1921 / 3 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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22/6 1920. Kluge & Co., Magdeburg. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Puy- und Poliermittel.

35. 25750 6. 19107.

Durch die Wälder D urchdie Auen,

21/6 2-1620. J. W. Spear & Soehne, Nürnberg-Doos. 21/12 “1920.

Geschäftsbetrieb: Luxuspapierwaren und Spielefabrik

und Exportgeschäft. Waren: Pappschachteln, Packmaterial,

Christbaumshmuck, Papier, Pappe, Karton, Papier- und Pappwaren, Druerzeugnisse, Spielkarten, Bilderbücher,

Schreib-, Zeichen-, Mal- und Modellierwaren, Lehrmittel,

Kindershußwaffen, Spiele. Spielwaren, Turn- und Sport-

geräte, Zauberapparate.

257508. B. 38904.

j Grabonit

1/10 1920. Brit & Carlsen, Hamburg. 21/12 1920. Geschäftsbetrieb: -Granit- und - Kunststeinwerke.

Waren: Steine, Kunststeine, Grabdenkmäler.

38. 257510. F. 18127.

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GEBRÜDER FÜRSI « BADEN - BADEN © 4 T T C b)

O O Y N N R N p S

17/6 1920. Fa. Gebrüder Fürst, Baden-Baden. 21/12

1920.

Geschäftsbetrieb: Tabak- und Zigarrenfabrik Waren; Sämtliche Tabakfabrikate und Rohtabak.

38. 257512. H. 41344.

U 2lQi li (o REINER S T

5/11 1920. Fa. Heidrich & Schmidt, Zittau i. Sa

21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Großhandlung in Tabakfabrikaten. Waren: Rohtabak, Zigarren, Zigaretten und sonstige

Tahakfabrikate.

37. 257515.

18/9 1920. Dr. G. A. F. Gebhard & Co, Frankfurt a. M. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Jmprägnierungsmittel.

257505. K. 35323,

7/9 1920. Wwe. Marie Osterberg, geb Herdt, Hannover, Grupenstr. 14. 21/12

DeiGüstobetried: Herstellung und Ver- gerer

257517. O.

trieb chemisch - pharmazeutisher Präparate. Waren: Chemisch - pharmazeutische Präpa- a rate. D

in einem halben Glase lauwarmen Zuckerwassers bei schlechter WIlterung

L “v tägl eingeno Schützen Mun : und Rachen y AnstecKungsKein

14/10 1920. Fa.. L. Eugen Baum, Solingen. 21/12 1920. Geschäftsbetrieb: Metallwaren- und Werkzeugfabrik. Waren: Werk- zeuge, Schrauben und Muttern.

257522. B. 34

19/6 1920 Fa. Berthold Wachtel, Hamburg.

Geschäftsbetrieb: Mühlsteinfabrik. Waren: Mühl-

11/9 1920. Royal Worcester Corset Company, Worcester (Mass, V. St. A.), Vertr. Pat.- Anwälte Max Wagner, G. Lemke, Berlin 8.W. 11. 21/12 1920,

Geschäftsbetrieb: Korsett- fabrik. Waren: Korsetts.

G. 20883.

8/10 1920. F. Weisensee G. m. b H, Fulda. 21/12 1920. Geschäftsbetrieb: Metallwaren- fabrik. Waren: Gasglühlichtbrenner, Spiritus-Gaskocher, Shmierapparate, Schußkapseln für elektrishe Dosen- schalter.

21/6 1920. Fa. Gevegieff & Beder, Berlin.

Herstellung und Vertrieb von

Geschäftsbetrieb: Rauch-, Kau-

Tabakfabrikaten Schnupftabak, Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Zigaretten- papier und Zigarettenhülsen

K. 35148.

Spottlied

9/6 1920. Gebr. Klingenberg G. m. b. H., Detmold. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Waren: Tabakfabrikate.

23/10 -1920. Maximilian Weber, Potsdam, Luen-

walderstr. 4. 21/12 1920. t N: | Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Gasbrennereinsägen.

