1874 / 106 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

verbunden und mit preußishen und deutshen Fahnen beflaggt waren ; zu beiden Seiteic derselben waren die Mannschaften des Regiments in je 6 Kompagnien mit der Regiments-Musik und den Bataillons-Musfiken aufgestellt. Unter den Klängen der rusfishen Nationalhymne ging Se. Majestät der Kaiser die Fronten ab, \prach dann mit einem Feldwebel und mehreren Leuten und begab Sich in die Gesellshaftsräume des Regiments. Im Vorder- raume mar in einem Gebüsch von Palmen eine Büste des Ersten Chefs des Regiments Kaiser Alexander 1. aufgestellt; zu beiden Seiten stand ein Ehrenpoften. Im Speisesaale war eine lange Frühstüstafel servirt, auf der einen Seite saßen der Kaiser, der Kronprinz, die Großfürsten, die Prinzen, die Generale, theils als direkte Vorgesetzte, theils als frühere Regimentsangehörige; auf der andern Seite die beiden Obersien, die Stabsoffiziere und Haupt- leute des Regimentes und die Commandeure des Kürasfier- Regiments Nr. 6 undædes Brandenburgischen Ulanen-Regiments Nr. 3. In einem zweiten Speisesaal war die Tafel der Offi- ziere, vom Hauptmann ab, für frühere Regimentskameraden, die Aerzte und Zahlmeister gedeckt.

Den ersten Toast brahte Se. Majeftät der Kaiser Alexander auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, einen zwei- ten auf das Regiment selbst. In dem anderen Speisesaale wieder- holte der General-Z3ntendant, Major von Hülsen, als ältester Regimentskamerad den Toaft Sr. Majeflät des Kaisers Alexander auf des Kaisers und Königs Majesfiät Die Toaste beant- wortete der Commandeur des Regiments Oberst von Wussow mit einem Trinkspruch auf den Allerhöchsten Chef Kaiser Alexander 11. Während der Tafel spielte die Regimentsmufik; nach Auf- hebung derselben begab Sih Se. Majestät der Kaiser Alexander in den Speisesaal zu den jüngeren Offizieren begrüßte dieselben, und, in den kleinen wohlgepflegten Garten hinaustretend, besihtigte Allerhöchstderselbe das mit Blumen bekränzie Denkmal, auf dem die Namen der Gefallenen des Re- giments vom Jahre 1848/49 an bis zu dem deutsh- franzöfishen Kriege eingetragen stehen. :

Unter den Hurrahrufen der Offiziere und Mannschaften verließ der Kaiser unter dem Ausdruck Allerhöchftseines Dankes mit der Begleitung die Kaserne und begab Sih nah dem russishen Bot- \haftshotel, wo aus Anlaß der Verlobung Sr. Kaiserlichen Hebt des Großfürsten Wladimir mit Ihrer Hoheit der Herzogin Marie von Mecklenburg ein feierliches Tedeum celebrirt wurde, dem der Kaiser mit den Beiden Söhnen, die Großherzoglich mecklenburg- \hwerinshe Familie und der Botschafter mit den Herren und Damen der Botschaft beiwohnte.

Die Familientafel fand Nachmittags bei Ihren Kaiserlichen

und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron- prinzesfin statt und war im blauen Saale zu 25 Couverts ervirt. O Abends um 9 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Majestät des Kaisers Alexander nah Stuttgart vom Anhalter Bahnhofe aus. In den Königs-Gemächeurn desselben hatten Sich zur Verabschie- dung versammelt Ihre Majestät die Kaiserin-Königin, Ihre Kai- serlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin, Ihre Königlihen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin und die Großherzogin-Muiter von Mecklenburg- Schwerin, Ihre Königlihen Hoheiten der Prinz und die Prin- zesfin Carl, der Prinz und die Prinzessin Friedrih Carl, die Prinzesfinnen Marie und Elisabeth, der Prinz August von Württemberg und der Erbgroßherzog von Mecklenburg- Schwerin, Ihre Hoheiten die Herzogin Marie von Mecklenburg, die Prinzessin Marie von Sachsen-Meiningen, der Herzog Paul von Mecklenburg, der Erbprinz von Sachsen- Meiningen und Se. Dur{laucht der Prinz Friedrich von Hohen- zollern, die General-Feldmarshälle, die General- und Flügel- Adjutanten, der Ehrendienst des Kaisers und der-Großfürsten, der Ober-Stallmeister Graf Pü&ler, und der Vice-Ober-Stallmeister von Rauh, der Polizei-Präfident von Madai, der russishe Bot- schafter von Oubril mit dem gesammten Botschaftspersonal und den Damen desselben.

Se. Majestät der Kaiser und König hatten Se. Majestät den Kaiser Alexander vom rusfishen Botschaftshotel abgeholt. Nach den Beiden Kaisern traten die Beiden Großfürsten in die Verjammlung, von der Sih Se. Majestät der Kaiser Alexander und Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Alexis Alexandrowitsch in herzlihster Weise verabschiedeten.

Se. Majestät der Kaiser und König und sämmtliche Prinzen, sowie die ganze Suite gaben Sr. Majestät dem Kaiser Alexander und dem Großfürsten Alexis Alerandrowitsh das Geleit bis zu dem Kaiserlihen Salonwagen, worauf nach nohmaliger herzlicher Nus der Beiden Souveräne die Abreise der Hohen Gäste

olgte.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen entgegen, empfingen den Besuch Sr. Kaiserlihen uud Königlichen Hoheit des Kronprinzen, dem- nähst Allerhöchstihren General-Adjutanten, General der Infanterie v. Boyen und Flügel-Adjutantcn Oberften Prinzen Reuß und verabschiedeten Allerhöhftsich auf dem Hamburger Bahnhof von den Großherzozlih mecklenburgischen Herrschaften und dem Groß- fürsten Wladimir.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin verab- \chiedete Sich gestern Abend von Sr. Majeftät dem Kaiser Alex- ander auf der Eisenbahn. Allerhöchstdieselbe reist heute Abend zum Kurgebrau}h nach Baden ab und wird daselbft bis zum 15. Juni verweilen.

Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten am Montag Vormittag dem auf dem Tempelhofer Felde vor Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland stattfindenden Exerciren bei, Nachmittags ertheillie Se. Kaiserlihe Hoheit dem Ober-Präsi- denten a. D. Fr von Senfst-Pilsah Audienz. Beide Höchste

chaften nahmen um 5 Uhr am Diner im Kaiserlihen

ais Theil und ershienen daselbsst| Abends zur Soirée, nach-

dem Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz noh vorher die Vor- fielung im Friedrich-Wilhelmfstädtishen Theater besucht hatte.

Vormittag um 10} Uhr begab Sich Se. Kaiserliche

und Königliche heit der Kronprinz in der Begleitung Sr.

Majestät des Kaisers zu Pferde nah dem ruffischen Botschafts-

und von dort mit Sr. nung ei dem Kaiser Alexander

zur Parade des Brandenburgishen Kürasfier- Regiments nah

dem Königsplas.

Nah der Rückehr folgte Se. Kaiserlihe Hoheit der Ein- ladung des Offizier-Corps des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-

iments zum Dejeuner in der Kaserne dieses Regiments und

um 2 Uhr Nathmittags einem Gottesdienst in der Ka-

pelle des rusfishen Botschafts-Hotels bei. Um 5 Uhr Nach- fand im Kronprinzlihen Palais Familien-Diner statt.

tischen Bahnhofe, wohnte darauf dem S{hluß der Vorstellung im Friedrich-Wilhelmstädtishen Winter-Theater bei und kehrte mit dem 11 Uhr-Zuge nah Potsdam zurück. s

Ihre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kron- prinzessin wohnte gestern Vormittags mit Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin der Parade auf dem Königsplaß bei. Nachmittags 2 Uhr besuchte Höchstdieselbe die Wadczek-Anftalt, war Abends 9 Uhr mit Ihrer Hoheit der Prinzesfin Marie von Sachsen-Meiningen bei der Abreise des Kaisers von Rußland auf dem Anhaltischen Bahnhofe anwesend und kehrte um 10 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurü.

Sr. Majestät dem Kaiser und König find von den Vertretern der Städte Treptow a. d. Toll., Streliß, Neu- Streliz, Stargard i. Mecklenb. und Fürstenberg i. Mecklenb. Dankschreiben für die Abficht der preußishen Staatsregierung, als Hülfe zum Zustandekommen der Berliner Nordbahn eine Staatsgarantie für die von der Nordbahn-Gesellshaft aufzu- nehmende Prioritäts-Anleihe durh den Landtag zu bringen,

unterbreitet worden. Der Bundesrath, der Aus\schuß für Zoll- und

Steuerwesen und die vereinigten Ausshüs}se für das Landheer und die Festungen und für Seewesen hielten heute Sißzungen.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten, welher noch die Staats-Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Achenbach beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung erledigter katholisher Bisthümer, fortgeseßt und zwar zunächst §. 4 angenommen.

8. 5 lautet:

„Kirchendiener, welche auf Anordnung oder im Auftrage eines staatlich nicht anerkannten oder in Folge gerihtlihen Erkenntnisses aus jeinem Amte entlassenen Bischofs, oder einer Person, welche bischöflihe Rechte oder Verrichtungen den Vorschriften diefes Geseßes zuwider ausübt, oder eines von diesen Personen ernannten Vertreters Amits- handlungen vornehmen, werden mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn auf Grund eines solchen Auftrages bischöflihe Rechte oder Verrichtungen aus- geübt sind, mit Gefängniß von ses Monaten bis zwei Jahren bestraft.“

Derselbe wurde nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Biesenbach, Kalle und Dr. Röterath und des Referenten Abg. Dr. Gneist angenommen.

8. 6. „Wenn die Stelle eines Bischofs in Folge gerichtlichen Urtheils erledigt worden ist, bat der Ober-Präfident das Domkapitel zur sofertigen E eines Bisthumsverwesers (Kapitelsvikars) aufzufordern. Erhält der Ober-Präfident nicht innerhalb zehn Tagen Nachricht von der zu Stande gekommenen Wahl, oder erfolgt niht binnen weiteren vierzehn Tagen die eidliche Verpflichtung des Gewählten, so erneunt d:r Mirister der geistlichen Angelegen- heiten einen Kommissarius, welcher das dem bis{öflichen Stuhle gehörige und das der Verwaltung desselben oder des jeweiligen Bischofs unterliegende bewegliche und unbeweglihe Vermögen in Verwahrung und Verwaltung nimmt. Zwangêmaßregeln,- welche erforderlich werden, um das Vermögen der Verfügung des Kom- missars zu unterwerfen, trifft der Ober-Präsident. Derselbe ist befugt, {on vor Ernennung des Kommissars und ¡elbst schon bei Erlaß der Aufforderung an das Domkapitel das im Vorstehenden bezeichnete Vermögen in Verwahrung zu nehmen und die hierzu er- forderlihen Maßregeln nöthigenfalls zwangsweise zu treffen,“

wurde, nachdem sih der Abg. Sarrazin dagegen erklärt hatte, in namentliher Abstimmung mit 266 gegen 92 Stimmen an- genommen. : A

S. 7. „Die Bestimmungen des §. 6 finden gleichfalls Anwen- dung 1) wenn in einem Falle, in welchem die Stelle eines Bischofs in Folge gerihtlihen Urfyeils Erledigt ift, dec Bisthumsverweser aus seinem Amte ausscheidet, öhne daß die Einseßung eines neun staatlich anerkannten Bischofs stattgefunden hat, und 2) wenn in anderen Fällen der Erledig:ng eines bis{chöflichen Stuhls bifschöflihe Rechte oder Verrichtungen von Personen auêgeütt werden, wel den E-fordernissen der §F. 2 und 3 nit entsprechen ;“

wurde nah einer kurzen Bemerkung des Abg. v. Mallinckrodt und einer Gegenbemerkfung des Abg. Dr. Gneist angenommen.

