1874 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Die Nr. -55 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Postververwaltunug ; b en. vom 30. Juni 1874: Béhandluxg des fremden Portos im Wech- felverkehr. Eröffüung dèr Eisettbähn e ban Leitung des Postbetriebes auf der Route Magdeburg-Eisleben-Hannover.

Die Nr. 14\des „Amts-Blatts der Deutschen Reihs- Telegraphen-Vezwaltung“ hat folgenden Inhalt: Bescheidung vour.-26¿-Juni 1874: Verfügung an die; Kaiserliche - Telegraphen-

Direktion zu -N.:-vom-:26. März: d. J.-— IL T. 2279 die-Aus-

taxirung der in Worten ausgeschriebenen Zahlen mit Brüchen “be- treffend.

Nr. 13 des „Marine-Verxordnungs-Blatt* enthält: Münzgefeß vom 9. Juli 1873 nebst Aktänderung hierzu vom 20. April 1874, sowie Geseß vom 30. April 1874, betreffend die Auégabe - von Reichskasfenscheinen. Abänderung des §.-12 des Reglements. über die Verwaltung der Jnventarien „2c. an Bord. vom 1. November. 1873. Anerkennung der städtishen Reals{ule zu Vége- sack als Realschulé 2. Ordnung. Ergänzung der §8. ‘35, 39, 40 und 161 des Reglements über die Geldverpflegung der :Marinetheile 2c. im Friéden. Ergänzung“ ‘der * Beilage 7 zu- B4-des Regleménts über die: Geldverpflegung der Marinetheile 2c. im Frieden. Praktische Un- teuweifung der mit dem- Zeugniß der- Reife zum Steuermanns-Kursus von den Divisionéschulen _ entlasscnen Bootéleute und Bootêmanns- Maate an Bord. Aufbewahrung der Signallicht-Packisten mit Kaüt- schuckvers{luß. Verpfleguugszushuß für das 3. Quartäl 1874. Per- fonalvéränderungen.

Nr. 10 des „Beiheft zum Marine-Verordnungs- Blatt* hat ‘folgenden Inhalt: Internationales Seerecht. Der Venus-Durhgang im Dezember 1874. Die ‘Waffen des Seekrieges und ihre Verwer.dung. Einige Bemerkungen zu dem Artikel ‘Nr. 6 im Beibeft Nr. 9. Theoretishe Betrachtungen über die Evolutionen mit Schraubenschiffen. Ueber die Temperatur des Oceans. Einige Mittheilungen an Bord S. M. Schiff Challenger. Das rothe Mecr. Umschau auf literarischem Gebiet. Ucber den Dienst an Bord S. M. Schiffe. Einiges über Eisberge.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Staatshaushaltsetat von 1871 hat Berlin eine staatseinkommensteuerpflichtige Bevölkerung von 12,887 Per- sonen; es lebten somit 7,6 Prozent der Bewohner in Familier, die ein Einkommen von 1000 Thlr. haben. 1872 waren 16,499 Personen mit 1,423,600 . Thlr. Einkommensteuer cingeschäßt; 1873 betrug die Zahl 18,900 mit 1,775,600 Thlr. Berlin zahlt mithin son jeßt fast den fünften Theil der fklassifizirten Einkommensteuer Preußens und nach der Veranlagung von 1874 pro Kopf 1 Thlr. 24 Sgr. (während diese Steuer in Breëlau z. B. pro Kopf nur 1 Thir. 9 Sgr. beträgt), und da das Einkemmernsteuer-Soll von 1873 bis 1874 von 1,423,600 Thlr. auf 1,775,0€0 Thlr. erhöht, so ist es um 182% gestiegen. (In Bre-lau und Danzig nur um 644). 1871 sind für die Kommunal-Einkommensteuer ca. 39,000, 1872: 52,000 und pro 1874: 88,090 Personen mit einem Einkommen von 300 bis 400 Thlr. eingeshäßt. Die Zahl der Steuergruppe 6 und 7 if von 17 auf 21,3 und pro 1874 auf 38,5% gesteigert. Ebenso find 1872 von 246,484 Eingeschäßten 155,989 unter 300 Tblr. eingeshäßt. 1874 sind von 276,000 Eingeschäßten nur 130,000 in der Stufe unter 300 Thlr. Für diese untersten Stufen von 140 300 Thlr. ist in dem ‘neuen Plan der Kcemmunal-Einkommensteuer festgeseßt, daß das Gesinde, welches einen Jahreslohn von 60 Thlr. und darüber bezieht, als steuerpflihtig zu beträhten. Dagegen fsoll

das geringer gelohnte Gesinde in der Regel von der Steuer be- |

freit sein. Dem baaren Lohn find die bedungenen Emolu- mente und sonstige regelmäßige Nebeneinnahmen (Trinkgelder in den Gasthöfen) hinzuzurehnen. Wirthschafterinnen, Erzieherinnen, Schrei- bern, Köchen, Hauslehrern, Handlungédienern und Hausoffizianten ist die Station in Berlin mit 120—200 Thlr. zu berechnen. Das Jahreseinkommen der in Tagelohn stehenden Arbeiter wird demgemäß ebenfalls und zwar 140 Thlr. gerechnet. Mit dem Ansate von über 200 Tblr. als niedrigstes Einkommen siand Kellner, Handwerker, Ge- sellen und Fabrikarbeiter anzuseßen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Nr. 2 (1. Jahrgang) der „Lehrwerkstatt, Monats-

Vereins zur Förderung des Zeichenunterrihts. Hugo Trofchel, Dr. Georgens und Theodor Wendler (Nicolai-

Die Insel Wight,

wohin sich Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin am 1. d. M. begebcn haben, um in dem Badeorte Sand own längeren Aufenthalt zu nehmen, ist im Kanal, der französischen Küste bei Cherburg gegenüber, gelegen. Ihr Umfang beträgt 9 Qu.-Meilen, die Zahl der Bewohner etwa 50,000. Die Gestade beftehen aus s{roffen Kreidef.lseu, aber das Jnnere der Insel ist durch üppige Fruchtbarkeit und malerishe Lage autgezeichnet und gleicht einem großen Lustga:ten. Der Boden ist schr hügelig, fast gebirgig (besonders im Süden), überall vielfachß von Vächen und

[üssen, welhe im Norden der Insil häufig kleine Seen bilden, dur- schnitten. Dabei is er wald- und“ wiesenreih und fleikig angebaut, so daß die Gegend mit Berg und Thal, Wald und Wiesen, Län- dereien und Gärten, belebten Städtchen, {mvcken Dörfern und statt- lihen Villen, sowie mit herrlihen Ausfichten auf den Kanal und die weite See eine erquickende Abwechselung gewährt.

Der nördliche Theil der Insel mit den Ortschaften Cowes, Os- borne, Newport und Woottonbridge zeichnet sich besonders durch \{öne Wiesen in den oft von fteilen Höhen umgebenen Niederungen aus; der nordöstliche Theil bei Ryde und Seaview durch interessänte Aus- sichten auf den Kriegehafen von Portêmouth und die Flotte bei Spithead; der östliche Theil bei Sandown, das Ziel Ihrer Kaiser- lihen und Königliwen Hoheiten, durch vortrefflihe Badepläße; der südöstliche Theil bei Shanklin, Ventnor Cove und Blackgang Chine dur seine romantischen Partien zwischen Felsen, Schluchten, Klippen und Grotien und durch Ausblicke nach der See; der westliche Theil bei Freshwater endlih if bemerkenswerth wegen der aus der See hervorragenden zahlreichen Felênadeln (needles). ; _ Das 7000 Einwohner zählende Städtchen Ryde is mit seinen freundlihen Gebäuden und \{önen Villen terrassenförmig an den steil zur See abfallenden bewaldeten Höhen aufgebaut, über welchbe man von der Landungsbrücke eine vortrefflihe Aussicht genießt. Niet min- der überrashend ist das Panorama von der Kirche aus auf Ports- mouth und Spithead, sowie auf das aus dem Wald hervorragende Séloß Oéborne. In der Umgegend liegt die Ruine Quarr] Abbey.

Der Weg von Ryde nach Osborne führt durch das freundliche, 3_ Stunden entfernte Thal von Woottonbridge. Das ausgedehnte. Sommerhaus der Königin Victoria is ein zwiefach gethürmter Bau italienischen Styls, von einem Parke umgeben.

Das Städthen Cowes (4800 Einwohner), in einer Nie- derung erbaut, liegt kaum F Stunde entfernt, an einer von Fracht- und Lustschiffen viel besuchten Bucht, um welche si ein Kranz s{öner Waldpartien gruppirt. An der südlichen Spiße jener Bucht, in einem anmuthigen Thale, ift das Städthen Newport gelegen, welches wie Cowes viel Schiffahrt und Handel treibt.

Seitwärts von Newport an der Straße nach Freshwater liegt das alte S{loß Carisbrook, wo Carl I. 13 Monate gefangen saß, nachdem er sich im Jahre 1646 hierher geflüchtet hatte.

Die Insel Wight, das alte Vectis der Römer, gehört jeßt zur Grafschaft Hampshire. Sie wurde von Wilhelm dem Eroberer an Wilhelm Friß Oéêborne, Grafen von Hereford, verliehen, fiel aber an die Krone zurück, als defsen Sohn Roger des Landes verwiesen wurde.

at folgenden Juhalt; General-Verfügun-

E 1 ( i : : | sonst so stille und fricdliche blätter für Zeichenkunst und Zeichenunterriht mit be- | sonderer Berücksichtigung der Kunst-Industrie, Organ des | Herausgegeben von |

den Inhalt: 1) Die, Gemüthlichkeit der Wohnung. Von Jacob Falke. 2) Die Textil-Induftrien. Zweiter Artikel. Von Jeanne Marie von Gayette-Georgens. 3) Stylfragen. Von L. “Pfan. (3 u. 4) 4) Benvenuto Cellini. (2.) 5) Wiener Artikel. Von Bruno Bucher. 6) Kleine Mittheilungen. 7) Erklärung der Tafeln.

Die Prüfung-der Arzneïmittel mit Rü@Xficht auf die wihtigsten europäischen Pharmakopöen nebst Anleitung zur Revision der öffentlichen und ‘der Haus-Apotheken, Dispensir- und Mineraälwässer-Austalten, Droguen- und: Materialwaaren-Handlungen. Zum Gebrauh-für-Medizinalbeamte, Aerzte, Apotheker und Droguisten. Von-B. H ir sch, Apotheker zu Grünberg in Schlefien. Zweite voll- ständig neu bearbeite Auflage. I. Hälfte. Bogen 1—40. 8. geh. 3 Thlr. 10 Sgr. Verlag der Königlichen Geheimen Oker-Hofbuh-

druckerei (R. v. Decker) in Berlin. Das vorliegende Werk ist aus der ;

neuen Pharmacopoea Germanica bervorgegangen und bietet in einer vollständig neuen Bearbeitnng des im Jahre 1866 zur Pharmacopoea Borussíca VIL. erschienenen gleichnamigen Werkes dem betheilizten Publikum Gelegenheit, sich über ‘die neuen gesetzlichen Forderungen und über ihre beste Ausführung zu unterrihten. Die vorliegende erste Abtheilung des Buchs handelt von der Erkennung und Pcüfung der Arzneimittel und zwar in zwei; Abschnitten: von den Hülfsmitteln hierzu, und ‘dann von. den Prüfungen selbst. Dem entsprechend sind unter Lit. A. die Geräthshaften und Instrumente aufgeführt, deren man bedarf. Ebenfalls unter A. folgt sodann eine ausführliche Be- spre{ung der sogenannten Reagenticn betreffs ihrer Prüfung auf Nein- heit, ihrec Bestimmung und Anwendungêsweife. Als neu ist ein Ab- schnitt über Titriranalyfe und die hierzu nöthigen Reagentien beigè- geben, da sich au dice Prüfungsmetihode in cinzelnen Fällen, für rasche gquantitative Bestimmungen, als unentbehrlich herausgestellt hat. Unter B. folgen sodann die Arzneimiliel selbst, ihreErkennung und- Prüfung, wobei sie zahlreiche in die Germanica noch nicht aufgenommene Mittel in den Kreis ihrer Betrachtung zieht. Dem cffiziellen Namen sind dabei alle wissenéwerthen Synonvme, die Namen der Pharmacopöen, welche das Mittel führen, und die Aequivalentformeln und Zahlen der CHe- mifalien beigegeben. Der Text bringt hierauf den Wortiaut der Pharm. Germ. in Kursivshrift, dazwis&en wünschenswerthe Erläute- runger, Zusäße und fritische vergleichende Bemerkungen ri@fichtli anderer Pharmacopsen, endlich die Anleitung zur Prüfung des Mittels auf seine geseblice Beschaffenheit. Die zweite Hälfte (Schluß) soll Ende diescs Jahres erscheinen.

Seit dem 20. Juni ziert, wie die „D. Z.* berichtet, das Haus Nr. 43 der Brodbânkengasse zu Danzig eine Marmortafel mit folgender Inschrift: „Jn dicsem Hause wohnte längere Zeit Joseph Freiherr v. Eichendorff, geborcn in Lubowiß bei Ratibor den 10. März 1788, +7 in Neisse den 26. November 1857. Dem Antenken des Dichters gewidmet von Schlesier in Danzig 1874." Der Dichter war durch fast 9 Jabre Bewohner dieser Stadt; 1821 trat er als Nath inzdie Danziger Regierung ein.

Von den durch Hartung und Sohn in Leipzig verlegten „Zeittafeln zur Kirhengeschihte“ des Prof. d. Theol. Her- mann Weingarten in Marburg (8. 11 B.) ist eine 2. verbes- serte und vermehrte Auflage veröffentlichßt worden. Die Ver- mehrungen bestehen namentlich in dem neu hinzugefügien Register, das die Brauchbarkeit dieser für das akademis{-theologisde Studium als Hülfsmittel für kirchen‘; iftorische Vorlesungen und Repetiticnen Lestimmten Schrift wesentlich erhöht. Mebrfache Veränderungen und Verbesserungen bat der Abschnitt der alten Kirchenges{ichte erfahren, während die Geschichte der neuesten Zeit durch die Thatsachen der jüngsten Vergangenheit vervollständigt ift, welche bedeutungs- und hoff- nungsrolle Wendepunkte in der Kirchengeschichte bezeichnen.

Von dem der Dresdener Gemäldegallerie gehörenden bekann- ten Bilde Tizians der „Zinsgroschen" (il Christo della moneta) ist von dem in Berlin lebenden Kupferstecher Gustav Eilers cin wohlgelungener neuer Stich (} der Originalgröße) in Linuienmanier soeben beendet worden.

In Württemberg haben in ten leßten Tagen des Juni heftige G ewitter, ven Regenstrêömen begleitet, viel Schaden ange- richtet. Der Neckar, die Fils, die Glems, die Würm, die Murr, der Kocher sind über ihre Ufer getreten und haben viel Heu fortgeschwemmt, die üppig stehenden Saatfelder gelagert, auch sonst Schaden gethan.

| Bescnders hart betroffen wurde am 28. Juni Abends Blaubeuren.

Auf der Alb war ein gewaltiger Wolkenbruch niedergegargen, und das Thal - bot bald einen schrecklihen Anblick dar. Ein wilder Strom, der von Minute zu Minute höher anschwoll, braufte durch die Stadt, eine Menge Geröll mit sich führend, fo daß die Hauptstraße der Stadt ein Bild der Verwüftung

nd L | bot. Ein Verlust von Menschenleben ift, so viel b-kannt, nit zu 1che Verlagsbuchhandlung [Stricker] in Berlin) hat folgen- |

beklagen.

Heinrich T. verlieh fie hierauf än Richard v. Rivers, Grafen ven Devonshire, dessen Nachkerkmen sie bis 1261 besaßen. Von Hein- rich VI. erhielt die Insel 1445 der Herzeg Heinrich von Warwick

und nah dessen Tode 1466 Eduards IV. Schwiegervater Graf Rivers. |

Heinrich VII. verlich sie an Neginald Bray gegen einen Zins ven 300 MEk.

Das Königlich Württembergishe Statistish-Topo- graphische Bureau.

Der Ober-Finanz-Rath v. Riecke, welher am 9. Juli 1873 zum Vorstand des Königlih Württembergischen Statistish-Topo-

graphishen Bureaus ernannt worden is, hat in der Sizung vom 21. März d. I. über die Geschihte und Aufgaben des Instituts einen (in den Württembergischen Jahrbüchern für Sta- tistik und Landeskunde, Jahrgang 1872, Stuttgart XI1. H. Linde- mann 1874 abgedruckten) Vortrag gehalten, dem wir Folgendes entnehmen:

1820 errichtet, und in dasselbe zuerst als wissenschaftlihes Mit- glied Iohann Daniel Georg Memminger berufen worden. am 28; Mai 1818 war auch die Landesvermessung angeordnet worden. Am 15. Februar 1822 folgte die Gründung des Vereins für Vaterlandskunde. Die Anregung zu diesen drei in enger Weihselbeziehung stehenden, die Förderung der Kenntniß unseres Heimathlandes bezweckenden Instituten hatte Finanz-Minister von Wecherlin gegeben, und auch die nähsten Amtsnalhfelger des- selben, insbesondere von Herdegen, bewahrten ihnen fortgeseßt ein eingehenderes Interesse. Hieraus erklärt sh historisch die Unterordnung des statistisch-topographishen Bureau unter das Finanzdepartement. Der Verein für Vaterlandskunde hat eine selbfiständige Thätigkeit niht zu entfalten vermocht, sih vielmehr von vornherein an das Bureau angelehnt. Die Landesvermes- sung ist im Jahr 1850 vollendet worden. So ift denn unserem Bureau immer mehr und s{ließlich allein die Pflege der Landes- kunde als Aufgabe zugefallen, zumal seitdem in Folge der höh- sten Entschließung vom 2. Juni 1856 ausdrücklich die Ver- \{chmelzung des Vereins für Vaterlandskunde mit dem Bureau und der Eintritt der Mitglieder des Vereins in das Bureau als außerordentlihe Mitglieder des letzteren bestimmt worden ist. Jett erhielt auch das Bureau, aus Veranlaffung der durch Paul Sick besuchten ersten internationalen ftatistishen Kongresse von Brüssel und Paris, eine veränderte Einrihtung, indem es \ih zugleih zur statistishen Centralkommission, zur Centrasstelle für die Landesftatiftik erweiterte. Von da an tritt allerdings die Thätig- keit für die Statistik mehr und mehr in den Vordergrund. Eine aus\{ließlich statistishe Behörde ist das Bureau aber darum doch nicht geworden, und durfte es niht werden, sollte sich dasselbe mit der hier nur angedeuteten historishen Entwickelung nit in

Auch über Thüringen hat sich in der Naht vom Sonntag zu Montag ein ‘vom Géwitkter begleiteter wolkenbruchartiger Regen ergofsen, welcher erst gegen 10 Uhr Vormittags naczulafsen begann. Die. Werra ist ausgetreten und hat die Wiesen, auf denen zum Theil das Heu eben geschnitten war, übers&wemmt. Von anderen Flüssen wird dasselbe gemeldet. y

Gewerbe und Handel.

Fürth, 28, Juni. Die Arbeitseinstellung der Metall- schlägeérgehülfen hat, den „F. N. N.“ zufolge, folche Dimensionen angenommen, daß zwei Dritttheile der Werkstätten gänzlich geslossen sind, während in den übrigen mit ganz geringen Ausnahmeu die Arbeit geber allein - fortarbeiten. Es befinden. si 125 Werkstätten dieses Gewerbes in hiesiger Stadt, die über 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigen. s

London, 1. Juli. (W. T. B.) Die Besißer von Kohlen- bergwerken im südlihen Yorkshire haben bes{lossen, den Lohn der Kohlergruben-Arbeiter um 10pCt. herabzuseßen. Män fürchtet, doß dieser Beschluß den Strike von 20,000 Arbeite1n zur Folge haben werde. Die Eigenthümer der Eisenhämmer von Monmouth (im nördlichen Wales) wollen “die Löhne um 20 pCt. herabseßen. Die Besißer der Kohlenbergwerke werden fi Se Rk voraussihtlich zu einer gleichen Reduktion der Löhne veran» aßt sehen.

Verkehrs-Anstälten.

Auf der JIndo - Europäischen Telegraphen - Linie wurden im Monat Juni d. J. an gebtührenpflihtigen Depeschen be- fördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nah Persien und Indien 1355 Stück; b. aus Persien und Indien nah London, dem übrigen England und Amerika 1289 Siück; c. vom curopäischen Kontinent exklusive Rußland nach Persien und Indien 118 Stück; 60. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent cxklusive Rußland 91 Stück; Summa 2853 Stück.

Die Einnahmen der bayerischeu Staatsbahnen be- trugen in den abgelaufenen fünf Monaten d. J. 10,733,419 Fl. 51 Kr. gegen 10,502,899 Fl. 28 Kr. in demselben Zeitraume des Vorjahres, mithin in diesem Jahre mchr 230,520 Fl. 23 Kr. Die Babnlänge betrug im Monat Mai d. J. 2145 Kilometer, im entsprechenden Monate des Vorjahres 2078 Kilometer, mithin in diesem Jahre mehr 67 Kilometer.

Das Handelsamt in London hat vom Staatésekretär für auswärtige Angelegenheiten eine Devesche des britishen Konsuls in Galveston erhalten, welche den Wortlaut einer Proklamation des Gouverneurs von Texas mittheilt, wonach eine Quarantäne für die Küste tiescs Staates erklärt wird.

Aus dem Wolff’schen Telegraphen-Vüöreau.

London, Freitag, 3. Juli. Die deutshen Kriegsschiffe „Friedrih Carl“, „Ariadne“ und „Kronprinz“ sind gestern

Abend um 6 Uhr auf der Höhe von Ventnor angekommen und .

D

| nehmen die Direktion auf Spithead.

London, 3. Juli, früh. Unterhaus. Bei der Diskussion des Butt'shen Antrages betreffend die Errichtung eines irischen Parlamentes erklärte Disraeli, er bekämpfe diesen Antrag, weil durch denselben die höchsten Interessen Englands in Frage gestellt würden, er bekämpfe ihn, weil dies durch die Rück-= sicht auf die Wohlfahrt sowohl Irlands selbs, als auch Englands und Schottlands dringend geboten sei, endli aber deshalb, weil bei der * großen Krisis, deren Herein- brehen vielleicht näher fei, als man vermuthe, er die Nation einig und fest zusammengeshlossen zu sehen wünsche, und er die Ueberzeugung habe, daß die Annahme des Antrages eine Zer- stückelung des Königreichs und eine Zerstörung des Reichs herbei- herbeiführen werde. (Lebhafter Beifall.)

Portsmouth, Freitag 3. Juli, Morgens. Ihre Kaiser- lihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und

| die Kronprinzessin des Deutschen Reichs sind, geleitet | von dem Panzergeshwader, heute früh in Spithead eingetroffen.

New-York, Freitag, 3. Juli, Morgens. Nah dem von der neu errichteten Baumwollbörse in New-Orleans erstatteten Berichte ist die Baumwollernte in Folge der wenig günstigen Witterung bisher niht unerheblih zurückgeblieben.

Widerspruch versezen. Auch für die Zukunft muß der Rückblick auf die Geschichte unseres Instituts fortgeseßt die entscheidende Bedeutung behalten, daß wir unsere Aufgabe weiter zu fassen haben und, troß der in legter Zeit namhaft gesteigerten Anfor- derungen an die Statistik, unseren Beruf außerdem auch in der Pflege der Landesgeschihte und wenigstens eines wesentlichen Theils der Landestopographie, mit Einshluß der Meteorologie, ncch werden erkennen dürfen.

Bei dieser Auffassung der dem siatistish-topographishen Bureau angewiesenen und zukommenden Stellung befinde ih mich im Einklang mit den Bestimmungen des Bureauftatuts vom 5. Juni 1856. Nach §. 1 desselben besteht unsere Auf= gabe darin, ‘Notizen zu sammeln und methodisch zu ordnen über alle gesellshaftlihe und ftaatlihe Erscheinungen, deren übersicht- lihe Kenntniß für die Staatsregierung und die Wissenschaft von Wichtigkeit sein kann. Wir find ferner berufen, für die Ver-

| breitung derjeni ände, wel tni Das Katiftisch-topoaupbische: Bureau: (f aur: 28: Rovsiher | breitung derjenigen Gegenstände, welche zur Kenntniß des Landes

und der öffentlihen Verhältnisse dienen, durch Publikationen zu

| sorgen. Schon | sorg

Die ftatistishe Aufgabe des Bureau begreift nah §8. 2 des Statuts sowohl

a. die allgemeine Landesstatistik in Beziehung auf Grund und Boden, Bevölkerung, Feldbau und Viehzucht, Gewerbe und Industrie, Handel und Verkehr, als auch

b. die administrative Statistik, insbesondcre bezüglih der inneren Verwaltung, der Rechtspflege, des Kirhen- und Shul= wesens, des Staatseinkommens und des Staatsaufwandes.

In topographisher Beziehung gehören, nah §. 3 des Sta- tuts, zu den Arbeiten des Bureau

a. die Fortführung und Vervielfältigung der auf Grund der Landesvermessung bearbeiteten Karten,

b. die Vollendung der nach ODber-Amtsbezirken abgetheilten Beschreibung des Königreichs,

c. die Zusammenstellung der meteorologishen Beobachtungen.

Auch ift die Kanzlei des Bureau mit der Redaktion des periodisch herauszugebenden Hof- und Staatshandbuchs beauftragt.

Den Beruf füx die Landesgeschichte hat das statistisch-topo- graphishe Bureau gewissermaßen als das Erbtheil von dem seit 1856 mit ihm rerschmolzenen Verein für Vaterlandskunde überkommen, soweit er nicht {hon von vornherein, z. B. nah dem Plan der Ober-Amtsbeschreibungen, ihm unmittelbar ange- wiesen gewesen ift.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Vèrlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen- und Handelsregister - Beilage Nr. 114),

sellschaft darauf angetragen ift, ihr zur

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

H 154,

Ie I

Königreich Preufßen.

R edin wegen Ausgabe von 94 Millionen Thaler Prioritäts- vligationen ITT. Serie der Hannover - Altenbekenex Eisenbahn- Gesellschaft.

Vom 19. Juni 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von Seiten der Haunover-Altenbekener Éisenbahn-Ge- y Beschaffung der Mittel für den Bau der Nebenlinien und Anschlußgleise der Eisenbahn von Hannover nach Altenbeken, zur Erweiterung der Gleis- und Bahn- hofsanlagen und zur völligen Fertigstellung dieser Lini-, fowie zur Vollendung und betriebsfähigen Ausrüstung der Bahn von Löhne nach Vienenburg die Ausgabe auf den Inhaber lautender Prioritäts- Obligationen im Nominalbetrage von 9} Millionen Thaler (bu&stäb- lich Neun und ein Viertel Millionen Thaler) zu gestatten; außerdem

au die SigDe hte aer Zens Eisenbahn-Gesellschaft für die Ver-*

zinsung diefer Anleihe nach Maßgabe des nachstehenden §. 3 die Ga- rantie übernommen hat, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Ge- seßes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 (G. S. S. 1518) durch gegenwärtiges Privilegium Un'ere landesherrlihe Genehmigung zur Emisfion der erwähnten Obligatio- nen unter nachstehenden- Bedingungen ertheilen :

S. 1. Die auf Höbe von 9,250,000 Thlr. zu emittirenden Obli- gationen werden unter fortlaufenden Nummern nach dem beigefügten Schema T. unter der Bezeichnung

«Prioritäts - Obligation I1L' Serie der Hannover -Altenbekener

isenbahn-Gefellschaft*

ausgefertigt. Dieselben zerfallen in Apoints von 1000 Thlr., 500 Thlr. und 100 Thkx,, deren Stückzahl für jede Sorte durch den Ver- waltungsrath der. Hannöver-Altenbekener Eijenbalbn-Gesellschaft be- stimmt wird. Jeder tion werden Zinscoupons für zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von zehn Jahren nah den weiter beigefügten Schematen IT. und III. beigegeben. Die Coupons, sowie der Talon werden alle zeha Jahre auf besonders zu erlafsende Bekanntma{ung erneuert.

