1874 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

M Pn erate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

‘Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

L Steckbriefe und Untersuhung2-SaGchen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen U. vergl

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

4. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung u. |. w.

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

ladungen u. dergl.

18059) KLeyte Bekanntmachung

für Gläubiger und Andere. Schiedsgericht der Albert Lebens-

versicherungs-Gesellschaft.

“In Sathen der Albert Lebensversitherungs- Gesellschaft, SMEDS ger LMENeIEeS v. 1871

un In Sachen der Albert Lebeusversicherungs3- Gesellschaft, Schiedsgeri@chts-Gesehß v. 1874.

1) Allen Personen, die im Besiße von Policen oder anderer Kontrakte sind, auf welche die Beweis- führang in diesem Schiedsgericht noch nicht zugelas- sen worden ift, wird hiermit bekannt gegeben, daß in der gegenwärtigen Session des Parlaments ein Gesetz

. passirt wurde, nah welchem alle Forderungen, welche bis zu einem bestimmten Tage nit angemeldet find, a Wte ausgeschlossen werden sollen. N

9) Alle P:rsonen, welche ihre Forderungen in die- sem Schiedsgericht {hon begründet haben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß besagtes Geseß gleichfalls einen Sluß-Termin für einen bestimmten Tag anordnet, an welchem alle Zahlungen der Liqui- datoren von in ihren Händen befindlichen, nicht ab- 0 g Dividenden und anderer Gelder aufhören ollen,

3) Alle vorerwähnten Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, daß die folgenden 2 Nerordnungen von dem Schiedsrichter unter besagtem Geseße erlassen worden sind.

L Dounerstag, den 9. Iuli 1874.

In Sachen der Albert Lebensversicherungs- Gesellschaft, Schiedsgerichts - Geseß v. 1874. Ich, der Right Honouable Hugh Mr. Calmont Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts-Geseß von 1871 in Sachen der Albert Leben3versi@he- ruugs-Gesellshaft ernannte Schiedsrichter, be- stimme und verordne hiermit was folgt: Der . zwanzigste Tag des August Ein Tausend Acht- hundert vier und siebzig ift festgeseßt als der Tag, an welchem alle in diesem schiedsrichterlihen Ver- fahren auf Grund von Policen oder anderweitig zu erhebenden, nicht angemeldete oder begründete An- sprüche ausgeschlossen werden sollen und werden dem- gemäß alle folhe Ansprüche, wenn dieselben nicht an oder vor diesem Tage angemeldet ‘und begründet sind, unbedingt ausgeschlossen werden.

Thomas Preston, See, Cairns.

Donnerstag, den 9. Juli 1874. Sn Sachen der Albert Lebensversicherungs-Ge- sellshaft, Schiedsgerihts-Geseß v. 1874. Ich, der Right Honourable Hugh Mr. Calmont Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts-Geseß von 1871 in Sachen der Albert Lebensversicherungs- Gesellschaft ernannte Schiedsrichter, bestimme und verordüe hiermit was folgt:

Der sünfzehute Tag des September, Ein Tau- send Achthundert vier und siebzig ist festgeseßt als der Tag, bis zu welchem alle solhe im obenerwähn- ten Gesche näher bezeichneten Ueberschüsse beansprucht

werden müssen, widrigenfalls mit denselben verfahren und darüber verfügt werden wird nach den Vorschrif- ten jenes Geseßes. Nach diesem Geseße gehören folgende zu solchen Ueberschüssen:

2, Dividendeu, welche zur Vertheilung und Zah- lung angewiesen wurden und zwar an Gläubiger irgend einer der unter diesem schiedêrichterlichen Verfahren in Liquidation befindlihen Gesell- schaften, welche von denselben aber niht abge- fordert worden sind,

b. Prämien, welche im Kanzleigeriht unter der Bedingung bezahlt worden find, daß dieselben für gewisse Fälle zurückgegeben würden, die aber gleichfalls unter diesem \chiedsrichterlichen Ver- fahren nicht wieder abgefordert wurden.

c. Solche Gelder, welhe von Beisteuernden für Aufforderungen bezahlt, aber zur Rückzahlung angewiesen sind, die aber gleichfalls nicht abge- fordert wurden. s

Thomas Prestou, Sekretär. Cairus,

4) Es sollen daher alle Personen, welche ihre An- sprüche noch nicht begründet haben, und die an der Vertheilung der Aktiva (soweit solche Aktiva nah der Bezahlung der bereits erklärten Dividenden noch nicht vertheilt sind) Theil zu nehmen wünschen, ihre Ansprüche. und Forderungen fofort bei uns anmelden.