Waren: Brandscheiben und Einsäge für Glühstrumpf-

Tabakfabrikaten. | brenner, Beleuchtungsgcräte, Gassparer.

9a. 257521. F. 18719.

K. 36068.

K l J. Kreisberg, Franksurt a. M., Wald- {midtstr. 115.

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Sämt- lihe Tabakfabrikate.

2 20/10 1920 Ferro-Werk Rhina Hermann C. Stard, ; Berlin. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Ferro-Legierungen. Waren: Ferro - Legierungen, ins-

besondere Ferro-Wolfram, Wolframmetall, Ferro-Chrom,

Chrommetall, Ferro-Molybdän, Molybdänmetall, Ferro-

Fanadium.

9f.

F. 18695.

NÔTOSCNeN

21/10 1920. {Kurt Franke, Berlin, Schügenstr. 68. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: zeutischer Präparate und chemischer Erzeugnisse. Arzneimittel, chemishe Produkte für medizinishe und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Zuckerwaren, Schokolade.

und Vertrieb pharma-

G. 21263.

Dr. Gebhard's Speclal-

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Dr. Gebhard's indas Holz ein!

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10. 257527. P. 17944.

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MARKE AMPERE

257526 J. 9478.

12/11 1920, Martiu Jacobi, Berlin - Schöneberg, Maxstr. 5. 21/12 1920. Geschäftsbetrieb: Scloßsicherungen.

26/10 1920. Walther Postler, Niedersedliy i. Sa., Bis3marckstr. 3. 21/12 1920. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Motorfahrzeugen.

Fabrikation von Schlössern und Waren: Slösser jeder Art, Schloß- -| verriegelungen, Schloßentriegelungen, Schloßsicherungen

9b. 29575283. D, 10

99 » Danco

24/2 1920. Dann & Co, Metallwerke, Berlin, ufer 92b. 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Gießerei, Maschinen- und zeugfabrik. Waren: Meßwerkzeuge und Werkzeu Werkzeugmaschinen.

9b, 257524.

G. 2 29/10 1920. Fa. Otto P Gottlieb, Ohligs, Rhld.

21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Her-

stellung und Vertrieb von

Stahlwaren. Waren: Messer-

\{hmiedewaren. 0 G PA P CHI

9b. 257525. Sh. 2

5/10 1920. Ernst Schmidt Remscheid-Hasten, Play. 21/12 1920. €S CE Geschäftsbetrieb: Werkzeug- Et fabrik. Waren: Werkzeuge und

Messerschmiedewaren. ° EXT A

14 257528. S. 1

Fuilf:Torutne Flu SBüre

23/8 1920. Fa. Ernst Sander, Flensburg. 21/1! Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertril

Seilerwaren. Waren: Seilerwaren.

16a. 257530, H. 4

i; U 7/10 1920. Hitdorfer Brau- l erei Friede, Aktiengesellshaft, L

Köln o. Rh. 21/12 1920. j | M Geschäftsbetrieb: Bier- N D) brauerei. Waren: Bier r P und alkoho!freie Getränke. | K 3 N

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257531. K. ?

Schwarz Hlostergdl

8/6 1920. RKlosterkellerei Karl Shwarz, Di 21/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung, Sefktkellerel| saft- und Likörfabrik, Kognakbrennerei, Esfigsprit, fation alfoholfreier Getränke, Zucker- und Ss waren, Keks und Biskuits. Waren: Schau Weine, - Spirituosen, Fruchtsaft, Essigsprit, alls Getränke, alfoholishe Essenzen, Extrakte, natürlil künstlihe Mineralwässer, Zuker- und Schokolade Keks und Biskuits.

16b. 257533. G,

ACHÜNeCN

21/5 1920. Fa. Bruno Grauel, Berlin. 21|! Geschäftsbetrieb: Herstellung uud Veriìrll Spirituosen, alkoholfreien oder alkoholarmen Gd Weinen, Schaumwein und Konfekt. Waren: * weine, Weine, Spirituosen, alkoholfreie und allt

Konfekt.

