1874 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

und der Vorfißende der Königlichen Eisenbahn-Kommission, Re- Erg Ans Spielhagen, anwesend. Der großbritannische onsul, Mr. Ward, überreihte Ihrer Kaiserli Hoheit der Kronprinzesfin ein Schreiben Höchstihrer Mutter, Ihrer Majestät der Königin Viktoria, während der Konsul S. H. Meier als Ver- treter des Norddeutschen Lloyd die Kronprinzlihe Familie be- grüßte. Ihre Kaiserlihe und Königliche Hoheiten verließen wäh- rend des furzen Aufenthaltes den Salonwagen nit, der Kron- prinz und die Kronprinzessin unterhielten Sih jedoch vom Wagen aus mit den anwesenden Herren. _Um Uhr Nachmittags kam der Zug am neuen Laken in Bremerhaven an. Die Höchsten Herrschaften begaben ih, nachdem Höchstdieselben einen kurzen Blick auf die beflaggten Schiffe beider Häfen geworfen, durch eine doppelte Reihe von vielen tausend Sie mit lebhaften Hochrufen begrüßenden Men- schen direkt über den Deich an Bord des Dampfers - „Lord, * der zur Abfahrt fertig im Vorhafen des neuen Hafens lag. Der Kronprinz, in Civilkleidung, führte Seine Hohe Ge- mahlin, während das Gefolge die Kinder geleitete. Der „Lloyd“ segelte sofort die Weser hinunter bis nah Imsum, wo der See- dampfer „Hohenzollern® unter Dampf vor Anker lag. An Bord des leßteren erwartete die Höchsten Herrschaften ein Diner, wäh- rend defsen der Dampfer nah der Wesermündung weiterfuhr.

Se. Majeftät der Kaiser und König haben am 2. Mai d. I. eine Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im preußischen Heere vollzogen und dabei dem Kriegs-Minister folgende Allerhöchste Ordre zugehen lassen : __ Ich will, daß die heute von Mir vollzogene Verordnung über die Chrengzrichte der Offiziere in Meinem Heere in dem Geiste ver- standen und angewendet wird, der Mein Heer von Alters her ausge- zeichnet hat. Ich erwarte daher von dem gesammten Offizier-Corps Nieines eeres, daß ihm, wie bisher fo auch in Zukunft, die Ehre das höchste -Kleinod fein wird; dieselbe rein und fleckenlos zu erhalten, mvß die

beiligste Pflicht des ganzen Standes, wie des Einzelnen bleiben. |

Die Erfüllung dieser und

, Pflicht schließt die gewissenhafte vollständige Erfüllung y z :

aller anderen Pflichten des in sich. Wahre Ehre kann ohne Treue bis in den Tod, ohne unershütterlihen Muth, fefte Entschlossenheit, selbstverleugnenden Gehorsam, lautere Wahrhaftigkeit, strenge Verschwiegenbeit, wie ohne aufopfernde Erfüllung seibst der anscheinend kleinsten Pflichten nicht bestehen. Sie verlangt, daß auch in dem äußeren Leben des Offiziers sih die Würde ausdrücke, die aus dem Bewußtsein hervorgeht, dem Stande anzugehören, dem die Vertheidigung von Thron und Vater- land anvertraut ist. Der Offizier soll bestrebt sein, nur diejenigen Kreise für seinen Umgang zu wählen, in denen gute Sitte herrs{end ist, und darf am wenigsten an öffentlichen Orten aus dem Auge lassen,

daß +r nit blos als gebildeter Mann, sondern auch als Träger der |

Ehre und der gesteigerten Pflichten seines Standes auftritt. Von allen Handlungen, welche dem Ruf des Einzelnen oder der Genossenschaft nachtheilig -werden können, besonders ven allen Auss{weifungen, Trunk und Hazardspiel, von der Uebernahme solcher Verpflichtungen, mit den:n auch nur der Schein unredlicen Benehmens verbunden sein könnte, vom hazardmäßigen Börsenspiel, von der Theilnahme an Erwerb®ge)ellsck aften, deren Zweck niht unantastbar und deren Ruf nit tadellos ift, sowie überhaupt von jedem Streben nah Gewinn auf einem Wege, dessen Lauterkeit nicht klar erkennbar ift, muß der Our fih weit abhalten, Sein Ehrenwort darf er nie leichtsinnig fänden.

___ Je méhr anderwärts Luxus und Woblleben um \ich greifen, um so ernster tritt an den Offizierstand die Pflicht heran, nie zu vergessen, daß es nicht materielle Güter find, welche ihm die hohgeehrte Stel- lung im Staate und in der Gesellschaft erworben haben und erhalten werden. Nicht uur, daß die kriegerische Tüchtigkeit des Offiziers dur eine verweilichende Lebensweise beeinträchtigt werden könnte, sondern völlige Ershütterung des Grundes und Bodens, worauf der Offizier- stand steht, ist die Gefahr, welche das Streben nach Gewinn und Wchlleben mit fich bringen würde.

Je eifriger die Offizier-Corps treue Kameradschaft und richtigen Corpsgeist pflegen, um fo leiter werden fie Ausschreitungen vorbeu- gen, auf A»wege gerathende Kameraden in die rihtigen Bahnen zu- rüdckleiten, unnüße Händel und unwürdige Zänkereien vermeiden.

Niemals darf das berechtigte Selbstgefühl des Offiziers in Mangel an Achtung oder in Ueberhebung gegen andere Stände aus-

arten. Je mehr der Offizier seinen Beruf liebt, und je böber er dessen |

Zwedcke auffaßt, um so mehr wird er ermessen, in wie hohem Grade das volle Vertrauen aller Stände zum Offizierstande eize Bedingung für tie erfolg- und ruhmreihe Lösung der leßien und hö{sten Auf- gabe des Heeres ist. ; :

Ich habe das Vertrauen zu den Offizieren des Beurlaubtenstandes und zu den verabschiedeten Offizieren, welchen Ih die Beibehaltung der äußeren Zeichen des Standes bewilligt habe, daß, wie sie fort- dauernd Antheil an der Standesehre haben, sie ter Verpflichtung, für die Wahrung dieser Ehre zu forgen, auc in ihren bürgerlichen Ver- hältnissen stets eingedenk bleiben werden.

