1874 / 107 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

machten Erfah1ungen durchaus nicht als Gründe für eine Aenderung der Tarife zu Ungunsten der Industrie und Landireirthschaft betrachtet werden sollen; : ;

IT. daß daher mindestens die Resultate des Jahres 1874 abge- wartet werden müßten, bevor eine Entscheidung in der Tariffrage ge- tróffên wird;

TII. daß endli bei allen generellen oder lokalen Untersuchungen über diese Frage die Vertreter der Jndustrie und Landwirthschaft, als dén Vértretern der Eisenbahnen vollkommen gleichberehtigte Mitglieder der betreffenden Kommissionen, ebenfalls gehört werden müßten. *

Zum zweiten Punkt der Tagesordnung beshloß die Versamm- lung, dem Antrage gemäß, die Bildung der in Rede stehenden Börse in Düsseldorf und beauftragte den Vorstand und Aus\{huß, alle zur Förderung des Projektes erforderlichen Schritte zu thun.

Verkehrs-Anstalten. :

Nah dem jeßt herausgegebenen Jahresbericht der Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen füx 1873 war die Gesammtlänge der Eade 1873 im Betrieb stehenden pfälzischen Bahnen 56,18 Meilen, wovon auf die Ludwigsbahn 24,86 M., auf die Maxi- miliansbahn 12,64 M. und auf die Nordbahnen 18,68 M. entfallen. Die Erwartung, daß Einnahme und Verkehr im Maßstabe des Jahres 1872 sich auc pre 1873 fortentwickeln würde, ist nicht zutreffend ge- wesen, indem die im Gefolge der Wiener Krisis so sehr gedrückten Verhältnisse der Industrie und des Bandes ihre lähmende Wirkung nothwendig auf den Eisenbahnyerkehr übertragen mußten. Die Gesammtcinnahme des Jahres 1873, welche 6,881,912 Fl. betrug, ergiebt in Folge dessen gegen das Verjahr einen Ausfall von 120,527

l. Es fommen hierbei in Betraht: der Personenverkehr mit 1,563,187 Fl. (gegen 1872 169,104 Fl.), der Gepäckverkehr mit 68339 Fl. + 3598 Fl), der Viehverkehr mit 50,453 Fl. (— 380 Fl.), der Güterverkehr mit 2,865,208 Fl. (+- 281,165 31l.), der Kohlenverkehr mit 1,821,891 Fl. (— 158,936 Fl.), sonstige Einnahmen mit 512,833 Fl. (— 76,830 Fl.). Der Personen-

Inserateu-Exrpedition

transport : nd der Kohlenverkchr haben am meisten unter der Ungunst der Verhältnisse gelitten. An Kohlen sind im Gan?eti 21,291,482 Ctr., 990,307 Ctr- weniger als in 1872 befördert worden und wird der Ausfall eines Theils der Ableitung des Kohlenverkehrs nach_ dem Elsaß und der Westshweiz über die kürzere Linie Saargeinünd-Saar- burg, anderen Theils aber den beträchtlichen Kehlenpreisaufshlägen zugechrieben, welche cinem besondern Aufschwunge des Berens nicht förderlih waren. Der Güterverkehr allein zeigt einen erfreulichen Aufs{wuüng der Frequenz und des Ertrages; es wurden im Ganzen 37,309,109 Ctr. gegen 32,492,339 Ctr. in 1872 befördert.

Sind nach Vorstehendem die Einnahmen des Jahres 1873 keine günstigen gewesen, so sind dagegen die Betriebsavsgaben durch hohe Materialpreise und Arbeitslöhne niht unerheblich gesteigert worden. Die Gesammtausgabe stellt sich auf 4,635,198 Fl. cder 67,3 % der Bruttoeinnal me, während fie 1872 rur 52,9 % der damaligen

ruttccinnabme betragen hatte. Nach Abzug der Ausgaben von den

innahmen verbleibt allerdings ein Reinertrag von 2,246,714 Fl. Hiervon kommen jedech in Abrechnung die Zinsen der Aktien der

fälzishen Eisenbahnen, die Zinsen sämmtlicher Prioritäten Und zur

mortisation der leßteren 1,990,203 Fl., außerdem die der Ludwigs- und Maximiliansbahn mit 650,700 Fl. garantirten Präzipuen, so daß also für 1873 eine Superdividende nicht bezahlt werden kann, der Staat vieimehr behufs vollständiger Deckung der garantirten Zinsen und Präzipuen ein-n Zinézus{huß von 394,189 Fl. - zu leisten haben wird.

Die Transportmittel dec Pfälzischen Bahnen bestanden Ende 1873 aus 123 Stûck Lokomotiven, 303 Pexsonenwagen mit 12,936 Sitßpläßen und 3663 Lastwagen aller Art mit einer Tragfähigkeit von 683,600 Centnern. Jede der 123 Maschinen hat durchschnittlich 4903 M. gefahren und zwar die Personenzugmaschinen im Durch- {nitt 5862 M., die Güterzugmaschinen im Durchschnitt 4357 M. Die mit den Transportwagen im Jahre 1873 zurückgelegte Achs- meilenzahl beläuft fih auf 19,560,589.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 8. Mai. Opernhaus. (112. Vorstellung.) Die Mönkguter. Liederspiel mit Tanz in 1 Aufzug von Gursky, Musik von Robert Radecke. Hierauf: Gretna-Green. Panto- mimisches Ballet in 1 Akt nach Nuitter und Merante ‘vón P. Taglioni. Musik von Guirand. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Swchauspielhaus. (123. Vorstellung.) S@Ÿ@were Zeiten. Original-Luftspiel in 4 Aufzügen von J. Rosen. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonnabend, 9. Mai. Opernhaus. (113. Vorstellung.) Ein Sommernachtstraum von Shakespeare, überseßt von Schlegel in 3 Aften. Musik von Mendels\sohn-Bartholdy. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (124. Vorstellung.) Neu einstudirt: Iphi- genie auf Tauris. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern- haus-, wie zu den Schauspielhaus-Vorstellungen) in den Brief- kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen- über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten is täglih für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater-Billets im Bureau der Gereral- Intendantur oder an anderen Orten werden als niht eingégan- gen angesehen und finden keine Beantwortung. -

ms 7 Desfentlich ér Anz ig ér. P anittet nimmt an die autorifirte Annencen-Expedition von f

des Dentschen Reichs-Anzeigecs

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: 2 Kentuiie, Sublesiationes/,: Rufgebots „Ver:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

ladungen u. dergl. z 5 Ver?ë#vfte, Lorpattungen, Submisfionen 2c.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen-

