1874 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

» 28. Juli, (W. T, B) Getreidemarkt, en loco still, beide auf Termine fest.

pfd. Fe: Juli 1000 Kilo netto 237 Br., 235 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 232 Br, 231 Gd., pr. August-Sep- tember 1000 Kilo netto 230 Br., 229 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo nette 224 Br., 223 Gd, pr. Oktober-November 1000 Kilo netto 222 Br., 221 Gd. Roggen pr. Juli 1000 Kilo netto 186 Br, 185 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 175 Br., 174 Gd, pr. Angust-September 1000 Kilo netto 171 Br., 170 Gd., pr. September-Öktober 1000 Kilo netto 168 Br., 167 Gd, pr. Okto- ber-November 1000 Kilo netto 166 Br, 165 Gd. Hafer fest. Gerste etill. Rüböl still, loco 564 Br., pr. Oktober pr. 200 Pfd. 56. Spiri- tus still, pr. Juli-August 956, pr. Anugust-September 57, pr. September - Oktober pr. 100 Liter 100 % 59574. Kaffee fest; Umsatz 2000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 10,00 Br.. 9,90 Gd, pr. Juli 9,80 Gd., pr. August-Dezember 10,60 Gd. Wetter: Schön,

Amaterdam2, 28. Juli, Nachm. (F. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussberichi), Weizen pr. November 301. Roggen pr. Juli 2004, pr. Oktober 191§, pr. März 19!+f. Raps pr. Herbst —, pr. Frühjahr Fl. Rüböl loco —, pr. Herbst —, pr. Mai —.

“eiden 98. Juli. Die heute abgehaltene Wollauktion war wenig belebt. Von den zum Verkauf angebotenen 2620 Ballen Buenos-Áyres-Wollen wurden 2292 B. verkauft. Preise waren gegen die der Mai-Auktion unverändert.

Liverpea]l, 28. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt.

Weizen 1 d. niedriger. Mehl flau, Mais 1 sh. 6 d. niedriger.

Eliverpeosl, 28. Juli, Nachmittags, (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 Ballen, Fest, schwimmende eher ge- fragter zu vollen Preisen, /

Middl. Orleans 82, middling amerikanische 82/19, fair Dholle- rah 54, middling fair Dhollerab 43, good middling Dhollerah 4,

Weizen und Ro Weizen 12

Oomra 5%, good fair Oomra S fair Madras 5, fair Pernam S8}, fair Sm , fair Egypti s

Upland nicht unter good ordinary Juli-Lieferung 83/16 d.

FEuTlL, 28. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englicher Weizen rar, 2 sh. billiger, frem- der unverkäuflich.

Glasgow, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B) Roh- eizen. Mixed numbers warrants 88 sh. 3d.

FIanchester, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

12r Water Armitage 8}, 12r Water Taylor 104, 20r Water Micholls 1137, 30r Water Gidlow 123, 30r Water Clayton 132, 40r Mule Mayell 1214, 40r Medio Wilkinson 133, 36r Warpcops Qualität Rowland 133, á40r Double Weston 133, 60r Double Weston 16, Printers 18/49 2#/;4 84pfd. 117, Markt ruhig, Preise fest.

Paris, 28. Juli, Nachm, (W. T. B\)

Produktenmarkt. Weizen steigend, pr. Juli 33,00, pr. Sep- tember - Oktober 28,75. Mehl steigend, pr. Juli 82,00, pr. Sep- tember - Dezember 63,75, pr. November - Februar 62,00. Rüböl matt, pr. Juli 74,50, pr. August 74,75, pr. September-Dezember 77,25. Spiritus weichend, pr. Juli 68,75. Wetter: Regnerisch.

St. Petersburg, 28. Juli, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 47, per August 46}, Wei- zen loco 13, 25. Roggen loco 7,40, per August 7,30. Hafer loco

5, 25, per August 5, 10. Hanf loco 36. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 25,-

pr. Áugast —. Wetter: Warm. i New-Foerk, 28. Juli, Abends 6 Uhr. (F. T. B) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 17, do. in New-

Orleans 167, Petroleum in New-York ‘12, do. in Philadelphia 12.

Mehl 5 D. 85 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D, 37 C. Kaffee 20.

Zucker (Fair refining Muscovados) 7}, Getreidefracht G6}.

Auszahlung en.

37 % Posener Pfandbriefe, Die am 1. Juli fälligen Zinsen vom 1. bis 15. August bei F. Mart. Magnus in Berlin; s, Ins. in

Emder Härings-Fisoherel, A.-G. 3% Dividende für 1873 mit È

3 Thlr. pro Áktie von jetzt ab bei Gebr. Niedlich in Berlin,

Mosco-Rjäsan-Eisenbahn. Die am 1. August fälligen Zinzen von da an bei der Diskonto-Gesellechaft in Berlin,

Uasanecen,

37 und 4 « -Sohlesisohe Pfandbriess Litt. A., emittirt anf Grund des Regulativs vom 22. Januar 1872, sind den Altland- schaftlichen 3} und 44% Sechlesischen Pfandbriefen gleich zu achten und gleich diesen lieferbar. /

Die Eintheilung der Abschnitte der Braunsohwelgisohen 47 «ch4 Eisenbahn-Prioritäts-O0bligatlonen ist nicht - analog den späteren efffektiven- Obligationen erfolgt und lauten daher die In- | terimsscheine derselben über Reichsmark 15000, 3000 und 300,

_ Thaler 5000, 1000 100. General- Versammiungen. 4. August: Rathenower optische Indnustrie-Anstalt. Ordentl, |

Gen -Vers. zu Rathezow:

22. August: ErsteDenutsohs Unf2ll- und Transport-Versloherangs- E

Aktiengesellsohaft. Ausserordentl. Gen, - Vers. zu *

Dresden. Tagesordnung: Erledigung der von dem |

Königl. Handelsgericht im Bezirksgericht Dresden ge- f

machten Erinnerungen gegen die

Wahlen der letzten ordentlichen Generalyerzammlung, Kündigungen und Verloosungen.