(Schluß in der folgenden Beilage.)

Bernburger Straße 14.

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Getränke, Mineralwässer, Fruchtsäfte und ätheril

Nutscher Reichsanzeiger / /

/

reußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugsprel(s beträgt vierteljährlich) 36 MLT Alle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrteben für Gesbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

Einzelne Nummern kosten 1

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Fr D. Reichsbankgirokonto.

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Verlín, Mittwoch, den 5. Januar, Abends.

o Anzeigenpreis für den Raum eíner 5 gespaltenen Einheit3- ¿ele 2 MeL., einer T CODaLIN Einheitszeile 3,50 M erdem wird auf zuschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen. nimmt an: die Geschäftsstelle des eihs- und Staat8anzeigers, Derlin SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

en Anzeigenpreis ein Teuerungs-

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PBostschectkonto: Berlin 41821. 1921

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eiínsc{ßließlich des Portos abgegeben.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Jnhalt des amtlichen Teiles:

Beschluß der Reichsregierung und der Preußischen Staats- regierung, betreffend das Optionsreht der im jeßigen Gebiet der Freien Stadt Danzig beschäftigten Beamten usw.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von 9ivilstandsakten.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Süddeutschen Bodenkreditbank in München.

Prenßen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Geses, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.

Erste Beilage.

- Geses über die Versorgungsbezüge der zum 1. April 1920

oder zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand verseßten Lehrer und ‘Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, ihrer Hinterbliebenen und der Hinterbliebenen der vor dem 1. pril 1990 verstorbenen Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen.

Verordnung, betreffend Vollzug des Reichsgeseßes über die Kosten der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenen- fürsorae, voni 8. Mái 1920. |

Bekanntmachung, betreffend Erledigung von bei der verfassung- O Preußischen Landesversammlung- eingegangenen Fingaben. :

Bekanntmachung, betreffend die nächste Prüfung für Lehrer und Lehrerinnen an Blindenanstalten. i

Handelsverböte.

EENEIR TS E R N E E T E P T R E E E E E C

Amtliches.

Die Reichsregierung und die Preußische Staatsregierung

haben folgendes beschloßen: I. Reichs- und Staatsbeamte, de s) bei Inkrafttreten des Friedenêvertrages tm jeßigen Gebiet der Freien Stadt “Danzig be- \chäftigt waren und im Dienst der Freien Stadt Danzig verbkieben find, i / b) bei Inkrafttreten des Friedensvertrages nit im Gebiete der Freien Stadt Danzig beshättigt waren, aber bis zum 1. April 1921 mit Zustimmung der Reihs- oder Preußischen Regierung in den Dienst der Freien Stadt Danzig getreten sind oder treten, baben das Recht, bis zum 1. April 1925 in den Reihs- oder preußi- sen Dienst zurückzukehren, ohne daß tine Prüfung des Nückkehr-

grundes stattfindet. Den Beamten werden dabei die aus dem Staats-

E vom 26. Iuli 1919 sich ergebenden Rechte gewähr- eiftet. Etwaigen Wünschen der zu b genannten Beamten auf Offen- haltung ihrer planmäßigen Stellen wird von den Herren Ressort- ministern jedenfalls bis zum 1. Januar 1922, soweit es ih mit den Interessen des Dienstes vereinigen läßt, entsprochen werden.

T1. Den Lebrpersonen der Volksschulen und der nichtstaat-.

lien öffentlichen Lehranstalten, die von ihrem Optionsreht Gebrau

machen, gewährleistet die Preußische Regierung innerbalb der in

Art. 106 Abs! 3 des Friedensvertrages bezeichneten Abzugsfrist alle

Rechte aus dem Staatämninisterialbe\Gluß vom 2. Juli 1919, unbe-

schadet der Recte aus dem Unterbringungsgesez vom 30. März 1920

a S. 63), ohne daß eine Prüfung des Nückkehrgrundes attfindet.

