Assessor Busse bei dem Kreisgericht in ga a. d. S., mit der A als A in C ünnery, und der fe rihts-Affsessor Krause bei dem rey gericht in Törgau, mi der C aha als Gerihts-Kommissarius in. Belgern. Der Ge- rihts-Assessor Ieß ist zum Amtsrichter in Garding ernannt.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld, von Bonn.
Bekanntmachung.
Dem Faktor a. D. und ehemaligen Markicheider Carl Ey in Cassel ist von uns die Konzession zur Ausfübrung von marksheide- rishen Arbeiten ertheilt worden. i
Clausthal, den 11. Mai 1874.
Königliches Ober-Bergamt.
Nichtamlliches. Deutsches Nei.
Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am 12. d. M. die Vorträge des Geheimen Legations-Raths von Bülow und des Oberst-Lieute- nants von Haugwih entgegen. Allerhöchstdieselben machten dem Großfürsten Constantin von Rußland, welcher Sich auf der Durchreise einige Stunden in Wiesbaden aufhielt, einen Besuch, empfingen die Großherzogin von Baden bei Ihrer Ankunft auf dem Bahnhof und begleiteten Höchstdieselbe in das Königliche Schloß, wo das Souper mit Hinzuziehung der Gefolge gemein- \haftlih eingenommen wurde. ;
Am 13. nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Wilmowski entgegen. Ihre Königliche
oheit die Großherzogin von Baden machte Ihrer Königlichen Dolteit der Großherzogin von Oldenburg einen Besuh. Zur Tafel waren geladen: der kommandirende General von Bose, die Generale von Thile, von Ziemießky und von Loos, sowie der Landrath von Berg. - Abends besuchten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften das Theater, in wélhem die Schu- mannsche Oper Genofeva zur Aufführung gelangte. :
Am 14. mach!len Se. Majestät in Begleitung Ihrer König- lihen Hoheit der Großherzogin von Baden eine Spazierfahrt. Zur Tafel waren geladen der Gouverneur von Mainz, General der Infanterie von Boyen nebst Gemahlin und Tochter und der kommandirende Geñeral von Goeben. :
Gestern wurde der Besuh Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern in Wiesbaden erwartet.
— In der heutigen (22.) Sißung des Herrenhauses, welher der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz- Minister Camphausen, sowie die Staats-Minister Dr. aeEn Dr. Falk und mehrere Regierungs-Kommissarien beiwohnten, nahm gzunächs|t vor Eintritt in die Tagesordnung der Fürst zu Putbus das Wort, um eine Erklärung gegen die- jenigen Aeußerungen abzugeben, welche -der Abg. Dr. Lasker in der Sißzung des Abgeordnetenhauses vom 12. d. M. bei Ge- legenheit der Berathung desjenigen Gesces gethan, welches eine Staatsgarantie für die Berliner Nord-Eisenbahngesellshaft for- derte. ‘Demnächst folgte als erster Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den Rehenschaftsberiht über die weitere Ausführung des Gesezes vom 19. Dezenher 1200, vbr- treffend die Konsolidation prevßischer Staatsanleihen. Der Re- ferent Horr vor Webelr veantragte, diesen Rechenschaftsbericht für erledigt zu erachten, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend die gericht- liche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Ländestheilen des Bezirks des Appellationsgerihts zu Cassel. Der Referent Herr Nebelthau empfahl, den Gesezentwurf unver- ändert anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.
Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung die zweite Berathung des Geseßentwurfs über die Verwaltung er- ledigter katholisher Bisthümer. Bei der Genéraldiskussion \sprähèn die Herren Graf Mielcziiski, Graf zur Lippe, Graf Hömpesch, Graf Brühl, Frhr. v. Manteuffel und Baron Senfft v. Pilsah gegen die Vorlage, während der Herr Gobbin und dexr Staats-Minister Dr. Falk die Vorlage ‘vertheidigten. Beim Schluß des Blattes trat das Haus in die Spezialdiskufsion.
— Im ferneren Verlaufe seiner Sißzung am 13. d. M. beschäftigte sich das Haus der Abgeordneten lediglich mit Petitionen. j
— In der heutigen (67.) ige b des Hauses der Ab- geordneten, welher am Ministertishe der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen und der Handels-Minister Dr. Achenbah mit zahlreihen Kommissarien beiwohnten, erledigte das Haus die dritte Berathung des mit dem Herzogthum Braunschweig abgeschlossenen Vertrages über die Theilung des Kommuniongebietes am Unterharz und die dritte Berathung des mit dem Großherzogthum - Mecklenburg- Schwerin abgeshlo}ssenen Vertrages wegen Regulirung der Lan- desgrenze auf und an der Elbe vom Einfluß der Löcknigz bis zux: mecklenburg-lauenburgischen Grenze unterhalb Boizenburg, fowie über die Verhältnisse des Vorwerks Kaltenhof.
__ Der Entwurf eines Geseyes, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, wurde ngch einer längeren Debatte zwischen den Abgg. Rickert, Nasse und Richter (Hagen) und den Staats-Ministern Camphausen und Dr. Achenbah in zweiter Berathung angenommen.
In zweiter Berathung wurden sodann ohne erhebliche De- batte erledigt die Gesezentwürfe, betreffend die Erweiterung der
Zinsggarantie des Staates. für das Anlagekapital einer Eisenbahn
von Halle über Nordhausén nah Heiligenstadt und von da nah Caffel, und betreffend die Vollendung der. Bahnen von Hanau “ Peblaais von Tilsit nah Memel ' und von V ndtórt nah
én. N h Es folgte die zweite Berathung dés Gesehentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 50,600,000 Thlrn. jur Er- weiterung des Staats eisenbahnneyes. Nach- einer ein- leitenden Rede des Referenten Berger nahm der Handels-Minister - Dr. Achenbah das Wort. An der ferneren Diskussion bethei- ligten sich bis zum Schluß des Blatts die Abgg. v. Kardorff, Wendorff und Richter (Hagen).