Oeffentliche Borladung. Auf Grund der An- klage der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Löwen- berg vom 17. April d. J. ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 20. April 1874 gegen die Militärpflichtigen: 1) Carl August Gutsche, am 12. Februar 1850 zu Hainau geboren, evangeli- scher Religion, 2) Alfred Woldemar Bruno Klimsky, géboren den 16. Oktober 1850 zu Hainau, zuleßt Bäckergeselle daselbst, evangelisher Religion, im Jahre 1869 auf Grund eines Passes der Kreis- Ersaß-Kommisfion nach Rußland gegangen, 3) Carl Gustav Herrmann Weigmann, geboren den 7. Juli 1850 zu Ober-Straupiß, evangelischer Religion, 4) Gustav Bruno Oscar Tapp, geboren den 15. April 1851 zu Hainau, evangelischer Religion, und 5) Ls aul Adolph Elsner, geboren den 22.

anuar 1850 zu Liegniß, heimathsberehtigt in Lo- bendâu, evangelischer Religion, wegen Entziehun vom Militärdienste auf Grund des §8. 140 Straf- geseßbuhs und ‘des Geseßes vom 10. März 1856 die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Septeutber d. I., Mittags 12 Uhr, im Sißungssaáäle Nr. 2 des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Zu diesem Termine werden die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidi- gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine an- zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfabren werden.

. Goldberg in Sihlesien, den 20. April 1874. ¿[Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

(i. 7941 Königliche Ostbahn.

Die Räumung der auf dem Ostbahuhofe hierselbst befindlihen Appartements soll in öffentliher Sub- mission vergeben werden.

Hierzu steht auf

Sonnabend, den 23. Mai cr.,

: Bormittags 11 Uhr, im hiesigen Betriebs-Jnspektions-Bureau Termin an, ps ie Kelibem Tage Offerten frankirt und mit der uf\rift: „Submission auf Räumung der Appartements“ einzureichen sind. Verzeichnisse der Gruben und Bedingungen lie- gen im genannten Burau aus. Berlin, den 4. Mai 1874.

Königliche Betriebs-Inspektion I.

Pauly.

* * Bekanntmachung.

7 Zum Neubau der Landarmeun- und Corrigen- den-Anftalt zu Lübben follen die nachstehenden Arbeiten im Wege der Submission an geeignete Un- ternehmer verdungen werden : a, 2780 Kilog. Gußeisen in .8 Stück Säulen nebst 4 Zwischenstüen, b, 4390 desgl. zu 2 Stück Schornsteinröhren, €. 112 Sckmiedeeisen zu Ankern nebst Splin:hen für die Befestigung der sub þ, aufgeführten SGomsteine, à 8 , Schmiedeeisen zu Schraubenbolzen ebendazu; eub a. bis d. verans(lagt auf 825 Thlr. e, die Anfertigung einer Wasserlei- tung aus gezogenen \miedeeisernen Röhren d 2 Pumpen, 3 \chmiede- eisernen Bassins 2c., veranschlagt auf-2500 , f. Anfertigen und Verlegen der Wasser- ableitung von Thonröhren incl. der erforderlichen Schlammbassins 12. Va a g. die Anfertigung und Aufstellung eines kleinen Dampfentwicklers nebst voll- ftändiger Armatur für die Bade- Anstalt, veranschlagt zu s , Unternehmungéluftige auf eines oder das andere der voraufgejührten Ausführungen wollen ihre ver-

1470

é. Berloxsung, Lmortisation, Zintzahlung u. f. w. von öfentiihen Papieren.

Rudolf Moísc in Verlin, Lei»zig, Hamburg, Frank-

5. Industrielle Etabliffements, Fabriken u. Broßhandek,

6 Verschiedene Bekanatamungen

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien-Nachrichten.

9. Central- vandeis Register Erscheint in sepa- rater Brilage.

sfiegelten mit der betreffenden Aufschrift versehene | Offerten dem Unterzeichneten bis :

: [e Montag, den 1. Juni d. I., Nachmittags 3 Uhr, einreichen, zu welcher Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten die eingegangenen Offerten geöffnet werden. Zeichnungen, Anschläge, Bedingun- gen können in dem Bureau des Unterzeichneten in den gewöhnlichen Dienststunden eingeschen werden. Von den Anschlägen und Bedingungen können auf Wunsch Copien gegen Erstattung der Copialien be- zogen werden. Sorau N.-L., den 5. Mai 1874.

Der Königliche Bau-Inspektor.

Pollak.

[1762] Bekanntmachung.

Am Montag, den 1. Inni, Bormittags 12 Uhr, soll im Wege der öffentlichen Submission im Bureau der unterzeichneten Festungshau-Direktion der in der Nähe des Heppenser Forts zu Wilhelmshäven aus- zuführende Bau eines Kriegs-Putlver-Magazins inkl, Lieferung sämmtlicher eneral- Entreprise vergeben werden.

Die Offerten sind verfiegelt und portofrei mit der Aufschrift „Submission auf den Bau eines Kriegs- Pulver-Magazins“ vor dem Submissionätermin der Festungsbau-Direktion einzusenden. Im Bureau der leßteren sind die Bedingungen, Bauaufnahme, Kostenanshlag und Zeichnungen zur Einsicht aus- gelegt, auch fönnen die Bedingungen mit Ausschluß der übrigen Schriftstücke und der Zeichnungen, gegen Erstattung der Kopialien übersandt werden.

