1921 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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vorshläge bei der vom Staatskommissar (Oberpräsidenten) bezeih- neten Stelle bis zu cinem bestimmten Zeitpunkt einzureichen,

8& 3,

(1) Für jedes Mitglied des Staatsrats wird im gleihen Wahl- gang ein Stellvertreter gewählt. i

(2) Stellvertreter des an erster (zweiter, dritter usw.) Stelle ge- wählten Mitglieds is der den gewählten Mitgliedern an erster (zweiter, dritter usw.) Stelle auf demselben Wahlvorschkage folgende Bewerber. 8 :

(3) - Bei vorübergehender Behinderung des Mitglieds is der Stellvertreter zur Teilnahme an den Verhandlungen des Staatsrats auch ohne besondere Einladung berufen. i ;

(4) Sgeidet cin Mitglied dauernd aus, so tritt an seine Stelle fein Stellvertreter und- an dessen Stelle derjenige Ersaßmann, der inter dein an leßter Stelle zum Stellvertreter Gewählten als nächster auf dem Wahlvorschlage steht.

(5) Das Ausscheiden eines Mitglieds wird durch Beschluß des Staatsrats festgestellt. In dem Beschlusse wird gleichzeitig festgestellt, wer als Mitglied und als Stellvertreter nahrückt. Gegen den Be- \Gluß steht jedem Mitgliede des Staatsrats sowie demjenigen, dessen Ausscheiden durh den Befchluß festgestellt ift, binnen zweier Wochen die Klage bcim Oberverwaltungsgerichte zu. Der Beschluß wird erst mit der Rechtskraft wirksam. : : :

(6) Bis zum Beginne der Sitzung des Staatsrats, in der über das Ausscheiden eines Mitglieds Beschluß gefaßt werden soll, kann der Vertrauensmann 5) an Stelle des nad dem Wahlvorschlag an erster Stelle zum Nachrücken bestimmten Ersatmanns (Abs. 4) einen der anderen auf demselben Wahlvorsclage benannten Bewerber für die freigewordene Stelle als Stellvertreter bezeichnen.

(7) Dem endgültigen Ausscheiden eines Mitglieds steht der Fall der Ablehnung der Wahl gleich.

Fn den Waklvorshlägen sind die Bewerber nah Zu- und Vor- namen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung in erkennbarer Neibenfolge aufzuführen. j

J 9

(1) Die Wahlvorshläge müssen von mindestens drei Mitgliedern des Wahlköryers unterzeichnet sein. Der erste Unterzeichner gilt als Vertrauensmann, wenn nicht ein anderer als solcher bezeichnet ist. Der Vertrauensmann .ist zur. Aenderung und Nücknahme des Wahl- vors{lags befugt. / J

9) Mit ‘den Wahlvors{lägen is die Erklärung der Bewerber einzureichen, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahl- vorschlag zustimmen. |

&6... : Der Name des ersten Bewerbers auf jedem Wahlvors(ßkage dient als Bezeichnung des ganzen Wahlvorschlags.

& 7, Eine Verbindung von Wahlvorschlägen findet nit ftatt.

8.8. :

Die Wakhlvors{Gläge mit den im § 5 Abs. 2 genannten Er- fsärungen müssen spätestens vierundzwanzig Stunden vor der fest- geseßten Wahlzeit bei dem Staatskommissar (Oberpräsidenten) oder der von ihm bezeichneten Stelle eingegangen sein. Später cingehende MWahlvors{läge dürfen nicht berücksichtigt werden.

8 9, , Den Wakhlvorstand bilden der Vorsitzende und zwei von ihm als Beisitzer zu benennende Mitglieder / des Wahlkörpers. Der Vor- sßende. bestellt cinen der Beisißer zum Schriftführer.

8 10.

(1) Vor Beginn der Wahl prüft der Wahlvorstand die Wahl- vorschläge; er veranlaßt pons die Vertrauensmänner / zur Be- seitigung von Mängeln, insbesondere zur Erseßung von Bewerbern, gegey deren Wählbarkeit Bedenken vorliegen.

Fo) Bewerber find zu streichen :

1, wenn fie nicht wählbar find; ;

2, wenn ihre. Persönlichkeit nicht einwandfrei feststeht;

3. wenn sie in verschiedenen Wablvorschlägen benannt sind und ch nicht rechtzeitig für einen bestimmten Wahlvorschlag er- flären, nahdem der Vorsitzende den Vertrauensmann ‘darauf aufmerksam gemacht hat; i A |

4, wenn die nah § 5 Abs. 2 erforderlichen Erklärungen

fehlen. i

(3) Nah Abschluß der Prüfung entscheidet der Wahlvorstand

über die Zulaffung der “Wahlvorschläge. Aenderungen, insbesondere

A reicluabint von Wahlvorschlägen, find hiernah niht mehr zulässig.

8 11. Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung des Wahlkörpers ohne Ausfprache statt. 6 i Der Borsißende gibt bei Beginn der Wahl die eingereidten Wahlvorshläge unter Hervorhebung ihrer Bezeichnung 6) bekannt und teilt mit, ob sie von dem Wahlvorstande GeIAER nd.

8 13, (1) Gewähblt wird mit verdeckten Stimmzetteln. (2) Die Wähler werden in der Buchftabenfolge aufgerufen. Jeder auer Wähler legt den Stimmzettel zusammengefaltet in die ablurne. :

8 14. Der Scriftfüßrer vermerlt die Stimmabgabe jedes Wählers nebst dessen Namen in der Liste.

15. __ Ieder Wähler kann stimmen, bis der Vorsitzende die Wakÿk für geschlossen erklärt hat. ¿46

Ungültig sind Stimmzettel, die

1. mit einem Kennzeichen verschen find, i;

2. keinen Namen oder feine Angabe enthalten, aus ‘der die Bezeichnung des Wahlvorschlags oder die Person mindestens cines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist.

3. eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten,

4. die Bezeichnung verschiedener Wahlvorshläge oder Namen aus verschiedenen Wahlvorschlägen enthalten,

5. aus\{licklih auf Personen lauten, die in den zugelassenen Wahlvorschlägen 12) nit aufgeführt find.

8 17. Vekber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahl- vorsicind. Ungültige Stimmzettel werden als nit abgegeben be- tradtet. n

__ Zweck8s Verteilung der Mitglieder des Staatsrats und ihrer Stellvertreter auf die Wahlvorshläge wird die Summe der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, bis von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert werden können, wie Mitglicder zu wählen sind. Von In Wahlvorschlag find so viele Mitglieder und Stellvertreter g lt, wie auf thn Höchstzahlen entfallen. Wenn die an leßter Stelle stehende Höchstzahl auf mehrere Wabhlvorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das vom Vorsißenden zn ziehende Los,

§ 19.

Der Vorsitzende verkündet das vom Wahlvorstande festgestellte Ergebnis der Wah! unter Angabe der Zahl der auf die einzelnen Wahlyorshläge en!fallenen gültigen Stimmen sowie die Namen der Gewählten.

§ 20.

Veber die Wahlhandlung (88 9 bis 19) ist eine Niederschrift auf- zunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben werden foll. 8 91

__ Der Vorsitzende hat die Gewählten, soweit sie anwesend find, mündli, andernfalls s{riftlich von der auf sie gefallenen Walbl sofort p benachrichtigen und sie aufzufordern, sich im Falle der Anwesenheit .

der Nachricht über die Annahme der Wahk zu erklären. Schweigen

oder Annahme unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. íIn diesem Falle

wird. nah § 3 Abs. 4 und 6 verfahren iz 8 22.

Der Vorsitzende hat die gesamten Verhandlungen über die Wabl und über die Ermittlung des Wahlergebnisses unverzüglih dem Minister des Innern zur Vorlage an den Staatsrat einzureichen.

S 23. j

(1) Auf einstimmigen Bes{luß des Wahlkörvers kann an Stelle der Einreihung von Wahlvorsßlägen und der Wahl mit verdeckten Stimmzetteln nach folgendem vereinfachtem Verfahren gewählt werden.

(2) Die Nichtungen oder Gruppen des Wahlkörpers vercinbären die Verteilung der auf den Wahlkörper entfallenden Siye im Staats rat untereinander. Sie überreihen dem Vorsitzenden die Namen der von ihnen zu benennenden Mitglieder und Stellvertreter fowie der für den Fall des Ausscheidens oder Nachrückens eines Stellvertreters berufenen Ersatzmänner 3 Abs. 4 und 6) unter Angabe von Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung nebst den im § 5 Abs. 2 vor- geschriebenen Erklärungen. Sie benennen ferner die zur Abgabe von Erklärungen aemäß § 3 Abf. 6 bevollmächtigten Vertrauensmänner.

fest und veranlaßt erforderlichenfalls ihre Ersezung. Die Wahl der Vorgeschlagenen erfolgt sodann nach Bekanntgabe der Vorschläge dur den Vorsitzenden durch Zuruf.

S 214.

(1) Das Ergebnis der ablen ist 6ffffentlih bekanntzumaÆen.

2) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jedès Mitglied des Wakhlkörpers binnen zweier Wochen nah der Bekanntmachung Ein- spruch beim Vorsitzenden erheben. Ueber den Einfpruch beschließt der Staatsrat. Auch im übrigen prüft der Staatsrat die Gültigkeit der Wahlen pon Amts wegen. Gegen den Beschluß des Staatsrats steht dem, der den Einspruch erhoben hat, und dem, dessen Wahl für un- gültig erklärt ift, binnen zweier Wochen die Klage beim Oberver- waltungsgeriht zu. Die Klage hat im Falle der Ungültigkeits- erklärung einer Wahl anfs{hiebende Wirkung:

(3) Wird die Ungültigkeitsecklärung im Verwaltungsf\treitver- fahren bestätigt, so gelten, wenn nach den Grundsäßen der Ver- hältniswahl Ferne worden war, folgende Bestimmungen:

1. Ist die ganze Wahl oder cin ganzer Wahlvors{lag für

ungültig erklärt worden, so findet bei der nälhsten Tagung des Wahlkörpers eine Nachwahl statt. i 2, Ist die Wahl nur eines oder einzelner Mitglieder des Staatsrats unter Aufrechterhaltung der Wahl der übrigen in demselben Wablgang Gewählten für ungültig erklärt worden, fo gilt § 3 Ab}. 4 und 6. S 25. _ (l) Auf die Wahl des Vertreters der HohenzollernsGen Lande finden die §8 2 Abs. 4; 3 Abs. 2, 4, 6; 4 bis 8; 10; 12; 13; 16; 18; 19; 23 keine Anwendung.

(2) Gewählt wird dur Zuruf, wenn G kein Widerspruch dagegen crhebt.

(3) Wird Widerspruch erhoben, so wird mit verdeckten Stimm- zetteln gewählt.

(4) Der Stimmzettel muß die Bewerber nach Zu- und Vor- namen, Stand. oder Beruf, Wohnort und Wohnung genau bezeichnen und erkennen lassen, wer als Mitglied des Staatsrats und wer als Stellvertreter benannt wird.

(5) Ungültig sind Stimmzettel, die

a) mit einem Kennzeichen verschen sind,

b) feinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Person des Mitglieds des Staatsrats und. des Stellver- treters unzweifelhaft zu erkennen ift,

A die Namen niht wählbarer Personen enthalten,

4) eine Verwahrung oder cinen Vorbehalt enthalten. : __ (6) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ergibt sich beim ersten Wablgang keine folde Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl

werbern “ges{chritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet - das vom : Vorsißenden zu ziehende Los.

