1936 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Oct 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: A 9 (Blücher) 3333.

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Le 51 Reichsbankgirokonto

Znhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

nmntmachung über den Londoner Goldpreis.

nntmachung über die Bevollmächtigten der Deutschen errelhnungsfasse.

annimachung auf Grund des § 1 der Zweiten Durchfüh- ngsverordnung zum Gefeß über die Devisenbewirtschaftung. (läufige Bestimmung des Werberates der deutschen Wirt- jaft über die Werbung auf dem Gebiete der Elektrizität, N M und der Brennstoffe aller Art. Vom 26. Okto- r 1936.

anntmachung K P 219 der UVeberwachungsstelle für unedle n vom 26. Oktober 1936 über Kurspreise für unedle etaile.

nntmahhung über den Jnhalt des Reichsgeseßzblattes, efl T, Nr. 100.

Preußen.

inntmachung des Oberbergamts Bonn über die Umwand- ng über Vermögensübertragung von Kapitalgesellschaften.

Elmtliches. Deutsches Reich.

‘anntmachung über den Londoner Goldpreis

äß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur derung der Wertberechnung von Hypotheken und igen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesezbl. 1 S. 569). r Londoner Goldpreis beträgt am 27. Oktober 1936 für eine Unze A = 142 sh 83 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- furs für ein englisches Pfund vom 27. Of- / tober 1936 mit NM 12,18 umgerechnet = RM 86,6303, für ein Gramm Feingold demnah . « « = pence 54,8813, in deutsche Währung umgerehnet. « . « = RM 2,78523, Berlin, den 27. Oktober 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Reinhardt.

Sefktanntmachung.

Gemäß § 4 der Satzung der Deutschen Verrehnungs- (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 258 vom 3. November ) hat der Verwaltungsrat in seiner Sißung vom Oftober 1936 auf Vorschlag des Reichsbankdirektoriums Bevollmächtigten ernauut:

Herrn Otto Te c.

Die Vollmachten der Herren: Georg Seele und nnes Groß sind erloschen.

Berlin, den 26. Oktober 1936. Der Reichswirtschaftsministek. J. V.: Po ssè.

Bekanntmachung vom 26, Oktober 1936.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Zweiten Durhführungs- dnung vom 24. Juli 1935 zum Geseß über die Devisen- schaftung vom 4, Februar 1935 (Reichsgesebbl, I 046) wird im Anschluß an die Bekanntmachungen der jéstelle für Devisenbewirtschaftung vom 13. November und 10. August 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nv. 269 16. November 1935 und Nr. 185 vom 11. August 1936) it angeordnet: ga

Die Zweite Durchführungsverordnung zum Geseß über die M Lharung findet ohne Rücssicht auf den Ursprung auf alle Waren der folgenden Einfuhrnummern des stischen Warenverzeichnisses Ardeidibkg:

5 372 724 b

1la 440 a 443 731 a

12 c 530 a T3S C

160 b 530'b 733 d

270 681

Diese Bekanntmachung A am 1. November 1936 in Kraft. Verlin, den 26. Oktober 1936. Reichs\telle für Devisenbewirtschaftung. Wohlthat.

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ufs

Verlin, Dienstag, den 27. Atober, abends

Vorläufige Bestimmung

des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Werbung auf dem Gebiete der M R Gases und der Brennstoffe aller Art.

Vom 26. Oktober 1936.

Auf Grund des § 3 des Geseßes über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 625) und der 4 und 5 der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Geseßes über Wirtschaftswerbung (Reichsgeseßbl. I S. 791) wird im Einvernehmen mit dem 04 und Preußishen Wirtschaftsminister folgendes be-

immt:

_Jn der an die Oeffentlichkeit gerihteten Werbung für Elek- trizität, Gas und Brennstoffe aller Art sowie für Verwendun von zu ihrem Gebrauch oder Verbrauch bestimmten Geräten un Einrichtungen darf ‘bis zu der beabsichtigten endgültigen Regelung der Werbung auf diesen Gebieten auf eine andere als die in der Werbung angepriesene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle in keiner Weise, auh nicht versteckt, Bezug genommen werden.

,_ Diese Bestimmung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Für niht an die Oeffentlichkeit gerichtete Werbung bleiben die allgemein geltenden Vorschriften für Hinweise auf Wettbewerber und deren Erzeugnisse zu beachten.

Berlin, den 26. Oktober 1936.

Der Präsident des Werberates der deytschen Wirtschaft. Reichard.

Begrunoung.