Darüber Hinausgehend bleiben den genannten Lehrpersonen die gleihen Rechte bis zum 1. April 1925 gewährleistet, wenn sie aus einem wichtigen Grunde nicht im Schuldienst - des Danziger Gebietes bleiben wollen. Ob der Grund als wichtig anzusehen ist, entscheidet der Ressortminister nach Einholung eines Gutachtens des Fürsorge- amts für Lehrperfonen.

111. Der Nüdtritt in den Fällen zu L und TT kann nur zum Schlusse eines Kalendervierteljabrs erme: Er ist mindestens drei Monate vorher der Deutschen oder Preußishen Regierung und der N ons der Freien Stadt Danzig von dem Beamten shriftlich zu rflären.

_IV. Die Beamten und Lehrpersonen, die innerhalb der genannten Fristen in den deutschen oder preußischen Dienst zurückkehren, dürfen in bezug auf ihre Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und ihre An- stellungsverhältnisse im deutschen oder preußischen Dienst durch die Beschäftigung im Danziger Gebiete keinerlei Nachteile erleiden.

Jedoch haben nihtplanmäßige Beamte, die im Dienste der Freien Stadt Danzig eine planmäßige Anstellung erhalten haben, erst dann Anspruch auf eine planmäßige Anstellung im deutschen oder Per ni@en Dienst, wenn sie unter regelmäßigen Umständen im Neich oder Preußen zur Anstellung gelangt wären. Beamte, die im Dienste der Freien Stadt Danzig befördert worden sind, haben nur dann Anspruch auf eine Beförderungsstelle im deutschen oder preußischen Dienst, wenn fie unter normalen Verhältnissen - im Reich oder Preußen ebenfalls befördert worden wären.

V. Die gemäß T und I1 zurückkehrenden Beamten und Lehr- personen erhalten Umzugskosten* und Mietsentschädigung | nach den

deutschen Vorschriften.

Verkegt einer der unter T und IT aufgeführten Beamten und Lehrpersonen nah Verseßung in den Ruhestand bis zum 1. April 1925 seinen Wohnsiß nah Deutschland oder verlegen in derselben Zeit scine verforgungsberechtigten Hinterbliebenen ihren Wohnsiß nach Deutsch- land, fo erhalten fie Umzugskosten und Mietsentshädigung nach den für die Beamten geltenden Säßen.

VL.' Falls 1s an dem Charakter des Danziger Staatswesens Veränderungen vollziehen, aus ‘denen beraus den Beamten oder LÆhr- personen das weitere Verbleiben im Dienste der Regierung der Freien Stadt Danzig naäch wohlwollender Prüfung nicht zugemutet werden kann, so werden ihnen auch nach dent 1. April 1925 die unter I bis V Abs. 1 erwähnten Rechte gewährt werden.

_Im übrigen wird nach Ablauf der zu 1 und I1 bestimmten ri Anträgen von Danziger Beamten und Lhrpersonen auf. Ver- eßung oder - Beförderung în cine deutsche oder preußishe Stelle unter den gleihen Vorausseßungen entsprochen werden, unter denen folchen Anträgen deutscher oder preußischer Beamten und LÆhr- personen entsprohen wird, und unter der ferneren Vorausseßung, daß seitens der Freien Stadt Danzig binsichtlih der Anträge deutscher oder preußisher Beamten und Lehrpersonen auf Ver- seßung oder Beförderung in eine Danziger Stelle Gegenseitigkeit zugestanden wird, und daß die Kosten des Umzuges nebst Miets- entshädigung in diesen * Fällen von der an sich zur Zahlung von Umzugskösten verpflichteten Stelle desjenigen Staates gekragen werden, in dessen Dienst der Beamte oder die Lehryerson über- nommen wird.

