1874 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

und Möbeln auf einem

Arrangement von Pflanzen Teppih ein Raum abgegrenzt, auf welhem vorx der hohen Gesellschaft einige Mitgli E der französis i

auspielgesellshaft zwei einaktige Stücke: „Les brebis de Pa- nurge“ und „Les jurons de Cadillac“ aufführten.

Nach Beenigung der Vorstellung machten Ihre Majestäten Cirkel; darauf wurde an den Tischen ein Souper servirt, zu welhem das Mufikcorps des Kaiser Alexander Garde-Grenadier- Regiments die Musik exekutirte. Kurz nach Mitternaht zogen Sich die Allerhöhften und Höchsten Herrschaften zurück.

AECTI E

Heute Vormittag fand die Besichtigung des Branden- burgishen Kürassfier - Regiments (Kaiser Nikolaus I. von Ruß- land) Nr. 6 ftatt. Se. Majestät der Kaiser und König holten Vormittags um 11 Uhr des Kaisers von Rußland Majestät vom russishen Botschasts-Hotel zu Pferde ab und begaben Sich mit Allerhöchsidenselben nah dem Königsplaß, wo das Regiment, welches, wie bereits gemeldet, zu diesem Zwecke von Brandenburz a. d. H. herangezogen war und in den nächst- gelegenen Dörfern Kantonnements-Quartiere bezogen hatte nur dez Regimentsstab war in Berlin einquartiert auf der Westseite des Plaßes in Linie, mit dem Rücken gegen das Krollsche Etablissement stand.

Se. Majesiät der Kaiser Alexander seten Allerhöchstsich auf den rechten Flügel des Regiments und führten dasselbe, nah Abreiten der Front, drei Mal Sr. Majestät dem Kaiser und König in verschiedenen Formationen und Gangarten en parade vor. Nach Beendigung der Parade geleiteten des Kaisers und Königs Majestät Se. Majestät den Kaiser Alexander nah dem russischen Mat BoIS und begaben Allerhöhstsih in das Palais zurü.

Die zuschauenden Generale und Offiziere waren, soweit sie beritten, zu Pferde im Parade-Anzug mit rusfishem Ordensband erschienen und standen im Haken auf dem rechten Flügel der Parade-Aufstellung.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute, nach der Rückehr in das Palais, im Beisein des stell- vertretenden Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, und empfingen \päter das Offizier-Corps des 1. Brandenburgischen Ulanen-Regiments (Kaiser Alexander von Rußland) Nr. 3, nahdem dasselbe Allerhöchstseinem Chef die Aufwartung gemacht hatte. -

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war heute mit Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei der Parade anwesend. Das Familien-Diner findet bei Ihren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin ftatt.

In der heutigen (17.) Sigzung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode um 115 Uhr eröffnete und welcher der Vice-Präsident des Staats- Ministeriums Finanz-Minister Camphausen, die Staats- Minisier Dr. Leonhardt und Dr. Ahenbah und mehrere Regie- rungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst die Namen derjenigen Mitglieder mit, welche seit der lezten Sihung des Hauses verstorben sind. Es find dies die Herren: Graf Sclieffen, Graf v. d. Schulenburg-Heßler, Fürst zu Rheina- Wolbeck, v. Balan, Graf Dönhoff-Friedrichstein, Fürst zu Sayn- - Wittgenstein, Graf Reventlow und Engels. Das Haus ehrte Zas Andenken der Verstorbenen durch Erheben vou den Pläßen. Eine Anzahl von Vorlagen, die in der Zwiswhenzeit theils von derStaatsregierung, theils aus dem Abgeordnetéßhause eingegangen find, wurden theils Kommissionen überwiesen, thzils sollen sie durch Slußberathung resp. Vorberathung erledigt werden. Dann trat das Haus in die Au G deren einziger Gegenstand die Be- rathung des Berichts der 1X. Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Erhaltung und Begründung der Shußwaldungeén, sowie die Bildung von Waldgenossenschaften (S. Nr. 47 d. Bl.) war. Zur General-Diskussion nahmen außer dem Referenten Grafen Udo zu Stolberg die Herren Graf Brühl, v. Kleist- Rezow und der Staats-Minister Dr. Achenbah das Wort. Bei: der Spezialberathung wurden die §8. 1—4_ des Gesezes ohne Diskussion nah den Vorschlägen der Kommission angenommen.

Zu §. 5, welcher nach den Vorschlägen der Kommission folgende Fassung erhalten hatte:

Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der angeordneten Waldkulturen oder sonstigen Schußanlagen haben die gefährdeten Interessenten nah Verhältniß und bis zur Werthshöhe des abzu- wendenden Schadens zu tragen.

Erwachsen den Eigenthümern der gefahrbringenden Grundstücke dur die Anlagen Vortheile, welche sie ohne diefe Aniagen nicht bezogen haben würden, so haben dieselben nach Verhältniß und bis

x Höhe diefer Vortheile zu den Kosten der Herstellung und Unter-

E Ep A

nsoweit auf diese Art die Kosten niht gedeckt werden, der Mehrbetrag den Antragstellern, In g A des §8. 3, h 2 dem Staat zur Last.

__ Sind die Antragsteller uit gewillt, diesen Mehrbetrag aufzu- bringen, so find sie binnen 14 Tagen nach erfolgter Feststellung des Regulativs (§. 15) zur Rücknahme des Antrags gegen Zahlung der bis bahin erwahsenen Kosten befugt. Die Ausführung des Regu- lativs unterbleibt in diesem Falle.