9) Und alle Personen, welche fällige Dividenden oder andere Gelder von uns als Liquidatoren in die- fer \chiedêrichterlihen Verfahren zu fordern haben, ollten fich wegen derselben sofort an uns wenden.

Gegeben am 9. Juli 1874.

Im Auftrage des Schiedsrithters.

Gemeinschaftliche offizielle Liqui- S. Lowell Price / datoren in dem sciedêrichter- Iohn Ioung lihen Verfahren der Albert- Lebensversicherungs - Gesellschaft.

3, Westminsier Chambers, Victoria Street, London SW,. (H. 03390)

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c. [3061] S é: ; Feuer-ungs-Materialien-Lieferung. Die Lieferung von ca.

1000 Ctr. bester Karbitzer Braunkohle, 30 Kubikn'eter Kienenholz, kleingeshlagen (3

| Schnitt), _ / Ds alles bester Qualität, für das hiesige Königliche land- wirthschaftlihe Museum während der Brennperiode

1874—75 soll an den Mindes(fordernden vergeben

werden,

von öffentliezen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

ets Inseratenehmenan: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslan, Themus R CIE L CB Eim Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a.M,, Halle a S,, t Poihicvene Betctnematunge e Grobdanve, | Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

7. Literarishe Anzeigen. ] S j 8. Familien-Nachrichten. sowie alle übrigen größeren Anuoucen-Bureaus.

9. Central-Handels-Register (eius{chl. Konkurse). E Erscheint in separater Beilage.

Die näheren Bedingungen sind im Bureau des Museums, Schöneberger Ufer Nr. 26, an den Wo- chzentagen von 9 bis 2 Uhr einzusehen, und Offerten daselbst bis zum

___31. Juli d. I. unter der Aufschrift: „Feuerungs - Materialiecn- Lieferung“ versiegelt einzureichen.

Berlin, den 20. Juli 1874.

Die Verwaltung des Königlichen laudwirtih- schastlihen Museums,

[3037] BOR ae, Für das Marine-Bekleidungs-Magazin hierselbst sollen im Wege der öffentlihen Submission nachfol- gende Bekleidungsartikel zur Deckung des Bedarfs pro 1874/75 verdungen werden : A. Fertige Stüdcke: 878 Stück diverse Abzeichen zu Jacken von gelbem Metall, 604 „, desgleichen von weißem Metall, G diverse Abzeichen in blauer Wolle

gestickt, f 2318 desgleichen in gelber Wolle gestickt ; B, Materialien: 55,200 Meter diverses blaues, weißes und shwar- zes Band, 4000 Bramtuch für Heizer, 33,400 Satin (Baumwolle), « schwarzer Doppelkattun,

1,800 blauer Nankin,

3,800 Dutend Ankerknöpfe, gelbe, 10,000 weiße,

1000 bleierne Knöpfe, O große shwarze Hornknöpfe, G \hwarze Hosenknöpfe (von Horn),

1900 weiße do. do.

350 Stück weiße Schaafleder,

4,400 Meter graue Leinwand, 14800 weißer Cottondrill, 329 «e weißer und blauer

Moltong, 14000 weißer ungeköperter Moltong,

2,000 Paar Nigel, :

3,5900 Meter Segeltuch zu Kleidersädcken, 4,500 Paar Zöpfel zu blauen Hemden, 480 Stück Watten.

Die Lieferungs-Offerten siud portofrei, versiegelt

und mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Befklei- _dungs-Artikeln“ versehen, bis zum 22. August cr., Bormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Intendantur einzurei- chen und werden dieselben in dem zu dieser Zeit im diesseitigen Bureau, Friedrichstraße Nr. 11, anste- henden Submissionstermine, in Gegenwart der etwa

geköperter

* erschienenen Submittenten, geöffnet werden.

Die Lieferungs-Bedingungen und die besiegelten E O liegen in unserer Registratur zur Ein- iht aus.

Auf portofreies Verlangen werden die Bedingun- gen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.

Kiel, den 18. Juli 1874. Kaiserliche Inteudauntur der Marine-Station der Ostsee.

