1921 / 6 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

9/7 1920. J. Garbaty-Ro’en=- thal Cigarettenfabrik J. Garoöaty, Berlin-Pankow. 24/12 1920.

Beschäftsbetrieb: Tabak- und I E Zigarettenfabrik, Vertrieb und Ex-

port. Waren: Zigarren, Ziga

retten, Z:garillos, Rauh-, Kau { und Schnupstabake, ge chnit.ene 10 wie Rokbtabake, Z'garettenhül en und Zigarettenpap:er.

257655.

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27/8 1920. Fa. G. M. Holz, Frankfurt a. M. 24/12 1920.

sBeschäftsbetrieb: Hecste.lung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zi- garillos, Rauch-, Kau- und Schnupstabak.

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38.

meyer & Co., Bünde i. W. 1920. Beschästsbetrieb:

Bertr:eb

aller Tabakfabrikate. Waren: „Sämtliche Tabakfabrikate. 38. 257

„Neueste Frankfurter

1/11 1920. Fa. W. Gerkins-

haschke „Dessert“

„Düsseldorfer Neueste“

31280.

E 257661. M.

| Schwipp-Bogen

22/11 1920. Fa. Gustav Mugler, Lauffen a. “N. 24/12 1920.

257668. S6. 200

Weltenlau

ETÜÏN S R R N [Beschäftsbetrieb: Anfertigung und Verkauf von 24/12 6 N ï / Tabakfabrikaten. Waren: Alle Tabakfabrikate. G 11/11 1920. Gebr. Schmid & Co., Stuttgz E S d f R S il lia TORE Zee a | i E E —— 1 24/12 1920. j 38. 257662. N. 10194. Grie

[Beschäftsbêtrieb: Zigarettensabrik. Waren: Ry tabak, alle Tabakfabrikate, imsbesondere Rauch-, sg und Schnupftabak. 0

38

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H. 41238. 257670.

„Citano“

21/6 1920. E. Nobel G. m. b. H., Dresdeu-N. 24/12 1920.

W. 2668

| Reichshauytmann

S. 40584.]

, L R Zigarrenfabrik. Waren: Roh-| 21/6 1920. F o Hase E 91/1 abak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier, Zigarillos und 4 1920. Fa. Hugo Hashke, Leipzig. 24/12 Zigaretten. t dig i 20/11 1920. Fa. L. Wolff, Hamburg. 24/19 199 I attabettieb- Sersbäsun o Vertuil S S E —] Beschästsbetrieb: Zigarrenfabrik und § j | E e gung und Vertrieb vou 38. 257663. O. 8328. A O e Dn 4 L Zit ; garillos, Zigarren, Kau-, Rauch-, Rolh- und Schnuhi 38. 257650. H. 41235 als ( en C6 ri 38. 257671. W 26609 25/11 1920. Fa. Curt Offenhauer, Halle a. S Graf B ff D 24/19 1920. l’à ernstor .. 44“ [Beschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate 20/1 Fa. Ÿ t Kölner S D E : 1 1920, * Fa.“ L. Wolff, Hamburg. 24/1219 Waren: Sämtliche Tabakfabrikate. ; L : Í „Neueste | Pr aren. E S A E Zigarrenfabrik und Handel ni 29/10. 1920. Sa. Sugo SasGle, Leipzig, 24/19 257664. P. 17668. | Rohtabak und Tabakfabrikaten. Waren: Zigarettn 15%. Fa. Hugo Hashke, Leipzig e Zigarillos, Zigarren, Kau-, Rauch-, Roh- und Schnupftaba

sBeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb vou E Zigarren. Waren: Zigarren, Zigaretten und sämtliche andere Tabakfabrikate.

38.

W. 271!

Ramburaer Rouladt

22/11 1920, Fa. L "Wolff, Hamburg. 24/12 190 Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik und Handel ni

Rohtaba? und Tabakfabrikaten Waren: Ziaarette

257672.

: Zaubertag

L 1920. H. Preßler, Leipzig, Goethestr. 1. 24/12 [Hes chàä \t3betrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigaretten und andere Tabakfabrikate.

38.

