1921 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

versehenen Umschlag, der kein unzulässiges Kennzeichen haben darf, ab- zugeben. Die Umschläge sollen 12 : 15 Zentimeter groß und aus un- durbsichtigem Papier hergestellt sein; sie sind in der erforderlichen

Zahl bereitzuhalten.

Im Wahlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt werden. Der Wahlvorsteher hat die ihm zur Verwendung übergebenen Stimmzettel am Eingang zum Wahlraum oder davor fo aufzulegen, daß sie von den zur Stimmabgabe erscheinenden Wählern entnommen

werden können.

S 52,

Die S daldlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher ie Beisißer durh Handschlag verpflichtet und

den Schriftführer und so den Wahlvorstand bildet.

__ In keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mit- glieder des Wahlvorstands gegenwärtig sein. Der ahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sih während der Wahlhandlung nicht gleich- zeitig entfernen; verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahl- raum, so ist mit seiner Veriretung der Stellvertreter des Wahl- vorstehers oder ein anderes Mitglied des Wahlvorstands zu beauf-

tragen.

8 53. ; __ Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wähler. Ansprachen darf niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahl-

geschäft beraten und beschließen.

Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, der die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stört; ein Wähler des Wahlbezirks, der hiervon betroffen wird, darf vorher seine Stimme

abgeven. §54, Der Wahlvorsteher leitet die Wahl.

_ Der Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt einen ab- gestempelten Umschlag aus der Hand einer Person, die der Wahl- vorstand in der Nähe des Zugangs zu: dem Nebenraum oder Neben- tisch 50 Abj. 3) aufgestellt bat. Er begibt sich sodann in den Nebenraum oder an den Nebentish, steckt dort seinen Stimmzettel in den Umschlag, tritt an den Vorstandstish, nennt seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung und übergibt, sobald der Schrist- führer den Namen in der Wählerliste oder Wahlkartei aufgefunden hat, den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher, der ihn

sofort uneróöffnet in die Wahlurne legt.

Inhaber von Wahlscheinen nennen ihren Namen und übergeben den Wahlschein dem Wahlvorsteher, der ihn nach Prüfung dem Schriftführer weiterreiht. Entstehen Zweifel über die Cchtheit oder den rechtmäßigen Besiß des Wahlscheins, so hat der Wahlvorstand diese nah Möglichkeit aufzuklären und über die Zulassung oder Ab- weisung des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in der

Wahlniederschrift kurz zu \s{childern.

Wähler, die durch körperlihe Gebrehen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diese dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen sich der “Beihilfe® einer Ver-

trauenêperson bedienen.

___ Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag oder die in einem mit einem Kennzeihen versehenen Umschlag abgegeben werden, hat der Wahlvorsteher zurückzuweijen, ebenso die Stimmzettel von Wählern, die sih nit in den Nebenraum oder an den Nebentish

begeben haben.

Der Wahlvorsteher hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem Nebenraum oder an dem Nebentish nur so lange verweilen, als unbedingt erforderlich ist, um den Stimmzettel in den Umschlag zu

stecken. S 55.

Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers neben dessen Namen in der Wählerliste oder Wahlkartei und O

die Wahlscheine.

S 56. _Nah Schluß der Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabaabe zugelassen werden, die in diesem Zeitpunkt im Wahl- raum schon anwesend waren. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die

Abstimmung für geschlossen.

ais Haben alle in der Wählerliste oder der Wahlkartei eingetragenen Wähler abgestimmt und ist anzunehmen, daß Inhaber .von Wahl- scheinen nicht mehr kommen oder, falls solhe noch kommén sollten, den Wahlraum eines benachbarten Wahlbezirks nob vor Schluß der

allgemeinen Wahlzeit erreichen, so kann der Wahlvorsteher auf ein- E S A des E N Abstimmung fan vor dem Sluß der allgemeinen oder der besonders angeordneten Wahlzeit (S 48 Satz 2) für geschlossen erklären. E i 1ST

„Nah Sthluß der Abstimmung werden die Umschläge aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. Zuglei wird die Zahl der Abstimmungöóvermerke in der Wählerliste oder Wahlkartei und die Zahl der Wahlscheine festgestellt B Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung eine Verschiedenheit, so ist dies in der Wahl- niederschrift anzugeben und, soweit mögli, zu erläutern.

V, Ermittlung und Prüfung des Abstimmungsergebnisses im Wahlbezirk.

R S 98. __ Unmittelbar nah der Zählung der Umschläge und Abstimmungs- vermerke ist die Ermittlung und Prüfung des Abstimmungsergebnisses

in der Weise vorzunehmen, daß ein Beisiker die Umschläge öffnet, die:

Stimmzettel herausnimmt und sie dem Wahlvorstcher übergibt, der sie laut vorliest und nebst den Umschlägen einem anderen Beisißer zur Aufbewahrung bis zum Ende der Wahlhandlung übergibt.

E 8 59.

Ungültig sind Stimmzettel:

1. die nit in einem ámtlich abgestempelten Umschlag oder die in einem mit einem unzulässigen Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind;

. die niht von weißem oder weißlihem Papier sind;

. die mit einem Kennzeichen versehen sind;

Ha 3 DO

destens eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist, und auch keine oder feine ertennbare Bezeichnung eines Kreiswahl- vorshlags mit der Nummer aus der amtlichen Bekanntgabe L S b H . die eine Verwahrung oder einen Vorb ü Bewerbern ebl E A a 6. die Namen aus verschiedenen Kreiswahlvorschlägen oder Be- N M eDene Kreiswahlvorshläge enthalten; 7. die aus\schließlich auf andere als die in den Mie bekannt- gegebenen Kreiswahlvorschlägen Len ersonen lauten; 3. denen ein Drudck- oder Schriftstück beigefügt ist.