Bergiso

Obligationen Ser. I. und II., Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Aktien f I, Serie und Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligationen II. Ser,, # zum 2. Januar 1875 geRündigt, s. Ins. in Nr, 173. j Aaohen-Düsseldorf-Rubrorter Eisenbahn. Aachen -Düssel- | dorfer Prioritäts-Obligationen und Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher # Prioritäts-Oblig, zum 2, Januar 1875 gekündigt, s. Ins. in Nr. 1783. f Fisenbahn-Einnahmen. j Kansas-Paoiflo-Eisenbahn. Einnahme pro Juni 315,339 Doll,

Beschlüsse und Ÿ

h-Märkische Eisenbahn. Bergisch-Märkische Priori- 4 täts-Obligationen Serie I. bis V., Dortmund - Soester Prioritäts- T

middl. Dhollerah 42, fair Bengal 4}, fair Broach 53, new fair

Ste&briefe und Untersuchungs - Sachen-

Steckbrief. Der Handelsmann Carl Springer aus Jena und der Tischler Heinrich Audreas Christoph Hamster aus Weißenfels, welche zu mehrjährigen Gefängnißstrafen verurtheilt find, haben Gelegenheit gefundea, in der vergangenen Nacht aus unserer Gefangenen - Anstalt auszubrechen. Um Vigilanz und Verhaftung diefer höchst gefährlichen Verbreher im Betretungsfallé wird gebeten. Signalement des Spriuger: 29 Jahre alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, \chlank, dunkelblond, blasse Gefichtsfarbe, Augen braun, Zähne gut, dunkler Sc{nurbart und ein wenig Backenbart, Kinn und Gefichisbildung oval; des Hamster: 35 Jahre alt, flein, schmächtig, shwarzes Haar, \chlechte Zähne, spizes Gesicht, Augen blaugrün, blonder Backenbart, {wacher Scnurbart. Sprache bei Beiden deutsch. Bekleidung des Springer: Graues Buxkin- Jaquett, graue Buxkin-Hose, türkisches Shwaltu, ein G. A. H. gezeihnetes Anstaltshemde. Be- fleidung des Hamster: Dunkeler Rock von Sommer - Buxkin, s{chwarze Buxkin - Hose, graue Buxkin-Weste, kalblederne Stiefel, schwarzseidener Hut, weißleinenes (G. A. H. gezeihnetes Anstalts- bemde und weißes Chemisett, weißbaumwollene Strümpfe. Halberstadt, den 27. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Tee Lte Donnerstag, den 13. August d. I., Bormittags von 11¿ Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober-Marstallge- bäude, Dorotheenstraße Nr. 97, aus den Königlich Neustädter Gestüten, 10 bis 12 jüngere und ältere, meist noch deckfähige Hengste, sowie 6 bis 8 Stuten im Alter von 5 Jahren und darüber, von welchen die Mehrzahl gedeckt ist, sffentlich und meistbietend

egen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Sämmtliche Pferde find mehr oder weniger rittig und können am Tage vor der Auktion an dem be- zeichneten Orte besichtigt werden. Das Nähere über deren Abstammung 2c. geht aus den vom 11. August cr. ab im Königlichen Ministerium für die land- wirthschaftlihen Angelegenheiten, wie auch im Kö- niglichen Ober-Marstall-Amte zu Berlin und im dies- seitigen Bureau - Lokal zur Empfangnahme bereit liegenden Listen hervor. GSON Wilhelms- Gestüt bei Neustadt a. d. Dosse, den 21. Juli 1874. Der Königliche Landstallmeister. Wett i.

[3246] Bekanntmachung.

Die Lieferung der Materialien zur etats- mäßigen Unterhaltung- der Chausseen im Ver- waltungsbezirke der Königlichen Ministerial - Bau- Kommission pro 1875 foll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Nachweisung über die zu liefernden Mate-

rialien, sowie die Lieferungsbedingungen, find in mei- nem Bureau, Steglißer Straße Nr. 24, Vormittags von 9 bis 11 Uhr, einzusehen, können auch gegen Erstattung der Kopialien von mir bezogen werden. Die Offerten find bis Donnerstag, den 6. August cr., Bormittags 11 Uhr, portofrei in dem genannten Bureau abzugeben, wo- felbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der einge- gangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschiene- nen Submittenten erfolgen wird. Berlin, den 28. Juli 1874. Der Kreisbaumeister. Coberg.

[3247] _

Die Lieferung von:

_4000 Tafeln Weißblech soll durch séffentlihe Submisfion verdungen werden. Die speziellen Lieferungsbedingungen liegen in un- serem Büreau zur Einsicht aus, woselbst auch auf Verlangen Abschrift derselben gegen Einsendung von 5 Sgr. Kopialiengebühren ertheilt wird. Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Weißblech“ find bis zum 18. August cr., Bormittags 11 Uhr,

an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

Spandau, den 28. Juli 1874. Cto. 223/7.)

