Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden | am 1. Jahres (Co]1, 3 u. 5) find mit Vorbehalt näherer Feststellung, die An- gaben des verflossenen Jahres (Col. 8 u. 10) nach Maßgabe der
inzwi lgt t A "9 19%) Zur Ostbahn gehören die Stegen
15. April v.
13,37 Meilen lang am 15. August v. J. dem öffentlichen Verkehr
übergeben sind.
‘) Die Baulänge der Daus beträgt 22,03 Meilen. Zum Be-
n nah dem Saarhafen bei 0,30 Weilen lang, sowie die in Deutsch-Lothringen belegenen Strecken von 0,54 und 0,09 Meilen Länge. Hiernach beträgt die Betriebs!änge
triebe gehört noch die Zweigba
23,06 Meilen.
7) Hierven ist eröffnet: am 15. November ». l „Hanau-Frankfurt-Sachsenhausen“, 2,21 Meilen lang und im Betriebe neu hinzugetreten: „alte Strecke Frankfurt-Offenbach* mit 0,53 Meilen.
Angaben enthalten nux den preuß. Antheil, wobei die Ein- nahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in Ansaß ge-
Brieger, Nieder-
8 u. 10) Diese
Fommen find.
__ IT. A4 1a) Mit Einschluß der Wilhelms-, Neiße-B ¡Le Zweigbahn und Posen-Thorn-Bromberger Eisen ahn. Von eßterer Bahn ist die Strecke „Jnowraclaw-Thorn*, 5,26 Meilen lang,
trecken Berlin-Eydtkuhnen, Küstrin- feme, Bromberg-Otloczyn, Dirschau-Neufahrwasser, Petershagen- | am 8.
üdersdorf, Schneidemühl-Dirshau und Thorn-Jnsterburg, wovon die Strecke E ard-Hoch-Stüblau, 2,01 Meilen lang, am | 1.
. und Konißz-Hoh-Stüblau mit „Osterode-Allenstein“ 42a) H
uli v. J. eröffnet. Von
cil d.
Warburg“
alstatt, 4.2%) Am 1. April d.
J. die Strecke i lin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft
B.12a) Durch die am 15. Mai
% M Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition
des Dentschen Reichs-Anzeigers aud Königlich
Preußishen Staats-Anzeigers:
Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.
1. Stefbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Rae, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 1c.
4, Verloosung, Amsrtisation, Zinszahlung u. #2,
[3968]
j Bde Höhere j HHandels- 7 F'ach-Schule
7: ANEW2 “rfe ere
À U 52549)
[3669]
5) Direktor W. Herzog in Bielefeld,
6) Wilhelm Klein, in Bus Gebr. Klein in Dahlbruch bei Siegen, th Eugen Kühnemann in Berlin, Lilienstern, General-Direktor der Königin-Marienhütte in
7) Geheimen Finanz-Ra 8) Alexander Rühle von Cainsdorf bei Zwickau,
9) Dr. I. B. Moritz in Mainz, stellvertretender Vorsißender.
10) Berg-Direktor ouga Bolkmar Oppe in i othschild in Stuttgart,
12) Commerzien-Rath L, Schwarßzßkopff in
13) Adolph Werther, Fabrikbesißer in Breslan,
14) Oscar Barou von Wobeser, Eisenbahn-Bauunternehmer in Gera.
11) Commerzien-Rath
Leipzig, den 18. August 1874.
Allgemeine Unfall-Versicherungs-Bauk
und Deutsche Unfall- und Invaliditäts - Versicherungs - Genossenschaft in Leipzi Bei aat
Pensionat=u. Erziehungs-Institut,
&eültiger Zeugnisse sür den ein- JüEurig- freiwilligen Nilitärdienst
Ausführlichen Prospeecet durch den Direktor ;
/ Bekanutmachung. L In Gemäßheit des §. 57 der Bank-Statuten bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Aufsichtsrath unserer Institute nunmehr aus folgenden Herren gebildet wird:
1) Geheimen Regierungs-Rath Dr. Druckeumüller in Düsseldorf, Vorsißender,
2) Herm. F. Giesecke, in Firma Giesecke & Devrient in Leipzig,
3) Commerzien-Rath Eduard von Hallberger in Stuttgart,
4) Louis Haniel, in Firma Haniel & Lueg in Düsseldorf,
von öffentlichen Papieren.
aufgeführten Kapitale entfallen auf e. 21,800,000 Thlr.
A 16) Von der Breslau-Mittelwalder Bahn stehen die Strecken: yBreslau-Wartha*, „Camenz-Frankenstein* und „Leobs{chüß-Jägerndorf* im Betriebe, wovon eröffnet find: «Münsterberg-Wartha“, 3,23 Meilen, uni v. J., „Leobschüß-Jägerndorf“, 2,40 Meilen lang, am 25. R er v. J. und „Camenz-Frankenstein“ , 1,31 Meilen lang, am
iervon ist am 6. Januar v. J. die Strecke „Bestwig- 8,71-Meilen lang, am 1. Oktober v. J. die Strecke „Oden- kirhen-Jülih-Düren-Stolberg*, 8,5« Meilen lang, am 1. Januar d. J. die Streckde „Ueberruhr-Dahlhausen“ die Strecke „Oberhagen-Dahl*, 0,95 M [
I. die Strecke R 3,58 Meilen lang, eröffnet. . ist die Strecke „Finnentrop-Attendorn“,
1,12 Meilen lang, in Betrieb geseßt.
