1874 / 169 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Er

R A e s

ial ati

C E

IV. Verloosung der

Preussischen Hypotheken-Actien-Bank.

In der -Jaut S. 24 unseres durch Allerhöchsten Eflass vom 18. Mai 1864 bestätigten Statuts heute vorgenommenen. V erloosung einzuziehender

41% Pfandhriesfe Serie I. waren. die Direktoren Spielhagen, Sanden und Steinieke anwesend und wurden durch den das gge MTERGEn Notar, E - Anwalt Ar folgende Nummern ausgeloosU: e A ¿4000 Thir. rückzabIbar mit 1200 Thlr, No. 89. 112. U La. B. à 500 Thlr, rückzalilbar mit 600 Thir. No. 134. 244. 268. 271. 579. 583. La. C. à 200 Thlr. rückzahlbar mit 240 Thlr. No. 5. 39. 60. 200. 323. 569. 701. 712. 846. j La. D. à 100 Thlr. rückzahlbar mit 120 Thir. No. 174, 407. 420; 8264 848.956. 987.1033: 1567. 1642. 1813. 1829. 2292. 2528. 2759. 2760; 2909. 2970. 3038. 31483. 3421. 3833. 4112. 4143. 4316. 4650. 4663. La. ÆE. à 50 Thlr. rückzahtbar mit G60 Thir. No. 136. 265. 400. 558. 829. 1105. 1207. 1395. 1522. 1661; j

Diese: Ausgeloosten Stücke werden von jetzt ab ausgezahlt;

Berlin, den- 14. Juli 1874.

Die Hau Direktion,

Sm agen.

[2096] Bekauntmachung.

Von den zum Zwecke des Chausseebaues auf Grund der Allerhscsten * Privilegien vom 17. Sehtêmber 1862 und 28. November 1863 ausgegebenen Obliga

C. Brandauér'’s Viagi üm En ist i Y ingetrofen und als sehr prakti edermann: zw - empfehlen. Sap atel at A U fann N ohne besondern -Federhalter wochenlang bequem schreiben und is dieselbe per Carton (1 Dußend mit Stiel enthaltend) zu 5, 74, 10, 124 bis 19 S5)

vorräthig. : l S. Locwenhain, Berlin

Agentur und Lager der C. Brandauer'schen

| für Standesbeamt?, Kreis- und Gründbuchäuiter,

tiouen des Kreises Loebau find am 8. Mai d. J. zum Zwecke der Amortisation ausgeloost worden. Nr. 5 L Co Ther je 100 Thl Litt. C. Nr. 5 un über je E Tit D. Ne. 6. 13, 16. 18. 20 und 23 über je

(r. z 50 lr Nr. 26. 29. 32. 33 und 39 über je

25 Thlr. : IL. Emission. L Talk C. Ne 48, 614 uud 715 E e 100 Thlr. L i Friy D. Nr. 8. 10. 14 und 16 über je 50,.Thlr. Nr. 7 lbe Ton blr i Litt. C. Nr. T.üb& Ei Litt. D. Nr. 3. 5. 16 und 27 über je 50 Thlr. Den Inhabern der gedachten Obligationen werden die bezeihneten Kapitalien hierdurch mit der Auf- forderung gekündigt, die Beträge gegen Einreichung der Obligationen vom 1. Oktober d. F. ab bei der Kreiskommunal-Kasse hierselbst in Spion zu nehmen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obliga- tionen hôrt mit dem 1. Oktober d. I. auf. Néumark, den 15. Mai 1874. Der Kreisaus\{chuß des Locbauer Kreises.

Industrielle Etablissentents, Fabriken und Grösfhandel.

(AOBOE i: is A Die vorschriftsmäßigen

Diensixiegel

wie für sämmtliche Militär- und Civilbehörden 2c. iat, bett oi solidesten und billigsten die Gravix- und mechanische Anstalt von

Ad. Sachs jr. Berlin, ©-,

Spreestraße 9. num Boñum Pen | Mit einer |

W, Friedrichstr. 171,

Stahlschreibfeder-Fabrik. in Birmingham.