Direktion des Feuerwerk3-Laboratoriums.

3238 P Das Regiment hat zu ca. 4000 Koh Frren, gegen Uebernahme der Einsäße alter Pro e, die gen Stiele zu beschaffen, und fordert hierdurch zur Einreichung von Offerten zur Lieferung der langen Stiele mit und ohne Uebernahme der Einsäße auf. Flensburg, den 26. Juli 1874: Kommando des Pen DOBEA En Füsi- lier-Regiments E zu Fleusburg,. iebe.

Nx. -173.

[3241] Für Behörden 2c.

sebr gut geei netes Grundstück is Behrenstraße zu verkaufen. D ?:rten sub W. 500 befördert die An- noncen-Expedition von Wienert & Uhlich, Tauben- ftraße 12/13. (cpt. 958/7) Ie) Bekauntmachung. Chaufseebau - Licitation.

Die auf 34,789 T':lr. 24 Sgr. veranschlagten Arbeiten für circa 14 Meilen des Chausseebaues Prechlau-Konarczyn sollen im Wege des Minder- gebotes in Entreprise gegeben werden. Zur Abgabe der Gebote ist ein Termin auf

Meoutag, den 21. September cr, __Bormittags 11 Uhr,

im Kreis8aus\{huß-Saale hierselbst anberaumt, wozu Reflektanten mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder Bieter zur Sicherstellung seines Gebotes eine Kaution von 500 Thlr. in größeren preußischen Banknoten zu deponiren und über seine Qualifikation und genügendes disponibles Vermögen sich auszu- weisen hat. Der Anschlag nebst Plänen, fowie die Bau- und Licitations-Bedingungen liegen im hiefigen sandräthlihen Büreau zur Einsicht aus, leßtere fönnen auch gegen Erstattung der Kopialien ab- schriftlich mitgetheilt werden.

Schlochau, den 27. Juli 1874. Cto, 225/7.)

Der Kreisausschuß. S von Oven.

[3242] . Zu einem auf der hiefigen Werft zu erbauenden DMEIYU Pen sollen in Submission verdungen werden : 1) He Zimmer-, Tischler- und S{hlosser-Ar- eiten; L 2) die Schieferdecker-Arbeiten ; i 3) die Glafer-, Maler- und Anstreiher-Arbeiten, sämmtlich einschließlich der Lieferung des Materials; 4) die Lieferung eiserner Fenster.

Die Submissionsbedingungen, Zeichnungen und Nuszüge aus dem Kosten-Anschlage find in unserer Registratur zur Einficht ausgelegt; von den Aus- zügen aus dem Kostenanschlage können gegen Erstat- tung der Kopialien Abschriften ausgegeben werden.

Die Offerten sind für die Gruppen wie ad 1—4 bezeichnet, getrennt abzugeben und bis „Sonnabend, den 8. August cr.,, Mittags 12 Uhr“, mit der Aufschrift: „Submission anf Zimmer-, Tishler- und Schlosser-Arbeiten (resp. Bezeichnung nach den anderweitigen Gruppen) zur Erbauung eines Bootss{huppen3“ versiegelt und frankirt an uns einzusenden.

2Bilhelmshaven, den 26. Juli 1874.

Kaiserlice Marine-Dafcuban-Kommission.

[3128] Hannoversche Staatsbahn.

Die Bahnhofs-Restauration zun Wunstorf foll im Wege der öffentlichen Submission zum 1. Ok- tober cr. neu verpachtet werden; ein Termin hierfür ist in dem Bureau des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 54, im neuen östlichen Flügel des Bahnhofs- Gebäudes zu Hannover auf

Mittwoch, den 5. August d. I., Bormittags 11 Uhr, angeseßt.

Als Minimal-Pachtpreis is der Betrag von 500 Thlr. pro Jahr festgeseßt.

Die Offerten sind rechtzeitig, portofrei und ver- siegelt mit der Aufschrift: z

„Submission auf Pahtung der Reftaura- tion auf Bahnhof Wunstorf“ an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung stattfindet, werden täglich während der Dienststunden in der Registratur des Unterzeichneten auf poztofreie Anforderung und gegen Erstaitung der Drudckosten à Exemplar 1 Sgr. 2 Pf. verabfolgt.

Hannover, den 22. Juli 1874.

Der Königliche

Eisenbahn-Bau- und ebs-Inspektor.

Iinmoche.

* SBefauntmachung.

Die Lieferung von ca. 650 Kilogr. Eisenguß zu Rosftstäben, verans{lagt zu 694 Thlr., soll im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 6. August d. Is., Bormittags 11 Ie f Bau-Bureau des östlichen Zellenflügels angeseßt i

ie Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Liefe-

oder 3724 Doll. mehr als im Vorjahr. Ÿ

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanshlag und Mo- delle können in der Zeit vom 28. Juli bis 5. August, tägli von 8 bis 12 Uhr, im oben bezeichneten Bau- Bureau eingesehen werden.

Hannover, den 26. Juli 1874.

Der Königliche Landbaumeister. E. Sehuster. (a, c. 946/7.)

Verschiedene Bekanntmachungen.