Die Beiträge sind zu leister, sobald sie zur Deckung der. Aus- gaben gebraucht werden, - wenn auch die Abwendung des Schadens

und die Erlangung des Vortheils erst für eine spätere Zeit in Aus- | S

siht stehen; bea age P B U 7 Beo ._ dem leßten aße. hinzuzufügen: Ist jedoch die Anlage na dem Beschlusse des Verwaltungsgerichts im lande8polizcilidien s teresse nothwendig, so trägt in dem Falle der Staat die Mehtkosten. IT. Dem §. 5 einen neuen Absaß wie fclgt hinzuzufügen: Wenn sich bei der Ausführung. des Regulativs - herausstellt, daß die Koften den in leßterem angenommenen Betrag und die Vortheile der Aulage Übersteigen, so trägt der Staat den durch die Vortheile -der Anlage G cigededten vom Verwallungsgerichte festzuseßer.den Mehrbetrag der An der Diskusfion betheiligten \ich die Herren v. Kleist . s T Ißenplig, - Frhr. v. C Graf Brühl und Wilckens.

Gra l Auch die Minister Dr. Achenbah und Camphausen nahmen

Veranlassung, in die d der f t einzugreifen... Dann wurde der

Anirag abgelehnt und der §. 5 fowie die 88. 6 bis 13 in der von der Kommisfion beantragten Fassung angenommen. Bei J. r empfahl die Kommission dem Absaÿ 4 folgende Fassung u geben:

4) von wem, nach welchem Verhältniß und bis zu welchem Be- trage die Kosten der Anlagen ad-3 und der Entschädigung ad 2 auf- zubringen sind. Der Kostenanschlag is nach forstwirthschaftlichen Grundsäßen zu fertigen und auch die Höhe des abzuwendenden Schc- dens und des zu erlangenden Vortheils danach zu berechnen (8. 5).

Herr Elwanger beantragte den Schlußsaÿ des Alinea zu fireihen und das Haus trat diesem Antrage bei. Die §8. 15

Dom ohne Diskussion genehmigt. Für §. 27 empfahl die ]

n folgende.Fassung: _ ch4 4 D a N A rung ulativs cr “d den V : des Wa O via Amiswegen P-4 mes en Vorsißènden

agegen beantragte Herr von Kleist - Reßow: Lf wie folgt zu fassen: Ausführung des Regulativs, sowie die Aufsicht darüber, daß die spätere Verwaltung dem Regulativ entsprechend -stattfindet, erfolgt durch das Waldschußgericht von Anitswegen.

Nachdem der Referent in diesem Antrage eine Verbesserung des §8. 27 erkannt und sich für denselben ausgesprochen, erfolgte die Annahme durch die Majorität. Den §. 32 empfahl die Kommission in folgender Fassung zur Annahme:

Wo die forstmäßige Benußung neben einander oder vermengt ge- legener, aus Waldgrundstücken oder öden Flächen bestehender Besißun- gen nur durch gemeinschaftlißhe Bewirthschaftung zu erreichen ift, können auf Antrag :

a. jedes einzelnen Besißers,

b. des Gemeinde- beziehungsweise Amts3-Kreis- oder sonstigen Kommunal-Verbandes, in zee Bezirke die Gruvydstücke liegen ;

e. der Laudes-Polizei-Behörde

die Eigenthümer dieser Besitzungen zu einer L Sea ver-

einigt. werdén, wenn die Mehrzahl aller Betheiligten, nah dem Kata-

E der Grundstücke berechnet, sich dem Antrage an- ießt.

Hierzu beantragte Herr von Kleist-Rezow den Schluß des 8. 32- wie folgt zu fassen:

Wenn die Mehrzahl derselben sich dem Antrage ansthließt und der Katastral-Rcinerirag ihrer Grundstücke mehr als die Hälfte des Reinertrages sämmtlicher dabei betheiligten Grundstücke beträgt.

An der Diskussion betheiligten {h außer dem Staats- Minister Dr. Achenbach die Herren v. Kleist, Graf- Brühl, Graf Itenpliß, Schuhmann, Elwanger und der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Markart, dann wurde der Antrag des Herrn v. Kleist abgelehnt. Die §8. 32 bis 49 wurden ohne weitere Diskussion in der Fassung der Regierungsvotlage angenommen, und hierauf die Sizung um 1# Uhr geschlossen. Nächste Sizung: Donnerstag. Tagesordnung: Erste Berathung des Fischereigesezes und Schlußberathung des Rezesses mit dem Großherzogthum Mecklenburg.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sihung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Geseß- entwurfes, betreffend die Vewaltung erledigter kaholisher Bis- thümer (S. denselben in Nr. 17 d. Bl.), fort. Nach dem Abg. Reichensperger sprachen noch der Abg. Dr. Wehrenpfennig für, der Abg. Dr. Lieber gegen §. 1, während der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor Dr. Foerster die Vorwürfe zurückwies, daß man in das kirchlihe Gebiet eingreifen wolle. Nachdem dann noch - der Referent Abg. Dr. Gneist für den §. 1 gesprochen, wurde derselbe mit sehr großer Majorität angenommen.

8. 2: „Wer bishöflihe Rechte oder Verrichtungen der im 8. 1 bezeichneten Art ausüben will, hat dem Ober-Präsidenten dexr Provinz, in welcher si der erledigte Bischofsfiß bcfindet, hiervon unter An- gabe des Umfangs der auéëzuübenden Rechte \riftliche Mitthei- lung zu machen, dabei den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag dar- zuthun, fowie den Nachweis zu führen, daß er die persönlichen Eigenschaften besißt, von denen das Geseß vom 11. Mai 1873 die Uebertragung eines geistlichen Amtes abhängig macht. Zugleich hat er zu erklären, daß cr bereit * sich eidlih zu verpflichten, dem ne treu und gehorsam zu sein und die Geseße des Staates zu

efolgen“ wurde, nahdem der Abg. v. Czarlinski gegen, der Abg. Dr. Virchow für denselben gesprochen, angenommen. Shluß*#/7 Uhr. - ,