Ergebnis der Wahl unter Angabe dès Natmens des gewählten Mit- glieds des Staatsrats und setnes Stellvertreters fowie im Falle der Wahl durch Stimmzettel der Zahl der auf dic einzelnen Bewerber A gen Lenden r : le vorstehenden Bestimmungen gelten au für die Nach: wahl, wenn eine Wahl für ungültig erklärt worden ist 24). V 8 96.

Scheidet der Vertreter der Hohenzollernschen Lande dauernd aus dem Staatsrat aus, so tritt an seine Stelle sein Stellvertreter. Das Amt des Stellvertreters wird alsdann im Wege der Nachwaßl gemäß S 25 neu beseßt.

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& Die Kosten der Wahken fallen den Provinzialverbänden (der Stadt Berlin, dem Landeskommunalverband Hohenzollern) sowie in der Grenzmark Posen-Westpreußen den beiden beteiligten Provinziak- verbänden nah dem Maßstabe der Einwohnerzahl zur Last.

E § 28.

Für die erste Wahl der Vertreter der Grenzmark Posen- Westpreußen wird ein Wahlkörper von dreißig Mitgliedern gebildet, der in unmittelbarer, geheimer, gleicher Wahl nah den für die Wahlen zu den S Mover 100 geltenden Bestimmungen von der Be- völkerung des Regierungsbezirks Schneidemühl gewählt wird.

8 99. Für Berlin und die Hobenzollerns{hen Lande wird der Zeitpunkt der ersten Wahl dur das Staatsministerium festgeseßt. DeUN

8 30. Der Minister des Innern erläßt dice zur Ausfü i Gesetzes erforderlichen Vorschriften. P : e

8 31. Das Gesetz tritt mit dem Tage feiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1920.

Die Preußische Staatsregi ¡ Braun. FisSbec. Haenisc am Zehnhoff. Deser.

Stegerwald, Severing. Lüdemann.

Geseg zur Ergänzung des Gesetzes über die Landwirtschaft 3- Tfammern vom 30. Juni 1894 (Geseßsamml. S. 126).

Vom 16. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesver ammlun at folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit ia wird: 89

‘Einziger Paragraph. ;

Die Neuwahlen für die dur Beschluß des Staatsminisleriums vom 26. April 1920 (Geseßsamml. S. 283) aufgelösten Landwirt- schaftskammern der Provinzen Westpreußen und Posen können bis nah dem Inkrafttreten des in Vorbereitung befindlichen neuen Land- wirtschaftskammergeseßes ausgeseßt werden. Vis dabin behalten die auf Grund des § 22 Ab}. 2 des Geseges vom 30, Juni 1894 (Geseßsamml. S. 126) getroffenen Anordnungen über die zwischen- eitlihe Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der aufgelösten Landwirtschaftskammern ihre Gültigkeit.

Berlin, den 16. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. Haenish. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

ofort, im Falle der Abwesenheit binnen einer Woche nah Zustellung

(3) Der Wahlvorstand stellt die Wählbarkeit der Vorgeschlagerien.

|Bergmeistern. ernannt worden.

zwischen. den beiden als Mitglieder (SteUvertreter) benannten Be- -

7) Der Borsißende verkündet das vom Wahlvorstand festgestellte -

und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innelt a waltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Peine Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und

hielten heute eine Sißgung. : :

Briand den deuischen Botschafter in Paris Mayer u und mit ihm die Frage dèr Beziehungen Frankre!

Verordnung goishafter hat bei dieser Gelegenheit, dem „Wolsfschen Tele-

j t i ; : üro“ zufolge, ausgeführt, daß Deutschland bisher immer der Penig en Ea I Bend gur Ergänzun, pet gehalten habe, daß seine Gejamtschuld festgeseßt werden A aniterung “dos Bür L ben  r rdnung zu ‘e. enn man eine Lösung nur für etwa fünf Jahre treffe,

16 R ss 1899 Gesezsam! i eBbuds yyy n dies insofern mißlih, als das deutsche Volk dann noch « MNOvEmoe (Ge]e n.1. S. 569), M fein Ende absehe und fürchten würde, um so mehr zahlen zu

Vom 29. Dezember 1920, e

Der Justizminister kann die Zuständigkeit zur Erteily

je. mehr es. arbeite. Troßdem habe die deuishe Re- müsjet) h auf Wunsch derx Gegenseiie unter gewissen Vor- der Befreiung von der Vorschrift, daß cine Che nidt g gegangen werden darf zwischen einem. wegen Ehehry N

gierung 1 schiedenen Ehegatien und demjenigen, mit welche der geschieh h J

qussezungen, die in Brüssel zur Kenntnis der Alliierten ge- Ehegaite den Ehebruch begangen hat, wenn dieser Ehehry

{ worden find, bereit erklärt, über eine Lösung des dem Scheidungsurteile als Grund der Scheidung fesigeel j

vgblems zunächst nur auf eine Reihe von Jahren zu ver- (§8 1312, 1322 des Bürgerlichen Geseßbuches), den gericht3präsidenten übertragen.

eln. Der Botschafter bêtonte, daß Deutschland nach seiner ant nicht imstande sein werde, in den nächsten Jahren auscließlich der Kohlenlieferungen mehr als einen Teil der Berlin, den 29. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff,

n uns verlangten Summe und anders als in natura zu seiten. Der Ministerpräsident Briand gab darauf seiner Oeser. - Stegerwald. Severing. “Lüdemann,

besu Ausdruck, in der Reparationssrage bald eine Ver- Erlaß

igung zu finden. der Minister für Handel und Gewerbe, für Lanz

qus der deutschen Antwort auf die den deutschen Sach- nrftändigen in Brüssel von der Entente vorgelegten Fragen qicd weiter folgendes befanntgegeben:

u der Frage 26, in welGem Maße die anormalen Wied er- B llungskosten zum Defizit der Eisenbahnen

