1874 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

eti f ae T eet T E I I E T) 1 dret 4 g A

Tee ca ian M

: George, im És Nr. 47, im 2.

iner Rennbahn zu Hoppegarten, Frühjahrs- 5 Cr ttas Tag Sonntag, 17. Mai. trüben Wetters war der diesmalige Besuch der Da 1 1-y an den beiden ersten dieselben - wie fri Start übernommen , Oberst-Lieutes

Meeting 1874.

nbabn nicht so groß als E s bei den Rennen waren Herr Wackerow hatte den

nant -v. Passow fungirte an der Waage und

i als Richter. Die Paujen wurden von dem Musikcorps n E i f Die éinzelnen Konkurrenzen

verliefen in größter Ordnung und ohue Unfall; sie begannen um

des Eisenbahn - Bataillons ausgefüllt. 3 Uhr mit:

L Distriftspreis I. Kl. Preis 1500 Mark, bewilligt vom N f pro 1874 vom Hause der Abgeordneten abgelehnten Staats-Rennprämien. Für Z3jähr. u. ältere im Distrikt, d. h. in ‘den Provinzen Brandenburg und Pommern geboren und bis zum 1. Juni des auf ihr Geburtsjahr folgenden Jahres in denselben jene «Provinzen im Jahre

¿ie Genie Ub Stuten,

res in denselben verblietene Hengste und Stuten,

ie h Leinen Stag : Kl. oder Spezialpreis gewonnen haben. 75 Mk. Eins., 45 Mk. Reugeld. Dist. 2000 Meier. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Eins. u. Reug. Von den 8 Unter- schriften, welche dieses Rennen aufzuweisen hatte, wurde für 4 Pferde Am Pfosten erschienen gleichfalls vier Konkurrenten, von denen des Frhr. E. v. Oppenheims 3jähr. br. H. Gastgeber 524 Kg. (Wilson) mit Sicherheit als Sieger und Hrn. v. Prillwißs 3jäaßhr. br. St. A FAE G S O M dicites Perv E i . Zeit in. ek. We es Rennens 1740 Mk. S Um 3x Ukr sHleß fich

Rennzeit Frühjahr 1874. Preis 1000

i bars der pro 1874 vom Hause der Abgeordneten abgelehntèn Staats-Rennprämien, und Ehrenpreis Henckel von Donnersmarck sen., welcher nah zweimaligem Siege ohue Reihenfolge Eigenthum wird. Für _3jähr. in Deutschland und der österr.-ungar. Monarchie im Jahre 1871 geb. Hengste und Stut. 40 Thlr. Eins., halb. Reug. Dist. 2000 Meter. Der Gewinner dieses Rennens zahlt 100 Thlr. zum späteren Ersatz | fißer. des Ehrenpreises. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Eins. u. Reug. \ Rennen genannt, von diesen wurde für 24 Reugeld gezahlt und am Ablauf erschienen 6 Pferde, von denen

Unionklub, zum Ersaß der

verbliebene Hengfte und Stuten, oder in ihrer Geburt eingeführte und bis zum 1.

die nech keinen Staatspreis L, IT, oder I,

Reugeld gezahlt.

für Gastgeber, 240 Mk. für Weiß: Dame. diesem Rennen an:

IT. Hendckel-Reunen. Thlr., bewilligt vom Unionklub, zum E

des Grafen H.

309 Pferde waren zu diesem

des Hru. F. Esvenschieds br. H hofen 55 Kg, Fie) als Zweiter,

Tagen. Die kamen. Zeit

früher. | sem Rennen an: :

Kammerherr

1800 Meter. Dem zweiten 11 Pferde waren zu diesem

19724 Mark für Rennen schloß fich um 45 Uhr an:

abgelehnten Staats-

V. Verkaufs-Renunen.

Dist. 1600

Inseraten-Expedition : E Sa ia Ama und fön reußischen Staats-Anzeigers

. *

1. Steckhriefe und Uüntersu@zungs8-Sachen.

2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen“u. dergl.

3. Verkäufe, Verpahtungen, Submisfisnen. 1c.

4. Verloosung, Umortisation, Zizszahluug u. st. w.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Bekanntmachung.

Konkurs-Eröfsnung.

Ueber das Vermögen. des Kaufmanns Leopold Taucher, in Firma: Gebrüder Taucher hierselbst, Graupenstraße Nr. 15, ist_ heute Mittags 1 Uhr der na pet s Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

auf den 13. Februar 1874 estgefeßt worden. i fesio F einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Wilhelm Friederici hier, Schweidnißer- straße Nr. 28, bestellt. E

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 28. Mai 1874, Bormittags 12 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George im Zimmer Nr. 21, im 1. Stofck des Stadtgeriehts-Gebändes i: anberaumten Termine ee Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, so wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver- waltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien. :

Il. Allen, welhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben u verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 15. Inni 1874 einshlicßlih dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer -etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. : i

fandinhaber und andere mit denselben e

tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ¿hrem Besiße befindlichen Pfandstückcn nur Anzeige u machen. e

. Zuglei werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprühe als Konkurs - Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte j

bis zum-22. Iuni 1874 einschließlih bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal- tungspersonals an deu 14. Iuni 1874, Bormittags 10 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George, im Zimmer Nr. 47, im 2. Stock

_des Stadtgerihts-Gebäudes

zu erscheinen. : i

Na Abhaltung dieses Términs wird geeigneten alls mit der Verhandlung über den Akford ver- ahren werden O

IV. Zugleich ist noŒch cine zweite Frist zur Anmeldung

bis zum 15. Oktober LIIS NRINeNtie

festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Foëderun- gen ein Termin auf dent 4. November 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtri E:

[1991]

adtgerihts-Gebäudes aüberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in- uerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung r einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. ed E, welcher ncht in uns

lt werden die. Rechtsanwälte, Justiz-Rath Cle Rechtéanwalt Niederstetter, Justiz-Näthe Lent und Salzmann zu

[1973]

straße 11, Dragoner-Negiment A. Courad, früher zu Fränk- furt a. M., 2) den Freiherrn von Gzetrid, l tenant im 18. Infanterie - Regiment p aß, die Klage auf Zakblung von 700 Thlrn. st|st 6% Zin- sen seit dem 20. Februar d. J. 7 Thlr. 5 Sgr. Pro- testkosten, Provision 2e. und 7% eigene On

von öffentlichen Papieren.

