1921 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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S 8: Auf Antrag des Fachtministers kann das Staatsministerium für

einen einzelnen Beamten die Wirkung der im § 1 dieses Gesetzes

vorgeschriebenen Altersgrenze bis zu cinem späteren Zeitpunkte, jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus, der naG S 1 maßgebend wäre, wenn dort die Alter3grenze auf das 68. Lebensjahr festgeseßt wäre, binausscieben, wenn das Interesse des Staatsdienstes die Fort- führung des Amtes dur ihn erfordert.

: S8 9. | __ Die Bestimmungen dieses Gesehes können durch Orts3- (Pro- vinzial- oder anderes) Statut aud für Kommunalbeamte in Kraft geseßzt werdén." :

S 10.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1921 in Kraft und findet zu diesem Zeitpunkt auch auf diejenigen Beamten Anwendung, - dit die Altérsgrenze bereits überschritten haben. j

Berlin, den 15. Dezember 1920.

Die Preußische Staatsregierung. _ Braun. Fishbeck Haenisch. Oeser. Lüdemann.

Anweisung zur Ausführung des Gesezes vom 8 Juli 920 (Geseßsammlung Seite 437), betr. die Abänderung des 34 des Feld- und Forfst- polizeigeseßes vom 1. April 1880 (G.S.S. 230).

—— Durch das Geseh vom 8. Juli 1920 hat § 34 des Ke Und A vom 1. April 1880 folgende Fassung erhalten:

T

„Dié nen Minister und die nachgeordneten Polizei- behörden können Anordnungen zum Schuße von Tierarten, von Pflanzen und von Naturshußgebieien sowie zur Vernichtung {chädliher Tiere und Pflanzen erlassen, und zwar auch für den Meeresstrand ‘und das Küstenmeer. j

Die Uebertretung dieser Anordnungen wird mit Geld» strafe bis zu 150 4 oder mit Haft bestraft.“

A) Veränderung der Nechtslklage.

Die frühere Fassung des § 34 enthält ledigli cine Strafdrohung für denjenigen, der den zum Schuße nüßlicher oder zur Vernichtung e Tiere und Pflanzen erlassenen Polizeiverordnungen zuwider-

andekt.

Die neue Fassung bringt zunächst klarer zum Ausdru, daß eine besondere Ermächtigung Fum Erlaß von Anordnungen auf den be- zeichneten Gebieten gegeben ist. |

Der E Wortes „Polizeiverordnung“ dur „Anordnung“ bedeutet, daß die zuständigen Behörden niht nur allgemein gültige Bestimmungen gemäß §§ 135 f des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. April 1883, sondern auch Verfügungen zur Negelung eines Einzelfalles, die an bestimmte Personen gerichtet sind, nah Maßgabe der §§ 127 f des Landesverwaltungsgesehzes treffen können.

Die bisherige Beschränkung des Schußes auf nüßliche Ticre und Pflanzen ist aufgegeben: nit nur, weil die Anschauungen über Nüß- lichkeit und Schädlichkeit, besonders bei den Tieren sehr \{wankend sind, vielmehr ift es auch Zweck der neuen Bestimmungen, über den Schuß rein wirt\caftlicher Interessen hinaus die heimishe Tier- und Pflanzenwelt, namentlich in ihren vom Aussterben bedrohten oder jonst bemerkenêwerten Erscheinungen zu {üßen und damit dic Heimat vor weiterer Verarmung an ideellen Werten zu bewahren.

__ Durch den Ersaß des Wortes „Tiere“ durch „Tierarten" ist zum Ausdru® gebracht, daß die Anordnung niht das einzelne Lier, sondern die Tierart treffen soll; regelmäßig wird es sich daher empfehlen, auch wenn zunächst nur der Schuß eines einzelnen Tieres seltener Art in den Vordergrund tritt, eine Verordnung, die die *terart erfaßt, zu erlassen. Dagegen kann auch die einzelne Pflanze Geaenstand einer polizeilihen Anordnung sein; so witd der Schußz 3. D, auch Bäume wie Baumgruppen treffen können, die wissenschaft- liche, geshichtliche oder volkskundlihe Bedeutung besißen oder fonst als Ginzelgebilde der Natur bemerkenswert sind.

Naturschußgebiete, für die in der neuen Fassung der Erlaß be- sonderer Schußbestimmungen ermöglicht ist, sind bestimmt begrenzie Gebiete, die urs Bekanntmachung der zuständigen Minister im Negierungs- und Amtsblatt als solche bezeiGnet worden sind. Die Vestimmung der Naturdenkmäler erfolgt in gleicher Weise.

| B) Ausführung des Gesetzes.

/ 1. Die wirtschaftlihe Entwicklung und die dur den Krieg und seine Folgeerscheinungen herbeigeführte Lockerung der geseßlichen Drdnung haben die heimische Tier- und Pflanzenwelt vielfad \chwper geschädigt; manches ist bereits unwiederbringlich verloren. Es gilt, im Interesse der Allgemeinheit weitere Schädigungen abzuwenden. ___ Ein wirksamer NatursGuß wird aber nur dann durchzuführen jein, wenn er von der verständnisvollen Mitarbeit der Bevölkerung getragen wird, Neben dem Erlaß von Anordnungen ist es daher dringend erforderli, belchrend und aufflärend zu wirken, um überall das Berständnis dasür zu weden und zu festtgen, wie lebens8wichtig für Paas en n Ee E Besiß tas an O Werten 1}, deren pfleglide Behandlun on die Verantwort gegenüber kommenden Geschlechtern bietet ir

