1874 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Zuständen führt. Wenn ein Haus den Vorschlag - umwirft, dann \cheint es mir nicht unbillig, daß dem ander:n Hauje gesagt wird: es möge Vergleichsvorschläge machen, geeignet, das widerstrebende Haus efügiger zu stimmen. Ju dem Stadium der Berathung eines Gesegentwurfs zwischen den beiden Häusern können dieselben füglich nur von eincm derselben, und nicht von der Regierung ausgehen. Eine Aufforderung zu solchen Vorschlägen paßt meines Erachtens voll- ftändig in das Räderwerk unserer Gesehgebung. L l

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ih mi auf eine Viertel- stunde entferne, ich werde zu einer namentlichen Abstimmung im an- E gerufen, an der Theil zu nehmen mir von großem Juter-

e ist.

In der Sizung des Herrenhauses am 13. d. M, äußerte der Staats-Minister Dr. Falk in der Berathung des Geseh- entwurfs, betreffend die Deklaration und Ergänzung des Ge- seßes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen: E

Die Kommission des Hohen Hauses is in sich selbst vollitändig einstimmig gewesen, ihre Auffassungen über die Vorlage stimmen ebenso überein mit der Absicht, welche die Staatsregierung bei der- selben verfolgt hat. Die Ausführungen des Kommissionsberichtes sowohl, wie die Ausführungen des Herrn Referenten sind meiner Mei- nung nah vollkommen ers{chöpfend in Begcündung der Vorlage. Unter solhen Umständen glaube ich mich auf die einzige Bemerkung be- \hränken zu follen, daß die Staatsregierung in den Abänderungs- vorschlägen Jhrer Kommission keine irgendwie sachlihe Abänderung, sondern nur redaktionelle Aenderungen erkennt, die geeignet find, Zweifel abzuschneiden.

In der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 13. d. M. erklärte der Justiz-Minister Dr. Leonhardt über den Antrag des Abg. Werner auf Annahme eines Geseßentwurfs Über die Aufhebung der im Art. 9 Tit. 2 Buh 2 des Lübschen Rechtes enthaltenen Bestimmung, wonah uneheliche Kinder kein

Erbe nehmen:

Meine Herren! J bedaure, mich mit dem Geseßentwurfe nicht einverstanden erklären zu können und demgemäß bitten zu müssen, den Geseßentwurf abzulehnen.

Es handelt fich um die Erbberehtigung der unchelichen Kinder. Diese Erbberehtigung ist in den drei großen Rechtssystemen, welche in der preußishen Monarchie gelten, sehr verschieden behandelt. Nach dem gemeinen Recht ist, soweit Blutsverwandtschaft besteht, die Erbberechtigung der unchelichen Kinder. die gleiche, wie die der che- lichen Kinder. Den gleichen Grundsaß hat das Allgemeine Landrecht, er führt aber z1 ganz verschieden Resultaten, weil nah dem Landrecht die Blutsverwandtschaft zwishen unehelihen Kindern und dritten

ersoyen nur in einer außerordentlich b:\{ränkten Weise aner- annt ist. Im codlde civile haben die unchelihen Kinder eine reguläre Erbfolge gar nicht, sie haben aber ein sehr beshränktes irre- guläres Erbrecht. Jch glaube, daß die Beseitigung diescr Verschie- denheiten in den drei Rechtssystemen, welche mir gar nicht berechtigt zu sein scheinen, der deutschen Gesezgebung überwiesen werden kann. Nun bestehen aber neben diesen drei großen Rechtssystemen noch be- sondere Vorschriften über die Erbberechtigung unehelicher Kinder pro- vinzieller, meist lokaler Natur. Soweit ich die Sache übersche, haben diese Vorschriften kein Recht auf Fortexistenz, sie sind die Ueberreste längst verschollener Rechtêanschauungen. Deshalb, glaube ih, wird man in Bezug auf die besonderen Vorschriften insgesammt und bei eder einzelnen die Frage stellen können, ob sie niht aufzuheben seien.

ie Antwort auf diese Frage kann aber nur erfolgen auf Grund eingehender Berichte der Gerichte des Landes. Eine solche Berichterstattung ist den Landegerichten bereits zur Pflicht gemacht, und ich bezweifle nit, in der Lage sein zu können, bei Beginn der nächsten Session tem Hohen Hause den entsprechenden Géseßentwurf vorlegen zu können, /