Dafür, daßz in den Offizier-Corps des stehenden Heeres und des Beurlaubtenstandes ein geläutertes Esrgefühl sih lebendig erhalte, sind Mir zunächst die Regiments-Commandeure und diejenigen Befehls- haber, welchen gleiche Pflichten obliegen, verantwortlich. Sie vor allen besißen in den ihnen für die Heranbildung der jüngeren Offiziere zu Gebot stehenden Mitteln die Möglichkeit, auf die Erhaltung des Geistes, welcher allein ein Heer groß macht, weit über den Bereich und die Dauer ihrer eigenen Wirksamkeit hinaus Einfluß zu üben. Diefer Pflicht werden fie besonders dann mit Erfelg genügen, wenn sie die jüngeren Offiziere ernstlich anhalten, den wohlgemeinten Weijun- gen ihrer älteren Kameraden nachzukemmen, und wenn sie ebenso diese niht im Zweifel darüber lassen, daß es eine wesentliche Pflicht der älteren Offiziere ift, ihre jüngeren Kameraden zu überwachen und zu fih heranzubilden.

Wenn in diefer Art durch Erziehung, Beispiel, Belehrung, War- nung und Befehl entsprechend gewirkt wird, müssen Vorkommrifsse, welche den in der Verordnung über die Chrengerichte angeordneten Spruch der Standesgenossen erheischen, immer seltener werden.

__ Die Bestimmungen dieser Verordnung haben den Zweck, die Pflege der bewährten Ueberlieferungen ritterlihen Sinnes im Offi- zierstande zu fördern, und gewähren die Mittel, da, wo einen Offizier der Vorwurf trifft, er habe Schaden an seiner Ehre gelitten oder wo er selbst dies befürchtet, im geordneten Wege einzuschreiten.

Hierbei sollen die Ehrenräthe die Organe der Comman- deure bilden, während diesen die Leitung der Ehrengerichte und die Verantwortung für die rihtige Behandlung der in ihrem Dienst- bereich vorkommenden ehrengerichtlihen Angelegenheiten aus\{ließlich obliegt. Auch follen die Ehrenräthe denjenigen ihrer Kameraden, welhe an sie in Ehrensaen sich wenden, mit kameradschaftlichem Rath zur Seite stehen. Indem Ich die Zusammenseßung der Ehren- räthe der Offizier-Corps von der Wahl der Kameraden abhängig ge- macht habe, ift es nit allein Meine Absicht, den Commandeuren für die oft s{wierigen Geschäfte in Ehrensachen besonders geeignete Or- gane zu geben, sondern au die, folche Offiziere für diese Funktionen zu finden, welche das Vertrauen ihrer Kameraden in so hohem Grade besißen, daß sie mit Erfolg als deren berufene Rathgeber in Ehren- sachen wirken können. J sche voraus, da, kein Offizier fih bei der Wahl von anderen als mit dieser Meiner Absicht übereinstimmenden Beweggründen wird leiten lafsen.

Die Ehrengerihte aber haben die doppelte Aufgabe, sowohl durch ihren Spruch die Ehre des Einzelnen von unbegründeten Ver- dâchtigungen, insoweit ihm andere standesgemäße Wege hierzu nicht offen stehen, zu reinigen, als auch zur Wahrung der Ehre des Stan-

Offiziers |

spricht, einzuschreiten. Die De in denen ein solches Einschreiten ans Wten L lajen G N » adi voraus bestim- men; fie im Einzelnen zu erkennen, so ein vorstehend ausgespro- chener Wille einen Anhalt geben. A A Zugleich halte Jch hierbei Mich verfichert, daß die Befehlshaber, in rihtiger Würdigung der zur Wahrung der Disziplin und zur Auf- rechthaltung ihrer Autorität ihnen verliehenen Strafbefugnifse ; solche Fâlle, welde im Disziplinarwege füglich erledigt werden können, nicht zum ehrengeritlichen Verfahren verweisen werden, um die gewichtige Bedeutung eines ehrengerichtlichen Spruchs nicht herabzudrücken.

_ Bei allen Verhandlungen der Ehrenräthe und der Ehrengerichte soll neben ten Rücksiten auf die Erha!tung der Standesehre der Sinn wechselseitigen Wohlwollens walten. Das Verfahren soll auf Erörterung der Anschuldigungspunkte fich beschränken und nicht auf Nebendinge eingehen, oder durch unnöthige Förmlichkeiten erschwert und aufgeh#lten werden. Auch ist hierbei stets ernstlih darauf zu halten, daß innere Angelegenheiten eines Offizier-Corps nicht weiter aus dessen Kreis hinausgetragen werden, als urumgänglich nöthig ist. _. În dem Vertrauen, daß edle Sitte und guter Ton in den Offizier-Corps Meines Heeres si heimisch erhalten und Privatstreitig- keiten und Beleidigungen der Offiziere unter einander immer seltener vorkommen werden, hate J das dur die Verordnung IT. vom 20. Juli 1843 vorgeschriebene Verfahren außer Kraft geseßt. Nur soll für den Offizier, welcher mit einem anderen Offizier in eine die Ehre berührende Privatzwistigkeit geräth, die Verpflichtung fortbestehen, seinem Ehrenrath und zwar spätestens, wenn er eine Herausforderung zum Zweikampf erläßt oder erhält, hiervon Anzeige zu machen oder durch einen Kameraden Anzeige macen zu lassen. Der Ehrenrath hat alédann sofort und mögli{s| noch vor Vollziehung des Zwei- kampfes _dem Commandeur Meldung zu erstatten und da, wo die Standeëfitte es irgend zuläßt, einen Sühneversuch vorzunehmen; falls dieser aber nit gelingt; dabin zu wirken, daß die Bedingungen des Zweikampfes zur Schwere des Falles in keinem Mißverhältniß stehen. Kommt es zum Zweikampf, so hat der Präses des Ehrenraths oder ein Mitglied desselben sich als Zeuge auf den Kampfplaß zu begeben und darauf zu achten, daß bei Vollziehung des Zweikampfes die Standeësitte gewahrt wird.