Der einsichtige Teil der Bevölkerung wird si der Erkenntnis nicht vecshließen, daß die T s Sale egen die UVeber=- treter der Bestimmungen nit en O s, Andererseits darf - nichk dur engherzige Verbote, kleinliches o übereifriges Vorgehen die Freude an der Natur verkümmert und damit au die Wirkung der Schußbestimmungen in Frage gestellt werden. Ebenso wird au die gebotene Rüsicht auf die vorhandenen Notstände es zur Pflicht machen, die Eingriffe in wirtschaftliGer Hinsicht so s{Gonend wie mögli zu gestalten. Im übrigen werden die Beteiligten sich vielfach davon überzeugen lassen, paß die Shußmaßnahmen auch wirtschaftlichen Nußen bringen. Nit nur gewährt das Bewußt- sein, Eigentümer bemerkenswerter Erscheinungen der Tier- und Pflanzenwelt zu sein erhöhte Freude am Besiß, sondern diese können auch den Verkaufswert eines Grundstücks heben. Zu be- achten ist ferner, daß Tiere, die an si in größerer Anzahl \{ädlich E E ere Me Ove wirken können, weil sie die

achen e i f Ti e : er von ihnen verfolgten Tierarten

2. Die Anordnungen können den Scknh der Tier Pflanz

‘unmittelbar oder auch nur ‘mittelbar Been, E E

Was zunächst die Tierwelt anlangt, so kann z. B. unt t werden, Tieren einer bestimmten Art t btafteller, aa zu töten, gegen sie gerichtete Fangvorrihtungen anzubringen, sie zu angen oder auch nur muwpillig zu beunruhigen, Die Anordnungen können auch zum Schuße von Ciern und Jungen, ferner von Wohns- stätten, insbesondere der Baue, Nester, Horste ergehen: sie können das D 8 Fangprämien verbieten oder beschränken.

„_ um SchuBbe von Pflanzen kann jede Beschädigung o , störung bestimmter Pflanzenarten, Pflèrnen data M E schaften verboten werden, Oere das Aus8graben, Ausreißen Abpflücken, Absbneiden von Pflanzen oder deren Teilen das Ver- stümmeln oder Anscneiden von Bäumen, das Anbringen von Auf- schriften z. B. von Bemalungen oder von Tafeln.

__ Dee zu s{üßenden Tierarten und Pflanzen sind nil nur mit ihren - wissenschaftlichen sondern zugleihß mit ihren volkstümlichen Es zu Ee oweit ein solcher vorhanden ist.

Zum Schuße sowohl von Tieren als cu P î von Naturs{ußgebieten kann das Gehen, Netten Mr stimmten Dertlichkeiten, sei es überhaupt, sei es merbald bestimmter Wege, verboten werden. Für Naturscbußgebiète kommer ferner Be- stimmungen in Frage, wie z. B., daß in gewissen Gebieten nicht geraucht, Feuer gemacht oder abgekoht wesden darf, unter Umständen auch ein Verbot des Einbringens von Gegenständen, die ¿zum An-

auch verboten werden: das Lebenden, das Anerbieten oder die Vermittlung so

¿zur Veräußerung fowie die Beförderung.

Zwecke zulässig sein.

nit der mit der Anordnung verkaüpfte

¿u begnügen.

ständnis voraus. Es wird daher die Anregung in erster der Staatlihen und den Provinzial- (Bezi

Naturdenkmalpflege gegeben sind.

bei der Vorbereitung von Anordnungen gutachtliG zu hören sein.

Staat als au für einen Teil des Staatsgebietes treffen. Der Regel nah wird es aber geboten sein, daß allgemeine An-

vorliegen, vom Regierungspräsidenten und für den ganzen Regierungs- bezirk erlassen werden. Nach den unterzeichneten Ministern wird in erster Linie der Negierungspräsident die Ausführung des § 34 zu überwachen und dafür zu sorgen ' haben, daß die ihm nahgeordneten Boe beg, gleihmäßig und sahgemäß vorgehen,

Um die Einheitlichkeit der gesamten Shußkmaßnahmen zu er- reihen und übermäßige Eingriffe in das Wirtschaftsleben zu verhüten, sind alle Polizeiverordnungen, die Shußmaßnahmen enthalten, vor ibrer Bekanntgabe dem unterzeihneten Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung einzureichen, damit dieser im Benchmen mit tem mitunterzeihneten Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, geeignetenfalls nah Zuziehung eines sachverständigen Bei- rates, eine Prüfung vornehmen kann.

Einzelverfügungen, die ehva den Eigentümer an der Beseitigun zn shüßender Tiere oder Pflanzen hindern sollen, sind nah Ersaß ebenfalls sofort auf dem Instanzenweg dem Minister für Wissen- schaft usw. einzureihen. Es bleibt vorbehalten, von dieser Anordnung abzusehen, sobald . sih - die neuen Vorschriften genügend eingelebt haben. Die®in Kraft getretenen Verordnungen und Verfügungen sind der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege mitzuteilen.

4. Soweit Anordnungen zum Schuße von Tieren erlassen werden, die am Meeresstrande oder auf und in dem Meere vorkommen, empfiehlt es si, besonders zum Ausdruck zu bringen, daß diese An- ordnungen auch für den Meeres\trand und das Küstenmeer erlassen sind.

Die auf Grund des § 34 des Feld- und Forstpolizeigeseßzes er- lassenen Anordnungen gelten au gegenüber dem Eigentümer, dem E Pi und dem Fischereiberechtigten.

