Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Jahres (Col. 3 u. 5) find mit Vorbehalt näherer Feststellung, die An- gaben des verflossenen Jahres (Col. 8 u. 10) nah Maßgabe der inzwischen erfolgten Festseßungen geschehen.
I, 1) Zur Ostbahn gehören die Strecken Berlin-Eydtkuhnen, Küftrin- anten, Bromberg-Otloczyn, Dirschau-Neufahrwasser, Petershagen- tüdersdorf, Schneidemühl-Dirschau und Thorn-Insterburg, wovon die Strecke fig ard-Hoch-Stüblau, 2,01 Meilen lana, am 15. April v. J. und Koniß-Hoch-Stüblau mit „Osterode-Allenstein“ 13,37 Meilen lang am 15. August v. J. dem öffentlichen Verkehr übergeben find.
4) Die Baulänge der Bahn beträgt 22,03 Meilen. Zum Be- triebe gehört noch die Zweigbahn nah dem Saarhafen bei Malstatt, 0,30 Meilen lang, sowie die in Deutsch-Lothringen belegenen Strecken von 0,4 und 0,9 Meilen Länge. Hiernach beträgt die Betriebslänge
leßterer Bahn ift die Strecke- „Jnowraclaw-Thorn“, 5,26 Meilen lang, am 1. Juli-v. J eröffnet. Von dem in Col, 28 unter a. und b aufgeführten Kapitale entfallen auf e. 21,800,000 Thlr.
A 1e) Von der Breslau-Mittelwalder Bahn stehen die Strecken: eBreslau-Wartha“, „Camenz-Frankenstein" und „Leobshüß-Jägerndorf" im Betriebe, wovon eröffnet sind: „Münsterberg-Wartha“, 3, Meilen, am 8. Juni v. J., „Leobschüß-Jägerndorf“, 2,40 Meilen lang, am 25. September v. J. und „Camenz-Frankenstein“, 1,31 Meilen lang, am E A e .
a) Hiervon is am 6. Januar v. J. die Strecke „Bestwig- Warburg“, 8,11 Meilen lang, am 1. Oktober v. F. die Strecke s kirhen-Jülich-Düren-Stolberg“, 8,6« Meilen lang, am 1. Januar d. J. die Strecke „Ueberruhr-Dahlhausen“, 0,67 Ml. lang, am 15. März d. J. die Strecke „Oberhagen-Dahl“, 0,95 Meilen lang, und am 1. Juni d. J. die Strecke „Hattingen-Herdecke“ 3,8 Meilen lang, eröffnet.
. „Heudeber-Wernigerode“,
23,06 Meilen.
7) Hiervon ist - eröffnet: am 15, November v. „Hanau-Frankfurt-Sachsenhausen“, 2,31 Meilen lang und im Betriebe neu hinzugetreten: „alte Strecke Frankfurt-Offenbach* mit 0,56 Meilen.
8 u. 10) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil, wobei die Ein- nahmen nah Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in Ansaß ge-
kommen find.
A) Mil Einschluß der Wilhelms-, Neiße-Brieger, Nieder- \chlesishe Zweigbahn und Posen-Thorn-Bromberger Eisenbahn. Von
F. die Strecke
B. 12) Dur die am 15.
% : h L Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.
Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und
Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition
des Deutschen Neihs-Anzzeigecs 2nd Königlich
Preußischen Staats-Anzeigezs: M Berlin, 8. W. Wilkelm-Straße Nr. 32.
. Stecfbrize und Unter®uchung8-SaDBen . Subhafiotiönea. Aufgebote, K&oisadungen u. derg! §5. Qerfaute, Verzahturgen, Submflont2er 3c Verico!ung, Umsortifarion, Zinszahlung u. f. N,
Subhastationen, Aufgebote, Vor-
ladungen u. dergl.
[3092] Edictal-Citatio#z.
Die Handlung Winde & Kirchhöfex hier hat gegen den Uhrmacher Herrmaun Rolle, früher hier, jeßt in unvefannter Abwesenheit und Genossen, unter dem 20. April d. J. bei uns eine Wechselklage und ein Arrestgesuh angeb:acht. Die Klage ist auf den von dem Vahnmeister C. Lechner hier auf den M:tverklagten Herrmann Rolle gezogenen und von diesem acceptirten, auf die Klägerin durch Giro über- gegangenen Wechsel de dato Magdeburg, den 27. Ja- nuar 1874 über 200 Thlr, zahlbar am 15. April 1874, gestüßt, und der Klageantrag auf Zahlung von 204 Thlr. 15 Sgr., nebst 6% Verzugs:insen von 200 Thlr. seit 15. April 1874 gerichtet, während das Arrestgesuch in Höhe jcner Forderung mit 20 Thkr. Koften Pauschquayntum auf Beschlagnahme derjenigen Abfindungssumme von 4000 Thlr. geht, welche der Schwager des Rolle, Kaufmann Bernhard Borch- hardt in Bernburg diesem verschulden foll.
Zur mündlichen Beantwortung dieser Klage, fowie des Arrestgesucs und weiteren mündlichen Verhand- lung ist ein Termin auf
den 2. November 1874, Mittags 12 Uhr, vor der Prozeß-Deputation L., im Lekale des unter- zeichneten Gerichts, Domplaß 9, angeseßt, und wird der Uhrmacher Herrmann Rolle aufgefordert, in die- sem Termine in Person oder dur einen zulässigen und legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuh vollständig zu beant- worten, die zu erhebenden Einwendungen und die zur Begründung desselben dienenden Thatsachen anzu- führen und die Beweismittel für dieselben nicht nur bestimmt anzugeben, sordern auch die etwaigea Zeu- gen sogleich mit zur Stelle zu bringen, und die Ur- funden im Origknal zu überreichen, indem sonst auf diese Beweismittel keine Rücksicht genommen wer- den wird.