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß ih dem Gedanken, wel- cher dem Gesehentwurf zu Grunde liegt, nicht abgeneigt bin; aber es scheint mir doch eine Forderung der legislativen Konsequenz zu sein, daß man die Sache von einem allgemeinen Standpunkt aus betrachtet, und. s für die Geseßgebung nicht der ganz zufällige Umstand ent- scheidend sein darf, ist, daß der Herr Antragsteller als Richter bei dem Kreisgericht zu Demmin einen bestimmten Fall erlebt hat, der ihn unangenehm berührt. Varschriften, wie sie im Lübschen Recht bestehen, gelten auch in anderen Provinzen. Der Hr. Abg. Schütt hat bereits in der zweiten Lesung - darauf aufmerksam gemacht, daß ähnlihe Vorschriften in Schles- wig-Holftein bestehen. Das wird auch noh anderweit passen. Warum soll denn nun eine solche veraltete und mißliebige Vorschrift aufgehoben werden für die Städte, wo zwar nicht Lüb'sches Recht, aber sächsisches Recht gilt? Die betreffende Vorschrift sammt aus dem sächsis2t en Landreht. Man darf bei der Gesetzgebung niht mit Willkür verfahren. Aber, meine Herrcn, auch wenn es sih lediglich um Lüb'shes Recht Weie, würde ih glauben, daß cs nicht entsprechend wäre, auf diesen

Mea einzugehen. Wenn das Haus die Initiative in der Geseßgebung ergreift, wo es sih handelt um geschlossene Gesetze, z. B. das Landrecht, hat das weniger Bedenken, und die Königliche Staatsregierung ist diesem Bestreben auch nicht entgegen-

getreten; das sind Verhältnisse, die sich überjehen lassen. Aber das Hohe Haus wird s{werlich übersehen können den Zusammen- hang, ix welchem die Aufhebung der vorgeschlagenen Bestimmung steht, ob fie nicht Rückwirkung hat. Jch wenigstens kann das yicht übersehen und könnte die Garantie dafür, daß Alles in Ordnung wäre, nur auf Grund eingehender Berichte der betreffenden Appella- tionsgerichte gewähren. Jch bin auch überzeugt, daß Niemand im ause eine Garantie für die Richtigkeit Jhrer Beschlüsse gewähren ann. Aus diesen Gründen gebe ich Jhnen anheim, von dem Geseß- entwurf Abstand zu nehmen. Wie \{chwierig übrigens die Materie ist, geht daraus hezvor, E zu dem an und für sih sehr einfachen Geseßentwurfe fo sehr umfassende und abweichende Anträge gestellt sind. Das beweist am besten, daß die Sache zur legislatorischen Er- ledigung no{ch nicht reif ist.

Vereinswesen.

München, 11. Mai. Heute tagte hier eine Versammlung der Delegirten ‘der bayerischen Krieger- und Veteranen-Vereine zur Berathung des Entwurfs eines Statuts für einen „Bayerischen Veteranen-Krieger und Kampfgenofsen-Verein“, der aus dea bayerischen Vereinen mit Chren gedienter Militärs gebildet werden soll. Es waren 215 Delegirte mit 315 Stimmen anwesend. Als Zweck des zu grün- denden Gesammtvereins bezeihnet der Entwurf „die Vereine unter ausdrückliher Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres Rechtes der Selbstverwaltung zusammenzufassen und in nähere Berührung unter sich wie mit einem Centralorgan zu bringen." Gleich- eitig bezweckt der Verein Fühlung zu nehmen zu allen deut- lben Kxioger - Vereinen, und hat zunächst kameradschaftlichen

ns{chluß an bereils außerhalb Bayerns bestehende - organi- sirte Bereinëgruppen angenommen, Als seine erste Aufgabe joll der neue Verein nach dem Entwurf die Stärkung der Treue zu Kaiser, König und Vaterland, sowie die Kräftigung des Bandes der Waffengeineinshaft und Kameradschaft auch im Civilstande betrach- ten. Die Zwecke des Vereins sollen auch durch Gründung einer pe' riodischen ai vat 8 als Preßorgan sämmtlicher dem Verein angehsö- renden Körperschaften pel werden, únd als weiterer Zweck desselben wird thätiges Eingreifen in alle an den Verein gelangenden

ragen der Unterstüßung alterss {wacher und hülfstedürftiger Bereinsgenossen bezeichnet. Zu diesem Zwecke hat dern au bereits Se. Majestät der König für den Verein 3000 Mar bestimmt. Bei der Berathung ‘des Statuts für den neuge- gründeten Gefammtverein wurde den übrigen Paragraphen ohne wesentliche Aenderung beigestimmt. Bezüglich des §. 22 aber: „Ver- eins-Ehrentage find a. das Allerhöchste Geburts- und Namensfest Sr. Majestät des Königs, b. der 10. Mai und c. der 2. September, * wurde beschlossen statt ad b. der 0. Mai zu seßen: „Das Geburts- fest Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, * Der Schlußparagraph 23 lautet: Der Bereinsruf ist: „Jn Treue fest!“ Die Beitrittserklärun- ger der Vereine zu dem neugegründeten Gesammtvereine müssen bis pätestens 1. August dieses Jahres erfolgen. Unter Hochrufen auf Se. Majestät“ den König, dann auf Kaiser, König und Vaterland ging die Versammlung auseinander.

__ Kunst, Wissenschaft und Literatur. München, 13. Mai. Die Professoren der hiesigen Universität werden morgen nachträglich drei Jubiläen durch ein Festmahl feiern: Die 50jährigen Doktorjubiläen der Herren Professoren Dr. v. Roth- mund sen. und Dr. v. Kobell, und das ö0jährige Dienstjubiläum des Herrn Professor 2c., Reichsraths Dr. v. Döllinger.