Unter der Voraussezung der Gegenseitigkeit wird den hiernach in den Dienst des Reichs oder Preußens übernommenen Beamten oder Lehrpetsonen die in der Freien Stadt Dänzig zugebrachte Dienst- acit n tas Anstellungs-, «Gefceldurgs- und Rußegehaltsdienstalter ugeréchnet. G |

VIL Den mittelbaren Stäatsbeaniten int Gebiete der Lees Stadt Danzig werden bis zum 1. April 1925 alle Rechte gewährt, die sich

aus dem Staatsministerialbes{luß. vom 26. Juli 1919, unbèschadet -

der Rechte aus dem Unterbringungsgeseß vom 30, März 1920, ergeben. Berlin, den: 29. Dezember 1920. Die Reichsregierung. Die Preußische Staatsregierung. Fehrenbach. Braun.

Deutsches Neich.

Auf Grund des - § 8 des Gesezes über die Wieder- herstellung der deutschen Handelsfloite vom 7. November 1917 (RGBl. S. 1025) hat der Reichsrat an Stelle des verstorbenen Mitaliéds des Reichsausshusses für dén Wiederaufbau der Handelsflotte, Direktors Thomann den früheren Direktor der deutschen Levante-Linie, Geheimrat Dr. Schwarß kopf in Hamburg, zum Mitglied des genannten Reichsausschusses ernannt.

Bei der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forst- wirtschaft in Berlin-Dahlem sind mit Wirkung vom 1. Sep- tember 1920 ab die Regierungsräte Dr. Schwarß und Dr. Nied zu Mitgliedern sowie j

ie wissenschaftlichen Hilfsarbeiter Dr. Schlumberger und Dr. Hilgendorff zu Regierungsräten ernannt worden.

Bei der Reichsbank ist mit Wirkung vom 1. Oktober

1920 ab ernannt: : i der Reihsbankkassier Sh mig in Köln zum Reichsbankrat,

ferner sind ernannt: / ; , die bisherigen Reichsbankpraktikanten Lassak, Ripske, Wolff und Helmholz in Berlin zu Reichsbankinspekloren.

Dem deutschen Geschäftsträger Gesandten von Keller in Belgrad ist auf Grund des § 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 für das Gebiet des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Bekanmtmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der g Ant und saßzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, au den Jnhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000 und 1000 6 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: eine weitere (78) Folge 4°/giger verlosbarer, vom 1. Februar 1921 an längstens binnen 60 Jahren im Wege der Verlosung oder des freihändigen NRückkaufs einlösbarer Hypothekenpfandbriefe ' im Nennbetrage von fünfzehn Millionen Mark.

München, den 31. Dezember 1920.

Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe, J. A.: Schenk.

Prenufen.

Geseg, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volfks- \s{hulen (Volksschullehrer-Diensteinkommens- geseß VDG. - ? Vom 17. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landes3versammlung hat für den gegenwärtigen Umfang des Staat3gebiets folgen- des Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

I. Diensteinkommen. A. Endgültig angestellte Lehrer und Lehrerinnen. - S Grundgehalt. (1) Es erbhalien als Grundgehalt:

i a Gruype 1: 6200.-—6700—7200-—7700-——8100-—8500—-8900-—9100--9300

; C jährli die endgültig angestellten Lehrer einschließli der endaültig angestellten

technischen Lehrer.

N Gruppe 2: 6800-—7400-—8000—8600—9100-—9600—9900-—10 209 4 jährli die lebenslänglih angestellten Leiter von Schulen mit drei oder mehr _Lehrkräften und weniger als sechs aufsteigenden Massen, die an mit einer Volksschule verbundenen achobenen Klassen (Klassen

mit erweitertem Lehrziel) angestellten vollbescäftigten Lehrer, die Lehrer, die- an besonderen Veranstaltungen der Volksschulen für

E oder geistig nit normal veranlagte Kinder vollbeshäf-

igt sind, B: i ; die Lehrer, die nach thren Dienstalter in eine planmäßige Auf- rüdtungsstelle eintreten. Gruppe 8: Ed C R; T 809_—11 199—11 400 jährli die lebenslänglih angestellten Leiter und Konrektoren von Schulen mit sechs oder mehr aufsteigenden Klassen und die lebenslänglib angestellten Leiter der Volksschulen für körperlich oder geistig nit normal veranlagte Kinder mit vier oder mehr aufsteigenden Klassen, die in den Abschnitten 1, 2 und 3 der Gruppe 2 genannten Lehrer, die eine planmäßige Aufrüctungéstelle in Gruppe 3 erhalten. An Schulen mit sech8 oder mehr aufsteigenden Klassen sind eine oder mehrere Stellen für Konrektoren (Konre*torinnen) ¿n s{affen. Diese Stellen werden nah Anhörung des beteiligten Lehrêörpers besckt.