Eine scriftliche Beantwortung der Klage und des Arcestgesuchs entbindet niht von dem Erscheinen im Termine.
Wenn Ve:klagter Rolle niht zur bestimmten Stunde erscheint, so werden die in der Klage und dem Arrestgesuche angeführten Thatsachen und die Urkunden, w4tüver derjelbe si nit erklärt bat, für ¿ua nden resv. anerkannt angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, gegen den Berklagten Rolle in contumaciam erkannt werden.
Magdeburg. den 15. Juli 1874. | Königliches Stadt- und Kreisgericht. Abtheilung T,
[3059]
Letzte Bekanntmachung für Gläubiger und Andere. Schiedsgericht der Albert Lebens- versicherungs-Gesellschaft.
In Sachen der Albert Lebensverfihernugs- Gesellschaft, E Ma Bas v. 187 n
u In Sachen der Albert Lebeusversicherungs- Gesellschaft, Schiedsgerihts-Geseß v. 1874.
1) Allen Personen, die im Befiße von E oder anderer Kontrafte sind, auf welche die Beweis- führung in diesem Schiedsgeriht noch nit zugelas- sen worden ift, wird hiermit bekannt gegeben, daß in der gegenwärtigen Session des Parlaments ein Gefeß passirt wurde, nah welchem alle Forderungen, welche bis zu einem bestimmten Tage nicht angemeldet find, E ausgeschlossen werden sollen.
2) Alle P rsonen, welche ihre Forderungen in die- sem Schiedsgericht hon begründet haben, werden darauf aufmerfsam gemacht, daß besagtes Geseß gleichfalls einen Schluß-Termin- für einen bestimmten Tag anordnet, an welchem alle Zahlungen der Liqui- datoren von in ihren Händen befindlichen, nicht ab-
eforderten Dividenden und anderer Gelder aufhören
ollen.
3) Alle vorerwähaten Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, daß die folgenden 2 Verordnungen von dem Schiedsrichter unter besagtem Gesetze erlassen worden find.
É.
Dounerstag, den 9. Iuli 1874.
In Sachen der Albert Lebeusversicherungs- Gesellschaft, Schiedsgerichts - Geseß v. 1874. Ich, der Right Honourable Hugh Mr. Calmont Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts-Geseß von 1871 in Sachen der Albert Lebensverfiche- rungs-Gesellshaft ernannte Schiedsrichter, be- timme und verordne hiermit was folgt: Der wanzigste Tag des August Ein Tausend Acht- Eitert vier und siebzig ist festgeseßt als der Tag,
von ófenticzen Papieren.
4.2%) Am 1. April d. J. ist die Strecke „Finnentrop-Attendorf“, 1,19 Meilen lang, in Betrieb gesebßt. B 9e) Die Angermünder-Shwedter Bahn, deren Betrieb die Ber- lin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft übernommen hat, ist am 15. De- zember v. J. mit 3,1 Meilen eröffnet.
B 11a) Die Angaben beziehen fich auf die Hauptbahn, die Schöne- beck-Staßfurther Zweigbahn und die Strecke „Tettenborn-Nordhaulen". E Mai v. J. erfolgte Eröffnung der neu- erbauten St:ecke „Burg-Centcalbahnhof Magdeburg und Betriebsein-
— Deffentlicher Anzeiger.
stellung der älteren Strete „Burg-Gerwish“, find der früheren Be- triebslänge 1,38 Meilen hinzugetreten.
, Neu eröffnet ist ferner am 1. Juni d. J. die «e Wannseebahn“ mit 1,56 Meilen Länge. :
B 13a) Magdeburg-Halberstadt-Thale mit den Dalullrofen o Gô- then - Halle - Vienenburg“ „Güsten - Staßfurth“, „Froje-Ballenstedt“ „Magtdeburg-Wittenberge*, „Berlin-Lehrte* und „Salzwedel-Üelzen“, welche leßtere Strecke am 15. April v. J. mit einer Länge von 6,73 Meilen eröffnet ist.
B 13e) Nelzen-Langwedel, 12,99 Meilen lang, ist am 15. April v. J. dem Betriebe übergeben.
16) Dur Eröffnung der Strecke: „Senftenberg-Landesgrenze“ und Uebernahme des Betriebes der sächsishen Strecke „Landesgrenze-Camenz“ find am 1. Februar d. J der Betriebêlänge 4,13 Meilen hinzugetreten. Dieselbe hat sih um 5,36 Meilen erhöht durch die am 1. Mai in Betrieb acseßte Strecke „Lübbenau-Senftenberg“.
B. 17) Die Oberlausißer Bahn (Kohlfurt-Falkenberg) ist mit 19,76 Meilen Länge am 1. Juni d. J. eröffnet.
21a) Durch Eröffnung der „Zeiß Leipziger-Zweigbahn“ am 20. Ok- tober v. F. find 5,95 Meilen dem Betriebe hinzugetreten.