. Bayreuth. Das Unternehmen Richard Wagners hat einen weiteren bedeutenden Fortschritt gemacht. Durch einen neuerlichen namhaften ZusGuß von Seite des Königs von Bayern i} die Be- schaffung der Bühnen - Einrichtung, als Dekorationen, Maschinerie, Kostüme 2c. nunmehr als gesichert zu betraten. Die Dekorationen werden nach den Skizzen des Malers J. Hoffmann, jedoch abweichend von der früheren. Vereinbarung und auf jeinen Wun\ch nit von ihm selbst, söndern untêr seiner Mitwirkung von den Hoftheater - Malern Brüder Brückner aus Coburg gemalt. Die bezüglichen Verträge sind bereits abgeshlofsen; ebenso wurde die Herstellung der Maschinerie mit dem Maschinenmeister Brandt in Darmstadt und die Vollendung S und Ausführurg des Zuschauerraumes mit dem Architekten Brückwald aus Leipzig abgeschlossen. __Die Costüme werden nah Zeichnungen von J. Hoffmann angefertigt.

Die Firma F. A. Brockhaus in Leipzig hat soeben ihren umfangreichen Verlagsbericht für das Jahr 1874 veröffentlicht.

Landwirthschaft.

Da sich in das in Nr. 109 d. Bl. aufgeführte Verzeichni der Mitglieder des Ausschusses des Kongresses De Res Landwirthe Irrthümer eingeschlihen, geben wir nachstehend die Namen der Herren nech einmal vollständig : Den gewählten Mitglie- dern, L aren von Behr, von Benda, von Diest, Elsner von Gro- now, Griepenkerl Braunschweig, Herth, Holtz, von Lenthe, Noodt, vom Rath, Schüße, Schumacher, Sombart, von Wedell Vehlingsck dorf, von Wedemeyer, Graf Zedliß Großenbohrau, traten durch Kooptation hinzu: Für Provinz Preußen: Hr. Generallandschafts- Rath Richter Königsberg i. Pr. Für Provinz Posen: Hr. Rit-

tergutsbesiger Kennemann Klenka bei Neustadt a-W. Für Pro- vinz Schleswig-Holstein: Hr. Graf Dürkheim Bundthorst bei Preeh. Für Provinz Hessen-Nassau, Großherzogthum Hessen: Hr. Freiherr von Nordek zur Rabenau. Für Königreich sen: Hr. Ritter- gutsbesiger Seiler Neuenfalz b. Plauen; Hr. General-Sekretär von Langsdorff Dresden. Für Königreih Bayern: Hr. Guts- besißer Pabst Burgstall bei Rothenburg a. Tauber. Für König- reich Württemberg: Hr. Freiherr von Ow Wachendorf. Für Großherzogthum Meclenburg: Hr. Rittergutsbesißer Pogge Roggow bei Lalendorf. Für Thüringen: Hr. Freihecr von Stein Koch- bèrg bei Rudolstadt. Für Elsaß-Lothringen: Hr. Graf Dürckheim Montmartin, Fröshweiler bei Wörth; Hr. Louis Pasquay alen i. Elsaß. Als Männer der Wissenschaft die Herren : 45 essor Becker Greifswald, Professor Richter Tharand, Pro- essor A. Wagner Berlin, Stadtrichter Wilmanns Berlin. Gewerbe und Handel. 5 Berlin. Vom 24. bis 30. Mai findet hier gelegentlih dcs zweiten allgemeinen deutschen Schuhmachermei ter-Kon- gres ses eine Ausstellung aller in die Schuhmachzrei fchlagenden Artikel im Hotel Imperial, früher Arnim (Unter den Linden 44) statt. Breslau, 13. Mai. (W. T. B.) Die heutige Generalyer- sammlung der Aktiengesellschaft Donnersmarkhütte gench- migte den vorgelegten Maa a SuA, „wonach eine Dividende von 6% pro anno, mithin für die leßte Geschäftsperiode von 13 Monaten von 64% vertheilt, und dem Amortisationsfonds 53,230 Thlr, ses wie dem Reservefonds 44,400 Thlr. überwiesen werden sollen. Verkehrs-Anstalten. i Triest, 15. Mai (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Diana * ist heute früh mit der oftindish-chinesischen Ueberlandpost aus Alexar-

tiea hicr eingetroffen.

Y E N 13. Mai. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfscchiff des Baltischen Lloyd „Franklin“, Kapitän E. Dehnicke, ist heute, nachdem dasselbe am 25. April Antwerpen ver- lassen hatte, wohlbehalten hier eingetroffen. Heute ist der Dampfer

des norddeutschen Lloyd „Hermann* hier angekommen.

Aus dem Wolff'\{chen Telegraphen-Büreau.

