1874 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Minisierium für Handel, Gewerbe und öffentliche Dem Herrn H. G. Ebell zu Stettin is unter dem 13. April

d. Js.

auf eine Maschine zum Aufziehen von Tabaksblättern in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nah ewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Anwendung be- kannter Theile zu beshränken, E auf drei Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den Um-

fang d

Das dem Civil-Ingenieur Herrn R. Gottheil zu Berlin

auf Und Konf

Arbeitèn.

ein Patent

es preußischen Siaats ertheilt worden.

Vorrichtungen an Schnellpressen zum richtigen Anlegen Registriren, sowie zum selbstthätigen Ausrücken einzelner truftionstheile, wie dieselben durh Zeihnung und Be-

\cre!

unter dem 24. August l bekannter Theile zu beschränken, ertheilte Patent ist aufgehoben.

bung nachgewiesen 1872, ‘ohne Jemand in der Benußung

üb

Für die Prüfung find dic Monate Mai und September jeden

Jahres

Die Anmeldung zu derselben erfolgt in den Monaten April resp.

August zu Berl 1) hiesigen 3) eines

Lehrberuf. Bs E j Bei Ablegung dieser Prüfung haben diejenigen, welche die

Befähigung für den Pandar eta garn in

höheren Töchterschu :

felbstgefertigtes, s{hulger-cht genähtes Mannsoberhemd, 2) ein

Aranen gnd, 3) ein Paar selbstgestrickte Strümpfe, 4) ein Tuch mit

uchsta

mit einer gewöhnlichen Leinwand- und einer Köperstopfe vorzulegen.

Solche Persoenen, welche nur die Qualifikation für den Unterriht in hiesigen Gemeindeshulen nahsuhen, haben 1) ein Frauen- hemd, 2) ein Mannshemd (nicht Oberhemd) von gröberer Leinwand, 3) ein Paar Strümpfe mit den nöthigen Ausbesserungen, als Hacken- einstricken, 4) ein Zeichentuch,

den 10

- Die Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit noch etwas unter Aufsicht zu fertigen bleibt. Am Tage der Prüfung ist eine Examinationsgebühr von 1 Thlr. zu entrichten. i

Unter Bezugnahme auf vorgedruckte Nachricht bringen wir hier-

mit zur

Lehrerinnen, welche in öffentlihen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen, einen Termin

anberaumt haben, und daß wir zu diesem Termine nur Anmeldungen berüdcksihtigen können, welhe bis zum 1. Mai d. Js. bei uns einge-

gangen Be

Bekanntmachung. Nachricht i j er die Prüfung der Handarbeitslehrerinnen.

festgeseßt. jeden Jahres bei dem Königlichen Provinzial-Schul-Kollegium in unter Beifügung folgender Schriftstücke: : eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes, 2) eines Zeugnisses des

Königlichen Polizei - Präsidiums über tadellose Führung, Zeugnisses eines Geistlichen über sittliche Befähigung zum

Mittel- und en zu erlangen wünschen, 1) ein

ben, sowohl in Kreuzstich als gestickt, und 5) ein Stopftuch

jedoch nur mit einem Alphabet und

Ziffern, 5) eine einfache Leinwandstopfe vorzulegen. Director Merget.

öffentlihen Kenntniß, daß wir zur Prüfung der Handarbeits-

auf Montag, den 11. Mai d. J3.

sind. rlin, den 10, April 1874. j Königliches Provinzial - Schul - Kollegium. “Reichenau.

, Preußen. Berlin, 15. April. Se. Majestä Kaiser und König nahmen Dav a S: Lz ajestät der

Hungen

Wrangel und den Staats-Minister a. D. von Uhden i ] ¿Di und l Sich von dem General von Albedyll und dem Gau des Auswärtigen Amts, Staats-Minister von Bülow Vortrag

halten.

Gestern empfingen Se. A von lesien Grafen Pückler, zwei Hamburg, A Grafen Mün) Herren von Ohlendorff aus

ath Freiherrn von Canig und tags die Vorträge des Geheimen

Und des

Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Generals von

Albedyll und nah der Aus S Grafen von Laas entgegen. fahrt den des Oberst-Kämmerers

Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Au ust von Den Kammerherrendienst bei Ihrer M N T A E Königin haben übernommen 4 e Aa Oser kne

Freiherr

Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldung d es Berger, Commandeurs des 4. Posenschen Infanitie-Regiments

Nr. 59, Audienz.

Königliche Hoheit dem Kaiserlich türkishen Botschaft i i- Bey einen Besuch ab und folgte u n Uhr A A6 Ee f serlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin einer Einladung zum Diner zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Im ferneren Verlaufe der gesirigen Sißun - hen Reichstages ergriff in der Debatte iber Say 2 Reichs - Militärgesezes nah dem Abg. Dr. Windthorst der Abg Sti 5 K feidigei gn ; si gegen den Vorwurf des Ec-

i ligen, daß die Entschli i binter dessen Rücken gemacht alles "B Medtice b T man den Antrag zu L

Bruch mit der omas ü b vermeiden. Nachdem der Abg.

Dr. Wind

dem Rücken des Reichstages von einzelnen i ; erson

Segierung verhandelt und vereinbart Sürde, Tei Ao die gg. Vr. Reichensperger (Crefeld) und v. Mallinckrodt gegen,

Abg. Dr.

jorität genehmigt wurde. 3 wurde ohne Debatte angenommen :

„2 od

den der Infanterie und Kavallerie zu einer Division vereinigt.

Aus 2

und Train-Formationen wird ei x i die grimuiD ird ein Armee-Corps gebildet, der Armee-Corps besteht.

