1874 / 159 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Beilage

n “nserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M,, Hallea.S,,

3% M «Fnserate für den Deutschen Reichs- u, Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das

Oeffentlicher Anzeiger. zum Deutschen Reichs-Anzeiger

Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers : L Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckbriefe und Untersucbung8-Saeben.

2. Subbafr«tionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Vervahtunaen, Submisfionen 2e.

4. Verlooiung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w.

Stebriefe und Untersuchungs- Sachen-

Steckbrief. Gegen den Buchhalter Gustav Zahn ist die gerichtlihe Haft wegen wiederholter Unter- \hlagung in den Akten Z. 87 1873 Komm. TI, be- schlossen worden. Die Verhaftung hat niht ausge- führt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Zahn im Betretungsfalle festzunchmen und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvyoigtei-Di- rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, 6. Juli 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter- suhungssachen. Kommission I. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 25 Jahre, geb. 12 Aptil 1849. Geburtsort: Rheinbah. Größe: 172 Cent. Haare: braun. Augen blau und groß. Augen- brauen: braun. Kinn: oval. Nase: lang. Mund: gewöhnlih. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: vollständig. Gestalt: mittel. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Zahn hat an der inneren Seite des Nagelgliedes vierten Fingers lin- fer Hand eine Quernarbe, neben der linken Brust- warze einen sechsergroßen Leberfleck und im Natcken rehts und links je einen linsengroßen Hautzipfel.

Der Arbeiter Auton Kleinwaethter aus Callen- dorf soll wegen {weren und einfachen Diebstahls verhaftet werden. Sein jeßiger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb, den 2c. Klein- waechter im Betretungsfalle anzuhalten, und an unsere Gefängniß-Inspektion abzuliefern.

Schweidnitz, den 27. Juni 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Der frühere Conditor und Pfefferküthler Friedrich Wilhelm Alexander Unvericht aus Nieder-Boegendorf, zuleßt in Liegniß wohnhaft, 36 Jahre alt und evangelisch, ist durch Urtel des Königlichen Kreisgerichts zu Schweidniß vom 9. April 1874 wegen strafbaren Gigennußes zu einer drei- wöchentlihen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Sein jetziger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, an dem- selben im Betretungsfalle die dreiwöschentliche Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns jeiner Zeit hiervon Nachricht zukommen zu lassen.

Schweidnitz, den 30. Juni 1874.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Oeffentliche Borladung. Gegen den Reservisten Iosef Bienas aus Thule, welcher von der König- lihen Staatsanwaltschaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt ist, wird gemäß Art. 46 des Geseßes vom 3./5. 52 die Untersuchung eröffnet und ift ein Termin zur mündlichen Verhandlnng auf den 14. Iuli cr., Bormittags 9 Uhr, im Sißungs- saale Nr. 8 des hiesigen Gerichts angeseßt worden. Da der Aufenthaltsort des Angeklagten nicht hat ermittelt werden Éönnen, so wird derjelbe hierdurch A vorgeladen, in dem gedahten Termine zur festgeseßten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte

, fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen , daß sie noch zu demselben herbeigeshaft werden können. Im Falle des unentschuldigten Ausbleibens des Angeschul- digten wird mit der Untersuhung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden.

Rosenberg O.-S., den 13. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

ladungen u. dergl.

[23481 Subhastations-Patent.

Die zur Konfursmasse der Westend-Gesell- schaft H. Quistorp ot Comp. hierselbst gehörigen, in Tempelhof respektive Mariendorf belegenen, im Grundbuch von Tempelhof Band IV., Blait Nr. 297 und im Grundbu von Mariendorf Band 3, Blatt Nr. 109 verzeichueten Grundstücke nebst Zu- behör sollen den 16. September 1874, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmerstraße 25. Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation Öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags deu 19. September 1874, Bormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. L

Die zu versteigernden Grundstücke find zur Grund- steuer bei einem derselben unterliegenden Flächenmaß von 23 Hektaren 86 Aren 40 -Quadratmekern resp. 34 Heftaren 32 Aren 70 Quadratmetern mit einem Reinertrag von 171,957 Thlr. resp. 156,1 Thlr., das zu Mariendorf belegene Grundstück auch zur Gebäude- steuer mit einem jährlihen Nußzungswerth von 90 Thlrn. veranlagt. :

Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grund- tüdck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- bedingungen find in unserem Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte, geltend zu machen haben, werden aufgefor- dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte- stens im Versteigerungs-Termin anzumelden.

Berlin, den 21. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das dem Gutépächter Wilhelm Schlüter zu Ar- nimswalde bei Geräwalde gehörige, in dem Soldiner Kreise belegene und Band ŸVI. Seite 1 Nr. 39 des Grundbuchs der Rittergüter des Soldiner Kreises

verzeichnete Rap,

Gut Justinenhof mit einem der Grundsteuer unterliegenden ien, inhalte von 320 Heftar 57 Ar 80 Ordr.-Metern, nah einem Reinertrage von 1942,08 Thlr. zur Grund- steuer und nah einem Nubungswerthe von 146 Thlr.

[2517]

von öffentlicen Papieren.

s. SnduftriesleEtablifiements, Fabriken u.Grof handel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7, Literarische Anzetgen.

