1874 / 166 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

einzahlung von 20% vom 1.—8. August bei Anhalt & Wagener Nachf. in Berlin.

8. August AKtlen-Gesellsohaft für Eisenindustrie zn Styram. Anrgrapdent), Gen.-Vers, zu Oberhausen; s, Ins. in Le s ' Ï Stelnkohlen-Bergwerk Ritterburg, Akt.-Ges. Ord. Gen.-Vers, zu Berlin. : Bérliner Lombard-Bank. AusserordentL. Gen, - Vers, zu Berlin ; s, Ins. in Nr. 164.

Ausweise von Banken und Industrie- Gesellsehaften.

Lebensversloherungs-Gesellschaft zu Leipzig. Rechnungs- Abschluss vom Jahre 1873; s. Ins, in Nr. 164.

Bergisoh-Märkisohe Eisenbahn. Betriebseinnahme pro Juniz. s. Ins. in Nr. 164.

Krefeld-Kreis-Kempener Indnsirle -Elsenbahn. Betriebsein- nahme pro Juni; s. Ins, in Nr. 164.

AKkitlen-Gosellsohaft für 6ffeontiliohes Fuhrwesen. Bilanz vom 31. März 1874; s. Ins. in Nr. 164.

Leith, 15, Juli, Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson & Comp.) Zufuhren der Woche mit Ausnahme von Hafer und Mehl gering. Markt sehr matt bei geringem G eschäft zu un- gesfähren Preisen der letzten Woche.

Paris, 15. Juli, Nachm, (W, T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Juli 33,25, pr. September-Oktober 29,25. Mehl ruhig, pr. Juli 77,50, pr. Septem- ber-Dezember 64,75, pr. November-Februar 62,50. Rüböl weichend, pr: Juli 78,50, pr. August 78,75, pr. September-Dezember 81,00.

piritus steigend, pr. Juli 68,00, Wetter: Warm.

New=YWeork, 15, Juli, Abends 6 Ubr. (W. T. B)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 174, do, in New- Orleans 17. Petroleum in New-York 12, do. in Philadelphia 12.

Mehl 6 D. 10 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 42 C. Kaffee 203. j j ; zetrei Bl à Nienburger Zuokerfabrik, Aktien - Gesellsohaft, Zucker (Fair refining Muscovados) 73, Getreidefracht 93. Ordentl. „ers V Ie Sa

5. August, Säohsisohe Wollengarnfabrik, Ord. Gen.-Vers. zu Grossenhain,

Auszahlungen.* Ee 10.

Crimmitsohauer Dampfmaschinenfabrik, Dividerde pro 1873 mit 8 Thlr. 10 Sgr. vom 1. August ab bei der Gesellschaftskasse in 1874 Crimmitschaa,

Deutscher Reichs-Anzeiger

UUd

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

E Dos Abounzement beträgt 4 Thlr. £6 Sgr,

für das Vierteljahr.

General=- Versaumlilungen,. .

Berliner Werkzeng-Masohinen-Fabrik, Akt. - Ges. Ordent]l, Gen.-Vers. in Berlin. Die auf den 14. Juli angesetzte Gen.-Vers. konnte wegen eines Formfehlers nicht abgehalten werden,

20. Juli,

Einzahlungen. Central-Bazar für Fuhrwesen, vorm. Gebr, Beskow, Rest-

E Ie M Alle Post-Austalten des In- nund Auslandes nehmen Bestellung auz für Berlin außer den Postanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

D (d a @ g E “s, | | | F L See dia R ip RIY En R ger MERZ E M Bs tion: Wi 166. Berlin, Freitag, den 17. Juli, Abends.

Subseription auf 5,000,000 Thaler 1/8 A E

[2995]

8ST.