— Se. Durchlaucht der Fürst Carl zu Ysenburg-
Birstein ist nach Birstein zurückgekehrt.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Bürgermeister Dr. Kirhenpauer ist nah Hamburg abgereist.
_ — Der Oberst und Chef des Genexalfiabes des Garde- Cóôrps * panlgrt von Schellendorff ist von Stuttgart hier- her zurügekehrt.
Bayern. München, 13. Mai. Der Königliche italienische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf von Greppi, der gleichzeitig zum Gesandten bei dem Großherzog von Ie ernannt wurde, reist morgen nach Darmstadt, um sein Beglanbigungsschreiben zu überreichen.
— Die Ernennung des bisherigen päpstlihen Internuntius im Haag, Msgr. Bianchi, zum Nuntius am Königlichen Hofe ist, wie die „Alg. Ztg.“ vernimmt, nunmehr hier notifizirt worden ; derselbe wird jedo erst in einigen Monaten hier ein- treffen körinen.
— Durch Königliche Entschließung wurde mit der Wirksam- feit vom 1. Juni d. Is. ab die Bildung einer Arbeiterabthei- kung in der Festung Ingolstadt genehmigt und das Regula- tiv für dieselbe bestimmt.
— (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Kammer der Abgeordneten stand der Antrag von Frankenburger auf der Tagesordnung, statistishe Erhebungen anzustellen, um bei Beurtheilung der Frage, betreffend die Aufhebung des Shul- geldes in den Volksshulen, als Grundlage zu dienen. Der Antrag wurde indessen zurückgezogen, nahdem der Kultus- Minister von Lug erklärt hatte, daß die Regierung mit der Auf- hebung des ulgeldes einverstanden sei und die beantragten statistischen caïgen bereits vorgenommen habe. — An den Antrag des Abg. von Schloer, die Regierung möge die bayeri - \hen Ofstbahnen erwerben, knüpfte sich eine längere Debatte, in welcher der Finanz-Minister von Pfretshner und der Abg. Stenglein \sich gegen die Erwerbung der Bahnen aussprachen. Nah Ablehnung eines Antrages auf Uebergang zur Tagesord- nung beschloß die Kammer, den Antrag Schloers an eine Kom- mission von 7 Mitgliedern zu verweisen.
— Die Staatsregierung hat der Kammer der Abgeordneten zwei neue Gesezentwürfe: über die Ausdehnung der baye- rishen Ostbahn, dann über die Erbauung weiterer Vizinalbahnen u den Mehrbedarf für bereits ausgeführte Vizinalbahnen vor- gelegt. | :
— Das amtliche Intelligenzblatt theilt mit, daß seit vier- zehn Tagen kein Cholera- Erkrankungsfall zur amtlihen An- zeige gelangte.
Sachsen. Dresden, 13. Mai. Die Königin Marie hat gestern ihre Weinbergs-Villa bei Wachwiß bezogen.
— Beide. Kammern hielten heute Sißung. Die Erste Kammer erledigte den Etat des Ministeriums des In- nern, zumeist in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen und Bewilligungen der Zweiten Kammer. So stimmte sie namentli dem Beschlusse der lehteren zu, die Zahl der neuen Amtshaupt- mannschaftén auf 25 festzusegen. Auch die von der Regierung beantragte Vermehrung der hiesigen Stadtgensd'armerie um 50, statt der von der Zweiten Kammer genehmigten 25 Gensd'armen, wurde“ angenommen. Die beiden leßten Positionen, Kunstakade- mien 2c. und Landesstraf-,. Versorg- und Heilanstalten, werden in der nächsten Sizung noh berathen werden.
Die Zweite Kammer sehte die Spezialterathung des Einkommensteuergesezes fort. Als Norm für die Ein- \chäßung bei feststehenden Einnahmen wurde nah demn Antrage der Majorität der Deputation der volle Betrag angenommen, während die Minorität, n allen Fällen den dreijährigen Durch- M itt angonomarir 46 X wollte Bezüglißh der Form der
eueraus\hreibung wurde beshlossen, daß durch jedes Finanz- géeseh bestimmt werden soll, ein wie Vielfahes der im §. 11 an- gegebenen einfahen Säße (Simpla) zur Erhebung kommen \oll. Die vom Abgeordneten Krause beantragte Kontingentirung der Steuer - wurde abgelehnt. Ueber diese Säße selbst, welche die Deputation nah einer von 1 zu 25 aufsteigenden, mit 9600 Mark die Normalhöhe erreihenden Skala aufgestellt hat, entspann \ich eine längere Diskussion. Abg. Walter be“ kämpfte dieses System der Progression vollständig und Abg. Krause wenigstens insofern, als derselbe bei einem Einkommen von 1000 Thlrn. an die Progression aufhören lassen wollte. Staats-Minister Frhr. ‘v. Friesen erklärte sh zwar mit dem Prinzip dex Progression einverstanden, hätte es aber lieber ge- séhen, weni die Aufstellung der Skala bis dahin aufgeschoben worden wäre, wo das Einschäßungswerk vollendet wäre und ein klares Bild dávon gegeben hätte, wie sich die Steuer auf die einzelnen Steuerklassen vertheile. Die Kammer genehmigte die von der Majorität der Deputation vorgeschlagene Skala mit 60 gegen 12 Stimmen. Nach Erledigung des §. 13 wurde die Weiterberathung vertagt.
Württemberg. Stuttgart, 13. Mai. Im Aller- höchsten Auftrage hat sich der Oberst-Stallmeister Graf von Tau- benheim nah Amsterdam begeben, um dem König der Nieder- lande zu seinem fünfundzwanzigjährigen Regierungsjubiläum die Glückwünsche Sr. Majestät zu überbringen.
— Von den Fürstlihen Gästen is die Großfürstin Kon- stantin von Rußland bereits vorgestern wieder abgereist. Gestern hahen Prinz August von Württemberg und der Erbgroßherzog von Sachsen die Residenz verlassen.