Auf ehrengerichtlihem Wege soll wegen eines Zweikampfes

nur dann gegen Offiziere eingeshritten werden, œ@enn der Eine oder der Andere der Betheiligten bei dem Anlaß oder dem Aus- | trag der entstandenen Privaistreitigkeit gegen die Standesehre gefehlt hat. Dies muß inébesondere in dem immerhin möglichen Falle gesehen, wenn ein Offizier in frevellafter Weise einem Kameraden obne jede Veranlassung eine schwere Beleidigung Fugefügt ha“ en sollte. Denn einen Dffizier, welher im Stande ist, die Ehre eines Kamera- den in frevelhafter Weise zu verleßben, werde Jh ebensowenig in Meinem Heere dulden, wie einen Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren weiß. __ Die Regiments-Commandcure und die ihnen gleichstehenden Be- febléhaber haben dafür Sorge zu tragen, daß jeder neu ernannte Offizier des stehenden Heeres und des Beurlaubtenftandes von diefer Meiner Ordre Kenntniß erhält. Auch if dur gelegentliches Ver- lesen bei Versammlungen der Offizier-Corps Mein hier ausgesprocener Wille den Offizieren Meines Heeres öfter in Erinnerung zu bringen.

Berlin, den 2. Mai 1874.

Wilhelm, An das Kriegs-Ministerium.

In der gestern abgehaltenen 34. Plenarfißzung des Bundesraths führte der Staats-Minister Dr. Delbrück den Vorsiz. Es wurden Aus\ch{ußberihte erstattet über a. die Ver- messung der den Suezfanal pasfirenden Dampfschiffe; b. eine Petition, betreffend die Maß- und Gewichtseinheiten und deren abgekürzte Bezeichnung; c. die Außercourssezung der süddeut- \chen Zweiguldenstücke; d. die Verstärkung der Ausprägung von Bronzemünzen; e. die einheitlihe Ordnung des Apothekerwesens; f. die Vorschriften für die Prüfung der Apotheker; g. den Ab- \chluß von Verträgen zwisheä Deutshland und Rußland über die Behandlung der Hinterlassenshaften beiderseitiger Reichs- Angehöriger und über die Verhältnisse der Konsuln; h. die Wahl einer Kommisfion zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlihen Gescbuchs; i. die Kautionen verschiedener Reichs- beamten; k. die Berichtigung der Bevölkerungsziffern von Preußen und Oldenburg.

_— Der Bundesrath hat in seiner Sizung am 16. Juni c. die Berathungen über die Iustizgeseße beendet und folgenden Gesezentwürfen seine Zustimmung ertheilt: Gerichtsverfafsungs- geseß nebst Einführungsgeseß, Strafprozeßordnung, Civilprozeß- ordnung nebst Einsührungsgesez. j

Zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 30. Juni v. I. ift vom Reichskanzler-Amt eine Kommisfion aus Forstteh- nikern verschiedener Bundesstaaten sowie dem Direktor und einem Mitgliede des Kaiserlihen Statistishen Amtes gebildet und mit der Ausarbeitung eines Organisationsplans für die dem Ge- \hâftskreise des Kaiserlihen Statistishen Amts zuzuweisende Forststatistik beauftragt worden. Die Kommission hat die ihr gestellte Aufgabe erledigt und dem Bundesrath mittelst Berichts vom 9. v. Mts. „Bestimmungen, betreffend die Forststatistik im Deutschen Reih* im Entwurfe zur Genehmigung unterbreitet.

Der Bundesrath hat diese Bestimmungen dem V1. Aus\{chuß überwiesen.

Die Kompetenz der Landräthe zum Erlasse vorläufiger polizeiliher Straffestsezungen in Chausseepolizei-Kontraventions-Sachen ift nah einer Cirfularverfügung der Minister des Innern und für Handel vom 17. v. Mis. durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 nit aufgehoben worden. Dur den §8. 59 Nr. 1 dieses Gesegzes i die Verwaltung der Polizei den Amtsvorstehern nur soweit übertragen, als fie nicht nach besonderen Gesezen den Landräthen oder anderen Beamten zusteht. Die Befugniß der Landräthe zu Straffestsezungen wegen Chausseepolizei- Ueber- tretungen beruht auf dem §. 10 des -mit Gesegzeskraft erlassenen Regulativs vom 7. Juni 1844, betreffend das Verfahren bei Chausfseepolizei- und Chaufsseegeld-Uebertretungen (Ges. S. Seite 167) beziehungsweise auf dem §. 1 des Gesegzes über die vor- lâufige Straffeftsezung wegen Uebertretungen vom 14. Mai 1852 (Ges. S. Seite 245). Die gedachte Befugniß ift sonach den Landräthen durch besondere Geseßes-Bestimmungen, welche durh den §8. 59 Nr. 1 der Kreisordnung ausdrüdcklich in Kraft erhalten find, übertragen.

_ Der bisherige außerordentlihe Gesandte und bevollmäh- tigte Minister G. Bancroft, welcher die Vereinigten Staaten von Nordamerika seit dem 2. Juni 1871 hier vertreten, hat \sih vorgestern im Auswärtigen Amt verabschiedet und dem Staats- sekretär von Bülow Hrn. Nicolas Fish als interimistishen Ge- \chäftsträger der Vereinigten Staaten vorgestellt.

Der Geheime Legations-Rath Bucher eut mit mehrwöchentlihem Urlaub nah ter E bme Es. x

Der Königliche belgishe Gesandte in St. Petersburg,

des gegen diejenigen Mitglieder desselben, deren Benehmen dem rich- tigen Ehrgefühl und den Verhältnissen des Offizierstandes nicht ent-

Graf Errembault de Dudzeele is gestern Abend von dort hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

S. M. S. „Augusta“ hat am 26. Mai Kingston verlassen, traf am 1. Juni in Barbados ein und beabfichtigte am 8. Iuni die Reise nah Brafilien, zunähst Bahia, fort- zusezen. An Bord Alles wohl.

_ Die Statistik der zum Ressort des Ministe- riums des Innern gehörenden Straf- und Gefangen=- Anstalten für das Iahr 1871 ist soeben (im Verlage der Königlihen Geh. Ober-Hofbuchdruckerei R. v. Decker Berlin 1874) erschienen. In Betreff des Inhalts verweisen wir auf den unter „Statiftik® enthaltenen Artike.