Arbeiten und des Junern, betreffend Anwendun bige u des vereinsahten Enteignungsverfahrens hei En Gu der Frage 27 wurde cine Aufstellung des rollenden eignungen durch das Rheinische ElektrizitätaneMgnterials in bezug auf im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in ¿Wi den Iabren 1919 und.1913 gewünscht. In der Antwort wird

Vom 5. Januar 1921. : ter Fahrzeugbestand angegeben für 1. April 1913 an Lokomotiven auf

E : A 59 596, für 1. April 1919 auf 36 500, für 1. Oftober 1920 auf 30 000. Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend än yy

In Personen- und Gepäcfwagen werden für die drei Termine einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 191 angegeben 85 000 bezw. 81000 bezw. 60000, an Güterwagen (Gejseßzsamml!. S. Gef in der Fassung der Verordnung d

660 B91 M s 600 ag A N ggr e e A der E = e 4 N of eoirfti ahrzeuge für die drei Stichtage wir 15. August 1918 (Gesesfamml. S. 144) und des Gesetzes uf ‘l folgt angegeben: Lokomotiven 5125 benw. 11500 bezw. 11 315, A September 1920; (Geseßzsamrmal. S. 437) wird bestimy Yersonen- und Geypäckwagen 5000 bezw. 10 §00 bezw. 9000, Güter- daß das vereinfachte Enteignungsverfahren - nah den Yy en 22 500 bezw. 60 500 bezw. 75 000. Die betreffenden Zahleu schriften dieser Verordnung beim: Vau eines zweiten Krafte bei der Braunkohlengrube Fortuna im Kreise Bergheim a. d,

fie die betriebsfähigen Fahrzeuge sind: Lokomotiven 24 771 bezw. ; 000 bezw. 18 685, Personen- und Gepäckwagen 80 000 bezw. 70200 Anwendung findet, nachdem dem Rheinischen Elektrizitätsws im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in Köln, das E;

lew. b1 000, Güterwagen 638 451 bezw. 679 100 bezw. 471 800. Hierzu e e tes Me E L N die sid auf den ; n Ne ; T S ¡, April 9 beziehen, enthalten noch diejenigen Fahrzeuge, E A durch den Erlaß vom heutigen Dage verlie im Verlauf des Jahres 1919 an die Entente oder anderweitig B abgegeben oder dur den Krieg in Verlust geraten find. Die Zahlen, Berlin, den 5. Januar 1921 die ih auf den 1. Oktober 1920 beziehen, enthalten nit die Anzahl Der Minister für Handel Der Minister für Landwirt, de Fahrzeuge, welche nodh für ‘die abgetretenen Gebiete, außer den und Gerwerbe. Domänen und Forsien. M ils dorthin abgegebenen, außerdem etwa abzugeben sind. R. A.: von Meyeren. X. A.: Abit, eiter werden in" der Antwort die Gründe für die jet sehr große

Der Minister der öffentlihen Der Minister des Junern,

Arbeiten. J. A.: Stôölzel, J. A.: Krohne. N

Nhl der auébesserungsbedürftigen Fahrzeuge und die Wirkungen des uringen Bestands betriebsfähiger Fahrzeuge auf den Eisenbahnbetrieb eingehend dargelegt.

—— losigkeit in Deutschland, wird unter anderem ausgeführt: Die Érwerbslosigkeit in Deutschland war nach Abschluß des Waffen- fiillitandes außerordentli hoh, ging vom Februar 1919 ab bis ‘Infang Juni 1920 aber ständig zurü. Von ‘da an bis zum Herbst 19290 hat sie zugenommen, um nach einer etwa dréi Monate an- ‘faltenden Senkung neuerdings wieder zu steigen. Die deutsche Erwerbs- losigkéit mit derjenigen anderer Länder zu vergleichen, ift C \hwierig, weil die Grundlagen der Statistik in den einzelnen Ländern durchaus verschieden sind. In Deutschland werden ftatistis{ch -diglih diejenigen Erwerbslosen festgestellt, die “auf Grund der Neichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge o erhalten. Die Zahl der. unterstüßten Erwerbslosen in Deutschland, die fi in den lezten Monaten um die Ziffer von 400 000 bewegt ‘hat, stellt tur einen Ausschnitt aus“ der Zahl der Erwerbslosen überhaupt dar, ‘die ah übereinstimmender Schäßung der Sachverständigen mindestens doppelt so hoh angenommen werden muß. Neben “dieser völligen Crwetbslosigkeit besteht, und zwar- in unzweifelhaft noch größeren Umfange, eine teilweise, die sogenannte „Kurzarbeit“. Die Zahl der „Kurzarbeiter“ in Deutschland läßt sich statistish schr schwer erfassen, da sie fortwährendem Wechsel unterworfen ist, fie beträgt aber _nach ibereinstimmenden Schäßungen zurzeit eiwa zwei Millionen. Ohne

Ministerium für Handel und.Gewerhe,

Die Bergassessoren Heyer / bei der Badeveriwaltung | Oeynhausen und Versó ‘bei dem Bergrevier Aachen sind j

Ministerium des Fnnern, des Stáatsministériums, betreffend Fes ebung h Wahltags für. die Wahlen zu den Provinziallaty tagen "ünd zu den-Kreistagen.“

Vom 8. Jamiar 1921. ; Auf Grund der §8 l ‘und 21 Abs. 2 des Gesehes, h

treffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu d Kreistagen, vom 3. Dezember 1920 (Geseßsamml. 1921 S.1 wird bestimmt, daß die Wahlen zu: den Provinziallandtaget, ÿ den Komniunallandtagen dex Bezirlksverbände Casjel und Wit baden und zu den Kreistagen sowie zu dem Wahlkörper dd Grenzmarl! Posen-Westpreußen 28 des Gesezes über d Wahlen zum Staatsrat vom 16. Dezember 1920) am Soi tag, den 20. Februar 1921, stattzufinden haben.