9. Die Negierungspräsidenten werden ersuHt, ein Verzeihnis der Naturschußgebicte I M weiteres der Naturdenkmäler E Tier- und Pflanzenwelt nah Benehmen mit den genannten Organen des Naturschußes binnen 6 Monaten der Staatlichen Stelle für Natur- denkmalpflege in Preußen, Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 6/7, einzureichen und fortfaufend über Bit und Abgänge zu berichten. Diese hat nah Prang der Vorschläge den Eigentümern und den sonst etwa dinglich Nußungsberechtigten ‘von der beabsichtigten Ein- L U zu machen, und thnen anheimzugeben, binnen 4 Wochen nah“ Zustellung: der Mitteilung Einspruch heben. Die Staatliche Stelle reibt die Vorschläge für die“ Liste mit den Grklärungen der beteiligten Stellen dem Minister für Wissens schaft usw. ein.

Soweit zur Wahrung des Naturshukes auf Grund des § 34 ein Betreten fremder Grundstücke dur e erforderlih wird, sind sowohl die Staatlihe Stelle für Naturdenkmalpflege wie die Kegierungspräsidenten ermächtigt, hierfür widerruflihe Ausweise aus- zustellen; die Regierungspräsidenten können diese Befugnis au nadhs geordneten Behörden übertragen, Die unterzeibneten Minister be- halten si vor, im Einzelfalle die Erteilung der Ausweise anderweit zu regeln. Ein für Form und Inhalt des Ausweises maßgebender Bordruck wird noch herausgegeben werden. Von der Erteilung, Ver« längerung, P Foung oder dem Widerruf eines Ausweises hat jede hierzu ermächtigte Stelle der Staatlichen Stelle für Naturdenkmal- pflege Mitteilung zu machen.

6. Staatlichè Mittel zur Gewährung von Entsckädi en steben nit zur Verfügung. Schon aus diesem Grune ist v Cingciffon in das Wirtschaftsleben möglichst vorsichtig zu verfahren. Von dem Grlaß und ter Aufrechterhaltung solher Anordnungen, die sih nicht aué ‘Tießlich, auf die Vernichtung schädlicher Ticre und Pflanzen beschränken, ist in der Regel Abstand zu nehmen, wenn erhellt, daß dem Betroffenen dadurch unverhältniëmäßig große Nachteile, ins- LoRe unverhältnismäßig hohe wirtschaftlihe Verluste, entstehen

_IÎn manchen Fällen wird es möglich sein, in den wirtsGaftlichen Gn M ‘weiter Wu geben, me pon drit Seite (z. gen

)ußbereinigungen, " Provinzen, Kreisen, in 4 i bereitgestellt werden. : se E G Meta N s A le ien 28 en Ano , werden mit möglichster Beschleunigung na Anhörung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege un A ean eFE E zt den A E erlassen werden. Ss empfich ), Anregungen hierfür unmittelb ie Staatli Stelle für Naturdenkmalpflege zu A M E Berlin, den 20. Dezember 1920.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. . g 2 h t. 6

Bezüglih gesGübter Tiere (Eier, Nester) und Pflanzen * kann ) Feilhalten, der Ankauf, der Verkaufs sowie jede andere Art des Erwerbes oder der Herat unter

cher MNehts-

geschäfte sowie das Eingehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder

, Ausnahmen werden nur aus besonderen Gründen, so aus über- wiegenden wirts{aftliben Rücksichten, sowie für wissenschaftliche

Bei der Durcbführung der Anordnungen, eiwa durch Anbringen von Anschlägen, Warnungstafeln,' Sperrvorrihtungen ist darauf Bes tat zu nehmen, daß cine Entstellung oder Beeinträchtigung der Ums. gebung vermieden wird. Auch wird im Einzelfalle zu prüfen sein, ob Hinweis auf den zu schüßenden Gegenstand gerade cine Gefährdung desselben mit sich bringt. Zur Vermeidung einer solhen Gefährdung wird es 'gegebenenfalls vor- zugiehen sein, sih mit einer an den Eigentümer gerihteien Verfügung

3. Der Erlaß der Schußanordnungen seßt besonderes E ibe den fachverständigen' Organen des Naturschußes HLMRNE sein, die in s- usw.) Stellen für

: Gin Verzeichnis dieser Stellen ist im Anhang beigefügt. Jedenfalls werden sie möglichst zeitig {hon

Zuständig zum Erlaß der Anordnungen aus § 34 sind an si die unterzeihnetien Minister, sowie “die nachgeordneten Polizeibehörden,

d. h. Oberpräsident, Regierungspräsident, Landrat und Ortspolizei- behörde. Die Minister können Anordnungen sowohl für den ganzen

ordnungen, soweit solche nidt {hon seitens der- zuständigen Minister

bei thr zu ct» f

ege, Erfurk. T

Eo í n aturd Emal Bezirkskomitee für Naturden eac, Heiligenstadt im

N Ee e Sara, E (SchlenwigaDolsteinistes Provm ties für Naturdenkmalpflege, Hannoverses LEBER alfomitee für Naturdenkmalpflege, Han - nover, Oberprästdium. / i: Beirkskomitee für * Beitdentmäpitege : S Di Lde 8b g FRe-

gierung. R is i Bezirkskomitce für Naturdenkmalpflege in Lüneburg, Regierung. Beittakomitos fir Naturdenkmalpflege in Os. nabrüd, Regierung. Bezirkskomitee für Naturdenkmalpflege in Ostfriesland, Aurich,

Negierun H Westfälisches Provinzialkomitee für Naturdenkmalpflege, Münster, West räsidium.

