1874 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Gestern cmpfingen Se. Majestät eine Deputation des Ge- meinderaths von Ems, welche Allerhöhstdemselben den Dank für die Erbauung der neuen Trinkhalle aus\sprach. Zum Diner waren der Herzog von Osuña, Graf d'Oultremont und der Bürgermeister von Ems, Brodzina, geladen.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz wird Sich am 27. d. M. zur Feier des 200jähri- gen Jubiläums des Leib-Kürasfier-Regiments (\chlesishen) Nr. 1 nah Breslau begeben. Die Rückkehr nah Potsdam steht am 29. früh zu erwarten.

In der Begleitung Höchstdesselben werden fih der General- Major v. Gottberg, Chef des Stabes der 4. Armee-Inspektion, und die persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit, Oberst Mischke und Hauptmann v. Liebenau, befinden.

Der Durlauchtigste Herrenmeister des Iohanniter-Ordens, Se. Königliche Hoheit Prinz Carl von Preußen verließ am 23. d. M. um 8 Uhr 45 Minuten Morgens mit dem Cou- rierzuge vom Ostbahnhofe Berlin, traf um 10 Uhr 20 Minuten in Cüftrin ein, seßte sogleih mit Extrapost die Reise fort und kam bald nah halb 12 Uhr in Sonnenburg an.

Um 3 Uhr wurde das Diner zu 35 Couverts im Ritter- saale des Schlosses eingenommen. Um 51/5 Uhr hielt Se. König- lihe Hoheit ein Kapitel des Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem im Kapitels\aale des Schlosses, besichtigte dann das Ordenskrankenhaus und nahm gegen 9 Uhr Abends den Thee in dem festlih beleuhteten Garten ein.

Nachdem sich am 24. d. M. um 10!/; Uhr Vormittags die Ordensbeamten, der Ordenskanzler, regierende Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode, der Ordenssekretär, Graf Bismarck- Bohlen, und Ordensschaßmeister v. Klüßow, die aïs Ordens- marschälle fungirenden beiden Rechtsritter und die zu investiren- den Ehrenritter, sowie die zum Tragen der Ordensinsignien berufenen Pagen, eine Viertelstunde später die Kommendatoren, Ehren-Kommendatoren, der Ordenshauptmann, sowie die als Zeugen anwesenden Rehts- und Ehrenritter in der unteren Halle des Schlosses versammelt hatten, ershien Se. König- lihe Hoheit der Durhhlauchtigste Herrenmeister, und es erfolgte de Vorstellung der zu Rechtsrittern aufzunehmenden Ehrenritter durch den Ordenskanzler.

Hierauf begaben sich die Versammelten, zu feierlihem Zuge geordnet, von dem ersten Ordensmarschall geführt, unter dem Geläute der Glocken zur Ordenskirhe, welhe fie unter dem Präludium der Orgel durch die Thurmhalle betraten, und nah- men dafelbst in der vorgeschriebenen Ordnung ihre Pläye ein. Nachdem Gemeinde und Chor das Lied: „Hallelujah!, Sei Lob und Ehr’ 2c.“ gesungen und der Geistlihe die Liturgie bis zum „Heilig 2c.“ gesprochen hatte, bedeckte nah Beendigung des Gesanges Se. Königliche Hoheit Sich, und es erfolgte unter den Klängen der Orgel die Feierlichkeit des Ritterschlages und der Inveftitur der zu Rechtsrittern berufenen Ehrenritter des Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem.

Nach deren Beendigung sang die Gemeinde den leßten Vers des Liedes: „Sei Lob und Ehr“ 2c. Der Superintendent Klinge- beil hielt die Rede über den Text: Micha 6 V. 8. Es ist Dir gesagt, Mensch 2c., \prah das Kirchengebet und ertheilte den Segen, worauf das Te Deum folgte. Dann bildete \sih unter Orgelklang wieder ein feierliher Zug und begab sich unter Führung des ersten Ordensmarschalls in die Halle des Schlo}ses, wo der Durchlauchtigste Herrenmeister die Versammlung entließ.

Um 41/5 Uhr fand das Diner, gegen 130 Couverts, im Rittersaale statt. Gegen 8 Uhr Abends verließ Se. König- lihe Hoheit Sonnenburg mit Extrapost und reiste 9 Uhr 15 Minuten von Cüstrin mittelst Extrazuges nah Berlin zurück, wo Höchstderselbe gegen 11 Uhr Nachts eintraf.

Se Königliche Hoheit Der Erbaroßherzog Adolph Friedrich von Mecklenbur, - Streliß, RKitt- meister à la suite des 2. Garde-Ulanen-Regiments, ist von einer Urlaubsreise hierher zurückgekehrt.

Der Reichskanzler hat sih bekanntlich unter Vorlegung einer Denkschrift dem Bundesrath gegenüber mit einer müäßi- gen, im Durchschnitt den Betrag von 20 Prozent jedenfalls nit Übersteigenden Erhöhung der Eisenbahn-Frachttarife untex der Vorausseßung einverstanden erklärt, daß gleichzeitig oder doch sobald als die erforderlihen Vorarbeiten es gestatten, das in der Denkschrift empfohlene Tarifsystem in seinen Grund- zügen zur Einführung gelangt.

