Banque territoriale d’Espagne, und mehrere andere Mitglieder der Verwaltung der leßteren find gesten verhaftet worden. Die Bücher der Gesellshaft wurden mit Beschlog belcgt und deren Bureaux verfiegelt. -

Vom 1./13. Juni dieses Jabres an wird in St. Peters- burg cine Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen und den zu ihrer Bearbeitung dienlihen Geräthen und Maschinen stattfinden. Die Anzeigen der Pecsonen, welche sich an der Ausstellung betheiligen wollen, werden bis zum 1./13. laufenden Monats, die auszustellenden Gegenstände selbst bis zum 15./27. Mai dieses Jahres angenommen.

Verkehrs-Anstalten.

München, 12. April. Die Eröffnung der Bahnlinie von Buchloe nah Memmingcn is nunmehr auf den 1, Mai d. J, festgeseßt; am 1. Juni d. J. wird die der Donauthalbahn von Regensburg nah Ingolstadt folgen.

Lübeck, 13. April. (H. N.) Die Konferenz des deutsch- österreichisch - ungarischeu Eisenbahnverbandes, welche alljährlich mehrere Male abwechselnd an den Sißen der verschiedenen Direktionen stattfindet, wird am 15. d. Mts. hier abgehalten werden ; am 16. folgt dann die Konferenz des norddeutsch-sfterreihishen Eisen- bahnverbandes u: d am 17. jchli{t sich daran eine von einer großen Zahl Direfktionsmitgliedern und Oberbeamten der ver- jchieden-n betheiligten Eisenbahn-Gesellshaften beshicke Konferenz in der norddeutsh-s{chlesischen Tarifangelegenheit, die dahin geht, eine Vereinfachung und möglichste Uebereinstimmung der Tarife auf den verschiedenen die Verbindung von Norddeutschland mit Schlesien ver- mittelnden Bahnen herbeizuführen, was hon vor längerer Zeit auf ciner in Berlin stattgehabten Konferenz versucht wurde, fedoch wegen damals mangelnder Vorarbeiten vertagt werden mußte. -

Lo ndon, 14. April. (W. T. B) Das atlantische Kabel von 1866 ist unterbrochen.

Konstantinopel, 15. April. (W. T. B.) Hr. v. Lesseps hat dem Vicekönig von Aegypten angezeigt, daß er die Arbeiten am Suez- kanal einstellen und den Kanal selbst s{licßen werde, wenn es bei den von der internationalen Kommission der Gesellschaft auferlegten Bedingungen bleiben follte. Der Vicekönig hat darauf Hrn. v. Lesseps angewiesen, von diefem Vorgehen abzustehen, da er anderenfalls die Arbeiten am Kanal fortseßen lafsen würde. Es ift übrigens nicht wahrscheinli, daß Hr. v. Lesseps die Arbeiten einstellen wird.

New-York, 14 Aptil (W. T. B) Dex Dänvfer des norddeutschen Lloyd „Rhein“ ift gestern Nachmittag 3 Uhr hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'\chen Telegraphen-Büreau.

Washington, Dienstag 14. April, Abends. Das Re- präsentantenhaus hat die vom Senate angenommene Bill, durch welche der Betrag der Greenbacks und der Noten der National- banken, welche in Umlauf geseßzt werden dürfen, auf je 400 Millionen Doll. festgeseßt wird, gleihfalls genehmigt. Ebenso wurde ein Bill angenommen, welche die biáfec für die Banken in ebt i der Ausgabe von Noten bestandenen Beschränkungen aufhebt.

Königliche Schauspiele.

Donnerftag, 16. April. Dpernhaus. (94. Vorstellung.) Tell. Große romantishe Oper in 4 Akten. Musik von Rosfini. Ballet von Taglioni. Mathilde: Frl. Lehmann. Hedwig: Frl. Lammert. Eemmy: Frl. Horina. Arnold: Hr. Link, vom Königlihen Theater in Hannover, als Gast. Tell: Hr. Beg. Walter Fürst: Hr. Fricke, Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (102. Verstellung.) Was ihr wollt! Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel-

Preise.