Pest, 15. Mai, Mittags. In der heutigen Sizung des Finanzaus\hus}ses erklärte fh der Reichs-Kriegsminister Freiherr Kuhn von Kuhnenfeld aufs Entschiedenste gegen eine etwaige Abkürzung der Präsenszeit der Heeresdienstpflichtigen. Fürst Czartorysfi bemerkte, daß ihm die politisheLage der beruhigendenVer- sicherungen und rosigen Aufbauungen des Ministers des Auswärtigen ungeachtet ziemlih drohend zu fein schiene; man dürfe deshalb die Erfolge der Armee nicht in Frage stellen, da vielleicht der Krieg nit ferne sei. Der Minister des Auswärtigen Graf Andrafssy erwiderte, er könne die politishe Lage als so \{hwarz niht ansehen, im Gegentheil habe die Erhaltung des Friedens die größte Wahrscheinlichkeit für sh, mehr als eine bloße Wahrscheinlichkeit könne Niemand vorher sagen. Allerdings haben wir keine Feinde, aber wir finden umsomehr Freunde, jemehr man Vertrauen in die Stärke unserer Armee egt.“ Aus diesem Grunde sei_es gefährlih, an der erprobten dreijährigen Präsenz- zeit zu rütteln. : l

Windsor, Freitag, 15. Mai, Vormittags. Der Kaise von Rußland und der Großfürst Alexis besuhten geftern, vom Herzog von Edinburgh geleitet, die Prinz Albert» und St. Georgss Kapellen und nahmen darauf in Begleitung der Königin die König- lichen Meiereien in Augenschein. Nachmittags besichtigte der Kaiser, be- gleitet von der Königin und den Mitgliedern der Königkichen Familie, die Virginia Waters. Abends fand in Windsor Castle ein Galabanket statt, zu dem 140 Einladungen ergangen waren. Der Kaiser von Rußland wird fich heute nah London begeben und bei dem Prinzen von Wales diniren.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 16. Mai. Opernhaus. (120. Vorstellung.) Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (131. Vorstellung.) Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Göthe. Anfang 7 Uhr.

Mittel-Preise.

Sonntag, 17. Mai. Opernhaus. (121. Vorstellung.) Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel- dieu. Anna: Frl. Lehmann. Jenny: Frl. Horina. Goveston: Hr. Fricke. Georg Brown: fe Schott. Dickson: Hr. Sachse. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

__ Schauspielhaus. (132. Vorstellung.) Rosenmüller und Finke. Original-Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Töpfer. An-

fang halb 7 Uhr. Mittel-Preife.

L

Genschows Obotritischer Rossebändiger.

Im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Medcklenburg-Schwerin hat der Bildhauer Gen\chow in Berlin eine intexefsante Kolossalgruppe ausgeführt, welche bestimmt ift, das Geländer der Schweriner Schloßbrücke zu {müdcken, wo fie fünftig noch ein entsprehendes Gegenüber auf der andern Seite desselben erhalten soll. Das von dem Künstler vollendete Modell ist in der Kunstgießerei von Czernikow hierselbst, Schwedter- straße. 293, in Zink gegossen und vollendet, ciselirt ‘und bronzirt, im Garten dieses Grundstücks gegenwärtig ausgestellt.

Die Gruppe ist eine neue und selbständige Behandlung desselben Motivs, welches den bekannten Pferdebändigern des Bidhauers Baron von Klodt auf der Berliner Shloßterrasse und auf der Kanalbrücke zu St. Petersburg zu Grunde liegt: ein wildbäumendes Roß, von seinem Herrn, einer neben ihm stehenden heroishen Mannesgestalt, am Zügel fue gegerre und bemeistert. Dieser Bändiger feines Thiers aber |st hier feine nur allgemein gehaltene nackte Idealfigur, sondern eine vön bestimmtem nationalen Typus: einer jener Obotriten- frieger der Stammväter der heutigen Bevölkerung Mecklenburgs. Der geflochtene große Weidenschild, Bogen, Schwert, Axt und Köcher liegen am Boden neben ihm. Seine von Kraft \{chwellen- den Glieder umkleidet ein Bärenfell, dessen Kopf und Schnauze seine dihten Locken wie ein Helm bedecken, während die Haut der Beine und Tagen ihm dasselbe um den Hals und die Hüften .be- festigt. Das Roß bäumt sich, den Körper aufgerichtet, Hals und Kopf mit den \{hnaubenden Nüstern zurückgeworfen, mit den Vorderhufen in die Luft \{hlagend, ge auf, in prächtig feuxiger Bewegung von großer Naturwahrheit. An seiner linken Seite steht jener obotritishe Krieger. Mit der hocherhobenen Rechten hat er nah dem Gebiß den Zügel seines Thiers erfaßt; das untere Ende der Riemen hält seine linke Hand. Den bärtigen, männlihen, wildshöne: Kopf zu dem - des

Rofes auf- und T wirft et, das linke Bein weit

vorgestreckt, den Fuß fest gegen den Boden stemmend, den Kör- per mit aller Kraft rückwärts, so daß dessen ganze Last auf dem zurügestellten, im Knie gebeugten reten Bein ruht. Beide Gestalten komponiren sich, besonders in der Vorderansicht, zu einer, troy der lebhaften Bewegtheit in den Linien, ruhig und.