. Herzog 55 Kg. (Little) als Erster und des Kal. Haupt-Gestüts Gradiß br. H. Dieden-

in. 57 Sek. Werth des Rennens 4080 i Herzog :und 1080 Mk. e Diedenhofen. Um 4 Uhr \chloß si die-

è E: Me A Mark (f. E Unionklub, zum Ersaß der pro om di n N dien, Für 3jähr. u. ältere deutsche u. öofterr.- ungar. O ste u. Stut. 75 Mk. Eins., ganz Reug. ist. di i ährige ib (ca. 1200 Meter), dem zweiten Pferde die Eins. bis 00 Mk. Das Rennen hatte 6 Unterschriften. Zwietracht und Ro- binson zahlten Reugeld und es starteten 4 Pferde, von denen nach cinem sehr hübschen Rennen Dr. O. Marckwalds8 A4jähr. br. Skt. Lulu 60; Kg. (Sopp) um eine gute Länge als Erster, und Graf Ar nims dsjähr. br. H. Hymena eus, 645 Ka. (Little) als zweites Pferd eintrafen. Zeit 58 Sekunden. Werth des Rennens 1650 Lulu u. 300 Mk. für Hymenaeus. Es folgte um 5 Uhr: Gradißer Geftütspreis 1200 Mark. Für 3jähr. und ältere im Deutschen Reichsgebiet oder im Geburtsjahr dahin eingeführte Pferde.- 60 Mark ECins., ganz R ist für 2400 Mk. käuflich, für jede 600 Mk. billiger 34-Ka. erl, wenn umsonst, 14 Kg. erl: Der Sieger wird gleich nah dem Rennen versteigert, der Uebershuß dem Verein. Erreicht kein Gebet. den an- geseßten Verkaufspreis, so verbleibt das Pferd dem bisherigen Be- Meter. Zu L e, UUnreis age bis P 21. April. Neñnungen sind auch noch bis zum Tage vor dem Rennen ; ¿idbaltines. Abends 10 Uhr mit doppeltem Eins. und doppeltem Reug. zulässig. ag ein sehr reihaltig So Blau, welche für dieses Rennen angemeldet war, zahlte Reu-

Oeffentlicher Anzeiger.

Pferde gemeldet, nach schöônem Kampfe ans Ziel | 4jähr. br. St.

M. für

Dist.

F. H. Döllinger 52 Kg. | lichen Posten für

tes Rennens An dieses

Wert

wert im- Bogen n

itshe) bewilligt vom ause der Abgeordneten

Dist. die zwei-

E. für Von den

G drei erselben bra Sprüngen. Es si bergs (13. Ul.- Henergem BN (R. 80 Kg. (R. Bes.)

Reug. Der Sieger

erzog V. v. Ratibors 4 Ka. (Peake) um eine gute Länge „Gas. : reis von 1620 Mk. erhalten, wurde für 27 : 1III. Handikap. Gradiher - Gestütspreis 1500 Mark. Für chläger verkauft, so daß die Rennkasse ca. 1500 Mk. profitirte. Zeit

3 jähr. und ältere im Deutschen Reiche geb. oder im Geburtsjahr | 2 dahin eingeführte Pferde. 120 Mk. Eins, 45 Mk. Reug. ferde die Hälfte der Eins. und Reug. ennen genannt, für 5 wurde Reugeld gezahlt, 6 erschienen am Pfosten, von denen nah hartem-Kampf des Westfäl. Geftüts Nordkirchen 4jähr. ) 2 Pf. über erklärt (E. Fiéf) als Sieger und Fürst Hoh enlohe- B eht ugen Me De T: ai G E Ke- Ca n) al3_ zweites erd einkamen. Zei in. Sekunden. 1 19 Söllinger und 4724 Mark für Union.

Min. 56 Sek. Den Schluß des Tages bildete um 5# Uhr: VI. Frühjahrs-Handicap-Steeple-Cha}e. Cin, 45 Mk. Reug. Dit. 5000" inf., 45 . Reu ist. Hälfte der Eins. imb Reug. Der Lauf begann an dem gewöhn-

geld, dagegen wurden mit doppelten Einsäßen am Pfosten noch drei

von denen nah einem \{önen Rennen Kapt. Joë's errüdcke (1200 Thlr.) 584 Kg. (ria des

jähr. F. H. Robinson (2400 Mark) â rrüde, welche den f. an Herrn Oehl-

Vereins- ferde aller Länder. 120 Mk. eter. Dem zweiten Pferde die

die Steeple-Chasen, führte über die Rosenhecke und

den Tribüncnsprung, rechts an der Steinmauer vorbei über das Bull- fenz, dann im Bogen na links über das Fließ dur tiefes Terrain nach dem Neuenhagener Graben, über diescn hinweg durch Strauch-

ach rechts durch die Schonung, in den eingezäumten

Forstgarten hinein, aus diesem heraus über einen Schüß, dann von der Anhöhe herab über das Wiesenterrain an der Lisièce der Neuen- hagener Schonung entlang über die Strauchhürde bei der Krähen- hutte, dann im Bogen nach rechts über den Dahblwißer Graben durch die Dahlwitßer Shouung und zurü®F in die Sandbahn dem Ablauf zuz; von hier aus nohmals über Resenhecke und Tribünensprung, dann über dié Steinmauer des Bullfenz im Bogen nah rechts über den Eiergraben durch tiefes Terrain über eine Hürde im Bogen nach rechts zur Rosenhecke, die nohmals im s{rägen Sprung zu nehmen war, und dann in die freie Bahn, in der vor der Tribüne das Ziel war. Es waren somit außer den abweselnden chwierigen Terrainverhältnissen 20 Hindernisse, Hesiehen in Hoh-,

MWeit- und Tief-Sprüngen zu nehmen.

welhe dies Rennen aufswies,

Unterschriften ,

ferde Reugeld und fn Cte am Pfosten. Eins aus und 4 nahmen agte mit 5 Ungen Vorsprung des

ämmtliche Hindernisse in eleganten Major v. Rosen- gt.) a. Sh. H. Odd -Fellow, 73 Kg. (5 Kg. Bes.) und Frhr. v. Cramms a. br. St. Harm LRT, erhielt den zweiten Plaß. Odd-Fellow erhielt 18674

Mark und Harmony 3674 Mark. s ¡ Die lebten Rennen des Frühjahrs-Meetings finden am zweiten fingstfeiertage Nachmittags statt und ist das Programm für diesen

jus

5 IndustrielleEtablifsemeutt, Fabriken u.Großhande!k. d

- Verschiedene Bekanntma®Zungen.