H. 41239.

22/10 1920. . Hugo Haschfe, Leipzi 24/12 957665 ca 95684 I 2igari ; 1920. Fa. Hugo Haschke, Leipzig. 24/12 257665. Sh. 25684. | Zigarillos, Zigarren, Kau-, Rauh-, Roh- und Schnupftabl sBeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb vo1 .. R OS7ars f 58068 Zigarren. Waren: Zigarren, Zigaretten und sämtliche § reewälderin N ues L andere Tabakfabrikate. 2. 4 s 38. 257651 S. 41236. 30/1 1920. Sermann Schött Actiengesellshast her Bil at ve ei [Beschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate. | 27/10 1920. Fa. Oskar Zehshe, Bad Pyrmont Waren: Sämtliche Tabakfabrikate. 24/12 1920. | E r SB. E S E Zigarrenfabrikation. Waren 44 7 L Í A „Neueste _Hamburger“ Cum ( L 257674. F. 18744 1 22/10 1920. Fa. Hugo Saschte, Leipzig. 24/12 U S Q M. : S 27/9 1920. ernann Ö ‘engesellsch E E Herstellung und Vertrieb von A: 24/12 N Schött- Act:engesellshaft, igarren. Waren: Zigarren, Zigaretten und sämtliche] |Beschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate h andere Tabakfabrikate. Waren: Sämtliche Tabak fabrikate. ; E L E fen b. E i112 T E A : S ——— | —— L N _—___________|Leverkusen b. Köln a. Rh. 24/12 1920. 38. 257656. H. 41206. | 38. 257667. Sh. 26756.} Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Verkauf 1

Teerfarbstoffen, pharmazeutischen Präparaten und sonstige chemischen Produkten. Waraa* Arzneimittel für Menischtt und Tiere, chemische Produkte für medizinische und hygl nishe Zwecke, pharmazeutische Drogen und Prävaralt

Als zu in einem hin

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22/10 1920. Fa. Hugo Haschke, Leipzig. 24/12 1920. H g b) \ch , Þpz1g 4, 12 s 1920. Fa. Oscar Hille, Cassel. 24/12 Pflaster Verbandstoffe Tier- und Pflanzenvertilgungsmilttl I und Vertrieb von | \Yeshäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Desinfektionsmittel und Konserviernng8mittel für Leben e, Qgarre Zigaretten und sämtliche | Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Psfeifen- N ars Le _| tabafe, Zigarettenpapier, Zigarren- und Zigaret:enetuis, 2 S 257675 F. 18766 38. 257652 H. 41237. Zigarren- und Zigarettenspigen, Behälter für Schnupf- : i N

„Neueste Breslauer

Fa. Hugo Haschïe, Leipzig. 24/12

j an n 22/10 1920. 1920. [Heschäftsbetrieb:

andere Tabakfabrikate.

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257659.

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\ Fabrik D. Felixbrodt, Halle a. S. Geschäftsbetrieb: Zigaretten- Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

e “Herstellung und Vertrieb von __ Zigarren. Waren: Zigarren, Zigaretten und sämtliche

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35/10 1920. Mitteldeutshe Zigarettenz und Tabak-

tabak, Pfeifen. 3

. 22133.

Cedukol

12/11 1920. Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Ü Leverkusen b. Köln a. Rh. 24/12 1920.

257657.

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8. L # f i Rheinnebel 5/10 1920. J. Shmelzer & Sohn, Bad Kreuznach.

; L 124/12 1920. Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Verkauf 10 E 1920. Fa. Peter Linden, Bonn. 24/12 Weschäftsbetrieb: Groß- und Kleinverkauf von Ta- Teerfarbstoffen, pharmazeutischen Präparaten und sonstigil M S Dee z ; bakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch- chemischen Prodnkten. Waren: Arzneimittel für Menlhs

eshäftsbetrieb: Tabakwarengroßhandlung. Wa-| Fau- und Schnupftabak. 1 | und Tiere, chemishe Produkte für medizinische und hw ren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rohtabak, Raub E Oe Buede pharmazeutishe Drogen und Präparalt Kau-, Shnupf=, Zigarettentabaf, Zigarettenhülsen, Ziga- | 38. 257669. V. 7660. | Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzenvertilgungämitith

vettenpapier, Zigarven- und Zigarettenspißen. Desinfektionsmittel und Konservierungsmittel für Le A E mitttel.

6 AUCOUO 22187.

257658. L. 22187.

Erdenwunder

12/10 1920. Loeser & Wolff G. m. b. H., Berlin. 24/12 1920.

îBeschäft8betrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten aller Art, Handel mit Bedarfsavtikeln für Zigarrengeschäfte. Waren : Tabakfabrikate aller Art, insbesondere Zigarven, Zigarillos, Zigaretten, Rauch=, Kau- und Schnupstabak.