\{hön geschlossenen Gruppe; sie verrathen bei dem Bildhauer das tüchtige Studium, die genaue Kennt:iß des Pferdes wie des Menschen und jene bedeutende bildnerishe Kraft, welche sih dem verewigten Professor Rauh ehedem {hon bei manchen seiner großen Monumentalarbeiten als trefflih verwendbar erwiesen hatte; der Zinkguß von Czernikow is dem Modell des Künstlers in allen Theilen gerecht geworden.

Aus dem {thüringish-sächsishen Alterthumsverein.

__ Halle, 9. Mai. Die Monatêversammlung des thüringisch- sächsiichen Alterthumsvereins beschäftigte sich unter Anderem au mut der Chronik des Merseburger Bischofs Thietmar. Veranlassung dazu gaben die folgenden geographischen Bemerkungen zu dieser Chronik. Nachdem der Sprecher dex vortrefflihen Bearbeitung der Chronik in den Monumenta Germaniae Secriptorum gedacht und dabei sein Be- dauern ausgesprochen hatte, daß keine Handausgabe nach Dielen aus- gezeihneten Arbeit der Herren Perß, Bethmann und Lappenberg vor- aaen sei, ging Hr. Dr. Schadeberg zu dey geographischen Bemer- ungen Uber und wies an mehreren Stellen nah, daß die dort er- wähnten Orte nicht -rihtig exklärt worden wären. Das 4, 6, 29 rae Iteri ist nach diesen Ermittelungen niht die Burg Ittern, ondern das 6, 29, 19 erwähnte Jteri, d. h. Eithra. Bischof Wig- bert ist kein Mitglied der Querfurter Dynasten, das Sideger- husen ist niht das heutige Sd tECEDARTEN, sondern das jeßige Sudershausen zwischen Lindau und Nörten an einem Nebénbahe der Leiîna, unweit Callenbur das ebendaselbst erwähnte Derlingun ist nicht Nieder-Röblirgen, sondern das weite Dorf Derlingen oder Doerlingen zwischen iesdorf, Jhlewiß und Gerbstadt, sowie Wiribene das heutige urgwerben bezeichnet. Daliw i und N instedi ließen sih nicht bestimmen. Menstedi odex Ministedi sei eine Wüstung im Mans- i ag und das praedium Azinestedi, wofür wahrscheinlih Az- meustedi zu lesen sein möchte, sei das von Heinrich 11. dem Hochstifte geschenkte Erblehn (Hereditarium beneficium) A zm'enst edi der Ur- A ane werde der Ort-Osmannst ädt, im Amte Rosla, wo s ielands Grabstätte befinde, pee, Das 7, 5, 15 erwähnte Pi oder Uui sei das heutige Landslädthen Wiese, welches urkund- lich s{on vor und von Karl d. G. genannt werde und zu dem ein ansehnliches Revier, „pagus“ oder „provincia Wigsezi“ gehört par Olsciuzi sei weder haß, noch Oelzschau oder auch Oelsen, ondern es sei dasselbe, was in der alten Biographie Thietmars

Oljenice genannt werde, und Len den dritten Ort, cus welchem das heutige Teutschenthal esteht. Dieses Dorf umfasse ursprünglich, und in manchen juristishen Fragen auch jevt, drei ver- schiedene Dörfer, nämli die beiden deutshen Dörfer Deusne Sie ei Dussina im _Hersfelder Zehntverzeichniß aus der

eit von 992 bis 1000) und Gottsdorf, woraus im ge- meinen Leben Kuhsdorf gebildet worden (im Hersfelder Berge omi Codimensdorf, Cozimendorf); beide bilden das „Obere und. das untere Thal”; zwischen ihnen liegt das Mitteldorf Oelsniß, Osniß, Obniß, eine slavishe Ansiedelung, mit Be- fißungen, welche nah einer Halberstädtischen Urkunde vom Jahre 1189 nach slavischem Rechte zehntfrei belassen wurden. Es sei wahrschein- lih, daß im Thietmar Olzenici statt Olzciuzi zu lesen und zu schreiben sei, da eine Verwechslung der Silben senizi und sciuzi nicht möglich wäre, man habe nur c. in e und u in n zu verwandeln. Das von Thietmar 3, 7, 15 genannte Sumer'inge oder Sume- ringi sei nicht Groß-Sömmerdá, das auc in den ältesten Ur- kunden Sumeridi und Someridi genannt werde, sondern es sei die heutige Wüslung ! im Kreise Halberstadt, in der Nähe der alten Westerburg,

der wahrscheinlihen Geburtsstätte der Hildegard von Westerburg, Ge- mahlin des Herzogs Hermann von Sachsen. Dort war wohl eher ein so großer Forst zu finden, daß er in Tausch für den Forst gegeben werden konnte, welcher zwishen Shmöln und Stauch, zwischen Halle, Merseburg und Eilenburg sich ausbreitete. Die ganze Ortslage von Sömmerda bietet zu einem solchen Forste keine Gelegenheit, und was etwa vorhanden sein mochte, nahm der in Sömmerda {on vor Karl deim Größen vorhandene Königshof in Anspr..ch. Das von Thietmar R 27 genannte Thrupizi wird für Traupiß im Kreise Zeiß alten, es is aber Trubiki, Trobike, d. h, Drübnihß unweit Jljen- urg, wo si seit 877 ein von Ludwig dem Jüngeren gegründetes Kloster befand, dessen Stiftungsbrief erst vor Kurzem wieder aufge funden fein soll. Aus Trupizi ist ebenso Drübniß gebildet, wie aus Walbizi Walbach entstanden ist. Walbizi, Wallibizi dur rivus silvaticus erklärt, und sei daher Rivus silvaticus zu \chreiben.