Cassel, 1. Juli. In der Heutigen Sizung des Kom- munallandtags wurde nach Erledigung einer Anzahl Peti- tionen in der gestrigen Tagesordnung fortgefahren.

Die Versammlung genehmigte den vom Aus\huß gestellten Antrag, der im Wesentlichen dahin geht, eine Erhöhung der Tarifsägze der von den Armenverbänden zu ersezenden Verpfle- gungsfosten nicht zu beantragen, Sodann wurde die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter zur Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer, sowie die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern der Deputation für das Heimathwesen vor- genommen. Die Festftelung des Wahlresultats wurde dem Bu- reau übertragen. Ueber den Geseßentwurf, betreffend den Ufer- bau an der Weser im Kreise Rinteln, berichtete der Abg. von der Malsburg.

Den Anträgen des Aus\{hu}ses auf Abänder:mng der §8, 4, 6 und 7 des Entwurfs, wona die Erhebung der Weserschlacht- bausteuer von der Zustimmung der Kreisftände abhängig sein und dur die Kreiskasse bewirkt werden solle, widersprah der Regierungs - Kommissar, als dem historishen und rechtlihen Charakter der Abgabe zuwiderlaufend.“ Die Versammlung ge= nehmigte jedoch diese Anträge und mit ihnen den Gesezentwurf im Allgemeinen. Abgeordneter - Knobel begründete einen von ihm mit anderen Abgeordneten eingebrachten Antrag auf Ab- änderung des 8. 12 der Verordnung vom 13. Mai 1867, be= treffend die Ablösung der Servituten 2c. Der Antrag wurde einem besonderen Ausschuß zur Begutahtung überwiesen, welcher alsbald gewählt wurde. Hiermit {loß die Sißung.

Bayern. München, 30. Juni. Der Abg. Dr. Freytag hat, aus Anlaß der Vorkommnisse in den leßten Kammer- fißungen, die Stelle als Vorstand der patriotischen Fraktion bereits am Sonnabend niedergelegt; Abg. Dr. Schüttinger if an seine Stelle getreten.

Der langjährige General-Vikar der Erzdiöcese München, Dompropst Dr. v. Prand, hat, wie der „Bayer. Kur.“ meldet, diese Stelle niedergelegt und der Erzbishof den Domkapitular Rampf zum General-Vikar ernannt.

_ Sachsen. Dresden, 2. Juli. Der König und die Königin find heute Morgen von Zwickau über Plauen nah Elfter abgereift.

Württemberg. Stuttgart, 30. Iuni. Der Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten is heute zu einem längeren Sommeraufenthalte am Bodensee abgereist.

__— Die gestern ausgegebene Nr. 17 des Regierungsblattes veröffentliht das Gesetz, betreffend Ausführungsbestim- mungen zu dem Reichsgeseße über die Presse vom 7. Mai 1874, vom 27. Juni 1874.

Baden. Karlsruhe, 30. Juni. Um dem Mangel an Arbeitskräften während der Ernteze it einigermaßen abzuhelfen, stellte das Handels-Ministeriuum im Einverständniß mit der Cen- tralstele des landwirthschaftlihen Vereins an das General-Kom- mando des XiVŸ. Armee-Corps das Ansuchen, es möchten zur Aushülfe bei den Erntearbeiten ein Theil der bei den Fahnen stehenden Mannschaften beurlaubt werden. Diesem Ansuchen fam der ftommandirende General von Werder, wie die „Karlsruher Ztg.“ meldet, bereitwilligft entgegen, indem er den Truppenführern gestattete, auf Gesuche der Gemeindebehörden, welche durch die Großherzoglihen Bezirksämter beglaubigt find, im Monat Juli und Auguft per Compagnie 10 Mann auf Ur- laub zu entlassen. i

Hessen. Iugenheim, 3. Iuli. (W. T. B.) Die Groß- herzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin is heute Vormittag hier eingetroffen. Der Großherzog von Mecklen- burg-Schwerin wird fih morgen von hier nach Coblenz be- geben. Die Abreise des Kaisers von Rußland nah St. Petersburg wird am 6. Juli stattfinden. Die Königin Olga von Württemberg wird hier noch bis zum 8. d. M. verweilen. Ueber die Abreise der Kaiserin von Ruß=- land sind noch keine Bestimmungen getroffen.

Oldenburg. Oldenburg, 1. Juli. (Wes. Ztg.) Der Großherzog wird heute den projektirten Ausflug dur das miri ois in Begleitung des Geheimen Staatsraths Ruhftrat antreten. :

Dem Staats-Minister von Berg is die provisorische

Verwaltung des JIustiz- und Kultus-Departements übertragen worden. __ Der Ober-Appellationsgerihts-Präfident von Buttel feierte fürzlich sein 50 jähriges Dienfstjubiläum. Unter anderen Beweisen ehrender Aufmerksamkeit iff| ihm von der Berliner Univerfität das Ehrendoktordiplom verliehen worden.

_Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 30. Iuni. Zwischen der Herzoglihen Staatsregierung und den Landtags- abgeordneten ist ein neues Einkommen- und Klassen- Siteuergesez vereinbart worden, welches die höchste Sanktion erhalten hat und mit dem 1. Juli d. I. in Kraft tritt. Nach demselben wird ein jährlihes Einkommen eines selbständigen Be- wohners des Herzogthums Coburg von 2400 Mark oder darüber der Einkommensteuer, “ein geringeres jährliches Einkommen der Klaffensteuer unterworfen. Leßtere wird in 18 Stufen zwischen je 10 Pfennigen und je 5 Mark terminlich in höchstens 16 Ter- minen jährli erhoben, während die Einkommensteuer terminlih ein Viertel Prozent des steuerpflihtigen Einkommens beträgt, jedoch 4 Prozent deffelben in einem Rechnungsjahre nicht übersteigen darf. Von der Einkommensteuer werden der Herzog, die Herzogin und die Herzogin-Wittwe, sowie die Be- wohner des Herzogthums nicht betroffen, welhe aus dem Auslande Einkommen beziehen, welches dort einer gleihartigen Besteueruug nahweislich unterliegt. Was unter dem fteuer= pflihtigen Einkommen begriffen, ist im Geseg umfständlih aus- geführt. Dem Ermessen jedes Steuerpflichtigen is es überlassen, ob er behufs einer Veranlagung zur Einkommensteuer eine eigene Deklaration abgeben oder fich der Einshäßung durch eine geord- nete Kommission unterwersen will. Von der Klassensteuer find befreit: die im aftiven Militärdienft befindlichen Unteroffiziere und gemeinen Soldaten bezüglich ‘ihrer Löhnungen und \onsti-

ger Dienstbezüge, Wittwen und Waisen bezüglich ihrer Pensionen,

und Arme, welche Unterstüßungen erhalten oder außer Stande find, sich die nothwendigsten Bedürfnisse selbt zu beschaffen, was] Diejenigen, welche ihr 17. Lebensjahr noch nit erreiht a