Ohne Diskusfion wurde angenommen F. 8. „Die Bestimmungen des §. 6 über die Bestellung eines Kom- missarius zur Verwaltung des dort bezeichneten Vermögens, sowie über die Beshlagnahme dieses Vermögens finden ferner in allen Fällen Anwendung, wenn ein erledigter biihöfliher Stuhl nicht innerhalb eines Jahres nah der Erledigung mit einem staatlich anerkannten Bischofe wiederbeseßt ist. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, die Frist zu verlängern.“ :

§ 9 lautet nach den Beschlüssen der Kommisfion:

„Die Verwaltungsbefugnisse des Bischofs gehen auf den Kommiffarius über. Die Kosten der Verwaltung werden aus dem Vermögen vorweg entnommen. Der Kommissarius vertritt den bis{chöflihen Stuhl oder den Bischof als sclchen in allen vermögenêrechtlichen Beziehungen nah Ane: Er führt die dem Bischof zustehende obere Verwallung und Aufficht über das kirchliche Vermögen in dem bischöflihen Sprengel, einschließlich des Pfarr-, Vikarie-, Kaplaneci- und Stiftungêvermögens, sowie über das zu kirchlihen Zwecken be- stimmte Vermögen aller Art. Der Kommissarius wird Dritten gegenüber durch die mit Siegel und Unterschrift versehene Ernen- nungê-Urkunde auc in den Fällen legitimirt, in welchen die Gesetze eine Spezial-Vollmacht oder eine gerihtlihe, notarielle oder ander- weit beglaubigte Vollmacht erfordern.“

An der Diskussion über denselben betheilizten fih die Abgg. Dr. Windthorft (Meppen) und Dr. Gneist und der Regiernngs- Kommissar Ministerial-Direktor Dr. Foerster. Der H. 9 wurde angenommen.

8. 10 lautet:

_ eDie Verwaltung des Kommissars endet, sobald ein in Gemäß- heit der Vorschriften dieses Gesetzes gültig bestellter Bisthums- verweser (Kapitelsvikar) die Bisthuméverwaltung übernimmt, oder sobald die Einsetzung eines staatlich anerkaunten Bischofs stattgehabt hat. Der Kommissarius ist für seine Verwaltung nur der vorge- seßten Behörde verantwortlich, und die von ihm zu legende Rech- nung unterliegt der Revifion der Königlichen Ober-Rechnunaskammer in Gemäßheit der Vorschrift des Ñ; 10 Nr. 2 des Geseßes vom 27. März 1872. Eine anderweite Verantwortung oder Rechnungs- legung findet nicht statt. *

Nachdem sich die Abgg. v. Mallinckrodt und Dr. Windthorst (Meppen) gegen, die Abgg. Dr. Virhow und Dr. Gneift für den Paragraphen erklärt und der Ministerial-Direktor Dr. Foerster fich gegen ein Amendement des Abg. Dr. Virchow erklärt hatte, wurde der Páragraph angenommen. Desgleichen ohne Diskusfion §. 11:

«Der Ober - Präsident bringt die nah den Vorschriften dieses Geseßes erfolgte Bestellung des Bisthumsverwesers, sowie die Er- uennunxg des Kommissars unter Angabe des Tages, an welchem ihre Amisthätigkeit begonnen hat, ingleihen das Erlöschen der Amts- thätigkeit und den Tag defselben durch den Staats-Anzeiger , sowie durch säammtlihe Amtë- und Kreisblätter, welche in dem bishöf- d L Taro ericheinen, zur öffentlihen Kenntniß.“ un s ;

Die Anwendung der §8. 6—11 wird dadurch nicht ausge- s{lofsen, daß das Domkapitel für die Dauer der Erledigun des bischöflichen Stuhles einen besonderen Vermögenêverwalter (Oeko- nomen) beftellt oder selbft die Verwaltung übernommen hat, oder daß eine besondere bischôfliche Behörde für dieselbe besteht, *

In der heutigen (60.) Sißung des Abgeordnetens hauses, welher am Ministertish der Staats-Minister Dr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde zunächst der Eins» gang zweier Vorlagen mitgetheilt: ein Geseßentwurf, betreffend die im Iahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts-Etats zu leistenden Staatsausgaben, und ein Staatsvertrag mit Meck- lenburg-Schwerin. Dann seßte das Haus die zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer, fort.

. 13 (nah der Fassung der Regierungsvorlage):

f ir in den Fällen der §S. 6 und 7 Nbt imrbais der ge- seßten Frist die Wahl eines. Biêthumsverwesers zu Stande, oder erfolgt niht binnen weiterer vierzehn Tage die eidlihe Verpflich- tung des Gewählten, fo verfügt der Minister der geistlichen Ange- [legenheiten die Einbehaltung der zum Unterhalt der Mitglieder des wahlberechtigten Domfkapitels bestimmten Staatsmittel, bis ein Bisthumsverwefer nah den Vorschriften dieses Gesetzes gültig be- stellt oder ein staatlich anerkannter neuer Bi!chof eingeseßt ist.

Dcr Minister ift jedoch befugt, einzelnen Mitgliedern des Dom-

fapitels dzs Staatêgehalt fortzahlen zu laffen. *

rief eine längere Debatte ktervor, an welcher fih der Staats-Minister Dr. Falk und der Regierungs-Kommissar Appellation3gerihts-Prä- fident Dr. von Schelling, die Abgg. Schröder (Lippstadt), v. Sybel und Dr. Gneist betheiligten. §. 13 wurde darauf gänzlih gestrihen. Zu den §8. 14 bis 16, die in der Debatte vereinigt wurden, \prach der Abg. Dr. Windthors| (Meppen), dem bei Schluß des Blattes der Regierungs-Kommisar Mi- nisterial-Direktor Dr. Foerster antwortete. 4

Der General-Lieutenant und Commandeur der 9. Di- vision von Rauch, sowie der General-Lieutenant und Com- mandeur der 17. Divifion, Freiherr von Schlotheim, haben fich in ihre Garnisonen Glogau resp. Schwerin zurückbegeben.