Liebig Company s

Paris 1867- (2), Hávre

Herrn

L A R

Verschiedene Bekanntmachungen. Natürliches HWineralwasser. In frischer Füllung direct von den Quellen erhielten wir in diesen Tagen:

[3084]

Emser Kraenches Quelle Kessel S Anugusta s „Victoria 9 Tarasper Luciusquelle Gieshübler Sauerbrunn

: ist eingetroffœn : S O Carlsbader Qu Wittekinder B

ü

Mutterlauge von Creuznach, Münster am Stein.

Täglich erwarten wir neue Sendungen : Eicaingar RAXdonyi Weilbacher Schw

[3082]

Offene Beigeordnetenstelle in Nordhausen.

urch Weggçang des bisherigen besoldeten Bei- E ist dessen Stelle vakant geworden.

Das Gehalt beläuft sich gegenwärtig auf 1200 Thlr., doch steht eine. baldige, angemessene Erhöhung 1n ficherer Aussicht. Etwaige Bewerber belieben ihre Meldungen bis zum 159. August cr. einzusenden

an ven stellvertr. St.-B.-Borsteher Framer.

Nordhausen, den 15. Juli 1874.

[3078] . Bi n 1. Oktober d. Z-. 101 r Z Piartei Birkenfeld ein Hülfsgeistlicher an

estellt werden mit einem jährlichen Gehalte von das Wort: „Kilogramm* in „Zoll-Ctr. ] "/19 Ctr.*, 450 Thlr. und der Zusicherung einer definitiven Anstellung ‘im Pfarrdienste des Fürstenthums Bir- fenfeld bei eintretenden Vakanzen und dargethaner

Qualifikation.

ierauf reflektirende ordinirte Kandidaten des Pia s M redigtamtes wollen ihre Meldungen ünter Beifügung von Zeugnissen über die bestan- denen theologischen Prüfungen erfolgte Ocrdination und sittliche Führung, sowie eines curriculum vitae

aus FRAY-BEN'TOS (Süd-Amerika). Vier Goldene Medaillen

Drei Ehrendiplome Amsterdam 1869, Paris 1872, WIEN 1878. Das Diplom „Hors Concours“ Lyon 1872.

Mur ächt wenn die Eiiquette eines jeden Topfes den

NamenSZzug ft in blauer Farbe trägt.

En gros Lager bei dem Correspondenten der Gesellschaft

112, Leipzigerstrasse 1125. |

Schlesischer Obersalzhbr. Haupt-Niederlage für natürliche Mineralwasser

J. F. Fleyl & Co.

General-Agenten der Directionen. Berlin W., Charlottenstr. Nr. 66.

soll an der evangeli-

Fleisch-Extract

1868, Moskau 1872,

J. C. F. Séhwartze, Berlin, :

e a 4 2 T T

Carlsbader alle Quellen Vichy grand grilletr. Marienbader Kreuzbrunn Kryniczaer Selters Nieder

-Ober Gasfüllung.

ellsalz adesalz und

efelbrunnen, Lippspringer Arminius qu.

Cto. 664/7.)

bis zum 23. August d. J. bei der unterzeichneten Behörde einreichen. /

Birkenfeld, den 8. Juli 1874. Großherzoglih Oldenburgisches Consistorinm des- Fürstenthums Birkenfeld.

Mir machen hierdurch bekannt, daß bis auf Weiteres bei Aufgabe von Eil- und Frachtgütern bei den diesseitigen Expeditionen die Verwendung der alten Frachtbriefformulare in der bisherigen Meise ge- stattet ist. Daneben ist auch die Berwendung der neuen durch das Betriebs-Reglement für die Eisen- bahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 vorge- schriebenen Frachtbriefformulare zulässig. Bei Ver- wendung dieser neuen Frahtbriefformulare werden die Versender von Gütern ersucht, die Ueberschriften in den einzelnen Rubriken den alten Frachtbrief- formularen entsprehend abzuändern also auf der innern Seite: in Colonne 6: die Worte: „in Ki- in Colonne 7:

- |logramm“ in „in Zollpfund“,

auf der Notenseite in Colonne: Einheitsfracht- saß: die Worte: „pro 100 Kilogramm“ die Worte „pro Gir.*, in Colonne: zu erheben: die Worte: „Mark. = Pb* llt: „Thlr. Silbergroshen Pf.

briefformulare zur Anwendung kommen.