Der Bundesrath hat in seiner Sißzung vom 11. d. M. be- \chlossen :

1) daß vom Standpunkte des Reiches gegen eine mäßige im Durchschnitt den Betrag von 20 Prozent nicht überschreitende Erhöhung der Eisenbahn-Frachttarife unter der Vorauss\ezung nichts zu erinnern sei, daß, sobald als die erforderlichen Vor- arbeiten es gestatten, spätestens mit dem 1. Ignuar 1875, . das in der Denkschrift empfohlene Tarifsystem in seinen Grundzügen zur Einführung gelange, daß inde}sen diejenigen Bahnverwal- tungen, welche das in der Denkschrift als das „natürliche“ (elsaß- Tothringische) bezeihnete Tarifsystem bereits eingeführt haben, solches beibehalten dürfen und daß dessen weiterer Einführung nichts entgegensteht ;

_2) daß interimistish eine Erhöhung der bestehenden Güter- tarife unter Aus\{luß zur Zeit geltender Säße für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Salz, Mehl und Mühlenfabrikate durch bie Zuschlag von höchstens 20 Prozent herbeigeführt werden

ürfe;

3) daß bei demnähstiger Normirung der Sätze zu dem Zwecke, die Frachteinheiten der generellen Wagenladungklafsen zu der Frahteinheit für Stückgut in ein angemessenes Verhältniß zu bringen, dahin zu wirken sei, daß die Differenz in den Säßen für Klasse A. niht weniger als 33!/, pCt., für Klasse B. nicht weniger als 50 pCt. der Säße für Stückgut betrage ;

4) daß die Vorschriften für die Beförderung von Stückgut, wie folgt, zu normiren :

ZU den Frachtsäßen der Stückgutklasse werden alle Güter befördert, welche der Versender nit als Eilgut oder Wagen- ladung aufgiebt, beziehungsweise welche niht nah den bestehen- den Vorschriften als Wagenladungen zu berechnen find.

Die Fraht wird nah dem Gewicht dex Sendung berechnet mit der Maßgabe, daß für jeden Kubikmeter Wagenraum, wel- en die. Sendung nach der Feststellung der Verfandt-Güterexpe- dition in Anspruch nimmt, die Fracht für mindestens Z Cent- ner = 150 Kilogramm erhoben wird. Ueberschießende Bruch- theile eines Kubikmeters werden mit 3/,4 Centner = 15 Kilo- gramm für jede angefangene 100 Kubikdezimeter berechne*, Der Sractminimalsaÿ beträgt 0,4 Mark;

9) daß Salz und Kartoffeln der niedrigsten Tarifklasse, Ge-

treide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate derjenigen er- mäßigten Wagenklasse zugetheilt werden, deren Säße den zur Zeit geltenden am nächsten stehen ;

6) daß die Seite 224 ff. der Denkschrift vorgeschlagenen speziellen Tarifvorschriften nach Anhörung der Delegirten der Eisenbahnverwaltungen und soweit erforderlih, au des Handels- standes vom Reichs-Eisenbahn-Amt festgestellt und dem Bundes- rathe zur Genehmigung unterbreitet werden, und daß dasselbe Verfahren sowohl in Bezug auf die gleihmäßige Einreihung der Artikel in die in der Denkschrift Seite 42 gedachten Spezial- tarife, als au hinsihtlih der für das natürliche (elsaß-lothrin- gische) System erforderlichen Tarifvorschriften beobachtet werde;

7) daß vorbehalten bleibe, näch Ablauf von längstens 5 Jahren eine Revision des Tarifsystems nebst Ausführungsvor- {riften vorzunehmen.

Die vereizigten Aus\hü}sse des Bundesraths für das Seewesen und für Handel und Verkehr, und der Aus- \huß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute Sizungen. /

Nachdem durch die Verfassung des Norddeutschen Bun- des Veranlassung gegeben war, für die militärishen wie für die Civilverhältnifse auf einen freieren Gebrauch der von den höheren Schulen des Bundesgebietes ausgestellten Zeug- nisse Bedacht zu nehmen, wurden auf den Vorschlag des Mi- nisters der geistlichen 2c. Angelegenheiten Seitens der verbünde- ten Regierungen “\áähkundige Beamte der Schulverwaltung zu einer Ende Januar 1868 hier abgehaltenen Konferenz delegirt, um dur deren Vorberathung für die demnächstige Verein- barung der Regierungen selbst eine Grundlage zu gewinnen.

Die Vorschläge der Konferenz wurden von sämmtlihrn Re- gierungen angenommen, und mit Benußung ihrer Angaben über die danach in den verschiedenen Kategorien gleihzustellenden Lehranstalten erfolgte unter dem 2. September 1868 îm Bundes- gesehblatt die Bekanntmachung des ersten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranftalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienste berechtigt sind.

Der Natur der Sache nah konnte die gedahte Konferenz in mancher Beziehung nur als eine vorläufige angesehen werden, und eine Wiederholung zur weiteren Besprehung gemeinsamer Interessen des höheren Schulwesens wurde von allen Theilneh- mern gewüns{cht.

Die Erfahrungen an den in Folge der ersten Konferenz ge- troffenen Einrichtungen haben weiteres Material für eine zweite Berathung geliefert, besonders aber die Konsequenzen, welche sich aus der Errichtung -des Deutschen Reichs und der damit zu- sammenhängenden Erweiterung des Geltungsgebietes der Militär- Ersay-Instruktion vom 26. März 1868 für das Unterrichtswesen ergaben, eine Verständigung der deutschen Schulverwaltungen L verschiedenen Seiten hin als wünschenswerth erscheinen assen.

Mit Rücksicht hierauf hatte der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten die Abhaltung einer zweiten Konferenz in Vor- \hlag gedracht, welche im Oktober 1872 zu Dresden stattgefun- den Hat Die G: gebnisse derselben sind auf Grund der den be- theiligten Staatsregierungen darüber von dem Minister unter dem 30. Dezember 1872 gemachten Vorschläge Gegenftand wei- terer Verhandlungen gewesen. Es kam darauf an, zur Wah- rung der Selbständigkeit jedes einzelnen Staats die angestrebte Einigung auf das Nothwendige und durch das gemeinsame Interesse Aller Gebotene zu beshränken. Die eingegangenen Erklärungen lassen keinen Zweifel darüber, daß hinsiht- lich der allgemeinén Prinzipien der Verwaltung des höheren Schulwesens zwischen den deutschen Staatsregierungen Uebereinstimmung stattfindet, und daß die Bereitwilligkeit vor- handen ift, in allem Wesentlichen demgemäß auch die besonderen Einrichtungen zu konformiren.