In der heutigen (59.) Sißung ‘des Hauses der Ab- geordneten, w&ächer “am Ministertisch dèr Staats - Minister Dr. Falk mit mehréen Kömmissarien beiwohnte, wurde die Inter- pellation des Abg. R-spondek, die Propstei Parchanie betreffend, vorläufig zurücgestellt; da der Staats - Minister Dr. Falk nicht genügend informirt ivar, um dieselbe zu beaniworten. Dann ivurde die zweite Berathung des Geseßentwurfes, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer (S. Nr. 17. d. Bl), forigeseßt. . 3 wurde angenommen, nachdem der Abg. Dr. v. Gerlah \ich dagegen ausgesprohen hatte. §8. 4 rief eine längere Diskussion hervor. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) sprach sich in längerer Ausführung gegen den §8. 4 aus, der Staats-Minister Dr. Falk vertheidigte sich gegen mehrere Vorwürfe des Vorredners. Die Abgg. Dr. Petri ‘und Dr. Haenel traten für den Paragraphen ein, die Abg. Dr. v. Gerlah und v. Mallinckrodt gegen denselben; auf die leßtere Rede entgegnete

der Staats-Minister Dr. Falk unter lebhaftem Beifall des Hauses. |

Bei Schluß des Blattes \präch der Referent Abg. Dr. Gneist.

Der Minister des Innern hat die Ertheilúng einer gene- rellen Anweisung zur Ausführung des §. 78 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (Erlaß und Verkündigung kreis- und ortspolizeiliher Vorschriften), welche ein Regierungs-Präsidium beantragt hatte, abgelehnt, da die Regie- rungen die erforderlihen Bestimmungen über die Art der Ver- kündigung freispolizeiliher Vorschriften, sowie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, ohne. Weiteres zu erlassen haben. Der Minister des Innern hat da- bei auf die nachfolgende, von der Königlihen Regierung zu Er- furt zu diesèm Behufe unter dem 3. Februar d. I. erlassene Bekanntmachung mit dem Bemerken hingewiesen, daß ähnliche Bestimmungen, wie fie in dieser Bekanntmachung auch bezüglich der Verkündigung der ‘von den Amtsvorstehern auf Grund des . 62 der Kreisordnung zu erlassenden orts- und amtspolizei- lihen. Vorschriften 2. enthalten sind, auch in die von Seiten der übrigen Regierungen ergehenden Bekanntmahung ebenfalls nszuremen Tas Beh,

ie erwähnte Bekanntmahung- der Königlichen Regierun zu Erfurt lautet: s A y ,

Nachdem dur die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 eine anderweite Organisation der Polizeibehörden und cine Regelung deren Kompetenz zum Erlaß von Polizeiverordnungen eingeführt ist, so verordnen wir auf Gründ des §. 78 dieses Geseßes und des §. 5 des Geseßes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850, wie folgt:

1) Die Gältigfeit jeder Polizeiverordnung der Kreis-, Amts- 0 E E n P durch die Cn auf den

Í zuleßt citirten Geseßes und je nach Lage der Sache

der §8. 62, 78 vep:Kreidorditung S : : vei dur! die Bezeichnung ‘der Pots als solche, sowie durch die Androhung einer Strafe für deren Nichtbeachtung,

welche sich innerhalb des für solche zulässigen Minimal- und Maximal-

Strafbetrages zu halten hat.

2) In Betreff der Publikation der von Kreis- und Lokal-Polizei- behörden zu erlassenden Polizeiverordnungen verbleibt es im Allgemeinen und mit Ausnahme der unter sub 6 festgeseßten Abänderung e die Publikation lokal-polizeiliher Vorschriften —- bei den bestehenden, durch unsere Bekanntmachungen vom 15. April 1846, 24. Dezember 1850 und 12. Februar 1857 getroffenen Anordnungen.

D Ce ; es 7

a. kreispolizeilihe Verordnungen rechtsverbindlihe Kraft, sobal sie durch Kreisblätter oder sonstige zur Dubitlation R Glase

b. l[ofalpolizeilihe Verordnungen gleihe Gültigkeit, wenn deren l iblifation dur. die: Kteis-“oder dem gleichen Zweck dienende öffeni- e Blätter und dur flag (Aushang) am Raths- oder Gemeinde- ause odex dem zu’ ordetlihen Gemeindeversammlungen benußten

Lokale érfolgt ist, welche leßtere 14 Tage zu dauern hat.

3) Die Polizeiverordnungen der Amtsvorsteher erlangen rehts- verbindliche Kraft durch Publikation im Kreis- oder dem gleichstehenden ffentlichen Blatt und dur einen 14 Tage dauernden Anschlag (Aus- hang) am Gemeindehause oder dem zu ordentlihen Gemeindever- sammlungen benußten Lokale aller der Ortschaften, welche den respek- tiven Amtsbezirk bilden. -

4) Die Gültigkeit der Polizeiverordnungen beginnt, sofern hierfür ein anderweiter Termin nicht auëdrüdcklich festgeseßt wird, mit Ablauf des zweiten Tages nach dem Tage, an welchem das den Abdruck der Verordnung enthaltende Kreis- oder sonstige amtliche Publikations- Blatt auêgegeben und deren Anschlag (Auéhang) am vorbezeichneten Lokale bewirkt ift.

5) Der Abdruck der Verordnungen und deren Anschlag (Aushang) hat überall, wo leßterer nah vorstehender Bestimmung nothwendig ist, maens zu geschehen.