Bremen, 1. Juli. In der heutigen Sißung der Bürger- \chaft verlas der Präsident Dr. Meinerbzhagen ein Schreiben des Vertreters H. H. Meier, in welchem derselbe erklärt, daß er sein Mandat zur Bürgerschaft niederlege, um fih seinen Privat- angelegenheiten mehr widmen zu fönnen. Von den zahl- reihen Vorlagen ift die Angelegenheit bezüglich der Neugeftal- tung des Verhältnisses des Staats zu den stadtbremischen Kirhengemeinden in Betreff ihrer Sh ulen, zu erwähnen. Der Vertrag läuft mit Ende nächsten Jahres ab. Einige Ge- meinden wünschen die Fortdauer des Verhältnisses, andere find bereit, ißre Schulen unter näher zu verabredenden Bedin- gungen an den Staat abzutreten. Auf Antrag des Senats beshloß die Bürgerschaft, diese Angelegenheit zur Berathung und zum Bericht an die Shuldeputation zu verweisen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 30. Iuni. Seitens des Ober-Präsidenten von Elsaß-Lothringen wurde der „Str. Ztg.“ zufolge den Unterzeihnern der Petition Be- treffs der Beshleunigung der Stadterweiterung heute folgende Mittheilung gemacht :

Straßburg, den 29. Juni 1874.

Im Verfolg meiner Mittbeilung vom 28. v. M. bkeehre ich mich im Auftrage des Herrn Reichékanzlers die Herren Unterzeichner der Petition vom 12. v. M. weiter ergebenst zu benahritigen, daß Se. Majestät der Kaiser von der Petition Kenntniß zu nehmen und Aller- - EE Ihr Interesse für die gestellten Anträge auszusprechen geruht

aben.

Der Herr Kriegs-Minister hat sich bereit erklärt, die baldige Ausführung der Stadterweiterung thunlichst zu fördern. Es liegt in der Absicht, die Bewilligung der Geldmittel, welhe zur Deckung der Kosten der Verschiebung der Enceinte noch erforderlich sind, bei dem Reichstage in der diesjährigen Herbstsession zu beantragen. Sobald diese Geldmittel bereit gestellt scin werden, soll hon vor Fertigstellung der neuen Stadtumwallung für diejenigen Grundstüe, welche jeßt den Rayonbkeschränkurgen unterliegen und demnächst in die Stadt eintreten werden, Baufreiheit gewährt werden.

Die alte Enceinte wird in ihrem jeßigen Zustande so lange bei- behalten werden müssen, bis die neuen Fronten einen geeigneten Ersaß für dieselben geten.

Der Ober-Präsident von Els2ß-Lothringen. v. Möller.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 1. Iuli. Die inter- nationale Sanitätskonferenz zählt nah der „Wien. Z.“ folgende Mitglieder: Deutsches Reich: Ober-Medizinal-Rath Dr. v. Pettenfofer, Universitäts-Professor in München; Dr. A. Hirsch, Universitäts - Professor in Berlin. Desterreih-Un- garn: Se. Excellenz Freiherr Maximilian v. Gagern, Geh. Rath und pension. Hof-Rath des K. und K. Ministeriums des Aeußern; Dr. F. Ulrich, K. K. Minifterial-Rath im Ministerium des Innern; August Ritter v. Alber-Glanstätten, Präsident der Seebehörde in Triest; Karl Haardt v. Hartenthurn, K. K. Mini- fterial-Rath im Handels-Ministerium; Dr. A. Drasche, Primararzt im K. K. .Rudolfs-Spitale; Dr. Karl Ludwig Sigmund Ritter v. Ilanor, K. K. Universitäts-Professor in Wien; Dr. L. Groß, K. Sektions-Rath im K. ungarifhen Ministerium des Innern ; Hektor Catinelli, K. ungarischer Sektions-Rath der Seebehörde in Fiume; Dr. Ioseph Schlosser Ritter v. Klekovsky, K. unga- risher Protomedicus ; Dr. Nikolaus Severinski, Regimentsarzt in Kroatien. Belgien: Dr. Henrard, Sanitäts-Inspektor im K. Ministerium des Innern. Dänemark: Dr. P. A. Schleis- ner, Mitglied des obersten Sanitätsrathes und Chefarzt von Kopenhagen. Aegypten: S. E. Colucci . Pascha, Präfident des General - Sanitätsrathes; de Régny Bey, Sekretär dieses Rathes. Frankreich: Freiherr Napoleon v. Ring, erster Sekretär der franzöfishen Gesandtschaft in Wien; Dr. A. Fauvel, Gencral-Inspeftor der Sanitätsbehörde. En g- land: Dr. Dickson, englisher Botshaftsarzt in Konstantinopel ; Dr. Edward Seaton, Mitglied des Sanitätsrathes von London. Griehenland: Dr. D. G. Orphanides, Universitäts-Professor in Athen, Präsident des Sanitätskonseils. Italien: Dr. Mariano Semmola, Universitäts-Professor in Neapel. Luxem- burg: Dr. Schmit, Präfident der naturwissenshaftlihen Gesell- haft. Norwegen: Dr. I. Kierulf, Chef der Sanitätsdirektion im Königlihen Minifterium des Innern in Christiania. Niederlande: F. L. Reeder, Marine-Sanitätsoffizier erster Klasse; Dr. H. v. Capelle, Divifionchef im Mèë- nisterium des Innern. Persien: Dr. I. -E. Polak (Hekim Baschi). Portugal: Dr. Iosé Thomas de Souza Martins, Professor an der medizinishen Schule und korrespondirendes Mitglied der Königlichen Afademie in Lissabon. Rumänien: Dr. Marcowiß, Mitglied des obersten Sanitätsrathes und Pro- fessor in Bukarest. Rußland: Dr. E. Lenz, Wirklicher Staats- rath; Dr. M. Kastorsky, Sekretär des Sanitätsrathes und K. rusfisher Gesandtschaftsarzt in Teheran. Serbien: Dr. Stephan Miloshavlevitsh, Chef des Sanitäts-Departements im Ministe- rium des Innern. Schweden: Dr. N. I. Berlin, General- Direktor und Präsident des medizinishen Kollegiums. Schweiz: Dr. Karl Zehnder, Diftriktsarzt in Zürich; Dr. Adolf Ziegler, Sekretär des Sanitäts-Kollegiums in Bern. Türkei: Dr. Bar- toletti, General - Inspektor des Sanitätswesens ; Ali Bey, Mit- glied des Sanitätsrathes in Konstantinopel.