E A EE L È pr R

E S S B S S S G G R G R

Dentscches Neis Heute Morgen nahmen Se. Majestät das erste Bad und | demnähst auch ein Glückwunschtelegramm nah Kissingen ah-

4", procentige Prioritäts-Obligationen 111. Serie d

Hannover-Allenbekener ‘Eiseubahn-Gesellschaft, |

mit Zinsgarantie der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gefellschaft, emittirt auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Juni 1874, negociirt dur die Geueral-Direktion der Seehandlungs-Societát die Direktion der Diskonto-Gesellschaft S. Bleichröder M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.

in Berlín,

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Juni 1874 (Reichs-Anzeiger vom 3. Juli 1874 Nr. 154) emittirt das Direktorium der Magdeburg-Hälberstädter Eisenbahngesellschaft, welches als Vorstand dér Hannover-Ältenbekener Eisenbahngesellschaft den Betrieb und die Verwaltung dieses Unternehmens führt, zur Beschaffung der Mittel für die Grweiterungs- und Vollendungs=- bauten 41/,9/, Prioritäts-Obligationen 111. Serie der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft im Nominal-Betrage von 9,250,000 Thlr. Unter Vorbehalt der den Obligationen 1. und Il. Serie gusiegenden Vorzugsrete haften den Inhabern dieser Obligationen das gesammte jetzige nnd künftige Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stammaktien, Stamm-Prioritätsaktien und der dazu gehörigen Dividenden-Scheine. i 4

Für die Verzinsung der Obligationen 11. Serie zu jährlich 41/, Prozent vom 1. Ianuar des auf die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn von Löhne nah Vienenburg folgenden Jahres an, bis zu welchem Zeitpunkt die Verzinsung aus dem Baufonds erfolgt, Hat die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft in der Art die Garantie übernommen, daß sie für diese Zinsen mit dem Reinertrage ihres eigenen Unternehmens, und zwar prioritätish vor der Dividende auf ihre Stammaktien (Lit. A.) und Stamms- Prioritätsaktien (Lit. B. und C.) haftet; diese Zinsgarantie erlischt nur in dem Falle, wenn zehn Jahre nah einander ein Zushuß zur Verzinsung der Obligationen von Seiten der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft niht zu leisten gewesen ift. :

Die auf den Inhaber lautenden Obligationen dieser Prioritäts-Anleihe werden in Appoints zu 1000, 500, 100 Thlr. ausgefertigt.

Die Prioritäts-Obligationen werden vom Jahre 1882 ab im Wege der Verloosung zum Nominalwerthe getilgt. Hierzu sollen alljährlih verwendet werden: «cou

a. der Uebershuß des Reinertrages des Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Unternehmens über die Zinsen der in Rede stehenden Obligationen, sowie über die Zinsen und die Amortisatiousquote der denselben voranstehenden Obligationen, bis zur Höhe von 1/, Prozent des Nominalbetrages (46,250 Thlr); b. die aus dem Reinertrage des Hannover-Altenbekener Eisenvahn-Unternehmens aufkommenden Zinsen der amortisirten Prioritäts-Obligationen

Die Amortisation bleibt ha wenn und so weit von Seiten der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft in Erfüllung der übernommenen Garantie für das laufende Jahr ein Zuschuß zu leisten ist, oder soweit in früheren Iahren etwa geleistete Zuschüsse zu erstatten find. Die Auszahlung der zur Amortisation gelangenden Prioritäts-Obligationen erfolgt am 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden Iahres. \ Z u

Der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft bleibt das Ret vorbehalten, mit Genehmigung des Staates \owohl den Amortisationsfonds zu verstärken und dadur die Tilgung der Prioritäts-Obligationen zu beshleunigen, wie auch sämmtlihe Prioritäts-Obligationen dur die öffentlichen Blätter mit sechsmonatliher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Au is es dem Verwaltungsrath der Gefellshaft unbenommen, die allmälige Amortisation oder die Einlösung sämmtlicher Obligationen schon vor dem Jahre 1882 zu bewirken.