C, Kreisfomitee für Naturdenkmalpflege, S oe st , Landratsamt. Ortskomitee für Naturdenkmalpflege, Dortmund, Nathaus. Bezirkskomitee für N ES Neg, Cassel Regieruna. Kreiskomitce für Naturdenkmalpflege, Hanau, Landratsamt. Kreiskomitee für Naturdenkmalpflege, Schmalkalden, Land-

E ti Fa l bia: Amdratsamt,

Kreiskomitee für Naturdenkmalpfle i E Bre eher: für Ltq fa ege in Wiesbaden, Re-

ievung.

Rheini es EORARAIO E für Naturdenkmalpflege, Koblenz, Vberpra}tdwum. j

Bergi ches Komitee für Naturdenkmalpflege, Barmen, Gymnasium.

Landschaftskomitee für Naturdenkmalpflege. am linken Niederrhein, Crefeld, Realgymnasium. * 2 : E i

Landschaftskomitee für Naturdenkmalpflege am reten Niederrhein, Düsseldorf, Oberrealshule, Am ürstenwall. /

Bezirkskomitee fir Naturdenkmalpflege in K ö l n, Regierung.

Bezirkskomitee sür Naturdenkmalpslege in A a hen, Regi

Komitee für Naturdenkmalpflege im Ruhrkohlenbezirk, C sen.

Hohenzollernshes Bezirkskomitee für Naturdenkmalpflege, Si g m a- r1ngen, Regierung.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Mit Rüksicht auf die weiter erheblich gestiegenen Her- stellungskosten betragen vom 1. Januar 1921 ab die Kosten der Neuausfertigung von Wertpapieren an Stelle Q ORGIer, vernichteter oder für kraftlos er-

ärter

a) für eine Schuldverschreibung oder - verzinsliche Schaßz- “O s e a 2011205

b) für jeden Zins- oder Erneuerungsshein . 0,50

für den Bogen ; e) für eine verzinzlihe Schaßanweisung mit mehr als einem. anhängenden Zinsschein Din s Für Schuldverschreibungen und Schaßanweisungen in

vorstehend angegebenen Beträge erhoben. Berlin, den 14. Dezember 1920.

Hauptverwaltung der Staatsschulden und ; Reichsschuldenverwaliung.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsassessor Dr. Landfried in Cassel ist zum Regierungsrat ernannt worden.

Minmtsterium der öffentlichen Arbeiten.

_ Der Ministerialrat Geheimer Oberbaurat Dr.-Jng. Kunze ist unter Bewilligung des geseßlichen Ruhegchalts aus dem Staatsdienste ausgeschieden. - :

Versetzt ist: der Regierungs- und Baurat Heinrih Heiser von Saalfeld, Saaletalsperren-Neubauamt, nach Berlin, Wasser- bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst L I T [

Der emeritierte ordentliche Professor an der Universität zu Marburg D. Simons in Friesdorf bei Bonn ist zum Honorar- professor in der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität in Bonn ernannt worden.

Der Rektor Baudemann aus Sprottau ist zum Kreis- \hulrat in Sprottau, Regierungsbezirk Liegniß, der Rektor Scholz aus Hoyerswerda zum Kreisschulrat in Hoyerswerda, Regierungsbezirk Liegniß, und der Rektor Seiler aus Strehlen zum Kreisschulrat in Strehlen, Regierungsbezirk Breslau, ernannt worden. :

(Nichtamtliches in der Ersten Beilage.) E E A B

Theater.

Dpernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 3. Dauer- bezugsvorstellung, Madame Buttexfly. Anfang 7 Uhr.

ä, “aen Zum ersten Male: Die Gezeichneten. Anfang Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: Karteu- reservesaß 137. Peer Gynt. Anfang 6x2 Uhr. )

Mittwoch: König Richard der Dritte. Anfang 7 Uhr.

4 6 z J. A.: Ab i Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Haenisch. j Anlage. Verzeichnis der preußischen Stellen für Natur: denkmalpflege.

Ostpreußisches Provinzialkomitee für Naturdenkmalpflege Königs-

berg i. Pr. Zoologisches Museum.

i D I. Kreiskomitece für Naturdenkmalpflege Osterode, Oftpr., Land-

ratsamt.

Brandenburgise Provinztialkommi ü i d B A p f 0 arate sion für Naturdenkmalpflege, Bezirkskomitee für Naturdenkmalpflege, Frank furt--a.- O,.,

Komite Für Nakerde

vomitce für ima i

L: Gymnasium. urdenkmalpflege in N rande nburg a. H.,

ommersches Provinzialkomi ür j s ì

Bbeepes p O omitce für Naturdenkmalpflege, S t e ttin,

cs R, genie für Naturdenkmalpflege, Breslau gisches Museum i /

Land\chaftskomitee für Naturdenkmalp in Li È i

Land icaftofom le fr Haturbenfmap/lene N A b, UeSen.

) Hdverg t. Schle s., Landratsamt

Landschaftsk. | f in de |

ag Obel, Lende R in der preuß. Oberlausih,

Sand Haftstomitee für Naturdenkmalpflege in Ne i

Land|\chaftskomitce für Naturdenkmälpfleze u Ober lesinot Gre Le

machen von Feuex oder zum Abkochen dienen.