[8235] NBacante

c : = Gymnasial-Direktor-Stelle.

In Folge der Ernennung des Herrn Dr, Pähler zum Direktor des Königlichen Gelehrten-Gymnasfiums zu Wiesbaden ist die Direktorstelle am hiefigen Kaiser Wilhelmê-Gynmnasium vacant geworden und soll bis zum 1. Oktober d. J. wieder beseßt werden.

Qualifizirte Schulmänner katholischer Konfession, die sich um die Stelle bewerben wollen, werden er- sucht, ihre Zeugnisse binnen 14 Tagen an das unter- zeichnete Kuratorium einzusenden. Gehalt nach den Bestimmungen des Normaletats.

Moutabaur, den 23. Juli 1874.

Das Kuratorium. Der Vorsißende: Waterloo, Bürgermeister. [3236] | Z

Wegen einer nothwendig gewordencn Klassentren- nung joll am hiefigen Kaiser Wilhelms-Gymnasium zum 1. Oktober d. I. ein weiterer

wissenschaftliher Hülfslehrer vorläufig mit 500 Thlr. Gehalt angestellt werden.

Philologisch gebildete Kandidaten, welche die Prü- fung pro facultate dogendi bestanden haben, wollen ihre Zeugnisse baldigst dem Unterzeichneten einsenden.

Montabaur, den 23. Juli 1874.

Der Vorfißende des Kuratoriums, Waterloo.

Die Ae Is TEUUBALELLEE des Stadtkreises Wiesbaden mit dem Wohpfiße des Beamten in Wiesbaden ift durch den-Verzug ihres seitherigen FInhabers nach dem Auslande vakant geworden. Qualifizirte Aerzte, welhe auf die erledigte Stelle reflektiren, haben ihre Bewerbungs-Gefuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse, sowie eines ausführlichen Lebenslaufs, innerhalb der nächsten sechs8 Wochen bei uns anzubringen. Wiesbaden, den 25. Juli 1874. Königliche Regierung, Ab- theilung des Inuern.

Für die Spezialleitung des Baues eines Garnifon- Lazareths- wird zum baldigen Eintritt ein geprüfter Bauführer ge\ucht. Offerten sind an den Unter- zeichneten einzusenden. Nachweis über seitherige Be- jichäftigung erwünscht. Bielefeld, 27. Juli 1874.

Der Bau-Inspektor. Cramer.

13237 i Geinäß 8. 4 unserer Statuten machen wir hier- durch bekannt, daß die Herren Otto Wiethaus und cinrih Haslinde zu Stellvertretern des Bor- audes (§8. 15 unferer Statuten) ernannt find. e Prokura des Herrn Heinrich Haslinde ift erloschen. Hamm, den 25. Juli-1874.

Westfälischer Draht-Iudustrie-Verein.

Vom 20. d. Mts. ab find im Verband-Güter- verkehr zwischen der Königlichen Ostbahn und der Oberschlesischen Eisenbahn für den Spezialtarif VIIT. im Verkehr nach den Stationen Danzig, Elbing und Königsberg, sowie für die Spezialtarife XIL und XIII. im Verkehr zwischen sämmtlihen Verband- ations anderweitige Frahtsäße in Kraft getreten.

n Stelle der in den Spezialtarifen XIT. und XII, enthaltenen Frachtsäße treten jedoch zum 1. August cr. anderweite erhöhte Frahtsäße in Kraft. Der dieserhalb zum Tarif vom 1. April 1873 heraus- gegebene fünfte Nachtrag ist bei den Verbandstationen zu beziehen. Wegen dec erhöhten Sravtsäbe werden ¿zum 1. August cr. anderweite Tarifnachträge heraus- gegeben werden. Bromberg, den 26. Juli 1874.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Vom -1. August cr. findet mit den diesseitigen Courierzügen nicht “nur zwischen den Stationen Bromberg, Danzig, Königsberg und Eydtkuhnen, sondern auch zwischen Landsberg, Kreuz und Elbing einerseits, und der Station Hamburg andererseits, eine direkte Personen- und Gepäckbeförderung

Oberst und Commandeur.

.xung von gußeis. Roststäben“ einzureichen.

in der T. und 11. Wagenklasse statt. Außerdem wer-

den von den vorgedachten diesseitigen Stationen Billets IT. und III. Klafse, welche auf der Oftbahn für die # II. Klasse der Courierzüge, und äuf der Berlin: Hamburger Bahn für die 11, Klasse der Perfonen- züge gültig sind, ausgegeben. Die Billcts haben eine f fünftägige Gültigkeitêdauer und kann während dieses Zeitraums die Fahrt beliebig unterbrechen werden, f jedoch hat der betreffende Reisende sofort nach dem f erlassen des Zuges sein Billet dem Stationsver- steher der Auéësteigestation zum Vermerk der ge- F ichehenen Unterbrehung der Fahrt vorzulegen. Die | Ueberführung der mit direkten Billets nah Hamburg versehenen Passagiere mit ihrem Gepäck vom Ost- | bahnhofe nah dem Berlin - Hamburger Bahn- | hofe in Berlin erfolgt mittelst Omnibus und nur von den diesseitigen Courierzügen; die Gebühr | hierfür ist in den Preisen der Billets und der Gepäd« Ÿ überfracht mitenthalten. Werden bei Unterbrehung F

der Fahrt andere als die vorbezeihneten Züge, für F

welche die Billets ursprünglid zur Verausgabung kommen, zur Fortseßung der Reise nach Hamburg f benußt, dann hat der betreffende Passagier für feine f Ueberführung in-Berlin felt zu sorgen, ohne zur f Rückforderung der gezahlten Ueberführungsgebühren f berechtigt zu sein, oder eizen Anspruch wegen nicht | erfolgter Weiterbeförderung mit dem nächsten Zuge | der Bertin-Baibntter Bahn erheben zu können. Bromberg, den 21. Juli 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

[3225]

Bekanntmathung.