B 23c) Von der Venlo-Hamburger Bahn ift die Strecke „Osnabrüdck- Hemelingen", 15,43 Meilen lang, am 15. Mai v. J., die Strecke „Wesel-Haltern“, 5,51 Meilen lang, am 1. März d. J., und die Sirecke „Bremen-Harburg“*, 13,71 Meilen lang, am 1. Juni d. J. eröffnet,
C E B“ verb F Sie: L A E S A I E E A Pt F E i 1A A E As E. Fa 2E COERRURE S R “E E
E Inserate nchmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mofse in Berlin, Breslau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M, Halle a.S.,
SndustrieleStabliFement8 Cabri?er u. Grethende - 2% f e L E amburg, Leipzig, Mükchen, Nürnberg, Prag, Straß-
6. Verschiedene VekanntmaBungen 7, Literarische Anzciaen 8 Familien-Nachrichten.
9. Central=- Gaahetv-t eger (einschs. Konkurse). —
Erscheint fn separater Beilage.
fahren auf Grund von Policen oder anderweitig zu erhebenden, nicht angemeldete oder begründete An- ? sprüche ausgeschlossen werden sollen und werden dem- gemäß alle solhe Ansprüche, wenn dieselben nicht an oder vor diesem Tage angemeldet und begründet sind, unbedingt ausgeschlossen werden.
Thomas Preston, S0 Cairns.
Donnerstag, den 9. Iuli 1874. In Sachen der Albert Lebensversicherungs-Ge- sellshaft, Schiedsgerihts-Geseß v. 1874, Ich, der Right Honourable Hugh Mr. Calmont Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts-Ge]eß von 1871 in Sachen der Albert Lebensversicherungs- Gesellschaft ernannte Schiedsrichter, bestimme und verordne biermit was folgt:
_ Der fünfzehute Tag des September, Ein Tau- send Achthundert vier und siebzig ist festgeseßt als der Tag, bis zu welchem alle solhe im obenerwähn- ten Geseße näher bezeichneten Uebe:shüsse beansprucht werden müssen, widrigenfalls mit denselben verfahren und darüber verfügt werden wird nah den Vorscbrif- ten jenes Geseßzes. Nach diesem Geseße gehören folgende i solchen Ueberschüssen:
a. Dividendeu, welche zur Vertheilung und Zah- lung angewiesen wurden und zwar an Gläubiger irgend einer der unter diesem schiedsrichterlichen Verfahren in Liquidation befindlichen Gesell- schaften, welche von denselben aber nicht abge- fordert worden sind,
. Prämien, welche im Kanzleigericht untér der Bedingung bezahlt worden find, daß dieselben für gewisse Fälle zurückgegeben würden, die aber gleihfalls unter diesem schiedsrichterlihen Ver- fahren niht wieder abgefordert wurden.
. Solche Gelder, welhe von Beisteuernden für Aufforderungen bezahlt, aber zur Rückzahlung angewiesen sind, die aber gleichfalls nicht abge- fordert wurden.
Thomas Preston, Sekretär. Cairns.
4) Es sollen daher alle Personen, welche ihre An- prüche noch nicht begründet haben, und die an der Bertheilung der Aktiva (soweit solhe Aktiva nah der Bezahlung der bereits erklärten Dividenden noch nicht vertheilt sind) Theil zu nehmen wünschen, ihre Ansprüche und Forderungen sofort bei uns anmelden. 5) Und alle Personen, welche fällige Dividenden oder andere Gelder von uns als Liquidatoren in die- sem schiedsrihterlihen Verfahren zu fordern haben, jollten sich wegen derselben sofort an uns wenden. Gegeben am 9. Juli 1874. Im Auftrage des Schiedsrithters.
/ Gemeinschaftliche offizielle Liqui- S. Lowell Price / datoren in dem schiedsrichter- Iohn Ioung lihen Verfahren der Albert- Lebensversicherungs - Gesellschaft.
3, Westminster Chambers, Victoria Street, London SW, (H. 03390)
[1397] Ediftalcitatiou. Juli 1827 zu Altgurkowshbruch geboren, ein außer- cheliher Sohn der Hanne Christiane Linde, später verehelihten Klinder, hat zu Marien 1861 seinen Dienst bei dem Mühlenbesißer Jaeckel zu Kupfer- brück verlassen und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Er sowohl als seine Erben und Erbeéerben werden deshalb auf- gefordert, sih spätestens bei dem unterzeichneten Ge- richt im Termine am
28. Ianuar 1875, Bormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung des Dienstknechts Karl Julius Linde ausgesprochen wird.
Friedeberg N.-M., 2. April 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3067] Bekanntmachung. L Der zu Groß-Mehsow bei Calau verstorbene Büdner und Schneidermeister Iohann August Meyhler hat in seinem am 28. September 1872 er- richteten und am 16. Dezember 1872 publizirten Testamente unter andern folgende Legate ausgeseßt : a, für den Tagearbeiter Adolf Müller, einem Schwestersohn des Erblassers, welcher sih früher E bei Calau aufgehalten hat, zehn
aler,
. für den Schneidermeister Friedrich Mehler in der deutschen Kolonie Strelena bei Petrrsburg zwanzig Thaler, für den Fall, daß er binnen 3 Jahren in den Calauer oder Luckauer Kreis zurükehren sollte.
Das wird hierdurch den genannten Legataren zur
Wahrung ihrer Rechte bekannt gemacht.
an welchem alle in diesem schiedsrihterlihen Ver-
Der Dienstknecht Karl Iulius Linde, a1 19. |
[3101]
[ung auf
Berlin, 21. Juii
[3072]
(H. 33463.)
[3073]
(H. 33462)
Aufsichtsrathes unser in Die von demselben noch abzuwickeluden Geschäfte werden durch unser besorgt und bitten wix. daher, etwaige für unsere Berliner Filiale noch bestimmte Cor- respondenzen an uns hierher zu adressiren.
Leipzig, 21. Iuli 1874.
burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich nnd deren Agenten, Lowe alle übrigen größeren FEMNORTER SUTERRS, 1
Verschiedene Bekanntmachungen.
