1874 / 128 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Kiniz@aHiunzette

Cax-Havener Bisenbahn-, Dampfsohiff- und Hafen-Aktien- Gosellsohaft. Die 1ückständige Einz. von 10% auf die im Inse- ratentheil verzeichneten 40% Interimsscheine nebst 10% Konventio- x.alstrafe und 6% Verzugszinsen, ist bis zum 1, Juli cr. bei F, Mart. Magnus in Berlin zu leisten, Ebendas:Ibst ist bis zum 28. Jani cr. eine weitere Einz. von 10% zu leisten; s. Ins. in Nr. 126.

Hibernia & Shamrook Bergwerks - Gesellsohaft. Die rück- ständige Einz. auf die im Inseratentheil ‘verzeichneten “Interims- gcheine von 25% nebst 5% Zinsen ist bis zum 26. Juni cr, bei der Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder in Berlin; s, Ins. in Nr. 126.

Neue Dampler-Compagnio. Die vierte Einz. auf die Aktien II. Emiss. mit 20% oder 50 Thlr. pró Aktie nebst 4% Zinsen ist bis zum 20. Juni er. bei der Gesellschiaftskasse in Stettin zu leisten.

SuhHseriptionen. Í :

Transatlaniisohe Feuer-Verslohernngs-Akt.-Ges. Die Emiss. von 590 000 Thlr. Stamm-Aktien zum Paricourse erfolgt bis zum 1. Juli cr. bei S, Frenkel in Berlin.

Auazahlungen. :

Transatlautisohe Feuer-Versioherungs - AKt, - Ges. Die pre 1873 auf 12% festgesetzte Divid. gelangt mit 12 Thlr. per Aktie vom 1. Juni er. ab gegén Dividendenschein Nr. 2 bei der Gesell- «chaftskasse in Hamburg zur Ass2.; s. Ins. in Nr. 126.

Breslauer Aktien - Gesellsohaft für Moebel, Parquet- und Holz-Bauarbelt. Die Ausz. der Divid. pro 1873 von 6% erfolgt mit 12 Thlr. pr. Aktie vom 8. Jghi cr. ab gegen Dividendenechein Nr. 2 bei der Breslauer Wechslerbank in Breslau; s. Ins. in

Moeissener Osen- nnd Chamottewaaren-Fabrik. Die pro 1873 auf 12% festgesetzte Divid. gelangt gegen Dividendenschein Nr. 2 vom 1. Juni er. ab bei der Gesellschaftkasse in Meissen zur Ausz,

Potsdamer Holzfaktorel auf Aktion, Die Divid. für das Jahr 1873 ist auf 1% festgesetzt und erfolgt die Ausz. mit 2 Thlr, per

Slegersderfer Werke, Aktion-Gesellsohaft. Ordentl, S Union, Bangesel!sohaft auf Aktien. Ordentl. Gen.- Vers, zu Potsdam 16, L Berliner Union, Akt.-Ges. für Eison - Glesserei und Vers, in Cöln. 30, » Dns gamer Steinkoblenbauvereln, AKEt. - Ges. Or- Coupons. Gesellschafisbureau ausgereicht; s. Ins. in Nr. 126.

Aktie vom 1. Juni cr. ab bei F. W., Krause & Co, in Berlin. Gen.-Vers, in Berlin. Vers. in Berlin. , Frankfarter Dam-f-Zlegelei-Akt.-Gos. Ordentl. Gen.- T a Masohlnenfabrikation. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin, Hannover - Altenbokener Eisenbahn - Gesellschaft. N dent], Gen.-Vers, in Dresden. Märkisoh - Westfällscher Bergwerksverein. Die III. Serie Köln-Mindener Eisonbahn-Gesellsohaft. Die Ausgabe der am

1. Juli cr. fälligen neuen Coupons Serie zu den 5% Prior.-Oblig, IT. Emiss, EOEE ain 15. Juli cer. bei der Discontogesellschaft, der Norddeutscben k und S. Bleichröder in Berlin:

Kündigungen und Verloosungen.

Berliner 44 und 5% Pfandbriefe. Das Verzeichniss der ans- Cei0eei zum 1. Juli cr. gekündigten Pfandbriefe; s. Ins, in r. 126. j Aktien-Ban-Gesellsohaft Alexandra-Stistung. Das Verzeich- niss der FIAT090n0n zam 1. Oktober er. gekündigten Aktien ; s. Ins, in Nr. 126. j Berliner gemeinnützige Baugesellsohasft, Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Juli cr. gekündigten Aktien; s, Ins. in Nr, 126,

Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschafsten.

Der Status ult, Mai cr. der Oldenburgisohen Landesbank und der Deutsohen -Grund-Credit-Bank zu Gotha, s. Ins. in Nr. 126.