Die Zahlung der Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, sowie die Einlösung der zur Tilgung verloosten Obligationen erfolgt außer bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Hannover, in Berlín bei der Direction der Disconto-Gesellschaft und bei dem Bankhause Jos. Jaques und in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Nothschild und Söhne. :

Von diesen Prioritäts-Obligationen werden hiermit 5,000,000 Thaler und zwar:

in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft,

y „S, Bleichröder,

Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne,

Aachen bei der Aachener Discouto-Gesellschaft,

Hannover bei der Províinzial-Disconto-Gesellschaft,

Elberfeld bei der Vergisch-Márkischen Bauk,

Halle bei dem Halleschen Bank-Verein von Kulisch, Kaempf «L Co., :

Braunschweig bei N. S. Nathalion Nachfolger, Provinzial-Disconto-Gesellschaft Vraunuschweig,

Duisburg bei der Duisburg-Nuhrorter Bauk,

Magdeburg bei M. S. Mever,

n unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlihen Subscription aufgelegt : 1) Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen

am Montag, den 20. und Dienstag, den 21. Juli 1874

während der üblichen Geschäftsftunden , a Grund des diesem Prospectus beigefügten Aumeldungs-Formulars , statt. Einer jeden Anmeldungsstelle is die

Befugniß varbehalten, die Subscription auch {on vor Ablauf jenes Zeitraums zu \{ließen. Im Fall einer Ueberzeihnung tritt Reduction in den Zutheilungen nah Ermessen einer jeden Zeihnungsstelle ein. 2) Der Subscriptionspreis if auf 971/7 Procent, zahlbar in Thaler-Währung, festgeseßt. : E s Außer dem Preise hat der Subscribent die Stückzinsen zu 41/4 Procent für den laufenden Zinscoupon vom 1. Iuli 1874 bis zum Tage der Abnahme der Stüte

zu vergüten.

3) Bei der Subscription muß eine Kaution von zehn Prozent des Nominalbetrages hinterlegt werden. zu veranschlagenden Effekten zu hinterlegen, welhe die Subscriptionsstelle als zuläsfig erahten wird. j; i

4) Die R 8 ed (a wie möglich nach Schluß der Subscription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution. unverzüglih zurückgegeben.

9) Die Abnahme der zugetheilten Stücke kann vom 29. Juli 1874 ab gegen Zahlung des Preises (2) geschehen. Der Subscribent is jedoch verpflichtet:

die Hálfte der Stücke spätestens bis D1. August 1874, den Neft der Stücke spätestens bis 30. September 1874

abzunehmen. as vollständiger Abnahme wird die auf die zugetheilten Stücke hinterlegte Caution verrehnet, resp. zurückgegeben. Für zugetheilte Beträge unter 4000 Thaler ist keine successive Abnahme gestattet, und sind solche bis zum 20. August 1874 ungetrennt zu reguliren. Berlin und Frankfurt a./M. im Juli 1874.

Westend - Berlin. Hegelplaß Nr. 2, \{chriftlich eingereiht werden.“

Kommandit-Gesellschaft auf Aktien, Heinrih Quistorp. ur Theilnahme an diéser konstituirenden Versammlung ist jeder Kommanditist berehtigt, der

Die konstituirende Generalversammluug dieser Gesellschaft findet am Dienstag, den 28, | die ations Einzahlung bei seiner Zeichnung geleistet hat, und werden die betreffenden Einlaßkarten Juli, Vormittags 10 Uhr, im Konferenzsaal, Hegelpl+ß Nr. 2 in Berlin, statt, wozu die Betheiligten und Stimmzettel vor der Versammlung an die Vorzeiger der Depotquittungen, unter gleichzeitiger Abs hierdurch ganz ergebenst eingeladen werden. stempelung dieser, gewährt. TageSordunng Bei den Abstimmungen, soweit sie nicht durch Akklamation stattfinden, wird nach §. 283, - und

D Berathung und Feststellung des unterm 24. Juni vereinbarten Gesellschaftsstatuts. unter Berücksichtigung des §. 41 des Statuts, verfahren.

2) Konstituirung der Gefellshaft unter Nahweis der vorläufigen Kapitalsbetheiligung, sowie Berlin, den 16. Juli 1874.

_ der geseßlich vorgeschriebenen Einzahlung von 25% auf solche.

3) Wahl des ersten Aufsichtsraths nah Konstituirung desselben.

Dieselbe is entweder in baar, oder in solhen nah dem Tages-Course

[2996] 4) Wahl der Revisoren. (Bemerkung zum ersten Gegenstand der Tagesordnung.) ; „Vor Sre wegen Abänderungen und Verbesserungen der Statuten une Seitens

der Géshäftsbetheiligten - spätestens bis zum 24. Juli inklusive auf dem Lokalbureau,.