Zu dem, vom 1. Oktober 1872 ab gültigen Tarife für die Beförderung von Gütern 2c. im Westdeut- schen Eisenbahn-Verbande ist der 25. Nachtrag er- ihieuen, welcher mit dem 1. f. M. in Kraft tritt. | Derselbe ist auf allen Verbandfstationen zu haben.

Cafsel, am 24. Juli 1874. ;

Für die Verwaltungen des Westdeutschen

Eisenbahun-Berbandes. Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn,

[3226]

Bekanntmachung.

Zu dem, vom 1. August 1870 ab gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern 2c. im Nordwesft- deutschen Eisenbahn-Verband tritt mit dem 1. k. Mis. der 52. Nachtrag in Kraft, welcher auf allen} Verbandsstationen zu haben iß. :

Cassel, den 24. Juli 1874. Für die Berwaltuugen des Nordwestdeutschen

Verbandes. | Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn.

[3227]

Bekauntmachung.

„Zu dem vom 1. September 1872 ab gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern 2c. im Ver- fehr der Stationen des Westdeutschen Verbandes mit Kehl, Straßburg 2c. tritt mit dem 1. k. 18. Nachtrag in Kraft, welcher auf sämmtlichen Ver- bandstationen zu haben ift.“

Caffel, den 24. Juli 1874.

Für die Berwgrengon des Westdeutschen

Verbandes. Königliche Direktion der Main-Weser Bahn.

[3228] Bekanntmachung.

Zu dem vom 1. Januar 1874 gültigen Tarif die Beförderung von Gütern 2c. im Nordwestdeutsch- Elsaß-Lothringischen Eisenbahnverband tritt mit dem 1. k. Mts. der 9. NaGtrag in ‘Kraft, welcher au sämmtlichen Verbandsftationen zu haben ift.

Cassel, am 25. Juli 1874

Für die Berioaltungen des Nordwestdeutsth-

Elsaß- rint Berband @öuigliche Direktion & der Main - Weser - B

Mts. der E

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Dos Abonnement veträgt 1 Thlr. 15 Sgr. A K | Alle Posi-Anftalten des Iu- und Ansfandes nehmen

für das Bierteljahr. Æ

M2 177,

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem Geheimen Iustiz- und Appellationsgerihts-Rath a. D. von Boehn zu Cöslin den Königlihen Kronen - Orden zweiter Klasse; dem Regierungs-Sekretär Theurich zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichts- voigt a. D. Namuth zu Laagzen, Kreis Linden, dem Schulzen Baron zu Wreske, Kreis Oppeln, und dem Civildiener und Kastellan Lehmann beim reitenden Feldjäger-Corps zu Neu- stadt E/W. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Ne ie. In Elsfleth beginnt am 3. August d. I. eine Seesteuer- mannsprüfung.

Königreich Preufßen. Minifterium der geifilichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt, Ober-Stabsarzt a. D. Dr. Friedrich JIoers zu Rawitsch if unter Belassung seines Wohnsißes da- selbs zum Kreiswundarzt des Kreises Kroeben; und

Der praktische Arzt Dr. Guido Kontny zu Peiskretscham zum Kreiswundarzt des Kreises Toft-Gleiwiß unter Belassung feines Wohnsigzes in Peiskretsham ernannt worden.

Dem Dirigenten des Königlihen Domchors zu Berlin, Rudolph von Herßberg; sowie

__ Dem Lehrer der Kunstgeschichte an der Königlichen Akade- mie der Künste in Berlin, Dr. Eduard Dobbert, if das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Seminarlehrer Loß in Shlüchtern if als erster Lehrer

an das Schullehrer-Seminar zu Ufingen verseßt worden.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung, __ Mit. Bezug auf das unter dem 11. Februar d. Is. ver- öffentlihte Programm der großen Kunstausstellung von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes, welhe am Sonntag, den 6. September, in den Räumen des Königlihen Akademie- gebäudes wird eröffnet werden, ift hierdurch nochmals der S. 7 des Programms in Erinnerung zu bringen. , Es find danach die auszustellenden Kunstwerke in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends bis Montag, den 10. August, abzuliefern. Dieser Einlieferungstermin wird unabänderlih inne gehalten werden, so daß später eingehende Kunstwerke keine Aufnahme finden können. Berlin, am 30. Juli 1874. Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Lehrer Dr. Bernhard Rathke und Werner Narten zu Cassel find zu Gewerbeschullehrern ernannt und an der Königlichen Gewerbeschule zu Caffel angestellt worden.

Der Baumeister Heinrih Rubarth in Biedenkopf is zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und ihm die bisher kommissarisch von ihm verwaltete Kreisbaumeister-Stelle daselbst definitiv verliehen worden.

