1874 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

niß der Reife nach §. 36 deff. Reglements 2, Preußen 200, d. Nicht- preußen 7, zusammen a.— d. 207, Summa wie oben 442. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Afademie als nur zum Hören der Vorl-sungen berechtigt, mit spezieller Genehmi- gung des zeitigen Rektors 9, die Gesammtzahl der nicht immatri- kulirten Zuhörer ift demna 9; es nehmen mithin an den Vorlesun- gen überhaupt Theil 451.

Beförderungen in der Armee 1874.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. stehenden Deer. :

Ems, 25. Juni. v. Platen, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 10, in das Füs. Regt. Nr. 33, Wex, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, in das Inf. Regt. Nr. 111, Braun, Port. Fähnr. vom 3. Garde- Gren. Regt. zum Drag. Regt. Nr. 16, verseßt. Hamm, Major, ag- greg. dem Inf. Regt. Nr. 115, in das Inf. Regt. Nr. 70 einrangirt. P ierer, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 70, unter Ver- leibung des Charafters als Major, dem Regt. aggregirt. Wegener, Houptm. vom Inf. Regt. Nr. 70, unter Entbindung von seinem Kommando als Adjut. der 13. Inf. Brigade, zum Comp. Chef er- nannt, Aldenkortt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, als Adjut. zur 13. Inf. Brigade kommandirt.

Ems, 27. Juni. Schach v. Wittenau, Major und etats- mäßig. Stabsoffizier im Drag. Regt. Nr. 20, mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 23, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Oehlwang, Major und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 20, zum etatémäß. Stabtoffiz. im Regt. ernannt. Gr. v. Klinckowstroem, Pr. Lt. im Drag. Regt. Nr. 20, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjut. der 3. Kav. Brigade zum Rittm. und Escadr. Chef be- fördert. Frhr. v. Münchhausen, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, a!s Adjutant zur 3. Kav. Brigade kommandirt. Gr. v. Blumen- thal, Major und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 9 und Göichel, Mojer und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 8, Patente ihrer Charge verliehen.

B. AbschGieds3bewilligungen 2c. 1) Im stehenden Heer.

Ems, 27. Juni. Göôtte, Major a. D., zuleßt im Ivf. Regt. Nr. 42, der Anspruch auf Civilversorgung bewilligt. v. Rhade, Rittm. a. D., zuleßt im Kür. Regt. Nr. 7, anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung ertheilten Auésiht auf Anstellung in der Gensd’armerie, die Auésicht auf Anstellung im Civildienst bewilligt.

Ems, 29. Juni. v. Knobelsdorff-Brenkenhoff, Sec. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 3, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee - Uniform der Abschied bewilligt. v. Petzolt, Oberst-Lt. a. D., zulcßt Major im Gren. Regt. Nr. 3, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen feiner bisherigen Uniform, in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere verseßt.

2) In der Reserve und Landwehr.

Ems, 27. Juni. Kuttert, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Nr. 40, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 3. Juni. Sec. Lt. a. D. v. Weger, kontreollführender Kafernen-Insp. in Schweidniß mit der erdienten Pension in den Ruhestand verseßt.

Den 6. Juni. Pleuß, Proviant-Amts-Kentroleur in Olden- burg, mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

Den 13. Juni. Gubat, interim. Kasernen-Jnsp. in Coblenz, zum Kasernen-Jasp. ernannt.

Den 15, Juni. Pr. Lt. a. D. Sauerhering, Kasernen- Insp. voy Cöln nach Berlin, Ruth, Kajernen-Insp. ven Wesel nach Cóôln, Herkner, Kasernen-Jnsp. von Stral}und nah Weset verseht.

Den 16. Juni. Schmidt, Zablm. des 1. Bats. Jnf. Regts. Nr. 17 mit Penficn in den nahgesuhten Ruhestand verseßt.

Den 18. Juni. Sciemann, Provianimstr. in Münster nach Brandenburg, Scharff Tk, Proviantmstr. in Brandenburg nach Münster, verseßt.

Den 19. Juni. Weidner,-Garnison-Verwalt. Ober-Inspektor in Magdeburg, zum Garnison-Verwaltungs-Direkter ernannt

_Den 20. Juni. Servée, Zahlmeister des Füs. Bataillons Infanterie-Regiments Nr. 19, zum Feld-Art. Regiment Nr. 20, Jacobi, Zahlmstr., bisber im Commandc-Verhältniß bei dem Füs. Bat. Jnf. Regts. Nr. 19, zu diesem Bat. verseßt. Kretschmer, Zablmstr. Aspirant vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 19, zum Zahl- meister beim Füs. Bat. des Gren. Regts. Nr. 7 ernannt. Henne- berg, Proviantmftr. ad int. in Wittenberg, zum etatêmäß. Provtant- meister ernannt. Morawski, interimist. Kasernen-Jnspektor in Met, zum Kasernen-Inspektor ernannt. Hild, Zahlmstr. vom Füf. Bat. Inf. Regt. Nr. 53, zum F4d-A:till. Regt. Nr. 7 versebt. Lowfke, Zahlmstr, Aspirant, zum Zahlmeister beim Füsilier-Ba- taillon Infarterie-Regiments Nr. 53 ernannt. Schilgen, vormal. Rechuungéführer, zum Zahlmeister beim Feld-Aitillerie-Regiment Nr. 26 ernannt.

Den 22. Inni. Knöbliche, Zahlmstr. Aspirant vom Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 113, zum Zahlmstr. beim 2. Bat. Gren. Regts. Nr. 110, ernannt. Horn, Zahlmstr. Aipirant, zum Zahlmstr. bei dem 1. Bat. Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. ernannt. Ha!ée, Pr. Lt. a. D., kentreleführender Kasernen-Jnspektor in Glogau, nah Schweidniß, Muche, Kasernen-Jnspektor in Meß, nah Glogau ver- jeßt. Werner, interim. Kajernen-Juspektor in Straßburg, zum Kasernen-Inspektor ernannt.

Den 23. Juni. Schrage, Zahblmstr. vom 2. Bat. Füsilier- Regiment Nr. 39, zum Feld-Artillerie-Regiment Nr. 22 verseßt.

Militär - Justiz- Beamte. Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre. Den 20. Juni 1874: a ehm, Ober- und Garnison-Auditeur in Rastatt, mit Pension auf seincn Antcag in den Ruhestand versctt

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 6. Iuli. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am 4. d. M., Vormittags, den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedri der Niederlande, Höchstwelcher nah dem bei Sr. Majestät eingenommenen Dejeuner um 11/5 Uhr Nachmittags nach Coblenz fuhr, um Ihrer Majestät dèr Kaiserin-Königin cinen Besuch abzustatten. Zur Tafel hatten unter Anderen Einladungen erhalten : der Minifter des Innern Graf zu Eulenburg, der tfommandirende General des I. Armee-Corps, General der In- fanterie Frhr. von Barnekow, der General-Lieutenant von Kraaß- Koschlau und der Polizei-Präfident von Berlin, von Madai. Nach aufgehobener Tafel nahmen Se. Majeftät den Vortrag des Geheimen Legations-Raths von Bülow entgegen.

Geftern hatten der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Polizei-Präsident von Madai Einladungen zum Diner erhalten.

Auf der Reise Sr. Majestät nah Coblenz und der Mainau werden auch d-r Chef des Militär - Kabinets, General - Major v. Albedull, und der Geheime Kabinets-Rath v. Wilmowski im Allerhöchsten Gefolge sih befinden.

In den Funktionen des Leiborztes bei Sr. Majestät dem Kaiser und König tritt von Coblenz ab insofern ein Wechsel ein, als am 7. d. M. der General-Arzt Dr. v. Lauer den Ge- neral-Stabsarzt Dr. Grimm ablösen wird.

Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben am Sonnabend zu Wagen von Sandown aus einen Ausflug nah Ventnor und Bonchurh gemacht.

Se. Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Wladi- mir von Rußland fam heute früh in Begleitung des Ad- mirals v. Bock und des Flügel-Adjutanten Grafen Paul Schu- waloff aus Frankfurt a. M. hier an, fuhr mit der Verbin- dungsbahn nach dem Osftbahnhof, nahm dort das Frühstück ein und reiste mit dem Früh-Kourierzug nach Rußland weiter.

Des Kaisers und Königs Majestät haben dem katholishen Pfarrer Hagemann in Christiania, Norwegen, zum Bau eines Sch:lhauses für die dortige, größtentheils Zög- linge deutsher Abkunft unterrihtende katholishe Shul- und ErziehungSsanfstalt eine einmalige Beihülfe von 2000 Mark Reichsmünze aus einem bei der Reichshauptkasse zur Disposition stehenden Fonds zu bewilligen geruht.

Der Bundesrath hat in der Sißzung vom 11. Juni d. I. §. 304 der Protokolle beschlossen, daß die Anlagen A. und B. zu den Bestimmungen über die Gewährung einer Zollvergütung für die zum Schiffsbau verwendeten metallenen Materialien (Anlage zu Nr. 12. 2. des Schluß-Protokolls zum Zollyereinigungsvertrage vom 4. April 1853) fortan mit einigen Abänderungen in Anwendung zu bringen find. Die berihtigten Anlagen A. und B. werden durch die Amtsblätter veröffentlicht werden.

Der von dem Bundesrath genehmigte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung der Strafprozeß- Ordnung, wie er aus der Berathung der 30. Sißung des Bundesraths hervorgegangen ift, enthält 12 Paragraphen. §8. 1 hâlt den Termin für die Einführung der Strafprozeß-Ordnung offen. §. 2 bestimmt, daß die erforderlihen Anordnungen, um die JIahreslisten der Schöffen und der Geshwornen bis zu einem beftimmten Termin nah den Vorschriften des Gerichtsverfafstngs- geseßes herzustellen, insbesondere die Bezeichnung der Behörden, welche hierbei die den Amtsrichtern und den Landgerichten zu- gewiesenen Geschäfte wahrzunehmen haben, durch die Landes- justizverwaltung zu erfolgen hat. Nach §. 3 findet die Straf- prozeß-Ordnung auf alle Strafsachen Anwendung, welche vor die ordentlihen Gerihte gehören. Insoweit die Gerichts- barkeit in Strafsachen, für welhe besondere Gerichte zu- gelassen sind, durch .tie Landesgeseßgebung den ordent- lichen Gerihten übertragen wird, kann diefer ein ab- weichendes V-rfahren gestatten. 4 - lautet: „In An- sehung der Landesherren und der Mitglieder der landes- herrlihen Familien, sowie der Fürstlihen Familie Hohenzollern finden die Bestimmungen der Strafprozeß-Ordnung nur insoweit Anwendung, als nicht besondere Vorschriften der Hausvcrfas- sungen oder der Landesgescße abweichende Bestimmungen ent- halten. Nach §. 5 werden die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgeseße durch die Strafprozeß-Drdnung nicht berührt. Da- gegen treten nach §. 6 die prozeßrehtliGen Vorschriften der Landesgeseße für alle Strafsachen außer Kraft, deren Entschei- dung in Gemäßheit des §. Z nah den Vorschriften der Straf- prozeß-Ordnung zu erfolgen hat, insoweit nicht in der Straf- prozeß Orcknung auf fie verwiesen if. Unvberührt bleiben die landesgeseglihen Bestimmungen 1) über die Voraussezungen, unter welhen gegen Mitglieder einer geseßgebenden Versamm- lung während der Dauer einer Sißungsperiode eine Straf- verfolgung eingeleitet oder fortgeseßt werden kann; 2) über diz Vorausseßungen, unter welchen die Strafverfolgung öffent- liher Beamten wegen der in Ausübung oder in Ver- anlassung der Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen ftattfindet; 3) über das Verfahren bei Zu- widerhandlun1en gegen die Geseße über das Vereins- und Ver- sammlungsreht; 4) über das Verfahren im Verwaltungswege bei Uebertretungen, wegen deren die Polizeibehörden zum Erlaß einer Strafverfügung befugt find, und bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentliher Abgaben und Gefälle, insoweit nicht die §8. 381, 382 und 386 bis 389 der Strafprozeß-Ordnung abändernde Bestimmungen treffen. Die S8. 7—10 enthalten Uevergangsbestimmungen. S. 11 be- stimmt: Auf die Strafvollftrekung finden die Vorschriften der Strafprozeß-Ordnung Anwendung, auch wenn die Strafe nah den bisherigen Vorschriften über Strafverfahren erkannt ist, und 8. 12 lautet: Geseg im Sinne der Strafprozeß-Ordnung und dieses Gesetzes is jede Rehtsnorm.

Ueber die Frage, ob den Amtsvorstehern, da sie die örtilihe Polizei im Namen des Königs ausüben und dur ein ftaatlihes Organ unmittelbar ernannt werden, das Prädikat „Königlih“ im geschäfilihen Verkehre beizulegen, hat \ich der Minister des Innern in einem Cirkularerlaß vom 15. v. M. verneinend, wie folgt, ausgesprochen:

Die Stellung der Amtsvorsteher unterscheidet \sich unge- achtet ihrer Ernennung durch ein staatlihes Organ wesentli von der Königlicher Beamten.

Während die vom Oberhaupte des Staates oder in dessen Auftrage von einer fstaatlihen Behörde ernannten Königlichen Beamten als berufsmäßige Beamten fungiren, als solche aus der Staatskasse eine Besoldung beziehen und der Disziplin staat- liher Behörden unterworfen sind, verwalten die Amtsvorsteher ihr Amt als ein unbefoldetes Ehrenamt fraft eines ihnen unter Mitwirkung der Kreistage vom Staate dauernd ertheilten Auf- trages. So weit dieselben eine En‘shädigung für Amtsunkoften in Anspruch nehmen, empfangen sie dieselbe nicht unmitielbar aus der Staatskasse, sondern aus den auf Grund des Geseßzes vom 30. April v. Is. den Kreisen vom Staate gewährten Do- tationen, bezichungsweise aus den von den Amtsangehörigen zu diesem Behufe aufzubringenden Beiträgen. Auch sind die Amts- vorsteher in disziplinarisher Beziehung nicht den Staatsbehörden, sondern den Organen der Selbstverwaltung, den Kreisausshüssen und Vermwaltungsgerichten unterstellt.

Ebenso wenig läßt fih aus dem Umstande, daß die Amts- vorsteher die Ortspolizei im Namen des Königs ausüben, die Eigenschaft derselben als Königlihe Beamte herleiten. Sie stehen in dieser Beziehung den Bürgermeistern der Städte gleich, in Betreff deren bereits durch den Cirkularerlaß vom 23. August 1852 bestimmt worden if, daß fie sich des Prädikats „König- liher Polizeiverwalter“ nicht bedienen dürfen.

Eine Deputation der Stadt Chemnitz, besteßend aus: Bürgermeister Müller, Stadtrath Focke, Stadtrath Seyfect, Stadt- verordneten-Vorstehor Dr. jur. Enzmann und den Stadtverord- neten Ancke und Dr. med. Eichhorn, überreihten am 2. d. M. dem Reichskanzler Fürsten von Bis mar&ck das kunstvoll in Erz gegossene Dipiom des Ehrenbürgerrechts ihrer Stadt.

Der Königlich \sächsische Gesandte und Bundes-Bevoll- mättigte von Nostißz-Wallwißz hat gestern eine längere Urlaubsreise angetreten.

Der General-Major und Inspecteur der 2. Ingenieur- Inspektion Dieterich hat fich zur Inspizirung der Pionier- Bataillone und Festungen im Bereiche der genannten Inspektion auf Dienstreisen begeben.

Der General-Major und Chef der Abtheilung für die Armee-Angelegenheiten im Kriegs-Ministerum von Hartmann ist von seiner Dienstreise aus Süddeutschland hierher zurückgekehrt.

Der Oberst und Commandeur im Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiment von Wussow hat fih behufs Beiwohnung der russishen Truppenübungen bei Warihau und St. Petersburg dorthin begeben, ebendahin werden noch der Oberst und Chef des Generalftabes des Garde-Corps Bron sart- von Schellen- dorff, der Oberst-Lieutenant und Bataillons-Commandeur im Garde-Füsilier-Regiment von Sanigz und der Major im Kriegs- N fommandirt zum Militär-Kabinet, Fassong, ab- reisen.

Der Fürst Paul Demidoff, Herzog von San Donato, ift am Sonnabend Abend aus Paris hier eingetroffen und gestern Abend nah Warschau abgereist.

Der Kaiserlich russische General-Adjutant Graf Bara - noff ift gestern Abend aus St. Petersburg hier angekommen nnd im Hotel Royal abgestiegen.

Der Kaiserlich ruffishe Oberst von zur Mühlen is behufs Administrations - Studien hierher kommandirt worden und zu diesem Zwecke hier eingetroffen.

Paderborn, 4. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Kreis- geriht beschloß in seiner heutigen Plenarfißung, die von dem Bischofe Konrad Martin verwirkte und von einem hiesigen Bürger ohne Wissen des Bischofs bezahlte Geldstrafe von 400 Thaler, des dagegen von Seiten des Bischofs erhobenen Wider- spruchs ungeachtet, zu behalten und den Bischof demgemäß von der eventuell erkannten Haft zu liberiren.

Saarbrücken, 4. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Zucht- polizeigeriht hat heute den Freiherrn v. Loë wegen der am 29. Juni v. I. bei einer Wanderversammlung des Katholiken- vereins in Urbach gehaltenen Rede zu einer Geldstrafe von 100 Thlr. event. dreiwöhigem Gefängniß verurtheilt.

Bayern. München, 3. Iuli. Die Abgeordneten- kammer genehmigte heute 2,023,174 Fl. für Aufbesserung der Lehrergehalte, um 848,850 Fl. mehr als die Regierung poftulirt hatte. Der Antrag Völks auf Bewillung von 7500 Fl. zur Dotation der Geistlichen der altkatholishen Ge- meinden ward mit geringer Mehrheit abgelehnt. Der Staats- Minister von Luß erklärte auf eine Anfrage des Abg. Herz: die Petition der Erlanger Altkatholiken wegen Benußung der ka- tholishen Kirche sei im Ministerium bereits verbeschieden, die Bewilligung sei aus Rehtsgründen nicht möglich. Gegen den Abg. Freytag, der über die Nichtbeantwortung bischöfliher Be- {werden geklagt, bemerkte Hr. von Lug: es sei unmöglich, auf jede neue Klage über die Altkatholiken das längst Dargelegte immer zu wiederholen.

In der Abendsißung genehmigte die Kammer die Ge- seßentwürfe über die Ausdehnung und Vervollftän- digung der Stadtsbahnen folgendermaßen: Die Herstel- lung ciner Bahn durch das Fichtelgebirge im Anschluß an die Bahn Nürnberg-Hersbruck nah Neuhaus, von dort über Schnabel- mwaid, Kirchenlaibach, Redwiz und Wunsiedel nah Oberkogzau, und von Redwiß über Arzberg nah Franzensbad oder Eger, und die Herstellung einer Bahn von Schnabelwaid nach Bay- reutz, ferner die Erweiterung des Bahnhofes in Bayreuth, die Herstellung einer Verbindungsbahn zwishen der Station der Staatsbahn Hersbruck und der der Ostbahn Pommelsbrunn, die Verlegung des Bahnhofes in Hof, die Herstellung einer Eisen- bahn von Donauwörth nach Treuchilingen, die Verlegung des Bahnhofs in Donauwörth, den Bau der Bahn von Gmünden nach Schweinfurth, den Rangirbahnhof bei Oberndorf, die Fort- seßung der Bahn von Aschaffenburg nah Miltenberg über Amor- bah an die Landesgrenze und die Verbindungsbahnen zwischen Wolnzach und Münchsmünster, und zwishen Kaufering und Bobingen.

4. Juli. Die Abgeordnetenkammer genehmigte heute die Zinsengarantie für die Eisenbahnen Landau-Pirmasens- Zweibrücken und eventuell Fortseßung derselben bis Saargemünd ; von Landau nah Germersheim, eventuell bis zum Anschluß an die badishe Landesgrenze; Bexbach-Neunkirhen-Kaiserslautern nah Lauterecke mit Abzweigung von Lauterhof nah Oiterberg. Alle andern Eisenbahnwünsche wurden abgewiesen. Auf der Tagesordnung der Montagssißzung fteht der außerordentliche Militär-Kredit.

Sachsen. Dresden, 4. Iuli. Der König und die Königin sind gestern von Elster über Falkenstein, Auerbach und Eivenstrock nah Schneeberg gereist, haben daselbst das Nacht- quartier genommen und heute Vormittag 94 Uhr von dort die Reise übec Aue, Schwarzenberg, Scheibenberg, Schlettau und Buchholz nach Annaberg fortgeseßt, von wo Ihre Majestäten heute Abend in Pillniß zurückerwartet werden.

Nah dem soeben veröffentliht-en Finanzgeseß vom 29. Juni 1874 wird die laufende Einnahme und Ausgabe des ordentlihen Staatshaushaltes für jedes ‘der Jahre 1874 und 1875 auf die Summe von 15,830,973 Thlr. festgestellt, zu außerordentlichen Staatszwecken aber für diese beiden Jahre e eg noch ein Gesammtbetrag von 27,327,478 Thlr. aus- geseßt. | :

Württemberg. Stuttgart, 4. Iuli. Nah dem Gesetz, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1873/75, vom 19. Juni, sollen in dieser Periode die in Angriff genommenen Bahnen, foweit thunlich, dem Ausbau entgegengeführt werden, nämlih: (Art. 1) 1) von Altshausen nach Pfullendorf; 2) von Crailsheim an die württembergish-bayerishe Landesgrenze; 3) von Balingen über Ebingen nach Sigmaringen; 4) von Heidenheim nah Ulm; 9) von Waiblingen über Winnenden nach Backnang. (Art. 2) Zur FInangriffnahme find bestimmt die nach Artikel 1 und 2 des Gesezes vom 22. März 1873, betreffend die weitere Ausdehnung des Eisenbahnneßzes zur Ausführung auf Staatskosten genehmigten Bahnlinien: 1) von Hessenthal über Gaildorf, Murrhardt, Backnang und Marbah nah Bietigheim; 2) von Stuttgart über Böblingen, Herrenberg und Eutingen nach Freudenstadt. (Art. 3.) Es - kommen in Verwendungt a. für Verbefserungen und Erweiterungen an älteren Bahnlinien 1,000,000 f, b, an den durch den Vollzug des Bahnpolizet-

Reglements für des Deutfie Reich anfallenden Kosten 399,800 f.,

zusammen 1,399,800 fl, Sur Deckung des weiteren Aufwands

(Artikel 1—3) des Bedarfs für die durch ein besonderes Gesetz

genehmigten Telegraphen- Anlagen, dann für die Verzinsung und Tilgung der bezüglien Staatsanlehen bis zur Inbetrieb- seßung der betreffenden Bahnstrecken werden auf die Finanzperiode 1873/75 Zwanzig Milionen Gulden bestimmt, welche, soweit fie nicht aus verfügbaren Mitteln der Staatskasse bestritten werden können, unter möglichs| günstigen Bedingungen als Staatsanlehen aufzunehmen sind.

Baden. Karlsruhe, 4. Juli. Die „Karlsr. Ztg.“ theilt folgende Generalverfügung des Ministeriums des Innern mit, welche vor einigen Tagen an die sämmtlichen Amtsvorstände in Betreff des Vollzugs des Altkatholi- kengesetzes erlassen wurde:

„An die Herren Amtsvoorstände. Das Gesez über die Rechts- | verhältnisse der Altkatholiken hat {hon in den Stadien der Vorberei- |

tung in weiten Kreisen eine gewisse Aufregung hervorgerufer, und es wäre mögli, daß es nah seiner nunmehr erfolgten Publifation in noch hêberem Grad Gegenstand, sei es der Agitation, fei es unbegrün- deter Besorgnisse werde. Jh sehe mi deshalb, obgleich ich son bei den Verhandlungen in beiten Kammern den Standpunkt der Großherzoglichen Regierung klarzustellen bedacht war, veranlaßt, Euer Hochwohlgeboren nochmals ausdrücklich auf dicfen Standpunkt der Großherzoglichen Regierung mit dem Ersuchen hinzuweisen, denselben Überall in Wort und That entschieden zur Geltung zu brirgen. Es ist der der strengsten, jeder Parteinahme oder Thätigkeit für und gegen die eine oder die andere Partei fich enthaltenden Neutralität in dem Widerstreit der verschiedenen cinander bekämpvfenden religiösen Ueber- zeugungen. Nach dem auch unabhängig von dem in Frage stehenden Ge'?eß in unserem Land geltenden Reht haben die Altkatholiken als solche nicht aufgebört, rechtlich Katholik:n zu sein, sie müssen also auch in ihren Rechten als Katholiken ges{üßt werden. Jnhalt und Zweck des Altkatholiken-Gesetzes ist kein anderer, als diesen Rechts- \chuß wenigstens im Allgemeinen, soweit es bei den gegenwärtigen s{wankenden Verhältnissen möglich ist, zu normiren. Sie werden sich deshalb, soweit Sie bei der Anwendung des Geseßes mitzawirken berufen werden sollten, durchaus auf den Standpunft des unpar- teiischen Richters stellen, welcher kein anderes Staatsinteresse als das der austgleihenden Gerechtigkeit zwishen zwei streitenden Par- teien zu vertreten hat. Die ausschließlihe Berücksichtigung und Betonung des Rechts, dessen Inhalt und Bedeutung Sie da, wo es nöthig fällt, näher zu erläutern nicht unterlassen werden, wird, wie ich hoffe, am fichersten jede etwaige Beforgniß zerstreuen, als sei durch das Geseß über die Altkatholiken eine Beeinträchtigung der katholischen Kirche zu befürchten, und es wird von jenem Stand- punkt aus gelingen, der unbefangenen Einsicht dec Betheiligten ver- ftändlich zu maden, daß da, wo der eine Theil ctwa auf den nah dem Geses anzuordnenden Mitgebrauch der Kirchen nicht glaubt ein- gehen zu können und in Folge davon im Gottesdienst Störungen er- leidet, die Schu!d daran nicht in dem Gesetz, sondern in andern Ver- hältniffen gelegen ift, über welche der Staat und die Regierung nicht gebieten können. Uebrigens werden Sie v M einem folhen Falle bemüht sein, demjenigen Theil, welcher des M tgebraucs der Kirche fih enthalten zu sollen glaubt, jede thunliche Unterstüßung angedeihen zu lafsen, damit er zu einer mögli regelmäßigen Befriedigung seiner gottesdienstlichen Bedürfnisse gelangen körne. Der Staats-Minister des Innern. F:

Hessen. Darmstadt, 5. Iuli. (W. T. B.) Der Groß- fürst Wladimir von Rußland is heute über Berlin nah St. Petersburg abgereist.

Die Kaiserin von Rußland wird bis gegen den 26. d. in Jugenheim verweilen.

Seeheim, 4. Juli. Gestern Abend kamen die sämmtlichen auf dem Heiligenberg gegenwärtig weilenden Fürstlihen Herr- schaften nach dem Hoflager in Seeheim, um hier das Souper bei Sr. Großherzoglihen Hoheit dem Prinzen Carl ein- zunehmen. Die mecklenburgishen Hohen Herr\chaf- ten, die daselbst bisher Gäste des Prinzen Carl waren, ver- lasen dasselbe heute wieder, um sich nach Coblenz zu Ihrer Majestät der Kaiserin Augustx zu begeben.

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 4. Juli. Die Geseßsammlung für das Herzogthum Gotha enthält in Nr. 15: Gefeß, den Voranschlag zum Staatshaushalt des Her- zogthums Gotha auf jedes der drei Jahre 1874/5, 1875 6 und 1876/7 betreffend. Vom 29. Juni 1874; in Nr. 16: Abgaben- geseß für das Herzogthum Gotha auf die Zeit vom 1, Juli 1874 bis 1. Juli 1877. Vom 10. Iuni 1874.

Elsaß-Lothringen. Saarburg, 3. Iuli. Die feier- lihe Einweihung des Kriegerdeukmales auf dem hiesi- gen Kirchhofe hat heute unter sehr zahlreiher Téeilnahme fstatt- gefunden. Während des Krieges 1870/71 waren von den nah dem Saarburger Lazarethe verbrahten deutshen Soldaten im Ganzen 74 Mann, darunter in erhebliher Anzahl Bayern, ge- storben und auf einem dazu bestimmten und später angekauften Theile des Kirchhofes begraben worden. Der Entwurf des jeßt fertig stehenden Denkmales zeigt dasselbe in Form einer abge- stumpften Pyramide von rothem Vogesensandstein, deren Spitze ein gußeiserner, reih vergoldeter Adler krönt.