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Derophen

12/11 1920. Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & 0 Leverkusen b. Köln a. Rh. 24/12 1920.

Geschäftsbetrieb: Fabrikatian und Verkau H Teerfarbstoffen, pharmazeutischen Präparaten und son i chemischen Produkten. Waren: Arzneimittel für Men j und Tiere, chemische Produkte für medizinische und A nische Zwecke, pharmazeutishe Drogen und Prei Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzenvertilgun®, fei Desinfektionsmittel und Konservierungsmittel für

F, 18768

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257660. M. 31237.

Drachenflug

. 31102.

13/11 1920. Fa. Hermann Meyle, Karlsruhe i. B. a 1920. Hieronymus Voß, Paderborn. 24/12 | mittel. 24/12 1920. 24/12 1920. RAULAISS j j O | ; : pa Tabakfabrik 16 eshäfts8betrieb: Herstellung und Vertrieb sämt- |Beschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabrikate. » (Schluß in der folgenden Beilage.)

Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

licher Tabakfabrikate. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate. E

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz" Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburger Straße 14.

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 MT Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Ièr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Dr

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Nr. 6.

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Neichsbantgirotono, Verlin, Gonnabend, den 8. Januar, Abends.

Anaeigeareals für den Raum einer 5 gespaltenen Einhetts- gele ML., einer 3 ußerdem wird auf

uschlag von 80 v.

Geschäftsstelle

spaltenen Einheitszeile 3,50 De.

Anzeigenpreis ein Teuerungs» D. erhoben. ‘-— Anzeigen nimmt an: es eich3- und Staat3anzeigers, erin SW 48, Wilhelmstcaße Nr. 32.

Postfchectkonto: Berlin41821. 1 DMA

Einzelnummern oder einzelne Veilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeden.

atm na

USIAE: I

Fnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen A Gt j Gesez gegen die Kapitalfluht. I E Gese, betreffend Anmeldepflicht des zur Durchführung des Artikels 202 des Friedensvertrags beschlagnahmten Luftfahr-

zenggeräts. | L betreffend Beschlagnahme des auszuliefernden

Belanutmachung, 1 Luftfahrzeuggeräts. i: Gefanntmachung über Druckpapier. U A Verordnung zur Aenderung der Verordnung über .den Verkehr mit Süßigkeiten. ; 0 Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Ve- steuerung. des reichsfteuerfreien Einkommens durch die Ge- meinden. s : Bekanntmachung, * betreffend - Verbot . der Ausfuhr von, Waren des 5, Abschnitts des - Zolltarifs. : Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von Waren des 12. Ab- schnitts des Zolltarifs. i . Hefannimachungen, betreffend die Genehmigung der Herftollung.- von Mischfutterarten. T O A Preußen. 4 L Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. L L et g die Verleihung des Enteignung3rechts au dié Stadi Bonn. Yekanntmachung, betreffend den nang a Reinertrag der Reinickendorf-Liebenwalde-Groß Schönebeder Eisenbahn. O29 U i Handelsverdoie. L ; Ersie Beilage. / Bekanntmachung der - in der Woche vom 2. Dezember v. J. bis zum 1. Januar d. J. zu Wohlfahrtszwecken ‘genehmigten

öffentlichen Sämmlungen und Werbungen von Mitgliedern.

Amtliches.

Deutsches Nei.

Der Herr Reichspräsident hai das ständige Mitglied des Reihsversicherungsamts, Geheimen Regierungsrat Branchart, S O im Réeichsversicherungsamt ernannt und (|

Der Ministerialrat beim Reichsposiministerium, Geheime Postrat Kraiger, gz. Zk. in Köln, ist zum Präsidenten einer Vberpostdirektion ernannt. worden ; ( /

ferner sind zu Posträten ernannt : der Ohberpostkafsenrendaut, Rehnungsrat Zöbisch in Leipzig, der Oberpostkassenrendant Uhlemann in Frankfurt (Main), irekto1 in Dorimund, der Telegraphendireftor Mens mn Düsseldorf.