Der General-Major von Kuenski, bisher Comman- deur der 7. Feld-Artillerie-Brigade, welher vor Kurzem unter Versezung zu den Offizieren à la suite der Armee mit der Uniform des Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 3 (General-Feldzeugmeifter) Corps-Artillcrie, behufs Uebernahme des Kommandos der 13. (Königlich Württembergischen) Artil- lerie-Brigade tfommandirt und zum General-Major befördert worden, if aus diesem Anlaß zur Abftattung persönliher Mel- dungen von Münster hier eingetroffen.

Der General-Major von Biehler, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte der General-Inspektion des Ingenieur- Corps und der Festungen, hat \sch zur Inspizirung einiger Feftungen und Pionier-Bataillone nah außerhalb begeben.

Der General-Arzt des Garde-Corps - und Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Professor Dr. von Lauer, hat fich mit einem mehrwöchentlihen Urlaub nach der Schweiz begeben.

Bayern. München, 4. Mai. Die bayerishen Bevoll- mächtigten beim deuts{chen Bundesrath, Staats - Minister Dr. von Fäufile und Ministerial - Räth von Riedel, find heute Vormittags aus Berlin hierher zurückgekehrt.

Nach Wiederbeginn der Sißungen der Kammer der Abgeordneten in kommender Woche wird zunächst die vor- läufige Berathung über den vom Abgeordneten von Schlör be- antragten Geseßzentwurf bezüglih des Ankaufs der bayeri- \chen Oftbahnen auf die Tagesordnung gestellt werden.

Sachsen. Dresden, 5. Mai. Die Zweite Kammer beschäftigte fich gestern in einer Abendsißzung zunächst mit dem Bericht der Finanzdeputation Abtheilung B. über das regel- mäßig in Höhe von 140,000 Thlr. im außerordentlihen Budget wiederkehrende Postulat zur planmäßigen Fortseßung der Elb- stromkorrektionsbauten. Hierbei rief eine Petition des Vorstands des sähsishen Schiffervereins, welher die Bewilligung einer größeren Summe zur rascheren Förderung jener Korrektions- bauten bezweckt, eine Diskusfion hervor. Die Kammer beschloß jedoch die Petition auf fih beruhen zu lassen und die Summe in der postu- [irten Höhe zu bewilligen. Ohne Debatte wurde alsdann der Pensions- und Wartegeldererhöhungen betreffende Geseßentwurf mit den von der Deputation im Einverständniß mit der Regierung bean- tragten Zusäßen angenommen, wonach den Hinterlafsenen der vor dem 1. Januar 1874 verstorbenen Staatsdiener die geseß- lihen Penfionen vom 1. Januar 1874 ab mit einem, nach der Höhe der Penfion abgeftuften Zuschlage von 20 bis 10 Prozent gewäßrt werden follen. Im Anschluß daran wurde der Pen- fionsetat ohne Debatte bewilligt.

In ihrer heutigen Sizung beschloß die Kammer auf An- trag derselben Deputationsabtheilung die Regierung zu ermäh- tigen, der Leipziger Handelskammer zun den Kosten der Vorar- beiten für eine Kanalverbindung der Stadt Leipzig mit der Elbe einen Beitrag von 3000 Thlr., dem Elster-Saalekanalver- ein zu Leipzig zu den von ihm vorzunehmenden Vorarbeiten eventuell einen solchen von 1000 Thlr. zu gewähren. Al3- dann beschäftizte fich die Kammer mit einer längeren Reihe von Petitionen um Errichtung von Güterfiationen, Anlage von Haltestellen 2c. Es fand darüber eine mehr als zweistündige Diskussion statt, da fast alle diese Wünsche ihre eingehende Be- fürwortung in der Kammer fanden.

Württemberg. Stuttgart, 3. Mai Der Prinz Wilhelm von Württemberg if heute zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen. Die Großfürstin Con- ftantin von Rußland is seit zwei Tagen mit ihren beiden Söhnen hier anwesend.

__— Außer den Kaiserlich russishen Herrschaften und der be- reits vor eiziger Zeit hier eingetroffenen Erbgroßherzogin von Sachsen werden zu den bevorstehenden Vermählungsfeierlichkeiten noch folgende Fürstlihe Gäste hier erwartet: Prinz August von Württemberg, der Herzog und die Herzogin Eugen Erd- mann mit ihrer Tochter, der Herzogin Pauline von Württem- berg, der Erbgroßherzog von Sachsen, der Prinz Wilhelm von Baden mit Gemahlin, die Prinzesfin Marie, geb. Prinzesfin von eer und deren Bruder, der Herzog Sergei von Leuch-

g.

Die Reihe der Fesilihkeiten, welhe aus Anlaß der bevorstehenden Vermählung des Herzogs Wilhelm Eugen von Württemberg mit der Großfürstin Vera von Rußland in Ausficht genommen sind, foll am Montag den 4. Abends mit einem auf der Königlichen Wilhelma eröffnet werden. Darauf findet am Dienstag Abend dem Hohen Brautpaare zu Ehren im großen Saale des Königsbaues eine dramatishe Aufführung mit lebenden Bildern, von Herren und Damen der Hofgesellshaft veranstaltet, fiatt. Mittwoch7 den 6. Mai, erfolgt die Ankunft des Kaisers von Rußland; Abends

Abends 81/2 U Se. Kaiserli it zur Verab- sciedung Sr. Majestät E Satirs Atoadé: Kas Sa Acthal,

Schluß 4¿ Uhr. L

ist im Königl. Hoftheater Galavorstellung, der die ganze Königl. Familie mit ihren Gästen anwohnen wird, und qu welcher “3

werden. Am Donnerstag, als am Vorabend des Vermählungsfestes, bringen die Mitglieder des hiefigen Liederkranzes dem Hohen Brautpaare im Scchchloß- hofe eine Serenade, Die Trauung selbst ist auf Freitag den §. Mai festgeseßt und wird zuerst nah dem Ritus der griehis{- katholishen Kirhe in der russischen Kapelle, sodann nach dem der evangelischen Kirhe im Weißen Saale des Königlichen Re- fidenzsh‘osses vollzogen, worauf die hohen Neuvermählien noch am gleichen Tage s

zum Besuche der Eltern des werden. E Der König und die Königin haben aus Anlaß der bevorstehenden Vermählung ihrer Nichte, der Großfürstin Vera, Kaiserlichen Hoheit, der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins die Summe von 2000 fl. aus ihren Privatmitteln zugewiesen.