Mehrere in einem Umschlag enthaltene gleihlautende Stimm- zettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf verschiedene Kreiswahlvorshläge lautende Stimmzettel sind ungülti fänbiait une di L sind E Rücksicht auf ihre Voll-

digke „die Reihenfolge der Benennun el Kreiswahlvorschlägen eee G Mas

§ 60. Der Schriftführer verzeichnet in der Zählliste jede dem ei Rreiawahtoorsag zgfaleue A uit blt die Ce ut, Siner der Beisißer cihzeitig ei liste. Rote A die Zähl- und Gegenlisie Naibi f Sus bea Mecbcud in nlage 3*), _ Zählliste und Gegenliste sind von dem Wahlvorst j mit des Wahlvorstands, das die Liste b v n zeichnen und der Wahlniedershrift als Anlage beizufügen. S8 6L Unmittelbar nach Ermittlung des Abstimmungsergebni der Wahlvorsteher das Ergebnis dem Kreiswahlleiter ft \d lellstem Wege (Fernspreher, Telegramm, Cilbote) mitzuteilen. Jn dieser Mitteilung sind die Kreiswahlvorschläge einzeln mit der auf sie ge- fallenen Stimmenzahl e. __ Der Kreiswahlleiter kann anordnen, daß die Ergebnisse aus sämtlichen Wahlbezirken einer größeren Gemeinde oder au eines ganzen Verwaltungsbezirks zunächst von der Gemeindebehörde oder

*) Die Anlage ist hier nit abgedrudckt.

. die keinen Namen oder keine Angabe, aus der die Person min-

für die einzelnen

Niederschrift nach dem in

Hauptzusammen stellung

der unteren Verwaltungsbehörde gesammelt, zusammengestellt und in einem Gesamtergebnis dem Kreiswahlleiter gleichfalls auf s{nellstem

Wege mitgeteilt werden.

Ergebnis durch Eilbrief dem Landeswahlleiter mitzuteilen.

S 62 Wahlvorstand Beschluß fassen m sind mit fortlau

ür gültig oder ungültig erklärt worden sind. für ungültig erklärt wordèn ift, O der

siegeln und der Gemeindebehörde zu überge

ordnet sind.

ann verwendet werden, wenn Neuwahl angeordnet ist.

Verwendung zurückzugeben.

klären und die Vor

Wahltag in de

3 essen Hände gelangen. Die Kreiswahlleiter Í

rash und sicher geschieht. 4 VI, Feststellung MEA N eE,

den Wahlausschuß,

ans an Wahlbeztrken zu erwarten ist. Er bestimmt Zeit u r Sißung. |

Die Verhandlungen des Ie sind öffentli.

über die Wahlen in den einzelnen die Ergebnisse der Wahlen zusammengestellt.

scheine einfordern und dem Wahlaus\huß zur Einsicht vorlegen.

Bedenken find in der Niederschrift zu vermerken.

überhaupt abgegeben wörden sind.

sendung einer Gesamtübersiht nach dem in gesügten Vordruck durch E m bestätigen.

stimmen der im hlkreiéverband verbundenen

kommen. Neststimmen sind dem Landeswahlleiter mitzuteilen.

gliedern des Wahlausschusses zu unterschreiben.

zugehörigen Schriftstücken dem. Landeswahlleiter einzusenden. S 73

{läge nicht vorhanden

(S 70), fonst nah Eintreffen der Mitteilung des Verbandêwa

stellt die Reihenfolge der Mes t.

, .

erklären. Die Wahl gilt als angenommen, wenn tnnerhalb dieser

Q keine Erklärung cingeht. Annahme unter Vorbehalt gilt als Ist ein erber für mehrere Wahlkreise gewählt, so hat er erklären, für wel Wahlkreis er die Wahl Anme P t

ahlkreis oder Wahlkreisverband unberüdsichtigt geblieben find. 8 l

Wahlergebnisse nah dem in Anlage 8*)

*) Die Anlagen sind hier nicht abgedrudt.

beigefügten Vordruck und den darin gegebenen Anweisungen dem Landesmablleiter einzureichen.

S TT. Der Landeswahlaus\{uß blt auf Grund der

Zweite Veilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Berlin, Dienstag, den 4. Fanuar

Mitteilungen der

Der Kreiswahlleiter stellt die Ergebnisse aus allen Wahl- men zusammen,

bezirken (Gemeinden) zusammen und teilt spätejtens um 8 Uhr abends

Kreis- und Verbandswahlleiter die Neststim am ass nach dem Wahltag dem Landedrahlleiter telephonish oder

allen Wahlkreisen und Wahlkreisverbänden auf di : Landeswahlvorshlag angeschlossenen Kreiswahlvorschläge gefallen sind. Er teilt jedem Landeswahlvbrschlag nah § 32 des Landeswahlgeseßes

netensißen zu und erklärt die

1921

die ihm zukommende Zahl von Abgeor

enisprehende Zahl von Abgeordneten Veber vie Verhandlungen des

Niederschrift auf S 68 A

Ir 2.

telegraphisch mit, wieviel Stimmen insgesamt den einzelnen Kreis- wahlvorschlägen ¿u9e allen sind, gegebenenfalls auch, aus wieviel Gemein rgebnis noch ausìt

für gewählt. Ae Landeswahlaus\cusses ist eine

b bs. 2, § 75 Abs. 1 finden Anwendung. Krerswahlvorshlags und eines wahl erklären, welche Wahl ëêr annimmt.

* Verhandlungen der Mell und

hrer Ersaßmänner r veröffentlicht das Gesamtergebnis cidBanzeiger und Preußishen S

VII. Ausscheiden Lon Abgeordneten.

Se

e Wahl oblehnt oder seinen Siß ver- die notwendigen Feststellungen herbei- chuß zu berufen.

{t auf Grund des bekanntgemahten

eht. Sobald alle Meldungen gemäß Abs. 1 und 2 vorliegen, ist das L Artilleriematerial von Küstrin und Königs8- Andererseits gibt es in den Depots 1 ihswehrverbände Material, das Deutschland behalten will, obwohl keine Bestimmung des Vertrages es dazu b

erabseßung des deutshen Heeres auf 1 j den deutschen Erklärungen durchgeführt ist (ohne daß die Kontrollkommijsion diese Herabseßung bisher hâtte nahprüfen können), so steht do sest, d Regierung zwecks Auflösung des alten Heeres behörden weiler } stimmungen des Friedensvertrags zuwiderläuft. Es wird ebenfalls festgestellt, daß hinsichtlich der Aus- ftfahrtbestimmungen de ¿ ie Kontrollkommisston erteilten _Weisun systematisher Widerstand entgegengeseßt wird, und Ablieferung und Zerstörung des Luftfahrgeräts, die nah dem Protokoll von Spaa am 31. August 1921 hätten vollendet in müssen, noch nicht beendet sind. Die Militär-Kontroll- kommission hat {on jeßt von der Nichtauflösung der Sicher- beitspolizei Akt genommen. Unter Vorbehalt der sonstigen von den Kommissionen gegen den Vertrag und unbeschadet der nahmen, die die Alliterten Regierungen auf Grund des Fricdensver- Note von Boulogne und des Protokolls von könnten, muß die Französische N wesentliche riedensvertrags nicht i eutshe Regierung die Bestimmungen des in Spaa am 9, unterzeihneten Abkommens nit genau beobachtet hat. Die Französische Regierung nimmt, soweit jeßt Akt von diesen Verstößen gegen die von übernommenen Verpflichtungen. über diese Verstöße zu befinden haben.

Als Antwort auf diese Note ist der französischen Mitteilung übersandt und der deutsche Bot- die Mitteilung der

Nichtamtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Oesterreichs Hainisch hat unker Herrn Reichspräsidenten laut Mel- nachstehendes Tele-

Erinnerung an die aud im abgelaufenen Jahre ckilfsbereitshaft und Teilnahme unserer Stammes- bitte ih Sie, Herr Pr che für Ihr Wohlergehen und für eswedsels. entgegenzunehmen.

ent sandte am 1. Januar folgen-

Die Stimmzettel, über deren ‘Gültigkeit oder Ungültigkeit der afi fare. en I Deiden us Me A Vi uferen Mun:

n zu verschen und der ri ufügen. Jn der Nieder- chrift sind die Gründe. kurz anzugeben, aus denen die Stimmzettel

werber auf Grund etnes vorshlags gewählt, so hat er zu

7

Der Landeswahlleiter prüft die

Verbandswahlleiter vor, stellt die Namen" der auf wahlvorschläge géwählien

und ihre Reihenfolge fest.

tagswahl im „R

. Wenn au die Der Bundespräsident 100 000 E n na vem 31. Dezember an den i dung des „Wolfsschen Telegraphenbüros““ gramm gerichtet:

In dankbarer

Wenn ein Stimmzettel wegen der Oen des Paas msch{lag anzushlicßen.

Alle Stimmzettel, die nicht nab § 62 der Wahlniederschrift bei- zufügen sind, hat der Mee eber in Papier einzuschlagen, n vers i er Gem: h die sie verwahrt, bis die Wahl für gültig erklärt worden i} oder Neuwahlen ange-

Abgeordneten sowie t dte Deutsche

Abwicklungs- deren Bestehen den

genossen im Deutschen Reiche äsident, meine aufri@tigsten und besten Wünf Deutschland aus Anlaß des Ja Der Herr Neichspräsi des Antworttelegramm: Mit herzlichem Dank f die Sic mir aus Anlaß des Jc ergeben übermitlelt haben, bitte i (Ssüdwünshe für Oesterreils Wiederauf ohlergehen entgegeni (rleben in {weren Kriegs] Streben nach Gesundung un die alten Bande der Zusammengehörigke lands immer fester geënüpft. Möge die Erfüllung bringe.

Wenn ein Abgeordneter di führung der L

liert, hat der Landeswahlleiter zuführen und den Landeswahlaus| Landeswahlaus\chuß stel 1 tadt Gesamtergebnisses fest, wer als Ersaßmann in den Landtag eintriiL & 75 Abs. 1, 2 findet A i; Ï

Das Ergebnis ift dem Minister des Innern mitzuteilen.

die Stelle des Ab- so stellt der Landes-

: & 64. Die Wählerliste oder Wahlkartei nebst den Wahlscheinen wird der Gemeindebehörde zur Aufbewahrung unter Vershluß übergeben; je darf außer in den geseblich augela enen Fällen anderweitig erst

je Wobl für gültig: erklärt oder: eine ür die freundlichen Worte und Wünsche,

Sahreswecß\els für Deutschlands Wohl. te ih Sie, auß meine aufrichtige sticg und Ihr persönliches Gemeinsames Schicksal untd ahren, gemeinsame Not und gêmeinsames d Festigung haben in den letzten Jahren it Oesterreichs und Deutsch- Zukunft unseren Hoffnungen

& 80. Ft ein Bewerber niht vorhanden, der an Ausscheidenden zu treten hätte, in einem mit Gründen versehenen Beschluß feit. Der Beschluß ist dem Minister des. Innern mitzuteilen. V1. Nach: und So

S 65. Der Wahlvorsteher hat die Umschläge, soweit sie niht der

Wahlniederschrift beizufügen sind, der Gemeindebehörde zur weiteren tebmen zu wollen.

lehnenden oder gestellten Verstöße

wahlausschuß dies paa treffen

egierung feststellen, daß Bedingungen L und daß die

: : S 66. : Ueber die Wahlhandlung ist eine | Niedershrift (Wahlnieder- schrift) nah dem in der Anlage L ONUOON Vordruck aufzunehmen.

Die Wakhlniederschriften mit sämtlichen. zugehörigen, als An- lagen fortlaufend zu numerierenden Schriftstücken find von den Wahl- vorstehern ungesäumt den im § 91 genannten Behörden einzureichen. __ Diese haben die Vorlagen der Wahlvorsteher unverzüglich auf ihre Vollständigkeit zu prüfen, zu ergänzen, Ünj|timmigketiten aufzu- l , agen gesammelt jo zeitig dem Kreiswahlleiter einzureichen, f sie spätestens im Laufe des dritten Tages nah dem

duñgswahl.

Wahl in einem 1 des Ministers. des

Wird im Wabhlprüfungsperfahren die g Wahlkceis für ungültig erklärt, so hat auf Etsu es D N Innern die zur Ernennung des Kreiswahlleiters zuständige Behörde scfort eine Nachwahl für den N zu veranlasjen.

Q

Die Nachwahl findet nah denselben Vorschriften statt wie die

ahlbezirke, die Wohlräume, die Wahlvorsteher und ihúe Stellvertreter bleiben unverändert,« foweit nit eine Aenderung nah dem Ermessen der nah § 91 zuständigen Behörde geboten erscheint. olche Aenderungen sind gemäß S 47 öffentlich bekanntzumachen. Die Bescheinigung hierüber ist nicht der Wählerliste oder Wahlkartei bet- zugeben, sondern von den Gemeindevorständen den Wahlvorstehern. noch vor dem Wahltag besonders E en.

S 83. :

Findet die Nahwahl binnen Jahresfrist nah dem Wohltag statt, so können ihr dieselben Wählerlisten oder Wahlkarteien zugrunde gelegt werden wie bei der Hauptwahl. berichtigen und neu auszulegen. 2 fristen des § 14 können vom A gekürzt werden.

S 84.,

Findet die Nahwahl später als ein Jahr nach dem Wahltag takt, so müssen die gesamten Wahlvorbereitungen erneuert werden. i ZählerlTisten und Wahlkarteien der Hauptwahl nah Berichtigung und Ergänzung wieder verwendet werden können, bestimmt der Kreis- Der Tag, an dem die Auslegung der Wählerlisten oder Wahlkarteien beginnt, ist von der zur Ernennung des Kreiswahlleiters zuständigen Behörde festzuseben.

Für jede Nachwahl sind neue Kreiswahlvorshläge einzureichen. - Gbenso sind die Erklärungen über die Verbindung von Kreiswahlvor- {chlägen und über ihren Anschluß M PAND Age zu erneuern.

spräsident hat an den Sohn des ver- rs Dr. von Bethmann Hollweg, wie folgendes Beileidstelegramm

Der Herr Reil storbenen Reichskanzlers „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet,

sie beteiligt ist, {hon Deutschland feierlich Die Alliierten Regierungen werden Paupupalt Mit dem Gefühl lebhafter Trauer erhalte ih soeben die Nach- Jhres von mir sehr. ges{äßten

rit von dem unerwarteten Ableben t ; die Versicherung meiner

Vaters und bitte Sie und Ihre Angehörigen, en ‘Teilnahme entgegenzunehmen. Reichspräfident Ebert.

Der Reichskanzler hat folgendes Telegramm gesandt:

i Die unerwartete Nacriht von dem Hinscheiden Ihres Herrn NBaters hat mi auf das schmerzlichste betroffen. cinen Mann von ausgezeichneten Eigenschaften ver- VPenken und Wirken in langer amtlicher Laufbahn Jhnen und. den JIhrigen Vater nahe

aben dafür zu sorgen, daß die Ueber-

sendung der Wahlverhandlungen durch Sammelkuriere möglichst haft folgende

schafter in Paris beauftragt worden, Französischen Regierung zu übergeben. m 31. Dezember glaubt die Französishe Re- en, daß Deutschland in einer Reihe wesent» ensvertrage und im Protokoll von Spaa Die Deuts ch

aufrichtigen und Heczlih

In der Note vom feststellen zu mü} unkte die im Fried V übernommenen Verpflichtungen nit erfüllt habe. Regierung bemerkt zu den einzelnen Punkten folgendes:

Zur E, des Wahlergebnisses beruft der Kreiswahlleiter JIù dem Ver-

bald der Gi 9, Del : a r Eingang sämtlicher Ses n storbenen habe {h

ehrt, dessen ganzes / dem Dienste seines Volkes gewidmet war. möge es zum Trofte dienen, daß a gestanden und einen Einblick ia f wonnen haben, sein Andenken unge hohen Ehren halten werden.

1 Sie sind jedoch vorher zu Die Auslegungs- und Berichtigungs- lle, die Jhrem Herrn eine staatsmännische Tätigkeit ge- trübt durch Parteimeinungen in hrenbad.

Zu 1. i

Durch das Schreiben vom 30. November 1920 hat die Konk kommission Mitteilung davon erha tionsbestände angekauft, beschlagna j von den Organisationen angemeldet worden sind. eshlagnahmten Bestände i inenwerfer, Flammen- und Granätwerfer, 2597 Maschinen- und Pistolen, 362 669 Stük Majchinen- sind sämtlich in derselben Weise, wie es sbeständen üblih is, ver} ch lig abgelieferten

lten, welhe Waffen und Muni-

In der Sibung des Wahlausfusses werden die Niederschriften hmt, freiwillig abgeliefert oder

ablbezirken durchgesechen und Geben die Wahlen in einzelnen hlbezirken zu Bedenken An- d b laß, so kann der Kreiéwahlleiter die. von den Gatoinbabehöeben auf- N a

bewahrten Stimmzettel, Wählerlisten oder Wahlkarteien und Wahl- Laut Meldung des „Wolffschen * Telegraphenbüros"“ it

Französischen Regierung am Boischafter in Paris und zugleich

gewehre, 761 674 Gewehre ewehr- und Gewehrteile) i [iefecten H ie freiwil Minenwerfer,

wahlleiter. folgende Note der 31. Dezember dem deulschen ( durch Vermittelung der französischen Botschaft Auswärtigen Amte zugegangen:

Nach dem Protokoll von S je Regierung ersailles verpflichtet, 1. sofort zur

in Berlin dem

1920 hat si die ändiger Ausführung des Vertrags

Bestände Granatwerser, ewehre und Pistolen, 179 495

70. De Do ermittelt das Wahlergebnis nah den S8 29, 30 des Landeswahlgesetes; Rechenfchler wérden berictigt, Sonstige 1 Reststimmen, die auf, verbundene Wahlvorschläge / gefallen sind, werden dem Verbands- wahlleiter, Reststimmen, die uf Wahslvorsläge gefallen sind, die nur einem Landeswahlvorschlag angeschlossen sind, werden dem Landes- wahlleiter mitgeteilt. Werden dem Verbandswahlaus\huß Rest- stimmen überwiesen, so ist dem Verbandêwahlleiter gleichzeitig mit- zuteilen, wieviel Stimmen auf den beteiligten Kreiswahlvorschlag