8. Familien-Nachrichten.

9. Central-Haadelds-Regifter (einschl, Konkurse).

amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich nnd deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureaus.

Erscheint in separater Beilage.

am 2. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. ( Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kauf- bedingungen fönnen in unserm Bureau IV. eingesehen werden.

Alle Dielenigen, welck,e Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nit ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prâä- Dn spätestens im WVersteigerungstermin anzu- melden.

Das Urtheil über die Ertheilung- des Zuschlags soll am 10. Oktober c, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Grichtesstelle verkündet werden. Soldin, den 9. Juni 1874. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

12895] Oeffentliche Vorladung.

Am 2. Juni 1873 ist zu Coritten die Ortsarme unvercehelihte Marie Elisabeth Laenger, eine Tochter des verstorbenen Miethsmanns Johann Gottlob Laenger, im Alter von 51 Jahren 3 Meo- naten und 16 Tagen verstorben. Ihr Nachlaß be- trägt etwa 110 Thlr., der von der Ortsarmenkasse zu Coritten wegen der angeblih für sie aufgewen- deten Verpflegungskosten beansprucht wird. Da die bis jet ermittelten Erben, der Tagelöhner Gottlieb Laenger zu Bärschlauch und der Buchdruckergehülfe Fohann Emil Laenger zu Berlin, der Erbschaft ent- sagt haben, so werden die unbekannten Erben, na- mentlih der Schmiedemeister Christian Laenger, event. dessen Erben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den 14. Oktober d. I., Bor- mittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts-Rath Baehr Terminszimmer Nr. 2 hierselbst anberaumten Termine persönlih oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten zu erscheinen und ihr Erb- recht nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erb- ansprüchen ansgeslossen und der Nachlaß der Orts- armenfasse zu Coritten resp. dem Fiskus zugeschlagen werden wird. Zielenzig, den 1. Juli 1874 Königliches Kreisgericht. IT. Abtheilung.

[2892] Ediktalladung.

Der Ackermann Heinrih Schaechtebeck zu Diemarden hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes - Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amts- gerichts belegenen Grundbefiß zu bestellen beabsichtige. Namentlich soll verpfändet werden: / : der Ackerhof Nr. 3 zu Diemnarden mit Gebäu-

den, Gerechtigkeiten und sonstigen N

insonderheit den laut Vertheilungsregisters von

Diemarden Litt. B. aus der dortigen Theilung

und Verkoppelung dem Anleiher zugewiesenen

94 Morgen und 52 Quadrat-Ruthen. ; Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißes sich allhier vorläufig auêgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die be- zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche ‘irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Gigen- thums- oder Ober-Eigenthumsrechten, in hypotheka- rishen und sonst bevorzugten Fordecungen, in Real- lasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts-Ansprü- hen oder anderen Verhaftungen und Belastungen be- stehen, Ps vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu au

Mittwoch, den 16. September 1874, Bormittags 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son- dern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Kredit- anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll. E

Von der Anmeldungspfliht find nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes-Kreditanstalt Certifikate ausgestellt werden. i

Die bekannten Gläubiger werden durch abschrift- lihe Zufertigung dieses besonders geladen.

Der Aus\{lußbescheid wird nur mittelst Anschlages an die Gerichtstafel bekannt gemacht.

Reinhausen, den 23. Juni 1874.

Königliches Amtsgericht. IT. v. Goeben.

[2893] Edictalladung.

Die Realgemeinde Eilte hat vermöge Kontrakts vom 6. Dezember 1873 von dem Oberst-Lieutenant a. D. August von Honustedt zu Eilte das demselben gehörige allodificirte in die Korporation der Lüne- burgschen Ritterschaft aufgenommene Gut Eilte Nr. 25 der Matrikel Kantons Celle mit allen dazu gehörigen Rechten und Pertinentien, namentli den dazu gehörigen Ablösungs-Kapitalien und son- stigen Aequivalenten für abgelöfste gutsherrliche Be- rehtigungen und Gefälle und dem Vermögen der ehemaligen Kapelle zu Eilte angekauft.

Auf Antrag der Käuferin werden Alle, welche an das verkaufte Gut e. pert. Eigenthums-, Näher- lehnsrechtliche, R Pfand- und an- dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeiyen, hier- durch aufgefordert, fsih damit im Termine

Donnerstag, den 10. September e., Borm. 11 Uhr, so gewiß zu melden, als. sonst für den fi nit

Einer Anmeldung der in das Hypothekenbuch des unterzeihneten Amtsgerichts ingrossirten Forderungen bedarf es nicht. C Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur dur einmalige Insertion in den Hannoverschen Courier publizirt werden. Ahlden, 6. Juli 1874. j

Königliches Amtsgericht.