4. Mai. Der Minister der Familien-Angelegenheiten des Königlichen Hauses, der Justiz und der auswärtigen Angelegen- heiten, v. Mittnacht, ist nach Abschluß der Berathung der Reichs - Iustizgeseze im Iustizausshuß des Bundesraths, am 2. Mai Nachmittags hierher zurückgekehrt.

Heute is die staatsrechtlihe Kommission der Kam- mer der Abgeordneten zusammengetreten, um den Bericht über die auf die Landes\ynode bezüglichen Königlichen Ver- ordnungen zu berathen. Die Verhandlungen werden mehrere Tage in Anspruch nehmen. Auf den 11. d. M. ift die Kom- misfion für außerordentliche Militärbedürfnisse zur Be- rathung der Berichte über die Geseßesentwürfe, betreffend die Ver- willigung der erforderlihen Mittel zu Vollendung des Retablifsements in engerem Sinn und den außerordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zu Ergänzung der Garnisonseinrihtungen, einberufen; die Dauer ihrer Sizungen wird fi gleihfalls auf mehrere Tage erstrecken. Der Wiederzusammeniritt der Ständeversammlung, welcher in der Hauptsahe nur die Erledigung der bei der Vertagung vom 31. Januar l. I, nicht mehr zum Abshluß gekommenen Gegenstände obliegen wird, kann dem „St. A. f. W.* zufolge niht wohl vor dem 18. d. M. erfolgen; die muthmaßlihe Dauer ihrer Sitzungen ist auf vier bis fünf Wochen zu berechnen. :

Baden. Baden, 3. Mai. Auf der Durchreise von Sihloß aat wo am 28. April ihre Trauung fiattgehabt hatte, befinden fi seit einigen Tagen Herzog Karl Theodor in Bayern, Sohn des Herzogs Max in Bayern, und. seine Gemahlin, Prinzessin Maria Iosepha von Braganza, Tochter des verstorbenen Dom Miguel von Portugal, in hiefiger Stadt. Die Hohen Herrschaften find im englishen Hofe abge- stiegen. Ihr Besuh gilt der Schwester des Herzogs, der hier verweilenden Gräfin Trani.

Me&ck&lenburg. Schwerin, 5. Mai. Die Groß- herzoglihen Herrschaften werden morgen mit dem Groß- fürsten Wladimir von Rußland gegen 5!/, Uhr NaŸ- mittags mittelst Extrazuges von Berlin hier eintreffen.

Den „Meckl. Anzeigen* entnehmen wir Folgendes :

„Mit Bezug auf die Nachricht von der Verlobung Ihrer D A Herzogin Marie mit- Sr. Kaiserlichen Hoheit dem

roten Wladimir von Rußland haben verschiedene Blätter die Mittheilung gebracht, die Herzogin habe, als der Großfürst im Jahre 1872 zuerst um fie geworben, die von russischer Seite, der dortigen Tradition gemäß, zugleich gestellte Anforderung des Ueber- tritts zur griehisheu Kirche abgelehnt, es sei aber aber neuerdings diese Anforderung von russischer Seite aufgegeben, so daß die Herzogin auch als russis&e Großfürstin demnächst bei ihrem evangelis-luthe- rishen Bekenntnisse verbleiben werde. Sicherem Vernehmen nach ist diese erfreuliche Mittheilung begründet, indem es den von Sr. Majestät dem Kaiser Alexander veranlaßten entgegenkommenden Bemübungen auf russischer Seite gelungen ist, in diesem Falle die Schwierigkeiten zu beseitigen, welche biéher die Tradition der Ver- mählung russischer Großfürsten mit evangelifchen Prinzessinnen entgegen- geftellt hat. Unrichtig ist dagegen die Mittheilung anderer Blätter, es habe die Verlobung durch Prokuration vermittelst einer namhaft gemachten dritten Perjönlichkeit stattgefunden. Vielmehr ift, wie die gestrige amtlihe Bekanntmachung besagt, die Verlobung hier am 2. Mai unmitteibar nach der Ankunft des Großfürsten ge\{lofsen, und nur die Proklamation derselben hat erst am folzenden Tage in Berlin in Gegenwart Sr. Majeftät des Kaisers von Rußland statt- gefunden. * : :

Sacyzen - Weimar - Eisena. Weimar, 2. Mai. (Fr. I.) Aus den beiden lehten Sizungen des Landtags ist als bemerkenswerth Folgendes zu notiren: Die Etatsüber- {üsse sollen von der nächsten Finanzperiode an in Einnahme gestellt werden; das Steuergeseß auf die Jahre 1875—77 ward angenommen, der Steuerfuß, wie scither, mit 12 Pfennigen vom Thaler, oder 3,4 von der Mark, genehmigt; für die Staats- diener wurden die höheren Besoldungen {hon mit dem nächsten 1. Juli bewilligt, für die Geistlihen und Lehrer ward jedoch diese Begünstigung abgelehnt; die Wittwenpenfisn soll künftig nicht unter 100 Mark, \ons den fünften Theil der Besol- dung des Verstorbenen, betragen; die begehrten Beiträge zur Unterstühung armer Gemeinden bei Schulbauten wurden bewilligt, eben so 250 Thlr. pro 1874 zur Ausbildung von Lehrerinnen.

Anhalt. Dessau, 4. Mai. Die Herzogin Karoline von Mecklenburg-Streliß wird mit dem heutigen Abend- zuge die Stadt wieder verlassen. Der dritte Sohn des Her- zogs, Prinz Eduard, der vor einigen Tagen von Ballenstädt zum Besuch hier eintraf, hat Krankheitshalber seine Abreise verschoben, befindet sich jedoch in der Besserung.