_ 6) Die rechtsverbindlihe Kraft einer Polizeiverordnung, die nur eine bestimmte Lokalität, einen Weg, eine öffentliche Unlage, einen Nar n) dergleichen mehr zum Gegenstande hat, ist abhängig von der Aufstellung oder Anheftung einer die Polizeiverordnung enthal- tenden Tafel und begiunt mit Aufstellung oder Aufheftung dieser Tafel und Aushang der Verordnung am Gemeindehause.

7) Die sonst gebräuhlihen Arten der Publikation von Polizei- Verordnungen durch Ausruf, Verlesen 2c. werden durch “die gegen- wärtige Bestimmung nicht berührt noch ausgeschlossen, do ift die Gültigkeit der Polizeiverordnungen von einer derartigen Bekannt- machung nicht abhängig.

Erfurt, den 3. Februar 1874.

Königliche Regierung, Abtheil ung des Innern.

Der General-Lieutenant und Commandeur der 6. Di- vision von Schwerin, sowie der General-Major und Com- mandeur der 6. Kavallerie-Brigade Freiherr von Barnekow find zu der Besichtigung des Brandenburgischen Kürassier-Regi- “ments (Kaiser Nicolaus 1. von: Rußland) Nr. 6 durch Se. Ma- jeftät den Kaiser von Rußland, von Brandenburg a. H. hier eingetroffen.

Das gesammte Offizier-Corps des Ulanen-Re- giments Kaiser Alexander von Rußland (1. Branden- burgishes) Nr. 3 if auf Allerhöchsten Befehl hierher beordert worden, um Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland vorgestellt zu werden ; die betrefsenden Offiziere find zu diesem Zwecke von Fürstenwalde hier eingetroffen.

_ Der Kaiserlih deutsche Gesandte am Königlich nieder- [ländischen Hofe, Graf Perponcher, welher am Sonntag aus ri y hierher zurüdckehrte, if gestern Abend nah dem Haag abgereist. L j

Hannover, 4. Mai. Se. Hoheit der Erbgroß- herzog-Friedrih von Oldenburg traf gestern Nachmittag von Oldenburg hier ein und seßte nach kurzem Aufenthalt die Reise nah Leipzig fort. Ihre Majestät die Königin Sophie von Schweden passirte vorgestern Nahmittag auf Bahnhof, nah Neuwied im strengen Inkognito den hiefigen

ahnhof.

_ Bayern. München, 3. Mai. Die Rückehr des König- lichen Staats-Ministers der Justiz Dr. v. Fäustle aus Berlin wird, nah dem „Corr. v. u. f. D.“, Lis Mitte dieser Woche erfolgen, und es werden dann sofort im Ministerrath einige Vorlagen zur Schlußberathung gelangen.

Der bisherige päpstliGße Nuntius Monsig. Meglia hat gestern die Residenz verlassen und sich zuerst| nah Paris be- geben,. um von da aus eine Reise nah Rom zu unternehmen.

Sachsen. Dresden, 4. Mai. Der Fürst Reuß j. L. Heinrich X1V. ist am 2. d. M. Vittags von Gera hier ein- getroffen und im „Victoria-Hotel“ abgetreten.

,_— Der Staats-Minister Abeken isst gestern aus Berlin hier wieder angekommen.

Württemberg. Stuttgart, 4. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland wird, wie verlautet, am Miitwoch hier eintreffen und die Trauung des Herzogs Eugen von Württemberg mit dex Großfürstin Vera Constanti- nowna am Freitage stattfinden. :

Der Landtag wird, wie der württembergische „Staats- Anzeiger“ meldet, frühestens am 18. Mai, und zwar auf 4 bis 5 Wochen zusammentreten.

Hessen. Schornsheim, 28. April. Heute wurde hier der Grundstein des Kriegerdenkmales, welhes am 10. Mai d. I. unter großen Festlichkeiten enthüllt werden wird, gelegt. Sämmt- liche Krieger, der größte Theil der Gemeinde und die Schuljugend waren dabei anwesend. Pfarrvikar Orth hielt die Weihrede, in der er in warmen, patriotischen Worten die Bedeutung dieser

andlung darlegte, und er {loß seine Ansprahe mit einem doch auf Kaiser, Reih und Heer, in welches freudig die Menge einstimmte. Die Krieger, welche sich mit Gewehren eingefunden hatten, gaben während des Hochrufens eine Ehrensalve.

Meckelenburg. Schwerin, 4. Mai. Die heutigen Mecklenb. Anzeigen“ melden amtlih Folgendes:

„Gestern Abend is die telegraphishe Nachricht hier einge- troffen, daß die am 2. d. M. hier stattgehabte Verlobung Ihrer Hoheit der Herzogin Marie deg dies Elisabeth Eleonore, der ältesten Prinzessin-Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Groß- Jergoga, mit Sr. Wladimir Alexändrowitsh, dem zweiten Sohne Sr. Majestät ca e” Vi Alexander von Rüßland, gestern in Berlin prokla- mirt ist.“ /

Die Großherzogliche Familie hat fi ern Morgen mit dem Großfürsten Wladimir A Rut na Berlin begeben. Die Großherzogin-Muttér und die Prinzessinnen Windishgraey find eh Morgen ebenfalls nach Berlin gereist. Nach der Rückehr der Großherzoglichen Familie und des Großfürsten Wladimir von Berlin findet hier am 7. Gala-Vor- stellung im Hoftheater, am 14., dem 20. Geburtstage der A gin Marie, Gala - Ball im Großherzoglichen

chlo}se statt.