Dem Doctor Eduardo Giampietro zu Neapel ift unter dem 25. Juli 1874 ein Patent auf ein fkünftlihes Trommelfell in der durch Zeihnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensezung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußishen Staats ertheilt worden.

In dem unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (Reichs- 2c. Anzeiger Nr. 164) über die 39. Prämien-Ziehung des vormals Kur- bessiswen Staatslotterie-Anlehns vom Jahre 1845 unter T. beigefügten Verzeichnisse der zur Verloosung gekommenen 120 Serien ist bei der Aufführung der Serien-Nummern ein Druckfehler eingeschlichen, indem ftatt der (nach unserer Bekanntmachung vom 1. Dezember 1873 in der 57. Serienziehung ausgeloosten) Serie 585 die schon früher gezogene und verloofte Serie 558 aufgeführt ift.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Caffel, am 25. Juli 1874. L

Königliches Regierungs-Präsidium.'

Nichtamtliches.

Deutsches Neie- Preufien. Berlin, 30. Juli. Kaiserin-Königin hat Sih auf Schloß Mainau von der Großherzoglih badischen Familie verabschiedet, welhe nah Karlsruhe zurückgekehrt if, um \ich von dort in das Bad St. Moriz zu begeben, während die Kaiserin, nach einem furzen Ausflug in die Schweiz, am 8. August in Potsdam ein- treffen wird.

Insertionspreis fürden Raumeiner Druckzeile 8 Sgr. | - Æ

Berlin, Donnerstag,

bestellt ?

Ihre Majestät die

Bestellung au; für Berlin außer deu Postanftalteu | auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

prinz hat Sich, der „A. A. C.“ vom 28. d. M. zufolge, zu einem mehrtägigen Besuche des Herzogs und der Herzogin von Long nach Schloß Blenheim, in der Grafschaft Oxford, egeben.

Das von dem Reichskanzler-Amt entworfene, in Nr. 175 d. Bl. erwähnte Programm der durch Beschluß des Bundesrathes vom 31. Januar 1874 angeordneten Erhebungen zur Erörterung der Frage über die Erweiterung des geseßlihen Shußÿes der in Fabriken beschäftigten Frauen und Mindérjährigen lautet im Auszuge:

I. Verhältnisse der Arbeiterinnen.

A. Allgemeine Ermittelungen. Soweit die Ergebnisse dieser Ermittelungen für sämmtliche Arbeiterinnen eines Industrie-

zweiges nicht gleichmäßig find, ist annähernd die Zahl der Arbeite--

rinnen anzugeben, für welche jedes der verschiedenen Ergebniffe zutrifft.

_ Die {tatistishen Erhebungen find auf die in der Beilage [I.. auf- geführten Jnduftriezweige zu beshränken. Für jeden unter einer be- fonderen Nummer aufgeführten Induftriezweig bedarf es ciner gefon- dertez Zusammenstellung. Verschiedenheiten, welche innerhalb der unter einer Nummer befindlichen Arbeitszweige bestehen, sind am Schluß der einzelnen Zusammenstellurigen hervorzuheben. Liegen die Verhältnisse ia den durch Buchstaben bezeichneten Induftriezweigen gleich, so fönnen die Zufammenstellungen für jede diefer Gruppen zu- jammengefaßt werden.

___ Die Erhebungen beziehen sih zunächst auf die Zahl der Arbeite- rinnen über 16 Jahre, deren Arbeitszeit und Arbeitslohn. (Diese find nach den mitgetheilten Formularen zusammenzustellen.) Im Uebrigen find fie zusammenzufassen in Antworten auf nachfolgende Fragen":

: 1) Sonntag- und Nachtarbeit. 1) Fällt ein Theil der regelmäßigen Arbeitäzeit auf die Nacht, und auf welche Stundev, auf den Sonntäg und auf welche Stunden ? 2) Ist den regelmäßig beschäftigten Arbeiterinnen freigestellt oder zur Pflicht gemacht, Theil zu nehmen ân dex Nacktarbeit, an der

Sountagsarbeit ? Wenn in ‘den gedachten Beziehungen regelinäßig I rend bestimmter (besonders lebhafter oder stiller) Geschäftszeiten Bejonderheiten vorkommen, fo sind diese und die Dauer, für welche sie eintreten, ebenfalls anzugeben. Als Nachtzeit sind die Stunden von 84 Uhr Abends bis 57 Uhr Morgens anzusehen.

: 2) Arbéitsräume. 3) Sind die Räume der Arbeiterinnen gesondert von denjenigen der Arbeiter? 4) Sind für die Räume der Arbeiterinnen weiblihe Aufseher

____9) Sind die Arbeiterinnen, soweit sie mit den Arbeitern gemein- same Räume haben, thätig in regelmäßiger Vereinigung mit Ar- ale, sei cs an bestimmten Maschinen oder an bestimmten Arbeits- stüdcken ?

S 3) Arbeiserleichterungen.

6) Beftehen zu Gunsten der Arbeiterinnen besondere Veranstal- tungen, namentli: An- und Auskleideräume, Wasch- und Bade- räume, Schlafanstalten, Logirhäuser, Koch- und Speise-Anstalten, An- stalten zum Unterricht in Handarbeiten, zur Uebung in häuslichen Arbeiten ?