B 9) Die Angermünder-Schwedter Bahn, deren Betrieb die Ber-
zember v. J. mit 3,1 Meilen eröffnet. : B 11a) Die Angaben beziehen \sich auf die Hauptbahn, die Schöne- beck-Staßfurther Zweigbahn und die Strecke
erbauten Strecke „Burg-Centralbahnhof Magdeburg und Betriebsein-
stellung der älteren Strecke „Burg-Gerwisch“, sind der früheren Be- triebslänge 1,56 Méèilen hinzugetreten.
Oeffentlicher Anuzciger.
dem in Col, 28 unter a. und Þb. 12 H E “ri ._ V. eröffnet.
1. Juli Neu ers
, 0,67 Ml. lang, am 15. März d. J. | I. dem
eilen lang, und am 1. Juni d.
übernommen hat, ist am 15. De- B. 17)
Tettenborn-Yordhausen“. v.-D.; erfolgte Eröffnung der neu-
F. eröffnet.
5, Indusftrielle@tatliffements, Fabriken u. Großhandel. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
7, Literarische Anzeigen.
3. Familien-NaHrichten.
9, Central-Handels-Register (eins{l. Koukurse). — #
#8 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rubdolf Mosse in Berlin, Breslau, s Göln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a.M., Hallea S,, amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigeu größeren Aunoncen-Bureaus,
Erscheixt in separater Beilage.
Verschiedene Bekanntmachungen. |
Königliche Rheinish-Westp)älische
Polylechnishe Schule zu Aachen. _
Beginn der Vorlesungen Anfang Oktober dieses Jahres. Programme, Aufnahme-Bedingungen U. von den Direktor, Baurath v. Kaven, franco gegen 10 Sgr. in Briefmarken. : :
j
„Wie Amnstalt ist zur Ausstellung berechtigt.“ Das Winter-Semester beginnt ara 8. Oktober cr. Dr. Wi al.
Zwickau, Berlin,
ig.
[3407]
angegeben ist.
Als Stellen, an denen dic Aktien deponirt werden können, bezeichnen wir außer unserm Bureau: die Duisburg-Ruhrorter Bank in Duisburg, die Bergish-Müärkische Bank in Düsseldorf und
leck & Scheuer in Düsseldorf und
ärkische Bank in Elberfeld.
S : Tagesordnung :
Abänderung der Statuten unter Zugrundelegung der Vorschläge der in der Generalversammlung
die Herren D. die Bergisch-
vom 4, Mai a. cr. gewählten Kommission.
: Wir mahen darauf aufmerksam, daß nah §. 26 der bestehenden Statuten Abänderungen der- selben nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen Geucralversammlung, in welcher die Erschienenen wenigstens drei Viertel sämmtlicher ausgegebenen Aktien vertreten, beschlossen werden kböunen.
den 6, August 1874.
Der Vorstand,
Niederrheinische Hütte bei Duisburg,
Nheinische Bergbau- und Huttenwesen-Aktien-Gesellschaft.
Wir beehren uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 21. September 2. curr., Nachmittags 4 Uhr, im Saale des Hochfelder Kasino’s hierselbst leginnenden außerordentlichen Ge- neralversammlung cxz:benst einzuladen.
Wer an der Generalversammlung theilnehmen will, muß seine Aktien während der leßten vier Wochen . vor dem Termine an den vom Vorstande bekannt zu machenden Stellen deponirt halten. Auf Grund der ihm darüber auszustellenden Bescheinigung wird im Versammlungslokale der Generalversamm- lung eine Stunde vor dem festgeseßten Anfangs-Termine derselben durch den vom Vorstande hierzu beauf- tragten Beamten eine Eintrittskarte ausgehändigt, auf welcher die Anzah! der Stimmen, welche er vertritt,
Wir empfehlen dem landwirthschaftlichen Publikum zur Herbstbestellung unser bewährtes
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mit einem garantirten Gehalte von 20 % in Wasser lösbare Phosphorsäure, sowie
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in jeder gewünschten Mischung. s Außerdem liefern wir zu Marktpreisen
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und stehen auf Wunsch. gerne mit speciellen Preislisten zu Diensten.
Bremen, im August 1874.
[3311]
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[3952]
Internationale Lehr- L Gymnasium,
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: E28 zu Walzenhausen am Bodensee (Schweiz). l Dieses großartige Etablissement vereinigt die Vortheile des
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schen Entwickelung der
Jugend. Wegén ihrer Lage an einem vielbesuhten Luftkurorte embfiehlt fich
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fiht. Es werden Knaben und Jünglinge aufgenommen vom 10. bis 16. Jahr.
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auf frankirtes Verlangen. Sich zu wenden an die Direktion des Instituts zu Walzeuhausen, an Herrn_Pfr. Kopp daselbst, oder an Herrn Prof, Scartazzïni in Chur. Anfang des Kursus
am 1. Oktober. [3693] : i
Für mein Bureau suche ih zum sofortigen Antritt einen zweiten jungen Sekretär und einen geübten jungen Kanzlisien zum Gehalt von jährlich 300 bis 400 Thlx. und resp. 100 bis 200 Thlr. Bewerber wollen sich sofort unter Vorlegung ihrer Zeugnisse und eines sclbstgeschriebenen Lebenslaufs persönlich bei mir melden.