Breslauer Actien-Gesellsohaft für Möbel, Parquet- und M DEE R Die Bilanz per 31. Dezember pr.; s. Ins. in

Xe

Frankfarter Tranusport- und Glasveorsioherungs-Aotlon-Ge- sellsohaft zu Fraukfart a. M. Die Bilanz, sowie das Gewinn- und Verlust-Conto per 1873; s. Ins. in Nr. 126.

Meoklienburgisohe Mobiliar-Brandversiohernngs-Gesellschafst :

zu Neubrandenburg. Die Bilanz und Geschäftsübersicht ult. 1873; s. Ins. in Nr, 126.

Mecoklenburgisohe Immobillar - BrandversIcherungs - Gosell- s6haft zu Neubrandenburg. Die Bilanz und die Geschäftsüber- sicht ult. 1873; s. Ins. in Nr. 126.

inri 2 E

Germer Vere» mmiti’e a Cn 8. Juni. S5 Potsdamer Holzfaktorei anf Aktien. Ordentl. Gen.- Vers, in Berlin. 20. Bank für Rheinland nnd Westfalen. Ordentl. Gen.- Ordentl Gan.-Vers, in Hannover; s, Ins, in Nr. 126. Ausreichung ven Dividendenscheinen und Dividenden-Coupons zu den Aktien wird vom 1. Juli cr, auf dem

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, | Dienstag, den 9. Iuni cr., Bormittags 12 Uhr,

Vorladungen u. dergl. Bekanutmachung.

1874, spätestens aber bis zu dem Einlösungstermine | bei dem Unterzeichneten einzureihen, wo dieselben | zur vorläufigen Empfangnahme eines Receptions- ; in Gegenwart der persönlich ershienenen Submitten- j

ten eröffn-t werden. Die Bedingungen und der An- | 2. bis 16. Ianuar 1875 in den Vormittags-

Verschiedene Bekanntmachungen. Die in der diesseitigen Anstalt vakant gewordene,

eines, oder in dem Einlösungstermine selbst vom | mit einem Gehalte bis zu 380 Thlr und freier

209

m A Konkurse über das Vermögen des Kauf- manns M. Hirsh jm. in Gilgenburg ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf deu 17. Iuni cr., Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Kommissar, im Termins- zimmer 6, anberaumt "worden. Die Betheiligten werden hierven mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten Forderungen der Kon- fursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor- recht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandreht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Affdord berechtigen und daß die Handlungsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete sriftlihe Bericht im Gerichts- lokale zur Einsicht der Betheiligten offen liegen.

Osterode, den 22. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Willenbücher.

(x. 969) Ediftal-Ladung.

Nachdem über das Vermögen der Pußmacherin

Dorette Rose dahier das vorläufige Konkursverfah- ren eingeleitet worden ist, so werden sämmtliche Gläubiger derselben aufgefordert, ihre Forderungen in dem zum Güteverxsuh und zur Wahl eines Kura- tors bestimmten Termine, den ' 2. Iuli 1874, Vormittags 12 Uhr Cont. Zeit, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, bei Mei- dung, daß die nicht ersheinenden Gläubiger der For- derungen nit pfandrechtlih gesichert find, an den Beschluß der Mehrheit über einen abzuschließenden Vergleich für gebunden erklärt werden.

Zahlungen können in rechtsgültiger Weise nur an den- vorläufig zum Kurator bestellten Privatsekretär Beige dahier geleistet werden. (a. 49/6)

afffflel, den 26. Mai 1874.

Königliches Amtsgericht L, Abth. 4.

Reimerdes. M ohr.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

2074) _ Bekanntmachung.

Die im hiesigen Cadettenhause pro 1874 zu ferti- genden Anstrichs- und Töpferarbeiten sollen ein- n im Wege der Submission öffentlich verdungen werden. :

Versiegelte Offerten mit der Aufschrift:

„Submission auf Anstrichs-Arbeiten“, „Submission auf Töpfer-Arbeiten“ sind bis zum 9. Iuni cr., Vormittags 11 Uhr im Bureau des unterzeichneten Kommandos, Neue Friéedrihstraße Nr. 87, parterre links, abzugeben,

woselbst auch die Bedingungen und Kostenanschläge ;

täglich ven 9" bis 12 Uhr Vormittags eingesehen werden Éönnen.

Berlin, den 22. Mai 1874. Das Kommando des hiefigen Cadetteunhauses.