Submission

zur Vergebung fämmilicher Arbeiten und Lieferungen für die Erbauung von 2 permanenten Batterien am Kieler Hafen bei Friedrichsort.

Der Bau zweier Batterien Körügen und Ober- Jägerêberg am Kieler Hafen bei Friedrichsort, inkl. Lieferung sämmtlicher Materialien, foll durch Sffentlihe Submission in General - Entreprise vero geben werden.

Hierzu Termin am 18. August cl, Vor-

mittags 10 Uhr, für die Batterie Körügen und Nachmittags 3 Uhr für die Batterie Ober- Digertberg, im Bureau der unterzeichneten Direktion, woselbst auch die Bedingungen, Bauaufnalmen, Kostenanshläge und Zeichnungen zur Einsicht aus- liegen und wohin die Offerten mit der Aufschrift :

resp. „Submission auf den Bau der Batterie Körügen“

und „Submission auf den Bau der Batterie Ober-Iägersberg“

versiegelt und portofrei einzurcichen sind.

Die Offerten find in Prozentsäßen über oder unter den Kostenanshlagssummen: Battérie Körügen ca. 470,020 Thlr., Batterie Ober-Jägersberg ca. 480,000 Thlr., abzugeben.

Die zu hinterlegenden Kautionen, von welchen

leich nach den Terminen die Mindestfordernden je 000 Thlr. zu deponiren haben, betragen für Körü- gen 30,000 Thlr., für Ober-Jägersberg 30,000 Thlr.

Bauzeit (3) Drei Jahre.

_ Unternehmer oder Repräsentanten von Baugesell- schaften, welche sich an den Submissionen zu bethei- ligen gedenken, haben sich mindestens 8 Tage vor den Submissions-Terminen persönlich, mit den nöthi- gen Attesten versehen, dem Festungs-Baudirektor hier- selbst vorzustellen.

, Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt in Gegenwart der erschienenen Submittenten an den bezüglichen Terminen.

Die Submissionsbedingungen können sofort, die Kostenanschäge jedoch erst vom 26. d. M. ab gegen franko Erstattung der Copialien von der Festungs- Baudirektion bezogen werden.

Zeichnungen und Bauaufnahmen werden nicht versandt.

Friedrihsort, den 18. Zuli 1874. Königliche Festungs-Baudirektion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Hoerder Bere werks- d HEitienvercin.

Umtausch von Interimsquittungen gegen defini- tive Aktien.

Der Umtausch der Aktien neuester Emission unserer Gesellschaft gegen Interimsquittungen kann in dem Effeften-Bureau des A, Schaaffhausenschen Bauk-Bcreines in Cöln Zug um Zug stattfinden.

Hoerde, den 15. Juli 1874. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. [3013] Befanutmachnung.

Thiiringische Kisenbahn.

Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8. 23 ff. des Gesellschafts-Statuts zu der am

18. August d. J., Mittags 11S Uhr,

im Saale des Shumann’schen Gartenlokals zu Weißenfels stattfindenden ordentlichen

Gencral- Versammlung eingeladen. Gegenstände der Tagesorduung find: : 1) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden jedech wieder wählbaren Herren : j Kommerzienrath Moriß aus Weimar, Fabrikant A. Henneberg aus Gotha, Rentier Naundorf aus Weißenfels. 2) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1873, welher vom 28. Juli cr. ab bei allen Billet-Expeditionen der Bahn zu haben ist.

Jeder Aflionâr, der an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich nach Maßgabe des 8. 27 des Statuts und resp. des §. 9 des Staturennachtrages bezüglih der Gotha-Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, also bis cinschließlich den 3. August cr. als Besißer von mindestens 5 Stammaktien oder von mindestens 10 Stammaktien Littr. B. - Vormittags von 9—12 und Nachmittags von 3—6 Uhr ent- weder dur deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzeigung bei unserer Hauptkasse hier gegen entsprechende Bescheinigung zu legitimiren. 8 :

Gegen die Hinterlegungs- und Anmeldebescheinigungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimations-Büreau die Karten zum Eintritt in das Versammlungs-L kal verabfolgt werden.

