1936 / 164 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jul 1936 18:00:01 GMT) scan diff

scheint an jedem Wochentag abeuds. Bezugspreis dur die Post inonatlich 2,30 Æ einschließli 0,48 Æ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeldz ie Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatli.

lle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstélle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser na it Musgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur O OE gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr,: A 9 (Blücher) 3333.

. 1 64 Neich8bankgirokonto

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ang von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen Lebensgefahr. ; inahung K.P 166 der Ueberwachungsstelle für unedle Ulle vom 16. Juli 1936, betr. Kurspreise für unedle lle. inahung der Reihsmonopolverwaltung für Branntwein die Festseßung des Einlösungsbetrages für Spiritus- scheine. hung über den Londoner Goldpreis. machung zu der dem Internationalen Uebereinkommen den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. ung über Aenderung der Verordnung über den Verlauf jinnenlinie in dem Gebiete der Freien und Hansestadt , im Landesteil Lübeck des Landes Oldenburg und im le des Landes Mecklenburg des Landesfinanzamts- s Nordmark.

Amtliches. Deutsches Reich.

ng von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebeusgefahr.

Führer und Reichskanzler hat folgende Auszeich-

verliehen:

die Rettungsm2daille am Bandet

|luvristen Diedrih Drewes in Bremen,

losserlehrling Friedrih Domnick in Warnow,

rifarbeiter Friß E i ch in Niedercassel,

ntenwärter Adolf Müller in Hanau a. Main,

denten Rolf Reichling in Essen,

Unterscharführer Friedrich S ch u st in Rot am See,

deableser Friedrih Wal h röl in Bad Godesberg;

Erinnerungsmedaille für Rettung

aus Gefahr: wirt Werner B u \ ch in Klockenhagen, eider Eugen Ra pp in Nürtingen.

_Vekanntmachung KP 166 twahungsstelle für unedle Metalle vom 16. Juli 1936, veir. Kurspreise für unedle Metalle. : uf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- stelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. e für - unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger bom 25. Fuli 1935), werden für die nachstehend ten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt- 1 KP 163 vom 8. Juli 1936 (Deutscher Reichs- îr, 157 vom 9. Juli 1936) und KP 165 vom 13. Juli ischer Reichsanzeiger Nr. 161 vom 14. Zuli 1936) n Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt: : Zink (Klassengruppe XIX) : îlajje XIX A) eee RM 21,— bis 22,— lasse XIX C) S L 18

Aus: Zina (Klassengruppe XX) :

legiert (Klasse XX A) , .. . RM 228,— bis 248,—

m Blöcken O O ‘se Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- 19 im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. h, den 16. Juli 1936.

!r Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Bekanntmachung. und des § 4 Abs, 3 der Verordnung über den Be- piritus zu Treibstoffzwecken vom 4. Juli 1930 evbl. 1 S. 199) in der Fassung der Verordnung vom ‘6 (Reichsgeseubl, 1 S. 543) seße ich mit Wirkung gust 1936 den Einlösungsbetrag für Spiritusbezugs- 2,— RM je Hektoliter Weingeist der Spiritus-

den 16. Fuli 1936. ‘hêmonopolverwaltung sür: Branntwein. ,

Nebelun g.

e

| Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

Berlin, Freitag, den 17. Juli, abends

unterstrihen) oder dur hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 99 mm breiten Beile 1,10 ÆAÆ

92 mm breiten 4 Berlin 8W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drudckaufträge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ift darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Fettdruck (einmal

, ‘einer dreigespaltenen 3 mm hohen und

eile 1,85 ZÆAÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Postscheckkonto: Berlin 41821 1936

E

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (VNeichsgesezzbl. 1 S. 569), : Der Londoner Goldpreis beträgt am 17. Juli 1936 für eine Unze Aa ooo eo = 138 sh 10 d,

in deutshe Währung nah dem Berliner Mitte!- kurs für ein englisches Pfund vom 17, Juli A 1936 mit RM 12,475 umgerechnet . « = NM-386,5973, für eia Gramm Feingold demnah . «.—= pence 93,5631, in deuts@je Währung umgerechnet « « « « = RM 2,78416.