Berlin, den 8. Januar 1921.

losen weiter um mindestens eine Million anwachsen.

Auf die Frage nach der vergleihsweisen Zusammenseßung der gesamten deutschen j während des Jahres 1920, des Jahres 1919 und im Durchschnitt der drei letzten Jahre vor dem Kriege wurde geantwortet: In 1000 Tonnen betrug die Einfuhr im Durchschnitt der Jahre 1911/13 : C 10689, die Ausfuhr 66 155, im Jahre 1919 die Einfuhr 9924, die

Naméts des Staatsriinisteriums, Ausfuhr 12 085, im ersten“ Halbjahr 1920 die Einfuhr 8408, die Dex Minister des Innern. Auéfuhr 13018, Die Werte stellen sich in Millionen Mark Severing. hi der Eirfuhr im Dur(schnitt der Jahre 1911/13 auf

i i A p u M E auf S A n

R v 29 E j „MINTe ei der Einfuhr auf Papiermark §2651 und Gold-

Ministerium für Wiss enschaft, Kunst mark 6802, bei der Ausfuhr auf Papiermark 9974 und Gold- und Volksbildung. vel A im ersten Halbjahr 1920 auf Papiermark 60 000 und Gold- - . o , 20 Md i i zu H f Jur Namen des Preußischen Staatsministeriums if d 1770. Serbs E u E A A D L Wahl des Studienrats Billen an dem städtischen GymnaslW 5 Payi i G 14,5 Papier- S ete a LELOEN) piermark und im Jahre 1920 1 Goldmark glei 14,5 Papier und Realgymnasium in Köln zum Direktor des Gymnasun M war gerednet. Für das erste Halbjahr 1920 ergibt fich ein Passiv- in Boppard bestätigt worden. M saldo der deutshen Handelsbilanz von rund 35 Milliarden Papier- Die Wahl des - Studienrats Haenicke am sldi) F nark oder rund 6 piermc l 1 Lyzeum in Haspe zum Direktor dieser Anstalt ist namens d elenden Ae vA On, n E y e h S i Staataministeriumi 2: ndere die Angaben über die Einfuhr in der Hauptsache au Preußischen Staatsministeriums bestätigt worden, Goabungen beruhen, und daß ferner eine weitere Fehlérquelle für die Cinfu \rstatistik die fehlenden Anmeldungen bilden. Namentlich trifft dies für das Jahr 1919 zu, da keine der Zollstellen an der Grenze

/ gegen Elsaß-Lothringen und das Saargebiet vorhanden waren,

Bekanntmachung. j Der Witfrau Maria Pilz in Neinerz hiesigen

. : I r vont c : h y U E 97. September n S s n T oe L W R Ri Vie bereits der E mitgeteilt ist, hatte das

Handels mit Gegenstände es täglichen Bedarfs Ygausgleihsamt Anfang Dezember 1920 die Dts 8 sbesondec T a Ra hr O u N ttermittelM vezahlung der deutshen Debetsalden im „Aus- aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, gea flei sverfahren mit Rücksicht auf die shweren Gefahren, und Leuchtstoffen, auf Grund des § 2 Absay 2 der Bu die dem deulschen Wirtschaftsleben aus. der fortgesezten ratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 00) d farken Jnanspruchnahme des Devisenmarktes für diese Verfügung vom heutigen Tage gestatte t. Zahlungen drohten, einstweilen eingestellt. Auf Einladung Glagz, den 27. Dezember 1920, r gegnerischen Regierungen haben nun im Anschluß an Der Landrat. Dr. Peucker. die Brüsseler Sachverständigenkonferenz in der Zeit vom 9. bis

s. Januar d. J, in Paris Verhandlungen zwischen den

r e a ICITR E R Leitern der gegnerishen Ausgleihsämter und deut-

Nichtamtliches. Deutsches Neich. Die vereinigien Ausschüsse des Neichsrats für Gaush

eaen enm

weilige, für Deutschland erträglichere AN es des Schulden- Vere verfahrens stattgefunden. De diese erhandlungen wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro Mitteilt, von gegnerisher Seite zunächst davon abhängig fingdh daß deutscherseits eine Nachzahlung der rück-

ir Seewed

lhen Passivsaldo gegenüber England den Aktivsaldo, der sich

unsten Deuischlands ergeben hatte, zu verrehnen. Um den ga jur eine den beutschen Jnterejsen förderlihe Regelung des Wlnftigen Verfahrens i;

Ministerpräsids esud s 1

Vorgestern abend hat der französische

Deutschland und die der Repagration esprochen. U

träge bezahlt.

179 2-8 N . j L Mo v o D j h Ute wirtshaft, Domänen und Forsten, der ofentlihe M rgen haben, werden diese auf ‘insgesamt 12,9 Milliarden Mark

Menge und Beschaffenheit im Vergleich -

Jn der Antwort auf die Frage 34, beireffend die Arbeits- |

die angeordnete Arbeits\treckung würde also die Zahl der Erwerbs-.