Am 7. d. M. wird General v. Blumenthal zur In- \pizirung der Truppen hier eintreffen.

sondere Einladungen erg

unäch| nah Friedrihshafen und sodann S anf nach Schlefien begeben

Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. Mai. Der Kaiser ist gestern Abend nah Budapest abgereist. Das Reichs3geseÿblatt veröffentliht die Konzesfions-

Urkunde vom 30. Oktober 1873 für die Lokomotiv-Eisenbahn

Falkenau-Graßlig. ;

5. Mai. (W. T. B.) In der deng Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte in Erwiderung auf die Interpellation betrefs der finanziellen Krifis der Finanz-Minister, daß es der Regierung willkommen sei, vor der Vertagung des Reichsrathes nochmals ihre Stellung zur Krisis darzulegen. Die Abnahme der Konsumtion und die damit verbundene Stockung in einzelnen Produktions- zweigen seien theils eine natürlihe Rückwirkung der auf dem Effektenmarkt herrschenden Krifis, theils eine Folge wiederholter Mißernten nnd außerdem noch dadurch wesentli verschärft, daß viele auswärtige Verkehrsgebiete das Schicksal gleih ungünstiger Wirthschaftsverhältnisse mit uns theilten. Es sei unmöglich, daß man mit den Mitteln, welche einer Staatsgewalt zur Verfügung stehen, einer Krisis Stillstand gebieten könnte, welche aus dem Zusammentreffen so verschiedenartiger Ursachen hervorging. In- soweit ein Eingreifen des Staates besonders behufs der Vermeh- rung der Kreditgewährung und Beförderung der Bauthätigkeit,

funden. Die Regierung \ei unablässig bemüht, die geseßlih ge- g Ei enbühnbacten und Staatsbauten möglichst bald auszuführen. Falls gegen Erwarten eine Stockung der Arbeits- thätigkeit größere Dimenfionen annehmen sollte, werde die Re- gierung alle durch die Umstände gebotenen Maßregeln einleiten. Wenn die Nachfrage nah Salinenscheinen nicht namhaft nah- ließe, würde die Regierung eine weitere Zinsfußermäßigung ein- ireten lassen. Auf Grund des Dezembergeseßes seien zunächst 16 Vorshußkassen mit einer Dotation von 10,600,000 Gulden errihtet worden. Namhafte Beiträge seien dadurh dem Handel und Gewerbe zugeführt, außerdem habe die Regierung auf an- derem Wege noch weit bedeutendere Summen flüsfig gemacht. Die Regierung begreife vollklommen den Ernft der wirth\caft- lihen Situation, könne fich aber auch nit verhehlen, daß, wäh- rend früher dur die Uebershägung der Kapitalskraft und die Anpreisung aller Werthe auf die Leichtgläubigkeit des Pu- blifums hin gesündigt wurde, nunmehr eine Unterschäßung der wirthschaftlichen Kraft und ein ungerechifertigies Miß- trauen in die allgemeine Kreditwürdigkeit eingetreten fei, welches von gewinnsüchtigen Spekulanten ausgebeutet werde. Die Re- gierung werde fernerhin diz Entwickelung der ökonomischen Ver- hältnifse mit offenem Auge und warmem Herzen verfolgen, und wenn fie fich auch niht berufen fühle, die Schäden, welche Ein- zelne dur verfehlte Spekulationen erlitten hätten, auf Kosten der Gesammtheit zu heilen, so werde fie im Sinne des Kaiser- lihen Handschreibens vom 28. Februar d. I. sich möglichst be- streben, die wirthshaftlihen Bedrängnisse zu lindern. Die Ausführungen des Finanz-Ministers wurden beifällig aufgenom- men. Im weiteren Verlaufe der Sizung ward der Antrag des Abg. Dr. v. Plener, über diese Beantwortung der Inter- pellation morgen die Debatte zu eröffnen, mit 126 gegen 70 Stimmen abgelehnt.

Im weiteren Verlaufe der heutigen Sizung des Abgeord- netenhauses stellte der Abg. Dr. Heilsberg den Antrag, daß die Wahl der Mitglieder der Delegation künftig aus dem ganzen Hause statt aus den einzelnen Ländern vorgenommen werden solle.

Pest, 3. Mai. Die Abendausgabe der „Pester Correspon- denz* meldet: Der Marineaus\chuß der ungarischen Dele- gation authenticirte den Bericht, demgemäß der Aus\{huß als unbedecktes Gesammterforderniß der Marine für 1875 10,002,916 Fl. (um 762,144 Fl. weniger als für 1874) zu votiren be- antragt. z

Das Fünfer-Subcomité des HeereS3aus\chus#\es ungari- \chen Delegation beantragte, bei den Titeln 10 bis 16 des Extra- ordinariums zusammen 926,300 Fl. zu ftreichen. :

Der Heeresaus\huß hielt eine fünfstündige Sizung, erledigte die Titel Z bis 12 des Extraordinariums und beantragte, im Extraordinarium bisher zusaminen 1,644,300 F|. zu streichen.

4, Mai. Das Abgeordnetenhaus verweigerte, dem Antrage des Immunitätsaus\{hu}ses gemäß, die Auslieferung der Abgeordneten Becze und Graf Haller. j

Sodann wurden der Geseßentwurf über Aihung der See- \hiffe unverändert angenommen und die rüéständigen Para- graphe der Notariatsvorlage verhandelt. Bei den §8. 2 und 7, welche die Sprachenfrage bei Notariatsurkunden betreffen, bean- tragte der Centralausschuß die Zulässigkeit auch anderer Landes- sprachen als der ungarishen. Ein Minoritätsvotum wünschte den aus\chließlihen Gebrauch der ungarishen Sprache. Nah längerer Debatte wurde der Aus\shußantrag, von Bonds amen- dirt, angenommen.

Im Oberhause wurden Geseze publicirt.