378 Gesclüße, / 536 Maschinengewehre, 612 056 ve nh S C Stück Maschinengewehr- und Gewehrteile) find bis au Rest, entsprechend der erwähnten Reichs - Treuhand - Gesellschaf l den Hüttenwérken zur Verschrottung e darüber bereit hält. Alle abgelieferten Sammelstellen Die Reichs- als Waffe

s 500 Gewehre zu schäßen

aa vom 9. Juli

einen ver- ebung, den t übergeben worden, zuführt und

zwecks vollit s{windend geringen Zweigstellen der die das Materia die Bele Waffen um Gebrauch il Treuhand-Gesellschaft erhält deshalb niht mehr verwendbares Material 4 \chwindend geringe Rest, der auf höchsten ist, kommt in diesen Tagen zur Uebergabe.

Selbsts{ußorg emeldeten Waffen zu ein Snde Fanuar wird die Wenn in der Note vom waffnung der Selbstshußo rischen und ostpreußischen, Ereignisse im Laufe des F weil sich bei den vielen das ganze Land verteilen, di Ginzelfall etwas verzögern könnte.

Die Deutsche Regierung hat die Eniwaffnung der 0 Sie hat in ihrem

Sntwaffnung der Einwohnerwehren und der

Sicherheitspolizei zu schreiten, sih sofort alle in den Händen der lichen Waffen abliefern sofort die nolwendigen tärishe allgemeine Dienstp auf der Grundlage langfr , den Alliierten zum Zwede alles Kriegsgerät, überschreitet, auszu

Soweit erforderlich, übernimmt der Kreiwahlleiter und der Kreiswahlaus\uß zuglei die dem Verbandswahlleiter und dem V bandswahlausshuß vor der Wahlbandlung oblicaenden Aufgaben, ‘es sei denn, daß die Nahwahl d gleidzeitia noch auf andere Wahlkreise desselben Wahlkreisverbandes erstreckt. finden Anwendung; die Aufgaben nah § 72 übernimmt der Landes- wablauêschuß.

8 87.

Im Falle einer Wiederhclune8wahl sind Aenderungen in der Abgrenzung der Wahlbezirke unzulässig. sinneemäß.

Wahlscheine für die W

Lo

Sivilbevölkerung befind- O ind übrigens bereits an den nahmen zu treffen, um die mili- untauglih gemacht worden. icht abzuschaffen und die. Armee zu organistieren,

der Zerstörung alle Waffen und

71 &S 68 bis 71, SS 73 bis 76 Der Kreiswahlleiter hat unmittelbar nach' der Ermittlung des istigen Dienstes Wahlergebnisses dem Landeswahlleiter telephonish oder telegraphisch mitzuteilen, wieviel Stimmen und wieviel Siße den einzelnen Kreis- wahblvorschlägen zugefallen sind. Die Mg Ne sofort durch Ab-

r Anlage 5*) bei- |

das die im Vertrage zugelassenen Mengen Im übrigen gilt § 8" liefern und bei der Zerstörung behilflih anisationen habe? die großen Teil bereits heute abgeliefert. Ablieferung im wesentlichen beendet fein. 9. Dezember weiter gesagt wird, die Ent- rganisationen, mit Ausnahme der baye- werde vorbehaltlich ganz unerwarteter , so ist dies geschehen, underten von Organisationen, die ich über die Durchführung der Maßnahmen im

cht, wie die Note vom 31. De- reußischen und bayerischen Schreiben vom 9. Dezen daß sie nicht daran denke, sih etwa in dieser Verpflichtungen entziehen zu Verhältnisse in Ostpreußen t vorzugehen wie

Haben dagegen eingewilligt, den derung der Stärken der Reichs- vollendet sein muß, bis zum 1. Januar

tederbolungs8wahl werden nur Personen ausgestellt, denen für die erste Wahl eiù Wahblschein ausgestellt worden war oder bei denen die Vorausseßungen für die Ausstellung eines Wahlscheins bei der Wiederßolungswahl aecgeben find. _Der Wahlvorsteher hat die Wahlniederschrifi mit sämtlichen zu- gehörigen Schriftstücken ungesäumt dem Landeswahlleiter einzusenkten. IX, Kofien.

8 88.

Zu den Wahlkostey gehören die Kosten für die Beschaffung der ) erlisten und für die Anlegung der Wahl- farteien, der Bordrude für die Wahlscheine, Wahlniederschriften, Zähl- und Gegenlisten, der Druck- und Anschlagkoßten für die öffentlichen Bekanntmachungen, die Post- und Telegraphengebühren, die Neise- / i der Beisißer der Wahlaus\chüsse und der Kuriere, ferner die Aufwendungen und Vergütungen für außerordent- liche Hilfskräfte, die auss{ließlich zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl eingestellt werden. niht zu den Kosten der Landtagswahl laufende Aufwendungen für Gehälter und Bürobedürfnisse.

Soweit erforderlich, h

_ Die verbündeten Regierungen ¡lpunkt, bis zu dem die wehr auf 100 000 Mann 1921 binauszuschi __Im Augenbli ) festaesczten Fristen hat die , folgendes festzustellen: | t der Kontrollkommission nur ein geringer Waffen übergeben worden aben des Reichskommissars für die Entw lbevölkerung an die deutschen Behörden ab Protokoll von Spaa vorgeseh lglih in diesem Punkt nicht g Gntwaffnung bat der Ko l den Zeitpunkt mitgeteilt, an Waffen der Einwoh Jn ihrer Note vom 9. Dezember fogar der Kontrollkommission mil- tord- und Mittel- 1. März abgenommen Anordnungen der e Regierung in ihren t, die Ein-

Der Verbandswahlaus\{uß stellt auf Grund der Ueberweisungen von Reststimmen und der Mitteilung der Kreiêwahlleiter nah § 31 des Landeswahlgeseßes gest, wieviel Meere auf die Rest-

} l n Kreiswahlvorschläge entfallen und welchem Kreiswahlvorshlag Sibe hiernach noch zu-

F des Ablaufs der durch das Protokoll von Spaa

Französishe Negierung die bruar beendet sein

Bis jeßt if

Die Zuteilung der Siße ist den beteiligten Kreiswahlleitern, die Teil der

im Wahlkreisverband niht verbrauchten oder nit berücksickhtigten ff d fnung von der

geliefert worden

Vordrucke für die ember sagt,

hren verweigert. ausdrücflich erklärt, daß Hinsicht den ih Spaa übernommenen statten es die besonderen l dort mit der gleichen Schnelligkeit

Die Verhandlungen des Verbandswahlausschusses sind öffentlich.