Die Anschlagsumme beträgt ppr. 39,244 Thlr. und sind die Offerten in Prozentsäßen über oder unter dieser Summe abzugeben.

Wilhelmshaven, den 1. Mai 1874.

Königliche Festungsbau-Direktionu.

aterialien in

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Papieren.

[1827] Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 unseres Reglements vom 3, September 1836 machen wir bekannt, daß die unter Nr. 582, 2060 und 2499 in die Berliner all- gemeine Wittwen-Pensions- und Unterstüßungskasse aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Be- rihtigung ihrer am 1. Januar d. J. fällig gewor- denen Beiträge von uns exkludirt worden sind.

Berlin, den 6. Mai 1874.

Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen- Pensions- und Unterstübßungs-Kasse. Burgharkt.

Kündigun der Berenter Kreis-Obligationen.

Die sämmtlichen noch im Umlaufe befind- lichen Obligationen des Berenter Kreises werden den Inhabern mit der Aufforderung hiermit gekün- digt, die Kapitalbeträge bei den nachstehend bezeih- neten Zahlungéstellen gegen Rückgabe der Obliga- tionen, welchen die nicht verfallenen Coupons und Talons beiliegen müssen, zu erheben.

Zur Einlsfung gelangen :

a. die erste Emission, auf Grund des Privi- legii vom 9. Februar 1857 ausgefertigt. (Litt, A „„B,., C., D. und E.)

Hb. die zweite Emisfion, auf Grund des Pri-

vilegii vom 19. April 13862 ausgefertigt. (Litt. A, und B.)

e. die dritte Emission, auf Grund vom 27, April 1868 ausgefertigt. (Litt. A. und B.)

Der Zahlungstermin für die Obligationen - aller drei Emissionen is der 1. November d. I, und die folgenden Tage. Mit dem 1. November d. J. hôrt jedoch die Verzinsung der sämmtlichen Obli-s gationen auf.

Die Einlösung erfolgt bei der Kreis-Kommunal- fasse hierselbst. Außerdem aber auch zur Bequem- lihkeit des Publikums:

1) bei dem“ Kaufmann I. Iacobsohn hier-

selbst, 2) bei dem Kaufmann W. Wirtschaft in

[1824]

Danzig. : Die Kreis-Kommunalkasse kann indeß auf \chrift-

liche Korrespondenzen oder brieflihe Geldsendungen sich nit einlassen. Etwaige dennoch per Pest der gedachten Kasse zugehende Kreis-Oktligationen würden dem Kaufmann J. Jacobsohn hierselb zur Reali- sirung überwiesen werden müssen.

Die Inhaber mehrerer Obligatioren werden er- sucht, dieselben mittelst eines Verzeichnisses, welches Datum, Betrag, Littera und Nummer der Obliga- tionen enthält, zur Einlösung zu präsentiren.

Berent, ten 28, April 1574. 3

Der Kreis-Aus\schuß des Berenter Kreiscs. Engler. O E v. Rautenberg.

nsfi,

Verschiedene Bekanntmachungen.

Ein geübter Zeichner wird zur Anfertigung von Uebersichts-Karten gesuht. Meldungen sind unter Einreichung von Probe-Zeichnungen in dem ober-berg- amtlichen Markscheider-Bureau hier, Neue Taschen- straße 2, abzugeben.

Breslau. Ober-Bergamt.

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, Müucher, Aürnberg, Straßburg, Zörih und Stuttgart.

Die neu kreirte Stelle eines

Kreis-Aus\huß-Sefkretärs sür den Kreis Neustadt, Westpreußen, soll so- gleich beseßt werden. Das Gehalt beträgt 1000 Thlr. O einer Erhöhung nach den Leistungen des uhabers.

Der Kreis-Aués{uß- Sekretär tritt in die Kategorie der mittelbaren Staatsbeamten und ist Ppensions- berechtigt nah Maßgabe der Bestimmungen über die Pensionirung der unmittclbaren Staatsbeamten.

Civilversorgungéberechtigte Personen, welche mit d m Expeditions-, Kalkulatur- und Registraturwesen der allgemeinen Verwaltung vollständig vertraut sind, wollen ih unter Einreichung eines Lebenslaufs und ihrer Atteste binnen 14 Tagen bei uns melden.

Spätere Meldungen können nicht berüdcksichtigt | werden.

Persönliche Vorstellung bei dem unterzeichneten Landrath ist erforderlich. ;

Neustadt W/Pr., den 5. Mai 1874.

Der Kreis-Ausschuß des Kreises Neustadt W, Pr. Vormbaum.

[1828]

[1737]

Achte ordentliche General-Versammlung

des

Danziger Sparkassen-Actien-Vereins.

Die Herren Aktionäre des Danziger SVRt e ns werden hiermit zur statuten-

mäßigen achten ordentlichen General-Versammlung nah

rt. 32—35 des revid. Statuts von 1867 auf

Freitag, den 15. Mai, Nachmittags 4, Uhr,

im Bereinslokale hier, Langgasse 11,

ingeladen. eingela Tse

esSs-Ordunung:

1) Bericht der Direktion und der Revisions-Kommission über das vergangene Geschäftsjahr

resp. Ertheilung der Decharge ;

2) Bestimmung über etwaige Verwendung des Gewinn-Uebershusses über Thlr. 200,000.

nah Art. 18 des Statuts;

3) Wahl eines Direktions-Mitgliedes und der Revifions-Kommission; 4) Gehalts- und Pensions-Angelegenheiten.

Die Direktion des Danziger Sparkassen- Actien-Vereins.

Danzig, 30. April 1874.

Th, Rodenaoker. Goldsohmldt,

Alex. Olsochewski. - C. R. v. Frantzius.