Sachsen - Weimar-Eisenah. Weimar, 30. April. (Fr. I.) Die Regie ung hat den Professor Stoy aus Heidel- berg wieder nach Jena berufen, um hier den Lehrstuhl für Pädagogik und die Leitung des pädaägogischen Seminars zu übernehmen. Damit ift der im Ee eingebrachte Antrag im Voraus erledigt. Gestern gelangte die Etatsberathung zum Schluß. Die Dotationen für die beiden Lehrer-Seminarien, für das Volss\{hulwesen überhaupt, darunter 15,000 Mark für die Schul-Inspektoren mit je 4500 Mark Gehalt, ferner für die An- stalten für Wissenschaft und Kunst und die Forsishule in Eise- nah wurden bèwilligt. Abgeordneter Endemann regte die Ber-

bis 26 wurden in der von der Kommission vorgeschlagenen

bestimmte und bezeichnete öffentlihe Blätter bekannt gemacht sind;

aa

\{chmelzung der Forst-Akademie mit der Universität Jena an

Kaiserlihen Hoheit dem Großfürsten -

Der Landtag bewilligte den Neubau eines Seminargebäudes hier unter Vorbehalt der Vorlegung der speziellen Baukosten-Anschläge ; endlich wurde au die Uebernahme der Zimmermanns{hen Real- \{ule in Apolda als Staatsanstalt, die vom Stifter mit 20,000 Thalern dotirt wurde, unter milden Bedingungen be-

\{chlos}sen.

Braunschweig. Braunschweig, 5. Mai. Die Ge- \eh- und Verordnungs-Sammlung veröffentlicht ein Gese, das Feuerhülfswesen betreffend, d. d. Braunschweig, 2. April 1874.

LüteæŒ, 27. April. (L. A.) Der nah dem Ableben des Wirklihen Staatsrathes Kammerherrn von Vegesack zum Kaiserlich russishen Geschäftsträger bei hiesiger Stadt ernannte Wirllihe Staatsrath Carl von Hoelhke, zu Hamburg, hat dem Senate sein Beglaubigungsschreiben zugestellt.

92. Mai. Der Senat macht bekannt, daß die von dem Königlich preußischen Bureau der Landes-Triangulation und der topographishen Abtheilung des Großen Generalstabes pro- jektirten Aufnahmen fich in diesem Iahre auch auf das Lü- beckishe Staatsgebict erstrecken werden und daß die dabei fungi- renden Dirigenten und Trigonometer unter dem Befehle des v der Landes-Triangulation General-Major von Morozowicz stehen.

Vremen, 30. April. In der Bürgerschaft isst der Antrag eingebraht worden, die Erinnerung an den Tag der Schlacht bei Sedan (2. September) fortan alljährlih zu feiern. Es wird darin Bezug genommen auf die wohlgelungene Feier im vorigen Jahre, der Senat ersucht, sh dem Gedanken anzu- \hließen, und dann beantragt, eine Deputation niederzuseten, welche über die Art und Weise der Feier weiter berathe.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 4. Mai. (W. T. B.) Die „Straßburger Zeitung“ bestätigt die Nahriht betreffs Schließung des hiesigen kleinen Seminars mit dem Hinzufügen, daß dem Seminarvorstande gegen die gedachte Ver- fügung noch der Rekurs an den Reichskanzler offen stehe. Die Schließung des Seminars sei übrigens {hon seit einer Reihe von Monaten angedroht gewesen, weil der Seminarvor- ftand dem nach langem Sträuben endlich zugelassenen Inspektor niht habe gestatten wollen, dem Unterrichte beizuwohnen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 4. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Abgeordnetenhauses fand die zweite Lesung der Regierungsvorlage, betreffend die Kaiserliche Verordnung vom 21. Juni 1873 über die Auflösung von Aktien- Gesellschaften, statt. Im Verlaufe der Debatte hierüber erklärte der Finanz-Minister, er werde nie zugeben, daß der Steuersätel für die Deckung von Verlusten einzelner und gewisser Geschäfts- Freise in Anspruch genommen werde. Auch könne es nicht die Sache des Finanz-Ministers sein, Fusionen und Liquidationen selbst in die Hand zu nehmen, weil dies Privatrehte tangire.

Niederlande. Haag, 1. Mai. Es bestätigt sih, daß der Kaiser-von Rußland, welher auf seiner Reise nah England sich am 12. Mai von Arnheim nach Amsterdam be- giebt, um dem König und der Königin der Nieder- lande seine Glückwünshe darzubringen, nur einige Stunden daselbst verweilen wird. Der Kaiser wird noch am Abende desselben Tages in Begleitung des Prinzen von Oranien von Amsterdam nah Vlissingen weiter reisen, wo Se. Majestät, ohne Aufenthalt zu nehmen, fich einschiffen wird. Der Prinz von Oranien wird - unmittelbar darauf nah Amsterdam zurückehren. Auf der Rhede von Vlissingen. wird in den ersten Ta- gen dieses Monats ein aus \echs Kriegsschiffen bestehendes nie- derl3ndishes Geschwader, unter dem Kommando des Schout-bij- naht (Contre-Admirals) Gregory, Direktors und Kommandanten der Marine zu Willemsoord, ih versammeln. Die Schiffe dieses Geschwaders werden bei - der Abfahrt des Kaisers von Rußland aus dem Hafen von Vliffingen illuminirt sein.

Der König hat, wie das Haager. „Dagblad“ mittheilt, am 27. v. M. in besonderer Audienz den franzöfishen Ge- sun am niederländishen Hofe, Target, empfangen, welcher hm eine prächtige Sèvres - Vase überbrachte, die demselben aus Anlaß des bevorstehenden Festes seiner 25jährigen Regierung von dem MarshaU Mac Mahon, Präsidenten der französischen Republik, als Geschenk angeboten worden ist]

Grsßbritannien uud Jriand. London, 2. Mai. (A. A. C.) Im St. Iames Palast fand gestern eine Levée stati, welche eine sehr zahlreiche Betheiligung hatte. Außer dem Prinzen von Wales, der dieselbe in Vertretung der Königin abhielt, waren der Herzog von Edinburgh, die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses, der Erbgroßherzog von Mecklen- burg-Streliß, fast das gesammte diplomatishe Corps, die Kabi- nets-Minister und andere Staatswürdenträger zugegen. Nahezu 400 Herren wurden dem Prinzen vorgestellt, darunter im diplo- matishen Cercle vom deutschen Botschafter: Baron von Brincken, der neue Rath der Kaiserlihen Botschaft; vom rusfishen Bot- \hafter: General-Major A. Gorlow, der militärishe Agent Ruß- lands in London, Herr Davydow, Kammerherr und erster Se- kretär der russishen Botschaft, der Graf von Adlerberg, Kammer- junker und Botschafts-Sekretär, und Kapitän de Crachmier.