Veber sie ist eine Niederschrift aufzunehmen und von sämtlichen Mit- sind. Die 1m

Reichskommissar für die fommission noch nicht offizie

ehalten worden.

kosten und Tagegelder t der Kontroll-

t

Der Verbandswahlleiter hat die Niederschrift mit sämtlichen

und Bayern nicht, | in den übrigen Teilen Deutschlands.

Hinsichtlich der F das Schreiben vom 2. Regierung die Note der ember beantwortet hat. Sn der Entwaffnung der deut erungen der Kontro nb durch die Fähigkeit der Polizei, den, namentlih in der 50-km-Zone, übrigen Deutschlands, Abweichungen von der vorgesch nur insofern, als noch eine gewisse den für die Panzerwagen gugest Dies erklärt ih dadur, daß en der Kommission er afft werden konnten.

e 1 Dagegen gehören wehren stattzufinden hat.

hat die Deutsche Regierung j den Einwohnenwvehren in I

Zu 3 und 4. ragen der Sicher Januar verwiesen werden, Militärkontröllkommission vom 23. Die Siherheitspoli chen Polizeikrä

beitspolizei darf auf

Der f vorhanden find verteilt, wenn verbundene Wabhlvor- ind, en, womit die Deutsche

nah Ermittlung des Wahlergébnisses

S- 70), for l Hlleiters

(S 72), die Abgeordnetensibe auf die einzelnen Kreiswahlvorshläge,

erklärt die Ee n von ang» Rd für gewählt und e

aben die Gemeinden zur Vornahme der Wahl und zur Feststelung des Wahlergebnisses Räume in gemeind- lihen Anstalten und Gebäuden unentgeltlih zur Verfügung zu stellen. X. Gemecinsame uo S Oa

Als Wohnort im Sinne der Landeswahlordnung gilt der Ort, on dem der Wähler seinen Wohnsiß oder _ Ein nur für Tage oder woenige Wo gelegentlicher Aufenthalt ist kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung.

S 90 : _Als Wähler im Sinne der Landeswahlordnung gelten auch* die Wählerinnen. Sie können zu Wahlleitern, Wahlvorstehern, führern und Beisißern ernannt Le werden.

__ Zuständig für die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Entscheidung über Ginsprüche gegen die Wähleklisten oder Wahlkarteien ode die Versagung eines Wahlscheins, die Ernennung der Wahl und ihrer Stellvertreter und die & dem Lande der Landrat (in den Hohen amtmann), in den Städten der Magi fassung der Bürgermeister).

Den Wahlvorständen und den Prüfung der Abstimmun

ihre Waffen erst zum Troß der wiederholten ch die Deutsch ezember förmlich, geweiger d andere ähnliche Formatioen tn {waffnen. indem sie erklärte, daß sie sid t\{lusses voll bewußt sei.

der Sicherh

ung der Siqherhei m 22. September die ben hatte

ei besteht niht mehr. te ist im wesentlichen kommission bereits entsprochen worden, ihren Aufgaben “gere aber auch an einer Reil ernstlih in Frage gestellt Bewaffnung bestehen Bahl von Mascinengewehren andenen, zurückbehalten worden die Waffen, durch die sie nach seßt werden sollen, noch nicht

Ao oman Noten vom 9, un L woßnerwehren un den Anford

und Bayern zu e

Ernstes ihres Gn 3, Die Entwaffnung nicht beendet. Die Auflö Aufschiebung Note vom 22. Juni zugege gefunden. L anzugeben, hat i

Unmittelbar nach der Verteilung der Abgeordnetensiße . auf die

einzelnen Kreiéwahlvorshläge hat der Kreiswahlleiter eine Nah-

weisung der gewählten Abgeordneten nah dem in dex Anlage 6*)

O Vordrucke durch Eilbrief an den Landeswahlleiter- einzu- L .

inen gewöhnlichen Aufent-

den bemessener oder nur iger Pläße des

eitspolizei ist,

itspolizei, deren Allüierten in ihrer n, hat nicht statt» Frist für diese Au die Deutsche Regierung darauf beschränkt, Aufforderung g der Bestimmungen des i Akt nahm, an und an die Botschafterkonferenz zu

/ i 8 75. i E Der Kreiswahlleiter hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl zu benahrihtigen und sie unter. Hinweis auf Abs. 2 aufzu- fordern, sih binnen einer Woche nach Zustellung der Nachricht beim Landeswahlleiter über die Annahme oder Ablehnung der Wahl zu

den Anordnun vollständig bes

In den Schreiben an die KoniroUkommission vom zember is} dargelegt, daß die von Selbstshußorganisationen ke! es zu erbliden vermag, | otbehelf zu betrachten : sobald es die Um

Einwohnerwehren und die oft- jeßt mit der Reichswehr in

em Schreiben vom 22. De-

Verbindung aufgehört.

sie gerichtete die von dieser Verleßun Friedensvertrags und der die Alliierten

ie EinwohnerwehHr- Auflösung die / Friedensvertrag von Versaill ordert hatten,

9, und 22. De-

Tommission, dem Bestehen

Deutsche Regierung in de feinen Verstoß gegen Artikel 177 des olche Organisationen und im eigenen Interesse ände gestatten.