Paukotww, den 21, August 1874.
Der Amts-Borsteher. Schwarßgte.
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Gegenüber dem Io! (vom selben Bahn“ hof direkte Verbindung nach allen Richtungen). Be*
quem!ichkeit für die Zollrevision. Post-, Telegraphen*
bureaurx. Es empfiehlt sich [3390] A. Dürr, Besißer.
[3631] Steinkohlen - Bergbau - Aktieu- Gesell- haft V olimond.
Wir nehmen Bezug auf §. 22 des Statuts und bringen hiermit zur sffeatlichen Kenntniß, daß die diesjährige ordentlihe Generalversammlung am Freitag, den 25. September a. e., Bormit- tags 10 Uhr, beim Herrn Gastwirth Soeding, „Kaiserlicher Hof“ zu Bochum, statifinden wird.
Besonderer Gegenstand der Tagesorduung:
Abänderung des §8. 2 des Statuts, betreffend Siß der Gesellschaft.
Eintrittskarten zur Generalversammlung find Ta- ges zuvor in dem zu dicsem Zwecke bei Herr Soe- ding eingerichteten Bureau gegen Deponirung der Aktien in Empfang zu nehmen.
Bochum, den 20. August 1874,
Der Berwaltungsrath. Victor de Ball. rdmann,
“* Berlin-Hamburger
An Soun- und Festtagen finden Extrazüge nah Spandau, Secegefeld, Finkenkrug
und Nauen zu ermäßigten Fahrpreisen statt.
Abfahrt von Berlin 2ck Uhr Nachmittags, Rüdcktfahrt , Nauen 8 „ Abends, Rückfahrt , Spandan 87 und 92 Uhr Abends. Der Billetverkauf für den Extrazug findet in Berlin auf der Ankunftsseite des Empfangsgebäudes statt. Auch halten die um 8 Uhr Morgens und um 11 Uhr 15 Min. Vormittags von Berlin abgehenden regelmäßigen Züge an diesen Tagen bei Finkenkrug an. Zu dem um 8 Uhr 57 Min. Abends von Spandau abgehenden Schnellzuge werdeu uur s viel Villets ausgegeben, als leere Plätze m Zuge vorhanden sind, i Berlin, 6. Mai 1874.
Die Direktion.
(M. 1845 2.)
Erik T T E
Der Verwaltungsrath der Großen Russischen Eisenbahn-Gesellschaft hat mit der General-Direktion der Verkehrs-Verwaltungen des Großherzogthums Finnland die Vereinbarung getroffen, alle vom Aus- lande nah den Zollämtern resp. Eisenbahnstationen Terioki, Wiborg, Tawasthus und Helsingfors be- stimmten transito, wie auch verzollte Güter mit nach- stehenden direkten Adressen zur Beförderung zuzu-
lassen. An die Große Russishe Eisenbabn- Gesell: E
haft, Station St. Petersburg, zur Weiterbeförde- rung an in Station Terioki resp. Wiborg, Tawasthus oder Helsingfors der Finnländischen Eisenbahn. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß bei derarti- gen Sendungen Nachnahmen nicht zuläsfig sind. Bromberg, den 14. August 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.
[3688] Oberschlesische Eisenbahn.
Am 20. August cr. tritt zum Schlesish-Polnischen Verbandtarif ein 9, Nachtrag mit Zusaßzbestimmun- gen zu dem neuen Betriebs-Reglement für die Eisen- bahnen Deutschlands in Kraft.
Breslau, den 14. August 1874. ;
Am 1. September cr. treten zum Nordveut'{-, Stettin- und StlesisG-Galizish-Rumänischen Ver- bandtarife Nachträge mit Klassifikations - Aenderun gen in Kraft; ferner wird von diesem Zeitpunkte ab die Strecke Sorau- Cottbus - Halle für den Verkchr mit Magdeburg und Buckau in ersteren Verband aufgenommen.
Breslau, deùú 16. August 1874.
Am 1. Septémber cr. tritt zum Stettin - Ober- ungarischen Verbandtarife ein vierter Nachtrag mit direkten Tarifsäßen für Holztransporte vou Statio nen der Ungarischen Nordostbahn in Kraft.
Breslau, den 16. August 1874.
Königliche Direktion.
862 MWerra-Eiscubahn.
Mit dem 25. August d. J. tritt für den direkten Transport von Steinkohlen und Kokes ab Zwidau nach Stationen der Werra-Eisenbahn, unter glei zeitiger Aufhebung des Tarifs vom 2. April d. I. e Tarif in Kraft, welcher erhöhete Frachtsäßt enthält.
Nähere Auskunft ertheilen die Güterexpeditione.
Erfurt, den 20. Auguft 1874.
Die Direktion der Thüringifchen Eisenbahn - Gesellschaft.
[3683]
] Italienish - Deutscher | Güter - Verkehr via
S Brenner - Kusstein.
om 20, d. Mts. ab wird zu den Säßen de deutsch - italienischen Tarifs vom 1. November 1871 ein, von der italienischen Regierung festgeseßte Steuerzuschlag erhoben. Die Tabellen zur Bere nung desselben find in unscrem Geschäftslokale für d Preis von 2 Sgr. pro Exemplar käuflich U aben.