Nom 1. Januar 1875 ab dürfen nur die in dem neuen Betriebs - Reglement vorgeschriebenen Fracht-

[3051]

der Ostpreußischen l jahr vom 1. April A.

Debet, Fir

K

Geschäftsübersficht und Bilauz

Gesauimtversur.

:

Mat:

E

andschaftlichen Darlehns-Kasse für deren V. Geschäfts- 1873 bis zum 31. März 1874.

R,

|

u

17,531,614 | 571/003 | 130,700 |

329,295 |

336,000 | 10,134,131 229,749 701,800 2,526/300 3,163,432 2/433 3,218,511 1,167,737 342 1,739,015

57,247 16,828 | 7,702 4,155 70,530 664

18511 151 R

S

Dro Do S R

17,981 |

19 4

41,957,958

ebet,

D) Ga Ga A I E R, |

Kapitalconto . 5 Rejservefondsconto . Gd, . - (UU S A Depositenconto I. (vorm. littr. A) , é litt. B. age é IT. (vorm. littr. C.) H L S Effekftenconto . é C Gontocorrentconto À. , Lombardconto S

Conto pro Diverse. . Uténsilienconto . . . Hyvothéken-Vorschußconto Wechselconto . Zuschuß-Däklehnsconto (Contocortrentconto B... DApo E Ra enconto. mnfcios s S 5 BPerwaltungsunkostenconto Discontoconto ; Provisionsconts % Gewinn: und Verlustconto . Depositenzinsenconto Lombardzinsenconto . Wecselzinsenconto . . . . Hypotheken-Vorschußzinsenconto

300,000 172,996 17,519,037 801,533 130,700 568,320 11/950 336,000 9,102,379 203,653 622,980 2,776,000 3,428,926 279 2,772,234 1,021,913 156 2,001,975 15,085 57/247 16,828 7,702 4/155 70/530 1,092

206

595 13,476

S8S| Sol I PSIIITITITSSI

B. Gewinn- und BVerlustcouto.

41,957,958

15,060 2| 5 ‘461/22

f

|

\ 68| 9/4

42815| 2 582

224 8

5,499/23| 1

C |

| | | | |

|

E WeneT R T, S LAOTR R R r EWTE L ern e l

70,397115| 1

10——| , Abshreibung P Abschreibung auf Contocorrent- | 3! 6| 10x Abschreibung auf Utenfilien- |

an Verwaltungsunkostenconto | an Vial vet dg Abschreibung auf Hypotheken- | .,

insenconto .

BVorschußconto | Discontoconto .

215|— Abschreibung auf Conto pro Zinsen und Coursgewinn ‘auf

Diverse | Effectenconto auf Lombkbard- | conto À. j E

Resten .

to À. e S N Lombardzinsenresten .

conto

an Beitrag zur Lebens- und Witt-

wenpenfions - Versicherung der |

a han epositenzinsenrefstén |

voraus vereinnahmten Wehsel-

zinsen : / | Gewinnantheil der Tilgungs- | fasseninteressenten

Tantième und Remunerationen | « Zinsen und Reingewinn zum |

Reservefonds

j

C. Bilanz.

Eingang auf “abgeschriebenen opotheken - Vorschuß -Zinsen-

70,397

[15/1

R,

lat R

960 4,505

1,788,702 |

Die erfo

[3086]

Ein gewandter gegen eine monatl

Einreichung ihrer melden. Fürstenwalde,

[2950]

den. Reflektanten

Spandow,

mberg, den 15. Juli 1874. ee Sani Direktion der Ostbahn.

S141 | El | EEESwOR I Se

wsawlllllllll legal E lars

Bekanntmachung.

dauernde Beschäftigung. D fortigen Dienfstantritt bereit find,

Der Magistrat.

Die hiesige, mit einem Jahresgehalte von Thlr. 1500

dotirte Stadt-B

werbungen an unsern Vorsißenden Emden zu wenden. Beionde Berücksichtigung finden Bewerber, die das Examen als Königl. Bauführer bestanden haben.

