1921 / 2 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 683 des Zentralblatts für das DeutsheReigs, herausgegeben im Neichsministerium des Innern am 28. Dezember 1920, hat folgenden Inhalt: Marine und Schiffahrt: Bekannt- machung, betreffend die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durh den Panamafkanal. Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Borschriften über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal.

Theater und Musik.

L Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, zum ersten Male Franz Schrekers Oper in drei Aufzügen „Die Gezeichneten“ unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Dr. Stiedry und szeniscer Leitung von Dr. Hörth aufgeführt. Die gesamte Ausstattung liegt in den Händen des Direktors der Stuttgarter Kunstgewerbeshule, Professors Pankok. Die Besezung lautet: Carlotta: Barbara Kemp, Alviano: Josef Mann, Tamare: Heinrih Schlusnus, Adorno und Capitaneo: Karl Armster, Podesia: Dito Helgers, genuesishe Edle: Marcel Noës, Kurt Sommer, Fris Oüttbernd, Eduard Habih, Desider Zador, Heinz Löwe, Senatoren: Robert Philipp, Louis van de Sande, Herbert Stock, Pietro: Waldemar Henke, Jüngling: Paul Kittel, riesiger Bürger: Rudolf Krafa, Martuccia : Îda von Scheele-Müller, Ginevra: Mary Meisenberg, Mädchen : Genia Guszalewicz, Dienerin: Mar- garete Jäger-Weigert. Anfang 54 Uhr.

_Im Sgaufpielhause wird morgen „König RiGard II1.* mit Nudolf Forster in der Titelrolle wiederholt. Anfang 7 Uhr. Bei der am Freitag, den 7. d. M,, stattfindenden Erstaufführung von Hans - Müllers Drama in vier Akten „Die Sterne“ spielt Annemarie Seidel die Marina, Albert Bassermann den Galilei und Arthur Kraußneck den Papst. Spielleiter ist Dr. Nein- hard Bruck.

_ Dié Große Oper in Paris kündigt, wie „W. T. B. mitteilt, für morgen, Mittwoch, die erste Wagner-Oper an. Es wird „Die Walküre“ gespielt.

2 An Madrid erzielte, wie „W. T. B." erfährt, kürzlich die erste Ausführung von „Lohengrin“ gelegentlich des deutschen Dperngastspiels einen glänzenden Erfolg.

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Konzerte.

_Das V. Philharmonishe Konzert unker Arthur Nikish3 Leitung stand, wie nicht anders zu erwarten war, im Zeichen Veethovens. Stunden der Weihe bereitete der Dirigent seinem ihtn getreuen Zuhörerkreise. Er eröffnete den Abend mit der selten gefpielten Leonoren-Ouvertüre Nr. 1. Es folgte das Violinkonzert, vorgetragen vou einer unserer besten Geigerinnen, Alma Moodie. Sie hat sih dur geniale Grfassung des Stils, intensives Erleben des Werkes und unübertreffliche geistige Interpretation, beruhend auf vollkommener A des Julhalts, einen Lorbeerkranz er- rungen, den ihr selbst ein Vecsey nicht streitig machen könnte. Die zweite Programmhälfte bildete die „Eroica“. Die Ausdeutung der Symphonie ließ erkennen, wie sehr Nikisch und Beethoven miteinander verwachsen sind. Es war ein Musizieren, das den Zuhörern unvergeßlih bleiben wird. Wie alljährlich beging die Singakademie unter strahlendem Baume durch die Auf- führung von Joh. Seb. Ba ch8: „Weihnachtsoratorium“ das Weihnachtsfest. Wie stets erquikte man sich an dieser Ewigkeits- nusif, die die s{lichte, ergreifende Erzählung von der Geburt Christi zum textlichen Vorwurf hat. Sie verbreitete jene fromme, andachts- volle Stimmung, die die Ungunst der Zeit auf Stunden vergessen ließ. Georg Schumann förderte als Meister des Taktstockes mit fcinem Chor alle Schönheiten des Werkes restlos zutage, G. A. Walter war in Ton und Vortrag ein unvergleihlicher Gvangelist. Eine warmherzige Wiedergabe exfulren die Altarien . durch Paula Werner-Jensen, während Minna, Ebêl-Wilde cinst- weilen als Bah-Sängerin wie auch Artur van Eweyk nicht befriedigen konnten. Der stark verblihene Baß Eweyks konnte in der flangvollen Arie pern, dein Mitleid“ keinen Eindruck machen. Das Philharmonifche Orchester spielte den orcesiralen Teil öfter zu wuchtig, Friß Heitmann, der die Orgel bediente, bot, wie immer, Vollkommenes. Der zulest genannte treffliche Organist der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirhe veranstaltete dort "in Gemeinschaft mit dem Geiger Adolf Busch unlängst einen „Ba ch-NReger-Abend“. Beider Können trägt den Stempel absoluter Vollendung, und ihre Darbietungen waren auch diesmal wieder von tiefsgehenden Wirkungen begleitet. Florizel von Neuter spielte nah jahrelänger Abwesenheit im überfüllten Schubertsaal ein sehr seltenes Programm: sämtliche 24 Kapricen von Paganini für eine Solovioline. Ste stellen an den Spieler wie an den Hörer starke Anforderungen. Herrn von Reuter {ien es eine Freude und Genugtuung zu sein, dem erstaunten Publikum immer Unzlaublicheres vorzuführen. Der Beifall wuchs von Stü zu Stück und kannte am Schluß nach stetig steigender Intensität in der Wiedergabe keine Grenzen. Noch größer war das Erstaunen, als der Künstler noch Paganinis Variationen über „Nel cor pin non ai senta* wie eine Selbstverständlichkeit zugab. Außer Paganint selbst sollen nur Wilhelmy, Sebald und Schmuller dieses selbe Niefenprogramm aufgestellt haben. Es mag aber nie mit mehr physischer Kraft, geistiger Frische, Sicherheit auf dem Griffbrett wie in der Bogen{ührung bewältigt worden sein als diesmal. Florizel von Neuter scheint es bei seiner Fertigkeit ganz gleichgültig, ob er Doppelgrisfvariationen in. ‘Terzen, Sexten, Oktaven oder Dezimen oder mit der rechten Hand fliegendes und liegendes Stakkato im Ab- iri ausführt. Voller, {sner Ton, reinste Jntonation, reife Auf- fassung und ein bewundernswertes Gedächtnis sind die weiteren glänzenden Eigenschaften des jungen Virtuosen. Bis auf den leßten Plaß gefüllt war der Beethovensaal an dem Beethovenabend des hoch- geshäßten Klaviermeisters Joseph Pembaur, dessen reiches Künstlertum sih auch diesmal wieder glänzend bei dem Vortrag von Sonaten von Beethoven bewährte. Else Loewenberg sang im Klindworth-Scharwenkasaal außer zwei Arien von Puccini und Gounod Leder von Schubert, Wolf und Mahler. Die Sängerin hat im hohen Forte einen gutklingenden, kräftigen Sopran, doc muß mit den niederen Lagen noch Ausgleich ge|haffen werden. Auch eine forgfältigere Ausfprache ist wlinshenswert. Troßdem ließ sich thr Liederabend zu den genußreichen zählen. Nicht wenig trug Friß Lin demann als Begleiter dazu bei. Im Meistersaal hatte Miete Möller ihre Vortragsfkunst hauptsächlich auf die Kleinen eingestellt, die auch in reihen Sharen herbeigeeilt waren. Mit ihrem \ympathischen Organ und ihrem oft von feinem Humor durch- seßten Vortrag erzählte sie Märchen und erzielte bei den Großen und K einen so behaglih heitere Wirkungen, daß oft ein herzliches Lachen durch den Saal tönte. Ihre Tochter, die anmutige Sängerin Il f e Marja, bereicherte das Programm um die Weihnachtslieder von Cocnelius. Im Klindworth-Scharwenka-Saal gab es zur Abwechslung einen Tanzabend. Das Schwesternpaar Ell und Gerte Winter-Bernd führte hier eigene Tänze auf, Die anmutigen und ausdrucksvollen Bewegungen ihrer \{lanken, ge- s{chmeidigen Gestalten, das feine rhythmische Sicheinfühlen der Tänzerinnen in die begleitende Musik waren sehr wirkungsvoll. id ihrer aus mes Mae geschaffenen, besonders die von natürliGem Humor belebten Darbictungen mußte f stürmi Verlangen iberbolt werden. s De n Se

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Mannigfaltiges.

__ Gestern fand im NRNeichsfinanzministerium î Vertretern der Reichsregierung und E der ie Organisationen der Beamten und Arbeiterschaft des Reichs, insbesondere der Eisenbahner, in Anwesenheit von Vertretern der Länder eine Aussprache über die bestehende Notlage und deren Abstellung statt. Von beiden Seiten wurden die für die weitere Erledigung der Angelegenheit dienlihen Gesichtspunkte er- örtert, und durch die gegenseitige offene Schilderung der tatsählichen Ver-

ältniffe der Beamten und Arbeiterschaft wie der wirischaftlihßen und finanziellen Verhältnisse des Reichs eine allgemeine Orientierung ge- schaffen, die eine weitere Verhandlung ermögliht. Am Mittwoch, den 5. Januar, werden die Verhandlungen zwischen dem Neichs- verkehrsministerium und dem Sechzehneraus{uß der Eisenbahner, am Freitag, den 7. Januar, zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Deutschen Beamtenbund nebst Gutachteraus\{chuß auf- genommen werden. (W. T. B.)

Beuthen O.-S., 3. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird ge- meldet: Heute vormittag 94 Uhr entgleiste bei Tarnowiß dec Güterzug 8530 und sperrte beide Nebengleise. Der Personen- verkehr wurde durch Umsteigen aufrechterhalten. Verlegt wurde niemand. Der regelmäßige Verkehr wurde 6 Uhr Abends wieder aufgenommen.

Kattowi h , 92, Januar. (W. T. B.) Die „Ostdeutsche Morgenpost“ meldet : Donnerstag früh sind drei Bergleute in der Kleophasgrube durh Kohlenmassen verschüttet worden. Die Bergung der Leichen ist wegen der Grubengase sehr

schwierig.

Landau, 3. Januar. (W. T. B.) Der Landrat von Landau lehnte das Ansuchen der französichen Militärbehörden um Vornahme einer Reihe von Er- weiterungen an dem Soldatenheime mit einem Kosten- aufwande von 30000 4 ab, da die Stadt nah dem Artikel 8 des Rheinlandabkommens nit verpflichtet ist, für die Einrichtung von Soldatenbeimen aufzukomtnen.

Paris, 2. Januar. (W. T. B.) „Matin“ stellt eine inter» essante Frage zur Debatte, nämlih die Höhe des Soldes, die die Besatßungstruppen in Oberschlesien erhalten, und die Bezahlung der Mitglieder der Interalliierten Kommission in Oberschlesien. Ein Militärautomobilist oder ein einfaher Sekretär oder eine Ordonnanz in cinem Kasino erhalte seine Löhnung in Dollar, und zwar monatlih 122 Dollar, was nach dem heutigen Kurs 70 Francs den Tag ausmache. Cin Hauptmann der Missionen . erhalte ungefähr 70 000 Francs im Monat, also ein Gehalt, das höher sei als das, was Marschall Foch beziehe. Wenn irgendein einfaher Soldat zu einem Dienst Fommandiert werde, erhalte er in diesem Augenblick i102 Dollar, das mache 1700 Francs aus. Zwanzigmal habe man dem Kriegsminister diese Ungerechtigkeit angekündigt und im Vergleich damit die s{hlechte Bezahlung der Soldaten. Ein Senator habe an die Interalliierte Kommission in Oppeln geschrieben, habe darauf nur die Antwort erhalten, daß der Präsident der Kommission die Sache in Paris mitgeteilt habe. Vom Kriegsminister allein hünge die Entscheidung ab.

Handel und Gewerbe.

Die Disconto-Gesell\chGaft Berlin eröffnet klaut Meldung des „W. T. B.“ in Dortmund eine Zweigstelle.

Chemisch reiner StidLstoff aus der Luft. Die bekannten Verfahren zur Gewinnung von Stickstoff aus der Luft, sei es dur Ueberleiten der Luft über glühendes Kupfer oder auf dem Umwege über flüssige Luft, ermöglichen niht, unmittelbar Slickstoff von solher Reinheit zu gewinnen, wie er für die Fabrikation elektrisher Glühlampen sowie für andere Zwede benötigt wird. Für diese Verwendung ist jeßt, wie die „Umschau“ berichtet, cin neues, patentiertes Verfahren ausgearbeitet worden, das ermöglichen soll, Stid- stoff von mehr als 99,5 vH Reinheit unmittelbar aus der Luft zu gewinnen. Zu diesem Zwedke wird der Luftsciuersloff durch eine Wasserstoff- flamme verbrannt, und zwar werden die beiden Gase vor der Ver- mengung auf die Verbrennungstemperatuc erhißi, wodurch eine voll- kommene Vereinigung des Sauerstoffs mit dem Wasser toff erzielt werden soll. Zur Ausführung de? Verfahrens - dient eine poröse Scheidewand, die auf 800 bis 900 Grad erhißt wird. Das eine der beiden Gafe wird durch die Poren tes Diaphragmas bindurchgeleitet, wobei es auf ‘die gewünste Temperatur erhißt wird, während das andere Gas durch Vorbeiführen an dem Ofen auf die erforderliche Temyerqtur gebracht wird. Die bei der Ver- brennung des Wasserstoffs freï werdende Wärme wird in der Negel ausreichen, das Diaphragmà auf der erforderlichen Temperatur zu erhalten, so daß eine Grhißung von außen nur zu Beginn der Reaktion notwendig 1, Das den Ofen verlassende Gasgemisch be- steht fast auss{ließlich aus Stilstoff und Wasserdampf. Nach der Kondensation des Wasserdampfes wird das Gas noch durch ein mit Kupferoxyd und metallischem Kupfer gefülltes, hocherhittes Rohr ge- leitet, auf welche Weise sowohl Spuren von Sauerstoff als auch ein etwaiger Uebershuß von Wasserstoff entfernt werden. Das beschriebene Verfahren kann auch für andere Zwette, z. B. zur Abscheidung von Argon aus der Luft ‘oder aus sauerstoffbaltigen Gemischen dienen.

__— Im Geschäftsjahr der Berlinischen Lebens-Ver- siherungs-Gesellschaft 1920 betrug der Antragszugang in der Greß - Lebensversiherung 206,3 Millionen Mark (1919 = 143,2 Millionen Mark). Jn der Aufsichtsratsfißung vom 17. De- zember 1920 bes{loß die Verwaltung für das Geschäftsjahr 1921 die Ausschüttung der gleih hohen Versichertendividenden, wie sie in 1920 vergütet worden find.

__ Braunschweig, 3. Januar. (W. T. B) Prämien- ziehung der Braunschweiger 20-Talerlose: 45 000 4 Ser. 84 Nr. 18. 9600 .Æ4 Ser. 9457 Nr. 44. 4800 46 Ser. 8536 Nr. 18. 3000 4 Ser. 8143 Nr. 48. 300 Æ Ser. 574 Nr. 34, Ser. 658 Nr. 43, Ser. 2443 Nr. 48, Ser. 5295 Nr. 40, Ser. 5869 Nr. 11, Ser. 6031 Nr. 45, Ser. 8249 Nr. 19, Ser. 8520 Nr. 39, Ser. 8520 Nr. 47, Ser. 9457 Nr. 12. 150 #4 Ser. 658 Nr. 17, Ser. 4930 Nr. 49, Fr N Nr. 4 Le 6697 n 11, Ser. 8249 S 23, Ser. 8524 Nr. 8. Jede der übrigen zu den gezogenen Serien - gehörenden Nummern wird mit 93 4 eingelöst. E gel

———_—

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

Ruhrrevier | Oberschlesisdhes Revier Anzahl der Wagen

am 31. Dezember 1920

17 490 4315 6 298 ; 738

Gestellt . ..

Nicht gestellt. ,

Beladen zurück gestellt:

30. Dezember

31. Dezember .

17 997 14 868

am 1. Januar 1920 4 860 514 676 e 3 839 514 am 2. Januar 1920 4811 798

Nicht gestellt

: 994 30 Beladen zurück- geliefert. . « _—— 768

4293 Gestellt. . Nicht gestellt .

Beladen zurück- geliefert. «

Gestellt. .

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

L Köl n, 3. Januar. (W. T. B.) Englisße Noten 262,50 bis 263,50, Französische Noten 433,50——434,75, Belgische Noten 455,00 bis 456,50, Holländische Noten 2337,50—2340,00, Rumänische Noten S ae Made N Schweizerische Noten —, Italienische Nóten. —,—, todbolmer Noten —,—

Noten 1140,00. 90 at E

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Wien, 3. Januar. (W. T. B.) Die feste Geuadupnnng, die vor dem Jähreswechsel an der Bör f e geherrscht hatte, hielt au heute an. In der Kulisse wat der Verkehr ruhiger. Im Schranken lagen umfangreihe private Kaufaufträge vor, deren Durchführung starke Steigerungen brachte. Namentlich waren Industriewerte ge sucht. Am Anlagemarkte stellten sich Notenrenten 1 niedriger. - Wien, 3. Januar. (W.T.B.) Türkische Lose 3791,00, Staats- bahn 5480,00, Südbahn 2910,00, Oesterreichishe Kredit 1455,00, Ungarische Kredit 2030,00, Anglobank 1149,00, Unionbank 1014,00, Bankverein 1219,00, Länderbank 1815,00, Oesterreichish-Ungarische Bank 6000,00, Alvine Montan 6170,00, Prager Eisen 4 Rima Muranyer 4700,00, Sfkodawerke 3559,00, Salgokohlen 10050,00, Brüxer Koblen 111,99, Galizia 30850,00, Waffen 3400,00, WUoyd-Aklien —,—, Poldibütte 4878,00, Daimler 1490,00, Oester- reichische Goldrente 195,00, Desterreichische Kronenrente 96,00, Februar rente 97,00, Mairente 97,00, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 212,00, Veitsher —,—, Siemens-Schuckert 2301,00. Wien, 3. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- zentrale: Berlin 913.00 G., Amsterdam 20900,00 G., ürich 101,00 G. Kopenhagen —,— G., Stockholm 13195 G., Christiania —,— G, Marknoten 912,50 G., London 2352,90 G. i Prag, 3. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen zentrale: Berlin 121,25 G, Marknoten 121,25 G., Wien 13,05 G. London, 3. Januar. (W.T.B.) 2# %/ Englische Konsols 44?/ 5 0/9 Argentinier von 1886 8bex., 4 9% Brasilianer von 1889 364, 4 9% Sapaner von 1899 48erx., 9 9% Mexikanische Goldanleihe von 1899 55, 3 9% Portugiesen 19ex., 5 % Nusfsen von 1906 164, 43 % Russen von 1909 49, Baltimore and Ohio 15, Canadian Pacific 16, Pennsylvania 56, Southern Pacific 139, Union Pacific 170, United States Steel Corporation 113, Nio Tinto 29, De Beers 134, Goldfields 5/14, Nandmines 23. i London, s. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 60,55 Wesel auf Belgien 57,55, Wechsel auf Schweiz 23,21%, Wechsel auf Holland 11,27, Wechsel auf New York 359,29, Wechsel auf Spanien 26,82, Wechsel auf Italien 101!/z, Wechsel auf Deutschs

land 261,00. Privatdiskont 62. : / 5.9% Granaö ae Anleibe

Paris, 3. Januar. (W. T. B.) ( | 85,20, 4 9% Französische Anleihe 68,60, 3 9/ Französische Nernite 58,25, 49% Spanische äußere Anleihe 183,00, 5% Russen von 1906 —, 3-% Russen von 1896 —,—, 4 °/9 Türken unifiz. 66,00, Suezkanal 6175, Rio Tinto 1525. i

Paris, 3. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Deuts@h- land 23,25, Amerika 1707,50, Belgien 105,00, England 60,524, Holland 537,50, Stalien 58,50, Schweiz 261,90, Spanien 225,90.

Amsterdam, 3. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,263, Wechsel auf Berlin 4,30, Wechsel auf Paris 18,60, Wechsel auf Schweiz 48,65, Wechsel auf Wien 0,70, Wechsel auf Kopenhagen 48,00, N auf Stocktholm 63,75, Wechsel auf Christiania 48,20, Wechsel auf New York 318,50, Wechsel auf Brüssel ‘19,625, Wechsel auf Madrid 42,50, Wechsel auf Italien 11,00. 9 9/ Niederländische Staatsanleihe von 1915 82/5, 3 9% Niederländ. Staatsanleibè 522, Königlich Niederländ. Petroleum 629,00, Holland-Amerika-Linie 286,00, Atchison, Topeka & Santa —,—, Nock Island —,—, Southern Pacific ——, Southern Nailway —,—, Union Pacific 153,00, Anaconda 84,00, United States Steel Cory. 1037/3. Stetig.

Aerounautishes Observatorium, Lindenberg, Kr. Beeskow. 9. Januar 1921. Drachenaufstieg von 5 a bis 7 a.

NRelative Wind Temperatur | E Feuhtig- Geshwind,

oben feit Nichtung| Setund,-

unt m mm u 0% Meter“

122 | 750,6 56-1, 100... C 200 | 74 7,5 8 | SSW 390 | 726 73 100 | SW 1540 | 631 13 100 | WSW Bewsölkt. Näfsender Nebel.

ÿ R é

3. Januar 1921. Drachenaufstieg von 9 a2 bis 12 a.

Nelative Wind

euchtig- (di

keit |Nichtung M % Meter

Sechöhe Luftdruck

Sechöhe | Luftdruck| Temperatur C0

m mm

122 749,0 8,1 97 | SWzW D

970 676 2,0 98 W 11 1980 95 | 3,9 98 |W 11 2350 268 | 4,8 95 |W 13

Bewslkt. Sicht: 3 kro.

oben unten

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

E E G E S A E D E O E C E A

THeater.

Ypernhaus. (Unter ‘ten Linden.) Mittwoh: Karten-

e atz s. Zum ersten Male: Die Gezeichneten. Anfang S T.

Donnerstag: Die Gezeichneten. Anfang 57 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 4. Dauer» bezugsvorstelung. König Richard der Dritte. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die Fournualisten, Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Kirchner mit Hrn. Justizrat Viktor Fuchs Danzig). —- Frl. Ilse Frein von Lepel mit Hrn. Sbetiuien a. D. von Ziska (Berlin-Wilmersdorf).

Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Eugen Wentscher (Freien- walde a. O.). Hr. Obergeneralarzt Dr. Maximilian Kanzow (Berlin). Hr. Geh. Studienrat Prof. Dr. Karl Müllenhoff (Stegliß). Hr. Leo Graf von Schlieffen (Sandow). Hr. Dtto Graf v. d. Neckte von Volmerstein (Parchau i. Schle].). Hr. Geh. Justizrat Dr. Rudolf Leonhard (Breslau).

Fricdrih Fürst zu Solms-Varuth (Klitschdorf).

M

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburg.

Dee den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle echnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin,

Druck der NorddeutsGen Bucßdruckerei und Verlagsanst Berlin, Wilbelmstr. A Verlagsanstalt,

‘Sieben Beilagen (eins{ließlih Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 1 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.

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Erste Beilage

zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. A ; / Amtliches.

(Forisezung aus dem Hauptblatt.) Preufen.

E | Gesetz über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landeswahlgeseß). ;

Vom 3. Dezember 1920.

Die ‘verfassunggebende Preußische Lande3versammlung hat folgendes Geseh beschlossen, das hiermit verkündet wird:

L. Wahlrecht und Wählbarkeit. : S L : (1) Wähler zum Landtage sind alle über zwanzig Jahre alten

reichódeutsben Männer und Frauen, die in Preußen wohnen. (2) Jeder Wähler hat eine Stimme. 5

8 2.

(1) Die Ausübung des Wahlrechts ruht für die Soldaten wäh- rend der Dauer der Zugehörigkleit zur Wehrmacht.

(2) Ausgeschlossen von der Ausübung des Wahlrechts ist:

1. wer entmündigt ist oder“ unter vorläufiger Vormundschaft oder wêgen geistiger Gebrehen unter Pflegschaft steht; 9. wer die bürgerlihen Ehrenrehte nit besißt.

(3) Behindert- in der Ausübung ihres Wahlrechts sind Personen, die wegen Geisteskrankheit- odec Geistesshwäche. in einer Heil- oder Plenca E untergebraht sind, ferner -Straf- und Untersuhungs- gefangene sowie Personen, die infolge gerihtlicher oder bolizeliBer Anordnung in Verwahrung gehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die sich aus politishen Gründen in Schubhaft befinden.

& 3. Wählen kann nur, wer in eine Wählerliste oder eine Wahlkartei eingetragen ist ‘oder einen Wahlschein hat.

S 4.

Whlbar O die Wahlberechtigten, die das fünfundzwanzigste Lbensijahr. vollendet haben. | ;

(1) Ein. Abgeordneter verliert seinen Sih: 1. durch Verzicht; . durch nachträglihen Verlust des Wahlrehts; 3. dur \trafaerihtlihe Aberkennung der Rehte aus öffenl- lihen Wahlen; . durch Ungültigerklärung der Wahl oder-sonstiges Ausscheiden beim Wahlprüfungsverfahren; 5. durch nach@üaglihe Aenderung des Wahlergebnisses. (2) Der Verzicht - ist dem Landtagspräsidenten \chriftlich zu er- Flären; er kann nicht widerrufen werden.

-TL Wahlvorbercitune. 8 6.

Das Staatsministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem Aeltestenrate der Landesversammlung den Tag der Hauphwahl (Wahltag). 87

Die Wahlkreiseinteilung und die Bildung von Wahlkreis- verbänden regelt die Anlage. S 8.

Zur Vorprüfung und Feststellung der Wahlergebnisse im ganzen

Lande ernennt der Minister des Innern einen Landeswahlleiter und einen Stellvertreter. g y

Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlkreis in Wahlbezirke geteilt, die mögli mit den Gemeinden zusammenfallen. Große Gemeinden können in mehrere Wahlbezirke zerlegt, kleine Gemeinden oder Teile von Gemeinden mit benahbarten Gemeinden oder Ge- meindeteilen zu einem Wahlbezirke vereinigt werden.

S 10,

(1) Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorsteher und ein Stell- vertreter ernannt. é :

(2) Der Wahlvorsteher beruft aus den Wählern des Wahlbezirkes drei bis sechs Beisiber und einen Schriftführer, der auch den Wählern eines anderen Wahlbezirkes entnommen werden kann. :

(3) Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Beisißer und Schriftführer bilden den Wahlvorstand.

8 11.

(1) In jedem Wahlbezirke wird für die dort wohnhaften Wähler eine Wählerliste oder Wahlkartei angelegt.

(2) Wahlberechtigte preußisdhe : Staatsbeamte, Arbeiter in preußi- schen Siaatsbetrieben, die ihren Wohnsiß nicht in Preußen, aber nale

4

der Landesgrenze haben, und wahlberehtigte Angehörige ihres Haus-

standes werden. auf Antraa: in die Wählerliste oder Wahlkartei einer benachbarten“ preußishen Gemeinde eingetragen.

_(3) ‘Die Wahlordnung bestimmt, unter welhen Vorausseßungen Wähler auf ihren : Antrag in der Wählerliste oder Wahlkariei zu streichen und mit einern Wahlscheine zu versehen sind.

i S 12. (1) Die auerllten und Wahlkarteien werden spätestens vier Woden: vor dem Wahltage mindestens aht Tage lang öffentlich aus- gelegt. Die Gemeindebehörde gibt Ort und Zeit öffentli bekannt und weist auf die Einspruchsfrist hin. E h

(2) Einsprüche sind bis zum Ablaufe der Auslegungsfrist bei der Gemeéindebehörde anzubringen und innerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen. - Hierauf werden die Listen oder Karteien geschlossen.

: 8 13. i

_ Déèr Wähler kann nur in dem Wahlbezirke wählen, in dessen Wählerliste oder Wahlkartei er eingetragen ist. Inhaber von Wahl- scheinen können in" jedem beliebigen Wahlbezirke wählen.

| : S 14. : i (1) Für ieden Wahlkreis werden ein Kreiswahlleiter und ein Stellvertreter ernannt. : (2) Béi.n Kreiswahlleiter sind spätestens am cinundzwanzigslen Tage vor. dem Wahltage die Kreisvorschläge einzureichen.

_(3) Die Kreiswahlvorshläge müssen von mindestens zwanzig Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Namen der Be- werber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.

: B n den Wahlvorshlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat.

1921

Berlin, Dienstag, den 4. Fanuar

(5) In dem einzelnen Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden. S 18 5.

(1) Für jeden Wahlkreisverband werden ein Verbandswahlleiter und ein Stellvertreter ernannt.

(2) Innerhalb eines Wahlkreisverbandes können mehrere Kreis- wahlvorshläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahlvorschläge nicht verschiedenen Landeswahlvorshlägen angeschlossen sind.

(3) Die Verbindung muß von den auf den Kreiswahlvorshlägen bezeichneten Vertrauenspersonen oder deren Stellvertretern überein- stimmend, spätestens am vierzehnten Tage vor dem Wahltage, dem Leiter des Wahlkreisverbandes schriftlih erklärt werden.

S 16.

____(1) Beim Landeswahlleiter können, und war spätestens am fechzehnten Tage vor der Wahl, E eingereiht werden. Sie müssen von mindestens zwanzig Wählern unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.

(2) In den. Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am sechzehnten Tage vor dem Wahltage beim Landeswahl- leiter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

(3) Gin Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlage be- nannt werden. Die Benennung in einem Landeswahlvorschlage {ließt die Benennung in einem Kreiswahlvorshlage niht aus, wenn die Erklärung nah § 18 si auf diesen Landeswahlvorschlag bezieht.

L 8 17.

(1). In: jedem -Kreis- und Landeswahlvorshlage muß ein Ver- trauenêmann und. ein Stellvertreter bezeihnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter und dem Wahlaus- usse, bei Landeswahlvorshlägen gegenüber dem Landeswahlleiter und dem Landeswahlaus\chusse bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeih- nung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweile als sein Stellvertreter.

(2) Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahl- vorslags christlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter tur einen anderen erseßt werden soll, fo triti dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald die Erklärung dem Wahl- leiter zugeht. S 18

Für die Kreiswahlvorschläge kann erklärt werden, daß ihre Nest- stimmen einem Landeswahlvorshlage zuzurehnen sind. Die Er- klärung muß spätestens am zehnten Tage vor dem Wahltaae s{riftlich

beim Kreiswahlleiter eingereiht sein. Sonst scheiden die Reststimmen !

des Wahlkreises beim - Zuteilungöverfahren für das Land aus.

S 19.

- Eine telegraphise Erklärung gilt als \{hriftlide Erklärung im Sinnèé des ‘§ 14 Abs. 2. 4, § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 1, 2, §_18, wenn sie dur eine spätestens am vierten Tage nah Abaluf der Frist eingegangene sriftliche-Erklärung bestätigt wird.

e A 8 9. F (1): Zur Prüfung der Kreiswahlvorschläge wird für 1eden Wahl- kreis ein Wahlaus\schuß gebildet, der aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitendem und vier eet besteht, die dieser aus den Wählern beruft. . Der Wahlaus\{chuß beschließt mit Stimmenmehrheit. (2) Die Wahlvorschläge können nah ihrer Festseßung niht mehr geändert oder zurückgenommen werden. 8 21. (1) Zur Prüfung der Verbindungserklärungen wird im Bedarfs-

falle für jeden Wahlkreisverband ein Verbandswahlaus\huß gebildet,

der aus dem Verbandswahlleiter als Vorsitendem. und vier Beisißern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Verbandswahlaus- {uß beschließt mit Stimmenmebrheit.

(2) Der Verbandswahlleiter teilt die Verbindungserklärungen so, wie sie zugelassen sind, den Kreiswahlleitern der beteiligten Wahl- kreise mit. 8 99

(1) Zur Prüfung der. Landeswahlvorschläge wird ein Landeswahl- aus\chuß gebildet, der aus dem Landeswahlleiter als Vorsißendem und

els Beisilern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der/

*andeswahlauss{Guß beschließt mit Stimmenmehrheit.

(2) Der Landeswahlleiter veröffentlicht die Landeswahlvorschläge fo, wie sie zuaelassen sind, in fortlaufender Nummernfolge.

nit mehr geändert oder zurükgenommen werden.

8 23.

Der Kreiswahlleiter gibt spätestens am vierten Tage vor der Wahl die Kreiswahlvorschläge samt Verbindungserklärungen sowie die Landeswahlvorshläge, denen sh Wahlvorschläge aus dem Wahl- kreis angeschlossen ‘haben, in der zugelassenen Form öffentlich bekannt.

: 8 24. (1) Der Stimmzettel darf nur Namen aus einem einzigen Kreis- wahlvorshlag enthalten. Ein Name aenügt.

= -(9) An- Stelle der Namen oder neben ihnen darf der Stimmzettel Nummer aus !

au die Bezeichnung des Kreiswahlvorshlags mit der der amtlichen Bekanntgabe oder das Kennwort enthalten. wort gilt auch der Name einer Partei. |

-(3) Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

8 25. Verbindung der Landtagswahl mit anderen Wahlen oder AbstimmukFen kann der Minister des Innern anordnen, in welcher Weise zur Unterscheidung von den Stimmzetteln für die anderen Wahlen oder Abstimmungen die für die Landtagswahl be-

stimmten kenntlih zu machen sind.

ITI. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebuisses. l j 8 26. * Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

/ S 27. Gewählt wird mit Stimmzetteln in amtlich sempelten Um- s{lägen, Abwesende können ih weder .vertreten lassen noch sonst an

der Wahl teilnehmen. e 98

Uéber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahlvorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvor- steher den Ausshlag. Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren bleibt vorbehalten. 8 29

Zur Ermittlung_des Wahlergebnisses stellt der Wahlaus\chuß fest, wieviel gültige Slimmen abgegeben sind und wieviel davon auf jeden

Kreiswahlvorschlag entfallen.

Als Kenn-

Sm Falle d

——-

| des Innern au aus} u stimmung des Landeswahlaus\chusses dort die Wiederholung der Wahl

Die Ver- | öffentlihuna soll spätestens am dreizehnten Tage vor dem Wahltag ! erfolgen. Nach der Veröffentlihung können die Landeswahlvorschläge |

Braun,

8 30.

Jedem Kreiswahlvorshlag werden so viel Abgeordnetensibe zu- gewiesen, daß je einer M 40 000 für ihn abgegebene Stimmen kommt. Stimmen, deren Zahl für die Zuteilung eines oder eines weiteren Abgeordnetensibes an einen Kreiswahlvorschlag nicht ausreicht (Mest- stüunmen), werden, foweit sie auf verbundene Wahlvorschläge gefallen sind, dem Wahlverbandsaus\shuß und, soweit sie auf Wahlvorschläge gefallen sind, die nur einem Landeswahlvorshlag angeschlossen sind, dem Landeswahlausschusse zur Verwertung überwiesen.

& 31.

(1) Der Verbandswahlaus\{uß zählt die im Wahlkreisverband auf die verbundenen Wahlvorschläge gefallenen Reststimmen zu- sammen. Auf je 40 000 in dieser bte gewonnener NReststimmen cnt- fällt ein weiterer Maeprdngienzik, iese Sihe werden den Kreis- wahlvorshlägen nah der Zahl ihrer Reststimmen zugeteilt. Brei aleiher Zahl von Reststimmen auf mehreren Kreiswahlvorschlägen entscheidet über die Reihenfolge das Los.

(2) Die bei der Verrehnung der Reststimmen im Wahlkreis- verbande niht verbrauhten oder nicht berüsihtigten Neslstimmen werden ihrem Landeswahlvors{Glag überwiesen.

S 32.

(1) Der Landeówahlaus\{chuß zählt die in allen Wahlkreisen oder Wahlkreisverbänden auf die Landeswahlvorsbläge gefallenen VNest- stimmen zusammen und teilt jedem Landeswahlvorschlag auf je 40 000 Reststimmen einen Abgeordnetensiß zu. Ein Nest von mer als 20 000 Stimmen wird vollen 40 000 gleihgeachtet.

(2) Einem Landeswahlvorschlage kann höchstens die gleiche Zahl der Abgeordnetensize zugeteilt werden, die auf die ihm angeshlolsencn Kreiswahlvorschläge entfallen find.

S 33,

_Die Mbgeordnetensiße werden auf die Bewerber nach ihrer Reihenfolge in den Wahlvorschlägen verteilt.

S 34.

(1) Wenn ein Kreiswahlvorshlag wentger Bewerber enthalt, als Abgeordnetensite auf ihn entfallen, fo gehen die übrigen Sihe im Falle der Verbindung auf die verbundenen Kreiéwahlvorichläge, wenn auch diese ershöôpft sind, sowie in den übrigen Fällen, auf den zuge- hörigen Landeswahlvorshlag über. § 31 Abs. 1 Say 3 gilt sinngemäf:.

(2) Enthält ein Landeswahlvorshlag weniger Bewerber, als Abgeordnetensibe auf ihn fallen, so bleiben die übrigen Siße unbeseßzt. S 35.

(1) Wenn ein zum Abgeordneten Berufener die Wahl ablehnt oder ein Abgeordneter aus\cheidet, so stellt der Landeswahlaus\chuß feft, wer an seiner Stelle berufen ist.

(2) Auch dabei wird nah 33, 34 verfahren.

S 36. (1) Wird im Wahlprüfungsverfahren die Wahl eines Wahl-

¡ kreises für ungültig erklärt, so verteilt der Landeëswahlaus\{chuß auf

Grund des Nachwahlergebnisses von neuem die gesamten Reststimmen.

(2) Ergibt sich dabei, daß auf verbundene Kreiswahlvorschläge oder einen Landeswahlvorshlag mehr Sibe als bisher fallen, so wird die entsprechende Zahl neuer Abgeordnetensike nah § 33 besest. Fallen auf verbundene Kreiswahlvorshläge oder einen Landeswahl- vorschlag weniger Siße als bisher, so erklärt der Landeswahlausschuß die entsprehende Zahl von Abgeordnetensiten für erlediot. Für das

| Ausscheiden gelten dieselben Grundsäße wie für das Eintreten von

Ersaßmännern; doch scheiden die zuleßt eingetretenen Abgeordneten zuerst aus. S 37.

(1) Ist in den einzelnen Wahlbezirken die Wahlhandlung nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden, so kann das Wahlprüfungs- gericht dort die Wiederholung der Wahl bescbließen. Der Minister

des Innern hat den Beschluß alsbald auszuführen.

(2) Ist die Verhinderuna der ordnunasaemäßen Wahlhandlung in einzelnen Wahlbezirken zweifelêfrei festgestellt, so kann der Minister f Antrag des Kreiswahlaus\cGusses und mit Zu-

anordnen.

(3) Die Anordnung des Ministers unterliegt im Wahlprüfungs- verfahren der Nachprüfung durch das Wahlprüfungsgericht.

(4) Die Wiederholungswahl darf nicht spätec als sechs Monate nach der Hauptwahl stattfinden.

(5) Bei der Wiederholungswahl wird nah E Kreiswahl- vorshlägen und auf Grund derselben Wahllisten oder Wahlkartectcn wie bet der Hauptwahl gewählt.

(6) Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis für den aanzen Wahlkreis oder Wahlkreisverband neu wie bei der Hauptwahl ermittelt (§S 29 bis 32 und 36).

I1V, Nebergangs- und Schluftbestimmungen.

S 38.

(1) Das State kann mit Rücksicht auf die nah dem Friedenbvertrage vorgefhenen Abstimmungen für einzelne Landesteile einen besonderen Wahltag bestimmen. In diesem Falle ist der Vinijter des Innern ermächtigt, Aenderungen in der Wahlkreiseinteilung vor- zunehmen und die näheren Vorschriften für die später abzuhaltenden Wahlen zu treffen. Er ist ferner ermächtigt, über die Verwendung E in den betroffenen Wahlkreisen Bestimmungen zu reffen.

(2) Ueber den Aufshub der Wablen ist dem Landtage Mitteilung zu machen.

(3) Werden Wahlen aufgeschoben, fo gelten bis zur Neuwahl die Abgeordneten der verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung aus dem_ bisherigen Wahlkreise 10 (Regierungsbezirk Oppeln, Provinz Oberschlesien) als Mitglieder des Landtags.

8 39,

Von den Kosten, die den Gemeinden aus den Landtagswahlen ent- stehen, werden ihnen vier Fünftel vom Lande erseßt. Alle übrigen Wahlkosten trägt das Land allein.

_& 40.

Der Minister des Innern erläßt die Bestimmungen zur Aus- führung des Gesetzes (Wahlordnung für den Preußischen Landtag). & 41.

Das Geseßz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

| : : Berlin, den 83.- Dezember 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Fishbeck. Haenisch. am Zehnhoff.

Oeser. Stegerwald. Severing Lüdemann.