Cöln, den 20. August 1874. Die Direktion der Nheiniséhen Eisenbahn-Gesellschaft.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). / Druck: W. Elsner. Vier Beilagen, (einschl. Börsen- u. Handelsregister-Beilage Nr. 169
„Biederit-Zerbst“, 3,94 Meilen lang ift am
i ét 1 ferner ani 1. Juni 1. I dié, mit 1,56 Meilen Länge. B 13a) Magdeburg-Halberstadt-Thale mit den Ba - then - Halle - Vienenburg“, „Güsten - Staßfurth“, „Froje-Ballenstedt* rHeudeber-Wernigerode*, „Magdeburg-Wittenberge*, „Berlin-Lehrte* und „Salzwedel-Üelzen*, welche leßtere Strecke am 15. April v. R mit einer Länge von 6,73 Meilen eröffnet ist. :
B A Uelzen-Langwedel, 12,4, Meilen lang, ist am 15. April v. etriebe übergeben.
16) Dur Eröffnung der Strecke: „Senftenberg-Landesgreuze“ und Uebernahme des Betriebes der \ächsischen Strecke „Landesgrenze-Camenz* find am 1. Februar d. J. der Betriebslänge 4,13 Meilen hinzugetreten. Dieselbe hat sich um 5,36 Meilen erhöht durch die am 1. Betrieb gelehte Strecke „Lübbenau-Senftcnber
ie Oberlaufißer Bahn (Kohlfurt-
Meilen Länge am 1. Juni d.
21a) Durch Eröffnung der „Zeiß Leipziger-Zweigbahn“" am 20. Ok- tober v. J. sind 5,05 ‘Meilen dem Betriebe hinzugetreten.
B 23c) Von der Venlo-Hamburger Bahn ist die Strecke „Osnabrück- Hemelingen“, 15,43 Meilen lang, am 15. «Wesel-Haltern“, 5,51 Meilen lang, am 1. März d. I., und die Sirecke | eBremen-Harburg“, 13,71 Meilen lang, am 1. Juni d. J. eröffnet.
Wannseebahn* nstrecken „C5-
( ai in Aaitenbera) ist mit 19,1
Mai v. J., die Strecke
zum Deutschen Reichs-Anzei
A¿ 197.
Personal-Veränderungen. Königlich Preußische Armee.
Offiziere, PoneneeSbbanins A. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im stehenden Heere.
Babelsberg, 11. August. Gc. v. Sponeck, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Drag. Regt. Nr. 22 kommandirt. v. Schenck 11, Sec. Lt. vom Kaiser A Garde-Gren. Regt. Nr. 2, zur Dienstleistung bei dem Bez. Kommando des Ref. Landw. Bats. Nr. 35 kommandirt.
Babelsberg, 13. August. Frhr. v. Stein, Sec. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 32, in das Inf. Regt. Nr. 51 verseßt.
Babelsberg, 15. August. Hoffmann, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 62, dem Regt.,, unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Engelmann, Pr. Lt. von demtelb, Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Frhr. v. Korff, Major ‘und E Stabsoffiz, im 1. Garde-Ulan. Regt., mit der Führung des Ulan. Regts. Nr. 15, unter Stellung à la suite desselb., beauftragt. v. Shack, Major und etatsmäßig. Stabsoffiz. im 2. Garde-Ulanen-Regt., in gleicher Eigenschaft zum 1. Garde-Ulanen- Regt. verseßt. v. Katte, Major vom 3. Garde-Ulan. Regt., unter Entbindung von seinem-Kommdo. als Adjut. der Garde-Kav. Divi- fion, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das 2. Garde-Ulan. Regt. verseßt.
B. Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere.
Babelsberg, 11. August. . Bößel, Sec. Lt. und Feldjäg. vom Reit. Feldjäg. Corps, in Folge seiner Anstellung als Oberförster, der Abschied bewilligt. v. Paczensky-Tenczin, Sec. Lt. vom Inft. Regt. Nr. 23, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee-Uniform, v. Busse, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 18, als Pr. Lk. mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Normaun, Sec. Lt. vom Ulanen-Regt. Nr. 1, als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst ausgeschieden und zu den beurlaubten Offi- zieren der Kavall. des Res. Landw. Bats. Nr. 35 übergetreten.
Babelsberg, 15. August. Schaumann, Oberst von der Armee, mit Pension und der Uniform des Feld-Art. Regts. Nr. 10 zur Disposition gestellt. v. Klocke, Oberst-Lt. und Commdr. des Ulan. Regts. Nr. 15, als Oberst mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Davans, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 110, als temporär ganzinvalide mit Pension unter dem geseßlichen Vorbehalt ausgeschieden. Hofmann, unter dem geseßlichen Vorbe- halt ausgeshiedener außeretatsmäß. Sec. Lt., zuleßt in der 4. Ing. Inspektion, als temporär ganzinvalide die geseßliche Pension bewilligt.
In der Veserve und Landwehr.