Armee-Corps werden von Bayern ; Württemberg aufgestellt, während - le eins von Sachsen und übrigen Staaten 14 Aumee-Corps ren gemeinschaftlih mit den

Sür je

E S D S S ip

Deutsches Nei.

militärishe Mel- entgegen, empfingen den Feldmarschall Gun Din

Majestät den Ober - Shloß-

Grafen den Landes - Hauptmann

Keller ,

und den Wirklihen Geheimen RRUS au hôrten Nachmit- ort abinets-Rat i i Ministers des Innern Grafen zu ca ana

Beide Kaiserlihe Majestäten dinirten gestern bei

Königli von Ende und Freiherr von R Kammerherren

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der

entgegen und ertheilte dem Geheimen Iustiz-Rat Um 3# Uhr Nachmittags stattete Se. Reseclide Rab

S. 2 des

Der Redner betonte, da . 1 deshalb angenommen habe, um gas

horst nochmals dagegen ausgesprochen, daß binter

Lasker für §. 2, der dann auc mit sehr großer Ma-

er 3 Regimenter werden zu einer Brigade, 2 oder 3 Briga-

bis 3 Divisionen mit den entsprechenden Artillerie-, Pionier-

Art, daß eeresmacht des Deutschen Reichs im Frieden 0

Deutsche Neich zurückgekehrter

E P f

f 8. 4 lautete in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung: : „8. 4. In der Regel wird jede Compagnie, Escadron oder Bats- terie durch einen Hauptmann oder Rittmeister mit Hülfe eines Pre- - mier-Lieutenants, 2 oder 3 Seconde-Lieutenants und der entsprehenden Anzahl vou Unteroffizieren (§. 1) militärish ausgebildet und befehligt. An der Spitze eines jeden Bataillons und einer jeden Artillerie- Abtheilung steht ein Stabsoffizier; an der Spiße eines jeden Regi- ments ein älterer Stabsoffizier (Oberst, Oberst-Lieutenant, Major). Zu den Regimentsstäben gehört außerdem in der Regel noch je ein zweiter Stalsoffizier, und zu den Stäben der Regimenter und Ba- taillone beziehungsweise Abtheilungen je ein Lieutenant als Adjutant, owie das erforderliche Personal an Aerzten, Zahlmeistern, Roßärzten, üchsenmachern und Sattlern. i

Eine Brigade wird in der Regel durch einen General-Major, eine Division durch einen General-Lieutenant befehligt. An der Spitze eines jeden Armee-Corps steht ein kommandirender General (General der Infanterie 2c. oder General-Lieutenant). Den höheren Truppen- E sind die zur Befchlsführung erforderlihen Stäbe bei- gegeben. S

Außerdem gehöcen zum Heere eine Anzahl von Offizieren a Reih und Glied, als: General-, Flügel- und andere persönliche Adju- tanten, Offiziere der Kriegs-Ministerien, des Generalstabes, des In- genicur-Corps, des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens 2c., fo wie das gesammte Heeres-Verwaltungépersonal: A : Die hiernach im Friedensstande des Heeres nothwendigen Offizier-, Arzt- und Beamtenstellen, sowie die hieran erforderlich werdenden Aen- derungen unterliegen der Feststellung durh den Reichshaushalts-Etat. Der stellvertretende Bundesbevollmächtigte, General-Major v. Voigts-Rheß, (S. unter Reichstagsangelegenheiten) empfahl die Wiederherstellung der Regierungsvorlage besonders im Al. 1, wo dieselbe von 3 Seconde-Lieutenants \priht. Die Abgg. von Benda, v. Mallinckrodt und Schroeder (Lippstadt) traten jedoch für die Kommissionsbeshlüsse ein, die auch gegen den Wider- \pruch des Abg. Grafen Bethusy-Huc angenommen wurden. Der Bundesbevollmächtigte, Staats-Minister v. Kameke, (S. un- ter Reichstagsangelegenheiten) wies den vom Abg. v. Mallinck- rodt erhobenen Vorwurf zurück, daß es in der Armee noch kon- fessionelle Unterschiede gäbe. Die Debatte über die §8. 5 und 6 wurde vereinigt: „8. 5. Das Gebiet des Deutschen Reiches wird in militärischer Hinsicht in 17 Armee-Corpsbezirke eingetheilt. Unbeschadet der Sou- veränetätsrehte der einzelnen Bundesstaatcn sind die kommandirenden Generale die Militärbefehlshaber in den Armee-Corpsbezirken. ls Grundlage für die Organisation der Landwehr, sowie zum Zwecke der Heeresergänzung werden die Armee - Corpsbezirke in Divisions- und Brigadebezirke und diese, je nah Umfang und Bevölkerungszahl, in Landwehr-Bataillons- ‘und Landwehr-Compagniebezirke eingetheilt, 8 6. Die Kriegsformation des Heeres, sowie die Organisation des Landsturmes bcstimmt der Kaiser. Alle bereits im Frieden zur \{leunigen Ueberführung des Hecres auf dcn Kriegsfuß erforderlichen Vorbereitungen sind nah den Bestimmungen des Kaisers zu treffen. A Dieutgrrnnne der Landsturmpflichtigen werden durch ein Ge- ch geregelt.“ Diese beiden §8. wurden ohne erheblihe Debatte angenom- men. Desgleichen §. 7: „Die Bestimmungen über die Zulassung zu den Stellen und Aemtern des Heeres, sowie über das Aufrückten in die höheren Stellen, erläßt der Kaiser. Zu der Stelle eines richterlichen Militär-Justiz- beamten fann nut berufen werden, wer die Befähigung zur Beklei- dung eines Richteramtes in einem Bundesstaate erworben hat. Per- sonen, welche qus dem Heere ausscheiden , bedürfen zum Tragen der Militäruniform ter Genehmigung desjenigen Bundesfürsten oder Senates, von welchem die Offiziere des Kontingents ernannt werden.“ «Die Borschriften über die Hanoyae....., E e Abg Be erlassen. * s

er Abg, Hasselniann beantragte die Disziplinarbestim dur Geseh festzustellen, Dieser Äntrag wurde j virl iy . urde jed Séluß 5! Uhr. g jedoch abgelehnt.