Der neue Chelsea-Quai wird, wie nun feststeht, von dem Herzog und der Herzogin von Edinburgh, und war ‘am 9. Mai, eröffnet werden. Die Mitglieder beider Häuser es Parlamenl1s sowie die städtishen Behörden werden der Er- öffnungsfeier anwohnen.

4. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses beantwortete der Unter - Staatssekretär im Aus- wärtigen Amte, Sir R: Bourke, eine bezüglihe Anfrage des Deputirten Sir H. D. Wolff mit der Erklärung, daß die Regie- rung nicht die Absicht habe, eine Rangherabfsezung der in Bel- gien und Gricchenland bestehenden englishen Gesandtschaften eintreten zu lassen, der Vertreter Englands bei der \chweizerishen

Eidgenossenschaft werde mit dem Titel eines Ministerresidenten *

beglaubigt sein. Im Oberhause gelangte der Antrag Earl Russels

wegen Vorlegung von Abschriften derjenigen diplomatischen Korrespondenz zur Berathung, die fi auf die Verhand- lungen mit den Regierungen von Deutschland, Oester- rei, Rußland und der französishen Regierung betreffs Aufrechterhaltung des europäishen Friedens bezieht. Der Staats- sekretär dez Auswärtigen, Lord Derbg, erklärte, wenn auch viel- leiht bezüglih Aufrehterhaltung des europäishen Friedens Be- sorgnisse ih geltend machten, so sei doch nah den der -Regie- rung von allen Seiten zugegangenen Mittheilungen kein einziger ernster Grund zu einer Kriegsbesorgniß für Europa in der nächsten Zukunft abzusehen. Sollte die Gefahr eines Krieges zu Tage treten, so werde England‘ zur Aufrechterhaltung des Friedens thun, was in seinen Kräften stehe, ohne fich jedo in

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einen Kampf mit hineinziehen zu lassen, bei welchem seie Inter- effsen niht mit auf dem Spiele ständen. Was die interntionalen Vereinbarungen anbetreffe, die England in den legte; Jahren abgeschlossen, so sehe die Regierung dieselben als solche an, für welche die Ehre und die Treue und, Redlichkeit Englinds ver- pfändet sei. Die Mittheilung der gewünschten diplänatischen Korrespondenz müsse er ablehnen.

Frankreich. Paris, 2. Mai. Der KriegsMinister hat vorgestern mehrere Lyceen besuht, um fich von dem Fort- \chritt des Militärunterrihts zu überzeugen, yelher vor zwei Jahren in den Studienplan Viachaenaien wurdç Er fand zu wiederholten Malen Gelegenheit, seine vollständig/ Zufrieden- heit über die Geschiflihkeit der Schüler auszudrückn. Die neue Kopfbedeckung für die Artilleristen und Genfésoldaten ist seit einiger Zeit ausgestellt. Dieselbe ist ans demelben Leder, wie die preußischen Pickelhauben, mit dem Schirm nah hinten und vorn Die Haube hat an ihrem obersten Ende einen breiten Kamm und nah vorn die Nationalkokarde, aus welcher ih zwei Kanonen kreuzen. Auf derjenigen der GenieÞldaten fallen die Kanonen weg und find die Attribute des Militärgenies in einem Bündel angebracht. Y

Spauien. Vom Kriegs\cha uplaze siegen folgende telegraphishe Nachrichten vor:

Bilbao, 3. Mai. (W. T. B.) Der Geüundheitszustand der Stadt ist troy der überstandenen Belager1ng vortrefflich. Aus dem Flusse werden die Sperrvorrichtungen weggeräumt und die Verbindungen mit der Umgegead nah dlen Seiten hin wiederhergestellt.

Bayonne, 4. Mai. (W. T. B.) Es snd nunmehr auhch Nathrichten von carlistisher Seite eingelaufen, ‘durh welche der Einzug General Concha's in Bilbao bestätigt/wird. Der über- legenen Artillerie der -republikanishen Truppe gegenüber -seien die Carlisten gezwungen gewesen, ihre Stellungen aufzugeben. Die carlistishe Armee sei aber vollständig intakt, während die Regierungstruppen an Todten, Verwundeten und Kranken eine Einbuße von 16,000 Mann erlitten hätten und nah carlistisher Schätzung auf eine Kopfzahl von etwa 30,000 Mann zusammen- geshmolzen seien.

Ftalien. Rom, 28. April. Der Gesundheitszustand der Herzogin von Aosta hat fih in jüngster Zeit bedeutend ge- bessert, so daß Ihre Königliche Hoheit nächstens das Schloß Moncaliere beziehen kann. -

Bei der Fortsezung der Verhandlungen der Deputir - tenkammer über die vom Finanz - Minister vorgeschlagenen Finanzmaßregeln entwickelte fich gestern eine lebhafte Debatte über den vierten Artikel des die Einkommensteuer vom beweg- lihen Vermögen betreffenden Geseßentwurfs. Dieser Artikel war von der Kammer an die Kommission zurückgewiesen worden und lag in veränderter Gestalt, womit sich der Finanz - Minister Minghetti einverstanden erklärt hatte, der Versammlung von Neuem vor. Der Finanz-Minister hatte aber die Bemerkung hinzugeseßt, daß, wenn die Kammer den Artikel 4 niht in der neuen Form annehmen werde, die “Regierung auf seiner An- nahme in der ursprünglichen Fassung bestehen müsse. Nachdem nun die neue Fassung nach einer lebhaften Debatte mit 157 gegen 104 Stimmen abgelehnt worden war, wurde der Art. 4 des Geseßentwurfs mit einer vom Abgeordneten Torrigiani vorge- \{chlagenen Abänderung mit 156 gegên 101 Stimmen angenom- men. Sechs Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.