Babelsberg, 11. August. Scchroeck, Sec. Lt, von der Inf. des 1. Bats. Landw. -Regts. Nr. 52, init Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Landw. Armee-Uniform, der Ab- \chied bewilligt. :
Babelsberg, 15. August. Fischer, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, mit der Landw. Armee-Uniform, Greiner, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, mit der Landw. Armee-Uniform, Schulße, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, mit Pension und der Landw. Armee-Uniform, Wessel, Sec. Lt. von der Infant. des Landw. Bats. Straßburg i./E., der Abschied bewilligt.
Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. München, 8, August. Meier, Sec, Lt. im 11, Inf. Regt., mit dem Vorbehalt der geseßlichen Dienstpflicht entlassen. München, 15, August. Ritter v. Mann-Tiechler, Sec. Lt. vom 4. Chevauxlegers-Regt., mit Pension zur Disp. gestellt. München, 16, August. v. Leonrod, Gen. Major und Com- mandeur der 3. Kav. Brigade, in Genehmigung seines Abschiedsgesu-
_chès mit Pension zur Disp. gestellt.
In der Reserve und Landwehr. Durch Ministerial-Reskript. München, 16. August. Frhr. v. Aufseß zu Aufs\eß, Pr. Lt. a. D., als Adjut. beim Landw. Bez. Kommdo. Ansbach in Ver- wendung genommen. : Durch Allerhöchste Kabinets Ordre. München, 8. August. Gr. v. Hundt, Res. Pr. Lt. vom 2. Chevauxlegers-Regt. auf sein Ansuchen verabschiedet, mit dem Char. als Pr. Lt. à la suite. S München, 14. August. Meiler, Landw. Sec. Lt. vom 2. Train- Bat. auf sein Ansuchen verabschiedet. Westermayer, Oberst-Lt. ¿. D. und Landw. Bezirks-Commdr. * von Nürnberg dieser Funktion enthoben. v. Moor, Oberst-Lt. z. D. und Landw. Bez. Commdr. von Ansbach zum Landw. Bez. Commdr. von Nürnberg, v. Lesuire, Rittm. z. D. und Adjut. beim Landw. Bez. Kommdo. Ansbach zum Landw. Bez. Commdr. dieses Landw. Bat. Bez. ernannt. : München, 15. August. Mayx, Landw. Sec. Lt. vom 13. Inf. Regt, POraeltud) Hauptm. z. D., mit Pension verabschiedet. Pôöllath, car. Oberst a. D. die Entlassung aus dem Milit. Ver- band mit. Pensfionsfortbezug bewilligt. Im Hanikäts-Corps. München, 13. August. Dr. Psschel, Assist. Arzt 1. Kl. vom 12. Inf. Regt. mit Vorbehalt der geseßl. Dienstpflicht entlassen. BVBeamte der WMililkär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung. München, 4. August. Schuster, Zahlm. vom 4. Inf. Regt., mit Pension verabschiedet.
Nichkamlkliches.
Türkei. Das neue, vom Sultan sanktionirte türki} che Finanzgeseß liegt jeßt in wortgetreuer Uebersezung vor, welche lautet: :
Geseß über das allgemeine Budget des Osmanischen
Rei ch es.
Art. T. Alljährlih wird ein Generalbudget der Einnahmen und Ausgaben des osmanischen Reiches aufgestellt, und zwar nach den hier unten einzeln aufgeführten Bestimmungen. Diese Vorlage wird mit größter Sorgfalt zunächst von der zu errihtenden Budgetkommis- fion, sodann _vom vereinigten Ministerrath geprüft werden, der es mit- telst eines Spezialberichts s{ließlich Sr. Majestät dem Sultan unter- breitet. Einmal mit der Kaiserlichen Sanktion versehen, hat das Budget als Basis für die Finanzepcrationen des laufenden Jahres zu dienen, und eine Erhöhung der bewilligten Kredite darf eben so wenig stattfinden, als eine Verringerung der Gesammtsumme aller darin vor- geschenen Einnahmen. i
Art. IT. Die allgemeinen Einnahmen des Schaßes sind zwei- ae Art: 1) die direkten Steuern, 2) die indirekten Steuern. Die
rsteren bestehen aus dem Verghi (Kopfsteuer), dem Tribut der be- onders privilegirten Provinzen und dem Erträgniß des militärischen osfaufs. Diejenigen der zweiten Klasse find zusammengejeßt aus den Zehnten, den Erträgnissen der Bergwerke, der Staatsforsten und des
Beilage
unbeweglichen Eigenthums der Krone, der Douanen, des Tabak- und Salzmonopols, der Hammelsteuer, der Stempel-, der Spirituosentaxe und anderer ähnlicher Quellen.
Art. IIT. Die Ausgaben des Schatzes zerfallen ebenfalls in zwei Kategorien: 1) die festen und periodisch wiederkehrenden Ausgaben, die nicht verringert und auch nicht aufgeschoben werden dürfen, 2) jene Ausgaben, welche eine Herabseßung oder eine Erhöhung vertragen. Zur ersten Klasse gehörcn die Zinsen der auswärtigen Schuld, der allgemeinen Schuld, die Schims, die Ziamets, die Muskatas, die Reinars und die Landmoscheengüter (Vakufs), Die zweite Klasse um- faßt dagegen die Civilliste Sr. Majeftät des Sultans, die Erforder- nisse der Ministerien der Justiz, des Innern, des Krieges, des Unter- richts, der Finanzen, des Auswärtigen, der Marine, der Artillerie, des Handels und der öffentlichen Bauten,
Art. IV. Zwei Monate vor dem März jeden Jahres (alten Stils) beginnt das Finanzjahr, und zwar wird gegen Ende Dezember alljährlih der Finanz-Minister einen Budget-Entwurf aufstellen, der, na einem im Voraus bestimmten Modell angefertigt, sowohl die Ziffer der verschiedenen - im laufenden Budget erreihten Einnahmen als auch die Voranschläge für das kommende Jahr enthält, wobei er zugleich die Ursachen der vorgekommenen Erhöhungen oder Verimin- derungen in den Einnahmeposten, wie sie sicch aus der Vergleichung beider Budgets ergeben, sorgfältig zu verzeichnen hat.