Beschluß über eine geforderte Garantie
lichen Aktien des Ungarisch-Deutschen Wald-Industrie-Vereins. Wegen Theilnahme an dieser Generalversammlung verweijen wir auf §. 25 des Statuts und bemerken, daß die Anmeldung der Aktien bei der Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale Berlin, zu erfolgen hat.
1874.
Deutsch-Ungarischer Wald-Judustrie-Verein
im Liguid,
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu einer außerordentlichen Geueralversamm-
Dornerstag. den G. August, Nachmittags G Uhr.
Behrenstraße Nr. 1 & 2, ergebenst eingeladen.
Tagesordvung : i bezüglih der im Besiß des Vereins befind-
Der Borsprude des Aufsichtsraths.
Fe
F+
Müller.
%. Schönheimer" {her Bankverein.
In Gemäßheit des §8. zur öffentlihen Kenntniß, daß folgenden Herren besteht:
Herr Profesor Pr. Birnbaum in Plagwitß bei Leipzig, Borsitender,
Herr Rechtsanwalt & Notar Emmerich Aunschüs in Leipzig, stellver: tretender Borsihßender, Herr Stadtrath Br. FSollmannu in Leipzig,
Herr Banquier Mar Meyer (Firma Aron Meyer u. Sohn) in Leipzig, Herr Banquier Gustav Hirsch (Firma Louis Hirsch) in Zerbst, Herr Banquier Eduard Herzberg in Berlin.
Leipzig, 21. Iuli 1874.
24 unserer revidirten Statuten bringen wir hierdurh der Aufsihtsrath unserer Gesellschaft zur Zeit aus
Schönheimer"scher Bankverein.
F. Schönheimer"s{cher Bankverein.
Hiermit bechren wir uns anzuzeigen, daß wir nah Beschlußfassung unseres Berlin bestchendes Zweiggeschäüft mit heutigem Tage aufheben. Leipziger Haus
Schönheimer"scher Bankverein.
[3099] Márkisch-Posener Eifenbahn.
Vom 1. August cr. treten für die Züge VIL, IX. und X. gegen den jeßigen Fahrplan folgende Aeu-
derungen ein:
Personenzug VIL.
Stationeu.
Personenzug K.
Personenzug Ik.
Stationen. Stationen.
u. M.
rankfurt eppeu .
Guben … . Merzwiese . Crojen . .. oln. Nettkow othenburg Züllichan Bomst. . Bentschen
riedenhorst teu-Tomysl Eichenhorst . Opalenica
Bit (5
Otusz. .. Dombrowka
Posen .
S ck do N ck S ck— R Bo B E
V
| | orn p | Ha H O0 I I O DO DO U O S P | N
i, D | D
Posen. Dombrowfka Otusz
A Opalenica . Eichenhorfst . Neu-Tomysl . riedenhorst . entschen
Stentsh . . Schwiebus . Wuischdorf. . Neu-Cunersdorf . Sternberg . Reppen . . Frankfurt .
Frankfurt Reppen . Steruberg . .. Neu-Cunersdorf . Wutschdorf Schwiebus . Stentsch . Bentschen .
Guben, den 20. Juli 1874. J Der Generalbevolimächtigte des Verwaltungsraths. Kühnast,
Redaktion und Rendantur: Schwieger. |
Drei Beilagen.
Lübben, den 7. Juli 1874. Königliches Kreisgericht. IL. Abtheilung.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
(einschl. Börsen- u. Handelsregister-Beilage Nr. 130.) |
Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaats-Auzeiger.
e 170.
Königreich Preufßen.
Tarif, nach welchem die Abgaben für Benußung der städtischen Bohlwerke und Anlagepläße in Greifenhagen M eere Stettin bis auf Weiteres zu erheben find.
E Bohlwerksgeld von Waaren und Gegenständen, welche über eines der städtishen Bohlwerke oder über eine der städtischen Lade- brücken zu Lande gebracht oder über dieselben in Fabrzeuge oder auf Flöße verladen werden, wird entrihtet: 1) wenn die Waaren und Gegenstände nah Gewicht verladen sind, für je 59 Kilogramm (ein Centner) 2 Pfg. preuß. Landeswähr. oder 2 Pfg. Reihs8währ., 2) wenn die Waaren und Gegenstände hektoliterweise verladen find, für s Hektoliter 3 Pfg. preuß. Landesw. oder 24 Pfg. Reich8w. usnahmsweise wird entrichtet: A. Für jede 50 Kilogramm (ein Centner) von Mehl- und Kolonialwaaren, Salz, Syrup, Trauben- zucker, Raps- und ODelkuchen, Eisengeshirr, Glatbrocken, Guano, Düngergyps, Chamotispeise, Seegras, Walkerde, Kreide 1 Pfg. preuß. Landesw. eder 1 Pfg. Reichsw. B._- Für je eine Tonne (20 Centner) von Heu, Stroh, Rüben 1 Sgr. preuß. Landeêw. oder 10 Pfg. Reichsw. C. Für * den Hektoliter (zwei Neuscheffel) von Kartoffeln, Stein- und Braunkohlen, Mos A fg. preuß. Landesw. oder 1 Pfg. Reichsw. D. Für je 10 Liter von Wein, Bier, Essig, Rum und anderen Spirituosen in Gebinden 1 Pf. preuß. Landesw. oder 1 Pf. Reichzw. E. Für den Kubikmeter von Brenn- und Nubholz, Borke, Gyps, Damm-, Schütt- und Fun- damentsteinen, Kies, Sand, Lehm 