ür das Gründungs3-Comité, Franz Pactow, Konsul, Heinrich Quistorp.

Ministerium, Dr.

Zu Groß - Tychow im Regierungdöbezixk Cöslin wird am 1. August cr. eine mit der Postanstalt daselbst. kombinirte Telegraphen- Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. (ctr. §. 4 der Teie- graphen-Ordnung für das Deutsche Reich). Stettin, den 15. Juli 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktion. In Eisfeld, Herzogthum Sachsen - Meiningen, wird am 1. August ce: eine Kaiseclihe Telegraphen-Sta:ion mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. Halle a/S., den 14. Juli 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Elsaß-Lothringen.

Die von den Notabeln des Handelsstandes aus dem Bezirke des Handelsgerihts zu Colmar getroffenen Wahlen des Kauf- manns Edmund Fleishhauer in Colmar zum Präsidenten, des Hutfabrikanten Mathias Ehretsmann und des Spinnerei- Besißers Leo S4öcklin in Colmar zu Richtern, des Fabrikanten Friedrich Salzmann und des Seifenfabrikanten Xaver Thomas in Colmar und des Mühlenbefißers und Getreide- händlers Johann Ruhland in Münster zu Ergänzungs- rihiern bei dem Handelsgerichte in Colmar haben die Allerhöchste Bestätigung erhalten.

Königreich Preufen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den Regierungs-Rath Raff el zu Posen zum Ober-Re- gierungs-Rath und Regierungs-Abtheilungs-Dirigenten zu er: nennen; sowie Dem Bau-Inspektor Wilhelm Carl Friedrih Thömer in Stettin: den Charakter als Bauruth zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Am Gymnasium zu Stargard i. Pomm. is} der ordentliche

/ Lehrer Dr. Dorschel zum Oberlehrer befördert worden.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung.

Die Vorlesungen des Winter-Semesters 1874/75 auf der Königlichen Bau-Akademie beginnen am 15., die Immatrikulationen am 5. Oftober a. c.

Die Meldungen zur Aufnahme müssen unter Beifügung

der Nachweise, welche nah den §8. 7—9 der Vorschriften für die Königlihe Bau-Akademie vom 3. September 1868 gefordert werden, in der Zeit vom 1. bis 30. September cr. s{hriftlich bei dem unterzeichneten Direktor erfolgen, und bleiben früher oder später eingehende hierauf bezüglihe Gesuche unberücksichtigt. ; Da die Zahl der Aufzunehmenden gewissen Beschränkungen unterliegt, so kann bei dem vorausfichtlich großen Andrange der Fall eintreten, daß die zuleßt sich Meldenden abgewiesen werden müssen.

Die Vorschriften sind in der Kasse der Bau-Akademie käuf- lich zu haben und werden gegen Einsendung von 2 Sgr. 10 Pf. in Briefmarken per Kreuzband übersandt.

Berlin, den 18. Juli 1874.

Der Direktor der Königlichen Bau-Akademie. Lucae.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Toll zu Zossen is zum 1. September d. I. in gleiher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wriezen mit Anweisung seines Wohnsißes in Neustadt-Ebers- walde verseßt worden.

Der Notariats-Kandidat Schwenger in Düsseldorf ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Heinsberg im Land- gerihtsbezirk Aachen, mit Anweisung seines Wohnfißes in Was- \enberg, ernannt worden.

Abgereist: Der Wirklihe Geheime Ober-Regierungs-Rath und Direktor der E und Gewerbe-Abtheilung im Handels- acobi, nach dem Harz ;

Der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenraths, Pr. Herrmann, nah Süddeutschland,

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 17. Iuli. Se. Majestät der Kaiser und König find gestern Abend 6/5 Uhr glücklih in Bad Gastein angekommen, wo AUerhöchstdieselben von den Be- hörden empfangen wurden. Vor dem Badeorte war eine reih

eschmückte Ehrenpforte errihtet, die Badekapelle spielte die preu-

hische Volkshymne. Die in großer Anzahl versammelten Kur- gäste begrüßten Se. Majestät mit enthusiastishen Hohs, und von allen Seiten wurden Ällerhöchstdenselben Blumensträuße zum Willlommen geboten. j

machten dann einen längeren Morgenspazieérgang auf dem Kaiser- wege nach Koetschenthal zu.

Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin waren am Dienstag bei einex Gartengesellschaft, die Jhre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales in Ihrer Villa in Chiswick gaben, zugegen uud ershienén am Abend auf einem Balle des Herzogs und der Herzogin von Manchester.

Gestern haven Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten in Beglei:.ung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales an einem Truppenmanöver in Aldershot Theil genommen.

Gestern Abend waren der Kronprinz und die Kronprinzessin auf einem, Ihnen zu Ehren von Earl- Granville gegebenen Diner anwesend, nahdem Höchstdieselben vorher den Besuch des Herzogs von Edinburgh empfangen hatten.

Aus Kissingen, 16. Juli, meldet ,W. T. B“: Der be- handelnde Arzt des Reichskanzlers Fürsten von Bismar, Dr. Oskar Diruff sen., veröffentlicht heute folgendes Bulletin: Die eine der beiden Verlezungen übér dem Handgelen!e ist bei- nahe geheilt; die andere, bei welher eine Verbrennung durch den glühenden Schuß pfropfen mitgewirkt hät, zeigt deshalb einen langsameren Heilungsvorgang. Die Anshwellung if fast voll- ständig verschwunden, die Bewegung des Handgelenks if freier, als gestern. : :

Sürst von Bismarck hat geftern Abend den General von der Tann, General-Adjutanten des Königs Ludwig von f pra später auch den Polizei-Präsidenten von Madai em- pfangen. A Kullmann ist heute Nahmittag i das Gefängniß des Be- zirksgerihts Schweinfurt" eingeliefert worden. Ebendahin wurde mit dem heute Abend 7 Uhr 55 Minuten abgegangenen Zuge der Pfarrer Hanthaler unter Gensd'armeriebedeckung abgeführt.

Aus den zahlreihen Kundgebungen der Theil- nahme für den Reichskanzler Fürsten von Bismarck, welche in den heut vorliegenden Zeitungen mitgetheilt werden, heben wir die folgenden hervor:

Se. Majestät der Kaiser und König haben sofort nach der Depesche aus München auch ein Handschreiben an den Fürsten von Bismarck geri{htet, ebenso Ihre Majestät die Kaiserin-Königin und Se. Kaiserlihe und König- lihe Hoheit der Kronprinz.

Der König von Italien hat, wie die „Fanfulla“ und „Libertà“ melden, den Reichskanzler Fürsten von Bismarck sofort nah dem Bekanntwerden des gegen denselben verübten Attentates telegraphisch beglückwünsht. Fürst von Bismarck hat sofort auf dieselbe Weise seinen Dank hierfür ausgesprochen.

Von dem Bürgermeister Dunker und dem stellvertretenden Stadtverordneten-Vorsteher Hrn. Vollgold, als den zeitigen Ver- tretern der Kommunalbehörden Berlins, ist nachstehendes Telegramm an den Fürsten von Bismark nach Kissingen ab- gesendet worden:

Ihrem großen Bürger, dem aus äußerster, von ruchloser Mörder- hand drohender Todesgefahr erretteten Kanzler des Deutschen Reichs sendet ihre innigsten Glücktwünsche die Stadt Berlin,

Von Seiten des Magistrais und der Stadverordneten von Magdeburg ist an den Fürsten von Bismarck die folgende Adresse abgesandt worden:

Die Nachricht von der Schandthat, zu deren Opfer Ew. Durch- laucht ausersehen waren, ist in unserer «lten protestantischen Stadt, in welcher sih die von Ew. Durchlaucht geleitete Politik einer beson- deren Sympathie erfreut, mit dem tiefsten Abscheu, gleichzeitig aber mit Dank gegen Gott aufgenommen werden, det fo sichtlich über das kostbare, dec Einheit, Freiheit und Größe des Vaterlandes geweibte Leben Ew. Durchlaucht gewaltet hat. Es drängt uns, -diesen Gefüh- len Ew. Durchlaucht gegenüber Auêdruck zu geben, um fo mehr, als der schändliche Verbrecher aus unjerer nächsten Umgebung, der Neu- stadt-Magdeburg, sammen soll. Der Allmächtige \chüße und shirme Ew. Durchlaucht ferner und gebe, daß Ihre unerseßlichen Kräfte dem theuren Vaterlande noch lange erhalten bleiben.