Said BUE: tom j l ovinzia 1 R E 1 L urg, beäsid s a iurdenkmalpflege, Magde-

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann a. D. Gz Va von Seckendorf (Silberkets Egli) G Vermählt: Hr. Staatsminister Dr. Karl Helfferiß mit verw. Freifrau von Müffling (Wendisch Ahlsdorf). Mitglied der preußischen Landesversammlung, Regierungsrat a. D. Professor » Dr. Leidig mit Sg Ao, geb. Malig. L A Sh De Le Ba i e Ble . J T. arl ¿Utdel (C «m §2 Ie r. jur. Kurt Weinberg (Berlin). E d

Verantwortliher Shriftleiter: Direktor Dr. T yæx o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für. den. Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäfts\t Habe eng erin a in Berlin. Os Verlag der Geschäftéstelle. (Mengerin g) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und V Verlin, Wilhelmstr, 32. O

| Bier Beilagen und-Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilage

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zum Deutschen Reichs8anzeig

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| bis zum Höchstbetrage von. «. . . . 2,— & À |

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Einzelbetrage von weniger als 1000 .4 und die zu solchen ge- | hörenden Zins- und Erneuerungsscheine wird die Hälsie der ?

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sandten Liste der 45 Fälle beschränkt bleiben. In Sachen der

„verfahren eine Auskunft beschaffen ließe.

Irr. 1.

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ESrste Beilage

Verlin, Montag, den 3. Fanuar

er und Preußischen Staatsanzeiger

1921

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Wie der deutshe Botschaftex in Paris mitteilt, ist ihm am 31. Dezember eine Note der französischen Regierung zu- gegangen, in der die Behauptung autgestellt wird, daß Deuts\c- land ineinerReihewesentliher Punkte gegen die inSpaa über- nommenen Verpflichtungen verstoßen habe. ' Die Note

ließt: i Pie französische egierung nimmt, soweit fie beteiligt ift, s{hon jeßt Akt von diesen Verstößen, die Deutschland gegen die feierlich übernommenen Verpflihtungen begangen hat. Die alliierten Regie- rungen werden über diese Verstöße zu befinden haben.“

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hierzu bemerkt, sollten nah dem Protokoll von Spaa die Kontrolllommissionen darüber berihten, ob die deutshe Regierung die über- nommenen Verpflichtungen loyal erfülle. Deutschland hat fh nach besten Kräften und in voller Loyalität bemüht, den Anforderungen des Protokolls gereht zu werden. Jn den Ländern der Alliierten ist der Erfolg diefer Bemühungen . von Staatsmännern wie in Parlament und Presse anerkannt worden. Jn der vorliegenden Note aber sollte offenbar, um den im Spaaprotokoll festgeseßten Termin vom 1. Januar zu wahren, alles zufammengefaßt werden, ‘was nach Ansicht der Konirollkommissionen überhaupt ‘als "Mangel oder Verfehlung in Betracht kommen könnte.

Der deutschen Friedensdelegation in Paris ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehende Note des französischen Ministers der auswärtigen Angelegen- heiten vom 28. Dezember zugegangen :

„In einer Reibe von Schreiben aus der Zeit vorm 30. Juni bis zum 17. Juli hat Herr Göppert. an meinen Amtsvorgänger das Er- suchen gerichtet, dem Oberreichsanwalt in Leipzig übèr eine An!ahl deuts her Neichsangebhörtger, die von den deutschen Justiz- behörden unter der Beschuldigung der Zuwiderhandlung gegen die Kriegsgeseßze verfolgt werden, die von ihnen gewünschten Auskünftezuerteilen.

Ich beehre mi, Ihnen mitzuteilen, daß, da keine der în den erwähnten Schreiben genannten Personen auf der dem Schreiben pom Æ&; Mai 1920 beigefügten Liste von: Beschuldigten enthalten ift, binsihtlih „deren im Protokoll von Spaa vom 9. Juli 1920 ein besonderer Weg für die Auskunftsbeschaffung vorgesehen ist, die

ranzösishe Negierung hinsibtlißh ihrer dem Ersuchen keine Folge zu geben vermag. Ueber die Fälle hinaus, auf die G das oben genannte Sc{reiben beziebt, und für die dieier be- sondere Weg det Auskunftsbeschafunq zugelassen worden ist, beabsichtigt die französisdhe Regierung binsichtlih der Auskunftserteiltng an deutsche Justizbehörden nic t von dem. üblichen Ver- fahren ter ordnungsmäßig auf diplomatishem Wege anzubringendèn MNechtshilfeersuchen abzugeben. Indessen wird den Nechtshilfe- fu@Gen der deutschen Justizbehörden und. mehr noch ihrem Ersulben um Auskünfte, soweit sie Beschuldiate betreffen, - die auf der .am 3. Februar 1920 übersandten Liste der Schuldigen, ' nit aber auf der besonderen Liste der in dem vorgenannten Schreiben vom 7. Mai behandelten 45 Fälle stehen, keine Folgeg es eben werden, da die französisbe Negterung hinsichtlich ihrer die ihr durch die Artikel 228 und 230 des Vertrages von Versailles zuerkannten Rechte unberührt aufrecht zu erhalten beabsichtigt.“

Die Note befaßt sih mit der Frage der Rechtshilfeersuchen des Oberreich3anwalts in Untersuchungen gegen Kriegsbeschuldigte. Solche Ersuchen sind übrigens nicht erst seit dem 30. Juni, sondern schon seit Mitte März in großer Zahl von der Friedensdelegation gestellt worden. Die Note unterscheidet drei Sorten von. Fällen. Der diplomatishe Weg soll dann eingeschlagen worden, wenn es sh um Beschuldigte handelt, die weder auf der Liste der 45 Fälle, noch auf der großen Auslieferungsliste vom 3. Februar stehen, gegen die aber der Oberreihsanwalt auf Grund anderen Materials ein Verfahren eingeleitet hat. Der in Spaa vereinbarte un- Zittelbare Schriftverkehr zwischen dem Oberreichsanwalt und dem französischen Justizrninisterium soll, dem Wortlaut der Vereinbarung entsprechend, auf die Fälle der am 7. Mai über-