Die hinterlegten Aktien sind alsbald nah der General-Versammlung gegen Rückgabe der Hinter- legungssheine von der Hauptkasse abzuholen. Zur Ausübung des Wahl- und Stimmrehtes in der General-Versammlung sind nur die legitimirten Besiher der alten Stammaktiea nicht auch die der Aktien Littr. B, befugt, weshalb auch nur den Ersteren gegen Vorweis der Hinterlegungs- oder Anmeldebescheinigung freie Fahrt nach dem Versammlungsort und zurück am Tage der Versammlung gewährt wird. Welche Züge hierzu benußt werden dürfen, wird dur besondere Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden. Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Ver- tretung in der General-Versammlung auf Grund s{riftlicher Bollmacht übernehmen, wenn fie selbst Aktionäre find und resp. fich ‘als folhe legitimiren.

Erfurt, dcn 11. Juli 1874.

Die Direktion. Cöln-Müsener Bergwerks-Aktien-Verein.

Nachdem die außerordentlice Generalversammlung vom 6. Mai c. Aenderungen der Statuten, unter Anderen auc die Verlegung des Sißes der Gesellschaft von Cöln nah Creuzthal im Kreise Siegen beschlossen hat, und diese laut Reskript des Königlichen Kreisgerihtes in Siegen vom 2. Juni c. zur Ein- tragung ins Handelsregister gelangt sind, werden gedruckte Exemplare der neuen Statuten bei der Direktion u Creuzthal und in dem Effekten-Bureau des A. Schaaffhausensheu Bankvereius in Cöln zur Berfügung der Herren Aktionäre gehalten.

Creuzthal, den 15. Juli 1874. (C. 70/7.)

[3052]

[3054]

Die Direktion.

[3043] Munster = ESnunf cchede r Eisenbahu.

In Gemäßheit des §. 20 unseres Statuts werden die Herren Aktionäre zu einer

außerordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 12. August ecr., Vormittags 10 Uhr,

in dem Nathhaussaale hierselbst, ergebenst eingeladen. : Tagesorduung 2 j

1) Bericht über die Gesammtlage des Unternehmens, sowie über das Verhältniß zur Bau- Gesellschaft für Eisenbahn-Unternehmungen F. Pleßner u. Comp. und damit in Verbindung stehende Beschlüsse. : / ]

2) Beschlußfassung über den Zurückfall von Stamm-Aktien an die Gefellshaft und die demnach nothwendig werdende Beschaffung der zur Vollendung dcs Bahnbaues erforderlichen Geld- mittel, §. 24 ad 2 dés Statuts.

Behufs Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung find von den Aktionären in Gemäßheit des §. 26 des Statuts ihre Aftiea nebst einem von dem betreffenden Aktionär unterschriebenen, in zwei Exemplaren zu übergebenden Verzeichnisse spätestens drei Stunden vor dem angeseßten Beginn der Versammlung in dem angegebenen Lokale bei dem dazu bestellten Gesellshaftsbeamten zu deponiren.

Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vextreten amtliche Bescheinigungen von Staats- und Gemeindebehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition.

Burgsteinfurt, den 18. Juli 1874.

Der Auffichtsrath

der Münster - Enschede'r Eisenbahu - Gesellschaft. Füirst zu Bentheim und Steinfart.

Dritte ordentliche General-Versammlung Hypotheken-Vank in Hamburg

Freitag, den 7. August 1874, Nachmittags 24 Uhr, im Assekuranzsaale der Börsenhalle hier. Tagesordnung: i; 1) Bericht der Direktion über das am 30. Juni 1874 abgelaufene Geschäftsjahr ; 2) Bericht der Reoisions-Kommission und Ertheilung der Decharge an Auffichtsrath und Direktion, 3) Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl eines im Laufe des Me oe interimistisch gewählten Mitgliedes desselben und Neuwahl zweier Mitglieder an Stelle der wei austretenden ; E 4) Wahl der Revisions-Kommission für 1874/75. s Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Eintritts- farten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormittagsstunden des 5. und 6. August d. J. bei Herrn Notar Dr. Stocfleth hier, Große Bäckerstraße Nr. 13, in Empfang zu nehmen. i Hamburg, den 18, Juli 1874.

Hypotheken-Bauk in Hamburg.

Die Direktion.