Vom Ober - Bürgermeister und den Stadtverordneten zu Cöln iff folgende Adresse an den Fürsten Bismark nah Kis- fingen abgesandt:

Zugleich mit der Kunde von der ruchlosen That, die Ew. Durch- laucht Leben bedrohte, gelangte hierher die Nachricht von dem Miß- lingen des beabsihtigten Verbrechens, So - sehr uns die gerechte Ent- rüstung über dasselbe erfüllte, so geben wir do mit dankendem Aufs- blick zum Himmel der Freude darüber Ausdruck, daß Ew. Durchlaucht Leben gerettet wu: de, für Ihre Familie, für das Vaterland und für Alle, welhe Ihre Sorgen für dasselbe zu würdigen wissen. Wir bit- ten, diesen aufrihtigen Ausdruck wärmster Theilnahme entgegen zu

| nehmen von den Vertretern der Stadt Cöln.

Der Gemeinderath und Bürgerausschuß zu Stuttgart beschlossen am 16. einstimmig, fine telegraphishe Glückwunsh- adresse an den Reichskanzler Fürsten Bismarck zu richten.

Von- anderen Kommunalbehörden, die Adressen nah Kis- fingen gesendet haben, nennen wir die von Freiburg in Schle- sien, Loewenberg, Bayreuth, Heidelberg, Freiburg 1, Br, Altenburg.

Die Weseler Kreis\ynode zu Emmerich hat in ihrem Eröffnungsgottesdienst eine öôffentlihe Danksagung dargébracht,

gesendet; leßteres ist auch Seitens des Presbyteriums zu Bad Oeynhausen geschehen.

Der liberale Verein zu Marburg hat am 15. d. M. fol- gende mit mehreren hundert Unterschriften bedeckte Adresse an den Fürsten Bismarck abgesandt:

Durchlauchtigster Fürst !

Ew. Durchlaucht sind dem von dunkflem Fanatismus gepkanten und von ruchloser Hand verfuchten Angriffe glücklich eatronnen. Millionen deutscher Herzen {lagen Ew. Durchlaucht entgegen, erfüllt von Freude und von Dank gegen Gott, der das Vaterland vor \{chwe- rem Verlust gnädig bewahrt hat. Da drängt es auch die unterzeih- neten Mitglieder des liberalen Vereins, Ew. Durchlaucht ihre tiefge- fühlten Glückwünsche darzubringen. Möge Ew. Durchlaucht Sr. Majestät unserem erhabenen Kaiser und dem gesammten deutschen Vaterlande als Vorkêmpfer für deutsche Größe und Geistesfreiheit noch lange exhalten bleiben.

Auch der akademische pharmazeutish --naturwifsenschaftlihe Verein zu Marburg hat sofort eine Glückwunsch-Adresse an den Fürsten Bismarck abgesandt.

Adressen und Telegramme sind von Vereinen oder Bürgerver- sammlungen find an den Reichskanzler gerichtet aus Bromberg, Breslau, Bunzlau, Glogau, Hirschberg, Oppeln, Frankenstein, Löwenberg, Striegau, Reisen, Emden, Münden, Regensburg, Erlangen, Aschaffenburg, Worms, Gera.

In München ist gestern von einer Anzahl der geahtetsten Bürger, darunter die Vorstände der beiden Gemeindekollegien, zur Unterzeichnung eine Adresse an Fürst Bismarck aufgelegt, in welcher dieselben ihrer tiefsten Entrüstung über das verübte ruhlose Attentat und zugleih ihrer Freude Ausdruck geben, daß die Vorsehung den {machvollen Plan nicht hat gelingen lassen. An die Bürger ift eine Aufforderung zur Unterschrift der Adresse, welche bis zum 21. Juli aufliegt, gerichtet.

Das „Journal de St. Petersburg“ widmet ‘anläßlih des gegen den Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, begangenen Attentates dem Fürsten einen längeren, sehr \ympathish gehal- tenen Artikel.