Friéden8vertr nür als ‘ein ( des Staats aufgelöst werden sollen, Die Annahme, daß preußishe Orts- und Grenzwehr noch Verbindung stünden, ist irrig. W zember mitgeteilt wurde,

estimmung des Wahlraums ist auf ollernshen Landen der

e N ? ; anisationen, zu deren ei Bürgermeistereiver- \ ee

entsprehend den am 22. Juni auf- ch in Ostpreußen und

mit dem Artikel 177 des Sie bestehen fogar in Verbin

Der Kreiswahlleiter veröffentliht die Namen der für gewählt Erklärten, der Ersaßmänner sowie die. Zahl der überhaupt und der _Wahlvorschläge abgegebenen gültigen, der überhaupt abge ebenen ungültigen Stimmen und ‘die Zahl ded Stimmen, die im

Cr

tegterungen h Meogterungek, die. bayerisdhen bestehen no

Wahlausschüssen können für die Widerspru

1 ‘die Ermittlung des Wahlergebnisses und Herstellung der Niederschriften Beamte oder sonstige geeignete . Personen als Hilfsarbeiter beigegeben werden. uständig zur Bestellung der ind die für die Crnennung der für die Bestellun Wahlleiter. Wahlvorsteher erfolgen.

Die Hilfsarbeiter nehmen an der Beschlußfassung nicht teil. Berlin, den 10. Dezember 1920.

inister des Jnnern.

Friedensvertrags. dung mit der hat jede derartige

Reichswehr. i f . Die Maßnahmen, die ergriff Geseßgebung i trages in Einklang zu brin reits verkündete Geseß und

j O

Ueber * die Peryandiangen des Kreiswahlaus\husses is eine m in An ote 7*) beigefügten Vordruck aufzu-

nehmen und von sämtlihen Mitgliedern des Wahlausschusses . zu ner Kreiswah leite sendet die N

Der Kreiswahlleiter sendet die Niedershrift mit den zugehörigen Schriftstücken sowie den Nachweisen über die WeriabriGtitung b die Bekanntgabe der Gewählten, ferner die Wahlniederschriften sämt- lichèr Wahlbezirke samt ihren Anlagen dem Landeswahlleiter ein. Außerdem ist eaen am 2L Tag nah dem Wahltag eine

Zu 6. , L

Der in Spaa übernommenen Verpflichtung, unverzügliß Maß- llgemeinen sation des Heeres auf der Dienstzeit zu treffen, hat

s Geseß vom 21. August 1920 Wehrpfliht ist abgeschafft. Das Heer die für lange Dienstzeit verpflichtet sind. ärke und Zusammenseßung entspriht den Bestimmungen Dur den Entwurf eines neuen Reichswehr-

en worden sind, um die deutsche schen Bestimmungen des n, sind unzulänglich. er neue, durch die Deut Gesekentwurf chen Ausstellungen

bei den Wahlvorständen / ahlvorsteher zuständigen Behörden, der Hilfsarbeiter bei den Wahlausschüssen die ingeRden Fällen kann die Bestellung dur den

nahmen zur pflicht und aur Grundlage la die Deutsche Regierung d

aus Berufssoldaten,

den militäri rganisa

langfristiger

fommission zu jahlrei

; Die Auslieferung der übers{chü Seine St

gen Kriegsgeräte ist nit . des Friedensvertrages.

egierung weigert st1ch

J

ad zoo

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wohl den von der Kontrollkommission erhobenen Bedenken in zwei Punkten Nechnung getragen worden. Die übrigen Bedeaken Hat die ‘Deutsche Regierung in einem Schreiben vom 19. November ein- gehend widerlegt. Die Einwendungen, die in der Note der Kontroll- fommission vom 7. Dezember nunmehr gegen den Entwurf des Reichswehr-Gescßes erhoben worden find, unterliegen gegenwärtig der Prüfung durch die zuständigen Behörden.

Zu 7.

Die Behauptung, daf das übeushüssige Kriegs» gerät des ehemaligen deutschen Heeres noch nt vollständig abgeliefert sei, muß bestritten werden. És sei darauf verwiesen, daß ar:nähernd 50 000 Geschüße mehr als 5 000 000 Gewehre, 60 000 Mg7schinengewehre und 200 Minenwerfer abgeliefert worden sind. Pie Kontrollkommission hat aber über die Bestimmungen des Vertro 3s hinaus mehrfach die Aus- lieferung von Gerät gefordert, das nich;: als Krieg8gerät gelten kann, wie z. B. Fechtgewehre, Plabpatronen und Ererzierpatronen. Diesen Forderungen konnte nit entsprohen werden. Die Kommission at auch zum Teil die mangelnde Benechtiqung einzelner dieser Fot» derungen anerkannt, indem sie auf die Ausführung verzichtete. Außer- dem geht das Bestreben der Kommission dahin, die Bestände der Reichswehr an Instandseßungsgerät und Ersaßteilen, an Nachrichten-

! und Pioniergerät jowie an Ausrüstungsstücken auf das äußerite zu Sr

beschränken. Die Deutshe Regierung muß aber auf die haltung gewisser Bestände Wert legen, einmal wegen der Beschränkung der Dahl der Fabrifen, in denen Heeresgerät hergestellt werden darf, bor allem aber aus wirtschaftlichen Gründen, weil sie sonst son bald gezwungen sein würde, an Stelle des jeßt zerstörten Materials zu er eblich höheren Preisen neues zu erwerben. Sie regt an, diese Fragen in besonderen Sachverständigenkommissionen bei der Kon:rollkommission mündlich erörtern zu lassen, um eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Teile Rechnung trägt. Die Frage des Artilleriematerials der Festungen Königsberg und Küstrin ist in der Note an die Botschafterkonferenz vom 24. Vezember eingehend erörtert worden. Ueber die zur Ausrüstung aller Festungen be- stimmten Nahkampfmittel und Pioniergerätschaften wird in diesen Tagen eine Note an die Botschafterkonferenz gerichtet werden.

J

Zu 8.