esser

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen . (einshließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage Nr. 75.)

Sommeringe zwishen Huy und Elm,

Uebrigens habe Thietmar j

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Az 1183.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventu:ler Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Braunsberger Kreises im Betrage von 450,000 Mark Reichswährung.

Vom 15. April 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Mreusen U. Nathdem von der Kreisvectretung des Braunsberger Kreises im Regierungsbezirk Königsberg auf dem Kreistage vom 5. Februar 1874 beschlossen worden, die zur Tilgung der durch das Privilegium vom 30. März 1868 (Gef. Samml. pro 1868 -Seite 426) genehmigten fünfprozentigen Obligationen-Anleißhe von 150,000 Thalern erforder- lichen Mittel durch cine bei dem Reichs-Invalidenfonds zu machende Anleihe von 450,000 Reichsmark zu beschaffen, wollen Wir auf den Autrag der gedachten Kreisvertretung : s zu diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs-Jnyvalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Jnhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch des Schulduers unkündbare Scßuldverschreibungen zu. einem Gesammt- Nominalbeirage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, also von höchstens 450,000 Mark Reich8- währung ausftellen zu dürfen da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat —, in Gemäßheit des 8. 2 des Ge- seßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen um Betrage von höchstens 450,000 Mark Reichswährung, in Buch- Raben: Vierhundert funfzig Tausend Mark, welhe in Apoints von , -1500, 600, 300 und 200 Mark Reichswährung nah der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnach- folgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen na dem beiliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährlih Einem und höchstens jährli fünf Pro- zent- des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldraten zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherclihe Genehmigung mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli- tve die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des igenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Durch vorstehendes Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. April 1874, (L. 8.)

Gr. zu Eulenburg.

Wilhelm.

Camphausen. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Braunsberger Kreises Nr 3. Emission Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 15 April 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg vom .. ten 1874 Stück . . . und Geseß-Sammlung pro . Seite . . . lfde. Nr

Auf Grund des unterm 15. April 1874 genchmigten Kreistags- beshlusses vom 5. Februar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 450,000 Mark Reichswährung bekennt sich der Kreisausschuß des Braunsberger Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden In-

Provinz Preußen.

Berlin, Freitag, den 15. Mai

Haber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des

Kreises unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehns\{huld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt

worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 450,000 Mark geschieht vom Jahre 1874 einschließlich ab mit einem Prozent des ursprüng- lichen nominellen Schuldkapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Der Kreis behält fih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds für jedes Sts bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen no- minellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die fsährlihen Amortisationsraten werden auf 300, beziehungs- weise 200 Mark atgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ... ab in dem Monate- März jeden Jahres. Die autgeloosten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, die Rückzahlung erfolgen soll, spätestens drei Monate vor diesem Ter- mine durch den in Berliu ershcinenden „Deutschen Reich3- und Königlich - Preußishen Staats - Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, ferner durch das Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Königsberg oder das an dessen Stelle tretende Organ und dur mindestens je ein in Königsberg in Pr. und in Braunsberg erscheinendes öffentliches Blatt, event. dur anderweit vom Kreisausschusse näher zu bestimmende und in dem Reichs-Anzeiger be- kannt zu machende Pukblikations-Organe bekannt gemacht.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten is, wird es in halbjährlichen Terminen, postnumerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb Prezent {ährlich in Reichsmünze verzinset, Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen en- digt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße. Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung, bei den in den vorbezeichneten Blättern öffentlich be- fännt gemachten Zahlungsftellen zu Berlin úünd Königsberg i. Pr. und bei der Kreis-Kommunalkasse in Braunsberg und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeit2termins folgenden Zeit.

Mit der zur Emvfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung find auf die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. i

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nah dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren, vom Abiaufe des Kalenderfahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises,

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreilungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Braunsberg. :

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch foll demjenigen, welcher den Veriust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons dur Vorzeigung der Schuld- verschreibung oder \onst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung find halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres . . „". ausgegeben.

Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf“ fünf{ährige Pe- rioden ausgegeben. i d

Die Ausgabe einer neucn Zinscoupous-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Braunsberg gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons.

an welchem

1874.

,_ Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons - Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- E O mit R Ra, diese A

VDesjen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. uri |

Braunsberg, den . . ten 18.

Der Kreitausshuß des Kreises Braunsberg.