, Literarische Unzeigen.

Kamilien-Nacrichten. 5

. Central-Handels-Register. Erscheint in sepa- rater Beilage.

X N

Denjenigen, welchen es hier an Bekannischaft fe

Sachwaltern vorgeschlagen. Breslau, den 15. Mai 1874. / Königliches Stadtgericht. Abtheilung : L Pf Ss A L d

Oceffeutliche Vorladung;

Der Kaufnaun Franz Geitßer hier, Schumanns- hat Ee 1) E Licutenant im 5.

Ueu-

mit 2 Thlr. 10 Sgr., aus dem voi dem Vetklagtén A. Conrad am 20. November 1873 aufgestellten; von dem Verklagten Freiherrn von Czettriß acceptir- ten Wechsel über 700 Thlr. zahlbar in Berlin- am 20. Februar d. J. und notariell protestirt am 23. Februar d. J. angestrengt. 4 Die Klage ist eingeleitet, und da der jeßige Auf- enthalt des Mitverklagten Lieu:enant ‘A. Cenrad unbe- kannt ist, so wird dieser. hierdurh öffentlich aufge- fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf den 5. Ofïtöber 1874, Bormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt- gerihtsget äude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67 anstehenden Termin pünktlih zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen init zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichén, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksiht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nid so werden die in der Klage angeführten That- fachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten auszge\prochen

werden. Berlin, den 15. Mai 1874. E Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation IL.

[1036] Oeffentliche Ladung. Gegen: den Hier wohnhaft gewesenen Séhneider Carl Affsert, welcher 2s Jahre alt aus Delse bei Strigau gebürtig, seit dem 3. Januar 1872 ih von hier entfeut hat, ift von seiner Ehefrau Marie, geb. Kühne, hier indem sie behzuptet, daß sie seit MWeih- nachten 1872 ohne Nachricht von dem Aufenthalte ihres Ehemannes sei, wegen böslicher Verlassung die Ehescheidungsklage erhoben worden, Zur Beant- wortung derselben und weiteren mündlichen Verhand- lung ist ein Termin auf h: 7 den 6. Iuli 1874, N Gtitinos 12 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Zimmer Nr. 46, vor dem Ehegericht anberaumt worden.

Der Verklagte wird hierdurch aufgefordert, fih behufs Beantwortung dieser Klage bei dem unter- zeichneten Gericht alsbald, und spätestens in dem vorbezeichneten Termin zu gestellen, widrigenfalls éine böslihe Verlassung seiner Chefrau für erwiesen er- achtet, und was Rechtens erkannt werden wird.

Brandenburg, den 6. März 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

[1790] __ Edictal-Citation, j

Die verehelichte Handelsmann Emilie Dreher, eborene rgen vertreten dur ihren Vater, den

igenthümer Wilhelm Kringel, hat gegen ihren Ehe- mann, dzn Handelsmann Wilhelm Dreher, weil er sich im Februar 1872 von ihr entfernt und \ie_ seinen Aufenthalt BE ertobres hat, wegen böswilli- ger Verlassung auf Scheidung geklagt.

Zur Beantwortung der Klage haben wir einen

er erem Amtsbezirke seinen h t, bei der An- meldung der Bieres cines an 9 i sigen Orte aen oder zur Praxis bei uns berehtigten Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten

anzeigen, | hier anberaumt, wozu der Verklagte mit der War-

Termin auf / den 7. September d. I., Bormittags 10 Uhr,

- Offertenformulare bis incl. 3. Juri gegen Erstat-

nung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausblei- bens angenommen werden wird, er gestehe diejenigen Thatsachen zu,. welche zum Bewcise des Scheidungs- grundes angegeben sind. Es steht dem Verklagten jedo frei, anstatt zu erscheinen, ver oder in dem Termine einz Klageleantwortung einzureichen, welche jedoch von einem Rechtsanwalte unterzeichnet sein muß. Meseritz, den 16. April 1874; l öniglihes Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [1982]

Oberschlesische Eisenbahn.

In dem Depot zu Karf lagern circa 90 Ctr. Schmelzeisen, 628 Ctr. Gußeisen, 16 Ctr. olte, zum Theil verbrannte Ofentheile, 2,88 Ctr. Zink und Zink- bleche. Zum Verkauf dieser Materialien ist ein Sub- mifsionstermin auf deu 29. Mai c., im Bureau der Unterzeichneten anberaumt. Gebote hierauf find portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf deu Ankauf von Material-Abgäugen“ zum gedachten Tage bis 10 Uhr Bormittags einzureichen. Das Verzeichniß der Materialien und die Verkaufs- Pee Iwgen find im Bureau ‘der Unterzeichneten ein- zusehen.

Beuthen O.S., den 13. Mai 1874.

Königliche Betriebs-Inspektion.

[1957] Königlih | Niederschlesish - Märkische Eisenbahn.

Die Ausführung der Feldarbeiten, behufs Er- weiterung von Feldeinshnitten im Bereiche der 5. Betriebs-Jnspektion, soll, in 3 verschiedene Loose ge- theilt, vergeben werden. A

Zur Eröffnung der eingehenden Offerten wird ein Termin auf: Freitag, deu 5. Iuni cr.,

f Vormittags 11 Uhr, im Büreau der 5. Betriebs-Inspektion E an- beraumt, woselbst die Bedingungen eingesehen und

tung der“ Kopialien 10g werden können. a

Hirschberg, den 13. i 1874. Der komm. Tes Miseltor, 0.

[1953]

Bekanutmachung,

Die Lieferung von 5 Stück Personenzugs-Lokomo- tiven nebst Tendern und Ausrüstungsstücken soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

ic Lieferungsbedingungen und Zeichnungen sind in unserm Central-Bureau hierselbst L B) auch von dem Bureau-Vorstcher, Rechnungs-Rath Meyer, gegen Erstattung der Kosten zu beziehen. __ Offerten guf diese Lieferung sind versiegelt und mit der Aufschrift: A „Submission auf Lieferung von Lokomotiven“ bis zu dem am 5. Iuni- d. I., 11 Uhr, in unserm Central-Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten cröffnet werden, portofrei an uns cinzusenden.