— Wie aus Friedrichshafen gemeldet wird, erfolgte die Ankunft der Hohen Neuvermählten am 8. d. M. Nachts. Die Ê hen Herrschaften wurden von den troy \päter Nachtstunde am Bahnhof zahlreih Harrenden freudigst begrüßt. Der Sonn- abend wurde als Festtag mit Kanonendonner angekündigt, die Stadt war reich beflaggt. Am Nachmittag machte das Hohe Paar eine Ausfahrt nach Langenargen. Heute Nachmittag lollte die Weiterreise der hohen Herrschaften zunähst nah der Schweiz erfolgen. ,
— Der kommandirende General des X1I]. (Königlih würt- tembergishen) Armee - Corps, General der Infanterie von Schwarßÿkoppen, is gestern früh zur Inspizirung nah Um abgereist.
Baden. Karlsruhe, 13. Mai. Nach den Kommissions- vorshlägen über den Gesehentwurf, die Rechtsverhält- nisse der Altkatholiken betreffend, lauten die einzelnen Artikel des Gesezentwurfs wie folgt:
Art. I. Alle ezdotid der römisch - katholishen Kirche dés Landes erlassenen Staätsge}eße finden auch Anwendung auf denjenigen Theil der Katholiken, welcher den vatikanij{en Könstikutionen vom 18. Juli 1870, insbesondere den Lehrsäßen von der „höchsten ordentlichen und unmittelbaren Jurisdikfion und von dem ‘unfehlbaren Lehramte" des rômischen Papstes, die Anerkennung 'vetweigert.
Dieselben (die sogenannten Altkatholiken) erleiden keinen Verlust der ihnen als Katholiken zustehenden Rechte; instesondere bleibt deu Beneficiaten, Präbendaren und den übrigen Juhabern kirhliher Aemter ohne Rücksicht auf die Nichtanerkennung dieser Lehrsäße der Genuß ihrer Pfründen und Einkünfte gesichert.
Art. Il, Die Jürisdiktionsgewält der bisherigen kirchlichen at hat den (Alt-)Katholiken gegenüber einstweilen keine Wirk- amkeit,
l
Es steht diesen Katholiken behufs Einrichtung und Abhaltung eitès besonderen öffe | Gottesdienstes und Vornahme fonstiger Fir{hlichen Handlung! ‘Recht zu, innerhalb der Kirchspiele, bezw. der Gen La eigene firchlîhe Gemeinschaften zu bilden.
Art. Zur Bildung einer solchen kirchlichen Gemeinschaft ift die Genehmigung der Regierung erforderlih. : s
Diese wird dos einer kirhlich konstituirten Gemeinschaft nit versagt werden, sobald im Verhältniß zur Gesammtheit der Kirh- spiels- bezw. Gemeindegenossen eine erhebliche Anzahl von Altkatholi- fen vorhanden, für die Pastoration derselben gesorgt ijt und die zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse erforderlichen Mittel für einige Jahre nachgewiesen sind. : i :
Zu den Kirchspiels- bezw. Gemeindegenossen im Sinne dieses Ge- seßes werden alle volljährigen Katholiken männlihen Géf echts ge- rechnet, welche in dem Kirchspiele bezw der Gemeinde ihrèn dauernden Aufenthalt haben und im Besiße der bürgerlichen Ehrenrehte sind.
Art. 1V. Nach der ftaatlihen Anerkennung einer Lt firblich
fonstituirten Gemeinschaft werden die Verhältnisse derselben im Ver- waltungswege bis auf Weiteres wie folgt geordnet: :
1) Der Gemeinschaft wird die Mitbenußung der Kirche und der firhlihen Geräthshaften eingeräumt. j
Ueber die Art und Weise der Ausübung und den Umfang der Mitbenußung trifft die Regierung die nöthigen Bestimmungen. Be- stehen in einem Kirchspiel bezw. einer Gemeinde mehrere Kirchen, Kapellen u. \. w., so kann eine Gebrauchstheilung nah bestimmten Objekten mit Rücksicht auf das Zahlenverhältniß beider Theile vor- genommen werden. n A 2
2) Bei einer Erledigung der Pfründe wird ihr auc diese über- wiesen, wenn die Gemeinschaft in diesem Zeitpunkte die Mehrheit in dem Kiehlziele bildet. Sind mehrere Pfründen (wobei auch Benefizien, Kaplaneien, Präbenden, Prädikaturpfründen, Vikariate in Betracht kommen) in dem Kirchspiele beziehungsweise der Gemeinde vorhanden und ist eine oder die andere erledigt, îo kann eine Genuß- theilung nach bestimmten Pfründen mit Rücksicht auf das Zahlen- verhältniß beider Theile vorgenommen werden.
- 3) Hinsichtlih des übrigen örtlichen Kirhenvermögens kann fe nah den thatsählihen Verhältnissen eine Theilung des Genusses angeordnet, oder der überwiegenden Mehrheit der volle Genuß zu- gewiesen werden. -
In leßterem Falle steht auch die Verwaltung des Vermögens dem aus\ließlich g-nußberehtigten Theil zu. : Art. V. Vorstehendes Geseß tritt mit dem Tage seiner Ver-
fündung in Wirksamkeit. : Art. V1. Das Ministerium des Innern ist mit dem weiteren
Vollzuge beauftragt. — (V. T
. B.) In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer protestirte der Abg. Lender vor der Shluß- abstimmung über den Gesezentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken, im Namen der ulträmontanen Partei gegen die Annahme des Gesetzes, welches wider die Verfassung und die völkerrehtlihen Verträge verstoße. Nachdem der Staats-Minister Jolly diesen Protest als bedeu- tungslos bezeihnet hatte, verließen die ulträmontanen Abgeord- neten den Sißungssaal, worauf das- Geseg einstimmig ange- nomnfen wurde.
Baden, 15. Mai (W. T. B.) Graf Keyserlingk, ehe- mals deutscher Gesandter in Konstantinopel, ist gestern nach län- gerem Leiden plößlih hier gestorben.