Die Stadtverordneten - Versammlung.

Caffaconto .

Effekten C a o 70 an discontirten gekündigten Effekten . Contocorréntconto À. . « « +_« A. Lombardconto Conto pro Diverse .

_ Wéiisiliénconto Hypotheken-Vorshußconto IVEcseltonto., Zuschuß-Darlehnsconto Kapitalconto . ns Refservefondêconto Depositenconto E

J L. Contocorrentconto B... . . Hypotheken-Tilgungskassenconto Depositenzinsenconto A MWethselzinfenconto . \ Lombardzinsenconto . .. . - Hypotheken-Vorschuß-Zinsenconto .

HweSs lll LSHI S L&ST HI1.

EsSoa l RSLI ERESFE L

Königsberg, den 31. März 1874.

1,788,702

Die Borstandsbeamteu der landschaftlichen Darlehns-Kasse.

Seliger. F. PasSsauer.

|

dD

lgte Feststellung vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit den Büchern wird

hiermit auf Grund der bewirkten Prüfungen bescheinigt.

ö , den 13. ; A I anaezis der LRnrenhn landschaftlichen Darlehns-Kasse. a m Z.

Juni 1874.

Burcaugehilfe findet bei uns ihe Renumeration von 22 Thlr. Bewerber, welche zum #\o- wollen fich unter Atteste binnen 14 Tagen bei uns

li 1874. e R S enthaltend :

(a Cto. 716/7) demselben;

aurath-Stele soll beseßt wer-

S tarife ; werden ersucht, sich mit ihren Be- rife;

den 10, Juli 1874.

[306 R

J einis -Thüringisch-

nri Oesterreithischer resp. Nie- —_ derländish-Thüringisch-

E F4Oesterreichischer Eisenbahn-

Berband.

Mit dem 1. August cr. tritt ein IV. Nachtrag zum Verbands-Gütertarife vom 1. Oktober 1873

1) Aenderungen resp. Ergänzungen des Betriebs- reglemenls und der Spezialbestimmungen zu

2) Ergänzungen der Klassifikation der Spezial-

3) Ergänzungen und Aenderungen der Tariftabellen; in Kraft, und kann derselbe auf den Verbands-Ex- peditionen eingesehen werden.

Elberfeld, den 17. Juli 1874.

Königliche Eisenba n-Direktion als geshäftsführende Berbandes,

erwaltung des

Central - Handels - Register für das Deutsche Reih.

Beilage zu Nr. 169 des Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers. c J

M Bas Ceuéral-Handels-Register eint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt Fi sür Vas Ri Einzelne Unmmern koften 2 Sgr. | Insertionspreis für den Raum einer Druczeile 8 Sgr.

Im Anschluß an das Postblatt beabsichtigen wir, demnächst ein Telegraphen-Verkehrsblatt erscheinen zu lassen ird das Bl 1 den Deutschen Telegraphenstationen und über den Tarif veröffentliht werden solle wird das Blatt als besonderes Beiblatt zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger herausgegeben werden.

Beförderung der telegraphischen Korrespondenz bei

mungen im Central-Handelsregister.

Zusammenstellung

E i der hauptsählichsten Bestimmungen für die. Annahme und Beförderung der telegraphischen Correspondenz bei den Deutschen Telegraphen-Stationen.

Erfordernisse der Depeschen. Telegraphishe De- peschen können bei sämmtlihen Reihs- und bei den zur An- nahme von Privatdepeshen ermächtigten Eisenbahn-Telegraphen- Stationen aufgegeben werden, und zwar nach allen Orten, wohin die vorhandenen Telegraphen- Verbindungen auf dem ganzen Wege oder auf einem Theile desselben die Gelegenheit zur Be- förderung darbieten, sowie nah Schiffen, welche eine semapho- rishe Telegraphen-Station passiren.

Die Aufgabe is au mit der Bezeihnung „Station restante*, „bureau restant“ resp. „Poste restante“ zuläfsig.