Münster, den 12. Mai 1874.

Königliche Direktion der Westsälischeun Eisenbahn.

Verloosung, Amortisation, * Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren. [1986]

Bekauntmachung.

Auf Grund der Allerhöch} genehmigten Kreistags--

furt a. M., Uüruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

Bormittags

ate nimmt andieautorisirte Annoncen-Expedition von olf Mosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Frank- reslau, Halle, Prag, Wien, München,

_zi

werden die sämmtlichen noch uicht ausgeloosten Kreis-Obligationen des Kreises Prenzlau den Inhabern hiermit zum 1. Dezember 1874 ger, digt, und leßtere aufgefordert, die Kapitalsbeträge mit den Zinsen vom 1. Juli bis 30. November 18/4 vom 1. Dezember 1874 ab gegen Quittung und Rück- gabe der Dbligationen, sowie der Talons bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst zu erheben. Mit dem 1. Dezember 1874 hört die Verzinsung sämmtlicher Obligationen auf. i: Die Kreis-Kommunalkasse wird shon von jeßt ab die Einlösung der Obligationen unter Anrechnung der bis zum Tage derselben aufgelaufenen Zinsen be- wirken, soweit die vorhandenen Bestände ausreichen. Zugleich werden die Inhaber bereits früher gekün-

an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. Prenzlau, den 9. Mai 1874. j Der Kreisausschuß des Kreises Preuzlau. von Winterfeldt, Landratl.

Verschiedene Bekanntmachungen._ - Die Kreisthierarztstelle des Kreises Naugard ¡ft erledigt. Diejenigen «Thierärzte, welche fs um diese Stelle bewerben wollen, we: den aufgefordert, ihre

sonstigen Atteste, insbesondere 1hre Fähigkeitszeugnisse zur Verwaltung- einer Kreiêthierarztstelle binnen 6 Wochen bei uns einzureichen.

Stettin, den 12, Mai 1874. Königliche Regierung, Abtheilng des Inneru.

Die Kreiswundarztstelle Birnbaumer Kreises ist erledigt. Qualifizirte Béwerber wollen sich unter Einreichung ihrer Qualifikationszeugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wechén bei uns melden.

Posen, den 12. Mai 1874.

(M. 864] Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 29 des Gesellschaftsvertrages werden alle diejenigen Herren, welche Aktien in der Gesellschaft Skaansfka Sténkols-Aktie Bo- laget- „Kungsgrufvan®" gezeichnet haben, zur

a - Generalversammlung-auf den 6, I M Zee 11 Uhr Vormittags, in Landskrona ein- geladen. weck der Versammlung ist Anschaffung d pbthigen Kapitals oder Auflösung der Gejell- aft.

Helsingborg, den 11. Mai 1874.

Sfkaanska Stenkols3 Aktie Bolaget eKFungsgrufvan.“ Die Direktion.

[1955]

Betriebs-ElnnaHmen pro April 1874. Rhein -Nahe - Eiseubahn.

für für Extra-- bis ult,

Perjonen Güter ordinair Sunima April

Thlr. Thlx. Thlr. Thlr. Thlr. April defin. 24,130 69,835 5, 99,605 361,050 1874 i.Mon

April prov. 24,200 60,615 5,485 90,300 356,363

Mithin ge April 1874 m. w. W W w. 70 9,220 155 9,305 4,687 ‘Saarbrücke!, den 12. Mai 1874. Königliche Eijenbahn-Direktion. Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der dition (Kessel). j Druck: W. Elsner.

1873 i.Mon.

Beschlüsse vom 17. April und 23. September 1873

und des dem Kreise zustehenden -Kündigungsrechts

‘Vier Beilagen. (eins{chl..Börsen- und Handelsregister-Beilage Nr. 77.)

digter und nicht mehr verzinslicher Kreis-Obligationen -

Approbationen als Thierärzte k. Klasse und ihre -

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

zum Deutschen Reihs-Anz

Me 115.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 18. Mai. In der Sihung des Herrenhauses am 15. d. M. griff der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten Dr. Falk in die Berathung des Geseßentiwurfs über die Verwaltung erledigter katholisher Bisthümer nah dem Herrn Frhr. von Manteuffel (Krossen) ein: :

Die Aeußerungen des Herrn Regierungs-Kommissars von vorgestern haben, wie ih aus der Debatte entnommen, vers iedentlihen Herren Anstoß gegeben, und doch bin ih eigentlich, wenn ih nämlich den Herrn richtig verstanden habe, ganz in derselben Lage, in der er \ich vorgestern zu befinden glaubte. Meine Herren! Ich halte es selbst entgegen den Bemerkungen des Herrn Grafen Brühl für absolut selbst- verständlich, daß Jedermann, der sich für diese ernsteste Bewegung der Gegenwart auch nur einigermaßen interessirt, . eine eingehende Notiz genommen hat von demjenigen, was an den 6 Tagen: der vergangenen Woche im Hause der Abgeordneten verhandelt worden ist, und ih bin in Beziehung auf jedes Mitglied eines Faktors der Geseßgebung vollständig durhdrungen von dieser Ueberzeugung; ih glaube fogar ganz positiv, daß ein Mann, dessen Herz so ganz bei der Sache ist, wie der Graf “Brühl, diese Verhandlungen sicher- lih nicht unberücksihtigt und ungelesen gelassen hal. Unter solchen Umständen ist es, wenn derartige Verhandlungen die Sache ers{höpften, und namentlich von Seiten des Standpunkts der Regierung er- \{chöpften, nur eine Rücksicht, wie ih meine, gegen dieses Haus, wenn die Regierung niht wieder, wenn auch in anderer Fassung, alles das wiederholt, was sie in den leßten Wochen wiederholentlih ihrerseits vor- getragen hat, was ihre Vertreter im Reichstage vor Kurzem ent- widckelten und was in den vorjährigen Verhandlungen auf das Breiteste dargelegt ist, sondern wenn sie nur Veranlassung nimmt, etwa an Momente anzuknüpfén, die neuer Natur sind. Wir find. gegenwärtig aller- dings in der Lage, daß wir wohl Worte miteinander wechseln; aber die Parteien stehen klar geschieden, von einem gegenseitigen Ueberzeugen ist niht mehr die Rede. Î

ehn ih diesen Standpunkt einhalte, so sind es etwa zwei Gesichtspunkte der heutigen Verhandlung, die es mir nahe legen, eine Bemerkung dagegen zu machen. Zu der einen giebt mir die Rede des Herrn Grafen Hompe)ch Veranlassung. Allerdings war der Gedanke, die gegenwärtige Thätigkeit der Staatsregierung mit dem Jakobinismus zu vergleichen, kein neuer, wohl aber die nee in der der verehrte Herr es gethan hat. Ec las uns den Schlüßsaß einer Proklamation der französishen Nationalversammlung vom Januar 1791 vor, um damit zu bêweisen, daß dieser Vorwurf ein vollkommen berechtigter sei, daß in der That -dasjenige, was damals in Frankreih geschrieben wurde, schr wohl gestern oder vorgestern in Berlin hâtte geschrieben sein können. Meine Herren! So wenig Zweifel ich an der Richtigkeit des Citats hege, so wenig weiß ih, welher Zusammenhang der verlesenen Stelle mit dèm übrigen Inhalte der Proklamaiion vorhanden ist, ob danach in der That diese Parallele eine glückliche ist, darüber kann ich mich in eine Dis- kussion nicht einlassen. Aber Eins ging doch aus den eigenen Worten des Herrn Grafen hervor, was den s{lagendsten Beweis giebt, da mit dieser Parallele nichts bewiesen ist. Erinnern Sie fich wohl, daf die Proklamation mit der Ermahnung \{chloß, niht gegen die Reyo - lution zu sein, und L der Herr Graf, um die Ee treffend zu machen, sagte: nun jubstituiren Sie statt der Worte „gegen die Revolution“ die Worte „gegen die Staatsgeseße“, dann paßt die Sache. Ja, dann paßt die Sache, aber ohne dies vorgetragen, ist fie gerade das Gegentheil. Denn ih denke, der Gehoësam gegen die Staatsgeseße ist das Gegentheil von dem Gehorsam gegen die Revolution.

Eine weitere Bemerkung hat Herr Graf Lippe gemacht. Er hat namentlich die Funktionen, die unfer gewissen Vorausseßungen in den beiden “vorliegenden Geseßentwürfen / den Gemeinden übertragén werden, in sehr ernster Weise charakterisirt. Er ist bei seiner Chà- rakterisirung s{ließlich zu der Entwickelung gekommen, daß drei ‘Leute, von denen zwei nur einig wären, nun die Gemeinde wider deren Willen zwingen könnten, einen Pfarrer anzunehmen, den der Staat anerkennt. Ja, meine Herren, so ift die Sache doch aber nicht. Die Leute, die den Pfarrer nicht wollen, brauchen nur hinzugehen und nein sagen, wenn sie wegbleiben, sind sie huld; wenn man unter. so überaus ernsten Verhältnissen etwas nicht will, so rührt man sich dafür. Weiter ist gesagt worden, diese Et sei eine solche, und der leßte Herr Redner hob das besonders hervor die eine littera mortua bleiben werde. Es is mir von hohem Jn- teresse gewesen, bereits heute den Beweis zu erhalten, daß von littera mortua keine Rede ist, Der Landrath eines rheini\chen Kreises hat mir amtlih angezeigt, daß ihm bereits von den meisten Familien- vätern oder selbständigen Personen einec katholischen Gemeinde für den Fall, daß diese Geseßentwürfe Geseß werden, ein Anträg zuge- gangen sei, daß er sie, sobald die Geseßeskraft eingetreten sei, zur Pfarrerwahl berufen möge. Und von diesen Leuten bezeugt der Land- rath amtlich, daß fie auf dem Standpunkt der Centrumspartei ftehen.

Bei §. 15 machte der Graf von Landsberg-Vehlen und Gemen .auf einen angeblihen Widerspruch aufmerksam, worauf der Staats-Minister Dr. Falk erwiderte:

Ich wünsche diesea angeblichen Widerspru mit ein paar Wor- ten aufzuklären. Wenn 2 Monate vergangen sind, hat dié Gemeinde das Recht, einen SteP vertreter zu wählen. Innerhalb d rx folgenden 10 Monate ist der Patron noch bcrechtigt, die definitive Beseßung ein- treten zu lassen. Sind diese 10 Monate auch. vergangen, so bekommt die Gemeinde nicht blos, die Befugniß zur faktishen Einführung der e S sondérn es geht auch in ihre Hände die rechtliche Be- seßung über.

Ueber den. Antrag desselben Herrn, über den Geseßtzent- wurf nah den Vorschriften _ für Verfassungsveränderung ab- stimmen zu lassen,: erklärte der Staats-Minister Dr. Falk:

___ Meine Herren! Wenn der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit einem Geseßentwurfe gegenüber erhoben wird, so glaube ih, ist es die Pflicht der Staatsregierung, sich darüber auszusprechen, wenn sie au gänz und gar niht-die Gründe. für stihhaltig erachtet, die dafür an- geführt werden. Es foll“,durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Artikel 12 der Verfassungsurkunde verleßt scin, weil die Freiheit des Religionsbekenntnisses beeinträchtigt werde. Der Artikel 12" Handelt von den . den einzelnen Per]onen zu geben- den Rechten. Würde hier irgendwie ein durhzuseßender Zwang geübt, von der religiösen Ueberzeugung des Bekenntnisses ablassen zu müssen, so würde sich ja wohl Einiges für dasjenige anführen lassen, was hier vorgetragen wurde. Darum handelt es sih- aber gar nicht. Die Einzelnen, die dabei in Betracht kommen, E zunächst die Mit- glieder der Domkapitel, und in Bezug auf diese wird eine Aufforde- rung erlassen, eine Wahl vorzunehmen. Es ist nicht einmal ein Zwangsparagraph in dem Geseß, da bekanntlich in den Verhandlun-

gen 08 anderen Hauses bereits der früher in dem Geseh befindliche

3 gestrihèn wurde. Was aber weiter die einzelnen Ge-

meindemitglieder betrifft, so - wird ihnen nit eine Pflicht Ged

sondern unter Umständen nur ein Ret gegeben, von dem sie Gebrau machen können oder niht. Von einem Zwang also ist keine Rede. ch muß aber doh auf den leßten Saß des Art. 12 aufmerksam machen : „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf dur die Aueübung der Religionsfréibeit kein Abbruch geschehen." Was bürgerliche und staatsbürgerliche Pflichten find, bestimmt das Geseß, und es ist keineswegs hier ausgesprochen, daß alles dasjenige, was der

Tônne, ein 1olherckeirtgetreten sei.

Erfte Beilage

Berlin, Montag, den 18. Mai

plößlich orredner

Kirche belieben möchte, für ihr Dogma zu erklären, nun au im Staate gelten müßte in ein-r Weise, wie es der Herr I die Güte hatte. 4E

Außerdem aber ift er in der That den Beweis {chuldig geblieben, daß irgénd ein Dogma verleßt sei. Der Herr Regicrungskommissar da in der vorgestrigen Sihung auf diesen Punkt bereits besonders

ingewiesen. Heute ift uns ein Artikel 9 des nicänishen Glaubens-

bekenntnisses, wenn ih-nicht irre, vorgelesen worden, aber ih muß be- kennen, ih bin beim besten Willen nicht im Stande, den ganz allge- meinen Gedanken dieses Tahes mit dem Artikel der Verfassung in Widerspruch zu finden, so viel Mühe ih mir auch gegeben habe, einen näheren Zusammenhang zwischen diesen beiden, dem Gesehentwurf nämlich und jenem Artikel 9, zu entdecken.

Es ift uns dann auf die Artikel 9 und 17 der Verfassungs- Urkunde Hinweis gegeben worden. Jh möchte zunächst darauf auf- merksam machen, daß ih glaubte, und solche Andeutungen waren wohl auch in der neulichen Rede des verehrten Herrn Vorredners enthalten es handle sich um die Entziehung des Eigenthums eines Bisthums, und man lege die Bestimmungen der §8. 6 und folgende des Entwurfs so aus, daß der Kirche an ihrem realen Eigen- thum etwas verloren gehe. Darauf würde ih crwidert haben, da- von dürfe nicht die Rede sein, cs handle sih um eine Verwaltung nah den Grundsäßen der Kirche bis zu gewissen Zeitpunkten. Heute werde ich aber belehrt, daß dieses Eigenthum das Patronatsrecht sein soll, und daß dieses Patronatöreht hier eingezogen werde unter ge- wissen Vorausseßungen, wenn es nämlich nicht innerhalb zweier Mo- nate oder einem Jahre ausgeübt werde, und daß damit Art. 9 ver- leßt werde. Einmal zugegeben, daß Art. 9 überhaupt eine solche weite Ausdehnung auf derartige Rechte haben könne, so muß ih doc darauf aufmerksam machen, was speziell das Patronatsreht angchend im Art. 17 bestimmt ist. Jun Art. 17 heißt es:

„Ueber das Kirchenpatrcnat und über die Bedingungen, unter Eo es aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Ge- jeß ergehen.“

Die Regelung dieses Verhältnisses ist also nicht unter Art. 9, sondern unter die besonderen Bestimmungen eines Gesetzes gestellt, und wenn Sie nun hier überhaupt meinen, daß das Patronatsrecht, welches nah dem Entwurfe nur unter ganz gewissen Vorausseßungen, die zu Hindern jeden Augenblick in den Händen des Berechtigten - liege, un- ausübbar wird, dadurch wirklich als aufgehoben angesehen werden Fônne, so werden Sie in dem vorliegenden Geseß gerade den Titel finden dürfen, der das Patronat aufhebt und die Bedingungen angiebt, unter denen- es aufgehoben wird. Es ist das-Geseß also auch unter diesen Vorausseßungen nicht mit dem Art. 17 im Widerspruch, son- dern gerade im Einklang. i ;

Unter solchen Umständen, meine ih, da ih weitere Momente nicht zu beleuchten habe, ist der Antrag hinfällig.

In der Sitzung des Herrenhauses am 16. d. M. nahm der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk in der Diskussion über den Gesehentwurf, die evangelische Kirchengemeinde- 2c. Ordnung betreffend, nah dem Herrn Dr. Elwanger das Wort: ; e L

Sie gestatten mir wehl, meine Herren, zunächst ein Wort der Ent-

: \chuldigung auszusprechen, daß ih bei Beginn dieser Verhandlung nicht

anwesend war. Ich war im Irrthum über die Dauer der Verhand- lungen über diejenigen Gegenstände, die zuerst auf der Tagesordnung si befanden, und bin auch ein wenig den Folgen des vorherigen Un- wetters unterlegen. Jch bedauere dieje Abwesenheit um so mehr, als ih über einzelne Aeußerungen des Herrn. Referenten mir nur habe be- richten lassen und in Folge dieses mittelbaren Entgegennehmens der Worte des Herrn Referenten vielleiht im Jrrthum an der einen oder anderen Stelle bin über das, was er gesagt hat, aber hauptsächlih um deswillen, weil ih auch“niht den Schein erwecken möchte, daß es mir an ‘dem höchsten Interesse für diese Verhandlungen Fehlte, während do dieses Interesse bei mir- ebenso stark ist, wie bei Jedein unter Ihnen, und zwar, meine Herren, weil es sih um das Wohl .und Wehe dev evangelischen Kirche handelt, die mir M gerade so theuer ist, wie Jedem unter Ihnen, der sie am meisten liebt, wennschon in öffentlichen Blättern in anonymen und pseudonymen Schmähbriefen, ja felbst von dieser Stelle (nach der Tribüne weisend) aus bchauptet worden ift, daß ih die Kirche zerstôre und nichts dazu beitrage, sie zu erbauen. Die hohe Wichtigkeit, die ih auf die Sache lege, wird es denke ih in Ihren Augen auch rechtfertigen, wenn ih mich über die vor- liegende Angelegenheit etwas eingehender auslafse, au selbst unter der Vorausseßung, daß ich Manches von demjenigen, was der Herr Vor- redner nah meiner Meinung so treffend gesagt hat, wiederholen müßte.

Ich kann es zunächst nur mit Dank anerkennen, daß allseitig der Weg, den die Königliche Staatsregierung in der Angelegenheit ge- gangen ijt, als ein durchaus forrefter bezeichnet wurde. Troß dieses Anerkenntnisses und obwohl der verehrte L von Kleist au3drücklich eine Begründung seiner kirchlichen Bedenken von der Hand gewicsen und diese. Bedenken nur kurz angedeutet hat, glaube ich doch auch mit einem ganz kurzen Worte diese Frage, die bis auf diese Stunde sehr viel im Lande erörtert wird, berühren zu müssen. Dies Wort kann furz sein, denn ich bin in der selten glücklihey Lage, den verchrten Herrn auf eine Rede zu verweisen von einem Manne, der mit mir nicht allzuviel, mit dem Herrn Redner aber hr viel Berührungs- punkte hat, ich meine auf dem hier vorlicgenden Gebiete, in welcher meiner Meinung nah der Nachweis s{lagend geführt worden if, daß es fich hier in der That anch kirchlich um einen korrekten Weg handelt ih meine die Rede, die der Abgeordnete Brühl im Abge- ordnetenhause gehalten hat. Er hat unter Berücksichtigung aller Ge- sihtspunkte mit seiner bekannten Gründlichkeit dargethan, daß, was man in Preußen verlangen konnte, in der That geschehen sei. Er hat betont, daß der Erlaß ausgegangen sei von dem Inhaber des Kirchen- regiments; er hat weiter betont, daß die Zusage, die den Kreis- synoden im Jahre 1861 gegeben wurde: die Anhörung über den weiteren Aushau der Kirchenverfassung, erfüllt worden sei durch

‘deren Anhörung {on im Jahre 1868—69; daß endlich über alle die

Fragen, die hier in Betracht kamen, auch die außerordentlichen Pro- vinzialbehörden gehört worden find, wenngleich niht über die Formu- lirung, die hinterher die Synodal- und Gemeinde-Kirchenordnunz durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. September v. J. erhalten hat. Endlich- hat er darauf hingewiesen und das ist dasselbe, worauf der Herr Redner Gewicht legt daß in der That, insoweit man von einem thatsächlichen Accepte dieser Verfassung dur die Kirche reden 1 Das ist dasjenige, was man von der fkirhlichen Seite verlangen konnte.

__In einem angesehenen Blatt, insbesondere angesehen wohl auch bei Herrn von Kleist, habe ih dieser Tage lesen müssen, daß man die bureaukratishe Form, in der die Sache entwickelt sei, chwer zu tadeln

abe. Meine Herren! Was soll das heißen? Die-Form ist hier

eine andere, als sie bei allen kirchlichen Erlassen gewesen ist, die die- sem Erlaß vorangingen, nämli der Erlaß einer Allerhöchsten Ordre an den evangelischen Ober-Kirchenrath und den Minister der geistlichen Angelegenheiten, den der leßtere kontrasignirte; wenn also früher eine bureaufkratishe Form nicht vorlag, und für eine frühere Zeit hat man den Vorwurf nicht erhoben, so sollte ih meinen, man unter- ließe dies auch gegenwärtig. S Ich freue mi ferner, daß Herr von Kleist nit starken Ton # legt hat auf die Frage des Bekenntnisses. Er hat des in dieser Be- ziehung ein Bedenken angeregt und ih habe ein ähnliches Beden- ke, wenn ich nicht irrè, herausklingen hören gestern aus den warmen Bemerkungen des Herrn von Malßahn aber, meine Herren, es ist

-Kirchengemeinde-Orduung möglich gewesen sein würde.

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

18744,

ja das Bekenntniß nach allen Richtungen gewahrt durch den Aller- höosten Erlaß, es steht mit ausdrücklihen Worten darin. Und um was handelte es sih denn im gegenwärtigen Augenblick? es händelte sih darum, meine Herren, endlich eine Form zu finden, in welcher in -geseßlih geordneter Weite die verschiedenen, in der cvangelischen Kirche lebenden Faktoren mit einander verkehren und ihre gemeinsamen Auf= gaben lôsen können. E

‘Das ist die Aufgabe, deren Erfüllung man seit so vielen Jahren, ih möchte wohl fagen seit dem Jahre 1817, angestrebt hat, und mit der man dech so außerordenilich geringe Fortschritte bisher machte. Wenn diese Aufgabe gelingen sollte, meine Herren, dann mußte die das menschlihe Wesen so tief bewegende Herzensfrage des Bekennt- nisses nicht zugleich mit zur Erörterung gezogen werden. Geschah das,

o war nicht blos die Gefahr, nein, meine Herren wenn wir in die ergangenheit blicken die Gewißheit vorhanden, daß das Werk abermals scheiterte. Und wenn Sie in dieser Beziehung meine U-ber- zeugung nicht theilten, so möchte ih Sie biiten, derselben Versamm- lung zu gedenken, die im Vorübergehen Herr von Kleist erwähnte, jener Versammlung in den westlichen Provinzen. Dort ist seit dem Jahre 1835 eine Synodalverfassung vorhanden. Leute, die in dieser Synodalverfassung erwachsen waren, Männer des positivsten Glaubens, haben in der von Herrn von Kleist erwähnten Versammlung offen ansgesprochen, daß ihren Deputirten zur Generalsynode das Mandat mitzugeben fei, die Bekenntnißfrage auf der Generalsynode niht zu erôrtêrn, weil cs zweifellos sei, daß dann der Bau wieder auseinander- breche. Jch glaube auch von der Seite aus an den Tag gelegt zu haben, daß nicht antikirchliche Strömungen dazu beigetragen haben, diese Punkte zunächst von der Erörterung zurückzuwcisen, sondern gerade Strömungen, die wurzelten in dem lebhaftesten Interessen für die evangelische Kirche. Sie werden mir derartige kleine Abschweifungen vielleiht zu Gute halten; sie enthalten hin und wieder wenigstens die Vertheidigung gegen {were und, wie ich auch sagen darf, gegen \chmerzliche Angriffe, die mir in reihem Maße von anderen Seiten zu Theil geworden sind. : i; __ Der zweite Punkt, meine Herren, in Bezug auf den ich mi freue, in Uebereinstimmung zu stehen auch mit allea Mitgliedern dieses Hohen Hauses, ist die Frage, wie die Staatsgesezgebung in der An- gelegenheit zu wirken habe, und ob sie zu wirken habe. Sie muß wirken, wenn überhaupt die Sibßungen der Kirchen- und Synodal- orduung ins Leben treten follen, in ihrem vollen uad, wie ih meine, in einem solhen Umfange, der wirkliches Leben erst den betreffenden Organen giebt, weil eine Menge Bestimmungen, die mit Recht die Kirche für ihre Ordnung in Anspruch nehmen durfte, durch das bisherige Staatsgeseß geregelt sind und deswegen der Kirche zu ihrer Ordnung nur durch das Staatsgeseß überwiesen werden können. Das ift der Sirin der am Schlusse des Gefeßes befindlichen kassatorischen Klaufel. Dann aber ist das Staatsgeseß nöthig, weil es sich ja darum handelt, von Staatswegen dem Organismus der Kirche, der als solcher im äußeren Rechtéleben sein Recht von. dem Staate bekommen muß, die- ses Recht zu übertragen. Dazu bedürfen wir positivèr Saßungen, weil die positiven Satzungen des Staates anderen Organen, -einem anderen Organiówus der Kirche dieses auf dem bürgerlichen, staat- lichen Gebiete wirkende Recht bisher zugewiesen haben. In diefer Beziehung sind also bei dem Hauptgesichtspunkte die Auffassungen durchweg übereinstimmend.