Donnerstag, 16. April. Im Saal - Theater des König- lichen Schauspielhauses. Sechzigste Vorstellung der fran- zösishen Schauspieler-Gesellshaft. Première représentation de: Les trois chapeaux. Comédie en trois actes par Mr. Alfred Hennequin. Première représentation de: Il faut qu’une porte s0oit ouverte ou fermée. Proverbe en un acte par Mr. Alfred de Musset. ck

Freitag, 17. April. Opernhaus. (95. Vorstellung.) Flick und Flock. Komisches Zauber - Ballet in 3 Akten und 6 Bil- S Taglioni. Musik von Hert l. Anfang 7 Uhr. Mittel-

reife. ___ Schauspielhaus. (103. Vorstellung.) Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von Brachvogel. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern- innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Jnspektoren Schewe (Opernhaus) und Hof f- mei fter (Schauspielßaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berliu: Verlag dec Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage Nr. 52.)

, 31 o S8,

Königreich Preufen.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten- der Obligationen der Stadt Hanau im Betrage von 600,000 Reichsmark. Vom 18. Marz 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Stadtrath der Stadt Hanau, im Einverständnisse mit dem Bürgerausschuß daselbft, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung außerordentlicher städtischer Be- dürfnisse von dem Reichs-Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn im Gesammtbetrage von Sehs8hundert Tausend Mark Reichswährung auf Verlangen des Darleihers auf n Inhaber lautende Stadt- Obligationen nach Maßgabe der anliegenden Bedingungen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 (Geseßz-Sammlung de 1833 Seite 75 und de 1867 Seite 1518) dur gegenwärtiges Privilegium der Stadt Hanau zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt -Obligationen bis zum Be- trage von Sechsh ndert Tausend Mark Reichswährung, welche nad dem anliegendem Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nah dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spätestens im Jahre 1911 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrlihe Genehmigung, ohne jedoch dadurch den haven der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 18. März 1874.

(L. S.) Wilhelm,

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Cassel. Litt, (Stadiwappen.) N Anletbe Gin der Stadt Hanau il N Mark Reichswährung. (Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom 18. März 1874. Amtsblatt der B FMierung zu Sa om: . ¿7 la

S...

Der Ober-Bürgermeister und Stadtrath der Stadt Hanau ur- kundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von Mark Reich3währung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat.

Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 600,000 Mark Reichswährung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert, und die Til- gung der Anleihe mit mindestens Einem Prozent der Kapital\culd, unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen, nah Maßgabe der Aller- höchst genehmigten umstehend abgedruckten Bedingungen. ;

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Hanau mit ‘ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit ihrer Steuerkraft.

Hanau, den I.

(Stadtsicgel.) Der Ober-Bürgermeister. Die Mitglieder des Stadtraths.

Beilage

Berlin, Mittwoch, den 15. April

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Hanau aufzunehmenden Anleihe von 600,000 Mark Reichswährung.

__ Der Stadtrath und der Bürgerauss{uß der Stadt Hanau haben beschlofsen, zur Erbauung cines neuen Real)chulgebäudes, zur Erweite- rung des städtishen Gaswerks und zur Bestreitung der Koften für andere außergewöhnliche Gemeindebedürfnisse im Ganzen die Summe von 600,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs-Jn- validenfonde zu entnchmende Anleihe der Stadtgemeinde Hanau zu beschaffen, welhe mit 4} Prozent jährlih verzinslih, von Seiten des Gläubigers und der Schuldnerin unkündbar ist, und vom Jahre 1874 ab eine: regelmäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist. :

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs-Invalidenfonds lau- tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu- biger, beziehungsweise dessen Rechténachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zins\cheinen versehene Anleihescheine der Stadt Hanau von einem Gesammt - Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleih kommt, umzu- tauschen. : i;

Jür diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a. Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichêwährung ausgefertigt. Der Dar- leiher, resp. dessen Rehtsnachfolger wird bestimmen, wie groß die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen sein soll.