Beschuldigten, die zwar nicht auf der Liste der 45, wohl aber auf der großen Auslieferungsliste stehen, wird keine Rech t3- hilfe geleistet. Die französische Regierung erklärt, sich den in den Strafartikeln des Friedensvertrags vorgesehenen Anspruch auf Auslieferung dieser Personen und ihre Aburteilung durch französishe Gerichte wahren zu wollen. Sie glaubt diesem Anspru eiwas zu vergebei, wenn sie dem Oberreichsanwalt für das deutsche Untersuchungs-

Sgr

Die deutsche Friedensdelegation in Paris hat am 30. Dezember gegen den Beschluß des Botschafterrats vom 27. Dezember bezüglich der Abstimmung in Oberschlesien Verwahrung eingelegt. Die eingehende Beantwortung der Note des Botschafterrats wird nach einer baldigst stattfindenden

Sigung des Reichskabinetts erfolgen.

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Der frühere Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist in der ag zum Sonntag nach kurzer Krankheit in Hohen- finow verschieden. '

Wie „Wolffs Telegraphenbüro" erfährt, war Herr von Bethmann Hollweg bis in die legten Tage geistig und körperlich fris nnd rüstig gewesen. Am vergangenen Mittwoch zeigten fich die ersten Spuren der Erkrankung. Nach der Rückkehr von einem Spaziergang wurde er in seinem Scchlafzimmer ohnmächtig vorgefunden. Der Arzt tellte eine Rippenfell- und Lungenentzündung fest. Am Freitag- morgen stellte der aus Bexlin berufene Professor Dr. Lazarus fest, daß es sh um eine schwere, dopvelseitige Erkrankung handelte. Die Krankheit machte rapide Fortschritte. Am Abend zeigten si leichte Bewußtseinsstörungen, Die Nacht verbrachte der Kranke ziemli ruhig. Am Sonnnbendmorgen trat ein s{hwerer Schwächeanfall ein und seitdem war ‘der Kranke ohne Bewußtsein. Im Laufe des Tages sien zeitweilig eine leihte Besserung einzutreten. In der dete Morgenstunde des Sonntags ist Herr von Bethmann Hollweg

L)

fu dem Empfang, der auf Wunsch der Mitglieder des Konjul

von Handel und Jndustrie erschienen. Der Doyen des Konsular? korps, der britishe Generalkonsul Gosling sprah die Glücf- wünsche der gausländishen Vertreter aus und betonte dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge, daß das vergangene Jahr ein \{chweres, niht nur für Deutschland gewese sci. Das neue Jahr werde Deutschland hoffentlich Ruhe und Frieden bringen und das fleißige und energische deutsche Volk ein Faktor bei der Wiederherstellung des neuen Deuischlands sein. Jn seiner Erwiderung auf die Glücllwünsche sagte der Oberbürgermeister Voigt u. a.: Mit Herrn Gosling baue er auf die Energie des deutschen Volkes: aber der vollen Entfaltung der aufbauenden Eigenschaften ständen {were ge entgegen, die die Arbeitsmöglichkeit beschränkten. die alte deutsche Mainstadt Frankfurt sei immer ein Ver- einigungspunkt friedlicher Beziehungen unter den Völkern ge- wesen. Dies möge fo bleiben und das Jahr 1921 einen

und segensreicher Beziehungen unter den Völkern.

Bayern.

Die Vereinigten Verbände heimattreuer Ober- \hlesier in Bayern erheben Einspruch gegen Note der Entente, die eine zeitgetrennte Abstimmung in Oberschlesien vorsieht. Dieser neue Vergewaltigungsversuch sei nichts anderes als eine ganz einseitige Begünstigung der Polen und müsse deshalb vom gesamten deutshen Volke mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Die heimattreuen Ober- Mae Bayerns ersuchen die Reichsregierung, die neuen Vor- schläge der Entente unbedingt zurückzuweisen und auf der strengsten Durchführung des Friedensvertrags zu bestehen, der eine gemeinsame, weder zeitlich noch räumlih getrennte Ab- stimmung sämtlicher Oberschlesier vorsicht.

Oesterreich.

Der Bundespräsident Hainisch empfing vorgestern an- läßlih des Neujahrsfestes im Beisein des Bundeskanzlers3 das diplomatische Korps. Die Mission3chefs stellten bei diesem Anlaß auch das diplomatische Personal ihrer Missionen. vor. Zum Empfang waren u. a. der deutsche, der niederländische,

erschienen.

öôsterreichishen Regierung eine Enscheidung der Bot- shafterkonferenz über die durch die Verträge von St. Germain und Trianon an Oesterreich fallenden west- ungarischen Gebiete übermittelt worden. Nach dieser Ent- scheidung werden nach Jnkraftireten des Friedensvertrags von Trianon die alliierten Hauptmächte. Westungarn übernehmen und es sodann durch die Vermittlung der Jnteralliierten Kom- mission ‘in Oedenburg an Oesterreih übertragen. Diese doppelte Uebertragung erfolgt unter Kontrolle der Jnter- alliierten Kommission in Oedenburg, die si bereits mit dem Studium der Uebernahmeformalitäten beschästigt.

Ungarn.