Eincr der wichtigsten Gegenstände der Verhandlungen ist die gegenseitige Anerkennung der Maturitätszeugnisse der Gymnasien gewesen und die Einigung darüber erfolgt.

Demgemäß sind vom Michaelstermin d. Is. ab die von den außerpreußischen deutshen Gymnasien ausgestellten Maturitäts- zeugnisse als den preußischen gleihgeltend anzusehen, und bedarf es daher für Preußen einer ausdrücklichen Anerkennung der- selben Seitens des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten ferner niht mehr.

Ein Verwaltungsgeriht ist der Ansicht gewesen, daß Be- \chwerden gegen Verfügungen der Vorstände länd- liher Ortsarmenverbände darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armehtunterstüßungen zu gewähren sind, gemäß §. 63 des Geseßes vom 8. März 1871 in erster Instanz von dem Landrathe und niht von dem Kreisaus\husse zu ent- scheiden seien. Diese Ansicht hat der Minister des Innern in einem Bescheide vom 1. d. M. für zutreffend nicht erachtet. Nach den Ausführungen in der von dem Minister des Innern unter dem 1. Februar 1872 in Gemeinschaft mit dem Justiz-Minister erlassenen Cirkular-Verfügung, betreffend das Geschäfts-Regulativ der Deputationen für das Heimathwesen, ist nah S8. 2 des Geseßes vom 8. März 1871 die Verwaltung der öffentlihen Armenpflege in den Gemeindebezirken eine Ge- meindeangelegenheit, und is nah §. 25 a. a. O. die Aufficht über die Ortsarmenverbände von derx Staatsregierung nah Maßgabe der Gemeinde-Verfassungsgeseze zu üben. Die im §. 63 a. a. O. gedachten Beschwerden werden daher wie es in der gedahten Cirkularverfügung heißt demselben Jn- stanzenzuge zu folgen haben, wie die sonstigen Gemeindeangele- genheiten mit der alleinigen Maßgabe, daß an Stelle der Bezirksregierung die Deputation für das Heimathwesen (gegen- wärtig das Verwaltungsgeriht) und zwar endgültig entscheidet.

Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 hat das bis- herige Verfassungsreht der Landgemeinden und Gutsbezirke in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Schlesien und Sachsen in wesentlichen Beziehungen (cfr. §8. 21 bis 45 und 8. 185 XI.) abgeändert und gilt in diesen Beziehungen als Gemeinde- Verfassungs3geseß für die gedahten Kommunalverbände.

Der F. 139 IXR, überträgt die Aufsiht über die Kommunal- Angelegenheiten der ländlihen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke den Kreisaus\hüssen, welche diese Aufsicht auch in- soweit zu üben haben, als dieselbe bisher den ländlichen Orts- obrigkeiten und den Landräthen zustand. Hiernah kann es kei- nem Zweifel unterliegen, daß die Kreisaus]hüsse berufen sind, an Stelle der Landräthe auch über Beschwerden der im S. 63 des ‘Eta vom 8. März 1871 bezeichneten Art die erstinstanz- lihe Entscheidung zu treffen. )

Demgemäß sind denn auch im §. 2 Ul. 21 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisaus\hüssen vom 40. November 1873 unter den nit aus\{ließlich den öffentlichen

Sizungen vorbehaltenen MPisten der Kreisordnung die Streit- sahen aufgeführt, welhe die Beshwerden gegen Verfügungen der Vorstände ländlicher Ortsarmenverbände darüber, ob, in welcher m und in welcher Weise Armenunterstüßungen zu ge- währen sind, zum Gegenstand haben.

Daß dem Landrathe die Befugniß zusteht, in derartigen Streitsachen, wenn der vorliegende Fall keinen Auf\sŸYub zuläßt, Namens des Kreisaus\chusses gemäß §. 137 Absag 3 der Kreisordnung Verfügungen zu erlassen, gegen welche von den Betheiligten bei ‘dem Kreisaus\{us}se Einspruch erhoben wer- den kann, ergiebt fich aus den §8. 7 und 8 des gedachten Ge- \häftsregulativs.

Posen, 23. Juni. In der heutigen 4. Plenarsißung er- ledigte der Provinzial-Landtag 24 Vorlagen.

Die wesentlichsten derselben sind :

1) Bewilligungen: a. der Wittwe des verstorbenen Ge- heimen Sanitäts-Raths Dr. Beschorner eine jährlihe Unter- stüßung von 400 Thlrn. ; b. dem vaterländischen Frauen-Zweig- verein zu Posen eine Beihülfe von 1000 Thlrn. ; c. der Wittwe des Taubstummenlehrers Toporkus eine jährliche Unterstüßung von 100 Thlrn. ; d. den katholishen Schwestern der h. Elisabeth eine jährlihe Unterstüßung von 400 Thlrn. ; e. der Kranken- anftalt der barmherzigen Schwestern zu Posen einen einmaligen Zuschuß von 2000 Thlrn., \owie derselben Anftalt zur Kom=- pletirung des nöthigen Inventars 3000 Thlr. ; f. dem St. Io- seph-Hospital zu Posen 200 Thlr. jährlih als Aushülfe zur Unterhaltung der Pfleglinge des Instituts, resp. zur Zahlung der Zinsen von einer Bauschuld; g. der polytechnishen Gesell = {haft in Posen zur Erhaltung der Gewerbevorshule jährli 1000 Thlr. :

2) In die Annahme der Landgemeinde - Verfassung von den beiden Städten: Kähme im Kreise Birnbaum und Kwieciszewo im Kreise Mogilno ift gewilligt.

9) Mit dem Umtausch der Ländereien zwischen dem Herrn Grafen v. d. Schulenburg auf Triebusch, Kreis Guhrau, und Sr. Durchlaucht dem Fürsten v. Haßfeld auf Baersdorff, Kreis Kroeben und der daraus erfolgten Aenderung der Bezirksgrenzen zwischen den Provinzen Posen und Schlesien hat sih der Land- tag einverftanden erklärt.