b. Die Schuldverschreit ungen werden mit halbjährlih am 1. Juli und 31. Dezember fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum voi 5 Pi und mit einem Talon zur Erneuerung der Zinscoupons versehen;

c. die fälligen Zinêcoupons werden in Hanau bei der Stadtkasse und in Berlin und Frankfurt a. M. bei den von dem Stadtrath der Stadt Hanau zu bestimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Einlösungsstellen eingelöst ; : j

d, der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage;

e, die behufs der Amortisation ausgeloosten Schuldverschreibungen werden in dem Fälligkeitstermine der Amortisationsraten an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar zum Nominalwerthe bei der Stadtkasse in Hanau, sowie bei den durch den Stadtrath der Stadt Hanau zu bestimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Einlösungs- stellen in Berlin und Franffurt a. M eingelöst. Spätestens drei Monate vor den Fälligkeitstermine find die zur Einlösung gelangen- den Schuldverschreibungen durch den in Beclin erscheinenden „Reichs-Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Cassel oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Frankfurt a. M. und in Hanau erscheinendes öffentliches Blatt bekannt zu machen. Die

die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen der- selben, in dem „Reichs-Anzeiger“ bckannt;

f. dur die unter e. bezeichneten Blätter erfolgen auch die son- stigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die

(n Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

1874.

Bezeichnung der Eiulösungéstellen für die Zinscoupons und die einzu- löfenden Schuldverschreibungen;

g. Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nah dem Rück- zahlungstermine nicht erhoben worden, sowie die innerhalb fünf Jah- ren rach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhebenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt; An

h. das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Antheilscheine erfolgt nach Vorschrift der kurhefsishen Verordnur.g vom 18. Dezember 1823 bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Hanau (Ver- ordnung vom 26. Juni 1867 §. 10). /

Fe können weder aufgeboten noch amortifirt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust eines Zinsabschnittes vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrathe anmeldet und den stattgehabten Befiß des Zinsabschnitts durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder in sonst glaubhafter Weise darthut, nach Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag des angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsabschnitts gegen Quittung ausgezahlt werden.

Beim Verluste eines Talons erfolgt die Ausfertigung der neuen Zinsabschuitts-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, wenn jolche rechtzeitig zu diesem Zwecke vorgezeigt wird ;

i, für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Hanau mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Hanau, den

Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Cassel. . .. „ter Coupon für 1te Hälfte 1874. Tite. M0 Ai . ……. ten 18 . . zahlt die Stadtkasse zu Hanau dem Ueberbringer dieses Coupons Mark ... Pf. Reichswährung fue 47% Zinfen des Antheils von Mark vom Anlehen hiesiger Stadtkasse vom 187. . Pro erstes Halbjähr 18... Unterschrift des Ober-Bürgermei sters in Lettern. (Eigenhändige Namensunterschrift des Stadtsekretärs.)

(Stempel)

Verjährt Ende 18...

Auf der Rückfseite. Fällig am Sis Mark Pfennige Reichswährung, zahlbar durch die Kämmerei-Kasse zu Hanau, fowie in Berlin und zu Frankfurt a. M. bei den von dem Stadtrathe der Stadt Hanau zu bestimmenden und öffentlih befunnt zu machenden Stellen.

Regierungsbezirf Cassel. 5 Talon zum Anleihescheine der Stadt Hanau vom . j S. Litk Nt i be Mark Reichêwährung. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen desseu Rückgabe zu genanntem Anleihescheine die Zinsabschnitte Nr Dis 4c

Provinz Hessen-Nassau.

leßteren Blätter wählt der Stadtrath der Stadt Hanau und macht | jchließlich zur Erhebung von 43 Zinsen für die Periode vom 1. Ja-

nuar bis einschließlich Der Stadtrath.

(Trockenstempel.) __ (Unterschrift in Lettern.) (Eigenhändige Unterschrift des Stadtsekretärs.)

Status der Deutschen Banken mlt, Márz 1874,"

(Verglichen mit Ende Februar 1874.) (In Tausenden von Thalern.)

Activa,

Kassen- Gegen | anwei- Nauen 4 | un Februar fremde

1874. | Bank- noten.

der Banken. vorrath.

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Februar Wene Februar P Februar 1874. ace 1874.

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Gegen | Effekten Gegen | Um- | Gegen Ende und Ende sonstige | Februar ||| Bank- | Februar Aktiva. | 1874. |

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| Gegen laufende | Ende Depositen. | M ag | Februar

noten. | 1874. | 1874.