Anmerkung:

Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zinscoupon

/ 86 zu der Kreis-Obligation des Braunsberger Kreises. : __3, Emission. Litte, | - über Mark zu vier und cin halb Prozent Zinsen über Pfennige.

___ Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . . . ten... , bis . . . resp. vom . . ten

bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis Obligation für das Halbjahr vom . . ten... bis mit . . . (in Buch- ftaben) Mark Pfennigen bei der Kreis-Kommus- nalfkasse zu Braunsberg und den in dem Deutshea Reichs- und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in miy- destens je einem in Königsberg i. Pr. und in Braunsberg erscheinen- den öffentlihen Blatte bekannt gemachten Einlöjsungsftelle in Berlin und Königsberg i. Pr. j

Braunsberg, den . . 18/2 : Der Kreisausschuß des Kreises Braunsberg.

___ Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen- den Kalenderiahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung: Die Namens-Unterschriften des Kreis-Aus\{chusses fönnen mit Lettern oder Facsimileftempein gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens - Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Preußen. s M ETRRG Len Königsberg alon zur Kreis-Obligation des Braunsberger Kreises. 3. Emission.

Der Juhaber dicses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Braunsberger Kreises . . . Litt M über. Mark à vier und ein halb Prozent Zinsen, die . . . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse in Braunsberg. Braunsberg, den . . . ten . Os Der Krei23aus\{uß des Kreises Braunsberg. Anmerkung: 1) Die Namens-Unterschriften des Kreisaus\{chusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln ¿edruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 2) Der Talon ift zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- seite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichen- den Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon. Talon.

Inseraten-Erpedition des Deutschen Reihs-Anzeigers uud Ant Rentier Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. | Gesichtsfarbe:

Steckbriefs-Erledigung, Der unterm 1. Mai 1874 hinter den Briefträger Herrmann Dürre von hier erlassene Steckbrief ist dur See des 2c. Dürre erledigt. Potsdam, den 9. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 30. April 1874 hinter den früheren ¡Postillon Christian Kubier aus Feldheim erlassene Steckbrief is durch Ergreifung des 2c. Kubier erledigt. Potsdam, den E Ba 1874. Königliches Kreisgeriht. Abthei-

g 1, ;

erlassene Ste

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Müller- gesclle Arthur Eugen Bölcke aus Delitsch ist wegen Landstreichens' zu einer Woche Haft und Ueber- weisung an die And Pee tennede réchtskräftig

. Stebriefe und Untersuchungs-Satden.

. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.

. Verkäufe, Vervatrungen, Submissionen 1c.

. Verloofung, Umertijation, Zin3zaginng u. f. w. von öffentlihen Papieren.

blaß. Sprache: deutsch. 21) Besondere Kennzeichen: Keine. Calbe a. S., den 23. April 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der Eisenbahn-Arbeiter Peter Klöckuner, frü- her in Blankenstein, foll in einer Untersuchungssache als Zeuge vernommen werden. lizeibehörden und Sicherheitsbeamten um Bezeich- nuúg seines gegenwärtig unbekannten Aufenthaltsorts.

Bochum, 9. Mai 1874. Der Staatsanwalt.

Der am 14. April 1869 gegen den Reitknecht Iohauues Pfister von Langenhain (Kreis Eschwege) rief wird hiermit erneuert.

Fulda, am 11. Mai 1874. Der Unter an ee R Kreisgerichts. eiß.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 3. Familien-Nachrichten.

Aufgebote, Vor-

rater Beilage.

19) Gestalt: mittel. 20) | [1931]

Den 11, Mai 1874, Ich ersuche die Po- E Worden. i Kaufmann Adolph Schultz hier

dem auf

verurtheilt worden. Die Korrektionsnahhaft hat bisher noch nicht vollstreckt werden können, und es wird gebeten, auf den 2c. Bölcke zu vigiliren, im Be- tre.ungsfalle zu verhaften und an die Inspektion des Laudarmenhauses zu Strausberg abzuliefern. Signa- lement: Der 2c. Bölcke ist zu Halle a. S. geboren, 23 Jahre alt, 1,65 Meter groß, von mittlerer Ge- talt, hat dunkelblondes am niedrige Stirn, blaue ugen, defekte Zähne, gejunde Gesichtsfarbe. Beson- ere Kennzeichen: Gebrochene Kuniescheibe am reten Fuß. Fehrbellin, den 4. Mai 1874. Königliche Kreisgerihts-Kommission.

[1941]

mark 50

Steckbrief. Es wird um Verhaftung des Kessel- fabrikanten Shwarzer wegen betrüglichen Banke- rotts und um Nachricht hierher ersucht. Siguale- ment. 1) Familienname: Schwarzer. 2) Vorname: Rudolf. 3) Geburtsort: Buckau. 4) Aufenthalts- ort: Staßfurt. 5) Religion : evangelisch. 6) Alter:

eb. am 23. Januar 1850. 7) Größe: 5 Fuß 4 Zoll.