1 Sgr. preuß. Landesw. oder 10 Pf. Reichôw. F. Für je 1000-Stück 1) von Torf 6 Pf. preuß. Landesw. oder 5 Pf. Reichôw., 2) von Mauer-, Hohl- und Chamott- steinen, von E und Drainröhren 3 Sgr. preuß. Landesw. oder 30 Pf. Reichsw. G. Für je 100 Stück von Wein, Bier, Essig, Rum, anderen Spirituosen und Mineralwasser in Flaschen 1 Sgr. preuß. Landesw. oder 10 Pf. Reichsw. H. Für je drei Schock (180 Stü) von Stabholz und Tonnenbändern 2 Pf. preuß. Landesw. oder 2 Pf. Reichôw. T. Für das SchoX (60 Stück) 1) von Felgenholz 2 Pf. preuß. Landesw. oder 2 Pf. Reichsw., 2) von Latten 2 Sgr. preuß. Landeêw. oder 20 Pf. Reichsw., 3) von Brettern und Bohlen bei einer Stärke a. bis 3 Centimeter 3 Sgr. preuß. Landeësw. oder 30 Pf. Reichsw.,, b. über 3 bis 6 Centimeter 6 Sgr. gd: Landesw. oder 60 Pf. Reichôw., 6. über 6 Centimeter 9 Sgr. preuß. Landesw. oder 90 Pf. Reichsw. K. Für das Stück 1) von Theer, Petroleum, Leinsamen, Kalk, Cement, Heringen, Heringslake — nach dem Gefäße ohne Rüdcksiht auf die Größe — 3 Pf. preuß. Landesw. oder 24 Pf. Reichs8w., 2) von Müh- lensteinen 5, Sgr. preuß. Landesw. oder 50 Pf. Reichsw., 3) von Granitplaiten und Stufen 6 Pf. preuß. Landesw. oder 5 Pf. Reichsw., 4) von Hornvieh, Pferden, Eseln 1 Sgr. preuß. Landesw. oder 10 Pf. Reichsw., 5) von Schweinen, Schafen, Füllen, Kälbern, Ziegen 3 Pf. preuß. Landesw. oder 24 Pf. Reichsw., 6) von Gänsen 1 Pf. preuß. Landesw. oder 1 Pf. Reichsw. L. Für den Quadratmeter Raum von Töpfergeschirr, Defen, Möbel, Böttcherzeug, leeren Kisten und Fastagen, sowie allen im Tarif niht besonders genannten Sachen, welche weder P RUgA Gewicht verladen find 3 Pf. preuß. Landesw. oder . Mew.
Bemerkung. 1) Wo die Abgabe niht nach dem einzelnen Stück erhoben wird, komt bei Bruchtheilen des Einheitssaßes bis zur Hälfte desselben der halbè Tarifsaß zur Erhebung, bei mehr als der Hälfte der volle Tarifsaß. Bei Ueberschüssen über den Einheits- saß gilt dasselbe, Pfennigbruchtheile bleiben unberüksihtigt. 2) Die
Waareu und Gegenstände dürfen höchstens vier Tage auf den Bohl- | werken lagern, bei längerer Lagerung ist für den Zeitraum von je vier |
Tagen no die Hälfte des Tarifsaßes zu entrichten. Der angefangene viertägige Zeitraum gilt für vol. Das Lagern von Waaren und Ge- genständen auf den Brütcken ist nicht gestattet.
11. Von Fahrzeugen, welche an die Bohlwerke oder Ladebrücken anlegen, wird an Anlegegeld entrihtet: 1) von Dampfschiffen, welche vorwiegend zur Personenbeförderung bestimmt sind, für jedes Anlegen und falls fie länger als einen Tag liegen, für jeden Liegetag 3 Sgr. preuß. Landesw. oder 30 Pf. Reichsw. 2) Von allen anderen Fahr- zeugen a. bis 150 Centner Tragfähigkeit 2 Sgr. preuß. Landesw. oder 20 Pf. Reichsw., b. über 150 bis 300 Centner Tragfähigkeit 4 Sgr. preuß. Landesw. oder 40 Pf. Reihw., ec. über 300 bis 800 Centner Tragfähigkeit 6 Sgr. preuß. Landesw. oder 60 Pf. Reichsw., d. über Sid Centner Tragfähigkeit 8 Sgr. preuß. Landesw. oder 80 Pf.
eichs.
Bemerkung. 1) Die zu 2 benannten Fahrzeuge bleibert von der Abgabe befreit, sobald sie Ladung einnehmen oder löschen, und dann nicht länger als zwei volle Tage oder bei einer Tragfähigkeit von mehr als 300 Centnern nicht länger als vier volle Tage an den Bohlwerken oder Ladebrückten liegen bleiben. 2) Fahrzeuge, welche nicht unmittelbar an die Bohlwerke oder Ladebrücken, sondern an andere dort ‘liegende Schiffe anlegen und in dieser Weise ihre Verbindung mit dem Lande herstellen, werden den unmittelbar an die Boblwerke oder Ladebrücken anlegenden gleih behandelt. 3) Von regelmäßig anlaufenden Schiffen kann mit Genehmigung der König- ven egierung zu Stettin eine jährlihe Aversionalsumme entrichtet werden.
IIT. Befreit von der Entrichtung des Bohlwerks- und Anlege- geldes find: 1) Staatseigenthum und Alles, was zum eigenen Ge- brauche des Landesherrn und seiner Hofhaltung transportirt wird. 2) Fahrzeuge, welche den städtischen Wochenmarkts-Verkehr vermitteln, sowie deren zum Wochenmarkt bestimmte Ladung. 3) Sonstige auf privatrechtlihent Titel beruhende Befreiungen werden durch diesen Tarif nicht berührt.