Art. V. Ende Januar jeden Jahres müssen alle sub Ill. auf- es Departements, mit alleiniger Ausnahme desjenigen der Kai- erlichen Civilliste, einen detaillirt-n Status (nach im Vorhinein an- gegebenen Modellen) anfertigen und der hohen Pforte einreichen, aus welchem ebenso die Einnahmen des leßten Jahres, wie die Voran- \chläge für das künftige Jahr, unter Angabe der Gründe, welche die etwaigen Veränderungen motiviren, zu ersehen find.
Art. VI. Die im vorhergehenden Artikel erwähnten Aufstellungen werden von der Hohen Pforte dem Finanz-Minister überwiesen, welcher, nachdem er daraus ein spezielles Resumé angefertigt, seine eigenen Ausgaben sowohl erster wie zweiter Klasse, desgleichen auch die im Art. 4 erwähnte Vilanz der Einnahmen 2c. hinzufügt, dies Alles
¡ spätestens bis zum 15, Januar mit einem Rapport der Hohen Pforte
cinreiht. Im Falle aus der Vergleihang von Einnahmen und Aus- gaben sich cin Defizit ergebe, hat der Finanz-Minister zugleich jene Vorschläge zu machen, durch deren Ausführung er das Gleichgewicht des Vudgets auszuführen gedenkt.
Art. VIL Diese also der Hohen Pforte unterbreiteten Etats wer- den uebst dem sie begleitenden Rapport zunächst dem Ministerrath vorgelegt, welchcr, nahdem er sie summarisch geprüft und ftudirt hat, sie der sogenannten Budgetkommission zuweist. Diese Kommission wird bestehen aus einem Präsidenten und Mitgliedern, die vom Ministerrath ernannt und aus Staatsbeamten oder aus Personen gewählt werden follen, welhe in Finanzsachen besonders kompetent find und das Vertrauen der osmanishen Regierung genießen. /
__ Ihre Aufgabe besteht darin, die verschiedenen Kapitel der im Budget des Finanz-Ministers, wie in denjenigen der anderen Ressorts vorhandenen Einnahmen und Ausgaben mit größter Sorgfalt und in den kleinsten Einzelheiten zu prüfen und zu diskutiren. Es steht ihr frei, wenn sie es nöthig erachtet, die Beamten des Schaßzamtes wie der andern Ministerien, ja deren Chefs selbst, vor sich zu fordern, um fih Aufklärungen geben zu lassen. Kurz, diese Kommission soll mit allen Privilegien ausgestattet sein, die ihr erlauben, alle Nachforschun- gem gründlichst anzustellen, um die genaue Ziffer der Einnahmen, wie die Thunlichkeit der Ausgaben zu fixiren.
Art. VUI. Nachdem diese Kommission in vorstehend ange- gebener Weise die Kapitel der Einnahmen und Ausgaben verifizirt resp. modifizirt und gebilligt hat, muß sie dem Ministerrath in einem Bericht, der von allen hierzu gehörigen Aktenstücken begleitet ist, das Resultat bie Arbeiten mittheilen. Für den Fall, daß fie eine Diffe- renz zwischen dem Gesammtbetrage der Einnahmen und demjenigen der Ausgaben entdeckte, ist sie gehalten, in diesem Rapport deren Ur- sachen und Charakter zu entwickeln. Der Ministerrath seinerseits, nachdem er diese Vorlagen geprüft und studirt, hat, im Fall eine solche Differenz vorliegt, die Mittel vorzuschlagen, durch welche das Gleichgewicht herzustellen wäre. i; :
Hierauf wird das ganze Budget, mit allen approbirten Belägen, Sr. Majestät dem Sultan mit einem Spezialrapport- vorgelegt.
Hat es hier uun die Allerhöchste Sanktion erhalten und wurde es von der Hohen Pforte unterfertigt, so wird das ganze Budget- resumé dem Finanz-Minister überwiesen, damit dieser es veröffentliche und in Ausführung bringe.
Art. IX. Der Finanz-Minister hat sodann jedem Departement ein „Jai haber“ zu übersenden, welches, nach Kapiteln und Sck- tionen geordnet, die jedem Departement im Budget zugewiesenen Kre- dite spezifizirt. | : y
Art. X, Jedes Departement is angewiesen, seine Auêgaben innerhalb der Grenzen des ihm vom Finanz-Minister zugesandten „Ilmi haber“ nach Kapiteln und Sektionen zu bestreiten.
In keinem Falle dürfen die ihm jährli zur Verfügung gestellten Gesammtkredite überstiegen werden.