In der heutigen (33.) Sizung des Deut i l .) @ : en Reichs- tages, welcher die Bundesbevollmächtigten Staats-Minlibe Dr. D brück und von Friesen, General-Major v. Voigts-Rheg, Oberst Fries und mehrere Bundeskommissarien beiwohnten, wurde die zweite Lesung des Reichs-Militärgesehes fortgeseßt. Die 88. 9 und 10 wurden ohne Diskusfion angenommen. Dieselben lauten nah den Beschlüssen der Kommission: 69 Bei d O in dung Do Heeres. S. 9; er na aßgabe der Borschrift im §. 9 - Peel, A R 1867 (Bundetgejegbl S. 131) SMceua ‘utenbedarfs sind, außer den i i n C De el AR Militiees auch die: aaa | befindlichen Militär-Personen außer Berechnu i lassen. Die Freiwilligen (§8. 10 und 11 des Gesetz Nor vember 1867, L undesgescßblatt S. 131) und ‘die für Ti aue inde‘ S. r die Marine aus- ju stellen T find ihren Aushebungsbezirken in Rechnung ine Abweichung von dem vorgeschriebenen Vertheilu ry und zwar unter Zustimmung des Ausschusses für a gaMabe Bi ie Festungen, nur dann angeordnet werden, wenn nah erfolgter Î ertheilung des“ allgemeinen Ersaßbedarfs bei einem Truppentheile urch unvorhergeschenen Ausfall oder Abgang an Mannschaften ein M rsaßbedarf entsteht. Die Ausgleihung hierfür i Á der Rekruteugestellung des nächstfolgenden Jahres zu bewirken ik ermag ein Bezirk seinen Rekrutenantheil- nicht aufzubringen so wird der Ausfall auf die anderen Bezirke desselben Bundeéstaates und E i zunächst auf die der nächst höheren Militär-Territorialeinheit S. angehörigen Bezirke übertragen. Die Erhöhung der Rekruten- o u anderer Buudesstaalen kann eëst daun exfolgen, wenn die ge: O en Aushebungsbezirke eines Bundesstaates nicht zur Leistung des O Es im Stande sind. s un aaten, welche besondere Arm i et unbeschadet der Bestimmungen im Absatz L D eiben Ln cÉcutengestellung für andere Armee-Corps nur in dem Maße heran- A N als Angehörige anderer Bundesstaaten bei ihnen ín B ens beilnzs A E as E Im Uebrigen ist für g der enden i j ih8- S Me lie ade i besttnimend. f M S M «V. Alle Wehrpflichtigen sind, wenn sie nit freiwillig i Uer ent Seba S Bu 11 e Gesehes vom 9, November , olC ; , vom 1. Januar des Kalenderjahres an, in welchem fie das 20. Lebensjahr vollenden, der A worfen (militärpflihtig). Sie haben sih ide E T 1 zu diesem T peeTiden zu gestellen, bis über ihre DiensivareKi Bt va Ba mmungen dieses Geseßes gemäß endgültig entschieden ist, jedoch

(Dia ia lia irr Heere

höchstens zwei Mal jährlich."

Eine längere Debatte entspann fich über 8. 11; an der-

selben betheiligten sich die Ab

| gg. v. Cuny, Dr. Kapp, AUY, v. Mallinckrodt, Dr. Lasker, Miquel und Je avs evollmächtigte, Staats - Minister Dr. Delbrück. Der S. 11 wurde nah längerer Debatte in folgender Fassung angenommen :

Personen, welhe das Reichsgebiet verlassen, die Reichsangelzörig-

feit verloren, cine andere Staatsangehörigfei i

; gehörigfeit aber nicht erworb oder wieder verloren hab : {worben in Deitfcblaud E ride sind, wenn sie ihren dauernden Aufenthalt

ausgehoben, jedoch im Frieden nit über das volle jahr hinaus im Dienst Gc baiten werden. ollendete 31. Lebens-

gestellungspflihtig und können nachträglich

Dasselbe gilt von den ag ausgewanderter und wieder in das

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Ausgewanderte, welche zwar eine andere Staatsangehörigkeit erworben Jahes, aber vor vollendetem 31. Lebensjahre wieder Reichsangehörige werden. Die &8. 12—19 wurden dann ohne Diskussion angenommen. Bei Sólüß des Blattes diskutirte das Haus den §. 20, zu welchem zahlreihe Amendements vorlagen. eat.

Der Königlihe Gerichtshof für kirchliche An- gelegenheiten hat gestern in dem auf Grund des §. 24 des _Gesezes vom 12. Mai 1873 eingeleiteten Verfahren wider den Erzbischof von Posen und Gnesen, Grafen Ledoch'ows ki, die Entsezung aus dem Amte ausgesprochen.

Der General - Lieutenant und General - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Graf von Brandenburg 1], Commandeur der Garde-Kavallerie-Division, hat sih mit Urlaub nach Muskau begeben. :

Stettin, 15. April. Einer der „Neuen Stett. Zeitung“ aus Prenzlau zugegangenen Mittheilung zufolge ist der frühere langjährige Präsident des Abgeordnetenhauses, Ober-Bürger- meister Grabow, dort in der vergangenen Nacht verstorben.

Bayern. München, 14. April. Der Prinz Leopold und die Prinzessin Gisela, welhe von der Reise nah Jtalien gestern Abends hierher zurückehrten, begeben ih morgen zu einem mehrtägigen Besu der Königin-Wittwe von Griechen- land nach Bamberg.

Sachsen. Dresden, 15. April. Prinz Alexander von Hessen und bei Rhein isst gestern Vormittag von Darmstadt hier eingetroffen und im „Victoria-Hotel“ abgestiegen.

Vom Geseßz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 3. Stück vom Jahre 1874 ausgegeben. Dasselbe enthält. u. A. das Gescy vom 5. März d. I., die: Be- rechnung der Dienstzeit bei \olhen Civilstaatsdienern, Geistlichen und Lehrern, die vorher im Militärdienste gestanden haben, be- treffend; das Geseg vom 25. März d. I., wegen theilweiser Auf- hebung des Geseges vom 15. Juni 1868, die juristishen Per- sonen betreffend; Verordnung vom selben Tage zur Ausführung des vorgenannten Gesetzes.