[2085] Der Bedarf von 500 Kubikmeter Tor für das Polizeigefängniß, Barnimstraße Nr. 10, pro Winterhalbjahr 1874/75 soll'im Wege der Submis- sion bescha}st werden. ¿

Zu diesem Behufe ist zum 5. Iuni cr., Mittags

Uhr, ein_Termin anberaumt und wollen Reflek- tanten ihre Offerten bis dahin schriftli, versiegelt und mit der Bezeichnung

„Submission auf Lieferung von Torf“ an die u ies Direktion ein}euden.

Später eingehende- Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen sind täglih Vormit- tags von 83—12 Uhr “im Bureau | des Oekonomie- Jnspektors hiesiger Anstalt einzusehen.

Berlin, den 23. Mai 1874.

Königliche Stadtvoigtei-Dircktion,.

——

(2185) Königliche Ostbahn.

_ Die zum Erweiterungsbau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Königsberg erforderlichen Ramm-

ge ubmission verdungen werden. ternehmungslustige werden aufgefordert, ihre

Uno erarbeiten sollen im Wege der öffent- O ortofrei und versiegelt mit der Aufschrift enen und- Zinimerar

auf: Ramm- Erweiteruugsbau des Empfangs ebäudes

auf Bahnhof Königsberg“ bis zum ubmissions- |

{lag sind im diesseitigen Bureau einzusehen, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt. Königsberg, den 30. Mai 1874. Der Eisenbahn-Baumeister. Sperl.

S Bekanntmachung.

Für die Kaiserlihe Werft sollen:

250 Le Ays: ganze, für Pulverkasten n/m. C. 71, :

21 Slück Zinkeinsäte, halbe, für dergleichen n/m., sowie der pro 1874 etwa eintretende Mehrbedarf beschafft werden.

Lieferungs-Offerten sind versiegelt mit der Auf- chrift „Submission auf Lieferung von Ziukein- säßen“ bis zu dem am 18, Juni cr., ittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen , welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen inder Registratur der unterzeihneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 28. Mai 1874.

Kaiserliche Werft.

A Bekaguntmachung.

Für die Königliche Pulverfabrik bei Hanau foll die Erbauung eines Kesselhauses nebst allem Rauchgemäuer und Zubehör, eventuell auch eines Schornsteins, im Ganzen veranschlagt zu 21140 Thlr., an den Mindestfordernden vergeben werden.

Bedingungen, Pläne und Kostenanstläge liegen vom 1. bis 10. Juni cr. während der Bureaustunden

im Dienstlokal der unterzeichneten Behörde zur Ein- sihtnahme auf. 7 Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten shrift- lih und versiegelt mit entsprechender Aufschrift ver- sehen, bis spätestens ( den. 11. Juni cr., Morgens 9 Uhr,

im genannten Lokale aufgeben, l zur genannten Zeit die Eröffnung in Anwesenheir erschienener Sub- mittenten stattfindet.

Hanau, dcu 29, Mai 1874.

Direktion der Pulverfabrik.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \ w. von öffentlichen Papieren.

[1237] Bekauntmachung.

In Folge Beschlusses der hiesigen Kreis-Vertretung werden die sämmtlichen, noch im Umlaufe befindlichen Kreis-Obligationen des Kreises Lößen, I. Emission C N bligationen) II., 1IT. und IV. Emission ausgefertigt auf Grund der Allerhöchsten Pri- vilegien vom 24. Oktober 1864, 5. November 1866, 9. August 1869 und 13. Februar 1871 hierdurch zum 1. Iuli 1874 dergestalt gekündigt, daß mit diesem Tage jede Verzinsung aufhört.

Der Nennwerth der Obligationen ist vom 1. Juli c. ab, bei der Kreis-Kommunal-Kasse hier und der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehns-Kasse in Köni P SA L IN: gegen Quittung und Rüd- gabé der Kreis-Obligationen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli cr. fälligen Zinscoupons und Ta- lons baar in Empfang zu nehmen Für fehlende E wird der Betrag ohne Weiterers in Abzug gebracht.

Lößen, den 28 Februar 1874.

Der Kreis3-Aus\huß. v. Wurmb.

(A Aufkündigung der Großherzoglih Posener 3", pro- zentigen Pfandbriefe.