Bei dem Empfange am Neujahrstage erwiderte der Reichs- verweser Hort hy auf die Glückwünsche des Ministerpräsidenten Teleki dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Ungarn habe. den aa r abi vin im Vertrauen auf die in der Mantelnote enthaltenen Versprehungen ratifiziert. Es wünsche mit allen fremden Staaten in guten Verhältnissen zu leben und er- innere fi mit besonderer Dankbarkeit derjenigen Staaten, die ihrer Sympathie durch Linderung der dur den Krieg verursachten Leiden Ausdruck gegeben hätten. Die wichtigsten He en der inneren Politik bildeten die Konsolidation und die wirtschaftlihe Erstarkung. ;

Jn Erwiderung der Neujahrsglücckwünsche der Regierungs- partei erklärte der Ministerpräsident Teleki:

Die widtigsie Aufgabe Ungarns sei die Wiedexaufnahme der Arbeit und Arbeit ‘auf der ganzen Linie. Man müßse arbeiten und arbeiten lassen; mit der wirtshaftlißen Reorganisation werde auch die Frage des wirtschaftlichen Gleichgewichts gelöst werden. Auf ‘diesem Gebiete sei die Lösung der Arbeitersrage die wichtigste; man werde den Arbeitern die Hand bieten und sie auf den Weg führen, auf den sie zum Wohle der Nation und auch der Arbeiterschaft dean en. Der Amnestieerlaß beweise, p: man den Schleier der Vergessenheit über die Handlungen. irre- geführter Personen breiten wolle; er beziehe B98 auf die später zurüdck- zuerhaltenden Gebiete, wie Baranya und Bacska. Eine gleichfalls dringende Frage sei die Wiederherstellung der Autoritäten; in dieser Beziehung müßten Regierung und Staatsmänner mit gutem Beispiel vorangehen. Das Ansehen der ungarischen Krone werde gleichzeitig das Ansehen des Königs von Ungarn sein, und das Ansehen Ungarns sei heute das Ansehen des Neichsverwesers. Die nationale Einheit werde dirch die gemeinsame Kultur gestärkt, es müßten daher alle wissenschaftlichen Anstalten und Schulen auf hohem Niveau ge- halten werden. L

Die ungarische Regierung hat Blättermeldungen ¿ufolge der öôsterreihishen Regierung zur Kenntnis ge- rat, daß sie das Handels- und Verkehrsüberein- kommen zwischen Oesterreih und Ungarn, über das im Dezember durch beiderseitige Negierungsvertreter verhandelt wurde, nicht ratifizieren und in Kraft treten lassen könne, da die Vorausseßung, unter der diese Verhandlungen eführt wurden, nicht eingetroffen sei, die S nämlich, daß die Lösung der westungarishen Frage dur eundschaftliche Verständigung herbeigeführt werde.

Jim Ministerium des Aeußern hat am 30. Dezember der Austausch der Ratifikationsurkunden der am 1. Juni 1920 mit dem Deutschen Reiche abgeshlossenen provisorishen Wirtschaftskonvention stattgefunden.

Großbritannien und Jrlaud. f; Die „Times“ erklärt, die französishe und die engescte

Regierung seien sih darüber einig, die notwendigen Ma nahmen zu ergreifen, um die Ausführung der von Deutschland übernommenen Verpflichtungen zu sichern. Die alarmierenden Gerüchte über die Eniwaffnungs- frage seien unzeitig, da die Lage nicht für fkritish gehalten werde. Nach der „Daily News“ ist die englische Regierung,

arkorps der e am Neujahrstag im Römer stattfand, waren die Spißen der Staats- und städtishen Behörden, Vertreter von Kunst und Wissen chaft,

au O Srcia “vin Entwaffnung der deutschen Streitkräfte befriedigt.

| der Welt bilden müßten. 1 | Freiheit ergeben sei, die es im Innern und nah außen hin zu ent-

starken Schritt vorwärts bedeuten auf dem Wege lebensvoller :

die neue ! worden.

der hwedische, der dänische Gesandte und der lettische Vertreter _— Wie die „Politishe Korrespondenz“ erfährt, s der

Wachsamkeit für nötig hält, von dem Q ;

Die Unterhandlungen, die eine Sas zwischen den Sinnfeinern und der englischen Regierung bezwecken, werden dem „Observer“ zufolge fortgesczt. Man hoffe, daß die Ankunft de Valeras in Jrland den Weg zum Frieden

ebnen werde. Frankrei.

Bei dem Neujahrsempfang des diplomatischen Korps hielt der italienishe Botschafter Graf Bonin-Longare als Doyen eine Ansprache an den Präsidenten Millerand, der in seiner Erwiderung unter anderem sagte: # i

Die we}entlihe Vorbedingung für eine endgültige Sicherung: des Friedens sei die loyale Annahme und vollkommene Ausführung: ker diplomatisGen Abmachungen, die eine Neuordnung ges{affen hätten und die noch für viele Jahre die politishe und wirtshaftlide Charta Frankrei, das dem Friedensideal und der

wickeln suche, bleibe seiner Ueberlieferung treu. Das Werk der Ent- fpyannung habe begonnen. Die bercits erzielten Ergebnisse gestatteten, mit Vertrauen der Zukunft entgegenzufehen.

Nach einer Havasmeldung ist die Antwortnote der griehishen Regierung auf die Note der Alliierten am 30. Dezember überreicht worden.

Das Parlament ist am 31. Dezember geschlossen Die neue Tagung beginnt am 11. Januar.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Tours meldet, haben sih die rehtsstehenden Sozialdemokraten mit den Anhängern der mittleren Linie von Longuet zu einem gemein- samen Parteitag vereinigt. Die beiden Parteien werden die alte sozialistische Partei Meti@os

Rußland.