« Leipzig, 12. April. Heute Nachmittags fand zu Ehren des Königs Albert wie auch der Veteranen des Feldzuges nah Schleswig-Holstein 1849 die Feier des 25jährigen Jubi- läums im großen Saale der „Stadt Naumburg“ zu Gohlis statt. Die Feier nahm um 3 Uhr ihren Anfang, Kanonensalven wurden zu Ehren des Königs abgefeuert und das Musik-Corps des 107. Infanterie-Regiments führte ein Konzert aus. In den reich dekorirten und mit den Büsten Jhrer Königlihen Majestäten geshmüdckten Fesilokale erschien als Vertreter Sr. Majestät der General-Major v. Montbé, Stadtkommandant von Leipzig, wel- chen das zahlreiche Offizier-Corps der Garnison in Parade- Uniform begleitete. Nah Begrüßung der Ehrengäste, unter welchen \sich mehrere Vorstände und Mitglieder der Königlichen und \städtishen Behörden befanden, dankte der erste Festordner den Veteranen für ihren Besuh. Hierauf folgte die Festrede, welche in ihren Haupttheilen ein Bild der Vergangenheit mit der Gegenwart in Parallele stellte, auch die erhabenen kriege- rischen Eigenschaften des Königs schilderte. General v. Montbé erwiderte hierauf in längerer Rede, betonte, daß er als Vertreter

des Königs die Veteranen begrüße und {loß mit einem Hoh auf den ruhmgekröänten @äniglihon IAukilax. Kananendnnner Wöbnte in die Hochrufe der Festversammlung. Auf ein an 2e. Dlujestur ven Kouly gerichtetes Beglückwünshungstelegramm ging während des Festes die Allerhöchste Antwort ein, welche nit lautem Jubel begrüßt, lautete: „Sagen Sie den versammel- A kameradschaftlichen Dank und Gruß aud 41 4 Es er Königin: Albert.“ An das Fest {loß sich ein

: Vaden. Karlsruhe, 14. April. Der Gro

die Großherzogin und der Erbgroßherzog, sowie h ‘Prin zesfin Victoria und der Prinz Ludwig Wilhelm find heute früh von Schloß Mainau kommend, in Karlsruhe eingetroffen. /

Oldenburg. Oldenburg, 15. April. Der Groß- herzog und die Großherzogin sind heute früh mit E rem Gefolge nach Wiesbaden abgereist, wo die Großherzogin fih bis Mitte Mai zum Kurgebrauh aufzuhalten gedenkt. Gleich- geitig haben der Erbgroßherzog und der Herzog Georg Ludwig Oldenburg verlassen; der Erstere is zur Wiederauf- nahme seiner Studien nach Leipzig gereist, der Letztere nah seiner T Beobh Schaumburg an der Lahn. er Großherzog wird Anfangs nächster

Oldenburg zurückehren und albrus in De ane E Mai einen längeren Aufenthalt in Birkenfeld nehmen, nach dessen Beendigung \ih die Hohen Herrschaften auf Schloß Schaumburg,

wo au die Königin-Wittwe von Griechenland zum Besuch er-

wartet wird, wieder vereinigen werden.

_— In militärishen Kreisen, wird für den 1. Mai ei Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestandes bés

jeßigen Oldenburgishen Dra 2 ; bereitet. gis agoner-Regiments Nr. 19 vor-

Oesterreich-Ungarn. Wien, 15. April. Das - haus nahm in seiner gestrigen Sißung cte Debatte É Gens- d'armeriegeseß an und vollzog dann die Wahlen in die Delegation. sm Abgeordnetenhause legte der Justiz-Minister gestern zwei Regierungsvorlagen zur verfassungsmäßigen Be- handlung vor und zwar einen Geseßentwurf, wodur einige Bestimmungen des mündlichen, \riftlihen und summarischen Verfahrens abgeändert werden, und einen Gesehentwurf, dur welchen das Verfahren bei der Exekution durch den Zwangs- A beweglicher und unbeweglicher Güter geregelt wird. Bei nug des Geseßentwurfs betreffs Erleichterung der Ge- Ln bei der Fusion von Baugesellschaften wurde der bean- Las e Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt. Der Antrag f Gas See betreffs der ungeshmälerten Einhebung des Zu- l ee eitens der Stadt Wien, sowie der Antrag Oppenheimers La i Ausdehnung der Gebührenbefreiung auf ‘alle ih fusio- pen en Aktiengesellschaften wurden an den Aus\huß gewiesen sodann die weiteren auf der Tagesordnung stehenden Gesegent-

würfe angenommen.

In seiner heutigen Sigzung beschloß das Haus in nament-

liher Abstimmung mit 148 gegen 21 Stimmen, d

; h , den Ant Me: Sn au La! einer Resolution, betreffend Dee Cle affilitien_ es über die Ausweisung der Jesuiten und der ihnen er Antragsteller denselben begründet, an den Aus - rathung der konfessionellen Geseze zu überweisen. ic g ans

rden und Kongregationen aus Oesterreih, nachdem

3 bis 4 Armee-Corps besteht eine Armee-Juspektion.

ersonen, sofern die Söhne keine an-

dere Staatsangehörigkeit erworben haben.

Pest, 15. April. (W. T. B.) Der Kaiser wird, wie

ver „Pester Lloyd“ meldet, am Sonnabend, den 18. d., in Buda-

Pest eintreffen. Die gemeinsamen Minister werden am Sonntag, den 19., erwartet. Am Dienstag, den 21., \foll in der Königsburg- u Ofen der übliche Empfang der Delegationen stattfinden. Bei dieser Gelegenheit dürfte der Kaiser, wie das genannte Blatt erfährt, in seiner Erwiderung auf die Begrüßungsansprachen der Präsidenten der Delegationen die günstige Gestaltung der Be- ziehungen Oesterreih-Ungarns zu den auswärtigen Mächten be- sonders betonen.

Schweiz. Genf, 15. April. (W. T. B.) Unter den Personen, welhe am 13. d. bei Gelegenheit der dur einen Arbeiter strike hervorgerufenen Ruhestörungen verhaftet wor- den sind, befinden fi, wie sih jeßt herausgestellt hat, auch zwe* ehemalige Mitglieder der Pariser Kommune, Lebeau und Lacord.

Frankreich. Paris, 14. April. Das Cirkular des Justiz-Ministers Depeyre lautet nah dem „Journal offi- ciel“ wie folgt:

Herr General-Prokurator! Verschiedene Journale veröffentlichen seit einiger Zeit Artikel, in welchen die dem Marshall Mac Mahon von der Nationalversammlung übertragenen Gewalten bestritten werden. Am letzten 20. November nahm die von ihrem konstituirenden Recht Gébrauch machende Versammlung folgenden Beschluß an: „Die Exe- futivgewalt wird von dem Tage der Veröffentlichung des vorliegenden Gesehes an dem Marschall Mac Mahon auf sieben Jahre anvertraut. Diese Gewalt wird mit dem Titel eines Präsidenten der Republik und unter den jeßigen Bedingungen bis zu den Modifikationen aus- geübt werden, welche dur die konstitutionellen Geseße an derselben ongebracht werden kênnen.“ Als die Versammlung die Gewalten des Marschalls Mac Mahon für sieben Jahre verlängerte, wollte fie diese Gewalten und ihre Dauer über jeden Streit stellen; sie band sich und band das Land durch den von ihr ge- faßten Beschluß, der unabänderlich is, weil die Versammlung förmlich verweigerte, ihn Klauseln unterzuordnen, welche ihn bis zum Votum der konstitutionellen Geseße in Ungewißheit gelassen hät- ten. Diese Geseße werden nächstens der Prüfung der Nationalver- [ana unterbreitet werden; aber wie dieselben auch sein mögen,

ie Gewalt des Marschalls kann nicht mehr bestritten werden; sie ist dur das Geseß über die Verlängerung unwiderruflich geworden, und die Gewalt darf ebenso wenig in ihrer Dauer von sieben Jahren, noch in der sie vertretenden Person ungestraft abgeleugnet werden. Solche Angriffe konstituiren in der That cine Verleßung des Ges\eßes ; fie haben außerdem das Resultat, die Gemüthec zu beunruhigen, den Gang der Geschäfte zu behindern und die Sicherheit zu verringern, welche das Geseß vom 20. November dem Lande schaffen wollte. Jch L Sie, Herr General-Prokurator, daher auf, mir die in Jhrem

ezirk veröffentlichten Artikel zu bezeichnen, welche Ihnen das Vor- gehen des im Artikel 1 des Geseßes vom 27. Juli 1849 vorhergesehe- nen Vergehens zu enthalten scheinen. Empfangen Sie 2c. Der Siegelbewahrer, Justiz-Minister, Octave Depeyre.

Der außerordentlihe Regierungs-Kommissar Contre- Admiral Ribourt, der in besonderer Mission nah Neu-Cale- donien geht, wird am 20. von Brindisi abreisen. Die Lieute- nants zur See Behic und Lormier begleiten ihn.

Portugal. In einer der leßten Sißungen des Senats machte Dom Michele Osorio den Minister dee Innern darauf aufmerksam, daß die Ultramontanen auch in Portugal für Don Carlos Soldaten anwerben ließen. Daraufhin erklärte die Re- gierung, daß ihr die Schlihe und Umtriebe der Klerikalen und ihrer Freunde, der Carlisten und Miguelisten, wohl bekannt seien, und daß sie daher alle Maßregeln ergreifen werde, um nicht nux die Dynastie und den Thron, sondern auch das Vaterland und die Freiheit zu \{hüßzen. Sie erwarte, hierzu bei allen ihren Unterthanen die nöthige moralisze Unterstüßung zu finden. Diese Erklärung nahm der Senat mit Beifall entgegen, und von \sämmtlihen Mitgliedecn wurde der Regierung das Vertrauen des Hauscs ausgesprochen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. April. Die Regierungsproposition über den Verkehr zwishen Schweden und Norwegen wurde vorgestern in der Ersten Kammer nah längerer Debatte mit 84 Stimmen gegen 6 angenommen; ebenso wurde die Proposition über die Einführung des metrischen Maßes und Gewichtes bei den Eisenbahnen und bei dem Handel mit Gold, Silber, Edelsteinen und echten Perlen genehmigt, doch nur mit 34 Stimmen gegen 33. Dagegen is die Proposition wegen des Rechtes der Ausländer, in Schweden Grundbesiß zu erwerben, mit 46 Stimmen gegen 20 abgelehnt worden.

Die Zolleinnahmen im Jahre 1868 betrugen: 14,632,094 Kronen, 1873: 24,940,226 Thlr., die Feuer- und Baakengelder 1868: 768,274 Thlr., 1873: 949,590 Thlr., wäh- rend der leßten 6 Iahre betrugen die Unkosten und Abzüge jährlih etwa 2 Millionen. Der Reichstag hatte für 1873 die Bruttoeinnahme für die Zölle zu 14,600,000 und für die Feuer und Baaken zu 750,000 Thlr. berehnet; also is der Uebershuß für beide 9,539,816 Thlr.

Amerika. New- Yórk, 16. April. (W. T. B.) Nach hier eingetroffenen Meldungen aus Arkansas hat der demofratische Kandidat für den Gouverneurpoften, Crooks, gestügt auf eine ihm günstige Entscheidung des obersten Gerichtshofes von Ärkan- \as, den republikanischen Gouverneur aus seinem Amte vertrieben und sich der Hauptstadt Little Rock bemächtigt. Der republi- kanishe Gouverneur hat die Intervention des Präsidenten Grant angerufen.

(A. A. C.) Aus Süd- und Central-A merika sind mit der per „Tagus“ in London eingetroffenen west- indishen Post mit den Daten Callao 13.,, Panama 21., Ja- maica 25., St. Thomas 28. und Barbadoes 31. März folgende Nachrichten eingetroffen: Die Antwort des ilenishen Ministers für auswärtige Angelegenheiten auf eine Note des argentinischen Ministers über die dasMagelhaen-Gebiet betreffende Gren z- frage if veröffentliht und von den Chilenern sehr beifällig aufgenommen worden. In derselben beanspruht Chili gleiche Rechte für den Besitz dieses in Rede stehenden Theiles von Pa- tagonien als die von der argentinischen Konföderation vorgebrachten. Man hofft, die argentinishe Regierung werde dem wiederholten Gesuche Chilis, die Frage im Einklange mit dem Vertrage von 1856 einem Schiedsgericht zu unterbreiten, willfahren. Die chilenishe Regierung wird aufgefordert, eine hinlängliche Streit- macht nach Autofagasto zu senden, mit Befehlen, wenn nöthig, zum Schuß chilenisher Bürger und Ausländer im AUgemeinen und deren Interessen nah Caracoles zu marschiren. Man glaubt, daß revolutionäre Bewegungen, ganz unabhängig von denen in Santa Cruz und gefördert von den vielen Aspiranten auf die Präsidentschaft, im Innern des Landes ausgebrochen find. Der Präsident weilt gegenwärtig zum Besuch in Valparaiso. Einige der ersten Pflanzer in Peru haben von Macao die Nach- riht erhalten, daß vom 1. April ab nur eine freie Chinesenaus- wanderung von diesem Hafen aus gestattet werden wird. Es soll dem peruanishen Kulihan del in diesem Hafen endgültig ein Ende gesezt werden. Die Regierung machte Anstrengun- gen, um von der portugiesishen Legation in Lima irgend eine andere Lösung zu erzielen, indem die jezigen Maß-