Einfuhr und Ausfuhr

illiarden Papiermark im Monatsdurchschnitt.'

hen, unter der Führung des Direktors der Deutschen Bank. von Stauß stehenden Sachverständigen über eine ander-

Eintritt in diese

ündigen Beiträge erfolgte, wobei sih der Vertreter Englands éreit erklärte, auf den für November 1920 entstandenen deut-

interdessen aus der Dezemberabrechnung mit England zu-

rei zu machen, hat die deutsche Re-' erung unter diesen Umständen die als rücksiändig geforderten

Im Verlauf der Verhandlungen stellte ih auf beiden Seiten das Bedürfnis heraus, das von den beteiligten Aus- leihsämtern vorgelegte Zahlenmaterial, das als Unterlage sür eine Schäßung des Gesamtbeirags der am Ausgleichs- verfahren teilnehmenden deutschen Forderungen und Schulden gegenüber den gegnerischen Ländern dienen soll, einer erneuten Prüfung zu unterziehen, sowie weitere Instruktionen von den beteiligien Regierungen einzuholen. Die Verhandlungen fourden daher zu diesem Zwecke unterbrochen; ihre Wiederaufnahme wird vorausfichtlich um den 25. Januar d. J. in Brüssel erfolgen.

Der Reichsregierung sind aus allen Teilen des Reichs von den verschiedensten Behörden, Körperschaften, Vereinigungen und Gemeindevertretungen Protesterklärungen gegen die Ablieferung von Milchkühen un tragenden Tieren an die Entente in so großer Zahl zugegangen, daß eine Einzelbeantworiung unmöglich ist. Wie „Wolffs Tele-

| graphenbüro“ mitteilt,- geben alle Erklärungen übereinstimmend

ihrer ungeheuren Sorge und Befürhtung Ausdruck, die im ganzen deutschen Volk einstimmig gehegt wird, gegenüber den seitens der Entente angemeldeten hohen Forderungen auf Ab- lieferung von Tieren. Ganz besonders werden die großen Gefahren hervorgehoben, die für die Gesundheit des Volkes aus der Ablieferung von Milchkühen und iragenden Tieren entstehen werden. Die Reichsregierung teilt durchaus die in den Erklärungen niedergelegte Auffassung; sie hält es für ihre höchste PNflicht, alles zu tun, um das deutsche Volk vor den drohenden Gefahren zu bewahren.

In den Verhandlungen, die in Paris vor der Reparations-

A über diese Vichablieferungen stattgefunden haben, ‘hat die

deutshe Regierung durch eine Fachkommission, der namhafte Sachverständige auf dem Gebiete der Land- wirtschaft, Volkswirtschaft und Volksgesundheitspflege an- gehörten, in nachdrückliher Weise in mehrtägigen Verhand- lungen die deutschen Juteressen vertreten. Wenn die deutsche Regierung am Ende der sachlichen Verhanbiungen sih hat entschließen müssen, einem vorläufigen, deè Oeffentlichkeit mitgeteilten Abkommen zuzustimmen, das die endgültige Entscheidung über die Frage zeitlich zurücstellt, so war sie dabei von der Ueberzeugung geleitet, daf n“ch Lage der Ver- hältnisse ein günstigeres Ergebnis derzeit sgeschlossen sei. Das vorläufige Abkommen - verlangt von vem deutschen Volke shwere Opfer. Es liegt im allgemeinen Juteresse der Nation, den ehrlichen Versuch zu machen, das Opfer zu bringen.

Pes d ERI

Zwischen Bevollmächtigten der deutschen und der polnischen Regierung haben in diesen Tagen in Berlin Verhandlungen über einen Ergänzungsvertrag zum deutsch-pol- nischen Amnestievertrag vom 1. Oftober 1919 statt- gefunden. Jn den Verhandlungen wurde laut Meldung des „Wolfishen Telegraphenbüros“ Uebereinstimmung in der beiderseitigen Auffassung erzielt, so daß der endgültige Abschluß des Vertrags in allernächster Zeit erfolgen wird.

f a E

Wie amilicherseits durch „Wolffs Telegraphenblüro“ mit- geteilt wird, find. vorgestern sieben Führer der kommunisti- schen illegalen Kampforganisation in West-Deutsch- land festgenommen worden, unter ihnen der wegen seiner fommunistischen.. aufheßzenden. Tätigkeit bekannie Bergmann Schröer. Bei den -Durhsuhungen wurde reiches Material über die Bildung einer Roten Armee in West-Deutsc- land gefunden. Die Organisation baute sich in Bezirks-, Unter- bezirks: und Ortsstäbenuntereiner Oberleitung mitdem Siß in Essen auf. Aus den vorgefundenen Papieren und“ aus dem Ge- ständnis des Schröer ist festgestellt, daß der Plan auf den gewaltsamen Sturz der Regierung und der Verfassung und die Aufrihtung der Diktatur des Proletariats ab- «ielte, sowie daß die V. K. P. D. als politische Partei den Aufbau unmittelbar unterstüßt hat. Die sieben Feftgenom- menen, die größtenteils geständig sind, find nah Soest gebracht und dem Staatsanwalt des Außerordentlichen Gerichts vor- geführt worden.

Mectleuburg- Schwerin.

Ln der gestrigen Vormittagssißzung des Landkags gab der Ministerpräsident Steing die angekündigte programma- tische Regierungserklärung fb, in der er sih u. a. scharf für ein Verbot der Selbstschußorganisationen aussprah. Hierauf stellte der Abgeordnete Knebusch (Deutsh-Natl.) den Anirag auf Auflösung des Landtags, der von den Kommunisten unter- stüßt wurde. Der Landtag vertagte sih sodann auf den Nach- mittag.

Oesterreich.