In einem antlihen Bericht über den Gang der Verx handlungen zwischen Agtans und Sowjetrußland heißt es, dem „Wol schen Telegraphenbüro“ zufolge :

Am 30. Juai schlug die englische Regierung vier grundlegende Bedingungen für die Erneuerung der Handelsbeziehungen mit Nuß- land vor. 1. Sowjetrußland und Gngland verpflichten sich, jeder S Haltung gegen die andere vertragschließende Partei zu ent- agen. 2. Zwischen beiden Ländern findet Austaush der Kriegs- felandenen statt. 3. Beide Länder bezahlen den Bürgern des anderen Landes

ie gelieferten Waren und die geleisteten persönlichen Dienste. 4. Die Bedingungen für die Erneuerung des Warenaustäusches sind auszu- arbeiten. Diese Bedingungen wurden von Sowjetrußland ange- nommen, was der britischen Negterung noch am 7. Juli 1920 mit- eteilt wurde. Die britische Regierung, die noch unlängst die ulivereinbarung anerkannte, hat jeßt ihre Stellung dazu völlig geändert. Heute lehnt England die im Juli übernommenen Ver- pflihtungen schroff ab. Die Sowjetregierung hat daher. bes{lossen, ihren Vertreter Krafsin zu. Beratungen nah Moskau zurückzurufen.

Die Regierung der georgishen Republik: hat, obiger Quelle zufolge, in Moskau Vorstellungen erhoben wegen verschiedener militärisher Aktionen, die- eine Verleßung des Vertrags von Aketafin vom 12. Juni und- des Ergähzungs- übereinkommens zum Moskauer Vertrag vom 12. Mat v...J. be- deuteten. Außerdem finde in den an Georgien grenzenden Ge- bieten der Räterepubliken eine eifrige Agitation gegen die Republik Georgien statt. Es würden Plakate und Mauer-

| anshläge mit Losungen und Aufrufen zu bewaffnetem“ Hervor- " treten gegen Georgien veröffentlicht. Auch das sei entschieden ein Bruch des Vertrags vom 12. Mai, in dem sich die rufsische Sorojet- republik und Georgien gegenseitig verpflichteten, in ihrem Gebiet kein Hervortreten gegen die andere der beiden vertragshließenben A zu dulden. Andererseits erklärt die Regierung ategorisch, daß entgegen den russischen Behauptungen nieinals ein Transport, der den georgischen Eisenbahnen zur Weiter- [eitun orge En Aa angemeldet wurde, zurückgehalten worden sei. . Seit Beginn der persönlichen Verhandlungen mit den be- vollmächtigten Vertretern in dieser Angelegenheit vom 4. De- zember bis zum 18. Dezember v. J. sei überhaupt kein Gesuch über den Durchlaß einer Transitladung, speziell einer Nahrungs- mittel- oder Heizmaterialladung, nah Armenien gelangt. Die georgishe Regierung halte sich streng an die von der. russischen Räterepublik und der sozialistishen Räterepublik von Aser- beidshan mit Armenien geschlossenen Verträge und sei in keiner Weise von ihrer Erfüllung abgewichen. i

Auf dem Rätekongreß in Moskau berichtete Sinowiew in der Sizung am 29. Dezember über die Ver- besserung der Tätigkeit der Sowjetorgane und sagte:

Während des dreijährigen Kampfes, den Sowjetrußland_ führe, feien ‘die Sowjets zusammengeshrumpft. Die Geschichle Sowjet- rußlands zerfalle in drei Perioden. Die Periode von Smolnyji (früherer Siß der Volkskommissare im Kloster - Smolnyf“ in R, habe den Sowjets „die Macht in den Städten ge-

raht und den Sturz der Bburgeoisie besiegelt. Ein eigenes proletarisches Zentrum habe es damals noch nicht gegeben. Die zweite Periode, über die der gegenwärtige Kongreß abzurechnen habe, ende mit der Zertrümmerung Wrangels. Sie ums- faßte die Mobilisation der Städte und Dörfer für den Krieg, ‘die Mobilisation aller Kräfte zur Unterstügung der Armee, die den Be- stand der Sowijetrepublik verteidigte. Das habe zu einem vorüber- gehenden Zurütreten der Sowjetideen geführt; denn zu einem erfolg- reichen Kampf ‘gegen zahllose Feinde sei ein einiges allgewaltiges Zentrum notwendig gewesen. Die Stoßkraft der roten : Armee babe unter keinen Umständen geschädigt werden dürfen. Fortan müßtcn die Sowjets die Organe einer allgemeinen Mobilisation der Städte und Dörfer für die Wirtschaft fein. Die Menschewisten und die „Sozialverräter“ Rußlands im Auslande frohlockten darüber, daß fich der Bürokratismus ‘in Sowjet- rußland eingenistet habe; aber tros unerhört s{chwieriger Bedingungen sei es gelungen, die Feinde abzuwehren und einen mächtigen Sowjet» bau zu errichten, dessen Fläche ein Sechstel der ganzen Welt darstelle. Die Sowjets seien in das Innere des russischen Lebens eingedrungen und hâtten dort feste Wurzeln gefaßt. Nab noch nicht vollständigen Angaben bestanden die Sowjets in der ersten Hälfte des Jahres ‘1920 zu 87 aus Kommunisten und in der zweiten Hälfte zu 90 vH. Die vorherrschende Stellung der Kommunisten in den Sowjets und den Vollzugskomitees sei nicht zu leugnen.

| Jtalien.

Der König und die Königin empfingen aus Anlaß des Neujahrsfestes das diplomatische Korps, das darauf der Königin-Mutter Margherita einen Besuch abstattete.

Vorgestern empfing der König auch den in Nom ejua getroffenen amerikanishen Senator Mc Cormi. z

Die Regierung hat eine Kundgebung erlassen, in | der sie ihr Vorgehen in der Fiumer Frage rechtfertigt

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