Hessen. Worms, 10. Mai. Der heutige Tage war für die Stadt ein doppelter Festtag: Am Vormittag wurden die Glodcken der Magnus- und Friedrichskirhe feiexlich eingeweiht,
und Nachmittags {loß \sich daran die F.ier der Enthüllung des
Kriegerdenkmals. Die Stadt war festlih beflaggt. Unter dem Geläute aller Glocken bewegte sich der Festzug. Zus eine dihtgedrängte, zu beiden Seiten der Straßen stéheitde Zü
menge nah dem Fricdhofe, woselbst sofort Aufstellung um das Monument herum genommen wurde. Nach Liedervorträgen und Festreden erfolgte die Enthüllung und Uebergabe des Denkmals an die Stadt. Dasselbe zeigt auf einem Sockel aus grauem Sandsteine eine \{hwertumgürtete Germania in altdeutscher Trat und mit dem Mantel bekleidet. Zu ihren Füßen liegen Kricgstrophäen; auf den mit dem Reichsadler geshmüten Schild gestützt, trägt sie in der Linken die Friedenspalme, während die Rechte den rings um das Monument herum gebetteten Opfern des Krieges den Lorbeerkranz darreiht. Auf der vorderen west- lihen Seite des Sockels ist dasWappen der Stadt Worms nebst der Widmung angebracht, die übrigen drei Seiten tragen die Namen der in den 94 Gräbern Ruhenden.
Meelenburg. Schwerin, 13. Mai. Der Großherzog- “e Hof begeht morgen das Geburtsfest der Herzogin arie.
Braunschweig. 14. Mai. Der Herzog wird heute mittelst des Cöôln-Berliner Schnellzuges Über Dresden nah Sybillenort abreisen.
Harzburg, 12. Mai. Am 10. Mai, dem dritten Jahres- tage des Frankfurter Friedens, wurde eine kostbare, von Frauen und Jungfrauen des Amtes Harzburg gestiftete Fahne dem Amtslandwehrverein hierselbst feierlih überreicht. Bei dem fih an diese Feierlichkeit anschließenden Festmahle wurden Toaste auf den Deutschen Kaiser und den Herzog ausgebracht.
Anhaït. Dessau, 13. Mai. Der Herzog und die Herzogin sind. gestern mit Sei beiden jüngsten Kindern nah Marienbad abgereist, wo die Herzogin sih einer vierwöchentlihen Kur unterziehen wird.
Sachsen-Altenburg. Altenburg, 13. Mai. Die Herzogin is heute Nachmittag, von Berlin kommend, wieder hier eingetroffen.
— Die soeben ausgegebene Nr. 57 der Gesez-Sammlung veröffentliht das Gese, die denitfiive Regulirung der Rechtsverhältnisse am Domänenvermögen betreffend, vom 29. April 1874.
- Neuß. Gera, 7. Mai. (Leipz. 3tg.) Der Landtag be- gann seine Weiterberathung der Gemeindeordnung heute mit dem Abschnitt: „Von der Vertheilung der Gemeindelasten.“ Bei Art. 140 wurde die Leistungspfliht zu den Gemeindelasten, für welche von der Minorität Ausnahmen beantragt waren, auf alle Klassen ausgedehnt. “Art. 145 handelt in der Vorlage über ge- wisse Veränderungen im Gemeindehaushalte und der Berech- tigung, darüber zu beschließen; ebenso von der Rekursberehtigung der inorität bei folchen Beschlüssen; ferner von der Zulaffung der Flurgenossen durch einen bevollmächtigten Stellvertreter aus der Gemeinde 2c. Dieser Artikel rief eine sehr lange und heftige Debátte hervor und wurde \{ließlich an die Kommiffion zu nohmaliger Berathung zurückgewiesen.
— §8. Mai. Der Landtag brachte in heutiger Sihung die Gemeindeordnung. zum esl luß. Bei Art. 150 der Vor- lage wurde der Saß, welcher die auf Inaktivitätsgehalt geseßten oder mit Pension zur Disposition gestellten Offiziere hinfichtlich ihrer Gehalts- und s\onstigen dienstlihen Bezüge von der Bei- tragspfliht zu den Gemeindelasten befreit, gèstrichen und hört diese Ausnahmeregel nah dem neuen Geseh auf. Aufgenommen wurde dagegen eine Bestimmüng wegen der Gemeindeäbgaben -
Braunschweig,
auer-
der Neu-Anziehenden. Art. 170 der Vorlage wurde gleihfalls abgeändert und lautet in der vom Landtage beschlossenen Form: Falls ein Gemeinderath seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, kann derselbe dur landesherrlihe Verordnung auf Antrag des Gesammt-Ministeriums unter genauer Angabe der Gründe aufgelöst werden.“ Der Schlußartikel 172 endlich fand nah dem Vorschlage der Kommissionsmajorität Annahme und lautet demnach: „In den Städten und Stadtbezirken der oberländishen. Landestheile hat der Landrath als beständiger Ministerial-Kommissar die Polizei- verwaltung zu überwachen, in dringenden Fällen unmittelbar einzuschreiten und Verfügung zu treffen, wegen dauernder Miß- stände und Mängel aber Bericht an das Ministerium, Abtheilung für das Innere, zu erstatten.“ — Nächsten Montag wird vor-
ausfihtlich die Sesfion geschlossen.
Oesterreich - Ungarn. Wien, 14. Mai. Die Groß- herzogin Alice, Gemahlin des Erzherzogs Ferdinand, ehemali- gen Großherzogs von Toscana, is am 12. d. M. früh in Salz- burg von einem Erzherzoge glücklich entbunden worden.
— In Steiermark haben die Flüsse, welche in Folge W tiger Regengüsse theils ausgetreten, theils hoh angeshwollen find, erheblihen Schaden angerichtet. Seit dem 13. d. M. ist der Wasserstand indessen wieder im Fallen begriffen. Auch in Böhmen haben die Gewässer eine bedrohlihe Höhe erreicht.
— Der Freiherr v. Hübner is von hier nach dem Kau- kasus abgereist.