Durch den Telegraphen lassen fich wiedergeben: die Buch- staben des deutschen Alphabets, sowie das französische é, ohne Unterscheidung großer und kleiner Buchstaben, die / arabischen Ziffern und die üblihen Interpunktionszeichen. i

_ Die Depeschen müssen deutli niedergeschrieben und \o aus- reihend adrefsirt sein, daß ihre Bestellung an die Adressaten ohne weitere Ermittelungen, Rückfragen 2c. erfolgen kann.

Die Adresse hat für die großen Städte die Angabe von Strafe und Hausnummer und für alle Orte mit Aus- nahme der Hauptstädte und bedeutender Handelspläßze den Namen des Landes, der Provinz 2c., überhaupt der geo- graphishen Lage, bei \semaphorischen Depeschen den Namen des Schiffes und den Namen der semaphorischen Station, wel{e die Beförderung der Depesche vermitteln soll, zu enthalten.

_ Gebührenerhebung. Bei Aufgabe der Depeschen sind \ämmtlihe bekannte Telegraphirungs-Gebühren im Voraus zu entrichten.

Bei der Feststellung der Gebühren is in der Regel eine Depesche, welche Höchstens 20 Worte enthält, zu Grunde gelegt. Die auf die einfache Depesche anwendbare Taxe erhöht sich um die Hälfte für jede ferneren 10 Worte oder einen Theil derselben.

Der unten folgende Tarif enthält die Ginheitsfäße für De- A von 20 Worten, in Silbergroschen ausgedrükt; da wo zehnwortige Depeschen als einfache Depeshen und wo andere Steigerungen der Tarifsägze gelten, ift dieses besonders hervor- gehoben worden.

Als hauptsächlihste Regeln für die Zählung der Worte gelten :

1) 7 Silben sind das Maximum der Länge eines Wortes; |

Dem Sprachge- | Verzögerung handelt.

der Uebershuß zählt als ein zweites Wort. brauch zuwiderlaufende Zusammenziehungen von Wörtern find unzulässig.

2) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viel Wörter gezählt, als fie Gruppen von 5 Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für den etwaigen Uebershuß. Dieselbe Regel gilt für die Berechnung der Gruppen von Buchstaben.

3) Einzeln ftehende Buchftaben oder Ziffern werden für je ein Wort gezählt, ebenso wird die Unterftreihung eines oder mehrerer Worte für ein Wort gerechnet. i

4) Wörter, die durch Bindeftrihe oder Apostrophe in Zu- sammenhang stehen, werden einzeln gezählt.

5) JInterpunktionszeihen, Apostrophe, Bindestriche, Anfüh- rungszeichen, Parenthesen und Alineas werden nicht mitgerech- net; dagegen werden alle durch den Telegraphen nicht darstell- baren Zeichen (z. B. Signaturen E Pateten), welche durch Worte gegeben werden müssen, als Wörter berehnet.

6) Punkte, Kommata und Trennungszeihen oder Bruch- firiche, welche zur Bildung von Zahlen gebrauht werden, find als je eine Ziffer zu zählen.

Kollationirte Depeschen. Der Aufgeber einer Des

5 pesche hat das Recht, die Kollationirung derselben zu verlangen.

In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei der telegraphishen Beförderung, beziehungsweise Auf- nahme mitwirken, vollständig kollationirt.

Die Gebühr für die Kollationirung if gleih der Hälfte derjenigen der eigentlihen Depesche.

Empfangs-Anzeigen. Der Aufgeber einer Depesche kann sih die Zeit, zu welcher die Depesche bestellt worden ift, telegraphisch mittheilen lassen. Die Gebühr für eine folche Empfangsanzeige if gleih derjenigen einer einfachen Depesche.

Nachsenden von Depeschen. Der Aufgeber einer De- pesche kann die leßtere an eine zweite, dritte 2c. Station defssel- ben Landes, in welhem die erste Adreßstation gelegen ift, be- zichungsweise des Deutschen Reiches, Gle lassen. Die Gebühr für die Nachsendung hat der Adressat der Depesche zu zahlen.

Mehrere Adressen. Depeschen können añn mehrere Adressaten an einem und demselben Orte, zur Beftelung am Orte selbst, oder per Poft oder per Expressen gerihtet werden.