Die Junhaber der Großherzoglich Posener 31 pro- es fandbriefe werden hiermit A Kenntni N es eßt, daß wir ein Aufgebot der in termino tH- nachten 1874 einzuliefernden verloosten 34 % Pfand- briefe heute erlassen haben und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die erwähnten Pfand- briefe speziell Biegeben find, bei unserer Kasse hier- selbst, anden Börsen von Berlin und Breslau aus- gehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in ‘den öffentlichen Anzeigern der Königlicher Regie- rungs-Amtsblätter in Posen und Bromberg, fowie in der Berliner Spenershen und der Breslauer Zeitun nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen

inscoupons - von Weihnachten 1874 ab,“ event: dem Talon oder der Rekognition darüber, entweder in dem bevorstehenden / Zinsenauszahlungstermine, na- imentlih in der Zeit vom 21. Juli bis 4. August

stunden von 9 bis 12 Uhr, die Sonn- und Festtage auêgenommen, zur Empfangnahme des Geldbetrages an unsere Kasse in coursfähigem. Zujtande eingelie- fert werden. Sollte in diesem Einlösungstermine die Einlieferung nicht geshehen, fo werden die Jn- haber zufolge der. Vorschrift im Artikel-4, §8. 13, der Verordnung vom 15. April 1842 und des Aller- höchsten Erlasses vom 26. September 1864 mit ihrem Realrechte auf die in dem gekündigten Pfand- briefe ausgedrückte Spezial-Hypothek präkludirt, mit ihren Ansprüchen auf den Pfandbriefswerth nur an die Landschaft verwiesen und der baare Kapitals- betrag wird auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum landschaftlihen Depositorio genommen werden.

Eine zweite Aufforderung wird nicht ergehen, es werden indeß die Besißer der in früheren Terminen gelcosten, bis jeßt aber bei uns ncht abgelieferten Pfandbriefe an endliche portofreie Einreichung der- jelben und Abhebung der Kapitalien dafür erinnert.

Posen, den 15, Mai 1874. -

General-Landschafts-Direktion.

Wohnung verbundene Hausvaterstelle, soll ander- weit beseßt werden. Hierauf reflektirende Per)\onea müssen der Feder und dem Rechnungswesen vollstän- dig gewachsen, kautionsfähig und civilverforgungs- berechtigt sein. Bewerbungen werden nur bis zum 20. Juni cr. entgegen genommen und wird alsdann der Termin geschlossen; persönlihe Vorstellung ift erwünscht. Strafanstalt Luckau, den 31. Mai 1874. Königliche Direktion

Bekanutmachung.

Bei den beiden Gerichts - Kommissionen hiesiger Stadt, welche allmonatlich unter dem Vorsiße des Herrn Direktors des Kreisgerihts Birnbaum zu einer Deputation zusammentreten, ist seit dem 1, d. Mts. die einzige

Rechtsanwaltstelle

vakant. Dieselbe dürfte bei dem ziemli bedeutenden Geschäftsverkehr hiesiger Stadt, welche beinah 7000

[2215]

Reservefonds . .

Einwohner zählt, sowie bei einer Zahl von über- haupt 19,000 Gerichts-Eingesessenen einem gediegenen rund thätigen Anwalte eine sehr lohnende Praris

[M. 966] bieten. | Bekanntmachung. “Nähere Auskunft über den Geshäftsv rkehr dürfte

Die Polnische Bank in Warschau macht hier- | der Vorstand der hiesigen Gerichts-Kommissionen er- durch bekannt, daß die Ausgabe der neuen | theilen, sowie auch wir gern bereit find, auf Anfrage Couponsbogen zu Polnischen Liquidations-Pfand- über die Verhältnisse hiesiger Stadt genauere Mit-

27. Febr. theilung zu machen.

; F L ; A bricfen unter den am T März * ©- veröffentlichten Schwerin a. R, den 29. Mai 1874.

Modalitäten erst vom 13. Iuni n. St. ab i : Warschau erfolgt. (a. 36/6) Der Magistrat.

Bank für Rheinland und Westphalen zu Cöln.

Zur zweiten ordentlichen General-Versammlung, welche [M. 968]

am Samstag, den 20. Iuni 1874, Vormittags 10 Uhr, ; Im Hdôtel Dish Ês Cöln stattfinden wird, laden wir hiermit die Aktionäre der Bank für Rheinland und Westphalen ein. x i Tagesordnung : H S us b Ÿ él s ? enehmigung der Jahresrechnung und Bilanz, sowie Ertheilung d z 90 G O t N N 12, H 19 und S der Statuten G I Mens

L er Statuten sind nur diejenigen tionäre zur eilnahme an d -

versammlung berechtigt, welche wenigstens 7 Tage vor derselben ihre Aktien bei N Gesellsaft ir Gala

oder bei der Berliner Bank in Berlin hinterlegt haben. Die Aktien sind mit einem doppelten Nummern-

verzeichnifse zu begleiten, wozu Formulare an den bezeihneten Stellen zu haben sind.

Cöln, den 30, Mai 1874. Der Aufsichtsrath Fay, Vorsißender.

[92161 Ä Aktien-Gesellschaft i zur Gründung des Bades Neuenahr S im Ahrthale.