4) Ein Antrag auf Uebernahme der Eisenbahnbauten ‘auf die Provinz wurde abgelehnt. ;

9) Die Erhöhung der Besoldungen und der Miethsentshä- digungen sowie der Remuneration der Beamten der Korrektions- anstalt zu Kosten ist genehmigt. Dieselben stellen sich auf jähr-

Tih 1754 Thlr. heraus.

6) Das Gese vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewäh- rung von Wohnungsgeldzushüssen an die unmittelbaren Staats- beamten, is als auf die provinzialständishen Beamten der Land- armendirektion und des Arbeits- und Landarmenhauses zu Kosten anwendbar erklärt worden. Dieser Zuschuß berehnet sich auf jährlih 432 Thlr.

7) Sind die Jahresrechnungen über die Verwaltung des Provinzial-Landarmenfonds pro 1871 und 1872 dechargirt.

Fulda, 25. Juni. (W. T, B.) Die Verhandlungen der gestrigen ersten Konferenz der Bischöfe und der Vertreter von Bischofssizen hatten, dem Vernehmen na, die neuen seit dem Mai v. I. erlassenen kirhlich-politishen Geseßze zum Gegenstand. Beim Beginn der Berathung war beshlossen worden, daß vor der Hand über die Verhandlungen E ou Verlauf das strengste Stillschweigen beobachtet wer-

en solle.

Bayern. München, 23. Juni. Der Antrag auf Er-

bauung eines neuen Gebäudes für die Akademie der bildenden

Künste nahm fast die ganze heutige Sizung der Abgeordneten- kammer in Anspru und führte zu ziemlich lebhaften Debatten. Abg. v. Miller, welher den Änstoß zu dem vom Finanzaus- \husse freilih sehr erweiterten Antrag gegeben hatte, begründete denselben mit großer Wärme. Pfarrer- Rußwurm, welcher ge- hässige Seitenblicke auf die Wirksamkeit der Akademie und be- sonders ihres verstorbenen Direktors (Kaulbah) warf, und Frhr. von Hafenbrädl wurden von Dr. Schauß widerlegt, welcher darauf hinwies, daß für Kaulbahs - Werke die Akademie nicht verantwortlih sein könne, und daß, wenn die heutige Abstim- mung verneinend ausfalle, die Welt sagen werde: Bayern sei in der Civilisation noch nicht \o weit vorgeschritten, um die Keime entwickeln zu können, welche König Ludwig I. ausgestreut habe. Nachdem noch Crämer die finanzielle Seite der Frage beleuchtet und den Antrag befürwortet hatte, empfahl ihn auch Kultus- Minister v. Luß, dakei zugleih die Angriffe auf den großen Künstler zurückweisend, der bisher der Akademie vorgestanden, und einige vorgebrachte Wünsche wegen Förderung der kirchlichen Kunft (für welche übrigens eine neue Professur an der Akademie errichtet werden \oll) an ihre richtigere Adresse, den Klerus selber, übergebend. Die Abstimmung, welche auf besonderen Antrag durch Namensaufruf erfolgte, ergab 92 Ja gegen 46 Nein, unter leßteren die Abgeordneten Hauck, Iörg, Kräger, Schüttinger. Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung, außer einigen kurz er- ledigten unbegründeten Beschwerden, wurden auf eine spätere Sizung verschoben.

Die Wiedereinberufung des obersten Schul- raths wird dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge in der kürzesten Zeit erfolgen, und es wird demselben die Schlußredaktion der Königlichen Allerhöchsten Verordnung bezüglich der Reorgani- sation der Gymnasien 2c. nochmals vergelegt werden. Die neue Reorganisation hat dann. mit Beginn des nächsten Schuljahres, im Oktober d. Is., in Wirksamkeit zu treten.

Sachsen. Dresden, 24. Juni. Die Landess\ynode wiederholte heute in zweiter Berathung die von ihr auf die Er- lasse des Kirchenregimeñts, betreffend die Beaufsichtigung des Religionsunterrihts und die Einführung des Kirchengeseßes über die Beseßung geistliher Stellen in der Oberlaufitz, gefaßten Be- \{chlü}se und erledigte sodann einige Petitionen. Vor Schluß der Sizung theilte Staats-Minister Dr. v. Gerber mit, daß es Ab- siht der in Evangelicis beauftragten Staats-Minister sei, die ge- genwärtige außerordentlihe Synode nach Erledigung der mor- genden Tagesordnung (deren hauptsächlichster Gegenstand die weite Berathung des Erlasses wegen Einführung eines Bibhel- auszugs in den Volksschulen ist) zu \{chließen.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Weimar, 24 Junk Der Geburtstag des Großherzogs is heute in üblicher Weise am Großherzoglichen Hofe festlih begangen worden. Um 12 Uhr fand im Großherzoalichen Residenz\hloß Cour statt, zu welcher die Chefs der Departements und die Spitzen der Be- hörden, das Offizier-Corps des 5. Thüringischen Inf.-Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), eine Deputation der Uni- versität Jena, sowie zahlreiche Fremde von Distinktion, namentli

höhere Offiziere erschienen waren. Se. Königliche Hoheit nahm die ehrfurhtsvollen Glückwünshe der Versammelten entgegen und begrüßte dieselben mit der Großherzogin, begleitet von dem Erbgroßherzoge und der Erbgroßherzogin. Nachmittags fand im Großherzoglihen Schlosse Galatafel und Abends Festvorstellung im Hoftheater statt.