Der Minister der geiftlihen, Unterrihts- und Medizinäl- Angelegenheiten Dr. Falk hat an die Königlichen Regierungen folgende Verfügung in Betreff der gewerblichen Fortbil- dungs\chulen erlassen:

Nachdem durch den Staatshaushalts-Etat dieses Jahres Mittel zu Zuschüssen für gewerbliche Fortbildungsschulen bereit gestellt wor- den sind, ist die Möglichkeit geboten, diefer ebensowohl für die sittliche Tüchtigkeit der aus der Volksschule entlassenen Jugend, wie für die Erhöhung der Gewerbstüchtigkeit der arbeitenden Klassen überaus E Einrichtung eine kräftige Förderung angedeihen zu assen.

Indem ich die Königliche Regierung veranlasse, nicht nur den bereits bestehenden gewerblihen Fortbildungsschulen eine eingehende Sorgfalt zuzuwenden, sondern auch zur Errichtung neuer Anstalten dieser Art in geeigneter Weise die Anregung zu geben und es als Ziel anzusehen, daß möglichst in allea gewerblichen Städten des Bezirkes Fortbildungsschulen bestehen, bestimme ich über die Bewilligung- der Zuschüsse aus Staatsmitteln für derartige Anstalten Folgendes:

- 1) Nur solchen gewerblichen Fortbildungs\{chulen, welhe nah einem in Gemäßheit der beiliegenden Grundzüge für ihre Einrichtung entworfenen, von der Königlichen Regierung genehmigten Lehrplane arbeiten und die sonst von Auffichtswegen zu stellenden Bedingungen erfüllen, können Staatszuschüsse in Aussicht gestellt werden,

2) Die Bewilligung cines neuen Staatszuschusses ist ferner in der Regel nur für solche Fortbildungs\chulen zulässig, deren Besuch auf Grund eines nah §§. 106 und 142 der Gewerbe-Ordnung vòôm 21. Juni 1869 erlassenen Ortsstatutes obligatorisch ist.

Von dieser Bedingung darf ausnahm?weise nur da abgesehen werden, wo nach Lage der Verhältnisse mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die betreffende Schule auch ohne Schulzwang allgemein be- sucht sein werde, daß also die Absicht der bezüglichen Bestimmungen auch ohne zwingendes Ortsstatut zu erreichen jei.

3) Da eine gedeihlihe Weiterentwickelung der gewerblichen Fort- bildnngsschulen erst dann mit Sicherheit zu erwarten ift, wenn sich die Gemeinden derselben annehmen, fo ift deren Mitwirkung für ihre Pflege und Unterhaltung überall in Anspruch zu nehmen, wo die Be- willigung von Staatszuschüssen beantragt wird.

Demnach sind solche für die von der Gemeinde selbst errichteten Fortbildungsschulen nur dann zu gewähren, wenn die Gemeinde die Koften für Lokal, Heizung und Beleuchtung allein trägt und außerdem für die übrigen Zwecke der Schule mindestens den gleichen Beitrag leistet, wie der Staat, Die Einnahmen aus etwaigem Schulgelde werden dabei nicht als Leistung der Gemeinde behandelt. Ebenso ‘ift da, wo Vereine oder andere Verbände eine Fortbildungsshule be- gründet haben, die Gewährung eines Staatszuschusjes davon abhängig zu machen, daß auch die Gemeinde einen Zuschuß gewährt. Der Staatszuschuß kann auch in diesem Falle bis zur Höhe des Gemeinde- beitrages bewilligt werden. x

4) Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt zunächst auf drei Jahre.

Ich gebe der Königlichen Regierung auheim, hiernah das Wei- tere zu veranlassen und die erforderlihen Anträg: für die einzelnen Anstalten motivirt zu stellen. Wenn ein Staatszushuß zur Höhe von Fünfhundert Thalern oder! darüber beantragt wird, was voraus- sichtlih nur in vereinzelten Fällen geschehen dürfte, it der Etat der Anstalt zur Prüfung und Feststellung einzureichen.

Berlin, den 17. Juni 1874.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. - Dr. Falk.