Roscher.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[2846] Bekanntmachuug. :

Vom unterzeichneten Artillerie- Depot sollen ca. 21000 K. Gußeisen in zersprungener Eis enmunition, welche auf dem Schießplaße bei Jüterbog lagern, in Submission, verbunden mit demnächstiger Lizitation, öffentlih verkauft werden. Reflektanten haben ihre versiegelten und mit der Aufschrift: „Submission auf den Ankauf von Gußeisen“ versehenen Offer- ten bis spätestens Freitag, den 24. Iuli cr., Bor- mittags 9 Uhr, franko einzureichen. Zur Eröff- nung der Submission und demnächstigen mündlichen

[2e S Königl.

d

__GpEt. Schaß

Wir stellen daher den Besißern

15. August d. I. bei uns nachtragen zu lassen. E Zu dem Zwecke sind die Schaßzanweisunge

zu nehmen. Berlin, den 9. Juli 1874.

Kar

Afktien:Gesellschaf: für

im Bureau der Gesellschäft P

Borstandes im Berhindernngsfalle. Duisburg, den 8. Juli 1874. Der Aufsichtsratk.

Gemäß Beschluß des Coniités der Londoner Stceck- Exchange sind die von : stellen des Continents ausgegebenen Königl. Ung. 6% Schaß-Anweisungen auch in London lieferbar, wenn dieselben von uns mit einer Specification der Serien und unserer Unterschrift verschen find. sold;er Schaßanweisungen, i Stüde in London Werth legen, anheim, diesen Lieferbarkeits-Vermerk in der Zeit von heute bis zum

Abbieten ist Termin auf Freitag, dent 24. Iuli cr., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Büreau, Juristenstraße 485, angeseßt. Die Verkaufs-Bedin- gungen fönnen hier eingesehen und auf frankirte An- träge abschriftlich mitgetheilt werden.

Königliches Artillerie-Depot zu Wittenberg.

(4880) Bekanntmachung.

Für die Kaiserliche Werft follen

12 Stück Druckwerke, komplett,

beschafft werden. |

Cieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf- {rift „Submission auf Lieferung von Druck- werken* bis zu dem am 27. Iuli, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an- beraumten Termine einzureichen. ;

Die Lieferungsbedingungen , welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der un- terzeichneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 3. Juli 1874.

Kaiserliche Werft.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

Ungar.

- Anweisungen.

en Subscriptions-

welche auf die Lieferbarkeit ihrer

n mit cinem Nummerverzeic;niß gegen Quittung uns einzureichen und gegen Rückgabe der leßteren nah Ablauf von 14 Tagen wieder bei uns in Empfang

Nach dem 15. August d. J. findet die kostenfreie Beifügung des obigen Vermerks nicht ferner stait.

Direction der Disconto-Gesellschaft.

Verschiedene Bekanntmachungen- Außerordentliche Geueralversammlung der Duisburger

Gießerei zu Duisburg.

Die Herren Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf

Donnerstag, den 30. Juli, Nachmittags 4 Uhr,

egenstand der Tagesordnung: Neuwahl des Aussihtsraths und Delegation eines Mitgliedes zur Vertretung des

Der Yorstand.

[2853]

ordentlichen Generalversammlung auf

3) Wahlen von Mitgliedern für den Aufsi

Braunschweig, den 8. Juli 1874.

Donnerstag, den G. August

August c. im Geschäftsbureau des Herrn Eberhard Mencke ¿u Brauns

Actiengesellschast / ¡für Rübenzuker-Industrie n Schweden,

3k, In Gemäßheit des §. 16 der Statuten werden hierdurch die Atcionaire zu einer außer-

d: Ju Vormittags lll Ubr,

nah Braunschweig im Lokale der Bahnhofsrestanration berufen. Tagesorduung: 1) Bericht der Direction über die Lage des Unternehmens. i 2) Antrag dex: Direction wegen Sistirung des Fabrikbetriebes und Verkaufs einzelner Apparate.

chtsroth. | Die Behändigung der Legitimationskarten und Stimmzettel erfolgt in der Zeit vom 1. bis 6.

chweig gegen Vorzeigung der Actien.

Der Aufsichtsrath der Actiengesellschaft für Rübenzucker-Industrie in Schweden.

. Haeusler.

[288] Gesellschaft

Versichertes Kapital ultimo Juni 1874: Im 11. Quartal waren zu erledigen:

Mai O Sul x 1000 Summa

Dazu I. Quartal Summa

2806

zur Ausfteuer und Renten-Versicherungen

tretern bereitwilligst ertheilt. : Potsdam, den 1. Juli 1874.

Meier.

Deutsche Lebens-, Pensions- auf Gegenseitigkeit in Potsdam.

und Nenten-Versicherungs-

9,083,431 Thaler. April . . 789 Anträge mit O Thalern,

,090 è 608,739 *

5765 Anträge mit L Thalern,

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5571 Anträge mit 3,147,213 Thalern. Die Gesellschaft empfiehlt sich zu Versicherungs-Abschlüssen auf den Todesfall und Erlebensfall,

Prospekte und jede Auskunft wird auf dem Bureau der Gesellshaft und von sämmtlichen Ver-

Die Direktion.

A. L. Bongé-.

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der Rheinprovinz, mit Hochöfen, Coakéêöfen, Gießerei und mechanischer Werkstätte sucht einen jungen

Ingenieur,

der eine polytechnische Schule mit Erfolg besuchte, Gewandheit im Konstruiren besißt und im Stande ist, die vorkommenden Analysen zu machen,

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[2871]

Ein mit der Standesbuchführung vertrauter, gut empf. zuverl. Mann sucht Stelle bei einem Stan- desamte. Frco.-Offert. unter G. E. 142 bef. die

g

Meldenden das Recht ‘im Verhältniß zu der neuen

zur Gebäudesteuer veranlagt, joll

Erwerberin verloren geht.