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f.) Desfterreih-Ungarn. Wien, 23. Iuni. (Oeft. C.) Die militärishen Studien des Kronprinzen haben Anfangs Januar dieses Jahres im Pionierdienste, in der Feldbefestigung und in dem Genietruppendienste begonnen, und nahdem auf den Uebungspläßgen des Kaiserlih Königlichen Pionier - Regiments zu Klosterneuburg und des Kaiserlich Königlichen 2. Genie-Regi- ments zu Krems vor wenigen Tagen die Anschauung der prak- tischen Ausführungen durch die betreffenden Truppen dem theo- retishen Unterrichte angereiht wurde, so waren hiemit diese Stu- dien abgeschlossen. Auf Allerhöchste Anordnung fanden geftern die Prüfungen statt, und \{chon Morgens halb 7 Uhr versam- melten sich in den Appartements Sr. Kaiserlihen Hoheit in

f das

Schönbrunn die zu diesem Zwecke von Sr.“ Majestät be-

fohlenen Prüfungsbeisigzer, welche, den Gegenständen entsprechend, sämmtlih Militärs waren. Nachdem der Kronprinz die Herren empfangen hatte, erschien gegen 7 Uhr Se. Majestät der Kaiser, und die Prüfungen begannen. Dieselben dauerten bis gegen 9 Uhr. Der Kaiser \prach seine hohe Befriedigung mit den Kenntnissen des Kronprinzen aus, und es wurden auch den beiden Instruktoren die gnädigsten Worte Sr. Majestät für ihre Leistungen zu Theil.

Prinz Wilhelm von Württemberg is am 15. d. Míts. zum Kurgebrauche in Karlsbad angekommen.

Das Reichsgesezblatt enthält u, A. Geseze vom 2. Juni 1874 wirksam für das Herzogthum Salzburg, desgl. das Herzogthum Kärnten über die vom Landtage des Her- zogthums Salzburg (resp. Kärnten) auf Grund des S 12; Absaß 2, des Staatsgrundgeseßes vom 21. Dezember 1867, der Reichsgeseßgebung überlassene Regelung der Anlegung neuer Grundbücher und der inneren Einrichtung derselben; das Gesetz vom 30. April 1874 wegen \fofortigen Ausbaues der Linie Falkenau-Grasliß der Buschtehrader Eisenbahngesellschaft; das

: Prag, 3. Juni : S Uebereinkommen ddo. Wien, 8. Juni 1874 zwischen der Kaiserlich-

Königlichen Staatsverwaltung und dem Verwaltungsrathe der aus\chließlich priv. Buschtherader Eisenbahngesellshaft wegen Leistung eines Staatsvorschusses zunz Zwecke der Durchführung des Eisenbähnprojektes Falkenau-Graslig.

Pest, 23. Juni. In der heutigen Sizung des Unter- hauses sprachen zum Beschlußantrage über die Abschaffung der Gerichts-Exekutoren der Antragsteller Horansky und JIustiz- Minister Pauler. Legzterer widerlegte in einer von großem Bei- falle begleiteten Rede die Vorredner, die für den Antrag eintra- ten, und wies auf Grund statistisher Ausweise die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen die neue Gerichtsorganisatian nah; niemals sei die Anzahl der Restanzen geringer, die Erledigung rascher und gewissenhafter gewesen; keine andere europäische Iustiz könne bei den Obergerichten eine gleih vershwindende Reftanzenzahl auf- weisen. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt morgen. Sodann soll die Inkompatibilitäts-Vorlage verhandelt werden.

Schweiz. Bern, 22. Juni. Der Nationalrath hat nach dreitägiger Debatte heute über die Kompetenzen des Bundesgerichts in civilrechtlichen Streitfällen, von denen Art. 26 des Gesezentwurfs, betreffend die neue Organisg- tion der Bundesrechtspflege handelt, abgestimmt. Das Resultat der fast vier Stunden dauernden Abstimmung stellt fest, „daß in Rechtsstreitigkeiten, die nah eidgenössischen Geseßen zu erledigen sind, und deren Gegenstand einen Hauptwerth von wenigstens 3000 Fr. hat, jeder Partei das Réht geöffnet is, bei dem Bun- desgerichte die Abänderung des leßtinstanzlihen kantonalen Haupt- urtheils wegen irriger Anwendung dieser Geseze nach- zusuchen. Für dieses Rechtsmittel besteht eine peremto- rishe Frist von 20 Tagen, von der Mittheilung - des angefochtenen Urtheils an gerehnet, binnen welcher Frist die Beschwerde durh s\chriftlihe Eingabe bei der kantonalen Gerichtstelle, die das leßte Urtheil gegeben hat, zu Händen des Bundesgerichts angemeldet werden muß. Die Fest- seßung der weitern Fristen und Vorkehren bestimmt das Bundes- gericht durch cin Reglement. Das Bundesgericht hat in solchen Fällen zu entscheiden, ob dur) das angefochtene Urtheil das cidgenössishe Geseg verlegt sei. Im Bejahungsfall entscheidet es abschließlich über den Streitfall ; indeß hat es seinem Urtheil den von dem kantonalen Gerichte festgestellten Thatbéstand zu Grunde zu_legen. In der Regel urtheilt das Bundesgericht blos auf Grundlage eines \chriftlihen Verfahrens. Ausnahms- weise kann jedoch, wenn die Parteien es verlangen oder besondere Gründe vorliegen, cine müñdlihe Shlußverhandlung stattfinden.“

24. Juni. (W. T. B.) Der Nationalrath is dem Beschlusse des Ständeraths, dem Zusaßvertrage zu der internationalen Münzkonvention die Ratifikation zu er- theilen, beigetreten.

Niederlande. Haag, 20. Iuni. Der von der Re- gierung eingebrahte Geseßentwurf, betreffend Abände- rung des Wahlgeseßes vom 4. Juli 1860, zielte auf eine mäßige Ausdehnung des Wahlrehtes und auf eine weniger be- nachtheiligte Stellung der Städte dem platten Lande gegenüber. Die Regierung wollte nit weiter gehen, als den Wahlcensus von 28 auf 20 Gulden als einförmigen Census herabseßen; fie erklärte sich sogar, als die Kommission der Zweiten Kammer der Generalstaaten eine sih nit so weit erstreckende Reform vor- \{chlug, zur Annahme eines solchen Kompromisses bereit. Den- noch scheiterte der Entwurf in der gestrigen Sizung der Zweiten Kammer, indem der Art. 1 dur eine Majorität von 39 gegen 32 Stimmen abgelehnt wurde.