Der preußische Gerichigaf: sor Franz Krause ist zum Regierungsaamtmann im Versor- ngswesen ernannt worden,

AenezuÊt

„_ Jm Bereich des Reichsverkehrsministeriums, Zweigstelle Preußen-Hessen, sind verliehen planmäßige Stellen: :

für Mitglieder der -Eisenbahndirektionen und des Eifenbahn* Zentralamis: den Regierungs- und Bauräten. Claus in Franks surt (Main), Fatken in Königsberg (Pr.), Schmelzer und Wilhelm Neumann in Berlin; i f

für Vorstände der Cisenbahn-Betriebsämier: den Regi rungsbaumeistern des Eisenbahnbaufaches Borchert in Schweid- niß, Dr.-Jng. Schüß in Meseriz und: Rosien in Schwiebus sowie den Eisenbahninspekioren Maschke in Sn R

v

A ch in Frankenberg (Eder) und Robert Köhler sburg ; | s sür Vorstände der Eisenbahn-, Maschinen-, Werkstättei- usw. Aemter: den Regierungsbaumeistern des Mashinenboge jahs Erwin Rosenthal in Gleiwiß und Oberbeck ü Witten sowie den Eisenbahninspektoren Gräfe in Jena, Heydemann in Schneidemühl und Bück árt in Opladen; für Regierungsbaumeister: den. Regierurigsbaumeistern G Cisenbahnbaufahs Georg. Neumann in Beuthen (Oberschl. Seib in Trier und Frings in- Ahrweiler, den Regierungß- aumeistern des Eisenbahn- und Straßenbaufachs Karl Fröh- lih in Berlin, Gerteis in Frankfurt (Main) und Vogeler be Weißenfels sowie dem Regierungsbaumeister des Mafchinen- aufachs Dähnick, zurzeit in Berlin. ;

bish Verseßt sind: der Regierungsrat Dr. jur. Calmberg,

oer in Hannover, als Mitglied der i Lanz, und der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs eib, bisher in Saarbrücen, zur Eisenbahndirektion nah Trier.

Tre aa EV

der Postdirektor Hampe |

Elsenbahndirektion nach -

Gese gegen die Kapitalflucht. Vom 24. Dezember 1920.

Dex Reiciag, hai das folgende Geseh P das mit f

eich8rats hiermit verkündet wird:

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Wertpapiere und auf îin- oder ausländische Währung lautende Zahlungsmitiel dürfen uur dur Vermittlung von Banken nach dem Ausland versandt oder überbracht werden. i __ Weripapiere im Sinne dieses “Geseßzes sind au die unver- dinoliGen „LMatanesugen des. Reichs oder der. Länder, Zins- und Gewinnanteilscheine, Urkunden, durch welche die Beteiligung an einem Ünternehmen verbrieft ist, sowie Hypotheken-, Grund- \{uld- und Rentenschuldbriefe. ! Zahlungsmittel im - Sinne dieses Geseßes sind außer Geld- Sem Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schede N

Zustimmung des

und Wechsel. Als Banken im Sinne dieses Gesetzes gelien auch Schuld-

y buchverwaltungen, Sparkassen. sowie wetter alle Personen und | Unternehmungen, die ga ame Bank -vder Bankiergeschäfte

betreiben. Welche Tiere und Unternehmungen unter diese Vorschrift fallen, entscheidet . auf . Anfrage - der --Beteiligten der Reichsminister der En im Einvernehmett mit der Landes- jenige ode. Die cuf Gruñd des § 1 Abs. 3 des Gesetzes gegen

‘die Kapitalflucht vom 8. September 1919 (Reihs-Geseßbl. S. 1540)

getroffenen Entscheidungen gelten als. Entsheidungen im vor= stehenden Sinne. S 82,

Banken dürfen Aufträge von Perjonen, welche nicht gewerbr- |. Bank- oder Bankiergeschäfte betreiben (Nichtbankiers),

1. Werfpapiere nach dein Ausland versandt. oder überbracht,

mäßi wona fit” einen Ausländer in Verivahrung genommen. oder thm auf Stückekonto gutgeschrieben, i

28S

bracht oder tnommen, 3. Geldbeträge mittelbar oder unmittelbar in int- oder aus- ländisher Währung einem Ausland oder einem Ausländer im Fuland zur Ver- fügung gestellt (Auszahlungen, Aklreditive) oder gut- geschrieben

iverden sollen, nnr eber eine Er-

f(ärung nah, dem Muster der Anlage 1*), beim Versenden oder

UÜeberbringen von Wertpapieren oder Zahlungsmitteln in drei- facher, sonst in doppelter 2 usfertigung einreiht. Schuldbuchyer- waltungen ‘haben die Erklärung auch anzufordern vor der Aus- führung von Aufträgen, wonach Schuldbuchforderungen für. einen

ausführen, wenn der Auftrag

Ausländer begründet oder auf einen solchen. übertragen werden i

sollen. A Die Banken haben in allen Fällen eine Ausfertigung der Ev- färung binnen einer Woche an das für ihre Niederlassun

(Zweigniederlassung) zuständige Finanzamt weiterzu ben un die zweite Auskertiguic oder eine Abschrift derselben drei Fahre

lang aufzubewahren. Beim Versenden | oder AeE Meer von Wertpapieren oder Zahlungsmitteln ist die dritte Ausfertigung der Sendung beizufügen.

ous8geführt, sondern an eine andere Bank weiktergegeben, so ift die Erklärung bei der erstbeauftragicn Bank einzureichen, welche gemäß Abs. 2 Say 1 zu verfahren hat. j

Werden Wertpapiere oder See seitens der Bank im eigenen Namen nah dem Ausland versandt oder überbracht, so ist dex Sendung ein von der Bank untershriftlich vollzogener Dettel mit dem Vermerk? „Eigengeschäft“ beizusügen. Exfolat die Versendung oder Ueberbringung im Austrag einer andern Bank, so ist cin von der A Bank untershriftlich vollzogener Zéttel mit dem Vermerk „Austrag der Vank... M... der Sendung beizufügen. e

Liefern Banken ausländishe Wertpapiere im Juland an Personen aus, welche niht gewerbsmäßi Bank- oder Bankier- A betreiben L E A und nicht ihre Kunden (S 189 Abs. 3 der Reich3abga enordnung) sind, jo haben sie von den Empfängern cine ÉEmpfángsbescheinigung in zweifacher Aus- ferboun einzufordern und- eine Anssertigung an das für ihre , febantafitni (Zweigniederlassung) zuitändige inanzamt unver- üglih weiterzugeben. Geht die Empfangsbescheinigung bei der Bank nicht spätesiens innerhalb eines Monats seit Auslieferung der Wertpapiere ein, so ist die Bank verpflichtet, dem für hre Niederlassung (Zweigniederlassung) zuständigen Firianzamt über die Ausliefernug dex Wertpapiere Anzeige ‘zu machen. Die Empfangsbescheinigung oder die Anzeige müssen Namen und Wohnung des Empfängers sowie die Bezeichnung der Wert- papiere nah thren wesentlichen Unterscheidungsmerkmalen (Gattung, Nennwert, Stückzahl) enthalten. i

Etne Ausfertignng der Empfangsbescheinigung oder eine Ab- oriit der Anzeige ist von der Bank dret Fahre lang aufzu-

ewahren. Ed

Erhält eine Bank aus dem Ausland Wechsel, Schede, An- raa SURLUC h oder sonstige Urkunden zum Ca im Fnland, so hat sie -dieselben miï dem Vermerk „aus dem Aus- land“ in roter Farbe zu versehen.

#) Die Anlage ift Hiex nichk abgodrudckt.

. Bahlüngsmittel nah dem Ausland versandt oder über=. für einen Ausländer in Verwahrung ge=--

Fnländer oder Ausländer in.

Wird derx Anstrag von der eeasivalten Bank nicht felbst Þ

Eine Bank, welche 1. eine - der im Abs. 1 bezeichneten, auf sie abgegebenen oder bei thr zahlbar Es Urkunden zu Lasten eines inländischen Richtbankiers - einlöst oder , 2, auf . eine derartige Urkunde Zahlung in bar oder in j anderer Weife von einem E Nichtbankier erhält, l hat im Falle der Ziffer 1 von dem, zu bessen Lasten die Urkunde ¡ eInetost ist, ‘und: im Falle. der Ziffer 2 von dem, der auf dic f Urkunde gezohlt hat, cine Erklärung nach dem Muster der An- î lage 2*) in doppelter Ausfertigung einzufordern und cine Aus- zfertigung an das

fertigung für ihre Niederlassung (Zweigniederlassung) tguständige Finanzamt unverzüglich weiterzugeben.

¿ Geht die Erklärung bei der Bank nicht E innerhalb feines Monats seit Einlösung oder Zahlung ein, so ist die Ban? verpflichtet, dem - für - ihre Niederlassung (Zweigniedeckassung). zu- ständigen Finanzamt über die Einlösung oder den Zahlungs=- empfang unter Angabe des Betrags sowie des Namens und der Wohnung ‘des Kunden (Ziffer 1) oder des Zahlenden (Ziffer 2) Anzeige zu machen. i * Ausländer im- Sinne dieses Gesehes find Personen, die im Ausland ihren Wohnsiz odex dauernden Aufenthalt haben, und Unternehmungen, soweit sie im Ausland ihren Siß haben. Bet Unternehmungen ist maßgebend, ob vie Haupt- oder Ziveignicder- Tassung,: deren Betrieb im einzelnen Falle in Frage steht, im Aus- land ltegt.