Schon seit langer Zeit besteht ein scharfer Wettbewerb zwischen Elektrizität, Gas und Brennstoffen aller Art, der ins- besondere in der Werbung seinen Niederschlag gefunden hat. Verschiedene Vorkommnisse der jüngsten Zeit haben diesen Kampf in einer Weise verschärft, die ein sofortiges Einschreiten erforder- lih machte. Um die bestehenden Mißstände zu beseitigen, hat der Werberat nah Anhörung der beteiligten Wirtschaftskreise im Ein- vernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister vorübergehend jegliche Bezugnahme f eine andere als die an- gebotene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle untersagt. Da die auf- getretenen Mißstände sih fast ausnahmslos aus einer ver- gleihenden Werbung entwickelt haben, kann eine weitere im Fnteresse der Wirtschaft unerträgliche Verschärfung des Kampfes nur durh das jeßt ausgesprochene allgemeine Verbot jeder ver- gleichenden Werbung verhindert werden. Untersagt ist niht nur der offene, sondern auch der versteckte Hinweis. Als eine ver- steckte Bezugnahme ist auch die Angabe zu werten, daß bei dem angepriesenen Gegenstande bestimmte Nachteile niht vorhanden seien. So darf z. für die Dauer der augenblicklichen An- ordnung in der Werbung für einen Gasherd nicht erklärt werden, er vevuxsache keinen Shmug, oder in der Werbung für ein elek- trisches Kochgerät, es sei explosionsfrei. Diese Anordnung ist nicht als eine endgültige Regelung gedacht, da gerade die Wer- bung auf diesen Gebieten nicht vollständig auf den Vergleich ver-

Postichectkonto: Berlin 41821 1936 m m C M DAR T I M T I T I A A ug

zichten kann. Der Werberat wird unter Mitwirkung der bes teiligten Wirtschaftskreise im Laufe der nächsten Monate Richts linien ausarbeiten, die die Werbung für Elektrizität, Gas und Brennstoffe aller Art endgültig regeln.

Bekanntmachung KP 219 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 26, Oktober 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uebers- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung KP 215 vom 19, Oftober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 245 vom 20, Oktober 1936) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:

Zink (Klassengruppe XIX) : Feinzink (Klasse XTIX A) RM 22,75 bis 23,75 Rohzink (Klasse XIX C) S „19/75

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft,

Berlin, den 26. Oktober 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

VBekanntinachung.

Die am 26. Oktober 1936 ausgegebene Nummer 100 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holz- wirtshaft. Vom 20. Oktober 1936. :

Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Garten- bauwirtschaft. Vom 21. Oktober 1936. O

Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Weins bautwirtshaft. Vom 21. Oktober 1936.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 27. Oktober 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hub Li ch.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die Gewerkschaften Ferdinand mit dem Siy in Weßlar, Weißberg mit dem Siy in Weßlar haben in ihrer Gewerk- schaftsversammlung vom 28. September 1936 ihre Umwand- lung durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf deren alleinigen Gewerken, die Buderus'schen Eisenwerke in Weßlar beschlossen.

Die jeweiligen Umwandlungsbeschlüsse sind auf Grund des Artikels 4, § 4 Absag 2 Saß 3 der Zweiten Durchfüh- rungsverordnung vom 17. Mai 1935 zum Gese über die Umivandlung von Kapitalgesellshaften vom 5. Juli 1934 nah Anhörung der Jndustrie- und Handelskammer und im Einvernehmen mit dem zuständigen Registergericht von uns am 22. Oktober 1936 bestätigt worden.

Nach § 6 des Geseßes vom 5. Juli 1934 haben die Gläubiger das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.

Bonn, den 22. Oktober 1936.

Oberbergamt. Deer

STichiamtliches.

Nummer 30 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Oktober 1936 hat folgenden Jnhalt: Teil I. Amtlicher Teil. Il. Arbeits- vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Zusammenlegung der Arbeits- ämter Deutsh Krone und Schneidemühl. Verordnung über die Wartezeit zwishen Wehrdienst und Arbeitslosenunterstüßung. Vom 14. Oktober 1936. Bescheide, Urteile: 5. Sonderhilfe für langfristige Kurzarbeiter in der Textilindustrie mit sechs und mehr Angehörigen. II1. Sozialverfassung, Arbeitsreht, Lohn- politik. Geseye, Verordnungen, Erlasse: Aufhebung der Arbeits- ruheanordnung in. der Heimarbeit sür die Lederwaren- usw. Industrie hinsichtlih der Stückelbeutelherstellung. V. Siedlungs- wesen, Wohnungswesen und Städtebau. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Landbeschaffung für Kleinsied- lungen. Vom 17. Okigbor 1936.