Großbritanniex und Jrlanv. London, 24. Iuni. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Edin- burgh sind nah Jugenheim abgereist. |

Frankreich. Paris, 23. Juni. Der Minister des

Innern hat an die Präfekten folgendes Schreiben gerichtet : Versailles, 8. Juni 1874.

Herr Präfekt! Der Hr. Kriege-Minister hat meine Aufmerk- keit auf die Maßregeln hingelenkt, welche zu nehmen unumgänglich nothwendig sind, um die Kasernirung mit den Bedürfnissen in Einklang zu bringen, welche aus dem neuen Militärgeseß entspringen. Die Um- bildung dieses Dienstes auf den projektirten Grundlagen erheischt ungefähr eine Summe von 114 Miklionen. Die von den Städten und Devartements angebotenen Subsidien betragen nur 31 Millionen. Der Staat würde also den Rest zu decken haben. Die Lage des Staatsschaßes gestattet ihm dieses aber gegenwärtig nit, und um die Hülfsquellen zu schonen, auf denen der allgemeine Wohlstand des Landes beuht, haben wir, meine Kollegen vom Kriegs- und vom

Finanz-Ministerium und ih, beschlossen, ein für die großen öffent- lihen Bauten häufig angewandtes System zu befolgen, welches sich folgendermaßen zusammenfassen läßt: „Jede bei der Sache in- teressirte Stadt wird, abgesehen von der bereits bewilligten Sub- vention, die Gelder vorschießen, welche zur vollständigen Beendigung der Kasernen nothwendig sind. Die Ziffer dieses Vorschusses wird in einer zwischen dem Kriegs-Ministerium, der Stadt und dem De- partement abgeschlossenen Konvention festgestellt werden. Seinerseits wird der Staat den Gemeinden den Betrag ihrer Darlehne zurüdcker- statten, und die Kredite für die Jahrestermine werden jedes Jahr in das Budget eingestellt werden.“ Unser theuerstes und dringendstes Interesse ist ohne Widerspruch die Sicherung der Vertheidigung des Landes und die Reorganisation der militärishen Streitkräfte. Durch-

drungen von dieser Nothwendigkeit und dieser Pflicht, vollständig be--

ruhigt durch vom Staate angebötene Garantien, haben die Gemein- den in ihrer sehr großen Majorität bereitwillig dieses L astem angenommen. Indeß zaudern den mir vom Kriegs-Minister zu- gegangenen Mittheilungen einige Städte, sich an der Bezahlung der Ausgaben zu betheiligen, oder machten unbedeutende und nicht mit der Größe ihrer Hülfsquellen im Verhältniß stehende Anerbietungen. Diesen Gemeinden gegenüber kann die Ober-Verwaltung nur Rath- schläge ertheilen; aber dieselben werden, ih zweifle nicht daran, be- greifen, daß die Ausdehnung der Kasernirurg, welche einem allgemei- nen Interesse entspricht, zugleih für die Ortschaft, wo die Militär- anstalten errichtet werden, ein sicheres Element des Wohlstandes ist.

Das Cirkular giebt dann den Präfekten noch nähere In- struktionen betreffs der abzufchließenden Verträge.

Die im Kriegs-Ministerium eingeseßte Kommis - sion, welche die Verbesserungen zu prüfen hat, die am Infanteriegewehr gemaht werden follen, nahm gestern das von dem Artillerie-Comité « in -Vorshlag gebrahie Modell an. Es handelt sich nicht um eine neue Waffe, sondern um eine Um- gestaltung oder vielmehr Vervollkommnung des Chafsepot. In dem neuen System erfeht die metallene Patrone die in Seide eingewickelte, Die Arbeiten zur Umgestaltung des Chassepot sollen sofort beginnen.

Die sämmtlichen Kammern des höchsten Gerichts- hofes haben sich heute Morgen in feierliher Sizung vereinigt, um festzustellen, ob der Belagerungszustand im Depar- tement der Rhonemündungen legal verkündigt sei. Der Hof hat erkannt, daß wegen Unterlassung der Einrückung des betreffenden Dekrets in die Amtszeitung des Departements der Belagerungszustand nur für diejenigen Gemeinden existire, in denen das Dekret speziell verkündigt worden sei.

24. Juni. (W. T. B.) Ein von den Journalen ver- öffentlihtes Schreiben des Grafen von Montalivet, ehemaligen Winisters des Innern unter Louis Philipp, billigt den Antrag des linken Centrums bezüglich der Organisation der Republik und erklärt, daß die Wohlfahrt Frankreichs die Annahme der konservativen Republik fordere.

Versailles, 24. Iuni. (W. T. B) Die National- versammlung genehmigte in ihrer heutigen Sizung mit 401 gegen 232 Stimmen die Gesezvorlage über die Bewilligung von 12,000 Frcs. für die Wiedererrihtung einer Kom- mission zur Ausübung der Censur über dramatische Werke.

Die legitimistischen Deputirten werden, wie die „Agence Havas“ erfährt, für die Auflösung der National- versammlung votiren, wenn dieselbe niht der Wiederher- stellung der Monarchie zustimmen sollte. ;

Der Finanz-Minister Magne wird morgen in der Sizung der Budgetkommission für die neuen Steuer- gesezc sprehen. Zugleih werden die Leiter der Bank von e5rankreich darüber Auskunft geben, ob sie aeneigt sind, in die Reduktion der von dem Staate jährlih zu zahlenden Amorti- sationssumme auf 150 Millionen Francs zu willigen. Durch die Annahme dieser Reduktion Seitens der Bank von Frankrei würde sih das Gleichgewicht des Budgets ohne die Aufnahme neuer Steuern herstellen lassen.