Dechargirte Bilanz pro 1873.

Activa.

Immobilien. Wun beidabut L C E r. 13 / Fertige Bauten E E A E 193579.

: Mobilieu und Utensilien. dd eds Dieben C e Le Utensil und Bibliothek . E Magi A Mineralwasser-Betriebs-Utensilier und Pastillen-Bestände .

Debitoren

. Thlr. 29,269, 2,994. 7 1,899, e Oro

Passíva.

G .

Aktien-Kapital . Prioritäts-Aktien-Kapital .

Neue Badehausschuld . . Tilgungéfonds T

Prioriläts-Akzien-Dividenden aus 1871 t s T2,

O a C Gewinn und Verlust. . .

Bad Neuenahr, den 30. Mai 1874. E Der Direktor A, Lenné,

Ri Eisenbahn-Bauinspektor Bramer in-

_ Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer

und

Staats-Anzeiger.

Das Abonnement kbeträgt 4 Thlr. 15 Sgr. für das Bierteljahr.

Alle Post-Austalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung anz für Berlin außer dén Postanstalten

Jusertiouspteis fürden Raumeiner Druckzeile 3 Sgr.

anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

2 128,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Hauptmann a. D. und Rechnungs-Rath Korth zu Stargard in Pommern - den Röthen- Adler-Drden dritter Klasse mit der Schleife; dem Bürgermeister Sommer zu Freienstein im Kreise Ostpriegniß den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kantor und Lehrer Gerth zu Rügenwalde, sowie den Chaufssee-Aufsehern Karl Eifler zu Isenburg“ im Kreise Neu- wied und Johann Wilhelm Dorr zu. Puderbach, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majéstät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Königlih norwegishen Oberarzt Dr. Backer zu Chri- ftiania den Rothen Adler - Orden dritter Klasse; dem Kaiserlich österreihishen Obersten Wagner, Adjutanten beim Landwehr- Ober - Kommando in- Wien, und dem Kaiserlih österreichischen Oberst-Lieutenant und Generalstabs-Offizier Merl im Infan- terie-Regiment Leopold König der Belgier Nr. 27 und Vorstand der 5. Abtheilung des Reichs - Kriegs - Ministeriums, den König- lihen Kronen - Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich nor- wegischen Garnisonprediger Brink - Lund zu Christiania den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu: verleihen.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Das tehnishe Mitglied des - Eisenbahn-Kommissäriats zu Berlin, Baurath Hermann Oberbeck; j

Das technische Mitglied der Direktion der Main-Weserbahn zu Caffel, Baurath Uthemann; 3

Das tehnishe Mitglied der Direktion ; der WesifälisWen.. ] / er; UN 4èchnishe Mitglied des M E zu S Baurath: Hardt, zu Regierungs- und Bauräthen ; owie ; Den Amtshauptmann von Nicki\ch-Rosene gk zum Land- rathe des: Kreises Saßtzig zu ernennen ;

Dem Ober-Amtmann Ferdinand von Damnitz zu Sternaliy den Charakter als Amts-Rath zu verleihen; und

Den zeitigen Bürgermeister der Stadt Trier, Ober-Bürger- meister de Nys, in diesem Amte, der von der dortigen Stadt- verordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Berlin, 83. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden sind heute früh hier einge- troffen und haben Sih nah Babelsberg begeben.

Gesetz, betreffend die evangelische Kirchengemeinde- und Synotal- Ordnung vom 10. September 1873 für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sch{!esien und Sachsen.

Vom 25. Mai 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., ver- ordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, was folgt: l :

Art. 1. Die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden, \o- wie die Verwaltung des Kirchenvermögens, geht vom 1. Juli 1874 ab nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die im §. 1 der in der Anlage enthaltenen Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 bestimmten Organe über. ,

Art. 2. Der Gemeinde-Kirchenrath übt die ihm in der Gemeinde- ordnung zugewiesenen Rechte in Betreff

1) der Verfügung über die Kirchengebäude (§. 15); : S6 2) E dl: der Gemeindeinteressen in Bezug auf die

ule (§. 16);

3) der Vertretung der Gemeinde in vermögensrechtlicher Bezie- ung und bei Verwaltung des Kirchenvermögens, einschließlich des ermögens der firchlichen Lokalstiftungen, sowie des Pfarr- und Pfarr-

wittwenthums-Vermögens (§8. 22—24) ; ( S der Vertretung der Gemeinde bei Pärochialveränderungen . 25).

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse werden nach §. 11 Absag 2 und 3 gefaßt und Dritten gegenüber nach §. 11 Absatz 5 und §. 22 Absatz 2 festgestellt.