Gegeben Bad Ems, „den 22. Juni 1874.
(L. S.) Wilhelm. Camphausen. Dr. Ahenbach.
Yersonal- Veränderungen in der Armee. Königlich Preußische Armee.
Offiziere, P Nee E A Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im stehenden Heere.
Coblenz, 7. Juli. v. Franßius, Maj. vom Drag. Regt. Nr. 6, unter Entbindung vom seinem Kommando als Adjut. beim Gen. Kommando XV. Armee-Corps, als etatêm. Stabs-Offiz in das Bete Nr. 14 yerlent, Erhe v. Türcke, Rittm. und Escadr.
hef im Hus. Regt. Nr. 10, als Aujut. zum Gen. Kommando XF.
Armee-Corps kommandirt. Ó
Salzburg, 14. Juli. Gaede, Pr. Lt. vom Eisenbahn-Bat. und à la suite der 1. Ing. Insp., unter Zurückverseßung in das Ing. Corps, bei der 1. Ing. Insp. wiedereinrangirt. Rüstow, Hellin- ger, Sec. Lts. von der 3. Ing. Insp., unter Stellung à la suite R E in das Eisenbahn-Bat. verseßt. Guizetti, Sec. Li. vom Inf. Reg. Nr. 74, vom 1. August d. I. ab, auf ein Jahr zur Dienst- leistung beim Eisenbahn -Bat. kommandirt. Mock, Sec. Lt. vom nf. Regt. Nr. 115, dessen Kommds. zur Dienstleistung beim Eifen- dahn-Bat., vom 1. August d. J. ab auf ein Jahr verlängert.
B. Abschiedsbewilligungen 2c. stehenden Heere.
Salzburg, -14. Juli. Koh, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, mit Penfion und der Armee-Unif., der Abschied bewilligt. v. De- wiß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 28, als Pr. Lt, mit Penfion
zu machen verpflichtet sein sollen.
Berlin, Mittwoch, den 22. Zuli
nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Unif., der Abschied bewilligt. Beamte der Militär-Berwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.
: Grunau, Lazareth-Jnspektor zu Danzig, mit dem 1. August d. J. in den nahgesuhten Ruhestand verseßt.
Den.6.- Full Kaiser, Pm. vom 3. Bat. Füs. Regts. Nr. 40, zum Feld-Art. Regt. Nr. 23 verseßt. Wagner, Zahlm. Aspi- rant vom Inf. Regt. Nr. 29, zum Zahlm. beim 3. Bat. Füs. Regts.
Nr. 40 ernannt. N Den 10 Juli. Poß, Zahlm. beim 1. Bat. Füs. Regts. Nr. 34, zum Feld-Art. Regt. Nr. 17 verseßt. Fleck, Zahlm. Aspirant,
zum Zahlm. beim 1. Vat. Füs. Regts. Nr. 34 ernaunt.
Herzoglich Braunshweigisches Kontingent. Offiziere, Portepee-¿Fähnriche 2c, À, Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. In der Reserve und Landwehr.
Braunschweig, 13. Juli. Mackensen, Vize-Feldw. der Res, zuin Secc. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 92, mit Patent vom 6. d. M. befördeit.
B. Abschied3bewilligungen 2c. 1 Im steheuden Heere.
Braunshweig, 13. Juli. Löbbecke, Rittm. und Escadr. Chef vom Lul, Regt. Nr. 17, auf fein Ansuchen mit geseßliher Pen- fion, unter Verleihung des Char. als Maj. und der Erlaubniß zum Tragen der vorschriftsmäßigen Penfions-Uniform verabschiedet.
Den 27. April.
Nichtamtliches.
Desstterreich-Ungara. Wien, 20. Juli. (W. T. B,) Dem „Pester Corr.“ wird aus?Konstantinopel telegraphirt: Der neuernannte Botschafter am Wiener Hofe, Rashid Pascha, wird morgen in Abschiedsaudienz vom Sultan empfangen wer- den und ih sofort auf seinen Posten begeben.
— Der Graf Chambord isst der „W. Z.“ zufolge in Marienbad eingetroffen.
— (Wien. Z.) In der heute stattgefundenen 13. Sißung der internationalen Sanitätskonferenz wurde die Spe- zialdebatte über das Reglement für die Ueberwahung des See- verkehrs behufs Verhütung der Choleraverbreitung fortgeseßt. Es gelangten die §8. 3 bis inklusive 7 mit den forrespondiren- den 88. 10, 12 und 13 zur Diskusfion. Dieselben erfuhren über Antrag der belgischen, französishen und portugiesischen Delegirten, welche von den russischen und türkischen, sowie von der Mehrzahl der Delegirten der übrigen Länder unterstüßt wurden, theils sehr wesentlihe Aenderungen, theils wurden fie, wie die S8. 12 und 13, gänzli eliminirt.
Die vorgenommenen Aenderungen bestehen im Wesentlichen darin, daß einlaufende Schiffe sowohl aus infizirten, als auhch aus „verdächtigen“ Häfen einerstrengen ärztlichen Untersuchung unterzogen werden, und daß nicht nur der Schiffsführer und die Schiffsoffiziere, sondern auch der etwaige Schiffsarzt über vor- aekommene verdächtige Krankheitsersheinungen unter der Mann- {chaft oder den Passagieren dem untersuhenden Arzte Anzeige Der Paf}us, welcher für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflihtung von einer im inter- nationalen Wege zu vollziehenden Strafe handelt, wurde ge- ftrihen, weil dieser Gegenstand erst bei der Berathung über die Einsezung eines internationalen Organes zur Sprache und Be- \chlußfa}sung gebraht werden wird.