29. Juni. (W. T. B.) Auf dem Banket, welches gestern Abend zur Feier des Jahrestages der Geburt des Generals Hohe in Versailles stattgefunden hat, waren Gambetita, Julcs Favre und die sämmtlichen Deputirten des Departements Seine et Oise anwesend. Nachdem der Toast auf das Andenken von Hoche von Jeandel ausgebraht war, hielt der Deputirte Feray (linkes Centrum) einen Trinkspruch auf das Wohl des Präsidenten der Republik. Der Redner hob besonders hervor, daß die republikanishe Regierungsform unter den gegen- wärtigen Verhältnissen nothwendig und nah der gemeinsamen Ueberzeugung der Konservativen und der Liberalen allein im Stande sei, Frankreihs Größe und Wohlfahrt zu sichern. Feray \{chloß mit dem Wunsche, daß die konstitutionellen Geseßentwürfe bald zur An- nahme gelangen möchten. Joly brate darauf einen Toast auf die Deputirten des Departements Seine et Oise aus und dankte denselben für ihre Bemühungen, die Republik begründen zu helfen. Jules Favre erwiderte den Toast und trank auf die Vereinigung aller republikanischen Parteien, indem er si beglüd- wünschte, daß die Stimmung , zu Gunsten der Republik Unter allen Klassen der Gesellschaft sihtlich im Wachsen begriffen sei. Frajasse, Vorsizender des Generalraths des Departements Seine et Dise, brahte dann das Wohl des Präsidenten Thiers aus, erinnerte an die von ihm geleisteten Dienste und erklärte, die- selben würden von der Stadt Versailles, dem Departement und von Frankrei niemals vergessen werden. Nachher brahte Gam- betta den Trinkspruch auf die französische Republik aus. Er wies darauf hin, daß die Republik definitiv unter den euro- päischen Regierungen ihre Stelle eingenommen haben wie \ich hon aus der Aufeinanderfolge der beiden Präsidenten derselben ergäbe, betonte ebenfalls die Nothwendigkeit einer Vereinigung aller republikanischen Kräfte, befürwortete ein loyales und auf- rihtiges Zusammengehen der Republikaner mit den Konservativen und hob \ch{ließlich hervor, daß die republikanische Partei dem Lande gegenübertrete als geeinigt gegen den Cäsarismus nach Innen und gegen die Feinde nah außen. St. Hilaire dankte darauf im Namen von Thiers.

Spanien. Madrid, 24. Iuni. (W. T. B.) In gut unterrichteten Kreisen verlautet, daß die Radikalen beabsih- tigen, ein Konsulat auf 5 Iahre zu errihten und dasselbe dem Marschall Serrano unter der Bedingung zu übertragen, daß er vor den nächsten Wahlen für die Cortes ein Ministerium der Versöhnung bilde.

Italien. Rom, 20. Juni. Wie der „Gazzetta von Genua“ von Tarent geschrieben wird, is die Flotte, welche dort auf Befehl des Marine-Ministers Manöver abhält, in zwei Evolutionsgeshwader getheilt. Das eine besteht aus den Panzer- \hiffen „Roma“, „Conte Verde“, „Affondatore“ und dem Aviso- dampfer „Anthion“, das andere aus der „Venezia“, - „Messina“ und dem Panzerschiff „San Martino“, welches \ich letzthin in den spanischen Gewässern ausgezeichnet hat. Die beiden Admirale, welche die Geshwader kommandiren, sind Cerrutti und Roberti. Die Schiffe verlassen oft den Meerbusen von Tarent, um auf offener See Schießübungen zu machen und zwar im Stheiben-

schießen in verschiedenen Entfernungen und während die Schiffe bald langsamer, bald \chneller fahren. /

29. Juni. (W. T. B.) Der neulihen Demonstration zu Gunsten des Papstes gegenüber hat gestern hier eine öffen t- lihe Kundgebung im antipäpstlißen Sinne stattgefunden. Eine große Volksmenge zog mit dem Rufe: „Es lebe der König von Italien!“ nach dem Vatikan. Der Zugang zu demselben war indeß militärish beseyt und die Volksmenge ging auf eine an sie gerihtete Aufforderung ruhig auseinander, ohne daß die Ordnung irgendwie gestört worden wäre.

Dänemark, Kopenhagen, 22. Juni. Der König und die Königin von Shweden und Norwegen mit vièr Söhnen und begleitet von der Ober-Hofmeisterin, Gräfin Piper, dem Hoffräulein Eketrä, Ober-Kammerherrn Grafen Cron- stedt, Kabinets-Kammerherrn Flack, Major Ström und dem Se- kretär im Ministerium des Aeußern, Cedesträle, sind heute Vor- mittag zum Besuch beim hiesigen Hofe auf Schloß Bernstorff angekommen. Nach einem Besuch bei der verwittweten Königin Caroline Amalie und nah beendeter Tafel auf Schloß Bern- storf gedenken die Hohen Gäste heute Abend um §8 Uhr von Ne über Helsingör nach Sophiero in Schonen zurückzu- ehren.

Von der neuen Kronenmünze sind bis jeßt im Gan- gen ausgemünzt worden: 15,000 Ein-Derestücke, 3,485,500 Zrwwei- Derestücke, 946,000 Fünf - Derestücke und 2,654,000 Zehn- O&eftücke.