Vom 1. August d. J. ab werden bei den Stations- kassen in Breslau (Oberschle- sisher und Niederschlefisch- Märkischer Bahnhof) direkte Billets I., IT. und ITII, Wagen-

flasse mit dreitägiger Gültigkeit nah Station Frei- berg- der Sächsischen Staatseisenbahn ausgegeben. Berlin, den 17. Juli 1874,

Köni e En der Niedershlef{sch- ärkfishen Eisenbahn,

_ Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

K für das Bierteljahr.

Juserkionapreis fürden Raum einec Druizeile 8 Sgr.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes uehmev ( f C Destellung an; für Berliu außer den Postanstalten

A2 169,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Baurath Sonntag zu Berlin, dem Haupt-Steuer- amts-Rendanten, Rehnungs-Rath Blum zu Creuznach, und dem Regierungs-Kanzlei-Fnspektor a. D. Völkert zu Stral- sund den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Provinzial- Rentmeister, Geheimen Rehnungs-Rath Partowicz zu Bres- lau, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem prak- tischen Arzt Dr. Callmeyer zu Badbergen im Kreise Berfen- brück und dem Rittergutsbefißcr Held zu Pigerwiß im Kreise Soldin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem pen- fionirten berittenen Steueraufseher Pohl zu Goldberg in Schle- fien, dem Tischlermeister Friedrich Wilhelm Zastrow zu Stettin, dem Rentenbank-Kanzlei- und Kassendiener Naaß da- selbst, und dem Oberkneht Johann Bode zu Bassenheim im Kreise Coblenz das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Glaser und Anstreicher Jakob Kirsch zu Bergheim die Rettungs-Me- daille am Bande zu verleihen.

Deutsches Nei.

Die Central-Direktion des Instituts für arhäologishe Kor- respondenz hat in ihren F ROUER vom 27. und 28. v. M. die O 1) Dr. Robert eil "aus Frankfurt a. M., 2) Dr. Theodor Schreiber aus Strehla, 3) Dr, Leopold Ju- Tiu s aus Dessau, 4) Dr. Karl Robert aus Marburg, als Stipendiaten des Instituts für arhäologishe Korrespondenz für das Iahr 1874 erwählt. Diese Wahl is Seitens des Auswär- tigen Amts bestätigt worden. :

Am 23. d. M. beginnt in Elsfleth eine Seesteuermanns-

Ee S Und gleichzeitig eine Seeschiffer-Prüfung für große ahrt.

Lr

Fle

Das 8. Stück des Gesehblatts für Elsaß - Lothringen,

welches heute ausgegeben wird, enthält únter

__ Nr. 216 die Verordnung, betreffend das Verbot des Fischens 2. in Wasserläufen der Bezirke Ober-Elsaß und Loth- ringen, Vom 8. Juli 1874.

Berlin, den 21. Juli 1874.’ Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preufien.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

Dem Kreisgerihts-Sekretär Consmüller zu Halle in Westfalen bei seiner Vèrsezung in den Ruhestand den Charakter als Kanzleirath zu verleihen. :

2A

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lau tender Obligationen der Stadt Sange:hausen im Regierungsbezirk Merseburg , zum Betrage von 120,000 Mark Reichswährung.

Vom 22. Juni 1874.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen 2c.

_ Nachdem der Magistrat der Stadt Sangerhausen im Einverständ- nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst zur Bestreitung verschiedener außerordentlicher Bedürfnisse der städtishen Verwaltung bei dem Reichs - Invalidenfonds ein Darlehn von 120,000 Mark Reichswährung aufgenommen und beantragt hat, die über dieses Dar- lehn ausgestellte Schuldverschreibung, falls es der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger verlangen sollte, gegen auf den Inhaber lau- tende Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Sangerhausen umtauschen zu dürfen: ertheilen Wir in Gemäßheir des §. 2 des Gesebes vom 17. Juni 1833 (Geseßz-Sammlung Jahrgang 1833. S. 75) dur gegenwärtiges Privilegium Unjere landesherrlihe Genehmigung zur eventuellen Au: stellung von auf den Inhaber lautenden San- gerhauseuer Stadt-Obligationen zu einem Gesammt-Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, mit der Maßgabe, daß diese Obligationen in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung (die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen wird Seitens des Reichs-Jnvalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers bestimmt werden) nah dem anliegenden Schema auszufertigen, mit vier und ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen, und von dem Zeitpunkte der ÄAusstel- lung ab nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung von jährlih mindestens Einem P:ozent der Gesammtschuld unter Hin- zurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen zu amortijiren find.