—_ Nach dem neuen von der General-Postdirektion veröffent- lihten Postanzeiger ist die Zahl der Postämter in dem leßten Jahre von 2709 auf 2810 gestiegen. '

Prinz Napoleon (Conte di Monecalieri), vom Ka- pitän Ragou und seinem Freunde Phillis begleitet, wird fih noch einige Tage hier aufhalten.

Bischof Dupanloup hat gestern dem Papste seinen Abshiedsbesuch gemacht und kehrt heute nah Frankreih zurü.

4. Mai. (W. T. B.) In dem heute abgehaltenen Konsistorium sind vom Papste drei Bischöfe für Italien, je ein Bischof für Frankreih, Bolivia, Kanada und Neuseeland, sowie ferner drei Bischöfe für Australien ernannt und außerdem 11 Bischöfe in partibus infidelium freirt worden. Sodann wurde vom Papste die Einführung der drei vor Kurzem er- nannten Kardinäle Regnier (Erzbishof von Cambray), Tarnoczy (Erzbishof von Salzburg) und Falcinelli - Antoniacci (bisher Nuntius in Wien) unter den üblichen Ceremonien vorgenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Mai. Auf dem Uebertritt russisher Unterthanen in den Unterthanenverband eines ausländishen Staates steht bekanntlih nah dem Strafkodex vom Jahre 1866 Verlust der Standesrehte und Exilirung aus dem Gebiete des russischen Reiches für ewige Zeiten, im Falle freiwilliger Wiederkehr ins Land Verbannung nah Sibirien zur Ansiedelung. Nach der „R. W.* hat nun die mit Genehmigung des Kaisers eingeseßzte besondere Kommission zur Berathung dieser Frage \ih eingehend mit der Gesezgebung verschiedener Staaten in Bezug auf den Uebergang ihrer Unterthanen in den Unterthanenverband eines anderen Staates beschäftigt und ein Projekt ausgearkteitet, welhes den Uebergang xussisher Unterthanen in den Unterthaneuverband eines anderen Staates unter Beobachtung einiger im Ganzen unwe- sentliher Formalitäten im Prinzip zuläßt und überdies nah Verlauf eines bestimmten Zeitraumes die unbehinderte Rückehr nah Rußland gestattet.

Schweden und Norwegen. Christiania, 27. April. In der Sonnabendssizung des Abends hat das Storthing die Generaldebatte über die Gehalts-Erhöhungen beendigt und darüber abgestimmt, welher von den 5 Vorschlägen bei der Spezialberathung zu Grunde gelegt werden sollte. Von diesen Vorschlägen ging der erste, von Lövenskjold gestellt, dahin, 25 Prozent Zulage für die ersten 400 Spd. Gehalt zu bewilligen, 121/, Prozent für den Betrag zwischen 400 und 809 Spd. und 150 Spd. Zulage für alle übrigen Gagen. Dieser Vorschlag, welcher der für die Angestellten günstigste ist, wurde jedo gegen 41 Stimmen verworfen. Darnah kam der Vorschlag Flor's zur Notirung, welher Zulagen für die Ge- halte bis zu 1200 Spd. beantragte, jedoh s#o, daß die Gehalte zwishen 1200 und 1350 Spd. auf leztere Summe er- höht würden, wurde aber ebenfalls gegen 51 Stimmen verworfen. Der dritte Vorschlag war der von der Majorität des Comités MAGLEE der Zulagen bis zu 1000 Spd. beantragte. Dieser wurde mit einer Majorität von 63 Stimmen als zur Grundlage der Verhandlungen geeignet angenommen. Die beiden noch übrigen Vorschläge, derjenige der Comitéminorität und derjenige Jaabat's, welcher erstere Zulagen bei den Gehalten unter 800 Spd., letzterer bei den Gehalten unter 600 Spd. beantragte, kommen darnach nicht mehr in Betracht, und die heutige Ver- handlung im Storthing betraf im Wesentlihen die Summen,

welche das Comité in seinem Berichte empfohlen hatte. Meistens gingen die Posten so durch, wie fie von dem Comité vorge schlagen waren, und nur bei einzelnen erhoben fich kürzere oder längere Debatten. In den Berhandlungen am Freitag und Sonnabend dagegen kam es zu ziemlich erregten Diskussionen. Neue Gesichtspunkte wurden jedoch von keiner Seite geltend ge- macht, und die meisten Redner ftühten \sich auf die allgemeine Theuerung und Erhöhung aller Preise, welche seit dem leßten Jahrzehnt eingetreten sei.

Dänemark. Kopenhagen, 30. April. Der Bruder des Königs, Prinz Friedrich, is mit seiner Tochter, Prin- zessin Auguste, welhe fich in diesem Winter am hiesigen Hofe aufgehalten haben, gestern Abend abgereist. - Am Bahnhofe nahmen der König, die Königin, der Kronprinz, die Kron- prinzessin und Prinzessin Thyra Abschied von den Hohen Reifen- den. Dem Vernehmen nach wird die Königin Sophie von Schweden und Norwegen mit einem ihrer Söhne, dem Prinzen Oscar, Herzog von Gothland, auf ihrer Reise nah Déutschlard hier morgen durhpassiren.