Es wurde indeß erwidert, daß die Instruktionen vom Lissaboner Kabinet in nicht mißzuverstehenden Ausdrücken abgefaßt seien. Dieser Zusammenbruch des Kulihandels wird dem Einflusse Eng- lands zugeschrieben. Ueber die Fortschritte der Kommission, die von der peruanishen Regierung ernannt wurde, um die neuentdeckten Guanolager einer gründliheren Prüfung zu unterziehen, sind noch keine Details eingegangen. Information wird indeß \o bald als thunlih versprohen. Bei Peru ift ein Bevollmächtigter von Buenos Ayres in einer speziellen und vertraulihen Mission akkreditirt worden. Dieselbe hat, wie man muthmaßt, Bezug auf die projektirte Allianz hinsichtlih des drohenden Krieges zwischen den Lx Plata-Republiken und Bra- filien. Die föderalistishe Revolution in Caracoles is ge- \cheitert. Santa Cruz und Patino find eingenommen und die Rebellentruppen zersprengt worden.

Die Nr. 34 des Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung hat folgenden Juhalt: General-Verfügung vom 14, April 1874. Bebaubinng der Zeitung8packete und Zeitungsfäe. General - Verfügung vom 11. April 1874. Beglaubigung der Poritofreiheitsvermerk: auf Patetadressen. Zutritt fremder Personen zu den Posidienstlokalien.

Die Nr. 6 des „Armee-Verordnungs-Blatts*“, heraus- gegeben vom Kriegs-Ministerium (Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mitiler & Sohu, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69), hat folgenden Jshalt: Stickerci an den Aermel-Patten. Verleihung der Marmorbüsten bezieh. Oelgemälde gebliebener Generale und Re- giments-Commandeure. Feststellung des Signals „Achtung". Abänderung der Pos. 14 der im Armee-Berordnungs-Blatt pro 1870 Pag. 5 und folgende bekannt gemachten Bestimmungen in Betreff der persönlichen und Einkommens-Verhältnissen der Wallmeister. Han- nover)che Hof- und Civildiener-Wittwenkasse. Rechnungs-Erinnerun- gen über den Titel 40 des Militär-Gtats. Zulagezahlung an die zur Militär-Schießshule Kommandirten. Bekanntmachung eines Nachtragsverzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Aus- stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdieöst berehtigt find. Lehranstalten, welchen die Auéstellung von Qualifikationszeuguisse für den einjährig fre:wisligen Militärdienst provisori] gestattet ist, Rei]ekompetenzen der Unterärzte. Befkleidungsenishädigung für die Trompeter der Train-Bataillone. Lieferung der Ersaßtheile zu den Chassepot- Karabinern.

Das „Beiheft zum Militär-Wochenblatt “, beraus- gegeben von v. Wißlelen, General-Lieutenant z. D., 1874. Drittes und viertes Heft (Berlin 1874, E. S. Mittler u. S.)“, hat folgenden Snhalt: Carl Friedrih Withelm von Reyher, General der Kavalleric und Chef des Generalstabes dec Armee. Von v. Ollech. (Forrsetzung.) (Diesem Hefte ist das General-Juhalts-Verzeichaiß zum 2. Theil und das 1. Uebersichtéblatt zu den Opecationen des Feldzuges von 1815 beigegeben). é

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 16. April. In der gestrigen Sißung des Deut- \chen Reichstags nahm in der Diskussion über §. 4 des Ent- wurfs eines Reichs-Militärgeseßes in Betreff der von der Kom- mission beantragten Anstellung von „2 oder 3“ Seconde-Lieute- nants per Compagnie (statt 3 nah der Regierungsvorlage) der tellvertretende Bundesbevollmächtigte General-Major v. Voigts-

heb, nah dem Referenten Abg. Miquel das Wort:

Meine Herren! Die verbündeten Regiéküngen haben beantragt, daß 3 Seconde-Lieutenants per Compagnie, S{hwadron und Batterie im Geseße festgestellt werden möchten. Der Grund, der dazu geführt - Hat, in früherer Zeit die Zahl von 3 Offizieren auf 2 zurückzuführen, ist in den Motiven angegeben worden. Die Verhältzisse haben sich aber wesentlih geändert; es ist die ganze Ausbildung der Truppen eine andere geworden, wie sie in früherer Zeit gewesen ist; es ist be- fannt, daß die individuelle Erziehung der Soldaten in den Vorder- grund getreten ist, daß durch Einführung von verbesserten Schuß- waffen eine sehr viel eingehendere Jnstruktion der Leute ec- forderlich ist. Ich erlaube mir anzuführen, daß die Leute früher 10 Patronen, daun 80, daß sie jeßt 120 und wahrschein- lich 150 verschießen müssen, daß der Dienst sih erstreck auf Schwim- men, Turnen, auf Bajonett- und anderes Fechten. Bei einem so um- fangreichen Dienstbetrieb muß das Lehrerpersonal ausreichend gegeben werden. Dazu kommt ferner, daß unsere Taktik sich auch geändert hat, daß wir jeßt nicht mehr in geschlossener Form, sondern in sehr aufgelösten Formationen fechten, uud daß es daher erforderlich ift, eine genügende Zahl von Offizieren zu haben, die ihrer Aufgabe ge- wachsen sind. Die Zahl der Offiziere, die uns zur Disposition stehen, ist bei Weitem nicht ausreichend; das Bedürfniß im Kriege, gegenüber dem im Frieden ist folgendes: Per Regiment sind erforderlich 4 Stabt- offiziere, 12 Haupileute und 52 Lieutenants mehr, als es in der That befißt. Damit sollen die Landwebr und die Ersaßtruppen garnirt werden. Wenn man die Zahl von Offizieren, die dem Linien-Regiment übrig bleibt, berechnet, so beträgt diese an Lieutenants \hließlich noch 12; es würde aljo per Compagnie nur 1 Lieutenant zur Disposition stehen; die Zahl der Reserve- und Landwehr-Offiziere reiht aber bei Weitem nicht aus, um die Lücken zu füllen; wic müssen zurückgreifen auf das Unteroffizier-Corps. Die Folge daven ist, da} dort wieder bedeutende Manquements erzeugt werden. Es fommt noch hinzu, daß die Verluste, wie dies der leßte Krieg gelehrt Hat, sehr groß sind. Wenn nun die Offiziere nicht vollständig ausgebildet, wenn die Regimenter nicht mit der vollen Zahl garnirt sind, so müssen wir fürchten, einen Feldzug nicht durch{ühren zu können. Es ist so eben das Heft 5 unseres Generalstabes über den leßten Krieg erschienen; es giebt F meinen Ausführungen die beste Zllustration. Jn der einen Schlacht von Bionville waren bei einem cinzigen Armee-Corps, welches wenige Tage vorher shon 78 Offiziere bei Spicheren verloren hatte, 310 Of- e an Todten und Verwundeten. Im Ganzen verblieben dem