Art. X1, Eben so wie kein Departement nach dem vorstehenden Artikel die ihm zugewiesene Ziffer überschreiten darf, ebenso ist es nach Artikel T. gegenwärtigen Gesetzes untersagt, irgend eine niht im Budget vorgeschene Ausgabe zu machen, felbst wenn fie dur einen Mehrertrag der im allgeuieinen Budget vorgesehenen Einnahme wahr- scheinlih gedeckt erschiene. Dennoch aber soll in außerordentlichen Jâllen, und wenn sich herausgestellt hat, daß cine unumgänglih ge- wordene Ausgabe nicht ohne große Unzuträglichkeiten aufgeschoben zu werden vermöchte, eine folhe Ausgabe effektuirt werden könne, na- mentlich wenn dur dieselbe die Interessen der Regierung und des Landes gefördert werden könnten. :
Wenn eine solche außerhalb der Voranshläge des Budgets stehende Ausgabe als unumgänglih anerkannt ist, so-soll das betref- fende Departement in einem Spezialrapport an die Hohe Pforte den genauen Betrag derselben und seine Motivirung angeben.
Dieser Rapport wird zuerst von der Budgetkommission, sodaun vom Ministerrath geprüft werden. Wenn man die Gründe dieser Mehrausgabe anerkannt und gebilligt hat, sind die Mittel aucfindig zu machev, dieselbe zu decken und die gefaßten Beschlüsse der Hohen Pforte behufs Sanktionirung zu unterbreiten. Hierauf wird eíne diesbezügliche Kaiserlide Ordre erlassen, die betreffende usgabe wird gen fg als Supplement angefügt und, wie es sih gebührt, ver- öffeutlicht.
Art. X11. Jedem Departement liegt es ob, eine definitive Rech- nung aufzustellen, welche das Detail der Verwendung der ihm zuge- wiesenen Kredite enthält, und dieselbe in dem bestimmten Termine nebst allen Belägen dem Schaßamt zugehen zu lassen. Dieser Status muß dem Finanzvoranschlage, der am Jahresanfang aufgestellt wurde, durchaus entsprechen. Sind durch einzelne Budgetkapitel Virements vorgekommen, so muß die Sc{lußrechnung die Gründe auf- zählen, was dafür maßgebend waren, j
Art, X111, Sobald die verschiedenen Schlußrechnungen beim Kaiserlihen Schaßamt einlaufen, werden sie der Ober-Rechnungs- kammer überwiesen. Dasselbe wird mit den E aaaa des Finanz-Ministers der Fall sein. Dieses leßtere Dokument ist mit einer Aufstellung aller Jahreseinnahmen zu begleiten, wie sie im Vor- anschlage vorhanden waren und wie sie sich in Wirklichkeit stellten, ree 4 Uebershüsse oder Mankos find gebührend festzustellen resp. zu egründen. i
Die Ober-Rechnungskammer hat diese Aufstellungen nah ein- ander zu prüfen und alle Ausgaben mit den Belägen zu vergleichen.
ger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, deu 22. August
187M,
“Der Rechnungs-Direktor jedes Departements und der Kontroleur ck c
allgemeinen Einnahmen, sowie jeder sonstige Beamte, dessen Auskuz. it nothwendig erscheinen sollte, können aufgefordert werden, weitere Auf- klärungen zu ertheilen. Nach genauester Prüfung wird hier ein General-Etat aufgestellt, welcher der Form des Budgetvorauschlages genau entspricht und aus welchem die Differenzen, die in der Schluß- rechnung in Einnahme und Ausgabe sich herausstellten, zu ersehen find. Dieser Status wird nebst einem erläuternden detaillirten Rapport \o- dann der hohen Pforte zugemittelt.
Artikel X1V. Nachdem zunächst die Budgetkommission den Rapport der Oberrechnungskammer und die Schlußrechnung geprüft und gutgeheißen hat, und ein Gleiches sodann vom Ministerrath ge- \{chah, wird Alles nebst einem Rapport der Sanktionirung Sr. Ma- estät des Sultans unterbreitet. Auf Kaiserliche Ocdre, die zu diesem
chufe zu erlassen ist, wird dieses Aktenstück ebenso wie das allge- meine Budget publizirt und dem Finanz-Minister überwiesen, welcher dant die Formalitäten des Rehnungswesens und der Registratur zu veranlassen hat.
Art. XV. Der Finanz-Minister trägt die Verantwortlichkeit für den Einnahmedienst des Schaßamts, für seine eigenen Angaben und endlich für die ihm obliegenden Pflichten bezüglih der Prüfung aller aus den A S einlaufeuden Rechnungen. Er ift ferner ver- antwortlih für die Verwendung der ihm nach gegenwärtigem Gesetze zugewiesenen Beträge und überhaupt für die Regelmäßigkeit seiner Rechnungsoperationen.
Att. XVI. Spezialgeseße werden die Obliegenheiten jedes ein- zelnen Departements in Betreff der Anwendung der ihm z-:gewiesenen Kredite und Summen nah Kapiteln und Sektionen regeln. - Dasselbe wird der Fall sein bezüglih der Verantwortlichkeit der einzelnen Be- amten und ihrer Finanz- und Rechnungsöbeziehungen zu den verschie- denen Verwaltungszweigen.“
Nufßland und Polen, St. Petersburg, 19. August. Zur großen Flottenrevue, die, wie bereits gemeldet, am 22. Auguÿst vor dem Kaiser bei Kronstadt stattfinden \oll, sind alle Schiffe bereits auf der dortigen Rhede eingetroffen.