Pest, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses beantwortete - der Minister-Prä- fident Bitto die Interpellation des Abgeordneten Iranyi bezüg- lih des Depeschenwehsels zwischen dem Grafen von Beust und dem Herzog von Grammont im Juli 1870 dahin, daß die von dem „Temps“ veröffentlichte Note allerdings authentish sei, daß dieselbe aber keineswegs ein Shuß- und Trußzbündniß mit Frank- reih bedeute. Diesfällige Versuche Frankreichs seien resultatlos geblieben, eine Konvention sei niemals zu Stande gekommen. Der Passus bezüglich im Jahre 1869 gemachter Versprehungen beziehe sich auf den Austaush von Enunciationen zwischen bei- den Mächten, wonach sie ohne gegenseitige vorherige Verstän- digung mit keiner andern Macht ein Uebereinkommen treffen sollten. Die ungarische Regierung habe von diesen Unterhand- lungen keine Kenntniß gehabt, hätte aber auch keine Gelegenheit gehabt, ihren hierauf bezüglichen Entschluß geltend zu machen. Jranyi erklärte sich hiermit nicht zufriedengestellt und verlangte, daß Graf von Beust vor die Delegationen zur Verantwortung gezogen werde. Das Abgeordnetenhaus beschloß hierauf, von der Antwort des Minister-Präsidenten Kenntniß zu nehmen.
Auf die bezüglihe Interpellation des Abg. Tisza antwortete der Minister - Präsident Bittó, das Ausgleihsgesez sichere wohl den Ministerien der beiden Länder der österreichisch-unga- rishen Monarchie den Einfluß auf die Feststellung eines gemein- samen Budzets; die Verantwortlichkeit für dasselbe vor den Delegationen falle jedoch aus\ließlich der gemeinsamen Regie- rung der beiden Länder zu. Die beiderseitigen Landes-Mini- ftexien hierfür im Parlamente verantwortlih machen, das hieße die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Regierung illusorisch machen und die Gegenstände, welche ihrer Natur nah vor die Delegationen gehören, im Parlamente diskutiren. Die Regie- rung habe übrigens ihren Einfluß angesihts der drückenden Lage des Landes und der Anforderungen des Wehrgeseges geltend gemacht, auch sei das Budget für das Kriegs-Minifterium pro 1875 troy der Steigerung der Preise und des* Ausfalles von einzelnen Zolleinnahmen nur unbedeutend erhöht worden. Die Beantwortung der Interpellation, welhe vom Hause beifällig aufgenommen wurde, hielt der Abg. Tisza nit für zufrieden- fiellend. Dieselbe wurde indessen in namentliher Abstimmung gegen die Stimmen der Linken und der Mittelpartei zur Kennt- niß genommen.
Im weiteren Verlaufe der Sihung legte der Finanz- Minifter Ghyczy das Finanz-Exposé vor, aus welhem aus dem Jahre 1873 ein unbedecktes Erforderniß pro 1874 mit 42 Mil- lionen Gulden resultirt, und beantragte, ihm die Ermächtigung zur Aufnahme der zweiten Hälfte des Anlehens von 153 Mil- lionen oder eines anderen gleih großen Anlehens zu ertheilen. So ungünstig die gegenwärtige Finanzlage auch sei, so sei dohch bis zum Jahre 1876 eine bessere Gestaltung derselben zu er- warten. Opferwilligkeit und Auferlegung von Entbehrungen würden die Ordnung des Staatshaushalts bald wieder herstellen. Der Minister beantragte sodann den successiven Verkauf von Staatsgütern unter Beibehaltung ‘der Staatsforsten, und den Verkauf von industriellen Unternehmungen des Staates, nament- lich den eventuellen Verkauf der dem Staate gehörigen Eisen- bahnen. Die Gesegporlage über die Aufnahme eines Anlehens wurde hierauf dem Finanz-Aus\huf}se zur Berathung überwiesen.
— Die Reichsrathsdelegation hat heute das Budget des Ministeriums des Auswärtigen nach den vom Finanz-Aus- \{chuß gestellten Anträgen ohne. weitere Debatte angenommen, au den vom Ausschuß vorgeschlagenen Resolutionen seine Zu- fiimmung ertheilt. Bei der Berathung des Budgets für das gemeinsame - Finanz-Ministerium bekämpfte der Reihs-Finanz- Minister v. Holzgethan die vom Ausschuß beantragten Abstrei- chungen und hob bezüglih der vom Aus\huß vorgeschlagenen, die Regelung des Verhältnisses der Centralaktiven betreffenden Resolution hervor, daß ihm hierauf gar kein Einfluß zustehe. Der Obmann des Aus\chu}ses, Herbst, rechtfertigte indeß die ge- dachte Resolution nochmals, und wurde der Etat des gemein- samen Finanz-Ministeriums hierauf mit den beantragten Reso- Ilutionen genehmigt, auch der Etat des gemeinsamen obersten Rechnungshofes angenommen. Die nächste Delegationssißung findet am Fre tag statt.
Velgien. Brüssel, 13. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland hat heute Morgen auf der Yacht „Livadia“ Vließingen verlassen. Dieselbe i, wie „Echo du Parlement“ meldet, an der Mündung der Schelde auf eine Sandbank ge- rathen. Nah Eintreten der Fluth seyte das Schiff die Reise nach England fort.
Großbeitannien und Jriand. Windsor, 14. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland und der Groß- fürst Alexis sind gestern Abend wohlbehalten hier einge- troffen. Eine ungeheure Menschenmenge begrüßte dieselben enthu- fiastish. Die Stadt war festlich geflaggt.
Frankrei. Paris, 12. Mai. Gelegentlih seiner Be- fihtigung der Reitshule von Saumur hielt der Marscall- Präsident an die um ihn versammelten Instruktionsoffiziere folgende vom ‘ „Moniteur de l'Armée* mitgetheilte Ansprache Über die französische Kavallerie :
„Es is nothwendig, meine Herren, daß Sie si diefen neuen Studien mit Eifer hiúgeben. Wir haben die Traditionen des großen Krieges und die Kunst, große Reitermassen zu handhaben, vergessen. Wir haben fie vergessen, und ih kann Jhnen wohl sagen, wie.