Für jede Mehr-Ausfertigung i|, wenn die Depesche inner- halb des Telegraphengebietes des Deutschen Reiches verbleibt, die Gebühr von 24 Sgr.,, und wenn fie nah außerdeutschen Sta- tionen gerichtet ist, in der Regel diejenige von 4 Sgr. zu erlegen.

Bezahlte Antworten. Der Aufgeber kann die Ant- wort, welche er von dem Adressaten verlangt, frankiren, au die Antwort nach einem anderen Orte, als dem Aufgabeorte der Ursprungsdepesche, adresfiren lasen.

Wird eine Antwort von nicht mehr als 20 Worten ver- Tangt, so ift die Angabe beizufügen „Antwort bezahlt“ und für die Antwort die Gebühr einer einfahen Depesche derselben Be- förderungsstrecke zu erlegen.

Will der Aufgeber für mehr als 20 Worte die Antwort vorausbezahlen, so hat er beizufügen: „Antwort bezahlt (Be- trag)“ und diesen Betrag einzuzahlen.

Soll die zu frankirende Antwort nach einem anderen, als nach dem Aufgabe-Orte der Ursprungs-Depesche übermittelt werden, so kommt für die Antwort-Depesche der Tarifsaß zwischen der Aufgabe- und der Adreß -Station der Antwort zur Anwen- dung. Die Angabe des eingezahlten Betrages i| in solchen

Nr. 129. Berlin, Dienstag, den 21. Juli 1874.

Fällen obligatorisch, ohne Rückficht auf die Wortzahl der ver- langten Antwort. Der betreffende Zusaß muß dann lauten: „Autwort bezahlt nach . . . . „(Angabe des Ortes)

(Betrag).

Die Frankirung der Antwort darf das Dreifache der für die Ursprungs-Depesche erhobenen Gebühr nicht überschreiten.

Die Beftimmungs - Station zahlt den Betrag der bei der Aufgabe-Station für die Rück-Antwort erhobenen Gebühr baar, in Depeschenmarken oder vermittelst einer Kassen-Anweijung an den Adressaten, dem es anheimgestellt bleibt, die Antwort abzu- senden, wann, an wen und wohin er will. Diese Antwort wird angesehen und behandelt wie jede andere Depesche.

Garantie und Reklamationen. Die Telegraphen- Verwaltung leistet für die rihtige Ueberkunft der Depeschen oder deren Ueberkunft und Zustellung innerhalb bestimmer Frist kei- nerlei Garantie, und haben Nachtheile, welche durch Verluft, Verstümmelung oder Verspätung der Depeschen entstehen, nit zu vertreten.

Für Depeschen, welche durch Schuld der Telegraphen- Verwaltung gar nicht oder mit bedeutender Verzögerung in die Hände des Adrefsaten- gelangt find, sowie für solhe Depeschen mit bezahlter Kollationirung, welche in Folze wesentliher Ver- ftümmelung erweislich ihren Zweck nicht haben erfüllen können, werden die gezahlten Gebühren zurückerstattet, sofern deren Re- klamation innerhalb 2 Monate (bei Depeschen nach außer- europäishen Ländern, sowie bei Depeschen, für welche die Ant- wort, die Kollationixrung oder die Empfangsanzeige bezahlt ift, M 6 Monate) vom Tage der Aufgabe der Depesche ab erfolgt.

Im Falle der Unterbrechung einer unterseeishen Telegraphen- Linie kann der Aufgeber die Rückerstattung des Theiles der Ge- bühren, welcher auf die nit telegraphisch durhlaufene Strecke entfällt, verlangen, nach Abzug jedoch der Kosten, welche etwa für die nit telegraphishe Weiterbeförderung verauslagt find.

Die Erstattung der Gebühren kann versagt werden, wenn der Verlust, die Verspätung oder die Verstümmelung der De- pesche einer Verwaltung zur Laft fällt, welche den internationalen Verträgen nicht beigetreten ist und die Verpflihtung zur Ge- bührenerstattung abgelehnt hat.