; 86

Die vorstehenden Vorschriften finden keine Anwendung 1. anf den Geschäftsverkchr der Reichs- und Staatz behörden, ausgenommen..die. Schuldbuchverwaltungen, 2. auf den Postanweisungs-; Postscheck-, - Postnachnahme- und Post&äufträgsverkchx, 3. auf die Ausführung von Aufträgen eines Auskländers, . dic auf. hrieslihem oder telegraphishem Wege bei der Bank aus dem Ausland “cingegangen sind; bei Ver- ‘sendungen hat die Bank-der Sendung einen von ihr unter- shriftlih vollzogenen Zettel mit dem Vermerk „Auslands- auftrag“ beizufügen,

4. auf die. Versendung von Zahlungsmitteln sowie auf Gutschriften (Auszahinngen, Akkreditive) zugunsten ciner und derjelben im Ausland ansässigen Person oder Firma, wenn der Gegenstand des Geschäfts im Einzeisälle den Beixag von 3009 F oder den uach dem Tagestuxrse zu be- rechnenden Wert dieses Betrags in ausländijcher Währung nicht übersteigt.

Auf Aufträge zu wiederkehrenden Leistungen in be-

“stimmten Zeitabschniiten und auf solche Fälle, in denen nach den Uniständen angenommen werden nuß, daß durch Teilung unter Mißbrauch der Freigrenze größere Beträge nah dem- Ausland vershoben werden sollen, findet dice Ausnahmevorschrist keine Anwendung,

h . auf die persönlihe Mitnahme von Zahlungsmitteln nah

y dem Ausland in Beträgen von höchstens 2000 F oder

t dem nach dem Tagesknurje zu berehnenden Werte des Be-

Währung

I

Gr

trags în ausländischer innerhalb cines Kalendermonats,

6. wenn Wertpapiexce uur zum Bezuge von Hius- oder Ge- winnanteilscheinen, zum Austausch oder zur Abstempelung bei Konversionen oder - ähnlichen Anlässen oder nur zuv Ausübung von Stimm- und Bezugsrechten nach dent Ausland versandt oder überbracht werden.

: Die Finanzämier sind ermähtigt, den in Zissec 5 festgeseßten Höcstbetrag auf Antrag zu erhöhen. Der Reichsminister der Finanzen kann weitere Ausnahmen

' ulassen.

8 T7. Ale Geschäfte, Verabredungen und sonstigen Handlungen, die dazu bestimmt sind, die durch die vorstohenden Vorschrifiem bes zweckte Kenntnis der Steuerbehörde über das Verbringen von Ver- môgenswerten in das Ausland zu verhindern, sind verboten.

8 8. j Einer im Ausland ansässigen Person oder Firma darf cin auf Reichswährung lautender Geldkredit nur mit Einwilligung | dex Reichsbank eingeräumt werden. Der Einwilligung unter- liegt nit die Verlängerung bereits vor dem Fnkrafttreten der zweiten Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht | vom 14. Januar 1920 (Reichs-Gesetbl. S. 50) efngeräumter " Kredite. Der Reichsminister der Finanzen kann Erleirhterungen

gewähren. g

h Bis zum 31. Dezember 1924 dürfen Depot- und Depositen- geschäfte (§8 10 und 11) geshäftsmäßig nur von solchen Banken ' betrieben werden, die der Anzeigepflicht nah § 76 des Reichsstempel- geseßes vom 8. Zuli 1913 (Retchs-Geseybl. S. 639) in der Fassung vom 26. Juli 1918 (Reichs-Geschbl. S. 799) unterliegen und dieser Anzeigepflicht ‘am 12. September 1919, dem Tage des Fnkraft- tretens des Gesetzes gegen die Kapitalsluht vom 8. September 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1540), genügt haben.

Der Reichsminister der Finanzen kann den Depot- und Depositengeshäften solche Geschäfte aleidstellen, die wirt\s{haftlih dieselben Zwecke verfolgen. Die Geschufte sind im einzelnen zu bezeichnen. 4 j j Î

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Stellen können im Einvernehmen mit dem Reich3minister der

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Finanzen Ausnahmen ‘für öffentliche Sparkassen, für niera

*) Die Anklage ist hier nicht abgedruckt.