7) Bestehen zu Gunsten der verheiratheten Arbeiterinnen un- bedingt oder unter besonderen Verhältnissen (vor und nah der Nieder- kunft, bei. Kranfheitsfällen in der Familie) besondere Erleichterun- gen, namentlich rückfihtlich des Beginnes oder Schlusses der Arbeits- zeit, der Arbeitspausen, der Fürsorge für die Kinder (Bewahr- und Spielanstalten) ?

B. Erörterung besonderer Mißstände. Bei Erörterung der in einzelnen Industriezweigen wahrgenommefen Mißstände sind jedesmal auch folgende Fragen zu berüdcksihtigen :

a. Sind die Mißstände überall, wo der Industriezweig befteht, oder nur an gewissen Orten bemerkt? werden sie in andercn Ju- dustriezweigen oder außerhalb der Fabrikindustrie überhaupt nicht oder nicht in dem Grade wahrgenommen? _

b. Seit wann sind in dem FIndustriezweig weibliche Arbeitskräfte in einigem Umfang beschäftigt. und ift ihre Verwendung im Zu- oder Abnehmen begriffen? seit wann find bezüglih ihrer Mißstände wahr- genommen, ist eine Steigerung zu bemerken oder zu besorgen? Bei der Erörterung sind die Industriezweige, um deren Verhältnisse cs fih handelt, immer bestimmt zu bezeichnen. f

1) Gesundheitsverhältnif}e.

8) Sind unter den Arbeiterinnen bestimmte gesundheitéss{hädliche Einwirkungen der Arbeit bemerkbar geworden? Worin haben dieselben ihren Grund?

9) Bringt die Arbeit für die Arbeiterinnen eigenthümliche Ge- fahren mit sich, und zwar in Folge der maschinellen Einrichtungen (Räder, Treibriemen)? des in den Arbeitsräumen stattfindenden Nie- dershlags von Staub und Fabrikationsabfällen ?

10) Erweist sich der Gesundheitszustand der Arbeiterfamilien als besonders ungünstig namentlich durch kürzere Lebensdauer der Frauen, größere Sterblichkeit der Sni Verkümmerung der Kinder in der späteren Jugend, ungünstige Ergebnisse der Aushebung ?

2) Soziale Verhältnisse.

11) Erscheinen die Sittlichkeitêverhältnisse unter der Arbeiter- bevölkerung besonders ungünstig, namentlich durch Neigung zur Trunk- sucht unter den Frauen? dur unbefonnenes, frühzeitiges Heiraibéi 2 durch Häufigkeit unehelicher Geburten ? EE :

12) Ist auf Seiten der Frauen eine Vernachlässigung des Fami- lienlcbens hervorgetreten, insbesondere durch Vernachlässigung der lege, der Erziehung der Kinder (mangelhafter Schulbesuch)? Un- ähigkeit oder Unlust, der Wirthschaft vorzusteh.n, Schuldenmachen ?

3) Abhülfé vorhandener Mißstände.

13) Ist eine Abhülfe möglih obye Beschränkung der Fabrikarbeit selbst, insbesondere : Ist sie zu erreichen durch Verbefs erungen der Fabrifk- einrihtungen, vor allem durch Trennung der Geschlechter bei der Arbeit ? Einführung zweckmäßiger Arbeitskleidung ? vollkommenere Abschließung der Maschinen (Räder, Treibriemen u. f. w.), wirksamere Ventilations- einrihtungen? Errichtung von Anstalten zu Gunsten der Arbeiterinnen

den 30, Juli,

Se. KaiserliheundK önigliheHoheit der Kron- |

Abends,

(An- und Auéfleideräume u. \. w. vergl. oben unter A. 3)? Wird eine Abhülfe befördert durch Einwirkung auf die Lebensverhältniffe der Arbeiterfamilien außerhalb der Fabriken, namentlich durch Unter- rihtsanstalten für weiblihe Arbeiten? Einrichtungen zur Beaufsich- tigung und Beschäftigung noch nicht s{ulpflihtiger Kinder ?

14) Erschéinen zur Abhülf- Einschränkungen der * Fabrikarbeit nöthig, und zwar: Bedarf es nur temporärex Beschränkungen bezügli gewisser Tagesstunden oder bezüglich der Nacht- oder Soun- tagsarbeit ? bezügli aller Arbeiterinnen oder nur béüglih gewisser Klassen (jugendliche bis zu welchem Al‘er vérheirathete Ar- beiterinnen) ? Bedarf és eines gänzlichen Verbotes einer gewissen oder [dpoger Art von Beschäftigung in dem Industriezweige? für alle

rbeiterinnen oder nur für gewisse Klaffen s |

4) Dur@chführbarkeit vorgeschlagener Et ege in

15) Würde die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregeln die wirthshaftlihe Lage der Arbeiterfamilien erheblich b eili ift insbesondere anzunehmen, daß das den Familien nach Frauenarbeit verbleibende Einkommen noch eine genügende für sie gewähren würde? daß den Arbeiterinnen anderrseit heit zu einem den Lohnverlujt ausgleihenden Verdienst gebi i würde? daß die Nothwendigkeit eines Ersaßes für den “Nusfall des Frauenlohns eine Erhöhung des Lohnes der Arbeiter nach sich ziehen wUrde

16) Würde die Durführung der vorgeshlagenen Maßregeln den Industriezweig erheblih schädigen, ist inêbesondere anzunehmen, daß die den Frauen entzogenen Arbeiten für Männer geeignet und aus- führbar fein würden? ‘daß der Mehrbedarf an Arbeitern, im Falle ciner Einschränkung der Frauenarbeit, unshwer und ohne Nachtheil für andere Erwerbszweige sich decken ließe? daß eine EisGram ens in der täglichen Arbeitäzeit der Frauen den Betrieb empfindlich stören würde? daß die für den Betrieb erforderlihe Arbeitskraft eine Ver- theuerung erfahren würde, welche entweder überhaupt die Preise der Fabrifate in eiuer den Absaß hemmenden Weise erhöhen würde ? oder wenigstens die Kenkurrenz mit aûderen Orten, in8besondere des Auslandes, gefährden würde?