Die Verwaltung der Kirchenkasse rihtet sich nach §. 24. :

Art. 3. Die Gemeindevertretung (§. 27 Absaß 1 und 2, §. 42 Abias 2, §. 45 Absaß 3) übt die ihr in dem §. 31 zugewiesenen

e

Die zur Ausübung derselben erforderlihen Beschlüsse werden nah 88. 29 und 30 gefaßt. ; : :

Beschlüsse über Umlagen auf die Gemeindeglieder können erft dann vollstreckt werden, wenn sie von der Staatsbehörde für vollstreckbar erklärt worden sind. :

__ Diese Erklärung ist insbesondere zu versagen, sofern Bedenken hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit ter Auferlegung, der Angemessenheit des Beitragsfußes oder der Leistungsfähigkeit der Pflichtigen bestehen.

Art. 4. Die Rechte, welche na den Artikeln 2—3 dem Gemeinde- Kirchenrath und der Gemeindevertretung in einzeluen Gemeinden zu- stehen, werden in den Fällen des §. 2 Absaß 2 und 3 der Gemeinde- Ordnung den vereinigten Gemeinde- Kirchenräthen und Gemeinde- vertretungen für die gemeinsamen Angelegenheiten beigelegt.

Art. 5. Zur Feststellung von Gemeindestatuten, welche die Kichen- gemeinde- und Synodalordnung ergänzen oder modifiziren (§. 31 Nr. 11 und §. 46), bedarf es der vorgängigen Anerkennung Seitens der Staats- behôide, daß die entworfene Bestimicing den in’ Art. 1—4 und Art. 8 staatêgeseßlih genehmigten Vorschriften nicht zuwider sei.

Berlin, Mittwoch,

| va Dit

Art. 6, Die Bestimmungen des §. 73 über die Kosten für die Bildung und Wirksamkeit der Gemeinde-Kirchenräthe und Gemeinde- vertretungen kommen vom 1. Juli 1874 ab zur Anwendung.

Art. 7. Wegen der den Kceis- und Provinzialsyuoden und deren Vorständen in der evangelischen Kirchengemeinde- und Synodalotdnung vom 10. September 1873 zugewiesenen Rechte bleibt die staatsgeseß- lihe Regelung, seweit es dexen bédarf, vorbehalten.

Art. 8. Die Rechtsverhältnisse des Patrons in Betreff der Ver- mögensverwaltung werden bis zum (Erlaß des in Artifel 17 der Ver- fassungsurkunde vorgesehènen Gesebßes über die Aufhebung des Patro- nats dur §. 23 bestimmt. a E

Wenn jedoch ein Patron, welcher für die Kirchenkasse im Falle ihrer Unzulänglichkeit ganz oder theilweise einzutreten hat, zu Aus- gaben aus dieser Kasse, für welch? siè bisher niht bestimmt gewesen ist, seine Zustimmung verweigert, so darf die Einwilligung nicht durch die vorgeseßte Aufsichtsbehörde ergänzt werden. : s

Art. 9. Alle diesem Geseß und ‘dem erslen Abschnitt der Kirhen- gemeinde- und Synodalordnung entgegenstehenden Bestimmungen, mögen dieselben im Allgemeinen Landrecht, in Provinzlazgeseßen oder in Lokalgeseßen und Lokalordnungeu enthalten oder du:ch Observanz oder Gewohnheit begründet sein, treten mit dem 1. Juli 1874 außer Kraft. | f:

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1874.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach, ] /

Auf Jhren Bericht vom“ 19. Maid. J. will. Jh in Abänderung der betreffenden Bestimmung im Artikel, L - dex Konzessiohs-Urkunde vóm 11. Oktober 1871 für die Obexrläusißer Eijenbahn-Gesellschaft nah. dem Antrage dágieipen.. ierdy zenehmigey, Rab ici niß auf Kosten der BAE Â ank: zu machen und eine ent- Ee Anzeige in die Gésez-Samwlunÿ aufzunehmen.

iesbaden; den 23. Mai: 1874 {7 : Wilhelm. j c R S 7 Dr. Achenbach. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium für Handél, Gewerbe und öffentliche '

Arbeiten.

Das dem Stellmacher und Mechaniker Alexander Mac Neile in England unter dem 7. März v. J. auf eine Maschine zur Herstellung façonnirter Gegenstände aus Holz in der durch Zeihnung und Beschreibung nach- gewiesenen Zusammensezung ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beshränken ertheilte Patent ist aufgehoben.