In den afrikanishen Kriegen hatten unsere Truppen mit einer Reiterei zu thun, welche der unsrigen an Zahl überlegen war und si mit bewunderungêwürdiger Geschiklichkeit der Feuerwaffe bediente, so daß kleinere getrennt operirende Detachements jedesmal erhebl:che Ver- luste erlitten. In Felge dessen thaten wir das Gegenthetl von dem, was wir hätten thun sollen: das Terrain weithin aufzuklären. Die Kavallerie begab sich in die Mitte eines Jufantecrie-Carrés und verlicß dasselbe nur zum Handgemenge oder zu einem entscheidenden Stoß.
Aber wir müssen zu den alten Traditionen zurückehren. Sie stammen von uns, und nur in den Kriegen gegen uns haben die Mi- litärmächte sie sich erworben. Jn den Feldzügen des ersten Kaiser- reihs waren Murat und seine Kavallerie aht bis z:-hn Meilen vor der Armee, oft selbst aht bis zehn Marschtage.
__ Im lebten Kriege ist, mit wenigen Ausnahmen, der Aufklärungs- dienst stets sehr schlecht gehandhabt worden, obgleich in Folge des Feldzuges von 1859 einige Fortschritte gemaht worden waren.“
Zum Schluß empfahl der- Marschall nochmals die Rükehr zu den früheren Traditionen. Nur müsse niht der Ehrgeiz der einzige Führer bei der Arbeit sein, sondern der Geist d.r Pflicht und der Geist der Selbstverleugnung.
— Gesftern besuhte der Marshall Mac Mahon die polytehnishe Schule und das Collège Henri I1V, Der Kriegs- Minister General du Barail und zwei Adjutanten begleiteten ihn. In der polytehnischen Schule fand eine Parade statt. Die ausgezeihnetsten Zöglinge der Schule wurden ihm" vorgestellt. Er beglückwünschte sie und munterte fie auf, ihren Eifer zu ver- doppeln, „da Frankreih das größte Bedürfniß an verdienstvollen Männern habe, um sich von seinen Unglücksfällen zu=rheben“. In dem Collége Henri IV. informirte \sich der Marschall über die Fortschritte, welhe die militärishe Einübung der Gymna- siasten gemacht habe.
— Die Vertheilung der vom Staat der Familie Or- leans zurückgegebenen Güter an die einzelnen Mitglieder der- selben ist jeßt beendet. Die betreffenden Operationen dauerten beinahe ein Jahr. Die Vertheilung wurde von einer Kommission vorgenommen, welche die Vollmachten der aht Linien der Fa- milie erhalten hatte. *
/ Versailles, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der bisherige Präsident Buffet mit 360 von 387 Stimmen wiedergewählt. Die Linke enthielt sich der Abstimmung.
— In der Versammlung der Deputirten des rech- ten Centrum machte der Herzog von Audifferet-Pasquier die Mittheilung, daß die Regierung vor Allem die Berathung des Wahlgeseßes verlangen würde, indem sie dies zu einer Kabi- netsfrage machen müßte. Das rechte Centrum und die gemäßigte Rechte beschlossen einstimmig, die Regierung iñ diesem Verlangen zu unterstügzen.
Spanien. Madrid, 13. Mai. (W. T. B.) Die amt- lihe „Gaceta“ veröffentliht folgende Zusammenseßung des neuen Ministeriums: Zabala, Minister-Präsident und Kriegs3- Minister, Sagasta, Minister des Innern, Ulloa, Minister des Auswärtigen, Camacho, Finanz-Minister, Alonso Martinez, Justiz-Minister, Alonso Colmenares, Handels-Minister, Romero Ortiz, Kolonial-Minister, Rodriguez Arias, Marine-Minister. — Das Minifterium i} heute Mittag vereidigt worden. Mehrere Gouverneure von Provinzen und höhere Beamte in Madrid haben ihre Entlassung eingereicht.
Bilbao, 14. Mai. (W. T. B.) Der General Concha hat die legte Naht in Balmaseda verweilt. Ein Armee-Corps ist in der Richtung auf Leodia, eine Division - gégen den Ebro vorgeshoben. In Bilbao fürhteïi man eine erneuerte Ein- \{ließung. — Am reten Ufer des Nervion werden vom Ge- neral Morales Verschanzungen angelegt; mit den carlistishen Abtheilungen auf dem linken Ufer des Flusses finden täglih Scharmügzel ftatt.
Numänien. Bukarest, 14. Mai. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat dem Fürsten und der Fürstin in einer ihnen überreihten Kondolenz- Adresse die Theilnahme des
Landes wegen des Ablebens der Prinzessin Marie ausgesprochen. -
—Hiußland und Polen. St. Petersburg, 13. Mai. Die Kaiserin gedenkt nah Zarskoje-Ss\elo überzusiedeln, wohin auch bereits der Großfürst Thronfolger und Gemahlin übergesiedelt find.
Amerika. New-York, 13. Mai. (W. T. B.) Aus San Iosfe de Guatemala wird gemeldet, daß der dortige Plahkom- mandant Gonzales dem amerikanischen Vicekonsul Mageé hat 200 Stostreiche ertheilen lassen. Die beabsichtigte Wiederholung der Exekution wurde nur durch die Intervention einer von der Re- gierung abgesandten Truppenabtheilung verhindert, der von Gon- zales sogar der Befehl ertheilt wurde, den Konsul zu erschießen. Die Truppen weigerten fich indessen, den Befehl auszuführen und nahmen Gonzales, der darauf zu entflichen versuchte, nah heftigem Widerstande gefangen. Die Veranlassung zu dem Vor- gehen des Playkommandanten wird einein persönlihen Zerwürf- nisse desselben mit dem Konsul zugeschrieben.
— (W. T. B.) Aus Chili wird gemeldet, daß der englische Minister-Resident an die cilenishe Regierung die Aufforderung gerichtet hat, den englishen Kapitän Hyde, der den Unter- gang des Dampfschiffes „Taina* ‘vershuldet haben soll und des- wegen in Haft genommen war, sofort in Freiheit zu segen und demselben eine Entshädigung von 25,000 Pfd. Sterl. zu zahlen. Für den Fall, daß seine Forderungen niht- erfüllt werden sollten, hat der Minister-Refident damit gedroht, daß er seine Pässe ver- langen werde. Man glaubt, daß ein englishes Geschwader vor Valparaiso erscheinen wird.