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Oesterreich - Ungarm, Wien, 4. Juli. Der Kaiser war heut im Lager bei Bruck a. d. L. zur Inspizirung der Brigade Pielsticker. Geftern find vier Compagnien des ersten Wiener Landwehr-Bataillons in das Lager eingerückt.

Der Herzog von Sachsen-Meiningen und Ge- mahlin find am 2. d. Mts. von Berchtesgaden nach München abgereist.

/ P ela Z) Die dritte Sitzung der internationalen Sanitätskonferenz fand geftern unter Vorsiß des Vize- Präsidenten Freiherrn von Lenz, Wirklichen Staats - Rathes aus Rußland, ftatt. Es wurde die Diskussion über die wissenshaftlihen Vorfragen fortgeseßt. Die Frage 2: „Wird die Cholera durch den Menschen weiter getragen ?* ver- anlaßte eine eingehende Debatte. Der Königliche Ober-Medizinal- rath und Universitätsprofessor aus München, Dr. v. Pettenkofer, suchte nachzuweisen, daß der Begriff der Verschleppbarkeit der Krankheit sowohl auf franke als auch gesunde Menschen aus- gedehnt werden müsse, daß demnach die Annahme berechtigt sei, die Cholera fönne in beiden Fällen durch den Menschen ver- \{chleppt werden, wobei er eine sehr große Bedeutung der Dert- lihkeit beilegte. Für seine Anschauung führte der Sprecher die Erfahrungen, welhe bei den Epidemien in einzelnen deutschen Städten im Vorjahre gemaht worden find, als Beweis an. Diese Anschauung fand viele Gegner, welche namentlich die Beweis- kräftigkeit der angeführten Fälle anfochten und nur den ftranken Menschen als den Träger des Kontagiums betrachtet wissen wollten. Die Konferenz entschied sich \{chließlich dafür, daß diese Frage im Allgemeinen dahin bejaht werden müsse, „daß der Mensch überhaupt der- Krankheitsträger sein könne.“ Die dritte Frage: „Kann die Cholera durch Gebrauchsgegenstände, welche aus einem infizirten Orte herrühren, besonders durch jene, welche

Cholerakranke an sich getragen haben, eingeshleppt werden ?* wurde von der Konferenz ohne Debatte einstimmig bejaht. Die

Fragen 4 und 5, welche sich auf die Verbreitung der Cholera |

durch Genußmittel und die BVershleppung durch lebende Thiere beziehen, veranlaßten ebenfalls eine fehr eingehende Diskusfion, in der \fih die Ansichten für und gegen die Bejahung dieser Fragen geltend zu mach-en suchten. Die Majorität der Konferenz entschied fich \{chließlich für die Annahme der Möglichkeit, daß

| die Verbreitung oder Vershleppung der Cholera sowohl dur

Genußmittel als durch lebende Thiere erfolgen könne.

Gestern fand bei dem Freiherrn Max von Gagern der erste der EmpfangSabende statt, welche derselbe als Prä- fident der internationaléên Sanitätskonferenz zu Ehren der Mit- glieder der Konferenz jeden Donnerstag veranstaltet. Eine sehr zahlreihe Gesellshaft von Vertretern der medizinischen Wissen- schaft aus allen Ländern bewegte ih in den Salons und in E beleuhteten Garten des Gagernschen Hauses in der Salm- gafse.

6. Juli. (W. T. B.) Die „„Montagsrevue“ bestätigt, daß Fürst Milan von Serbien am 12. d. hier eintrifft. Derselbe werde sih alsdann zur Begrüßung des Kaisers und der Kaiserin von Oefterreih nach Ischl begeben. Der Minister-Prä- fident Marinowitsh werde den Fürsten auf dieser Reise begleiten.

Prag, 4. Juli. Prinz August von Württemberg, kfommandirender General des Königlich preußishen Garde-Corps, ist gestern zur Kur in Karlsbad cingetroffen. z

Pest, 3. Juli. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Generaldebatte über den Wahlgeseßentwuxf fort.

In Karlsburg ift am 1. d. M. die katholishe Stände- versammlung Siebenbürgens zusammengetreten.

4. Juli. Die heutige Sißzung des Abgeordneten - hauses füllte die Angelegenheit des israelitishen Schulfonds vollständig aus. Die Debatte wird morgen (Sonntag) fortge- seßt. Am Sthlusse der Sißzung wurde der Bericht des Finanz- Ausschusses über die Eisenbahn-Konvention mit Rumänien, über die Linie Temesvar-Orsova und über die Waagthal-Bahn eingebraht. Die Sektionen werden diese Berichte Mittwoch in Verhandlung nehmen.

Der disponible Hofrath der bestandenen kroatisch - sla- vonishen Hoffanz!lei Dr. Radivojevics ift zum Präsidenten der froatisch - \lavonifchen Septemviral-Tafel, der Beisißer der froatisch-\savonishen Septemviral-Tafel Dr. Gostisa zum Vor- stande der JIustiz-Abtheil-lung bei der kroatisch - slavonischen Landesregierung ernannt worden.

Hus8zar interpellirte den Minister des Innern, ob nicht die Wahlgeseßdebatte unterbrohen werden solle, da es verlaute, daß das Oberhaus den Geseßentwurf in der Sommersession nicht mchr vorzunchmen gedenke. Minister Szapary antwortete, wenn die Debatte im Unterhause sich nicht gar zu lange hinziehe, werde das Oberhaus \fofort die Berathung über den Gesetz- entwurf vornehmen. Die Regierung wünsche dies au deshalb, um die Konffription der Wähler noch im Sommer vornehmen zu können.

Schweiz. Bern, 1. Juli. Der neue \panische Ge- \chäftsträger hat dem Bundes-Präsidenten seine Kreditive überreicht.