Namentlih muß hervorgehoben werden der Antrag des französishen Delegirten Dr. Fauvel, dessen Annahme als der Sieg ciner humanen Anschauung über die bisherige. Art der Quarantänirung von Cholerakranken bezeihnet werden muß.
Der §. 12 des Reglementsentwurfes enthielt nämlih die Bestimmung, daß in jenen Häfen, wo keine Möglichkeit vorhan- den ist, die Kranken am Lande zu verpflegen, dieselben sammt der für die Bedienung des Schiffes nothwendigen Mannschaft so lange unter strenger Observanz zu bleiben haben, bis die Cholerafälle mit Genesung oder Tod geendet. Diese Bestimmung wurde von der Kommission zurückgezogen, und dafür der Antrag des französishen Delegirten Dr. Fauvel dahin gehend angenom- men, daß in jedem Falle die Kranken in irgend ein isolirtes Haus, eine Baracke oder sonst an einen möglichst isolirten Ort auf dem Lande zu bringen seien.
Die Anführung der Kalkbäder als Desinfektionsmittel wurde fallen gelassen, wie überhaupt die Konferenz die Bezeichnung be- stimmter Desinfektionsmittel nach dem dermaligen Stande der Wissenschaft als unmöglih bezeihnete. Die genannten Para- graphen wurden zu folgenden Beschlüssen zusammengefaßt :
L Iedes aus einem infizirten oder verdächtigen Hafen einlaufende Schiff, sowie alle diejenigen Schifse, welche aus un- verdähtigen Häfen eintreffen, aber während der Fahrt einen in- fizirten Zwischenhafen angelaufen oder mit infizirten Schiffen kommunizirt haben, oder auf denen während der Reise holera- verdächtige Erkrankungs- oder Todesfälle vorgekommen sind, wird, \fobald es eingelaufen ift, so \{chnell als mögli einer strengen ärztlihen Untersuhung des Gesundheitszustandes seiner Mann- \chaft und Passagiere unterworfen ; der Schiffsführer, die Schiffs- offiziere und der Schiffsarzt, wenn ein solher an Bord ift, find verpflichtet, über die eventuell zu ihrer Kenntniß gekommenen verdähtigen Krankheitserscheinungen unter der Mannschaft oder den Passagieren dem untersuhenden Arzte Anzeige zu machen,
Ergiebt die ärztlihe Untersuhung, daß unter der Mann- \chaft und den Passagieren kein irgendwie verdähtiger Krankheits- fall besteht, so wird das Schiff mit Allem, was dasselbe trägt, zur freien Praktik \sogleih zugelassen.
8. 4. Die auf einem eingelaufenen Schiffe vorgefundenen Choleraleihen und Cholerakranken werden aus demselben zu- nächst ans Land geschafft, die ersten soglei beerdigt, die Kranken in ein zur Aufnahme derselben bereitgehaltenes Lazareth oder, wo ein \olhes sih nicht findet, in irgend ein Haus oder eine Baracke oder an einen möglichst -isolirten Ort ans Land ge- bracht.
Veind auf einem Schiffe während der Ueberfahrt cholera- verdähtige Erkrankungea oder Todesfälle vorgekommen, oder werden auf demselben bei dem Einlaufen in den Hafen verdäch- tige oder ausgesprohene Fälle von Cholera oder Leichen angetroffen, welche auf vorangegangene Cholera mit Wahr- \cheinlichkeit oder Sicherheit \hüeßen lassen, so ist nah Entfernung der Kranken und resp. der Leichen der übrige
1879,
Theil der Mannschaft und Passagiere unter Aufsicht der Behörde einer Reinigung und Desinfektion zu unterziehen.
Die Verhandlungen der Konferenz eilen nunmehr rasch dem Abshlu}se entgegen, da das Reglement in den nächsten- Sißun- gen erledigt werden und das Referat der internationalen Seuchen- kommission, welches sfich unter der Druckerpresse befindet, eben- [ane hon g den nächsten Tagen zur Beschlußfaffung vorgelegt werden wird.
Pest, 20. Juli. Das Abgeordnetenhaus nahm nah mehrtägiger Debatte §. 5 der Wahlgesehvorlage in der vom Centralaus\chu}se beantragten Faffung an. Der Namens der 17. Sektion von Bonis vorgelegte Zusaz, wonach jene kleineren siebenbürgishen Gemeinden, deren Einwohner wahlunfähig sind, einen, beziehentlich zwei Wahlmänner entsenden, wurde mit 107 gegen 102 Stimmen angenommen. Hierauf wurde §. 6 verhan- delt. Um 2 Uhr follte noch Deáky sprechen; die Linke verlangte den Schluß der Sitzung, die Rechte wollte den Redner anhören. Es entfpann fich eine halbstündige Debatte darüber, ob die Sißung fortgeseßt werden dürfe, nahdem die Dauer der Sißungen bis 2 Uhr festgesezt war. Polya beantragte die Verlängerung der O bis 3 Uhr. Hierüber wird morgen entschieden werden.