Asien. (A. A. C.) Aus China und Japan bringt eine neue se Post bis zum 2. April reihende Nachrichten. Es heißt, daß die Chinesen beabsihtigen, versuchsweise ein Ge- \{chwader nah Europa zu schicken. Sieben auf der Höhe von Macao vor Änker liegende peruanishe Schiffe feierten die Ab- \haffung des Kulihandels durh Abfeuern von Trauersalven und Senkung ihrer Flaggen auf Halbmast. Der Gouverneur ver- urtheilte jeden Kapitän zu einer Geldbuße von 100 Dollars, die fe aber nicht bezahlen wollen. Der Vicekönig von Canton hat
ie Errichtung eines Landtelegraphen zwischen dieser Stadt und Hongkong genehmigt.
Landtags- Angelegenheiten.
Beclin, 15. Mai. In der Sihung des Herrenhauses am 192. d. M. erklärte in der Diskussion über den Gesezent- wurf, betreffend die Ausführung des Vorbehalts bezüglich der Graffchaften Wernigerode 2c., der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nah dem Grafen zur Lippe: ¿
Erlauben Sie mir, mit ein paar Worten die Stellung der Re- gierung zur Frage klar zu machen. J glaube, daß das vom Grafen zur Lippe Ausgefühcte, auf einem Jrrthum beruht Die Verwaltungs» rechte der Grafen Stolberg innerhalb ihrer Besißungen beruhten auf Rezeß, und dieser Rezeß, mit der Krone Preußen vor 1848 abge-
—
\chlofsen, hat Geseßteskraft und kann nur abgeändert werden entweder durch gegenseitige Üebereinstimmung oder durch Geseß. Aber leßteres muß doch festgehalten werden. Durch Geseh findet im Nothfalle auch Abänderung statt ohne Zustimmung der Grafen.
__Als in der Kreisordnung ein Paragraph ausdrücklih festseßte, daß die Ordnung. der Verwaltungsverhältnisse in den Grafschaften nah Maßgabe der Bestimmungen der Kreiéordnung einer besonderen geseßlichen Regelung vorbehalten werden solle, glaubte die Regierung als den loyalsten Weg den einschlagen zu müssen, daß sie sih erft mit den Grafen darüber verständigte, welchen Juhalt dieselben wohl glaubten in Uebereinstimmung mit der pceußishen Regierung einem dem Landtage vorzulegenden Geseßentwurfe geben zu föanen; weiter nichts als eine Verständigung über diesen Punkt haben die Vereinbarungen mit dem Grafen Stolberg zum U fieube gehabt. Man wollte sih verständigen über den Jnhalt des dem Land- tage der Monarchie vorzulegenden Gesetzentwurfs. Eine fsolche Ver- ständigung ist zwischen der Regierung und den Grafen zu Stande ge- kommen. Die ersteren haben auf eine Reihe ihrer Rechte verzichtet, eine Reihe von Berpflichtungen übernommen, und die Regierung war der Ansicht, daß ein Geseß solchen Inhalts für die Grafschaften wohl erlassen werden könne, weil darin alle die Rüdcksichten ihren Auëdruck fänden, welche der eigenthümliche, bisherige Rechtszustand erheischte oder wünschenswerth machte, und weil die Rechte des Staates dadurch nicht geshädigt würden.
Mit diesem V-rschlage nun und einem Geseßentwurfe, der auf den Grundlagen der Vereinbarung beruhte, ist die Staatsregierung beim Abgeordnetenhause gescheitert.
Das Abgeordnetenhaus ging von ganz anderer Auffassung aus; es behauptete, daß den Grafen noh Rechte belassen seien, die der Staat nicht aus Hänten geben dürfe, und statt des- vorgelegten Geseßz- entwurfs ging aus den Beschlüssen des Hauses ein amendirter Geseß- entwurf hervor, der Jhnen jeßt zur Drrathnns vorliegt. Nun ist ja ganz unzweifelhaft richtig, daß es ein rheoretisch zu rehtfertigender Standpunkt wäre, wenn das Herrenhaus si der ursprünglichen An- siht der Regierung, daß die von ihr in der Geseßesvorlage vorgeschla- genen Bestimmungen auf billigen Grundsäßen beruhten, anschließend, den
_ Gesebentwurf, wie cr_ aus dem Abgeordretenhause hervorgegangen
ist, ablehnte, mit der Folge, daß es dann einstweilen bei den Ab- macungen bleibt, diese aber, wenn sie niht Gesetzeskraft erlangen, auch keine wirkliche Kraft haben, mit anderen Worten, daß es bei dem bisherigen Zustande bleibt. Das, denke ih, sind die Ausführungea des Herrn Grafen zur Lippe. Nun ist aber zu bedenken, daß, wenn dieses Geseß nicht zu Stande kommt, ein Vakuum der Kreisordnung gegenüber entsteht ; es bleibt ein Lantestheil bestehen, für welchen die Be- stimmungen der Kreiëordnung keine Gültigkeit haben, und es fragt sich, ob das politisch richtig und durhführbar ift. So wenig Aussicht, wie eine Vereinigung der Ansichten der beiden Häuser, wenn Sie dem Vorsch!age des Grafen Lippe Folge geben, für diese Session hat, so wenig Aussicht für eine solche wird au in irgend einer anderen Session verhanden sein. Es wird ein Zustand fortdauern, der staatlih niht blos unerwünscht, sondern geradezu unhaltbar sein würde. Die Geseßgebung wird über kurz oder lang cintreten müssen, und wenn die Sachen fo stehen, daß zwischen der Annahme des Vorschlages des Herrn Grafen zur Lippe und den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses eine Vereinbarung mehr als unwahrscheinlich is, so, glaubte ih, muß man keine Zeit ver- lieren, um auf einem Mittelwege