Die Reklamationen find bei reichen. Als Beweisstücke sind beizufügen: ein \{riftliche Erklärung der Bestimmungsfstation oder des Adressaten, wenn die Depesche niht angekommen if, die dem Adressaten zugeftellte Ausfertigung, wenn es fih um Verstümmelung oder

der Aufgabeftation einzu-

Bei Reklamation wegen Verstümmelung muß nachgewiesen werden, daß und durch welche Fehler die Depesche der Art ver- stümmelt ist, daß fie ihren Zweck nicht hat erfüllen können. Ein Aufgeber, welcher niht in dem Staate wohnt, wo er seine De- pesche aufgegeben hat, kann seine Reklamation bei der Verwal- L des Aufgabeortes durch eine andere Verwaltung anhängig machen,

Gebühren-Tarif für die bei den Deutschen Telegraphen-Stationen aufgegebenen Depeschen.

A. Europäische Korrespondenz. .{ Nach den Telegraphen-Stationen in Deutsch- Sgr, land *) und Luxemburg: a. in der ersten Taxquadratzone (Entfernung Zegen S190 Klo) L 9 b. in der zweiten Taxquadratzone (Entfernung gegen 380-390 Kilom) A, 10 c. in der dritten Taxqguadratzrone (weitere Ent- T E A. *) Innerhalb Bayerns und innerhalb Würitem- bergs, s0Wie im Wechselverkehr zwischen beiden Königreichen , E , | Naeh den Telegraphen- Stationen in Belgien : a. im Grenzverkehr (50 Kilom. Entfernung) . b. ron den westlich der Weser und Werra belegenen, sowie den Stationen in Baden nd Els Lotlriig G, c. von den östlich der Weser und Werra be- legenen, so0wie den Stationen in Baye1n, Württemberg und Hohenzollern L . | Nach den Telegraphen-Stationen in Dänemark : a, im Grenzverkehr (75 Kilom. Entfernung) . b. von Hamburg, Lübeck, sowie den in Schles- wig, in Holstein, auf der Insel Rügen und an der Küste der Ostsee belegenen Sta- O o a e s c. von allen übrigen. Stationen . . . Nach den Telegraphen - Stationen in Frank- reich **) : a. von den Stationen in Elsass-Lothringen b. von den westlich der Weser und Werra belegenen, sowie den Stationen in Baden, Bayern, Württemberg und Hohenzollern e. von den östlich der Weser und Werra be- legéñén StatioueÑ E *#) Nach den Stationen auf der Insel Cor- sica erhöhen sich die Sätze um- je 8 Sgr. . | Nach Gibraltar: Aber Spa b. über England 4 ec, über Italien und Malta a e: .| Nach den Telegraphen-Stationen in Griechen- land: -

L nad deli Foillinde „O S b. nach den Inseln Spezzia, Hydra, Cepha- lonia, Ithaca, Santa Maura und Zante . , c. nach den Inseln Tino, Andró, Kythnos und Ca Po R, C dür: Tnbtl Sa r S . | Naeh den Telegraphen-Stationen Grossbritan- niens und Irlands: G T

E * . .

n. Wenn das Unternehmen fi

Das Central-Handels-Register kann durch alle Post-Anftaitea d In- und Aussfandes, sowie durch Carl O a Berlin, S. W., Anhaltstraße 12, und alle Buhhand!ungea, für Berlin auc

durch die Expedition: 8. W,, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

, in welchem die wichtigsten Bestimmungen für die Annahme und è Unte ch allgeméinerer Theilnahme erfreut, Einstweilen veröffentlichen wir die diesfälligen Bestim-

Sey etc. .

neys und Shetlands-Inseln .

T Nach der Insel Helgoland :