Anuoncen-Expedition von G. L. Daube & Co, in Wiesbaden, Faulbrunnenstr. 1.

| Die mit cinem etatsmäßigen Gehalte von 200 Túlrn., außerdem mit einem Zuschusse aus Kreis- fommunalmitteln von 100 Thlrn. jährlich verbun- dene Kreisthierarzt-Stelle des Kreises Heilsberg ist immer noch nicht beseßt. Wir fordern quali- fizirte Bewerber auf, si unter Einreichung der er- forderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis jm 1. September d. I. bei uns zu melden. Königs- berg, den 2. Juli 1874. Königliche Regierung. Abtheilung des Iuneru.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen. (einschl. Börsen- u. Handelsregister-Beilage Nr. 120.)

2 160.

Königreich Preufen.

Allerh öchster Erlaß, betreffend den zwischen der Hannover-Alten- }

bekener und der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft abge- \{lossenen Vertrag wegen Üebernahme der Zinsgarantie für eine An- leihe ersterer Gesellschaft im Betrage von 94 Millionen Thalern. Vom 17. Juni 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden «König von Beenen p

Nachdem behufs Beschaffung einer Anleihe von 97 Millionen Thalern für die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft und be- hufs chicherstellung der Verzinsung diefer Anleihe durch die Magde- burg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft zwischen diesen beiden Ge- sellschaften der _anliegende Vertrag vereinbart ist, und die gleichfalls anliegenden Abänderungen und Zusäße der Gesellschaftsstatuten be- {lossen worden sind, wollen Wir zu diesen Maßnahmen Unsere lan- desherrliche Zustimmung hierdurch ertheilen.

Dieser Erlaß ist durch die Amtsblätter des Domizils beider Ge- sellshaften und derjenigen Bezirke, in denen die Eisenbahnunterneh- mungen beider Gesellschaften liegen, auf Kosten der leßteren bekannt zu machen. Eine Anzeige dieses Erlasses ist in die Geseß-Sammlung api unter Unserer Höhsteigenhänd

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen JInsiegel. ial

Gegeben Bad Ems, den 17. Juni 1874.

(L. S.) Wilhelm.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr, Leonhardt.

Dr. Falk. von Kameke.

i De Achenba h.

Zugleich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange- legenheiten.

Vertrag zwischen der Magdeburg - Halberstädter Eisen- bahngesellshaft und der E de Aiteabheteuee, i Eisenbahngesellschaft.

Die Generalversammlung der Hannover - Altenbekener Ei)enbahn- gesellschaft hat durh Beschluß vom 30. Juni 1873 die Emission von 33 Millionen Thalern in Prioritäts-Obligationen der Hannover-Alten- bekener Eisenbahngesellschaft zum Zwecke der Fertigstellung und Aus- rüstung der Bahn von Hannover nah Altenbeken beschlossen; ferner Yat ih zur Vollendung und betriebsfähigen Ausrüstung der Bahn von Lölne nah Vienenburg ein weiterer Geldbedarf zum Betrage von ca. 54 Millicnen Thalern herausgestellt. Nachdem von Seiten der Magdelrg- H erte Eisenbahngesellshaft ihre Mitwirkung bei Beschaffung des Gesammtbetrages der 9x4 Millionen Thaler durch Uebernahme einer Zinêgarantie in Aussicht genommen worden ist, wird über anderweite Gestaltung der Beziehungen beider Gesellschaften zwischen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft einerseits, vertreten durch die Finanz- und Baukommission, sowie die Betriebs- direktion und den Berwaltungsrath derselben und der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft andererseits, vertreten durch ihr Directorium, unter Vorbehalt der Genehmigung des Ausschusses der- selben, sowie der beiderseitigen Generalversammlungen und endlich der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung an Stelle des hiermit aufgehobenen Gesel schafts- und Betriebsvertrages vom 16./17. Juni 1872 der nachfolgende Vertrag geschlossen:

Artikel T. Die Beschaffung des gesammten Geldbedarss zum Be tcage von s Millionen und 55, zusammen 9j Millionen Thalern, er- folgt durch Ausgabe von Prioritäts-Obligationen der Hannover-Alten- befener Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 97 Millionen Thalern Nominal in einer Emission zu 43% jäbrlich verzinslich. Die Zinsen der Prioritäts-Obligationen werden bis zum 1. Januar des auf die Betriebseröffnung der ganzen Bahn von Löhne nah Vienenburz fol- genden Jahres aus Baufonds, von da ab aus den Reinerträgnissen des Betriebes der Bahnen des Hannover-Altenbekener Eisenbahn- Unternehmens gezahlt. Der Bestimmung des Herrn Handels-Mis- nisters bei E der bezüglichen Jahresbetriebsrechnungen bleibt es überlassen, mit üdsiht darauf, daß je nah dem Fortschreiten der Bauausführung allmählich 34 Millionen Thaler der Anleihe für die bereits im Betriebe befindlihe Strecke Hannover-UAltenbeken Verwen- dung finden, festzuseßen, ob und welcher Betrag der Zinsen, eventuell bis zum Betrage der Zinsen obiger 32 Millionen Thaler aus den auffommenden Reinerträgnissen des Betriebes der Hannover-Alten- bekener Bahnstrecke dem Baufonds zu erstatten ist.