Haare: dunkelblond. 9) Stirn: bedeckt. 10) N dunkelblond. 11) Augen: grau. 12) aje: proportionirt. 13) Mund: gewöhnli. 14) Bart: —, 15) Zähne: vollständig. 16) Kinn: länglich. 17) Gesichtsbildung: länglich s{chmal. 18)

Konkurse, Subhastationen, AufgeLote, Vorladungen u. dergl.

Bekanutmachung.

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Aufrecht, in Firma: S, Aufrecht hierselbst, haben:

1) die Handlung Meyerhof & Nathorff zu Ham-

burg cine Waarenforderung von 151 Reichs-

\s{ulden, wird aufgegeben ,

echte,

den in ihrem Anzeige zu machen.

[1936]

ppellationsgerihts - S Arunens, den 7, Mai 1874. 0

furses. [1933] Ediktalladun

v. Bergen. Die

5, IndustrielleEtaëlifsements,Fabrikzn n. Zroßhaudel.

9. Central-Handels-Register. Erscheint in sepa-

Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Torgau. Erfte Abtheilung. ittags 12x Uhr. Uel‘er das Vermögen der Handelsfrau verwittweten Zimmermeister Henriette Lehmann, geb. Schubert, in Firma A. Lehmaun's Wittwe zu Torgau ist der

Zum einstweiligen Verwälter der lasse ist der } bestellt. biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in

den 22. Mai cr., Bormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerihts-Rath Kühnas in dessen Terminszimmer anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Bei- behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder i ihm etwas ver-

Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 15. Juni d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse i u machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen R ebendahin zur Kon E abzuliefern. Pf; Pfar ne b und e mit Gul CE e

‘3 e u emeins{chuldners ha

2) die Handlung Färber & Bandmann hierselbst ters n A |

Roßmarkt Nr. 6, eine Waarenforderung von 9 Thlr. -5 Sgr. ohne Vorrecht uahträglih angeméldet.

Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf

den 21. Mai 1874, Vormittags 117 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Zimmer Nr. 47 im zweiten Stock des Gerichtsgebäudes anberaumt, | der wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen ange- meldet haben, in Kenntniß gesebt werden. | Breslau, den 8. Mai 1874.

Königliches Stadtgericht. T. Abtheilung. Kommissar des Kon

esiße befindlichen Pfandstücken nur

Im K kurse l d Fuge des Priu m on e iber aa r en 2 p w Adolph zu Sayn-Wittg eustein-Hoheu Éin Ju 2 nd, E Sllbbiutee, L L E f in 10 î C anuar em em aup Wittgenstein - ist durch Bei ver; Pat uner rang d mann Martin Koene zu Berlin ein Erbtheil von

zum definitiven Verwalter der Masse ernannt worden. nigliches Appellationsgericht.

S T Deffentlicher Anzeiger. - h serate nimmt andieautorisirte Annoncen-Expedition von

dolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Sreslan, Halle, Prag, Wien, München, Hürnberg, Atraßburg, Zürich und Ktuttgact.

Achtel, hierselbst, hat gegen ihren, früher hier, jeßt in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Sattlermeister Otto Sehliack, welcher vor etwa 9 Jahren Halle heimlich verlassen und seitdem keine Nachricht von \ich gegeben haben soll, die Klage auf Treunuùg der Ehe wegen böslicher Verlassung an- geftellt. Zur Beantwortung dieser Klage ist Termin auf den 14. September d. Is., Mittags 12 Uhr,

oukurs eröffnet und der Tag der isgeri{ts-Rath D i Zahlungseinjstellung auf den 9. Mai d. Js. festgeseßt O E M

hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, anberaumt, zu welchem der Verklagte, Sattlermeister Otto Schliack ‘aus Halle, unter der Verwarnung vorge- laden wird, daß bei feinem Ausbleiben der Inhalt der Klage hier zugestanden erachtet werden muß. Halle a. S., am 9. Mai 1874, Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[130] Proclama.

Die Frau Geheime Räthin Kanold, Anna Christiana, geb. Faber, hat in ihrem am 14. März cr. eröffneten Testamente Nr. 153 Hv. G. ihren Schwestersohn, den Hof-Postsekretär Schneider, die Demoiselle Sophia Riudelanb, ihre Pflegerin Friederike Iachns und ihren Ehemann, der nit namhaft gemacht wird, zu Erben berufen, was den Betheiligten bekannt gemacht wird. in, den 7. Mai 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Die Gläu-

nzeige Berl

[2750] E e Oeffentliches Aufgebot uubekanuter "Erben.

Der am 12. Juli 1861 hierselbft verstorbene Kaufmann Moses Levin hat in seinen unterm 15. und 19. Juli 1861 publizirten Teftamenten vom 30, Oktober 1842 und 1. Oktober 1859 und deren

1/24 feines Naates und dessen Sohne Paul Koene ein, auf dem Erbtheile des Kaufmanns, jeßigen g ortilalurs Moriß SGeendies u Lands- erg a. W. ruhendes / Legat von 2000 Thlr. ausge-

t und in dem Nachtrage vom 24. Januar 1861

; se verchelichte Shliad, Antonie, geborne * bestimmt: