1874 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E R R E E L

E Ea S Era N a E R L U s

M r e A BRS

Staatsanleihe vom Jahre 1856 und nachbenannte vormals Han-

növershe Staatsshulden- Obligationen nämlich:

die 4prozentigen Kalenberg-Grubenhagenschen, Lüneburgischen,

Hoyaschen, Bremen - Verdenshen und die Obligationen

Litt. A., B., C., J., K., R. und ohne Littera;

die 3!prozentigen Kalenberg-Grubenhagenschen, Lüneburgischen,

Bremen: Verdenschen, Osnabrückschen, Bentheimschen, Hildes»

heimshen und die Obligationen Litt. A., B., C., ÞD., E,

F, G, H, J., K., L., M., N. und ohne Littera;

die Zprozentigen Münstershen und

die 4prégenilgen Eisenbahn-Obligationen Litt. EI., FL, GI,.,

HI. und JI, zur Einlösung durch Baarzahlung dés' Nominalbetrages am 1. De- zember d. I., unter Hinzurehnung der bis dahin aufgelaufenen Stückzinsen, gelündigt.

Die Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen der Staats- anleihe vom Iabre 1856 sind bei der Staats\hulden-Tilgungs- kasse hierselb\|, Oranienstraße Nr. 94, die der Hannöverschen Obligationen dagegen bei der Bezirks-Hauptkasse in Hannover vom 1. Dezember d. I. ab. täglih, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen-Revisionstage, von 9 Uhr Vor- mittags bis 1 Uhr Nachmittags, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen, erst nah dem 1. De- zeinber d. I. fällig werdenden Zinscoupons und Talons in Empfang zu. nehmen. l

Die Einlösung der Schuldverschreibungen der Anleihe von 1856 und der Hannövershen Obligationen kann auch bei den Regierungs- und Bezirks-Hauptkassen, sowie der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und- die der leßteren Obligationen auch bei der Staats\hulden-Tilgungskasse bewirkt werden. Zu diesem Zwecke find die Schuldverschreibungen, bezw. Obligationen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureihen, welche sie der Staats- \hulden-Tilgungskasse, bezw. der Bezirks-Hauptkässe in Hannover zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Aus- ablung; zu besorgen hat.

5“ Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlih mit abzu- e ari Coupons wird von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht. :

"Die Königliche Finanz-Direktion in Hannover wird eventuell in “Bezug auf die im Uebrigen bei der Einlösung der Hannöver- Jen Obligationen zu beobachtenden Formen eine besondere Be-

anntmachung erlassen, deren Vorschriften die Einreicher der Obligationen ebenfalls zu beahten haben.

Formulare zu den Quittungen werden von den genannten Kassen unentgeltlich verabreiht werden.

Berlin, den 26. Mai 1874.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Löwe. Rötger.

Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. Mai 1874. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren . . . . Thlr. 236,377,000 2) Kassen- Anweisungen, Privat-Banknoteu und Darlehnskaf}senscheine . „. 4,307,000 3) Wechsel-Bestände . „0+ 4) Lombard-Bestände. . .. ¿ « « 5) Staatspapiere, verschiédene. Forderungen Passiva, 6) Banknoten. im Umlauf... . 7) Depositen-Kapitalia . . . . . ., 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und- Krivatpersonen, mit Einschluß des Giro- riBerlehs D L S e 61,352,000 Berlin, den 27. Mai 1874. Königlich Préußisches t-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

20,805,000 5,473,000

Thlr. 272,702,000 « 31,738,000

Angekommen: Der Hofmarshall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Major Graf von Perponcher, von Wiesbaden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staat3s- und Minister für e Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, Dr. Achenbach, nah

m Harz.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preúßen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kauifer und König wurden bei Allerhöchstihrer Ankunft am 25::d. M. in Ems von Sr. Majestät dem: Kaiser von Rußland und! der dortigen zahlreich vérsammelten Bevölkerung auf dem Bahnhofe in herzlihster Weise empfangen.“ Nach der Begrüßung, fuhren Beide Kaiserliche Majestäten nah den „Vier Thürmen“, wo später bei. Sr. Majestät dem/Kaiser von' Rußland das; Diner stattfand, an welchem au das Gefolge Sr. Majeftät, der: Géenéral-Adjutant’ Graf von der’ Golz, der Hofmarschall Graf Perponcher, “der Leibarzt, Generäl-Stabsarzt Dr! Grimm Und dér Slügél-Adjutant Major ‘vvn Lindequist Theil nahmen. 5c! Deinächst empfingen Se.-Majestät der Kaiser und König deñ-Besuh Ihrer -Mäjestät der Königin von Württem- berg, besihtigten nah demselben die bedeckten- Hallenbauten im 7Kur| ‘erschienen Abends mit’ Sr. Majeftät dem “Kaiser ¡vôñ?Rußlarid im Theater ‘und waren später bei Allerhöhstdem- felben zum Thee. 119 Wiffen FOisTnd ¡e Gestern: machten Se. Majestät der Kaiser“ und König Sr. Majestät -dem-’Kaiser von Rüßland inden „Vier Thürmen* und rdémnächst dêr-Königin von! Württemberg einen längeren Besuch, «atbéiteten sodann-und wareñ wiederum bei'Sr; Majestät dein Kaiser von Rußland zum Diner. Nah demselben empfingen Allerhöchst- dieselben den Besuch der S Me Olga von Württemberg und machten um 6 Uhr mit Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland Tetñe“ halbstündige Spazierfahrt, auf welther die Allerhöchsten

chaften das Denkmal des Freiherrn von Stein in Augen-

4 AES O /

Abends um 8 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Majestät. Se. Majestät der Kaiser von Rußland. eleiteten ‘des ent und Qa! Majestät nah dem Bahnhofe, wo auch Ihre Majeftät „die. Königin. von Württemberg mit- Gefolge erschienen war und „die Allerhôd {n Herr[chofien Sich auf das herzlichste verabschiedeten.

Bei der Reise L Majestät, ¿durch das Lahnthal hatte die „Bevölkerung der umliegenden Ortschaften zur „Begrüßung Sr. "D zaalr.ih-versammelt; fast alle Häuser derjenigen D , welche der Zug berührte, sowie der Dom in Lim-

130,744,000/.| bezirk nur durch aus drü

1 weitere Gang“ des Verfahrens, namentlich ob der Beschluß

burg waren \efili gefläggt. Im Bahnhofsgebäude zu Gießen nahmen Se. Majestät den Thee und auf dem Bahnhof zu Brandenburg, wo Allerhöchdieselbeu von der Generalität und „den Spigzen der Behörden empfangen wurden, heute früh 6 Uhr 40 Minuten den. Kaffee und trafen um 73/4 Uhr Morgens ari dem Potsdamer Bahnhof hierselbsstt im besten Wohlsein wieder ein.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 11. d. M. die Errichtüng einer Reichsanstalt für- Meteorologie des Mecercs und der deutshen Meerésküsten unter dem Namen „Deutsche f Seewarte“, unter Vorbehalt der durch den Haushalts-Etat zu bewilligenden Kosten, genehmigt; sih au damit einverstanden erklärt, daß zu diesem Zwecke als wiederkehrende ordentliche Aus- gabe die Summe von 74,800 Mk. und als einmalige Ausgabe die Summe von 65,000 Mk. auf den Haushalts-Etat des Deut- \hen Reichs für 1875 gebraht werde, wogegen die bisher an die Seewarte bewilligte jähtlihe Subvention von 18,000 Mk. in Wegfall komme. Der Bundesrath hat beschlossen, den Reichs= kanzler zu ersuchen, zur Ausführung das weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere eine entsprechende Geschesvorlage dem Bundesrathe demnächst zugehen zu lassen.

Das im „Eentralblatt f. d. D. R.* publizirte Be- triebó-Reglement---für die Gisenbahnen Deutsch- lands vom 11. Mai 1874 kommt in seinen Bestimmungen für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und Thieren, fowie von Gütern, vom 1. Juli 1874 ab auf sämmtlichen Eisenbahnen Deutschlands im Lokal- und Verband- verkehr, sowie im Verkehr von Bahn zu Bahn zur Anwendung. Spezial-Bestimmungen einzelner Eisenbahn-Verwaltungen oder Eisenbahn-Verbände haben neben diesem Reglement nur Gel- tung, wenn sie in die bezüglichen Tarife aufgenommen sind, mit den Festsezungen dieses Reglements niht im Widerspruch stehen, dieselben vielmehr nur ergänzen oder wenn ‘sie dem Publikum günstigere Bedingungen gewähren. Das Reglement zerfällt in 4 Abschnitte: L. Allgemeine Bestimmungen (§8. 1—6). 11. Be- förderung von Personen, Reisegepäck, - Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren (§8. 7—45). 111, Beförderung von Gütern (§8. 46—70). IV. Schlußbestimmung.

In Betreff der Auslegung des L des Gesetzes betreffend die Ausdehnung der Gemeinheitsthei- [ungs-Ordnung vom 7. Juni 1821 auf Zusammen- legung von Grundstücken, welche einer gemeinschaft- lihen Benugung nicht unterliegen, vom 2. April 1872, hat der. Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten unterm 2. April d. I. folgenden Bescheid an eine General- Kommission erlafsen: i i Nach Inhalt des Berichts vom 15. Januar c. in der Um- legun gs-Sache von N. hat si Unter den Mitgliedern der Königlichen General-Kommission eine Meinungsverschiedenheit, darüber heragus- gestellt, ob das im vorleßten Alinea des §. 1_„des Gesebes, T die Ausdehnung der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821 auf Zusammenlegung von: Grundstücken, welche einer geinein- schaftlichen Benußung nicht: unterliegen, vom 2. April 1872" erwähnte Einverständniß. über S, C Len Umlegungs- ckliche Erklärung aller betheiligten Grundbesißer, oder auch durchStillschweigen derselben konstatirt werden könne.\ l | Wenn es si, in der That lediglih um diese Frage handelt, so trägt das unterzeichnete Ministerium kein Bedenken, der Ansicht derje- nigen Mitglieder beizupflichten, welche die leßtere Alternative vertreten. Es darf nämlich hierbei nicht ge Acht gelassen werden, daß auch bei Ausführung des gedachten Geseßes, nah d 2 desselben, die für Ausführung von Gemeinheitstheilungen und für das Verfahren in Auseinandersezungen überhaupt Moe geseßlichen Vorschristen zur Anwendung kommen. Jn diesem Verfahren muß von dem Spezial- Kommissarius jede Erklärung, welche zur geseßlichen Durchführung desselben ‘erforderlich, von deu Parteien gefordert werden, widrigenfalls das Kontumazialverfahren eintritt. Es ist unzweifelhaft, daß die Parteien sih über den von der Auseinanderseßungsbehörde festgestell- ten Umlegungsbezirk erklären müssen, weil hiervon der

der Kreisversammlung2c. erforderlich, abhängig ist, und es kann daher auch. keinem Bedeuken unterliegen, daß gegen diejenigen Interessenten, die eine solche Erklärung niht abgeben, in contumaciam verfahren werden: muß. Die Ansicht, daß das Vorhandensein eines solchen Einverständnisses nux auf Grund ausdrücklicher Erklärung festgestellt werden könne, würde niht nur*dem, dem ganzen Auseinander|eßungs- verfahren’ zu Grunde liegenden Prinzip widersprechen, sondern au faum ausführbar sein. Es kann fih daher in der Pu nur darum handeln, welche Verwarnung den Juteéressenten bei der Vorladung zur Vorlegung des festgestellten Umlegunsbezirks zu stellen ist? Jm eigent- lichen Regulirungsverfahren, im Begevsa zum Prozeßverfahren, wird uun aber nah den §. 145 u. folg. der Verordnung vom 20. Juni 1817 aufgestellten Grundsäßen niemals der Widerspruch der sih un- gehorsam bezeigenden Interessenten vorausgescßt, sondern im Gegen- theil angenommen, daß dieselben die gegenseitigen Gerecht- same, sowie sie von dem Gegentheil angegeben werden, anerkennen und in Rücksicht des ferneren Verfahrens es auf die geseßliche Regu- lirung der Kommission ankommen lassen wollen, und es ist nur eine Konsequenz dieses Grundsayes, wenn bei Vorlegung der Vermessung und Bonitirung, des Auseinanderseßungsplans 2c. die Verwarnung der Anerkennung gestellt werden muß.

Wenn nun in dem vorliegenden, Fall der Kommissarius die Jn- teten zur Erklärung über den von der Königlicken General-Kom- mission festgestellten Umlegungsbezirk unter dem Präjudiz vorgeladen hat, „daß von dem Ausbleibenden: werde augenommen werden, er wolle keinen Widerspruch erheben, sondèrn' si: bei ‘dem Beschluß der König- lichen General - Kommisfion beruhigen und ‘gewärtige die Umlegung danäch*, so entspricht die Verwarnung im Wesentlichen dem geseßlichen Prinzip, “und es erscheint nicht bedenklih, hiernach zu verfahren, fofern nicht etwa andere Gründe dem Kontumazialverfahren entgegen-

ehen. Ob dieses leßtere der” en läßt sich aus dem

ericht der Königlichen General-Kommission nicht mit Sicherheit ent- nehmen. Es muß in dieser Beziehung darauf aufmerksam gemacht werden, daß nach §. 1 des in Rede stchenden Geseßes vom 2. April 1872 auch die-Frage, ob von der Zusammenlegung eine erhebliche Ver- befserung ‘der Landeskultur “zu œwarten, der Begutachtung der Kreis- Vermittelungsbehörde, be; iehun sweise dem Beschlusse der Kreisver- sau 2. unterliegt es mithin, wenn dieser Punkt bereits vor ia tellung des B Gegenstand “eines ausdrücklichen Ein- ands gewesen sein sollte, der näheren Erwäginig? ‘bedürfen würde,“ ob dutch: die in contumaciaóm anzunehmende Genehmigung des Um- T auch sener Widerspruch für beseitigt zu erachten sein, oder -ob es nicht vielmehr eines entsprechenden Zusaßes in der Verwarnung bedürfen möchte. Ebenso wird ju beachtèn sein, daß nach §. 153 der Verordnung vom 20. Juni 1817 die- ausgebliebenen Interessenten auch in späteren Terminen noch gehört werden missen, es daher denselben unter: Umständen unbenommen ist, auchnöch in späteren Städien des Verfahrens auf Einholung des Beschlusses der Kreisversammlung 2c. zurückzukommen. Es muß wer in. solchen. Fällen der Erivägung der Aus- einandersezungsbehörde Überlafsen bleiben, ob sie es, unter Berük- sichtigung der obwaltenden Verhältnisse, für angemessen hält, die Grundlagen für das weitere Verfahreit E durch richterlihe Ent-

eidung festzustellen, wie dieses in ähnlichen Fällen, beispielsweise bei

Der Kaiserlich deutshe Botschafter Prinz Heinrich VI[. Reuß ist am 25. d. Mis. auf seinen Vosten nah St. Peters- burg abgereist.

Der General-Lieutenant und Inspecteur der Gewehr- fabrisen Wolff - von Linger hat sih in dienstlihen Angelco genheiten nach Westfalen und dem Harz begeben.

Der General - Lieutenant zur Disposition von De- renthall, zulegt Kommandant von Breslau, if gestern früh 6 Uhr nah längerem Leidèn verstorben.

Am 24. d. M. if der Wirkl. Geheime Ober-Finanzrath v. Wedelk, Direktor der Haup:verwaltung der Staatsschulden, nach kurzer Krankheit hierselbst verstorben.

Im Deutschen Gewerbe - Museum wird am heutigen Tage eine Ausstellung von kunstgewerb- lihen und dekorativen Zeihnungen und Studien eröffnet worden, welhe von Berliner Malern und Architekten in Italien aufgenommen sind. In engen Fachkreisen war es wohl bekannt, welshe Fülle von werthvollstem Material dieser Art in den italienishen Skizzenbüchyern unserer Künstler verborgen lag, zur Ausstellung sind aber nur selten einzelne Blätter gelangt. Hier wird nun zum- ersten Male cine reie Uebersicht dieser vor- trefflihen Leistungen gegeben werden. Alle Gebiete des Kunst- gewerbes, Möbel, Bronce, Intarsien u. \. w., alle Zeiten, vor- nehmlich aber die klassishe und die Renaissance - Periode sind reih vertreten. Am glänzendsten is die Zusammenstellung von Innendekorationen, welche fast alle bemerkenswerthen Bauten Italiens umfaßt. Das ganze Material is in Gruppen kunst- historisch geordnet; zur Ergänzung von Lücken sind für einige Orte Photographien zu Hülfe genommen. Der Eintritt ift unentgeltlich in den Besuhsstunden des Muscums (Königgräßter- straße 120). i

Bayera. München, 25. Mai. Das neue Landtags- wahlgeseß ist der „Allg. Ztg.“ zufolge. .vorgestern dem Staats- rath zur Berathung unterstellt worden und- wird nunmehr Sr. Majestät dem König vorgelegt werden.

Die bayerischen Altkathboliken haben, wie dasselbe Blatt mittheilt, im Hinblick auf die Nichtanerkennung-des Bi- \chofs Dr. I. H. Reinkens Seitens der Königlich bayerischen Staatsregierung und auf die am 27. Mai beginnende I. alt- kfatholishe Synode an das Kultus-Ministeriuum folgende Er- klärung gerichtet:

„Angefichts der auf den 27, Mai l. J. für die von dem alten Glauben nicht abgefallenen Katholiken Deutschlands anberaumte Sy- node eracten die allerunterthänigst Unterzeichneten es für pflichtmäßig an Ew. Königlichen Maje( hohe Staatsregierung in gleicher Meise wie bei Gelegenheit der am 4. Juni v. J. vorgenommenen

Synode Delegirten den Auftrag gegeben haden, an den synodalen Be- rathungen nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalte theilzunchmen, daß die bayerishen Altkatholiken allen denjenigen Beshlüssen der Sy- node, welche die Jurisdiktion des von ihnen erwählten Bischofs zur Vorausseßung haben, einstweilen und bis zur- eventuellen Anerkennung des Bischofs von Seiten Ew. Königlichen Majestät hoher Staats- regierung für bayerische Unterthanen keine Gültigkeit - beilegen können. In allertiefster Chrfarht beharrt München, 21. Mai 1874 die Vorstandschaft dés Bayerischen Landesvereins zur Unterstüßung der katholishen Reformbewegung. I. Vorsißender: Dr. C. A. Cor- nelius. 11, Vorsißender: Graf v. Moy. Sekretär : Dr. Zirngiebl,*

Eine Erklärung desselben Inhalts werden die bayerischen Delegirten auch der Synode gegenüber und noch vor Beginn der synodalen Verhandlungen abgeben.

Sachsen. Drcsden, 24. Mai. Der Erzherzogs Ludwig Victor is gestern Abend nah Wien zurückgekchrt.

Württemberg. Stuttgart, 21. Mai. Das Eisen- bahnbaugesez wurde von der Kammer der Abgeordneten mit 70 Stimmen gegen die eine des Freiherrn v. Ow ange- nommen. Nach demselben werden zufolge Art. 1 von den dur das Eisenbahnbaugeseg vom März 1873 ‘in Angriff g-nommenen Bahnen, soweit thunlich, in dieser Finanzperiode ihrer Vollendung zugeführt: 1) von Altshausen nach Pfullendorf (Baden); 2) von Crailsheim an die württembergish-bayerishe Landes- grenze; 3) von Balingen über Ehingen nach Sigmaringen (Hohenzollern); 4) von Heidenheim nah Ulm; 5) von Waib- lingen“ über Winnenden nach Backnang. Art. 2 bestimmt zur Inangriffnahme: 1) die Bahnlinie von Hessenthal über Gaildorf, Murrhardt, Backnang und Marbach nah Bietigheim“ 2) von Stuttgart über Böblingen, Herrenberg und Eutingen nah Freu- denstadt. Sodann werden nah Art. 3 für Verbesserungen und Erweiterungen an älteren Bahnlinien 1,284,700 Fl. (wovon 284,700 Fl. aus Betriebsmitteln) und an den durch den Vollzug des. Bahnpolizeireglements für das Deutshe Reih an- fallenden Kosten 399,800 Fl. verwilligt. Die lehtere Summe bildet den Rest von 630,300 Fl. über {hon im Jahre 1873 ver- willigten 230,500 Fl. Zur Bestreitung aller dieser Kosten, ein- \{chließlih des Aufwands für weitere Unis des Telegra- phenneges und Verzinsung des Eisenbahnanlehens von 1873/75, werden im Ganzen 20 Millionen Gulden verwilligt, mit der Bestimmung, daß zur Bestreitung des zur Ausführung des Art. 2 erforderlichen Aufwandes von den 20 Millionen eine Summe von nicht mehr als 2 Millionen verwendet werden darf. Von den früher verwilligten und unvollendeten Bahnen kommen die von Pforzheim nach Calw und die von Nagold: [nah Horb durch das Nagoldthal bis zum 1. Juni d. I. mit dem Insleben- treten des neuen Sommerfahrplans zur Betriebseröffnung.

__ Baden, Walldürn, 18. Mai. Gestern feierte der hiefige Veteränenverein das Fest seiner Fahnenweihe. An demselben betheiligten fih u. A. die Mitglieder der Militärvereine Karlsruhe, Tauberbishofsheim, Buchen, Hainftadt, Amorbach, Höpfingen, Waldstetten, Adelsheim, Gößingen.

Mecklenburg. Schwerin, 26. Mai. Der Groß- herzog: und die Großherzogin | gs sich mit dem: Hohen Brautpaare heute Morgen von hier nah Neuftrel iy be-

Wfa und werden am Donnerstag, 28. d. M., hier wieder ein- en.

Schweiz. Bern, 22. Mai. Gestern ‘hat der Bundes- rath in außerordentliher Sizung die Berathung des Geseßz- entwurfes über die in Folge der Bundesrevision nothwendige neue Organisation der Bundesre{chtspflege begonnen, welcher von einer Kommission ad hoc, bestehend aus den-Bundes- richtern Dr. Blumer von Glaxus, Dr. J. Dubs von Zürich, Brunner von Bern, Dr, Segesser von - Luzern und /Censfi aus dem Kanton Tessin, unter dem Vorfiße des - Bundes- rathes Ceresole, dem Ehef des eidgenössishen Ju und‘ Polizei-Departements, ausgearbeitet worden ist. mán vérnimmt, geht der Entwurf, betreffend die Kompéténzen

treiligkeiten über die Zulässigkeit der Provokation, über die Höhe des Sollhabeus U. zu gescheheu pflegt. y : ak)

des Bundesgerichts, bis an die äußersten Grenzen der neuen

Bischofswahl, die Erklärung zu richten: daß fie den ihrerseits zur *

undesverfassung; namentlich soll das neue Geseh ein strenger Abt e die Ausführung der eidgenössischen Geseße sein. as den Siß des Bundesgerichts anlangt, wird keine Stadt bestimmt vorges lagen; dagegen aber der Grundsaß ausgesprochen, daß es nicht na einer Stadt verlegt werden darf, welche Siß einer eidgenössischen politishen oder administrativen Behörde ift (muthmaßlih wid Lausanne oder Aarau zum Bundesgerichtsfiß gewählt werden) ; die Mitglieder selbst dürfen gleichzeitig Mit- glieder von Verwaltungsräthen anonymer Gesellschaften sein. Im Hinblicke auf die der Bundesgesezgebung durch den Artikel 64 der revidirten Bundesverfassung zugewiesenen Auf- gaben, betreffend einzelne Materien des Civilrehts, das Be- ireibungsverfahren und Konkursreht, hat die Regierung von Graubünden dem Bundesrath die Ansicht ausgesprochen und des Nähern begründet, es möchte rathsam sein, bei Gelegenheit der Vorbereitung der däherigen Geseße den Entwurf eines“ ganzen Civilgeseßbuches ausarbeiten zu lassen, wobei es de1 Kantonen selbstverständlich überlaffen bliebe, ob sie demselben auf ihrem Gebiete Gescheskraft verleihen wollen oder niht. Der Bundes- rath antwortete, er sei z. 3. mt im Falle, auf diese Anregung einzutreten, indem er sih- zunächst durch die Vorschriften von Artikel 64 der neuen Bundesverfassung als ge- bunden betrahten müsse und die Ausführung dieses Artikels chon so weit vorbereitet sei, daß der Gesezentwurf über die persönliche Handlungsfähigkeit nebst dem Obligationenrect, inbe- griffen Handels-Wechselrecht , und derjenige über Betreibungs- und Konkursrecht in verhältnißmäßig kurzer Zeit der Bundes- versammlung vorgelegt werden können. Wollte man von diesem Verfahren abgehen, so müßten diese bedeutenden Arbeiten bei Seite -gelcgt werden, und cine Ausdehnung der Bearbeitung des

Rechtes im angeregten Sinne müßte eine \ehr bedeutende Ver- |.

zögerung des Ganzen zur Folge haben. Wenn später, nahdem das Nothwendige geschehen sei, bei der Bundesversammlung Neigung walte, auch auf das Wünschenswerthe einzutreten, \o stehe dannzumal nicht3 im Wege; den umgekehrten Weg aber könne der Bundesrath jedenfalls von sich aus nit betreten. Der Bundesversammlung wurde zur Genehmigung über- mittelt: Der am 31. März 1874 in Bern abgeschlossene Aus- lieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Großbritannien.

Niederlande. Haag, 24. Mai. Die Festlichkeiten in Rotterdam am 21. d. bildeten einen würdigen Abschluß der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums König Wilhelms 1].

Eine prächtige Witterung begünstigte diesen Tag. Der Einzug des Königs (um 10 Uhr Vormittags) war ein wahrer Triumphzug. Mit Jubel begrüßte die Volksmenge, welche fich auf dem ganzen Wege drängte, den König und die Königin, die Prinzen, den Groß- herzog und die Großherzogin von Sachsen-Weimar. Die verschiede- nen Festakte, diz internationale Regaîta, der allegorische U mzug, das den fürftlihen Gästen gegebene Fef!bankett, die allgemeine Jslumination 2c., gingen in gelungenster Weije von statten. Ein Glanzpunkt war die voa dem Rotterdamer Yachtkl(ub veranstaltete inter- nationale Regatta. Der König und die übrigen Mitglieder der Königlichen Familien sahen vom Balkone des Yachtklubs ten Wett- streiten zu, an-welcen si niederländische, belgische, englische, fran- ösishe Rudervercine und die „Rudergesells{hast der Stadt Frank- furt a. M.“ betheiligten, und unübersehliche Bolksmassen bedeckten die weiten Ufer. Die Frankfurter Rudergesellschaft hatte fich zur Theilnahme an den zwei \{chwierigsten Wettfaßrten angemeldet, und in Leiden- errang sie mit ihrem Boote „Frankfurt“ den Sieg ; es wurden ihr die ersten Preise unter dem Ausdrncke ehrendster Aner- kenuung übergeben. i

Großbritannien und Jrianv. London, 25. Mai. Die Königin, welhe am 19. d. M. mit der Prinz zessin Beatrice und den beiden ältesten Kindern des Prinzen von Wales in Valmoral angekommen ist, vollendete gestern, am 24. Mai, ihr 55. Lebensjahr. In Balmoral und Windsor wurde das Ereigniß mit den üblihen Ehrenbezeugungen began- gen. Die offizielle Feier des Geburtstages findet erst am nächsten Sonnabend statt.

Der frühere belgishe Gesandte am Hofe von Stk. James, Van de We yer, ist am 23. d. M. hier nah längerem Kranken- lager im Alter von 72 Jahren gestorben. Derselbe war im Jahre 1802 zu Louvain geboren und war der erste Minister für auswärtige Angelegenheiten des neuen Königreichs. Er nahm thätigen Antheil an der Sicherung der Wahl des Königs und wurde bald nach Sr. Majestät Krönung zum belgischen Ge- sandten am Hofe von St. James ernannt. Von 1835—1846 bekleidete er die Funktionen eines belgischen Ministers des In- nern. I 1 1851 nahm ex den Gesandtenposten in London wieder auf, den er erst in 1867 niederlegte. | ;

Das Hofjournal vom Sonnabend schreibt : „Die Kunde von dem Hinscheiden des Herrn Van de Weyer, welche Ihre Ma- jestät heute, wiewohl nit unerwartet, erreichte, hat Ihrer Ma- jestät den tiefsten Kummer verursacht. Der Verblichene war seit schr viclen Jahren einer der ernstesten und treuesten Freunde der Königin, und sein Tod wird von Ihrer Majestät als ein unersehlicher Verlust verspürt.“

rankreich. Paris, 27. Mai. (W. T. B.) Das ‘alueiat officiel“ publizirt das Dekret, durch welches die Au f- lôsung des Generalra thes von Marseille ausgesprochen wird, sowie ein zweites Dekret, das die am 15. d. M. zwischen Deutschland und Frankreich zu Stande gekommene Deklaration genehmigt, wonach die Frank aturgebühr für Waaren- muster bei 50 Gramm Gewicht auf 20 Centimes oder 15 Sgr. festgeseßt wird. i E

Der Nationalversammlung wird ein Antrag vor- gelegt werden, welcher lautet: „Die Arbeiter in den Scearsenalen werden den unter den Fahnen stehenden Truppen glei betrachtet und sind verpflichtet, eine Werbung von fünf Jahren einzugehen, welche bei Ablauf jedes Mal zu erneuern ist.“ :

Der „Gaulois“ hatte vorgestern in einem Artikel aus- geführt, daß die Bonapartisten die Abschaffung des Kaiserreichs als null und nichtig zu betrahten hätten. Derselbe hat in Folge dessen eine Verwarnung erhalten, in der gesagt wird, daß die Kegierung Zeitungsartikel niht dulden werde, die- darauf ah- dielten, das Ansehen einer von der Nationalversammlung gé- troffenen Entscheidung zu s{chmälern oder zu nihte' zu machen.

Spanien. Madrid, 26. Mai. (W. T. B.) Loren- ¿ano ff zum Gesandten beim päpftliGen Stuhle ernannt. i

Nag hier eingetroffenen Nachrichten hat Don Carlos Durango gestern verlassen und fih nah Azpeytia begeben.

Italien. Rom, 26. Mai. (W. T, B.) In der heutigen Sizung der Deputirtenkammer ftellte der Deputirte Engien von Neuem den Antrag, die Berathung des Ges ehentwurfs, betreffend die Ee eruag der Anlagen zur Ver- theidigung des Landés auf die Tagesordnung zu seyen. Der Antrag veranlaßte eine außerordentlih bewegte Debatte und wurde

.rine-Ministerium Verhandlungen darüber eingeleitet, daß deuts{hen

Staats\haz mit neuen Ausgaben unmöglich belastet werden könne und daß die Minister deshalb auch den Senat um Ver- tagung der Berathung der Vorlage bitten würden, von der Kammer angenommen. E

Das Befinden des Papstes is in der Besserung. Derselbe hat gestern keinen Fieberanfall gehabt und konnte au eine Zeit lang außerhalb des Zimmers verweilen. Die Aerzte haben den Wunsch ausgesprochen, daß der Papst während des bevorstehenden Sommers die Zahl der zu ertheilenden Audienzen beshränken möge.

Genua, 24. Mai. Wie das Iournal „Borsa“ meldet, hat der hiesige deutsche Generalkonsul mit dem italienishen Ma-

Reichsangehörigen die Erlaubniß ertheilt werde, auf italienischen Werften Schiffen bauen zu dürfen.

Nusland und Polen. St. Petersburg, 23. Mai. Die Jo muden erneuern gegenwärtig, wie die „M. Ztg." mit- theilt, dur Deputirte von 70,000 ihres Stammes die bereits im vorigen Jahrhundert begonnenen Versuche, der Rechte der vollständigen russischen Unterthanschaft theilhaftig zu werden. Nikolajew. In Folge eines Gesuchs des Ober-Comman- deurs- der Flotte und der Häfen des Shwarzen Meeres um Anlage eines neuen Hafenplaÿyes für Handels\chiffe auf Kosten des Staates soll diese Frage demnächst in ihren Einzelheiten von einer Kommission bearbeitet werden, welche aus einem Delegirten des Ministeriums der Kommunikationen, dem Wirklichen Staatsrath Bentkowski, und je einem Mitglied vom Marincressort, von der Kommunalverwaltung der Stadt Niko- lajew und der Ingenieurverwaltung des Odessaer Militärbezirks besteht. :

Schweden und Norwegen. Christiania, 19. Mai. Ucber die Feier des 17, Pet s 60. Jahrestages der Ver- afsung, 1oird der „H. N.“ geschrieben:

fas Die Feier des 17. Mai ist dieses Jahr von dem \{önsten Wetter begünstigt worden, und schon ay frühen Morgen zeigte sich cine große Menge festlih gekleidcter Menschen auf den Straßen. Biele private und öffentliche Gebäude, so wie die Schiffe im Hafen Hatten geflaggt. Der große Festzug ging um 5 Uhr Nachmittags von der Festung ab, eröffnet von einem Musikchor, dem die verschiédenen Korporationen mit ihren Flaggen felgten. Am Schluß. des Zuges befanden fich die Schulkinder, jedes mit einer norwegischen Flagge in der Hand. Durch die dicht gefüllten Straß:n bewegte sih der Zug, die Kirkegade hinunter durch die Carl Johanêgade nah dem- Storthingsgebäude, wo die Mutglieder des Things sich vesammelt hatten. Dieselben wurden mit lcbhaftem Hurrah begrüßt und lossen sich dem Zuge an. Dann ging der Zug weiter durch die Storthingsgade nah dem Plate hinter der Universität, wo eine von wehenden norwe- gischen Fahnen umgebene Tribüne errichtet war. Nachdem die National- bymne gespielt und ein „Lebehoch dem König“ ausgebracht, bestieg der Schuldirektor Larsen die Tribüne und erinnerte in begeisterter Rede an die Bedeutung des Tages. Am Abend wurden in den meisten Gesellshaften Vereinigungen gehalten, um den Tag festlich zu be- schließen, und namentlich die Mitglieder des Storthings feierten de-n selben durch ein gemeinsames Diner, bei welchem mehrere festliche Reden gehalten wurden.

Dänemark. Kopenhagen, 21. Mai, Einer vom Finanz-Ministerium erlassenen Bekanntmachung zufolge ist durch Königliche Resolution bestimmt worden, daß in Zukunft nur. jedes zehnte Jahr Volkszählung abgehalten werden 10U, so daß die nächste Volkszählung am 1, Februar 1880 ftatt- finden wird.

Amterika. Washington,{27." Mai. (W. T. B.) Der C Richardfon wird, dem Vernehmen nach, seine Entlassung nehmen und sollen die Resolutionen des Kon- gresses, welche einen Tadel seiner Finanzverwaltung aus\pre(en, wie es heißt, zurückgezogen werden.

Das hydrographishe Bureau der Kaisexlichen A d- n tCatURT hüt einen Nachtrag zum ersten Theil des Verzei ch- nisses der Leuchtfeuer aller Meere veröffentlicht. Derselbe ist, am 28. Februar 1874 abgeschlossen, im Verlage der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret (R. v. Deer) erschienen.

Landtags - Angelegenheiten. : Ucbersiht über die legislatorische Thätigkeit beider Häuser des preußischen Landtags in der Session 1873/74. Die am 21, d. Mts. geschlossenen beiden Häuser des Landtages haben vom 12. November 1873 bis 25. Februar d. I. und demnächst vom 13. April bis 21. Mai getagt. Wir haben über die Thätigkeit des Hauses der Abgeordneten bereits in Nr. 119 d. Bl. eine statistische Uebersicht mitgetheilt und veröffentlichen heute noch eine Uebersicht über die legislatorishe Thätigkeit beider Häujer des Landtags in der S 1873—74, : i; : Seiko Sen sind Seitens der Königlichen Staatsregierung im Ganzen 54 Geseßesvorlagen gemacht, von denen 12 zunächst dem Herrenhause, 42 zuerst dem Hause der Abgeordneten zugingen. Jn Betreff von 41 Geseßesvorlagen liegen übereinstimmende Be- \chlüsse beider Häuser des Landtages vor, nämlich bezüglih der Geseß- twürfe: i: 0 V 0 Abänderung einiger Bestimmungen des Geseßes vom 11. Februar 1870 wegen Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den ronen O Haunover und effen-Nassau, sowie im Kreise Metjenyeimz H Dell 2) Len Erhöhung der im §. 15 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 wegen Einführung einer Klassen- und fklassifizirten Einkommensteuer iebenen Gebühren; ; : i i O nen der Vorschriften über die Besteue- rung der Gewerbe der Bäcker, Fleischer, Brauer, der Agenten, der Versicherungsgesellschaften, der Kleinhändler und des Gewerbebetriebes im Umherzichen ; L 4 e i Aufhebung der Mahleinugangésteuer von Stärke (Kraft- mehl) und Stärkezucker; i S 5) betr. die anderweite Regelung der Gebühren für die Vell- streckung der Pei ome Seitens der Vexwaltungsbehörden in den Hohenzollernschen Landen; j j B vers betr. ‘die aneraete Megeung der Wasserlauf-Abgaben im Ge- biete des Regierungêébezir?s Wiesbaden ; j 7) betr. die außerordentlihe Tilgung von Staatsschulden; 8) betr. die Einstellung der Erhebung des Chausseegeldes auf den Staatestraßen ; h | A , E 9) betr. die Feststellung des EStaat2hauéhalts für das Jahr 1874; 10) betr. den Entwurf fe N A7 a dem Geseße wegen eststellung des Haushalts für das Zahr ;

5 Br betr. O Ste 1875 I Feststellung des Stadätshaus- alt-Etats zu leistenden Staaisausgaven ; : : ) 12) heir: die Berechnung des Kostenpauschquantums in den Streits

rmenverbände; j j laben De e, die Betheiligun der Staatsbeamten bei der ‘Gründung und Verwaltung von Aftien-, Kommandit- und Bergwerkagesellschaften ;

: 14) betr. die Bem? einer Anleihe von 50,600,000 Thir. zur ifenbahnneges; C ER A g

O U. de Pameiteena der Zinsgarantie des Staates für das

Anlagekapital einer Eisenbahn von Halle über Nordhausen nah Hei-

ligenstadt und von da nah

17) betr. die Vermehrung des Betriebmaterials der Staatseisen- bahnen; ¿ z

18) betr. die Verwendung der verfallenen Kaution für das Halle- Sorau-Gubener Eisenbahn-Unternehmen; / i

19) betr. die Vecwendung der von dem Kommerzien-Rath Gates zu Münster für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wese nach Bocholt bestellten, dem Staat verfallene Kaution; l 20) betr. die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer die Stadt Berlin durhschneidenden, von einem Punkte in der Nähe des Osthahnhofes ausgehenden Eisenbahn nah Charlottenburg;

21) betr. die Aufhebung der geseßlihen Ecbfolge na der Magde- burger Polizei-Ordnung vom 3. Januar 1638, der revidirten MWilikür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfirmirt den .16. März 1698, « sowie des märkfishen Erbrehts in dem I. und Il. Jerichowschen Kreise; 2

55) betr. die Abänderung des §. 125 der Hannöverschen Bürger- lichen Prozeßordnung vom 8. November 1850; i |

93) betr. die Vereinigung des Ober-Appellationsgerichts mit deu Ober-Tribunal ; : ¿

94) betr. den Beginn der Geseheékraft der durch die Geseßsamm- lung verkündeten Erlasse; j i 95) tetr. die Ergänzung des Geseßes vom 6. Mai 1869 über die taa Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz- dienste; :

26) betr. die gerihilihe Eintragung von Grundlasten in den vor- mals bayerischen Landestheilen des Bezirks des Appellationsgerichts zu Cassel; e

27) betr. die Aufhebung des Homagialeides ;

28) betr. das Höferecht in der Provinz Hannover ; :

29) betr. die Abiösung der den geistlichen u. Schul-Justituten, \o- wie den frommen u. milden Stiftungen u. \. w. in der Provinz Han- nover zustehenden Realberechtigungen ; :

30) betr. die Vereinigung m:hrerer, jeßt zu Neuvorpommern ge- böriger, am linfen Ufer der Peene bei den Städten Anklam u. Deui- min belegenen Distrikte mit Altpommern, dem Reg.-BVezirke Stettin u. den Kreisen Unklam u. Demmin; L 31) betr. die Ecszänzung der Geseße vom 7. Oktober 1865 u. 7. April 1869, über die Errichtung von trigonometrischen Markfteinen ; 32) Sh die N von L: N

33) Fischereigeseß für den preuß. Staat;

34) betr. das Expropriationsverfahren in den durch das Geseß vom 24. Dezbr. nas er vie preußishen Monarchie veceinigten, vor- mals bayerischen Landestheilen ; A

35) s die Bewilligung von Schauprämi-n für Völlblutzucht- pferde, sowie Gewährung von Beihülfen zur Ausstellung von Pferden in Händen von Privaten auf der im laufenden Jahre in Bremen stattfindenden internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung, endlich behufs Ausstellung der Pferde der Staatégestüte;

36) betr. die Verhältnisse der Mennoniten; i

37) betr. die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung;

S D: die evangel. Kirchengemeinde- u. Synodalorduung vorn 10. Septbr. Si L die Cn Preußen, Pommern, Brauden- burg, Posen, Schlesien u. Sachsen; i

8) betr. Deklaration u. Ergänzung des Geseß-s vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen ;

40) betr. die Verwaltung erledigter Bisthümer;

41) betr. die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thlrn. aus d.n Verwaltungsübershüssen des Jahres 1373 zum Ankauf der Sammlung von Gemälden u. Handzeichnungen älterer Meister des Rentiers Suermondt zu Aachen.

Außerdem sind in beiden Häusern des Landtags berathen und durhch Beschlußfassung erledigt: Ï

1) Rezeß mit dem Großherzogthum Mecklenbur «Schwerin, betr. die Regulirung der L ata: in den Dörfern Suckow, Drenikow, Prorep und deren Feldmarten; :

2) Rezeß mit dem Großherzogthum Medcklenburg, betr. die Re- gulirung der Landesgrenze auf. und an der Elve vom Einfluß der Löckniß bis zur Mecklenburg-Lauenburgschen Grenze unterhalb Lauen- burz jowie über die Verhältnisse des Vorwerks Kalienhof ;

3) Staa!syertrag mit der freien und Hansestadt Hamburg, betr. Regulirung der Grenzverhältnisse an der Süderelbe ; l

4) Rezeß mit dem Herzogthum Anhalt, betr. Regulirung der Grenze und Hoheitsdifferenzen auf einem in der Elbniederung bei Dornburg D: fe a ay und über den Austausch des Schwerdt- egershen Kossäthenguts zu Gorzig; L : fes My E its mt dem Herzogthum Braunschweig, betr. Theilung des Kommuniongebiets am Unterharze; J

6) Rechenschaftsbericht über die weitere A des Gesebes vom 19. Dezbr. 1869, betr. die Konsolidation Preußischer Staats= anleiben ;? j

7) Fünfundzwanzigster Bericht der Staatss{ulden - Kommission übex die Verwaltung des Staats[huldenwesens im Sahre 1872;

8) Rechnungen der Kasse der Ober-ReWnungskammer;

9) Rechenschaftsberiht über die Aueführung der Gejeße vom 13. März 1873, betr. die außerordentliche Tilgung von Staats]chulden und vom 5. Juni 1873, betr. die auf Grund des Reichsgeseßes vom 8. Juli 1872 zur Ueberweisung an Preußen gelangenden Geldmittel.

10) UVebersichten von den Staats-Einnahmen und -Ausgaben des Jahres 1872, nebst deren Anlägen und der dazu gehörigen De boles

11) allgemeine Rech{nung über den Staatshaushalt des Jahres 1871 nebst den dazu gehörigen Anlagen, "eïnem Vorberichte und den Bemerkungen der Ober-Rechnungskammer, sowie die Rechnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschaßes jür dasselbe Jahr; é

12) Antrag wegen Vertägung des Landtages vom 25. Februar bis 13. April 1874, E ;

Von den S. itens der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Geseßentwürfen haben die Z'stimmung beider Hâuser des Landtags nicht erlangt und sind unerledigt geblieben, die nachfolgenden Ge- sezentwürfe: : :

1) betr. die Regulirung der staatsrehtlihen Stellung des Fürst- lichen Hauses ¿u Sayn-Wittgenstein-Berleburg, bei dem Abgeordneten- hause eingegangen, aber in demselben-niht zur Beschlußfassung gelangt ;

2) betr. den standeéherlichen Rechtszustand des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg-Meppéen, dem Algeordneten- hause zugesandt,“ abéé in demselben nicht zur: Beschlußfassung gelangt ;

3) betr. die Ausführung des Vorbehalts bezüglich der Grafschaften Wernigerode und Stolberg im §. 181 dik Kreisordnung vom 13. Dezbr. 1872, dem Abgeordnetenhäuse vorgelegt, Von diejem an das Herrenhaus fe: sandt, welches unter Abänderung der Beschlüsse des Abgeordneténhauses dieses Gese dem Abgeordnetenhause wieder zusandte. Von leßterem ist cs untér Wiederholung der früheren Beschlüsse dem Herrenhause wieder zugegangen- und hier wegen Schlusses des Landtags unerledigt

lieben; / E 4) die Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Braänden- burg, Pommern, Schlesien und Sachsen, zunächst dem Abgeordieten- hause vorgelegt, aber in ‘demselben niht zur Berathung gelangt;

Desgleichen sind. bei deni Abgeordnetenhause eingebracht, ber in demselben niht zur Beschlußfassung gelangt die Gesetzentwürfe :

5) betr.-die Theilung des Wahlbezirks 5 des Reg. Bez. Oppeln bei’ dem Abgeordnetenhause eingegangen, aber in demselben niht zur

eschlußfassung gelangt; t G e B O Me lnlags von Eisenbahnen bei dem Abgeordnetenhause eingebraht, gber in demselben nicht zur Beschlußfaffung gelange

7) betr. die Neberrahme einer Zinëgarantie des Staates für eine Prioritätsanleibe der Berlinet Nordeisenbahngesellschaft bis auf Höhe von 5,000,000 Thlen., dem Abgeordneténhause zugesandt und voti diesem

elehnt; 8 es etr. die Kosten, Stempel und Gebühren ‘in Vormundschafts-

E betr. die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger unid-die Aufhebung

der Wiedereinseßung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit z

\{ließlih, troß der von dem Arbeits-Minister Spaventa und dem inister- nien Minghetti abgegebenen Erklärung, daß der

el; 16) betr. die Vollendun zie Bahnen von Hanau nach Offen- bach, von Tilfit nach Memel und vou Arnsdorf nah Gassen ;

10) betr. das Hinterlegungswesen ; I betr. das Vormundschaftswesen ;