Von dem 1. Januar des ut die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen S von Löhne nah Vienenburg folgenden Jahres ab garantirt die agdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft den vorgeda{termaßen emittirten und noch nicht amortisirten Prioritäts- Obligationen der Hannover - Altenbekener Eisenbahngesell]chaft bis zum Betrage von 94 Millionen Thalern, die 4} % Zinsen jährlich aus dem Reinertrage ihres (der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- gesellschaft) Unternehmens und zwar prioritätisch vor der Dividende i Ee De (Litt, A,) und Stamm-Prioritätsaktien (Litt.

. und C.).

Die Rückæzahlung der von der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- gesellscaft in Erfüllung der übernommenen Garantie etwa geleisteten Zuschüsse erfolgt aus dem Reinertrage des oder der folgenden Jahre derart, daß auf die Stamm- und Stamm-Prioritätsaktien der Han- nover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft eine Dividende nicht eher entfällt, als bis die Rückzahlung aller geleisteten Vorschüsse an die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft voll geschehen ist.

Die Zinsgarantie der Magdeburg - Halberstädter Eisenbabngesell- \chaft für die 94 Millionen G Prioritäts-Obligationen der Han- nover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft erlisht, wenn 10 Jahre nah einandec ein Zuschuß zur Verzinsung derselben ‘von Seiten der Magde- burg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft nicht zu leisten gewesen ist.

; uf Amortisation der Prioritäts-Obligationen, so wie auf Ver- zinsung der bereits amortisirten Obligationen erstreckt sich die Garantie nicht ; vielmehr kann eine Amortisirung erst dann eintreten, wenn die Rückerstattung der von der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesell- schaft etwa geleisteten Zuschüsse zur Verzinsung voll erfolgt ist.

Artikel TT. Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft Hat auf Grund des bisherigen Vertrages vom 16./17. Juni 1872 Stamm- und Stamm - Prioritätsaktien der Hannover - Altenbekeger Eisenbahng-sellshaft im Nominalbetrage von ungefähr sieben Millio- nen Thalern bereits erworben, welche vertragsmäßig dauernd im Be- siße der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn esellschaft verbleiben soll- ten. Nachdem durch den gegeuwärtigen Vertrag die finanzielle Be- theiligung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft an dem Unternehmen der Hannover - Altenbekener Eisenbahngesellschaft in an- derer Weise gesichert worden ist, wird die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft von ihrer Verpflichtung, 8 Millionen Thaler der vorbezeichneten Aktien dauernd in ihrem Besiße zu behalten, entbunden.

_ Artikel IIT. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft erhält für den 2 von jeder Million Thaler Stammaktien bezw. Stamm-Prioritätsaktien jeder Emission ein Stimmreht = '/24, tos niemals mehr als !/z der gesammten in der Generalversamm-

ung vertretenen Stimmen.

Sollte das Aktienkapital der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- gesellschaft über den gegenwärtigen Betrag von 184 Millionen Thalern erhöht werden, so vermindert sih das Stirmamreht der Magdeburg- Pole eer Eisenbahngesellschaft von "/24 Pr Million Thaler nah

erhältniß des een Stammkapitals vou 18!/, Millionen Thalern.

Artikel TV. eide Gesellschaften räumen sich gegenseitig das Recht ein, durch Delegirung von Mitgliedern der respektiven Verwal- tungen an den auf die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft

Berlin, Freitag, den 10. Juli

bezüglichen Verhandlungen der resp. NVerwaltungsräthe mit berathen- der Stimme Theil zu nehmen.

/ Artikel Y. Die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft über- trägt die gesammte Verwaltung einschlicßlich des Betriebes ihrer ge- ammten von ihr jeßt oder zukünsftig esessenen Eisenbahnen ohne irgendwelche Beschränkung und ohne sich ein Kündigungsrecht dieser- pa vorzubehalten, 2M eins{ließlich der Ausführung aller bereits eschlossenen oder noch zu beshließenden Neubauten an die Magde- burg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft, jedoch unter Vorbehalt aller der Generalversammlung und dem Verwaltungsrath statutenmäßig verbleibenden Zuständigkeiten.

Me T os Direktorium der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft bildet fortan den Vorstand der Hannover-Alten- bekener Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuchs.

Die Finanz- und Bau-Kommission und die Betriebt-Direktion der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft werden aufgelöst.