Auf der Rüdseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi- legium abgedrudckt. y

S. 2. Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier einhalb Pro- zent jährlih verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen post- numerando am 2. Januar und 1. Juli jedcn Jahres an der Haupt- fasse der Gesellschaft, sowie an dea durch den Vorstand der Gesell- schaft êffenilih bekannt zu machenden Zahlstellen gezahlt.

Zinsen, deren Erhel ung” innerhalb 4 Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahrs seit tr Fälligkeit an gerechnet, nit geschehen ift, ver- jähren zum Vortheil der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft.

Werden Talons nicht binnen Jahresfrist nach dem Fälligkeitstage des ersten der neu zu erhebenden Coupons präsentirt, so werden die- selben werthlos, und es erfolgt die Ausgabe der neuen Coupens nebst Talons nur noch an die Inhaber der Obligationen.

S. 3, Die Inhabér der Obligationen sind auf Höhe der- darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft und daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen fich an das ge- sammte jeßige und fünftige Vermögen der Gesellschaft und dessen Er- träge mit unbedingtéc Priorität vor den Inhabern der Stammaktien, Staunm-Prigritiie und der dazu gehörigen Dividendenscheine zu halten.

Ein Vorzugsré{ht vor diesen Obligationen steht jedoch zu den in Folge des Allerhöchsten Privilegiums vom 11. März 1872 emittirten Prioritäts-Obligationen im Betrage von 2,250,000 Thlr. nebst Zinsen, sowie denjenigen. etwa künftig noch bis zum“ Betrage von höchstens 1,000,000 Thalern mit Genehmigung der preußishen Staatsregierung auszuschreibendea Prioritäts-Obligationen nebst Zinsen, auf welche das gedachte Privilegium für den Fall erstreckt worden ist, daß die Han- nover-Alteubekener Eiscübahn-Geselschaft von der Herzoglich braun- scchweigishen Staatsregierung die Kenzession erhalten sollte, ihre von Hildesheim nah dex brauns{weigishen Grenze projektirte Bahn bis zur Stadt Braunshweïg fortzuseßen.

Ein ferneres Vor adrecdt vor diesen Obligationen gebührt den auf Grund “des Allerhöch{ch\sten Privilegiums vom 12. Februar 1873 emittirten Prioritäts-Obligationen von 3,500,000 Thlrn. nebst Zinsen. Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstück&e verkau- fen. Dîes Veräußerungsverbot bezieht sich jedoch nicht auf die außer- halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundftücke, auch nit auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an andere juristishe Personen zu éffentlicen Zwecken abgetreten wer- den möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis dar- über erfordern jsellten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nit, genügt ein Attest des betreffen- den Eisenbahn-Kommissariats. Für die Verzinsung der Obligationen zu jährli 43 Prozent vom 1, Januar des auf die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn von Löbne na& Vienenburg folgenden Jahres an, bis zu welhem Zeitpunkt die Verzinsung aus dem Bau- fonds erfolgt, hat die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft in der Art die Garantie übernommen, daß fie für diese Zinsen mit dem Reinertrage ihres eigenen Unternehmens, und zwar prioritätis{ vor der Dividende auf ihre Stammaktien (Litt. A.) und Stamm- Priorität8aftien (Litt, B. und C.) haftet; jedoch unter der Beschrän- kung, daß die obige Zinsgarantie in dem Falle erlischt, wenn zehn Jahre nah einander ein Zuschuß zur Verzinsung der Obligationen von Seiten der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft nicht zu leisten gewesen ist.

„4 Dié N N onten werden vom Jahre 1882 ab in de Weise amortisirt, daß alljährlich zur Amortisation verwendet wird:

_a. der Ueberschuß des Neinertrages des Haunover - Altenbekencr Eisenbahn-Unternehmens über die Zinsen der in Rede stehenden Ob- ligationen, sowie über die Zinsen und die Amortisationsquote der den- selben voranstehenden Obligationen, bis zur Höhe von È Prozent des Nominalbetrages (46,250 Thlr.) ;

b. die aus dem Reinertrage des Hannover-Altenbckener Eisenbahn- Unternehmens aufkommenden Zinsen der amortifirten Prioritäts-Obli- gationen. i

Die Amoertisation bleibt jedoch auëgeseßt, wenn und so weit von Seiten der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft in Erfül- lung der übernommenen Garantie für das laufende Jahr ein Zuschuß ¿u leisten ist, oder soweit in früheren Jahren etwa geleistete Zuschüsse zu erstatten find. Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen werden alljährlich im Monat Juli zuerst im Juli 1881 durch das Loos bestimmt und ohne Verzug öôffent- lih bekannt gemacht. ly z

Bei der Ausloosung sind die Apoints zu 1000 Thlr., 900 Thlr. und 100 Thlr. nah dem Verhältniß ihrer Ge- sammtbeträge zu berücksihtigen. Soweit die zur Amortisation zu ver- wendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nähsten Amortisation reservirt. Der Hannover- Altenbekener Eijenbahn-Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisationsfonds zu ver- stärken, und dadur die Tilgung der Prioritäts-Obligationen zu be- \leunigen, Ee auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch die öffentlihen Blätter mit (6) scchsmonatliher Frist zu kündigen untd durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Auch ist es dem Ver- waltungsrathe der Gesellschaft unbenommen, die allmählihe Amorti-

Berlin, Freitag, deu 3. Juli

sation oder die Einlösung sämmtlicher Obligationen schon vor dem Jahre 1882 zu bewirken.

8. 59. Die Ausloosung der zu amcertisirenden Prioritäts-Obli- gationen geschieht durch ein Mitglied des jeweiligen Vorstandes der Hannover-Altenbekeuer Eisenbahn- Gesellschaft in Gegenwart eines Notars in einem 14 Tage vorher öffentlih bekannt zu machenden L zu welchem ten Inhabern der Obligationen der Zutritt ge-

attet ift.