Berlin, den 17. Juli 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. __- Dr. Döring,

Bekanntmachung zu der dem JFnternationalen Uebereinkommen über den Eisen- bahnfrachtverkehr beigefügten Liste,

Die Liste der -Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff= fahrtslinien, fut die das Juternationale Uebereinkommen über den -Eisenba nfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 8. Fe- bruar 1986), wird wié folgt geändert

Jm Abschnitt „Dä nemax k“ wird mit soförtiger Wirkung die Ziffer 14 |

,,14. Varde-Grindsted Eisenbahn [Direktion in Varde];“ gestrichen.

Im Abschnitt „E stl a n d“ wird mit Wirkung vom 20. Juli 1936 als neue Ziffer 2 nachgetragen:

2. Die von der Dampfschiffahrts-Gesellschaft- G. Sergo und

Ko. sin Tallinn] unter der Verantwortung der estnischen E sin Tallinn] betriebene Schiffahrts- linie Tallinn-Helsinki (Helsingfors).

Im Abschnitt „Finnland“ wird gleichfalls mit Wirkung vom 20. Fulîi 1936 unter

B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetricb auswärtiger Verwaltungen befinden

- als neue Ziffer 4 nachgetragen:

II, Estnishe Verwaltungen.

4. Die von der Dampfschiffahrts-Gesellshaft G. Sergo und

Ko. [in Tallinn] unter der Verantwortung der E s

aen sin Tallinn] betriebene Schiffahrts- linie Tallinn-Helsinki (Helsingfors).

Berlin, den 14. Zuli 1936. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Niemack.

Verordnung

über Aenderung der Verordnung über den Verlauf der

Binnenlinie in dem Gebiete der Freien und Hansestadt Lübe,

im Landesteil Lübeck des Landes Oldenburg und im Gebiete

des Landes Meelenburg a Landesfinanzamtsbezirks Nordmark,

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt Seite 578) wird gemäß § 16 Abs. 3 des Vereinszollgeseßes vom 1, Juli 1869 (Bundesgeseßblatt Seite 317) hiermit verordnet:

Die Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie in dem Gebiete der A und Hansestadt Lübeck, im Landesteil Lübe des Landes Oldenburg und im Gebiete des Landes Mecklenburg

des Landesfinanzamtsbezirks Nordmark vom “2. Mai 1936 wird wie fet geändert:

Jn Sag 3 ist statt: „Nunmehr läuft die Binnenlinie auf dem Kalkhorst und Klüßz verbindenden Landwege bis zu die’em Ort“, zu seßen: „Nunmehr läuft die Binnenlinie auf der Kalkhorst und Klüß verbindenden Kunststraße bis zu diesem Ort“,

Der vorleßte Say: „Dem Laufe dieser Kunststraßs. Bahnhof Bentwisch anzuschließen“ erhält folgende Fassung:

„Dem“ Laufe dieser Kunststraße folgt sie über Neubukow, Kröpelin, Bad Doberan diese drei Städte einshließend bis zur Einmündung in die Kunststraße Warnemünde—Rostock, folgt dieser in Richtung Warnemünde bis zur Abzweigung der Fahrstraße nach dem Heinkelwerk Marienehe, geht mit dieser über Marienehe bis zur Einmündung in die Kunststraße Marienehe—Rostock, folgt dieser bis zur Uceber- landzentrale bei Bramoto, geht von hier in gerader Richtung nah Osten über die Warnow, folgt dem östlichen Warnowufer bis zur Petritorbrücke bei Rostok die eigentlihe Stadt ted at ausschließend —, um si dann der Kunststraße Rostock— Ribniß bis Bahnhof- Bentwisch anzuschließen.

Kiel, den 10. Juli 1936. Der Präsident des Landesfinanzamts Nordmark. J. V.: Hampe.

I I Irichtamtliches.