Artikel VIL, Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft verpflichtet si, die ihrer Verwaltung anvertrauten Bahnen in allen Beziehungen, insbesondere in Betreff der Zuführung von Güter- und Personenverkehr mit derselben Sorgfalt, wie ihre eigenen Unterneh- mungen, zu bewirthschaften. Sie führt den Betrieb und leitet den Bau der Bahnen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft für Rechnung der Lebteren, und werden ihr zu diesem Behufe die ge- sammten beweglichen und unbeweglichen Vermögensstücke ter zum Betrieb fertig gestellten Eisenbahnen, sowie der im Bau befindlichen Strecken der Hannover-Altenbekener Eisenbahngefellshaft nah einem unter Mitwirkung beider Geselischaften aufgenommenen Inventar übergeben.

Die Abgänge und Zugänge werden alljährlich konstatirt.

Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft wird bei der gesammten ihr übertragenen Vermögensverwaltung die Interessen der Hannover - Altenbelkener Eisenbahngesellschaft gleich den ihrigen wahrnehmen.

Artikel VIIT, Das gesammte Beamten- und Dienstpersonal der Hannover-Altenbekeuer Eisenbahngesellschaft geht mit der Perfektion dieses Vertrages in den Dienst der Magdeburg-Halberstädter Eisen- bahngefellshaft über, soweit nickt dur besondere Stipulation aus- drückliche Ausnahmen verabredet sind. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft übernimmt von diesem Zeitpunkte an die mit diesem Personal abgeschlossenen Verträge zu erfüllen. Die etwa für die B-amten der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschast bestehen- den Pensions- und Unterstüßungskassen, die Beamten-Sterbckassen, \0- wie die Arbeiter-Kranken- und!Unterstüßungskafsen bleiben so lange ge- trennt bestehen, bis mit Zustimmung der beiderseitigen Berechtigten eine ens mit den entsprechenden Kassen der Magdeburg-Hal- berstädter Eisen ahngesellschaft zu Stande gekommen ist. Die Auf- lösung der Verträge mit den gegenwärtigen Mitgliedern der Finanz- und Baukommission hat die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesell- schaft zu bewirken.

_ Artikel D Dex Vermögenskomylex der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft ist zwar für die Dauer dieses Vertrages getrennt zu halten, jedoch wird zur Vermeidung einer getrennten komplizirten Betriebsrechnung festgeleßt :

1) Die Reserve- und Exneucerungsfonds beider Bahnen bleiben nach wie vor gesondert und emfangen ibre Jahresbeiträge aus den Betriebseinnahmen der beiderseitigen Bahnen nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen.

2) Im Uebrigen partizipiren beide Bahnen an den sämmtlichen Betriebtausgaben in folgender Weise: a, an den Kosten der allgemeinen Verwaltung nach Verhältniß dèr Bahnlängen; b. an den Kosten für die Bahnverwaltung nah Maßgabe der wirklichen Ausgaben; e. an den Kosten der Transportverwaitung nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotivmeilen und Wagenachsmeilen,

__3) Außer den sub 2 zu berechnenden Kosten wird in Betreff der für die Benußung der Betriebsmittel beider Gesellschaften zu berech- nenden Vergütung festgeseßt: a. sämmtliche Lokomotiven mit Tendern und sämmtliche Wagen sollen ohne Rücksicht darauf, für wessen Rech- nung fie angeschafft sind, für beide Bahnen gemeinschaftlich benußt werden; b. für jedes Betriebsjahr findet über diese gemeinschaftliche Benußung eine Abrechnung in nachstehender Weise statt: von dem Werth der bezüglichen Betriebsmittel werden 4 % bei den Lokomo- tiven nebst Tendern nah Verhältniß der Lokomotivmeilen und bei den Personen- und Güterwagen nach Verhältniß der Wagenachsmeilen auf die Hannover-Altenbekener und ‘die Magdeburg-Halberstädter Bahn reyartirt und alsdann, soweit die also ermittelten Quoten für die Han- nover-Altenbekener oder für die Magdeburg-Halberstädter Eisen- bahn mehr oder weniger betragen als 4 % von dem Werthe, resp, den Beschaffungskosten der Betriebsmittel, ihrem Betriebe debitirt und beziehungsweise fkreditirt werden, Der Werth der bis gun 31. Dezember 1874 vorhandenen resp. beschafften Betriebsmittel beider Gesellschaften wird durch eine der Genehmigung der beiderseitigen Verwaltungsräthe unterliegende Taxe festgestellt wer- den. fie die nah dem genannten Termin beschafsten resp. noch zu beschaffenden Betriebsmittel kommen ledigli die wirklich verausgahb- ten Selbstkosten der Beschaffung, nicht auch der Erneuerung der bezüglichen Betriebsmittel zur Berehnung. e. Was im Verkehr mit anderen Bahnen an Wagenmiethe, eins{ließlich Verzögerungsgebühr und Konventionalstrafen auffommt und gezahlt wird, beziehungsweise die Differenz zwischen dieser Einnahme und Ausgabe wird für jedes Betriebsjahr auf die Hannover-Altenbekener und die Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft nach Verhältniß der Wagenachs- meilen verrechnet. Sollten auch für die Benußung von fremden Lo- komotiven und Tendern auf den Bahnen beider Gesellschaften oder eigener Lokomotiven und Tender auf anderen Bahnen Vergütungen in Einnahme oder Ausgabe kommen, so partizipiren daran die Hannover - Altenbekener und die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft nah Verhältniß der Lokomotivmeilen.