Zu Vize-Präsidenten wurden gewählt: Dr. v. Petten- kofer, K. Ober - Medizinal - Rath und Universitäts - Professor în München; Dr. A. Fauvel, General - Inspektor der Sanitäts- behörden aus Frankreich und Dr. E. Lenz, russischer Wirkl. Staats-Rath. :

Pest, 1. Iuli. Im Abgeordnetenhause sprach in Fortsezung der Wahlgesehdebatte nah dem Referenten Szeniczey der Minister Szapary und motivirte das Vorgehen der Regie= rung, die \sich in der Vorlage auf die Präzisirung der 1848er Bestimmungen beschränkte. Gegen mehrere vom Central-Aus- \{chuf}se vorgenommene Aenderungen müsse er sihch sofort ertlâren, namentlih dagegen, daß für die siebenbürgishen Städte besondere Verfügungen getroffen werden; dann gegen die Aenderung der Kandidationsvorschriften, sowie der Wahlbezirke, worüber ein be- sonderes Geseg geschaffen werden müsse. Schließlich ersuchte der Minister, bei der Verhandlung die möglihste Nachgiebigkeit und Ruhe zu bewahren. Mocsary (äußerste Linke) griff die Regie- rungsvorlage heftig an, weil dieselbe hauptsählih die Rechte der städtishen Wähler verkürzt ; er verlangte die Annahme des all- gemeinen Stimmrechts und gemeindeweise Abstimmung. Achaz Beöthy (Rechte) wünschte die Anerkennung der erworbenen Rechte für diejenigen Adeligen, denen die Vorlage das Wahl- recht entzieht, während dieselben das Wahlrecht seit dem Jahre

Das Oberhaus erledigte die Gefezentwürfe über den Bau der Klinik und die Großjährigkeit der Frauen. Ueber die Advo- katursvorlage wurde heftig debattirt. Graf Zihy-Ferraris und Tomcsanyi \prachen in harten Ausdrücken von dem heutigen Advokatenstande und wünschten die schärfsten Sicherheitsmaßregeln gegen die \{reienden Mißbräuche. In der Vorlage selbft wurde troz der mehrmaligen Einsprahe des Iustiz- Ministers we- sentlihe Modifikation vorgenommen, daß zu dem Disziplinar- | gerihte der Advokatenkammer auch Richter zugezogen werden; | desgleihen wurde in den Uebergangsbestimmungen die ursprüng- lihe strengere Bestimmung wieder hergestellt, wona alle Be- | günftigungen für abfolvirte Universfitätshörer wegfallen und die dreijährige Praxis sofort in Geltung tritt.

Niederlande. Haag, 29. Juni. Die Erste Kam- mer der Generalftaaten hat in ihrer heutigen Sißung den von der Zweiten Kammer bereits angenommenen Geseßentwurf über den zwischen Deutschland und den Niederlanden verein- barten Eisenbahn-An\chluß Nieuwe Schans-Ihrhove ein- stimmig genehmigt.

Eine ostindishe Pos mit Berichten aus Batavia bis zum 20. Mai meldet die nunmehr erfolgte Eröffnung eines direkten Dampfschiffahrts-Dienstes zwischen Batavia und Austra- lien. Nach einer Mittheilung im ,Soerabaiaash Handelsblad“ ist Folgendes der wesentilihe Inhalt „der Bedingungen, unter welchen die verschiedenen Staaten von Atchin die Souveränetät der Niederlande freiwillig annehmen fönnen:“ 1) Anerkennung des Königs der Niederlande als ihres Souveraias und Führung der niederländishen Flaoge zu Land und zur See; 2) das Land gere{ht (regtvaardig) zu regieren, Ordnung und Frieden mit den Nachbarstaaten aufrecht zu erhalten, Handel, Jndustrie, Landbau und Seefahrt, sowie die Wohlfahrt der Unterthanen überhaupt zu befördern; 3) Sklaverei, Menschen- und Seeraub entgegenzuwirken; 4) Schiffbrüchigen Hülfe zu leisten und gestrandete Güter zu bergen; 5) Unterthanen des niederländishen Gouvernements, die einer Missethat \{huldig

Gleichwohl rechnei man auf einen Sieg der Regierungstruppen, die 106 Geschütze bei fich führen.

In Pariz, 2. Juli, eingetroffene, von carlistisher Seite kommende Depeschen bezeihnen die Nachricht, daß die Carlisten bei den leßten Kämpfen fi vielfah Afte der Grausamkeit hätten zu Schulden kommen lassen, als aller und jeder Begründung entbehrend.

Ftalien. Rom, 2. Iuli. (W. T. B.) Der Kaiserlich

deutshe Gesandte v. Keudell hat seinen Urlaub angetreten und Fürst Lynar die Geschäfte der deutschen Gesandtschaft über-

| nommen. E

Türkei. Konstantinopel, 2. Iuli. (W. T. B.) Der Botschafter Freiherr von Werther if hier einge- troffen.