Die Konferenz zur Prüfung von Maßnahmen für den PVreisabbau hielt gestern ihre Schlußsizung ab, in welcher eine Kundgebung angenommen wurde, auf die sh alle Gruppen geeinigt Hatten. Die Kundgebung verweist dem „Wolff\chen Telegraphenbüro“ zufolge darauf, daß die Republik Oesterreich, durch den “harten Friedens3vertrag, dessen Abänderung mit aller Kraft angestrebt werden müße, zu unhaltbarer Selbständigkeit verurteilt, seit ihrem Be- stande \{hwersten wirtschaftlichen Erschütterungen preisgegeben ist. Die Regierung müsse in lezter Stunde mit allen verfüg- baren Mitteln und mit unbeugsamem Willen den Weg zu einer Besserung der Lage beschreiten. Die Vertreter aller Berufs- stände Oesterreichs rufen den Ententemächten die eindringliche Mahnung zu, die seit langem in Aussicht gestellten Kredite unverzüglih und ausgiebig zu gewähren. Jede Verzögerung würde unabsehbare wirtschaftliche und soziale Folgen fürDesterreich haben. In einer angeschlossenen Entschließung werden Maß- nahmen zur Einschränkung der Noeoteninflaiion, zur Hebung der landwirtschaftlihen und industriellen Produktion und zur Bekämpfung des Luxus und des Wuchers, fowie die vor- läufige Beibehaltung der Bewirischaftung unentbehrlicher Lebens- mittel verlangt, Der Bundeskanzler Mayr begrüßte die Entschließung der Konferenz, die für die Regierung ein wichtiges Programm darstelle, Die Regierung werde mit aller Energie an die Durchführung der ihr gestellten Aufgaben herantreten. Es gehe nicht länger an, daß ein so verdienst- lies, wenn auch kleines Volk mitten in Europa infolge dér Metten Valuta von einer Hungerblockade umgeben sei, die ârter sei, als sie im Kriege gewesen wäre.

Frankreich.

In der Negierungserklärung, die gestern nachmittag vom Ministerpräsidenten Briand in der Kammer und vom Minister des Innern Marraud im Senat verlesen wurde, heißt es laut. Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros . y. a.:

Die Regierung erkeant die Größe der Scswierigkeiten und erklärt ich bereit, ihnen die Stirn zu bieten. Aber sie weiß, taß diese Schwierigkeiten unüberwindlich wären, wenn sie nicht das vollste Ver- trauen und die engste Zusammenarbeit der beiden Kammern genießt. Wir haben einen Friedensvertrag mit Deu t \chland, aber wir haben noch nicht den Frieden, den wahren Frieden, den einzigen, der dauerhaft und von Bestand sein kann, den Frieden der Herzlichkeit und der Moral, der dic wirtschaftlichen Nechte Frankreichs bestätigen und die Sicherheit Frank- reis befestigen wird. Wir werden diefe Sicherheit uur erlangen, wenn Deutschland entwaffnet ist. Das ist für unser Land eine Lebenéfrage, die der Regierung die erste und feierlihste ihrer Pflichten vorschreibt. Mir werden uns dieser Pflicht nicht entzichen. Der Wiederaufbau unseres verwüsteten Bodens, unserer zeöitörten Industrien und das Gleihgewiht unserer Finanzen ist nur mögli, wenn Deutsch- land die Reparation leistet, die der Friedensvertrag ihm auferlegte. Fn dieser Hinsicht werden die Alliierten uns ihre Unterstüßung gewähren. Wir verlangen das im Namen des Rechtes und der Gerechtigkeit, für die wir gekämpft und für die wir gesiegt haben. Die N5zlker sehnen ih nah der Wiederaufnahme des Warcnaustaufhes. Aber die Nücklehr zu normalen Beziehungen ist nur dann möglich, und tas Unbehagen, das auf ber Welt lastet, kann nur dann zer: streut werden, wenn die fürhterlihe Ungerechtigkeit von gestern wieder gut gemacht wird. Deutschland ist besiegt, aber teine seiner Fabriken ift zerstört; seine produktiven Kräfte sind ganz geblieben, und felbst die Bewegung des Wechselkurses, wie sie ihm die Niederlage auferlegt bat, öffnet ihm im weitesten Maße die Hoffnung auf wirt- \chaftlihe Ausdehnung. Es ist nötig, Deutschlands schnelle Wieder- erlcbung vorauszusehen. Fern liegt uns der Gedanke, ihm Hinder- nisse zu bereiten, aber der Widerspruch zwischen dem Wohlergehen des Volkes, das der Angreifer war, nach seiner Niederlage und dem Ruin des Volkes, das den Sieg davongetragen hat, ist eine Hergus- forderung der elementarsten Gefühle, die Frankreih nit annehmen ann. ir haben die Gewalt. Wir könnten und wir würden es verstehen, uns ihrer zu bedienen, wenn es nötig wäre, ihm den Respekt vor allen unterschriebenen Verpflichtungen aufzuzwingen. Aber das republikanische Frankreich ist scinem Wesen nach friedlich, und in Frieden wollen wir Deutschland zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen bringen. Frankreich verlangt alles, was ihm zusteht. E38 ift vernünftig; es verlangt niht, was unmöglich ist. Aber was jet geschehen muß, das ist, daß alle Möglichkeiten der Bezahlung seitens des Schuldners in Geld, in. natura und tin Beteiligungen aller Art zum Vorteile des Gläubigers durchgeführt werden. Das ift nur Gerechtigkeit. *

Es ist unsere Ansicht, daß dieses Ziel nur dur cine enge Ein - tracht zwischen den Verbündeten erreiht werden kann, Diese Eintracht ist die grundlegende Bedingung für die Regelung aller Fragen, die die tatfächlihe Wiederherstellung des Friedens auf- halten. Wir werden alles tun, um dieje Freundschaft aufrect- zuerhalten und weiter zu entwideln, und haben die feste Zuversicht, daß unser reler Freund und Verbündeter, England, uns darin mit allen Kräften unterstüßen wird. In der Tat kann nihts mebr die Beziehungen der beiden großen Länder trüben, die gelernt haben, fich besser zu verstehen und sih zu s{häßen in den {weren Kämpfen, wo sie gemeinsam ihr Blut vergossen haben. Ihre herzliche Verbindung ist es, die den Frieden der Welt sichert, mag es fih handeln um bic Ausführung des Versailler Friedensvertrags, um die Regelung der Orientfrage, um die Aufrechterhaltung des durch die Verträge mit Mitteleurova geschaffenen Friedens oder um die Beziehungen, die mit den Völkern im Osten Europas zu unterhalten sind. Das enge NBündnis mit England ist die Grundlage unserer auswärtigen Politië.

Was Italien betrisft, so werden unsere Interessen dabin geben, die Bande, die der Krieg zwischen den beiden 1ateinishen Völkern so glücklih begründete, noch fester zu gestalten. Wir haven das Vertrauen, daß wir für die Lösung der Fragen, die uns inter- essieren, in Rom diesel&e freundschaftlihe Stimmung finden, die Stalien für die Negelung der Adriafrage in ars gefunden hat.

Die Jahrhunderte alte Freundschaît zwischen Frankreih und den Vereinigten Staaten, die unvergänglichen Erinnerungen unserer gemeinsamen Geschichte, die dazu geführt haben, S untere Soldaten auf den Shlachtfeldern der Freiheit gemeinfam ihr Blut vergossen haben, und die dazu führen werden, daß sie es au in Zukunft tun werden, wenn es nötig werden follte, sind eine Bürg- schaft unscrer Einigkeit im Frieden wie im Kriege. Wir sind desen sicher, daß unsere amerikanischen Freunde uns bei der Neparation unserer Schäden dieselbe unshäßbare Unterstüßung werden angedeihen lassen, wie in dem großen Kriege, in dem wir zusammen die Sache der Zivilisation verteidigt haben, dic den Sieg entschieden hat. Wir respektieren die Ansiditen, welche die Vereinigten - Staaten zu Bedenken geführt haben gegenüber der ursprünglichen Form, die dem Völkerbund gegeben werden sollte, deren edelmütige und wohlwollende Grundsäße wir übrigens niemals in Zweifel gez zogen haben. /

Die unbestreitbaren Interessen, die uns dazu geführt haben, uns mit den edlen Belgiern zu einer gemeinsamen Verteidigung durch cin Militärabkommen zu verbünden, haben tro der Verschiedenartig- feit der beiderseitigen Volkssysteme den Abschluß einer wirtschaftlichen Nereinbarung vorbereitet. Die Einigkeit zwischen Franzosen und Belgiern, die dur ihre Opfer fest begründet ist, ist ebenso wünschens- wert für die wirtschastlihe Notwendigkeit der beiden Länder wie für ihre gemeinsame Sicherheit. Unsere Bezichungen zu unseren Freunden und Verbündeten in Mitteleuropa werden weiter bescelt fein von den Gefühlen wahren Vertrauens, wie sie während des Krieges cut standen sind. f

Mir werden au nicht die strikte Durchführung der Friedensverträge zwischen allen den Staaten, die aus dem Zerfall des öfterreihisch-ungarischen Reichs entstanden sind, vernahlässigen und die Abmachungen durch- führen, die es jedem dieser Länder ermöglien, feinen wirtsGaftlichen

Wiederaufbau zu beleben. Die Lage im Orient nimmt in immer steigendem Maße unsere Aufmerksamkcit in Anspru, und es UL dringend nötig, daß der Friede mit der Türkei verwirkliht werde.

Die Opfer, die die große russ ischeNation zu Beginn des Krieges für die Freiheit der Welt gebracht bat, haben wir nit ver gessen. Wir werden thr dafür unwandelbare Dankbarkeit bewahren. Aber unter den gegenwärtigen Umständen werden wir ebenso wenigwie unsere Vorgänger die Sowijetregierung anerkennen, solange in Moskau kein Regime besteht, das in Wirklichkeit das ruisishe Volk darstellt, und das bereit ist, die Ver- vflihtungen zu halten, die die frühere Megierung_ diefes

Landes übernommen hat. Der Bolschewismus in Nußland muß auf feine Grenzen beschränkt bleiben. Wir haben

nit das Recht, in Nußland zu intervenieren, aber es ist uns unmöglich, zuzulassen, daß die Sowjetarmee unsere Ver= bündeten angreift. Schließlich liegt der Regterung - der Republik die Verpflichtung ob, überall da, wo die großen internationalen Interesjen in Frage kommen, für die Interessen unseres Landes Vorsorge zu treffen. Das ist das Programm der auswärtigen Politik, das wir íFhrer Billigung unterbreiten. :

Um auch gegenüber den Regierungen, mit denen der Frieden noch nit wiederhergestellt ist, uns stark zu balten, und um unfere Inter- essen zu verteidigen und fie zum Siege zu führen, ist es nötig, das wir stark sind und stark bleiben. Wir werden uns hüten unsere militärishe Macht zu s{chwächen. Aber das ist eine {were Last für das Land, und sie muß deshalb auf das streng notwendige Maß beschränkt werden. Wir werden daran gehen, sobald als mögli die der Kammer vorliegenden Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu bringen, durch die eine Herabsegung der Milirär- dienstzeit und cine Organisation unserer Armee beabsichtigt ist, die dem modernen Gedanken des nationalen Lebens besser angepaßt il. Um stark zu sein, muß Frankreich auch gesunde Finanzen haben. Das erfordert von den Bürgern eine beträchtliche Änstrengungz aber wenn die finanziellen Lasten nit den Gang des Lebens beein- trättigen sollen, müssen sie auf das notwendigste beschränkt bleiben. Die Regierung ist fest entschlossen, die Finanzen gesund zu erhalten, Sie hat besonders vor, an dic rasche Liquidierung der im Zusammenhang mit dem Kriege entstandenen Organisationen zu gehen. Andererseits ist es notwendig, das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Einz nahmen des Landes herzustellen. Der vollständige Ertrag dieser