Der Bunde®ërath hat in seiner heutigen Sißung den \chweizerishen Schulrath, dessen vierte fünfjährige Amts- periode mit dem 31. d. M. abgelaufen ist, für eine neue Amts- periode von gleiher Dauer in seiner feith-rigen Zusammenseßung neuerdings bestätigt. Derselbe “besteht aus Ständerath Dr. Kappeler von Frauenfeld als Präfident, Nationalrath Dr. A. Escher von Zürich als Vize-Präsident und den Mitgliedern Ständerath Dr. A. Keller vo 1 Aarau, Ständerath J. Weber von Luzern uxd Nationalrath Defor von Neuenburg.

Genf, 5. Juli. (W. T. B.) Der Regierungs-Rath hat den Rekurs des Administrations-Rathes der Stadt Genf

| gegen die Zahlung der Steuer für die braunshweigische Erbschaft abgelehnt.

Niederlande. Haag, 1. Juli. Der Marine-Mi- nister ist gestern nah Marienbad abgereist, um dort einige Wochen zum Kurgebrauche zu verweilen. Frhr. von Canißtz ist im Haag eingetroffen.

Großbritannien und Friand. (W. T. B.) Gestern hat in Wrexham (Wales) eine große Versammlung von Bergleuten stattgefunden, bei welcher das Parlamentsmitglied Buti das System der Trade-Unions vertheidigte und dabei ausführte, daß dasselbe bald zu einem foopcrativen Arbeits\ystem umge- bildet werden würde. Leßteres könne allein zu einer befriedigen- den Lösung der Arbeiterfrage führen. Redner \{chloß mit der Versicherung, daß die Genossenschaften das barbarishe System der Strikes durhaus niht ermuthigen, sondern vielmehr Verein- barungen auf Grund \chiedsrihterliher Urtheile vorzögen.

Ryde, 4. Juli. (W. T. B.) Das deutsche Geschwa- der ift von hier nach Lissabon abgegangen.

Frankreich. Paris, 2. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht eine Reihe von Verlcihungen von Ehrenmedail- len und Beglückwünschungsschreiben an Personen bei- derlei Geschlechts, die fich während des Krieges in der cinen oder anderen Weise ausgezeichnet haben.

4. Juli. (W. T. B.) Der Vize-Präsident der National- versammlung und vormalige Finanz-Minister de Goulard ift nach längerem Leiden gestorben.

Das legitimistische Journal „Union“ ist auf 14 Tage suspendirt worden wegen eincs Artikels über die Revue vom 28 v. M,., sowie wegen Ve1öffentlihung des Manifestes des Grafen von Chamberd, da dasselbe die dem Marshall Mac Mahon durch das Gesezy vom 20. November übertragene Ge- walten im Wesentlihen in Abrede stellte. Mehrere Journale bezeihnen das Manifest des Grafen von Chambord als das Testament der Monarchie und s\prechen die Ansicht aus, daß dasselbe nur die Wirkung haben werde, dem Antrage Casimir Periers neue Anhänger zu verschaffen. / b

5. Juli. (W. T. B.) Aus Deputirtenkreisen verlautet, die Legitimisten würden mit Hülfe der Linken den Versuch machen, dem Ministerium in einer der nächsten Sizungen der Nationalversammlung eine Niederlage zu bereiten und dasselbe dadurch zum Fall zu bringen. Der „Agence Havas“ zufolge ist es dagegen wahrscheinli, daß, selbst wenn das Ministerium \solhen Falls um seine Entlassung bitten sollte, der Prasident Mac Mahon dieselbe do nicht annehmen werde.

—- 6. Juli. (V. T. B) Aus einer in dein „Fournal officiel* veröffentlihten Bekanntmahung geht hervor, daß der im Juli d. I. fällige Halbjahrscoupon der allgemeinen türfishen Sczuld eingelöst werden foll, :

Versailles, 4. Iuli. (W. T. B.) In der National- versammlung richtete heute Lucien Brun an die Regie-

London, 5, Juli

rung die Anfrage, ob die Suspension des Journals „Union“ wegen der Veröffentlihung des Manifestes des Grafen von Chambord erfolgt sei. Der Minifter des Innern, Fourtou, erwiderte, der Suspendirung des genannten Journals liege ein doppeltes Motiv zu Grunde, die fortdauernden Angriffe desselben auf die Regierungsgewalten des Marschalls Mac Mahon und die Publikation des Chambordshen Mani- festes. Die Regierung habe ungern diese Maßregel ergriffen, aber indem sie fih über die Parteien stelle, habe sie ihre Pflicht am besten zu erfüllen geglaubt, wenn sie verlange, daß die gesezlihen Bestimmungen, welche die Nationalversammlung am 20. November v. I. in Betreff der Regierungsgewalt des Marschalls Mac Mahon angenommen habe, in vollem Maße respektirt würden. Der Minister fügte hinzu, der Marschall-Präsident werde stets die Erfüllung des geseßlichen Zustandes und die Wohlfahri des Vaterlandes allem Anderen voranstellen. Lucien Brun erklärte, daß er durch die Beantwor- tung seiner Anfrage Seitens des Ministers nit zufrieden ge- stellt \ci, und meldete eine weitere Jnterpellation an, deren Dis- kussion auf nächsten Dienstag festgeseßt wurde. Hierauf wurde die Berathung des Municipalwahlgesezes ohne weiteren Zwischenfall fortgeseßt. Der Antrag der Linken, die Dauer des Aufenthaltes an einem Orte zur Erlangung der Wahlbereh- tigung auf ein Jahr festzusezen, ward verworfen. Wie man in parlamentarischen Kreisen annimmt, wird die Nationalversamm- lung wahrscheinlich eine zweijährige Bemessung des Aufenthalts genehmigen, da die Kommission auf die Forderung eines drei- jährigen Aufenthalts verzichtet hat.