vom 29. Grad östlicher Länge von Ferro belegen sind. S b. von allen übrigen Stationen . . ., Nach den Telegraphen-Stationen in Italien : a. auf dem Festlande und der Instel Sizilien. b. auf der Insel Saidinien . . | Nach der Insel Malta: a, über die Schweiz und Italien. . .. b, über Frankreich (Marseille-Bona-Malta) 6, über’ Engländ-Gibraltat- . | nach den Telegraphen-Stationen in Montenegro . | nach den Telegraphen-Stationen der Niederlande : a. in der ersten Taxquadratzone (Entfernung gegen 18022 R S b. in der zweiten Taxquadratzone (weitere Entfernungen) . E E e Nach den Telegraphen-Stationen in Norwegen : a. von Hamburg, Lübeck, Travemünde und den Stationen in Schleswig und in Holstein ab b. von allen übrigen Stationen ab . . j Nach den Telegraphen - Stationen Oesterreich- Ungarn: a. in der ersten Taxquadratzone (Entfernung Segen. 180-232 Kilom) ian e b. in der zweiten Taxquadratzone (weitere Entfernungen) , S E . | Nach den Telegraphen-Stationen in Portugal: a. über Frankreich und Spanien . .. b, über England (Falmouth-Lissabon) « | Nach dén Telegraphen-Stationen in Rumänien . . | Nach den Telegraphen-Stationen im Europäischen RussIand :; a. im Grenzverkehr (187,5 Kilom, Entfernung von der beiderseitigen Grenze) i b. nach den übrigen russischen Stationen in Europa . E e . | Nach den Telegraphen-Stationen in Schweden :

genen deutschen Stationen a. nach den von demselben Punkte gleich-

Stationen , e o O E g. nach den übrigen schwedischen Stationen b. von Hamburg, Lübeck und Stettin :

Kilom. entfernt gelegenen schwedischen Stationen , C Ls Sa g. nach den übrigen schwedischen Stationen c, von den sonstigen deutschen Stationen : a. nach den von der Mitte des Kabels 187,5 Kilom. entfernt gelegenen schwedischen ar F E 2) E R E P f. nach den übrigea schwedischen Stationen . | Nach den Telegraphen-Stationen der Schweiz: a, von den Stationen in Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Baden und Elsass-Lothringen b. von den übrigen deutschen Stationen ab Nach den Telegraphen-Stationen in Serbien Nach den Telegraphen-Stationen in Spanien: L OVéE Far R atio b. über England (Lizard Point-Santander) Nach den Telegraphen-Stationen der Europäischen Türkei; : a. nach dem Festlande in Europa b, nach der Insel Candia

B. Ausseroropäische Cerrespendenz, Dem Aufgeber steht es frei, da, wo verschiedene Beförderungswege vorhanden sind, einen solchen

anzugeben, I, Afrika. . | Nach den Telegraphen-Stationen in Algerien: a, von den westlich der Werra und Weser und den in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Bayern und Elsass-Lothringen belegenen U e ili e R iede as b. von allen übrigen Stationen . . . . , . | Nach dem Capland: bis Plymouth per Tele- graph (64 Sgr.), von dort bis zur Capstadt per Post eventuell weiter wieder per Telegraph: A BRCh der C E R S 0 b. nach den übrigen Stationen, je näch der Entfernung C S R T A Die Depeschen müssen den Vermerk „Poste Plymouth, telegraph forward“ enthalten; für das Cap der guten Hoffnung sowie auch für die Goldküste. kann von Madeira oder St. Vincent ab Postheförderung eintreten. Die Gebühren (einschliesslich 16 Sgr. Porto) betragen bei der Postbeförderung: Lab Mudleita! L b. ab St. Vincent . . . | Nach Aegypten. a. über Vesterreich-Türkei (via El Arich) . b. übér Oesterreich-Italien (via Malta) résp. über die Schweiz-Italien (via Malta) a, für 10 wortige Depeschen. a: nach Alexándrien L b. nach den übrigen Stationen Äegyptsng f. für 20 wortige Depeschen,

. . «

b, nach den übrigen Stationen in England, | Schottland úund Irland, sowie den Statio- | nen auf den Kanal-Inseln Jersey, Guerne- |

. nach den Stationen auf den Seilly-Inseln i |

. nach den Stationen Moos-Bank, Culla-Voe, |

Uja Seurd und Balta Sound auf den Ork- |

e. nach den übrigen Stationen auf diesen |

a. von den Stationen, welche nördlich vom | 93. Grad- nördlicher Breite und westlich !

a. von den von der Mitte des deutsch-schwe- | dischen Kabels 187,5 Kilom. entfernt gele- |

weit entfernt gelegenen schwedischen |

a, nach den von der Mitte des Kabels 187,s |

80

100 bis 214