Die thatsächlihen Verhältnisse, auf welche fich in diefen Punkten die Urtheile aründen, find darzulegen,

IT, Verhältnisse der jugendlihen Arbeiter.

Ueber die Zahl und den Lohn der jugendlihen Arbeiter ift für die in Beilage 1. angegebenen Industriezweige die in Beilage II. an- geschlossene Tabelle 4 aufzustellen.

i 1) Arbeit2zeit.

Arbeiter zwischen 12 und 14 Jahren sollen hö{stens 6 Stunden, Arbeiter zwishen 14 und 16 Jahren hêcstens 10 Stunden tägli beschäftigt 1ein.

18) Ist anzunehmen ,

nicht zur Ausführung gelangt werden ? 19) Würden si geseßliche Bestimmungen empfehlen, welche eine shârfere Kontrole ermöglichen, namentlich für Arbeiter unter 14 Jahren: Bestimmungen, wonach die nämlichen Kinder nur vor oder nur nah der Mittagpause (oder einer gewissen Tagesftunde) beshäf- tigt werden dürften? für Arbeiter unter 16 Jahren: Bestizamungen, wona die Arbeitgeber gehalten wären, Anfang und Ende der Arbeits- zeit und derx Pausen in der Fabrik anzuschlagen oder der Behörde an- zuzeigen ?

20) Würden derartige Bestimmungen erlassen werden können, ohne die Dispositicnen für den Fabrikbetrieb in empfindliher Weise zu hemmen ?

daß diese Bestimmungen vielfach noch sind oder zeitweise nicht beachtet

i -__ 2) Axrbeitspausen.

Jugendlichen Arbeitern ist nach der Absicht des Gesetzes nicht ge- stattet, in den Arbeitspausen aus freien Stücken fortzuarbeiten,

21) Ist anzunehmen, daß dieser Absicht aus freiem Willen des Arbeiters, auf Drängen der Eltern, im Einverständniß mit dem Arbeitgeber häufig entgegen gehandelt wird?

22) Welche Einrichtungen find zu empfehlen, um derartige Um- gehungen des Gesetzes zu verhüten ? i

23) Würde es sich rechtfertigen, den Arbeitgeber unbedingt, au wenn sein Einverständniß- nicht nahweisbar, für Umgehungen der be- zeichneten Art verantwortlih zu machen ? :

___ 3) Verschärfung des Geseßes He

24) Ist eine Verschärfung der Bestimmungen über die Beschäfti- gung jugendlicher Arbeiter im Interesse: der leßteren anzurathen, und zwar tür Arbeiter unter 16 Jahrea durch eine Verkürzung der ge|eß- lichen Arbeitszeit? durch ein Verbot der Beschäftigung in gewissen Jrndustriezweigen oder mit gewissen Arbeiten darin ? für einige weitere Altersklassen durch Einführung einer geseßlichen Ae durch Einschränkung oder Verbot der Nacht- oder Sonntag - arbeit ?

25) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln den Nahrungsstand der Arbeiterfamilien becinträchtigen, indem namentlich ohne Ersaß für den ausfallenden Verdienst das Einkommen unter das Bedürfniß hinabgedrückt würde? den jugendlihen Arbeitern Gelegen- heit zu Arbeit und Verdienst anderweit mangeln würde? j __ 26) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln die Betriebsverhältnisse des Industriezw-iges erschüttern, indem na- mentlich die von jüngeren Arbeitern versehenen Arbeiten zur Wahrnehmung durch ältere Leute fich nicht eignen würden ? die Ausbildung der Arbeiter und dadurch die Erhaltung eines Stammes tüchtiger Arbeiter erschwert würde? die Heranziehung älte- rer Arbeiter eine Vertheuerung der Arbeiten und eine dur die Kon- kurrenzverhältnisse ausgeshlossene Preissteigerung der Fabrikate nah sih ziehen würde ? .

4) Kontrole des Gesehes. l ;

27) Ist anzunehmen, daß die Bestimmungen über die Beschäfti- gung jugendlicher Arbeiter überhaupt noch vielfa niht zur Durch- führung gelangt sind oder doch zeitweise unbeachtet bleiben?

28) Sind- die ordentlichen Aufsichtsbehörden geeignet und in der Lage, eine s{ärfere Kontrole darüber mit Erfolg zu führen?

29) Wenn die Anstellung besonderer Aufsichtsbeamten an ihrer Statt (Fabrik - Inspektoren) als Bedürfniß erscheint, unter welchen Vorausseßungen (Art oder Umfang des Industriebetriebes einer Gegend) würde fie geseßlich vorzuschreiben sein? mit welcher Kompetenz wären die Beamten zu versehen, insbesondere nur für die Kontrole der Bestimmungen über die jugendlichen Arbei-