Schweiz. Bern, 1. Mai. In Ehür ftarb am 28. v. M. der ehemalige Sonderbunds-General I. U. v. Salis-Soglio im Alter von 84 Jahren. Geboren 16. März 1790, war er zuerst zum Kaufmann bestimmt, entschied fich aber dann für die militärishe-Laufbahn, trat’ in bayerische Dienste und machte unter Wrede die Feldzüge von 1813 und 1814 mit. Bei Hanau und Brienne zeihnete er fich aus. 1815 trat er als Hauptmann eines Schweizer-Regiments in holländishe Dienste, welche er 1840 als Generalmajor verließ. Er wurde hierauf eidgenösfischer Oberst. 1847 übernahm er, obgleih Protestant, den Oberbefehl über die Sonderbunds-Armee. f rw

St. Gallen, 29. April. Das Organisations-Comité des \chweizerishen Schüßenfestes sagt, der „Karlsruher Ztg.“ zufolge, in seiner Einladung an die deutshen Shüßen zum eid- genöffishen Schügzenfeste in Sk. Gallen: E

St. Gallen, die Ihren Gauen zunächst gelegene \{weizerische Stadt, begt die frch: Hoffnung, am diesjährigen Schüßtenfeste eine besonders starke Zahl deutscher Süßen in ihren Mauern begrüßen zu föanen. Nicht des blos äußerlichen Umftandes nächster Nabar- schaft wegen bauen wir zuversichtlich auf zahlreichen Zuzug vom Reiche her, nein, unscre Erwartuna tüßt sich auf einen tieferen Grund. Bei der hohen Bedeutung des großen Kulturkampfes, welche das in einem ewig denkwürdigen Kriege geshaffene und seither durch weise Bundesgeseße Ton- solidirte Deuts: Reich mit wahrheits- und freiheitsscheuen, finsteren Mächten aufgenomm:n hat, und nahdem auch die schweizerishe Eidge- nossenschaft berufen erscheint, an diesem Kampfe Theil zu nehmen, ist es zum wahren doppelten Bedürfnisse der deutschen und schweizeris{hen Schützen geworden, sich neuerdings zusammen zu finden und sih zu \charen unter die gemeinsame Fahne. Diese Fahne ist es, deutsche Schützenfreunde, welhe wir in St. Gallen aufhissen. So kommt denn und tauscht ein gegen das urfrige Euer Manneswort, das unver- brücßliche, daß wir zusammenhalten und auzharren wollen wie treue Bundcsgenessen im Kampfe für die Geistesfreihzit und alle s{önen Errungenschaften moderner Kultur!

Niederlande. Haag, 29. April. Im Hafen von Vlifsingen langte, von Nicolajeff kommend, am 26. d. die russische Dampfjaht „Livadia“, an deren Bord der Kaiser von Rußland fich na England begeben wird, an. Das Kriegs- dampf\schiff Franklin“ von der Flotte der nordamerifkanischen Union wird nebst noch mehreren Kriegsschiffen der Vereinigten Staaten ehester Tage auf der Rhede von Vlissingen erwartet.

Großbritannien und Jriand. London, 4. Mai. Die Königin kam heute in Begleitung ihrer ute Tochter von Schloß Windsor nach London, wo fie im Buckinghampalast abstieg und bis Mittwoch verweilen wird. ,

Wie der „Morning Post“ aus Dublin mitgetheilt wird, ift, nachdem der Herzog und die Herzogin von Edinburgh die Einladung des Herzogs von Abercorn zu einem Besuche Irlands während des kommenden Herbstes an- genommen haben, auch Ihrer Majestät von dem Statthalter eine Einladung zugegangen.

5. Mai. (W. T. B.) Ueber den von Lord Russell \{on vor längerer Zeit angekündigten, in der gestrigen Sizung des Oberhauses verhandelten Antrag betreffs Vorlegung der diplomatishen Korrespondenz über Verhandlungen der Konti- nentalmächte zur Aufrehterhaltung des europäischen Friedens wird weiter berihtet: Lord Russell wünschte über die Verhältnisse der europäishen Staaten zu einander und die Ab- fihten Englands, namentlich aber darüber unterrichtet zu sein,

eines vorübergegangenen oder als die Vorboten eines neu her-

aufziehenden Sturmes zu betrachten habe. Lord Ruffell nahm

Bezug auf die vom Feldmarschall Moltke im Deutschen

Reichstage gethane Aeußerung, „dasjenige, was Deutsch-

land in einem halben Jahre mit den Waffen errungen

habe, das möge es ein halbes Inhrhundert mit den Waffen

\chühßen, damit es nicht wieder entrissen werde.“ Redner

fügte hinzu, daß nah den ihm zugekommenen Mittheilungen die

franzöfishe Armee vom höchsten Marshall bis zum niedrigsten

Soldaten Revanche für dasjenige wolle, was fie als eine Spo-

liïrung des franzöfishen Gebietes betrahte. Seien alle diese

Dinge als die Anzeichen eines neu herannahenden Sturmes an-

zusehen, so sei es wünschenswerth, zu wissen, ob die englische

Regierung bereit sei, Maßregeln zu treffen, durh welhe der

Frieden erhalten werden könnte. Er (Redner) fei überzeugt,

daß der Einfluß Englands im europäishen Rathe \o groß sei,

daß es in seiner Macht stehe, den allgemeinen Frieden aufrecht

zu erhalten. Er nehme an, daß England bereit sei, alle ver-

tragsmäßigen Verpflichtungen seinen Alliüirten gegenüber zu er-

füllen, und hoffe, England werde allen ihm zu Gebote stehenden

Einfluß zur Erhaltung des Friedens aufbieten , falls die Gefahr

einer Störung desselben bestehe.