In einer vom Kolonialrathe auf St. Thomas am 26. Mai abgehaltenen Versammlung wurde eine Adres se an den König beschlossen, worin der Rath nach einer Danfksagung für die Erlassung des für den Zeitraum von 1873—75 zu [ei- stenden Beitrages zu den allgemeinen Staatsbedürfnissen darum ersucht, daß die Insel, unter Berüksihtigung der drückenden Stellung derselben und der vielen bevorstehenden Ausgaben, in Zukunft überhaupt von der gedachten Beitragleistung befreit werden möge. Am 25, Mai \pürte man, der „St. Thomä Tid.““ zufolge, ein unterirdishes Getöse, begleitet von einer shwachen Erderschütterung. : E GHERi L T FEFA E N 00 o E S7 A D SS O T ¡A P N S G I I E R E R “I R I T T E E

Amerika. Der „Times* wird aus Philadelp hia vom 22. ds. per Kabel gemeldet: Der projektirte Gegenseitig- keitsvertrag zwischen Canada und den Vereinigten Staaten gesteht gegenseitige Rehte der Seeküstenfischerei zu und enthält drei Verzeichnisse von Artikeln, welche zwischen Juli 1875 und Juni 1876 zwei Drittel der gegenwärtigen Zölle, ¿wischen Juli 1876 und Juni 1877 ein Drittel der Zölle zahlen und nah dem 1. Juli 1877 als Freigüter betrachtet werden sollen. Diese drei Verzeichnisse umfassen alle Produkte, land- wirthschaftlihe Geräthe und den größten Theil der Fabrikate beider Länder. Canada soll die Kanäle vom Eriesee nah Mont- real erweitern, den St. Lorenzstrom- Kanal vertiefen, \o daß er Schiffe von 12 Fuß Tiefgang aufnehmen kann, und einen Kanal bauen, der St. Lorenz mit dem Champlainsee verbindet. Gegen- seitige Schiffahrtsrechte sind in diesen Kanälen wie in dem Erie- Kanal gewährt. Schiffe, die in einem der beiden Länder gebaut worden sind, können von Personen des anderen gekauft und zur Registration zugelassen werden. Der Vertrag foll für 21 Jahre in Kraft bleiben und hierauf bei dreijähriger Kündigung be- grenzbar sein,

Asien. Der „Times“ wird aus Calcutta, 22. Iuni, telegraphish gemeldet, daß Hr. For\yth nah Indien über die Kogyarroute zurückgekehrt is. Das Ersteigen des Tangidawan- passes war in Folge der reißenden Strömung beschwerlih, aber das Herabsteigen war wegen der \{chmelzenden Gletscher viel schwieriger. Hr. Forsyth wird täglich in Leh erwartet. Die Pamir-Expedition folgt ihm.

Teheran, 24. Juni. (W. T. B.) Zwischen Persien und der Türkei sind Differenzen entstanden, hervorgerufen durch Mißhandlung türkischer Unterthanen, sowie dur einen von Seiten der Perser auf türkishe Grenzposten gemahten An- griff. Dazu kommt die Weigerung der persischen Regierung, die türkischen Stämme zurückzusenden, welche, 2000 Familien starf, die persishe Grenze überschriiten haben, während die Pforte auf die Rücksendung dieser Stämme besteht.

Afrika. Marocco. Ueber Gibraltar wird der „A. A. C.“ unterm 17. ds. gemeldet: Hier eingegangene Berichte aus Tangier, die bis zum 12. ds. reihen, melden, daß der neue Gouverneur am 11. ds. seinen öffentlihen Einzug in die Stadt hielt. Sidi Mohamed wurde an den Thoren der Stadt von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Sidi Bargasch, empfangen, der ihm das Geleit bis zur Moschee gab. Die maurischen Einwohner der Stadt feierten den Einzug durch allerhand Freudenbezeugungen. Dem Vernchmen nach wird der Sultan von Marocco in Kurzem eine Gesandtschaft an den Hof von Versailles \cchicken. Der Sultan wird ih dur seinen Onkel Muley Abbas vertreten lassen, der dem Herzog von Magenta eine Antwort auf das dem Sultan dur den französishen Botschafter überreichte Schreiben überbringen wird. Ferner heißt es, daß Muley Abbas von einer Anzahl Würdentiäger von hohem Range begleitet sein wird, und, wie üblih, wird der Gesandtschaft ein französisches Kriegs\chiff zur Verfügung gestellt werden. Don Adolfo Paxtos, der neue \pa- nische Gesandte am Hofe von Marocco, is zur Uebernahme seis ner Funktionen in Tangier angekommen.

Australien. Ein Telegramm aus Melbourne vom 22. d. M. meldct, daß im Parlament von Victoria der Gesezen'wurf zur Reform der Verfassung mit einer großen Majorität zum zweiten Male gelesen wurde.

Die Nr. 51 des Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General-Verfügung: vom 20. Juni 1874, Uebertragung der Postverwaltungs-Geschäfte für die Kreise Weßlar und Schmalkalden an die Kaiserlichen Ober-Postdirek- tionen in Frankfurt a. Main bz. Erfurt. General-Verfügung: vom 18. Juni 1874. Zeitungsverkehr mit Bayern. General-Verfügung : vom 20. Juni 1874. Unzulässigkeit der Aufnahme von Post-Packet- adressen nah Oesterreich-Ungarn in die Briefkartenschlüsse.

Nr. 12 des Armee -Verordnungs- Blattes (herau8ge- geben vom Kriegs-Ministerium) hat folgenden Inhalt : Benachrich- tigung der fommandirenden Generale von den in ihrem Corpsbezirk stattfindenden Besichtigungen 2c. Uebungen von Reserven der In- fanterie und der Jäger © kei dem X. Armee-Corps. Vorgeseßten- verhältniß der als Stubenälteste fungirenden Gemeinen. Uebersicht über bié Formation und Benenuung der Feld-Artillerie, welche in Folge der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 7. Mai 1874 in Kraft getreten ist. M-ldung über Beurlaubungen von Offizieren 2c. ins Ausland. Militär-Wittwen- Kassen: Angelegenheiten. Abändezung des Ver- fahrens bei Ablieferung von beschädigten, nicht mehr zum Umlauf ge-

eigncten Kassen-Anweisungen. Chargen-Eintheilung der Militär- Personen vom Feldwebel 2c. abwärts. Verleihung des Oelbildes

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