A. Kosmaok.

[M. 724]

Magdeburger Bau- und Credit-Bank.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der

Dienstag, den 19. Mai 1874, Namittags 4 Uhr,

in dem hiesigen Börsensaale stattfindenden zweiten ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein.

Tagesorduung : : : i 1} Bericht des Aufsichtsraths über den Befund der im vorigen Jahre zur Prüfung vor- gelegten Bilanz pro 1872 und Antrag auf Decharge. : | 2) Bericht des Aufsichtsraths resp. des Vorstandes über die Geschäftsergeb nisse des ver- flossenen Jahres und Vorlage der Jahredrechnung und Bilanz (§. 26 des Statuts). 3) Wahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsraths.

Diejenigen ihre Aktien gemäß fl i gestellten Verzeichnisse innerhalb der drei leßten, der Gesellschafts-Bureau vorzuzeigen.

erren Aktionäre, welche an der Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben 7 des Statuts unter Beifügung zweier, nah der Nummernfolge der Aktien auf-

Generalversammlung vorhergehenden Tage auf dem

Auf Grund des geführten Nachweises wird dem Aktien-Jnhaber eine

auf seinen Namen lautende und die Anzahl der von ihm vorgezeigten Aktien enthaltende Stimmkarte ausgestellt. Der sub 2 der Tagesordnung erwähnte Bericht nebst Bilanz kann vom 1. Mai a. c. ab iu unseren Geschäftslokale in gedruckten Exemplaren in Empfang genommen werden.

Magdeburg, den 27. April 1874. Der Aufsichtsrath

der Magdeburger Bau- und Credit-Bank.

Listemann.

(B. M. a. 1338/4)

«* Richemonter Glashütte Actien-Gesellschaft.

General-Versammlung.

Auf Grund §. 25 unserer Statuten laden wir hierdurch unsere Aktionäre zu einer am 20, Mai im Bureau des Herrn Notar Iaeger in Meh stattfindenden General-Versammlung ein. Tages-Orduung : Auflö)ung der Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W, Elsner.

(St. 14/V.)

Drei Beilagen. (einschl. Börsen- und Handelsregister-Beilage Nr. 70.)

WVeilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

e/ o 07.

T TRTTEN

eichstags - Zingelegenheiten.

Berlin. Dem Reichstag sind in der I. Session 1874 von dem Reichskanzler vorgelegt worden:

18 Geseßentwürfe, 4 allgemeine Rechnungen, 2 Verträge, 11 Mi- litär-Konventioncn, 7 Denkichriften, Uebersichten und andere Auskunft ertheilende Vorlagen, 1 Bericht der Reichsschulden-Kommission und 7 Anträge auf Ertheilung der Ermächtigung zur strafrehtlichen Ver- folgung wegen Preßvergehen.

Von diesen Norlagen sind 3 Geseßentwürfe, die 4 allgemeinen Rechnungen und 7 Anträge auf Ertheilung einer Ermächtigung zur strafrechtlichen Berfolgung, unerledigt geblieben.

Von den Mitgliedern des Reichstages wurden 18 Anträge und 9 Interpellationen eingebracht; 1 Antrag ist wieder zurückge- zogen worden, 8 Anträge (darunter 2 Geseßentwürfe) erhielten die Zustimmung des Reichstages, 4 Anträge sind abgelehnt und 5 uner- ledigt geblieben. :

Die eingebrachten Jnterpellationen sind sämmtlich von Seiten des Bundesraths beantwortet worden.

Die Zahl der eingegangenen Petitionen beträgt 1295; davon sind 4 nachträglich wieder zurückgenommen, 771 der Petitions-Kom- mission und 220 anderen Kommissionen überwiesen worden.

__ Der Reichstag hat von dicsen Petitionen 7 dem Herrn Reichs- kanzler Überwiesen, 337 durh die U für erledigt erflärt, die übec die Geselzentwücfe und Anträge gefaßt worden, auf die sih die

Petitionen bezogen, und 391 zur Erörterung im Plenum ungeeignet erachtet. Ueber -3 Petitionen ist ein Besh'uß nicht zu Stande ge- kommen. Die Kommissionen haben: außerdem über 474 Petitionen (darunter 462, welche s auf Abänderung der Gewerbeordnung be-

ziehen) bereits Beschluß gefaßt, bezw. schriftlichen Bericht erstattet ; dieselben können aber nun nicht mehr im Plenum zur Berathung ge- langen. 79 Petitionen haben wegen zu späten Eingangs, beziehungs- weise wegen des bevorstehenden Schlusses der Session niht mehr zur Berathung kommen können.

__ Die Kommissionen des Hauses haben im Ganzen 17 srift- lihe und 8 inündliche Berichte, die Abtheilungen außer den mündlichen Berichten bei den Wahlprüfungen 9 schriftliche Be- richte erstattet.

__ Bei den Wahlprüfungen wurden die Wahlen von 389 Mit- gliedern für gültig erflärt, 2 Wahlen sind beanstandet worden, und 6 Wahkprüfungen find im Plenum unerledigt geblieben.

Zwei Mandate find gegenwärtig erledigt.