Nummer 20 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Juli 1936 hat folgenden Fnhalt: Teil 1. Amtlicher Teil; II. Arbeits- vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die Zulassung des Zeugmacthergewerbes im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. zur verstärkten Kurzarbeiterunterstüßung. Vom 9. Ut 1986, ch2 ITI, Sozialverfassung, Arbeitsreht, Lohnpolitik. Geseße, Verord- nungen, Erlasse: Vertretung des Reichsfiskus durh die Treu- händex der Arbeit. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesebe, Verordnungen, Erlasse: Weiterführung der Kleinsiedlung: Ergänzung des VI. Siedlungsabschnittes; Vorberei- tung derx weiteren Siedlungsmaßnahmen, Erleichterungen für kinderreihe Familien, Mittelbewirtshaftung und Kontrolle, Schlußabrehnungen über Kleinsiedlungen und Kleingärten.

Verkehrswesen.

Sonderpoîtämter in Berlin für die Al. Olympischen Spiele. Die Deutsche Reichspost richtet aus Anlaß der XI. Olym- pishen Spiele in Berlin folgende Sonderpostämier ein: Berlin Olympia-Stadion vom 27.7, Berlin Olympia-Stadion (Presse). . „27. Berlin Olympia-Shwimmstadion 27, Berlin Olympia-Reiterplaß , 27: Berlin Deutschlandhalle ...., L Berlin Olympirkager Heerstraße , . 27: Berlin Olympisches Dorf . . ., O7: Berlin Olympia-Pressehauptquartier 27, Berlin FFnt. Sportstudenten-Lager , 23. Belt D F-Sla A 1. Berlin Ausstellung Deutschland __* 17. Berlin fahrbaves Postamt (7 Stü) nach Bedarf Berlin-Grünau Regattabahn ; » 48! Berlin Jnt. Kanulager Müggelsee. , 6 S Die Sonderpostämter befassen sich neben dem Verkauf von Postwertzeihen im allgemeinen, mit der Annahme und Ausgabe von D enbunaes jeder Art und von Telegrammen sowie mit der Veraittlung von Ferngesprächen. Jedes Sonderpostamt führt einen_ besonderen Tagesstempel, der als Jnschrift die Bezeichnung des Sonderpostamts (siehe oben) und den Zusaß „XT. Olympiade 1936“ erhält. Ferner fe im Sonderstempel ein Bild der Olym- pishen Glocke mit den fünf Ringen und vor und hinter der Tages- usw. Angabe je ein Hakenkreuz aufgenommen.

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A o) 1.

Regelmäßige Kontrolle der amtlichen Verkehrs- zeichen.

Der Reichsverkehrsminister hat eine regelmäßige Prüfung der amtlichen Gl e L angeordnet. Mit der Zunahme des Kraftverkehrs wächst die O der amtlichen Verkehrs- zeichen, und ihrer Aufstellung und Unterhaltung gebührt daher erhöhte Gen Ziele der regelmäßigen Signalschau sind u. a. auch Festellungen über die Notwendigkeit eines Verkehrs- zeichens, die Beseitigung überflüssiger oder die Aufstellung neuer Zeichen. Der Minister erklärt, daß davon auszugehen jei, daß Warnzeichen durch ihre Häufung an Wirksamkeit verlieren. Der neuzeitlihe Kraftverkehr könne nicht mehr mit den Maßstäben des Jahres 1910, als der ersten reichsrechtlichen Regelung, gemessen werden. Bei Gebots- und Verbots eichen soll ih die Prüfung auch auf die Beseitigung veralteter Geshwindigkeitsbeschränkunges erstrecken. Die Duxhführung der Signalschau, die in einem Zeit- raum von etwa zivei Fahren regelmäßig wiederholt werden soll, obliégt den Verkehrspolizeibehörden. - Die Straßenunterhaltungs- pflichtigen und Vertreter der Verkehrsteilnehmer, für Kraftfahrerx das. NSKK. : und der DDAC,, sind an der Signalschau zu be- teiligen, an Eisenbahnübergängen auch die zuständigen Reichs- bahnbetriebsämter. -