8. 6. Die Auszahlung- der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar- ab in Hannover und an den. nach dem Ermessen des Vorstandes der Hannovér-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft etwa anderweitig ncch zu errichtenden und gehörig zu publizirenden Zahlstellen na dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts-Obliga- tionen gegen Aushändigung derselben * und der dazu gebörigen, uicht fälligen Zinscoupons und des Talons. Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt und zur Einlösuug der Coupons vcrwendet. Jm Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Zahlung der Zinsen einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welehen dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, bekanni gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts- Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt; d:efe Vernictung wird nach deren Ausführung dur die sffentlichen B!5t- ter bekannt gemacht.

Die in Folge d-r Kapital-Rückforderung von Seiten des Jaha- bers (S. 7) oder in Folge einer allgemeinen Kündigung Seitens der Gesellschaft (F. 4) eingelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gejellschaft wieder auszugeben befugt.

8. 7. Dié Juhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kavitalbeiräge anders, als na Maßgabe der in deñ §8. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu for- dern, ausgenommen :

a, wenn ein Zahlungstermin länger als 3 Monate durch Ver- |

schulden der Gefellichaft unberichtigt bleibt ;

b, wenn der Transportbetrieb auf sämmtlichen der Hannover- Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft gehörigen Eisenbahnen länger als 6 Monate aus Verschulden der Gesellschaft aufhört;

e, wenn die in §8. 4 und 6 festgeseßte Amortisation nicht ein- gehalten wird,

In den Prrern dás Kapital kam von dem Tagè ab, an welchem eiuer diefer

älle eintritt, zurückgefordert werden und zwar:

zu a. bis zur Zählung der betreffenden Zinêcoupons ;

zu b, bis zur Wiederherstellung des unterbroczenen Tranéport- etriebes. :

In-dem sub e. gedachten Falle ist eine dreimonatlihe Kündi- gungsfrist zu beachten, au fann der Jnhaber einer Prioritäts-Obli» gation von diesem Kündigungsrechte nur inuerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zablung des Amortisations- Quantums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaliung die nicht ein- gehaltene Amortisation nahholt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nah erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amor- tisirenden Prioritäts-Obligationen nachträglich bewirkt. s

S. 8. Diejénigen Prioritäts-Obligationen, welche autgeloost oder gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der näbfsien 10 Jahre von dem Vorstande der Haunever-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft alljährliß ciumal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlihen Aufrufe zur Realisirung ein, so exlisht ein jeder Anspruch aus denfelben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An- gabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäté-Obligationen von dem Vorstande der Gesellshaft öffentlich bekannt zu machen ist.

§. 9. Die Mortifikation äbhanden gekommener Obligationen ist gestattet und rihtet fh nach den in der allgemeinen Hanneverschen bürgerlihen Prozeß-Ordnüng für Schuld-Urkunden, die auf den Namen lauten, getroffenen Bestimmungen (§. 501 Nr. 5 der gedachten Prozeß- Ordnung). Zuständig für das Provokations-Verfabren ist das König- lihe Amtsgericht Hannover. Nach stattgehabter Mortifikation sollen Demjenigen, zu deffen Gunsten sie erfolgte, die abhanden gekommenen Obligationeti durch neue, auf seine Kosten ersetzt werden. Zinscoupôns und Talons können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden, jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Vorstande der Hannover-Alten- bekener Eisenbahn-Gefellshaft anmeldet und den stattgehabten Besitz in glaubhafter Weise darthat, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekom- menen Zinscoupon®e gegen Quittung - ausgezahlt werden. e |

§8. 10, Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen dur diejenigen Blätter, welche nach §. 13 des Statuts der Hannover-Altenbekener Eifenbahn-Gesellshaft in den Angelegenheiten dieser Gesellschaft benußt werden. Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrlihe Privilegium Allerhöchst- eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insicgel ausfer- tigen lassen, ohne jedoch dadurch den Juhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. L

Das gegenwärtige Privilegium ift durch das Amtsblatt für Han- nover und das Amtsblatt der Königlichen Regieräng zu Magdeburg auf Kosten der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von diesem landesherrlichen Erlasse in die Geseß-Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Bad Ems, den 19. Juni 1874.

(L. S) Camphausen.

Wilhelm. Dr. Achenbach.

Schema I. e s / Prioritäts-Obligation ITT, Serie

der Line S Eisenbahn-Gesellschaft r Thaler Courant.

Der Inhabér dieser Obligation hat an die Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft Thaler Kapital, verzinslich alljähr- li mit 43 Prozent, zu fordern als Antheil an dex dur Allerhöchstes Privilegium vom genehmigten Anleihe von 9,250,000 Thlr. Für die Verzinsung der Auleihe hat die AUSLI En Drivilefues Eisenbahn-Gesellschaft in dem im §. 3 des Allerhöchsten Privilegiums näher bestimmten Umfange die Garantie übernommen.

Hannover, den . : 18 Magdeburg, den h Der Verwaltungsrath Das Direktorium der Hannover-Altenbekener der Magdebüurg- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Eisenbahn-Gesellschaft. (Facsimile der Unterschriften (Facfimile von drei Unter- von drei Mitgliedern des schriften des Direktoriums.) Verwaltungsraths.) ; (Trockener Stempel von Magdeburg-Halberftadt.)

Schema II. Zins-Coupon

zur Prioritäts-Obligation 11. Serie der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- Gesellschaft.

âllen a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nit, |

S744,

Der Inhaber dieses Zinêcoupons empfängt gegen dessen Rückgabe vom . . ten 18 . . an die- Zinsen der vorerwähnten Obliga- tion für das Halkfiahr vom Ds... 2. Mt Thaler Silbergroschen bei der Hauptkasse der Gesellschaft und den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Zahlstellen.