Bekanntmachung, betreffend _ die Kündigung vormals P ASNSTES Le SBURLT Qu L R EEER für das Jahr

Mit Bezugnahme - auf die Bekanntmachung der S Hauptverwaltung der Staatsshulden in Berlin vom 26. d. M,, be- treffend die Kündigung der Staatsanleihe vom Jahre 1856 und ver- schiedener vormals hannoversher Staatsshulden und zwar: die 4prozentigen Calenberg - Grubenhagenschen, Lünedurgischen, Hoyaslen, Bremen - Verdenschen und die Obligationen Litt, A. B. . J, K. R. und ohne Littera, die 3Eprozentigen Calenberg-Grubenhagenschen, Lüneburgischen, Bremen - Vexdenschen, Osnabrückschen, Bentheimschen, Hildesheim- schen und die Obligationen -Litt, A. B, C. D. E. F. G. H. J. K. L. M, N. und ohne Littera, die 3prozentigen Münstershen uud

die 4prozentigen Eisenbahn-Obligationen Litt. E. I,, F. L, G. L,

H. I., und T. I, wird hiecdurch wegen Einlösung der vormals Han- R Staatéschulden noch Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht:

A. Hinsichtlih der Obligationen au porteur d. h. sol- her, welche yicht auf Namen lauten, oder niht auf Namen eingeschrieben sind:

Die Kapitalbeträge nebst Zinsen bis zum 1. Dezember 1874 fönnen vom 1. Dezember d., J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Obligationen nebst den nach dem 1. Dezember 1874 fälligen Zinscoupons und den Talons bei der hiesigen Bezirks-Hauptkasse 2c. täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, T oivie der Kassen- Revisionstage, von 9 bis 12 Uhr Vormittags erhoben werden.

Zu dicsem Zwecke sind die Obligationen nebst den Zinscoupons und Talons \{chon vom 1. November c. ab an die betreffende Kasse mit Verzeichnissen. in duplo, nach Schuldgattungen, Münzsorten und Nummern geordnet, einzureichen. Formuläre zu diesen Verzeichnissen sind bei den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover zu haben.

B. Hinsichtlich der auf Namen lautendeu, sowie der auf Namen eingeschriebenen Obligationen.

Dieselben können {on jeßt eingesandt werden, sind aber spätestens bis zum 1. Oktober d. J. mit den nah dem 1. Dezember 1874 fällig werdenden Zinscoupons und den Talons, sowie, bei etwa eingetretener Besißveränderung durch Erbschaft, Cession u. s. w., mit allen hicrauf bezüglichen Dokumenten jedoch ohne Quittung über erhaltene Zah- lung mitelst \hriftlichen Gesuhs „an das Präsidium der König- lichen Finanz-Direktion in Hannover, mit der Bezeichnung auf dem Couverte: „Staats\chuldensache"“ franco einzuliefern, wobei diejenige der betreffenden Kassen zu bezeichnen ist, aus welcher der Gläubiger die Zahlung zu erhalten wünscht,

Die Gläubiger werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß es in ihrem Interesse liegt, für die Beschaffung der Legitimation und Einreichung der desfallsigen Dokumente mit thunlichster Beschleu- nigung Sorge zu- tragen, damit die Legitimation von uns rechtzeitig

den 3, Juni, Abends.

geprüft, und etwaigen Legitimations-Mängeln noch vor dem 1. De- zember®*d. J. abgeholfen werden kann. :

Nach Prüfung der Legitimation des Gläubigers und nöthigen- falls nah deren Vervollständigung, wird die erförderlihe Anweitung zu der vom 1. Dezember d. J. ab stattfindenden Hebung-- des Kapi-

tals nebst Zinsen erlassen werden.

Unter dieser Anweisung hat der Gläubiger dur seine gerihtlich oder notariell zu beglaubigende Unterschrift den Empfang der ange- wiesenen Summe zu quittiren.

Bei den von Kirchenvorständen auszustellenden Quittungen genügt eine Vollziehung nach Vorschrift des §. 29 Absaß 1 und 3 der Kirchen-Vorstands- und Synodal-Ordnuung vom 9. Oftober 1864.

Im Allgemeinen wird noch auf Folgendes aufmerksam gemacht :

1) Die Rückzahlung von Kapitalien in Gold wird in Courant nah den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außercoursseßung der Landes- goldmünzen 2. (Reichs-Anzeig?r Nr. 292), sowie nah den erlassenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers vom 17. März d. I. (Reichs-Anzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.