Durch vorstehendes Privilegium, w-lches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befciedigung der Jnhaber der Obligationen in feinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Et under Unserer Höéfieigcuhaublien Unters

__ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Zusiegel. |

Gegeben Bad Ems, den 22. Juni 1874.

Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten.

Camphausen. Br. zu Eulenburg.

Berlin, Dienstag,

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. (Stadtwappen.) , / Obligation

der Sn Sangerhausen

e e r Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 22. Juni 1874. (Amtsblatt der Köuiglihen Regierung zu Ce 18 . . Seite...)

Der Magistrat der Stadt Saugerhausen urkundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieser Obligatioa . . . schreibe Mark Reichäwährung, deren Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehn zu fordern hat. Diese Geldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Grund des Allerlh)ö{chsten Privilegiams vom 22. Juni 1874 aufgenommenen Darlehns von Mark Reichswährung. Die Rüezahiung die- fes Gefsammt-Darlehns geschieht bis zum Jahre 1911 aus einem Til- gungsfonds nah Maßgabe des festgest:llten und genehmigten Tilgungs- lanes. Diesem Tilgungsfonds werden, dem Tilgungsplane gemäß, ährlich ein Prozent des gesammten Kapitats-ais feste Tilguugsrente, ingleih»-a sämmtliche zur Ecsparung kommende Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zugeführt und auf den Häushälts Etat genommen werden. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloofung erfolgt in öffentlicher Sißunz des Magistrats. Der Stadtgemeinde Sangerhausen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jatr zu verstärken. Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. Die behufs der Amortisation ausgeloosten M De tr LbURan werden in dem Pete ttermine der Amortisationsraten zum Nominalwerthe bei der Kämmerei-Kasse in Sangerhausen und bei den durch den Ma- gistrat der Stadt Sangerhausen zu bestimmenden Stellen in Berlin eingelöst. Spätestens 3 Monate vor dem Fälligkeitstermine find die zur Einlösung gelangenden Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung der Darlehns-Valuta erfolgen soll, durch den in Berlin erschei- nenden „Reichs-Anzeiger“ oder däs an dessen Stelle tretende Or- gan, durch das Amtsblatt der Königlichen egierung zu Merseburg, oder das an desien Stelle tcetende Organ, úñd durch min destens-je. ein in Berlin und Sangerhausên erschèinendes öffentliches Blatt bekannt zu machen. Die Nämen der leßteren Blätter, sôwie etwaige Aende- rungen derse!ben sind in dem „Reichs-Anzeiger“ zu veröffentlichen.

Durch die vorerwähnteu Blätter erfolgen auch die soustigen,

diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezrichuung der Einlösungsstellen für die Zinscoupous und die einzulösenden Schuldverschreibungen, sofern dieselben nicht auf den Schuldverschreibungen selbst bezeihnet sind. Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zurückzugeben ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen am 30. Juni und 31. Dezember von... an gereck,net, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinfet. Dem- gemäß ist diese Schuldverschreibung mit ha!bjährlichen Zinécoupons für einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einem Talon. zur Er- neuerung der Zinscoupons versehen. Die Ausgabe einer neuen Zins- coupons-Serie erfolgt bei der Kämmerei-Kasse in Sangerhausen gegen Ablieferung des der älteren Zinscovpons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons crfolgt die Auéhändigung der neuen Zins- coupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf der Obligation vermerkt. Die fälligen Zins- coupons werden in Sangerhausen bei der Kämmereikasse und in Berlin bei den von dem Magistrat der Stadt Sangerhau- sen zu bestimmenden Stellen eingelöst. Mit der zur Empfang- nahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinêcoupons der späteren Fäliigkeitstermine zurück-

zuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom f

Kapitale abgezogen. Die ausgeloosten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungêtermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen verjsähren zu Gunsten ter Stadtgemeinde Sanger- hausen. In Ansehung der verlorenen oder vor ihrer Einlösung ver- nihteten Obligaticnen finden die auf die Staatéschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder rernichteter Staàts- papiere §8. 1—12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwen- dung: a. die im § 1 jener. Verordnung vorgeschriebene Anzeige muy dem Magistrate in Sang-rhausen gemaht werden, Diesem stehen alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu, welhe nah der angeführten Verordnung dem Schaß-Ministerium zukommen, gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Merse- burg statt; b. das im §. 95 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt tei dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte; c. die in den §8. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen jollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligatio- nen veröffentlicht werden; d. an Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten 6 Zinszahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten 8. Zahlungêtermins soll dcr fünfte treten. Zinêcoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch foll temjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupens vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet, und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuld- verschreibung, oder sonst in glaubhafter Weise darthut na Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen R erd ausgezahlt werden. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Vervflichtungen haftet die Stadtgemeinde Sangerhausen mit . ihrem gesommten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Sangerhausen, den . . . ten 2 S