An Stelle von Kabuli Pasha, welcher den Poften des Präfekten von Stambul übernommen hat, ist Rad- \chid Pasha zum Botschafter in Wien ernannt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Iuni. Eine Verfügung des Heil. Synods vom 1. Mai in Bezug auf die Besezung der Lehrerstellen in den geiflihen Seminaren hat am 25. Mai die Bestätigung des Kaisers erhalten. Nach derselben wird es dem Ober-Profkureur des Synods überla\sen, unter Mitwirkung des Unterrichtscomités die Stellen der Lehrer in den geistlihen Seminaren und der Aufseher in den geistlihen Schulen mit Zöglingen zu besezen, welhe den Kursus in den geifilihen Akademien absolvirt haben, falls den Seminarverwal- tungen oder den Kongrefsen der Geistlichen feine entsprehenden Kandidaten zur Verfügung ftehen.

Aus Krassnoje-Sselo, 14. Juni, wird dem „Ruff. Inv. * geschrieben, daß die Wiederkehr guten Wetters den Trup- penübungen günßtig i, die bisher nur von kleineren Abtheilungen unter ihren nähfteen Chefs ausgeführt wurden. Der Höchst- fommandirende, Großfürst Nicolaus Nicolajewit\, überwacht die Uebungen unmittelbar, indem Se. Kaiserlkhe

Hoheit täglih zweimal, Morgens und Abends, das ganze Lager

wären, feine Zufluht zu gewähren; 6) keine politishen Be- ziehungen mit fremden Mächten anzuknüpfen; 7) alle in Vor- stehendem nicht aufgezählten Angelegenheiten sollen, von dem Repräsentanten der niederländish-indisheu Regierung in Atchin geregelt werden, die geseßlihe Verwaltung dieses Landes in Uebereinstimmung mit der bestehenden Ordnung der Dinge und mit Inachtnahme von bestehenden Einrichtungen. Ferner wird den regierenden Fürsten eine unabhängige Verwaltung und der Schug der Niederlande gewährt, von allen Verbindlichkeiten und von Zahlung von „hassie“ an Groß-Atchin, während die niederländishe Regierung nichts weiter verlangt, als die Erfüllung der ftipulirten Bedingungen ; nit eine einzige Shaßung wird auferlegt. Dieselben Bedin- gungen werden Groß-Atchin gestellt. Die Verwaltung bleibt in den Händen der Häuptlinge. Auch soll kein Eingriff geschehen in die nationalen Sitten, Gottesdienst oder bestehende Einrich-

Bedingungen, was Seeraub, Sklaverei u. \. w. betrifft, verein-

linge von dem Gouvernement gut besoldet werden. Alles

weder Zwangsarbeit, noch Zwangslieferungen verlangt, noch An- pflanzungen vorgeschrieben werden; für alle Lieferungen wird

Die fünfte Generalversammlung des niederländischen JIuristenvereins wird in Gröningen abgehalten. Sie

Amsterdamer Nordsee-Kanals dringend verlangt wird. Großbritannien und Frland. London,

Sprecher der Kirchenversammlung von Canterbury, welche ihr

General-Major Iohn Armfirong, der sich während „Armstrongs Reiter“ bekannte Corps irregulärer Kavallerie bil-

55 Iahre alt, gestorben. Großbritanniens

weniger als im entsprehenden Quartal des Vorjahres.

Einkünfte; alle übrigen Positionen zeigen eine mäßige Zunahme. Für das mit dem 30. Juni verstrihene Iahr beliefen fi die Staatseinkünfte auf 77,327,064 Lftr. gegen 75,869,377 Lftr. im Jahre vorher.

9. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause wurde Heute die Berathung des Antrages Butt auf Errichtung eines irischen Parlaments fortgesezt. Nachdem Disraeli in läân-

gerer Rede gegen die Annahme desselben gesprochen hatte, wurde der Antrag mit 458 gegen 61 Stimmen abgelehnt.

Frankreich. Paris, 2. Juli. (W. T. B.) Das bona- partistishe Iournal „Pays“ is in dem gegen dasselbe an- gestrengten Prozesse heute von dem Schwurgerichtshofe der Seine freigesprochen worden.

Versailles, 2. Iuli. (W. T. B.) Die National- 5. Artikels des Munizipalwahlgesezes, nah welhem ein dreijähriges Domizil am Wahlorte zur Ausübung des Wahl- rechtes erforderli sein soll. Seitens der Linken wurde bean- tragt, daß ein nur einjähriges Domizil am Wahlorte zur Aus- übung des Wahlrechts genüge. Die Verfammlung kam heute noch zu keiner definitiven Entschließung und wird die Berathung morgen fortseßen. : : h :

Die Budgetkommission beschloß heute, die Be- rathung des Einnahmebudgets bis dahin auszuseßen, wo die Entscheidung der Nationalversammlung über den Antrag Wolowski's vorliege, daß die jährlihe Amortisationsquote bei der Bank von Frankrei von 200 Mill. auf 150 Mill. Fres. herab- geseht werde.

Spanien. Madrid, 2. Iuli. (W. T. B.) Heute fand das feierlihe Leihenbegängniß des General ConŸa fiatt, welhem Marschall Serrano, sämmtliche Minister und eine

zahllose Volksmenge beiwohnten. : . : Die Zahl der bei Estella konzentrirten Carliften wird

1848 faftish ausüben durften. Morgen wird die Debatte fortgesetzt.

in hier eingetroffenen Berichten auf 38,000 Mann angegeben.

sowie Befreiung |

tungen, insoweit fie mit den den unterworfenen Staaten gestellten |

barlih find. Wenn es fich als nöthig erweist, sollen die Aa | joll gethan werden, um das Volk zufrieden zu stellen; es werden |

Zahlung geleistet nah den Regeln von Nachfrage und Angebot. |

findet am 27. August und an den beiden folgenden Tagen statt. |

In Amsterdam if jeßt in einer Reihe von Buh- | handlungen eine Adresse an den König zur Unterzeihnung auf- | gelegt worden, worin Hülfe zur Sicherung der Vollendung des |

L Uk | Die Königin empfing vorgestern auf Windsor im Beisein des | Ministers des Innern den Erzbischof von Canterbury und den |

anläßlih der Vermählung des Herzogs von Edinburgh mit der | Großfürstin Marie von Rußland eine Glüdckwunschadrefse dieser | | Körperschaft überreichten.