2) Der Betrag der bei Einlösung der Obligationen etwa fehlen- dn noch nicht fällig gewordenen Zinscoupons wird am Kapitale ge-

ürzt, : G i i

3) Die Einsendung der Obligationen 2c. mit oder ohne Werth- angabe muß portofreè geschehen. i

4) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nit erfolgen, oder die Legitimation des Gläubigers nicht zeitig - oder vollständig beschafft sein, so tritt dasselbe von dem

„gedachten Zeitpunkte an zum Nachtheil des Gläubigers außer Ver-

zinsung. Schließlih wird noch bemerkt, daß die duréh die Bekanntmachung vom 11. d. M. angeorduete öffentliche Lr agi ada der für das lau- fende Jahr zu kündigenden Hannoverschen Staatsshuld-Obligationen hinsichtlih der durch die obén gedachte Bekanntmachung der König- lichen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin: zur h-

\ auf den 1, Dezember d. J. indigten Obligationen in - fle Pir “und ie: Vealalth Per Obligationen 1 Litt. S, stattfin-

den wird. ° : Hannover, den 28. Mai 1874. : Königliche n ent.

Bekanntmachung.

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen ftätt- gefundenen 53. Serien-Ziehung des vormals kurhessishen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 60 Serien-Nummern gezogen worden: :

6. 126. 160. 163. 202. 240. 404. 460. 465, 655. . 762. 814. 1045. 1112. 1318. 1464. 1504. 1624. 1686. 1787. 1805. 1852. 1915. 1958. 1961. 2020. 2102. 2212. 2438. 2543. 2910. 3047. 3252. 3323. 3391. 3527. 3732. 3837. 4191. 4351. 4354. 4398. 4413. 4838. 4856. 4890. 5092. 5216. 5308. 5345. 5561.

| 5592. 5778. 6064. 6290. 6345. 6513. 6582. 6589. 6711.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Cassel, den 1. Juni 1874. L Königliches Regierungs-Präsidium. v. Hardenberg.

Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. 1) i VMULER Heer.

Wiesbaden, 21. Mai. eise, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 81, - zum Port. Fähnr.,, S cchlichter, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, Naegele, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 5, fn T, Lts, befördert. v. Goßler, Rittm. und Esc. Chef vom Hu}. Regt. Nr. 13, à la suite des Regts. gestellt. v. ODetinger, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Port. Fähnr., Frhr. v. Stein I., Port. Sou, vom Inf. Regt. Nr 32, zum Sec. Lt., Frhr. v. Winßigerode,

ec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 14, zum Pr. Lt., befördert. Strahl- Frhr. y. Salis-Soglio, Sec. Lt. von dems. Regt., von dem Kom- mando als Ordonanz-Offiz. des Erbgroßherzogs von Sachsen König- lihe Hoheit entbunden. Sartmans, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, v. Kummer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, zu Pr. Lts. befördert. : : Wiesbaden, 23. Mai. Meisner, Pr. Lt. vom Inf. Regt.

Nr. 74, in das Gren. Regt. Nr. 4, v. Ochsenstein I.,, Pr. Lt.

vom Inf. Regt. Nr. 118, in das Inf. Regt. Nr. 74, verseßt. Berlin, 28. Mai. Näglo, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 62, in das Jnf. Regt. Nr. 118, Gobbin, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, unter Beförderung zum Hauptmann und Comp. Chef, in das Infanterie - Regiment Nr. 62, verseßt. Bar. v. Nettelbladt, Maj. aggr. dem Gren. Regt. Nr. 89, in das Regt. Nr. 87 einrangirt. Schmidtborn, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 87, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Maj., einrangirt. v. Marées, Hauptm. à Ila snite des Inf. Regts. Nx. 65 und vom Neben-Etat des Großen Generalstabes, unter Belassung bei demselben und Stellung à suite des Gren. Regts. Nr. 10, zum Maj. befördert. Gr. v. Pourtalès, Port. ga nr. vom Ulan. Regt. Nr. 5, ¿fun Sec. Lt. befördert. Beamifsh - ernard, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, als Turn- und Fecht- lehrér zum Mil. Reit-Institut kemniandirt. Frhr. v. Hahn, ehemal. Port. Unteroff. im Königlich sächsischen Kadetten-Corps, als Sec. Lt. mit einem Patent vom 28. Mai cr. im Garde-Ulan. Regt., Theuner, Sauer, ehemalige Kadetten im Königlih säcsishen Kad. Corps als char. Port. Fähnrs., ersterer im Feld-Art. Regt. Nr. 2, Divi]. Art, leßterer im Fuß-Art. Regt. Nr. 4, angestellt. 2) In der Reserve uud Landwehr. Wiesbaden, 21. Mai 18374. Kuhne, Müller, Vize- Sew, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 116, zu Sec. Lts. d. Res. d. nf. Regts. Nx. 116 befördert. Berlin, 28. Mai. Laschar, Sec. Lt. a. D., zuleßt von der Res. des Inf. Regts. Nr. 60, als Sec. Lt. bei der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60 wieder einrangirt.

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