Das Plenum hat 42 Sißzungen, dice Kommissionen haben zu- e 86, und die Abtheilungen zusammen 124 Sihungen ab- gehalten.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 7. Mai. In der Sizung des Herrenhauses am 5. d. M. nahm der Handels-Minister Dr. Achenbach in Betreff der geschäftsmäßigen Behandlung des Fischereigesczes das Wort:

Es steht mir zwar nicht zu, in dieser Geshäftsordnungs - Frage das Wort zu ergreifen oder gar einen bestimmenden Einfluß auf die Entschließungen des Hohen Hauses für mihch in Anspruch zu nehmen,

aber andererseits kann ih doch betonen, daß die Dringlichkeit dieses

Gegenständes keinem Zweifel ‘unterliegt... Die Dringlichkeit liegt in den fortgeseßt wachsenden Schäden, welche die Fischerei zeigt, in der Abnahme der Fische in allen Gewässern, in der Unzulänglichkeit, Ver- worrenheit, Lückenhaftigkeit unserer geseßlihen Bestimmungen. Gewiß ist hier cin Gebiet vorhanden, welhes dringend das Einschreiten der Gesetzgebung verlangt. Bereits im Herbste 1872 ist eine derartige Borlage, wenn auch zunächst an das Haus der Abgeordneten gelangt. Ich glaube aber voraussehen zu dürfen, daß dieser wichtige Entwnrf auch dasjenige Interesse bei den Mitgliedern dieses Hohen Hauses ge- funden hat, welches er in der That verdient, und eine Orieniirung wird daher jedenfalls über“ diesen Gegenstand vorhanden sein. Jch seße hinzu, daß die Vorlage namentlich auch von technischer Seite im anderen Hause geprüft worden ift und sehr eingehende Verhandlungen Über dieselte stattgefunden haben. Es wird deshalb wohl möéglich sein, die Vorlage in der That auf demjenigen Wege zur Erledigung zu bringen, welen der Herr Präsident dem Hohen Hause vorgeschla- gen hat. Jh möchte mich deshalb dem Vorschlage des Herrn Prä- sidenten anschließen. :

In der General-Diskussion über den Gesezentwurf, be- treffend die Begründung und Erhaltung von Shußwaldungen 2c., ertlärte der Handels-Minister Dr. Ahenbach nah den Herren Graf Brühl und v. Kleist-Reßow :

Meine Herren! Gestatten Sie mir, anknüpfend an die Be- metkungén der beiden Herren Vorredner, meine Ansicht über die Sache auszusprechen. Wenn befürchiet ist, daß dur dieses Geseß möglicher- weise eine Benachtheiligung der Gruadeigenthümer eintreten, daß die Staatsregierung zu einem Bevormundungs-System rücksihtlich der Benußung des Grund und Bodens sich veranlaßt sehen könnte, so glaube ih, ist diese Befürchtung, ‘wenn man die Vorschriften dieses Gesetzes, Jonent was die ersten Paragraphen, wie die Bildung der Genossenschaften anbetrifft, ansieht, als unbegründet zu bezeichnen. Weit eher könnte man denjenigen Standpunkt theilen, welchen der ver- ehrte Herr Vorredner eben eingenommen hat, nämlich den, daß man sich’ in der ersten Zeit noch verhältnißmäßig geringere Wirkungen von diesem Geseße zu versprechen habe. Man wird allerdings -niht von der Anficht ausgehen dürfen, daß nunmehr ofort, auf Grundlage dieses Geseßes, in allen Landestheilen dazu übergegangen wexde, un- bewaldete Grundstücke wieder zu bepflanzeèn oder Genossenschaften her- zustellen. Es wird vermutbli@ noch eine geraume Zeit vergehen, ehe die Grundsäße dieses Geseßes in den verschiedenen Provinzen sih zu Fleisch und Blut gestalten. Es wird zunächst nothwendig fein, daß einige Projekte gelingen, und an diesen gelungenen Re- sultaten man sich in anderen Landestheilen ein Bei)piel und Muster nimmt, und auf diese Weise dasjenige, was das Gesetz beabsichtigt, durd, ein gutes Beispiel in das ganze Land hinein- getragen wird. Wenn man hiervon ausgeht, kann gewiß nicht ange- nommen werden, daß irgendwie eine Belastung des Einzelnen durch dasselbe erfolgen werde. Ebensowenig, glaube i, ist aber auch die Befürchtung begründet, daß durch dieses Gefeß provinzielle Eigenthüm- lichkeiten ges{ädigt werden würden, d-ß Einrichtungcn in einzelnen

rovinzen ins Leben treten möchten, welche den aae tgii dieser rovinzen nicht entsprehen. Wenn der erste Herr Redner auf einzelne tummern des Entwurfs hinwies, welche möglicherweise für die P Bai Brandenburg keine Anwendung finden könnten, nun, so find diese Bestimmungen eben für die Provinz Brandenburg unanwendbar, und nur diejenigen Vorschriften, welhe auf die Verhältnisse dieser Provinz passen werden, finden hier Anwendung. Jch bin aber auch der Anficht, daß wenn irgend etwas geeignet ift, provinzielle Einrichtungen mit allen den- enigen Eigenthümlichkeiten ins Leben zu rufen, welche die Bevölkerung iebgewonnen hat, oder welhe der Bewirthschaftung des Grund und Bodens entsprechen, so ist ‘dies gerade die Genossenschaftsbildung. Durch diese Genossenschaften, wie sie_ das Geseß im weiteren Verlaufe zuläßt, ase sih alle diejenigen Rücksichten treffen, welche die spe- ziellen Verhältnisse eines Landestheils erfordern. Gerade so wie Herrn von Kleist sind mir einzelne Landestheile bekannt, wo dur solche ge- }senschaftlihe Bildungen so recht eigentlich die besonderen Verhält- sje der ersteren zuín Ausdruck gebracht sind. Es ist deshalb auch Vorwurf gegen die Vorlage, daß sie in gewisser Weise allgemein

ros

4 empfchlen zu müssen, diesen Antrag abzulehven.

der Staats-

Berlin, Donnerstag, den 7. Mai

gehalten ist. Gerade diese Allgemeinheit ermöglicht es, daß man \ih

in den einzelnen Landestheilen fo einrichten fann, wie es die beson- deren Verhältnisse gestatten.