des Kaffernkrieges auszeihnete und das unter dem Namen j dete, ist am 28. Juni in Stoulgrove-House, unweit Chepstow,

Staatseinnahmen während }

der ersten drei Monate des laufenden Finanzjahres betrugen | amitlihen Ausweisen zufolge 17,672,521 Lstr. oder 8,593 r |

it | einer Abnahme figuriren Zölle, die Einkommensteuer und diverse |

versammlung beschäftigte sh heute mit Berathung des |

besichtigt. | Wie die „Peterb. Gaseta® vernimmt, wird der Reichsrath | fich am 1. Iuli mit der Berathung eines Projektes zu befassen | haben, das darauf abzielt, das Ministerium der Reichs- | domänen in ein Ministerium für Handel uad Land- | wirthschaft umzugeftalten, welche Reform schon am 1. Januar | nähsten Jahres in Kraft treten soll. Nach diesem Projekt sollen | die in den einzelnen Gouvernements bestehenden Domänenhöfe aufgehoben und in Bezirksverwaltungen umgestaltei werden, | deren jede mehrere Gouvernements umfassen wird. | Das die Regelung der Privat-Advokatur be- treffende Geseh wird, wie der „Grashdanin® meldet, in nicht | zu langer Zeit in Kraft treten. Nah dem neuen Geseg sollen unabhängig von dem Institut der vereidigten Anwälte auch Privatanwälte zur Vertretung vor Gericht zugelassen werden. | Die Privatanwälte müssen aber ihre Befähigung zu Rehhts- geshäften nahweisen, dürfen keinerlei ihren Leumund \hädigen- | den gerihtlihen Verurtheilungen unterlegen haben, müssen tadel- losen Wandels sein und den Kursus höherer oder mitilerer Lehranstalten absolvirt haben oder bei einer Gerichtsbehörde ein | Examen bestehen, durch welches dargethan wird, daß fie mit den | wichtigsten Gesezen bekannt und im Stande find, ihre Sache mit | gebührender Klarheit und in gutem Russish zu vertreten. | Außerdem wird die i digt-riergo ies noch mit einer Geldabgabe | belastet, die größer oder kleiner is, je nachdem der Patentirte | zur Praxis vor den Friedensgerihten oder vor andéren Gerihts- behörden, oder endlich bei den einen wie den andern zugelassen ist.

Dänemark. Kopenhagen, 30. Iuni. Der Prinz Alexander der Niederlande brachte den gestrigen Tag auf | Shloß Bernstorff bei- der Königlichen Familie zu und wird heute | die verschiedenen Sehenéwürdigfeiten der Stadt in Augenschein nehwen. Nach norwegischen Blättern wird der Prinz in der | ersten Hälfte des nächsten Monats Reisen in Norwegen machen. Der General Haffner, welcher nach Frijssenborg ge- | reist war, um mit dem Grafen Frijs zu Frijsenborg zu fonfe- riren, ist, wie den „Hamb. N.* geschrieben wird, bereits wieder zurückgefehrt und sezt seine Bemühungen fort, um noch vor | der Abreise des Königs nah Island die Neubildung des Ministe- | riums zu ermöglichen.

Amerika. New-York, 2. Iuli. (W. T. B.) Die soge- | nannte Sozial-Baumwollspinnerei in Woonsodcket ift abgebrannt. Der dadurch verursachte Verlust wird auf 800,000 Doll. angeschlagen. .

Nach aus Kalifornien eingetroffenen Nachrichten find die Aussichten für die diesjährige dortige Weizenernte ganz außerordentlich günftige und alle Erwartungen übertreffende.

(A. À. C.) Rio de Ianeiro, 6. Iuni. In der Deputirtenkammer wurde die Adreßdebaite gestern geshlofsen. | Die Adresse wurde mit 66 gegen 44 Stimmen in einem Haufe angenommen, in welchem von den 120 Deputirten, aus denen | es zusammengeseßt is, nur 9 fehlten. Die Abstimmung über diese Frage war thatsählich ein Vertrauensvotum fur das Kabinet. | Die große Regierungsmaßregel der Sesfion wird die Wahl- | reformbill, die im vorigen Iahre eingebraht wurde, sein. Am

gelben Fieber sterben täglih noch immer zwei bis vier Personen.

| Berichte aus Uruguay melden, daß die Vollendung der Land- Telegraphenverbindung zwischen Montevideo und der brafilia- nischen Grenze gegen Ende Juni erwartet wird. E

Buenos-Ayres, 30. Mai. Die Festlichkeiten anläßlih des Jahrestages der Herstellung der Verfassung waren unge- wöhnlih glänzend. General Osborne, der neue amerifanische Gesandte, wurde vom Präsident Sarmiento mit ungewöhnlihem Pomp empfangen. Die hier von Paraguay eingegangenen neuesten Nachrihten melden, daß an Stelle der anarchischen | Zustände, die dort vor Kurzem herrschten, Ordnung und Ruße getreten find. Aus Santa liegen ungünstige Nachrichten vor. Drei der Kolonien in der Nähe der Stadt Santa haben sih aufgelöst, indem über 1000 Kolonisten gezwungen waren, ihre Farmen wegen des unbeshüßten Zustandes des Landes und der Ankunft von Indianern zu verlassen. i E

Guatemala. Der Minister für auswärtige Angelegenheiten | hat eine Broschüre veröffentliht, welche die Punkte eines zwischen Hrn. Shofield, dem britischen Minister-Residenten, und der Re- gierung vereinbarten Protokolles bezüglich der Konsul Magjer- Affaire enthält. Darnach wird es erstens als befriedigend er- achtet, daß den Deliquenten geseßlih der Prozeß gemacht werden soll, zweitens soll die Regierung die britishe Flagge im Hafen mit 21 Kanonenschüssen salutiren, (und drittens will die Regie- rung fi, wenn nothwendig, in Unterhandlungen einlassen, um Hrn, Mager zu entshädigen, wenn darauf von der britischen Regierung bestanden wird. Präsident Barrios hat Befehl ertheilt, daß Kommandant Gonzales, der Verüber des Exzesses, erschossen werde. :