orps 172 gesunde Offiziere. Die Folge dieser Verluste war, daß z. B. ein Regiment mit dem Regimentscommandeur, der felbst ver- wundet war, einen Fähndrich als Adjutanten, einen Hauptmann und 2 Premier-Lieutenants als Bataillons-Commandeure und für je 2 Compagnien mit 1 Offizier am zweiten Tage darauf in die Schlacht von St. Privat rücken mußte. Wenn in solwem Falle diese Of- fiziere nah ihrer Ausbildung ihrer Aufgabe vollkommen gewachsen find, so mag es noch gehen. Ist dies aber niht der Fall, fondern es sind etwa junge Reserve-Offiziere, so verschlimmert dies die Situa- tion sehr. Je weiter wir uns aber von den neuesten Kriegen ent- fernen, desto weniger dürfen wir auf die Erfahrungen, die augenblick- lich noch iun den Offizieren der Reserve und Landwehr in reichem Maße bestehen, rechnen. Wir werden also später leicht in eine üble Lage kommen. Entweder läßt man den Linien-Regimentern “ihre Of- fiziere und garnirt die Landwehr-Bataillone nur mit Landwehr-Offi- zieren, was fkeinenfalls zweckmäßig erscheinen würde; oder aber man degarnirt die Linien-Regimenter. Wir kommen daun in die üble Lage, daß wir gerade da und zu der Zeit, wo es gilt, die größten Schläge zu führen, nicht die genügende Anzahl geeigneter Offiziere vor der Front haben. E j

Unter diesen Umständen und mit Nücksicht darauf, daß, relativ das Verhältniß der Offiziere zu den Mannschaften sowohl im Gan- zen, wie den Chargen nah im Einzelnen, verglichen mit den der an- dern Armeen, sich wesentlich zu unsern Ungunsten gestaltet, kann die geforderte Vermehrung an Offizieren keineswegs als eine zu hohe an-

gesehen werden. In der Vorlage der Kommission heißt es: 2 oder 3 Offiziere. Einmal, meine Herren, kann das zu Mißverständnissen

regeln als \{chädlich für peruanische Interessen dargestellt wurden. 7

führen; es sind nämlich bei einzelnen Schwadronen 3 Lieutenants, bei anderen nur 2; also dieses „2 oder würde den Status quo nit ändern. Wenn aber auch dieses Argument nicht berücksichtigt werden soll und nah den Ausführungen des Herrn Berichterstatters kann ein Zweifel nit füglich bestehen, wie es zu interpretiren wäre so würde do hervorzuheben sein, daß, wenu Sie 2 oder 3 bewilligen, ein Zeitpunkt fommcen kann, wo man den dritten Offizier als über- shießend im Budget als künftig wegfallend bezeichnete. Das würde meiner Meinung nach durch die Fassung nit zu verhindern sein. Tritt dieser Fall aber ein, dann würde auch, namentlich, wenn di: Zahl der 3. Offiziere erst eine größere geworden, der Uebelstand eintreten, daß die Armee auf Jahre hinaus das Offiziercorps nicht würde kom- plettiren können. : Z

Deswegen erscheint es durchaus wünschenswerth, daß die Zahl von 3 Lieutenants, von denen Sie gehört haben, daß sie prinzipiell in Ihrer Kommission nicht beanstandet sind, ihren bestiramten Auédruck im Gese findet. Deshalb bitten die verblindeten Regierungen, daß die Regierungsvorlage gegenüber dem Kemmissionsvorschlage wieder- hergestellt werden möge.

Gegen den Abg. v. Mallinckrodt, welcher behauptete, daß sich in der Armee der konfesfionelle Gegensay ausnahmsweise geltend machte, erklärte der Bundesbevollmächtigte, Staats- Minifter v. Kameke:

Meine Herren! Zunächst erhalte ich dasjenige aufrecht, was ih bereits im vergangenen Jahre gesagt habe, daß es in unserer Armee keinen konfessionellen Unterschied, und daß von oben hzrab in unserer Armee Einheit durch und dur erhalten wird. Wenn der Hr. Abg. v. Mallinckrodt auf einen Fall, der im vorigen Jahre erörtert worden ist, zurückfkommt, fo haben Sie die Erklärung über denselben damals von mir erhalten. Wenn der Hr. Abg. v. Mallinckrodt aber heute ein- zelne Fälle anführt, die niht genau bezeihnet werden, und welche \heinbar cine Berechtigung haben, so wird da ih von denselben vorher feine Kenntniß gehabt es nicht zu verwundern fein, daß ich auf die einzelnen Fälle nicht näher eingehen kann. Hätte der Hr. Abg. v. Mallinckrodt Daéëéjenige, was er eben gesagt hat, als Interpellation angemeldet, so würde ih voroussichtlih in der Lage gewesen sein, den Beweis zu führen, daß meine vorjährige Behauptung, daß nämlich in unserer Armee ein Konfessionsunterschied nicht aufkommen soll, eine richtige ist.