Spani-n. Madrid, 4. Iuli. (W. T. B) Nach hier eingetroffenen Nachrihten vom Kriegs\chauplaze hat Ge- neral Zabala über die Armee eine Revue abgehalten und darauf an die höheren Offiziere eine energishe Ansprache ge- richtet, in welcher er crflärte, daß es sein fester Entschluß fei, kein anderes Ziel zu verfolgen, als die entsi:denfte Bekämpfung des carlistishen Aufstandes. :

General Moriones wird das Kommando eines Armee-Corps übernehmen. Die Generale Echague und Mar- tinez Campos werden ihre Kommandos in der Nordarmee niederlegen und dur andere Generale erseßt werdén.

Durch die bevorstehende neue Aushebung aus der Reserve foll die spanishe Armee auf die Stärke von 200,000 Mann gebracht werden.

In den Quecksilberminen von Almaden haben eiwa 300 Arbeiter einen Aufruhr angezettelt; der Inspektor ist dabei getödtet und ein Berg-Ingenieur verwundet worden.

Barcelona, 4. Iuli. (W. T. B.) Der Obcrkomman- dirende der Carlisten in Katalonien, General Tristany, is von bai Posten abberufen und dur General Lizarraga erseßt worden.

Türkei. Belgrad, 4. Iuli. (W. T. B.) -Die fer- bishe Regierung hat gestern den fälligen Tribut an den Delegirten der Pforte ausgezahlt.

Déêr neu ernannte Vertreter Frankreihs, De- bains, is hier eingetroffen und wird morgen dem Fürsten fein Beglaubigungs\chreiben überreichen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. Iuli. Aus Warschau wird dem „Golos“ geschricben, daß der Kaiser daselbst am 8. d. M. erwartet wird. An demselben Tage soll eine große Revue auf dem Mokotowschen Felde stattfinden. Der 9. und 10. werden Spezialrevucn über die Kavallerie und Artillerie gewidmet fein. Am 11. sollen sämmtlihe Truppen in Warschau und in der Umgegend zu großen Manövern vereinigt werden.

Der General - Feldzeugmeister Statthalter des Kaukasus Großfürst Michael Nikolajewit\ch wird, wie der „R. Inv.“ meldet, heute oder morgen in Krafsnoje-Ss\elo erwartet.

Der Domänen-Minister will nah der „R. W.“ im Jekaterinoëlawschen und Ssamaraschen Gouvernement Unter- suchungen !: nd versuchsweise Irrigationsarbeiten ausführen lassen, um der lokalen Bevölkerung Anweisung in der praktish- sten Bewässerungsart zu geben.

Amerika. New-York, 5. Juli. (W. T. B.) Nath einem Berichti über den Stand der Baumwoll-Ernte aus Indianopolis beträgt die mit Bauwwolle bestellte Fläche in Indiana 151/75 pCt. weniger als im Vorjahre. Der Stand der Baummwollpflanzungen war bisher zwar 12 pCt. unter dem mittleren Jahresdurchschnitt zurügeblieben, besserte fich aber zusehends.

Das Juli-Heft des „Centralblatts für die gesammte Unterrihts-Verwaltung in Preußen * hat folgenden Inhalt: Impfgeseß. Höhe der Diät:n und Reisekosten bei Diensireisen des eine Stelle kommissarisch verwalt:-nden Beamten. Wohnungsgeld- Zuschuß: Grenzen für die Bewilligung. Desgl. Bestimmung des Rangverhältnisses der Beamten in den neu erworbenen Provinzen. Berufung in Disziplinar-Untersuhungsten. Entschädigung für Kreis- Scbulinspekioren im Nektenamt. R-ktecr- und Dekanenwahl zu Greifswald. Medizinshes Studium auf italienischen Universitäten. Preisbewerbungen bei der Akademie der Künste zu Berlin. Wissenschaftlihe Prüfungs-Kommisfion zu Breslau. Oberlehrer- Titel für Progymnasiallehrer. Empfehlung von W-rken für das Studium der Kunst des Alterthums. Unzulä}sigkcit des Jiechts- weges in Betreff der Schulzuht außerhalb der Schulzeit. Kursus für Civileleven in der Central-Turnanstalt. Verzeichniß dér König- lichen Seminarien. Vorbereitender Erlaß wegen Ecwziteruag von Schullehrer-Seminarien Lehrkurse für Seminarlehrer in Physik. Vorträge für Volksschullehrer im Seminar zu Berlin. Vertrag bezüzlih einer Privat-Präparanden-Anftalt. Präparanden-BilÞckungt- wésen in der Provinz Hannover. Gutachten über Otto's pâädago- gische Zeichenlehre. Termin für Anträge auf Allerhöchste Auszeich- nungen für in den Ruhestand tretende Schullehrer. Anerkennung der im Königreich Sachsen erlangten Lehrerinnen-P:üfungezeugnisse in Pceußen. Verwendung der Erspazaraisse- bei dem Staatéfonds zur Berbesserung ven Lehrerstellen. Zahlungstermin für Zulagen der Lehrer in der Provinz Hannover. Nähere Bezeichnung des Aus- drucks3 „Liederheft* in den Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Ofk- tober 1872. Anforderungen an das Lesckuh für obere Klassen von Volksschulen. Gemeindebeitrag für cine öffentliche jüdische Schule. Behandlung der Schuiversäumnisse in der Provinz Preußen. von Vincke’shes Provinzial-Vlinden-Institut in Westfalen. Fest: stellung der Leistungékraft der Verpflitteten bei Nachjuchung von Bau-Unterstüßungen. Massivbauprämie bei Schulbauten in der Provinz Preußen. Verleibung der Rechte einer juriftischen Person. Zuwendungen im Ressort der Untercichts-Verwaltung. Personal- Chronik.

Statistische Nachrichten. An dem Schlesischen Freikur-Gelder-Fonds waren im F. 1873 betheiligt im Reg. Bez. Oppeln 164 Schulgemeinden