— Am 5. c. wurde in der Neuen Admiralität im Beisein des St. Petersburger Ober-Hafencommandeurs, Contre-Admiral Wssewoloshsky und ohne jede Festlihkeit das Schrauben-Kanonen- boot „Jer\ch“ vom Stapel gelassen. Dasselbe ist zunächst zum Schutz der eigenen Küsten bestimmt, kann aber in Friedenszeiten zur Ausführung von hydrographischen Arbeiten benußt werden. Das Boot erhält ein 11zölliges, gezogenes Gußstahlgeshüy aus der Obuchowschen Gießerei.
— Der niederländishe Gesandte Berg van Middel- burgh is am vergangenen Sonntag Abends mit der Warschauer Bahn nah St. Petersburg zurückgekehrt.
Dänemark, Kopenhagen, 19. August. In einem Briefe aus Reykjavik auf Island an die „Berl. Tid.* wird mitgetheilt, daß der König mit Gefolge sich am Freitag, den 7. Angust, um 10 Uhr Morgens in Prozession nah dem Fest- plaße auf Thingvalla begab und dort eine mit 38 Unterschriften versehene Adresse, worin namentlich ein Dank für die dem is- ländischen Volke geschenkte freie Verfassung ausgesprochen wird, erhielt. Darauf wurden die von verschiedenen Institutionen und Korporationen in Dänemark, Norwegen und Schweden ab- gesandten Adressen dem Präsidenten der Versammlung über- liefert, und nah dieser Handlung wurde ein Frühstück servirt, an welchem ca. 150 Personen Theil nahmen. Der König dankte für ein ihm vom Dr. phil. Grimur Thomsen .ausgebrahtes Wohl, indem er seine Freude über diese Reise und über die Herzlichkeit, womit er überall empfangen worden sei, aus\prach. Die vielen Beweise von Anhänglichkeit, welche er cings um \ich gesehen, hätten ihn in Wahrheit gerührt. Namentlich habe es ihm eine große Freude gemacht, zu sehen, daß das isländische Volk ein religióses sei, denn hierin erblicke er eine Bürgschaft dafür, daß die Verfassung, welhe demselben jeßt zu Theil ge- worden sei, im rechten Geiste zum wahren Wohle des Volkes und des Landes benugt werden würde. Der König \{chloß dar- auf mit dem Wunsche, daß Island einer glücklichen und segens- reichen Zukunft entgegengehen möge.
Nr. 34 des „Central-Blatts für das Deutsche Rei ch“ herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt : Allgemeine Verwaltungs\sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichëgebiete. — Zoll- und Steuerwesen : Kompetenz 2c. eines Nebenzollamts. — Münzwesent Uebersicht über die Ausprägung von Rerhsmünzen. — Marine und Schiffahrt : Quarantäne - Vorschrift. — Heimathwesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das Heimathwesen. — Konsulatwesen: Erequatur- Ertheilung.
Landtags- Angelegenheiten.
In der Nacht vom 20. zum 21.- September starb zu Berlin Athanasius Graf Raczynski, geb. am 2. Mai_1788, Wirk- licher Geheimer Rath, als Befißer des Majorats Obrzycko und Wielzyn in der Provinz Posen erblihes Mitglied des preußischen Herrenhauses. Beri und Siß im Herrenhause gehen nunmehr auf den Sohn des Verstorbenen, den am 19. August 1817 geborenen Grafen Karl Raczynski, Königlih preußishem Kamme-herrn, über.
— Am 18. d. M. starb auf seinem Stammsiße zu Damerow der Königlich preußische Major a. D., ucktermärkisher Ritterschafts- Direktor und Kreisdeputirter, Besißer der Herrschaft Damerow und Poeßtig, Ludwig Gustav v. Winterfeld, im 68. Lebensjahre. Er gehörte dem Herrenhause seit 1868 als Vertreter des alten und Lefestigten GrundLesißes der Uckermatk an. ;
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Pâdagogium Ostrau et die eb L Trans cine Lehr- und rziehungsanstalt, verbindet die Lehrthätigkeit der Schule mit den Auffichtspflichten der Familie, und ist hierdurh, wie vermit- telst cigenartiger Organisation seit 24 Jahren bestrebt die männliche Jugend, die ihr aus Nah und Fern zugeführt wird, zu tüchtigen Menschen heranzubilden. Vorzugsweise gern werden Knaben von 8—15 Jahren aufgenommen, und in normalen Klassen von Sep- tima bis Prima (Gymn. wie Real.) geführt. Aber auch ältere Zög- linge, welhe Versäumnisse früherer Jahre gern einholen, und eine Schulbildung noch erstreben, die sie mindestens zum einjährig Frei- willigendienst berechtigt, finden in I L zu circa 12 Mitgliedern die“ individuellste Berücksichtigung und bei redlichem Streben ebenso sichere als {nelle Förderung. Die Anstalt i st b e- rechtigt, Zeugnisse zum einjährig Freiwilligendienst auszustellen. Näheres ergeben die Prospekte.
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