Auf cine Bemerkung des Abg. Schröder (Lippstadt) ent- gegnete der stellvertretende Bundesbevollmächtigte, General-Major v. Boigts-NRhetz:

Meine Herren! Jh habe nicht noch ausführlicher auf die Sache eingehen wollen, da die Zeit {on vorgerückt ist, ich auch annehmen konnte, daß das, was in der Kommission über diese Materie sehr gründ- lich verhandelt worden ist, dem Hause wohl bekannt fein würde. Jch bebe aber hervor, daß namentlih der Punkt, den der Herr Abg. Schröder soeben zur Sprache gebracht hat, eine besonders eingehende Besprechung in der Kommission erfahren hat. :

Die Bundesregierungen haben sich bei Bearbeitung dieses Gesehes die Frage vorlegen müssen, ob das Avancement dadurch uicht wesentlich benachtheiligt werde. Da die Armeeverwaltung nun wohl alle Veranlassung hat, diesem Uebelstande ent- gegenzutreten, so werden Sie zugeben, daß das Bedürfniß einer Vermehrung der Offizierstellen ein fehr dringendes sein muß, wenn sie sich über die bezüglichen Bedenken hinweggeseßt hat. Sie hat allerdings dem Grundsaße huldigen zu müssen geglaubt, daß die Offiziere da sind für die Ausbildung der Armee, nicht die Armee da ist, um den Offizieren Carrière zu machen. Wenn Mißverhält- nisse eintreten sollten, so würde die Regierung gewiß nicht säumen, die Verminderung ebenso in Betracht zu ziehen, wie sie jeßt die Ver- mehrung beantragt, aber ich wiederhole, man würde nicht recht thun, wenn man diesem persßnlichen Interesse zu Liebe das Armee-Interesse in Frage stellte.

Zu F. 7 (Führung militärischer Diensttitel Seitens Personen, welche aus dem Heere scheiden) gab der General-Major v. Voigts-Rheht folgende Erklärung ab:

Jch glaube, daß dem Alinea 2 des §. 7 eine größere Tragweite bei-

gelegt wird, als es in der That verdient, Die Anficht bei Festseßung des Geseßzentwurfs war folgende: In früherer Zeit wurde bei gewissen Verbrechen und Vergehen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte prinzipiell erkannt. Dies ist nach der jeßigen Geseßeslage fakultativ geworden. In welchen Grenzen, wird den Herren besser bekannt fein, wie mir. Diejenigen Offiziere, die aus der Armee scheiden entweder mit Pension oder mit Uniform, unterliegen der militärishen Juris- diktion und den Ehrengerichten ; sie sind also auf diese Weise greifbar; diejenigen aber, die ohne Peusion ausscheiden und ohne die Erlaub- niß, Uniform zu tcagen, sind dur beides niht greifbar. Es ist unvermeidlich, daß in jede Korporation, und wann sie die ehrenhafteste ist, schlechte Subjekte sich einshleihen k nnen. Dies fällt der Korporation selbst nicht zur Last; se hat“ nur die“ Pflicht sich von ihnen zu säubern, und muß wünschen, sie von sich au äußerlih vollständig zu heiden. Wenn einem Offizier, der weiß, daß er eine dunkle Vergangenheit hinter fich hat, das Pflaster zu heiß untcr den Füßen wird, so kann er seinen Abschied erbitten, der ihm unter Umständen nicht vorenthalten werden kann Pension kann er nicht erhalten; auch wird ihm die Erlaubniß, die Uniform zu tragen, nicht ertheilt werden. Dagegen scheidet er aus mit dem Titel der Charge, die er zuleßt bekleidet hat. Ob er das „a. D.“ hinzuseßt oder nicht, bleibt thatsächlih. seinem Belieben überlassen, denn man wird ihn nicht „Herr Hauptmann. „außer: Dicust*" nennen, sondern „Herr Hauptmann.“ In einem Lande nit geworbener Armee mag man auf solche Dinge einen nur geringen Werth legen, in einem Lande dagegen, wo, wie bei uns, die allgemeine Wehrpflicht besteht, hat das Ding einen anderen Charakter. Vier bis fünf Millionen Männer leben im Deutschen Reiche, die der Armee angelört Haben, die daran gewöhnt sind, in dem Offizier, der früher ihr Lehrer und Führer ge- wesen, eine geachtete Person zu finden. Es kann diesen ebenso weni wie dem Offiziercorps gleichgültig sein, ob Subjekte, die bürgerlich anrüchig sind, mit Offiziertiteln genannt werden. Um solche bürgerlich anrüchige Subjekte handelt es sih ganz allein. Weiß man, daß ein Offizier, auf dem der Schaiten der Unehrenhaftigkeit ruht, aus der Armee dedhalb scheidet, dann erhält er einfa den Titel nit, son- dern tritt in das Verhältniß des Privatmanns zurück. Dies ist kei- neswegs etwas ganz Abnormes. In der österreichischen und französi- schen Armee besteht ein gleihes Verfahren; auch im Königreih Sach- fen müssen die Beamten beim Ausscheiden aus dem Bare die aus- drückliche Erlaubniß erhalten, den Titel zu führen. Es handelt fich dies hebe ich nochmals hervor also lediglich darum, Leute von anrüchigem Rufe mit einem Diensttitel ferner niht herumgehen u lassen. Ó Man hat es wohl auêgesprochen, daß, wenn die Offiziere folche Anforderung erhöben, dies auch von anderer Seite geschehen könne. Dies, meine Herren, ist vollkommen zutreffend, und wenn die Armee darüber mitzusprehen hätte, daß Jemand, der sih als Rithter oder als Verwaltungsbeamter oder in irgend einem andern Stande Dinge hätte zu Sthulden kommen lassen, die das sfittlihe Gefühl feiner Standesgenossen unangenehm berühren müßten, den Titel verlieren sollte, dann würde die Armee gewiß die erste sein, zuzustimmen.

Jch unterlasse es nicht, hinzuzufügen, meine Herren, weil ih gehört habe, daß ein solcher Gedanke hie und da Auéëdruck gefunden hat, daß nicht entfernt daran gedacht ist, diesem Paragraphen die allergeringste Be- ziehung zu politischen Dingen zu geben. Dies liegt vollkommen fern, und jede Kautel, die Sie in dieser Richtung annehmen würden, wütde ohue Weiteres acceptirt werden. Es handclt sich ich wiederhole es lediglich darum, den Titel solchen Individuen zu entziehen, die dessen wegn notorish unelrenbafter Handlungen nicht mehr würdig sind, Und dadurch einem wchlberechtigten Vorurtheil sowohl der Offiziere der Armee und derer, die ihr früher angehört haben, nachzugeben. Des- halb wird gebeten, das Alinea 2 der Regierungsvorlage wieder herzu- stellen oder, wenn Jhnen dies in seiner Gesammtheit nicht annehm-

har erscheinen sollte, wenigsteus doch den ersten Theil desselben.

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