1. Mai. Der Kronprinz soll seine in diesem Sommer beabsichtigte Reise nah Island aufgegeben haben. Dagegen wird aber der König dem Vernehmen nah die Reise dorthin in Begleitung des Iustiz-Ministers Klein, Konferenzraths Ste- phensen, Geheimen Etatsrath Trahs und mit einem großen Gefolge unternehmen, um dem Tausendjahres-Feste Islands beizuwohnen. Die Fregatte, auf welher der König die Reise unternehmen wird, soll von mehreren Kriegs\chiffen esfortirt werden.

4, Mai. (W. T. B.) König Christian ertheilte vorgestern dem deutshen Gesandten v. Heydebrand und der Lasa eine Audienz, in welcher derselbe im Allerhöchsten Auftrag den Dank des Deutschen Kaisers für die bei dem Tode des deutschen Ingenieurs Günther bewiesene ehrende Theilnahme an Se. Ma- jestät übermittelte. Der Deutsche Kaiser hat außerdem durch den Gesandten allen dänishen Behörden und Autoritäten, welche dem Verstorbenen in so \ympathisher Weise die legte Ehre erwiesen haben, Dank sagen lassen.

Amerika. Washington, 4. Mai. (W. T. B.) Der Staatssekretär Richards\on hat für den Monat Mai den Ver- fauf von 5 Millionen Dollars Gold angeordnet.

Asen. Shanghai, 8. Mai. (W. T. B.) In der hiesigen französischen Kolonie haben erhebliche Ruhestörungen stattgefunden. Eine aus Chinesen bestehende Volksmenge drang in das franzósishe Quartier, plünderte dort die Häuser und steckte dieselben in Brand, so daß die Polizeimannschaft fi veranlaßt sah, auf die Menge Feuer zu geben, wobei eine An- zahl Personen getödtet wurde. Nachdem chinesishe Freiwillige unter die Waffen gerufen und Marine-Mannschaften der fremden Kriegsschiffe gelandet waren, wurde die Ruhe wieder hergestellt. Es herrscht indessen die Besorgniß, daß die Unruhen sich wieder- holen werden. In der englischen Kolonie blieb die Ruhe ungestört.

Australien. Einem Kabeltelegramm aus Melbourne zufolge wird das Parlament von Victoria am 19. d. Mts. zusammentreten.

Coursbuch der deutschen Reihs-Postverwaltung. 1874.“ Mai. 1. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Deer), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enth#li die Eisenbahnverbindungen in Deutschland und der österreichisch- ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreisetouren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiser- lichen General-Postamts, und umfaßt die bis zum 1. Mai eingetrete- nen resy. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner: Abtheilung I1., Mai, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angren- zenden Ländern, Dampfschiff-Course, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Verzeichniß der Bade- und Kurorte in Deutsch- land und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reise- verbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den bedeuten- deren Bade-Orten, Tarif für Courier- und Extraposften, Wegemaße, Münzvergleihungs-Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif 2c. Mit 2 Karten.

Nr. 9 des „Central-Blatts der Abgaben-,Gewerbe- und Handels-Geseßgebung und Verwaltung in den Kö- - niglich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirfkfular- Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, den statistischen Nachweis der von fixirten Brauereien zu entrichtenden Nachsteuer be- treffend, vom 23. Februar 1874. Cirkular-Versügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Uebersicht der in Elsaß-Lothringen vorhan- denen Stellen zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Aus- fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen und von Begleit- seinen über vereinsländisches Salz betreffend, vom 26. Januar 1874. Cirkular-Verfügung des Königlich-n Finanz-Ministeriums, die Ver- sendung von Wein nah dem Großherzogthum Hessen betr, ‘end, vom 17. Februar 1874. Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Verzollung von Bildschniberarbeiten betreffend, vom 19. Fe- bruar 1874.

Nr. 10 des Amts-Blatts der Deutschen Reihs-Tele- Cra enver ma Lens hat folgenden Juhalt: Bescheidung vom 98, April 1874. Verfügung an die Kaiserliche Telegraphen-Direktion zu N., die Benußung der Formulare zur statistischen Uebersicht TIT. betreffend.

Lanòötags- Angelegenheiten.

Berlin, 5. Mai. Der dem Hause der Abgeordneten vor- gelegte Gesezentwurf, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie des Staats für eine Prioritäts- anleihe der Berliner Nordeisenbahn - Gesellschaft bis auf Höhe von 5,000,000 Thalern, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon- archie,-was folgt: i ; j

1. Der Berliner Nordeisenbahn-Gesellshaft wird die: Garan- tie des Staats für die Verzinsung einer Behufs Beschaffung - der Mittel für die betriebsfäbige Lertigstellnng der Eisenbahn von Berlin nach Stralsund aufzunehmenden 4 prozrntigen rioritätsanleihe „bis auf Höhe von 5,000,000 Thalern nah näherer Maßgabe des beige- druckten, unterm 10. April 1874 mit der Direktion der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags hiermit bewilligt. 7

8. 2. Der Finanz-Minister und der Minister für Handel, Ge- werbe “und öffentliche Arbeiten werden mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt.

Urkundlich 2c.

Statistische Nachrichten. i Jn die. Landarmen-Anstalt zu (Neustettin waren: im F, 1373 eingeliefert 117 mänrl., 36 weibl., zusammen 153 Personen; entlassen wurden 139. männl., 52 weibl, zusammen 191 Personen; im Bestand blieben Ende 1873 55 mäunl., 9 weibl., zusammen 64

ersonen. Der Verbienst der Anstalt durch Arbeiten der Detinirten etrug im Jahre 1873 2352 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf. (auf jeden Deti-