Die Deutsche Regierung kann nicht zugeben, daß gegen die noch beslchenden Abwicklungsorgane des alten Heeres auf Grund des Friedensvertrags ein begründeter Einwand erhoben werden fann. Die Abwicklung der Geschäfte ist mit außerordentlicher Swnelligkeit vollzogen worden. Auch die wenigen noch bestehenden Behörden werden mit dem 1. April 1921 verschwunden sein. Bei diesen

Behörden handelt es sich um zivile Organisationen, die mit der ' NReichkswehr in keiner a stehen. Jhre Aufgabe besteht in

der Erledigung gewisser eas äste, die im Interesse der Reichs- fasse wie privater Reichsangehöriger nicht vernachlässigt werden dürfen, und an deren ordnungsmäßiger Pearbeitung auch die alliierten

_—

Regierungen und ihre Staatsangehörigen interessiert sind. In aus-

fübrlichen Noten und in wiederholten Besprechungen ist dic Kontroll4 kommission über alle Einzelheiten aufgeklärt worden. Zurzeit sind neue Besprechungen im Gange, bei denen festgestellt werden joll, ob gewisse Listen und Papiere des alten Heeres, die längst niht mehr auf dem laufenden erhalten werden, ctwa zur Erleichterung einer Mobilmachung dienen könnten. Die Sehriftstüke werden selbst- verständlid nit zu einem solchen Zwecke aufgehoben, sondern des- wegen, weil die Zivilbehörden ihrer zur Bearbeitung von Ver- sorgungsansprüchen bedürfen. Die Deutsche Regierung zweifelt nicht daran, daß es ihr auch gelingen wird, die Kontro kommission von der völligen Ünbrauchbarkeit der Schriftstücke für Mobilmachungszwedcke zu überzeugen und zu einer Verständigung mit ihr zu gelangen.

Ein Widerstand gegen die Ausführung der Vertrags=- bestimmungen über die Luftfahrt wird keineswegs ge- leistet. Die Deutsche Regierung sah fich aber in leßter Zeit vor eine Reihe von Forderungen gestellt, die ihrer Ueberzeugung nah mit den Bestimmungen des Friedensvertrags nicht vereinbar sind. Sie bat ber Kontrollkommission und der Botschafterkonferenz ihren Standpunkt dargelegt und für zwei der wichtigsten Differenzpunfie die Einseßung eines Schiedsgerichts vorgeshlagen. Außerdem hat sie bei der Kommission wie bei der arer bade Aa eine Ve- sprechung des ganzen Kompleres der streitigen Fragen zw hen diplo» matischen und Fachvertretern beider Teile angeregt. Eine Antwort hat sie bisher mcht erhalten.

Was die AblieferungdesLuftfahrtgeräts angeht, so kann es sich bei den noch vorhandenen Rück{tänden nur um ver [tnis- mäßig ganz geringe Mengen handeln. Die Deutsche Regierung bietet alle Mittel auf, um das Material, das noch irgendwo im Lande versteckt sein könnte, ausfindig zu machen. Es dürfte der Franzen Regierung auch bekannt sein, daß der Reichstag kurz vor ethnachien ein Geseß angenommen hat, das diesem Zweck dienen foll.

Gegenüber den von den Kontrollkommissionen hervorgehobenen Fällen, wo Deutschland wirklih oder vermeintlich hinter den An- forderungen des Protokolls von Spaa a Af bg apa ist, weist die Deutsche Regierung darauf hin, wieviel jeit der Unterzeichnung diefes Protokolls geleistet worden ist. Sie glaubt sagen zu können, daß niemand damals solche Leistungen zur Erfüllung“: der gestellten Forderungen für möglich- gehalten hat. Sie wird mit aller Kraft bemüht sein, den übernommenen Verpflichtungen vollends zu genügen. Das Ziel, Deutsland wehr- los zu machen, das die alliterten Regierungen mit den militärischen Bestimmungen des Vertrags von Versailles verfolgt haben, ist aber * Ali \chon erreicht. 4 ( /

Die Deutshe Regierung möchte nicht annehmen, daß in dem Protokoll von Spaa Unmögliches von Deutschland verlangt werden follie. Die buchstäbliche Grfüllung hat sich als unmöglich Ae, 9 Das Mögliche ist Gee Pon, Wenn die Franzesice Re- gierung in der Note vom 31. Dezember feststellt, daß die usagen bon Spaa nicht sri k t erfüllt worden scien, so erinnert die Veutsce

Regierung daran, daß nah den eigenen Worten der Alliierten viel met geprüft werden soll, ob sie loyal den T E nacha kommt. Die Deutsche egierung kann von sih jagen, daß sie in voller Loyalität ihr Bestes getan hat.

Die Botschafsterkonferenz in Paris hai dem oen Telegraphenbüro gufolge am 31. Dezember folgende Note an die deutsche Friedensdele- gation in Paris gerichtet:

Unter dem 4. Dezember haben Sie der Konferenz eine Note übersandt, in der die Deutsche Regierung érklärt, an der Ansicht festhalién zu müssen, . daß eine Ausstattung der Polizeîì mit Luftfahrtgerät weder gegen den Vertrag von Versailles, noch gegen die Abmachungen von Spaa verstoßen würde. Jch beehre mi, Ihnen mitzuteilen, daß die Konferenz nach erneuter Prü4 ung der Frage nur in aller Form ihre früheren Ent«

cheidungen aufrechterhalten fann. j

Das Bestehen einer Luf tp e steht offenbar im Wider - [L E Artikel 198 des Vertrags und die Dilhung von - Ausbildungsgeschwadern für die Polizei würde dem Absaßz des Artikels 162 direkt zuwiderlaufen. Außerdem haben die Alliierten Regierungen in ihrer Note vom 22. Juni bei Erteilung der Ge=« nehmigung zu einer T der deutschen Polizei die Bedingung

stellt, daß diese mit’ einer Bewaffnung verschen würde, die

Kontrollkommission . gescßes, in dem das Geseß vom 24. August aufgeheu soll, ist gleithe«

Severing.

| ihrer Aufgabe zu entsprechen habe und pon der Kontxollkommission