das Zustandekommen einer die Ausführung der Kreisordnung auch in den Grafschaften sichernden Geseßgebung herbeizuführen. Die Staats- regierung steht nicht auf dem Standpunkte, zu sagen, sie habe sich nah den Verhandlungen im Abgeordnetenhause selbst überzeugt, daß das, was sie proponirt hat, falsh sei; im Gegentheil, ih glaube, daß es wehl vor den Staatêrüäsichten hätte verantwortet werden kön- nen, dem Gesetzentwurfe, wie er von der Staatsregierung dem Ab- geordnetenhause vorgelegt worden ‘ist, die Zustimmung zu ertheilen; allein das ist nicht geschehen und wird sicherlih_ nicht gbscdehan: _Die Staatscegierung stellt sih alîo niht auf den Standpunkt, zu sagen: „geben Sie na, denn wir haben uns felbst überzeugt, daß unsere Vorschläge nicht die rihtigen waren“, sie kann sich vielmehr nur auf den Standpunkt stellen, zu sagen: „machen Sie in Jhren Beschlüssen etwas fertig, was Ausficht hat, bei vorausges-ßtem Entgegen- fommen des Abgeordnetenhauses dort Annahme zu finden, und auch die Grafey zu Stolberg zu befriedigen, wenn auch nicht in dem ganzen Umfange ihrer Wünsche, so do in deren Haupttheile, daß sie innerhalb ihrer Grafschaft der Kreisordnung gegenüber eine Stellung behaupten, die den hervorragenden Grundbesißer, welcher bisher zur Verwaltung vorzugsweise berechtigt war, markirt und fie der Bevölkerung gegenüber nicht in einer zu brüsken Weise mit den kleinen Grundbesißern in den Grafschaften gleichftellt. Vielleicht habe ih noch Gelegenheit, bei der Diskussion über die einzelnen Paragra- phen darauf zurückzukommen; im Ganzen aber, glaube ih, thun Sie allen Theilen, dem Staat und den Grafen, einen Gefallen, wenn Sie aus Ihrer Berathung einen Geseßentwurf hervorgehen lassen, der einige Ausfiht auf Annahme im Aktgeordnetenhause und auf die Billi- gung der Grafen zu Stolberg hat. Jn diesem Sinne zu berathen und zu beschließen, möchte ih Sie engagiren.
Ferner nah dem Grafen Brühl:
Was der Herr Graf Brühl sagte, berührt wieder ein Thema welches in leßterer Zeit oft besprohen worden ist, aber immer noch nicht richtig aufgefaßt wird. Jch habe niemals Anstand genommen, in dem anderen Hause in demselben Sinne zu sprechen und bei Ge- legeaheit zu sagen, wenn Sie dies beschließen, können Sie nicht darauf renen, daß das Herrenhaus Jhre Beschlüsse annimmt. Wie soll man denn zu einer Einigung: kommen, wenn man nicht in gewissen Punkten nachgiebt? Jm Uebrigen habe ih nit, wie aus den Worten des Herrn Grafen Brühl hervorzugehen scheint, gesagt, Mee ih das von der Regierung Vorgeschlagene als das einzige Richtige halte; ih sage heute noch, ih haite es sür billig und nicht so verwerflich, als es im Abgeordnetenhause angesehen worden ist. Wenn aber aus. die- sem Hause ein anderer Vorschlag kommt, der nicht mit der ursprüng- lihen Ansicht der Regierung übereinstimmt, wehl aber den Werth hâtte, Aussicht auf Annahme im Abgeordnetenhause und auf die Zu- stimmung der Grafen zu Stolberg zu gewähren, so würde ih den- selben dem Vorschlage der Regierung vorziehén.
Auf eine Entgegnung des Grafén zur Lippe erwiderte ‘der Minister des Innern:
Das kann ih doch nit so unwiderlegt hingehen lassen. Ih will unächst auf das zuleßt Gesagte antworten. Herr Graf zur Liþpe at behauptet, daß ih Unrecht gehabt hätte, wenn ih sagte, ‘es könne
ein Rezeß durch ein Geseß abgeändert werden. Er behauptet, das: sei nicht der Fall und citirt diejenigen Bestimmungen, die neuerdings ‘er- lassen sind, daß die Rezesse mit den Reichsunmittelbaren der Geneh- migung des Ländtags unt:rliegen. Wird ein Rezeß abgeschloffen init dem Herzoge von Arenberg oder sonst cizem vormals Reichsunmittel- baren;-so if das ein Vertrag zwischen der Staätöregierung ; Und dem Herzoge, der dem Ländtage vorgelegt wird. Wenn nun in diesem G eréoaye Bestimmungen vorkomnien, die der Landtag nicht für zulässig hält, so \treiht er sie aus oder ändert dieselben, und aus dicsem Vertrage wird ein Geseß, wenn auch die Regiértng ihre Zustimmung zu den Aenderungen ertheilt. Es wird dann nicht mehr mit den R verhandelt, sondern es wird einfa ausdem früheren vertrag8mäßigen Zuslünde ein 16 orps rain Ebenj/o liegt: die Sade hier. Sie soll im Wege . der Geseßgebung regulirt werden. Führen die Verhandlungen mit den- Grafen Stolberg zu keinem Re- sultáte, welthecs die Zustimmung des Landtagés findet, so treten Krone und Landtag als geseßliche Gewalten zuüsämmen und fixiren den Zu- stand, welcher den bisherigen vertragsmäßigen erjéßen soll. Nun mat Herr Graf zur Lippe mir den Vorwurf, däß ih dem Hälse zumutbe, ge Weisheit zu entwidckeln, die ih lieber selbst an den Tag egen möchte. ; ; Stil ;
Meine Herren! Die Regierung ist niht mehr allein Geseßgeber; wir machen die Geseße mit den Häusern des Laut tages: wir haben
unser Bestes gethän und geglaubt, mit unseren Vorschlägen einen Weg
¿zu ‘finden, ‘der zu einer Ausgleichung und zu annehmbaren geseßlichen