Herr von Kleist bemerkte, daß, wenn dieses Geseß sofort ins Leben treten oder, wie ih sagte, Fleich und Blut erhalten soll, es nothwendig fei, daß die Königliche Staatsregierung mit cinem guten Beispiele vorangehe. Jh habe die Zuversicht, daß, die wir den Ge- seßentwurf vorgelegt haben, wir auch die Absicht besißen, für unseren Theil dazu mitzuwirken, daß dicje Bestimmungen ins Leben treten können. Etwas Anderes ist es, ob die Königliche Staatsregierung in denjenigen Fällen, wo das landespolizeiliche Interesse so verstärkt vor- liegt, daß der Staat glaubt, mit eigenen Mitteln hinzutreten zu müssen, ob der Staat, sage ich, selbst über diese Vorfcage entscheidet, oder ob, wie der Vorschlag des geehrten Herrn Vorredners beabsich- tigt, gegen den Staat ein Zwang dur einen Ausspruch des Wald- schußgerihtes oder vielmehr des Verwoltnngsgerichtes ausgeübt werden soll. Jch glaube, es ist zu weit gegangen, wenn solche Anforderungen an dea Staat gestellt werden. Die Staatsregierung selbst wird darüber entscheiden müssen, ob der fonkrete Fall der Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln vorliege oder nicht; sie wird sih aber für diesen Fall nit binden lassen fönnen durch cinen Ausspruch des Verwaltungsgerichts. Z

Es wird indeß sich noch Gelegenheit darbieten, auf diesen Gegen- stand bei §. 5 zurückzukommen, und ic halte deshalb mit der weiteren Ausführung zurück. Jch darf Jhnen demgemäß empfchlen, die Vor- lage anzunehmen. Sie werden dem Lande dadur einen Dienst leisten, ohae daß ich auf der anderen Seite geneigt bin, die Bedeutung des Entwurfs zu übershäßen. Es handelt fich um cine sehr \{wierige Materie, in welcher man Erfahrungen macheit muß. Es ist aber das kein Grund, das Gute, was nan herstellen kann, abzulehnen, um vom ersten Augenblick an das Beste zu leist:n. (

theilen.

Zu S. 5 (Kosten) bemerkte der Staats-Minister Dr. Achenbach:

__ Der Vorschlag, welchen Herr von Kleift gemacht hat, ist eigent- lich noch mehc vom allgemein prinzipiellen Standpunkt aus als vom finanziellen zu Rees Ich glaube, es ist unzulässig, daß über die Ausübung von Hoheitsrechten und über die Frage, ob von diesen Rechten Gebrauch zu machen fei, ein Verwaltungsgeriht mit dem Effekt entscheide, daß der Staat im einzelnen Falle Entschädigungen zu zahlen habe. Durch den Vorschlag fol das Verwaltungkgericht daruver befinden, ob landespol'zeilihe Interessen vorliegen, und bei Bejahung dieser Frage soll sih daran eine Entschädigungspflicht des Staaies den Interessenten gegenüber knüpfen. Jch verkenne keinesweges, daß, wenn dos Hohe Haus einen derartigen Beschluß faßte, das Ge- seß wirksamer in seiner Ausführung werden könnte, als jeßt möglicher- weise zu gewärtigen ist; es würden viele Projekte mehr ge- sichert erjheinen, die Jmieressenten würden weniger Furcht haben, den Antrag auf Erlaß der betreffenden Anordnungen B stellen. Auf der anderen Seite ist indeß der eingesclagene

eg nicht ein solcher, der konzedirt werden kann. Es ist nicht zu- lässig, daß der Staat eine allgew eine Entschädigungspficht in der pro- ponirten Weise übernimmt, und daß die Quelle dieser Pflicht gefunden wird in einem Urtheil des Verwaltungsgerichts. Ich glaube deshalb, troß der guten und anzuerkennenden Absicht des Antragstellers, Jhuen L Andererseits wird ja der Staat, wenn er selbst beantragt, daß eine solche Regulirung ver- gerommen werde, mit fih zu Nathe zugehen haben, ob ex den Be- theiligten durch eine Unterftüßung zu Hülfe kommen will, Es wird Aufgabe der Staatsverwaltung sein, namentlich wenn auf Grundlage dieses Gescßes Schußwaldungen im größeren Maßstabe hergestellt wer- den sollten, zu erwägen, ob sie nicht befondere Fonds für derartige Zwecke verfügbar machen will. Es ist dies aber Sache der freien Entschlteßung der Staatsregierung, niht Folge eines Zwanges, der auf sie durch das Verwaltungsgericht ausgeübt wird. è

Jch mache außerdem darauf aufmerksam, daß die Vorjcläge au formell nit annehmbar sein würden; denn ich kann nicht recht einschen, auf Grund welcher Prozedur der Beschluß des Verwaltungs- gerihts herbeizuführen sein wird. Die Kreisordnung bietet keine Handhabe, um für den vorliegenden Fall die Sache das Verwal- tungsgeriht zu bringen. Wollte man einen derartigen Vorschlag in dos Geseß aufnehmen, so würde daher noch eine weitere Ergänzung darüber: nöthig sein, wie verfahren wird, in welcher Weise der Staat seiner- seits vertreten werden soll u. |. w. Nach dieser Seite sind die Vor- schläge unvollständig; ih lege indessen hierauf nur geringeres Gewicht und stelle die anderen Bedenken als entsheidend in den Vordergrund.

Hierauf nahm der Finanz - Minister Camphausen das Wort:

Es war nit meine Absicht, mi an der Diskussion über dieses Geseß zu betheiligen; ich finde mich aber doch veranlaßt, nah Manchem, was hier vorgebracht worden ist, wenigstens einige Worte hinzuzufügen. Herr von Kleist hat zwei Anträge gestellt; der erste unter I. enthält einen Saß, daß, wenn nah dem Beschluß des Verwaltungsgerichtes die Anlage ‘im landespolizeilihen Interesse nothwendig ist, fo soll in diesem Fall der Staat die Mehrkosten tragen. Was thut dieser An- trag? Er seßt eigentlih die landespolizeilihe Gewalt ab und seßt an deren Stelle den Beschluß eines Verwaltungsgerihtshofes. Mir cheint, daß das prinzipiell in keiner Hinsicht als zulässig anzuer- kennen wäre. Der Antrag 11. trifft dann eine Vorsorge, wonach, wenn sih bei der Ausführung des Regulativs herausstellt, daß die. Kosten den im Regulativ angenommenen Betrag und die Vor- theile der Anlage übersteigen, der Staat den dur die Vortheile der Anlage nit gedeckten, vom Verwaltungsgericht Jean egenden Mehr- betrag der Kosten decken foll. Nun wird man im gewissen Sinne zu- fn können, daß die Annahme eines folchen Antrages das Gee elbst wirksamer machen würde; aber, meine Herren, nah welcher Richtung hin? Es würde das Geseß wirksamer machen nach der Rich- tung hin, daß nunmehr viel leichter Projekte auftauchen, daß die In- teressenten bei der Antragstellung sih viel leihter beruhigen über ihre Zukunft, weil sie wissen, daß, wenn die Sache schief geht, der Staat die Kosten davon trägt. Ueberdies treten Sie, meine Herren, mit einem solchen Vorschlage in direktesten Widerspruch mit dem Prinzip, was in Absaß 4 des §. 5 angenommen wird. Im Äbsaß 4 des §. 5 wird vorgesehen, daß die Antragsteller, wenn sie nach näherer Mete des Regulativs die Erfahrung machen, daß ihnen die Aus- führung der Anlage niht willkommen fein würde und fie dadurch in Nachtheil verseßt werden könnten, zur Zurücknahme ihres Antrages

egen Zahlung der bis dahin erwachsenen Kosten befugt sind. Diese

Befugniß soll dagegen die Regierung niht haben, wenn der- Aus- \spruh geschehen ist, dáß im landespolizeilichen Interesse die Sache nothwendig sei. Das würde ja ganz selbstredend dahin führen müssen, daß in nicht seltenen Fällen unüberlegte Anträge gestellt wer- den möchten und der Staat verurtheilt werden würde, naher die Kosten dieses unrichtigen Verfahrens zu trag.

Ich kann Sie daher nur dringend bitten, die beiden Anträge des Herrn von Kleist abzulehnen.

Zu S. 32 (Bildung von Waldgenossenshaften) äußerte inister Dr. E N:

Das Prinzip, welches dem Vorschlage des Hrnu. v. Kleist zu Grunde liegt, findet in manchen Geseßgebungen auf dem landwirth- schaftlichen Gebiete Anwendung. Es ijt namentlich daran zu erin- nern, daß bei den sogenanaten Konsolidationen in' denjenigen deutschen

nblick a i _Ich bitte, mit Wohl- | wohlen auf die Vorlage einzugehen und diejelbe hiernach zu beur-

18784.

Provinzen, in welchen es sich um parzellirten Besiß handelt, man vielfach nicht blos eine Majorität nah der Fläche oder nach dem Reinertrage, sondern auch nach der Kopfzahl der Eigenthümer verlangt. Meistentheils sind dies indessen Fälle, in denen eine Melioration von Grundstücklen in Frage ist, und wo man daher von dem Gesichtspunkte ausgeht, daß ein Bencfizium den Einzelnen niht aufgezwungen werden olk. Die Ge- seßgebung beschreitet dagegen andere Wege, wenn es fich im öffentlichen oder, wie hier gesagt ist, im landespolizeilichen Inter- esse um Abwendung von Schäden handelt. Jn solchen Fällen kann man auch zur Bildung von Genossenschaften, zur zwangsweisen Her- stellung von Anlagen alsdann gelangen, wenn andere Voraus\:tzungen vorlegen, und so sind denn auch viele Geseßgebungen in diefen Fällen von jenem ersten Prinzip abgewihen und haben nicht gerade cine Majorität der Kopfzahl nach verlangt. Jm vorliegenden Fall ist wohl nun eigentlih nicht zu sagen, daß Meliorationen im Vordergrund stehen, sondern es handelt fih wesfentlich um Abwendung und Besei- tigung von Schäden und Gefahren, wenn auch allerdings eine solche Beseitigung demnächst eine wesentlihe Kulturverbesserung im Gefolge haben mag. Jch glaube daher, daß die Grundlage, auf welcher der Entwurf beruht, keine unwichtige ist. ,

___ Gegen den Vorschlag des Herrn von Kleist möchte namentlich sprechen, daß, wenn derselbe zur Annahme gelangen follte, Sie die Bil- dung solcher Genossrnschafiez sehr wesentlih erschweren werden. Nach den Erfahrungen, die ih selbst auf diesem Gebiet gemacht habe, har selbst nicht einmal die im Entwurfe vorgeschlagen2 Bestinimung aus- gerciht, um die Bildung von Waldgenossenshaften wesent!ich zu för- dern. Es ist in Gegenden, wo parzellirter Besitz herrscht, in der That außerordentlich s{chwer, nur die Mehrzahl der Besißer nah dem Kataftralreinertrage zu vereinigen, um eine solche Genossenschaft zu bilden. Jch wiederhole, es stechen mir ganz positive Erfahrungen darüber zu Gebote, daß selbt die Bestimmung des Eatwurfes noh die Bildung von Genossenschaften erschwert hat. Verlangen Sie nun außer der Majorität der Eigenthümer noch einen Katastral- Reinertrag von zwei Dritteln, fo glaube ih, werden sehr wenig Fälle eintreten, wo die Genossenschaftsbildung Überhaupt in Anwendung kommen kann. Es ift dies ein wesentlici;es Bedenken, welches ich dem Vorschlage des Herrn v. Keist gegenüber geltend machen möchte. An sih könnte man ja vielleicht darüber ftreiten, was theorectisch dem Grundsaß nach das Richtigere sein mag; aber wenn Sie praftische Erfolge auf diesem Gebiete erzielen wollen, so glaube ich, werden Sie demselben geradezu entgegen arbriten, wenn Sie jene einshränkenden Bestimmungen annehmen. Mindestens möchte doch zu erwägen sein, ob, wenn man cinmal die Kopfzahl mit einfügen wollte, cs nicht räthlich wäre, vur die Hälfte des Katastral-Reinertrages und nicht zwei Drittel desselben zu verlangen.