Die vorstehend sub 3 gegebenen Bestimmungen haben vom 1. Ok- tober 1873 an rückwirkende Kraft.

ür den Fall, u die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn- |

gesellschaft noch den etrieb anderer nicht zu ihrem Unternehmen gehöriger Eisenbahuen übernehmen sollte, musßz die Hanuover-Alten- befener Eisenbahngesellshaft in Ansehung der Repartition der Betriebs- ausgabe auch im Verhältniß zu diesen fremden Bahnen si die in diesem Paragraphen ausgestellten Grundsäße gefallen lassen.

Sollte das Betriebsmaterial der einen oder anderen Eisenbahn- gesellschaft sich demnä st für den Betrieb ihrer Bahnen. als unzu- reichend herausstellen, jo ist dieselbe auf Anfordern der anderen Eisen- bahngesellschaft verpflichtet, die Betriebsmittel dem Bedürfniß eut- sprechend zu ergänzen.

Artikel X. Die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft-wird während der Dauer dieses Vertrages ohne Zustimmung der Magde- burg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft keinerlei Abänderungen und Ergänzungen des Statuts vornehmen, auch insbesondere nicht ihre eigene Auflösung beschließen. Sollten dennoch derartige Beschlüsse gefaßt werden, so würden sie den Rechten der Magdeburg-Halber- städter Eisenbahngesellschaft keinen Abbruch thun.

Artikel X1. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngefellschaft übernimmt die Verpflichtung, aus den aufgekommenen Betriebsein- nahmen, die das beweglihe Material, so auch alles unbewegliche Eigenthum, insbesondere die Bahnen und die dazu gehörigen Hoch- bauten im Bau und Besserung zu erhalten und bei den vorzunehmenden Reparaturen die geseßlichen Bestimmungen zu beachten, sowie nach den auf ihren eigenen Bahnen geltenden Grundsäßen zu yerfahren,

und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger. E

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Artikel X11. Die Kassenverwaltung wird nach den Bestimmuns- gen der Statuten der} Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft geführt. An etwaigen Erträgnissen aus der Belegung von Geldern, jowie an etwaigen Verlusten partizipiren beide Verwaltungen nah Verhältniß der etwa disponibel gewesenen Bestände des Baufonds, sowie ihrer Betriebsübershüsse des Vorjahres, der leßteren unter Be- rücksichtigung der für Nerzinsung und Amortisation im laufenden Jahre gezahlten Beträge und deren Fälligkeitstermine vorbehaltlih ene anderweitigen Verständigung der beiderieitigen Verwaltungs- räthe.

Artikel XIIL. Zur Bereinfachung des Geschäftêganges werden die beiderseitigen Verwaltungsräthe Fürsorge treffen, daß die Betriebs- rechnung der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft, soweit es sich um die gemeinschaftlichen, nach den im Artikel 1X. festgestellten Grundsäßen zu repartirenden Ausgaben handelt, und ebenso die Jah- resrechnung über die gemeinschaftliche Benußung des Betriebsmaterials durch die beiderseitigen Revisoren gemeinschaftlich geprüft, und daß ie FEMELO Ie Revisionsbericht an beide Verwaltungen erstat-

irds

__ Sind über die Behebung der gezogenen Monita in den beider-

seitigen Verwaltungsräthen verschiedene Ansichten vorhanden, so hat der Borsißende des Verwaltungsrathes der Magdeburg - Halberstädter Eisen ahngesellshaft eine gemeinschaftlihe Sißung der Verwaltungs- räthe beider Bahnen einzuberufen, in welcher die Majorität der er- schienenen Mitglieder die Entscheidung abgiebt. Ï Artikel XIV. Entstehen zwischen den Kontrahenten Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages, io soll hierüver, fakls dieselben sich nicht über eine andere schiedsrihterlihe Entscheidung einigen, unter Aus\{luß jeder Berufung dur ein Schiedsgericht entschieden werden, wclches aus 3 Mitgliedern anderer unbetheiligter, zum deut- schen Cisenbahnverein gehöriger Eisenbahn-Direktorien gebildet wird. Eines dieser Mitglieder wird vom Verwaltungsrath der Hanngover- Altenbekener, und eines von dem Verwaltungsrathe der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft, das dritte aber von diesen beiden Mitgliedern selbst gewählt. Können diese beiden leßteren sih über die Wahl des Obmanns nicht einigen, fo entscheidet über die von ihnen vorgeschlagenen beiden Personen das Loos

Die den beiden Gesellschaften obliegende Wahl muß innerhalb 14 Tagen von der Zeit an erfolgen, wo der Antrag auf sciedsrichter- liche Entscheidung von Einem von ihnen dem Anderen mitgetheilt ift.

Hält eine Partei diese Frist niht inne, so geht das Wahlrecht auf die andere Partei mit über.

Alle übrigen etwa entstehenden Streitfragen werden durch den ordentlichen Richter entschieden.

E T Die Hannover - Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird die nah diesem Vertrage erforderlichen Aenderungen ihrer Sta- tuten, resp. das Privilegium zu den Prioritäts-Obligationen (Artikel I.) mit deu Gesellshafts-Vorständen der Magdeburg- Halberstädter Eisen- bahn vereinbaren und mit diesem Vertrage der Königlichen Staats=- Regierung zur Genehmigung vorlegen.