Amerika. (Monatsübers iht.) Die Regierung in Washington hat den zwischen den Vereinigten Staaten und Belgien am 17. Iuli 1858 abgeshlossenen Handels- und Shiffahrtsvertrag gekündigt. Es wird derselbe demnach nnr noch bis zum 1. Juli 1875 in Gültigkeit bleiben. Da die \pa- nische Regierung bisher die Zahlung einer Entschädigung an die Hinterbliebenen der bei Gelegenheit der Wegnahme des „Virgi- nius“ in Santiago de Cuba Erschofsenen bis jet nicht geleistet hatte, so is der Gesandte der Vereinigten Staaten in Madrid angewiesen worden, an die \panishe Regierung die entschiedene Forderung zu stellen, ihren in dieser Beziehung eingegangenen Verpflichtungen sofort nachzukommen. Der Reziprozitätsvertra mit Canada ist abgeshlossen worden, doch bedarf derselbe od der Bestätigung des Kongresses und des canadischen Parlamentes. Nach demselben i in beiden Ländern die freie Einfuhr ihrer Produkte gestattet, ebenso die der großen Mehrzahl von Fabrikaten, namertlih der aus Metall, Holz, Baumwolle, Wolle und Flachs gefertigten, ferner die von Pa- pier, Aerbaugeräthen- und Schiffen. Allen nah. Canada ge- hörigen Schiffen soll die Cabotage in den Vereinigten Staaten gestattet sein. Der längst erwartete Rücktritt des Finanz-Mi- nisters Richardson geshah Anfang Iuni. Derselbe is zum Mit- gliede der Court of Claims in Washington ernannt worden, sein Nachfolger im Finanz-Ministerium is der bisherige General- Anwalt der Vereinigten Staaten Benjamin H. Bristow aus Kentucky. Der am 1. Iuni veröffentlichte Nachweis über die öffentlihe Shuld der Vereinigten Staaten ergiebt die größte Abminderung derselben seit dem Eintritt der finanziellen Krisis im Herb| des vergangenen Jahres. Die Gesammtshuld betrug an diesem Tage an Kapital und aufgelaufenen Zinsen, aus\hließ- lih der zu Gunsten der Pacific-Cisenbahnen ausgegebenen Obli- gationen und abzüglich des baaren Kassenbestandes 2,145,268,438 Dollars 10 Cent. gegen 2,149,725,277 Dollars 2 Cent. am 1. Mai. Die Abminderung während des Mai belief sih daher auf 4,456,838 Dollars 92 Cent. Während des Juni wurden von Seiten des Schaßamtes 5 Millionen Dollars in Gold ver- kauft, ein Ankauf von Obligationen fand nit statt, dagegen find für den September 6 Millionen bprozentiger Staatspapiere behufs Einlösung gekündigt worden.
Der Kongreß hat sich am 23. Juni vertagt und wird in den ersten Tagen des Dezember wieder zusammentreten. Dies Berathung des Reziprozitätsvertrages mit Canada, des neuen Zolltarifs und der Bill, betreffend die Grweiterung der bürger- lihen Rechte der Farbigen, wird erst im Dezember vorgenommen werden. Unter den im vergangenen Monate genehmigten Ge- segen is das wichtigste die neue Finanzbill, welche, nah Ver- werfung der Senatsbill durch das Repräsentantenhaus, in einem aus Mitgliedern beider Häuser bestehenden Comité ausgearbeitet wurde, und wodurh die Emission von Bundespapiergeld (Greenba#s) auf 382 Millionen Dollars normirt, die Reserve für die Banknoten - Cirkulation auf- gehoben und die Neuvertheilung der bis jeßi ausgegebenen 54 Millionen Dollars Banknoten angeordnet wird. Die betreffende Bill wurde im Senate mit 43 gegen 19, im Repräfsentanten= hause mit 221 gegen 40 Stimmen, in beiden Häusern also mit mehr als einer Zweidrittel-Majorität, angenommen. Wenn durch diese Bill auch die definitive Rückkehr zur Baargeldzahlun-, für welhe der Präsident Grant sich in entschiedener Weise ausge=- sprohez hatte, nit erledigt worden if, #o ist dadurch do der uneingeshränkten Vermehrung uneinlöslichen Papiergeldes eine Grenze geseßt worden. Außerdem wurden angenommen und vom Präsidenten unterzeichnet: die Bill zur Abschaffung des. Denunzianten-Antheils bei Zolldefraudationen; die Bill zur Ver- theilung der Alabama-Entschädigungssumme , soweit sich dieselbe auf die Klasse unbestrittener Ansprüche bezieht, wogegen Ver= fiherungsgesellshaften und diejenigen, welche erhöhte Kriegs- prätnien gezahlt haben, ihre Ansprühe in der nächsien Session des Kongresses geltend zu machen haben ; die Bill betrefs der Einschränkung des Einflusses der Mormonen auf die Gerihtshöfe - in Utah, und sämmt=- lihe reguläre Appropriationsbills. Dieselben weisen im Verglei zum Vorjahre eine Abnahme von 27,763,787 Dollars auf und betragen: Marine 16,750,000 Dollars; Armee 27,750,000 Dol- lars; Legislative und Verwaltungszweige 20,500,000 Dollars; Fortifikationen 904,000 Dollars; Indianer 5,500,000 Dollars ; Militärakademie 339,000 Dollars, Deficitdekungen 4,000,000 Dollars; Civildienstzweige 26,688,000 Dollars; Hafen- und Flußverbesserungen 5,248,000 Dollars. Das Militärcomité des Senates beschloß, den Gesezesentwurf des Hauses der Repräsen tanten für Reduktion der Armee bis zum Dezember gurü&- zulegen. Im Hause wurde der Antrag, Colorado zu eirxem Staate der Union zu erheben, angenommen, doch dürfte dev selbe, in Anbetracht der dünnen Bevölkerung dieses Territ-œiums, welche die für die übrigen Staaten vorgeschriebene ZahL, die zur Wahl eines Mitgliedes des Kongresses berehtigi, nicht erreiht, noch auf vielfahen Widerstand stoßen.
Die Beweozáng der Antimgnopolisten (grav Zers und patróns of husbandr5) dauert fort, Bei einer Versammlung dex im,