Im Verlauf der Diskussion nahm der Staats-Minister Dr. Achenbach noch einmal das Wort:

Gegenüber den gestellten Amendements möchte ih meinerseits be- tonen, daß prinzipiell die Regierung an der Borlage festhält, wie sie aus der Kommission hervorgegangen ist. Ich wiederhole, daß ih meinestheils auf Grund spzieller Erfahrungen sprechen kann, und ih glaube, daß si dieselben bei Anwendung dieses Geseßes hewahrheiten würden. Eventuell, habe ih gesagt, würde die Sache allenfalls nocz annehmbar werden können, wenn der Vorschlag in der bezeichneten Weise modifizirt werden fellte; aber ih betone, es scheint erforderlich, daß, wenn man Waldungen diefer„Urt_ ius Lebcn rufen will, der Vor- schlag festgehalten werde, ‘wie er aus der Kommission hervorgegangen ift.

In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeord- neten nahm in der Diskussion über §8. 13 des Gesezes, die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer betreffend, zunächst der Minister der geistlihen 2. Angelegenheiten, Dr. Falk, das Wort : :

Es liegen zu diesem Paragraphen verschiedene Amendements vor und es findet sih auch in den Vorichlägen Ihrer Kommission ein Ab- änderungsantrag im Vergleich zur Borlage der Staatsregierung. Das rechtfertigt es wohl, wenn ih beim Eingange der Diskussion das Woct ergreife und einige Worte zu den verschiedenen Anträgen sage. Zu- nächst allerdings wird es wohl meine Pflicht sein, auf eine Bemerkuzg des Herrn Abg. v. Mallinckrodt cine Entgegnung zu geben, der in der gestrigen Sitzung mit besonderer Lebhaftigkeit und Eindringlichkeit den „unsitt- lichen Standpunkt der Staatsregierung“ betonte, welchen dieselbe bei dem Vorschlage des §. 13 eingenommen habe. Bei seiner Argumen- tation {eint er mir ja aber nur das Eine vergessen zu haben, was do das Entscheidende bei der Sache ist, nämlich daß wir in einem ernsten Konflikte stehen, von dem die Personen ergriffen werden. Seine Deduftion wäre im Großen und Ganzen für friedliche Zu- stände gewiß zutreffend, für die Verhältnisse der Gegenwart aber ist fie es in der That nicht. Der Herr Abgeordnete führte aus, daß die Kirchengeseße und die Gebote derjenigen Stelle, welche - die ganze Re- gung gegen ‘die Staatsgeseße leitet, den Mitgliedern der Domkapitel die ihnen zugemuthete Wahl nicht gestatten. Jh werde aber ebenso berechtigt Pn dem entgegenzuseßen, daß die Mitglieder der Domkapi- tel den Staatsgeseßen zu folgen haben. Der Hr. Abg. v. Mallinck- rodt meinte freilich, wenn ih mich recht erinnere, das sei der einzige Gesichtspunkt, der allenfalls für eine solche Bestimmung ur Geltung gebracht werden könnte, und der Tou seiner Ausführung hien mir an den Tag zu legen, als ob er diesen Gesichtspunkt als einen recht untergeordneten und wenig s{chwerwiegenden erachtete. Ja, meine Herren, es ist recht traurig, wenn wir dahin gekommen sind, daß man das, was doch das Höchste sein muß, daß jeder Staaisbürger die Staatsgeseße befolgt, als einen untergeord- neten, nicht s{chwerwiegenden Gesichtspunkt betrachtet. Jst nun: einmal der Konflikt vorhanden, so muß die Austragung des- selben denjenigen Personen. überlassen werden, die von dem. Konflikt ergriffen sind; aber nun an die Staatsregierung die Anforderung zu stellen, ihnen die Entscheidung in dem Konflikte zu erleichtern gegen die Staatsregierung, das ist wobl des Guten zu viel verlangt. Die Sache liegt nämlich so, daß, wenn den Mitgliedern der Domkapitel, welche der Konsequenz eines Saßes des Geseßes vom 12. Mai 1873, des Sahßes, der hier schon vielfach besprochen worden ist, sih entgegen stellen, von der Staatsregierung die Mittel für ihren Unterhalt gewährt werden sollen, ihnen dadurch die Gutfcheidung. gegen: dieselbe erleichtert werden würde, das versteht fi doch wohl von selbst.

Der Herr Abg. Reichensperger hat nun in. seiner Rede beiläufig, einen anderen Gesichtspunkt gegen die Vorschrift dieses | Mever geltend gemacht. Er hob hervor, wie ja darin liege die 4 ufforderung zum Abfall. Nun, meine Herren, wenn dem wirklich so wäre i leugne das und komme auf dea wahren Sinn der in dem Paragraphen vorgeschlagenen Unterscheidung zurück was wäre dies denn ande1s, als die Aufforderung zum Abfall vom Gegner und dem Zufall zur eigenen Seite. Jst denn das etwas Unsittlihes und Vadelnswerthes und mit so harten Worten zu Belegendes,, wie es der Herr Abgeord» nete in seiner Rede gethan hat? Aber, meine Herren, jo liegt es bei der Per ettung, gar nicht. Es ist einfach neben dem Gesichtspunkt der simpelsten politischen Klugheit die Idee der Gerechtigkeit, die in dieser Beziehung zum Ausdruck kommt; denn, meine Herren, unter den Mitgliedern der Domkapitel sind „gewiß, wenn nicht viele, doch einzelne, die dieser Bestimmung genügen werden, und bei an- deren Mitglicdern folher Domkapitel würde man, wie die Dinge liegen, wenigstens den Schluß nicht machen dürfen, ‘oaß sie, obwohl sie sih der Majorität e, zu eiger Wahl nicht schreiten, gruadsäßlih auf den Standpunkt sich \tcllten, den Staat. zu bekämpfen. Für dergrtige