Artikel XVI. Vorstehender Vertrag kann nur unter gegenseitiger Verständigung der Kontrahenten aufgehoben oder abgeändert werden. Derselbe tritt in Kraft nach erfolgter Genehmigung desselben durch die beiderseitigen Generalversammlungen, bezw. so weit erforderlich, nah Zustimmung der Königlichen Staats-Regierung.

Die den Vertrag [Een Vorstände der beiderseitigen Eisen- bahngesellschaften find verpf ichtet, ohne Verzug die behufs Erwirkung dieser Genehmigung erforderlichen Pièaßregeln zu treffen.

Artikel XVI1. Die Kosten dieses Vertrages werden von den kon- trahirenden beiden Gesellschaften je zur Hälfte getragen.

1II. Nachtrag zum Statut der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft.

Artikel T. Die §§._8, 23 und 94 des unterm 25. November 1868

Allerhö bestätigten Statuts der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- esellschaft werden durh nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen ent- oretbeide Paragraphen erseßt.

. 8. (Amortisationsfonds.) Die Stamm-:Prioritäts=- Aktien (8. 5 Nr. 2) unterliegen der Amortisation. Behufs derselben wird nach dem Ablaufe des ersten Betriebssahres ein Amortisations=- fonds gebildet, welcher dazu bestimmt ist, die sämmtlichen Stamm- Prioritäts-Aktien allmählich einzuziehen und zu vernichten, und daher geschlossen wird, sobald dieser Zweck erreicht ist.

Dem Amortisationsfonds werden überwiesen: -

1) die nit erhobenen Zinsen und Dividenden, welche nah §8. 25 u Gunsten der Gesellschaft verfallen sind, sowie die Zinsen der Re- f ervefonds, beide jedoch nur in dem Falle, wenn der Reservefonds in voller Höhe vorhanden ist (§. 6); |

2) die Einnahmen aus dem Verkaufe alter Materialien des Oberbaues und der Betriebsmittel und die Zinsen des Erneuerungs- fonds, wenn dieser soweit angewachsen, daß der Handels-Minister eine C: Verstärkung desselben einstweilen nicht für erforderlich erachtet 3) ein Drittel des Ueberschusses, welcher von dem nach §. 23 zu ermittelnden Restbetrage des Reinertrages alljährlich verbleibt, nach- dem die Inhaber der Stamm-Prioritäts-Aktien fünf Prozent des No=- minalbetrages ihrer Aktien und die Inhaber der Stamm-Aktien sechs8 und zwei Drittel Prozent (65 Prozent) des Nominalbetrages ihrer Aktien erhalten haben.

Es bleibt dem Verwaltungsrathe das Recht vorbehalten, unter Genehmigung des Handels-Ministers den Amortisatiousfonds durch Erhöhung der Quote des Mb erscautes ad 3 zu verstärken und dadurch die Tilgung der Stamm-Prioritäts-Aktien zu beschleunigen.

Die Einlösung der Stamm-Prioritäts-Aktien wird entweder dur den Ankauf an der Börse bis zum Nominalwerthe oder in Folge der Kündigung durch Zahlung des Nominalwerthes , je nah den Mitteln des Amortisationsfonds bewirkt.

Die Nummern der zu kündigenden und zu amortisirenden Stamm- Prioritäts-Aktien werden durch das Loos alljährlich im Oktober in Gegenwart eines Mitgliedes des Vorstandes unter Zuziehung eines, das Protokoll aufnehmenden Notars bestimmt und sind darauf nah einer wenigstens 2 Monate vorher ergangenen d s Anzeige der ausgeloosten Nummern am nächsten 1. Januar fällig.

Die Auszahlung der ausgeloosten Stamm-Prioritäts-Aktien er- folgt von dem dazu bestimmten Tage ab aus der Gesellschaftskasse nach dem Nominalwerthe an den Vorzeiger dieser Aktien gegen Aus=- lieferung derselben. :

Die ausgeloosten Stamm-Prioritäts-Aktien verlieren von dem Fälligfkeitstermine ab den Anspruch auf Theilnahme an der Dividende.

Die fällig erklärten und eingelösten Stamm-Prioritäts-Aktien werden unter Beachtung der oben wegen der Verloosung vorgeschrie benen Form verbrannt, und über die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbahn-Kommissariate alljährlih ein Nachweis vorgelegt. Die Nummern der zur Rückzahiung fälligen nicht zur Ein- vg: vorgezeigten Stamm-Prioritäts-Aktien werden jährli während zehn Jahre von dem Verwaltungsrath behufs Empfaugsnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. i

Die Aktien, welche nicht innerhalb eines Jahres nah dem leßten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, find werthlos, was unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann von dem Verwaltungsrathe öffentlich bekannt zu machen ift.

Die Gesellschaft hat wegen solher Stamm-Prioritäts-Aktien keinerlei Verpflichtungen mehr, doh kmn fie davon gäuzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses dex eneralver fammlung gus Billigkeitsgründen gewähren,