L. 8.) Der Magistrat. ;

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und noch

wenigstens eines anderen Magistrats-Mitgliedes unter Beifügung der

Amtstitel.) Eingetragen pag der Kassenkoutrole.

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

den 21. Juli, Abends.

E ——==ck

1874.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. Laufende Nr. des Coupons Ser. Laufende Nr. des Coupons. Zins-Coupons Nr. .….

über 7 Zinsen der Obligation der Stadt Sangerhausen Nr. . über 4: Mark. ; ; Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückzabe am 30: Juni 18. E E : / : 31. Dezember 18 die halbjährigen vier und einhalbprozentigen

Zinsen der Sangerhausener Stadt-Obligation Nr. . . mit aus der Kämmercikasse in Sangerhausen, oder in Berlin an den von dem unterzeichneten Magistrate zu bestimmenden Stellen, welche lehtere durch den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzciger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Berlin und Sangerhausen erscheinendes öffentliches Blatt bekannt gemacht werden. Die Namen der lehteren Blätter, sowie etwaige Aenderungen der- S dur den „Reichs-Anzeiger“ zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Sangerhausen, den .

Der Magistrat. j

(Die Namensunterschriften des Magistrats - Dirigenten und des zweiten Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile- Stempeln gedruckt werden, doch muy jeder Zinscoupon mit der eigen- händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten verschen werden.)

Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig gewerden, erhoben wird.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg.

alon zu der Obligation der E Sangerhausen Nr. über : Mark Reichswährung mit vier und einhalb Prozent verzinslich. i Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rükgabe zu der vor- benannten Obligation die .… . .te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Kämmereikasse in Sangerhausen, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diefe Ausreichung protestirt worden ist. Sangerhausen, den . . ten e Der Magistrat. : : Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats - Di- rigenten und des zweiten Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedruck werd-n; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den leßten Zinêcoußons mit davon abweichenden Lettern in nebenstehender Art abzudrudcken.

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.

Talon

Finanz-Ministerium.

BelanntmeGLrn s

Nachdem für die bis incl. 30. Juni d. I. bei uns einge- lieferten Goldmünzen der Metallwerth Seitens der Königlichen Münzverwaltung festgestellt ist, können die bezüglichen Beträge von den resp. Einlieferern gegen Rückgabe der mit Empfangs- Bescheinigung zu versehenden Verzeichnisse bei der unterzeichne- ten Kasse abgehoben werden.

Berlin, den 20. Juli 1874.

Königliche General-Staatskasse.

Minifierium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisher bei der Niederschlesisch-Märkishen Eisenbahn angestellt gewesene Werkstätten-Vorsteher Förster zu Berlin ist zum Königlihen Eisenbahn - Maschinenmeister bei der Ober- \chlesischen Eisenbahn mit dem Wohnsiße zu Breslau ernannt worden.

Dem Ober-Ingenieur Heusinger von Waldegg in Han- nover und dem Ober-Inspektor Paulus in Stuttgart ist unter dem 19. Juli cr. ein Patent

auf eine Kuppelung für Eisenbahnwagen in der durch Zeich- nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu be=- hindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Civil-Ingenieur Hugo Nehrli ch aus Frankfnrt a. /M., z. 3. hier, ist unter dem 19. Juli 1874 ein Patent / auf eine durch Zeihnung und Beschreibung nachgewiesene Eisbereitungsmaschine, soweit dieselbe als neu und eigenthüm- lih erkannt worden is, und ohne Jemand in der Anwendung befannter Theile zu beschränken, i auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um=- fang des preußischen Staats erth-ilt worden.

Bekanntmachung. Die Vorlesungen des Winter-Semesters 1874/75 auf der Königlihen Gewerbe-Akademie beginnen am 12. Oktober d. I., die Immatrikulationen am 5. desselben Monats und Jahres.