__(2) Die Zahl der Lehrpersonen, denen eine planmäßige -Auf- rüdckungsstelle verlichen werden kann und die dadur in Gruppe 2 eintreten, is alljährlih im Staatshaushaltsplane festzuseßen mit der Maßgabe, daß die Gesamtzahl der Lehrpersonen, die die Bezüge der Gruppe 2 erhalten, die Hälfte der planmäßigen Stellen der Gruppe 1 nicht übersteigen, aber auch nit um mchr als ein Zwanzigstel dahinter ¿urüdcbleiben darf.

(3) Ob ein Lehrer (Lehrerin) lebensKinglih angestellter Shul- leiter (Schulleiterin) sowie ob eine Schule als Sdule mit sechs oder mebr aufsteigenden Klassen anzusehen ist, entscheidet endgültig die Shul- aufsihtsbehörde. Bei den gemäß dem Geseße vorn 26. Mai 1887 (Geseksamml. S. 175) zu stellenden Anforderungen darf von den Be- \chlußbehörden die Notwendigkeit der Bestellung eines Schulleiters (Schulleiterin) niht mit Rücksicht auf das Bedürfnis der Schule oder die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten verneint werden.

(H) Die endgültig angestellten Lehrerinnen (Leiterinnen, Kon- reftorinnen) eins{ließlih der endgültig angcstellten tehnischen Lehre- rinnen erhalten, folange nicht allgemein für Lehrer und Lehrerinnen das gleide Arbeitsmaß festgeseßt ist, die Grundgehaltssäße um 10 vom Hundert gckürzt. Auf die Berechnung des Ortszuschlags ist die Kür- zung des (rundgehalts ohne Einfluß.

(5) Unter diese Vorschriften fallen nicht Lehrer (Lehrerinnen), deren Zeit nnd Kräfte durch die ihnen übertragenen Geschäfte nur nebenbei in Anspru genommen sind; ob die Beschäftigung nux nebenbei stattfindet, entscheidet lediglich die Schulaufsichtsbehörde.

(6) Als Volksschullehrer (-lehrerinnen) im gegenwärtigen Staats- aebiete gelten au die im preußischen Dienste in abgetretenen Landes- teilen im Amte gewesenen und nah der Abtretung im preußischen Dienste verbliebenen Lehrer und Lehrerinnen“ für die Zeit vor der Abtretung.

8 2. Dienstalteréstufen.

(1) Das Grundgehalt der endgültig angestellten Lehrer (Lehre- rinnen) steigt nach Dienstalters\tufen mit zweijähriger Aufrückungs- frist bis zur Erreihung des Höchstgehalts. Die höheren Grund- gehalts\äße werden jeweils vorn Ersten des Kalendermonats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstalters\tufe fällt.

(2) Auf das Aufrücken im Grundgehalte haben die endgültig an- gestellten Lehrer (Lehrerinnen) einen Rechtsanfprub. Der Anspru ruht, solange ein förmliches Disziplinarverfahren oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein a aht oder eine Vorunter- fuhung schwebt. Führt das Verfahren zum Verlust des Amtes, so findet eine Nachzahlung des zurückgehaltenen Mehrgehalts nit statt.

3

§ 3. Besoldungsdienstalter. i (1) Das Besoldungédienstalter der endgültig angestellten Lehrer (Lehrerinnen) beainnt mit dem Tage der endgültigen Anstellung im ¿ffentlichen Volks\huldienste, die niht vor Zurütlegung einer an- rechnungsfähigen Dienstzeit von sieben Jahren erfolgen darf. Von diesem Zeitpunkt an sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im