Es ist mir bèrihtet worden, als ob der Herr Referent etwas weitergehende Auffassungen in Bezug auf die Wirksamkeit der Staats- geseßgebung habe. Es ist mir berichtet worden, daß er den Gedanken zum Ausdruck gebracht habe, wenn dieses Gesez niht zu Stande omme, so blieben niht blos die bisherigen Kirchenvorstände in Bezug auf vermögensêrechtliche Verhältnisse in Kraft, sondern auch die alten Gemeinde-Kirchenräthe und kirchlihen Organe, d. h. die Or- gane, die vor der Ausführung der Synodalordnung vom 10. Septem- ber v. J. bestanden. Sollte ich darin im. Jrrthum sein, so bitte ih um Entschuldigung. Jedenfalls aber muß ih, wenn “der Irrthum nur mögli ist, hierbei berihtigend eintreten. Wir haben ebensowenig Zweifel daran wie Sie, daß dur den Allerhöchsten Erlaß diese Or- gane, in soweit sie berufen find, auf kirchlicem Gebiete zu handeln, ja, soweit sie berufen fein können, ohne staatlihe Mitwirkung zu han- deln, vollkommen géseßliche Gültigkeit haben, Der Beweis ist Jhnen bereits geführt worden. Die alten Gemeinde - Kirchenräthe sind fort, an die Stelle der älteren Gemeinde - Kirhenräthe ih bitte, sie nicht mit dea Kirchenvorstehern zu verwehseln sind bereits andere getreten mit voller rechtlicher Wirkung, ingleichen die Gemeindevertretung, ein bisher der Verfassung vollkommen unbe- kanntes Organ. Wenn das unter Umständen vielleiht niht ge- nügend deutlich sein möchte, fo liegt es darin, daß nach einer bisheri=- gen thatsächlichen Einrichtung die besonders zu betrachtenden und zu beurtheilenden Mitglieder der Kirchenvorstände bisher, ih wieder- hole es Mitglieder zugleiß der Gemeinde-Kirchenräthe zu sein pflegten. Das sind sie niht mehr, es sei denn, daß sie wieder gewählt Wurden, aber ihre Eigenschaft als Kirchenvorstände konnten fie nicht verlieren. Dieser thatsächliche Zustand mag vielleicht das Urtheil nicht so klar haben finden lassen, als bei einer \trikten Durchführung der ) Ich muß wei- ter hinzuseßen: auch die Kreissynoden der neuen Ordnung werden binnen wenigen Wochen, ganz gleichviel, was aus diesem Geseße wird, an Stelle der älteren Kreis\ynoden treten. Es ist bereits ausgeschrie- ben die Wahl der Mitglieder Seitens der geordneten Kirchenbehörden; wir werden also in wenigen Wochen neue Kreissynoden besißen, die auf kirhlichem Gebiete und im kirhlichen Rahmen vollkommen thätig sein können. Das ist Etwas, was nach dem von mir bezeichneten und von Allen anerkannten Standpunkte sich nicht bestreiten läßt.

Nun, meine Herren, bei der B usg der Befugnisse, welche der Landesgeseßgebung bei der von mir sfizzirten Sachlage zustehen, liegt es in der Natur der Sache, daß die betreffenden Faktoren Kennt- niß nehmen müssen, ja sogar Kenntniß nehmen müssen in formellster Beziehung von der Kirchengemeinde- und Synodalordnung in ihren ein- zelnen Bestimmungen. Denn ich wiederhole, diese Kirchengemeindeord- nung ist nicht das, sondern ein Statut der evangelischen Kirche, dessen Bestimmungen Wirkung haben e auf dem Staatsgebiete, und diesem Statut in seiner konkreten Gestalt muß zu diesem Zwecke durch die Landesgeseßgebung die staatliche Wirksamkeit beigelegt wer- den. Deswegen ist es meiner Meinung nah nothwendig, die Synodal- ordnung daneben zu haben. Ja, meine Herren, wenn Ihnen ein recht Torrekter Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung ge- geben werden soll, so ist dies die Formulirung des vorliegenden Geseßes, das in beinahe allen Stellen Paragraphen und Paragraphennummern aus den einzelnen Abschnitten der Synodalordnung ausdrücklich an- führt und aufzähli. Wenn man unter solhen Umständen die Bei- legung eines Abdrucks der Synodalordnung für einen Eingriff in die Selbständigkeit der Kirche erachtet, so ist mir das nicht faßlich. Jch kann das für etwas Ueberflüssiges halten, aber nicht für etwas Bös- willigés, jedenfalls ist es etwas recht Praktisches. Denn nicht in der diesjährigen Gie a S sondern in der vorjährigen steht der Allerhöchste Erlaß vom 10. September 1873 mit der ihm beigegebenen Synodalordnung. Deshalb liegt in der That nihts Unangemessenes in der vom Abgeordnetenhause angenommenen Bestimmung. Ich glaube, man muß au solche nüchterne Betrachtungen etwas in Er- wägung ziehen, wenn man s{were und ernfte Vorwürfe aus rein. ie iam Gründen entwickeln hört, wie sie verhin Herr von Kleist vortrug. s

Herr von Kleist hat ein großes Gewicht darauf gelegt auf die Motive komme ih später zurüÜck daß das Haus der Abgeordneten seine Zustimmung für die Zukunft ausdrücklich vorbehalten hat.