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eußishe Bank

r Bre des Berliner Kassenvereins. . 708 166 6,917

Danziger Privatbank 334 |— 17 54 |

Ritter\chaftlihe Privatbank in Pom-

239,860 |+ 5,660 | 5,129 |

mern 378 |+ 16 128 | 2

Piiener Provinzialbank 309 12

reslauer fige Bank 340 |— 13 127 f

6 80 | 5 34 | 21 | 414

20 Us hre 3 10 | 3,184 |

878 | 3 208 | 76 191

327 97 |

Kommunalständishe Bank für die preußische Ober-Lausiß 336 Magdeburger Privatbank 319 Frankfurter ank 1,382

S4 L

ankfurter Bank 12,244 andgräflih hessishe Landesbank in

omburg v. d. H. 94 Cslnische Privatbank 334 Sächsishe Bank in Dresd-n 13,065 Leipziger Bank i 3/351 Leipziger Kassen-Verein 367 Landstäudische Bank in Bauten . …. 393 Württembergische Notenbank 3,5913 Badische Bank 7,018 Bank für Süddeutschland 4,963 Weimarische Bank 1,483 Braunschweigische Bank 1,432 Gothaer Privatbank 1,072 Anhalt-Dessauische Landesbank . 251 urn iGe Bank 791 Geraer Bank 1,578 Kommerzbank in Lübeck 389 Bremer Bank Ds 2,729

244

28 211 3 “e

52 44 18 —.

27 A 579

2 68 | 29 224

e Zettelba 295 1 140,147 |+ 2,390 | 26,387 | 4,910 464 5,168 552 | 2,325 |+ 116 25 2,969 30 413 | 343

115 4,460 68 645 1,332 2 1,455 132 419 209 118 2,056 71 1,065 95

63 2,683 160 23 2,058 45 1,388 12 520 89 76 3,376 303 1,370 3,139 919 13,969 1,523 1,671

207 0 82 2,920 74 190 16,937 Ta Ge 8,087 583 | 2,251 1,313 pw 750 E 1,099 7,156

221 | 1,008

10/243 25 | 1,545

10,364 1,089 | 1,572 2/984 113 821 4,267 108 | 1,057 2,989 94 268 1,511 24 29 2,992 220 324 3,244 460 789 1,333

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31 11 44 21

1 27 i 11 | 2,436 79 711

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I 1 T

122 507 13500 |— 81 | 3,163

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r

295,034 |+- 24,830 | 30,514 7 39

26 | 1,625

22 | 2,413 93 189 9 944

6 1,301

31 118

76 311 1,3958 f

0 165 16 | 1,330 2,424 733 0 | 5,1939 203 = 332 as 215 174 | 2,695 61 de 121 83 408 0 364 166 272 5 71 39 | 8,267

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Zusammen . .. | 299,033

if Bankverein von Kulisch, Debit & Co 78: 4+ 18

Vereinsbank in Kiel 36-

Oldenburgische Landesbank E Oldenbur ische Spar- und Leihbank . 144 + 94 Norddeu wes Bank in Hamburg . 2,156 [7 1,335

6,081 | 18,017 |

714 | 61,100 ken,

T 1950 2

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966,724 |+ 7,790 | 56,410 B. Ande

995 17 2256 |4 266 E 347 206 8,258 |— 238 | 7,861 684 B 91

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+ 30,536 | 56,275

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Lübeder 62 | 2,612 |— 1,246

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Summa À. und B... | 301,645 |+ 4,838 | 18,017

1) Diese Uebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen rege ; tüd rüdgefaufter Agen Aktien.

2) incl. 2000

3) incl. 6,107,000 Thlr. Hypothekenforderungen.

4‘) Sparbank-Einlagen.

_— 279,828 | 8,138 65,015 |+ 1,281 | , imäßig im A R, A. und K. Pr. St, A, veröffentlicht werden.

72474

s) incl. 2,068,000 Thlr. courfirende Pfandbriefe und O Thlr. Reservefond.

6) incl. 1,869,648 Thlr. D S RC L für Real e

7) incl. 1,697,050 Thlr. emittirte Pfandbri

An Staatspapiergeld find 2,000,000 Th

editgeschäfte.

s) excl. 2,029,047 Thlr. Realisationsfond des Staatspapiergeldes. lr. in Umlauf.

10) incl, 1,035,369 Thlr. Regierungsgelder und Guthaben öffentlicher Kassen.

1,777 | 423,257 |+30,536

65,164 |+ 1,711 1 107,073 |

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