Hannover, den O

VBerjöhrt am (Trockener Stempel.)

31, Dézeinber 18 (Firma des jeweiligen Vorstandes.) (Facfimile der Unterschrift-n von drei Mitgliedern des Vorstandes.)

Schema IlTI. Talon

zur ; E Ptioritäts-Obligaticn TIT. Serie der Hannover-Altenbekene: Eisenbahn- Gesellschaft. Nr

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen als Quittung geltende Rückgabe zu der vorerwähnten Obligation der Hannover- Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft die . . te Serie Zinêcoupons für die Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Hauplkasse_der Gesellschaft und an

| den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen, sofern nit

von dem Inhaber der Obligation rechtzeitig Widerspru dagegen er- hoten ist. Im Falle eines folchet Widerspruchs erfolgt die Aushän- digung an den JInhaber der Obtigation.

Ift dieser Talon nicht: bis zum... - . . - präsentirt, so wird derselbe werthlos, und erfolgt die Aushändigung der neuen Cou- pons und Talons nur noch an den Inhaber der Obligation.

Hannover, den 1A

(Firma des jeweiligen Borstandes.} (Trockcner Stempel.) (Facsimile der Unterschriften von drei

Mitgliedern des Vorstandes.)

Geseß, betreffend . die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 90,600,000 Thalern zur Erweiterung des Staats-Eisenbahnneßes. Bom 17. Juni 1874,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser dcs Landtages was folgt:

F. 1, Es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel ge- gewährt für den Bau der Bahnen: 1) von Insterburg über Darkeh- men, Goldap und Oleko nah Proftken zum Anschluß -an die Ruf- siche Bahn von Bialystock nah Grajewo mit 7,650,000 Thalern, 2) von Jablonowo über Graudenz nach Laskowiß mit_ 5,600,000 Tha-

| lern, 3) von einem Punkte an der Stargard-Posener Bähn zwischen | Rokietnice und Posen über Schnädemühl nach Belgard, Rügénwal-

dermünde und Stolpmünde mit 18,500,000 Thalern, 4) .von Ditters- bach über Neurode nach Glaß mit 8,050,000 Thalern, 5) von Caffel über Helsa nach Waldkappel zum Anschiuß an die Bahn von Ber- lin nach Weßlar mit 4,500,000 Thalern, 6) von Dortmund nah Oberhaufen resp. Sterkrade nebst Zechenzweigbahnen mit 6,300,000 Thalern; im Ganzen- 50,600,000 Thaler.

S. 2. Die Ausführung der Bahnen erfolgt durch den Minister für Handel, Gewerbe und öcffentliche Arbeiten.

8. 3. Der erforderliche Geldbetrag von 50,600,090 Thalern ist durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschrei- bungen aufzubringen. Der hiervon jährlich - flüssig zu machende Be- trag ist im Staatshaushalts-Etat vorzusehen. Im Jahre 1874 find niht mehr als 5,000,000 Thaler, im Jahre 1875 nicht mebr als 10,000,000 Thaler zu verwenden.

Wann, dur welche Stelle, und in welhen Beträgen bis zur Erfüllung der nah den vorstehenden Bestimmungen zuläsfigen Sum- men, zu welchem Zinsfuß, zu w:lchen Bedingungen der Kündigung und zu welchén Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und depofitalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Gesez-Sammlung Seite 1197) zur Anwendung.

8. 4. Jede Verfügung über die im §. 1 bezeichnet-n Eisen-

bahnen dur Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu- stimmung beider Häuser des Landtages. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 17. Juni 1874. (B. S) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Dr. Falf. von Kameke. : Zugleih für das Ministerium für die landwirtbschaftlichen Ange- legenheiten: Dr. A cchenba ch.

Summarische; Uebersiht( über die Zahl de Studirenden auf der Königlichen Georg-Augusts- Universität zu Göttingen im Sommersemester 1874 nach der am 29. Mai 1874 veranstalteten Zählung. Im vorigen Semester sind inimatrikulirt gewesen (1000 + 10 =) 1010, davon sind abgegangen 331, es sind demnach geblieben 679, hierzu sind in diesem Semester gekommen 327, die Gesammtzahl der immatrikulir- ten Studirenden beträgt daher 1006; die evangelish-theologische Fa- kultät zählt Preußen 76, Nichtpreußen 20, zusammen 96; die juri- stische Fakultät zählt Preußen 194, Nichtpreußen 103, zusammen 297 ; die mediciniiche Fakultät zählt Preußen 100, Nichtpreußen 35, zusammen 135; die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 257, b, Preußen ohne Zeugniß der Reife nah 8. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 95, zusammen Preußen 392, c. -Nichtpreußen 126, zusammen 478, Summa 1006. Unter den Immatrikulirten der philösophischen Fakultät befinden fich 17 Preußen und 4 Nichtpreußen, welche - dem landwirthschafttichen Jn- fiat angehören. -Außer den immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berëtigt 2, und einzelne Vorlesungen besuchen außerdem noch 4. Es néhmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 1012.

Neichstags - Angelegenheiten.

Die Wahl eines Abgeordneten zum Deutschen Reichstage für den 4. Aachener Wahlbezirk (Düren-Jülich) an Stelle des Frei- errn v. Leykam, der wegen Krankheit sein Mandat niedergelegt hat, ist auf Montag, den 13. Iuli, anberaumt.

Landtags- Angelegenheiten.

Für den 7: Wiesbadener Wahlbezirk (Unt erlahnkre is) dessen Vertreter im Abgéordnetenhaufe, Gutsbesißer Born, aus Gesundheits- Rücksichten sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Ersaßwahl auf den 22. Juli anberaumt worden.