Lord Derby erwiderte, es fei \{chwierig, in allgemeinen

Wendungen und Ausdrücken einen so wihtigen Gegenftand zu erörtern. Allein die Verantwortlichkeit seiner Stellung mache es

ihm zur Pflicht, nur in sehr allgemeinen Ausdrücken und unter großer Reserve eine Antwort zu geben. Was etwaige politische Verwickelungen in einer weiter hinaus liegenden Zukunft anbe- trifft, so würde es für Jeden in seiner Stellung weder recht,

noch ehrenhaft sein, leugnen zu wollen, daß in den gegenwär- tigen Erscheinungen einiger Grund zu Mißverständnissen und Besorgnissen gefunden werden fönnte. Diese seine Anficht gründe sich niht auf offizielle Mittheilungen, er komme zu derselben viel- mehr dur Informationen, die außer ihm auch der ganzen Welt zugänglih seien. In Frankreich herrsche die vielverbreitete An- ficht, daß man das durch Kriegsglück Verlorene wieder ge- winnen müsse, während Deutschland eb:nso fest entshlofsen sei, das Gewonnene zu behalten. Das Alles sei weltbekannt. Wenn in Folge dessen früher oder später Krieg entftehen sollte, so hege er den Wunsch und die Hoffnung, daß dies später ge- schehen möge, weil dann wahrscheinlich die jeßt noch herrschende Erregtheit sich gemindert haben werde, und weil in diesem Falle die Wahrscheinlichkeit für eine Erhaltung des Friedens eine grö- here sein werde. Er könne niht sagen, wxs in einigen Jahren etwa geschehen dürfte; aber troß dieses Gefühles der Ungewiß- heit müsse er erklären, daß nach allen Nachrichten zu urtheilen, die ihm geworden, und nach der allgemeinen Bedeutung und dem Sinne der Miitheilungen zu \{chließen, die ihm aus allen Theilen Europas zugegangen, ein Anlaß zu der ernf- lihen Besorgniß niht vorliege, daß irgend eine Störung des europäishen Friedens bevorstehe. Im Falle einer imminenten Kriegsgefahr sei es unzweifelhaft, daß Eng- land kein fich darbietendes Mittel zur Erhaltung des Friedens unversuht laffen werde, ohne jedoch England selbst in einen Streit zu verwiKeln, an dem es fein Interesse haben würde. Was die internationalen Verträge betreffe, \o sei es, falls aus irgend einem Grunde ein Vertrag oder eine Verpflich- tung zeitweilig unanwendbar werden sollte, jedenfalls Englands Pflicht, solches den anderen Kontrahenten mitzutheilen. „Aber wenn wir die Verpflihtungen eines Vertrages übernehmen und den anderen Kontrahenten die Berechtigung zu der Annahme geben, daß wir dieselbe als bindend betraten, so verlangen die Ehre und die Redlichkeit deren Aufrechterhaltung. England if noch in den leßten Jahren Verträge eingegangen ih sage, daß wir dieselben als bindend betrachten.* Lord Derby \{loß darauf mit der Erklärung, daß er die gewünschten Korrespon- denzen aus Rücksicht auf andere Regierungen niht vorlegen könne; andere Schriftstücke, die ohne Unbequemlichkeit dem Hause idi werden könnten, wolle er demselben gern zugehen

assen.

Frankrei. Paris, 5. Mai. Wie das „Iournal offi- ziel* meldet, ist der Präsident der Republik in Begleitung des Kriegs-Ministers und eines Adjutanten am 3. Abends nah Tours abgereist, wo er am Montag früh eintraf. Während des Vormittags legte der Marschall den Grundstein zu den

neuen Kasernen, besuhte darauf die Kasernen der Kavallerie

und die städtishen und militärishen Hospitäler und besichtigte, nachdem er vorher die Civilbehörden und die Geifilichkeit eimpfan- gen, die in Tours in Garnison liegenden Truppen. Am Abend begab fich der Marshall nah Saumur, wo er am 4. die Reit- \{hule befihtigen wird.

Die Festung Toul, aus der man einen bedeutenden Waffenplaß machen will, soll von vier Forts umgeben werden. Das erste kommt auf den Mont Saint Michel, der 385 Meter hoc ist und 950 Meter nördlich von der Stadt entfernt liegt. Derselbe beherrsht die Landstraßen nah Metz und Verdun. Das zweite Fort wird im Westen auf der äußersten Südspigze der Hochebene des Waldes von Pagny errichtet werden. Dieselbe hat eine Höhe von 359 Meter, ist 1500 Meter vom Plaße ent- fernt und beherrscht das Thal des Ingresfinbahes. Die Position von Domgermain, die zwishen Val de Passey und dem Ringe der Mosel liegt und 382 Meter hoch ist (bei St. Maurice), wird durch das dritte Fort befestigt. Dieser Punkt befindet fich 310 Meter von Toul entfernt, hat aber den Nachtheil, daß er von gewissen Punkten des Waldes Grand Mont und der Gegend von Charmes behcrrsht wird. Es ist daher möglih, daß man ein weiteres Fort auf der an der Landstraße nah Vaucouleurs und Langres gelegenen Anhöhe von Jacobin (750 Meter) erbaut. Das vierte Fort kommt nah Villey-le-Sec, das 3000 Meter vom Plage entfernt ist und das Moselthal behercsht. Villey hat eine Döb von 333 Meter. Für diese Position ift eine 365 Meter hohe Anhöhe im Walde von Bois l'Evêque gefährlih. Ebenso soll Reims ein wichtiger Delenpiay werden. Man will es zum Sit des Ober - Kommandos des VI. Armee-Corps machen und eine Artillerie-Direktion und Schule dort errihten. Diese mili- tärishen Anstalten werden 5 Millionen kosten, welche die Stadt dem Kriegs-Minister vorshießen und von dem Staate später zurückerhalten wird.

Ein weiterer Konflikt ist zwishen dem Rhone- Präfekten Ducros und dem Generalrath seines Departe- ments ausgebrochen. Der Präfekt weigert fi, einem Theile der Mitglieder der von dem Rhone-Departement zur Ausstellung nah Wien gesandten Arbeiterdelegation die ihnen noch zukommende Geldentshädigung auszuzahlen. Wie aus einem Schreiben des Präfekten an eines der Mitglieder der Delegation hervorgeht, ftüßt sich der Präfekt bei seiner Weigerung darauf, daß die be- treffenden Delegirten in ihren Berichten die Politik und die soziale Frage berührt hätten, und daß deshalb weder das Departe- ment noch die Stadt Lyon ihnen Subventionen zukommen lassen

möglihwar, hätte dasselbe unter Mitwirkung des Reichsrathes statt-

ob man die fich zeigenden Symptome als die leßten Spuren

Fönnte.